So senke ich die erbschafts oder schenkungssteuer

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So senke ich die Erbschafts- oder Schenkungssteuer

So senke ich die Erbschafts- oder Schenkungssteuer Wer eine Erbschaft erhält, registriert das zunächst als einen prächtigen Trost. Doch wo das Erbe ist, ist auch die Steuer beteiligt - wird die Freude in manchen Fällen jäh getrübt. Betroffen sind in den meisten Fällen Immobilien, doch dies trifft auch auf Geldwerte, Wertpapiere, Schmuck usw. zu. Doch es gibt Lösungen, die Erbschafts- oder Schenkungssteuer zu verringern sowie Steuerfreibeträge. Um unnötigen Verlusten vorzubeugen, hier wichtige Tipps: Wie kann ich die Erbschaftsteuer senken bzw. eine Schenkungssteuer reduzieren? Oft geht es um Wertpapiere oder Immobilien. Wie wird die Erb-oder Schenkungssteuer berechnet? Keine Panik - es gibt Steuerfreibeträge. Sie staffeln sich nach dem Verwandtschaftsverhältnis zum Erblasser. Je näher dem Erben der Erblasser steht, desto höher ist der Freibetrag. Ist es der Ehepartner, bleiben Ihnen 500.000 Euro. Kindern, auch Adoptiv- oder Stiefkindern bleiben 400.000 Euro, Enkelkinder erben steuerfrei 200.000 Euro, Großeltern immerhin noch 100.000 Euro und Geschwister oder nicht verwandte Erben können sich über steuerfreie 20.000 Euro freuen. Kontaktieren Sie einen Gutachter! Sind Immobilien im Spiel, müsste ein Erbschaftsteuer Gutachten erstellt werden. Dieser ermittelt den Wert. Dabei gibt es verschiedene Verfahren, u. a.. je nach Verkaufswert im Vergleich zu anderen Anwesen, bzw. nach deren Ertragswert bei Vermietungen. Falscher Bescheid - wie kann ich mich wehren? Ist ein fehlerhafter Bescheid erstellt worden, können Sie einen Widerspruch verfassen. Suchen! Auf den Seiten vonwww.schneider-immobilienbewertung.de/erbschaftsteuer-schenkungsteuergutachten/lesen Sie mehr zum Themaerbschaftsteuer gutachten


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