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3 LEISTUNGSUMFANG

4) Weicht der Inhalt der Buchungsbestätigung von dem Inhalt der Buchung ab, liegt hierin ein neues Angebot an den Reisegast. SCENIC ist hieran 10 Tage ab Zugang der Buchungsbestätigung gebunden. Der Reisevertrag kommt auf Grundlage des neuen Angebots zustande, wenn der Reisegast das Angebot innerhalb dieser Frist durch ausdrückliche Erklärung, Anzahlung, Restzahlung oder Reiseantritt annimmt. 5) SCENIC weist darauf hin, dass nach den deutschen gesetzlichen Vorschriften bei Pauschalreiseverträgen, die im Fernabsatz abgeschlossen wurden (z.B. über Briefe, Telefonanrufe, E-Mails, Telemedien oder Online-Dienste), kein Widerrufsrecht, sondern lediglich die gesetzlichen oder vertraglichen Rücktritts- und Kündigungsrechte bestehen.

§ 3 LEISTUNGSUMFANG

1) Die Leistungsverpflichtung von SCENIC umfasst die Beförderung und Unterbringung sowie etwaige weitere Leistungen für die angemeldeten Reisegäste und ergibt sich ausschließlich aus dem Inhalt der Buchungsbestätigung in Verbindung mit dem für den Zeitpunkt der Reise gültigen Reisebroschüre/Katalog bzw. der Reiseausschreibung einschließlich sämtlicher darin enthaltenen Hinweise und Erläuterungen. Nebenabreden oder sonstige abweichende Vereinbarungen, die den Umfang der vertraglichen Leistungen verändern, bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch SCENIC. 2) Buchungsstellen (zum Beispiel Reisebüros, Reiseveranstalter) und (Dienst-)Leistungserbringer (zum Beispiel Hotels, Transportunternehmen) sind nicht von SCENIC bevollmächtigt, Arrangements zu treffen, Informationen bereitzustellen oder Änderungen vorzunehmen. 3) Werden dem Reisegast Hotel- oder lokale Broschüren oder sonstige Informationen durch die Buchungsstelle ausgehändigt, berühren die darin enthaltenen Informationen nicht die mit SCENIC vereinbarten Reiseleistungen, sofern dies nicht ausdrücklich mit SCENIC vereinbart und von SCENIC bestätigt wird.

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