Wird ein Flucht- und Rettungsplan für Ihr Gebäude benötigt?
Wird ein Flucht- und Rettungsplan für Ihr Gebäude benötigt? Ein Flucht und Rettungsplan ist in vielen Gebäuden verpflichtend. Unter anderem brauchen Sie einen solchen Rettungswegplan, wenn Sie sich in einem öffentlich zugänglichen Gebäude befinden. Auch der Arbeitsplatz sollte mit den aktuellen Plänen ausgerüstet sein: Hier hängt der Plan zumeist an einer gut zugänglichen und sichtbaren Stelle, beispielsweise im Treppenhaus oder vorne im Eingangsbereich. Im Zuge des Brandschutzes sind sämtliche wichtigen Fluchtwege darauf zu erkennen. Der Plan bezieht sich auf den Grundriss des jeweiligen Geschosses und zeigt die entsprechenden Wege und Notausgänge an. Auch die Standorte der Notfallausrüstung und der Einrichtungen für die Brandbekämpfung sind darauf zu finden. Sammelstellen und der genaue Standpunkt des Betrachters helfen dabei, sich zurechtzufinden. Sehr nützlich, um Panik zu vermeiden: Brandschutzpläne enthalten auch wichtige Verhaltensregeln, wenn ein Brandfall eintritt. Außerdem ist eine Legende zu den verwendeten Zeichen im Plan vorhanden. Die Aufgabe vom Fluchtwegeplan Mithilfe des Plans sollen die Personen im Gebäude so schnell und sicher wie möglich nach draußen gelangen. Gleichzeitig enthält der Plan alle Informationen zu den vorhandenen Hilfseinrichtungen. Damit die Flucht und Rettungspläne den gesetzlichen Vorschriften entsprechen, müssen sie sich streng an den geltenden Normen orientieren. Dazu gehört auch die regelmäßige Prüfung der Pläne unter Berücksichtigung von baulichen Veränderungen. Für die Aktualität der Brandschutzpläne ist dabei immer der Gebäudebetreiber verantwortlich. In welchem Fall muss ein Flucht und Rettungsplan vorhanden sein? Es gibt nicht immer eine eindeutige Definition, wann der Rettungsplan verpflichtend ist. Das hängt mit der genauen Festlegung für die jeweiligen baulichen Anlagen zusammen. Gegebenenfalls muss eine Gefährdungsbeurteilung für das Gebäude durchgeführt werden. Dabei spielen unter anderem die folgenden Aspekte eine Rolle: • unübersichtliche und eventuell verwinkelte Fluchtwege, • Wege durch unbekannte Bereiche, • Zonen, in denen sich ortsunkundige Personen aufhalten, • Bereiche mit höherer Gefährdung. Wenn bereits eine Behörde gefordert hat, dass Flucht und Rettungspläne verpflichtend sind, kann
auf die Gefährdungsermittlung verzichtet werden. Die behördliche Ermittlung bezieht sich dabei auf die Auflage einer Brandschau, von Baugenehmigungen oder Brandschutzkonzepten. In einem betrieblichen Gebäude führt die Entscheidung für einen Rettungsplan zu weiteren Schritten. Zunächst muss ermittelt werden, wer sich darum kümmert. Meistens wenden sich die Verantwortlichen an einen professionellen Dienstleister, der sich auf diese Aufgabe spezialisiert hat. Die Experten kennen sich mit dem Thema aus und erstellen einen Rettungswegplan, der alle Anforderungen erfüllt. Um die Kosten für einen solchen Plan im kleinen Rahmen zu halten, kann man einen solchen Fluchtplan aber auch selbst fertigstellen. Zudem muss man sich in diesem Fall genau über die Vorschriften informieren, damit der Fluchtwegeplan korrekt ist. Weitere Informationen zu Brandschutzplänen und Schulungen Der Fluchtplan wird dort befestigt, wo er gut zu sehen ist. Die Regelung [legt fest, dass er sich auf einer Höhe von ca. 1,60 m befinden sollte. Dabei misst man von dem Boden darunter zum Mittelpunkt des Plans. Der ideale Platz für den Rettungsplan ist an einem Ort, an dem viele Menschen vorbeigehen, sodass er nicht übersehen wird. Er befindet sich beispielsweise an der Innenseite von Hoteltüren, im Eingangsbereich eines Gebäudes, in Fluren oder gegenüber vom Aufzug. In einem Dienstgebäude sind die Arbeitgeber dafür verantwortlich, dass ihre Beschäftigten mindestens einmal pro Jahr über die Flucht und Rettungspläne informiert werden. Neben diesem grundsätzlichen Hinweis sollten gelegentlich Räumungsübungen stattfinden. Hier ist es sinnvoll, sich mit der zuständigen Behörde abzusprechen. Zudem sollte eine regelmäßige Prüfung im Zyklus von maximal zwei Jahren sichergestellt sein, um die Vorschriften zu befolgen. Auftuscheteam.de/flucht-und-rettungsplan/erfahren Sie mehr zu Fluchtplan