Guide Etudiant-e_2015-16_D

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Studienf端hrer 2015/2016

www.hta-fr.ch


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Inhalt Editorial 4 Wer ist wer? 4-5 Standorte und Anfahrt 6 Studiengänge 6 Akademischer Kalender 2015-2016 7-9 Events an der HTA-FR 9 Die Ausbildung 10 Zulassungsbedingungen 10 Die Bautechnische Schule 10 Zweisprachige Ausbildung und zweisprachiges 11 Diplom 11 Die Bologna-Reform 12 Internationaler Studierendenaustausch 12 A. Incoming exchange students 12 B. Incoming students 13 C. Outgoing students 14 Fortsetzung der Ausbildung in der Schweiz 15 Die Masterausbildungen HES-SO 15 Ausbildungsfinanzierung 16 Ausbildungskosten Bachelor FH 16 Ausbildungskosten BTS 16 Stipendien 16 Darlehen 17 Budget 17 Koordination Militärdienst - Studium

Hochschule für Technik und Architektur Freiburg Perolles 80 | Postfach 32 | 1705 Freiburg T +41 26 429 66 11 | F +41 26 429 66 00 info@hefr.ch | www.hta-fr.ch www.facebook.com/heiafr.htafr www.twitter.com/HEIAFR Virtuelle Besichtigung der HTA-FR auf iPhone: Gratis-App iFloorNav

Impressum Redaktion: Die Direktion, Studiengänge und Dienste der HTA-FR Grafik: Zari Tofigh www.atelier32.ch Druck: Polygravia SA

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Praktische Informationen zur HTA-FR 18 Stundenplan HTA-FR 18 Reglemente und Richtlinien 18 Noteneinsicht 18 Studierendenkarte 18 Urlaubsgesuche 18 Studienabbruch 18 Semesterbestätigung 19 Duplikate 19 E-Mail-Adresse der Studierenden 19 Adressänderung 19 Zutritt zu den Gebäuden 19 Rauchen 19 Persönliche Schränke 19 Die Schuldienste 20 Sekretariat 20 Studiensekretariat 20 Persönlicher Laptop 20 Informatikdienst 20

Fotokopierdienst 22 Bibliothek 22 GED-Sharepoint 22 Gesundheit und Sicherheit 22 Ideenkasten 22 Chancengleichheit 22 Kinderkrippe 23 Restaurant 23 Bancomat 23 Unisport 23 Studentenverbindung Alumni

24 24

Berufsverbände 24 Leben in Freiburg Einwohnerkontrolle

25 25

Wohnen 26 Nützliche Adressen 26 Mieterinnen- und Mieterverband 26 Wissenswertes 27 Versicherungen 27 Haftpflichtversicherung 27 Krankenversicherung 27 AHV 28 Arbeit 29 Jobbörse der HTA-FR 29 Wissenswertes 29 Mobilität 30 Zweiräder 30 Publibike 30 Öffentliche Verkehrsmittel / Park & Ride 30 Mobility CarSharing 30 Parkiermöglichkeiten 31 Reisen Die ISIC-Karte

32 32

Studentenrabatte

32

Ausgehen Günstig essen Bars und Musik

33 33 33


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Liebe Studentinnen und Studenten

Studiengänge

Sie halten den Studienführer 2015/2016 in Ihren Händen.

Stéphanie Cantalou Co-Studiengangleiterin Architektur

Er enthält wichtige Informationen für Ihren Einstieg ins Studium an unserer Hochschule. Wir hoffen, Ihnen damit eine praktische Orientierungshilfe zu geben und wünschen Ihnen während Ihrer Studienzeit bei uns viel Freude und Erfolg.

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Jean-Nicolas Aebischer

Direktor

+41 26 429 66 95 stephanie.cantalou@hefr.ch Büro C40.30

P.S. Eine Schule lebt vom Austausch und vom gegenseitigen Lernen. Sollten Sie Anregungen für Verbesserungen und Ergänzungen zu diesem Studienführer haben, wenden Sie sich bitte direkt an unseren Kommunikationsdienst: communication@hefr.ch

Eric Tilbury Co-Studiengangleiter Architektur +41 26 429 69 18 eric.tilbury@hefr.ch Büro C40.13 ---------------------------------------------------------Renaud Joliat Studiengangleiter Bauingenieurwesen +41 26 429 66 97 renaud.joliat@hefr.ch Büro D40.17

Wer ist wer?

Jean Hennebert Studiengangleiter Informatik +41 26 429 65 96 jean.hennebert@hefr.ch Büro D20.05 ---------------------------------------------------------Nicolas Schroeter Studiengangleiter Telekommunikation +41 26 429 67 51 nicolas.schroeter@hefr.ch Büro C10.21 ---------------------------------------------------------Eric Fragnière Studiengangleiter Elektrotechnik +41 26 429 69 48 eric.fragniere@hefr.ch Büro C20.21 ----------------------------------------------------------

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Bernard Masserey Studiengangleiter Maschinentechnik

Claude-Eric Egger Leiter Bautechnische Schule

+41 26 429 66 58 bernard.masserey@hefr.ch Büro D10.07

Direktion Jean-Nicolas Aebischer Direktor +41 26 429 65 62 jean-nicolas.aebischer@hefr.ch Büro A20.28

Marc-Adrien Schnetzer Akademischer Leiter +41 26 429 65 01 marc-adrien.schnetzer@hefr.ch Büro A20.28

+41 26 429 66 81 claude-eric.egger@hefr.ch Büro D40.19 und Bea16 (Beauregard)

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Jacques P. Bersier Vizedirektor und Verantwortlicher für aF&E +41 26 429 66 52 jacques.bersier@hefr.ch Büro A20.28

Christophe Bondallaz Verwalter +41 26 429 65 02 christophe.bondallaz@hefr.ch Büro A20.33

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Grundlagenfächer

Roger Marti Studiengangleiter Chemie

Christoph Herren Verantwortlicher für Grundlagenfächer

+41 26 429 67 03 roger.marti@hefr.ch Büro B20.21

+41 26 429 67 24 christoph.herren@hefr.ch Büro C30.03

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Standorte und Anfahrt

Akademischer Kalender 2015-2016

Die Gebäuden sind auch für Personen mit eingeschränkter Mobilität zugänglich.

Das Studienjahr setzt sich aus einem Herbstsemester, einem Frühlingssemester und der Sommerakademie zusammen. In den Wochen 5 - 7 und 26 - 28 finden die Prüfungen statt.

Bestimmte Kurse finden auf unserem zweiten Standort statt: Rue de la Carrière (Quartier Beauregard), Rue de la Fonderie/Giessereigasse und Rue des Arsenaux (Quartier Pérolles). Am Empfangstag im September werden Sie erfahren welche Klassen, welchem Standort zugeteilt werden. Bus vom BH Freiburg zum Standort Perolles: Nr. 1,3 und 7 zu Fuss: 10–15 Min.

ANNEE ACADEMIQUE AKADEMISCHES JAHR

Vacances ou congé / Ferien oder Urlaub

Bus vom BH Freiburg zum Standort Beauregard: Nr. 2 und 6 zu Fuss: 5-7 Min.

A Information - Verwaltung - Bibliothek - Restaurant -

A0 A1

Hörsaal Gremaud B Chemie - Physik - Architektur

A2

C Telekommunikation - Informatik - Elektrotechnik

A3

D Maschinentechnik - Bautechnische Schule - Bauingenieurwesen A4

E Maschinentechnik

A5

F Maschinentechnik - Bauingenieurwesen G Labor Elektrotechnik H Labor Chemie

A6

Gebäudeplan HTA-FR, Perolles

A7 A8

Studiengänge

A9

Bautechnische Schule

Maschinentechnik

Elektrotechnik

Telekommunikation

Informatik

Chemie

Bauingenieurwesen

Architektur

A10 A11 A12 A13

A14

ll Studiengänge

A15

ll Die Bautechnische Schule ist der HTA-FR angeschlossen, ihr Ausbildungsangebot ist aber nicht auf FH-Stufe und untersteht anderen Regeln.

A16

LUNDI MONTAG 37 07.09.2015 38 14.09.2015 <Semestre d'automne <Herbstsemester 39 21.09.2015

MARDI MERCREDI JEUDI DIENSTAG MITTWOCH DONNERSTAG 08.09.2015 09.09.2015 10.09.2015 Journées d’immatriculation selon convocation Immatrikulationstage gemäss Einladung 15.09.2015 16.09.2015 17.09.2015

2015/2016 Activités spéciales / Spezielle Aktivitäten

VENDREDI FREITAG 11.09.2015 Journée d’accueil Empfangstag 18.09.2015

SAMEDI SAMSTAG 12.09.2015

DIMANCHE SONNTAG 13.09.2015

19.09.2015

20.09.2015

22.09.2015

23.09.2015

24.09.2015

25.09.2015

26.09.2015

27.09.2015

40 28.09.2015

29.09.2015

30.09.2015

01.10.2015

02.10.2015

03.10.2015

04.10.2015

41 05.10.2015

06.10.2015

07.10.2015

08.10.2015

09.10.2015

10.10.2015

11.10.2015

42 12.10.2015

13.10.2015

14.10.2015

15.10.2015

16.10.2015

17.10.2015

18.10.2015

43 19.10.2015

20.10.2015

21.10.2015

22.10.2015

23.10.2015

24.10.2015

25.10.2015

44 26.10.2015

27.10.2015

28.10.2015

29.10.2015

30.10.2015

31.10.2015

45 02.11.2015

03.11.2015

04.11.2015

05.11.2015

06.11.2015

07.11.2015

01.11.2015 Toussaint Allerheiligen 08.11.2015

46 09.11.2015

10.11.2015

11.11.2015

12.11.2015

13.11.2015

14.11.2015

15.11.2015

47 16.11.2015

17.11.2015

18.11.2015

19.11.2015

20.11.2015

21.11.2015

22.11.2015

48 23.11.2015

24.11.2015

25.11.2015

26.11.2015

27.11.2015

28.11.2015

29.11.2015

49 30.11.2015

01.12.2015

02.12.2015

03.12.2015

04.12.2015

05.12.2015

06.12.2015

50 07.12.2015

09.12.2015

10.12.2015

11.12.2015

12.12.2015

13.12.2015

51 14.12.2015

08.12.2015 Immaculée Conception Mariä Empfängnis 15.12.2015

16.12.2015

17.12.2015

18.12.2015

19.12.2015

20.12.2015

52 21.12.2015

22.12.2015

23.12.2015

24.12.2015

26.12.2015

27.12.2015

53 28.12.2015

29.12.2015

30.12.2015

31.12.2015

02.01.2016

03.01.2016

1 04.01.2016

05.01.2016

06.01.2016

07.01.2016

25.12.2015 Noël Weihnachten 01.01.2016 Nouvel An Neujahr 08.01.2016

09.01.2016

10.01.2016

2 11.01.2016

12.01.2016

13.01.2016

14.01.2016

15.01.2016

16.01.2016

17.01.2016

3 18.01.2016

19.01.2016

20.01.2016

21.01.2016

24.01.2016

4 25.01.2016

26.01.2016

27.01.2016

28.01.2016

22.01.2016 23.01.2016 Semestre d'automne> Herbstsemester> 29.01.2016 30.01.2016

5 01.02.2016

02.02.2016

05.02.2016

07.02.2016

03.02.2016 04.02.2016 Examens de révision* / Prüfungen*

06.02.2016

31.01.2016


A13 52 21.12.2015

22.12.2015

23.12.2015

24.12.2015

53 28.12.2015

29.12.2015

30.12.2015

31.12.2015

26.12.2015

27.12.2015

02.01.2016

03.01.2016

P15

1 04.01.2016

05.01.2016

06.01.2016

07.01.2016

09.01.2016

10.01.2016

P16

2 11.01.2016

12.01.2016

13.01.2016

14.01.2016

15.01.2016

16.01.2016

17.01.2016

3 18.01.2016

19.01.2016

20.01.2016

21.01.2016

24.01.2016

4 25.01.2016

26.01.2016

27.01.2016

28.01.2016

22.01.2016 23.01.2016 Semestre d'automne> Herbstsemester> 29.01.2016 30.01.2016

5 01.02.2016

02.02.2016

05.02.2016

06.02.2016

07.02.2016

6 08.02.2016

09.02.2016 Carnaval Fasnacht 16.02.2016

8

A14 A15 A16

7 15.02.2016

03.02.2016 04.02.2016 Examens de révision* / Prüfungen*

31.01.2016

10.02.2016

11.02.2016

12.02.2016

13.02.2016

14.02.2016

17.02.2016

18.02.2016

19.02.2016

20.02.2016

21.02.2016

*Période à disposition ; le plan exact est publié séparément. *Zeitfenster für diese Aktivitäten; der genaue Zeitplan wird separat veröffentlicht.

P1 P2 P3 P4 P5

P6 P7 P8 P9 P10 P11 P12 P13 P14 P15 P16 P17

P14

25.12.2015 Noël Weihnachten 01.01.2016 Nouvel An Neujahr 08.01.2016

LUNDI MONTAG 8 22.02.2016 <Semestre de printemps <Frühlingsemester 9 29.02.2016

MARDI DIENSTAG 23.02.2016

MERCREDI MITTWOCH 24.02.2016

JEUDI DONNERSTAG 25.02.2016

VENDREDI FREITAG 26.02.2016

SAMEDI SAMSTAG 27.02.2016

DIMANCHE SONNTAG 28.02.2016

01.03.2016

02.03.2016

03.03.2016

04.03.2016

05.03.2016

06.03.2016

10 07.03.2016

08.03.2016

09.03.2016

10.03.2016

11.03.2016

12.03.2016

13.03.2016

11 14.03.2016

15.03.2016

16.03.2016

17.03.2016

12 21.03.2016

22.03.2016

23.03.2016

24.03.2016

13 28.03.2016 Lundi de Pâques Ostermontag 14 04.04.2016

29.03.2016

30.03.2016

31.03.2016

18.03.2016 Forum des apprenti-e-s Lehrlingsforum 25.03.2016 Vendredi Saint Karfreitag 01.04.2016

19.03.2016 20.03.2016 Portes ouvertes HEIA-FR Tag der offenen Tür 26.03.2016 27.03.2016 Pâques Ostern 02.04.2016 03.04.2016

05.04.2016

06.04.2016

07.04.2016

08.04.2016

09.04.2016

10.04.2016

15 11.04.2016

12.04.2016

13.04.2016

14.04.2016

15.04.2016

16.04.2016

17.04.2016

16 18.04.2016

19.04.2016

20.04.2016

21.04.2016

22.04.2016

23.04.2016

24.04.2016

17 25.04.2016

26.04.2016

27.04.2016 Souper des expert-e-s

28.04.2016

29.04.2016

30.04.2016

01.05.2016

18 02.05.2016

03.05.2016 04.05.2016 Horaire comme / Stundenplan wie Jeudi / Donnerstag Vendredi / Freitag 10.05.2016 11.05.2016

05.05.2016 Ascension Auffahrt 12.05.2016

06.05.2016

07.05.2016

08.05.2016

13.05.2016

14.05.2016

17.05.2016

18.05.2016

19.05.2016

20.05.2016

21.05.2016

15.05.2016 Pentecôte Pfingsten 22.05.2016

24.05.2016

25.05.2016

27.05.2016

28.05.2016

29.05.2016

22 30.05.2016 31.05.2016 <ING Travail de bachelor <ING Bachelorarbeit 23 06.06.2016 07.06.2016

01.06.2016

26.05.2016 Fête-Dieu Fronleichnam 02.06.2016

03.06.2016

04.06.2016

05.06.2016

08.06.2016

09.06.2016

10.06.2016

11.06.2016

12.06.2016

24 13.06.2016

14.06.2016

15.06.2016

16.06.2016

17.06.2016

18.06.2016

19.06.2016

25 20.06.2016

21.06.2016

22.06.2016

23.06.2016

26.06.2016

26 27.06.2016

28.06.2016

29.06.2016

24.06.2016 25.06.2016 Semestre de printemps> Frühlingssemester> 30.06.2016 01.07.2016 02.07.2016 Examens de révision* / Prüfungen*

27 04.07.2016

05.07.2016

19 09.05.2016 20 16.05.2016 Lundi de Pentecôte Pfingstmontag 21 23.05.2016

06.07.2016 07.07.2016 Examens de révision* / Prüfungen*

08.07.2016

09.07.2016

03.07.2016 10.07.2016

P17

22 30.05.2016 31.05.2016 <ING Travail de bachelor <ING Bachelorarbeit 23 06.06.2016 07.06.2016

01.06.2016

02.06.2016

03.06.2016

04.06.2016

05.06.2016

08.06.2016

09.06.2016

10.06.2016

11.06.2016

9 12.06.2016

24 13.06.2016

14.06.2016

15.06.2016

16.06.2016

17.06.2016

18.06.2016

19.06.2016

25 20.06.2016

21.06.2016

22.06.2016

23.06.2016

26.06.2016

26 27.06.2016

28.06.2016

29.06.2016

24.06.2016 25.06.2016 Semestre de printemps> Frühlingssemester> 30.06.2016 01.07.2016 02.07.2016 Examens de révision* / Prüfungen*

27 04.07.2016

05.07.2016

28 11.07.2016

12.07.2016

13.07.2016

14.07.2016

29 18.07.2016

19.07.2016

20.07.2016

30 25.07.2016

26.07.2016

31 01.08.2016 Fête nationale Bundesfeiertag 32 08.08.2016

06.07.2016 07.07.2016 Examens de révision* / Prüfungen*

09.07.2016

10.07.2016 17.07.2016

21.07.2016

15.07.2016 16.07.2016 ING Fin du tr. de bach.> ING Ende Bachelorarb.> 22.07.2016 23.07.2016

27.07.2016

28.07.2016

29.07.2016

30.07.2016

31.07.2016

02.08.2016

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12.08.2016

13.08.2016

14.08.2016

33 15.08.2016 Assomption Mariä Himmelfahrt 34 22.08.2016

16.08.2016

17.08.2016

18.08.2016

19.08.2016

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36 05.09.2016

06.09.2016 07.09.2016 08.09.2016 ACADEMIE D’ÉTÉ* / SOMMERAKADEMIE*

09.09.2016 10.09.2016 Expo. des tr. de bach. Ausstel. Bachelorarbeit 37 12.09.2016 13.09.2016 14.09.2016 15.09.2016 16.09.2016 17.09.2016 ACADEMIE D’ÉTÉ* / SOMMERAKADEMIE* Journée d’accueil 3èmes ING : DEFENSES ORALES* / 3. Jahr: MŰNDLICHE VERTEIDIGUNGEN* Empfangstag 38 19.09.2016 : A N N E E A C A D E M I Q U E 2 0 1 6 - 2 0 1 7 / A K A D E M I S C H E S J A H R 2 0 1 6 - 2 0 1 7 *Période à disposition ; le plan exact est publié séparément. *Zeitfenster für diese Aktivitäten; der genaue Zeitplan wird separat veröffentlicht. ING = filières d‘ingénieurs, ARCHI = filière d‘architecture

11.09.2016

31.08.2016 01.09.2016 ACADEMIE D’ÉTÉ* / SOMMERAKADEMIE*

08.07.2016

03.07.2016

Wichtige Anlässe llAusstellung der Bachelorarbeiten: 4. September 2015 llDiplomübergabe: 30. Oktober 2015 llTag der offenen Tür: 19. März 2016

24.07.2016

18.09.2016 06.05.15/SNZ


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Die Ausbildung

Zweisprachige Ausbildung und zweisprachiges Diplom

Zulassungsbedingungen Für die Zulassung an ein Fachhochschulstudium muss eine der folgenden Bedingungen erfüllt sein: llBestandene Berufsmatura, kombiniert mit einem Eidgenössischen Fähigkeitszeugnis (EFZ) in einem ähnlichen Berufszweig wie das gewählte Studium (für Architektur: EFZ als Zeichner/in Fachrichtung Architektur). Wurde das EFZ in einem anderen Beruf absolviert, so wird ein einjähriges Praktikum im gewählten Bereich verlangt. llBestandene gymnasiale Matura mit einjährigem Praktikum in der gewählten Studienrichtung. llBestandene Fachmaturität und Abschluss einer Fachmittelschule. Falls eine andere Ausbildungsrichtung gewählt wird, so muss ein einjähriges Praktikum im gewählten Bereich vorgewiesen werden. llAbschluss einer Fachmittelschule (FMS) und EFZ in einem ähnlichen Berufszweig wie das gewählte Studium.

In allen anderen Fällen, im Speziellen für Inhaberinnen und Inhaber von ausländischen Diplomen, informieren Sie sich bitte über die Zulassungsmodalitäten der HES-SO oder wenden Sie sich ans Studiensekretariat: Kontakt: service.academique@hefr.ch

Die Bautechnische Schule Die Bautechnische Schule (BTS) ist der Hochschule für Technik und Architektur Freiburg angegliedert. Sie stellt das Diplom dipl. Techniker/in HF im Bereich der Bauführung aus. Bauführerinnen und Bauführer sind verantwortlich für die Durchführung der Projekte auf den Baustellen. Sie planen und koordinieren die Arbeiten aller Akteure vor Ort. Die Ausbildung ist in französischer Sprache und findet vorwiegend auf dem Standort Beauregard statt. Bestimmte Kurse werden jedoch auf dem Standort Perolles angeboten. Genauere Information dazu erhalten Sie am Empfangstag.

Für Fragen zur Bautechnischen Schule (Reglemente, Studienpläne, usw.) wenden Sie sich bitte an das Studiensekretariat: service.academique@hefr.ch T +41 26 429 65 12/13/14 oder ans Sekretariat der BTS T +41 26 429 66 89 www.hta-fr.ch/de/studium/bts/praesentation

Die deutschsprachigen Studierenden schreiben sich in der Regel für das zweisprachige Studium (französisch/deutsch) ein; d.h. ca. ein Drittel des Studiums in deutscher und der Rest in französischer Sprache. Ihre Französischkenntnisse sollten bei Studieneintritt auf dem Niveau B1 (TBM) sein. Alle Studiengänge führen zweisprachige Klassen. Wenn Sie die Bedingungen der Fachhochschule Westschweiz erfüllen, können Sie den zweisprachigen Bachelor HES-SO erlangen. Weitere Informationen (Angebot der Module in deutscher Sprache, Bedingungen für den zweisprachigen Bachelor, usw.) finden Sie unter: www.hta-fr.ch/zweisprachigkeit Die HTA-FR bietet nicht das ganze Studium in deutscher Sprache an. Das deutschsprachige Kursangebot erleichtert Ihnen den Einstieg ins Studium. Mit zunehmendem Anteil der Kurse in französischer Sprache im zweiten und dritten Jahr können Sie Ihre Französischkenntnisse perfektionieren. Somit sind Sie am Ende des Studiums in beiden Landessprachen arbeitsfähig. Ein weiterer Vorteil der gemischten zweisprachigen Klassen ist der kulturelle Austausch. Studierende aus der Deutschschweiz, der Romandie und dem Tessin arbeiten gemeinsam an Projekten und profitieren von der kulturellen Vielfalt ihrer Mitstudierenden. Internationale Sprachenzertifikate (Cambridge, Alliance française, usw.): Ab 2015/16 bietet die HTA-FR Vorbereitungskurse und die entsprechenden Prüfungen für TELC-Sprachenzertifikate an.

Unterstützungsangebot: llFreiwilliger Intensivkurs Französisch, 3 Wochen vor Studienbeginn. llFranzösischkurse im 1. Studienjahr. llUniTandem - www.unifr.ch/unitandem Multimedia-Lernsoftware llGesprächsrunden und Anlaufstelle für deutschsprachige Studierende bei Studienfragen.

Die Wahl des zweisprachigen Studiums und die allfällige Einschreibung für den Intensivkurs Französisch können auf dem offiziellen Einschreibeformular angekreuzt werden.

Kontaktperson: Mario Luongo, Verantwortlicher für Zweisprachigkeit Büro C30.21 T +41 26 429 67 35 mario.luongo@hefr.ch


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Die Bologna-Reform Die FH-Westschweiz hat sich an das europäische Bildungsmodell angepasst und ihr Bildungsangebot in zwei Stufen aufgeteilt: der Bachelorstudiengang umfasst die Grundausbildung und der Masterstudiengang ist eine Spezialisierung oder Vertiefung, die auf dem Bachelor aufbaut. Sie wendet ebenfalls das Europäische Kredittransfersystem (ECTS) an und vergibt für den Bachelorstudiengang 180 Kreditpunkte und für den Masterstudiengang 90 bis 120 Kreditpunkte. Die Titel Bachelor of Science HES-SO und Bachelor of Arts HES-SO sind in der Schweiz gesetzlich geschützte Titel und sind mit den europäischen Titeln kompatibel. Gestützt auf die Bologna-Erklärung, die 1999 von den europäischen und schweizerischen Bildungsministern unterzeichnet wurde, soll dieses Bildungsmodell die Moblilität der Studierenden, die Zusammenarbeit zwischen den Hochschulen und die Ausbildungsqualität verbessern. So können die Studierenden nach Abschluss eines Bachelors mit ihren Kreditpunkten in ein anderes schweizerisches oder europäisches Ausbildungsinstitut wechseln, um ihre Ausbildung durch einen Master zu ergänzen.

Internationaler Studierendenaustausch Für Fragen wenden Sie sich bitte an: Hochschule für Technik und Architektur International Relations HTA-FR Administration | Natascia Kyburz T +41 26 429 65 07 Verantwortlicher | Jean-Nicolas Aebischer Perolles 80 | Postfach 32 CH-1705 Freiburg (SCHWEIZ) relinternationales@hefr.ch / www.hta-fr.ch/mobilitaet

Öffnungszeiten (Büro B40.19) Montag 13.30 - 17.00 Uhr Dienstag und Donnerstag 9.30 - 12.00 Uhr 14.30 - 17.00 Uhr

A. Incoming exchange students a. Wohnen Die Wohnsituation in Freiburg ist für Studierende zurzeit prekär. Beginnen Sie deshalb frühzeitig mit der Suche nach einer Unterkunft. Nützliche Weblinks sind weiter unten unter der Rubrik « Wohnen » aufgelistet. b. Kranken- und Unfallversicherung, Haftpflichtversicherung Die Kranken- und Unfallversicherung ist in der Schweiz obligatorisch. Studierende aus Ländern der Europäischen Union können vom Abschluss einer Schweizer Versicherung dispensiert werden, sofern sie den europäischen Krankenversicherungsausweis haben. Studierende aus anderen Ländern finden weitere Informationen auf der folgenden Website: www.swisscare.ch Die Haftpflichtversicherung wird unter der Rubrik « Versicherungen » behandelt. c. Aufenthaltsbewilligung Studierende aus Ländern der Europäischen Union müssen keine besonderen Formalitäten vor der Ankunft in Freiburg erledigen. Studierende aus anderen Ländern müssen der Schweizer Botschaft in ihrem Land ein Bewilligungsgesuch für einen Studienaufenthalt unterbreiten. Dem Gesuch ist die Anmeldebestätigung der HTA-FR beizulegen. llPass oder Identitätskarte ll2 aktuelle Passfotos

llBestätigung der HTA-FR llBestätigung über Socrates-Erasmus-Stipendium falls vorhanden, oder einen anderen Finanzierungsnachweis.

c. Aufenthaltsbewilligung Auskünfte über die Bedingungen für eine Aufenthaltsbewilligung erhalten Sie beim Amt für Bevölkerung und Migration.

Amt für Bevölkerung und Migration:

Das Verfahren für ein Visum kann mehrere Monate dauern. Visumsanträge sollten deshalb frühzeitig eingereicht werden.

Rte d'Englisberg 11 Les Portes de Fribourg 1763 Granges-Paccot T +41 26 305 14 97

B. Incoming students Die HTA-FR empfängt pro Studienjahr im Durchschnitt ungefähr 30 ausländische Studierende, die aus Partnerinstitutionen der HTA-FR stammen und ihre Bachlorarbeit, Masterarbeit oder Dissertation vorbereiten.

Bei Studienbeginn müssen ausländische Studierende im Besitz einer gültigen Aufenthaltsbewilligung sein. d. Ausbildungskosten und Stipendien Zur Deckung der laufenden Kosten (Verpflegung, Kleidung, Wohnen, Krankenkasse, Freizeit, usw.) müssen die Studierenden mit etwa CHF 22'000 pro Jahr rechnen. Dazu kommen folgende Ausbildungskosten: CHF 1‘200 jährliche Studiengebühren, CHF 3‘000 Kursmaterial und Exkursionen gesamthaft für die dreijährige Ausbildung, ca. CHF 2‘000 für den Kauf eines Laptops bei Studienbeginn.

a. Sprache Gute Französischkenntnisse werden vorausgesetzt. Die an der Schule erteilten Sprachkurse (Französisch und Englisch) richten sich an Studierende mit Grundkenntnissen.

Was die Finanzierung anbelangt, so ist es für Ausländer sehr schwierig, in der Schweiz ein Stipendium zu erhalten. Die Schulen vergeben keine Ausbildungsstipendien.

b. Bachelorzyklus HTA-FR Um an der HTA-FR zugelassen zu werden, müssen die Bewerberinnen und Bewerber über eine breite Allgemeinbildung und solide Berufskenntnisse verfügen.

Die Aufenthaltsbewilligung erlaubt es den Studierenden nicht, eine Arbeit aufzunehmen, um ihr Studium selbst zu finanzieren. Für gelegentliche Arbeitseinsätze kann beim kantonalen Amt für den Arbeitsmarkt eine Arbeitsbewilligung beantragt werden.

Die Allgemeinbildung muss auf Maturitätsstufe liegen und im Herkunftsland Zutritt zur Universität verschaffen. Die Berufsbildung muss mit einem Technikerdiplom oder einem gleichwertigen Titel abgeschlossen sein. Eine einjährige Berufserfahrung in einer Vollzeitstelle kann als ausreichend anerkannt werden. Die Bewerberinnen und Bewerber können einer Aufnahmeprüfung unterzogen werden.

Unter diesen Voraussetzungen muss die Finanzierung des Aufenthalts noch vor der Ankunft in der Schweiz sichergestellt werden und zwar entweder mit einem Stipendium, das von einer privaten Organisation gewährt wird, oder mit den eigenen Mitteln der Studierenden und ihrer Familie. Amt für Bevölkerung und Migration Rte d'Englisberg 11 1763 Granges-Paccot T +41 26 305 14 92


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e. Dossier für die Zulassung zur HTA-FR Das Dossier umfasst: llDas ausgefüllte und unterschriebene Anmeldeformular llEinen aktuellen Lebenslauf llBeglaubigte Kopien der Diplome llArbeits- und Praktikumsbestätigungen llKopie der ausgeführten Zahlung der Studiengebühren llKopie AHV-Ausweis, nur für in der Schweiz wohnhafte Personen llExmatrikulationsbestätigung, falls Sie in einer anderen Hochschule eingeschrieben sind

C. Im Ausland studieren a. Bachelor Die HTA-FR hat mit verschiedenen internationalen Instituten und Universitäten bilaterale Verträge abgeschlossen, damit die Zusammenarbeit und die Austauschprogramme ausgebaut werden können. Auch die Fachhochschule Westschweiz fördert Studienprogramme im Ausland.

llFH-WS llStudierende in Ausbildung (Grundausbildung einschliesslich Bachelorarbeit), die einen Teil ihres Studiums bei einer ausländischen Partnerinstitution absolvieren möchten, können im Rahmen des internationalen Austauschs finanzielle und logistische Unterstützung erhalten. llBei Interesse wenden Sie sich bitte an Ihren Studiengangsleiter oder das Büro für Studierendenaustausch (s. Seite 17). llSATW/NEFF www.satw.ch

Fortsetzung der Ausbildung in der Schweiz

c. Praktika Folgende Organisationen vermitteln Praktikumsplätze:

Die Master-Ausbildungen HES-SO

llIAESTE www.iaeste.ch IAESTE ist eine internationale Organisation, die bezahlte Berufspraktika in über 80 Ländern der Welt anbietet. Die Praktika dauern zwischen 6 und 16 Wochen - in der Regel während des Sommers - und richten sich an Studierende und frisch diplomierte Ingenieurinnen und Architekten FH.

Ausreichende Kenntnisse der Landessprache oder des Englischen sind für einen derartigen Austausch nötig.

llIn den USA www.swissnexboston.org

Wer in den USA oder in Kanada studieren möchte, muss eine ausreichende Punktzahl im TOEFL (Test of English as a Foreign Language) erhalten, um einen Bachelor zu absolvieren.

Council on International Educational Exchange (CIEE), Swiss House de Boston www.swissnexboston.org

b. Finanzierung llErasmus (Schweiz) Im Rahmen der Vereinbarungen zwischen der HTA-FR und ihren europäischen Partnerinstitutionen können die Austauschstudierenden in den Genuss eines Stipendiums gelangen, sofern der Aufenthalt mindestens 3 und höchstens 12 Monate beträgt.

Die Studierenden der HTA-FR haben zwei Möglichkeiten. Sie können entweder ein Master FH im Bereich der Ingenieurwissenschaften und Architektur (s. Masterausbildungen weiter unten) oder ein Master auf Universitätsstufe absolvieren. Für das universitäre Masterstudium werden je nach Hochschule und Studienrichtung meist zusätzliche Kredite verlangt.

Die Masterstudien schliessen an das Bachelorstudium an. Die Programme beinhalten auch Theoriekurse, sind aber hauptsächlich auf Projektarbeiten im Rahmen der aF&E ausgerichtet. Folgende 4 Masterausbildungen werden angeboten: Architektur, Engineering, Life Sciences und Ingénierie du territoire (principalement en langue française). Weitere Informationen zu den Masterausbildungen finden Sie auf unseren Webseiten oder auf den Webseiten der HES-SO: www.hes-so.ch/mse www.hes-so-ch/mls www.jointmaster.ch www.hes-so.ch/mit www.hta-fr.ch/master


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Ausbildungsfinanzierung

Darlehen

Budget

Ausbildungskosten Bachelor FH

Stipendien

Damit das Studium möglichst frei von Geldsorgen absolviert werden kann, ist es auch wichtig, sein Budget im Griff zu haben.

Zur Zeit betragen die Studiengebühren CHF 500.pro Semester, unabhängig vom Wohnsitz der Sudierenden. Neben den Studiengebühren wird ausserdem ein Semesterbeitrag von CHF 100.- an die Informatikkosten erhoben. Eine einmalige Anmeldegebühr von CHF 150.- wird bei der Anmeldung erhoben.

llDie Studierenden können ein Stipendiengesuch in ihrem Wohnkanton oder im Wohnkanton der Eltern oder gesetzlichen Vertreter stellen. Im Kanton Freiburg wird das Gesuch über ein Formular gestellt, das beim Amt für Ausbildungsbeiträge aufliegt. Das Amt gibt auf das Gesuch entweder eine positive Antwort unter Angabe der Höhe des Stipendiums oder eine negative Antwort mit einer Begründung. Gegen diese Verfügungen kann gemäss Gesetz Beschwerde erhoben werden.

Einzelne Banken bieten Ausbildungsdarlehen zu vorteilhaften Bedingungen. Man muss jedoch vorsichtig sein, denn die Bedingungen für die Rückzahlung und das Antragsdossier fallen je nach Bank unterschiedlich aus.

Diese Pauschalgebühren sind unabhängig von der Anzahl besuchter Module zu entrichten. Beurlaubte Studierende bezahlen eine Immatrikulationsgebühr von CHF 150.- pro Semester. Die Gasthörerinnen und -hörer bezahlen eine Semestergebühr von CHF 30.- für jede besuchte Kurswoche, mindestens jedoch CHF 150.-. Sie bezahlen ausserdem eine jährliche Anmeldegebühr von CHF 50.-. Die Studien- und Anmeldegebühren werden ganz verrechnet, auch wenn nur ein Teil des Semesters besucht wird. Material- und Exkursionskosten werden separat in Rechnung gestellt. Sie fallen je nach Semester und Studienrichtung sehr unterschiedlich aus. Sie belaufen sich schätzungsweise auf CHF 3'000.- für die ganze Ausbildung, d.h. auf durchschnittlich CHF 500.- pro Semester. Die Kosten für den persönlichen Laptop sind in diesem Betrag nicht inbegriffen.

Ausbildungskosten BTS Die Ausbildungskosten der BTS finden Sie auf: https://www.eia-fr.ch/fr/futur-etudiant/etc/formation/cout_etudes

Direktion für Erziehung, Kultur und Sport Amt für Ausbildungsbeiträge Route Neuve 7 | Postfach 7 | 1701 Freiburg T +41 26 305 1251 www.admin.fr.ch/ssf llDie Studierenden können auch ein Gesuch bei ihrer Wohngemeinde einreichen. Einzelne Gemeinden bieten für die Ausbildung eine finanzielle Unterstützung. llJe nach Fall gibt es auch Zuschüsse oder Renten. Für Auszubildende, deren Eltern erwerbstätig sind, werden bis zu ihrem 25. Altersjahr Familienzuschüsse gewährt. Diese Zuschüsse werden auf Vorweisen einer Ausbildungsbestätigung der HTA-FR ausgerichtet. Studierende im Genuss einer Waisen- oder Zusatzrente (wenn ein Elternteil eine AHV- oder IV-Rente bezieht) können die Rente ebenfalls bis zum Ende ihrer Ausbildung oder bis zum 25. Altersjahr weiter beziehen.

Auf der Website der Arbeitsgemeinschaft Schweizerischer Budgetberatungsstellen gibt es für Studierende ein Erhebungsblatt zur Budgetplanung und verschiedene Literaturtipps zum Thema: www.frc.ch

Koordination Militärdienst - Studium Die Schweizer Armee verfügt über einen Koordinationsdienst « Armee – Studium », um möglichst zu verhindern, dass der Militärdienst die Berufsbildung stört. In jeder Schule gibt es deshalb eine Kontaktperson, die Dispensgesuche prüft und die Studierenden gegebenenfalls unterstützt. An der HTA-FR ist das Studiensekretariat dafür zuständig. Grundsätzlich unterstützt die HTA-FR Dispens- und Verschiebungsgesuche für folgende Fälle: llMilitärdienst drei Monate vor einer Prüfung llMilitärdienst im letzten Studienjahr llEine zweite Dienstperiode im selben Studienjahr llStudien- und Promotionsprobleme. Bei den Gesuchstellungen wird die schulische und militärische Situation der Studierenden berücksichtigt. Vorgehen: Die Formulare für die Gesuche um Verschiebung des Militärdiensts finden Sie auf unserer Website oder auf: www.armee.ch

Die Studierenden müssen das ausgefüllte Formular dem Studiensekretariat abgeben. Die Bearbeitung kann mehrere Tage in Anspruch nehmen. Allfällige Schritte zur Dienstverschiebung sollten möglichst frühzeitig unternommen werden. Die Schule unterstützt nur Gesuche, die rechtzeitig eingereicht werden. Verschiebungsgesuche müssen spätestens zwei Monate vor Beginn des Militärdienstes bei der zuständigen militärischen Behörde eingereicht werden. Dem Gesuch sind der akademische Studienkalender und das ausgefüllte Formular mit der Empfehlung des Studiensekretariats beizulegen. Für Verschiebungen von Wiederholungskursen um über ein Jahr müssen Studierende ohne Erwerbseinkommen eine Befreiungsgebühr bezahlen. Studierende, die arbeiten, bezahlen eine Gebühr von 3% ihres steuerbaren Einkommens. Weitere Auskünfte finden Sie auf: www.estv.admin.ch/dokumentation


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Praktische Informationen zur HTA-FR Stundenplan HTA-FR

Studierendenkarte

8.15 – 9.50 Uhr 10.15 – 11.50 Uhr 13.00 – 14.35 Uhr 15.00 – 16.35 Uhr 17.00 – 18.35 Uhr 19.00 – 20.35 Uhr

Die Studierendenkarte (in Kreditkartenformat) ist für ein Semester gültig und kann mit der Etikette, welche bei Semesteranfang ausgestellt wird, erneuert werden. Die Karte wird auf dem Gelände der HTA-FR sichtbar getragen und hat folgende Funktionen:

1. Unterrichtseinheit 2. Unterrichtseinheit 3. Unterrichtseinheit 4. Unterrichtseinheit 5. Unterrichtseinheit 6. Unterrichtseinheit

Jede Unterrichtseinheit besteht aus 2 Lektionen zu 45 Minuten mit einer fünfminütigen Pause dazwischen. Der reguläre Unterricht endet um 16.35 Uhr, danach stehen die Einrichtungen der Schule für das Selbststudium und Freifächer sowie für besondere Aktivitäten wie Konferenzen zur Verfügung. Die Stundenpläne finden Sie auf dem Intranet der Schule: https://ged.hefr.ch > Horaires

Reglemente und Richtlinien Die Informationen zu Modulen, Promotion, Absenzen und anderen studienrelevanten Bedingungen finden Sie auf unseren Webseiten www.hta-fr.ch/de/studium/studiensekretariat/reglemente

Noteneinsicht Das Studiensekretariat informiert Sie per E-Mail, wann die Noten online eingesehen werden können. http://age.hes-so.ch (AAI-Konto)

llLegitimationsausweis für Studierende (mit Vergünstigungen in bestimmten Geschäften) llElektronischer Badge für den Zutritt zu den Gebäuden der HTA-FR llZahlungsmittel im Restaurant der HTA-FR llBenutzung der Fotokopier- und Druckmaschinen (die Karte kann beim Fotokopierdienst, Büro A00.09, aufgeladen werden)

Bei Verlust oder Diebstahl der Karte muss das Schulsekretariat unverzüglich informiert werden. Die Kostenbeteiligung der Studierenden für eine Ersatzkarte beträgt CHF 20.-.

Urlaubsgesuche Formulare für Urlaubsgesuche finden Sie auf unserem Intranet und beim Empfang der HTA-FR.

Semesterbestätigung

Zutritt zu den Gebäuden

Bei Semesterbeginn erhalten die Studierenden eine Semesterbestätigung. Diese muss für allfällige Stipendienanträge, Familienzulagen, usw. vorgewiesen werden. Pro Semester wird nur 1 Original der Bestätigung ausgestellt. Wir bitten Sie, Kopien ggf. selbst zu erstellen.

Die Gebäude der HTA-FR sind gemäss Studienkalender an den Unterrichtstagen von 7.00 bis 17.30 Uhr offen. Während den Semestern stehen den eingeschriebenen Studierenden die Räume und Einrichtungen der Schule rund um die Uhr auch samstags und sonntags zur Verfügung. Ausserhalb der Unterrichtszeiten wird der Zugang elektronisch kontrolliert und die Eintrittszeit und Identität der Person über die Studierendenkarte registriert. Für bestimmte Abteilungen und Räume (Chemie) bestehen jedoch ausserhalb der Unterrichtszeiten Zutrittsbeschränkungen. Die Studierenden, die die Räumlichkeiten ausserhalb der regulären Unterrichtszeiten benutzen, sind verpflichtet, keine aussenstehenden Personen in die Schule einzulassen, die Vorschriften bezüglich Sicherheit und Sauberkeit zu beachten, die Einrichtungen nur zu Studienzwecken zu benutzen und das zur Verfügung gestellte Material und das Mobiliar nicht zu beschädigen. Bei Missbrauch ist die Schule gezwungen, die individuellen und kollektiven Zutrittsrechte zu beschränken und die nötigen Disziplinarmassnahmen einzuleiten.

Duplikate Duplikate von Notenblättern und Studienbestätigungen werden nicht gratis ausgestellt; bewahren Sie die Originale deshalb gut auf und machen Sie Kopien. Kosten der Duplikate: Studienbestätigung CHF 10.Bestätigung Exmatrikultion CHF 10.Notenblätter CHF 20.Diplome CHF 50.-

E-Mail-Adresse der Studierenden Alle Studierenden der HTA-FR erhalten eine E-MailAdresse. Da die HTA-FR Ihnen die Korrespondenz und wichtigen Dokumente auf elektronischem Weg schicken wird, müssen Sie Ihre E-Mails regelmässig lesen und die Grösse der Mailbox überwachen (ab 90MB erhalten Sie keine Mails mehr!).

Rauchen In den Gebäuden der HTA-FR - einschliesslich des Restaurants - ist das Rauchen verboten. Die Passerellen zwischen den Gebäuden B und G und den Gebäuden C und F sind Raucherzonen.

Adressänderung Studienabbruch Studierende, welche ihr Studium frühzeitig abbrechen möchten, müssen das entsprechende Formular ausfüllen und beim Studiensekretariat abgeben. Die Formulare sind auf Intranet oder beim Empfang erhältlich.

Bitte teilen Sie Adressänderungen dem Studiensekretariat mit: service.academique@hefr.ch

Persönliche Schränke Persönliche Schränke stehen den Studierenden in den Gängen zur Verfügung. Gegen ein Depot von CHF 20.- kann je nach Verfügbarkeit beim Fotokopierdienst ein Schlüssel bezogen werden.


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Die Schuldienste Sekretariat Büro A20 T +41 26 429 66 11 F +41 26 429 66 00 info@hefr.ch Öffnungszeiten: Montag – Freitag 7.30 – 12.00 Uhr 13.30 – 17.00 Uhr (vor Feiertagen nur bis 16.00 Uhr)

Studiensekretariat Bureau A20.18 T +41 26 429 65 12/13/14 Öffnungszeiten: Montag – Freitag 7.45 – 11.45 Uhr oder Verabredung per E-Mail service.academique@hefr.ch

Persönlicher Laptop Alle Studierenden benötigen einen persönlichen Laptop. Die Schule empfiehlt Mindestanforderungen an die Konfiguration für alle Studiengänge und fachspezifische obligatorische Anforderungen für die Studiengänge Architektur und Maschinentechnik. Mit entsprechend konfigurierten Laptops können die Studierenden die Standardprogramme ihres Studiengangs nutzen, sich im Netzwerk der Schule einloggen und die angebotenen Leistungen des Informatikdiensts beanspruchen.

Detaillierte Infos für Fragen zur Informatik: http://sinfo.hefr.ch

Mehr Infos dazu unter: http://sinfo.hefr.ch/notebook

Bei Fragen schreiben Sie bitte an: notebook@hefr.ch

Studierende der HES-SO//FR können qualitativ hochstehende Laptops zu reduzierten Preisen kaufen. Detaillierte Infos dazu unter: http://sinfo.hefr.ch/notebook Laptops u.a. elektronische Kommunikationsmittel sind persönlich. Die Studierenden sind verantwortlich für den einwandfreien Betrieb ihrer elektronischen Geräte. Hilfe beim Service Desk oder Informatikverantwortlichen des Studiengangs kann nur bei schulintern bedingten Problemen in Anspruch genommen werden. Studierende, welche sich nicht an die Richtlinien des Informatikdiensts halten, erhalten keinen Support vom Service Desk und tragen die Verantwortung für die Konsequenzen.

Informatikdienst - Service Desk Benutzersupport Büro D30.09 Öffnungszeiten: M ontag - Freitag 7.45 - 12.30 Uhr 13.30 - 17.00 Uhr Bei Problemen: http://servicedesk.hefr.ch oder servicedesk@hefr.ch

a. Software Die Studierenden erhalten vom Informatikdienst die Software, die sie für die Ausbildung benötigen. Gemäss dem Urheberrechtsgesetz sind die Weitergabe und der Weiterverkauf dieser Software an Dritte und der Gebrauch für nicht-akademische Zwecke strengstens verboten. b. EDV-Netzwerk Eine persönliche Benutzeridentifikation erlaubt den Zugriff auf das Netzwerk der Schule. Diese Identifikation ist durch ein Passwort geschützt, das regelmässig geändert werden muss. Die Benutzerinnen und Benutzer sind für alle Delikte und Operationen verantwortlich, die über ihre Identifikation durchgeführt werden. Die Benutzerinnen und Benutzer müssen sich an die Richtlinien (Informatikmaterial und Support) halten. c. EDV-Programme Während des Studiums müssen die Studierenden im Rahmen der Labor-, Semester- und Bachelorarbeiten verschiedene Berichte abfassen. Hierfür stellt die Schule Microsoft Office kostenlos zur Verfügung. Studierende, die andere Programme verwenden, erhalten keinen Support vom Informatikdienst. Mehr Information dazu unter: http://sinfo.hefr.ch/notebook d. Internet Die Studierenden haben über den Netzservice SWITCH der schweizerischen Hochschulen Zugriff aufs Internet. Der Vertrag mit SWITCH sieht vor, dass die Benutzer für allfällige Schäden gegenüber SWITCH oder Dritten selber haften, die sie durch die Nutzung des Netzwerks verursachen könnten. Dies gilt insbesondere, wenn der Verdacht besteht, dass

der Dienst missbraucht oder für strafbare Handlungen genutzt wird, wie zum Beispiel unerlaubte Glücksspiele, Verbreitung oder Bereitstellung von verbotenen oder unmoralischen Darstellungen wie Bilder von Gewalt oder Pornografie, Aufforderungen zu Verbrechen oder Gewalt, Angriffe auf die Glaubensfreiheit und Rassendiskriminierung (siehe Art. 135, 197 Ziff. 3, 259, 261, 261bis und 305bis des Schweizerischen Strafgesetzbuchs). Das Herunterladen von Musikdateien, Videos, Filmen und Spielen ist ebenfalls verboten. Die HES-SO//FR lehnt jegliche Haftung ab, wenn diese Weisungen missachtet werden. Verstösse gegen diese Weisungen werden bestraft und können den Schulverweis nach sich ziehen e. Antivirenprogramm Jeder PC muss mit einem Antivirenprogramm ausgerüstet sein. Der Informatikdienst empfiehlt das kostenlose Antivirenprogramm von Microsoft zu nutzen. Andere Antivirenprogramme erhalten keinen Support f. Sicherheit von Computersystemen und Gefahren im Internet Die HES-SO//FR verlangt von allen Benutzerinnen und Benutzern, welche mit dem Schulnetzwerk verbunden sind, sich an folgende Sicherheitsregeln zu halten: http://www.melani.admin.ch g. Drucken Alle Studierenden erhalten je nach Studiengang einen bestimmten Druckkredit. Wenn dieser Kredit aufgebraucht ist, kann beim Fotokopierdienst ein neuer Druckkredit gekauft werden.


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Fotokopierdienst

Gesundheit und Sicherheit

Der Fotokopierdienst steht den Studierenden für Fotokopien und zum Binden von Arbeiten zur Verfügung. Papeterieartikel (Zeichen- und Pauspapier, Blöcke, Hefte usw.) und Datenträger für die Informatik (CD, DVD usw.) sind ebenfalls erhältlich.

Falls Sie sich in einer schwierigen Situation befinden, hilft Ihnen Herr Jonathan Klein gerne weiter. T +41 26 429 60 60 help@hefr.ch

Büro A00.09 (neben dem Hauteingang) Öffnungszeiten:

Montag – Freitag 8.00 – 11.00 Uhr 13.00 – 16.00 Uhr

Bibliothek Die Bibliothek der HTA-FR ist Mitglied des NEBISVerbundes. Dienstleistungen der Bibliothek: llAusleihe von Büchern und Fachzeitschriften llOnline Zugänge zu elektronischen Dokumenten und Datenbanken llrund 50 ruhige und bequeme Arbeitsplätze Gebäude A, 3. Stock: Montag – Freitag 9.30 – 17.00 Uhr (kein Ausleihdienst zwischen 13 - 14 Uhr) http://www.hta-fr.ch/bibliothek

GED - Sharepoint Über GED-Sharepoint können alle offiziellen Dokumente eingesehen und verwendet werden. Alle Studierenden haben darauf Zugriff: https://ged.hefr.ch Sie haben Zugriff auf sämtliche Logos der Schule und der HES-SO, und andere offizielle Dokumente. Die Modelle brauchen Sie im Speziellen für Semeter- und Projektarbeiten. Diese Dokumente finden Sie auf GED unter der Rubrik Kommunikation.

Es geht aber an dieser Stelle nicht nur um die Gleichbehandlung zwischen Mann und Frau, sondern allgemein darum, Minderheiten aller Art gleiche Chancen zu bieten. Wir stehen Ihnen für Fragen und Anregungen gerne zur Verfügung. Kontaktperson:

Für weitere Fragen zu den Themen Familie, Soziales, Arbeit, Gesundheit, oder Integration können Sie sich auch an FREIBURG FÜR ALLE wenden: www.freiburgfueralle.ch

Chantal Dräyer, Mitarbeiterin und Kontaktperson für Chancengleichheit an der HTA-FR T +41 26 429 69 20 chantal.draeyer@hefr.ch

Ideenkasten

Kinderkrippe

Zur Verbesserung der internen Kommunikation der HTA-FR steht allen ein Ideenkasten zur Verfügung. Der Ideenkasten befindet sich vor dem Sekretariat bei den Briefkästen der Dozierenden und Mitarbeitenden. Ihre Ideen und Verbesserungsvorschläge können Sie auch elektronisch unter folgender Adresse einreichen: boite_a_idees@hefr.c

Krippe Pérollino Rue Hans-Geiler 1 1700 Fribourg T +41 26 321 23 43 perollino@hefr.ch http://www.perollino.ch

Chancengleichheit Chancengleichheit wird in der HTA-FR gross geschrieben und als echtes Qualitätskriterium betrachtet. Deshalb wurde bei der FH-Westschweiz bereits im Jahr 2003 die Funktion einer Kontaktperson für Chancengleichheit für die HTA-FR geschaffen. Die HTA-FR organisiert regelmässig Praktika und Informationstage für Schülerinnen, um sie für technische Berufe und die Architektur zu motivieren. Die Kinderkrippe Perollino erlaubt dem Personal und den Studierenden, ihr Familien- und Berufsleben, bzw. ihr Studium besser aufeinander abzustimmen.

Restaurant Das Selbstbedienungsrestaurant befindet sich im Erdgeschoss des Gebäudes A und steht für Mittagessen und Pausen zur Verfügung. Zwei Pausenräume mit Getränkeautomaten und Mikrowellenofen befinden sich ausserdem im 4. Stock der Unterrichtsgebäude. Öffnungszeiten:

Montag – Freitag 7.30 – 16.30 Uhr

Bancomat Der nächste Bancomat befindet sich gegenüber des Schulgebäudes, auf der anderen Strassenseite.

Unisport Die Studierenden und das Personal der HTA-FR können das Sportangebot des Instituts für Sport der Universität Freiburg nutzen. Wer sich dafür interessiert, bezahlt einen Jahresbeitrag von CHF 75.- und erhält dafür eine persönliche Karte mit Passfoto für die Zugangskontrolle zu den Sportanlagen. Für bestimmte Sportarten können Mehrkosten entstehen (s. Broschüre oder Webseiten). Das Sekretariat der HTA-FR und Frédy Bienz können Ihnen mehr Informationen über die Teilnahme und die Einschreibefristen geben. Die Einschreibungen müssen innerhalb den ersten fünf Wochen des Studienjahres erfolgen. In den ersten acht Wochen des Studienjahrs finden mehrere Informationssitzungen zum Sportangebot statt: Verteilung der Zutrittskarten für neue Mitglieder, Infos zu den verschiedenen Sportarten, usw. Interessierte melden sich bitte beim Sekretariat: Neue Mitglieder (ohne Karte) llEin Anmeldeformular llEin Passfoto llCHF 75.- Jahresbeitrag Bisherige Mitglieder im Besitz einer Karte llDie Karte llCHF 75.- Jahresbeitrag llOptional: CHF 60.- zur Erneuerung des FitnessAbos (betrifft nur Studierende, die den Einführungskurs besucht haben) Zusätzliche Informationen sind auch über die Website des Instituts für Sport verfügbar: www.unifr.ch/sportuni


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Studentenverbindung

Leben in Freiburg

Alumni

Einwohnerkontrolle

Alumni ist der Verein ehemaliger Studierender der HTA-FR, der das berufliche Networking zwischen den Ingenieurberufen fördert. Der Alumni-Verein ist Mitglieder der FH Schweiz. Mitglieder kommen in den Genuss interessanter Angebote.

Schweizer Studierende, die für ihr Studium ihren Wohnort wechseln müssen, sind verpflichtet, sich persönlich bei der Einwohnerkontrolle der betreffenden Gemeinde innerhalb von acht Tagen ab dem Zuzug zu melden.

Der Einwohnerkontrolle müssen auch Änderungen des Zivilstands und der Adresse innerhalb der Gemeinde sowie der Wegzug aus der Gemeinde gemeldet werden.

Es gibt zwei Möglichkeiten:

Freiburg Place de l’Hôtel de Ville 3 1700 Fribourg +41 26 351 71 31

Kontakt: info@alumni.eia-fr.ch http://alumni.eia-fr.ch

Berufsverbände Swiss Engineering UTS Berufsorganisation der schweizerischen Ingenieurinnen und Architekten www.swissengineering.ch

Electrosuisse Verband für Elektro-, Energie- und Informationstechnik info@electrosuisse.ch | www.electrosuisse.ch

SIA – Schweizerischer Ingenieur- und Architektenverein Société Suisse des ingénieurs et des architectes contact@sia.ch | www.sia.ch

Les Electriciens Romands info@electricite.ch | www.electricite.ch

Schweizerischer Verband diplomierter Chemiker FH (SVC) Association Suisse des Chimistes diplômés HES (SVC) info@svc.ch | www.svc.ch Schweizerische Chemische Gesellschaft (SCG) Société suisse de chimie (SSC) info@swiss-chem-soc.ch www.swiss-chem-soc.ch

GESO – Groupement électronique de Suisse occidentale geso@gesonet.ch | www.gesonet.ch Schweizerischer Verband der Telekommunikation Association suisse des utilisateurs de télécommunications (ASUT) info@asut.ch | www.asut.ch ICTswitzerland – Information and Communication Technology info@ictswitzerland.ch | www.ictswitzerland.ch SwissICT info@swissict.ch

| www.swissict.ch

llStudierende, die ihren Hauptwohnsitz in die neue Gemeinde verlegen möchten, müssen einen Heimatschein mitnehmen, Verheiratete ausserdem einen Personenstandsausweis oder ein Familienbüchlein, um sich bei der Gemeinde anzumelden. llStudierende, die ihren Hauptwohnsitz bei den Eltern behalten und am Studienort nur einen Zweitwohnsitz haben möchten, müssen eine Wohnsitzbescheinigung vorweisen und sich am neuen Wohnort als Wochenaufenthalter melden.

Givisiez Place d’Affry 1 1762 Givisiez +41 26 460 89 60 Granges-Paccot Route de Chantemerle 60 1763 Granges-Paccot +41 26 460 76 20 Marly Route de Fribourg 9 1723 Marly +41 26 435 50 50 Villars-sur-Glâne Rue du Centre 2 1752 Villars-sur-Glâne +41 26 408 33 33


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Wissenswertes In den meisten Fällen muss eine Mietgarantie auf einem Sperrkonto hinterlegt werden (eine bis drei Monatsmieten).

Wohnen Nützliche Adressen Nützliche Adressen APARTIS - Stiftung für studentisches Wohnen Rue de l’Hôpital 4 | 1700 Freiburg T +41 26 300 73 13 | F +41 26 300 97 59 apartis@unifr.ch www.unifr.ch/apartis Immobilien-Kammer Freiburg Rue de l’Hôpital 15 | 1700 Freiburg T +41 26 350 33 11 | F +41 26 350 33 11 cfi.ikf@unionpatronale.ch www.cfi-ikf.ch Studentenheim Bel-Praz Rue P.-A. Faucigny 7 | 1700 Freiburg T +41 26 424 46 44 | bel-praz@arbor.ch Foyer Beauséjour Rue Joseph-Piller 4 | 1700 Freiburg T +41 26 347 33 77 | F +41 26 347 33 78 beatrice.bavarel@sodalidas.ch www.foyer-beausejour.ch Foyer St-Canisius Avenue Jolimont 4 | 1700 Freiburg T +41 26 425 87 47 | F +41 26 300 97 59 www.studenthome.ch/foyer-st-canisius-fribourg Convict Salesianum Avenue du Moléson 21 | 1700 Freiburg T +41 26 351 11 11 | F +41 26 351 11 00 salesi-dsr@bluewin.ch www.salesianum.ch

Cité St-Justin Rue de Rome 3 | 1700 Freiburg T +41 26 351 16 16 | F +41 26 323 40 98 justinusfr@justinus.ch www.justinfr.ch Foyer des Jeunes Route de Fribourg 18 | 1723 Marly T +41 26 436 32 91 | F +41 26 436 32 36 Apartis Foyer Salvator Impasse de la Forêt 5 | 1700 Freiburg T +41 26 484 80 80 | F +41 26 484 80 8 foyer@sds-ch.ch www.sds-ch.ch/ch/foyer.htm

Die Wohnungskündigung muss schriftlich, am besten eingeschrieben, eingereicht werden. Falls ein Mietvertrag abgeschlossen wurde, muss die vereinbarte Kündigungsfrist eingehalten werden. Andernfalls kann ein Mietvertrag unter Beachtung einer dreimonatigen Kündigungsfrist auf den 1. April, den 1. Juli oder den 1. Oktober aufgelöst werden. Gekündigt werden kann aber jederzeit, wenn ein geeigneter Nachmieter gefunden wird, der bereit ist, die Wohnung sofort und zu den gleichen Bedingungen zu übernehmen. Oft verlangen die Immobilienverwaltungen, wenn sie Mietverträge mit Studierenden abschliessen, dass eine Drittperson für die Mietzahlungen garantiert. In der Regel übernehmen die Eltern der Studierenden diese Verantwortung. Bei der Wohnungsübergabe muss der Zustand der Räume und Einrichtungen genau geprüft werden und

27 allfällige Mängel müssen sofort gemeldet werden. Den Küchengeräten, den Sanitärinstallationen und den elektrischen Schaltern und Steckdosen müssen besondere Beachtung geschenkt werden. Die Immobilienverwaltungen gewähren den Neumietern jedenfalls eine Woche Zeit, um allfällige versteckte Mängel zu melden, die zum Zeitpunkt der Wohnungsübergabe übersehen wurden. Ferner darf nicht vergessen werden, die Adressänderung zu melden (siehe die Rubrik « Einwohnerkontrolle » weiter unten). Eine Hausratsversicherung ist nur nötig, wenn eine Wohnung im eigenen Namen gemietet wird. Dagegen wird sehr empfohlen, zumindest eine Haftpflichtversicherung abzuschliessen. Bei einer Hausratsversicherung ist nicht nur die Haftpflicht abgedeckt, sondern auch Einbruchdiebstahl, Brand und Wasserschaden. Je nach Versicherung können weitere Risiken gedeckt werden. Weitere Informationen zur Haftpflichtversicherung sind unter der Rubrik « Versicherungen » zu finden.

Versicherungen Die Website der Universität Freiburg bietet ausserdem eine Wohnungsbörse: http://www.unifr.ch/agef/de/services/appartment/

Mieterinnen- und Mieterverband Bei Schwierigkeiten oder Streitfällen bei Mietwohnungen hilft der Mieterinnen- und Mieterverband MV Deutschfreiburg | Postfach 41 | 3185 Schmitten T +41 26 496 46 88 (keine telefonischen Rechtsauskünfte möglich) mieterverband.deutschfreiburg@gmx.ch www.mieterverband.ch

Haftpflichtversicherung

Krankenversicherung

Sie deckt Schäden, die die versicherte Person Dritten zufügt (Sach- und Personenschäden). Der Abschluss einer Haftpflichtversicherung wird sehr empfohlen, denn die Jahresprämien sind sehr günstig und vermeiden Probleme. Die meisten Vermieter verlangen im Übrigen von ihren Mietern, dass sie eine Haftpflichtversicherung oder gar eine Hausratsversicherung abschliessen (siehe unter dem Titel « Wohnen » weiter oben). Die Prämien der verschiedenen Versicherungsgesellschaften können auf der folgenden Website verglichen werden: www.comparis.ch

Der Abschluss einer Kranken- und Unfallversicherung ist für alle in der Schweiz wohnhaften Personen obligatorisch. Für alle Versicherten, die keine Erwerbstätigkeit ausüben, deckt die obligatorische Grundversicherung gemäss Krankenversicherungsgesetz die Risiken von Krankheit und Unfall ab. Die Versicherten sind selbst dafür verantwortlich, bei ihrer Krankenkasse nachzufragen, ob sie für das Unfallrisiko korrekt versichert sind.


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Studierende, deren Eltern im Ausland wohnen, müssen der Schule eine Bestätigung vorlegen, dass sie entweder an einer schweizerischen Krankenkasse angeschlossen sind oder bereits bei einer ausländischen Kasse entsprechend versichert sind. Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) hat eine Internetseite bereitgestellt, auf der die vorteilhaftesten Prämien berechnet werden können: www.praemien.admin.ch | www.comparis.ch Prämienverbilligung für die Krankenversicherung: Personen mit bescheidenem Einkommen können vom Kanton Subventionen zur Verbilligung ihrer Krankenversicherungsprämien erhalten. Berücksichtigt wird dabei das Nettojahreseinkommen gemäss der letzten Steuerveranlagung. Weitere Informationen sind auf der Website der Ausgleichskasse des Kantons Freiburg zu finden: www.caisseavsfr.ch

AHV Schweizerische und ausländische Studierende mit zivilrechtlichem Wohnsitz in der Schweiz müssen ab dem 1. Januar nach Vollendung des 20. Altersjahrs Beiträge an die AHV, IV und EO in der Höhe von CHF 475.- jährlich (Mindestbeitrag) zahlen. Daneben erhebt die Ausgleichskasse noch einen Verwaltungskostenbeitrag von maximal 5% (Ausgleichskasse des Kantons Freiburg). Erwerbstätige Studierende müssen ab dem 1. Januar nach Vollendung des 17. Altersjahrs Beiträge bezahlen. Unter den folgenden Bedingungen müssen die Studierenden keine Beiträge leisten: llwenn sie mit einer Bescheinigung des Arbeitgebers oder der Ausgleichskasse nachweisen, dass von ihrem Erwerbseinkommen oder ihren Erwerbsausfallentschädigungen im betreffenden Jahr bereits Beiträge in der Höhe von mindestens CHF 475.entrichtet wurden.

llwenn sie sich nur zum Zweck des Studiums in der Schweiz aufhalten und hier keinen zivilrechtlichen Wohnsitz haben. llwenn die Ehefrau oder der Ehemann in der schweizerischen AHV, IV und EO versichert ist und mindestens Beiträge in der Höhe von CHF 950.- (doppelter Mindestbeitrag) bezahlt hat. Die Universitäten und Ausbildungsinstitute übermitteln der Ausgleichskasse des Kantons Freiburg einmal im Jahr eine Liste ihrer immatrikulierten Studierenden.

Arbeit Jobbörse der HTA-FR a. Die Schule hängt regelmässig Stellenangebote an den Anschlagtafeln zwischen den Gebäuden B und C, sowie zwischen den Gebäuden C und D aus. Auch die Studiengänge bieten Stellen an. Stellenangebote finden Sie auch auf unseren Webseiten www.hta-fr.ch/de/studierende/studentisches-leben/ stellenmarkt/offene-stellen

b. Spontanbewerbungen und Mund-zu-Mund-Propaganda sind gute Methoden, um einen Nebenjob zu finden. c. Auf der Website der Universität Freiburg befindet sich ebenfalls eine Jobbörse: www.unifr.ch/agef/fr/services/jobs d. Die Kontaktperson für Gesundheit und Sicherheit kann Ihnen gegebenenfalls auch bei der Suche eines Temporärjobs helfen

Wissenswertes zum Arbeitsvertrag Beim Abschluss eines Arbeitsvertrags muss auf verschiedene Punkte geachtet werden: Untersteht die Arbeit einem Gesamtarbeitsvertrag (GAV), so müssen im Arbeitsvertrag mit der Firma die gesamtarbeitsvertraglichen Bedingungen wie etwa die Kündigungsfristen beachtet werden. Falls es keinen GAV gibt, so müssen die Bestimmungen des Obligationenrechts eingehalten werden. Die Gewerkschaften können bei strittigen Fragen Auskunft geben. In der Regel gilt, dass bei einer normalen Anstellung die gleichen Bedingungen wie für die anderen Arbeitnehmer der Firma gelten. Falls Temporär- oder Teilzeitarbeit geleistet wird, ist die Sozialversicherungsdeckung nicht komplett. So kann es sein, dass nur Berufsunfälle gedeckt sind, während Nichtberufsunfälle weiterhin selber versichert werden müssen. Allfällige Beiträge an die berufliche Vorsorge werden nur bei einer Anstellung von mehr als 3 Monaten und ab einem bestimmten Jahreslohn geleistet.


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Mobilität

Parkiermöglichkeiten

Zweiräder Für Zweiräder gibt es in der Umgebung der HTA-FR zahlreiche unentgeltliche Parkiermöglichkeiten. Zwischen den Gebäuden sowie hinter den Gebäuden F und G befinden sich mehrere gedeckte Abstellplätze für Velos und Motorräder.

Publibike Publibike stellt zur Zeit 94 Citybikes und Elektrovelos in der Stadt Freiburg zur Verfügung. An acht Standorten können die Velos abgeholt und wieder deponiert werden: wobei eine beim Bahnhof und eine gegenüber der HTA-FR auf der Perolles-Ebene ist. Abos für Regiopass Freiburg www.publibike.ch bestellt werden.

können

unter

Die ersten 30 Minuten sind gratis; jede weitere Stunde kostet CHF 2.- Ein Jahresabo für den Grossraum Freiburg kostet CHF 25.-. Tageskarten können für CHF 6.- beim Touristenbüro und am TPF-Schalter beim Bahnhof gekauft werden.

Standorten: St-Léonard, Guintzet, Villars-sur-Glâne, Marly-Gérine und Schönberg. Von dort aus kommen Sie direkt, oder mit Umsteigen am Bahnhof, zur HTA-FR. Ausserdem befindet sich die Schule 5 Busminuten vom Bahnhof entfernt. Da die Parkiermöglichkeiten in der Nähe der Schule sehr beschränkt sind, wird den Studierenden empfohlen, so weit wie möglich die öffentlichen Verkehrsmittel zu benutzen. www.agglo-fr.ch

Mobility CarSharing Seit 2009 macht die HTA-FR bei Mobility CarSharing mit. Unserer Hochschule stehen 2 Fahrzeuge zur Verfügung. Kunden von Mobility CarSharing können 2‘500 Fahrzeuge in der ganzen Schweiz benutzen. In der Stadt und im Grossraum Freiburg haben wir 20 Fahrzeuge verteilt auf 11 Standorte. Studierende, die Mitglied bei Mobility werden möchten, haben folgende Vorzugspreise: llTestabo: 4 Monate gratis llJahresabo: CHF 70

Öffentliche Verkehrsmittel / Park & Ride Mit Park&Ride können Sie Ihr Auto ausserhalb der Stadt parkieren und die öffentlichen Verkehrsmittel in der Stadt zu reduzierten Preisen benutzen. Die Park&Ride-Parkplätze befinden sich an folgenden

Studierende, die dieses Angebot nutzen wollen, wenden sich bitte an www.mobility.ch/studenten Die allgemeinen Vertragsbedingungen und weitere Infos finden Sie unter: www.mobility.ch/etudiants

a. Öffentlich Die mittlere und obere Etage des Parkhauses hinter der HTA-FR ist öffentlich und kann für eine Parkzeit von höchstens einem Tag (progressiver Tarif) benutzt werden. Am Chemin du Musée ist die Parkzeit auf höchstens 4 Stunden beschränkt. Parkierbewilligungen sind in diesen Zonen ungültig. b. Parkierbewilligung Die Zahl der Parkierbewilligungen für die HTA-FR ist beschränkt. Die Nachfrage ist höher als die verfügbaren Bewilligungen. Die Parkplätze werden nämlich nicht nur von den Mitarbeitenden der HTA, sondern auch von anderen Institutionen (Lehrwerkstätten, Kantonslabor, Naturhistorisches Museum und Universität) benutzt. In Ausnahmefällen, wenn jemand sein Privatauto benutzen muss, können kostenpflichtige Vignetten ausgestellt werden. Die Ausstellung solcher Vignetten wird von Fall zu Fall geprüft. Studierenden, deren Wohnort nicht oder sehr schlecht durch die öffentlichen Verkehrsmittel bedient wird, empfehlen wir, Fahrgemeinschaften zu bilden, um eine Bewilligung für die Vignette zu erhalten.


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Ausgehen

Reisen

Günstig essen

Die ISIC-Karte Das Reisebüro STA Travel stellt auf Antrag eine ISICKarte (International Student Identity Card) zum Preis von CHF 22.- aus. Diese Karte kann auf einer Reise im Ausland als Studentenausweis benutzt werden, um so von Studentenrabatten profitieren zu können. Um eine ISIC-Karte zu erhalten, muss dem STAReisebüro der Studentenausweis mit dem gültigen Semesterstempel vorgewiesen und ein Passfoto abgegeben werden. Diese Kar te wird weltweit anerkannt.

STA Travel Rue de Lausanne 24 1700 Fribourg T +41 58 450 49 80 F +41 58 450 49 88 stafribourg@statravel.ch www.statravel.ch www.isic.ch

Die Karte kann auch direkt über die offizielle ISICWebsite bestellt werden.

Studentenrabatte Vergünstigungen für Studierende werden an zahlreichen Orten auf Vorweisen des Studierendenausweises gewährt, unter anderem in bestimmten Restaurants, Bücherläden, Sportläden und Coiffeursalons.

L'imprévu, Pérolles 93 Le Cyclo, Pérolles 91 Le Commerce, Pérolles 69 Le Populaire, Rue St-Michel 9 Baguettes d’Or, Rue Locarno 1

La Spirale, Place du Petit-St-Jean 39 www.laspirale.ch Bad Bonn, Bonnstrasse 2, Düdingen www.badbonn.ch

Pastamia, Rue Joseph-Piller 8

c. Bars La Habana, Rue de Romont 1

Mike Wong, Pérolles 7

Paddy Reilly’s Irish pub, Grand-Places 12

Saïgon, Pérolles 4

Lapart, Grand-Places 14

Le Mondial, Rue de l’Hôpital 39

Roadhouse, Grand-Places 16

Etoile d’Or, Pérolles 59

L'Antidote, Rue du Criblet 11

Le Lotus, Pérolles 81

Rock Café, Bd de Pérolles 1

MCM Café, Pérolles 71

Le XXe, Avenue de Tivoli 3

Can Dersim, Pérolles 75

TM Café, Rue de Romont 29-31

A l’arrache, Pérolles 83

Belvédère, Grand-Rue 36

Pizzeria Mirabeau, Pérolles 73

Le Populaire, Rue St-Michel 9

Bars und Musik

L’Ancienne gare, Av. de la Gare 3 Banshee’s Lodge Pub, Rue d’Or 5

a. Live Music Bars Le Cintra, Boulevard de Pérolles 10

Les Trentenaires, Rue de Lausanne 87

Elvis et Moi, Rue de Morat 13

d. Clubs Mythic, Fonderie 7

b. Konzerte Fri-Son, Route de la Fonderie 13 www.fri-son.ch Nouveau Monde, Av de la Gare 3 www.nouveaumonde.ch

Globull, Rue de l'Etang 21, Bulle

Bitte melden Sie Ihre Verbesserungsvorschläge für diesen Studienführer an: communication@hefr.ch


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