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Was sind die Zulassungsvoraussetzungen?

Voraussetzung für ein duales Bachelor-Studium an der DHfPG ist eine Hochschulzugangsberechtigung oder alternativ: eine Zulassung als „beruflich besonders qualifizierte Person“. Das Master-Studium ist direkt im Anschluss an ein Bachelor- oder Diplom-Studium möglich. Der weiterbildende MBA-Studiengang setzt qualifizierte berufspraktische Erfahrung von in der Regel nicht unter einem Jahr voraus.

Für die Bachelor-Studiengänge gilt:

Es muss eine Hochschulzugangsberechtigung vorliegen, z. B.

die Allgemeine Hochschulreife die Fachhochschulreife – auch mit dem schulischen Teil der Fachhochschulreife ist ein direkter Einstieg möglich ein Abschluss als Meister/in bzw. Fachwirt/in oder ein Fachschul bzw. Berufsfortbildungsabschluss

Zusätzlich ist ein Ausbildungsvertrag mit einem Unternehmen erforderlich.

Chance nutzen: Studieren ohne Abitur

Auch wenn Sie nicht über eine direkte Hochschulzugangsberechtigung verfügen, ist ein Bachelor-Studium an der Deutschen Hochschule grundsätzlich möglich. Um für ein Studium ohne Abitur zugelassen zu werden, müssen Sie eine Abschlussprüfung mit qualifiziertem Ergebnis in einem einschlägigen anerkannten Ausbildungsberuf mit einer mindestens zweijährigen Berufsausbildung und eine mindestens zweijährige Tätigkeit in diesem oder einem verwandten Beruf vorweisen. Sind diese Kriterien erfüllt, können Sie sich für die Zulassung zu einem Studium als „beruflich besonders qualifizierte Person“ mit einem tabellarischen Lebenslauf bewerben. Die Bewerbungen sind jeweils bis zum 1. Januar oder bis zum 1. Juli einzureichen. Eine Fachkommission, die über die Annahme der Bewerberinnen und Bewerber entscheidet, tagt jeweils Anfang Februar und Anfang August eines Jahres.

Für die Master-Studiengänge gilt:

Das Studium kann direkt nach einem erfolgreich abgeschlossenen Erststudium (z. B. Bachelor, Diplom) aufgenommen werden.

Die Aufnahme eines MBA-Studiums ist mit einem mehrstufigen Zulassungsverfahren verbunden:

Nachweis eines abgeschlossenen Erststudiums studiengangsspezifischer Eingangstest

Empfehlungsschreiben des Arbeitgebers qualifizierte berufspraktische Erfahrung von i. d. R. nicht unter einem Jahr

Für DHfPG-Absolventinnen und -Absolventen ist eine vereinfachte Zulassung möglich.

Sie haben Fragen zu den Zulassungsvoraussetzungen? Das Beratungsteam des Service-Centers erreichen Sie unter: Tel. +49 681 6855 599.

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