2
3
Inhalt Editorial 4 Wer ist wer? 4-5 Standorte und Anfahrt 6 Studiengänge 6 Akademischer Kalender 2014-2015 7-9 Events an der HTA-FR 9 Die Ausbildung 10 Zulassungsbedingungen 10 Die Bautechnische Schule 10 Zweisprachige Ausbildung und zweisprachiges Diplom 11 Die Bologna-Reform 12 Internationaler Studierendenaustausch 12 A. Incoming exchange students 12 B. Incoming students 13 C. Outgoing students 14 Fortsetzung der Ausbildung in der Schweiz 15 Die Masterausbildungen HES-SO 15 Ausbildungsfinanzierung 16 Ausbildungskosten Bachelor FH 16 Ausbildungskosten BTS 16 Stipendien 16 Darlehen 17 Budget 17 Koordination Militärdienst - Studium
Hochschule für Technik und Architektur Freiburg Perolles 80 | Postfach 32 | 1705 Freiburg T +41 26 429 66 11 | F +41 26 429 66 00 info@hefr.ch | www.hta-fr.ch www.facebook.com/eiafr www.twitter.com/eiafribourg Virtuelle Besichtigung der HTA-FR auf iPhone: Gratis-App iFloorNav
Impressum Redaktion: Die Direktion, Studiengänge und Dienste der HTA-FR Grafik: Zari Tofigh www.atelier32.ch Druck: Polygravia SA
17
Praktische Informationen zur HTA-FR 18 Stundenplan HTA-FR 18 Richtlinien und Studienreglemente 18 Noteneinsicht 18 Studierendenkarte 18 Duplikate 18 E-Mail-Adresse der Studierenden 19 Adressänderung 19 Zutritt zu den Gebäuden 19 Rauchen 19 Persönliche Schränke 19 Die Schuldienste 19 Sekretariat 19 Studiensekretariat 19 Persönlicher Laptop 20 Informatikdienst 20
Fotokopierdienst 21 Bibliothek 21 GED-Sharepoint 22 Gesundheit und Sicherheit 22 Ideenkasten 22 Chancengleichheit 22 Kinderkrippe 23 Restaurant 23 Bancomat 23 Unisport 23 Studentenverbindung Die Studentenverbindung der HTA-FR Alumni
24 24 24
Berufsverbände 24 Leben in Freiburg Einwohnerkontrolle
25 25
Wohnen 26 Nützliche Adressen 26 Mieterinnen- und Mieterverband 26 Wissenswertes 27 Versicherungen 27 Haftpflichtversicherung 27 Krankenversicherung 27 AHV 28 Arbeit 29 Jobbörse der HTA-FR 29 Wissenswertes 29 Mobilität 30 Zweiräder 30 Velopass 30 Öffentliche Verkehrsmittel / Park & Ride 30 Mobility CarSharing 30 Parkiermöglichkeiten 31 Reisen Die ISIC-Karte
32 32
Rabatte für Studierende
32
Ausgehen Günstig essen Bars und Musik
33 33 33
4
5
Liebe Studentinnen und Studenten
Studiengänge
Sie halten den Studienführer 2014/2015 in Ihren Händen.
Stéphanie Cantalou Studiengangleiterin Architektur
Nicolas Schroeter Studiengangleiter Telekommunikation
+41 26 429 66 95 stephanie.cantalou@hefr.ch Büro C40.13
+41 26 429 67 51 nicolas.schroeter@hefr.ch Büro C10.21
----------------------------------------------------------
----------------------------------------------------------
Alain Rime Studiengangleiter Bauingenieurwesen
Dominique Rhême Studiengangleiter Elektrotechnik
+41 26 429 66 86 alain.rime@hefr.ch Büro D40.17
+41 26 429 65 63 dominique.rheme@hefr.ch Büro C20.21
----------------------------------------------------------
----------------------------------------------------------
Claude Bielmann Leiter Bautechnische Schule +41 26 429 66 81 claude.bielmann@hefr.ch Büro D40.19
Bernard Masserey Studiengangleiter Maschinentechnik
----------------------------------------------------------
----------------------------------------------------------
Er enthält wichtige Informationen für Ihren Einstieg ins Studium an unserer Hochschule. Wir hoffen, Ihnen damit eine praktische Orientierungshilfe zu geben und wünschen Ihnen während Ihrer Studienzeit bei uns viel Freude und Erfolg.
Jean-Nicolas Aebischer
Direktor
P.S. Eine Schule lebt vom Austausch und vom gegenseitigen Lernen. Sollten Sie Anregungen für Verbesserungen und Ergänzungen zu diesem Studienführer haben, wenden Sie sich bitte direkt an unseren Kommunikationsdienst: communication@hefr.ch
Wer ist wer? Direktion
+41 26 429 66 58 bernard.masserey@hefr.ch Büro D10.07
Roger Marti Studiengangleiter Chemie
Jean-Nicolas Aebischer Direktor +41 26 429 65 62 jean-nicolas.aebischer@hefr.ch Büro A20.28
Marc-Adrien Schnetzer Akademischer Leiter
----------------------------------------------------------
----------------------------------------------------------
Jean Hennebert Studiengangleiter Informatik
+41 26 429 67 24 christoph.herren@hefr.ch Büro C30.03
Jacques P. Bersier Vizedirektor und Verantwortlicher für aF&E
+41 26 429 65 96 jean.hennebert@hefr.ch Büro D20.05
----------------------------------------------------------
+41 26 429 66 52 jacques.bersier@hefr.ch Büro A20.28
Christophe Bondallaz Verwalter +41 26 429 65 02 christophe.bondallaz@hefr.ch Büro A20.33
----------------------------------------------------------
----------------------------------------------------------
+41 26 429 65 01 marc-adrien.schnetzer@hefr.ch Büro A20.28
+41 26 429 67 03 roger.marti@hefr.ch Büro B20.21 ----------------------------------------------------------
----------------------------------------------------------
Grundlagenfächer Christoph Herren Verantwortlicher für Grundlagenfächer
6
7
Standorte und Anfahrt
Akademischer Kalender 2014-2015
Die Gebäuden sind auch für Personen mit eingeschränkter Mobilität zugänglich.
Das Studienjahr setzt sich aus einem Herbstsemester, einem Frühlingssemester und der Sommerakademie zusammen. In den Wochen 5 - 7 und 26 - 28 finden die Prüfungen statt.
Bestimmte Kurse finden auf unserem zweiten Standort statt: Rue de la Carrière (Quartier Beauregard) und Rue de la Fonderie/Giessereigasse. Am Empfangstag im September werden Sie erfahren, welche Klassen auf welchem Standort studieren. Bus vom BH Freiburg zum Standort Perolles: Nr. 1,3 und 7 zu Fuss: 10–15 Min.
ANNEE ACADEMIQUE AKADEMISCHES JAHR
Bus vom BH Freiburg zum Standort Beauregard: Nr. 2 und 6 zu Fuss: 5-7 Min.
Vacances ou congé / Ferien oder Urlaub
A Information - Verwaltung - Bibliothek - Restaurant Hörsaal Gremaud B Chemie - Physik - Architektur C Telekommunikation - Informatik - Elektrotechnik D Maschinentechnik - Bautechnische Schule - Bauingenieurwesen E Maschinentechnik
LUNDI MONTAG 37 08.09.2014
MARDI MERCREDI JEUDI DIENSTAG MITTWOCH DONNERSTAG 09.09.2014 10.09.2014 11.09.2014 A0 Journées d’immatriculation selon convocation Immatrikulationstage gemäss Einladung 38 15.09.2014 16.09.2014 17.09.2014 18.09.2014 A1 <Semestre d'automne <Herbstsemester 39 22.09.2014 23.09.2014 24.09.2014 25.09.2014 A2 A3 A4
F Maschinentechnik - Bauwesen A5
G Labor Elektrotechnik H Labor Chemie Gebäudeplan HTA-FR, Perolles
A6 A7
Studiengänge
A8
Bautechnische Schule
Maschinentechnik
Elektrotechnik
Telekommunikation
Informatik
Chemie
Bauingenieurwesen
Architektur
A9 A10 A11 A12 A13
ll Studiengänge ll Die Bautechnische Schule ist der HTA-FR angeschlossen, ihr Ausbildungsangebot ist aber nicht auf FH-Stufe und untersteht anderen Regeln.
A14 A15 A16
2014/2015 Examens / Prüfungen
VENDREDI FREITAG 12.09.2014 Journée d’accueil Empfangstag 19.09.2014
SAMEDI SAMSTAG 13.09.2014
DIMANCHE SONNTAG 14.09.2014
20.09.2014
21.09.2014
26.09.2014
27.09.2014
28.09.2014
40 29.09.2014
30.09.2014
01.10.2014
02.10.2014
03.10.2014
04.10.2014
05.10.2014
41 06.10.2014
07.10.2014
08.10.2014
09.10.2014
10.10.2014
11.10.2014
12.10.2014
42 13.10.2014
14.10.2014
15.10.2014
16.10.2014
17.10.2014
18.10.2014
19.10.2014
43 20.10.2014
21.10.2014
22.10.2014
23.10.2014
24.10.2014
25.10.2014
26.10.2014
44 27.10.2014
28.10.2014
29.10.2014
30.10.2014
31.10.2014
02.11.2014
45 03.11.2014
04.11.2014
05.11.2014
06.11.2014
07.11.2014
01.11.2014 Toussaint Allerheiligen 08.11.2014
46 10.11.2014
11.11.2014
12.11.2014
13.11.2014
14.11.2014
15.11.2014
16.11.2014
47 17.11.2014
18.11.2014
19.11.2014
20.11.2014
21.11.2014
22.11.2014
23.11.2014
48 24.11.2014
25.11.2014
26.11.2014
27.11.2014
28.11.2014
29.11.2014
30.11.2014
49 01.12.2014
02.12.2014
03.12.2014
04.12.2014
05.12.2014
06.12.2014
07.12.2014
50 08.12.2014 Immaculée Conception Mariä Empfängnis 51 15.12.2014
09.12.2014
10.12.2014
11.12.2014
12.12.2014
13.12.2014
14.12.2014
16.12.2014
17.12.2014
18.12.2014
19.12.2014
20.12.2014
21.12.2014
52 22.12.2014
23.12.2014
24.12.2014
26.12.2014
27.12.2014
28.12.2014
1 29.12.2014
30.12.2014
31.12.2014
02.01.2015
03.01.2015
04.01.2015
2 05.01.2015
06.01.2015
07.01.2015
25.12.2014 Noël Weihnachten 01.01.2015 Nouvel An Neujahr 08.01.2015
09.01.2015
10.01.2015
11.01.2015
3 12.01.2015
13.01.2015
14.01.2015
15.01.2015
16.01.2015
17.01.2015
18.01.2015
4 19.01.2015
20.01.2015
21.01.2015
22.01.2015
23.01.2015 24.01.2015 Semestre d'automne>
25.01.2015
09.11.2014
A13
8
A14 A15 A16
Mariä Empfängnis 51 15.12.2014
16.12.2014
17.12.2014
18.12.2014
19.12.2014
20.12.2014
21.12.2014
52 22.12.2014
23.12.2014
24.12.2014
26.12.2014
27.12.2014
28.12.2014
1 29.12.2014
30.12.2014
31.12.2014
02.01.2015
03.01.2015
04.01.2015
2 05.01.2015
06.01.2015
07.01.2015
25.12.2014 Noël Weihnachten 01.01.2015 Nouvel An Neujahr 08.01.2015
09.01.2015
10.01.2015
11.01.2015
3 12.01.2015
13.01.2015
14.01.2015
15.01.2015
16.01.2015
17.01.2015
18.01.2015
4 19.01.2015
20.01.2015
21.01.2015
22.01.2015
25.01.2015
5 26.01.2015
27.01.2015
28.01.2015
29.01.2015
23.01.2015 24.01.2015 Semestre d'automne> Herbstsemester> 30.01.2015 31.01.2015
6 02.02.2015
03.02.2015
06.02.2015 13.02.2015
7 09.02.2015
04.02.2015 05.02.2015 Remédiations et examens de révision* Zusatzprüfungen und Prüfungen* 10.02.2015 11.02.2015 12.02.2015
8 16.02.2015 17.02.2015 18.02.2015 19.02.2015 20.02.2015 <Semestre de printemps Carnaval <Frühlingsemester Fasnacht *Période à disposition ; le plan exact est publié séparément. *Zeitfenster für diese Aktivitäten; der genaue Zeitplan wird separat veröffentlicht. P1
P2 P3 P4 P5 P6 P7
P8 P9 P10 P11 P12 P13
P17
16.05.2015
17.05.2015
22.05.2015
23.05.2015
22 25.05.2015 Lundi de Pentecôte Pfingstenmontag 23 01.06.2015
26.05.2015 27.05.2015 <ING Travail de bachelor <ING Bachelorarbeit 02.06.2015 03.06.2015
28.05.2015
29.05.2015
30.05.2015
24.05.2015 Pentecôte Pfingsten 31.05.2015
05.06.2015
06.06.2015
07.06.2015
24 08.06.2015
09.06.2015
10.06.2015
04.06.2015 Fête-Dieu Fronleichnam 11.06.2015
12.06.2015
13.06.2015
14.06.2015
25 15.06.2015
16.06.2015
17.06.2015
18.06.2015
21.06.2015
01.02.2015
26 22.06.2015
23.06.2015 24.06.2015 25.06.2015 ARCH remédiations et examens de révision*
19.06.2015 20.06.2015 Semestre de printemps> Frühlingsemester> 26.06.2015 27.06.2015
07.02.2015
08.02.2015
27 29.06.2015
03.07.2015
04.07.2015
05.07.2015
14.02.2015
15.02.2015
28 06.07.2015
30.06.2015 01.07.2015 02.07.2015 ING remédiations et examens de révision* ING Zusatzprüfungen und Prüfungen* 07.07.2015 08.07.2015 09.07.2015
12.07.2015
21.02.2015
22.02.2015
29 13.07.2015
14.07.2015
15.07.2015
16.07.2015
10.07.2015 11.07.2015 ING Fin du tr. de bach.> ING Ende Bachelorarb.> 17.07.2015 18.07.2015
30 20.07.2015
21.07.2015
22.07.2015
23.07.2015
24.07.2015
25.07.2015
26.07.2015
31 27.07.2015
28.07.2015
29.07.2015
30.07.2015
31.07.2015
02.08.2015
32 03.08.2015
04.08.2015
05.08.2015
06.08.2015
07.08.2015
01.08.2015 Fête nationale Bundesfeiertag 08.08.2015
33 10.08.2015
11.08.2015
12.08.2015
13.08.2015
14.08.2015
16.08.2015
34 17.08.2015
18.08.2015
19.08.2015
20.08.2015
21.08.2015
15.08.2015 Assomption Mariä Himmelfahrt 22.08.2015
35 24.08.2015
25.08.2015 26.08.2015 27.08.2015 ACADÉMIE D’ÉTÉ* / SOMMERAKADEMIE*
28.08.2015
29.08.2015
30.08.2015
04.09.2015 05.09.2015 Ausstellung Bachelorarb.. Expo. des trav. de bach. 37 07.09.2015 08.09.2015 09.09.2015 10.09.2015 11.09.2015 12.09.2015 ACADEMIE D’ETE* / SOMMERAKADEMIE* Journée d’accueil 3èmes ING : DÉFENSES ORALES* / 3. Jahr : MŰNDLICHE VERTEIDIGUNGEN* Empfangstag 38 14.09.2015 : A N N E E A C A D E M I Q U E 2 0 1 5 - 2 0 1 6 / A K A D E M I S C H E S J A H R 2 0 1 5 - 2 0 1 6
06.09.2015
LUNDI MONTAG 9 23.02.2015
MARDI DIENSTAG 24.02.2015
MERCREDI MITTWOCH 25.02.2015
JEUDI DONNERSTAG 26.02.2015
VENDREDI FREITAG 27.02.2015
SAMEDI SAMSTAG 28.02.2015
DIMANCHE SONNTAG 01.03.2015
10 02.03.2015
03.03.2015
04.03.2015
05.03.2015
06.03.2015
07.03.2015
08.03.2015
11 09.03.2015
10.03.2015
11.03.2015
12.03.2015
13.03.2015
14.03.2015
15.03.2015
12 16.03.2015
17.03.2015
18.03.2015
19.03.2015
20.03.2015
21.03.2015
22.03.2015
13 23.03.2015
24.03.2015
25.03.2015
26.03.2015
27.03.2015
28.03.2015
29.03.2015
14 30.03.2015
31.03.2015
01.04.2015
02.04.2015
04.04.2015 11.04.2015
05.04.2015 Pâques Ostern 12.04.2015
15 06.04.2015 Lundi de Pâques Osternmontag 16 13.04.2015
07.04.2015
08.04.2015
09.04.2015
03.04.2015 Vendredi Saint Karfreitag 10.04.2015
14.04.2015
15.04.2015
16.04.2015
17.04.2015
18.04.2015
19.04.2015
17 20.04.2015
21.04.2015
22.04.2015
23.04.2015
24.04.2015
25.04.2015
26.04.2015
18 27.04.2015
28.04.2015
29.04.2015 Souper des expert-e-s
30.04.2015
01.05.2015
02.05.2015
03.05.2015
19 04.05.2015
05.05.2015
06.05.2015 07.05.2015 ETC : examen d’admission
08.05.2015
09.05.2015
10.05.2015
20 11.05.2015
12.05.2015 13.05.2015 Horaire comme / Stundenplan wie Jeudi / Donnerstag Vendredi / Freitag 19.05.2015 20.05.2015
14.05.2015 Ascension Auffahrt 21.05.2015
15.05.2015
16.05.2015
17.05.2015
22.05.2015
23.05.2015
26.05.2015 27.05.2015 <ING Travail de bachelor <ING Bachelorarbeit 02.06.2015 03.06.2015
28.05.2015
29.05.2015
30.05.2015
24.05.2015 Pentecôte Pfingsten 31.05.2015
05.06.2015
06.06.2015
07.06.2015
12.06.2015
13.06.2015
14.06.2015
19.06.2015 20.06.2015 Semestre de printemps>
21.06.2015
21 18.05.2015
22 25.05.2015 P14 Lundi de Pentecôte Pfingstenmontag 23 01.06.2015 P15 P16
14.05.2015 Ascension Auffahrt 21.05.2015
15.05.2015
21 18.05.2015
12.05.2015 13.05.2015 Horaire comme / Stundenplan wie Jeudi / Donnerstag Vendredi / Freitag 19.05.2015 20.05.2015
24 08.06.2015
09.06.2015
10.06.2015
04.06.2015 Fête-Dieu Fronleichnam 11.06.2015
25 15.06.2015
16.06.2015
17.06.2015
18.06.2015
P12 P13 P14 P15 P16 P17
20 11.05.2015
36 31.08.2015
01.09.2015 02.09.2015 03.09.2015 ACADÉMIE D’ÉTÉ* / SOMMERAKADEMIE*
ING = Ingénierie, ARCH = architecture *Période à disposition ; le plan exact est publié séparément. *Zeitfenster für diese Aktivitäten; der genaue Zeitplan wird separat veröffentlicht.
Wichtige Anlässe llAusstellung der Bachelorarbeiten: 5. September 2014 llDiplomübergabe: 14. November 2014 llTag der offenen Tür: März 2015
9
28.06.2015
19.07.2015
09.08.2015
23.08.2015
13.09.2015
09.12.13 09.12.13/Snz
10
11
Die Ausbildung
Zweisprachige Ausbildung und zweisprachiges Diplom
Zulassungsbedingungen Für die Zulassung an ein Fachhochschulstudium muss eine der folgenden Bedingungen erfüllt sein: llBestandene Berufsmatura, kombiniert mit einem Eidgenössischen Fähigkeitszeugnis (EFZ) in einem ähnlichen Berufszweig wie das gewählte Studium (für Architektur: EFZ als Zeichner/in Fachrichtung Architektur). Wurde das EFZ in einem anderen Beruf absolviert, so wird ein einjähriges Praktikum im gewählten Bereich verlangt. llBestandene gymnasiale Matura mit einjährigem Praktikum in der gewählten Studienrichtung. llBestandene Fachmaturität und Abschluss einer Fachmittelschule. Falls eine andere Ausbildungsrichtung gewählt wird, so muss ein einjähriges Praktikum im gewählten Bereich vorgewiesen werden. llAbschluss einer Fachmittelschule (FMS) und EFZ in einem ähnlichen Berufszweig als das gewählte Studium.
In allen anderen Fällen, im Speziellen für Inhaberinnen und Inhaber von ausländischen Diplomen, informieren Sie sich bitte über die Zulassungsmodalitäten der HES-SO oder wenden Sie sich ans Studiensekretariat: Kontakt: service.academique@hefr.ch
Bauführerinnen und Bauführer sind verantwortlich für die Durchführung der Projekte auf den Baustellen. Sie planen und koordinieren die Arbeiten aller Akteure vor Ort. Die Ausbildung ist in französischer Sprache und findet vorwiegend auf dem Standort Beauregard statt. Bestimmte Kurse werden jedoch auf dem Standort
Weitere Informationen (Angebot der Module in deutscher Sprache, Bedingungen für den zweisprachigen Bachelor, usw.) finden Sie unter: www.hta-fr.ch/zweisprachigkeit
Die Bautechnische Schule Die Bautechnische Schule (BTS) ist der Hochschule für Technik und Architektur Freiburg angegliedert. Sie stellt das Diplom dipl. Techniker/in HF im Bereich der Bauführung aus.
Die deutschsprachigen Studierenden schreiben sich in der Regel für das zweisprachige Studium (französisch/deutsch) ein; d.h. ca. ein Drittel des Studiums in deutscher und der Rest in französischer Sprache. Motivierte Studierende können ihre ganze Ausbildung auch in den französischsprachigen Klassen absolvieren. Alle Studiengänge führen zweisprachige Klassen. Wenn Sie die Bedingungen der Fachhochschule Westschweiz erfüllen, können Sie den zweisprachigen Bachelor HES-SO erlangen.
Perolles angeboten. Genauere Information dazu erhalten Sie am Empfangstag. Für Fragen zur Bautechnischen Schule (Reglemente, Studienpläne, usw.) wenden Sie sich bitte an das Studiensekretariat: service.academique@hefr.ch T +41 26 429 65 12/13/14 oder ans Sekretariat der BTS T +41 26 429 66 89 www.hta-fr.ch/de/studium/bts/praesentation
Die HTA-FR bietet nicht das ganze Studium in deutscher Sprache an. Das deutschsprachige Kursangebot erleichtert Ihnen den Einstieg ins Studium. Mit zunehmendem Anteil der Kurse in französischer Sprache im zweiten und dritten Jahr können Sie Ihre Französischkenntnisse perfektionieren. Somit sind Sie am Ende des Studiums in beiden Landessprachen arbeitsfähig. Ein weiterer Vorteil der gemischten zweisprachigen Klassen ist der kulturelle Austausch. Studierende aus der Deutschschweiz, der Romandie und dem Tessin arbeiten gemeinsam an Projekten und profitieren von der kulturellen Vielfalt ihrer Mitstudierenden.
Freiwillige externe Sprachenzertifikate (Alliance française, Cambridge, usw.): Die HTA-FR bezahlt Ihnen die Prüfungsgebühren; die Kosten für die Vorbereitung (schulexterne Institution) gehen zu Ihren Lasten. Unterstützungsangebot: Französischkurse im 1. Studienjahr, UniTandem, (www.unifr.ch/unitandem) Multimedia-Lernsoftware, Gesprächsrunden und Anlaufstelle für deutschsprachige Studierende bei Studienfragen. Die Wahl des zweisprachigen Studiums kann auf dem offiziellen Einschreibeformular angekreuzt werden. Kontaktperson: Mario Luongo, Verantwortlicher für Zweisprachigkeit Büro C30.21 T +41 26 429 67 35 mario.luongo@hefr.ch
12
13
Die Bologna-Reform Die FH-Westschweiz hat sich an das europäische Bildungsmodell angepasst und ihr Bildungsangebot in zwei Stufen aufgeteilt: der Bachelorstudiengang umfasst die Grundausbildung und der Masterstudiengang ist eine Spezialisierung oder Vertiefung, die auf dem Bachelor aufbaut. Sie wendet ebenfalls das Europäische Kredittransfersystem (ECTS) an und vergibt für den Bachelorstudiengang 180 Kreditpunkte und für den Masterstudiengang 90 bis 120 Kreditpunkte. Die Titel Bachelor of Science HES-SO und Bachelor of Arts HES-SO sind in der Schweiz gesetzlich geschützte Titel und sind mit den europäischen Titeln kompatibel. Gestützt auf die Bologna-Erklärung, die 1999 von den europäischen und schweizerischen Bildungsministern unterzeichnet wurde, soll dieses Bildungsmodell die Moblilität der Studierenden, die Zusammenarbeit zwischen den Hochschulen und die Ausbildungsqualität verbessern. So können die Studierenden nach Abschluss eines Bachelors mit ihren Kreditpunkten in ein anderes schweizerisches oder europäisches Ausbildungsinstitut wechseln, um ihre Ausbildung durch einen Master zu ergänzen.
Internationaler Studierendenaustausch
unterbreiten. Dem Gesuch ist die Anmeldebestätigung der HTA-FR beizulegen. Öffnungszeiten (Büro B40.19) Montag 13.30 - 17.00 Uhr Dienstag und Donnerstag 9.30 - 12.00 Uhr 14.30 - 17.00 Uhr
A. Incoming exchange students
Amt für Bevölkerung und Migration: a. Wohnen Die Wohnsituation in Freiburg ist für Studierende zurzeit prekär. Beginnen Sie deshalb frühzeitig mit der Suche nach einer Unterkunft. Nützliche Weblinks sind weiter unten unter der Rubrik « Wohnen » aufgelistet. b. Kranken- und Unfallversicherung, Haftpflichtversicherung Die Kranken- und Unfallversicherung ist in der Schweiz obligatorisch. Studierende aus Ländern der Europäischen Union können vom Abschluss einer Schweizer Versicherung dispensiert werden, sofern sie den europäischen Krankenversicherungsausweis haben. Studierende aus anderen Ländern finden weitere Informationen auf der folgenden Website: www.swisscare.ch
Für Fragen wenden Sie sich bitte an: Hochschule für Technik und Architektur International Relations EIA-FR Administration | Natascia Kyburz T +41 26 429 65 07 Verantwortlicher | Jean-Nicolas Aebischer Perolles 80 | Postfach 32 CH-1705 Freiburg (SCHWEIZ) relinternationales@hefr.ch www.hta-fr.ch/mobilitaet
llPass oder Identitätskarte ll2 aktuelle Passfotos llBestätigung der HTA-FR llBestätigung über Socrates-Erasmus-Stipendium falls vorhanden, oder einen anderen Finanzierungsnachweis.
Die Haftpflichtversicherung wird unter der Rubrik « Versicherungen » behandelt.
c. Aufenthaltsbewilligung Studierende aus Ländern der Europäischen Union müssen keine besonderen Formalitäten vor der Ankunft in Freiburg erledigen. Studierende aus anderen Ländern müssen der Schweizer Botschaft in ihrem Land ein Bewilligungsgesuch für einen Studienaufenthalt
Rte d'Englisberg 11 Les Portes de Fribourg 1763 Granges-Paccot T +41 26 305 14 97
B. Incoming students Die HTA-FR empfängt pro Studienjahr im Durchschnitt ungefähr 30 ausländische Studierende, die aus Partnerinstitutionen der HTA-FR stammen und ihre Bachlorarbeit, Masterarbeit oder Dissertation vorbereiten.
a. Sprache Gute Französischkenntnisse werden vorausgesetzt. Die an der Schule erteilten Sprachkurse (Französisch, Englisch, Deutsch) richten sich an Studierende mit Grundkenntnissen. b. Bachelorzyklus HTA-FR Um an der HTA-FR zugelassen zu werden, müssen die Bewerberinnen und Bewerber über eine breite Allgemeinbildung und solide Berufskenntnisse verfügen. Die Allgemeinbildung muss auf Maturitätsstufe liegen und im Herkunftsland Zutritt zur Universität verschaffen. Die Berufsbildung muss mit einem Technikerdiplom
oder einem gleichwertigen Titel abgeschlossen sein. Eine einjährige Berufserfahrung in einer Vollzeitstelle kann als ausreichend anerkannt werden. Die Bewerberinnen und Bewerber können einer Aufnahmeprüfung unterzogen werden.
c. Aufenthaltsbewilligung Bei Studienbeginn müssen ausländische Studierende im Besitz einer gültigen Aufenthaltsbewilligung sein. Das Verfahren ist gleich wie für die Studierenden, die einen vorübergehenden Aufenthalt planen. Darüber hinaus muss aber noch eine feste Adresse in der Schweiz sowie ein Bankkontoauszug oder ein anderer Beleg über ausreichend finanzielle Mittel vorgewiesen werden. Oft verlangen die Behörden eine Garantie über einen Betrag von CHF 22'000.-. Die Aufenthaltsbewilligung muss jährlich erneuert werden.
d. Ausbildungskosten und Stipendien Zur Deckung der laufenden Kosten müssen die Studierenden mit etwa CHF 21'000.- pro Jahr rechnen. Dieser Betrag setzt sich wie folgt zusammen: CHF 3'000.- für die Gebühren und das Kursmaterial, CHF 6'000.- für die Unterkunft, CHF 6'000.- für die Verpflegung, CHF 2'000.- für Kleidung und persönliche Effekten sowie CHF 4'000.- für den Verkehr, obligatorische Versicherungen und Freizeitaktivitäten. Daneben muss zu Beginn der Ausbildung noch der Kauf eines Laptops für etwa CHF 2'000.- einberechnet werden. Was die Finanzierung anbelangt, so ist es für Ausländer sehr schwierig, in der Schweiz ein Stipendium zu erhalten. Die Schulen vergeben keine Ausbildungsstipendien.
14
15
Die Aufenthaltsbewilligung erlaubt es den Studierenden nicht, eine Arbeit aufzunehmen, um ihr Studium selbst zu finanzieren. Ab dem zweiten Jahr, können bis zu 15 Stunden pro Monat gearbeitet werden. Unter diesen Voraussetzungen muss die Finanzierung des Aufenthalts noch vor der Ankunft in der Schweiz sichergestellt werden und zwar entweder mit einem Stipendium, das von einer privaten Organisation gewährt wird, oder mit den eigenen Mitteln der Studierenden und ihrer Familie.
Auch die Fachhochschule Westschweiz fördert Studienprogramme im Ausland. Ausreichende Kenntnisse der Landessprache oder des Englischen sind für einen derartigen Austausch nötig. Wer in den USA oder in Kanada studieren möchte, muss eine ausreichende Punktzahl im TOEFL (Test of English as a Foreign Language) erhalten, um einen Bachelor zu absolvieren.
b. Finanzierung e. Bewerbungsdossier Das Bewerbungsdossier umfasst: llDas ausgefüllte und unterschriebene Anmeldeformular llEinen aktuellen Lebenslauf llBeglaubigte Kopien der Diplome llArbeits- und Praktikumsbestätigungen llGenaue Informationen über die Finanzierung der Ausbildung. llKopie der ausgeführten Zahlung der Studiengebühren
C. Im Ausland studieren a. Bachelor Die HTA-FR hat mit verschiedenen internationalen Instituten und Universitäten bilaterale Verträge abgeschlossen, damit die Zusammenarbeit und die Austauschprogramme ausgebaut werden können.
llErasmus (Schweitz) Im Rahmen der Vereinbarungen zwischen der HTA-FR und ihren europäischen Partnerinstitutionen können die Austauschstudierenden in den Genuss eines Stipendiums gelangen, sofern der Aufenthalt mindestens 3 und höchstens 12 Monate beträgt. llFH-WS llStudierende in Ausbildung (Grundausbildung einschliesslich Bachelorarbeit), die einen Teil ihres Studiums bei einer ausländischen Partnerinstitution absolvieren möchten, können im Rahmen des internationalen Austauschs finanzielle und logistische Unterstützung erhalten. llBei Interesse wenden Sie sich bitte an Ihren Studiengangsleiter oder das Büro für Studierendenaustausch (s. Seite 17). llSATW/NEFF www.satw.ch
c. Praktika Folgende Organisationen vermitteln Praktikumsplätze: llIAESTE www.iaeste.ch IAESTE ist eine internationale Organisation, die bezahlte Berufspraktika in über 80 Ländern der Welt anbietet. Die Praktika dauern zwischen 6 und 16 Wochen - in der Regel während des Sommers - und richten sich an Studierende und frisch diplomierte Ingenieurinnen und Architekten FH. ll In den USA www.swissnexboston.org Council on International Educational Exchange (CIEE), Swiss House de Boston www.swissnexboston.org
Fortsetzung der Ausbildung in der Schweiz Die Studierenden der HTA-FR haben zwei Möglichkeiten. Sie können entweder ein Master FH im Bereich der Ingenieurwissenschaften , Architektur und Life Sciences oder ein Master auf Universitätsstufe absolvieren. Für diesen Studiengang werden 60 zusätzliche Kredite verlangt, die einem Übergangsjahr entsprechen. Die Modalitäten dieses Übergangsjahres hängen von der Universität oder den Eidgenössischen Technischen Hochschulen ab.
Die Master-Ausbildungen HES-SO Die Masterstudien schliessen an das Bachelorstudium an. Die Programme beinhalten auch Theoriekurse, sind aber hauptsätzlich auf Projektarbeiten im Rahmen der aF&E ausgerichtet. Folgende 4 Masterausbildungen werden angeboten: Architektur, Engineering, Life Sciences und Ingénierie du territoire (principalement en langue française). Weitere Informationen zu den Masterausbildungen finden Sie auf unseren Webseiten oder auf den Webseiten der HES-SO: www.hes-so.ch/mse www.hes-so-ch/mls www.jointmaster.ch www.hes-so.ch/mit www.hta-fr.ch/master
16
17
Ausbildungsfinanzierung
Darlehen
Budget
Ausbildungskosten Bachelor FH
Stipendien
Damit das Studium möglichst frei von Geldsorgen absolviert werden kann, ist es auch wichtig, sein Budget im Griff zu haben.
Zur Zeit betragen die Studiengebühren CHF 500.pro Semester, unabhängig vom Wohnsitz der Sudierenden. Neben den Studiengebühren wird ausserdem ein Semesterbeitrag von CHF 100.- an die Informatikkosten erhoben. Eine einmalige Anmeldegebühr von CHF 150.- wird bei der Anmeldung erhoben.
llDie Studierenden können ein Stipendiengesuch in ihrem Wohnkanton oder im Wohnkanton der Eltern oder gesetzlichen Vertreter stellen. Im Kanton Freiburg wird das Gesuch über ein Formular gestellt, das beim Amt für Ausbildungsbeiträge aufliegt. Das Amt gibt auf das Gesuch entweder eine positive Antwort unter Angabe der Höhe des Stipendiums oder eine negative Antwort mit einer Begründung. Gegen diese Verfügungen kann gemäss Gesetz Beschwerde erhoben werden.
Einzelne Banken bieten Ausbildungsdarlehen zu vorteilhaften Bedingungen. Man muss jedoch vorsichtig sein, denn die Bedingungen für die Rückzahlung und das Antragsdossier fallen je nach Bank unterschiedlich aus.
Diese Pauschalgebühren sind unabhängig von der Anzahl besuchter Module zu entrichten. Beurlaubte Studierende bezahlen eine Immatrikulationsgebühr von CHF 150.- pro Semester. Die Gasthörerinnen und -hörer bezahlen eine Semestergebühr von CHF 30.- für jede besuchte Kurswoche, mindestens jedoch CHF 150.-. Sie bezahlen ausserdem eine jährliche Anmeldegebühr von CHF 50.-. Die Studien- und Anmeldegebühren werden ganz verrechnet, auch wenn nur ein Teil des Semesters besucht wird. Material- und Exkursionskosten werden separat in Rechnung gestellt. Sie fallen je nach Semester und Studienrichtung sehr unterschiedlich aus. Sie belaufen sich schätzungsweise auf CHF 3'000.- für die ganze Ausbildung, d.h. auf durchschnittlich CHF 500.- pro Semester. Die Kosten für den persönlichen Laptop sind in diesem Betrag nicht inbegriffen.
Ausbildungskosten BTS Die Ausbildungskosten der BTS finden Sie auf: https://www.eia-fr.ch/fr/futur-etudiant/etc/formation/cout_etudes
Direktion für Erziehung, Kultur und Sport Amt für Ausbildungsbeiträge Route Neuve 7 | Postfach 7 | 1701 Freiburg T +41 26 305 1251 www.admin.fr.ch/ssf llDie Studierenden können auch ein Gesuch bei ihrer Wohngemeinde einreichen. Einzelne Gemeinden bieten für die Ausbildung eine finanzielle Unterstützung. llJe nach Fall gibt es auch Zuschüsse oder Renten. Für Auszubildende, deren Eltern erwerbstätig sind, werden bis zu ihrem 25. Altersjahr Familienzuschüsse gewährt. Diese Zuschüsse werden auf Vorweisen einer Ausbildungsbestätigung der HTA-FR ausgerichtet. Studierende im Genuss einer Waisen- oder Zusatzrente (wenn ein Elternteil eine AHV- oder IV-Rente bezieht) können die Rente ebenfalls bis zum Ende ihrer Ausbildung oder bis zum 25. Altersjahr weiter beziehen.
Auf der Website der Arbeitsgemeinschaft Schweizerischer Budgetberatungsstellen gibt es für Studierende ein Erhebungsblatt zur Budgetplanung und verschiedene Literaturtipps zum Thema: www.frc.ch
Koordination Militärdienst - Studium Die Schweizer Armee verfügt über einen Koordinationsdienst « Armee – Studium », um möglichst zu verhindern, dass der Militärdienst die Berufsbildung stört. In jeder Schule gibt es deshalb eine Kontaktperson, die Dispensgesuche prüft und die Studierenden gegebenenfalls unterstützt. An der HTA-FR ist das Studiensekretariat dafür zuständig. Im Prinzip unterstützt die HTA-FR Verschiebungsgesuche auf die Sommerpause für Studierende im letzten Studienjahr. Falls der Militärdienst in die Prüfungsperiode fallen sollte, stellt Ihnen das Studiensekretariat den entsprechenden Antragsbrief aus. Im allgemein gilt: Die schulische und militärische Situation der Studierenden wird berücksichtigt.
dem Sekretariat abgeben und können es in der folgenden Woche wieder abholen. Allfällige Schritte zur Dienstverschiebung sollten möglichst frühzeitig unternommen werden. Die Schule unterstützt nur Gesuche, die rechtzeitig eingereicht werden. Verschiebungsgesuche müssen spätestens zwei Monate vor Beginn des Dienstes bei der zuständigen militärischen Behörde eingereicht werden. Dazu gehört eine Kopie des akademischen Kalenders der HTA-FR und eine Bestätigung der Gründe für das Gesuch, unterzeichnet vom Studiensekretariat.
Vorgehen: Die Formulare für die Gesuche um Verschiebung des Militärdiensts finden Sie auf unserer Website oder auf:
Für Verschiebungen von Wiederholungskursen um über ein Jahr müssen Studierende ohne Erwerbseinkommen eine Befreiungsgebühr bezahlen. Studierende, die arbeiten, bezahlen eine Gebühr von 3% ihres steuerbaren Einkommens.
www.armee.ch
Weitere Auskünfte finden Sie auf:
Die Studierenden müssen das ausgefüllte Formular
www.estv.admin.ch/dokumentation
18
19
Praktische Informationen zur HTA-FR Stundenplan HTA-FR
Studierendenkarte
8.15 – 9.50 Uhr 10.15 – 11.50 Uhr 13.00 – 14.35 Uhr 15.00 – 16.35 Uhr 17.00 – 18.35 Uhr 19.00 – 20.35 Uhr
Die Studierendenkarte (in Kreditkartenformat) ist für ein Semester gültig und muss anfangs des nächsten Semesters auf dem Sekretariat erneuert werden. Die Karte wird auf dem Gelände der HTA-FR sichtbar getragen und hat folgende Funktionen:
1. Unterrichtseinheit 2. Unterrichtseinheit 3. Unterrichtseinheit 4. Unterrichtseinheit 5. Unterrichtseinheit 6. Unterrichtseinheit
Jede Unterrichtseinheit besteht aus 2 Lektionen zu 45 Minuten mit einer fünfminütigen Pause dazwischen. Der reguläre Unterricht endet um 16.35 Uhr, danach stehen die Einrichtungen der Schule für das Selbststudium und Freifächer sowie für besondere Aktivitäten wie Konferenzen zur Verfügung. Die Stundenpläne finden Sie auf dem Intranet der Schule: https://ged.hefr.ch > Horaires
Richtlinien und Studienreglemente Die Informationen zu Modulen, Promotion, Absenzen und anderen studienrelevanten Bedingungen finden Sie auf unseren Webseiten
llLegitimationsausweis für Studierende (mit Vergünstigungen in bestimmten Geschäften) llElektronischer Badge für den Zutritt zu den Gebäuden der HTA-FR llZahlungsmittel im Restaurant der HTA-FR llBenutzung der Fotokopier- und Druckmaschinen (die Karte kann beim Fotokopierdienst, Büro A00.09, aufgeladen werden)
Bei Verlust oder Diebstahl der Karte muss das Schulsekretariat unverzüglich informiert werden. Die Kostenbeteiligung der Studierenden für eine Ersatzkarte beträgt CHF 20.
Duplikate
www.hta-fr.ch/de/studium/studiensekretariat/reglemente
Duplikate von Notenblättern und Studienbestätigungen werden nicht gratis ausgestellt; bewahren Sie die Originale deshalb gut auf und machen Sie Kopien.
Noteneinsicht
Kosten der Duplikate:
Das Studiensekretariat informiert Sie per E-Mail, wann die Noten online eingesehen werden können. http://age.hes-so.ch (AAI-Konto)
Studienbestätigung CHF 10.Bestätigung Exmatrikultion CHF 10.Notenblätten CHF 20.Diplome CHF 50.-
E-Mail-Adresse der Studierenden
Rauchen
Alle Studierenden der HTA-FR erhalten eine E-MailAdresse. Da die HTA-FR Ihnen die Korrespondenz und wichtigen Dokumente auf elektronischem Weg schicken wird, müssen Sie Ihre E-Mails regelmässig lesen und die Grösse der Mailbox überwachen (ab 90MB erhalten Sie keine Mails mehr!).
In den Gebäuden der HTA-FR - einschliesslich des Restaurants - ist das Rauchen verboten. Die Passerellen zwischen den Gebäuden B und G und den Gebäuden C und F sind Raucherzonen.
Persönliche Schränke Adressänderung Bitte teilen Sie Adressänderungen dem Studiensekretariat mit: service.academique@hefr.ch
Zutritt zu den Gebäuden Die Gebäude der HTA-FR sind gemäss Studienkalender an den Unterrichtstagen von 7.00 bis 17.30 Uhr offen. Während den Semestern stehen den eingeschriebenen Studierenden die Räume und Einrichtungen der Schule rund um die Uhr auch samstags und sonntags zur Verfügung. Ausserhalb der Unterrichtszeiten wird der Zugang elektronisch kontrolliert und die Eintrittszeit und Identität der Person über die Studierendenkarte registriert. Für bestimmte Abteilungen und Räume (Chemie) bestehen jedoch ausserhalb der Unterrichtszeiten Zutrittsbeschränkungen. Die Studierenden, die die Räumlichkeiten ausserhalb der regulären Unterrichtszeiten benutzen, sind verpflichtet, keine aussenstehenden Personen in die Schule einzulassen, die Vorschriften bezüglich Sicherheit und Sauberkeit zu beachten, die Einrichtungen nur zu Studienzwecken zu benutzen und das zur Verfügung gestellte Material und das Mobiliar nicht zu beschädigen. Bei Missbrauch ist die Schule gezwungen, die individuellen und kollektiven Zutrittsrechte zu beschränken und die nötigen Disziplinarmassnahmen einzuleiten.
Persönliche Schränke stehen den Studierenden in den Gängen zur Verfügung. Gegen ein Depot von CHF 20.- kann je nach Verfügbarkeit beim Fotokopierdienst ein Schlüssel bezogen werden.
Die Schuldienste Sekretariat Büro A20 T +41 26 429 66 11 F +41 26 429 66 00 info@hefr.ch Öffnungszeiten: Montag – Freitag 7.30 – 12.00 Uhr 13.30 – 17.00 Uhr (vor Feiertagen nur bis 16.00 Uhr)
Studiensekretariat Bureau A20.18 Florence Meyer, Verantwortliche Studiensekretariat T +41 26 429 65 14 service.academique@hefr.ch
20
21
Persönlicher Laptop
Informatikdienst - Service Desk
Schule Microsoft Office kostenlos zur Verfügung.
Alle Studierenden benötigen einen persönlichen Laptop. Die Schule empfiehlt Mindestanforderungen an die Konfiguration für alle Studiengänge und fachspezifische obligatorische Anforderungen für die Studiengänge Architektur und Maschinentechnik.
Benutzersupport
Studierende, die andere Programme verwenden, erhalten keinen Support vom Informatikdienst.
Mit entsprechend konfigurierten Laptops können die Studierenden die Standardprogramme ihres Studiengangs nutzen, sich im Netzwerk der Schule einloggen und die angebotenen Leistungen des Informatikdiensts beanspruchen. Mehr Infos dazu unter:
Büro D30.09 Öffnungszeiten: M ontag - 7.45 - 13.30 - Bei Problemen:
Freitag 12.30 Uhr 17.00 Uhr
http://servicedesk.hefr.ch oder servicedesk@hefr.ch Detaillierte Infos für Fragen zur Informatik: http://sinfo.hefr.ch
http://sinfo.hefr.ch/notebook a. Software Bei Fragen schreiben Sie bitte an: notebook@hefr.ch Studierende der HES-SO//FR können qualitativ hochstehende Laptops zu reduzierten Preisen kaufen. Detaillierte Infos dazu unter: http://sinfo.hefr.ch/notebook Laptops u.a. elektronische Kommunikationsmittel sind persönlich. Die Studierenden sind verantwortlich für den einwandfreien Betrieb ihrer elektronischen Geräte. Hilfe beim Service Desk oder Informatikverantwortlichen des Studiengangs kann nur bei schulintern bedingten Problemen in Anspruch genommen werden. Studierende, welche sich nicht an die Richtlinien des Informatikdiensts halten, erhalten keinen Support vom Service Desk und tragen die Verantwortung für die Konsequenzen aufs weitere Studium.
Die Studierenden erhalten vom Informatikdienst die Software, die sie für die Ausbildung benötigen. Gemäss dem Urheberrechtsgesetz sind die Weitergabe und der Weiterverkauf dieser Software an Dritte und der Gebrauch für nicht-akademische Zwecke strengstens verboten. b. EDV-Netzwerk Eine persönliche Benutzeridentifikation erlaubt den Zugriff auf das Netzwerk der Schule. Diese Identifikation ist durch ein Passwort geschützt, das regelmässig geändert werden muss. Die Benutzerinnen und Benutzer sind für alle Delikte und Operationen verantwortlich, die über ihre Identifikation durchgeführt werden. Die Benutzerinnen und Benutzer müssen sich an die Richtlinien (Informatikmaterial und Support) halten. c. EDV-Programme Während des Studiums müssen die Studierenden im Rahmen der Labor-, Semester- und Bachelorarbeiten verschiedene Berichte abfassen. Hierfür stellt die
f. Sicherheit von Computersystemen und Gefahren im Internet
http://sinfo.hefr.ch/notebook
Die HES-SO//FR verlangt von allen Benutzerinnen und Benutzern, welche mit dem Schulnetzwerk verbunden sind, sich an folgende Sicherheitsregeln zu halten: http://www.melani.admin.ch
d. Internet
g. Drucken
Die Studierenden haben über den Netzservice SWITCH der schweizerischen Hochschulen Zugriff aufs Internet. Der Vertrag mit SWITCH sieht vor, dass die Benutzer für allfällige Schäden gegenüber SWITCH oder Dritten selber haften, die sie durch die Nutzung des Netzwerks verursachen könnten. Dies gilt insbesondere, wenn der Verdacht besteht, dass der Dienst missbraucht oder für strafbare Handlungen genutzt wird, wie zum Beispiel unerlaubte Glücksspiele, Verbreitung oder Bereitstellung von verbotenen oder unmoralischen Darstellungen wie Bilder von Gewalt oder Pornografie, Aufforderungen zu Verbrechen oder Gewalt, Angriffe auf die Glaubensfreiheit und Rassendiskriminierung (siehe Art. 135, 197 Ziff. 3, 259, 261, 261bis und 305bis des Schweizerischen Strafgesetzbuchs).
Alle Studierenden erhalten je nach Studiengang einen bestimmten Druckkredit. Wenn dieser Kredit aufgebraucht ist, kann beim Fotokopierdienst ein neuer Druckkredit gekauft werden.
Mehr Information dazu unter:
Das Herunterladen von Musikdateien, Videos, Filmen und Spielen ist ebenfalls verboten. Die HES-SO//FR lehnt jegliche Haftung ab, wenn diese Weisungen missachtet werden. Verstösse gegen diese Weisungen werden bestraft und können den Schulverweis nach sich ziehen. e. Antivirenprogramm Jeder PC muss mit einem Antivirenprogramm ausgerüstet sein. Der Informatikdienst empfiehlt das kostenlose Antivirenprogramm von Microsoft zu nutzen. Andere Antivirenprogramme erhalten keinen Support.
Fotokopierdienst Der Fotokopierdienst steht den Studierenden für Fotokopien und zum Binden von Arbeiten zur Verfügung. Papeterieartikel (Zeichen- und Pauspapier, Blöcke, Hefte usw.) und Datenträger für die Informatik (CD, DVD usw.) sind ebenfalls erhältlich. Büro A00.09 (neben dem Hauteingang) Öffnungszeiten:
Montag – Freitag 8.00 – 11.00 Uhr 13.00 – 16.00 Uhr
Bibliothek Die Bibliothek der HTA-FR ist Mitglied des NEBISVerbundes. Dienstleistungen der Bibliothek: llAusleihe von Büchern und Fachzeitschriften llOnline Zugänge zu elektronischen Dokumenten und Datenbanken llrund 50 ruhige und bequeme Arbeitsplätze Gebäude A, 3. Stock: Montag – Freitag 9.30 – 17.00 Uhr (kein Ausleihdienst zwischen 13 - 14 Uhr) http://www.hta-fr.ch/bibliothek
22
23
GED - Sharepoint
Chancengleichheit
Kinderkrippe
Über GED-Sharepoint können alle offiziellen Dokumente eingesehen und verwendet werden.
Chancengleichheit wird in der HTA-FR gross geschrieben und als echtes Qualitätskriterium betrachtet. Deshalb wurde bei der FH-Westschweiz bereits im Jahr 2003 die Funktion einer Kontaktperson für Chancengleichheit für die HTA-FR geschaffen.
Krippe Pérollino Rue Hans-Geiler 1 1700 Fribourg T +41 26 321 23 43 perollino@hefr.ch http://www.perollino.ch
Alle Studierenden haben darauf Zugriff: https://ged.hefr.ch Sie haben Zugriff auf sämtliche Logos der Schule und der HES-SO, Studienreglemente und andere offizielle Dokumente. Die Modelle brauchen Sie im Speziellen für Semester- und Projektarbeiten. Diese Dokumente finden Sie unter der Rubrik Formation Ihres Studiengangs.
Die HTA-FR organisiert regelmässig Praktika und Informationstage für Schülerinnen, um sie für technische Berufe und die Architektur zu motivieren.
Gesundheit und Sicherheit
Es geht aber an dieser Stelle nicht nur um die Gleichbehandlung zwischen Mann und Frau, sondern allgemein darum, Minderheiten aller Art gleiche Chancen zu bieten. Wir stehen Ihnen für Fragen und Anregungen gerne zur Verfügung.
Falls Sie sich in einer schwierigen Situation befinden, hilft Ihnen Herr Jonathan Klein gerne weiter. T +41 26 429 60 60 help@hefr.ch Für weitere Fragen zu den Themen Familie, Soziales, Arbeit, Gesundheit, oder Integration können Sie sich auch an FREIBURG FÜR ALLE wenden: www.freiburgfueralle.ch
Die Kinderkrippe Perollino erlaubt dem Personal und den Studierenden, ihr Familien- und Berufsleben, bzw. ihr Studium besser aufeinander abzustimmen.
mehrere Informationssitzungen zum Sportangebot statt.
Restaurant Das Selbstbedienungsrestaurant befindet sich im Erdgeschoss des Gebäudes A und steht für Mittagessen und Pausen zur Verfügung. Zwei Pausenräume mit Getränkeautomaten und Mikrowellenofen befinden sich ausserdem im 4. Stock der Unterrichtsgebäude. Öffnungszeiten: Montag – Freitag
7.30 – 16.30 Uhr
Kontaktperson: Chantal Dräyer, Mitarbeiterin und Kontaktperson für Chancengleichheit an der HTA-FR T +41 26 429 69 20 chantal.draeyer@hefr.ch
Bancomat Der nächste Bancomat befindet sich gegenüber des Schulgebäudes, auf der anderen Strassenseite.
Unisport Ideenkasten Zur Verbesserung der internen Kommunikation der HTA-FR steht allen ein Ideenkasten zur Verfügung. Der Ideenkasten befindet sich vor dem Sekretariat bei den Briefkästen der Dozierenden und Mitarbeitenden. Ihre Ideen und Verbesserungsvorschläge können Sie auch elektronisch unter folgender Adresse einreichen: boite_a_idees@hefr.c
Die Studierenden und das Personal der HTA-FR können das Sportangebot des Instituts für Sport der Universität Freiburg nutzen. Wer sich dafür interessiert, bezahlt einen Jahresbeitrag von CHF 75.- und erhält dafür eine persönliche Karte mit Passfoto für die Zugangskontrolle zu den Sportanlagen. Für weitere Auskünfte zum Sportangebot und zu den Anmeldefristen (Bis Ende Oktober) stehen das Schulsekretariat und Herr Frédy Bienz zur Verfügung. Im September und Oktober finden an der HTA-FR
Interessierte melden sich bitte beim Sekretariat: Neue Mitglieder (ohne Karte) llEin Anmeldeformular llEin Passfoto llCHF 75.- Jahresbeitrag Bisherige Mitglieder im Besitz einer Karte llDie Karte ll-CHF 75.- Jahresbeitrag; Optional: CHF 60.- zur Erneuerung des Fitness-Abos (betrifft nur Studierende, die den Einführungskurs besucht haben) Zusätzliche Informationen sind auch über die Website des Instituts für Sport verfügbar: www.unifr.ch/sportuni
24
25
Studentenverbindung
Leben in Freiburg
Die Studentenverbindung der HTA-FR
Alumni
Die Studentenverbindung ist eine Organisation, der alle Studierenden angeschlossen sind und die verschiedene Veranstaltungen wie Campus Fever, die Jahresfeier der Studierenden auf der Perolles-Ebene usw. organisiert. Sie soll auch als Bindeglied zwischen der Schuldirektion und den Studierenden auftreten, um die Kommunikation zu verbessern und für die Anliegen der Studierenden einzutreten.
Alumni ist der Verein ehemaliger Studierender der HTA-FR, der das berufliche Networking zwischen den Ingenieurberufen fördert. Der Alumni-Verein ist Mitglieder der FH Schweiz. Mitglieder kommen in den Genuss interessanter Angebote.
Einwohnerkontrolle
Kontakt: info@alumni.eia-fr.ch http://alumni.eia-fr.ch
ass-etu-eiafr@hefr.ch
Berufsverbände Swiss Engineering UTS Berufsorganisation der schweizerischen Ingenieurinnen und Architekten www.swissengineering.ch SIA – Schweizerischer Ingenieur- und Architektenverein Société Suisse des ingénieurs et des architectes contact@sia.ch | www.sia.ch Schweizerischer Verband diplomierter Chemiker FH (SVC) Association Suisse des Chimistes diplômés HES (SVC) info@svc.ch | www.svc.ch Schweizerische Chemische Gesellschaft (SCG) Société suisse de chimie (SSC) info@swiss-chem-soc.ch www.swiss-chem-soc.ch
Electrosuisse Verband für Elektro-, Energie- und Informationstechnik info@electrosuisse.ch | www.electrosuisse.ch Les Electriciens Romands info@electricite.ch | www.electricite.ch GESO – Groupement électronique de Suisse occidentale geso@gesonet.ch | www.gesonet.ch Schweizerischer Verband der Telekommunikation Association suisse des utilisateurs de télécommunications (ASUT) info@asut.ch | www.asut.ch ICTswitzerland – Information and Communication Technology info@ictswitzerland.ch | www.ictswitzerland.ch SwissICT info@swissict.ch
| www.swissict.ch
Schweizer Studierende, die für ihr Studium ihren Wohnort wechseln müssen, sind verpflichtet, sich persönlich bei der Einwohnerkontrolle der betreffenden Gemeinde innerhalb von acht Tagen ab dem Zuzug zu melden. Es gibt zwei Möglichkeiten: llStudierende, die ihren Hauptwohnsitz in die neue Gemeinde verlegen möchten, müssen einen Heimatschein mitnehmen, Verheiratete ausserdem einen Personenstandsausweis oder ein Familienbüchlein, um sich bei der Gemeinde anzumelden. llStudierende, die ihren Hauptwohnsitz bei den Eltern behalten und am Studienort nur einen Zweitwohnsitz haben möchten, müssen eine Wohnsitzbescheinigung vorweisen und sich am neuen Wohnort als Wochenaufenthalter melden.
Der Einwohnerkontrolle müssen auch Änderungen des Zivilstands und der Adresse innerhalb der Gemeinde sowie der Wegzug aus der Gemeinde gemeldet werden.
Freiburg Place de l’Hôtel de Ville 3 1700 Fribourg +41 26 351 71 31 Givisiez Place d’Affry 1 1762 Givisiez +41 26 460 89 60 Granges-Paccot Route de Chantemerle 60 1763 Granges-Paccot +41 26 460 76 20 Marly Route de Fribourg 9 1723 Marly +41 26 435 50 50 Villars-sur-Glâne Rue du Centre 2 1752 Villars-sur-Glâne +41 26 408 33 33
26
27
Wissenswertes
Wohnen Nützliche Adressen Nützliche Adressen APARTIS - Stiftung für studentisches Wohnen Rue de l’Hôpital 4 | 1700 Freiburg T +41 26 300 73 13 | F +41 26 300 97 59 apartis@unifr.ch www.unifr.ch/apartis Immobilien-Kammer Freiburg Rue de l’Hôpital 15 | 1700 Freiburg T +41 26 350 33 11 | F +41 26 350 33 11 cfi.ikf@unionpatronale.ch www.cfi-ikf.ch Studentenheim Bel-Praz Rue P.-A. Faucigny 7 | 1700 Freiburg T +41 26 424 46 44 | Bel-praz@arbor.ch Foyer Beauséjour Rue Joseph-Piller 4 | 1700 Freiburg T +41 26 347 33 77 | F +41 26 347 33 78 beatrice.bavarel@sodalidas.ch www.foyer-beausejour.ch Foyer St-Canisius Avenue Jolimont 4 | 1700 Freiburg T +41 26 425 87 47 | F +41 26 300 97 59 www.studenthome.ch/foyer-st-canisius-fribourg Convict Salesianum Avenue du Moléson 21 | 1700 Freiburg T +41 26 351 11 11 | F +41 26 351 11 00 salesi-dsr@bluewin.ch www.salesianum.ch
Cité St-Justin Rue de Rome 3 | 1700 Freiburg T +41 26 351 16 16 | F +41 26 323 40 98 justinusfr@justinus.ch www.justinfr.ch Foyer des Jeunes Route de Fribourg 18 | 1723 Marly T +41 26 436 32 91 | F +41 26 436 32 36 denis.ribeaud@paroisse.ch www.studenthome.ch/foyer-des-jeunes-marly.html Foyer Salvator Impasse de la Forêt 5 | 1700 Freiburg T +41 26 484 80 80 | F +41 26 484 80 8 foyer@sds-ch.ch www.sds-ch.ch/ch/foyer.htm
Die Website der Universität Freiburg bietet ausserdem eine Wohnungsbörse: www.unifr.ch/agef/de/services/wohnungen
Mieterinnen- und Mieterverband Bei Schwierigkeiten oder Streitfällen bei Mietwohnungen hilft der Mieterinnen- und Mieterverband MV Deutschfreiburg | Postfach 41 | 3185 Schmitten T +41 26 496 46 88 (keine telefonischen Rechtsauskünfte möglich) mieterverband.deutschfreiburg@gmx.ch www.mieterverband.ch
In den meisten Fällen muss eine Mietgarantie auf einem Sperrkonto hinterlegt werden (eine bis drei Monatsmieten). Die Wohnungskündigung muss schriftlich, am besten eingeschrieben, eingereicht werden. Falls ein Mietvertrag abgeschlossen wurde, muss die vereinbarte Kündigungsfrist eingehalten werden. Andernfalls kann ein Mietvertrag unter Beachtung einer dreimonatigen Kündigungsfrist auf den 1. April, den 1. Juli oder den 1. Oktober aufgelöst werden. Gekündigt werden kann aber jederzeit, wenn ein geeigneter Nachmieter gefunden wird, der bereit ist, die Wohnung sofort und zu den gleichen Bedingungen zu übernehmen. Oft verlangen die Immobilienverwaltungen, wenn sie Mietverträge mit Studierenden abschliessen, dass eine Drittperson für die Mietzahlungen garantiert. In der Regel übernehmen die Eltern der Studierenden diese Verantwortung. Bei der Wohnungsübergabe muss der Zustand der
Räume und Einrichtungen genau geprüft werden und allfällige Mängel müssen sofort gemeldet werden. Den Küchengeräten, den Sanitärinstallationen und den elektrischen Schaltern und Steckdosen müssen besondere Beachtung geschenkt werden. Die Immobilienverwaltungen gewähren den Neumietern jedenfalls eine Woche Zeit, um allfällige versteckte Mängel zu melden, die zum Zeitpunkt der Wohnungsübergabe übersehen wurden. Ferner darf nicht vergessen werden, die Adressänderung zu melden (siehe die Rubrik « Einwohnerkontrolle » weiter unten). Eine Hausratsversicherung ist nur nötig, wenn eine Wohnung im eigenen Namen gemietet wird. Dagegen wird sehr empfohlen, zumindest eine Haftpflichtversicherung abzuschliessen. Bei einer Hausratsversicherung ist nicht nur die Haftpflicht abgedeckt, sondern auch Einbruchdiebstahl, Brand und Wasserschaden. Je nach Versicherung können weitere Risiken gedeckt werden. Weitere Informationen zur Haftpflichtversicherung sind unter der Rubrik « Versicherungen » zu finden.
Versicherungen Haftpflichtversicherung
Krankenversicherung
Sie deckt Schäden, die die versicherte Person Dritten zufügt (Sach- und Personenschäden). Der Abschluss einer Haftpflichtversicherung wird sehr empfohlen, denn die Jahresprämien sind sehr günstig und vermeiden Probleme. Die meisten Vermieter verlangen im Übrigen von ihren Mietern, dass sie eine Haftpflichtversicherung oder gar eine Hausratsversicherung abschliessen (siehe unter dem Titel « Wohnen » weiter oben). Die Prämien der verschiedenen Versicherungsgesellschaften können auf der folgenden Website verglichen werden:
Der Abschluss einer Kranken- und Unfallversicherung ist für alle in der Schweiz wohnhaften Personen obligatorisch.
www.comparis.ch
Für alle Versicherten, die keine Erwerbstätigkeit ausüben, deckt die obligatorische Grundversicherung gemäss Krankenversicherungsgesetz die Risiken von Krankheit und Unfall ab. Die Versicherten sind selbst dafür verantwortlich, bei ihrer Krankenkasse nachzufragen, ob sie für das Unfallrisiko korrekt versichert sind.
28
29
Arbeit Studierende, deren Eltern im Ausland wohnen, müssen der Schule eine Bestätigung vorlegen, dass sie entweder an einer schweizerischen Krankenkasse angeschlossen sind oder bereits bei einer ausländischen Kasse entsprechend versichert sind.
Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) hat eine Internetseite bereitgestellt, auf der die vorteilhaftesten Prämien berechnet werden können: www.praemien.admin.ch | www.comparis.ch Prämienverbilligung für die Krankenversicherung: Personen mit bescheidenem Einkommen können vom Kanton Subventionen zur Verbilligung ihrer Krankenversicherungsprämien erhalten. Berücksichtigt wird dabei das Nettojahreseinkommen gemäss der letzten Steuerveranlagung.
Weitere Informationen sind auf der Website der Ausgleichskasse des Kantons Freiburg zu finden: www.caisseavsfr.ch
AHV
Jobbörse der HTA-FR
Schweizerische und ausländische Studierende mit zivilrechtlichem Wohnsitz in der Schweiz müssen ab dem 1. Januar nach Vollendung des 20. Altersjahrs Beiträge an die AHV, IV und EO in der Höhe von CHF 475.- jährlich (Mindestbeitrag) zahlen. Daneben erhebt die Ausgleichskasse noch einen Verwaltungskostenbeitrag von maximal 5% (Ausgleichskasse des Kantons Freiburg). Erwerbstätige Studierende müssen ab dem 1. Januar nach Vollendung des 17. Altersjahrs Beiträge bezahlen. Unter den folgenden Bedingungen müssen die Studierenden keine Beiträge leisten:
a. Die Schule hängt regelmässig Stellenangebote an den Anschlagtafeln zwischen den Gebäuden B und C, sowie zwischen den Gebäuden C und D aus. Auch die Studiengänge bieten Stellen an. Stellenangebote finden Sie auch auf unseren Webseiten
llwenn sie mit einer Bescheinigung des Arbeitgebers oder der Ausgleichskasse nachweisen, dass von ihrem Erwerbseinkommen oder ihren Erwerbsausfallentschädigungen im betreffenden Jahr bereits Beiträge in der Höhe von mindestens CHF 475.entrichtet wurden. llwenn sie sich nur zum Zweck des Studiums in der Schweiz aufhalten und hier keinen zivilrechtlichen Wohnsitz haben. llwenn die Ehefrau oder der Ehemann in der schweizerischen AHV, IV und EO versichert ist und mindestens Beiträge in der Höhe von CHF 950.- (doppelter Mindestbeitrag) bezahlt hat. Die Universitäten und Ausbildungsinstitute übermitteln der Ausgleichskasse des Kantons Freiburg einmal im Jahr eine Liste ihrer immatrikulierten Studierenden.
www.hta-fr.ch/de/studierende/studentisches-leben/ stellenmarkt/offene-stellen
b. Spontanbewerbungen und Mund-zu-Mund-Propaganda sind gute Methoden, um einen Nebenjob zu finden. c. Auf der Website der Universität Freiburg befindet sich ebenfalls eine Jobbörse: www.unifr.ch/agef/fr/services/jobs d. Die Kontaktperson für Gesundheit und Sicherheit kann Ihnen gegebenenfalls auch bei der Suche eines Temporärjobs helfen
Wissenswertes zum Arbeitsvertrag Beim Abschluss eines Arbeitsvertrags muss auf verschiedene Punkte geachtet werden: Untersteht die Arbeit einem Gesamtarbeitsvertrag (GAV), so müssen im Arbeitsvertrag mit der Firma die gesamtarbeitsvertraglichen Bedingungen wie etwa die Kündigungsfristen beachtet werden. Falls es keinen GAV gibt, so müssen die Bestimmungen des Obligationenrechts eingehalten werden. Die Gewerkschaften können bei strittigen Fragen Auskunft geben. In der Regel gilt, dass bei einer normalen Anstellung die gleichen Bedingungen wie für die anderen Arbeitnehmer der Firma gelten. Falls Temporär- oder Teilzeitarbeit geleistet wird, ist die Sozialversicherungsdeckung nicht komplett. So kann es sein, dass nur Berufsunfälle gedeckt sind, während Nichtberufsunfälle weiterhin selber versichert werden müssen. Allfällige Beiträge an die berufliche Vorsorge werden nur bei einer Anstellung von mehr als 3 Monaten und ab einem bestimmten Jahreslohn geleistet.
30
31
Mobilität
Parkiermöglichkeiten a. Öffentlich
Zweiräder Für Zweiräder gibt es in der Umgebung der HTAFR zahlreiche unentgeltliche Parkiermöglichkeiten. Zwischen den Gebäuden sowie hinter den Gebäuden F und G befinden sich mehrere gedeckte Abstellplätze für Velos und Motorräder.
Velopass Velopass stellt zur Zeit 94 Citybikes und Elektrovelos in der Stadt Freiburg zur Verfügung. An acht Standorten können die Velos abgeholt und wieder deponiert werden: wobei eine beim Bahnhof und eine gegenüber der HTA-FR auf der Perolles-Ebene ist. Abos für Regiopass Freiburg können unter www.velopass.ch bestellt werden. Die ersten 30 Minuten sind gratis; jede weitere Stunde kostet CHF 1.- Ein Jahresabo für den Grossraum Freiburg kostet 25 CHF. Tageskarten können für CHF 6.- beim Touristenbüro und am TPF-Schalter beim Bahnhof gekauft werden.
Öffentliche Verkehrsmittel / Park & Ride Mit Park&Ride können Sie Ihr Auto ausserhalb der Stadt parkieren und die öffentlichen Verkehrsmittel in der Stadt zu reduzierten Preisen benutzen. Die Park&Ride-Parkplätze befinden sich an folgenden
Standorten: St-Léonard, Guintzet, Villars-sur-Glâne, Marly-Gérine und Schönberg. Von dort aus kommen Sie direkt, oder mit Umsteigen am Bahnhof, zur HTA-FR. Ausserdem befindet sich die Schule 5 Busminuten vom Bahnhof entfernt. Da die Parkiermöglichkeiten in der Nähe der Schule sehr beschränkt sind, wird den Studierenden empfohlen, so weit wie möglich die öffentlichen Verkehrsmittel zu benutzen. www.agglo-fr.ch
Mobility CarSharing Seit 2009 macht die HTA-FR bei Mobility CarSharing mit. Unserer Hochschule stehen 2 Fahrzeuge zur Verfügung. Kunden von Mobility CarSharing können 2‘500 Fahrzeuge in der ganzen Schweiz benutzen. In der Stadt und im Grossraum Freiburg haben wir 20 Fahrzeuge verteilt auf 11 Standorte. Studierende, die Mitglied bei Mobility werden möchten, haben folgende Vorzugspreise: llTestabo: 4 Monate gratis llJahresabo: CHF 70
Studierende, die dieses Angbot nutzen wollen, wenden sich bitte an www.mobility.ch/studenten Die allgemeinen Vertragsbedingungen und weitere Infos finden Sie unter: www.mobility.ch/etudiants
Die mittlere und obere Etage des Parkhauses hinter der HTA-FR ist öffentlich und kann für eine Parkzeit von höchstens einem Tag (progressiver Tarif) benutzt werden. Am Chemin du Musée ist die Parkzeit auf höchstens 4 Stunden beschränkt. Parkierbewilligungen sind in diesen Zonen ungültig.
b. Parkierbewilligung Die Zahl der Parkierbewilligungen für die HTA-FR ist beschränkt. Die Nachfrage ist höher als die verfügbaren Bewilligungen. Die Parkplätze werden nämlich nicht nur von den Mitarbeitenden der HTA, sondern auch von anderen Institutionen (Lehrwerkstätten, Kantonslabor, Naturhistorisches Museum und Universität) benutzt. In Ausnahmefällen, wenn jemand sein Privtauto benutzen muss, können kostenpflichtige Vignetten ausgestellt werden. Die Ausstellung solcher Vignetten wird von Fall zu Fall geprüft. Studierenden, deren Wohnort nicht oder sehr schlecht durch die öffentlichen Verkehrsmittel bedient wird, empfehlen wir, Fahrgemeinschaften zu bilden, um eine Bewilligung für die Vignette zu erhalten.
32
33
Reisen
Studentenrabatte
Ausgehen
Die ISIC-Karte
Vergünstigungen für Studierende werden an zahlreichen Orten auf Vorweisen des Studierendenausweises gewährt, unter anderem in bestimmten Restaurants, Bücherläden, Sportläden und Coiffeursalons.
Günstig essen
Weitere Informationen sind auf der Website der Universität Freiburg zu finden:
Le Commerce, Pérolles 69
c. Bars
Le Populaire, Rue St-Michel 9
Habana, Rue de Romont 1
www.unifr.ch/agef/de/services/
Le Quai, Route de la Fonderie 6
Paddy Reilly’s Irish pub, Grand-Places 12
Baguettes d’Or, Rue Locarno 1
Lapart, Grand-Places 14
Pastamania, Pérolles 75
L'Etude, Rue du Criblet 13
Das Reisebüro STA Travel stellt auf Antrag eine ISICKarte (International Student Identity Card) zum Preis von CHF 20.- aus. Diese Karte kann auf einer Reise im Ausland als Studentenausweis benutzt werden, um so von Studentenrabatten profitieren zu können. Um eine ISIC-Karte zu erhalten, muss dem STAReisebüro der Studentenausweis mit dem gültigen Semesterstempel vorgewiesen und ein Passfoto abgegeben werden. Diese Kar te wird weltweit anerkannt.
Nouveau Monde, Av de la Gare 3, www.nouveaumonde.ch
L'imprévu, Pérolles 93
Bad Bonn, Bonnstrasse 2, Düdingen,
Le Cyclo, Pérolles 91
www.badbonn.ch
El Taco Loco, Route du Jura 27
Roadhouse, Grand-Places 16 Die Karte kann auch direkt über die offizielle ISICWebsite bestellt werden. STA Travel Rue de Lausanne 24 1700 Fribourg T +41 58 450 49 80 F +41 58 450 49 88 stafribourg@statravel.ch www.statravel.ch www.isic.ch
Bars und Musik
L'Antidote, Rue du Criblet 11 Rock Café, Bd de Pérolles 1
a. Live Music Bars
Le Quai, Route de la Fonderie 6
Le Cintra, Boulevard de Pérolles 10
Le XXe, Avenue de Tivoli 3
Le Quai, Route de la Fonderie 6
Le Mondial, Rue de l'Hôpital 39
Elvis et Moi, Rue de Morat 13
Le Transformateur, Rte de la Fonderie 11 TM Café, Rue de Romont 29-31
b. Konzerte
Belvédère, Grand-Rue 36
Fri-Son, Route de la Fonderie 13,
Le Populaire, Rue St-Michel 9
www.fri-son.ch La Spirale, Place du Petit-St-Jean 39, www.laspirale.ch
Bitte melden Sie Ihre Verbesserungsvorschläge für diesen Studienführer an: communication@hefr.ch