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Umwelt-Nachrichten

zusammengestellt von Andrea Reiche

EU-Agrarminister für neue gentechnische Verfahren

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Der Begriff neue Züchtungstechniken oder neue genomische Techniken beschreibt eine Reihe wissenschaftlicher Methoden, die zur Veränderung von Genomen eingesetzt werden, um bestimmte Eigenschaften von Pflanzen gentechnisch zu verändern, wie beispielsweise die Trockentoleranz. Einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs von 2018 zufolge werden Organismen, die durch neue Pflanzenzüchtungstechniken erzeugt werden, als gentechnisch veränderte Organismen kategorisiert, was bedeutet, dass sie grundsätzlich unter die Gentechnik-Richtlinie der EU fallen.

Es ist nicht das erste Mal, dass sich eine Reihe von Mitgliedstaaten für eine Lockerung der EU-Vorschriften für gentechnisch veränderte Organismen ausspricht. Die Niederlande und Estland führen eine Koalition von 14 EU-Mitgliedstaaten an, die bereits 2019 einen solchen Schritt gefordert hat. Umweltverbände stehen der Technologie jedoch nach wie vor äußerst kritisch gegenüber und warnen vor ihren potenziellen Auswirkungen auf Gesundheit und Umwelt sowie vor der Machtkonzentration bei wenigen Branchenakteuren.

Quelle: www.euractiv.de

Eine Unterschriftenaktion gegen die Einführung neuer Gentechnik

bietet die Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft auf ihrer Webseite: Neue Gentechnik-Methoden, insbesondere die CRISPR/Cas Technologie, zur Veränderung von Pflanzen, Tieren und Mikroorganismen bergen auch neue und unabschätzbare Risiken. Der oberste Gerichtshof der EU hat deshalb 2018 festgestellt: Auch neue Gentechnik ist Gentechnik und ist als solche zu regulieren.

Petition zum Unterschreiben auf: www.abk-ev.de

Klage gegen Ausbau der Oder

Stellvertretend für mehrere Umwelt- und Naturschutzorganisationen haben der Naturschutzbund Deutschland, der BUND Brandenburg und Umweltdachverband Deutscher Naturschutzring Klage gegen den Ausbau der Grenzoder beim Verwaltungsgericht in Warschau eingereicht. Die Organisationen verbinden ihre Klage mit einem Antrag auf Aussetzung der Vollstreckung beim woiwodschaftlichen Verwaltungsgericht in Warschau. Seit März 2022 laufen Ausbaumaßnahmen am polnischen Ufer der Oder, die erheblichen Einfluss auf das Flussökosystem auf beiden Seiten des Grenzflusses haben. Trotz der Umweltkata-strophe vom August, die zu einem massiven Fisch- und Muschelsterben führte, hält die Generaldirektion für Umweltschutz in Warschau am Ausbau der Grenzoder fest. Die Oder ist einer der letzten frei fließenden und naturnahen Flüsse in Europa und als einziger großer, mitteleuropäischer Fluss bis zur Mündung auf 500 km ohne Staustufe verbaut. Umsäumt von Weichholzauenwäldern ist der Strom bislang wichtiger Lebensraum für bedrohte und geschützte Arten.

Quelle: Deutscher Naturschutzring

EU zentraler Absatzmarkt für gestohlene Wildtiere

Die Europäische Union ist eine der wichtigsten Drehscheiben und Zielländer für Wildtiere, die aus Lateinamerika, Afrika, dem Nahen Osten, Asien und Ozeanien „gestohlen“ wurden. Dies geht aus einem neuen Bericht hervor, der von Pro Wildlife, Humane Society International und International Fund for Animal Welfare veröffentlicht wurde. „Gestohlene Wildtiere: Die EU – ein Ziel für Wildtierschmuggler“ deckt die europäische Komplizenschaft in diesem illegalen Handel auf. EU-Bürger sind nicht nur in den Schmuggel von national geschützten Wildtieren verwickelt, sondern sie erhalten als Käufer den Markt für diese seltenen Tiere aufrecht.

Die Europäische Union ist einer der größten Importeure von Tieren, die für den Handel mit exotischen Heimtieren bestimmt sind. Nur ein sehr kleiner Teil dieser gehandelten Arten fällt jedoch bislang unter internationale und/oder EU-Vorschriften. Viele der im Handel befindlichen Arten, die in Nicht-EULändern durch nationale Rechtsvorschriften geschützt sind, wurden jedoch in freier Wildbahn gefangen und unter Verstoß gegen das nationale Recht des Herkunftslandes exportiert, wie z. B. die beeindruckende philippinische Segelechse oder die einzigartigen Glasfrösche aus Lateinamerika. Quelle: Pro Wildlife

Grundschleppnetzverbot in geschützter Tiefsee

Am 15. September hat Umweltkommissar Virginijus Sinkevicius die Umsetzung der Tiefseeverordnung angekündigt. Das heißt, in Zukunft sind 87 Gebieten mit empfindlichen und daher schutzbedürftigen Ökosystemen in der Tiefsee in EU-Gewässern besser geschützt. Das gesamte Sperrgebiet umfasst 16.419 Quadratkilometern in Tiefen unterhalb von 400 Metern. Das Verbot betrifft Schiffe mit bodenberührenden Fanggeräten, also Grundschleppnetzen, Stellnetzen, Grundlangleinen, Reusen und Fallen. Der angenommene Durchführungsrechtsakt tritt 20 Tage nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft und gilt sofort für alle Schiffe aus EU-Mitgliedstaaten und Drittländern, die in EU-Gewässern eingesetzt werden. Seit 2016 gilt laut Tiefseeverordnung (EU) 2016/2336 ein Verbot der Grundschleppnetzfischerei unterhalb von 800 Metern.

Quelle: EU-Kommission

Masthuhn-Report: Fast-Food-Ketten im Check

Mehr als 620 Millionen Hühner werden in Deutschland jedes Jahr gemästet und nach einem leidvollen, kurzen Leben geschlachtet. In der konventionellen Haltung ist das Leid der Masthühner besonders groß: Überzüchtung, enge Ställe und qualvolle Schlachtpraktiken sind an der Tagesordnung. Im ersten deutschen Masthuhn-Report hat die Albert-Schweitzer-Stiftung führende Fast-Food-Ketten in Deutschland nach konkreten Tierschutzstandards in der Haltung von Masthühnern untersucht. Die Ergebnisse der deutschen Unternehmen liegen teilweise sehr weit auseinander. Im Bereich „Selbstverpflichtungen und Ziele“ erreichen beispielsweise sechs Unternehmen (KFC, Ikea, Domino’s, Pizza Hut, Subway und L’Osteria) 100 Prozent. Diese Unternehmen haben sich dazu verpflichtet, alle Kriterien der Europäischen Masthuhn-Initiative umzusetzen. Die anderen vier untersuchten Unternehmen liegen weit dahinter mit 23 Prozent (McDonald’s) oder 0 Prozent (Burger King, Starbucks, Vapiano).

Quelle: Albert-Schweitzer-Stiftung

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