Immobilienreport 2015

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Verlags- /Anzeigenbeilage der Tageszeitung Allgäuer Anzeigeblatt vom Samstag, 25. Juli 2015, IM Nr. 169

Zukunftsweisendes Bauen Bad Hindelanger ausgezeichnet Freiraum mit Grenzen Die Pflichten der Eigentümer Kapitalanlage Ferienimmobilie Bestellerprinzip u.v.m.


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„Betreubares Wohnen“ für jede Lebenslage Mobil und flexibel im Alter – durch zentrale Lage und komplette Barrierefreiheit Wer im Alter oder bei gesundheitlicher Einschränkung mobil und flexibel bleiben will, konzentriert sich bei einem Wohnungswechsel auf die zentrale Lage und die komplette Barrierefreiheit. Wohnkonzept der Zukunft Um auch in jeder Lebenssituation unabhängig zu bleiben und den Lebensstandard nach seinen eigenen Vorstellungen zu verbringen, wird die Idee „Betreubares Wohnen“ in Immenstadt geschaffen. Den meisten Menschen ist es ein großes Bedürfnis, in der eigenen Wohnung bleiben zu können und damit auch ein Stück Selbstständigkeit zu bewahren.

Uwe Schweizer und Helmut Ruhland Alpen Immobilien

Aktuelle Wohnform Das zeitgemäße Konzept des Betreubaren Wohnens setzt genau hier an und bietet die ideale Wohnform, um diesem Wunsch nachzukommen. Betreubares Wohnen ermöglicht es, eigenständig in der Wohnung zu bleiben und gleichzeitig individuell benötigte Service- oder Dienstleistungen jederzeit unkompliziert und nach Bedarf in Anspruch zu nehmen.

Ausstattung der Immobilien Die Immobilien selbst, in welchen Betreubares Wohnen angeboten wird, weisen die benötigte Ausstattung auf. Angefangen von der Barrierefreiheit über passende Sanitäreinrichtungen bis hin zum Notfallknopf ist auf Wunsch alles von vornherein in der Wohnung inkludiert.

Bedarf steigend Eine Idee, die auch für Gemeinden von Nutzen sein kann, da dem demografischen Wandel entsprechend auf die stetig steigende Zahl an benötigten Pflegeeinrichtungen reagiert wird. Bei dem Modell des Betreubaren Wohnens können die unterschiedlichsten Leistungen je nach Zeitpunkt des Bedarfs zusammengestellt werden. Sie können auch jederzeit ergänzt oder wieder gestrichen werden.

Vorausschauende Planung Der große Vorteil des Betreubaren Wohnens liegt auf der Hand: Die eigenen Wohnungen müssen auch im hohen Alter nicht verlassen werden. Es macht deswegen Sinn, gerade auch beim geplanten Kauf einer neuen Immobilie im fortgeschrittenen Alter, sich von vornherein über die Möglichkeit des Betreubaren Wohnens zu informieren bzw. entsprechende Immobilien in Betracht zu ziehen.

Idee von Kooperationen Angeboten werden betreubare Wohnformen zumeist von Kooperationen, die aus Pflegediensten, Bauträgern und Gemeinden bestehen können. Die Umsetzung des Betreubaren Wohnens garantiert dem Einzelnen Selbstständigkeit, Selbstbestimmtheit und vor allem auch Sicherheit in den eigenen vier Wänden. Die angebotenen Servicedienste reichen vom Wäsche waschen übers Einkaufen oder Kochen bis hin zu den klassischen Pflegedienstleistungen.

Rechtzeitig informieren Bei Interesse an einer betreubaren Wohnform lohnt es sich in jedem Fall, sich frühzeitig zu informieren. Vielfach kommen Kinder, deren Eltern ihr Haus verkaufen, um die Gartengestaltung und weitere anstrengende Tätigkeiten zu vermeiden. Wer vorausblickend plant, entscheidet sich für eine Eigentumswohnung, bei der dann, wenn es notwendig werden sollte, entsprechende Leistungen zugebucht werden können. So sieht eine positive Wohnzukunft aus!

Sonthofen: Vollständig sanierte 3-Zimmerwohnung mit einer Wohnfläche von ca. 63,3 m² am Stadtrand von Sonthofen. Zur Wohnung gehören ein Kellerabteil und ein Carport.

Blaichach: Appartement mit separater Küche in ruhiger Lage eines Mehrfamilienhauses. Zur Wohnung gehören ein Kellerabteil und ein abgeschlossenes Abteil im Dachboden.

Immenstadt: Gemütliche 2½-Zimmer-Maisonettewohnung mit ca. 58 m² Wfl. und Blick auf die Berge, inmitten der Fußgängerzone. Bahnhof und Geschäfte sind in wenigen Gehminuten zu erreichen.

Wertach: Schön gelegenes Baugrundstück, ideal für ein Wohnhaus mit Gewerbeteil. Die Grundstücksfläche von ca. 1.470 m² liegt in einem verkehrsberuhigten Gebiet.

Immenstadt: Betreubares Wohnen. 3-Zimmer-Neubauwohnung mit 97,5 m² Wfl. und hochwertiger Ausstattungsqualität in einer ruhigen Wohngegend. Barrierefreiheit und niedrige Betriebskosten.

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In Eigentum zu investieren bedeutet, sich einen Freiraum schaffen

Bei Tageslicht betrachten Die Suche nach der Traumimmobilie Nach langem Suchen ist sie da: die Traumimmobilie. Nun steht die Besichtigung bevor. Jetzt nur nichts falsch machen, oder sogar einen wichtigen Mangel übersehen. Als Erstes gilt: Den Besichtigungstermin zu einem Zeitpunkt vereinbaren, bei dem Sie bei Tageslicht und in aller Ruhe die Räume unter die Lupe nehmen können. Denn nichts ist schlimmer, als eine Immobilie unter Druck zu besichtigen. Am besten machen Sie sich vorab eine Liste mit allen Ihnen wichtigen Kriterien und Fragen rund um das Objekt. So können Sie sich besser auf die eigentliche Immobilienbesichtigung konzentrieren. Wer kann, der geht zu zweit zu dem Termin, da vier Augen bekanntlich mehr sehen als zwei. Bei größeren oder kritischen Investitionen, wie zum Beispiel einem renovierungsbedürftigen Gebäude, lohnt es sich, einen Experten zu Rate zu ziehen. Dieser kann die Gesamt­situation besser einschätzen und bemerkt Mängel, die dem Laien nicht auffallen würden. Weitere hilfreiche Tipps rund um die Immobilie haben wir Ihnen in unserer heutigen Ausgabe des Immobilienreports zusammengestellt.

Eva-Maria Jansen PR-Redaktion

Daumen hoch am Daumenweg

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Michael Schramm · Immenstädter Straße 26 b · 87544 Blaichach www.alpenblick-immobilien.de · E-Mail: info@alpenblick-immobilien.de

Zinstipp

„Immobilien – mit dem »gewissen Etwas« in Deutschlands südlichster Gemeinde“

Wir sind immer auf der Suche nach Immobilien im Raum Oberallgäu.

Wohnen mit dem „Urlaubs-Faktor“ Wir verstehen uns als Dienstleister mit dem Ziel absoluter Kundenzufriedenheit Dort leben, wo andere Urlaub machen: Das möchten alle diejenigen, die nach einer geeigneten Immobilie in Oberstdorf und Umgebung Ausschau halten, um sich im Allgäu ein neues Zuhause zu schaffen. Andere sind gezielt auf der Suche nach einer Ferienwohnung – entweder als Kapitalanlage oder als eigenes Freizeit-Domizil. Gefragt sind aber auch sehr exklusive Häuser und Villen, je nach Lage und Ausstattung mit Kaufpreisen bis zu mehreren Millionen Euro. Wir gehen ganz individuell auf die Wünsche unserer Kunden ein, um für jeden Geldbeutel und jeden Bedarf das passende Objekt zu finden. Wir freuen uns auf Ihren Anruf oder auch Ihren Besuch in unserem Büro in der Walserstraße. Herzlichst Ihre N. Fransen und I. Krannich-Dachsel

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Auf dem derzeit historisch niedrigen Zinsniveau lohnt es, sich gegen steigende Zinsen abzusichern. Wird in die Finanzierung ein Bausparvertrag eingebunden, können die Zinsen bis zur letzten Rate festgeschrieben werden – auch wenn diese erst in 20 oder 25 Jahren fällig ist. Damit können sich Bauherren und Immobilienkäufer von Schwankungen an den Kapitalmärkten unabhängig machen. Für zahlreiche Haushalte, ist eine langfristige Zinssicherung sogar von existenzieller Bedeutung.


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Pro und Contra: Haus- oder Wohnungskauf? Welche Vor- und Nachteile entstehen, wenn man den Wohnungserwerb vorzieht Wer eine Immobilie erwerben möchte, steht vor der schwierigen Wahl: Soll man den Kauf einer Wohnung oder eines Hauses bevorzugen? Doch welche Vor- und Nachteile entstehen, falls man den Wohnungserwerb dem Hauskauf vorzieht? Ein großer Vorteil besteht zunächst in den niedrigeren Kosten. Der Kaufpreis einer Eigentumswohnung liegt meist deutlich niedriger als der Kaufpreis eines vergleichbaren Hauses. Zudem hat man beim Kauf einer Wohnung den Vorteil, dass die laufenden Kosten niedriger sind als beim Hauskauf. Zudem trägt man weniger Verantwortung als ein Hausbesitzer: die laufenden Pflichten werden vom Hausverwalter und Hausmeister großteils übernommen.

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Der Erwerb einer Eigentumswohnung hat im Vergleich zum Hauskauf jedoch auch erhebliche Nachteile: Die individuellen Gestaltungsmöglichkeiten außerhalb der Wohnung (Garten, Gebäude) sind wesentlich eingeschränkter als bei einem Haus. Man ist an die Richtlinien der Eigentümergemeinschaft und Hausordnung gebunden. Der Kauf eines Hauses bietet deutlich größere Entscheidungsfreiheit und aufgrund der räumlichen Nähe kann es in Mehrfamilienhäusem schneller zu Konflikten innerhalb der Nachbarschaft kommen. Egal ob man sich für eine eigene Wohnung oder ein Haus entscheidet, in jedem Fall hat man den Vorteil, dass man als zukünftiger ­Eigentümer keine Miete mehr entrichten muss. Stattdessen schafft man langfristiges Vermögen, von dem man besonders im späteren ­Leben stark profitiert.

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Keine Lust auf Immobilien-Frust!!! Die derzeitige Niedrigzinsphase lädt geradezu zur Investition in „Betongold“ ein Sicherlich ist dieses eines von vielen Argumenten, die für den Erwerb einer Immobilie sprechen, ob Wohnung oder Haus, als Anlage, als Feriendomizil, oder als das neue „Nest“ für die Familie. Ein erhebliches Problem für die „Kaufwilligen“ stellt sich bereits bei der Suche nach der idealen Immobilie ein. Die Nachfrage nach bezahlbaren Häusern ist so groß wie schon lange nicht mehr und der Markt so leergefegt wie selten zuvor.

Claudia und Laura Schwaninger CS Immobilien

Derzeit suchen viele Menschen, egal welchen Alters und aus den unterschiedlichsten Gründen, eine Immobilie. Die derzeitige Niedrigzinsphase lädt geradezu zur Investition in „Betongold“ ein. viele junge Familien oder Paare, die sich mit der Familiengründung beschäftigen, möchten sich den Traum vom Eigenheim erfüllen. Die Mietzahlungen summieren sich auf die Jahre gesehen und was gibt es Besseres, als das Eigenheim wie eine „Spardose“ zu sehen, gerade wenn Nachwuchs geplant ist, oder die kleinen Mäuse bereits herumkrabbeln! Welche Eltern möchten Ihren Kindern nicht etwas hinterlassen?

Veröffentlicht ein Privatanbieter oder ein Makler ein neues Objekt, häufen sich die Anfragen, die Kapazität des Anrufbeantworters ist erschöpft, das E-Mail-Postfach platzt aus allen Nähten. Eine Nachfrage, die sich jeder Makler wünscht, aber wie empfinden das die Interessenten und die Eigentümer? Für die Suchenden beginnt ein Wettlauf, für die Eigentümer und den Makler eine Zerreißprobe: Wer wird zuerst zur Besichtigung eingeladen, wer von den ganzen „Kaufwilligen“ bekommt das Objekt, wie erteilt man den anderen Kaufinteressenten die Absage? Ein Prozedere beginnt, das teilweise sehr unangenehm werden kann, steht allen Käufern doch nur das eine Objekt zur Verfügung. Der Interessent, der bereits im Vorfeld der Kaufentscheidung seine Finanzierung geklärt hat, kann viel schneller reagieren und sich für das Objekt entscheiden als der Interessent, der zur Besichtigung erscheint und erst danach seinen Bankberater besucht. Ist die Entscheidung zum Erwerb einer Immobilie gefallen, ist es also ratsam, sich einen Finanzierungsplan erstellen zu lassen. Dieses auch ruhig von verschiedenen Anbietern, sodass Sie sich entscheiden können, bei wem Sie sich mit Ihrem Anliegen gut aufgehoben fühlen. Die errechneten Zahlen sind ein ganz wichtiger Part, das Vertrauen aber zu den richtigen Partnern mit der Umsetzung eines solchen „Lebensplans“ ist jedoch auch nicht unerheblich.

Freude an Gästen …

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Balance aus zukunftsweisender Architektur und Energieeffizienz

Die Kfw-Bankengruppe zeichnete Familie Egger-Rohrmoser aus Bad Hindelang aus Im Erdgeschoss dominiert Glas vom Boden bis zur Decke. Die Treppe wird von den Kindern gerne als Kletter- und Spiel­ gerät benutzt.

Die KfW-Bankengruppe hat Ursula Egger-Rohrmoser aus Bad Hindelang ausgezeichnet: mit dem zweiten Preis im Rahmen ihres jährlich ausgeschriebenen „KfW-Awards Bauen und Wohnen“. Dabei waren Bauherren gesucht, „die in den vergangenen fünf Jahren ein Haus besonders intelligent gebaut oder modernisiert haben“, heißt es in einer Mitteilung. Wenn in alten Zeiten Getreidemüller die Wahl hatten, suchten sie gern einen kühlen Standort – dort hielt das gelagerte Getreide länger. Die mittelalterlichen Erbauer der Oberen Mühle im ­Ostrachtal waren besonders konsequent: Durch das langgestreckte Tal in den Allgäuer Alpen weht dauernd ein Wind. Die Flussfeuchte kühlt die Umgebung; im Winter steht die Mühle auch noch meistens im Schatten der Berge. Die Leute drüben auf der wärmeren

Das Projekt

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Talseite in Bad Hindelang nennen diesen ansonsten idyllischen Flecken „Nordpol“. Wo das Klima so rau ist, müssen andere Arten von Wärme her. Die heutigen Besitzer und Bewohner der Oberen Mühle und ihrer Nachbarhäuser sorgen deshalb auf andere Art für angenehme Lebenstemperaturen: mit familiärer Gemütlichkeit über drei Generationen. Und mit ihren Häusern auf dem 8000 Quadratmeter großen Mühlengrundstück.

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Florian und Maria Großer es liebt. Links die Eltern, rechts die Kinder. Eine leicht wirkende Treppe führt nach oben.

Als der Bau aus dem Wiesenboden am Rand von Bad Hindelang emporzuwachsen begann, sahen Nachbarn und Spaziergänger zunächst nur eine lange Betonmauer. Aber das war nur der später Das Haus der Familie unsichtbare Kern, nicht die Fassade. An ihr Egger-Rohrmoser in Bad Hindelang. Der jüngste Bau trägt dazu besonders viel bei: Er gibt es jetzt einen besonderen Pfiff: ein unterstreicht die Idylle mit seiner klassischen Holzimmer wiederkehrendes Muster aus zwei und Putzfassade, dem weit überstehenden Satteldach und den eingeschnittenen Dreiecken – das Symbol der historischen Mühle kleinen, traditionell wirkenden Nordfenstern. Andererseits bietet nebenan. Der Arbeitsplatz ist gleich nebenan. Während Florian Grodas Wohnhaus der beiden jüngsten Mühlen-Generationen die ßer zu seiner Arbeit als Software-Entwickler ins Tal nach Sonthofen Wohnqualitäten des 21. Jahrfahren muss, hat Maria Großer es nur ein paar Schritte weit: Sie hunderts – architektonisch, atmanagt das „Hotel Obere Mühle“ gleich nebenan. Das haben ihre mosphärisch ebenso wie techEltern gegründet, denen noch heute der ganze Komplex gehört. Die nisch. Während sich seine Mutter Ursula Egger-Rohrmoser ist auch die Bauherrin des Heims, in Fassade zum Ort hin ganz tradem jetzt Tochter, Schwiegersohn und Enkelkinder leben. Das Hotel ditionell gibt, wirkt es an seiner ist auf zwei Häuser verteilt: eines aus den 1970er-Jahren und den langen Südseite zur Wiese und alten Mühlenbau. zum Berghang modern. Drinnen herrscht nicht die StimEtwas ganz anderes macht Maria Großers Bruder Wieland Egger. Er ist mung enger historischer BergArchitekt in Stuttgart und hat das Haus entworfen, das seiner Mutter bauernstuben. Der große gehört und in dem seine Schwester mit ihrer Familie lebt. Wie viele Architekten hätte er dem Haus lieber mehr zeitgenössische Prägung Wohnraum mit Küche geht verliehen. Aber die Baubeamten im traditionsbewussten, auf sein Ortsüber die ganze Hauslänge. Er ist bild stolzen Bad Hindelang genehmigten nur ein Haus, dem man von so hell, modern und aufgeder Straßenseite seine Jugend kaum ansieht. Im Inneren konnte Wieräumt, wie das Bewohnerpaar land Egger traditionsfrei gestalten. Dort hatte Florian Großer ein besonderes Anliegen: Er wollte sich endlich nicht mehr ducken müssen, Die Großfamilie geht wozu er in der historischen Mühle nebenan bei ­jedem Besuch gezwuneiner breiten Palette von gen ist. Denn Herr Großer ist 2,03 Meter groß. Und obwohl sein neues Geschäften nach: Hotel, Restaurant, Antiquitäten­ Haus außen nach Bauernhaus aussieht, sind drinnen die Räume so verkauf und Bio-Käserei. hoch, dass selbst er sich jetzt nach der Decke strecken muss.

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Die Ferien-Immobilie als Kapitalanlage Unsere Tipps für Einrichtung, Ausstattung und Vermarktung einer Ferienwohnung Die Nachfrage auf dem Immobilienmarkt im südlichen Ober­allgäu ist ungebrochen hoch. Insbesondere Kapitalanleger sehen in Ferien-Immobilien echte Kapitalanlage-Chancen. Damit die Ferien-Immobilie die hohen Erwartungen auch erfüllt, ist zunächst die Lage der Immobilie (Infrastruktur, Freizeitmöglichkeiten etc.) entscheidend. Eine erfolgreiche Vermietung und damit dauerhaft stabile Rendite ist nur erzielbar, wenn die Immobilie dort liegt, wo viele gerne Urlaub machen. Ist der richtige Standort gefunden, geht es nicht nur um die Größe der Immobilie, sondern auch um die Ausstattung. Ein separates Schlafzimmer sollte auf jeden Fall vorhanden sein. Und auf einen Balkon oder eine Terrasse sollten Sie keinesfalls verzichten. Beachten Sie bei der Kalkulation, dass zu den üblichen Kaufnebenkosten auch noch Modernisierungskosten kommen. Kalkulieren Sie den mög­lichen Mietertrag realistisch. Um vernünftige Vermietungszahlen zu erzielen, sollten Sie auf ein stimmiges Einrichtungskonzept Wert legen. „Gelsenkirchener Barock” oder „Eiche rustikal” sind schon lange aus der Mode. Trend sind helle Farben und klare Linien. Bleiben Sie bei einer Stilrichtung und verzichten Sie auf das Hineinstellen von Einrichtungsgegenständen, für die Sie zuhause keine Verwendung mehr haben. Eine zeitlose, der Region angepasste Möblierung lässt sich leichter mit farbigen Textilien kombinieren und neuen Farbtrends anpassen. Sparen Sie beim Mobiliar nicht an der falschen Stelle. IKEA-Möbel gehören nicht in eine Ferien-Immobilie im Allgäu. Denken Sie auch bei den Bodenbelägen daran, dass diese pflegeleicht und strapazierfähig sind. Nicht nur Allergiker werden es Ihnen danken. Überladen Sie Ihre Ferien-Immobilie nicht mit persönlichen Deko-Stücken wie Familienfotos. Weniger ist oftmals mehr. Ein modernes, sauberes Badezimmer sollte eine Selbstverständlichkeit sein. Viele Mieter schätzen den Komfort einer Waschmaschine. Achten Sie auch im Schlafzimmer auf genügend Stauraum für Bekleidung etc. Gute Matratzen, verstellbare Lattenroste und ein offenes Fußteil werden Ihnen Ihre Gäste danken. Genauso wie eine gut ausgestattete Küche. Dazu gehören neben Besteck, Geschirr und

Ute Gerlach Gerlach-Immobilien

Gläsern in ausreichender Zahl eine Spülmaschine, eine Mikrowelle und/oder ein Backofen sowie die üblichen Küchenhelfer (Eierkocher, Flaschenöffner etc.). Denken Sie auch an moderne Technik wie Flachbildfernseher, DVD-Musikanlage oder den Internet-Anschluss. Die Vermietung Wenn Sie dies alles bedacht haben, geht es an die Vermarktung Ihrer Ferien-Immobilie. Der Großteil aller Buchungen erfolgt heute online. D.h. Sie benötigen neben einer gut designten eigenen Website die Präsentation Ihrer Ferien-Immobilie in den gängigen Urlaubsportalen, auf dem Portal des jeweiligen Tourismusbüros etc. Dafür sollten Sie hochwertige Fotoaufnahmen in ausreichender Anzahl anfertigen. Denken Sie auch an sonstige Werbematerialien, z.B. Flyer. Achten Sie darauf, dass Ihr Belegungskalender immer aktuell ist und dass Anfragen schnellstmöglich beantwortet werden. Lassen Sie Ihre Ferien-Immobilie vom DTV (Deutscher Tourismusverband) klassifizieren. Sie benötigen eine Vertrauensperson vor Ort, die sich um die An- und Abreisemodalitäten, Endreinigung und Wäsche kümmert. Wenn Sie dies nicht alleine leisten können oder wollen, entscheiden Sie sich am besten für eine gute Vermietungs-Agentur vor Ort. Dies hat zwar seinen Preis (ca. 25-30% des Mietpreises), bietet Ihnen aber auch einige weitere Vorteile. Gerne unterstützen wir Sie hier bei der Suche.

Impressum

Immobilienreport Oberallgäu Verlagsbeilage der Tageszeitung ALLGÄUER ANZEIGEBLATT vom Samstag, 25. 07. 2015, Nr. 169

Planung und verantwortlich für Anzeigen: Peter Fuchs Redaktion Text-/Bildnachweis: Eva-Maria Jansen, KfW AWARD (Titel und Homestory), djd, lbs, baufi24, Titelfotos: KfW Bankengruppe/ Claus Morgenstern Layout/Umbruch: Paulin Eberle Verlag, Satz und Druck: Allgäuer Anzeigeblatt, EBERL MEDIEN GmbH & Co. KG, Immenstadt und Allgäuer Zeitungsverlag GmbH, Kempten


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Jetzt heißt es Farbe bekennen Immobilienanbieter müssen Energiewerte angeben Immobilienanzeigen in Zeitungen oder auf kostenpflichtigen Internetseiten müssen Angaben zum energetischen Zustand der Immobilie enthalten – vorausgesetzt, dass ein gültiger Energieausweis bereits existiert. Zu benennen sind die Art des Energieausweises (Bedarfs- oder Verbrauchsausweis), der darin genannte Wert des Endenergiebedarfs bzw. -verbrauchs, der wesentliche Heizenergieträger, das Baujahr der Immobilie und die farbig und mit Buchstaben des Alphabets gekennzeichnete Energieeffizienzklasse. Wenn zum Zeitpunkt der Anzeigenveröffentlichung noch kein Energiepass vorliegt, muss dieser dem Interessenten spätestens bei der Besichtigung vorgelegt werden. Die Landesbehörden müssen kontrollieren, ob die Vorschriften umgesetzt werden – was derzeit, wie ein Blick in die Immobilienseiten einer Zeitung zeigt, eher die Ausnah-

me ist. „Die Deutsche Umwelthilfe und der Mieterbund haben bereits Verletzungen der Informationspflichten von Vermietern und Verkäufern beim Vorlegen eines Energieausweises angeprangert. Die Regelungen basieren auf der novellierten Energieeinsparungsverordnung vom 1. Mai 2014 (§16a der EnEV 2013). „Anhand der auf dem Ausweis vermerkten Energieeffizienzklasse können Mietinteressenten und Käufer schneller erkennen, ob eine Immobilie energieeffizient ist“, erklärt Kathrin Röthig, Vorstand von RE/MAX Bayern. Der Hintergrund: Indem die Wirtschaftlichkeit des Gebäudes zum Auswahlkriterium bei der Wahl einer Immobilie wird, sollen Anbieter unwirtschaftlicher Gebäude motiviert werden, ihre Immobilie zu sanieren.

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Freiraum mit Grenzen Auch Wohnungseigentümer haben Pflichten und sind an Regeln gebunden Wer eine Eigentumswohnung kauft, muss damit rechnen, dass die Kosten für Arbeiten am Gemeinschaftseigentum - beispielsweise für eine neue Dacheindeckung - auch auf ihn umgelegt werden. Fotos: djd/BauherrenSchutzbund

In Eigentum investieren, statt dem Vermieter monatlich Geld zu überweisen, und Freiheit bei der Gestaltung des eigenen Lebensumfelds: Zwei Gründe, die für künftige Immobilienkäufer wichtig sind. Ganz frei von Verpflichtungen sind aber auch Haus- und Wohnungseigentümer nicht. Ein Hausbesitzer kann etwa anteilig zur Kasse gebeten werden, wenn die Gemeinde die Straße vor seinem Haus erneuert. Und bei Wohnungseigentümern in Mehr­ familienhäusern gibt es eine Reihe weiterer Verpflichtungen. Rechte und Pflichten in der Eigentümergemeinschaft Der Verbraucherschutzorganisation Bauherren-Schutzbund e.V. (BSB) zufolge erwirbt man mit dem Kauf einer Wohnung nicht nur das Alleineigentum an den Räumen, juristisch „Sondereigentum“ genannt. Man werde zwingend auch Mitglied einer Eigentümergemeinschaft, die mit Rechten, aber auch vielen Pflichten verbunden sei. Gesetzliche Regelungen dazu enthält das Wohnungseigentumsgesetz. Die Details in der Ausführung sind aber vielfach

nicht festgelegt. Auf drei Punkte, so der BSB, sollten Erwerber hier besonders achten: Auf die sogenannte Teilungserklärung, die Gemeinschaftsordnung und die Beschlusssammlung. Unter www. bsb-ev.de steht ein Ratgeberblatt „Augen auf beim Wohnungskauf“ mit allen wichtigen Informationen für künftige Eigentumswohnungsbesitzer zum kostenlosen Download zur Verfügung. Regelungen vor dem Kauf genau prüfen Aus der Teilungserklärung beispielsweise geht hervor, welche Räume inklusive Abstellflächen im Sondereigentum des Käufers sind und welche Flächen sich im Gemeinschaftseigentum befinden, dazu zählen etwa Treppenhäuser oder Grünflächen. In der Gemeinschaftsordnung finden sich Regelungen zur Kostenverteilung oder zu Stimmrechten, zur Tierhaltung oder zum Musizieren. Da Änderungen nur mit Zustimmung aller Eigentümer möglich sind, sollte man vor Vertragsunterzeichnung genau prüfen, ob es Regeln gibt, die gegen den Erwerb sprechen.

Beim Kauf einer Eigentums­ wohnung ist auf die damit verbundenen Rechte und Pflichten zu achten – z.B. auf Instand­ haltungsrücklagen oder bereits beschlossene Sanierungen am Gemeinschaftseigentum.

Untervermietung an Feriengäste – Nur mit Erlaubnis des Vermieters Die Vermietung an Touristen stellt eine gewerbliche Überlassung an Dritte dar

Lieber nicht! Die „schwerwiegende Pflichverletzung kann zur Kündigung führen. Foto: Fotolia © Bomix

Experten. In einem konkreten Fall hatte ein Mieter seine Wohnung an insgesamt zwölf Tagen an Feriengäste vermietet, obwohl bereits ein Räumungsverfahren gegen ihn anhängig war. Als der Vermieter davon erfuhr, kündigte er dem Mieter das Mietverhältnis fristlos. Der Mieter wollte die fristlose Kündigung nicht akzeptieren und gab an, seine Ehefrau habe ohne seine Kenntnis die Wohnung vermietet; zudem wäre eine vorherige Abmahnung erforderlich gewesen. Das ­zuständige Gericht hielt die fristlose Kündigung des Vermieters allerdings für wirksam.

Die Vermietung der eigenen Mietwohnung ist insbesondere in beliebten Ferienregionen oder Großstädten ein lukratives Nebengeschäft. Der Mieter ist jedoch nicht berechtigt, seine Wohnung Touristen ohne Erlaubnis des Vermieters zu überlassen, mahnen

Die Vermietung an Touristen ist eine vollständige und gewerbliche Überlassung der Mietsache an Dritte. Das stellte eine derart schwerwiegende Pflichtverletzung dar, dass dem Vermieter eine Fortsetzung des Mietverhältnisses bis zum Ablauf der Kündigungsfrist nicht zuzumuten war. Eine Abmahnung war in diesem konkreten Fall entbehrlich, da dem Beklagten die Rechtswidrigkeit dieser Vermietung bekannt und ihm schon wegen des laufenden Räumungsprozesses klar war, dass der Vermieter dies nicht dulden würde (LG Berlin, Az.: 67 S 360/14).


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Neuerungen bei Vermietungen – das Bestellerprinzip Was ist das Bestellerprinzip? Bisher war es am Markt üblich, dass der Mieter bei Abschluss der Vermittlung einer Mietwohnung über einen Makler eine Provision an den Makler bezahlt hat. Seit 01.06.2015 greift die neue gesetzliche Regelung zur Maklerprovision bei der Vermittlung von Mietwohnungen. „Wer bestellt, bezahlt!“ Nach diesem Prinzip muss zukünftig der Vermieter den Makler bezahlen, wenn er diesen mit der Vermietung seiner Wohnungen beauftragt hat. Für den Mieter bedeutet das, dass er künftig keine Maklerprovision bezahlt, wenn der Makler vom Vermieter beauftragt wurde. Wir, die Raiffeisen-Immobilien Vermittlungs GmbH Sonthofen, sind ausschließlich für den Vermieter tätig. Wichtig: • Das Bestellerprinzip gilt nur für die Vermittlung von Mietobjekten! • Es besteht kein Anspruch darauf, Maklercourtagen zurückzuverlangen für Mietverträge, die vor dem 01.06.2015 abgeschlossen wurden. • Vermieter dürfen nach Vorgabe des Gesetzgebers die nun geleistete Maklercourtage nicht auf die monatliche Miete aufschlagen oder anderweitig vom Mieter einfordern. Was bedeutet das Besteller­prinzip für den Vermieter? Wenn ein Immobilieneigentümer einen Makler mit der Vermietung seiner Immobilie beauftragt, bezahlt er künftig die Maklerprovision. Viele Vermieter werden sich nun die Frage stellen, ob sie bei der Neuvermietung überhaupt einen Makler beauftragen sollen, denn

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die Vermietung in Eigenregie spart zwar Kosten, bringt aber auch einen sehr hohen Aufwand mit sich. Wer also einen professionellen Makler beauftragt, muss sich um keine Inserate in Zeitungen und Internet kümmern. Ganz zu schweigen von Aufwand und Zeit für Wohnungsbesichtigungen mit möglichen Mietinteressenten.

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