Eltern & Kind in Frankfurt 2022

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Urkunden, Finanzen & Co.

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Urkunden, Finanzen & Co. Anträge und finanzielle Hilfen nach der Geburt

Die Anstrengungen der Geburt sind geschafft, nun steht das Ausfüllen einiger Antragsformulare auf dem Programm. Denn nur so erhalten Eltern mögliche finanzielle Unterstützungen.

Kindergeld Grundsätzlich besteht für alle Kinder ab der Geburt bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres Anspruch auf Kindergeld. Auch darüber hinaus kann unter bestimmten Voraussetzungen das Kindergeld weiter gezahlt werden, längs­tens jedoch bis zum 25. Lebensjahr. Für das erste und zweite Kind erhalten Sie monatlich 219 Euro, für das dritte Kind 225 Euro und für das vierte und jedes weitere Kind monatlich 250 Euro. Bei der Beantragung bei der zuständigen Familienkasse muss die eigene Steueridentifikationsnummer sowie die Steueridentifikationsnummer des Kindes angegeben werden. Die Anträge können Sie direkt dort anfordern oder unter  www.familienkasse.de downloaden. Diese sind ausgefüllt, unterschrieben und zusammen mit der Geburts­urkunde bzw. -bescheinigung an die Familienkasse zu schicken. Kindergeld wird rückwirkend nur für sechs Monate ausgezahlt. Beantragen Sie das Kindergeld deshalb zeitnah nach der Geburt. Familienkasse Frankfurt | Agentur für Arbeit Fischerfeldstraße 10-12 | 60311 Frankfurt |  0800/4 5555 30  familienkasse-hessen@arbeitsagentur.de

Elterngeld und ElterngeldPlus Elterngeld Erwerbstätige, Beamte, Selbstständige und erwerbslose Elternteile, Studierende und Auszubildende, Adoptiveltern und in Ausnahmefällen auch Verwandte dritten Grades, die Zeit für die Betreuung eines neugeborenen Kindes investieren, bekommen Elterngeld. Das Elterngeld ist also Eltern garantiert, auch wenn sie vor der Geburt nicht berufstätig waren. Wer jedoch nach der Geburt eines Kindes mehr als 32 Stunden pro Woche arbeitet, hat keinen Anspruch auf Elterngeld. Die Elterngeldleistung beträgt prozentual 65 Prozent des entfallenden Nettoeinkommens, mindestens aber 300 Euro und höchstens 1.800 Euro, für mindestens die ersten zwölf Lebensmonate des Kindes. Geringverdiener erhalten ein erhöhtes Elterngeld. Mit dem Elterngeld-Rechner des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend kann man die voraussichtliche Höhe selbst ermitteln:  www.familien-wegweiser.de Es empfiehlt sich, den Antrag auf Elterngeld zeitnah nach der Geburt

des Kindes zu stellen, da die Zahlungen rück­wirkend nur für die letzten drei Monate geleistet werden. Elterngeld wird zusätzlich zum Kindergeld ausgezahlt. In den ersten zwei Monaten nach der Geburt wird es mit dem Mutterschaftsgeld verrechnet. Wer kein Mutterschaftsgeld erhält, bekommt von Anfang an Elterngeld. Arbeitnehmerinnen erhalten in den meisten Fällen erst ab dem dritten Monat Elterngeld, da die Mutterschutzleistungen ihres Arbeitgebers und ihrer Krankenkasse in den ersten beiden Monaten nach der Geburt meist höher sind. Anschließend haben sie noch höchstens zehn Monate Anspruch auf Elterngeld. Das Elterngeld wird an die Eltern bis zu 14 Monate gezahlt, beide können frei untereinander aufteilen, wer wie lange zu Hause bleiben möchte. Ein Elternteil allein kann die Leistung für mindestens zwei und bis zu zwölf Monate beziehen. Das Elterngeld wird noch weitere zwei Monate gezahlt, wenn beide Eltern vom Angebot des Elterngeldes Gebrauch machen (Partnermonate) oder der Elternteil alleinerziehend ist. ElterngeldPlus Für Eltern, die Elternzeit und Teilzeitarbeit miteinander kombinieren möchten, lohnt sich ElterngeldPlus. Mütter und Väter haben damit die Möglichkeit, länger als bisher Elterngeld in Anspruch zu nehmen. Sie bekommen doppelt so lange Elterngeld (in maximal halber Höhe) und können so ihr Elterngeldbudget besser ausschöpfen. Aus einem bisherigen Elterngeldmonat werden so zwei ElterngeldPlus-Monate. Eltern, die sich für ein partnerschaftliches Zeitarrangement entscheiden, erhalten einen Partnerschaftsbonus: Sie bekommen vier zusätzliche ElterngeldPlus-Monate, wenn sie in dieser Zeit beide zwischen 25 und 30 Wochenstunden arbeiten. Dies gilt auch für getrennt erziehende Eltern, die als Eltern gemeinsam in Teilzeit gehen. Alleinerziehenden steht der gesamte Partnerschaftsbonus zu. Elterngeld und ElterngeldPlus Hessisches Amt für Versorgung und Soziales | Versorgungsamt Walter-Möller-Platz 1 | 60439 Frankfurt  Zentrale 069/156 71 |  post@havs-fra.hessen.de Achtung: Das Elterngeld selbst ist steuerfrei, es unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt. Für das Einkommen des Ehepaars ist also ein höherer Steuersatz zu zahlen. Er entspricht dem Satz, der zu zahlen wäre, wenn auch das Elterngeld als Einkommen gewertet würde. Dieser Sachverhalt wird beim Lohnsteuerabzug jedoch nicht berücksichtigt. Durch die Wahl der richtigen Steuerklasse schon vor der Geburt können verheiratete Arbeitnehmer die Höhe des Elterngeldes beeinflussen. Da das Elterngeld vom Nettogehalt berechnet wird, ist die Lohnsteuerklasse III mit den geringsten Abzügen die günstigste Wahl. Die Wahl der Steuerklasse ist immer für ein


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