logo long blanc non vecto
1
Haute école d’ingénierie et d’architecture Fribourg Hochschule für Technik und Architektur Freiburg logo long blanc vecto
STUDIENFÜHRER 2017-2018 www.hta-fr.ch
Impressum Redaktion: Die Direktion, Studiengänge und Dienste der HTA-FR Grafik: Actalis SA Druck: MTL SA
IMPRESSUM
Hochschule für Technik und Architektur Freiburg Perolles 80 | Postfach 32 | 1705 Freiburg +41 26 429 66 11 | +41 26 429 66 00 (Fax) info@hefr.ch | www.hta-fr.ch www.facebook.com/heiafr.htafr www.twitter.com/HEIAFR
Edito 4 Wer ist wer? 4-6 Standorte und Anfahrt 7 Studiengänge 8 Akademischer Kalender 2017-2018 9-13
DIE AUSBILDUNG Die Bautechnische Schule 14 Bachelorausbildung für ausländische Studierende 14-15 Zweisprachige Ausbildung und zweisprachiges Diplom 15-16 Sprachenzertifikate telc 16 Die Bologna-Reform 16 Internationaler Studierendenaustausch 16 Incoming exchange students 16 Im Ausland studieren 17-18 Fortsetzung der Ausbildung in der Schweiz 18 Die Master-Ausbildungen HES-SO 18
AUSBILDUNGS FINANZIERUNG Ausbildungskosten 18-19 Stipendien 19 Darlehen 19 Budget 19
INHALT
KOORDINATION MILITÄRDIENST STUDIUM
VERBINDUNGEN 20
PRAKTISCHE INFORMATIONEN
Studentenverbindung 28 Berufsverbände 28
Stundenplan HTA-FR 21 Reglemente und Richtlinien 21 Noteneinsicht 21 Studierendenkarte 21 Urlaubsgesuche 21 Studienabbruch 21 Semesterbestätigung / Duplikate 22 E-Mail-Adresse der Studierenden 22 Adressänderung 22 Zutritt zu den Gebäuden 22 Rauchen 22 Persönliche Schränke 22
LEBEN IN FREIBURG
DIE SCHULDIENSTE
MOBILIÄT
Empfang 23 Studiensekretariat 23 Informatikdienst 23-25 Finanzdienst 25 Fotokopierdienst 25 Bibliothek 25 GED – SharePoint 25 Gesundheit und Sicherheit 26 Ideenkasten 26 Chancengleichheit 26 Kinderkrippe 26 Restaurant / Bancomat 26 Uni Sport 27 Kleinanzeigen 27
Zweiräder 33 PubliBike 33-34 ÖV / Park & Ride 34 Mobility CarSharing 34 Parkiermäglichkeiten 34
Einwohnerkontrolle 29
WOHNEN Adressen 30
VERSICHERUNGEN Haftpflichtversicherung 32 Krankenversicherung / AHV 32
ARBEIT Jobbörse 33
REISEN Die ISIC-Karte
35
STUDENTEN RABATTE 35 AUSGEHEN Gut und günstig essen Bars und Musik
36 36
4
LIEBE STUDENTINNEN UND STUDENTEN Sie halten den Studienführer 2017 / 2018 in Ihren Händen. Er enthält wichtige Informationen für Ihren Einstieg ins Studium an unserer Hochschule. Wir hoffen, Ihnen damit eine praktische Orientierungshilfe zu geben und wünschen Ihnen während Ihrer Studienzeit bei uns viel Freude und Erfolg.
Jean-Nicolas Aebischer
Direktor P.S. Eine Schule lebt vom Austausch und vom gegenseitigen Lernen. Sollten Sie Anregungen für Verbesserungen und Ergänzungen zu diesem Studienführer haben, wenden Sie sich bitte direkt an unseren Kommunikationsdienst: communication@hefr.ch
WER IST WER?
DIREKTION
JEAN-NICOLAS AEBISCHER Direktor
JACQUES P. BERSIER Vizedirektor, Direktion anwendungsorientierte Forschung und Entwicklung (aF&E)
MARC-ADRIEN SCHNETZER Vizedirektor, Direktion Lehre
5
STUDIENGANGLEITUNG
ERIC TILBURY Studiengangleiter Architektur
PIERRE BRODARD Studiengangleiter Chemie
BERNARD MASSEREY Studiengangleiter Maschinentechnik
ALINE COMBY Stellvertretende Studiengangleiterin Architektur
PHILIPPE JOYE Studiengangleiter Informatik und Telekommunikation
CLAUDE-ERIC EGGER Leiter Bautechnische Schule
GRUNDLAGENFÄCHER
RENAUD JOLIAT Studiengangleiter Bauingenieurwesen
ERIC FRAGNIÈRE Studiengangleiter Elektrotechnik CHRISTOPH HERREN Verantwortlicher für Grundlagenfächer
6
STUDIENSEKRETARIAT
EMPFANG
FLORENCE MEYER Verantwortliche Studiensekretariat
PERRINE VONNEZ Administrative Mitarbeiterin
VÉRONIQUE DELAQUIS Administrative Mitarbeiterin
KATIA SPEZIALE Administrative Mitarbeiterin
CLAUDINE GALLEY Administrative Mitarbeiterin
CHARLOTTE WERRO Rezeptionistin
BÜRO A20.18
BÜRO A20
+41 26 429 65 12/13/14 +41 26 429 66 04 / 05 studiensekretariat@hefr.ch
+41 26 429 66 11 +41 26 429 66 00 (Fax) info@hefr.ch
Öffnungszeiten : Montag – Freitag 07.45 – 11.45 Uhr
Öffnungszeiten : Montag – Freitag 07.45 – 12 Uhr und 13.30 – 17 Uhr (vor Feiertagen nur bis 16 Uhr)
7 LAU
STANDORTE UND ANFAHRT
SORTIE/AUSFAHRT FRIBOURG-SUD
SAN
NE
Rte de Pay ern e BERNE
MARLY
Hôpital cantonal/ Kantonsspital
D
Rt ed eV illa rs
Ru e du Pr Ru og ed rè el s aC ar riè re
E
5
C
Rt ed
eC
or
ma no
n
Av .d eB ea ure ga rd
GARE/ BAHNHOF
BEAUREGARD BUS N° 2, 6
3
2 Fonderie 2 blueFACTORY Beauregard MARLY INNOVATION CENTER
6
FRIBOURG
G A H
J. VOGT BUS N° 1, 3, 7
Université/ Universität
1
Arsenaux 41
GARE BUS N° 1, 2, 3, 6, 7
PÉROLLES CHARMETTES BUS N° 1, 3, 7
PLATEAU DE PÉROLLES BUS N° 1
AUTRES SITES/ WEITERE STANDORTE
ux na se Ar s de
Ru Fr e Ch édér ail iclet
2
1 Pérolles 80
MIC
e Rt
l
4
SITE PRINCIPAL/ HAUPTSTANDORT
3 4 5 6
i
Mid
P du assa Ca ge rd ina
e eri nd Fo la de Rte
e la
d Rte
e
n Glâ
du Av.
Bd de P éro lles
CHÂTELET BUS N° 5
B
F
HEIA-FR/ HTA-FR
A
Accueil | Information | Administration | Bibliothèque | Restaurant | Auditoire E. Gremaud Empfang | Information | Verwaltung | Bibliothek | Restaurant | Hörsaal E. Gremaud
E
Génie mécanique Maschinentechnik
F
B
Laboratoires de génie mécanique | Laboratoires de génie civil Labor Maschinentechnik | Labor Bauingenieurwesen
Chimie | Physique | Architecture Chemie | Physik | Architektur
G
C
Laboratoires de génie électrique Labor Elektrotechnik
Télécommunications | Informatique | Génie électrique | Architecture Telekommunikation | Informatik | Elektrotechnik | Architektur
H
D
Laboratoires de chimie Labor Chemie
Génie mécanique | Informatique | Génie civil | Architecture Maschinentechnik | Informatik | Bauingenieurwesen | Architektur
DIE GEBÄUDE SIND AUCH FÜR PERSONEN MIT EINGESCHRÄNKTER MOBILITÄT ZUGÄNGLICH.
8
AT IO EK N TR OT EC HN M IK AS CH IN EN TE CH NI K BA UT E SC CHN HU IS LE CH E
IK
EL
LE KO M
M
UN
AT I M TE
IN FO R
CH
EM
IE
K
ES EU RW NI
NG E BA UI
AR CH
IT
EK TU
R
EN
STUDIENGÄNGE
Studiengänge Die Bautechnische Schule ist der HTA-FR angeschlossen, ihr Ausbildungsangebot ist jedoch nicht auf FH-Stufe und unterliegt anderen Regeln
9
AKADEMISCHER KALENDER 2017-2018 DAS STUDIENJAHR SETZT SICH AUS EINEM HERBSTSEMESTER, EINEM FRÜHLINGSSEMESTER UND DER SOMMERAKADEMIE ZUSAMMEN. NUR DER KALENDER AUF DER WEBSITE WWW.HTA-FR.CH IST GÜLTIG.
Vacances ou congé / Ferien oder Urlaub LUNDI MARDI MERCREDI MONTAG DIENSTAG MITTWOCH 37 11.09.2017 12.09.2017 13.09.2017 Journées d’immatriculation selon convocation (ETC: 25.08.2017) A0 Immatrikulationstage gemäss Einladung 38 18.09.2017 19.09.2017 20.09.2017 <Semestre d’automne A1 <Herbstsemester 39 25.09.2017 26.09.2017 27.09.2017 A2 40 02.10.2017 03.10.2017 04.10.2017 A3 41 09.10.2017 10.10.2017 11.10.2017 A4 42 16.10.2017 17.10.2017 18.10.2017 A5
Examens / Prüfungen JEUDI DONNERSTAG 14.09.2017
SAMEDI SAMSTAG 16.09.2017
DIMANCHE SONNTAG 17.09.2017
21.09.2017
VENDREDI FREITAG 15.09.2017 Journée d’accueil Empfangstag 22.09.2017
23.09.2017
24.09.2017
28.09.2017
29.09.2017
30.09.2017
01.10.2017
05.10.2017
06.10.2017
07.10.2017
08.10.2017
12.10.2017
13.10.2017
14.10.2017
15.10.2017
19.10.2017
20.10.2017
21.10.2017
22.10.2017
10 43 23.10.2017 44 30.10.2017
24.10.2017 31.10.2017
26.10.2017 02.11.2017
27.10.2017 03.11.2017
28.10.2017 04.11.2017
29.10.2017 05.11.2017
07.11.2017
25.10.2017 01.11.2017 Toussaint Allerheiligen 08.11.2017
45 06.11.2017
09.11.2017
10.11.2017
11.11.2017
12.11.2017
46 13.11.2017
14.11.2017
15.11.2017
16.11.2017
17.11.2017
18.11.2017
19.11.2017
47 20.11.2017
21.11.2017
22.11.2017
23.11.2017
24.11.2017
25.11.2017
26.11.2017
48 27.11.2017 A10 49 04.12.2017
28.11.2017
29.11.2017
30.11.2017
01.12.2017
02.12.2017
03.12.2017
05.12.2017
06.12.2017
07.12.2017
08.12.2017 09.12.2017 Immaculée Conception Mariä Empfängnis
10.12.2017
12.12.2017
13.12.2017
14.12.2017
15.12.2017
16.12.2017
17.12.2017
19.12.2017
20.12.2017
21.12.2017
22.12.2017
23.12.2017
24.12.2017
26.12.2017
27.12.2017
28.12.2017
29.12.2017
30.12.2017
31.12.2017
02.01.2018
03.01.2018
04.01.2018
05.01.2018
06.01.2018
07.01.2018
09.01.2018
10.01.2018
11.01.2018
12.01.2018
13.01.2018
14.01.2018
16.01.2018
17.01.2018
18.01.2018
19.01.2018
20.01.2018
21.01.2018
23.01.2018
24.01.2018
25.01.2018
26.01.2018 Semestre d’automne > Herbstsemester >
27.01.2018
28.01.2018
A6 A7 A8 A9
A11 50 11.12.2017 A12 51 18.12.2017 A13 52 25.12.2017 Noël Weihnachten 1 01.01.2018 Nouvel An Neujahr 2 08.01.2018 A14 3 15.01.2018 A15 4 22.01.2018 A16
11 5 29.01.2018 6 05.02.2018
30.01.2018 06.02.2018
7 12.02.2018
13.02.2018 Carnaval Fasnacht 20.02.2018
8 19.02.2018 Semestre de printemps P1 Frühlingsemester 9 26.02.2018 27.02.2018 P2 10 05.03.2018 06.03.2018 P3 11 12.03.2018 13.03.2018 P4
31.01.2018 01.02.2018 07.02.2018 08.02.2018 Examens de révision* / Prüfungen* 14.02.2018 15.02.2018
02.02.2018 09.02.2018
03.02.2018 10.02.2018
04.02.2018 11.02.2018
16.02.2018
17.02.2018
18.02.2018
21.02.2018
22.02.2018
23.02.2018
24.02.2018
25.02.2018
28.02.2018
01.03.2018
02.03.2018
03.03.2018
04.03.2018
07.03.2018
08.03.2018
09.03.2018
10.03.2018
11.03.2018
14.03.2018
15.03.2018
16.03.2018 Forum des apprenti-e-s Lehrlingsforum 23.03.2018
17.03.2018 18.03.2018 Portes ouvertes HEIA-FR Tag der offenen Tür 24.03.2018 25.03.2018 31.03.2018
07.04.2018
01.04.2018 Pâques Ostern 08.04.2018
12 19.03.2018
20.03.2018
21.03.2018
22.03.2018
13 26.03.2018
27.03.2018
28.03.2018
29.03.2018
14 02.04.2018 Lundi de Pâques Osternmontag 15 09.04.2018
03.04.2018
04.04.2018
05.04.2018
30.03.2018 Vendredi Saint Karfreitag 06.04.2018
10.04.2018
11.04.2018
12.04.2018
13.04.2018
14.04.2018
15.04.2018
16 16.04.2018
17.04.2018
18.04.2018
19.04.2018
20.04.2018
21.04.2018
22.04.2018
17 23.04.2018
24.04.2018
25.04.2018
26.04.2018
27.04.2018
28.04.2018
29.04.2018
18 30.04.2018 P10
01.05.2018
02.05.2018
03.05.2018
04.05.2018
05.05.2018
06.05.2018
P5 P6
P7 P8 P9
12 19 07.05.2018 P11 20 14.05.2018 P12 21 21.05.2018 P13 Lundi de Pentecôte Pfingstenmontag 22 28.05.2018 P14 < ING Travail de bachelor <ING Bachelorarbeit 23 04.06.2018 P15 24 11.06.2018 P16 25 18.06.2018 P17
08.05.2018 09.05.2018 Horaire comme / Stundenplan wie Jeudi / Donnerstag Vendredi / Freitag 15.05.2018 16.05.2018
10.05.2018 Ascension Auffahrt 17.05.2018
11.05.2018
12.05.2018
13.05.2018
18.05.2018
19.05.2018
22.05.2018
23.05.2018
24.05.2018
25.05.2018
26.05.2018
20.05.2018 Pentecôte Pfingsten 27.05.2018
29.05.2018
30.05.2018
01.06.2018
02.06.2018
03.06.2018
05.06.2018
06.06.2018
31.05.2018 Fête-Dieu Fronleichnam 07.06.2018
08.06.2018
09.06.2018
10.06.2018
12.06.2018
13.06.2018
14.06.2018
15.06.2018
16.06.2018
17.06.2018
19.06.2018
20.06.2018
21.06.2018
23.06.2018
24.06.2018
30.06.2018
01.07.2018
07.07.2018
08.07.2018
14.07.2018
15.07.2018
21.07.2018 28.07.2018 04.08.2018
22.07.2018 29.07.2018 05.08.2018
11.08.2018
12.08.2018
26 25.06.2018
26.06.2018
27 02.07.2018
03.07.2018
28 09.07.2018
10.07.2018
29 16.07.2018 30 23.07.2018 31 30.07.2018
17.07.2018 24.07.2018 31.07.2018
32 06.08.2018
07.08.2018
22.06.2018 Semestre de printemps > Frühlingsemester > 27.06.2018 28.06.2018 29.06.2018 Examens de révision* / Prüfungen* 04.07.2018 05.07.2018 06.07.2018 Examens de révision* / Prüfungen* 11.07.2018 12.07.2018 13.07.2018 ING Fin du tr. de bach. > ING Ende Bachelorarb. > 18.07.2018 19.07.2018 20.07.2018 25.07.2018 26.07.2018 27.07.2018 01.08.2018 02.08.2018 03.08.2018 Fête nationale Bundesfeiertag 08.08.2018 09.08.2018 10.08.2018
13 33 13.08.2018
14.08.2018
34 20.08.2018
21.08.2018
15.08.2018 Assomption Mariä Himmelfahrt 22.08.2018
16.08.2018
17.08.2018
24.08.2018 Accueil ETC 35 27.08.2018 28.08.2018 29.08.2018 30.08.2018 31.08.2018 Expo. des tr. de bach. ACADEMIE D’ÉTÉ* / SOMMERAKADEMIE* 13.09.2018 Ausstel. Bachelorarbeit 36 03.09.2018 04.09.2018 05.09.2018 06.09.2018 07.09.2018 3es ING : DEFENSES ORALES* / 3. Jahr : MŰNDLICHE VERTEIDIGUNGEN* Immatriculation / Immatrikulation 37 10.09.2018 11.09.2018 12.09.2018 13.09.2018 14.09.2018 Immatriculation / Immatrikulation Journée d’accueil Empfangstag 38
23.08.2018
18.08.2018
19.08.2018
25.08.2018
26.08.2018
01.09.2018
02.09.2018
08.09.2018
09.09.2018
15.09.2018
16.09.2018
17.09.2018 : ANNEE ACADEMIQUE 2018-2019 / AKADEMISCHES JAHR 2018-2019
*Période à disposition; le plan exact est publié séparément. *Zeitfenster für diese Aktivitäten; der genaue Zeitplan wird separat veröffentlicht.
ING = filières d’ingénierie, ARCHI = fiilière d‘architecture
WICHTIGE ANLÄSSE Ausstellung der Bachelorarbeiten : 01.09.2017 Empfangstag : 15.09.2017 Beginn Herbstsemester : 18.09.2017 Diplomübergabe : 20.10.2017 Tag der offenen Tür : 17.03.2018
14
DIE AUSBILDUNG
DIE BAUTECHNISCHE SCHULE Die Bautechnische Schule (BTS) ist der Hochschule für Technik und Architektur Freiburg angegliedert. Sie stellt das Diplom dipl. Techniker/in HF im Bereich der Bauführung aus. Bauführerinnen und Bauführer sind verantwortlich für die Durchführung der Projekte auf den Baustellen. Sie planen und koordinieren die Arbeiten aller Akteure vor Ort. Die Ausbildung ist in französischer Sprache und findet vorwiegend auf dem Standort Beauregard statt. Bestimmte Kurse werden jedoch auf dem Standort Perolles angeboten. Genauere Information dazu erhalten Sie am Empfangstag. Für Fragen zur Bautechnischen Schule (Reglemente, Studienpläne, usw.) wenden Sie sich bitte ans Studiensekretariat :
BACHELORAUSBILDUNG AN DER HTA-FR FÜR AUSLÄNDISCHE STUDIERENDE a. Sprache Gute Französischkenntnisse werden vorausgesetzt. Die an der Schule erteilten Sprachkurse (Französisch und Englisch) richten sich an Studierende mit Grundkenntnissen.
b. Aufenthaltsbewilligung Auskünfte über die Bedingungen für eine Aufenthaltsbewilligung erhalten Sie beim Amt für Bevölkerung und Migration. Das Verfahren für ein Visum kann mehrere Monate dauern. Visumsanträge sollten deshalb frühzeitig eingereicht werden. Bei Studienbeginn müssen ausländische Studierende im Besitz einer gültigen Aufenthaltsbewilligung sein.
c. Ausbildungskosten und Stipendien studiensekretariat@hefr.ch +41 26 429 65 12/13/14 oder ans Sekretariat der BTS etc@hefr.ch +41 26 429 66 81 www.hta-fr.ch/de/studium/bts/praesentation
Zur Deckung der laufenden Kosten (Verpflegung, Kleidung, Wohnen, Krankenkasse, Freizeit, usw.) müssen die Studierenden mit etwa CHF 22‘000.– pro Jahr rechnen. Dazu kommen folgende Ausbildungskosten : CHF 1‘200.– jährliche Studiengebühren, CHF 3‘000.– Kursmaterial und
15 Exkursionen für die dreijährige Ausbildung, ca. CHF 2‘000.– für den Kauf eines Laptops bei Studienbeginn. Was die Finanzierung anbelangt, so ist es für Ausländer sehr schwierig, in der Schweiz ein Stipendium zu erhalten. Die Schulen vergeben keine Ausbildungsstipendien. Die Aufenthaltsbewilligung erlaubt es den Studierenden nicht, eine Arbeit aufzunehmen, um ihr Studium selbst zu finanzieren. Für gelegentliche Arbeitseinsätze kann beim kantonalen Amt für den Arbeitsmarkt eine Arbeitsbewilligung beantragt werden. Unter diesen Voraussetzungen muss die Finanzierung des Aufenthalts noch vor der Ankunft in der Schweiz sichergestellt werden und zwar entweder mit einem Stipendium, das von einer privaten Organisation gewährt wird, oder mit den eigenen Mitteln der Studierenden und ihrer Familie.
Amt für Bevölkerung und Migration Rte d‘Englisberg 11 1763 Granges-Paccot +41 26 305 14 92
ZWEISPRACHIGE AUSBILDUNG UND ZWEISPRACHIGES DIPLOM Als zweisprachige Stadt bietet Freiburg die idealen Voraussetzungen für ein Studium auf Französisch und Deutsch. An der Schnittstelle zwischen Deutsch- und Westschweiz bieten wir Ihnen die Gelegenheit, die verschiedenen Kulturen besser kennen zu lernen und die notwendigen Sprachkompetenzen zu erlangen. Die HTA-FR bietet nicht das ganze Studium in deutscher Sprache an. Deutschsprachige Studierende können zwischen dem zweisprachigen Studium (Französisch/Deutsch) und dem französischsprachigen Studium wählen. Beim zweisprachigen Studium (französisch/deutsch) ist ein gutes Drittel der Kurse in deutscher und der Rest in französischer Sprache. Ihre Französischkenntnisse sollten beim Studieneintritt mindestens auf dem Ni-
veau B1 (TBM) sein. Die Kurse in deutscher Sprache erleichtern Ihnen den Einstieg ins Studium. Mit zunehmendem Anteil der Kurse in französischer Sprache im zweiten und dritten Jahr können Sie Ihre Französischkenntnisse perfektionieren. Somit sind Sie am Ende des Studiums in beiden Landessprachen arbeitsfähig. Wenn Sie die Bedingungen der Fachhochschule Westschweiz erfüllen, können Sie den zweisprachigen Bachelor HES-SO erlangen. Ein weiterer Vorteil der gemischten zweisprachigen Klassen ist der kulturelle Austausch. Studierende aus Deutschfreiburg, der Romandie und dem Tessin arbeiten gemeinsam an Projekten und profitieren von der kulturellen Vielfalt ihrer Mitstudierenden. Alle Studiengänge führen zweisprachige Klassen. Weitere Informationen (Angebot
16
SPRACHENZERTIFIKATE TELC
der Kurse in deutscher Sprache, Bedingungen für den zweisprachigen Bachelor, usw.) finden Sie unter www.hta-fr.ch/zweisprachigkeit. Zusätzliches Unterstützungsangebot : Freiwilliger Intensivkurs Französisch : 3 Wochen vor Studienbeginn Französischkurse im 1. Studienjahr UniTandem – www.unifr.ch/unitandem und Multimedia-Lernsoftware Gesprächsrunden und Anlaufstelle für deutschsprachige Studierende bei Studienfragen. Die Wahl des zweisprachigen Studiums und die allfällige Einschreibung für den Intensivkurs Französisch werden bei der offiziellen Einschreibung angegeben.
Kontaktperson Mario Luongo, Verantwortlicher für Zweisprachigkeit Büro C30.21 +41 26 429 67 35 mario.luongo@hefr.ch
Die HTA bietet Ihnen die Möglichkeit ein Sprachenzertifikat zu erlangen. Mit dem Lizenzpartner telc können die Zertifikate der beiden Sprachniveaus B2 oder C1 (internationales Sprachenportfolio) in Englisch oder in Deutsch absolviert werden. Die Schule übernimmt die Organisation der Examen, sowie einen Teil der Examensgebühr. Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an Ihre Sprachdozentin oder Ihren Sprachdozenten.
DIE BOLOGNA-REFORM Die FH-Westschweiz hat sich an das europäische Bildungsmodell angepasst und ihr Bildungsangebot in zwei Stufen aufgeteilt : der Bachelorstudiengang umfasst die Grundausbildung und der Masterstudiengang ist eine Spezialisierung oder Vertiefung, die auf dem Bachelor aufbaut. Sie wendet ebenfalls das Europäische Kredittransfersystem (ECTS) an und vergibt für den Bachelorstudiengang 180 Kreditpunkte und für den Masterstudiengang 90 bis 120 Kreditpunkte. Die Titel Bachelor of Science HES-SO und Bachelor of Arts HES-SO sind in der Schweiz gesetzlich geschützte Titel und sind mit den europäischen Titeln kompatibel. Gestützt auf die Bologna-Erklärung, die 1999 von den europäischen und schweizerischen Bildungsministern unterzeichnet wurde, soll dieses Bildungsmodell die Mobi-
lität der Studierenden, die Zusammenarbeit zwischen den Hochschulen und die Ausbildungsqualität verbessern. So können die Studierenden nach Abschluss eines Bachelors mit ihren Kreditpunkten in ein anderes schweizerisches oder europäisches Ausbildungsinstitut wechseln, um ihre Ausbildung durch einen Master zu ergänzen.
INTERNATIONALER STUDIERENDENAUSTAUSCH Für Fragen wenden Sie sich bitte an : Verantwortlicher : Jean-Nicolas Aebischer Administration : Natascia Kyburz Hochschule für Technik und Architektur International Relations HTA-FR +41 26 429 65 07 Perolles 80, Postfach 32 CH-1705 Freiburg (SCHWEIZ) relinternationales@hefr.ch www.hta-fr.ch/mobilitaet Öffnungszeiten (Büro A20.36) Montag 08 :30 – 11.15 Uhr Dienstag und Donnerstag 09.30 – 12.00 Uhr I 14.30 – 17.00 Uhr
17
INCOMING EXCHANGE STUDENTS
Für weitere Infos wenden Sie sich bitte ans Amt für Bevölkerung und Migration Ihres Wohnkantons.
a. Wohnen Die Wohnsituation in Freiburg ist für Studierende zurzeit prekär. Beginnen Sie deshalb frühzeitig mit der Suche nach einer Unterkunft. Nützliche Weblinks sind weiter unten unter der Rubrik «Wohnen» aufgelistet.
Amt für Bevölkerung und Migration
b. Kranken- und Unfallversicherung, Haftpflichtversicherung
IM AUSLAND STUDIEREN
Die Kranken- und Unfallversicherung ist in der Schweiz obligatorisch. Studierende aus Ländern der Europäischen Union können vom Abschluss einer Schweizer Versicherung dispensiert werden, sofern sie den europäischen Krankenversicherungsausweis haben. Studierende aus anderen Ländern finden weitere Informationen auf der folgenden Website www.swisscare.ch.
a. Bachelor
Die Haftpflichtversicherung wird unter der Rubrik «Versicherungen» behandelt.
Ausreichende Kenntnisse der Landessprache oder des Englischen sind für einen derartigen Austausch nötig. Wer in den USA oder in Kanada studieren möchte, muss eine ausreichende Punktzahl im TOEFL (Test of English as a Foreign Language) erhalten, um einen Bachelor zu absolvieren.
c. Aufenthaltsbewilligung Studierende aus Ländern der Europäischen Union müssen keine besonderen Formalitäten vor der Ankunft in Freiburg erledigen.
Rte d�Englisberg 11, Les Portes de Fribourg 1763 Granges-Paccot +41 26 305 14 92
Die HTA-FR hat mit verschiedenen internationalen Instituten und Universitäten bilaterale Verträge abgeschlossen, damit die Zusammenarbeit und die Austauschprogramme ausgebaut werden können. Auch die Fachhochschule Westschweiz fördert Studienprogramme im Ausland.
b. Finanzierung Erasmus (Schweiz) Im Rahmen der Vereinbarungen zwischen der HTA-FR und ihren europäischen Partnerinstitutionen können die Austauschstudierenden in den Genuss eines Stipendiums gelangen, sofern der Aufenthalt mindestens 3 und höchstens 12 Monate beträgt. FH-WS Studierende in Ausbildung (Grundausbildung einschliesslich Bachelorarbeit), die einen Teil ihres Studiums bei einer ausländischen Partnerinstitution absolvieren möchten, können im Rahmen des internationalen Austauschs finanzielle und logistische Unterstützung erhalten. Bei Interesse wenden Sie sich bitte an Ihren Studiengangleiter oder das Büro für Studierendenaustausch (s. Seite 16). SATW/NEFF www.satw.ch
18 c. Praktika Folgende Organisationen vermitteln Praktikumsplätze : IAESTE IAESTE ist eine internationale Organisation, die bezahlte Berufspraktika in über 80 Ländern der Welt anbietet. Die Praktika dauern zwischen 6 und 16 Wochen – in der Regel während des Sommers – und richten sich an Studierende und frisch diplomierte Ingenieurinnen und Architekten FH. www.iaeste.ch In den USA Council on International Educational Exchange (CIEE), Swiss House de Boston. www.swissnexboston.org
FORTSETZUNG DER AUSBILDUNG IN DER SCHWEIZ
ausgerichtet. Folgende 5 Masterausbildungen werden angeboten :
Die Studierenden der HTA-FR haben zwei Möglichkeiten. Sie können entweder ein Master FH im Bereich der Ingenieurwissenschaften und Architektur (s. Masterausbildungen weiter unten) oder ein Master auf Universitätsstufe absolvieren. Für das universitäre Masterstudium werden je nach Hochschule und Studienrichtung meist zusätzliche Kredite verlangt.
Architektur, www.jointmaster.ch Engineering, www.hes-so.ch/mse Life Sciences, www.hes-so.ch/mls Ingénierie du territoire (principalement en langue française), www.hes-so.ch/mit Integrated Innovation for Product and Business Development, www.hes-so.ch/innokick
DIE MASTER-AUSBILDUNGEN HES-SO Die Masterstudien schliessen an das Bachelorstudium an. Die Programme beinhalten auch Theoriekurse, sind aber hauptsächlich auf Projektarbeiten im Rahmen der aF&E
AUSBILDUNGSFINANZIERUNG
Weitere Informationen zu den Masterausbildungen finden Sie auf unseren Webseiten oder auf den Webseiten der HES-SO www.hes-so.ch/masters
AUSBILDUNGSKOSTEN BACHELOR FH Eine einmalige Anmeldegebühr von CHF 150.– wird bei der Anmeldung erhoben. Diese Pauschalgebühren sind unabhängig von der Anzahl besuchter Module zu entrichten. Beurlaubte Studierende bezahlen eine Immatrikulationsgebühr von CHF 150.– pro Semester. Die Gasthörerinnen und -hörer bezahlen eine Semestergebühr von CHF 30.– für jede besuchte Kurswoche, mindest-
19 ens jedoch CHF 150.–. Sie bezahlen ausserdem eine jährliche Anmeldegebühr von CHF 50.–. Die Studien- und Anmeldegebühren werden ganz verrechnet, auch wenn nur ein Teil des Programms besucht wird. Zurzeit betragen die Studiengebühren CHF 500.– pro Semester, unabhängig vom Wohnsitz der Studierenden. Neben den Studiengebühren wird ausserdem ein Semesterbeitrag von CHF 100.– an die Informatikkosten erhoben. Material- und Exkursionskosten werden separat in Rechnung gestellt. Sie fallen je nach Semester und Studienrichtung unterschiedlich aus. Sie belaufen sich schätzungsweise auf CHF 3�000.– für die ganze Ausbildung, d.h. auf durchschnittlich CHF 500.– pro Semester. Die Kosten für den persönlichen Laptop sind in diesem Betrag nicht inbegriffen.
AUSBILDUNGSKOSTEN BTS Die Ausbildungskosten der BTS finden Sie unter www.heia-fr.ch/de/studieninteressierte/bts/ ausbildung/studienkosten.
STIPENDIEN Die Studierenden können ein Stipendiengesuch in ihrem Wohnkanton oder im Wohnkanton der Eltern oder gesetzlichen Vertreter
stellen. Im Kanton Freiburg wird das Gesuch über ein Formular gestellt, das beim Amt für Ausbildungsbeiträge aufliegt. Das Amt gibt auf das Gesuch entweder eine positive Antwort unter Angabe der Höhe des Stipendiums oder eine negative Antwort mit einer Begründung. Gegen diese Verfügungen kann gemäss Gesetz Beschwerde erhoben werden.
Direktion für Erziehung, Kultur und Sport Amt für Ausbildungsbeiträge Route Neuve 7, Postfach 7 1701 Freiburg +41 26 305 1251 www.admin.fr.ch/ssf Die Studierenden können auch ein Gesuch bei ihrer Wohngemeinde einreichen. Einzelne Gemeinden bieten eine finanzielle Unterstützung für Ausbildungen. Je nach Fall gibt es auch Zuschüsse oder Renten. Für Auszubildende, deren Eltern erwerbstätig sind, werden bis zu ihrem 25. Lebensjahr Familienzuschüsse gewährt. Diese Zuschüsse werden auf Vorweisen einer Ausbildungsbestätigung der HTA-FR ausgerichtet. Studierende im Genuss einer Waisen- oder Zusatzrente (wenn ein Elternteil eine AHV- oder IV-Rente bezieht) können die Rente ebenfalls bis zum Ende ihrer Ausbildung oder bis zum 25. Lebensjahr weiter beziehen.
DARLEHEN Einzelne Banken bieten Ausbildungsdarlehen zu vorteilhaften Bedingungen. Man muss jedoch vorsichtig sein, denn die Bedingungen für die Rückzahlung sind je nach Bank unterschiedlich. Bei finanziellen Problemen während des Studiums konsultieren Sie bitte auch das Kapitel Gesundheit und Sicherheit Seite 26 in diesem Studienführer.
BUDGET Damit das Studium möglichst frei von Geldsorgen absolviert werden kann, ist es wichtig, sein Budget im Griff zu haben. Auf der Website der Arbeitsgemeinschaft Schweizerischer Budgetberatungsstellen gibt es für Studierende ein Erhebungsblatt zur Budgetplanung und verschiedene Literaturtipps zum Thema www.frc.ch.
20
KOORDINATION MILITÄRDIENSTSTUDIUM Die Schweizer Armee verfügt über einen Koordinationsdienst «Armee – Studium», um möglichst zu verhindern, dass der Militärdienst die Berufsbildung stört. In jeder Schule gibt es deshalb eine Kontaktperson, die Dispensgesuche prüft und die Studierenden gegebenenfalls unterstützt. An der HTAFR ist das Studiensekretariat dafür zuständig. Grundsätzlich unterstützt die HTA-FR Dispens- und Verschiebungsgesuche für folgende Fälle : Militärdienst drei Monate vor einer Prüfung Militärdienst im letzten Studienjahr Eine zweite Dienstperiode im selben Studienjahr Studien- und Promotionsprobleme.
Bei den Gesuchstellungen wird die schulische und militärische Situation der Studierenden berücksichtigt.
Vorgehen : Die Formulare für die Gesuche um Verschiebung des Militärdiensts finden Sie auf unserer Website oder auf www.armee.ch.
Die Studierenden müssen das ausgefüllte Formular dem Studiensekretariat abgeben. Die Bearbeitung kann mehrere Tage in Anspruch nehmen. Allfällige Schritte zur Dienstverschiebung sollten möglichst frühzeitig unternommen werden. Die Schule unterstützt nur Gesuche, die rechtzeitig eingereicht werden. Verschiebungsgesuche müssen fristgerecht bei der zuständigen militärischen Behörde eingereicht werden. Dem Gesuch sind der akademische Studienkalender und das ausgefüllte Formular mit der Empfehlung des Studiensekretariats beizulegen.
21
PRAKTISCHE INFORMATIONEN STUNDENPLAN HTA-FR 08.15 – 09.50 Uhr 1. Unterrichtseinheit 10.15 – 11.50 Uhr 2. Unterrichtseinheit 13.00 – 14.35 Uhr 3. Unterrichtseinheit 15.00 – 16.35 Uhr 4. Unterrichtseinheit 17.00 – 18.35 Uhr 5. Unterrichtseinheit
Jede Unterrichtseinheit besteht aus zwei Lektionen zu 45 Minuten mit einer fünf– minütigen Pause dazwischen. Der reguläre Unterricht endet um 16.35 Uhr, danach stehen die Einrichtungen der Schule für das Selbststudium und Freifächer sowie für besondere Anlässe wie Konferenzen zur Verfügung. Die Stundenpläne finden Sie auf dem Intranet der Schule : ged.hefr.ch > Horaires (VPN-Verbindung erforderlich).
REGLEMENTE UND RICHTLINIEN Die Informationen zu Modulen, Promotion, Absenzen und anderen studienrelevanten Bedingungen finden Sie auf unseren Webseiten. www.hta-fr.ch/de/studium/studiensekretariat/reglemente
NOTENEINSICHT Das Studiensekretariat informiert Sie per E-Mail, wann die Noten online eingesehen werden können. age.hes-so.ch (AAI-Konto)
STUDIERENDENKARTE Die Studierendenkarte (in Kreditkartenformat) ist für ein Semester gültig und kann
mit der Etikette, welche bei Semesteranfang ausgestellt wird, erneuert werden. Die Karte wird auf dem Gelände der HTA-FR sichtbar getragen und hat folgende Funktionen : Legitimationsausweis für Studierende (mit Vergünstigungen in bestimmten Geschäften) Elektronischer Badge für den Zutritt zu den Gebäuden der HTA-FR Zahlungsmittel im Restaurant der HTA-FR Benutzung der Fotokopier- und Druckmaschinen (die Karte kann beim Fotokopierdienst, Büro A00.09, aufgeladen werden) Bei Verlust oder Diebstahl der Karte muss das Schulsekretariat unverzüglich informiert werden. Die Kostenbeteiligung der Studierenden für eine Ersatzkarte beträgt CHF 20.–.
URLAUBSGESUCHE Formulare für Urlaubsgesuche finden Sie auf unserem Intranet und beim Empfangssekretariat der HTA-FR.
STUDIENABBRUCH Studierende, welche ihr Studium frühzeitig abbrechen möchten, müssen das entsprechende Formular ausfüllen und beim Studiensekretariat abgeben. Die Formulare sind auf Intranet oder beim Empfang erhältlich.
22
SEMESTERBESTÄTIGUNG Bei Semesterbeginn erhalten die Studierenden eine Semesterbestätigung. Diese muss für allfällige Stipendienanträge, Familienzulagen, usw. vorgewiesen werden. Pro Semester wird nur 1 Original der Bestätigung ausgestellt. Wir bitten Sie, Kopien ggf. selbst zu erstellen. Bestätigungen können nicht vor Semesterbeginn ausgestellt werden.
DUPLIKATE Duplikate von Notenblättern und Studienbestätigungen werden nicht kostenlos ausgestellt; bewahren Sie die Originale deshalb gut auf und machen Sie Kopien.
Kosten der Duplikate : Studienbestätigung CHF 10.– Bestätigung Exmatrikulation CHF 50.– Notenblätter CHF 20.– Diplome CHF 50.–
E-MAIL-ADRESSE DER STUDIERENDEN Alle Studierenden der HTA-FR erhalten eine E-Mail-Adresse. Da die HTA-FR Ihnen die
Korrespondenz und wichtigen Dokumente auf elektronischem Weg schicken wird, müssen Sie Ihre E-Mails regelmässig lesen und den verfügbaren Speicherplatz der Mailbox überwachen. Ab 90 MB erhalten Sie keine Mails mehr!
ADRESSÄNDERUNG Adressänderungen müssen direkt online auf dem AAI-Konto eingetragen werden: age.hes-so.ch.
ZUTRITT ZU DEN GEBÄUDEN Die Gebäude der HTA-FR sind gemäss Studienkalender an den Unterrichtstagen von 7.00 bis 17.30 Uhr offen. Während den Semestern stehen den eingeschriebenen Studierenden die Räume und Einrichtungen der Schule rund um die Uhr auch samstags und sonntags zur Verfügung. Ausserhalb der Unterrichtszeiten wird der Zugang elektronisch kontrolliert und die Eintrittszeit und Identität der Person über die Studierendenkarte registriert.
Für bestimmte Abteilungen und Räume (Chemie) bestehen jedoch ausserhalb der Unterrichtszeiten Zutrittsbeschränkungen. Studierende, die die Räumlichkeiten ausserhalb der regulären Unterrichtszeiten benutzen, sind verpflichtet, keine aussenstehenden Personen in die Schule einzulassen, die Vorschriften bezüglich Sicherheit und Sauberkeit zu beachten, die Einrichtungen nur zu Studienzwecken zu benutzen und das zur Verfügung gestellte Material und Mobiliar nicht zu beschädigen. Bei Missbrauch ist die Schule gezwungen, die individuellen und kollektiven Zutrittsrechte zu beschränken und die nötigen Disziplinarmassnahmen einzuleiten.
RAUCHEN In den Gebäuden der HTA-FR – einschliesslich des Restaurants – ist das Rauchen verboten. Die Passerellen zwischen den Gebäuden B und G und den Gebäuden und F sind Raucherzonen.
PERSÖNLICHE SCHRÄNKE Persönliche Schränke stehen den Studierenden in den Gängen zur Verfügung. Gegen ein Depot von CHF 20.– kann je nach Verfügbarkeit beim Fotokopierdienst ein Schlüssel bezogen werden.
23
EMPFANG Büro A20 +41 26 429 66 11 +41 26 429 66 00 (Fax) info@hefr.ch Öffnungszeiten : Montag – Freitag 07.45 – 12.00 Uhr und 13.30 – 17.00 Uhr (vor Feiertagen nur bis 16.00 Uhr)
STUDIENSEKRETARIAT
DIE SCHULDIENSTE
Büro A20.18 +41 26 429 65 12/13/14 +41 26 429 66 05 Öffnungszeiten : Montag – Freitag 07.45 – 11.45 Uhr studiensekretariat@hefr.ch
INFORMATIKDIENST Benutzersupport Büro D30.09 Bei Problemen : servicedesk.hefr.ch oder servicedesk@hefr.ch Detaillierte Infos für Fragen zur Informatik : sinfo.hefr.ch
a. Persönlicher Laptop Alle Studierenden benötigen einen persönlichen Laptop. Die Schule empfiehlt Min-
destanforderungen an die Konfiguration für alle Studiengänge und fachspezifische obligatorische Anforderungen für die Studiengänge Architektur und Maschinentechnik. Mit entsprechend konfigurierten Laptops können die Studierenden die Standardprogramme ihres Studiengangs nutzen, sich im Netzwerk der Schule einloggen und die angebotenen Leistungen des Informatikdiensts beanspruchen. Mehr Infos dazu, wie z.B. die Konfiguration des Laptops finden Sie unter sinfo.hefr.ch > Futur-e-s étudiant-e-s und für spezifische Anfragen wenden Sie sich bitte an notebook@hefr.ch. Laptops u.a. elektronische Kommunikationsmittel sind persönlich. Die Studierenden sind verantwortlich für den einwandfreien Betrieb ihrer elektronischen Geräte. Hilfe beim Service Desk oder Informatikverantwortlichen des Studiengangs kann nur bei schulintern bedingten Problemen in Anspruch genommen werden. Studierende, welche sich nicht an die Richtlinien des Informatikdiensts halten, erhalten keinen Support vom Service Desk und tragen die Verantwortung für die Konsequenzen.
24
b. Software
d. EDV-Programme
Die Studierenden erhalten vom Informatik– dienst die Software, die sie für die Ausbildung benötigen. Gemäss dem Urheberrechtsgesetz sind die Weitergabe und der Weiterverkauf dieser Software an Dritte und der Gebrauch für nicht-akademische Zwecke strengstens verboten.
Während des Studiums müssen die Studierenden im Rahmen der Labor-, Semester- und Bachelorarbeiten verschiedene Berichte verfassen. Hierfür stellt die Schule Microsoft Office kostenlos zur Verfügung.
c. EDV-Netzwerk Eine persönliche Benutzeridentifikation erlaubt den Zugriff auf das Netzwerk der Schule. Diese Identifikation ist durch ein Passwort geschützt, das regelmässig geändert werden muss. Die Benutzerinnen und Benutzer sind für alle Delikte und Operationen verantwortlich, die über ihre Identifikation durchgeführt werden. Die Benutzerinnen und Benutzer müssen sich an die Richtlinien (Informatikmaterial und Support) halten.
Studierende, die andere Programme verwenden, erhalten keinen Support vom Informatikdienst.
besteht, dass der Dienst missbraucht oder für strafbare Handlungen genutzt wird, wie zum Beispiel unerlaubte Glücksspiele, Verbreitung oder Bereitstellung von verbotenen oder unmoralischen Darstellungen wie Bilder von Gewalt oder Pornografie, Aufforderungen zu Verbrechen oder Gewalt, Angriffe auf die Glaubensfreiheit und Rassendiskriminierung (siehe Art. 135, 197 Ziff. 3, 259, 261, 261bis und 305bis des Schweizerischen Strafgesetzbuchs). Das Herunterladen von Musikdateien, Videos, Filmen und Spielen ist ebenfalls verboten. Die HES-SO//FR lehnt jegliche Haftung ab, wenn diese Weisungen missachtet werden. Verstösse gegen diese Weisungen werden bestraft und können den Schulverweis nach sich ziehen.
Mehr Infos dazu finden Sie auf sinfo.hefr.ch > Logiciels et applications > Microsoft Office 365
f. Antivirenprogramm
e. Internet
Jeder PC muss mit einem Antivirenprogramm ausgerüstet sein.
Die Studierenden haben über den Netzservice SWITCH der schweizerischen Hochschulen Zugriff aufs Internet. Der Vertrag mit SWITCH sieht vor, dass die Benutzer für allfällige Schäden gegenüber SWITCH oder Dritten selber haften, die sie durch die Nutzung des Netzwerks verursachen könnten. Dies gilt insbesondere, wenn der Verdacht
g. Sicherheit von Computersystemen und Gefahren im Internet Die HES-SO//FR verlangt von allen Benutzerinnen und Benutzern, welche mit dem Schulnetzwerk verbunden sind, sich an folgende Sicherheitsregeln zu halten www.melani.admin.ch.
25 h. Drucken / Fotokopieren
FOTOKOPIERDIENST
Alle Studierenden erhalten je nach Studiengang einen bestimmten Druckkredit. Wenn dieser Kredit aufgebraucht ist, kann beim Fotokopierdienst ein neuer Druckkredit gekauft werden.
Der Fotokopierdienst steht den Studierenden für Fotokopien und zum Binden von Arbeiten zur Verfügung. Papeterieartikel (Zeichen- und Pauspapier, Blöcke, Hefte usw.) und Datenträger (CD, DVD usw.) sind ebenfalls erhältlich.
FINANZDIENST Der Finanzdienst steht Ihnen für Fragen zu Rechnungen und Verbuchungen zur Verfügung.
Büro A00.09 (neben dem Hauteingang) Öffnungszeiten : Montag – Freitag 08.00 – 11.00 Uhr und 13.00 – 16.00 Uhr
Büro A20 Öffnungszeiten : Montag – Freitag 08.30 – 11.30 Uhr und 13.30 – 16.30 Uhr
BIBLIOTHEK Die Bibliothek der HTA-FR ist Mitglied des NEBIS-Verbundes. Sie bietet folgende Dienstleistungen :
Ausleihe von Büchern, Fachzeitschriften, Zeitungen, usw. Onlinezugänge zu elektronischen Dokumenten und Datenbanken rund 50 ruhige und bequeme Arbeitsplätze Gebäude A, 3. Stock Öffnungszeiten Montag bis Freitag : Ausleihdienst : 09.30 – 13.00 Uhr / 14.00 – 17.00 Uhr Lesesaal : 09.30 – 19.00 Uhr Öffnungszeiten während den Ferien : Ausleihdienst und Lesesaal : 09.30 – 13 Uhr; oder spezielle Öffnungszeiten Eine Selbstausleihstation und ein Rückgabewagen stehen Ihnen während der Schliessungszeiten der Ausleihe zur Verfügung. www.hta-fr.ch/bibliothek
GED - SHAREPOINT Über GED-SharePoint können alle offiziellen Dokumente eingesehen und verwendet werden. Alle Studierenden haben darauf Zugriff . ged.hefr.ch Sie haben Zugriff auf sämtliche Logos der Schule und der HES-SO und auf andere offizielle Dokumente. Die Modelle brauchen
26 Sie im Speziellen für Semester- und Projektarbeiten. Diese Dokumente finden Sie auf GED unter der Rubrik Kommunikation.
kasten zur Verfügung. Ihre Ideen und Verbesserungsvorschläge können Sie per E-Mail einreichen : boite_a_idees@hefr.ch
GESUNDHEIT UND SICHERHEIT
CHANCENGLEICHHEIT
Falls Sie sich in einer schwierigen Situation befinden, hilft Ihnen Jonathan Klein gerne weiter.
Chancengleichheit wird in der HTA-FR gross geschrieben und als echtes Qualitätskriterium betrachtet. Deshalb wurde bei der FH-Westschweiz bereits im Jahr 2003 die Funktion einer Kontaktperson für Chancengleichheit für die HTA-FR geschaffen.
+41 26 429 60 60 help@hefr.ch Für weitere Fragen zu den Themen Familie, Soziales, Arbeit, Gesundheit, oder Integration können Sie sich auch an FREIBURG FÜR ALLE wenden www.freiburgfueralle.ch.
IDEENKASTEN Zur Verbesserung der internen Kommunikation an der HTA-FR steht allen ein Ideen-
Die HTA-FR organisiert regelmässig Praktika und Informationstage für Schülerinnen auf Sekundar- und Gymnasialstufe, um sie für technische Berufe und die Architektur zu motivieren. Es geht aber an dieser Stelle nicht nur um die Gleichbehandlung zwischen Mann und Frau, sondern allgemein darum, Minderheiten aller Art gleiche Chan-
cen zu bieten. Für Fragen und Anregungen wenden Sie sich bitte an :
Kontakt Luis Samaniego Kontaktperson für Chancengleichheit an der HTA-FR +41 26 429 65 35 luisroberto.samaniego@hefr.ch
KINDERKRIPPE Seit 2008 hilft die Kinderkrippe Pérollino den Mitarbeitenden und Studierenden der HES-SO//FR ihr Familien- und Berufsleben besser vereinbaren zu können. Die Tarife für den Krippendienst sind einkommensabhängig. Alle Studierenden können den Krippendienst im Rahmen der verfügbaren Plätze in Anspruch nehmen.
Kontakt Krippe Pérollino Route des Arsenaux, 16, BP 134 1705 Fribourg +41 26 321 23 43 perollino@hefr.ch www.perollino.ch
27
RESTAURANT Das Selbstbedienungsrestaurant befindet sich im Erdgeschoss des Gebäudes A und steht für Mittagessen und Pausen zur Verfügung. Das Tagesmenü kostet CHF 9.30 Zwei Pausenräume mit Getränkeautomaten und Mikrowellenofen befinden sich ausserdem im 4. Stock. Öffnungszeiten : Montag – Freitag, 07.15 – 17.00 Uhr
BANCOMAT Der nächste Bancomat befindet sich gegenüber des Schulgebäudes, auf der anderen Strassenseite.
UNI SPORT Die Studierenden und das Personal der HTA-FR können das Sportangebot der Dienststelle Universitätssport der Universität Freiburg nutzen. Interessierte schreiben sich am Anfang des Studienjahrs direkt auf www.unifr.ch/sportuni ein. Das Sportprogramm finden Sie ebenfalls auf dieser Website. Die Jahresgebühr beträgt CHF 75.–. Bei der ersten Einschreibung wird eine Gebühr von CHF 30.– für die « Campus Card » erhoben. Diese Karte ist für die Zugangskontrolle zu den Sportanlagen. Für bestimmte Sportar-
ten können Mehrkosten entstehen (mehr dazu unter www.unifr.ch/sportuni). In den ersten acht Wochen des Studienjahrs finden mehrere Informationssitzungen statt: Bedingungen und Pflichten im Umgang mit der Campus Card, usw. Das Sekretariat der Dienststelle Universitätssport steht Ihnen bei Problemen und für Fragen gerne zur Verfügung.
Kontakt Dienststelle Universitätssport Bd de Pérolles 95 CH-1700 Fribourg unisportuni@unifr.ch www.unifr.ch/sportuni/de/ Öffnungszeiten : Mittwoch 11.00 - 13.00 Uhr Donnerstag 17.00 - 19.00 Uhr
KLEINANZEIGEN Nichtkommerzielle Kleinanzeigen können auf dem Intranet der HES-SO Fribourg unter ged.hefr.ch/petites_annonces platziert
werden. Dieses Portal steht allen Studierenden und dem Personal der HES-SO Fribourg zur Verfügung.
28
VERBINDUNGEN STUDENTENVERBINDUNG
SIA – SCHWEIZERISCHER INGENIEUR- UND ARCHITEKTENVEREIN
SCHWEIZERISCHER VERBAND DER TELEKOMMUNIKATION
contact@sia.ch www.sia.ch
Association suisse des utilisateurs de télécommunications (ASUT) info@asut.ch www.asut.ch
SCHWEIZERISCHER VERBAND DIPLOMIERTER CHEMIKER FH (SVC) info@svc.ch www.svc.ch
ICTSWITZERLAND – INFORMATION AND COMMUNICATION TECHNOLOGY
SCHWEIZERISCHE CHEMISCHE GESELLSCHAFT (SCG)
info@ictswitzerland.ch www.ictswitzerland.ch
info@swiss-chem-soc.ch www.scg.ch
SWISSICT
ALUMNI
Alumni ist der Verein ehemaliger Studierender der HTA-FR, der das berufliche Networking zwischen den Ingenieurberufen fördert. Er ist Mitglied der FH Schweiz. Alumni-Mitglieder kommen in den Genuss interessanter Angebote und Dienstleistungen.
Kontakt : info@alumni.eia-fr.ch www.heia-fr.ch/fr/etudiant/associations/ alumni/presentation
BERUFSVERBÄNDE
SCHWEIZERISCHE GESELLSCHAFT DER VERFAHRENS- UND CHEMIEINGENIEURINNEN SGVC www.sgvc.ch
SWISSMEM www.swissmem.ch
VERBAND FÜR ELEKTRO-, ENERGIE- UND INFORMATIONSTECHNIK
GIM-CH
Electrosuisse info@electrosuisse.ch www.electrosuisse.ch
Groupement suisse de l’industrie mécanique www.gim-ch.ch
LES ELECTRICIENS ROMANDS
SCHWEIZERISCHER BAUMEISTERVERBAND (SBV)
info@electricite.ch www.electricite.ch
www.baumeister.ch
SWISS ENGINEERING UTS
Berufsorganisation der schweizerischen Ingenieurinnen und Architekten www.swissengineering.ch
info@swissict.ch www.swissict.ch
GESO – GROUPEMENT ÉLECTRONIQUE DE SUISSE OCCIDENTALE geso@gesonet.ch www.gesonet.ch
29
LEBEN IN FREIBURG
EINWOHNERKONTROLLE
FREIBURG
Schweizer Studierende, die für ihr Studium ihren Wohnort wechseln müssen, sind verpflichtet, sich persönlich bei der Einwohnerkontrolle der betreffenden Gemeinde innerhalb von acht Tagen ab dem Zuzug zu melden.
Place de l’Hôtel de Ville 3 1700 Fribourg +41 26 351 71 31
GIVISIEZ Es gibt zwei Möglichkeiten : Studierende, die ihren Hauptwohnsitz in die neue Gemeinde verlegen möchten, müssen einen Heimatschein mitnehmen, Verheiratete ausserdem einen Personenstandsausweis oder ein Familienbüchlein, um sich bei der Gemeinde anzumelden. Studierende, die ihren Hauptwohnsitz bei den Eltern behalten und am Studienort nur einen Zweitwohnsitz haben möchten, müssen eine Wohnsitzbescheinigung vorweisen und sich am neuen Wohnort als Wochenaufenthalter melden. Der Einwohnerkontrolle müssen auch Änderungen des Zivilstands und der Adresse innerhalb der Gemeinde sowie der Wegzug aus der Gemeinde gemeldet werden.
Place d’Affry 1 1762 Givisiez +41 26 460 89 60
GRANGES-PACCOT Route de Chantemerle 60 1763 Granges-Paccot +41 26 460 76 20
MARLY Route de Fribourg 9 1723 Marly +41 26 435 50 50
VILLARS-SUR-GLÂNE Route du Petit-Moncor 1b Case postale 176 1752 Villars-sur-Glâne 1 +41 26 408 33 33
30
WOHNEN
STUDENTENHEIM BEL-PRAZ
FOYER DES JEUNES (APARTIS)
Rue P.-A. Faucigny 7, 1700 Freiburg +41 26 424 46 44 bel-praz@arbor.ch www.bel-praz.ch
Route de Fribourg18, 1723 Marly +41 26 436 32 91
FOYER BEAUSÉJOUR Rue Joseph-Piller 4, 1700 Freiburg +41 26 347 33 77 www.foyer-beausejour.ch
FOYER ST-CANISIUS ENTRE-DEUX-TEMPS.CH Website für generationenverbindendes Wohnen. ljdc@entre-deux-temps.ch www.entre-deux-temps.ch
APARTIS – STIFTUNG FÜR STUDENTISCHES WOHNEN Rue de l’Hôpital 4, 1700 Freiburg +41 26 300 73 13 apartis@unifr.ch www.unifr.ch/apartis
IMMOBILIEN-KAMMER FREIBURG Rue de l’Industrie 3, 1700 Freiburg +41 26 350 33 11 cfi.ikf@unionpatronale.ch www.cfi-ikf.ch
Avenue Jolimont 4, 1700 Freiburg +41 26 425 87 47 www.kanisiusverlag.ch/foyerstcanisius
SALVATORHAUS Impasse de la Forêt 5, 1700 Freiburg +41 26 484 80 80 foyer@sds-ch.ch www.salvatorianer.ch/88/schweizer-vikariatsalvatorianer/salvator-haus Die Website der Universität Freiburg bietet ausserdem eine Wohnungsbörse : www.unifr.ch/agef/de/services/appartment/
MIETERINNEN- UND MIETERVERBAND CONVICT SALESIANUM Avenue du Moléson 21, 1700 Freiburg +41 26 351 11 11 salesi-dsr@bluewin.ch www.salesianum.ch
CITÉ ST-JUSTIN Rue de Rome 3, 1700 Freiburg +41 26 351 16 16 justinusfr@justinus.ch www.justinfr.ch
Bei Schwierigkeiten oder Streitfällen bei Mietwohnungen hilft der Mieterinnen- und Mieterverband MV Deutschfreiburg, Postfach 41, 3185 Schmitten +41 26 496 46 88 (keine telefonischen Rechtsauskünfte möglich) mieterverband.deutschfreiburg@gmx.ch www.mieterverband.ch
31
WISSENSWERTES In den meisten Fällen muss eine Mietgarantie auf einem Sperrkonto hinterlegt werden (eine bis drei Monatsmieten). Die Wohnungskündigung muss schriftlich, am besten eingeschrieben, eingereicht werden. Falls ein Mietvertrag abgeschlossen wurde, muss die vereinbarte Kündigungsfrist eingehalten werden. Andernfalls kann ein Mietvertrag unter Beachtung einer dreimonatigen Kündigungsfrist auf den 1. April, den 1. Juli oder den 1. Oktober aufgelöst werden. Gekündigt werden kann aber jederzeit, wenn ein geeigneter Nachmieter gefunden wird, der bereit ist, die Wohnung sofort und zu den gleichen Bedingungen zu übernehmen. Oft verlangen die Immobilienverwaltungen, wenn sie Mietverträge mit Studieren-
den abschliessen, dass eine Drittperson für die Mietzahlungen garantiert. In der Regel übernehmen die Eltern der Studierenden diese Verantwortung. Bei der Wohnungsübergabe muss der Zustand der Räume und Einrichtungen genau geprüft werden und allfällige Mängel müssen sofort gemeldet werden. Den Küchengeräten, den Sanitärinstallationen und den elektrischen Schaltern und Steckdosen müssen besondere Beachtung geschenkt werden. Die Immobilienverwaltungen gewähren den Neumietern jedenfalls eine Woche Zeit, um allfällige versteckte Mängel zu melden, die zum Zeitpunkt der Wohnungsübergabe übersehen wurden.
Ferner darf nicht vergessen werden, die Adressänderung zu melden (siehe Rubrik «Einwohnerkontrolle» weiter unten). Eine Hausratsversicherung ist nur nötig, wenn eine Wohnung im eigenen Namen gemietet wird. Dagegen wird sehr empfohlen, zumindest eine Haftpflichtversicherung abzuschliessen. Bei einer Hausratsversicherung ist nicht nur die Haftpflicht abgedeckt, sondern auch Einbruchdiebstahl, Brand und Wasserschaden. Je nach Versicherung können weitere Risiken gedeckt werden. Weitere Informationen zur Haftpflichtversicherung sind unter der Rubrik «Versicherungen» zu finden.
32
VERSICHERUNGEN HAFTPFLICHTVERSICHERUNG Sie deckt Schäden, die die versicherte Person Dritten zufügt (Sach- und Personenschäden). Der Abschluss einer Haftpflichtversicherung wird sehr empfohlen, denn die Jahresprämien sind sehr günstig und vermeiden Probleme. Die meisten Vermieter verlangen im Übrigen von ihren Mietern, dass sie eine Haftpflichtversicherung oder gar eine Hausratsversicherung abschliessen (siehe unter der Rubrik «Wohnen» weiter oben). Die Prämien der verschiedenen Versicherungsgesellschaften können auf der folgenden Website verglichen werden www.comparis.ch.
KRANKENVERSICHERUNG Der Abschluss einer Kranken- und Unfallversicherung ist für alle in der Schweiz wohnhaften Personen obligatorisch. Für alle Versicherten, die keine Erwerbstätigkeit ausüben, deckt die obligatorische Grundversicherung gemäss Krankenversicherungsgesetz die Risiken von Krankheit und Unfall ab. Die Versicherten sind selbst dafür verantwortlich, bei ihrer Krankenkasse nachzufragen, ob sie für das Unfallrisiko korrekt versichert sind. Studierende, deren Eltern im Ausland woh-
nen, müssen der Schule eine Bestätigung vorlegen, dass sie entweder an einer schweizerischen Krankenkasse angeschlossen sind oder bereits bei einer ausländischen Kasse entsprechend versichert sind. Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) hat eine Internetseite bereitgestellt, auf der die vorteilhaftesten Prämien berechnet werden können www.praemien.admin.ch | www.comparis.ch
Prämienverbilligung für die Krankenversicherung : Personen mit bescheidenem Einkommen können vom Kanton Subventionen zur Verbilligung ihrer Krankenversicherungsprämien erhalten. Berücksichtigt wird dabei das Nettojahreseinkommen gemäss der letzten Steuerveranlagung. Weitere Informationen sind auf der Website der Ausgleichskasse des Kantons Freiburg zu finden www.caisseavsfr.ch.
AHV Schweizerische und ausländische Studierende mit zivilrechtlichem Wohnsitz in der Schweiz müssen ab dem 1. Januar
nach Vollendung des 20. Altersjahrs Beiträge an die AHV, IV und EO in der Höhe von CHF 475.– jährlich (Mindestbeitrag) zahlen. Daneben erhebt die Ausgleichskasse noch einen Verwaltungskostenbeitrag von maximal 5% (Ausgleichskasse des Kantons Freiburg). Erwerbstätige Studierende müssen ab dem 1. Januar nach Vollendung des 17. Altersjahrs Beiträge bezahlen. Unter den folgenden Bedingungen müssen die Studierenden keine Beiträge leisten : Wenn sie mit einer Bescheinigung des Arbeitgebers oder der Ausgleichskasse nachweisen, dass von ihrem Erwerbseinkommen oder ihren Erwerbsausfallentschädigungen im betreffenden Jahr bereits Beiträge in der Höhe von mindestens CHF 475.– entrichtet wurden. Wenn sie sich nur zum Zweck des Studiums in der Schweiz aufhalten und hier keinen zivilrechtlichen Wohnsitz haben. Wenn die Ehefrau oder der Ehemann in der schweizerischen AHV, IV und EO versichert ist und mindestens Beiträge in der Höhe von CHF 950.– (doppelter Mindestbeitrag) bezahlt hat. Die Universitäten und Ausbildungsinstitute übermitteln der Ausgleichskasse des Kantons Freiburg einmal im Jahr eine Liste ihrer immatrikulierten Studierenden.
33
ARBEIT JOBBÖRSE
a. Die Schule hängt regelmässig Stellenangebote an den Anschlagtafeln zwischen den Gebäuden B und C, sowie zwischen den Gebäuden C und D aus. Auch die Studiengänge bieten Stellen an. Stellenangebote finden Sie auch auf unseren Webseiten www.hta-fr.ch/de/studierende/studentischesleben/stellenmarkt/offene-stellen.
b. Spontanbewerbungen und Mund-zuMund-Propaganda sind gute Methoden, um einen Nebenjob zu finden.
c. Auf der Website der Universität Freiburg befindet sich ebenfalls eine Jobbörse . www.unifr.ch/agef/de/services/jobs2
d. Die Kontaktperson für Gesundheit und Sicherheit kann Ihnen gegebenenfalls auch bei der Suche eines Temporärjobs helfen.
WISSENSWERTES ZUM ARBEITSVERTRAG Beim Abschluss eines Arbeitsvertrags muss auf verschiedene Punkte geachtet werden : Untersteht die Arbeit einem Gesamtarbeitsvertrag (GAV), so müssen im Arbeitsvertrag mit der Firma die gesamtarbeitsvertraglichen Bedingungen wie etwa die Kündigungsfristen beachtet werden. Falls es keinen GAV gibt, so müssen die Bestimmungen des Obligationenrechts eingehalten werden. Die Gewerkschaften können bei strittigen Fragen Auskunft geben. In der Regel gilt, dass bei einer normalen Anstellung die gleichen Bedingungen wie für die anderen Arbeitnehmer der Firma gelten. Falls Temporär- oder Teilzeitarbeit geleistet wird, ist die Sozialversicherungsdeckung nicht komplett. So kann es sein, dass nur Berufsunfälle gedeckt sind, während Nichtberufsunfälle weiterhin selber versichert werden müssen. Allfällige Beiträge an die berufliche Vorsorge werden nur bei einer Anstellung von mehr als 3 Monaten und ab einem bestimmten Jahreslohn geleistet.
MOBILITÄT ZWEIRÄDER Für Zweiräder gibt es in der Umgebung der HTA-FR zahlreiche unentgeltliche Parkiermöglichkeiten. Zwischen den Gebäuden sowie hinter den Gebäuden F und G befinden sich mehrere gedeckte Abstellplätze für Velos und Motorräder.
PUBLIBIKE Publibike stellt zurzeit 94 Citybikes und Elektrovelos in der Stadt Freiburg zur Verfügung. An 10 Standorten können die Velos abgeholt und wieder eingestellt werden. Ein Velostandort ist beim Bahnhof und einer gegenüber der HTA-FR auf der Perolles-Ebene. Regelmässige Nutzung : Für CHF 35.– kann online ein Abo bestellt werden. Die ersten 30 Minuten sind gratis; anschliessend ermässigte Tarife.
34 Sporadische Nutzung : Für CHF 10.– kann ein DayBike-Ticket bestellt werden. Mehr Infos dazu www.publibike.ch.
werden möchten, haben folgende Vorzugspreise : Testabo : 4 Monate gratis Jahresabo : CHF 70.–
ÖV / PARK & RIDE
Achten Sie bitte auf den Selbstbehalt für Junglenker. Für die allgemeinen Vertragsbedingungen und weitere Infos www.mobility.ch/studenten.
Mit Park&Ride können Sie Ihr Auto ausserhalb der Stadt parkieren und die öffentlichen Verkehrsmittel in der Stadt zu reduzierten Preisen benutzen. Die Park&Ride-Parkplätze befinden sich an folgenden Standorten : St-Léonard, Givisiez, Villars-sur-Glâne, Marly-Gérine und Schönberg. Von dort aus kommen Sie direkt, oder mit Umsteigen am Bahnhof, zur HTA-FR. Ausserdem befindet sich die Schule 5 Busminuten vom Bahnhof entfernt. Da die Parkiermöglichkeiten in der Nähe der Schule sehr beschränkt sind, wird den Studierenden empfohlen, so weit wie möglich die öffentlichen Verkehrsmittel zu benutzen. www.agglo-fr.ch
MOBILITY CARSHARING Unserer Hochschule stehen zwei MobilityFahrzeuge zur Verfügung. Kunden von Mobility CarSharing können 2‘500 Fahrzeuge in der ganzen Schweiz benutzen. In der Stadt und im Grossraum Freiburg verfügt Mobility über 20 Fahrzeuge verteilt auf 11 Standorte. Studierende, die Mitglied bei Mobility
PARKIERMÖGLICHKEITEN a. Öffentlich
Die mittlere und obere Etage des Parkhauses hinter der HTA-FR ist öffentlich und kann für eine Parkzeit von höchstens einem Tag (progressiver Tarif) benutzt werden. Am Chemin du Musée ist die Parkzeit auf höchstens 4 Stunden beschränkt. Parkierbewilligungen sind in diesen Zonen ungültig.
b. Parkierbewilligungen Die Zahl der Parkierbewilligungen für die HTA-FR ist beschränkt. Die Nachfrage ist höher als die verfügbaren Bewilligungen. Die Parkplätze werden nicht nur von den Mitarbeitenden der HTA-FR, sondern auch von anderen Institutionen (Lehrwerkstätten, Kantonslabor, Naturhistorisches Museum und Universität) benutzt. In Ausnahmefällen, wenn jemand sein Privatauto benutzen muss, können kostenpflichtige Vignetten ausgestellt werden.
Die Ausstellung solcher Vignetten wird von Fall zu Fall geprüft. Studierenden, deren Wohnort nicht oder sehr schlecht durch die öffentlichen Verkehrsmittel bedient wird, empfehlen wir, Fahrgemeinschaften zu bilden, um eine Bewilligung für die Vignette zu erhalten.
35
REISEN DIE ISIC-KARTE Das Reisebüro STA Travel stellt auf Antrag eine ISICKarte (International Student Identity Card) zum Preis von CHF 20.– aus. Diese Karte kann auf einer Reise im Ausland als Studentenausweis benutzt werden, um so von Studentenrabatten profitieren zu können. Um eine ISIC-Karte zu erhalten, muss dem STAReisebüro der Studentenausweis mit dem gültigen Semesterstempel vorgewiesen und ein Passfoto abgegeben werden. Diese Karte wird weltweit anerkannt.
Die Karte kann auch direkt über die offizielle ISICWebsite bestellt werden.
STA Travel Rue de Lausanne 24 1700 Fribourg +41 58 450 49 80 fribourg@statravel.ch www.statravel.ch www.isic.ch
STUDENTEN RABATTE Vergünstigungen für Studierende werden an zahlreichen Orten auf Vorweisen des Studierendenausweises gewährt, unter anderem in bestimmten Restaurants, Bücherläden, Sportläden und Coiffeursalons.
36
AUSGEHEN GUT UND GÜNSTIG ESSEN Baguettes d’Or, Rue Locarno 1 Ben&Léo, Fonderie 11 Can Dersim, Pérolles 75 Chez MaPi, Pérolles 83 Chez Meo, Rue Marcello 2 Cigkoftem, Pérolles 65A Crazy Wolf, Rue de l’Hôpital 25 Étoile d’Or, Pérolles 59 Holy Cow, Rue de Lausanne 6 Ici c’est le Pérou, Rte St-Michel 7 Idées crétoises, Pérolles 30 Le Cintra Gastrobar, Pérolles 10 Le Commerce, Pérolles 69 Le Cyclo, Pérolles 91 Le Domino, Pérolles 33 Le Lotus, Pérolles 81 Le Mondial, Rue de l’Hôpital 39 Le Populaire, Rue St-Michel 9 La Tapería, Rue St-Michel 5 Le Voisin, Rte des Daillettes 1 L’imprévu, Pérolles 93 Mike Wong, Pérolles 7
Monsieur Kumpir & Kebab, Pérolles 57 Mutlu Metin – Pastamia, Pérolles 81 Pizzeria Mirabeau, Pérolles 73 Tokyo, Pérolles 4 Vietnam House, Rue St-Michel 3
BARS UND MUSIK a. Live Music Bars
Shine, Pérolles 15
b. Konzerte Fri-Son, Route de la Fonderie 13 www.fri-son.ch Nouveau Monde, Av de la Gare 3 www.nouveaumonde.ch La Spirale, Place du Petit-St-Jean 39 www.laspirale.ch Bad Bonn, Bonnstrasse 2, Düdingen www.badbonn.ch
c. Bars Le XXe, Avenue de Tivoli 3 L’Ancienne gare, Av. de la Gare 3
L’Antidote, Rue du Criblet 11 Banshee’s Lodge Pub, Rue d’Or 5 Belvédère, Grand-Rue 36 La Habana, Rue de Romont 1 Lapart, Grand-Places 14 Paddy Reilly’s Irish pub, Grand-Places 12 Le Populaire, Rue St-Michel 9 Road House Music Bar, Grand-Places 16 Rock Café, Bd de Pérolles 1 Shine, Pérolles 15 TM Café, Rue de Romont 29-31 Les Trentenaires, Rue de Lausanne 87 Yatus, Rue de Lausanne 81
d. Clubs Globull, Rue de l’Etang 21, Bulle Mythic, Fonderie 7 Shine, Pérolles 15 Bitte melden Sie Ihre Verbesserungsvorschläge für diesen Studienführer an : communication@hefr.ch