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Sicherheit
qsicherheit für kinder Gefahren erkennen und vermeiden
Sicherheit im Auto
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Kinder sind laut Statistik im Straßenverkehr beim Mitfahren im Auto besonders gefährdet. Jedes Jahr werden in Deutschland tausende Kinder im Auto verletzt oder getötet. Ursache hierfür ist oft eine unvorschriftsmäßige Installation des Kindersitzes oder die Sicherung der Kinder mit dem Gurt für Erwachsene. Nur knapp 60 Prozent der Kinder werden korrekt mit Sitz und Gurt befördert. Gefährlich – denn das Verletzungsrisiko eines ungesicherten Kindes ist um ein Vielfaches größer als das eines korrekt angeschnallten. Eine Sicherung in geeigneten Kinder-Rückhaltesystemen ist für Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr oder bis zu einer Körpergröße von 1,50 m gesetzlich vorgeschrieben. Bei der Mitnahme eines ungesicherten Kindes drohen Bußgeld und Punkte im Flensburger Zentralregister. Die Sorge um die Gesundheit Ihrer Kinder sollte für Sie jedoch den Ausschlag geben, auch auf noch so kurzen Fahrten mit dem Auto Ihr Kind in einem geeigneten und amtlich zugelassenen Kindersitz sicher unterzubringen.
Bei der Wahl eines Kindersitzes sind je nach Zulassung die Größe und das Alter oder das Gewicht ausschlaggebend. Ein Kindersitz sollte der neuesten amtlichen Prüfnorm ECE R129 (i-Size-Norm) entsprechen. Hiernach müssen Kinder bis zum Alter von mindestens 15 Monate rückwärts transportiert werden. Verschiedene Institutionen wie z.B. der ADAC empfehlen den Transport von Kindern in rückwärts gerichteten Kindersitzen (so genannte Reboard-Sitze) bis zum Alter von vier Jahren, da die Hals- und Nackenmuskulatur eines Kindes die Wucht eines Aufpralls in einem Sitz in Fahrtrichtung nicht kompensieren kann.
Parallel gilt weiterhin auch die Prüfnorm ECE R 44/04 (nach Gewicht des Kindes, nicht nach Größe und Alter) An jedem Sitz ist ein orangefarbenes Etikett angebracht, auf dem die Prüfnorm steht. Kindersitze sind nach Gruppen eingeteilt, Gruppe 0/0+ ab Geburt für ca. das erste Lebensjahr. Befinden sich die Gurte in der obersten Einstellung auf Schulterhöhe, ist es Zeit für einen Wechsel des Kindersitzes. Sitze der Gruppe 1 sind für Kleinkinder bis 105 cm oder 18 kg (ca. 9 Monate bis 4 Jahre) geeignet, Sitze der Gruppe 2/3 sichern größere Kinder ab 100 cm bzw. 15 kg (ca. 3-12 Jahre). Bei Sitzen der Mischgruppen 1-2-3 (9-36 kg, ca. 1-12 Jahre) ist neben des (zu) frühen Vorwärtstransports auch zu bedenken, dass die meisten Hersteller eine maximale Nutzungsdauer von 6-8 Jahren empfehlen aufgrund der Materialermüdung der verwendeten Kunststoffe.
Beim Kauf eines Kindersitzes ist es ratsam, mit Kindersitz und Kind eine Einbau- und Sitzprobe im Fahrzeug durchzuführen, da nicht jeder Sitz in jedes Fahrzeug gleich gut passt. Der Besuch eines Fachgeschäftes sollte beim Kauf eines Kindersitzes selbstverständlich sein. Hier können Sie sich beraten lassen, verschiedene Sitze unter Anleitung ausprobieren und gegebenenfalls Tipps zum Einbau erhalten. Aufgrund der Vielzahl der Hersteller von Kindersitzen und damit einhergehend der Vielzahl der Kindersitzmodelle fällt die Wahl des „richtigen“ Modells nicht leicht. Orientieren Sie sich bei der Auswahl eines Kindersitzes am besten an Testurteilen und Tipps von Verbraucherorganisationen und Automobilclubs. Teilweise stellen die Tests dieser Institutionen hinsichtlich der Prüfkriterien Sicherheit, Bedienung, Komfort und Gebrauch höhere Anforderungen an die Kindersitze als die gesetzlich vorgeschriebenen Zulassungstests.
Umfassende Informationen zur Kindersicherheit in Kraftfahrzeugen bietet das Projekt „Sicher im Auto“, das vom ADAC organisiert wird. Bei zahlreichen Veranstaltungen in Spielwaren- und Kinder-Fachgeschäften können Sie sich vor Ort zeigen lassen, wie der optimale Schutz von Kindern unterwegs in der Praxis aussieht. Bei den Veranstaltungen von „Sicher im Auto“ stehen Ihnen Experten für alle Ihre Fragen zur Verfügung. Die Veranstaltungstermine, Kindersitztests, Kaufempfehlungen und viele weitere Informationen rund um die Kindersicherheit im Auto können Sie unter www.sicher-im-auto.com abrufen.
Sicherheit geht vor!
Ein Aufprall mit 50 km/h ohne Kindersitz kann einem Sturz aus 10 m Höhe entsprechen. Ohne Kindersitz kann schon ein Aufprall mit 15 km/h für ein Kind tödlich sein. Ein Sturz vom Fahrrad bei 30 km/h entspricht einer Fallhöhe von ca. 4 Metern!
Ein Sturz vom Rad ist schnell passiert. Gut, wenn der Helm dann den Kopf schützt und so Schlimmeres verhindert wird.
Sicherheit auf Roller und Rad
Kinder benutzen Fahrgeräte zunächst vor allem als Spielzeug und nicht als Verkehrsmittel. Schon Einjährige fahren voller Begeisterung mit ihrem Bobbycar und machen erste Erfahrungen auf Rädern. Mit gut zwei Jahren steigen Kinder aufs Laufrad um. Beim Üben auf dem Laufrad und dem Roller als Vorbereitung aufs Fahrradfahren wird der Gleichgewichtssinn des Kindes trainiert und die Fähigkeit erworben zu lenken, auf- und abzusteigen und anzuhalten. Schon in dieser Phase ist es wichtig, dass das Kind einen Fahrradhelm trägt. Im Falle eines Sturzes bietet er den notwendigen Kopfschutz und gleichzeitig gewöhnen Sie Ihr Kind an das spätere Tragen einer Schutzausrüstung beim Fahrradfahren im Straßenverkehr.
Ob möglichst bunt oder mega-cool: Helme gibt es in vielen Varianten. Wichtig ist, dass Sie Ihr Kind beim Helmkauf mitnehmen. Wenn das Kind einen Helm aussuchen darf, der ihm gefällt und gut passt wird es ihn gerne tragen. Fahrradhelme wiegen zwischen 200 und 300 g. Zu haben sind gute Helme zu Preisen zwischen 15 und 60 Euro. Achten Sie darauf, dass der Helm eine EU-einheitliche Prüfnorm erfüllt. Dies muss aus einem eingeklebten Etikett mit dem Aufdruck DIN EN 1080 (CE) hervorgehen. Tests zu Kinderfahrradhelmen finden Sie auf www.adac.de oder auf der Homepage der Stiftung Warentest (www.test.de).
Die Akzeptanz zum Tragen eines Fahrradhelmes ist am größten, wenn Sie mit gutem Beispiel vorangehen und selbst einen Kopfschutz aufziehen. Doch Vorsicht – das Kind sollte einen Fahrradhelm nur zum Fahrradfahren tragen. Nach dem Absteigen muss der Helm abgesetzt werden. Sonst besteht die Gefahr, an Gegenständen oder Spielgeräten hängen zu bleiben und sich durch das Gurtband zu strangulieren. Mehr Tipps rund um Verkehrserziehung, Radfahrausbildung und Mobilitätsbildung für Kinder finden Sie auf dem Portal der Deutschen Verkehrswacht (www.verkehrswachtmedien-service.de).
Sicherheit im Haushalt
Kinder sind vom ersten Tag an voller Entdeckungslust. Sie entwickeln fast täglich neue Fähigkeiten und erkunden ihre Umwelt voller Neugier und Tatendrang. Dabei können sie – vor allem, wenn sie noch klein sind – gefährliche nicht von harmlosen Situationen unterscheiden. Babys und Kleinkinder verunglücken vor allem zu Hause, in ihrer unmittelbaren Umgebung. Vieles, was Erwachsenen selbstverständlich ist, ist für Kinder eine potentielle Gefahrenquelle. Versuchen Sie deshalb, die Welt aus dem Blickwinkel ihres Kindes zu betrachten. So entwickeln Sie selbst ein Gefühl dafür, wo Sie vorbeugend eingreifen müssen, um Unfälle zu vermeiden.
Stürze aus der Höhe gehören für die Kleinsten zu den größten Unfallrisiken. Lassen Sie Ihr Kind darum niemals allein auf dem Wickeltisch oder anderen erhöhten Flächen liegen und lassen Sie am Wickeltisch immer eine Hand am Kind. Erstickungsgefahr droht durch herumliegende Kleinteile, die eingeatmet werden können und durch Gegenstände, die beim Schlafen auf das Gesicht des Säuglings gelangen. Je größer der Aktionsradius Ihres Kindes wird, um so wichtiger wird der kindersichere Umbau Ihres Zuhauses. Mit wenigen Handgriffen sind Kindersicherungen an Steckdosen montiert, Kantenschutzvorrichtungen für Möbel angebracht, Herdgitter, Schubladen-, Fenster- und Schranktürsicherungen sowie Treppen- und eventuell Türschutzgitter installiert.
Denken Sie bitte auch daran, für Kinder giftige und gefährliche Substanzen stets außer Reichweite des Kindes und möglichst verschlossen aufzubewahren. Dies gilt insbesondere für Reinigungsmittel, Medikamente, alkoholische Getränke, Nagellackentferner, Rasierwasser, Lampenöle, Giftpflanzen und Zigaretten sowie Aschenbecher. Sollte es trotz aller Vorsichtsmaßnahmen passieren, dass ein Kind eine giftige Substanz verschluckt und Vergiftungssymptome (Übelkeit, Erbrechen, Durchfall, Bauchschmerzen, Kopfschmerzen, Schwindel, Erregungszustände, Halluzinationen, Verwirrtheitszustände, Beschleunigung oder Verlangsamung des Pulses, Blässe, gerötete Haut, Hitzegefühl, Schock, Bewusstseinstrübung bis Bewusstlosigkeit, Atemnot bis Atemstillstand oder Herz-Kreislaufstillstand) zeigt, zögern Sie nicht, den Rettungsdienst unter der Notrufnummer 112 zu rufen und holen Sie dann Rat bei einer Giftnotrufzentrale ein (siehe Seite 32).
Schutz für neugierige Kinderfinger bieten Steckdosensicherungen.
Sicherheit im Garten
Kinder – vor allem im Kriech- und Krabbelalter – nehmen bei Ihren Entdeckungsreisen gerne Gegenstände in den Mund oder befühlen und zerpflücken sie. So kann es passieren, dass ein Kind mit giftigen Pflanzen in
Berührung kommt. Eltern, die einen Garten haben, tun deshalb gut daran, Giftpflanzen zu kennen und Kinder daran zu hindern, in Kontakt mit ihnen zu kommen. Erkundigen Sie sich vor dem Pflanzenkauf nach möglichen Giftstoffen und greifen Sie lieber zu ungiftigen Pflanzen. Der Verzehr giftiger Pflanzen oder Pflanzenteile kann – je nach Giftigkeit der Pflanze und eingenommener Dosis – Hautrötung, Bauchschmerzen, Übelkeit, Durchfall, Krämpfe, Lähmung bis hin zur Atemlähmung oder zum Herzstillstand führen.
Als giftige oder sehr giftige Pflanzen in Garten und freier Natur gelten unter anderem Alpenveilchen, Aronstab, Bärenklau, Besenginster, Bilsenkraut, Blauregen, Buchsbaum, Christrose, Christuspalme, Efeu, Eibe, Eisenhut, Engelstrompete, Fingerhut, Glyzine, Goldregen, Herbstzeitlose, Herkulesstaude, Kirschlorbeer, Lupine, Maiglöckchen, Nachtschatten, Oleander, Pfaffenhütchen, Rhododendron, Rizinus, Robinie, Sadebaum, Stechapfel, Tabak, Thuja, Tollkirsche, Tulpe, Wasserschierling, verschiedene Wolfsmilcharten und der Wunderbaum.
Wussten Sie, dass auch einige Nutzpflanzen in ungekochtem oder unreifem Zustand giftig sind? Hierzu zählen z.B. die oberirdischen Pflanzenteile der Kartoffel, Blätter, Stängel und unreife (grüne) Früchte der Tomate und alle Arten von rohen Bohnen.
Tödliche und lebensgefährliche Pflanzenvergiftungen bei Kindern sind glücklicherweise sehr selten, aber auch „leichte“ Vergiftungen können für Kinder unangenehm und schmerzhaft sein.
Bei Verdacht auf Vergiftungserscheinungen hilft das Giftinformationszentrum Mainz im 24 Stunden-Dienst an 365 Tagen im Jahr weiter. Hier erhalten Sie Informationen über Giftstoffe, Erste-Hilfe-Maßnahmen bei Gifteinwirkungen aller Art sowie Beratung zur Erkennung und Verhütung von Vergiftungen. Außerdem erstellt das Team Berichte von Unfällen durch Medikamente und Chemikalien und bewertet deren Gefährdungspotential.
Giftinformationszentrum Mainz
Klinische Toxikologie der II. Medizinischen Klinik der Universität Mainz
Langenbeckstraße 1 | 55131 Mainz 06131/19 240 (Notruf) www.giftinfo.uni-mainz.de mail@giftinfo.uni-mainz.de
Eine weitere Gefahr für Kinder im Garten geht von Planschbecken, Gartenteichen, Regentonnen und anderen mit Wasser gefüllten Behältnissen aus. Das Ertrinken ist eine häufige Ursache der tödlichen Unfälle im Alter zwischen ein und fünf Jahren. Kleine Kinder ertrinken aufgrund ihres Körperschwerpunktes leichter als Erwachsene. Heimtückisch an solchen Unfällen ist, dass sie meist lautlos ertrinken und dabei schnell zu Boden sinken, ohne noch einmal auftauchen zu können. Meist passieren diese Unfälle, weil Eltern die Gefahren unterschätzen und ihre Kinder unbeaufsichtigt lassen. Dabei ist das Ertrinken keine Frage der Wassertiefe. Ein Kleinkind kann im wenigen Zentimeter flachen Wasser ertrinken, wenn es
mit dem Gesicht hineinfällt. Es verliert dabei die Orientierung und bleibt unter Wasser liegen. Gartenteiche und Schwimmbecken sollten deshalb mit einem für Kinder nicht überwindbaren Zaun gesichert werden, Regentonnen und andere Wasserbehälter sollten gut verschlossen sein. Außerdem muss das Spielen im Planschbecken immer unter Aufsicht geschehen.
Betreiben Sie motorbetriebene Gartengeräte nicht in Kindernähe und räumen Sie diese nach Gebrauch immer weg. Auch Astscheren, Handsägen und andere spitze oder scharfe Werkzeuge können Kinder schwer verletzen. Sie gehören nicht in Kinderhände und sollten nicht herumliegen. Dies gilt natürlich ebenfalls für Blumendünger und Pflanzenschutzmittel. Bewahren Sie diese am Besten im verschlossenen Gartenhaus auf und sorgen Sie dafür, dass ihr Kind nicht mit diesen Chemikalien in Berührung kommt.
Schaukeln, Wippen, Rutschen und Klettergeräte bereiten Kindern viel Spaß. Damit dieser lange anhält, sollten Sie beim Kauf eines solchen Spielgerätes auf Nummer Sicher gehen. Das GS-Zeichen garantiert, dass Sicherheitsnormen eingehalten werden. Es darf an Geräten nur angebracht werden, wenn dieses Gerät von einer anerkannten Prüfstelle abgenommen wurde. Spielplätze und Spielgeräte im Öffentlichen Raum müssen seit 1998 der europäischen Norm DIN EN 1176 und 1177 entsprechen. Für private und ausschließlich eigengenutzte Spielplätze und Spielgeräte gilt die DIN EN 71. Neben der Qualität des eigentlichen Spielgerätes ist die Standfestigkeit desselben für den sicheren Betrieb maßgeblich. So sollten die Spielgeräte fachgerecht aufgebaut und Standpfosten fest im Boden verankert werden.
Sicheres Spielzeug
Spielend entwickeln Kinder ihre Fähigkeiten und lernen so die Welt begreifen. Allein in den ersten sechs Lebensjahren spielen sie rund 15.000 Stunden. Eltern stehen oft vor der Aufgabe, aus einem immensen Angebot das richtige Spielzeug für ihr Kind auszuwählen. „Billigspielzeug“, aber auch Produkte von Markenfirmen sind häufig nicht sicher und nicht frei von Schadstoffen. Gefährliche Mängel am Spielzeug sind für Eltern kaum zu erkennen, wenn der Mangel nicht durch scharfe Kanten, spitze Teile oder kleine verschluckbare Teile offensichtlich ist. Der Schadstoffgehalt in Spielsachen (bleihaltige Lacke und Farben, Formaldehydgasausdünstungen aus Holzkleber, gefährliche Weichmacher in Kunststoffteilen, Nitrosamine in Luftballons und Schadstoffe in Textilien) ist für den Verbraucher nicht ersichtlich.
Alle Spielwaren, die hierzulande verkauft werden, müssen zwar der europäischen Spielzeugrichtlinie EN 71 entsprechen und mit dem CE-Zeichen versehen sein, doch dieses CE-Zeichen hilft dem Verbraucher bei der Beurteilung der Qualität eines Spielzeugs kaum weiter: Das CE-Zeichen sagt nichts über Inhaltsstoffe und Schadstoffbelastungen aus – mit dem CEZeichen erklärt der Hersteller lediglich, dass er bei der Produktion der Spielwaren alle Vorschriften eingehalten hat. Eine Kontrolle durch unabhängige Gutachter findet hierbei nicht statt.
Bei der Beurteilung von Spielwaren können anerkannte Prüfsiegel helfen, die unbedenkliche Produkte kennzeichnen. Diese von unabhängigen Kontrollstellen ausgestellten Prüfsiegel sind für verantwortungsvolle Eltern eine wertvolle Orientierungshilfe beim Spielzeugkauf:
GS-Zeichen für geprüfte Sicherheit
Das GS-Siegel bestätigt, dass der Produzent die Schadstoff- und Sicherheitsrichtlinien einhält. Das GS-Siegel können Hersteller bei unabhängigen Prüfstellen (z.B. TÜV) beantragen. Mit dem GS-Zeichen versehenes Spielzeug darf keine scharfen Kanten aufweisen und muss stabil sein. Überprüft wird auch, ob sich bei unsachgemäßer Nutzung Kleinteile lösen können. Direkt neben diesem Siegel muss angegeben werden, welches Prüfinstitut das Zeichen vergeben hat.
TÜV-Proof-Zeichen
Das Siegel mit dem Teddybär wurde vom TÜV Rheinland speziell für Spielzeug entwickelt und legt strengere Maßstäbe an als der Gesetzgeber. Es kennzeichnet schadstoffgeprüfte Produkte, die keine Risiken für die Gesundheit aufweisen. Es gewährleistet Schadstofffreiheit und beinhaltet auch eine Prüfung auf krebserregende Stoffe und auf weitere Schadstoffe: Holzschutzmittel in Holzspielzeug, Weichmacher, Nickel in Metallteilen sowie Azofarbstoffe in Spielzeugen für Kleinkinder. Waschgänge sollten Stofftiere & Co. unbeschadet überstehen und sie müssen aus schwer entflammbarem Material hergestellt sein.
spiel gut-Siegel
Der Ulmer Verein „spiel gut“ vergibt jährlich an 600 Produkte ein eigenes Siegel. Etwa 40 unabhängige Pädagogen, Psychologen, Techniker, Chemiker, Architekten und Mitglieder anderer Berufsgruppen bewerten und empfehlen Spielzeug, das „die körperliche, geistige, emotionale und soziale Entwicklung von Kindern positiv beeinflussen kann“. Auf Schadstoffe wird nur gelegentlich untersucht. Jedoch kann nur PVC-freies Spielzeug ausgezeichnet werden. Die Publikationen des Vereins können unter www.spielgut.de bestellt werden. Unsicheres und gefährliches Spielzeug wird im Schnellwarnsystem der EU RAPEX (Rapid Exchange of Information System) unter ec.europa.eu/rapex aufgelistet (englischsprachig).