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1.2 Bewertung des Putzuntergrundes

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AUSFÜHRUNG

AUSFÜHRUNG

Kriterien zur Bewertung des Mauerwerks

Standzeit Die Austrocknung bzw. Erhärtung sollte abgeschlossen sein, damit die Schwindbewegungen im Mauerwerk auf ein Minimum reduziert sind. Sauberkeit Die zu verputzenden Flächen müssen frei von Verschmutzungen wie Staub, Mörtel- oder Betonresten, sein. Ebenso ist darauf zu achten, dass sich keine Fremdstoffe, wie z. B. PU-Schaum, Trennmittel wie Schalöl, Zementschleier oder Farbe, auf den Flächen befinden. Auch Ausblühungen von Kalk oder Sulfaten müssen entfernt werden. Saugfähigkeit Mit einer Benetzungsprobe lässt sich feststellen, ob die zu verputzenden Flächen über eine ausreichende Saugfähigkeit verfügen. Perlt das Wasser von den Steinen ab, ist das Mauerwerk nicht zum Verputzen geeignet. In diesem Fall muss eine ausreichende Haftung für den Putz entweder durch eine Haftbrücke oder andere geeignete Maßnahmen sichergestellt werden.

Technischer Zustand des Mauerwerks

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Gibt es fehlerhafte Steine? Sind Risse, Ausbrüche im Mauerwerk oder nicht fest sitzende Außenstege bei Ziegeln erkennbar? Liegt ein normgerechter Verband mit korrektem Überbindemaß und ohne Kreuzfugen vor? Sind die Lagerfugen ohne Mörtelüberstände ausgeführt, vollständig und bündig gefüllt und zur Ausführungs- und Steinart des Mauerwerks in der Fugendicke passend? Außerdem müssen gemörtelte Stoßfugen ohne Mörtelüberstände und geschlossen ausgeführt sein. Die Variante Stein an Stein ohne Mörtelfuge (knirsch gestoßen) ist ebenfalls möglich. Sind hier unzulässige Abweichungen in größerem Ausmaß vorhanden, ist ein zusätzlicher Armierungsputz mit Gewebeeinlage auf dem Grundputz notwendig.

Als Putzgrund ungeeignete Flächen Gibt es Flächen, die nicht als Putzgrund geeignet sind, z. B. Flächen aus Holz oder Metall?

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Feuchte des Mauerwerks Feuchtes Mauerwerk muss vor dem Verputzen austrocknen. Äußerst selten vorkommende Wasseransammlungen in den Steinkammern müssen entfernt werden, z. B. durch Anbohren und Austrocknen. Geöffnete Kammern müssen wieder fachgerecht verschlossen werden.

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Diese gesonderte Leistung ist Aufgabe des Bau- oder Vorunternehmers. Feuchter Porenbeton sollte vor dem Verputzen unbedingt austrocknen. Bewerten lässt sich der Grad der Feuchtigkeit durch optische Begutachtung und mithilfe von geeigneten Messverfahren. Lässt der Zeitplan keine ausreichende Saugfähigkeit des feuchten Mauerwerks zu, muss abgewartet und bei Bedarf ein Armierungsputz mit Gewebeeinlage eingeplant werden, um die Gefahr von Schwundrissen, die beim Trocknen des Mauerwerks entstehen können, zu minimieren.

Fehlstellen Fehlstellen müssen mit geeigneten Materialien verschlossen werden. Auch hier sind danach die Standzeiten einzuhalten. Diese Arbeiten stellen eine gesonderte Leistung dar.

Expertentipp Bei der Bewertung des Mauerwerks ist darauf zu achten, dass die Ausführung den allgemein anerkannten Regeln der Technik entspricht.

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Materialwechsel im Mauerwerk Verschiedene Materialien in der Fläche, z. B. Stein- oder Betonflächen, unterschiedliche Steinarten (Mischmauerwerk), sind in den Übergängen großzügig mit einer Teilflächenarmierung unter dem Grundputz zu versehen (ca. 20 cm Überstand in allen Bereichen). Sind diese Flächenanteile zu groß, muss ein Armierungsputz mit Gewebeeinlage vollflächig auf den Unterputz aufgebracht werden.

Verwendung spezieller Mauersteine oder Wandelemente Wurden spezielle Mauersteine oder Systeme verwendet? Dazu gehören mit Dämmung beschichtete Mauersteine, wie z. B. GisoPlan Therm ® oder isorast ® . Diese Baumaterialien werden wie WDVS behandelt, siehe Broschüre „WDVS – Grundlagen und Planung“. Die Armierungslage ist allerdings mit 8–12 mm dickschichtiger als bei normalen WDVS. Wandelemente aus Leichtbeton oder Porenbeton bedürfen einer speziellen Bewertung und können aufgrund der Fugen zwischen den einzelnen Elementen nur mit zusätzlichen Maßnahmen verputzt werden. Hier empfehlen wir, sich an unsere Fachberater zu wenden.

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Gedämmte Teilflächen mit XPS-R- und EPS-Platten Auf gedämmten Flächen im Mauerwerk ist vor dem Aufbringen eines Grundputzes grundsätzlich eine Haftbrücke mit Gewebeeinlage notwendig. Diese ist mit einer Zahnspachtel aufzubringen und muss ca. 20 cm in das angrenzende Mauerwerk übergehen. Es ist auf eine Putzdeckung von mindestens 2 mm in den Rillen zu achten. 7

XPS-R-Platten sind im „Auslieferungszustand“ kein geeigneter Putzgrund. Hier ist immer eine Haftbrücke aufzubringen.

Siehe Merkblatt „Einbau und Verputzen von Platten aus extrudiertem Polystyrolschaum (XPS-R)“.

Für alle gedämmten Flächen gilt: Vergilbte, nicht tragfähige Oberflächen müssen vollständig entfernt werden. Generell muss die Oberfläche von losen Teilen und sämtlichen Verschmutzungen befreit werden. Nicht ausreichend am Untergrund befestigte Dämmplatten müssen nachgedübelt werden. Im Sockelbereich dürfen Dübel nur in einer Höhe von 15 cm über dem Erdreich eingesetzt werden.

Ein Putzträger ist immer dann notwendig, wenn der Untergrund nicht tragfähig ist oder ein Putz aus anderen Gründen nicht direkt aufgetragen werden kann (z. B. auf Holz).

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