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4.4.3.3 Limitationen der Personenbefragungen
4 .4 .3 .3 Limitationen der Personenbefragungen
Das oben beschriebene Vorgehen hinsichtlich der Kontaktierung und Befragung der Personengruppen musste gewählt werden, da eine andere Art der Kontaktierung der Mitglieder sowie der Schieds- und KampfrichterInnen aufgrund datenschutzrechtlicher Einschränkungen sowie einer mangelnden Datenbasis nicht möglich war. Zudem musste im Hinblick auf die geplanten Mehrebenen-Analysen gewährleistet werden, dass die Mitglieder ihrem jeweiligen Verein zugeordnet werden können.
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