Wie.investiert.man.in.Sankt.Petersburg.2008

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WIE INVESTIERT MAN IN SANKT-PETERSBURG Aktualisierte und 端berarbeitete 8. Ausgabe

Sankt-Petersburg, 2008 1


DER INHALT EINLEITUNG............................................................................................................……....................................4 1. RECHTLICHE REGULIERUNG DER INVESTITIONSTÄTIGKEIT...................….................................... 5 2. STEUERLICHE UNTERSTÜTZUNG DER INVESTITIONSTÄTIGKEIT IN SANKTPETERSBURG.................................................................................................................................................. 6 2.1. Steuerliche Vergünstigungen der Investitionen laut föderaler Gesetzgebung........................................ 6 2.2. Die Zollvergünstigungen der Investitionen...............................................................................……....…9 2.3. Die Unterstützung der Investitionstätigkeit entsprechend der Gesetzgebung Sankt-Petersburgs..........10 3. LISTE DER GESETZLICHEN UND NORMATIVEN DOKUMENTE, DIE DIE UNTERSTÜTZUNG DER INVESTITIONSTÄTIGKEIT REGLAMENTIEREN.............................................................................20 4. VERFAHRENSORDNUNG BEI INVESTITIONEN IN SANKT-PETERSBURG..........................................32 4.1. Verfahren der Finanziellen Beteiligung der Staatsgewaltorgane von Sankt-Petersburg an der Investitionstätigkeit…................................................................................................................................ 32 4.1.1. Ordnung der Verzeichnisbildung von Baustellen und Objekten für föderale staatliche Bedürfnisse und ihrer Finanzierung auf Kosten des Haushalts der Föderation............................................................32 4.1.2. Die Reihenfolge der Bildung von Vorschlägen für das Verzeichnis der Baustellen und Objekte von Sankt-Petersburg für föderale staatliche Zwecke und ihre Finanzierung mit Mitteln des föderalen bud gets........................................................................................................................................................40 4.1.3. Ordnung der Bildung vom Adressenanlageprogramm von Sankt-Petersburg.…................................43 4.1.4. Die Reihenfolge der Gewährung vom Investitionssteuer-kredit den bewerbenden Organisationen....... 46 4.1.5. Die reihenfolge der Gewährung von staatlichen Garantien Sankt-Petersburgs bei der Realisierung von Investitionsprojekten….................................................................................................................51 4.2. Administrative Verfahren beim Investieren in Sankt-Petersburg.............................................................54 4.2.1. Reihenfolge der Entscheidungen über die Bereitstellung von Immobilien, welche Staatseigentum der Stadt Sankt-Petersburg sind, für Bau und Rekonstruktion…........................................................ 54 4.2.2. Die Ordnung des Zusammenwirkens von Organen der Staatsgewalt von Sankt-Petersburg im Rahmen der Investitionsprojekte während der Ermittlungsarbeiten, Projektierung und Bauarbeiten….......66 4.2.3. Reihenfolge der Zusammenarbeit von exekutiven Organen der staatlichen Macht Sankt-Petersburgs mit dem Ziel der Realisierung von strategischen Investitionsprojekten Sankt-Petersburgs.................... 72 4.2.4. Ordnung der Zusammenarbeit der staatlichen Verwaltungsebenen bei Uunterbringung von Investitionsobjekten in Grenzen der Sonderwirtschaftszone von Sankt-Petersburg.......................................74 4.2.5. Die Reihenfolge der Zusammenarbeit der exekutiven Organe der Staatsmacht Sankt-Petersburgs und der Organisationen beim Verkauf von Grundstücken, welche Staatseigentum sind, an Eigentümer von Immobilien, die sich auf diesen Grundstücken befinden.......................................................75 4.2.6. Die Reihenfolge der Vermietung von Objekten des Nichtwohnraumfonds.................................……81 4.2.7. Die Reihenfolge der Zustimmung der Verfügung über Immobilienobjekte, welche staatlichen Unitarischen unternehmen mit dem Recht der wirtschaftlichen Nutzung gehören........………..……..... 85 4.2.8. Die Reihenfolge der Vorbereitung der Entscheidung über Bedingungen der Privatisierung (des Verkaufs) von Immobilienobjekten................................................................................................................. 92 4.2.9. Die Ordnung der Bereitstellung der Gebäude und Grundstücke, auf den sie sich befinden, durch Versteigerungen…................................................................................................................................98 4.2.10. Die Ordnung der Erlangung der Gutachten für den Anschluß des Investitionsergebnisses an die Versorgungsnetze.................................................................................................................................101 4.2.11. Die Reihenfolge der Übergabe der Objekte der Ingenieur-infrastruktur den spezialisierten wirtschaftlichen Organisationen................................................................................................................106 4.2.12. Die Ordnung der Organisierung und Durchführung der öffentlichen Anhörungen und Benachrichtigungen der Einwohner beim Ausüben der städtebaulichen Tätigkeit in Sankt-Petersburg .........…. 108 4.2.13. Die Reihenfolge der staatlichen Registrierung der Immobilienrechte und der Abschlüsse mit Immobilien.............................................................................................................................................…..113 4.2.14. Die Ordnung der Privatisierung der sich in sattatlichem Eigentum von Sankt-Petersburg befindenden Aktien und Anteile an den Stammkapitalien der Wirtschaftsgesell-schaften...…………..……........115 2


4.2.15. Die Ordnung der Privatisierung von staatlichen Unita-runternehmen (GUP)...................................118 5. DAS IN SANKT-PETERSBURG GELTENDE BESTEUERUNGSSYSTEM.....................……………....... 122 6. STAATSAUFTRAG VON SANKT-PETERSBURG..............………......................................................…….139 7. NEUE MECHANISMEN DER REALISATION VON INVESTITIONSVORHABEN AUFGRUND DER GRUNDSÄTZE DER PARTEIENFINAZIERUNG........................…..................................................……... 143 7.1. Rechtsgrundlagen der Parteienfinanzierung im Zusammenhang mit dem föderalen Gesetz «Über Konzessionsvereinbarungen».........................................................................................................………143 7.2. Gesetzgebung von Sankt-Petersburg über die staatsprivate Partnerschaft. Beispiele der Projekte....... 148 8. JURISTISCHE GRUNDLAGEN DER ERRICHTUNG UND FUNKTION DER SONDERWIRTSCHAFTSZONEN PRÄFERENZEN, DIE DEM INVESTOR – DEM RESIDENTEN EINER SONDERWIRTSCHAFTSZONE (BÖZ) GEWÄHRT WERDEN…...........................................................................................................152 9. INVESTITIONSPROJEKTE UND PROGRAMME SANKT-PETERSBURGS........................................…..154 9.1. Grosse Investitionsprojekte und Programme.......................................................................…………….154 9.2. Beispiele erfolgreicher Fuhrung der Investitionstätigkeit in Sankt-Petersburg......................................161 10. INFORMATIONEN ÜBER DEN IMMOBILIENWERT IN SANKT-PETERSBURG.........................….…163 10.1. Informationen über den Grundwert.........…………………………......................…………....…..…...163 10.2. Informationen über den Wert von Wohnimmobilien...…...........…………...............……...........……..166 10.3. Informationen über den Wert von kommerziellen Immobilien...……...........................……....…..…..174 11. INFORMATIONEN ÜBER ANSCHLUSSGEBÜHREN AN INGENIEURTECHNISCHE VERSORGUN GSNETZE...........................................................................................................................................………..180 ANHANG ANHANG 1. GLOSSAR..................…......….…..............................…………………………………………… 182 ANHANG 2. KONTAKTANSCHRIFTEN VON ORGANEN DER STAATLICHEN MACHT, SOWIE VON BETRIEBEN DES INGENIEURENERGIEKOMPLEXES SANKT-PETERSBURGS............................................185 ANHANG 3. AUFSTELLUNG DER DOKUMENTE, DIE TÄTIGKEIT DER STAATSGEWALTORGANE IN SANKT-PETERSBURG REGLAMENTIERT………................................…………..……………………...193 ANHANG 4. ANSCHRIFTEN DER HAUPTGESCHÄFTSZENTREN VON SANKT-PETERSBURG......…..195 VERFASSER.........………….....................…………………………………………………………………........198

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EINLEITUNG Sankt-Petersburg ist das zweitgrößte wirtschaftliches, Verkehrs-, Wissenschafts-, Kultur- und Tourismuszentrum Russlands. In der Stadt wohnen 4,6 Mio. Menschen, es sind hier die größten Unternehmen der Industrie und äußeren Verkehrsträger unterbracht, es wird ca. 3.3% des Nationalbruttoprodukts der RF produziert, außerdem sind hier die Denkmäler der Geschichte und Kultur von weltweiter Bedeutung gesammelt, die für Touristen sehr anlockend sind. Es fließt durch Sankt-Petersburg 20% des gesamten Umfangs der Lieferungen von Export- und Importwaren des Landes, darunter auch 52% von Importwaren, die nach Russland mit dem Seetransport geliefert werden. Sankt-Petersburg gehört zu den führenden Städten Russlands beim wirtschaftlichen Nachwuchs; die Stadt hat attraktive Investitionsbedingungen geschaffen. Im Jahre 2007 betrug der gesamte Umfang der Investitionen in das Stammkapital von Sankt-Petersburg 12,6 Mia Dollar, der gesamte Umfang der ausländischen Investitionen – 6,3 Mia Dollar, der Auslandsumsatz erhöhte sich bis zum 38,5 Mia US-Dollar. Zu den Handelspartnern von Sankt-Petersburg gehören die größten Länder der Welt: China, Deutschland, Finnland, die USA, die Niederlanden, Italien. In Sankt-Petersburg wurden Betriebe solcher großen internationalen Unternehmen, wie z.B. «Coca-cola», «Pepsi», «Gillette», «Wrigley», «Electrolux», «Britisch American Tobacco», «Bosh und Siemens Hausgeräte», «Toyota» u.a. untergebracht. In Vororten Sankt-Petersburgs befindet sich die Tabakfabrik «Philip Morris Izhora» und ein Ford-Werk. In nächster Zukunft ist der Bau von Herstellungswerken der Unternehmen «Nissan», «General Motors», «Suzuki», «Hyundai» geplant, sowie Umsetzung anderer großen Investitionsprojekte. Die internationale Ratingagentur Standard & Poor‘s hat im März 2008 das langfristige kredit-Rating von SanktPetersburg in ausländischen und nationalen Währung «ВВВ-» auf «ВВВ», Prognose «stabil» erhöht1. Dabei handelt es sich um Investitionsrating. Die internationale Ratingagentur Fitch Ratings hat auch Sankt-Petersburg ein Investitionsrating zuerkannt (ВВВ, Prognose «positiv»)2. Aber die Investoren orientieren sich hier nicht nur auf gesamte Investitionswerte in Sankt-Petersburg. Sie müssen sich mit konkreten Bedingungener Investitionstätigkeiten in der Stadt auskennen. Um die potenziellen Investoren mit den Besonderheiten der Investitionstätigkeit in Sankt-Petersburg bekannt zu machen, ist die achte Ausgabe des Handbuches «Wie investiert man in Sankt-Petersburg» vorbereitet. Hier ist nicht nur gesetzliche Lage der Investitionsaktivitäten in Sankt-Petersburg vorgestellt und reale Maßnahmen von den höheren Gewinnen in der Wirtschaft der Stadt gezeigt, aber hauptsächlich ganz ausführlich sind die konkrete Prozedur der Realisierung des Investitionsprozesses bei den Beziehungen zu staatlichen Behörden SanktPetersburgs aufgeschrieben. Habend so ein Handbuch wird ein Investor nicht nur nach welchem Gesetz seine Rechte und Gewinne sicher wissen, sondern auch wie man am schnellsten durch «Machtkorridore» geht.

1 Internetadresse: http://www.standardandpoors.ru 2 Internetadresse: http://www.fitchratings.ru/regional/finances/ratings/list/index.wbp 4


1. RECHTLICHE REGULIERUNG DER INVESTITIONSTÄTIGKEIT Geltende Investitionsgesetze sind ein Komplex von rechtlichen Akten auf föderalen und Gebietsebenen. Föderale Gesetze: 1. Föderalgesetz «Über Investitionstätigkeit in der RF» (mit Änderungen vom 10.01.2003) vom 26.06.1991 Nr. 1488-1. 2. Föderalgesetz «Über ausländische Investitionen in der RF» (mit Änderungen vom 29.04.2008) vom 09.07.1999 Nr.l60-FG. 3. Föderalgesetz «Über Investitionstätigkeit in der RF, die in der Form von Kapitalanlagen abgewickelt ist» (mit Änderungen vom 24.07.2007) vom 25.02.1999 Nr.39-FG. Gesetzgebung in Sankt-Petersburg: 1. Gesetz Sankt-Petersburgs «Über Anordnung von Immobiliengewährung des Eigentums Sankt-Petersburgs für Anbau und Umbau» (mit Änderungen vom 06.05.2008) vom 17.06.2004 Nr.282-43. 2. Gesetz Sankt-Petersburgs «Über staatlichen Unterstützung Sankt-Petersburgs bei Investitionen in Wohnbau» vom 16.06.2001 Nr.568-71. 3. Gesetz Sankt-Petersburgs «Über staatliche Unterstützung der Investitionstätigkeit im Sankt-Petersburger Gebiet» (mit den Änderungen, die durch St.Petersburg Gesetz T70, 676-101 vom 09.12.2003 vorgeschrieben sind) T70; 348-46 vom 08.05.2001. 4. Gesetz Sankt-Petersburgs «Über Steuervergünstigungen» (mit Änderungen vom 16.07.2007) vom 14.07.1995 Nr.81-11. 5. Gesetz Sankt-Petersburgs «Über Investitionssteuerkredit» (mit Änderungen vom 20.07.2006) vom 12.07.2002 Nr.316-28. 6. Anordnung der Regierung Sankt-Peterburgs «Über Gewährung von staatlichen Garantien in Sankt-Petersburg» vom 17.08.2004 Nr. 1385.

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2. STEUERLICHE UNTERSTÜTZUNG DER INVESTITIONSTÄTIGKEIT IN SANKT-PETERSBURG 2.1. STEUERLICHE VERGÜNSTIGUNGEN DER INVESTITIONEN LAUT FÖDERALER GESETZGEBUNG Neben steuerlichen Vergünstigungen, welche die Gesetzgebung Sankt-Petersburgs den Investoren gewähren, setzt die föderale Gesetzgebung gemeinsame, in ganz Russland geltende, steuerliche Vergünstigungen für Personen, welche Investitionstätigkeit ausüben. 1. Mehrwertsteuer Laut Teilpunkt 16 Punkt 2 Artikel 149 SK RF1 in der RF keiner Besteuerung (ist von der Besteuerung befreit) unterliegt die Ausführung der Arbeiten, die während der Realisierung von sozialwirtschaftlichen Zielprogrammen (Projekten) für den Wohnungsbau für Militärpersonen im Rahmen der Realisierung von genannten Programmen (Projekten) durchgeführt werden, darunter auch: Arbeiten zum Bau von sozialkulturellen und kommunalen Objekten und dazu gehörender Infrastruktur; Arbeiten zur Gründung, zum Bau und Instandhalten der Berufsausbildungszentren für Militärpersonen, für die aus dem Militärdienst entlassene Personen und ihre Familienmitglieder. Die in diesem Punkt genannten Operationen unterliegen keiner Besteuerung (sind von der Besteuerung befreit), wenn diese Arbeiten ausschließlich und direkt durch Anleihen oder Kredite finanziert werden, die von internationalen Organisationen und (oder) ausländischen Regierungen, ausländischen Organisationen und physischen Personen finanziert werden entsprechend den Regierungsabkommen und zwischenstaatlichen Vereinbarungen, in denen die Russische Födera-tion als eine der Parteien auftritt, sowie gemäß den Vereinbarungen, die im Auftrag von der Regierung der RF von den von ihr bevollmächtigten Organen der Staatsverwaltung unterschrieben wurden. Laut Teilpunkt 16 Punkt 3 Artikel 149 SK RF unterliegt in der RF keiner Besteuerung die Ausführung der wissenschaftlichen Forschungsarbeiten und der Entwicklungsarbeitenauf Kosten der Budgetmittel, sowie Mittel des russischen Fonds der fundamentalen Forschungen, des russischen Fonds der technologischen Entwicklung und der für diese Zwecke, entsprechend der Gesetzgebung der RF, gebildeten außerbudgetären Fonds der Ministerien, der Ämter, der Assoziationen; die Ausführung der wissenschaftlichen Forschungsarbeiten und der Entwicklungsarbeiten von den Bildungs- und Wissenschaftsinstitutionen aufgrund der wirtschaftlichen Verträge. Laut Artikel 150 Punkt 7 SK RF unterliegt keiner Besteuerung die Einfuhr in das Zollgebiet der RF der technologischen Ausrüstung, ihrer Komponenten und Ersatzteile, die als Einlage in statutenmäßige (zusammengelegte) Kapitalien der Organisationen importiert werden2. Entsprechend Teilpunkt 15, Punkt 2, Artikel 149 SK RF sind von der Bezahlung der Mehrwertsteuer Reparatur-, Wiederherstellungs-, Konservierungs- und Wiederaufbauarbeiten befreit, die bei der Wiederherstellung der Denkmäler der Geschichte und der Kultur durchgeführt werden, die vom Staat geschützt sind, der Kulturgebäude und -bauten, die sich im Gebrauch der religiösen Organisationen befinden (mit Ausnahme archäologischer Arbeiten und der Erdarbeiten in der Zone der Anordnung der Denkmäler der Geschichte und der Kultur oder der Kultusgebäude und -bauten; der Bauarbeiten zur Wiederherstellung der vollständig verlorenen Denkmäler der Geschichte und der Kultur- oder Kultusgebäude und der Bauten; der Arbeiten zur Herstellung der Wiederherstellungs- und Konservierungskonstruktionen und Materialien; der Tätigkeit der Kontrolle der Qualität von den geführten Arbeiten). Entsprechend Punkt 6, Artikel 149 SK RF unterliegen die genannten Operationen keiner Besteuerung, falls die Steuerzahler, die diese Operationen durchführen, über entsprechende Lizenzen auf die Verwirklichung der Tätigkeit, die entsprechend der Gesetzgebung Russischer Fö-deration lizenziert wird, verfügen. 2. Die Gewinnsteuer Wenn bis zum Jahr 2002 in Verbindung mit der Gewinnsteuer (der föderalen Steuer) bestimmte Vergünstigungen gewährt wurden, so sind zur Zeit laut Kapitel 25 SK RF keine Vergünstigungen vorgesehen, doch es gibt bestimmte Kosten des Anlagecharakteres, die im Bestand der Aufwände für die Ziele der Besteuerung des Gewinns berücksichtigt sind. Dadurch verwirklicht sich die Stimulierung der Investitionen durch die Steuermethoden. Zu solchen Kosten können die Ausgaben für die Erschließung der Naturschätze gezählt werden, das heißt die Kosten des Steuerzahlers für die geologische Forschung des Erdinneres, die Untersuchung der Bodenschätze, die 1 SK RF – Steuerkodex der RF. 2 Siehe die Verordnung vom Hauptzollkomitee der RF «Über Genehmigung der Vorschrift zur Anwendung von Zollorganen der RF der Mehrwertsteuer in bezug auf Waren, welche in die Russische Föderation eingeführt werden» (mit Änderungen vom 29.12.2006) vom 7.02.2001 Mr.131. 6


Durchführung der Vorbereitungsarbeiten (Art. 261 SK RF). Zu Kosten des Anlagecharakters können auch die Ausgaben für wissenschaftliche Forschung sarbeiten und Entwicklungsarbeiten gezählt werden (Artikel 262 SK RF). Die Ausgaben des Steuerzahlers für WF und E, die für die Entwicklung von neuen und Verbesserung der vorhandenen Produktion (Waren, Arbeiten, Dienstleistungen) getätigt wurden, insbesondere die Kosten auf Erfindungswesen, werden gleichmäßig in den Bestand anderer Ausgaben im Laufe eines Jahres aufgenommen, wenn die genannten Forschungen und Entwicklungen im Bereich der Produktion und (oder) des Vertriebs (Ausführung von Arbeiten, Leistung der Dienste) verwendet werden. Die Ausgaben des Steuerzahlers für WF und E, die für die Entwicklung von neuen oder Vervollkommung der verwendenden Technologien, sowie die Entwicklung von neuen Rohstofftypen und Werkstoffen, die kein positives Ergebnis gebracht haben, getätigt wurden, sind auch gleichmäßig in den Bestand anderer Ausgaben im Laufe eines Jahres in Höhe von tatsächlich getätigten Ausgaben und in der Reihenfolge, die vom SK RF vorgesehen ist, aufzunehmen. Die Ausgaben des Steuerzahlers für WF und E, die in der Form der Abführungen für die Bildung des russischen Fonds der technologischen Entwicklung, und auch anderer Fachund Interfachfonds der Finanzierung von Wf und E getätigt wurden, und in der Reihenfolge registriert wurden, die vom föderalen Gesetz «Über die Wissenschaft und die staatliche wissenschaftlich-technische Politik» vorgesehen wird, gehören zum Zweck der Besteuerung innerhalb von 1,5% der Einkommen (des Bruttoertrages) des Steuerzahlers. Zwecks der Stimulierung der Anlageaktivität der Organisationen wurde vom föderalen Gesetz vom P. 1.1 Art. 259 SK RF bestimmt, dass ab 01.01.2006 die Steuerzahler einmalig berechtigt sind, in den Bestand der Ausgaben der Rechnungssteuerperiode die Ausgaben für Kapitalinvestitionen innerhalb von 10% des ursprünglichen Wertes der Hauptmittel (mit Ausnahme der Hauptmittel, die kostenlos erhalten wurden) und (oder) der Ausgaben, die beim Zubau, bei der Modernisierung, der technischen Umrüstung, der teilweisen Liquidation der Hauptmittel getätigt wurden, deren Summen dem Artikel 257 SK RF entsprechen, aufzunehmen. Auf solche Weise wurde die sogenannte «Anlageprämie» eingeführt, welche erlaubt, dass die Organisationen in den Bestand der laufenden Kosten den Teil der Kapitalinvestitionen aufnehmen, und dadurch die Summen der Amortisationsabführungen verringern und das Tempo der Deckung der Ausgaben für den Erwerb der Hauptmittel und der nichtmateriellen Aktivbestände beschleunigen. 3. Die Steuer für das Eigentum der Organisationen Entsprechend Artikel 381 SK RF werden von der Besteuerung mit der Eigentumssteuer unter anderem befreit: - die Organisationen, deren Haupttätigkeit die Herstellung der pharmazeutischen Produktion ist, in Bezug auf das Eigentum, das von ihnen für die Herstellung tierärztlicher immunbiologischer Präparate verwendet wird, die für den Kampf mit Epidemien und Viehseuchen bestimmt sind; - die Organisationen - in bezug auf die Eisenbahngleise der allgemeinen Benutzung, die allgemeine Benutzung der föderalen Autostraßen, der Hauptleitungsrohrleitungen, der Linien der Stromleitung, sowie der Bauten, die notwendige technologische Teile der erwähnten Objekte sind. Das Verzeichnis des Eigentums, das sich auf die erwähnten Objekte bezieht, wird von der Regierung der RF genehmigt; - das Eigentum spezialisierter orthopädischer Unternehmen; - das Eigentum der Rechtsanwaltskollegien, der Rechtsanwaltbüros und der juristischen Beratungsstellen. 4. Die Sonderwirtschaftszonen Durch föderales Gesetz vom 22.07.2005 Nr. l16-FG «Über die Sonderwirtschaftszonen in der RF» ist die Reihenfolge der Bildung, des Funktionierens und der Liquidation der Sonderwirtschaftszonen auf dem Territorium der RF festgelegt. Die Sonder Wirtschaftszone ist ein von der Regierung der RF bestimmter Teil des Staatsgebiets der RF, auf dem das besondere Regime der Durch führung der Unternehmertätigkeit gilt. Die Besteuerung der Residenten der SWZ (Sonderwirtschaftszone) gestaltet sich entsprechend der Gesetzgebung der RF über Steuern und Gebühren. Im Zusammenhang mit der Verabschiedung des föderalen Gesetzes vom 22.07.2005 Nr. l16-FG wurden vom föderalen Gesetz vom 22.07.2005 Nr. ll7-FG im Steuerkodex (SK) RF Änderungen vorgenommen, die ab 01.01.2006 in Kraft treten. Für SWZ wird das Zollregime der zollfreien Zone eingeführt, bei dem die ausländischen Waren in den Grenzen des Territoriums von SWZ untergebracht und ohne Bezahlung der Zollgebühren und der Mehrwertsteuer verwendet werden, dabei werden die russischen Waren ent-sprechend dem Zollregime des Exportes mit der Bezahlung der Akzise und ohne Bezahlung der Ausfuhrzollgebühren untergebracht und verwendet. Bei der Einfuhr der russischen Waren, die unter dem Zollregime der freien Zollzone abgefertigt werden, auf den übrigen Teil des Zollterritoriums 7


der RF, oder bei ihrer Übergabe auf dem Gebiet von SWZ den Personen, die nicht die Residenten solcher Zonen sind, wird die Steuerbasis nach der Mehrwertsteuer als die Summe des Zollwertes dieser Waren bestimmt, die der Bezahlung der Zollgebühr und der Akzisen (Unterakzisenwaren) unterliegt (Artikel 160 SK RF; Artikel 1 Punkt 2 des föderalen Gesetzes vom 22.07.2005 Nr.ll7-FG). Bei der Realisierung der 9 Waren, die unter dem Zollregime der freien Zollzone abgefertigt werden, wird die Besteuerung der Mehrwertsteuer nach dem Satz von 0% (Artikel 1 Punkt 3 des föderalen Gesetzes vom 22.07.2005 Nr.117-FG) durchgeführt. Bei der Einfuhr von Unterakzisenwaren und bei der Unterbringung der Unterakzisenwaren unter das Zollregime des freien Zollgebiets, ausschließlich von Unterakzisenwaren, die in die wirtschaftliche Hafensonderzone eingeführt werden, wird die Akzise in vollem Umfang bezahlt. Bei der Unterbringung der Unterakzisenwaren unter das Zollregime des freien Zollgebiets in der wirtschaftlichen Hafensonderzone wird die Akzise nicht bezahlt (Teilpunkt 3, Punkt 1, Art. 185 SK RF). Bei der Ausfuhr von Unterakzisenwaren bei der Unterbringung der Waren unter dem Zoll regime der freien Zollgebiets wird die Akzise unter Berücksichtigung des Artikels 184 SK RF nicht bezahlt, oder die bezahlten Summen der Akzise werden den Steuerorganen der RF in der Reihenfolge, die vom Steuerkodex SK RF (Artikel 1 Punkt 5б des föderalen Gesetzes vom 22.07.2005 Nr. l17-FG) vorgesehen ist, zurückgegeben. Für SWZ wird das privilegierte Regime für Gewinnsteuer der Organisationen eingeführt: 1. Die Steuerzahler sind die Organisationen, die den Status des Residenten der Industrie und Produktions - SWZ haben; sie sind berechtigt, in bezug auf die eigenen Hauptmittel zur Hauptnorm der Amortisation den speziellen Faktor, aber nicht höher als 2, anzuwenden; 2. Die Ausgaben für die wissenschaftlichen Forschungen und die Test- und Konstruktions-arbeiten (einschließlich solcher, die kein positives Ergebnis gebracht haben), durchgeführt von den Steuerzahler-Organisationen, die auf den Territorien von SWZ registriert sind und arbeiten, und die entsprechend der Gesetzgebung der RF gegründet wurden, werden der Rechnungsperiode zugeschrieben, in der sie durchgeführt wurden, dabei werden die tatsächlichen Ausgaben berechnet; 3. Für die Organisationen-Residenten der SWZ ist von Gesetzen der Subjekte der RF ein Mindersteuersatz für Gewinne festgelegt, die an den Haushalt von Subjekten der RF abzuführen sind und in einer wirtschaftlichen Sonderzone getätigt werden, unter der Bedingung der geteilten Abrechnung von Einkommen (Ausgaben) aus der Tätigkeit in der wirtschaftlichen Sonderzone und von Einkommen (Ausgaben) aus der Tätigkeit außerhalb der wirtschaftlichen Sonderzone. Dabei kann der genannte Steuersatz nicht niedriger als 13,5 % sein (Artikel 284 SK RF). Für die Steuerzahler-Organisationen und die privaten Unternehmer, die den Status des Residenten der technischeinführenden SWZ haben und die Zahlungen an natürliche Personen tätigen, die auf dem Territorium der technisch-einführenden SWZ arbeiten, werden die folgenden Sätze der einheitlichen Sozialsteuer angewendet: - bei der Steuerbasis für jede natürliche Person mit zunehmendem Ergebnis ab Anfang des Jahres bis zu 280 000 Rbl. - 14%; - von 280 001 Rbl. bis zu 600 000 Rbl. - 39 200 Rbl. + 5,6% von der Summe, die 280 000 Rbl. übersteigt; - über 600 000 Rbl. - 57 120 Rbl. + 2,0% von der Summe, die 600 000 Rbl. übersteigt. Die Summen der einheitlichen Sozialsteuer unterliegen der Aufnahme in das föderale Budget. Von der Besteuerung des Organisationseigentums werden laut dem Artikel 381 SK RF die Organisationen befreit – im Bezug auf das Eigentum, das in die Bilanz der Organisationen-Residenten der SWZ gehört, das für die Ausübung der Tätigkeit in der SWZ im Rahmen des Abkommens über die Entwicklung der SWZ gebaut oder gekauft wurde und das sich seit 5 Jahren ab Entstehung des Eigentumsrechtes auf das genannte Eigentum in der SWZ befindet. Von der Bezahlung der Bodensteuer werden die Organisationen-Residenten der SWZ für die Periode von 5 Jahren ab Entstehung des Eigentumsrechtes auf das Grundstück, das dem Residenten der SWZ (Art. 395 SK RF) gewährt wurde, befreit. Keiner Besteuerung unterliegt das Einkommen der physischen Personen in der Form von Einkommensummen nach Investition, das für den Kauf (Bau) von Wohnräumen für die Beteiligten am Kapitalisierungs- und Hypothekensystem zur Wohnversorgung für Militärpersonen laut dem Föderalgesetz vom 20.08.2004 Nr. 117-FG «Über die Kapitalisierungs- und Hypothekensystem zur Wohnversorgung für Militärpersonen» verwendet wird. Nach anderen Steuern der Organisationen wird keine direkte Gewährung von Vergünstigungen, die die Anlagetätigkeit fördern, vorgesehen.

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2.2. DIE ZOLLVERGÜNSTIGUNGEN DER INVESTITIONEN Laut der Zollund Investitionsgesetzgebung werden Vergünstigungen bei den Zollzahlungen ausschließlich entsprechend dem Gesetz der RF «Über Zolltarif» vom 21.05.1993 Nr.5003-1 und dem Teil 2 des Steuerkodexes der RF gewährt. Dabei wird, entsprechend Artikel 34 des Gesetzes der RF «Über Zolltarif», die Ordnung der Gewährung von Tarifvergünstigungen, die vom genannten Gesetz festgelegt sind, von der Regierung der RF bestimmt. Auf solche Weise werden alle Arten der Tarifvergünstigungen, die in Artikeln 35, 36 und 37 des genannten Gesetzes festgelegt sind, nur beim Vorhandensein der entsprechenden Verordnung der Regierung der RF angewendet. Die Befreiung von der Bezahlung der Mehrwertsteuer in bezug auf die Waren, die in das Zollgebiet der RF eingeführt werden, wird entsprechend den Leitsätzen Artikels 150 SK RF angewendet. Der genannte Artikel hat einen Rahmencharakter und fordert die Anwendung anderer, dem Gesetz untergeordneter Akten. In der Regel sind das die Verordnun-gen von der Regierung der RF. Ein Objekt der Besteuerung mit Akzisen ist die Einfuhr der Waren in das Zollgebiet. Laut dem Artikel 183 des Steuergesetzbuches Russischer Föderation der Besteuerung von der Akzise unterliegt die Einfuhr auf das Zollterritorium der RF der Akzisewaren nicht, von denen den Verzicht zugunsten des Staates geschehen ist und die unterliegen der Behandlung in staatlich und (oder) das Kommunaleigentum, bzw. die in der wirtschaftlichen Hafensonderzone untergebracht sind. Bei der Einfuhr der Waren auf das Zollterritorium der RF wird die Besteuerung von der Akzise je nach dem gewählten Zollregime entsprechend dem Zollgesetzbuch Russischer Föderation und dem Artikel 185 des Steuergesetzbuches Russischer Föderation erzeugt. Die Tarifvergünstigungen Laut Artikel 35 des Gesetzes der RF «Über Zolltarif» (mit Änderungen vom 27.07.2006) vom 21.05.1993 Nr.5003-1 werden von der Zollgebühr befreit: - die Anlagen, einschließlich der Maschinen, die Mechanismen, sowie auch Materialien, die zum Liefersatz der entsprechenden Anlagen gehören, und die Komponenten (mit Ausnahme von Unterakzisen), welche in das Zollgebiet der RF für Kredite eingeführt werden, die von den ausländischen Staaten und den internationalen Finanz Organisationen ent-sprechend internationalen Verträgen der RF (Artikel 35, Punkt «n» des Ge-setzes) gewährt wurden; - die für die zweckbestimmten Mittel des föderalen Budgets gekauften Anlagenfür die Produktion von Kindernahrung (die Komponenten und die Ersatzteile dazu), dessen Analoga in der RF nicht hergestellt werden, nach dem Verzeichnis, das von der Regierung der RF genehmigt ist, und auch die Anlagen für die Produktion der Kindernahrung (die Komponenten und die Ersatzteile dazu), erworben für die verbundenen ausländischen Kredite, die der RF von den ausländischen Staaten oder von Regierungen der ausländischen Staaten gewährt wurden. Die erwähnte Vergünstigung erstreckt sich auf die Anlagen (die Komponenten und die Ersatzteile dazu) für die Produktion der Kindernahrung, die in das Zollgebiet der RF zwecks der Realisierung des föderalen zweckbestimmten Programms «Entwicklung der Industrie der Kindernahrung» des Präsidentenprogramms «Kinder Russlands» importiert sind (Artikel 35, Punkt «п» des Gesetzes). Laut Artikel 37 des Gesetzes der RF «Über Zolltarif» bei der Durchführung der Handelspolitik der RF innerhalb ihres Zollgebiets ist die Gewährung der Tarifvergünstigungen als Rückgabe früher bezahlten Zollgebühren, die Senkung des Zollsatzes und die Befreiung, in den Ausnahmefällen, vom Zoll in bezug auf einige Waren zugelassen: 1. In das Zollgebiet der RF importierte und (oder) von diesem Gebiet zeitweilig unter der Zollkontrolle im Rahmen des entsprechenden Zollregimes exportierte Waren, die vom Zollkodex Russischer Föderation festgelegt sind. Der obengenannten Bestimmung entsprechen die folgenden Zollregimes: Reimport, Transit, Überarbeitung im Zollgebiet, Überarbeitung unter der Zollkontrolle, zeitweilige Einfuhr (Ausfuhr), Über Arbeitung außer dem Zollgebiet, Reexport. Im Rahmen des genannten Regimes können auch die Anlagen importiert werden. Zum Beispiel, setzt das Zollregime der zeitweiligen Einfuhr (Ausfuhr) die Gewährung der Zollvergünstigungen als die volle oder teilweise Befreiung von der Bezahlung der Zollgebühren und der Steuern voraus. Die Fälle der vollen Befreiung von der Bezahlung der Zollgebühren werden in bezug auf die zeitweilig importierten Waren von der Regierung der RF bestimmt. Zur Zeit gilt die Verordnung von der Regierung der RF vom 16.08.2000 Nr.599 «Über Auflistung der Waren, die zeitweilig importiert (exportiert) werden, und die voll von der Bezahlung der Zollgebühren und der Steuern befreit sind (bedingt)» (mit Änderungen vom 11.03.2003). 2. Die komplett exportierten Lieferungen für den Bau der Objekte der Anlagezusammenar-beit im Ausland, entsprechend den Zwischenregierungsabkommen, deren Teilnehmer die Russische Föderation ist. 3. In das Zollgebiet der RF als Einlage in die Satzungsfonds der Unter-nehmen mit ausländischen Investitionen und der ausländischen Unternehmen eingeführte Waren, und auch abgesonderte, von diesen Unternehmen exportierte Arten der Waren der eigenen Produktion für die Fälle, die von den Abkommen der Teilung der Produktion 9


vorgesehen sind, die von der Regierung der RF von einem von ihr bevollmächtigten staatlichen Organ entsprechend den Gesetzen der RF abgeschlossen wurden, oder im Laufe der Periode der Rückflussdauer der Investitionen der ausländischen Investitionen in der, durch den obersten Rat der RF bestimmten Reihenfolge. Die Reihenfolge der Gewährung von Vergünstigungen bei der Bezahlung der Zollzahlungen den Organisationen mit den ausländischen Investitionen ist von der Verordnung der Regierung der RF vom 23.07.1996 Nr.883 «Über Vergünstigungen bei der Bezahlung der Importzollgebühr und der Mehrwertsteuer in Bezug auf die Waren, die von den ausländischen Investoren als die Einlage in das Satzungskapital des Unternehmens mit den ausländischen Investitionen importiert sind», bestimmt. Die Befreiung von der Bezahlung der Zollgebühren in bezug auf die Waren, die als Einlage in das Satzungskapital (zusammengelegtes Kapital) der Organisation mit den ausländischen Investitionen importiert werden, wird vom Zollorgan, das die Zollerledigung solcher Waren durchführt, bei der gleichzeitigen Erfüllung folgender Anforderungen gewährt: - Die Übereinstimmung mit dem Charakter der Waren — die Waren sind nicht unter Akzisen und gehören zu den Hauptproduktionsbeständen. Die Ordnung des Zurechnens der Gegens-tände zu den Hauptproduktionsfonds ist von den entsprechenden normativen Rechtsakten und den methodischen Hinweisen des Ministeriums der Finanzen der RF (das Finanzministerium Russlands) nach dem Föderalen Gesetz «Über die Buchführung» (einschließlich dem Befehl des Finanzministeriums Russlands vom 30.03.2001 Nr.26n u.s.w), sowie vom Russishe Klassierer der Grundbestände OK 013-94, der genehmigten Verordnung des staatlichen Standards Russlands vom 26.12.1994 Nr.359 (mit den Veränderungen und den Ergänzungen) eingerichtet; - Die Übereinstimmung mit den Informationen, die in den Gründungspapieren angegeben sind - die Waren werden während der Fristen, die von den Gründungspapieren für die Bildung des Satzungskapitals (zusammengelegten Kapitals) bestimmt sind, eingeführt, nach dem Wert und der Anzahl übersteigen sie nicht den in den Gründungs papieren angegebenen Umfang der Einlage des ausländischen Investors in den Satzungskapital (zusammengelegtes Kapital), und werden unmittelbar bei jenen Arten der Tätigkeit (der Produktion von Waren und bei den Dienstleistungen) verwendet, die in den Gründungspapieren erwähnt sind; Dabei ist vom Punkt 2 Verordnungen der Regierung der RF vom 23.07.1996 Nr.883 eingerichtet, dass im Falle der Realisierung der Waren, die als der Beitrag des ausländischen Investors in Statuten massigen eingeführt sind das Stammkapital der Organisation mit Ausländischen Investitionen zu bezahlen auf das Datum der bedingten Ausgabe die Zollgebühren entsprechend der Zollgesetzgebung Russischer Föderation bezahlt werden. Die Hauptgarantien der Rechte der ausländischen Investoren auf die Investitionen und die von ihnen bekommenen Einkommen und den Gewinn, der Bedingung der Unternehmertätigkeit der ausländischen Investoren auf die Territorien der RF, des Begriffes «die ausländischen Investitionen», «der ausländische Investor» sind im Föderalen Gesetz der RF vom 09.07.1999 Nr. 160-FG «Über die ausländischen Investitionen in der RF» fixiert. Die Steuervergünstigungen Gemäß Artikel 150 SK RF wird von der Besteuerung die Einfuhr in das Zollgebiet der RF der technologischen Anlagen, der Zusatz- und Ersatzteile dazu, importiert als die Einlage in die Satzungskapitalen (zusammengelegte Kapitalien) der Organisationen, befreit. Bei der Einfuhr der Waren in das Zollgebiet der RF wird die Besteuerung mit der Mehrwertsteuer je nach dem gewählten Zollregime, entsprechend dem Zollkodex der RF und Artikel 151 SK RF bestimmt.

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2.3. DIE UNTERSTÜTZUNG DER INVESTITIONSTÄTIGKEIT ENTSPRECHEND DER GESETZGEBUNG SANKT-PETERSBURGS Die Unterstützung der Investitionstätigkeit erfolgt laut Gesetz Sankt-Petersburgs «Über die staatliche Unterstützung der Investitionstätigkeit auf dem Territorium Sankt-Petersburgs» (mit den Änderungen, die durch St.Petersburg Gesetz T70, 676-101 vom 09.12.2003 vor-geschrieben sind) T70; 348-46 vom 08.10.2001. Die Investitionspolitik Sankt-Petersburgs wird auf die Prinzipien gegründet: - das Wohlwollen in den Wechselbeziehungen mit dem Investor; - die Annahme der Gewissenhaftigkeit der Investoren; - die Ausgewogenheit der öffentlichen und privaten Interessen; - die Offenheit und die Zugänglichkeit für alle Investoren der Information, die für die Verwirklichung der Investitionstätigkeit notwendig ist; - die Klarheit und die Einfachheit des Anlageprozesses in Sankt-Petersburg; - die Gleichberechtigung der Investoren und Standardisierung der öffentlichen Prozeduren; - die Objektivität und der vernünftige ökonomische Sinn in den getroffenen Entscheidungen; - die Unveränderlichkeit der getroffenen Entscheidungen; - die gegenseitige Verantwortung der Stadt Sankt-Petersburg und der Investoren. In Sankt-Petersburg sind verschiedene Formen der staatlichen Unterstützung der Investitionstätigkeit gesetzlich vorgesehen. 1. Die Überlassung der staatlichen Garantien Sankt-Petersburgs Laut der Regierungsverordnung Sankt-Petersburgs «Über die Überlassung der staatlichen Garantien SanktPetersburgs» vom 17.08.2004 Nr.1385 werden staatliche Garantien Sankt-Petersburgs den juristischen Personen gewährt, unabhängig von den Eigentumsformen für die Versorgung der Erfüllung ihrer Verpflichtungen vor den dritten Personen bei der Realisierung der Anlageprojekte, die dem System der Ziele der sozialen und ökonomischen Entwicklung Sankt-Petersburgs entsprechen. Der Anteil der Leihmittel, die von der juristischen Person unter die staatliche Garantie herangezogen werden, zum Gesamtvolumen der Investitionen, die für die Realisierung des Anlageprojektes notwendig sind, soll nicht mehr als 50% bilden. Der Rücklaufzeit des Gesamtvolumens der Investitionen soll nach dem Anlageprojekt nicht mehr als fünf Jahre nach dem Anfang der Verwirklichung der Anlagetätigkeit bilden. Der Zinsfuß der Entlehnung soll nach dem Kredit, der von der juristischen Person unter die staatliche Garantie herangezogen wird, den Sätzen der Entlehnungen Sankt-Petersburgs auf den inneren und äußerlichen Märkten mit der gleichen Laufzeit entsprechen. Der Umfang der Verpflichtungen des Bürgen wird nach der staatlichen Garantie, die dem Kreditor-Deviseninländer in die Versorgung der Erfüllungen der Kreditverpflichtungen der juristischen Person gewährt ist, die das Anlageprojekt durchführt, der Summe der Hauptschuld nach dem Kredit begrenzt, und dem Kreditor - Devisenausländer kann den ganzen Umfang der Verpflichtungen, die aus den Bedingungen des Kreditvertrages folgen, einschließen. Die Laufzeit der staatlichen Garantie hängt von der Leistungsfrist der Verpflichtungserfüllung ab, nach der die staatliche Garantie gewährt ist. Der Umfang der Zahlung für die Überlassung der staatlichen Garantien wird vom Haushaltsgesetz Sankt-Petersburgs für das entsprechende Rechnungsjahr aufgestellt. Die Auswahl der Anlageprojekte, die mit der Heranziehung der Leihmittel unter die staatliche Garantie realisierbar werden, wird von der Kommission nach der Erweisung der haushaltsmäßigen Unterstützung mittels der Überlassung der staatlichen Garantien Sankt-Petersburgs bei der Realisierung der Anlageprojekte getroffen. Die juristischen Personen unabhängig von den Eigentumsformen (weiter die Bewerber) können das Erhalten der staatlichen Garantien beanspruchen, wenn sie den folgenden obliga torischen Bedingungen entsprechen: - das Vorhandensein der Erfahrung der praktischen Arbeit des Bewerbers nicht weniger als drei Jahre nach seiner staatlichen Registrierung; - die Abwesenheit der vorausdatierten Verschuldung nach den gewährten auf der wiederkehrenden Grundlage früheren Mitteln aus dem föderalen Budget und des Budgets Sankt-Petersburgs, der Zinsbezahlung für die Benutzung von ihnen, den angerechneten und vorgewiesenen Strafsanktionen; - die Steuer- und Gebührenverschuldungsabwesenheit bei dem Bewerber nach dem Ergebnis des letzten Rechnungsjahres und nach dem letzten Rechnungsdatum bei den Budgets aller Niveaus und bei allen Fonds außerhalb des Haushalts; - die Abwesenheit bei dem Bewerber der überfälligen Verschuldung nach den Anleihen und den Krediten; - die Abwesenheit bei dem Bewerber der überfälligen Kreditverbindlichkeit und der Schäden nach den Ergebnissen des letzten Rechnungsjahres und nach dem letzten Rechnungsdatum vor dem Tag der Abgabe der Dokumente 11


für das Erhalten der haushaltsmäßigen Unterstützung in der Form der staatlichen Garantie; - die Abwesenheit bei dem Bewerber des Aufschubs oder der Ratezahlungen nach der Bezahlung der Steuer und der Gebühren in die Budgets aller Niveaus und die Fonds außerhalb des Haushalts, und auch der Steuer- und Haushalstkredite; - das Vorhandensein nicht weniger als 50% der eigenen Mittel gegen das Gesamtvolumen der Investitionen, für die Realisierung des Anlageprojektes notwendig sind; - das Vorhandensein anderer Garantien außer der staatlichen Garantie, die der Versorgung der Rückgabe der Kreditressourcen (die Eigentümer oder der Emissionswentpapiere) dienen. Die Einschätzung des Eigentums erfolgt auf Kosten der Mittel der Organisationen, die das Erhalten der staatlichen Garantie Sankt-Petersburgs beanspruchen. Die juristischen Personen, die sich in den Stadien der Reorganisation oder der Insolvenz befinden bzw. Merkmale der Insolvenz haben, die von der föderalen Gesetzgebung festgestellt sind, können nicht das Erhalten der staatlichen Garantien beanspruchen. Bei der Überlassung der haushaltsmäßigen Unterstützung soll der Vertrag über die Überlassung der staatlichen Garantie Sankt-Petersburgs in der Form der staatlichen Garantie die nächsten Bedingungen enthalten, die für den Bewerber obligatorisch sind: - die Schließung des zusätzlichen Abkommens mit den Banken, die die Abwicklung der Kassengeschäfte verwirklichen, über das Recht des Bürgen auf die Rückverrechnung der Mittel des Empfängers der Garantie für die Fälle, die vom Vertrag über die Überlassung der staatlichen Garantie Sankt-Petersburgs vorgesehen sind; - die vierteljährliche Vorstellung dem Komitee der ökonomischen Entwicklung, der Politik und des Handels (in der Kopie - dem Gewährleister) des Berichtes vom Lauf der Realisierung des Anlageprojektes, in bezug auf den Kredit, der mit der staatlichen Garantie gewährleistet ist, herangezogen war; - die vierteljährliche Vorstellung dem Gewährleister (in der Kopie - dem Komitee der ökonomischen Entwicklung, der industriellen Politik und des Handels) das Bilanzberichtswesen, das von der geltenden Gesetzgebung vorgesehen ist, im vollen Umfang mit der Notiz der Steuerinspektion, und auch anderer Dokumente, die die zweckbestimmte Nutzung der Kreditressourcen bestätigen; - die Überlassung dem Gewährleister der liquiden Versorgung nach dem Ersatz der Summen, die die Letzten in der Darbietung der staatlichen Garantie den dritten Personen ezahlt sind, in die Zeitfristen und zu Bedingungen, vorgesehen vom Vertrag über die Überlassung der staatlichen Garantie Sankt-Petersburgs bei der Realisierung der Anlageprojekte (das Pfand des Eigentums, einschließlich als die Emissionswentpapiere, des Anteiles). Bei den übrigen gleichen Bedingungen über das vorrangige Recht auf das Erhalten der staatlichen Garantien verfügen die Bewerber, Gründer oder diejenige, deren Besitzer Sankt-Petersburg ist, und diejenige, die folgenden Punkten entsprechen: - der maximale Anteil der eigenen Mittel im Gesamtvolumen der Investitionen; - die minimale Dauer der angeforderten staatlichen Garantie; - die minimale Rückflussdauer des Projektes. Die Ordnung der Annahme und der Bearbeitung der Dokumente, der Auswahl der Projekte und der Erledigung des Vertrages zur Überlassung der staatlichen Garantie ist in der Abteilung 4.1. vorliegender Nachschlagewerke vorgestellt. Mit Rücksicht auf die neuen Anforderungen, die in den Artikeln 115_2, 117 des Haushaltskodexes der RF dargestellt sind, und auf die Änderungen im Artikel 42 des Gesetzes von Sankt-Petersburg vom 20.7.2007 Nr. 371-77 «Über Haushaltsverfahren in Sankt-Petersburg» werden nötige Änderungen und Ergänzungen der Vorordnung der Regierung von Sankt-Petersburg vom 17.08.2004 Nr. 1385 «Über Gewährleistung von staatlichen Garantien von Sankt-Petersburg» vorgenommen. 2. Die Überlassung den Investoren der Steuerermäßigungen innerhalb der Summen, die in das Budget Sankt-Petersburgs entsprechend der geltenden Gesetzgebung auf genommen werden. Das Verzeichnis der Steuerermäßigungen ist im Gesetz Sankt-Petersburgs «Über die Steuerermäßigungen» vom 14.07.1995 Nr.81-11 (mit den Veränderungen vom 16.07.2007). Aufgrund des Artikels 5-1 des Gesetzes von Sankt-Petersburg «Über die Steuerermäßigun-gen» werden von der Transportsteuerabführung die Organisationen – Residenten der SWZ auf dem Gebiet von Sankt-Petersburg für die Periode von 5 Jahren ab Entstehung des Eigentumrechtes auf das Verkehrsmittel in der von der Gesetzgebung der RF bestimmten Reihenfolge befreit. Diese Steuerermäßigung gilt nicht für Schiff- und Luftverkehrstransport. Laut dem Punkt 11 des Artikels 11-1 des Gesetzes von Sankt-Petersburg «Über Steuerer-mäßigungen» werden von der Vermögenssteuerabführung die Organisationen befreit, die die Ar-ten der wirtschaftlichen Tätigkeit entsprechend dem Abschnitt D «Verarbeitungsproduktion» des Allrussischen Klassierers von Arten der wirtschaftlichen Tätigkeit ausüben und als Zahler von Steuern auf das Organisationseigentum auftreten, deren Betrag an den Haus12


halt von Sankt-Petersburg abgeführt wird, und die seit dem 1. Januar 2007 auf dem Gebiet von Sankt-Petersburg innerhalb von drei beliebigen aufeinanderfolgenden Jahren in Buchführung und Betrieb Objekten der Hauptmittel3 im Wert von 3 Mia Rubel, darunter auch die als Beitrag in das Stammkapital erhaltenen Objekte (ausschließlich der ohne Entgelt oder nach dem Leasingvertrag erhaltenen Objekte) übernommen haben, im Teil des Restbuchwertes der genannten Objekte in-nerhalb von fünf Kalendertagen, die dem Kalenderjahr folgen, in dem die Bedingungen für die Gewährung einer Ermäßigung erfüllt wurden. Das Recht auf die Befreiung von der Besteuerung des Organisationeigentums bekommt der Steuerzahler ab dem ersten Tag des ersten Monates des Kalenderjahres, der dem Kalenderjahr folgt, am dessen Ende die Gesamtsumme der Anlagen in die Objekte der Hauptmittel4 nicht weniger als 3 Mia Rubel beträgt. Die Steuerzahler legen der Steuerbehörde, bei der sie angemeldet sind, zusammen mit der Berichterstattung für die erste Rechnungsperiode, in dem das Recht auf Erhalten von der Ermäßigung genutzt wurde, die Errechnung des Anlagenbestands5 vor, die laut dem Punkt 3 des Artikels 11-5-1 des aktuellen Gesetzes von Sankt-Petersburg bestimmt wird und zu der Folgendes gehört: - die Bezeichnung, der Anfangspreis, das Datum der Inbetriebnahme von Objekten der Hauptmittel; - die Dokumente, die die Anfangspreisentwicklung von Objekten der Hauptmittel bestäti-gen (außer der Hauptmittel, die in eigener Regie besorgt wurden); - die Benennung, der Restbuchwert und das Datum der Hauptmittelentfremdung (Aussonderung). Im Fall der Entfremdung der Objekte der Hauptmittel und ihrer Übergabe an die Filialen und andere selbständigen Abteilungen, die keinen Status der juristischen Person haben und sich außerhalb von Sankt-Petersburg befinden vor Ablauf von 5 Jahren nach der Entstehung des Rechtes auf das Erhalten der Ermäßigung, unterliegt der Steuerbetrag auf Organisationseigentum, der nicht an den Haushalt von Sankt-Petersburg im Zusammenhang mit der Gewährung der Ermäßigungen bezüglich der genannten Objekten abgeführt wurde, der Abführung an den Haus-halt Sankt-Petersburgs innerhalb von drei Monaten seit dem Entfremdungstag im vollen Umfang für die ganze Zeit der Nutzung von Ermäßigungen. Änderungen und Ergänzungen der Steuererklärung für die entsprechenden Rechnungsperioden werden gemäß der von der Gesetzgebung der RF über Steuer und Abgaben bestimmten Ordnung vorgenommen. Der Steuerzahler verliert das Recht auf Nutzung von der Ermäßigung ab dem ersten Tag des ersten Monates des Kalenderjahres, das dem Kalenderjahr folgt, in dem der Gesamtbetrag von Steuern und Abgaben (einschließlich der Vorauszahlungen), die an den Haushalt von Sankt-Petersburg abzuführen (angerechnet) sind, kleiner als der Gesamtbetrag von Steuern und Abgaben (einschließlich der Vorauszahlungen) ist, die an den Haushalt von Sankt-Petersburg im Kalenderjahr vor dem Jahr des Beginns der Nutzung von der Ermäßigung abzuführen (abgerechnet) waren. Bei der Errechnung des Gesamtbestands von Steuern und Abgaben (einschließlich der Vorauszahlungen), der an den Haushalt von Sankt-Petersburg abzuführen (angerechnet) ist, wird der Steuerbestand auf Organisationseigentum (einschließlich der Vorauszahlungen), der an den Haushalt von Sankt-Petersburg abzuführen (angerechnet) ist, in Bezug auf die in diesem Artikel genannten Objekte der Hauptmittel nicht berücksichtigt. Diese Regel wird nicht verwendet, wenn im Folge der Entfremdung der Objekte der Hauptmittel der Gesamtpreis für die Objekte der Hauptmittel, für die die Ermäßigung genutzt wird, nicht kleiner als 3 Mia Rubel wird. Aufgrund des Artikels 11-3 des Gesetzes von Sankt-Petersburg «Über die Steuerermäßi-gungen» beträgt der Satz der Gewinnsteuer der Organisationen, deren Betrag an den Haushalt von Sankt-Petersburg abgeführt wird, für die 3 Einschließlich der Objekte der Hauptmittel, deren Rekonstruktion und (oder) Modernisierung in Sankt-Petersburg durchgeführt wurde, darunter auch die als Beitrag in das Stammkapital erhaltenen Objekte (ausschließlich der ohne Entgelt oder nach dem Leasingvertrag erhaltenen Hauptmittel), die früher in Sankt-Petersburg nicht betrieben wurden und die für Produktions- und (oder) Verwaltungszwecke der Organisation bestimmt, für Produktion nötig und in Buchführung und Betrieb in Sankt-Petersburg übernommen sind. 4 Bei der Errechnung des Anlagenbetrags werden die Objekte der Hauptmittel, die in die Bilanz des Steuerzahlers gehören, darunter auch die als Beitrag in das Stammkapital erhaltenen Objekte (ausschließlich der ohne Entgelt oder nach dem Leasingvertrag erhaltenen Hauptmittel), die in Betrieb in Sankt-Petersburg innerhalb von drei beliebigen aufeinanderfolgenden Jahren übernommen wurden, nach dem Anfangspreis gemäß der Buchführung berücksichtigt, und bei den modernisierten und (oder) rekonstruierten Objekten der Hauptmittel – in Höhe von Vermehrung des Anfangspreises nach Angaben der Buchführung. Der Anlagenbetrag wird um den Restbuchwert der Objekten der Hauptmittel, die in die Bilanz des Steuerzahlers gehören, in Sankt-Petersburg betrieben und innerhalb dieses Zeitraumes entfremdet (ausgesondert) wurden, reduziert. Dabei kann der Objekt der Hauptmittel in der genannten Errechnung nur einmal berücksichtigt werden. 5 Bei der Errechnung des Anlagenbetrags werden die Objekte der Hauptmittel, die in die Bilanz des Steuerzahlers gehören, darunter auch die als Beitrag in das Stammkapital erhaltenen Objekte (ausschließlich der ohne Entgelt oder nach dem Leasingvertrag erhaltenen Hauptmittel), die in Betrieb in Sank-Petersburg innerhalb von drei beliebigen aufeinanderfolgenden Jahren übernommen wurden, nach dem Anfangspreis gemäß der Buchführung berücksichtigt, und bei den modernisierten und (oder) rekonstruierten Objekten der Hauptmittel – in Höhe von Vermehrung des Anfangspreises nach Angaben der Buchführung. Der Anlagenbetrag wird um den Restbuchwert der Objekten der Hauptmittel, die in die Bilanz des Steuerzahlers gehören, in Sankt-Petersburg betrieben und innerhalb dieses Zeitraumes entfremdet (ausgesondert) wurden, reduziert. Dabei kann der Objekt der Hauptmittel in der genannten Errechnung nur einmal berücksichtigt werden. 13


Organisationen-Residenten der SWZ auf dem Gebiet von Sankt-Petersburg aus der Tätigkeit, die von ihnen auf dem Gebiet der SWZ ausgeübt wird, 13,5 % für die ganze Zeit der Existierung von dieser SWZ unter der Bedingung der geteil-ten Abrechnung von Einkommen (Ausgaben) aus der Tätigkeit in der wirtschaftlichen Sonderzone und von Einkommen (Ausgaben) aus der Tätigkeit außerhalb der wirtschaftlichen Sonderzone. Aufgrund des Artikels 11-4 des Gesetzes Sankt-Petersburgs «Über die Steuerermäßigungen» wird der Satz der Gewinnsteuer der Organisationen, dessen Betrag in das Budget Sankt-Petersburgs überwiesen wird, in den folgenden Umfangen für die juristischen Personen, die den Forderungen entsprechen, aufgestellt: - in Höhe von 15,5%, wenn sie Geldbeträge in Höhe von 150 Mio. Rbl. bis zu 300 Mio. Rbl investiert haben; - in Höhe von 13,5%, wenn sie Geldbeträge in Höhe von 300 Mio. Rbl. (einschließlich) und mehr investiert haben. Zu Besteuerungszwecken werden unter den Anlagen die Aneignung (ausschließlich der Aneignung von Hauptmitteln nach einem Leasingvertrag) und Inbetriebnahme von früher auf dem Gebiet von Sankt-Petersburg nicht betriebenen Hauptmitteln, der Bau (auch in eigener Re-gie), die Rekonstruktion und Modernisierung von Hauptmitteln, sowie das Erhalten als Beitrag in das Stammkapital der früher auf dem Gebiet von Sankt-Petersburg nicht betriebenen Hauptmitteln und deren Inbetriebnahme. Das Recht auf die Anwendung des herabgesetzten Satzes der Gewinnsteuer der Organisationen wird den juristischen Personen, die gleichzeitig den folgenden Forderungen entsprechen, gewährt: - diejenige juristische Personen, die Gewinnsteuerzahler der Organisationen sind, dessen Beitrag in das Budget Sankt-Petersburgs eingenommen wird; - diejenige juristische Personen, die die Einlagen für die Produktionsziele (für die Ziele der eigenen Produktion der Waren (die Arbeiten, der Dienstleistungen) während eines beliebigen Kalenderjahrs ab 1. Januar 2005 am Territorium Sankt-Petersburgs gemacht haben, die für die Realisierung den dritten Personen zwecks der Extraktion des Gewinns vorbestimmt sind). Bei der Errechnung des Anlagenbetrags werden die Objekte der Hauptmittel, die in die Bilanz des Steuerzahlers gehören, darunter auch die als Beitrag in das Stammkapital erhaltenen Objekte (ausschließlich der ohne Entgelt oder nach dem Leasingvertrag erhaltenen Hauptmitteln), und in Betrieb in Sankt-Petersburg übernommen wurden, nach dem Anfangspreis gemäß der Angaben der Buchführung berücksichtigt, und bei den modernisierten und (oder) rekonstruierten Objekten der Hauptmittel – in Höhe von Vermehrung des Anfangspreises nach Angaben der Buchführung. Der Anlagenbetrag wird um den Restbuchwert der Objekten der Hauptmittel, die in die Bilanz des Steuerzahlers gehören, in Sankt-Petersburg betrieben und innerhalb dieses Zeitraumes entfremdet (ausgesondert) wurden, reduziert. Dabei kann der Objekt der Hauptmittel in der genannten Errechnung nur einmal berücksichtigt werden. Das Recht auf die Anwendung des herabgesetzten Satzes der Gewinnsteuer der Organisationen entsteht bei dem Steuerzahler seit dem 1.1. des Kalenderjahrs, das dem Kalenderjahr folgt, in dem die Summe der Einlagen in die Hauptmittel nicht weniger als 150 Mio. Rbl beträgt. Das Recht auf die Anwendung des herabgesetzten Steuersatzes wird dem Steuerzahler für 3 Steuerperioden gewährt. Im Fall der Entfremdung der Objekte der Hauptmittel, die im Punkt 1 des Artikels 11-4 erwähnt sind, und im Fall ihrer Übergabe an die Filialen und andere selbständigen Abteilungen, die keinen Status der juristischen Person haben und sich außerhalb von Sankt-Petersburg befinden vor Ablauf von drei Jahren nach der Entstehung des Rechtes auf das Erhalten der Ermäßigung, muß der Betrag der Gewinnsteuer der Organisationen folgenderweise umgerechnet werden: - wenn im Folge der Entfremdung der Gesamtpreis für die Objekten der Hauptmittel, die im Punkt 1 des Artikels 11-4 erwähnt sind, kleiner als 300 Mio Rubel, aber größer als 150 Mio Rubel wird, muß der Steuerzahler den Betrag der Gewinnsteuer der Organisationen, der an den Haushalt von Sankt-Petersburg abgeführt wird, für die ganze Zeit der Nutzung von der Ermäßigung ausgehend vom Steuersatz in Höhe von 15,5% umrechnen; - wenn im Folge der Entfremdung der Gesamtpreis für die Objekten der Hauptmittel, die im Punkt 1 des Artikels 11-4 erwähnt sind, kleiner als 150 Mio Rubel wird, muß der Steuerzahler den Betrag der Gewinnsteuer der Organisationen, der an den Haushalt von Sankt-Petersburg abgeführt wird, für die ganze Zeit der Nutzung von der Ermäßigung ausgehend vom Steuersatz in Höhe von 17,5% umrechnen. Der Betrag der Gewinnsteuer der Organisationen, der an den Haushalt von Sankt-Petersburg im Zusammenhang mit der Gewährung der Ermäßigungen bezüglich der genannten Objekten abgeführt wurde, unterliegt der Abführung an den Haushalt Sankt-Petersburgs innerhalb von drei Monaten seit dem Tag der Entfremdung (Aussonderung) von den Objekten der Hauptmittel, die im Punkt 1 des Artikels 11-4 erwähnt sind. Änderungen und Ergänzungen der Steuererklärung für die entsprechenden Rechnungsperioden werden gemäß der von der Gsetzgebung der RF über Steuer und Abgaben bestimmten Ordnung vorgenommen. Der Steuerzahler verliert das Recht auf Nutzung des Mindersteuersatzes für Gewinne der Organisationen gemäß 14


dem aktuellen Artikel ab dem ersten Tag des ersten Monates des Kalenderjahres, das dem Kalenderjahr folgt, in dem der Gesamtbetrag von Steuern und Abgaben (einschließlich der Vorauszahlungen), die an den Haushalt von SanktPetersburg abzuführen (angerechnet) sind, kleiner als der Gesamtbetrag von Steuern und Abgaben (einschließlich der Vorauszahlungen) ist, die an den Haushalt von Sankt-Petersburg im Kalenderjahr vor dem Jahr des Beginns der Nutzung des Mindersteuersatzes für Gewinne der Organisationen abzuführen (abgerechnet) waren. Bei der Errechnung des Gesamtbestands von Steuern und Abgaben (einschließlich der Vorauszahlungen), der an den Haushalt von Sankt-Petersburg abzuführen (angerechnet) ist, wird der Steuerbestand auf Organisationseigentum (einschließlich der Vorauszahlungen), der an den Haushalt von Sankt-Petersburg abzuführen (angerechnet) ist, in Bezug auf die in diesem Artikel genannten Objekte der Hauptmittel nicht berücksichtigt. Entsprechend dem Artikel 11-5 des Gesetzes Sankt-Petersburgs «Über die Steuerermäßigungen» vom 14.07.1995 Nr.81-11 ist der Satz der Gewinnsteuer der Organisationen, dessen Summe in das Budget Sankt-Petersburgs eingenommen wird, in Höhe von 13,5% für die juristischen Personen, die den folgenden Forderungen entsprechen, festgelegt: - diejenige juristische Personen, die Zahler der Gewinnsteuer der Organisationen sind, dessen Summe in das Budget Sankt-Petersburgs eingenommen wird; - diejenige juristische Personen, die während eines beliebigen Kalenderjahrs ab 01.01.2005 der Einlage in die Hauptmittel für die Produktionsziele (für die Ziele der eigenen Produktion der Waren (die Arbeiten, der Dienstleistungen) am Territorium Sankt-Petersburgs durchfüh-ren, die für die Realisierung den dritten Personen zwecks der Extraktion des Gewinns) auf die Summe nicht weniger als 50 Mio. Rbl. vorbestimmt sind; - im Umfang der Einkommen, die bei der Besteuerung des Gewinns berücksichtigt sind, nicht weniger als 80% der Erlöse von der Realisierung der Waren, der Arbeiten, der Dienstleistungen (entsprechend den Kodes des Gesamtrussischen Klassenverzeichnisses der Produktion Nr.005-93) der eigenen Produktion nach den folgenden Arten der Tätigkeit zusammenbildet: • die Produktion der Computers; • die Produktion der Glasfaserkabel; • die Produktion der elektronenoptischen Reformatoren, der Verstärker der Darstellung, der fotoelektronischen Geräte; • die Produktion der UHF - Geräte; • die Produktion der Halbleiterelemente, der Geräte; • die Produktion der übergebenden Apparatur für die Funktelefon-, Radiotelegrafenver-bindung, des Rundfunks oder des Fernsehens; • die Produktion der medizinischen diagnostischen und internistischen Apparatur, der chirurgischen Ausrüstung; • die Produktion der Geräte auf den flüssigen Kristallen; • die Produktion der Laser; • die Erarbeitung der Software, die fertig zur Nutzung ist: die Erarbeitung der Systemsoftware, der Werkzeugmittel, der angewandten Programme. Das Recht auf die Anwendung des herabgesetzten Satzes der Gewinnsteuer der Organisa-tionen entsteht bei dem Steuerzahler ab 1.1. des Kalenderjahrs, das dem Kalenderjahr folgt, in dem die Summe der Einlagen in die Hauptmittel, die entsprechend den Lagen des Artikels 11-4 berechnet sind, nicht weniger als 50 Mio. Rbl. bilden wird, und wird für 3 Steuerperioden gewährt. Im Fall der Entfremdung der Objekten der Grundmittel und ihrer Übergabe an die Filialen und andere selbständigen Abteilungen, die keinen Status der juristischen Person haben und sich außerhalb von Sankt-Petersburg befinden vor Ablauf von drei Jahren nach der Entstehung des Rechtes auf das Erhalten der Ermäßigung, muß der Steuerzahler den Betrag der Gewinnsteuer der Organisationen, der an den Haushalt von Sankt-Petersburg abgeführt wird, für die ganze Zeit der Nutzung von der Ermäßigung ausgehend vom Steuersatz in Höhe von 17,5% umrechnen. Der Steuerzahler verliert das Recht auf Nutzung des Mindersteuersatzes für Gewinne der Organisationen ab dem ersten Tag des ersten Monates des Kalenderjahres, das dem Kalenderjahr folgt, in dem der Gesamtbetrag von Steuern und Abgaben (einschließlich der Vorauszahlungen), die an den Haushalt von Sankt-Petersburg abzuführen (angerechnet) sind, kleiner als der Gesamtbetrag von Steuern und Abgaben (einschließlich der Vorauszahlungen) ist, die an den Haushalt von Sankt-Petersburg im Kalenderjahr vor dem Jahr des Beginns der Nutzung des Mindersteuersatzes für Gewinne der Organisationen abzuführen (abgerechnet) waren. Bei der Errechnung des Gesamtbestands von Steuern und Abgaben (einschließlich der Vorauszahlungen), der an den Haushalt von Sankt-Petersburg abzuführen (angerechnet) ist, wird der Steuerbestand auf Organisationseigentum (einschließlich der Vorauszahlungen), der an den Haushalt von Sankt-Petersburg abzuführen (angerechnet) ist, in Bezug auf die in diesem Artikel genannten Objekte der Hauptmittel nicht berücksichtigt. 15


Diese Regel wird nicht verwendet, wenn der Gesamtwert der Objekte der Hauptmittel, nach dem die Ermäßigung verwendet wird, als Ergebnis der Entfremdung der Objekte der Hauptmittel weniger als 50 Mio. Rbl beträgt. Gemäß den Artikel 11-5-1 des Gesetzes von Sankt-Petersburg «Über die Steuerermäßigungen» vom 14.07.1995 Nr. 81-11 ist der Steuersatz für Gewinne der Organisationen, dessen Beitrag an den Haushalt von Sankt-Petersburg abgeführt wird, in Höhe von 13,5% für juristische Personen festgelegt, die zugleich folgenden Bedingungen entsprechen: -sie sind Zahler von Steuern für Gewinne der Organisationen, deren Betrag an den Haushalt von Sankt-Petersburg abgeführt wird; - sie haben auf dem Gebiet von Sankt-Petersburg seit dem 01.01.2007 innerhalb von drei beliebigen aufeinanderfolgenden Jahren die Anlagen in Höhe von 3 Mia Rubel (einschließlich) und mehr getätigt; - sie üben die Arten der wirtschaftlichen Tätigkeit entsprechend dem Abschnitt D «Verarbeitungsproduktion» des Allrussischen Klassierers von Arten der wirtschaftlichen Tätigkeit. Bei der Errechnung des Anlagenbetrags werden die Objekte der Hauptmittel, die in die Bilanz des Steuerzahlers gehören, darunter auch die als Beitrag in das Stammkapital erhaltenen Objekte (ausschließlich der ohne Entgelt oder nach dem Leasingvertrag erhaltenen Hauptmitteln), und in Betrieb in Sankt-Petersburg innerhalb von drei beliebigen aufeinanderfolgenden Jahren übernommen wurden, nach dem Anfangspreis gemäß der Angaben der Buchführung berücksichtigt, und bei den modernisierten und (oder) rekonstruierten Objekten der Hauptmittel – in Höhe von Vermehrung des Anfangspreises nach Angaben der Buchführung. Der Anlagenbet-rag wird um den Restbuchwert der Objekten der Hauptmittel, die in die Bilanz des Steuerzahlers gehören, in Sankt-Petersburg betrieben und innerhalb dieses Zeitraumes entfremdet (ausgesondert) wurden, reduziert. Dabei kann der Objekt der Hauptmittel in der genannten Errechnung nur einmal berücksichtigt werden. Das Recht auf die Nutzung von dem Mindeststeuersatz für Gewinne der Organisationen bekommt der Steuerzahler gemäß dem aktuellen Artikel ab dem ersten Tag des ersten Monates des Kalenderjahres, der dem Kalenderjahr folgt, am dessen Ende die Gesamtsumme der Anlagen in die Objekte der Hauptmittel nicht weniger als 3 Mia Rubel beträgt. Das Recht auf die Nutzung von dem Mindeststeuersatz für Gewinne der Organisationen bekommt der Steuerzahler gemäß dem aktuellen Artikel für den Zeitraum von fünf Rechnungsperioden. Im Fall der Entfremdung (Aussonderung) der Objekten der Grundmittel und ihrer Übergabe an die Filialen und andere selbständigen Abteilungen, die keinen Status der juristischen Person haben und sich außerhalb von Sankt-Petersburg befinden vor Ablauf von fünf Jahren nach der Entstehung des Rechtes auf das Erhalten der Ermäßigung, muß der Steuerzahler den Betrag der Gewinnsteuer der Organisationen, der an den Haushalt von Sankt-Petersburg abgeführt wird, für die ganze Zeit der Nutzung von der Ermäßigung ausgehend vom Steuersatz in Höhe von 17,5% umrechnen. Der Steuerzahler verliert das Recht auf Nutzung des Mindersteuersatzes für Gewinne der Organisationen gemäß dem aktuellen Artikel ab dem ersten Tag des ersten Monates des Kalenderjahres, das dem Kalenderjahr folgt, in dem der Gesamtbetrag von Steuern und Abgaben (ein-schließlich der Vorauszahlungen), die an den Haushalt von SanktPetersburg abzuführen (angerechnet) sind, kleiner als der Gesamtbetrag von Steuern und Abgaben (einschließlich der Vorauszahlungen) ist, die an den Haushalt von Sankt-Petersburg im Kalenderjahr vor dem Jahr des Beginns der Nutzung des Mindersteuersatzes für Gewinne der Organisationen abzuführen (abgerechnet) waren. Bei der Errechnung des Gesamtbestands von Steuern und Abgaben (einschließlich der Vorauszahlungen), der an den Haushalt von Sankt-Petersburg abzuführen (angerechnet) ist, wird der Steuerbestand auf Organisationseigentum (einschließlich der Vorauszahlungen), der an den Haushalt von Sankt-Petersburg abzuführen (angerechnet) ist, in Bezug auf die in diesem Artikel genannten Objekte der Hauptmittel nicht berücksichtigt. Diese Bestimmung wird nicht verwendet, wenn im Folge der Entfremdung (Aussonderung) der Objekte der Hauptmittel der Gesamtpreis für die Objekte der Hauptmittel, für die die Ermäßigung genutzt wird, nicht kleiner als 3 Mia Rubel wird. Gemäß Artikel 11-6 des Gesetzes Sankt-Petersburgs «Über die Steuerermäßigungen» vom 14.07.1995 Nr.81-11 bezahlen diejenige Organisationen Vermögensteuer in den Teil des restlichen Wertes der erwähnten Hauptmittel nach dem Satz 1,1% im Laufe von 3 teuerperioden, die der Periode folgt, in der die Bedingung der Überlassung der Ermäßigung befolgt war, die die Zahler der Steuer an das Eigentum der Organisationen sind, dessen Summe in das Budget Sankt-Petersburgs eingenommen wird, und diejenige, die seit dem 01.01.2005 am Territorium SanktPetersburgs während eines beliebigen Kalenderjahrs der Einlage in die Hauptmittel für die Produktionsziele (für die Ziele der eigenen Produktion der Waren (die Arbeiten, der Dienstleistungen) auf dem Territorium St. Petersburgs, die für die Realisierung den dritten Personen zwecks der Extraktion des Gewinns) auf die Summe nicht weniger als 150 Mio. Rbl. vorbes-timmt sind. Das Recht auf die Anwendung des herabgesetzten Satzes der Gewinnsteuer der Organisationen entsteht bei dem Steuerzahler ab 1.1. des Kalenderjahrs, das dem Kalenderjahr folgt, in dem die Summe der Einlagen in die Hauptmittel, die entsprechend dem Punkt 3 des Artikels 11-4 des Gesetzes Sankt-Petersburgs «Über die Steuerermäßigungen «berechnet sind, nicht weniger als 150 Mio. Rbl. betragen wird, und wird für 3 Steuerperioden gewährt. 16


Steuerzahler legen die Rechnung der Summe der Einlagen für die erste Rechnungsperiode der Steuerbehörde nach der Stelle der Steuerinventur vor, in der der herabgesetzte Satz der Vermögenssteuer der Organisationen, die Einlagen einnehmen, verwendet ist: - die Bezeichnung, den ursprünglichen Wert, das Datum der Inbetriebnahme der Objekte der Hauptmittel; - die Dokumente, die das Entstehen des ursprünglichen Wertes der Objekte der Hauptmittel (außer den Hauptmitteln bestätigen, die auf Eigenleistung geschaffen sind); - die Bezeichnung, den restlichen Wert und das Datum der Entfremdung (der Ausbuchung) der Hauptmittel. Im Falle der Entfremdung der Objekte der Hauptmittel, die steuerlich vergünstigt sind, und im Falle ihrer Übergabe seinen Filialen und anderen selbständigen Abteilungen, die keinen Status der juristischen Person haben und die außerhalb des Territoriums Sankt-Petersburgs vor Ablauf von drei Jahren nach der Entstehung des Rechtes auf das Erhalten der Ermäßigung gelegen sind, unterliegt die Summe der Vermögenssteuer der Organisationen, die nicht in das Budget Sankt-Petersburgs in Zusammenhang mit der Überlassung die Ermäßigungen nach den erwähnten Objekten bezahlt sind, der Eintragung in das Budget Sankt-Petersburgs innerhalb drei Monate seit dem Entfremdungstag im ganzen Umfang der Dauer der Inanspruchnahme der Vergünstigungen. Der Steuerzahler verliert das Recht auf Nutzung des Mindersteuersatzes für Gewinne der Organisationen ab dem ersten Tag des ersten Monates des Kalenderjahres, das dem Kalenderjahr folgt, in dem der Gesamtbetrag von Steuern und Abgaben (einschließlich der Vorauszahlungen), die an den Haushalt von Sankt-Petersburg abzuführen (angerechnet) sind, kleiner als der Gesamtbetrag von Steuern und Abgaben (einschließlich der Vorauszahlungen) ist, die an den Haushalt von Sankt-Petersburg im Kalenderjahr vor dem Jahr des Beginns der Nutzung des Mindersteuersatzes für Gewinne der Organisationen abzuführen (abgerechnet) waren. Bei der Errechnung des Gesamtbestands von Steuern und Abgaben (einschließlich der Vorauszahlungen), der an den Haushalt von Sankt-Petersburg abzuführen (angerechnet) ist, wird der Steuerbestand auf Organisationseigentum (einschließlich der Vorauszahlungen), der an den Haushalt von Sankt-Petersburg abzuführen (angerechnet) ist, in Bezug auf die in diesem Artikel genannten Objekte der Hauptmittel nicht berücksichtigt. Diese Regel wird nicht verwendet, wenn der Gesamtwert der Objekte der Hauptmittel, nach dem die Ermäßigung verwendet wird, als Ergebnis der Entfremdung der Objekte der Hauptmittel weniger als 150 Mio. Rbl beträgt. 3. Die Ausreichung des Anlagesteuerkredites (die Prolongation der Steuerzahlung). Gemäß dem Artikel 66 des Kapitels 9 des Steuerkodexes der RF stellt der Investitionssteuerkredit solche Veränderung der Abführungsfrist dar, bei der die Organisation beim Vorhandensein von bestimmten Grundlagen Möglichkeiten bekommt, innerhalb eines bestimmten Zeitraumes und unter bestimmten Grenzbedingungen ihre Steuerabführungen ab der nächsten Stufenzahlung vom Kreditbeitrag und von abgerechneten Prozenten zu verringern. Der Investitionssteuerkredit kann für die Gewinnsteuer der Organisation, sowie für die regionalen und lokalen Steuer vergeben werden. In Sankt-Petersburg ist das Gesetz «Über den Anlagesteuerkredit» Nr.316-28 (mit den Veränderungen vom 20.07.2006) am 12.07.2002 verabschiedet worden und «Die Richtlinien des Anlagesteuerkredites» sind von der Direktive des Komitees der Finanzen Sankt-Petersburgs vom 06.08.2002 Nr.56-p herausgearbeitet und in Kraft gesetzt worden. Der Anlage-Steuerkredit kann nach der Steuer an das Eigentum der Organisationen der Organisation bei Vorhandensein von selbst wenn einen der folgenden Gründe gewährt sein: 1) die Realisierung von der Organisation im Laufe ab 01.01.2002 nach das letzte Datum der Rechnungsperiode, die dem Tag der Abgabe die Organisation des Antrages auf die Überlassung des Anlage-Steuerkredites nach der Steuer an das Eigentum der Organisationen vorangeht, des Anlageprojektes, das die Kosten vorsieht, gerichtet auf die Finanzierung der Einlagen in die Hauptmittel und die nicht materiellen Aktiva (einschließlich die Umfange der Modernisierung), verwendet bei der Produktion (der Arbeiten, der Dienstleistungen) auf die Territorien SanktPetersburgs, auf die Summe über den drei Millionen Rubeln; 2) die Realisierung von der Organisation im Laufe von der Laufzeit des Vertrages über die Überlassung des Anlage-Steuerkredites nach der Steuer an das Eigentum der Organisationen des Anlageprojektes, das die Kosten auf die Finanzierung der Einlagen in die Hauptmittel und die nicht materiellen Aktiva vorsieht (einschließlich die Umfange der Modernisierung), verwendet bei der Produktion (der Arbeiten, der Dienstleistungen) auf die Territorien Sankt-Petersburgs, auf die Summe über den drei Millionen Rubeln. Unter dem Anlageprojekt wird die Begründung der ökonomischen Zweckmäßigkeit, des Umfanges und der Fristen der Verwirklichung der Kapitalinvestitionen, einschließlich die notwendige Projekt- und Budgetdokumentation, die entsprechend der Gesetzgebung der RF und von den genehmigten ordnungsgemäß Standards entwickelt ist (die Normen und die Regeln), sowie die Beschreibung der praktischen Handlungen nach der Verwirklichung der Investitionen (das Business-Plan) verstanden. 17


Die angegebenen Gründe für das Erhalten des Anlage-Steuerkredites sollen nach der Steuer an das Eigentum der Organisationen von der Organisation dokumentarisch bestätigt sein. Der Investitionssteuerkredit für die Steuer auf das Organisationseigentum kann sowie für einen, als auch für mehrere Projekte bei Erfüllung von folgenden Bedingungen vergeben werden: – Vorhandensein der Mittel, die im Haushalt von Sankt-Petersburg für die Vergabe von Investitionssteuerkrediten für die Steuer auf das Organisationseigentum vorgesehen sind; – der Bestand des tatsächlich innerhalb eines Finanzjahres akkumulierten Investitionssteuerkredits darf nicht höher als die bestätigten Haushaltszuweisungen entsprechend der behördlichen Ausgabenstruktur des Haushalts von Sankt-Petersburg für das entsprechende Finanzjahr sein; – kein Bankrottverfahren bezüglich der Organisation; – keine Rückstände an Steuern, Abgaben, Verzugszinsen und Strafsanktionen gegenüber den Haushalten aller Ebenen (ausschließlich des Falls, wenn der Bestand des vorhandenen Rückstands an Steuern und Abgaben gegenüber den Haushalten aller Ebenen kleiner oder gleich dem Bestand des Mehrwertsteuers ist, der gemäß der aktuellen Gesetzgebung der RF über die Steuer und Abgaben zu entschädigen (aufzurechnen, zurückzuerstatten) ist) zum ersten Tag des Monates, wenn die Organisation den Investitionssteuerkredit für die Steuer auf das Organisationseigentum beantragt hat. Die Begründung (Geschäftsplan, technisch-wirtschaftliche Begründung) des Erhaltens vom Investitionssteuerkredit für die Steuer auf das Organisationseigentum aus einem der Gründe, die das Gesetz von Sankt-Petersburg «Über den Investitionssteuerkredit» vorsieht, kann für das Erhalten vom Investitionssteuerkredit aus anderen Gründen nicht verwendet werden. Der Investitionssteuerkredit für die Steuer auf das Organisationseigentum kann für den Zeitraum von 1 bis 10 Jahren vergeben werden. Die Rechte der Organisation, die aus dem Vertrag über die Vergabe des Investitionssteuerkredits für die Steuer auf das Organisationseigentum resultieren, dürfen nicht an einen Dritten übergeben werden. Bei der Berechnung des Zeitraums, für den der Investitionssteuerkredit für die Steuer auf das Organisationseigentum vergeben wird, wird der Tag, an dem der Vertrag über die Vergabe des Investitionssteuerkredits für die Steuer auf das Organisationseigentum von beiden Parteien unterschrieben wird, mitgerechnet. Die Bestände des Investitionskredits für die Steuer auf das Organisationseigentum und die angerechneten Prozente müssen zum Ablauf der Gültigkeitsfrist des Vertrags über die Vergabe des Investitionssteuerkredits für die Steuer auf das Organisationseigentum völlig getilgt werden. Die Höhe des Zinssatzes für die Nutung des Investitionssteuerkredits für die Steuer auf das Organisationseigentum wird im Vertrag über die Vergabe des Investitionssteuerkredits für die Steuer auf das Organisationseigentum in Höhe von einem Achtel bis zum ganzen Refinanzierungssatz der Zentralbank der RF festgelegt. Die Grenzhöhe der Mittel, die für die Gewährung von Investitionssteuerkrediten überwiesen werden, wird vom Gesetz von Sankt-Petersburg über das Haushalt von Sankt-Petersburg für des kommende Finanzjahr bestimmt. Das Vorzugsrecht auf das Erhalten des Investitionssteuerkredits besitzen die Organisationen, deren Investitionsprojekte folgendes vorsehen: – die kürzeste Zeit der Rückerstattung von erhaltenen Mitteln; – die größte Anzahl der neu geschaffenen Arbeitstellen umgerechnet auf ein Rubel des vergebenen Investitionssteuerkredits; – die höchsten Steuerabführungen an das Haushalt von Sankt-Petersburg während der Realisierung des Projekts umgerechnet auf ein Rubel des vergebenen Investitionssteuerkredits. Unter sonst gleichen Bedingungen das Vorzugsrecht besitzen die Organisationen, deren Investionsprojekte im höheren Maße den Bedingungen entsprechen, die der Punkt 8 des Artikels 2 des Gesetzes von Sankt-Petersburg «Über den Investitionssteuerkredit» vorsieht. Gemäß dem Artikel 66 des Kapitels 9 des Steuerkodexes der RF ist die Organisation, die den Investitionssteuerkredit erhalten hat, berechtigt, ihre Abführungen von den entsprechenden Steuern innerhalb der Gültigkeitsfrist des Vertrags über den Investitionssteuerkredit zu verringern. Die Reduzierung wird für jede Abführung der entsprechenden Steuer, für die der Investitionssteuerkredit vergeben ist, für jede Rechnungsperiode durchgeführt, bis der Betrag, den die Organisation im Folge all diesen Reduzierungen (der akkumulierte Kreditbeitrag) nicht abgeführt hat, dem Kreditbeitrag gleich wird, den der entsprechende Vertrag vorsieht. Die konkrete Ordnung der Reduzierung von Steuerabführungen wird vom abgeschlossenen Vertrag über den Investitionssteuerkredit bestimmt. Wenn die Organisation mehr als einen Vertrag über den Investitionssteuerkredit, dessen Gültigkeitfrist zum Zeitpunkt der nächsten Abführung von Steuern nicht abgelaufen ist abgeschlossen hat, wird der akkumulierte Kreditbetrag für jeden Vertrag einzeln bestimmt. Zuerst wird dabei der Kreditbeitrag in Bezug auf den ersten Vertrag hinsichtlich seines Abschlußdatums bestimmt und beim Erreichen dieses akkumulierten Betrags des Kredits in der von dem genannten 18


Vertrag vorgesehener Höhe darf die Organisation den akkumulierten Kreditbetrag für den nächsten Vertrag erhöhen. Die Ordnung der Vergabe von Investitionssteuerkrediten an die angemeldeten Organisationen ist im Punkt 4.1 dieses Handbuchs beschrieben. 4. Die Überlassung den Investoren der Ermäßigungen bei der Pacht des immobilen Eigentums SanktPetersburgs zwecks der Verwirklichung der Anlagetätigkeit in Bezug auf das gemietete Eigentum. Die Gewährung von Ermäßigungen der Mietgebühr für Grundstücke wird nicht nur vom Gesetz von Sankt-Petersburg «Über die staatliche Unterstützung der Investitionstätigkeit auf dem Gebiet von Sankt-Petersburg», sondern auch vom Gesetz von Sankt-Petersburg «Über die Ordnung der Gewährung von Ermäßigungen der Mietgebühr für die Grundstücke, die sich im Eigentum von Sankt-Petersburg befinden» vom 18.03.1997 Nr. 44-10 geregelt. Gemäß dem P. 2.5. der «Methode zur Bestimmung der Mietgebühr für Grundstücke» (im folgenden Methode genannt), die durch die Verordnung der Regierung von Sankt-Petersburg «Über die Methoden zur Bestimmung der Mietgebühr für Grundstücke» vom 14.09.2004 Nr. 1561 (mit Änderungen vom 12.10.2006) bestätigt ist, für den Mietgebührsatz, der nach der Methode (Koden der funktionalen Nutzung des Geländes : 10.1 – Bau von Industrie- und Nichtwohnräu-men, 10.2 – Wohnungsbau, Typ 1, 10.3 – Wohnungsbau, Typ 2) errechnet ist, für die Grundstücke, die in Pracht für das Großbauvorhaben oder die Rekonstruktion von Objekten unter Investi-tionsbedingungen (für die Zeit der Projektierungs- und Entwicklungsarbeiten, aber nicht mehr als für zwölf Monate), sowie für die Zeit des Großbauvorhabens oder der Rekonstruktion entsprechend dem bestätigten Zeitplan der Bauarbeiten gegeben sind, und für die an sie angrenzende Grundstücke, die in Pracht für die Unterbringung von Baustoffen, Technik und anderem Eigentum, das für das Großbauvorhaben oder die Rekonstruktion von Objekten unter Investitions-bedingungen verwendet wird, gegeben sind, wird der Reduzierfaktor Ks = 0,75 verwendet (Punkt 2.5 der Methode). Dabei wird der Faktor Ks nur beim Vorhandensein der Genehmigung auf die Durchführung von Bau- und Montagearbeiten, die ordnungsgemäß von der Verwaltung der staatlichen Bauinspektion von Sankt-Petersburg KGA ausgegeben ist, bis Ablauf ihrer Gültigkeitsfrist und unter Bedingung der tatsächlichen Ausübung des Großbauvorhabens oder der Rekonstruktion verwendet. 5. Die Überlassung den Investoren der Aufschübe und Ratezahlungen nach den Zahlungen für die Überlassung der Objekte Immobilien, die sich in das Eigentum Sankt-Petersburgs befinden, und der Rechte auf sie auf den Anlagebedingungen. Als die Anlage-bedingung bei der Überlassung der Objekte der Investition, die sich in das Eigentum Sankt-Petersburgs befinden, für den Bau und die Rekonstruktion, kann die Aufzählung ordnungsgemäß vom Investor der Geldmittel aufgestellt werden. In diesem Fall erfolgen laut der Verordnung der Regierung Sankt-Petersburgs «Über die Ordnung der Überweisung von den Investoren der Geldmittel nach den Verträgen, die laut dem Gesetz Sankt-Petersburgs «Über die Ordnung der Überlassung der Objekte Immobilien abgeschlossen sind, die sich im Eigentum Sankt-Petersburgs befinden, für den Bau und die Rekonstruktion» vom 15.03.2005 Nr.275 (mit Änderungen vom 22.08.2006) Auszahlungen der erwähnten Mittel nach Wahl des Investors in Ordnung, vorgesehen von den Punkten 1.3.1 oder 1.3.2 Verordnungen Nr., wenn anderes von den rechtlichen Taten der Regierung Sankt-Petersburgs nicht eingerichtet ist. Die Aufzählung vom Investor der Geldmittel erfolgt: - in vollem Umfang innerhalb eines Monates seit dem Abschluss des Investitionsvertrags oder des Prachtvertrags für ein Grundstück unter Investitionsbedingungen oder - quartalsmäßig, in gleichen Raten, die nicht später als am zehnten Tag des ersten Monates des bezahlten Kalenderquartals abgeführt werden, innerhalb des Zeitraums für Projektierung und Bau (Rekonstruktion), der in der Verordnung der Regierung von Sankt-Petersburg über die Durchführung der Versteigerungen in Bezug auf ein Immobilienobjekt oder über die Bereitstellung eines Immobilienobjekts für Zweckbestimmungen festgelegt ist. Dabei wird der Betrag, der im Quartal abzuführen ist, in dem die Abführung geschieht, mit der Anrechnung von Prozenten in Höhe vom Refinanzierungsatz der Zentralbank der RF zum Tag des Vertragsabschlusses für den Zeitraum zwischen dem Tag des Vertragsabschlusses und dem Tag der Abführung, der im Vertrag angegeben ist, bestimmt. Im Fall der Bereitstellung von Immobilienobjekten, die sich im Eigentum von Sankt-Petersburg befinden, für Bau und Rekonstruktion durch Versteigerungen, nach deren Ergebnissen die Höhe der Geldmittel, die vom Investor an den Haushalt von Sankt-Petersburg abzuführen sind, der Betrag der Geldmittel ohne der Anrechnung von Prozenten berechnet wird. 6. Die Teilnahme Sankt-Petersburgs an der Erarbeitung, der Expertise und der Realisierung der städtischen Anlageprogramme, und auch der einzelnen Anlage projekte. Die Ordnung der Teilnahme Sankt-Petersburgs in die Konzipierung der Vorschläge in das Verzeichnis der Baustellen und der Objekte Sankt-Petersburgs für die föderalen staatlichen Bedürfnisse, sowie in das Adresseanlageprogramm Sankt-Petersburgs ist in derssen Abteilung 4.1. vorliegender Nachschlagewerke vorgestellt.

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20

1.2.1. Bereitstellung des Investitionssteuerkredits

1.2. Investitionssteuerkredit 1. Steuerkodex der RF (Teil 1) (mit Änderungen zum 17.05.2007). Föderalgesetz vom 31.07.1998 Nr. 147-FG. 2. Über die Bestätigung des Maßnahmenplans für Gewährung von Aufschuben, Stundungen, Investitionssteuerkrediten zur Steuer- und Abgabenzahlung (mit Änderungen zum 21.01.2008). Verordnung des Steueramts der RF vom 21.11.2006 Nr. SAE-3-19/798@ 3. Über die Bestätigung der Prüfungsordnung bei Anmeldungen in Bezug auf Gewährung von Aufschuben, Stundungen, Investitionssteuerkrediten zur Steuer- und Abgabenzahlung vom Steueramt der RF. Verordnung des

VFStD Russlands für SPb FK

GV FK KEWH Fachkomitees Bezirksverwaltungen von SanktPetersburg

1.1.1. Haushalt der Föderation. Einreichung der Anträge, Begleitung von deren Durchführung zum Erhalten der Finanzierung aus dem föderalen adressierten Investitionsprogramm, dem föderalen Investitionsfonds. Realisierungskontrolle der Projekte, die aus dem Haushalt der Föderation finanziert werden

1.1.2. Haushalt von Sankt- 1. Plan der Gestaltung und Realisierung des adressierten Investitionsprogramms (mit Änderungen zum Petersburg. Gestaltung und 28.12.2007). Bestätigt durch die Verordnung der Regierung der RF vom 06.09.2005 Nr. 1321. Realisierung des adressierten Investitionsprogramms von Sankt-Petersburg

Macht-organ

KEWH, FK Fachkomitees

Bezeichnung der grundlegenden Normativakte

1. Bestimmung über die Gestaltung der Auflistung der Baustellen und Objekte für föderale staatliche Bedürfnisse und deren Finanzierung durch die Mittel des föderalen Haushalts (mit Änderungen zum 07.03.2008). Bestätigt durch die Verordnung der Regierung der RF vom 11.10.2001 Nr.714. 2. Über die Finanzierung der staatlichen Großbauten der RF und der sich im Eigentum juristischer Personen befindenden Großbauten, die nicht zu den staatlichen oder munizipalen Einrichtungen bzw. zu den staatlichen oder munizipalen unitarischen Unternehmen gehören, aus dem föderalen Budget 2008. Verordnung der Regierung der RF vom 29.12.2007 Nr. 989. 3. Bestimmung über die Organisierung der Tätigkeit der vollziehenden Organe der Staatsgewalt von Sankt-Petersburg in der Ausgestaltung von Vorschlägen in die Auf-stellung der Baustellen und Objekte für föderale staatliche Bedürfnisse, die durch die Mittel des föderalen Haushalts finanziert werden, über die Zusammenstellung und Vorlage der Berichterstattung über die Nutzung der Mittel des föderalen Haushalts. Bestätigt durch die Verordnung der Regierung von Sankt-Petersburg vom 6.07.2004 Nr.1270 (mit Änderungen zum 23.06.2006). 4. Regeln für die Verteilung und Verwendung von Haushaltszuweisungen des Investitionsfonds der RF. Verordnung der Regierung der RF vom 01.03.2008 Nr. 134.

1.1. Staatliche Einlagen

1. Finanzielle Beteiligung

Unterstützungs-richtungen der Investitionstätigkeit

3. LISTE DER GESETZLICHEN UND NORMATIVEN DOKUMENTE, DIE DIE UNTERSTÜTZUNG DER INVESTITIONSTÄTIGKEIT REGLAMENTIEREN


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GV KVS KBF

1. Ober die staatliche Unterstützung der Investitionstätigkeit auf dem Gebiet von Sankt-Petersburg (mit den Änderungen, die durch St.Petersburg Gesetz T70, 676-101 vom 09.12.2003 vorgeschrieben sind) T70; 348-46 vom 08.05.2001. 2. Ober die Einräumungsordnung von Präferenzen für die Miete in Sankt-Petersburg (mit Änderungen zum 28.03.1997). Gesetz von Sankt-Petersburg vom 3.06.1996 Nr.71-28. 3. Ober die Einräumungsordnung von Präferenzen für die Miete für Grundstücke, die sich im Eigentum von Sankt-Petersburg befinden. Gesetz von Sankt-Petersburg vom 18.03.1997 Nr.44-10. 4. Methodik zur Bestimmung der Mietzahlung für Grundstücke. Anhang zur Verordnung der Regierung von Sankt-Petersburg vom 14.09.2004 (mit Änderungen zum 12.10.2006) Nr.1561. Ober die Oberweisungsordnung von Geldmitteln an Investoren nach Verträgen, die entsprechend dem Gesetz von Sankt-Petersburg «Ober die Ordnung der Bereitstellung von Immobilienobjekten, die sich im Eigentum von Sankt-Petersburg befinden, für den Bau und Rekonstruktion» abgeschlossen wurden (mit Änderungen zum 22.08.2006). Verordnung der Regierung von Sankt-Petersburg vom 15.03.2005 Nr.275.

1.4.2. Einräumung von Präferenzen für Grundmiete und für die Miete von staatlichen Immobilien

1.4.3. Einräumung von Nachfristsetzungen und Bewilligung von Teilzahlungen für Zahlungen für die Bereitstellung von Immobilienobjekten und der Rechte auf Investitionsbedingungen

KVS

GV FK VFStD Russlands für SPb

1. Ober die staatliche Unterstützung der Investitionstätigkeit auf dem Gebiet von Sankt-Petersburg (mit den Änderungen, die durch St.Petersburg Gesetz T70, 676-101 vom 09.12.2003 vorgeschrieben sind) T70; 348-46 vom 08.05.2001. 2. Ober Steuerpräferenzen (mit Änderungen zum 16.07.2007). Gesetz von Sankt-Petersburg vom 14.07.1995 Nr.81-11.

FK KEWH KVS VFStD Russlands für SPb GV

1.4.1. Zubilligung von Steuerpräferenzen

1.4. Privilegien

1.3.1. Gewährleistung von staat- 1. Gesetz der RF «Haushaltskodex der RF» (mit Änderungen zum 01.12.2007) vom 31.07.1998 Nr.145-FG lichen Garantien von Sankt-Pe- Artikel 115,117. tersburg 2. Ober die Gewährleistung von staatlichen Garantien von Sankt-Petersburg. Verordnung der Regierung von Sankt-Petersburg vom 17.08.2004 Nr. 1385. 3. Bestimmung des Finanzkomitees von Sankt-Petersburg «Ober die Gewährleistungsordnung von staatlichen Garantien von Sankt-Petersburg bei der Realisierung von Investitionsprojekten» zum 28.02.2005 Nr.23-r. Mit Rücksicht auf die neuen Anforderungen, die in den Artikeln 115_2, 117 des Haushaltskodexes der RF dargestellt sind, und auf die Änderungen im Artikel 42 des Gesetzes von Sankt-Petersburg vom 20.7.2007 Nr. 371-77 «Über Haushaltsverfahren in Sankt-Petersburg» werden nötige Änderungen und Ergänzungen der Vorordnung der Regierung von Sankt-Petersburg vom 17.08.2004 Nr. 1385 «Über Gewährleistung von staatlichen Garantien von Sankt-Petersburg» vorgenommen.

1.3. Staatsgarantien

Steueramts der RF vom 04.10.2006 Nr. SAE-3-19/654@. 4. Über die Bestätigung der Vertragsformen bei Investitionssteuerkrediten. Verordnung des Steueramts der RF vom 29.11.2005 Nr. SAE-3-19/622@.


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1. Ober Konzessionsabkommen «Ober Konzessionsverträge, die mit russischen und ausländischen Inverstoren abgeschlossen werden» (mit Änderungen zum 04.12.2007) Gesetz der RF vom 21.07.2005 Nr.l 15-FG 2. Übliche Konzessionsabkommen in Bezug auf einige Konzessionsobjekte, die durch die Verordnungen der Regierung der RF bestätigt sind. 3.Über Teilnahme von Sankt-Petersburg an staatlich-privaten Partnerschaften. Gesetz von Sankt-Petersburg vom 25.12.2006 Nr. 627-100 (mit Änderungen zum 10.04.2008). 4. Über Form der Teilnahme von Sankt-Petersburg an staatlich-privaten Partnerschaften. Verordnung der Regierung von Sankt-Petersburg vom 16.04.2008 Nr. 392.

1.7.1. Ausführung der Gelände- 1. Ober die Entwicklung der Gebiete, die für die Platzierung von Objekten mit produktionsbezogener, transporterschließung logistischer, öffentlich-geschäftlicher Bestimmung und Lagerbestimmung. Verordnung der Regierung von SanktPetersburg vom 14.12.2004 Nr. 1961 (mit Änderungen zum 15.05.2007). 2. Ober das Programm «Rekonstruktion und Entwicklung der Hauptquellen der Ingenieurversorgung und der Hauptnetze im Stromversorgungsbereich der offenen Aktiengesellschaft für Energetik und Elektrifikation «Lenenegro» für die Jahre 2005-2010». Verordnung der Regierung von Sankt-Petersburg vom 13.07.2004 Nr.1271.

1.7. Geländeerschließung

1.6.1. Abschluss von Konzessionsabkommen

1.6. Konzessionsabkommen

1.5.1. Einrichtung von wirt- 1. Ober wirtschaftliche Sonderzonen in der RF. Gesetz der RF vom 22.07.2005 Nr.l 16-FG (mit Änderungen zum schaftlichen Sonderzonen 30.10.2007). 2. Ober die Bestätigung der Bestimmung über die Durchführung eines Wettbewerbs für die Aussonderung von Anträgen zur Einrichtung von wirtschaftlichen Sonderzonen. Verordnung der Regierung der RF vom 13.09.2005 Nr.563 (mit Änderungen zum 31.01.2008). 3. Über die Einrichtung von wirtschaftlichen Sonderzonen zur Einführung neuer Technologien auf dem Gebiet von Sankt-Petersburg. Verordnung der Regierung der RF vom 21.12.2005 Nr. 780. 4. Ober die Bestätigung von den Regeln für die Gestaltung und Einreichung eines Antrags zur Einrichtung einer wirtschaftlichen Sonderzone. Verordnung der Regierung der RF vom 13.09.2005 Nr.564 (mit Änderungen zum 31.01.2008). 5. Über die Föderalagentur für die Verwaltung der wirtschaftlichen Sonderzonen. Erlaß des Präsidenten der RF Nr.855 vom 22.07.2005 (mit Änderungen zum 24.09.2007). 6. Ober die Föderalagentur für die Verwaltung der wirtschaftlichen Sonderzonen. Verordnung der Regierung der RF vom 19.08.2005 Nr.530 (mit Änderungen zum 29.12.2007). 7. Ober Maßnahmen zur Einrichtung von wirtschaftlichen Sonderzonen auf dem Gebiet von Sankt-Petersburg. Verordnung der Regierung von Sankt-Petersburg vom 17.10.2005 Nr.1542. 8. Abkommen über Einrichtung von wirtschaftlichen Sonderzonen zur Einführung neuer Technologien auf dem Gebiet von Sankt-Petersburg». Unterschrieben am 18.01.2006 von der Regierung der RF und der Regierung von Sankt-Petersburg.

1.5. Wirtschaftliche Sonderzonen

KEWH SAK KEIF KVS Lenenergo Wodokanal

KAB KISP

KEWH


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1. Ober ausländische Investitionen in RF (mit Änderungen zum 29.04.2008). Gesetz der RF vom 09.07.1999 Nr 160-FG. 2. Ober die Aktivierung der Arbeit in der Heranziehung von ausländischen Investitionen in die Wirtschaft der RF (mit Änderungen zum 18.09.2004). Verordnung der Regierung der RF vom 29.09.1994 Nr.1108.

KAB

Lengaz

1. Die Ordnung der Beschlussfassung über die Bereitstellung der Grundstücke für die Errichtung von Ingenieuranlagen. Bestätigt von der Regierung von Sankt-Petersburg vom 02.08.2005 Nr.1180 (mit Änderungen vom 16.05.2007). 2. Bestimmung über die Ordnung der Beschlussfassung über die Bereitstellung von Immobilienobjekten für Bau und Rekonstruktion. Bestätigt durch die Verordnung der Regierung von Sankt-Petersburg zum 21.09.2004 (mit Änderungen vom 01.07.2008) Nr.1592.

1. Ober die Ordnung der Bereitstellung der Immobilienobjekte, die sich in staatlichem Eigentum von Sankt-Petersburg befinden für Bau und Rekonstruktion (mit Änderungen vom 06.05.2008). Gesetz von Sankt-Petersburg vom 17.06.2004 Nr.282-43. 2. Bestimmung über die Ordnung der Beschlussfassung über die Bereitstellung von Immobilienobjekten für Bau und Rekonstruktion. Bestätigt durch die Verordnung der Regierung von Sankt-Petersburg zum 21.09.2004 (mit Änderungen vom 01.07.2008) Nr.1592. 3. Ordnung der Beschlussfassung bei Bereitstellung von Grundstücken für Bau von Ingenieurbauwerken. Bestätigt durch Verordnung der Regierung von Sankt-Petersburg vom 02.08.2005 Nr. 1180 (mit Änderungen vom 16.05.2007).

2.1.1. Ordnung der Bereitstellung der Immobilienobjekte, die sich in staatlichem Eigentum von Sankt-Petersburg befinden, für die Ausarbeitung von städtebaulichen und projektbezogenen Dokumenten, für Bau und Rekonstruktion

2.1.3. Ordnung des Zusammenwirkens von Organen der Staatsgewalt von Sankt-Petersburg im Rahmen der Investitionsprojekte während der Ermittlungs- und Vorarbeiten, sowie Projektierung und Bauarbeiten

BK SPbSE -«Investitionsverwaltung» SE SII HV des FR* KVS SAK KKNS KBF KUUS Offene AG VF SPb KF GRS

2.1. Bereitstellung von Immobilienobjekten, die sich in staatlichem Eigentum von Sankt-Petersburg befinden, für die Ausarbeitung von städtebaulichen und projektbezogenen Dokumenten, für Bau und Rekonstruktion

2. Verwaltungsverfahren beim Investieren

1.8.1. Programme mit ausländischen Bankstrukturen, mit ausländischen Staatsstrukturen, mit ausländischen Korporationen, gemischte Programme

1.8 Anschluss an internationale Programme

3. Ober das Programm «Rekonstruktion und Entwicklung der Wasserversorgungs- und Abwassersysteme von SanktPetersburg für die Jahre 2004-2011». Verordnung der Regierung von Sankt-Petersburg zum 28.04.2004 Nr.642 4. Maßnamenplan bis zum Jahr 2010 für die Rekonstruktion und Entwicklung der Hauptquellen der Ingenieurversorgung und der Hauptnetze, die für die Gasversorgung der Objekte mit Sozialhaushaltsbestimmung, der Industrie, der Wohnbauten von Sankt-Petersburg bestimmt sind, die existieren und für die Einführung in den Jahren 2004-2007 eingeplant sind. Bestätigt durch die Verordnung der Regierung von Sankt-Petersburg vom 30.03.2004 Nr.481. 5. Konzept des Generalschemas der Stromversorgung von Sankt-Petersburg für die Periode bis zum Jahr 2015 unter Berücksichtigung der Perspektive bis 2025. Genehmigt durch die Verordnung der Regierung von SanktPetersburg vom 05.07.2005 Nr.953.


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1. Ober die Ordnung der Bereitstellung der Immobilienobjekte, die sich in staatlichem Eigentum von Sankt-Petersburg befinden für Bau und Rekonstruktion (mit Änderungen vom 06.05.2008). Gesetz von Sankt-Petersburg vom 17.06.2004 Nr.282-43. 2. Bestimmung über die Ordnung der Beschlussfassung über die Bereitstellung von Immobilienobjekten für Bau und Rekonstruktion. Bestätigt durch die Verordnung der Regierung von Sankt-Petersburg zum 21.09.2004 (mit Änderungen vom 01.07.2008) Nr.1592. 3. Ordnung der Beschlussfassung bei Bereitstellung von Grundstücken für Bau von Ingenieurbauwerken. Bestätigt durch Verordnung der Regierung von Sankt-Petersburg vom 02.08.2005 Nr. 1180 (mit Änderungen vom 16.05.2007). 1. Bestimmung über strategische Investitionsprojekte und strategische Investoren von Sankt-Petersburg. Bestätigt durch die Verordnung der Regierung von Sankt-Petersburg vom 01.03.2005 Nr.216. 2. Bestimmung über die Ordnung der Zusammenwirkung der Organe der Staatsgewalt von Sankt-Petersburg zwecks der Realisierung von strategischen Investitionsprojekten von Sankt-Petersburg. Bestätigt durch die Verordnung der Regierung von Sankt-Petersburg vom 01.03.2005 Nr.216. 3. Aufstellung der verbindlichen Dokumente, die zum Antrag über ein strategisches Investitionsprojekt von Sankt- Petersburg oder über einen strategischen Investor von Sankt-Petersburg beigelegt werden. Bestätigt durch die Anordnung des Komitees für Investitionen und strategische Projekte vom 17.06.2005 Nr.l. 4. Bestimmung über die Expertise der Materialien, die für die Feststellung eines Vorhandenseins von Grundlagen für die Beschlussfassung über ein strategisches Investitionsprojekt von Sankt-Petersburg oder über einen strategischen Investor von Sankt-Petersburg. Bestätigt durch die Anordnung des Komitees für Investitionen und strategische Projekte vom 17.06.2005 Nr.l. 5. Bestimmung über die Ordnung der Konzipierung der Aufstellung der strategischen Investitionsprojekte von Sankt-Petersburg und der Aufstellung der strategischen Investoren von Sankt-Petersburg. Bestätigt durch die Anordnung des Komitees für Investitionen und strategische Projekte vom 20.08.2005 Nr.4.

2.3.1. Ordnung für den Verkauf von Grundstücken, die sich in staatlichem Eigentum befinden, an Eigentümer der sich darauf befindenden Immobilienobjekte

1. Bodengesetzbuch vom 25.10.2001 Nr. 136-FG (mit Änderungen vom 13.05.2008). 2. Über staatliche Registrierung von Rechten auf Immobilienvermögen und der damit verbundenen Geschäfte. Föderalgesetz vom 21.07.1997 Nr. 122-FG (mit Änderungen vom 13.05.2008). 3. Über die Ordnung des Zusammenwirkens von Organen der exekutiven Staatsgewalt von Sankt-Petersburg beim Verkauf der sich in staatlichem Eigentum befindenden Grundstücken an die Eigentümer der sich darauf befindenden Immobilienobjekte (mit Änderungen vom 14.12.2006). Verordnung der Regierung von Sankt-Petersburg vom 26.06.2006 Nr. 76-rp.

2.3. Verkauf von Grundstücken, die sich in staatlichem Eigentum befinden, an Eigentümer der sich darauf befindenden Immobilienobjekte

2.2.1. Die Ordnung der Zuordnung von Investitionsprojekten und Investitionsbeziehungen zu den strategischen Objekten

2.2. Zuordnung von Investitionsprojekten und Investitionsbeziehungen zu den strategischen Objekten

2.1.3. Ordnung des Zusammenwirkens von Organen der Staatsgewalt von Sankt-Petersburg im Rahmen der Investitionsprojekte während der Ermittlungs- und Vorarbeiten, sowie Projektierung und Bauarbeiten

KVS SAK KKNS KBF HV des FR* Offene AG VF SPb

KISP

BK SPbSE -«Investitionsverwaltung» SI SII Rosnedvizhimost


25

KVS

KVS

2.4.1.2. Zustimmungsordnung Ober die Bereitstellung von Objekten des Wohnzwecken dienenden Fonds in Untermiete (mit Änderungen zum für die Bereitstellung von Ob- 27.12.2000). Anordnung des KVS zum 16.06.1998 Nr.820-r. jekten Wohnzwecke dienenden Fonds in Untermiete

2.4.1.3. Zustimmungsordnung für die Verpfändung des Mietrechts auf den Wohnzwecke dienenden Fonds

1. Ober die Ordnung der Vorbereitung von Materialien für die Behandlung von der Stadtkommission für die Verfügung über Immobilienobjekte und über die Ordnung der Erlassung von Anordnungen vom Komitee für die Arbeitsergebnisse der städtischen Kommission für die Verfügung über Immobilienobjekte (mit Änderungen vom 30.01.2008). Anordnung des KVS vom 19.08.1996 Nr.485-r. 2. Über die städtischen und Kreiskommissionen für Verfügung über Immobilienobjekte. (mit Änderungen vom 24.12.2007). Verordnung der Regierung von Sankt-Petersburg vom 16.11.2005 Nr. 1735.

KVS

2.4.1.1. Ordnung der Obergabe der Objekte des für nicht Wohnzwecken dienenden Fonds in die Miete

1. Ober die Ordnung der Beschlussfassung über die Bereitstellung zur Miete der Objekte des für nicht Wohnzwecke dienenden Fonds, das Eigentum der Staatskasse von Sankt-Petersburg (mit Änderungen vom 15.02.2008). Verordnung des KVS vom 01.02.2000 Nr.187-p. 2. Über die städtischen und Kreiskommissionen für Verfügung über Immobilienobjekte. Verordnung der Regierung von Sankt-Petersburg vom 16.11.2005 Nr. 1735. 3. Über die Ordnung der Vorbereitung von Materialien für die Behandlung von der Stadtkommission für die Verfügung über Immobilienobjekte und über die Ordnung der Erlassung von Anordnungen vom Komitee für die Arbeitsergebnisse der städtischen Kommission für die Verfügung über Immobilienobjekte. Anordnung des KVS vom 19.08.1996 Nr.485-r. 4. Ober die Ordnung der Festlegung der Mietzahlungen für keinen Wohnzwecken dienende Räumlichkeiten, deren Vermieter Sankt-Petersburg ist (mit Änderungen vom 02.07.2007). Gesetz von Sankt-Petersburg vom 18.09.1997 Nr.149-51. 5. Ober die Methodik der Festlegung der Mietzahlungen für nicht Wohnzwecke dienende Räumlichkeiten, deren Vermieter Sankt-Petersburg ist (mit Änderungen vom 26.12.2007). Gesetz von Sankt-Petersburg vom 14.07.2004 Nr.387-58. 6. Ober die Ordnung der Bereitstellung von Präferenzen für Mietzahlungen für nicht Wohnzwecke dienende Objekte, deren Vermieter Sankt-Petersburg ist (mit Änderungen vom 12.07.2007). Gesetz von Sankt-Petersburg vom 19.07.2005 Nr.377-57.

2.4.1. Vermietung

2.4. Bereitstellung des für nicht Wohnzwecken dienenden Fonds

4. Ober die Bestätigung der Bestimmung über das Zusammenwirken von Organen der Staatsgewalt von SanktPetersburg und Organisationen beim Verkauf von Grundstücken, die sich in staatlichem Eigentum befinden, an Eigentümer der sich darauf befindenden Immobilienobjekte (mit Änderungen vom 27.03.2007). Anordnung des KVS vom 31.08.2006 Nr.262-r.


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Offene AG VF KVS KBF SAK KKNS HV SVII KVS

2.4.2.2 Ordnung des Verkaufs Ober den Verkauf auf Versteigerungen der von Bewohnern befreiten Gebäuden und Grundstücken, auf denen sie auf Versteigerungen der Gebäu- sich befinden. Verordnung der Regierung von Sankt-Petersburg vom 29.12.2003 Nr.33-rp. den und Grundstücken, auf denen sie sich befinden

2.4.3. Obergabe von Eigentum 1. Ober Treuhandverwaltung des Eigentums von Sankt-Petersburg (mit Änderungen vom 14.11.2006). Gesetz der Staatskasse von Sankt-Pe- von Sankt-Petersburg vom 30.06.2004 Nr.334-51. tersburg in Treuhandverwaltung 2. Ober die Obergabe von Immobilienobjekten in Treuhansverwaltung (mit Änderungen vom 07.06.2007). Anordnung des KVS von Sankt-Petersburg vom 02.11.2005 Nr.1567-rk. 3. Ober die Ordnung der Durchführung eines Ausschreibens für das Recht auf den Abschluss eines Treuhandverwaltungsvertrags für das Immobilienobjekt. Anordnung des KVS von Sankt-Petersburg vom 21.07.2005 Nr.258-r.

BK

BK

2.5.2. Komplexe Erschließung 1. Bodengesetzbuch der RF vom 25.10.2001 Nr. 136-FG (Artikel 30_2, 38_2). der Gebiete in zwecks des Woh- 2. Ober die Ordnung der Bereitstellung der Immobilienobjekte, die sich in staatlichem Eigentum von Sankt-Penungsbaus tersburg befinden für Bau und Rekonstruktion (mit Änderungen vom 06.05.2008). Gesetz von Sankt-Petersburg vom 17.06.2004 Nr.282-43. 3. Ober die komplexe Erschließung der Gebiete zwecks des Wohnungsbaus. Verordnung der Regierung von Sankt-Petersburg vom 21.02.2006 Nr.167

2.5.3. Entwicklung der bebauten Gebiete

1. Städtebaulicher Kodex der RF vom 29.12.2004 Nr. 190-FG (Mit Änderungen vom 16.05.2008) (Artikel 46_1, 46_2, 46_3). 2. Ober die Ordnung der Bereitstellung der Immobilienobjekte, die sich in staatlichem Eigentum von Sankt-Petersburg befinden für Bau und Rekonstruktion (mit Änderungen vom 06.05.2008). Gesetz von Sankt-Petersburg

KVS

2.5.1. Ordnung für die Status- 1. Ober die Tätigkeit von Agenturen für die Förderung der Gebiete. Verordnung des Gouverneurs von Sanktaufnahme einer Agentur für die Petersburg vom 01.02.2001 Nr.117-r. Förderung der Gebiete 2. Ober Maßnahmen für die Organisation der Tätigkeit der Agenturen für die Förderung der Gebiete. Anordnung des KVS vom 28.09.2001 Nr.1576-r.

2.5. Gewährleistung einer komplexen Investitionsentwicklung der Gebiete von Sankt-Petersburg

HV SVII KVS Offene AG VF KKNS HV des FR* SAK KBF

2.4.2.1.Ordnung der Vorbe- Ober die Organisierung der Zusammenwirkung des Verwaltungskomitees für staatliches Eigentum und der Staatsreitung von Beschlüssen über behörde «Eigentumsfonds von Sankt-Petersburg» bei der Privatisierung (Verkauf) von Immobilienobjekten (mit die Privatisierungs-bedingungen Änderungen vom 09.06.2008). Anordnung des KVS vom 03.08.2006 Nr.233-r. (Verkaufsbedingungen) von Immobilienobjekten

2.4.2. Verkauf


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1. Städtebaulicher Kodex der RF vom 29.12.2004 Nr. 190-FG (mit Änderungen vom 16.05.2008). 2. Über die Bestätigung von Richtlinien zur Bestimmung und Bereitstellung der technischen Bedingungen für den Anschluss des Großbauobjekts an Objekte der Ingenieurinfrastruktur. Verordnung der Regierung der RF vom 13.02.2006 Nr. 83. 3. Über Maßnahmen zur Realisierung der Verordnung der Regierung der RF vom 13.02.2006 Nr. 83 auf dem Gebiet von Sankt-Petersburg. Verordnung der Regierung von Sankt-Petersburg vom 23.1.2007 Nr. 45. 4. Über Registerführung von technischen Bedingungen für Anschluß von Großbauobjekten an Objekte der Ingenieurinfrastruktur, die von Organisationen für Ingenieurversorgung und Energiewirtschaft von Sankt-Petersburg ausgegeben werden. Verordnung des Komitees für Energiewirtschaft und Ingenieurversorgung von Sankt-Petersburg vom 21.3.2007 Nr. 25. 5. Bestimmung über die Ordnung der Beschlussfassung über die Bereitstellung von Immobilienobjekten für Bau und Rekonstruktion. Bestätigt durch die Verordnung der Regierung von Sankt-Petersburg zum 21.09.2004 (mit Änderungen vom 01.07.2008) Nr.1592. 6. Über die Bestätigung von Ordnung des Zusammenwirkens von Organen der exekutiven Staatsgewalt in den Fragen der Vorbereitung und Abstimmung der Dokumentation über Geländeplanung. Verordnung der Regierung von SanktPetersburg vom 16.05.2006 Nr. 596 (mit Änderungen vom 15.05.2007). 7. Richtlicnien für nicht diskriminierten Zugang zu den Leistungen aus der Bereitstellung der elektrischen Energie und für Leistung dieser Dienste. Bestätigt durch die Verordnung der Regierung der RF vom 27.12.2004 Nr. 861 (mit Änderungen vom 26.07.2007)

2.7.1. Obergabeordnung der Obergabeordnung der Objekte der Ingenieurinfrastruktur an spezialisierte Nutzungsorganisationen (mit Änderungen Objekte der Ingenieurinfrastruk- vom 11.07.2006). Billigt mit dem Befehl vom KVS vom 30.09.1999 Nr.l503-r. tur an spezialisierte Nutzungsorganisationen

2.7. Übergabe an die Stadt von Objekten der Ingenieurinfrastruktur

2.6.1. Ordnung der Beantragung von Genehmigungen auf Anschluss der Investitionsobjekte an das Ingenieurnetz

2.6. Anschluss von Organisationen an Objekte der Ingenieurinfrastruktur

vom 17.06.2004 Nr.282-43. 3. Über das adressierte Programm von Sankt-Petersburg «Entwicklung der bebauten Gebiete». Gesetz von SanktPetersburg vom 06.05.2008 Nr. 238-39. 4. Verordnung über die Ordnung des Zusammenwirkens von Organen der exekutiven Staatsgewalt von SanktPetersburg bei der Beschlussfassung über die Entwicklung der bebauten Gebiete von Sankt-Petersburg und über die Organisation von Versteigerungen der Rechte auf Unterzeichnung von Verträgen über die Entwicklung der bebauten Gebieten von Sankt-Petersburg. Bestätigt durch Verordnung der Regierung von Sankt-Petersburg vom 10.04.2007 Nr. 386.

KEIF KVS Unternehmen des ingenieurenergetischen Komplexes von SPb

KEIF Wodokanal HV HEK Lenenergo Offene AG PSN Kurortenergo AG TEG AG LTS Filial Nevskij TGK-1 SPb Kraftwerk Petersburg-Gas Gesellschaft mit begrenzter Haftung «Petersburgteploenergo»


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Bestimmung über die Ordnung des Zusammenwirkens von Organen der exekutiven Staatsgewalt von Sankt-Petersburg bei der Projektierung, Bau und Rekonstruktion der Großbauobjekte aus den Mitteln des Haushalts der RF oder von Sankt-Petersburg und deren Übergabe an spezialisierte Nutzungsorganisationen». Bestätigt durch die Verordnung der Regierung von Sankt-Petersburg vom 26.02.2008 Nr. 187.

KEIF KVS Unternehmen des ingenieurenergetischen Komplexes von SPb

SAK, 1. Städtebaulicher Kodex RF (mit Änderungen vom 16.05.2008). Föderalgesetz vom 29.12.2004 Nr.191-FG. Bezirksverwal2. Bodengesetzbuch der RF vom 25.10.2001 Nr. 136-FG. 3. Über die Grundlagen der Verwaltung der städtebaulichen Tätigkeit in Sankt-Petersburg (mit Änderungen von tungen von SanktPetersburg 15.02.2007). Gesetz von Sankt-Petersburg vom 17.12.2003 Nr. 778-116. 4. Ober die Teilnahmeordnung von Bürgern und deren Vereinigungen an der Besprechung und Beschlussfassung im Bereich der städtebaulichen Tätigkeit in Sankt-Petersburg. Gesetz von Sankt-Petersburg vom 20.07.2006 Nr.400-61. 5. Bestimmung über die Ordnung des Zusammenwirkens von Organen der exekutiven Staatsgewalt von Sankt-Petersburg bei der Organisation und Durchführung der öffentlichen Anhörungen und bei der Informierung der Bevölkerung über die Ausführung der städtebaulichen Tätigkeit in Sankt-Petersburg. Bestätigt durch Verordnung der Regierung von Sankt-Petersburg vom 15.05.2007 Nr. 491

2.9.1. Ordnung der Erfassungsre- Ober die Erfassungsregistrierung von Investitionsverträgen und von Verrtägen über die Beteiligung am Bau und an der gistrierung von Investitionsver- Rekonstruktion von Immobilienobjekten in Sankt-Petersburg. Gesetz von Sankt-Petersburg vom 18.10.2004 Nr.482trägen und von Verrtägen über 69. die Beteiligung am Bau und an der Rekonstruktion von Immobilienobjekten in Sankt-Petersburg

HV des FR*

2.9. Registrierung von Verträgen, Rechten auf Immobilienvermögen und der damit verbundenen Geschäfte Nach dem Befehl des Präsidenten der RF vom 12.05.2008 Nr. 724 «Fragen des Systems und der Struktur von föderalen Organen der exekutiven Gewalt»: - sind Funktionen der Ausarbeitung der staatlichen Politik und normativ-rechtlichen Regulierung im Bereich der staatlichen Registrierung von Rrechten auf Immobilienvermögen und der damit verbundenen Geschäfte dem Ministerium für wirtschaftliche Entwicklung der RF übergegeben (P. 10); - ist der Vorsitzende der Regierung der RF beauftragt ordnungsgemäß einen Antrag auf die Abschaffung des föderalen Registrieramtes vom 1. Oktober 2008 zu stellen, indem seine Funktionen an die Föderalagentur für Verwaltung vom staatlichen Vermögen übergegeben werden (P. 18).

2.8.1. Teilnahmeordnung von Bürgern und deren Vereinigungen an der Besprechung und Beschlussfassung im Bereich der städtebaulichen Tätigkeit auf dem Gebiet von Sankt-Petersburg

2.8. Mitwirkung an der Teilnahme von Bürgern und deren Vereinigungen an der Besprechung und Beschlussfassung im Bereich der städtebaulichen Tätigkeit auf dem Gebiet von Sankt-Petersburg

2.7.3. Übergabeordnung der Objekte der Ingenieurinfrastruktur an spezialisierte Nutzungsorganisationen, wenn der Bau aus den Mitteln des Haushalts von Sankt-Petersburg oder der RF finanziert wird

2.7.2. Übergabeordnung der Ob- Bestimmung über die Ordnung des Zusammenwirkens von Organen der exekutiven Staatsgewalt von Sankt-Petersjekte der Ingenieurinfrastruktur burg in den Fragen der Übernahme von Investorenverpflichtungen. Bestätigt durch die Verordnung der Regierung von an spezialisierte Nutzungsorga- Sankt-Petersburg vom 01.02.2006 Nr. 61. nisationen gemäß den Bedingungen der Investitionsverträge


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1. Ober die staatliche Registrierung von Rechten auf Immobilienvermögen und der damit verbundenen Geschäfte (mit Änderungen vom 13.05.2008) Gesetz der RF vom 21.07.1997 Nr.122-FG. 2. Regeln für die Führung eines Einheitlichen Staatsregisters der Rechte auf Immobilienvermögen und der damit verbundenen Rechte (mit Änderungen vom 22.11.2006). Bestätigt von der Verordnung der Regierung der RF vom 18.02.1998 Nr.219. 3. Richtlinie über die staatliche Registrierungsordnung eines Tauschvertrags und (oder) des Obergangs der Rechte auf Immobilienobjekte, die sich auf den Gebieten verschiedener Registrierungsbezirke befinden (mit Änderungen vom 24.12.2004). Bestätigt durch den Befehl des Justizministeriums der RF vom 01.07.2002 Nr.183. 4. Richtlinie über die staatliche Registrierungsordnung von Kaufverträgen und von Verträgen über den Obergang der Eigentumsrechte auf Wohnräumlichkeiten (mit Änderungen vom 24.12.2004). Bestätigt zum Befehl des Justizministeriums der RF vom 06.08.2001 Nr.233. 5. Über die Bestätigung der Vorschrift über Besonderheiten der Registrierung von Rechten auf Immobilienvermögen und der damit verbundenen Geschäfte im Einheitlichen Staatsregister bei der staatlichen Registrierung von Rechten auf Immobilienvermögen, das zum gemeinsamen Vermögen in einem Mehrfamilienhaus gehört, und der Informierung über die registrierten Rechte auf gemeinsames Teilvermögen in solchen Immobilienobjekten. Bestätigt vom Befehl des Justizministeriums der RF vom 14.02.2007 Nr. 29. 6. Richtlinie über die Ordnung der staatlichen Registrierung der Rechte von Minderjährigen auf Immobilienvermögen und der damit verbundenen Geschäfte (mit Änderungen vom 24.12.2004). Bestätigt vom Befehl des Justizministeriums der RF vom 20.07.2004 Nr.126. 7. Methodische Empfehlungen für die Ordnung der Durchführung der staatlichen Registrierung der Rechte auf Immobilienvermögen und der damit verbundenen Geschäfte (mit Änderungen vom 19.01.2005). Bestätigt vom Befehl des Justizministeriums der RF vom 01.07.2002 Nr.184. 8. Über die Bestätigung der administrativen Geschäftsordnung bei Ausführung der staatlichen Funktion der staatlichen Registrierung von Rechten auf Immobilienvermögen und der damit verbundenen Geschäfte. Befehl des Justizministeriums der RF vom 14.09.2006 Nr. 293. 9. Befehl des Justizministeriums der RF vom 15.06.2006 Nr.213 «Ober die Genehmigung der Vorschrift zur Reihenfolge der staatlichen Registrierung der Hypothek der Immobilienobjekten».

2.10.1. Ordnung der Privatisierung der sich in staatlichen Eigentum befindenden Aktien und Anteile von Grundkapital der Wirtschaftsgesellschaften

1. Ober die Privatisierung von staatlichem und munizipalem Eigentum (mit Änderungen vom 13.05.2008) Föderalgesetz vom 21.12.2001 Nr.178-FG. 2. Ober Gesellschaften mit beschränkter Haftung (mit Änderungen vom 29.04.2008). Föderalgesetz vom 08.02.1998 Nr.l4-FG 3. Ober Aktiengesellschaften 29.04.2008 (mit Kommentar) (mit Änderungen vom 29.04.2008). Föderalgesetz vom 26.12.1995 Nr.208-FG. 4. Ober Begutachtungstätigkeit in der RF (mit Änderungen vom 24.07.2007) Föderalgesetz vom 29.07.1998 Nr.l35FG.

2.10. Umstrukturierung von Unternehmen

2.9.2. Registrierung von Verträgen, Rechten auf Immobilienvermögen und der damit verbundenen Geschäfte

KVS Offene AG VF

HV des FR*


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2.10.2. Ordnung für die Privatisierung von Ver-mögenskomplexen von staatlichen Einheitsunternehmen (GUP)

1. Über die Privatisierung des staatlichen und munizipalen Eigentums (mit Änderungen vom 13.05.2008) Föderalgesetz vom 21.12.2001 Nr. 178-FG. 2. Über die Aktiengesellschaften» (mit Änderungen vom 29.04.2008). Föderalgesetz vom 26.12.1995 Nr. 208-FG. 3. Über die Bewertungtätigkeit in der RF (mit Änderungen vom 24.07.2007). Föderalgesetz vom 29.07.1998 Nr. 135FG. 4. Über die Bestätigung der Bestimmung über die Durchführung der Ausschreibung zum Verkauf des staatlichen und munizipalen Eigentums (mit Änderungen vom 20.12.2006) Verordnung der Regierung der RF vom 12.08.2002 Nr. 584. 5. Über die Bestätigung der Bestimmung über die Organisation des Verkaufs des staatlichen und munizipalen Eigentums auf der Versteigerung und der Bestimmung über die Organisation des Verkaufs der sich in staatlichem und munizipalem Eigentum befindenden Aktien der offenen Aktiengesellschaft auf spezialisierten Versteigerungen (mit Änderungen vom 20.12.2006). Verordnung der Regierung der RF vom 12.08.2002 Nr. 585. 6. Über die Bestätigung der Bestimmungen über die Organisation des Verkaufs von staatlichem und munizipalem Eigentum durch öffentliche Ausschreibungen und ohne Bekanntmachung des Preises (mit Änderungen vom 20.12.2006). Verordnung der Regierung der RF vom 22.07.2002 Nr. 549. 7. Über Privatisierung des staatlichen Eigentums (mit Änderungen vom 29.02.2008). Gesetz von Sankt-Petersburg vom 10.03.2005 Nr. 59-15 8. Über das Programm der Privatisierung des staatlichen Eigentums von Sankt-Petersburg für das Jahr 2008. Verordnung der Regierung von Sankt-Petersburg vom 25.12.2007 Nr. 1664.

5. Ober die Privatisierung von staatlichen Eigentum von Sankt-Peterburg (mit Änderungen vom 29.02.2008). Gesetz von Sankt-Petersburg vom 10.03.2005 Nr.59-15. 6. Über die Bestätigung der Regeln für Bestimmung des Normativpreises für das zu privatisierende staatliche und munizipale Eigentum. Bestätigt durch Verordnung der Regierung der RF vom 14.02.2006 Nr. 87. 7. Bestimmung über die Organisation des Verkaufs von staatlichem und munizipalem Eigentum auf Versteigerungen und Bestimmungen über die Organisierung der sich in staatlichem oder munizipalem Eigentum befindenden Aktien von Aktiengesellschaften auf spezialisierten Versteigerungen (mit Änderungen vom 04.10.2005). Bestätigt durch die Verordnung der Regierung der RF vom 12.08.2002 Nr.585. 8. Bestimmungen über die Organisation des Verkaufs von staatlichem und munizipalem Eigentum durch öffentliche Ausschreibungen und ohne Bekanntmachung des Preises (mit Änderungen vom 20.12.2006). Bestätigt durch die Verordnung der Regierung der RF vom 22.07.2002 Nr.549. 9. Über die Ordnung der Planung von Privatisierung des staatlichen Eigentums von Sankt-Petersburg und die Ordnung der Entwicklung des Programms für Privatisierung des staatlichen Eigentums von Sankt-Petersburg. Bestätigt durch Verordnung der Regierung von Sankt-Petersburg vom 23. Oktober 2007 Nr. 1369. 10. Über das Programm der Privatisierung des staatlichen Eigentums von Sankt-Petersburg für das Jahr 2008. Bestätigt durch Verordnung der Regierung von Sankt-Petersburg vom 25. 12.2007 Nr. 1664. 11. Anordnung des Komitees für die Verwaltung der Stadtvermögens (KUGI) von Sankt-Petersburg «Über die Organisation des Verkaufs des Eigentums von Sankt-Petersburg durch öffentlichen Angebot» (mit Änderungen vom 28.06.2006) vom 06.08.2004 Nr. 442-r. KVS Offene AGVF


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Komitee für Arbeitsbeschäfti gung der Bevölkerung von SPb

VFSDRSPb SPb VFADR

* Nach dem Befehl des Präsidenten der RF vom 12.05.2008 Nr. 724 «Fragen des Systems und der Struktur von föderalen Organen der exekutiven Gewalt»: - sind Funktionen der Ausarbeitung der staatlichen Politik und normativ-rechtlichen Regulierung im Bereich der staatlichen Registrierung von Rechten auf Immobilienvermögen und der damit verbundenen Geschäfte dem Ministerium für wirtschaftliche Entwicklung der RF übergegeben (P. 10); - ist der Vorsitzende der Regierung der RF beauftragt ordnungsgemäß einen Antrag auf die Abschaffung des föderalen Registrieramtes vom 1. Oktober 2008 zu stellen, indem seine Funktionen an die Föüderalagentur für Verwaltung vom staatlichen Vermögen übergegeben werden (P. 18).

2.10.4. Umschulung der freizu- Wird vom Komitee für Arbeitsbeschäftigung der Bevölkerung von Sankt-Petersburg reguliert setzenden Mitarbeiter

2.10.3. Reorganisierung, Sanie- 1. Zivilkodex der RF Teil 1 (mit Änderungen vom 13.05.2008). Föderalgesetz vom 30.11.1994 Nr.51 -FG. rung (Liquidierung) und Verkauf 2. Ober Zahlungsunfähigkeit (Bankrott) (mit Änderungen vom 01.12.2007). Föderalgesetz vom 26.10.2002 Nr.l27von Unternehmen FG.

9. Über die Ordnung der Planung von der Privatisierung des staatlichen Eigentums von Sankt-Petersburg und die Ordnung der Entwicklung des Programms für die Privatisierung des staatlichen Eigentums von Sankt-Petersburg. Verordnung der Regierung von Sankt-Petersburg vom 23.10.2007 Nr. 1369. 10. Über die Bestätigung der Liste und der Anforderungen an die Belegausfertigung zur Vorbereitung des Beschlusses über Privatisierungsbedingungen (mit Änderungen vom 28.06.2006). Verordnung von KUGI vom 19.04.2004 Nr. 254-r. 11. Über die Bestätigung der Bestimmung über die Ordnung der Entwicklung und Bestätigung von Bedingungen der Ausschreibung zum Verkauf des staatlichen Eigentums von Sankt-Petersburg, der Prüfung auf deren Erfüllung und der Bestätigung der Erfüllung der angegebenen Bedingungen vom Gewinner der Ausschreibung. Verordnung der Regierung von Sankt-Petersburg vom 24.08.2006 Nr. 1034. 12. Über die Maßnahmen zur Verkürzung der Erfüllungszeit der Beschlüssen über verkauf (über Privatisierungsbedingungen) des sich in staatlichem Eigentum befindenden Vermögens (mit Änderungen vom 28.06.2006). Verordnung von KUGI vom 10.12.2004 Nr. 603-r.


4. VERFAHRENSORDNUNG BEI INVESTITIONENIN SANKT-PETERSBURG 4.1. VERFAHREN DER FINANZIELLEN BETEILIGUNG DER STAATSGEWALTORGANE VON SANKT-PETERSBURG AN DER INVESTITIONSTÄTIGKEIT Unten sind die Verfahren für die Realisierung der wesentlichen Funktionen der finanziellen Beteiligung der Staatsgewaltorgane von Sankt-Petersburg an der Investitionstätigkeit angeführt. Die Vorstellung dieser Verfahren als Algorithmusschemen wird dabei helfen die Analyse der Rechts- und Normativbasis in diesem Bereich zu vereinfachen. In den Verfahren ist der Ablauf der Ausführung der Operationen gezeigt, es werden die Ergebnisse von jeder Operation vorgestellt, es werden Verweise auf die entsprechenden Rechts- und Normativakten angeführt.

4.1.1. ORDNUNG DER VERZEICHNISBILDUNG VON BAUSTELLEN UND OB-JEKTEN FÜR FÖDERALE STAATLICHE BEDÜRFNISSE UND IHRER FINAN-ZIERUNG AUF KOSTEN DES HAUSHALTS DER FÖDERATION (1) Gemäß: 1. Anordnung über die Gestaltung des Verzeichnisses von Baustellen und Objekten für die föderalen staatlichen Bedürfnisse und ihre Finanzierung mit Mitteln des föderalen Budgets, von der Verordnung der Regierung der RF vom 11.10.2001 (mit Änderungen zum на 07.03.2008) Nr.7I4 (weiter im Schema - Verordnung) genehmigt. 2. Durch den Regierungsbeschluss der RF vom 29.12.2007 Nr. 989 «Über die Durchführung von Haushaltsanlagen im Jahre 2008 in die Objekte des Investitionsbaus vom Staatseigentum der RF und in die Objekte des Investitionsbaus, die im Eigentum von juristischen Personen liegen, die keine staatlichen oder Munizipalinstitutionen und keine staatlichen oder Munizipalunitarunternehmen sind» (weiter im Schema – Regeln). Bezeichnung der Arbeitsstufe

Dokument, Beschluss nach den Arbeitsergebnissen

I. Reihenfolge der Verzeichnisbildung 1. Zuleitung an die Subjekte der Haushaltsplanung (weiter im Schema – SHP) der durch das Ministerium für wirtschaftliche Entwicklung der RF (weiter im Schema – Ministerium für wirtschaftliche Entwicklung Russlands) ausgearbeiteten Formen der Auskunftserteilung, die für die Verzeichnisbildung notwendig sind Die Zuleitung an SHP und an die staatliche Auftraggeber(2) der Prognosendaten von sozialökonomischen Entwicklung der RF und der durch das Ministerium für wirtschaftliche Entwicklung Russlands ausgearbeiteten organisatorisch-methodischen Materialien Vollzieher: Ministerium für wirtschaftliche Entwicklung Russlands

Formen der Auskunftserteilung, die für die Verzeichnisbildung notwendig sind Prognosendaten von sozialökonomischen Entwicklung der RF und die durch das Ministerium für wirtschaftliche Entwicklung Russlands ausgearbeiteten organisatorisch-methodischen Materialien

2. Die Vorstellung der Vorschläge des entsprechenden Hauptordners der Mittel des föderalen Budgets (weiter im Schema - HMB) Vollzieher: die Organe der staatlichen Macht der Subjekte von der RF, die Funktionen des staatlichen Kunden erfüllen (weiter im Schema x staatlicher Auftraggeber)

Die Vorschläge über die notwendigen Umfange der staatlichen Kapitalinvestitionen (weiter im Schema - staatliche Kapitaleinlagen) und über ihre Verteilung nach den Bauten und den Objekten nach den Programmoder Nicht-Programmteilen des Verzeichnisses, den Arten der wirtschaftlichen Tätigkeit (Wirtschaftsbranchen) und den Eigentumsformen (entsprechend den Formen des Ministerium für wirtschaftliche Entwicklung Russlands

32


3. Die Vorstellung der Vorschläge des entsprechenden SHP Vollzieher: HMB

Die Vorschläge über die notwendigen Umfange von staatlichen Anlagen und über ihre Verteilung nach den Bauten und den Objekten nach den Programm- und Nicht- Programmteilen des Verzeichnisses, den Arten der wirtschaftlichen Tätigkeit (Wirtschaftsbranchen), den staatlichen Kunden und den Eigentumsformen (entsprechend den Formen des Ministeriums für wirtschaftliche Entwicklung Russlands)

4. Die Vorstellung der Vorschläge dem Ministerium für wirtschaftliche Entwicklung Russlands Vollzieher: SHP

Die Vorschläge über die notwendigen Umfange von staatlichen Anlagen und über ihre Verteilung nach vermuteten HMB, einschließlich nach den meist bedeutenden Budgetinstitutionen der Wissenschaft, der Bildung, der Kultur, des Gesundheitswesens und der Massenmedien, die zu ihrer Kompetenzsphäre gehören, und nach den Bauten und den Objekten mit der Verteilung nach den Programm und NichtProgrammteilen des Verzeichnisses, den Arten der wirtschaftlichen Tätigkeit (Wirtschafltsbranche), nach staatlichen Auftraggebern und den Eigentumsformen (entsprechend den Formen des Ministeriums für wirtschaftliche Entwicklung Russlands)

5. Die Leitung der Vorschläge an das Finanzministe-rium Russlands (aufgrund Daten von SHP) Vollzieher: Ministerium für wirtschaftliche Entwicklung Russlands

Die Vorschläge (nach der Gestaltung der Umfange von staatlichen Anlagen nach SHP und vermuteten HMB mit der Verteilung nach den Programm- und Nicht-Programmteilen des Verzeichnisses, den Arten der wirtschaftlichen Tätigkeit (Wirtschaftsbranche), sowie den Eigentumsformen von Baustellen und Objekten

pkt. 6 Nach der Genehmigung von der Regierung der RF der Hauptcharakteristiken des föderalen Budgets für das nächste Finanzjahr und die zweijährige Planperiode und der Verteilung der Ausgaben des föderalen Budgets für das nächste Finanzjah und die zweijährige Planperiode entsprechend der funktionalen Klassifikation der Ausgaben von Budgets der RF 6. Die Benachrichtigung des Ministeriums für wirt-schaftliche Entwicklung Russlands über den maximalen vorgesehenen Umfang der Budget Zuweisungen für das nächste Finanzjahr und die zweijährige Planperiode, die für die Realisierung von FAAP (föderales Adressenanlageprogramm) (Höchstumfang der Ausgaben für staatliche Kapitalanlagen) vorgesehen sind Vollzieher: Finanzministerium Russlands

Der Höchstumfang der Ausgaben für staatliche Kapitalanlagen

pkt. 7

33


pkt. 6

7. Die Verteilung des Höchstumfanges der Ausgaben für staatliche Kapitalanlagen nach SHP und vermuteten HMB (entsprechend den vorrangigen Richtungen der Gestaltung von FAAP für das nächste Finanzjahr und und die zweijährige Planperiode) Vollzieher: Ministerium für wirtschaftliche Entwicklung Russlands

Die Verteilung des Höchstumfanges der Kosten der Ausgaben für staatliche Kapitalanlagen nach SHP und vermuteten HMB mit der Verteilung nach den Programm - und Nicht - Programmteilen des Verzeichnisses, den Arten der wirtschaftlichen Tätigkeit (Wirtschaftsbranchen)

8. Die Vorstellung der Verteilung beim Finanzministe-rium Russlands für die Aufnahme, ohne Veränderung der erwähnten Umfange von staatlichen Kapitalanlagen, der bis zu SHP hingeleiteten Höchstumfänge der Budgets dieser Subjekte für das nächste Finanzjahr und die zweijährige Planperiode Vollzieher: Ministerium für wirtschaftliche Entwicklung Russlands

Die Höchstumfänge der Budgets von SHP für das nächste Finanzjahr und die zweijährige Planperiode

9. Die Erhöhung bis zu entsprechend vermuteten HMB der Höchstumfänge der Ausgaben für staatliche Kapitalanlagen Vollzieher: SHP

Die Höchstumfänge der Ausgaben für staatliche Kapitalanlagen von HMB

10. Die Vorstellung dem entsprechend vermuteten HMB der Vorschläge zu den Bauten und Objekten für die Aufnahme in das Projekt des Verzeichnisses mit der Verteilung nach den Kunden - Bauherren (3), nach den funktionalen und wirtschaftlichen Klassifikationen der Kosten der Budgets von der RF, den Programm - und Nicht-Programmteilen, den Arten der wirtschaftlichen Tätigkeit (Wirtschatsbranchen) und den Eigentumsformen Vollzieher: staatliche Auftraggebern

11. Die Vorstellung der Vorschläge dem entsprechenden SHP (aufgrund der Höchstumfänge der Ausgaben für staatlichen Kapitalanlagen und unter Berücksichtigung der Vorschläge von staatlichen Auftraggebern) Vollzieher: vermutete HMB

12. Die Vorstellung der Vorschläge beim Ministerium für wirtschaftliche Entwicklung Russlands (aufgrund der Vorschläge von vermuteten HMB) Fristen: werden vom Ministerium für wirtschaftliche Entwicklung Russlands

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Die Vorschläge über die Verteilung der Höchstumfänge der Ausgaben für staatliche Anlagen nach den Bauten und den Objekten, die für die Aufnahme in das Projekt des Verzeichnisses angeboten sind, mit der Verteilung nach staatlichen Auftraggebern und den Kunden - Bauherren, nach den funktionalen und wirtschaftlichen Klassifikationen der Ausgaben der Budgets von der RF, den Programm - und NichtProgrammteilen, den Arten der wirtschaftlichen Tätigkeit (Wirtschaftsbranchen) und den Eigentumsformen

Die Vorschläge über die Verteilung der Höchstumfänge der Ausgaben für staatliche Kapitalanlagen nach den Bauten und den Objekten, die für die Aufnahme in das Projekt des Verzeichnisses angeboten sind, mit der Verteilung nach entsprechenden HMB, einschließlich nach den abgesonderten,


Vollzieher: SHP

meist bedeutenden Budget-Institutionen, staatlichen Bestellern, Kunden - Bauherren, nach den funktionalen und wirtschaftlichen Klassifikationen der Ausgaben der Budgets von der RF, den Programm- und Nicht-Programmteilen, den Arten der wirtschaftlichen Tätigkeit (Wirtschaftsbranchen) und den Eigentumsformen(4)

13. Die Betrachtung, zusammen mit SHP, der von ihnen vorgestellten Vorschläge und die Annahme des Beschlusses über die Aufnahme von Baustellen und Objekten in das Projekt des Verzeichnisses, und über die Umfange von staatlichen Kapitalanlagen für das nächste Finanzjahr mit der Führung und die zweijährige Planperiode, falls notwendig, der Protokolle der Meinungsdifferenzen(5) Vollzieher: Ministerium für wirtschaftliche Entwicklung Russlands

Der Beschluss über die Aufnahme von Baustellen und Objekten in das Projekt des Verzeichnisses Der Beschluss über die Umfange von staatlichen Kapitalanlagen für das nächste Finanzjahr und die zweijährige Planperiod Die Protokolle der Meinungsdifferenzen

14. Die Vorstellung beim Finanzministerium Russlands der Verteilung der Höchstumfänge der Ausgaben für staatliche Kapitalanlagen für das nächste Finanzjahr Fristen: werden von der Regierung der RF bestimmt Vollzieher: Ministerium für wirtschaftliche Entwicklung Russlands

Die Verteilung der Höchstumfänge der Ausgaben für staatliche Kapitalanlagen für das nächste Finanzjahr mit der Verteilung nach den funktionalen und wirtschaftlichen Klassifikationen der Ausgaben des Budgets der RF und der amtlichen Klassifikation der Ausgaben des föderalen Budgets für die Gestaltung der amtlichen Struktur der Kosten des Projektes des föderalen Budgets

15. Die Betrachtung entsprechend der Budget-gesetzgebung und den normativen rechtlichen Akten, mit rechtlich angepassten Zusammenhängen, der Differenzen, die bei der Gestaltung des Projektes des Verzeichnisses nicht erledigt wurden, zwischen dem Ministerium für wirtschaftliche Entwicklung Russlands und SHP

16. Die Vorstellung beim Finanzministerium Russlands (unter Berücksichtigung der Beschlüsse, die im Laufe der Regelung der Differenzen gefasst wurden) der präzisierten Verteilung der Höchstumfänge der Ausgaben für staatliche Kapitalanlagen für das nächste Finanzjahr und die zweijährige Planperiode Vollzieher: Ministerium der Wirtschaftlichen Entwicklung Russlands

Die präzisierte Verteilung der Höchstumfänge der Ausgaben für staatliche Kapitalanlagen für das nächste Finanzjahr und die zweijährige Planperiode mit der Verteilung nach den funktionalen und wirtschaftlichen Klassifikationen der Kosten der Budgets von der RF, sowie nach der amtlichen Klassifikation der Ausgaben des föderalen Budgets

17. Die Präzisierung des Projektes des Verzeichnisses (mit der Teilnahme von SHP) Fristen: während der Verabschiedung des föderalen Gesetzes

Das präzisierte Projekt des Verzeichnisses, ausgehend von dem Höchstumfang der Ausgaben für staatliche Kapitalanlagen gestaltet, welches im

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über föderales Budget für das nächste Finanzjahr und die zweijährige Planperiode Vollzieher: Ministerium für wirtschaftliche Entwicklung Russlands

Projekt des föderalen Budgets für die Realisierung von FAAP für das nächste Finanzjahr und die zweijährige Planperiode vorgesehen ist

pkt. 18 Nach dem Inkrafttreten des föderalen Gesetzes über das föderale Budget für das nächste Finanzjahr und die zweijährige Planperiode 18. Die Vorstellung des Projektes des Verzeichnisses zur Genehmigung bei der Regierung der RF Frist: 2 Wochen ab Inkrafttreten des föderalen Gesetzes über das föderale Budget für das nächste Finanzjahr und die zweijährige Planperiode Vollzieher: Ministerium für wirtschaftliche Entwicklung Russlands

Das Projekt des Verzeichnisses von Baustellen und Objekten für die föderalen staatlichen Bedürfnisse

19. Die Genehmigung des Verzeichnisses von der Regierung der RF Vollzieher: Regierung der RF

Das genehmigte Verzeichnis von Baustellen und Objekten für die föderalen staatlichen Bedürfnisse

II pkt. 1.1 и 1.2

20. Die Organisation und die Durchführung entsprechend der Gesetzgebung der RF der Wettbewerbe für die Durchfuhmng der Arbeiten und die Erweisung von Dienstleistungen beim Bau auf den neu entstandenen Baustellen und beim Bau von Objekten (weiter im Schema – Wettbewerbe) (6) Vollzieher: Die Kunden-Bauherren

Die abgeschlossenen staatlichen Verträge für die Durchführung der Arbeiten und die Erweisung der Dienstleistungen für die föderalen staatlichen Bedürfnisse auf den Baustellen und Objekten, die in das Verzeichnis aufgenommen sind (7)

21. Die Präzisiemng der Umfange der staatlichen Kapitalanlagen (bei der Senkung des Preises des Baus), der Umfange und der Quellen der Finanzierung für die ganze Periode des Baues mit der Verteilung nach den Jahren. Die Vorstellung der präzisierten Informationen beim Ministerium für wirtschaftliche Entwiclung Russlands für die Vorbereitung der Voischläge zur Eintragung in das Verzeichnis der Veränderungen, die mit der Umverteilung von befreiten Mittel für andere Bauten und Objekte des entsprechenden HMB verbunden sind Vollzieher: staatliche Auftrag geber

Die präzisierten Informationen über die Umfange von staatlichen Kapitalanlagen, die Umfange und die Quellen der Finanzierung für die ganze Periode des Baues mit der Verteilung nach den Jahren

22. Die Vorstellung der Vorschläge der Änderungen im Verzeichnis an die Regierung der RF Vollzieher: Ministerium für wirtschaftliche Entwicklung Russlands

Die Vorschläge der Änderungen im Verzeichnis

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23. Die Änderungen im Verzeichnis (8) Vollzieher: Regierung der RF

Das präzisierte Verzeichnis

II. Finanzierungsordnung von den in Verzeichnisse eingetragenen Baustellen und Objekten (9) I pkt. 19

I pkt. 19 ↓

1.1. Verweisung an das Finanzministerium Russlands und die Föderaldienst der staatlichen Statistik von Angaben von Objekten des Investitionsbaus vom Staatseigentum der RF und in die Objekte des Investitionsbaus, die im Eigentum von juristischen Personen liegen, die keine staatlichen oder Munizipalinstitutionen und keine staatlichen oder Munizipalunitarunternehmen sind (weiter im Schema - Objekte des Investitionsbaus), die in die angegebene Verzeichnisse eingetragen sind Frist: 10 Tage nach dem Datum der Bestätigung durch die Regierung der RF des Verzeichnisses von Baustellen und Objekten für föderale staatliche Bedürfnisse für das Jahr 2008 und für die Jahre 20092010 (weiter im Schema – Verzeichnisse) Vollzieher: Ministerium für wirtschaftliche Entwicklung Russlands.

1.2. Verweisung an SHP und GRS von Auszügen aus den Verzeichnissen, die die Angaben über Objekte des Investitionsbaus von den entsprechenden Hauptordnern erhalten. Frist: 10 Tage nach dem Datum der Bestätigung durch die Regierung der RF des Verzeichnisses von Baustellen und Objekten für föderale staatliche Bedürfnisse für das Jahr 2008 und für die Jahre 2009-2010 Vollzieher: Ministerium für wirtschaftliche Entwicklung Russlands.

2.1. Verweisung an das Föderale Schatzamt von Angaben über Baustellen und Objekte, die in die Verzeichnisse für das Jahr 2008 und für die Jahre 2009-2010 eingetragen sind. Frist: wöchentliche Frist seit dem Zeitpunkt von Angabenerhalt vom Ministerium für wirtschaftliche Entwicklung Russlands Vollzieher: Finanzministerium Russlands

2.2. Vorlegung bei dem Ministerium für wirtschaftliche Entwicklung Russlands und dem Finanzministerium Russlands von den mit den SHP vereinbarten Angaben über Objekte des Investitionsbaus, die in die Verzeichnisse für das Jahr 2008 und für die Jahre 2009-2010 eingetragen sind, mit der Angabe von Koden der Budgetgliederung der RF, einschließlich von Operationskoden des Staatsverwaltungssektors. Frist: zehntägige Frist seit dem Verweisung von Auszügen durch das vom Ministerium für wirtschaftliche Entwicklung Russlands an sie Vollzieher: GRS

3. Bestätigung der Limite von Haushaltsverbindlichkeiten bei den Haushaltsanlagen in die Objekte des Investitionsbaus, die in die Verzeichnisse für das Jahr 2008 und für die Jahre 2009-2010 eingetragen sind, GRS unter Vorbehalt der Einhaltung von den Forderungen, die in den von der Regierung der RF für das Jahr 2008 und für die Jahre 2009-2010 bestätigten Verzeichnissen festgelegt sind.

pkt. 4

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pkt. 3 ↓ 4. Bezahlung der Geldverpflichtungen für die in die Verzeichnisse für das Jahr 2008 und für die Jahre 2009-2010 eingetragenen Objekte des Investitionsbaus (10) Vollzieher: staatliche Auftraggeber 5. Vorlegung bei dem entsprechenden Gebietsorgan der Föderaldienst der staatlichen Statistik dem Aufenthaltsort des staatlichen Auftraggeber nach von dem Bericht von dem Arbeitsablauf (Dienstleistungenablauf) auf den Objekten des Investitionsbaus, die in die Verzeichnisse für das Jahr 2008 und für die Jahre 2009-2010 eingetragen sind, in den von dieser Dienst unter Vereinbarung mit dem Ministerium für wirtschaftliche Entwicklung Russlands und dem Finanzministerium Russlands bestätigten Formen. Frist: allmonatlich Vollzieher: staatliche Auftraggeber ↓ 6. Vorlegung der zusammengefassten Erfüllungsberichte bei dem Finanzministerium Russlands, dem Ministerium für wirtschaftliche Entwicklung Russlands, und bei den Objekten des Investitionsbaus, die in das Regierungsverteidigungsauftrag für das nächste Finanzjahr und die nächste Planperiode eingetragen sind, auch bei der rüstungsindustriellen Kommission bei der Regierung der RF Vollzieher: Föderaldienst der staatlichen Statistik (1) Regierung Russischer Föderation genehmigt sind, sieht die Verteilung des Umfanges der staatlichen Kapital investitionen, die für die Realisierung des föderalen Adresseanlageprogramms (FAAP) für das nächste Finanzjahr und die zweijährige Planperiode gewährt sind, nach den konkre-ten Bauten und Objekten (weiter - das Verzeichnis) vor. Zum Verzeichnis gehören die Bauten und Objekte, die sich im föderalen Eigentum befinden. Ins Verzeichnis können auch die Baustellen und Objekte, die sich im Eigentum der nicht-staatlichen kommerziellen Organisationen befinden. Zum Verzeichnis gehören die Baustellen und Objekte, auf denen sich die Durchführung der Arbeiten in der Vertragsbauweise gestaltet. (2) Die staatlichen Auftraggeber der Baustellen und Objekte, die in das Verzeichnis aufge-nommen sind, können sein: - gemäß den Baustellen und Objekten, die im Eigentum der RF liegen, und auch den Baustellen und Objekten, die im Eigentum der unstaatlichen Geschäftsorganisationen liegen, - Staatsorgane der RF, und auch die meist signifikanten Haushaltsinstitutionen der Wissenschaft, Ausbildung, Kultur, des Gesundheitswesen und der Massenmedien. Die Funktionen des staatlichen Auftraggebers werden innerhalb der Mittel ausgeübt, die für den laufenden Unterhalt der entsprechenden Organe und Institutionen vorgesehen sind. (3) Der Kunde-Bauherr wird vom staatlichen Auftraggeber auf dem Stadium der Gestaltung vom Projekt des Verzeichnisses für das nächste Finanzjahr und die zweijährige Planperiode bestimmt. (4) Die Baustellen und Objekte, die im Eigentum der unstaatlichen Geschäftsorganisationen liegen, gemäß denen die Ausarbeitung und Bestätigung von Unterlagen der territorialen Planung und Gebietsplanung, der Vorentwurfs- und Entwurfsunterlagen durch die Gesetzgebung der RF vorgesehen sind, können in den Verzeichnisentwurf nur bei Vorhandensein der bestätigten angegebenen Unterlagen eingeschlossen werden. Die Aufnahme in das Projekt des Verzeichnisses von Baustellen und Objekten, die sich im föderalen Eigentum befinden, in bezug aufweiche die Erarbeitung und die Genehmigung, die Vorprojekt und Projektdokumentation von der Gesetzgebung der RF vorgesehen sind, wird vorbehaltlich der Absonderung, innerhalb des Gesamtvolumens der Ausgaben für staatliche Kapitalanlagen in die entspre38


chende Baustelle oder das Objekt, der Mittel zugelassen, die für die Durchführung der Konstruktions-untersuchungs-, Vorprojekt- und Projektarbeiten bestimmt sind. Die Vorprojekt-und Projektdokumentation für die Rekonstruktion, einschließlich der technischen Umrüstung, der Gebäude und Bauten, die sich im föderalen Eigentum befinden, und in denen die föderalen staatlichen Organe untergebracht sind, sowie auch für den Bau solcher Gebäude und Bauten nach der Durchführung der staatlichen Prüfungen, falls die Durchführung solcher Expertise von der Gesetzgebung russischer Föderation vorgesehen ist, wird von den staatlichen Auftraggebern beim Ministerium für wirtschaftliche Entwicklung Russlands für die Durchführung der wirtschaftlichen Einschätzung der Stichhaltigkeit der geplanten Umfange der staatlichen Kapitalanlagen für diese Ziele vorgelegt. Rechtsverbindliche Bestätigung der angegebenen Unterlagen und der Beginn der Finanzierung von Rekonstruktionsarbeiten, darunter auch von Arbeiten an der technischen Umrüstung, und auch am Bau von solchen Gebäuden und Anlagen, erfolgen nach dem Erhalt vom positiven Gutachten des Ministeriums für wirtschaftliche Entwicklung Russlands, das nach den Ergebnissen der wirtschaftlichen Beurteilung angenommen wurde. Die Subjekte der Budget-Planung legen beim Ministerium für wirtschaftliche Entwicklung Russlands zu jedem Bau und zu jedem Objekt, die für die Aufnahme in das Projekt des Verzeichnisses für das nächste Finanzjahr vorgeschlagen sind, folgende Unterlagen vor: a) die Kopie des Zeugnisses über die staatliche Registrierung der juristischen Person entsprechend der Gesetzgebung der RF; b) die Kopie des positiven Gesamtgutachtens der staatlichen Expertise für die Vorprojekt- und Projektdokumentation der Bauten und Objekte, in bezug aufweiche die Durchführung solcher Expertise von der Gesetzgebung der RF vorgesehen ist; c) die Unterlagen der Genehmigung der Projektdokumentation entsprechend der Gesetzgebung der RF; d) die Objektlisten der neuen Baustellen und Objekte im nächsten Finanzjahr, sowie die Objektlisten der Baustellen und Objekte, die in das nächste Finanzjahr und die zweijährige Planperiode übergehen, die von den staatlichen Auftraggebern genehmigt sind; e) die Dokumente, die Übergabe eigener, Leih- und anderer Mittel für die Finanzierung von Baustellen und Objekten (bei der Anteilfinanzierung) bestätigen; f) andere Dokumente entsprechend der Gesetzgebung der RF. (5) In der vorrangigen Ordnung werden ins Projekt des Verzeichnisses die Bautstellen und Objekte aufgenommen, deren Bau im nächsten Finanzjahr beendet werden soll. Die Aufnahme in das Projekt des Verzeichnisses neuer Baustellen und der Industrieobjekte erfolgt nach der Sicherstellung der Finanzierung von Baustellen und Objekten, die in das nächste Finanzjahr übergehen, und auf denen ähnliche Produktionskapazitäten geschaffen werden. (6) Die Ausgaben auf die Durchführung des Wettbewerbes werden in den Budgetwert des Baus oder des Objektes aufgenommen. Falls nach den Ergebnissen der Wettbewerbe die Vertragsorganisationen nicht bestimmt sind, unterliegen die erwähnten Bauten und Objekte dem Ausschluß vom Verzeichnis. Dabei werden nach dem Vorschlag des Ministeriums für wirtschaftliche Entwicklung Russlands die Mittel des föderalen Budgets von der Regierung der RF im Rahmen von FAAP umverteilt. (7) Regeln der Schließung von Staatsverträgen auf Erfüllung von Arbeiten (Dienstleistungen) an den Objekten, deren Bau ab dem 1. Januar 2008 beginnt und bei denen als Bauherren die föderalen staatlichen Unitarunternehmen und offene Aktiengesellschaften auftreten, sind im pkt. 8 der Regeln dargelegt. Unter Vorbehalt der Vertragsschließung vom staatlichen Auftraggeber mit dem Generalauftragnehmer, der zur Erfüllung von Arbeiten (Dienstleistungen) auf dem Objekt des Investitionsbaus eine Subkontraktororganisation heranzieht, erfolgt die Bezahlung von den durch die Subkontraktororganisation erfüllten Arbeiten (Dienstleistungen) durch den Generalauftragnehmer von seinem Verrechnungskonto, das in einer Kreditorganisation aufgrund dem Vertrag mit der Subkontraktororganisation geöffnet ist. (8) Die Eintragung in das Verzeichnis der Veränderungen, die nicht zur Umverteilung der Umfange von staatlichen Kapitalanlagen nach den funktionalen und wirtschaftlichen Klassifikationen der Ausgaben der Budgets der RF, und der amtlichen Klassifikation der Ausgaben des föderalen Budgets, nach den Empfängern der Mittel des föderalen Budgets, und auch nach den Bauten und den Objekten führt, wird vom Ministerium für wirtschaftliche Entwicklung Russlands aufgrund Vorschläge der Hauptordner von den Mitteln des föderalen Budgets durchgeführt. (9) Dieser Abschnitt des Schemas ist aufgrund der Regeln vorbereitet, die die Ordnung der Durchführung von Haushaltsanlagen im Jahre 2008 in die Objekte des Investitionsbaus vom Staatseigentum der RF und in die Objekte des Investitionsbaus, die im Eigentum von juristischen Personen liegen, die keine staatlichen oder Munizipalinstitutionen und keine staatlichen oder Munizipalunitarunternehmen sind. (10) Regeln der Bezahlung von Geldverpflichtungen sind in den pkt. 6 und 7 der Regeln dargelegt. Regeln der Haushaltsanlagenzuweisung an offene Aktiengesellschaften unter der Bedingungen von Entstehung des Staatseigentumrechts der RF am Äquivalentteil von Anstaltskapitalien und auch an der Erfüllung von Haushaltsverpflichtungen in Vorlegung von Haushaltsanlagen ins Anstaltskapital von offenen Aktiengesellschaften sind im pkt. 9 der Regeln dargelegt. Regeln der Führung von dem buchhalterischen Abrechnungsverfahren und der Rechnungslegung für Geschäfte mit Haushaltsanlagen sind im pkt. 11 der Regeln dargelegt.

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4.1.2. DIE REIHENFOLGE DER BILDUNG VON VORSCHLÄGEN FÜR DAS VERZEICHNIS DER BAUSTELLEN UND OBJEKTE VON SANKT-PETERSBURG FÜR FÖDERALE STAATLICHE ZWECKE UND IHRE FINANZIERUNG MIT MIT-TELN DES FÖDERALEN BUDGETS Gemäß: Verordnung über die Organisierung der Tätigkeit von exekutiven Organen der staatlichen Macht Sankt-Petersburgs zur Bildung von Vorschlägen für das Verzeichnis der Baustellen und Objekte für föderale staatliche Zwecke, die mit Mitteln des föderalen Budgets finanziert werden, sowie über die Erstellung und Vorlage des Berichtes über die Nutzung der Mittel des föderalen Budgets. Genehmigt durch Verordnung der Regierung von Sankt-Petersburg vom 06.07.2004, Nr. 1270 (mit Änderungen vom 23.06.2006). Bezeichnung der Arbeitsstufe

Dokument, Beschluss nach den Arbeitsergebnissen

I. Reihenfolge der Verzeichnisbildung 1. Vorlegung bei KWEIPuH (Komitee für wirtschaftliche Entwicklung, Industrie, Politik und Handel) von Vorschlägen über Einschließung in den Entwurf des Adressenverzeichnisses von den gepflegten Baustellen und Objekten gemäß pkt. 1.3. der Verordnung Frist: bis zum 25. Februar laufenden Jahres. Vollzieher: exekutive Organe der staatlichen Macht von Sankt-Petersburg

Vorschläge über Einschließung in den Entwurf des Adressenverzeichnisses von den gepflegten Baustellen und Objekten gemäß pkt. 1.3. der Verordnung

2. Die Formierung des Projektes des Adressevereeichnisses und die Vorstellung ihn auf die Billigung dem Gouverneur Sankt-Petersburgs. Den Termin: bis zum 5. März des aktuellen Jahrs. Der Vollzieher: KEWH.

Das Projekt des Adresseverzeichnisses

3. Die Billigung vom Gouverneur des Adresseverzeichnisses

Das Adresseverzeichnisses

4. 1. Die Richtung des Adresseverzeichnisses in die vollziehenden Organe der staatlichen Macht SanktPetersburgs Den Termin: im Laufe von einer Woche nach der Billigung vom Gouverneur Der Vollzieher: KEWH. 2. Die Richtung den entsprechenden wesentlichen Ordnern der Mittel des föderalen Budgets, in das Ministerium der ökonomischen Entwicklung und des Handels Russischer Föderation, das Ministerium der Finanzen Russischer Föderation des Vorschlages Sankt-Petersburgs über die notwendigen Umfange der staatlichen Kapitalinvestitionen und ihre Verteilung nach den Bauten und den Objekten mit dem Sperren nach den Programm- und Nicht programmteilen des Verzeichnisses der Bauobjekte und der Objekte von FAAP (föderales Adressenanlageprogramm), den Arten der ökonomischen Tätigkeit. Den Termin: bis zum 10. März des aktuellen Jahrs. Der Vollzieher: KEWH. 40


5. Die Vollendung bis zu den vollziehenden Organen der staatlichen Macht Sankt-Petersburgs von vorlaufiger Parameter der Prognose der sozial-ökonomischen Entwicklung der Subjekte Russischer Föderation und der planmäßig - methodischen Materialien. Den Termin: in den wöchentlichen Termin nach dem Erhalten aus dem bevollmächtigten föderalen Organ der vollziehenden Macht der erwähnten Materialien. Der Vollzieher: KEWH

Vorläufig Parameter der Prognose der sozial-ökonomischen Entwicklung der Subjekte Russischer Föderation und die planmäßig - methodischen Materialien.

6. Die Eintragung der Präzisierungen in den früher gerichteten Vorschlag nach den Bauten und den Objekten, die in gebilligt Gouverneur vom Gouverneur den gebilligten aufgenommen sind Sankt-Petersburgs mit dem Sperren nach den Kunden - Bauherren, nach den funktionalen und ökonomischen Klassifikationen der Kosten der Budgets Russischer Föderation, den Programm-und Nicht programmteilen des Verzeichnisses Bau und der Objekte FAAP (föderales Adressenanlageprogramm), den Arten der ökonomischen Tätigkeit (die Zweige) sowohl den Ei-gentumsformen als auch die Richtung sie in KEWH (1). Den Termin: bis zum 31. März des aktuellen Jahrs. Der Vollzieher: die vollziehenden Organe der staatli-chen Macht Sankt-Petersburgs.

Präzisierungen für die vorher gerichteten Vorschläge über Baustellen und Objekte, die in das vom Gouverneur von Sankt-Petersburg genehmigten Adressenverzeichnis eingetragen sind, mit der Aufteilung in Auftraggeber-Bauherren, über die funktionelle und wirtschaftliche Klassifizierung von Haushaltsausgaben der RF, Programm- und Unprogrammteile des Verzeichnisses von Baustellen und Objekte von FAAP, über Arten der Wirtschaftstätigkeit (Zweigen) und Eigentumsformen

7. Die Formierung der Vorschläge Sankt-Petersburgs in das Verzeichnis der Bauobjekte und der Objekte FAAP mit dem Sperren nach den Kunden - Bauherren, nach den funktionalen und ökonomischen Klassifikationen der Kosten der Budgets Russischer Föderation, den Programm-und Nicht programmteilen des Verzeichnisses Bau und der Objekte FAAP (föderales Adressenanlageprogramm), den Arten der ökonomischen Tätigkeit sowohl den Eigentumsformen als auch die Richtung ihren wesentlichen Ordnern der Mittel des föderalen Budgets für den Einschluss in das Verzeichnis der Bauobjekte und der Objekte FAAP (föderales Adressenanlageprogramm), und auch in das Ministerium der ökonomischen Entwicklung sowohl des Handels Russischer Födera tion als auch das Ministerium der Finanzen Russischer Föderation. Den Termin: in die Termine, die von der Regierung Russischer Föderation eingerichtet sind. Der Vollzieher: KEWH.

Die Vorschläge Sankt-Petersburgs in das Verzeichnis der Bauobjekte und der Objekte FAAP (föderales Adressenanlageprogramm) mit dem Sperren nach den Kunden - Bauherren, nach den funktionalen und ökonomischen Klassifikationen der Kosten der Budgets Russischer Föderation, den Programm-und Nicht programmteilen des Verzeichnisses der Bauobjekte und der Objekte FAAP (föderales Adressenanlageprogramm), den Arten der ökonomischen Tätigkeit und den Eigentumsformen

pkt. 8 41


pkt. 7

8. Die Verwirklichung innerhalb seinen Kompetenzbereiches der Begleitung der Vorschläge SanktPetersburgs bei den entsprechenden Hauptordnern der Mittel des föderalen Budgets und die monatliche Information die die entsprechende Richtung der Vize-Gouverneur Sankt-Petersburgs über den Lauf der Vereinbarung der erwähnten Vorschläge kontrollieren, und auch bis zu der 5. Zahl jedes Monats - Die Verweisung der Information der erwähnten Information in KEWH. Der Vollzieher: die vollziehenden Organe der staatlichen Macht Sankt-Petersburgs 9. Die Vollendung bis zu der Nachricht der vollziehenden Organe der staatlichen Macht SanktPetersburgs gebilligt die Regierung Russischer Föderation der Parameter der Prognose der sozial ökonomischen Entwicklung der Subjekte Russischer Föderation, und auch die Richtung von ihm entwickelt vom bevollmächtigten föderalen Organ der vollziehenden Macht der planmäßig methodischen Materialien nach der Vorbereitung der Vorschläge in das präzisierte Adresseverzeichnis im Rahmen der Prognose der sozialökonomischen Entwicklung Sankt-Petersburgs. Den Termin: in den wöchentlichen Termin nach der Vollendung der erwähnten Nachrichten vom bevollmächtigten föderalen Organ der vollziehenden Macht bis zu der Nachricht der Regierung Sankt-Petersburgs. Der Vollzieher: KEWH.

Die Parameter der Prognose der sozial-ökonomischen Entwicklung der Subjekte Russischer Föderation, die planmäßig - methodischen Materialien) für die Vorbereitung der Vorschläge in das präzisierte Adresseverzeichnis im Rahmen der Prognose der sozial-ökonomischen Entwicklung SanktPetersburgs.

10. Die Formierung der präzisierten Vorschläge nach der Adresseliste und die Richtung ihren Hauptdirektoren der Mittel des föderalen Budgets, ins Ministerium der ökonomischen Entwicklung und des Handels der RF und das Ministerium der Finanzen der RF. Die Frist: in die Fristen, die vom bevollmächtigten föderalen Organ der vollziehenden Macht eingerichtet sind. Der Vollzieher: KEWH.

Das präzisierte Adresseverzeichnis

(1) Von den vollziehenden Organen der staatlichen Macht Sankt-Petersburgs den wesentlichen Ordnern der Mittel des föderalen Budgets der Vorschläge Sankt-Petersburgs in das Bau under Projecteverzeichnis FAAP (föderales Adressenanlageprogiwnm) ohne vorläufige Vereinbarung mit dem Komitee und der Billigung vom Gouverneur Sankt-Petersburgs wird nicht zugelassen.

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4.1.3. ORDNUNG DER BILDUNG VOM ADRESSENANLAGEPROGRAMM VON SANKT-PETERSBURG (1) Gemäß der Ordnung der Bildung und Verwirklichung vom Adressenanlageprogramm - Anlage zur Verordnung der Verwaltung von Sankt-Petersburg vom 06.09.2005 Nr. 1321 (mit den Änderungen auf den 28.12.2007) (weiter im Schema – Ordnung). Benennung der Arbeitsstufe

Dokument, Beschluss nach den Ergebnissen der Arbeit

1. Rechtsverbindliche Zuleitung an KWEIPuH der Budgetmittelvolumen von SanktPetersburg für die AAP-Realisierung im Bestande von den zu prognostizierenden Haushaltsausgaben von Sankt-Petersburg für das nächste Finanzjahr und die nächste Planperiode Vollzieher: Finanzkomitee

Information über Budgetmittelvolumen von SanktPetersburg für die AAP-Realisierung

2. Verteilung von Investitionen (weiter – Investitionen) für das nächste Finanzjahr und die nächste Planperiode in den Stadtwirtschaftszweigen und staatlichen Auftraggebern unter Anrechnung von Prioritäten (2) für das nächste Finanzjahr und die nächste Planperiode. Bringen zur Kenntnis von staatlichen Auftraggebern der Kontrollzahlen von Investitionsausgaben in den Zweigen, der Verordnung und Fristen von Behandlung der Vorschläge, der Vorlegungsformen von Angaben und methodischen Anweisungen für Antragzusammenstellung Vollzieher: KWEIPuH

Kontrollzahlen von Investitionsausgaben in den Zweigen Verordnung und Fristen von Behandlung der Vorschläge über Einschließung von Bauobjekten, Ausstattungskosten und Entwurfskosten in den AAP-Entwurf Vorlegungsformen von Angaben über Bauobjekte, Ausstattungskosten und Entwurfskosten, die man in den AAP-Entwurf einzuschließen vorschlägt Methodische Anweisungen für Antragzusammenstellung

pkt. 5 4. Verweisung von Vorschlägen über Ein-schließung von Bauobjekten, Ausstattungskos-ten und Entwurfskosten in den AAP-Entwurf an die Adresse vom staatlichen Auftraggeber in Bauobjekten der sozialen Infrastruktur (3) (aufgrund der durchgearbeiteten Vorschläge der Bezirksverwaltungen von Sankt-Petersburg) Bildung der Vorschläge für die Einschließung von Bauobjekten, Ausstattungskosten und Entwurfskosten in den AAP-Entwurf unter Anrechnung der Vorschläge der Bezirksverwaltungen von SanktPetersburg (4) Informierung der Bezirksverwaltungen von SanktPetersburg über die gefassten Beschlüssen und Gründen der Ablehnung der Vorschläge über Einschließung von Bauobjekten, Ausstattungskosten und Entwurfskosten in den AAPEntwurf Vollzieher: Zweigkomitees

3. Verweisung von Vorschlägen über Einschließung von Bauobjekten, Ausstattungskosten und Entwurfskosten in den AAP-Entwurf an Zweigkomitees (ausgehend von Werten der sozialökonomischen Entwicklung der Bezirke von SanktPetersburg) Vollzieher: Bezirksverwaltungen von Sankt-Petersburg

pkt. 5 43


pkt. 4

п. 2

6. Vorlegung bei KWEIPuH (einzeln) von Vorschlägen über Einschließung von Kosten für die Erwerbung von unmontierbarer Ausstattung von den mit dem staatlichen Auftraggeber in Bauobjekten der sozialen Infrastruktur rechtsverbindlich vereinbarten unterstellten Bauobjekten der sozialen Infrastruktur, die in dem nächsten Finanzjahr und der nächsten Planperiode der Einführung unterliegen Vollzieher: Zweigkomitees und Bezirksverwaltungen von Sankt-Petersburg

5. Vorlegung bei KWEIPuH von Vorschlägen über Einschließung von Bauobjekten, Ausstattungskosten und Entwurfskosten in den AAP-Entwurf und von Zusatzvorschlägen über die Kontrollzahlen von Investitionsausgaben hinaus für die Behandlung von der zwischenbehördlichen Kommission der Zusatzauswahl von Baustellen und Objekten für die Einschließung in den AAP-Entwurf (5) Vollzieher: staatliche Auftraggeber (6)

pkt. 7

pkt. 8

pkt. 9

pkt. 5 7. Übereinstimmung von Anträgen mit methodischen Anweisungen für Zusammenstellung der Anträge und Kenndaten der zugeleiteten Kontrollzahlen von Ja

Nein

8. Der Antrag wird nicht behandelt und den staatlichen Auftraggeber für die Nachbearbeitung zurückgegeben Vollzieher: KWEIPuH

pkt. 6 pkt. 5

9. Bildung vom AAP-Entwurf aufgrund der Vorschläge von den staatlichen Auftraggebern Vollzieher: KWEIPuH

AAP-Entwurf

10. Vereinbarung vom AAP-Entwurf mit den staatlichen Auftraggebern unter Mitwirkung von den entsprechenden Zweigkomitees Vollzieher: KWEIPuH

Vereinbarter AAP-Entwurf

11. Vorlegung vom vereinbarten AAP-Entwurf für die Behandlung bei der Regierung von SanktPetersburg Vollzieher: KWEIPuH

Vereinbarter AIP-Entwurf von SPb im Bestande vom Gesetzentwurf von Sankt-Petersburg über den Haushalt von Sankt-Petersburg für das nächste Finanzjahr und die nächste Planperiode – Einzelanlage zum Gesetzentwurf über den Haushalt

12. Verabschiedung im ersten Lesen des Gesetzentwurfs von Sankt-Petersburg über den Haushalt von Sankt-Petersburg für das nächste Finanzjahr und die nächste Planperiode Vollzieher: GV (Gesetzgebende Versammlung)

Gesetzentwurf von Sankt-Petersburg über den Haushalt von Sankt-Petersburg für das nächste Finanzjahr und die nächste Planperiode (verabschiedet im ersten Lesen)

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13. Vorbereitung der Vorschläge zu den Änderungsanträgen vom Gouverneur von Sankt-Petersburg für das zweite Lesen des Gesetzentwurfs über den Haushalt im Teil über AAP Vorbereitung der Bemerkungen für die Bauobjekte, Ausstattungskosten und AAP-Entwurfskosten nach den von den GV-Deputierten zum zweiten Lesen des Gesetzentwurfs über den Haushalt angekommenen Änderungsanträgen. Vollzieher: KWEIPuH 14. Verallgemeinerung von den angenommenen Ände-rungsanträgen im Teil über AAP im zweiten Lesen des Gesetzentwurfs über den Haushalt Bildung der endgültigen Variante von AAP für die nachfolgende Bestätigung im Bestande vom Gesetz-entwurf über den Haushalt Vollzieher: KWEIPuH.

Vorschläge zu den Änderungsanträgen vom Gouverneur von Sankt-Petersburg für das zweite Lesen des Gesetzentwurfs über den Haushalt im Teil über AAP Bemerkungen für die Bauobjekte, Ausstattungskosten und AAP-Entwurfskosten nach den von den GV-Deputierten zum zweiten Lesen des Gesetzentwurfs über den Haushalt angekommenen Änderungsanträgen.

Endgültige Variante von AAP

(1) Adresseanlageprogramm (weiter AAP) wird im Bestande vom Gesetz von Sankt-Petersburg über den Haushalt von SanktPetersburg für das nächste Finanzjahr und die nächste Planperiode bestätigt. AAP stellt das Verzeichnis von Bauobjekten, Ausstattungskosten und Entwurfskosten mit der Angabe vom staatlichen Auftraggeber, der Bauanschrift (in einzelnen Fällen juristische Anschrift), dem Stadtwirtschaftszweig, den Haushaltszuweisungen für das nächste Finanzjahr und die nächste Planperiode dar. Bauobjekte sind die Objekte unter Bau und Rekonstruktion von Betriebs- und Unbetriebszwecken, darunter auch Objekte der technischen Erweiterung und Umrüstung, Objekte der Straßen-, Ingenieur- und Verkehrsinfrastruktur. Ausstattungskosten sind die Kosten für die Erwerbung von unmontierbarer Einrichtung für die Ausstattung von Bau-objekten der sozialen Infrastruktur, und auch von Technik und Ausstattung, die in den Baukostenanschlag nicht eingeschlos-sen sind, einschließlich von Verkehrsmittel. Bauobjekte der sozialen Infrastruktur sind die Bauobjekte, die zu den Stadtwirtschaftszweigen gehören «Rechts-schutztätigkeit und Sicherheitsleistung», «Wohnungsbau», «Brandsicherheitsleistung», «Allgemeine Ausbildung», «Vorschul-ausbildung», «Kultur, Kunst und Filmkunst», «Gesundheitswesen», «Körperliche Kultur und Sport», «Sozialpolitik», «Jugendpolitik», «Andere gesamtstaatliche Fragen». Entwurfskosten sind die Kosten für Finanzierung von Projektierungs- und Entwicklungsarbeiten, darunter auch von Vorentwurfsund Entwurfsarbeiten. Der staatliche Auftraggeber ist das ausführende Organ der Staatsmacht von Sankt-Petersburg, das der wichtigste Ordner von Budgetmitteln von Sankt-Petersburg und dementsprechend der staatliche Auftraggeber von Sankt-Petersburg bei konkreten Bauobjekten, Ausstattungskosten und Entwurfskosten ist. Der Grund für die Einschließung von Bauobjekten, Ausstattungskosten und Entwurfskosten ins AAP ist das obligatorische Vorhandensein von den angegebenen Objekten und Kosten in den Gesetzen von Sankt-Petersburg, in den langfristigen Zielprogrammen von Sankt-Petersburg, in den anderen Rechtsakten der Regierung von Sankt-Petersburg, in den Beschlüssen der Regierung von Sankt-Petersburg mit der Bestimmung des staatlichen Auftraggebers und der Realisationsfristen bei Bauobjekten, Ausstattungskosten und Entwurfskosten. (2) In der Vorrangordnung werden ins AAP eingeschlossen: - nicht vollendete vom Bau Objekte, die der Vollendung im nächsten Finanzjahr unterliegen; - durchlaufende Bauobjekte, mit denen man im vorigen Jahr Bauarbeiten begann, darunter auch Projektierungs- und Entwicklungsarbeiten, bei denen Prozeduren des Aufgebens von der staatlichen Bestellung durchgeführt sind und die staatlichen Kontrakte geschlossen sind, und auch Zeitplane der Ausführung von Arbeiten; - die durch Rechtsakten der Staatsmachtorgane von Sankt-Petersburg vorgesehene Bauobjekte, die auf die Lösung von den wichtigsten sozialökonomischen Fragen gerichtet sind; - Bauobjekte, für deren Erfüllung die Anwerbung von zusätzlichen Finanzierungsquellen vom staatlichen Auftraggeber gewährleistet wird; - Erwerbungskosten für unmontierbare Einrichtung für die Ausstattung von Bauobjekten der sozialen Infrastruktur bei den Einführungsobjekten in dem nächsten Finanzjahr und der nächsten Planperiode. (3) Der staatliche Auftraggeber bei den Bauobjekten der sozialen Infrastruktur wird durch die Regierung von Sankt-Petersburg bestimmt. (4) Zweigkomitees, die die Funktionen des staatlichen Auftraggebers erfüllen. (5) Staatliche Auftraggeber haften für die unzeitige und (oder) unvollständige Vorlegung der Anträge auf die Einschließung von

45


Bauobjekten, Ausstattungskosten und Entwurfskosten ins Adressenanlageprogramm innerhalb der Grenzen von Kontrollzahlen der Investitionsausgaben und auf die zusätzliche Auswahl von Baustellen und Objekten für die Einschließung ins Adressenanlageprogramm, die von der zwischenbehördlichen Kommission durchgeführt wird. Empfehlungen für die Wertung sind in den pkt. 3.16-3.18 der Ordnung dargelegt. (6) Zweigkomitees, die die Funktionen des staatlichen Auftraggebers erfüllen, nehmen Rücksicht auf die Vorschläge von Bezirksverwaltungen von Sankt-Petersburg. Der staatliche Auftraggeber bei den Bauobjekten der sozialen Infrastruktur nimmt Rücksicht auf die angekommenen Vorschläge von Zweigkomitees.

4.1.4. DIE REIHENFOLGE DER GEWÄHRUNG VOM INVESTITIONSSTEUERKREDIT DEN BEWERBENDEN ORGANISATIONEN Gemäß: 1. Dem Steuergesetzbuch der RF (Teil 1) (mit den Änderungen auf dem 17.05.2007). Föderalgesetz vom 31.07.1998 Nr. 147-ФЗ (weiter im Schema - Gesetzbuch). 2. Dem Befehl von FSD Russlands vom 21.11.2006 Nr. САЭ-3-19/798@ «Über die Bestätigung der Ordnung von der Arbeitseinteilung bei Gewährung von dem Aufschub, der Ratenzahlung, dem Investitionssteuerkredit für die Zahlung von Steuern und Gebühren (mit den Änderungen auf dem 21.01.2008)» (weiter im Schema - Befehl Nr. САЭ-3-19/798@). 3. Dem Befehl von FSD Russlands vom 04.10.2006 Nr. САЭ-3-19/654@ «Über die Bestätigung der Ordnung von der Behandlung der Anträge auf Gewährung von dem Aufschub, der Ratenzahlung, dem Investitionssteuerkredit für die Zahlung von Steuern und Gebühren vom Föderalen Steuerdienst (weiter im Schema - Befehl Nr. САЭ-319/654@). 4. Dem Befehl von FSD Russlands vom 29.11.2005 Nr. САЭ-3-19/622@ «Über die Bestätigung der Vertragsformen fürs Investitionssteuerkredit» (weiter im Schema - Befehl Nr. САЭ-3-19/622@). Benennung der Arbeitsstufe

Dokument, Beschluss nach den Ergebnissen der Arbeit

1. Ordnung für Behandlung der Anträge über Zuweisung vom Investitionssteuerkredit (ISK) auf Bezahlung von föderalen Steuern und Gebühren (1) 1. Bildung vom Unterlagensatz für ISK-Zuweisung Vollzieher: Anwärterorganisation, die das Recht auf Erhaltung von ISK hat (weiter - Anwärterorganisation)

Unterlagensatz für Investitionssteuerkrediterhaltung (weiter - Unterlagensatz) dem Verzeichnis nach gemäß pkt. 1 und 2 der Anlage zum Befehl Nr. САЭ-3-19/798@)

2. Verweisung vom Unterlagensatz an den Föderalen Steuerdienst der RF (FSD RF) Frist: bis zum Ablauf vom 1. Monat seit der Unterzeichnung der Unterlagen vom Vollmachtsinhaber (2) Vollzieher: Anwärterorganisation 3. Behandlung vom Unterlagensatz und Vorbereitung vom Beschlussentwurf über Zuweisung vom ISK, vom Vertrag über ISK oder vom Beschlussentwurf über Absage von ISK-Zuweisung Frist: nicht später als nach 5 Arbeitstagen seit dem Tag von Unterlagenankommen in den FSD RF Vollzieher: Verwaltung der Schuldenregelung und Versorgung von Bankrottprozeduren vom FSD RF (weiter – Verwaltung)

Beschlussentwurf über Zuweisung vom Investitionssteuerkredit gemäß der Anlage 3 zur durch den Befehl Nr. САЭ-3-19/654@ bestätigten Ordnung Vertragsentwurf über Investitionssteuerkredit für die Steuer auf den Organisationsgewinn gemäß der Anlage 1 zum Befehl Nr. САЭ-3-19/622@) Beschlussentwurf über Absage von ISK-Zuweisung

4. Abzeichnung von den vom Verwaltungsleiter vorbereiteten Unterlagenentwürfe und Verweisung

Gezeichnete Unterlagenentwürfe

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an die Rechtsverwaltung für die Vereinbarung (Abzeichnung) Frist: nicht später als nach 5 Arbeitstagen seit dem Tag von Unterlagenankommen in den FSD RF Vollzieher: Verwaltung

5. Behandlung und Vereinbarung von den vorgelegten Unterlagen Frist: nicht später als nach 5 Arbeitstagen seit dem Tag von Erhaltung der Entwürfe Vollzieher: Rechtsverwaltung

Die vom Verwaltungsleiter gezeichnete und mit der Rechtverwaltung vereinbarte Beschlussentwürfe

6. Verweisung von Beschlussentwürfen über die Änderung der Zahlungsfrist von Föderalsteuern, die der Eintragung in den föderalen Haushalt und (oder) die Haushalte von Subjekten der RF, örtliche Haushalte unterliegen, an die Finanzierungsorgane der entsprechenden Subjekten der RF, an die Munizipalformationen für die Vereinbarung Vollzieher: Verwaltung

Beschlussentwürfe über die Änderung der Zahlungsfrist von Föderalsteuern, die der Eintragung in den föderalen Haushalt und (oder) die Haushalte von Subjekten der RF, örtliche Haushalte unterliegen

7. Sind die vereinbarten Beschlussentwurfe angekommen?

Nein

Ja

8.1. Verweisung von vereinbarten Beschlussentwürfen am Leiter von FSD RF für die Unterzeichnung. Frist: 3 Tage Vollzieher: Verwaltung

8.2. Vorbereitung des Beschlusses über Absage von der Änderung der Steuerzahlungsfrist im Zusammenhang mit dem Fehlen von der Vereinbarung mit den Finanzierungsorganen der entsprechenden Subjekten der RF und den Munizipalformationen Verweisung von Beschluss über Absage an die Rechtsverwaltung für die Vereinbarung (Abzeichnung) Frist: 2 Tage. Vollzieher: Verwaltung

9.1. Unterzeichnung der Beschlussentwürfe Vollzieher: Leiter von FSD RF

9.2. Behandlung und Vereinbarung vom Beschluss über Absage von der Änderung der Zahlungsfrist von der Steuer, Gebühr im Zusammenhang mit dem Fehlen von der Vereinbarung mit den Finanzierungsorganen der entsprechenden Subjekte der RF und den Munizipalformationen. Frist: nicht später als nach 2 Arbeitstagen seit dem Tag von Erhaltung Vollzieher: Rechtsverwaltung.

pkt. 10.1

pkt. 10.2 47


pkt. 9.1

pkt. 9.2

10.1. Verweisung von der Beschlussabschrift über ISK-Zuweisung an die Anwärterorganisation und das Steuerorgan nach dem Registrierungsort des Steuerzahlers (und an die interregionale Inspektion von FSD Russlands für die größten Steuerzahler, im Fall wenn der Steuerzahler dort für Steuer registriert ist) Frist: innerhalb von 3 Tagen seit dem Tag der Beschlussfassung Vollzieher: Verwaltung

10.2. Verweisung von der Beschlussabschrift über Absage von ISK-Zuweisung an die An-wärterorga-nisation und das Steuerorgan nach dem Registrierungsort des Steuerzahlers Frist: innerhalb von 3 Tagen seit dem Tag der Beschlussfassung Vollzieher: Verwaltung

Brief gemäß der empfohlenen Form, die in der Anlage Nr. 4 zur durch den Befehl Nr. САЭ-319/654@ bestätigten Ordnung angeführt ist

Beschlussabschrift über Absage von ISK-Zuweisung mit der Angabe von Gründen, die solchen Beschluss verursachten

11. Durchführung der Kontrolle über die Erfüllung vom Steuerzahler seiner Verbindlichkeiten Vollzieher: Steuerorgan nach dem Registrierungsort des Steuerzahlers

2. Ordnung der Behandlung von Anträgen über Gewährung vom Investitionssteuerkredit für die Zahlung von regionalen und örtlichen Steuern und Gebühren (3) 1. Bildung vom Unterlagensatz für ISK-Zuweisung Vollzieher: Anwärterorganisation, die das Recht auf Erhaltung von ISK hat (weiter - Anwärterorganisation)

Unterlagensatz für Investitionssteuerkrediterhaltung (weiter - Unterlagensatz) dem Verzeichnis nach gemäß pkt. 1 und 2 der Anlage zum Befehl Nr. САЭ3-19/798@)

2. Verweisung vom Unterlagensatz an die Verwaltung von FSD Russlands nach dem Auffindungsort der Anwärterorganisation (weiter – Verwaltung) Frist: bis zum Ablauf vom 1. Monat seit der Unterzeichnung der Unterlagen vom Vollmachtsinhaber (2) Vollzieher: Anwärterorganisation 3. Behandlung vom Unterlagensatz und Vorbereitung vom Beschlussentwurf über Zuweisung vom ISK, vom Vertrag über ISK oder vom Beschlussentwurf über Absage von ISK-Zuweisung Frist: nicht später als nach 5 Arbeitstagen seit dem Tag von Unterlagenankommen in das Steuerorgan Vollzieher: Abteilung der Schuldenregelung und Versorgung von Bankrottprozeduren (weiter – Abteilung)

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Beschlussentwurf über Zuweisung vom Investitionssteuerkredit gemäß der Anlage 3 zur durch den Befehl Nr. САЭ-3-19/654@ bestätigten Ordnung Vertragsentwurf über Investitionssteuerkredit für die regionalen und örtlichen Steuer gemäß der Anlage 2 zum Befehl Nr. САЭ-3-19/622@) Beschlussentwurf über Absage von ISK-Zuweisung


4. Abzeichnung von den vom Verwaltungsleiter vorbereiteten Unterlagenentwürfe und Verweisung an die Rechtsverwaltung für die Vereinbarung (Abzeichnung) Frist: nicht später als nach 5 Arbeitstagen seit dem Tag von Unterlagenankommen in den FSD RF Vollzieher: Verwaltung

Gezeichnete Unterlagenentwürfe

5. Behandlung und Vereinbarung von den vorgelegten Unterlagen Frist: nicht später als nach 5 Arbeitstagen seit dem Tag von Erhaltung der Entwürfe Vollzieher: Rechtsverwaltung

Die vom Verwaltungsleiter gezeichnete und mit der Rechtverwaltung vereinbarte Beschlussentwürfe

6. Verweisung von Beschlussentwürfen über die Änderung der Zahlungsfrist von Steuern an die Finanzierungsorgane der entsprechenden Subjekten der RF oder der Munizipalformation für die Vereinbarung Vollzieher: Verwaltung

Beschlussentwürfe über die Änderung der Zahlungsfrist von Steuern

7. Sind die vereinbarten Beschlussentwürfe angekommen?

Nein

Ja

8.1. Verweisung von den vereinbarten Beschlussentwürfen für die Abzeichnung vom Verwaltungsleiter Frist: 2 Tage Vollzieher: Abteilung

9. Abzeichnung von Beschlussentwürfen Vollzieher: Verwaltungsleiter

8.2. Vorbereitung des Beschlusses über Absage von der Änderung der Steuerzahlungsfrist im Zusammenhang mit dem Fehlen von der Vereinbarung mit den Finanzierungsorganen von Subjekten der RF, den Munizipalformationen Frist: 2 Tage. Vollzieher: Verwaltung

pkt. 15.2

10. Verweisung von Beschlussentwürfen für die Vereinbarung an die Verwaltung der Schuldenregelung und Versorgung von Bankrottprozeduren vom FSD Russlands Vollzieher: Abteilung

11. Behandlung von Beschlussentwürfen, Vereinbarung oder Rückgabe ohne Vereinbarung mit Ursachenangabe. Frist: 5 Tage

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Vollzieher: Verwaltung der Schuldenregelung und Versorgung von Bankrottprozeduren vom FSD Russlands 12. Sind die vereinbarten Beschlussentwürfe angekommen?

Nein

Ja 13.1. Verweisung von den vereinbarten Beschlussentwürfen für die Unterschreibung vom Verwaltungsleiter Frist: 2 Tage Vollzieher: Abteilung

14. Unterzeichnung von Beschlussentwürfen Vollzieher: Verwaltungsleiter

15.1. Verweisung von der Beschlussabschrift über ISKZuweisung an die Anwärterorganisation und das Steuerorgan nach dem Registrierungsort des Steuerzahlers (und an die interregionale Inspektion von FSD Russlands für die größten Steuerzahler, im Fall wenn der Steuerzahler dort für Steuer registriert ist) Frist: innerhalb von 3 Tagen seit dem Tag der Beschlussfassung Vollzieher: Verwaltung

Brief gemäß der empfohlenen Form, die in der Anlage Nr. 4 zur durch den Befehl Nr. САЭ-319/654@ bestätigten Ordnung angeführt ist

13.2. Vorbereitung des Beschlusses über Absage von der Änderung der Steuerzahlungsfrist im Zusammenhang mit der Angabe von Gründen, die die Absage verursachten Frist: 2 Tage. Vollzieher: Abteilung

pkt. 8.2

15.2. Verweisung von der Beschlussabschrift über Absage von ISK-Zuweisung an die Anwärterorganisation und das Steuerorgan nach dem Registrierungsort des Steuerzahlers Frist: innerhalb von 3 Tagen seit dem Tag der Beschlussfassung Vollzieher: Verwaltung

Brief über Absage von ISK-Zuweisung in der freien Form mit der Angabe von Gründen, die solchen Beschluss verursachten

11. Durchführung der Kontrolle über die Erfüllung vom Steuerzahler seiner Verbindlichkeiten Vollzieher: Steuerorgan nach dem Registrierungsort des Steuerzahlers (1) In der Zeit der Antragsbehandlung für die ISK-Erhaltung hat die Anwärterorganisation das Recht auf das Gesucheinreichen um die zeitweilige Hemmung der Steuerrückstandzahlung. Ordnung der Behandlung und Fassung des Beschlusses bei dieser Frage ist in pkt. 6 Teil I der Anlage zum Befehl Nr. САЭ-3-19/654@ dargelegt. Gesamtfrist für die Behandlung und Fassung des Beschlusses von FSD der RF über Zuweisung oder Absage von Investitionssteuerkreditzuweisung muss einen Monat seit dem Tag der Antragserhaltung vom Steuerzahler nicht überschreiten. (2) Von allen Änderungen, die nach der Unterlagenabsendung eingetroffen sind und ihren Inhalt berühren, muss der Steuerzahler 50


innerhalb von 7 Tage FSD der RF in Kenntnis setzen und das Dokument (Unterlagen) unter Anrechnung der Änderungen vorlegen. (3) In der Zeit der Antragsbehandlung für die ISK-Erhaltung hat die Anwärterorganisation das Recht auf das Gesucheinreichen um die zeitweilige Hemmung der Steuerrückstandzahlung (s. pkt. 6 Teil II des Befehls Nr. САЭ-3-19/654@). Ordnung der Behandlung und Fassung des Beschlusses bei dieser Frage ist in pkt. 6 Teil II der Anlage zum Befehl Nr. САЭ-3-19/654@ dargelegt. Gesamtfrist für die Behandlung und Fassung des Beschlusses von FSD der RF über Zuweisung oder Absage von Investitionssteuerkreditzuweisung muss einen Monat seit dem Tag der Antragserhaltung vom Steuerzahler nicht überschreiten.

4.1.5. DIE REIHENFOLGE DER GEWÄHRUNG VON STAATLICHEN GARANTIEN SANKT-PETERSBURGS BEI DER REALISIERUNG VON INVESTITIONSPROJEKTEN Gemäß: 1. Budgetkodex RF (mit Änderungen zum 01.12.2007) - Art. 115, 117; Kodex der RF vom 31.07.1998 Nr.l45-FG; föderalen Gesetz vom 31.07.1998 Nr.l45-FG. 2. Verordnung von der Regierung Sankt-Petersburgs «Über Gewährung von staatlichen Garantien Sankt-Petersburgs» vom 17.08.2004 Nr. 1385. 3. Verordnung des Finanzkomitees Sankt-Petersburgs «Über Reihenfolge der Gewährung von staatlichen Garantien Sankt-Petersburgs bei der Realisierung von Investitionsprojekten» vom 28.02.2005, Nr.23-r. Unter Anrechnung der neuen Forderungen, die Art. 115_2, 117 des Haushaltgesetzbuches der RF enthalten, und Änderungen, die in Art. 42 des Gesetzes von Sankt-Petersburg vom 20.7.2007 N 371-77 «Über den Haushaltsprozess in Sankt-Petersburg» eingetragen werden, werden die notwendigen Änderungen und Ergänzungen in die Verordnung der Regierung von Sankt-Petersburg vom 17.08.2004 Nr. 1385 «Über die Zuweisung von Staatsgarantien von Sankt-Petersburg» eingetragen werden. Bezeichnung der Arbeitsstufe

Dokument, Beschluss nach den Arbeitsergebnissen

1. Die Reihenfolge der Annahme und Prüfung von Dokumenten

1. Die Leitung des Antrags und Unterlagensatzes (zugeklebt (bis auf den Antrag)) auf den Erhalt der Garantie an die Kanzlei von KEWH Vollzieher: Bewerber für den Erhalt der Garantie (weiter - Bewerber)

Der Antrag und Unterlagensatz, welcher folgende Unterlagen beinhaltet: - Dokumente, die die Rechtsfähigkeit des Bewerbers bestätigen; - Finanzdokumente; - Dokumente zum Investitionsprojekt; Das Gesuch über die Gewährung der Garantie vom exekutiven Branchen- oder Territorialorgan der staatlichen Macht Sankt-Petersburgs, zu dessen Kompetenz die Untersuchung von Fragen gehört, die mit der Realisierung des Investitionsprojektes verbunden sind

2. Die Registrierung des Antrags des Bewerbers mit der Beilage des Dokumentensatzes Vollzieher: KEWH

Der registrierte Antrag

3. Die Prüfung von KEWH der vom Bewerber Unterlagen in bezug auf ihre Vollständigkeit und Echtheit. Die Durchführung der nötigen Expertise der Unterlagen von exekutiven Branchenorganen der staatlichen Macht Sankt-Petersburgs und von föderalen Organen der exekutiven Macht, zu deren Kompetenz die Untersuchung von Fragen gehört, die mit der Realisierung des Investitionsprojektes verbunden sind

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Vollzieher: KEWH, FK (Finanzkomitee), KVS und andere 4. Die Ausarbeitung des Abschlußgutachtens aufgrund der Gutachten von den exekutiven Branchenkomitees der staatlichen Macht Sankt-Petersburgs und von den föderalen Organen der exekutiven Macht, zu deren Kompetenz die Untersuchung von Fragen gehört, die mit der Realisierung des Investitionsprojektes verbunden sind Vollzieher: KEWH

Die Abschlußgutachten zu den Projekten für die Vorlage bei dem Ausschuß für die Gewährung der Budgetunterstützung mittels der Gewährung von staatlichen Garantien Sankt-Petersburgs bei der Realisierung von Investitionsprojekten

pkt 5 2. Die Reihenfolge der Auswahl von Projekten und der Bildung vom Verzeichnis der Verpflichtungen Sankt-Petersburgs in bezug auf staatliche Garantien 5. Die Untersuchung der Abschlußgutachten, die Auswahl von Investitionsprojekten für die Gewährung der Budgetunterstützung, das Treffen von Entscheidungen (sie haben einen empfehlenden Charakter): - über die Gewährung der Budgetunterstützung mittels Gewährung von staatlichen Garantien; - über die Absage der Gewährung der Budgetunterstützung mittels Gewährung von staatlichen Garantien; - über Arten der Sicherstellung der Erfüllung von Verpflichtungen in bezug auf staatliche Garantien. Vollzieher: Ausschuß für die Gewährung der Budgetunterstützung mittels der Gewährung von staatlichen Garantien Sankt-Petersburgs bei der Realisierung von Investitionsprojekten (weiter – Ausschuß)

Das Protokoll der Ausschuß-Sitzung

6. Die Benachrichtigung des Bewerber über die vom Ausschuß getroffene Entscheidung, die Leitung des Protokolls der Ausschuß-Sitzung an das Finanzkomitee für die Gestaltung des Vereeichnisses von Verpflichtungen Sankt-Petersburgs in bezug auf staatliche Garantien Vollzieher: KEWH

Das Schreiben an Bewerber mit Informationen über die vom Ausschuß getroffene Entscheidung Das Protokoll der Ausschuß-Sitzung

7. Die Gestaltung des Verzeichnisses von Verpflichtungen Sankt-Petersburgs in bezug auf staatliche Garantien Vollzieher: FK

Das Verzeichnis von Verpflichtungen Sankt-Petersburgs in bezug auf staatliche Garantien

8. Die Verabschiedung des Gesetzes Sankt-Petersburgs über das Budget Sankt-Petersburgs für das kommende Finanzjahr

Das Gesetz Sankt-Petersburgs über das Budget Sankt-Petersburgs für das kommende Finanzjahr

pkt. 9 52


3. Die Reihenfolge der Ausstellung von der staatlichen Garantie Sankt-Petersburgs

9. Die (schriftliche) Bitte an FK den Vertrag über die Gewährung der staatlichen Garantie anzufertigen Vollzieher: Bewerber

10. Die Registrierung von Unterlagen des Bewerbers Vollzieher: FK

Das Verzeichnis von Unterlagen: - die schriftliche Bitte des Bewerbers an FK über die Gewährung der staatlichen Garantie; - der buchhalterische Bericht über die Tätigkeit des Bewerbers für die letzte Berichtsperiode, welche dem Datum der Vorlage bei FK von Dokumenten (Formulare Nr.1-2) mit dem Vermerk des Territorialorganes des Ministeriums der RF für Steuern und Gebühren vorausgeht; - das Projekt des Kreditvertrages zwischen dem Bewerber und der Finanzorganisation; - das Verzeichnis des Vermögens, welches verpfändet wird Die registrierten Unterlagen

11. Die Durchführung der Analyse von Finanzzustand des Bewerbers, die Bekanntmachung mit den Bedingungen des Kreditvertrages zum Kredit, welcher von der Kreditorganisation gewährt wird, die Bewertung des Vermögens, welches verpfändet wird Vollzieher: FK, KVS

12. Das Gutachten negativ über finanzielle Lage des Bewerbers

negativ Die Absage der Garantie-Gewährung

positiv 13. Der Abschluß des Vertrages über die Gewährung der staatlichen Garantie Sankt-Petersburgs Vollzieher: FK

Der Vertrag über die Gewährung der staatlichen Garantie Sankt-Petersburgs

14. Der Abschluß mit dem Bewerber des Vertrages über die Durchführung der Kontrolle über den Lauf der Realisierung des Investitionsprojektes Vollzieher: KEWH

Der Vertrag über die Durchführung der Kontrolle über den Lauf der Realisierung des Investitionsprojektes

15. Der Abschluß mit Bewerber des Vertrages über die Verpfändung des Vermögens oder der Emissionswertpapiere Vollzieher: KVS oder FK

Der Vertrag über die Verpfändung des Vermögens oder der Emissionswertpapiere

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4.2. ADMINISTRATIVE VERFAHREN BEIM INVESTIEREN IN SANKT-PETERSBURG Im Weiteren sind administrative Verfahren vorgestellt, nach denen besonders wichtige Funktionen beim Investieren in Sankt-Petersburg realisiert werden; diese Verfahren sind in entsprechenden gesetzgebenden und normativen Akten dargestellt. Die Vorstellung dieser Verfahren in der Form von Algorithmus-Schemata wird das Erlernen von gesetzlichen und normativen Grundlagen in diesem Bereich erleichtern. In den Verfahren wird die Reihenfolge von einzelnen Operationen dargestellt, es werden Ergebnisse zu jedem Verfahren präsentiert, sowie Verweise auf entsprechende gesetzliche und normative Akten gegeben.

4.2.1. REIHENFOLGE DER ENTSCHEIDUNGEN ÜBER DIE BEREITSTELLUNG VON IMMOBILIEN, WELCHE STAATSEIGENTUM DER STADT SANKT-PETERSBURG SIND, FÜR BAU UND REKONSTRUKTION (1) Gemäß: 1. Gesetz von Sankt-Petersburg «Über die Bereitstellung von Immobilien, welche Staatseigentum der Stadt Sankt-Petersburg sind, für Bau und Rekonstruktion» (mit Änderungen zum 06.05.2008) vom 17.06.2004 Nr.282-43 (weiter im Schema - Gesetz). 2. der Verordnung der Verwaltung von Sankt-Petersburg «Über die Festlegung der Vorschrift über die Reihenfolge der Entscheidungen in bezug auf die Bereitstellung von Immobilien für Bau und Rekonstruktion» (mit Änderungen zum 01.07.2008) vom 21.09.2004 Nr.1592. Bezeichnung der Arbeitsstufe

Dokument, Beschluss nach den Arbeitsergebnissen

I. Ordnung der Erhaltung und Behandlung des Antrags auf Zuweisung vom Immobilienobjekt 1. Man wendet sich an Hauptverwaltung (HV) «Investitionenverwaltung» mit einem Antrag auf die Bereitstellung der Immobilien für Bau und Rekonstruktion, einem Antrag auf Zuweisung vom Grundstück für die Durchführung von Entwicklungsarbeiten zum Zweck von Vorbereitung des Arbeitsentwurfs in geologischem Studium und Eignungsbewertung des Bodenstücks für Bau und Nutzung von den unterirdischen Anlagen, die mit der Stoffgewinnung nicht verbunden sind Vollzieher: Personen, welche an der Bereitstellung von Immobilien interessiert sind (weiter -potentielle Investoren) 2. Registrierung des Antrages des potentiellen Investors Frist: am Tag des Eingangens des Antrages bei der HV «Investitionenverwaltung» Vollzieher: HV «Investitionenverwaltung» 3. Verweisung vom Antragsoriginal mit den beigefügten Unterlagen, die mit der Zuweisung von Immobilienobjekten zu tun haben, die sich innerhalb der Grenzen von unbewohnbaren Gebieten befinden, an SAIA (Stadtagentur für Industrieanlagen) für die Behandlung Frist: innerhalb von drei Tagen seit der Antragsregistrierung 54

Der Antrag auf die Bereitstellung der Immobilien für Bau und Rekonstruktion (gemäß Mustervorlage, welche von BK (Baukomitee) genehmigt wurde (2)) Antrag auf Zuweisung vom Grundstück für die Durchführung von Entwicklungsarbeiten zum Zweck von Vorbereitung des Arbeitsentwurfs in geologischem Studium und Eignungsbewertung des Bodenstücks für Bau und Nutzung von den unterirdischen Anlagen, die mit der Stoffgewinnung nicht verbunden sind (gemäß der von BK bestätigten Form)

Der registrierte Antrag auf die Bereitstellung der Immobilien für Bau und Rekonstruktion


Vollzieher: HV (Hauptverwaltung) «Inves titionenverwaltung».

4.1. Die Leitung der Anfrage an das Städtebau- und Architekturkomitee ( S A K ) über die prinzipielle Möglichkeit der Unterbringung des Investitionsergebnisses gemäß den städtebaulichen Unterlagen Frist: 5 Tage ab Registrierung des Antrages des potentiellen Investors Vollzieher: HV «Investitionenverwaltung» Frist: 5 Tage seit der Antragserhaltung von der Investitionenverwaltung Vollzieher: SAIA (bei Immobilienobjekten, die sich innerhalb der Grenzen von unbewohnbaren Gebieten befinden)

4.2. Die Leitung der Anfrage an das Komitee für staatliche Kontrolle, Nutzung und Schutz der Geschichteund Kulturdenkmäler (KKNS) über die Zugehörigkeit von Bauten, Gebäuden und nicht fertig gebauten Objekten zu den Objekten des Kulturerbes (darüber, ob sich das Grundstück auf dem Territorium des Denkmalschutzes des Kulturerbes, oder ob dieses Grundstück selbst ein historisches oder Kulturerbe darstellt) Frist: 5 Tage ab Registrierungstag des Antrages des potentiellen Investors Vollzieher: HV «Investitionenverwaltung» Frist: 5 Tage seit der Antragserhaltung von der Investitionenverwaltung Vo l l z i e h e r : SAIA (bei Immobilienobjekten, die sich innerhalb der Grenzen von unbewohnbaren Gebieten befinden)

4.3. Die Leitung der Anfrage an das Komitee für Bodenressourcen und Flurgestaltung (KBF) über den Status der Immobilien gemäß Kompetenz Frist: 5 Tage ab Registrierungstag des Antrages des potentiellen Investors Vollzieher: HV «Investitionenverwaltung» Frist: 5 Tage seit der Antragserhaltung von der Investitionenverwaltung Vollzieher: SAIA (bei Immobilienobjekten, die sich innerhalb der Grenzen von unbewohnbaren Gebieten befinden)

4.4. Die Leitung der Anfrage an das Komitee der Verwaltung des Staatvermögens (KVS) über den Status der Immobilien gemäß Kompetenz Frist: 5 Tage ab Registrierungstag des Antrages des potentiellen Investors. Vollzieher: HV «Investitionenverwaltung» Frist: 5 Tage seit der Antragserhaltung von der Investitionenverwaltung Vollzieher: SAIA (bei Immobilienobjekten, die sich innerhalb der Grenzen von unbewohnbaren Gebieten befinden)

4.5. Die Leitung der Anfrage an die Bezirksverwaltung von SPb (BA) über Vereinbarung der Unterbringung von Invetitionsergebnissen. Frist: 5 Tage ab Registrierungstag des Antrages des potentiellen Investors. Vollzieher: HV «Investitionenverwaltung» Frist: 5 Tage seit der Antragserhaltung von der Investitionenverwaltung Vollzieher: SAIA (bei Immobilienobjekten, die sich innerhalb der Grenzen von unbewohnbaren Gebieten befinden)

4.6. Verweisung von der Anfrage an KUUS über geologische Besonderheiten der Bodenstücke für Bau von den unterirdischen Anlagen, die mit der Stoffgewinnung nicht verbunden sind (3) Frist: 5 Tage ab Registrierungstag des Antrages des potentiellen Investors. Vo l l z i e h e r : HV «Investitionenverwaltung». Frist: 5 Tage seit der Antragserhaltung von der Investitionenverwaltung Vollzieher: SAIA (bei Immobilienobjekten, die sich innerhalb der Grenzen von unbewohnbaren Gebieten befinden)

4.7. Verweisung von der Anfrage an Verkehrskomitee über die Möglichkeit der Platzierung vom Anlagenergebnis unter Anrechnung der bestehenden unterirdischen Verkehrsnetz, und auch der Aussichten ihrer Entwicklung (3) Frist: 5 Tage ab Registrierungstag des Antrages des potentiellen Investors Vollzieher: HV «Investitionenverwaltung». Frist: 5 Tage seit der Antragserhaltung von der Investitionenverwaltung Vollzieher: SAIA (bei Immobilienobjekten, die sich innerhalb der Grenzen von unbewohnbaren Gebieten befinden)

4.8. Verweisung von der Anfrage an KEIF über die Möglichkeit der Platzierung vom Anlagenergebnis unter Anrechnung der Lage von unterirdischen Wasserobjekten für die Reservewasserversorgung von SanktPetersburg und der Maßnahmen für Bau von Wasserversorgungs- und Wasserableitungsobjekten, die durch den Generalplan von Sankt-Petersburg, das Generalschema der Wasserversorgung von Sankt-Petersburg und das Generalschema der Wasserableitung von Sankt-Petersburg für den Zeitraum bis 2015 unter Anrechnung der Aussicht bis 2025 (3) Frist: 5 Tage ab Registrierungstag des Antrages des potentiellen Investors. Vollzieher: HV «Investitionenverwaltung». Frist: 5 Tage seit der Antragserhaltung von der Investitionenverwaltung Vollzieher: SAIA (bei Immobilienobjekten, die sich innerhalb der Grenzen von unbewohnbaren Gebieten befinden)

5.1. Die Vo r b e r e i tung des

5.2. Die Vorbereitung des Gutachtens

5.3. Die Vo r b e r e i tung des

5.4. Die Vo r b e r e i tung des

5.5. Die Vo r b e r e i tung des

5.6. Die Vorbereitung des Gutachtens

5.7. Die Vorbereitung des Gutachtens

5.8. Die Vorbereitung des Gutachtens nach der

55


Gutachtens nach der Anfrage von der HV «Investitionenverwaltung» oder von SAIA (4) Frist: 10 Tage Vollzieher: SAK

nach der Anfrage von der HV «Investitionenverwaltung» oder von SAIA Frist: 10 Tage Vo l l z i e h e r : KKNS

pkt. 10.

pkt. 10.

Gutachtens nach der Anfrage von der HV «Investitionenverwaltung» oder von SAIA Frist: 14 Tage Vollzieher: KBF

Gutachtens nach der Anfrage von der HV «Investitionenverwaltung» oder von SAIA (5) Frist: 14 Tage Vollzieher: KVS

Gutachtens nach der Anfrage von der HV «Investitionenverwaltung» oder von SAIA Frist: 10 Tage Vollzieher: BA

pkt. 10.

pkt. 10.

nach der Anfrage von der HV «Investitionenverwaltung» oder von SAIA. Frist: 10 Tage. Vollzieher: KUUS

pkt. 10.

nach der Anfrage von der HV «Investitionenverwaltung» oder von SAIA. Frist: 10 Tage. Vollzieher: Verkehrkomitee

Anfrage von der HV «Investitionenverwaltung» oder von SAIA. Frist: 10 Tage. Vollzieher: KEIF

pkt. 10.

pkt. 10.

6.1. Die Leitung einer Benachrichtigung an BK über die Notwendigkeit der Informationen aus der HV des föderalen Registrierungsamtes in Sankt-Petersburg und im Leningrader Gebiet (HVdesFR) Frist: 2 Tage nach dem Erhalt des Gutachtens aus KBF Vollzieher: HV «Investitionenverwaltung»

6.2. Verweisung an KWEIPuH der Mitteilung über die Notwendigkeit der Informationserhaltung aus VFRD. Frist: 2 Tage nach der Erhaltung des Gutachtens von KBF. Vollzieher: SAIA.

7.1. Die Leitung einer Anfrage an die HvdesFR Vollzieher: BK

7.2. Verweisung der Anfrage an VFRD. Vollzieher: KWEIPuH.

8.1. Die Vorbereitung der Antwort auf Anfrage von BK Vollzieher: HVdesFR

8.2. Vorbereitung der Antwort auf die KWEIPuH-Anfrage. Vollzieher: VFRD.

9.1. Die Leitung der Anwort der HV des FR an die HV «Investitionenverwaltung» Frist: zweitägige Frist seit der Erhaltung der Antwort Vollzieher: BK

9.2. Verweisung der Antwort von VFRD an SAIA Frist: zweitägige Frist seit der Erhaltung der Antwort Vollzieher: KWEIPuH.

pkt. 10. pkt. 5.1

pkt. 9.1 pkt. 9.2

pkt. 5.2

pkt. 5.4

pkt. 5.5

pkt. 5.6

pkt. 5.7

pkt. 5.8

10. Die Vorbereitung des Gesamtgutachtens, in welchen Positionen 10.1, 10.2 und 10.3 dargestellt werden. Frist: 5 Tage nach dem Erhalt aller Gutachten der exekutiven Organe von Sankt-Petersburg Vollzieher: HV «Investitionenverwaltung» oder SAIA (bei den Immobilienobjekten, die sich innerhalb der Grenzen von unbewohnbaren Gebieten befinden)

10.1. Die Immobilien werden in eine der folgenden Immobilienlisten aufgenommen, in denen Immobilien für folgende Zwecke 56

10.2. Der Antrag des potentiellen Investors wird weiterhin geprüft

10.3. Der Antrag des potentiellen Investors soll abgelehnt werden (falls nach den Gutachten der exekutiven Organe von


bereitgestellt werden: - Ausschreibung für das Recht auf Bau und Rekonstruktion; - Ausschreibung für die Ausarbeitung der Unterlagen V pkt 1.

Sankt-Petersburg die Realisierung des Vorhabens/Antrages nicht möglich ist)

II pkt 1.

11. Die Benachrichtigung des potentiellen Investors über die Ergebnisse der Prüfung des Antrages auf Bereitstellung der Immobilien zusammen mit beglaubigten Kopien des Gesamtgutachtens und des Antrages Frist: 10 Tage ab Tag der Unterschreibung des Gesamtgutachtens Vollzieher: HV «Investitionenverwaltung» oder SAIA (bei den Immobilienobjekten, die sich innerhalb der Grenzen von unbewohnbaren Gebieten befinden)

II. Die Entscheidung über die Bereitstellung eines Grundstückes für ein Bauvorhaben mit vorausgehender Abstimmung über den Platz des Objektes oder über die Vorbereitung von Unterlagen für eine zweckgebundene Bereitstellung des Objektes für die Rekonstruktion I pkt 10.2.

1. Die Leitung eines Schreibens an das entsprechende vollziehende Organ der staatlichen Verwaltung von Sankt-Petersburg (6) Vollzieher: potentieller Investor

Dem Schreiben soll Folgendes beigelegt werden: - Kopie des Antrages, beglaubigt durch HV «Investitionenverwaltung»; - Kopie des Gesamtgutachtens, beglaubigt durch HV «Investitionenverwaltung»; - Begleitschreiben über die sozial-wirtschaftliche Bedeutung des Projektes; - notariell beglaubigte Kopien der Gründungsunterlagen, sowie Unterlagen, welche die Finanzierung des Objektes aus den Mitteln des entsprechenden Budgets bestätigen (falls das Grundstück für eine unbefristete Dauer bereit gestellt wird)

2. Die Vorbereitung des Dienstschreibens über die Möglichkeit von der Genehmigung des Antrages des potentiellen Investor und die Leitung des Schreibens an den Bürgermeister von SanktPetersburg Frist: 15 Tage ab Zeitpunkt des Erhaltens des Schreibens Vollzieher: entsprechendes exekutives Organ der staatlichen Verwaltung von Sankt-Petersburg

Dienstschreiben

3. Das Prüfen des Dienstzettels und die Ausstellung des schriftlichen Auftrages des Bürgermeisters von SanktPetersburg, in welchem Positionen 3.1. oder 3.2 dargestellt werden 3.1. Über die Bereitstellung des Gründstücks mit einer vorausgehenden Abstimmung über den Platz für Objektbau

3.2. Über die Bereitstellung der Immobilien für Rekonstruktion

pkt 4

III 57


pkt 3.1

4. Die Vorbereitung des Projektes der Verordnung der Verwaltung von Sankt-Petersburg über die Vermietung der Immobilien für die Durchführung von Ermittlungs- und Vorarbeiten (7) Vollzieher: BK 5. Die Abstimmung des Projektes der Verordnung von der Verwaltung Sankt-Petersburgs bei einer Besprechung, welche vom Vize-Bürgermeister geleitet wird, der für Fragen des Investitionsbaues und der Rekonstruktion von Immobilien, des Straßenbaus, der Architektur und des Städtebaus, sowie der Bodenpolitik von Sankt-Petersburg zu den Zwecken von Investitionsbau zuständig ist (8). Die Benachrichtigung der Besprechungsteilnehmer über die Anzahl der potentiellen Investoren, welche den Wunsch geäußert haben, in die Immobilien zu investieren (Informationen der HV «Investitionen Verwaltung») 6. Die Verabschiedung der Verordnung von der Verwaltung Sankt-Petersburgs über die Bereitstellung des Gründstückes mit einer vorausgehenden Abstimmung über den Platz für Objektbau

III pkt 2.3.

III. Die Vorbereitung und Abstimmung der Unterlagen, weiche für die Bereitstellung von Immobilien für Bau und Rekonstruktion notwendig ist Falls nach dem Gutachten von SAK das Investitionsergebnis in vollem Maße den städtebaulichen Unterlagen zur Planung der Entwicklung vom Territorium SanktPetersburgs (weiter – Planungsunterlagen) und den städtebaulichen Unterlagen zur Bebauung des Territoriums (weiter-Bebauungsunterlagen) entspricht oder falls bei der Rekonstruktion des Gebäudes seine Funktion und grundlegende Raumgestaltung nicht verändert werden.

58

Falls nach dem Gutachten von SAK die Unterbringung des Investitionsergebnisses gemäß den Planungsunterlagen zugelassen wird, aber die Unterbringung von den für dieses Territorium vorhandenen Bebauungsunterlagen nicht vorgesehen ist.

Falls nach dem Gutachten von SAK die Unterbringung des Investitionsergebnisses gemäß den Planungsunterlagen zugelassen wird, die Bebauungsunterlagen fehlen aber.

1.2. Die Ausarbeitung, Abstimmung und Genehmigung von Terminen der Bebauung von Grundst ücken

1.3. Die Ausarbeitung, Abstimmung und Genehmigung von Terminen der Bebauung von Grundstücken


II pkt 6

III pkt2.2, 2.3

2.1. Die Ausarbeitung und Abstimmung des Satzes der Ingenieurund städtebaulichen Unterlagen zur Bereitstellung von Immobilien für Bau und Rekonstruktion: - prinzipielle Genehmigung der Unterbringung des Investitionsergebnissesvon SAK(9); - die Kopie des Datenblattes des Gebäudes oder des Baues (im Falle einer Rekonstruktion); - das Gutachten vom Komitee für Energetik und Ingenieurversorgung (KEIF) über Ingenieur-Versorgung des Investitionsergebnisses (10); - das Gutachten von KKNS; - das Gutachten vom föderalen staatlichen Gesundheitsamt (FSG); - das Gutachten des Organes der ökologischen Überwachung; - andere Gutachten, deren Erhalten gemäß Gesetzgebung RF notwendig ist.

2.2. Der Auftrag der Projektorganisation (aufgrund Erlaubnisschreibens von SAK) über die Ausarbeitung der entsprechenden städtebaulichen Unterlagen. In den Bebauungsunterlagen sollen die Änderungen in bezug auf Unterbringung des Investitionsergebnisses enthalten. Die Abstimmung der Änderungen, welche in den Bebauungsunterlagen in der festgelegten Reihenfolge gemäß der Gesetzgebung RF und der Stadt Sankt-Petersburg, sowie den staatlichen städtebaulichen Normen und Regeln vorgenommen werden

2.3. Der Auftrag der Projektorganisation (aufgrund des Erlaubnisschreibens von SAK) über die Ausarbeitung der entsprechenden städtebaulichen Unterlagen für die Unterbringung des Investitionsergebnisses. Nach dem SAK-Gutachten werden Projektarbeiten in der festgelegten Reihenfolge durchgeführt. Die Abstimmung erfolgt in der festgelegten Reihenfolge gemäß Bebauungsunterlagen

III pkt 2.1.

III pkt 2.1.

3. Die Ausarbeitung und Genehmigung von SAK des Projektes der Grenzen des Grundstücks Vollzieher: SAK

Die Verordnung von SAK über die Genehmigung des Projektes der Grenzen des Grundstücks

4. DieDurchführung der öffentlichen Besprechungen (Reihenfolge der Durchführung ist im Schema 5.9. des vorliegenden Handbuches enthalten)

Protokoll der Durchführung von öffentlichen Besprechungen

5. Vorbereitung des Berichts über den Marktpreisbewertung vom Immobilienobjekt Vollzieher: Person, die den Forderungen der Bewertungstätigkeit entspricht.

Bericht über den Marktpreisbewertung vom Immobilienobjekt

6. Die Vorbereitung des Gutachtens über den Marktweit des Objektes in der festgelegten Reihenfolge Vollzieher: HV Stadtverwaltung der Inventarisierung und der Immobilienbeweitung (SVII)

Das Gutachten von HV SVII über den Marktwert des Objektes

pkt 7 59


pkt 6

7. Die Vorbereitung des Projektes einer Akte über die Wahl des Grundstücks (falls das Grundstück mit der vorhergehenden Abstimmung über den Objektplatz bereitgestellt wird), die Genehmigung der Akte von SAK, die Unterschreibung der Akte von KKNS, KBF, BK

Die Akte über die Wahl des Grundstücks

8. Die Durchführung der Grundstücksgestaltungsarbeiten (darunter die Bestimmung der Grenzen des Grundstücks vor Ort und ihre Abstimmung, die Anfertigung des Grundstücksplans)

Der Grundstücksplan

9. Durchführung der staatlichen Katastererfassung des Grundstückes.

Katasterpass des Grundstückes.

10. Vorbereitung des Gutachtens von KUUS über das Vorhandensein des positiven Gutachtens von der staatlichen Begutachtung der geologischen Information über Bodenstücke, die für Bau und Nutzung von den unterirdischen Anlagen geeignet sind, die mit der Stoffgewinnung nicht verbunden sind, und das Vorhandensein des Entwurfs für die Durchführung von den Arbeiten am Bau einer unterirdischen Anlage, die mit der Stoffgewinnung nicht verbunden ist und eine positive Gutachtung von der staatlichen Begutachtung sowie Vereinbarungen mit den Organen der staatlichen Bergbauaufsicht und mit den staatlichen Organen des Umweltschutzes hat (für die Behandlung der Frage über Zuweisung vom Grundstück zum Zweck von Bau und Nutzung von den unterirdischen Anlagen, die mit der Stoffgewinnung nicht verbunden sind)

Gutachten von KUUS

IV pkt 1, V pkt4

IV. Das Treffen der Entscheidung über die zweckgebundene Bereitstellung von Immobilien (8) III

1. Die Leitung des vorbereiteten Unterlagensatzes an HV «Investitionenverwaltung» zur Vorbereitung des Gutachtens über die Entsprechung der Unterlagen den Anforderungen der Vorschrift oder an SAIA (bei den Immobilienobjekten, die sich innerhalb der Grenzen von unbewohnbaren Gebieten befinden) Vollzieher: Person, welche die Unterlagen vorbereitet hat

60

Der Unterlagensatz


2. Die Vorbereitung des Gutachtens über die Entsprechung der Unterlagen den Anforderungen der Vorschrift Frist: 15 Tage ab Tag der Bereitstellung von Unterlagen Vollzieher: HV «Investitionenverwaltung» oder SAIA..

3. Entsprechen die Unterlagen den Anforderungen der Vorschrift?

Das Gutachten über die Entsprechung von Unterlagen den Anforderungen der Vorschrift

Nein

4. Die Unterlagen werden an die Person, welche sie vorbereitet hat, zurückgeleitet, es werden fehlende und/oder den Anforderungen der Vorschrift nicht entsprechende Inhalte vermerkt

Ja 5. Die Vorbereitung des Projektes der Verordnung von der Verwaltung Sankt-Petersburgs über die Bereitstellung der Immobilien zu einem bestimmten Zweck Frist: 5 Tage nach dem Erhalt des Gutachtens der HV «Investitionenverwaltung» oder SAIA über die Fertigstellung der Unterlagen, welche für die Bereitstellung der Immobilien notwendig sind Vollzieher: BK

Das Projekt der Verordnung von der Regierung Sankt-Petersburgs über die Bereitstellung der Immobilien zu einem bestimmten Zweck (12)

6. Die Abstimmung des Projektes der Verordnung von der Verwaltung Sankt-Petersburgs, darunter auch die Beseitigung von Widersprüchen in bezug auf Investitionsbedingungen der Bereitstellung der Immobilien bei der Besprechung mit dem VizeBürgermeister von Sankt-Petersburg, der für Fragen des Investitionsbaues und der Rekonstruktion von Immobilien, des Straßenbaues, der Architektur und des Städtebaus, sowie der Bodenpolitik von Sankt-Petersburg zu den Zwecken des Investitionsbaues zuständig ist (13)

Das abgestimmte Projekt der Verordnung von der Verwaltung Sankt-Petersburgs über die Bereitstellung der Immobilien zu einem bestimmten Zweck

7. Das Verabschieden der Verordnung der Verwaltung Sankt-Petersburgs über die Bereitstellung der Immobilien zu einem bestimmten Zweck

Die Verordnung von der Verwaltung Sankt-Petersburgs über Bereitstellung der Immobilien zu einem bestimmten Zweck

8. Die Leitung an KVS der Unterlagen, welche für den Abschluß des Investitionsvertrages notwendig sind (14) Frist: eine Woche, nachdem der Verordnung der Verwaltung Sankt-Petersburgs in Kraft tritt Vollzieher: Die Verwaltung des Bürgermeisters von Sankt-Petersburg

Unterlagen, welche für den Abschluss des Investitionsvertrages notwendig sind (gemäß der Anlage zur Verordnung).

61


V. Das Treffen der Entscheidung über die Durchführung einer A usschreibungfür die Rechte des Baues und der Rekonstruktion I pkt10.1

1. Die Zusammenstellung und Leitung an BK einer Liste der Immobilien für die Durchführung einer Ausschreibung für die Rechte des Bauens und der Rekonstruktion Frist: monatlich Vollzieher: HV «InvestitionenVerwaltung»

Die Liste der Immobilien für die Durchführung einer Ausschreibung für die Rechte des Baues und der Rekonstruktion

2. Bestätigung des Verzeichnisses von Immobilienobjekten für die Durchführung der Handel auf das Recht des Baues und der Rekonstruktion. Vollzieher: BK

Bestätigtes Verzeichnis von Immobilienobjekten für die Durchführung der Handel auf das Recht des Baues und der Rekonstruktion.

3. Die Vorbereitung der Unterlagen gemäß Punkt 3 - 8 des Abschnittes I und Abschnitt IV des vorliegenden Schemas und des Gutachten über die Fertigstellung der Unterlagen für die Durchführung einer Ausschreibung für die Rechte des Baues und der Rekonstruktion zu jeder Immobilien auf der Liste. Die Leitung des Gutachtens anBK Frist: 12 Monate ab Genehmigung von BK der Immobilienliste für die Durchführung einer Ausschreibung für die Rechte des Baues und der Rekonstruktion Vollzieher: HV «Investitionenverwaltung» und SAIA (bei den Immobilienobjekten, die sich innerhalb der Grenzen von unbewohnbaren Gebieten befinden)

Die Unterlagen und das Gutachten über ihre Fertigstellung

III pkt 10

4. Die Vorbereitung des Projektes der Verordnung von der Verwaltung Sankt-Petersburgs über Durchführung einer Ausschreibung für die Rechte des Bauens und der Rekonstruktion Frist: 5 Tage nach dem Erhalt des Gutachtens der HV «InvestitionenVerwaltung» oder SAIA über die Fertigstellung der Unterlagen, welche für die Bereitstellung der Immobilien notwendig sind Vollzieher: BK, KWEIPuH (bei den Immobilienobjekten, die sich innerhalb der Grenzen von unbewohnbaren Gebieten befinden) Vollzieher: BK, KWEIPuH (bei den Immobilienobjekten, die sich innerhalb der Grenzen von unbewohnbaren Gebieten befinden)

Das Projekt der Verordnung von der Verwaltung Sankt-Petersburgs über Durchführung einer Ausschreibung für die Rechte des Baues und der Rekonstruktion (15)

5. Die Abstimmung des Projektes der Verordnung von der Verwaltung Sankt-Petersburgs, darunter

Das abgestimmte Projekt der Verordnung von der Verwaltung Sankt-Petersburgs über Durchführung

62


auch die Beseitigung von Widersprächen in bezug auf Investitionsbedingungen der Bereitstellung der Immobilien bei der Besprechung mit dem Vize-Bürgermeister von Sankt-Petersburg, der für Fragen des Investitionsbaus und der Rekonstruktion von Immobilien, des Straßenbaues, der Architektur und des Städtebaus, sowie der Bodenpolitik von Sankt-Petersburg zu den Zwecken des Investitionsbaues zuständig ist (16)

einer Ausschreibung für die Rechte des Baues und der Rekonstruktion

6. Die Verabschiedung der Verordnung von der Verwaltung Sankt-Petersburgs über Durchführung einer Ausschreibung für die Rechte des Baues und der Rekonstruktion

Die Verordnung von der Verwaltung SanktPetersburgs über Durchführung einer Ausschreibung für die Rechte des Baues und der Rekonstruktion

7. Die Leitung dem Organisator der Handel der Dokumente, die für die Organisation und der Durchführung ordnungsgemäß der Handel auf das Recht des Baues und den Rekonstruktionen notwendig sind. Den Termin: in den dreitägigen Termin nach der Annahme von der Regierung Sankt-Petersburgs des Projektes der Verordnung der Regierung Sankt-Petersburgs über die Versteigerung auf das Recht des Baues und die Rekonstruktion Der Vollzieher: das Komitee für den Bau, KWEIPuH (bei den Immobilienobjekten, die sich innerhalb der Grenzen von unbewohnbaren Gebieten befinden)

Dokumente, die für die Organisation und die Durchführung ordnungsgemäß der Handel auf das Recht des Baues und der Rekonstruktion notwendig sind.

8. Die Durchführung der Ausschreibung Vollzieher: offene AG Vermögensfonds Sankt-Petersburgs (VFSPb) (1) Im vorliegenden Schema ist die Reihenfolge des Treffens von Entscheidungen über die Bereitstellung von Immobilien für Bau und Rekonstruktion dargestellt; die Immobilien sind das Staatseigentum von Sankt-Petersburg, dazu gehören auch Grundstücke, bei denen das Recht des Staatseigentums nicht geteilt ist, falls etwas Anderes von der Gesetzgebung RF nicht vorgesehen ist: - Grundstücke, welche für Neubau bereit gestellt werden, darunter auch zum Zweck von Bau und Nutzung der unterirdischen Anlagen, die mit der Stoffgewinnung nicht verbunden sind; - Gebäude und Bauten, welche für Rekonstruktion bereit gestellt werden; - nicht fertig gebaute Objekte, welche fertig gebaut werden sollen. Die genannte Reihenfolge gilt nicht für Fälle, bei denen Folgendes bereit gestellt wird: - getrennte Wohnräume und angebaute Nichtwohnräume, Mansarden, Dachböden und Kellerräume zu Zwecken der Investitionstätigkeit; - Grundstücke für Industrieunternehmen, falls diese Unternehmen dabei aus Gebäuden ausziehen und Gründstücke verlassen, welche die Stadt Sankt-Petersburg für andere, nicht mit Industrie verbundene Zwekke verwenden möchte; - Grundstücke für den Bau von Ingenieurobjekten und Linienobjekten der Ingineurinfrastruktur innerhalb von Häuserblocks und abgegrenzten Plätzen; - Grundstücke für den individuellen Wohnungbau in den Gebieten mit einer Niedrigbauart gemäß städtebaulichen Unterlagen und rechtlichen Normenakten des Baubereiches; - Immobilienobjekte, in einer Reihenfolge, welche durch föderale Gesetze zur Privatisierung des Staatseigentums festgelegt ist. (2) Annähernde Antragsform auf die Zuweisung vom Immobilienobjekt für Bau und Rekonstruktion ist durch die Anordnung des Baukomitees von Sankt-Petersburg «Über die Bestätigung der annähernden Antragsform auf die Zuweisung vom Immobilienobjekt für Bau und Rekonstruktion» (mit den Änderungen auf den 04.07.2006) vom 28.10.2004 N 23 (Anlagen N 1, N 2) bestätigt. (3) Nur für die Vorbereitung des Sammelgutachtens über die Möglichkeit der Behandlung vom Antrag auf die Zuweisung vom Grundstück für die Durchführung von Entwicklungsarbeiten zum Zweck von Vorbereitung des Arbeitsentwurfs in geologischem 63


Studium und Eignungsbewertung des Bodenstücks für Bau und Nutzung von den unterirdischen Anlagen, die mit der Stoffgewinnung nicht verbunden sind. (4) Das Gutachten von SAK soll Informationen über die Entsprechung der Unterbringung des Investitionsergebnisses den städtebaulichen Unterlagen oder über Notwendigkeit der Ausarbeitung der entsprechenden städtebaulichen Unterlagen für die Unterbringung des Investitionsergebnisses enthalten. (5) Das Gutachten von KVS soll Informationen über das Vorhandensein von Lasten, Möglichkeit und ungefähren Fristen der Beendigung der Lasten in bezug auf das Immobilienobjekt ober über das Fehlen von Lasten enthalten. (6) - bei der Erfüllung der Investitionstätigkeit im Bereich der Behandlung von Haushaltsabfällen, und auch der Bereitstellung für die Rekonstruktion des Wohnheimsgebäudes – ins Wohnkomitee; - bei einer Bereitstellung für die Rekonstruktion eines Gebäudes oder eines Baues, welcher nach der festgelegten Reihenfolge als Bruchbau betrachtet wird - an Bezirksverwaltung; - beim Bau eines Kultus-Gebäudes (eines Gebäudes für die Durchführung von religiösen Ritualen) an die Verwaltung des Bürgermeisters von Sankt-Petersburg; - bei einer Investitionstätigkeit im Kulturbereich - an das Kulturkomitee; - bei einer Investitionstätigkeit im Gesundheitsbereich - an das Gesundheitskomitee; - bei einer Investitionstätigkeit im Sportbereich - an das Sportkomitee; - bei einer Investitionstätigkeit im Umweltbereich - an das Komitee für Umweltnutzung, Umweltschutz und ökologische Sicherheit (KUUS); - bei einer Investitionstätigkeit im Ingenieurbereich gemäß Punkt 1 Teil 1, Art. 5 des Gesetzes von Sankt-Petersburg zum 17.06.2004 Nr.282-43 «Über die Reihenfolge der Bereitstellung von Immobilien, welche das Eigentum von Sankt-Petersburg sind, für Bau und Rekonstruktion» - an KEIF; - bei einer Investitionstätigkeit im Bildungsbereich - an das Bildungskomitee; - bei einer Investitionstätigkeit im Wissenschaftsbereich - an das Wissenschafts- und Hochschulkomitee; - bei Entwicklung des Golfs, Hotel- und Tourismus-Infrastruktur, der Realisierung von Abkommen mit strategischen Investoren - an das Komitee für Investitionen und strategische Projekte; - bei der Realisierung der Abkommen der Stadt Sankt-Petersburg mit der RF, den Subjekten RF und dem Ausland - an das Komitee für internationale Kontakte und Tourismus; - bei der Durchführung der Investitionstätigkeit im Bereich der Industrie und des Handels, und auch innerhalb der Grenzen von unbewohnbaren Gebieten - an Komitee der wirtschaftlichen Entwicklung, der Wirtschaftspolitik und des Handels (KEWH); - bei der Durchführung von staatlichen Organen und ihnen unterstellten Organisationen des Wohnungsbaus und der Rekonstruktion von Immobilien für Armeeangehörige, Mitarbeiter der Rechtsschutzorgane, der Organisationen und Organe des Strafrechtvollzugssystems, Mitarbeiter, welche die Bevölkerung vor Notsituationen schützen, den Feuerschutz gewährleisten, Mitarbeiter, welche staatliche Objekte überwachen, Mitarbeiter des föderalen Sicherheitsdienstes RF, Mitarbeiter der Organe, welche Drogen - und Rauschmittelkontrolle durchführen, Amtsangestellte des Zolls - an das Komitee für Rechtsschutz, Rechtssicherheit und allgemeine Sicherheit; - bei der Gestaltung von Objekten anderer funktioneller Bestimmung - an die Bezirksverwaltung. (7) Bei Verpachtung von Grundstücken für die Durchführung von Entwicklungsarbeiten wird die staatliche Katastererfassung der Grundstücke gemäß der geltenden Gesetzgebung durchgeführt. Die Grenzen der Grundstücke werden in den angegebenen Fällen von KBF aufgrund der entsprechenden, von SAK nach dem Antrag von Investitionenverwaltung oder von SAIA angeführten Dokumentation bestätigt. (8) Gemäß Reihenfolge, welche in der Verordnung der Verwaltung Sankt-Petersburgs zum 16.12.2003 Nr.100 «Über Festlegung der Geschäftsordnung der Verwaltung Sankt-Petersburgs» festgelegt wurde. (9) Das Erlaubnisschreiben von SAK, in welchem unbedingt vermerkt wird, dass das Investitionsergebnis gemäß Planungs- und Bebauungsunterlagen untergebracht wird, bei der Rekonstruktion wird vermerkt, dass die Funktion und die vorhandenen Raum- und Größeparameter nicht verändert werden. (10) Die Gutachten von KEIF, welche Angaben zum Umfang des Energiebedarfs und des Bedarfs an anderen Ressourcen, Informationen über Hauptbedingungen des Anschlusses an Ingenieurnetze und Bauten, eine Liste der Arbeiten für den Bau/Rekonstruktion der Ingenieurnetze, sowie andere Angaben enthalten. Falls es sich um Objekte für andere Zwecke handelt - an die Bezirksverwaltung. (11) Die zweckgebundene Bereitstellung von Immobilien für Bau und Rekonstruktion kann nach der Entscheidung der Verwaltung von Sankt-Petersburg in den Fällen erfolgen, welche in den Punkten 1-3 Art. 5, Punkt 6 Art. 11 des Gesetzes von Sankt-Petersburg vom 17.06.2004 Nr.282-43 «Über die Reihenfolge der Bereitstellung der Immobilien, welche das Eigentum von Sankt-Petersburg sind, für Bau und Rekonstruktion» verzeichnet sind. (12) Investitionsbedingungen, welche im Projekt der Verordnung von der Verwaltung Sankt-Petersburgs verzeichen sind, werden gemäß dem Gesetz Sankt-Petersburgs vom 17.06.2004 Nr.282-43 «Über die Reihenfolge der Bereitstellung der Immobilien, welche das Eigentum von Sankt-Petersburg sind, für Bau und Rekonstruktion» aufgestellt. Bei der Festlegung von Anlagenbedingungen über die Übereignung von Wohnräumen für Sankt-Petersburg bei der Zuweisung von Immobilienobjekten wird der Wert von Wohnräumen, die für Sankt-Petersburg übergeeignet sind, aufgrund der Angaben über den durchschnittlichen Marktwert eines Quadratmeters der Gesamtfläche von Wohnräumen in Sankt-Petersburg, die von SVII gegeben und mit KVS vereinbart sind, in folgenden Fällen bestimmt: - im Falle der Rekonstruktion, wenn das Gebäude ein Wohnheim ist oder wenn das Gebäude, Bau, Anlage rechtsverbindlich als Havariegebäude erklärt ist; - zum Bauzwecke, wenn sich am Grundstück ein Objekt befindet, in dem es Wohnräume gibt, die rechtsverbindlich als unbewohnbare erklärt sind und das Auseinandersiedeln erfordern. In anderen Fällen zum Zweck des Neubaus, außer dem im vorigen Abschnitt angegebenen Fall, wird bei der Festlegung von Anlagen64


bedingungen über die Übereignung von Wohnräumen für Sankt-Petersburg die Wertrechnung der Wohnräume aufgrund der Angaben über den Bauselbstkostenpreis bestimmt, die von KWEIPuH festgelegt sind, oder der Angaben von den von ihm bevollmächtigten staatlichen Institutionen, die von KWEIPuH bestätigt sind, unter Vorbehalt der Bestätigung der KWEIPuH-Berechnung. Die Regierung von Sankt-Petersburg hat das Recht auf die Fassung des Beschlusses über Zahlungsminderung für die Zuweisung von Immobilienobjekten für Bau und Rekonstruktion, bei denen die vorher festgelegte Zahlungsfrist nicht angekommen ist, zum Zweck der Realisierung ausschließlich von Entwürfen, die mit dem Bau von Immobilienobjekten für die Platzierung und Aufbewahrung der Personenwagenverkehrmittel verbunden sind, ausschließlich der von der Verordnung von Sankt-Petersburg vom 04.07.2006 Nr. 842 «Über die Bestimmung von Anlagenbedingungen bei Zuweisung von Grundstücken, die tatsächlich von Garagen und (oder) von zeitweiligen Parkplätzen besetzt sind, für Bau von Immobilienobjekten für die Platzierung und Aufbewahrung der Personenwagenverkehrmittel» vorgesehenen Fällen, die mit der Bildung von Objekten der Ingenieurinfrastruktur, der Hotelinfrastruktur und des Gesundheitswesens, und auch von Theater- und Konzerthallen, Bibliotheken, Kultur- und Freizeitzentren, Sportanlagen verbunden sind, und mit der Realisation der strategischen Entwürfe, bis zur Größe des Anlagenwerts vom Bewertungsobjekt, der gemäß dem föderalen Bewertungsstandard bestimmt ist, der durch den Befehl des Ministeriums für wirtschaftliche Entwicklung und Handel der RF vom 20.07.2007 Nr. 255 «Über die Bestätigung des föderalen Bewertungsstandards «Bewertungsziel und Wertarten (ФСО Nr. 2)», nach dem Gesuch des entsprechenden ausführenden Organs der Staatsmacht von Sankt-Petersburg» bestätigt ist. Zahlungsminderung bei der Zielgewährung von Grundstücken für den Bau von Immobilienobjekten für die Platzierung und Aufbewahrung der Personenwagenverkehrmittel gemäß dem vorigen Abschnitt wird unter Vorbehalt der Einhaltung von Normfristen des Baues durchgeführt. Wenn nach dem Berechnungsergebnis der Wert des Immobilienobjekts eine negative Bedeutung hat, hat die Regierung von SanktPetersburg das Recht, die Entscheidung zu treffen: - im Falle der Schließung vom Pachtvertrag für das Grundstück unter Investitionsbedingungen zum Bauzweck – über die Feststellung von Zahlungen gemäß der Methodik der Bestimmung vom Pachtzins für Grundstücke, der durch den Regierungsbeschluss von Sankt-Petersburg vom 14.09.2004 Nr. 1561 bestätigt wurde (weiter – Methodik); - im Falle der Schließung vom Investitionsvertrag zum Zweck der Rekonstruktion und Bauvollendung von Immobilienobjekten über die Feststellung von Zahlungen in der Größe von 100 Rub. Bei der Zuweisung von Immobilienobjekten für Bau zum Zweck der Realisation der Projekte, die mit der Schaffung von Objekten der Verkehrsinfrastruktur in Rahmen der Konzessionsvereinbarungen verbunden sind, wenn etwas anderes von der geltenden Gesetzgebung nicht vorgesehen ist, und von Ingenieuranlagen gemäß dem Regierungsbeschluss von Sankt-Petersburg vom 02.08.2005 Nr. 1180 «Über die Ordnung der Beschlussfassung über Zuweisung von Grundstücke für Bau von Ingenieuranlagen», bei denen die vorher bestimmte Zahlungsfrist nicht eingetreten ist, unter Vorbehalt der unentgeltlichen Übergabe des Ergebnisses von Anlagen in das staatliche Eigentum hat die Regierung von Sankt-Petersburg das Recht auf Fassung des Beschlusses über die Zahlungsminderung bis zu den von der Methodik festgestellten Größen. Zum Zweck der Realisationssicherstellung der Verordnungen von der Boden- und Städtebaugesetzgebung unterliegt der Einschließung in die Investitionsbedingungen der Zuweisung von den im staatlichen Eigentum liegenden Grundstücken des gesamten Gebrauchs, die von Plätzen, Grünanlagen, Boulevards und anderen Objekten des gesamten Gebrauchs besetzt sind, zum Zweck von Bau und Nutzung von den unterirdischen Anlagen, die oberirdische Bestandteile haben und mit der Stoffgewinnung nicht verbunden sind, die Bedingung der unentgeltlichen Übergabe von den oberirdischen Bestandteilen der angegebenen unterirdischen Anlagen nach der Vollendung ihres Baues ins staatliche Eigentum von Sankt-Petersburg, ausschließlich den oberirdischen Bestandteilen, die keine selbständige Objekte der Zivilrechte sind, und Be- und Entlüftungsschachten. (13) Gemäß der Reihenfolge, welche von der Verordnung der Verwaltung Sankt-Petersburgs vom 16.12.2003 Nr. 100 «Über Festlegung der Geschäftsordnung der Verwaltung Sankt-Petersburgs» festgelegt wird. (14) Bei der Zuweisung des Grundstückes für Projektierung und Bau (Rekonstruktion) von Infrastrukturobjekten des Golf-Klubs gleichzeitig mit dem Pachtvertrag für das Grundstück unter Investitionsbedingungen schließt KVS den Pachtvertrag für das Grundstück für die Platzierung des Golf-Feldes ohne Recht auf Investitionsbau unter Anrechnung der Notwendigkeit von der Feststellung folgender Bedingungen: - Geltungsfrist des Pachtvertrages für das Grundstück für die Platzierung des Golf-Feldes ohne Recht auf Investitionsbau macht sechs Jahre aus, wenn etwas anderes vom Regierungsbeschluss von Sankt-Petersburg über Projektierung und Bau nicht festgestellt ist, mit der nachfolgenden Prolongation auf neunundvierzig Jahre unter Vorbehalt der Schaffung vom Investor eines Golf-Feldes des internationalen Niveaus; - Wert der unabtrennbaren Verbesserungen, die auf dem Grundstück für die Platzierung des Golf-Feldes vorgenommen sind, unterliegt keinem Ersatz; - Pächterpflicht ein Golf-Feld des internationalen Niveaus zu der bestimmten Frist zu schaffen, was durch das Übereinstimmungszertifikat des Golf-Feldes mit den internationalen Standarten und das Gutachten des Komitees für Anlagen und strategische Projekte bestätigt wird. Angegebene Unterlagen gelten als Grund für die Prolongation des Pachtvertrages für das Grundstück für die Platzierung des Golf-Feldes auf neunundvierzig Jahre; - in Fällen der Verletzung des erlaubten Gebrauchs vom Grundstück für die Platzierung des Golf-Feldes im Laufe der ganzen Pachtperiode und der Unschaffung im Laufe von sechs Jahren eines Golf-Feldes des internationalen Niveaus hat KVS das Recht auf einseitige Kündigung des Pachtvertrages für das Grundstück für die Platzierung des Golf-Feldes. Unter Infrastrukturobjekten des Golf-Klubs versteht man Gebäude der unbewohnbaren Bestimmung, Anlagen und entsprechende Objekte der Ingenieurinfrastruktur, die für die Bedienung und Funktionierung des Golf-Feldes notwendig sind. Die Größe des Grundstückes, das für Projektierung und Bau (Rekonstruktion) von Infrastrukturobjekten des Golf-Klubs zugewiesen wird, muss zwanzig Prozent der Größe des Grundstückes nicht überschreiten, das für die Platzierung des Golf-Feldes zugewiesen wird, wenn etwas anderes von der geltenden Gesetzgebung nicht vorgesehen ist. Aufgrund des Regierungsbeschlusses von Sankt-Petersburg über die Zielgewährung des Grundstückes für den Bau der unterir65


dischen Anlage, die mit der Stoffgewinnung nicht verbunden ist: - KUUS fasst rechtsverbindlich den Beschluss über die Erteilung der Person, in Bezug auf der der Regierungsbeschluss von SanktPetersburg veröffentlicht war, von der Erlaubnis (Lizenz) auf das Recht des Gebrauchs vom Bodenstück der Lokalbedeutung zum Zweck von Bau und Nutzung von der unterirdischen Anlage, die mit der Stoffgewinnung nicht verbunden ist. - Unter Vorbehalt der rechtsverbindlichen Erteilung von der Erlaubnis (Lizenz) auf das Recht des Gebrauchs vom Bodenstück zum Zweck von Bau und Nutzung von der unterirdischen Anlage, die mit der Stoffgewinnung nicht verbunden ist, schließt KVS den Pachtvertrag für das Grundstück unter Investitionsbedingungen. (15) Investitionsbedingungen, welche im Projekt der Verordnung von der Verwaltung Sankt-Petersburgs verzeichen sind, werden gemäß Gesetz Sankt-Petersburgs vom 17.06.2004 Nr.282-43 «Über die Reihenfolge der Bereitstellung der Immobilien, welche das Eigentum von Sankt-Petersburg sind, für Bau und Rekonstruktion» aufgestellt. Investitionsbedingungen über die Übereignung von Wohnräumen für Sankt-Petersburg bei der Zuweisung von Immobilienobjekten werden gemäß Abschnitten 4-6 pkt. 5.2 der Verordnung über die Ordnung der Beschlussfassung über Zuweisung von Immobilienobjekten für Bau und Rekonstruktion bestimmt (bestätigt durch den Regierungsbeschluss von Sankt-Petersburg vom 21.09.2004 Nr. 1592). (16) Gemäß Reihenfolge, welche von der Verordnung der Verwaltung Sankt-Petersburgs vom 16.12.2003 Nr.100 «Über Festlegung der Geschäftsordnung der Verwaltung Sankt-Petersburgs» festgelegt wird.

4.2.2. DIE ORDNUNG DES ZUSAMMENWIRKENS VON ORGANEN DER STAATSGEWALT VON SANKT-PETERSBURG IM RAHMEN DER INVESTITIONSPROJEKTE WÄHREND DER ERMITTLUNGSARBEITEN, PROJEKTIERUNG UND BAUARBEITEN Gemäß: 1. Dem Gesetz von Sankt-Petersburg «Über die Ordnung der Bereitstellung der Immobilienobjekte, die sich im Eigentum von Sankt-Petersburg befinden, für Bau und Rekonstruktion» (mit Änderungen vom 06.05.2008) vom 17.06.2004 Nr. 282-43. 2. Der Verordnung der Regierung von Sankt-Petersburg «Über die Bestätigung der Bestimmung über die Ordnung der Beschlussfassung bei der Bereitstellung von Immobilienobjekten für Bau und Rekonstruktion» (mit Änderungen vom 01.07.2008) vom 21.09.2004 Nr. 1592 (weiter wird im Schema Verordnung genannt). 3. Der Verordnung der Regierung von Sankt-Petersburg «Über die Ordnung der Beschlussfassung bei der Bereitstellung von Grundstücken für Bau von Ingenieurbauwerken» (mit Änderungen vom 16.05.2007) vom 02.08.2005 Nr. 1180. Bezeichnung der Arbeitsstufe

Der Dokument, Entschluß nach den Ergebnissen der Arbeit

I. Durchführung der Ermittlungsarbeiten 1. Die Verabschiedung der Verordnung der Regierung von Sankt-Petersburg über die Durchführung der Ermittlungsarbeiten Vollzieher: Die Regierung von Sankt-Petersburg

Die Verordnung der Regierung von Sankt-Petersburg über die Durchführung der Ermittlungsarbeiten auf einem entsprechenden Grundstück

2. Die Einreichung des Antrags in das Komitee für Bodenressourcen und Bodenordnung. Vollzieher: Der Antragssteller-Investor

Der Antrag auf die Bereitstellung vom Plan der Grundstückgrenzen für den Abschluß des Vertrags über die Durchführung der Ermittlungsarbeiten

3. Die Ausgabe von Grundstückplänen an den Antragsteller-Investor Vollzieher: Das Komitee für Bodenressourcen und Bodenordnung (KZRiZ)

Die Grundstückpläne

4. Die Einreichung der Dokumente in die Kreisvorstände, Abteilungen (Agenturen) für Immobilienvermögen des Komitees für die Verwaltung vom Staatsvermögen (KUGI) für den Abschluß des Vertrags über die Pachtung einens Grundstücks zur

Die Dokumente gemäß dem Anhang 2 zur Verordnung des KUGI von Sankt-Petersburg «Über die Bestätigung der Musterform des Vertrags über die Pachtung des Grundstücks, das zur Durchführung der Ermittlungsarbeiten bereitgestellt wird» (mit

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Durchführung der Ermittlungsarbeiten Vollzieher: Der Antragssteller-Investor

Änderungen vom 03.10.2007) vom 16.04.2002 Nr. 684-r.

5. Der Abschluß des Vertrags über die Pachtung einens Grundstücks zur Durchführung der Ermittlungsarbeiten (weiter Vertrag genannt) Frist: Ein Monat ab dem Tag der Verabschiedung der Verordnung der Regierung von Sankt-Petersburg über die Durchführung der Ermittlungsarbeiten auf einem entsprechenden Grundstück Vollzieher: Das KUGI

Der Vertrag über die Verpachtung eines Grundstücks zur Durchführung der Ermittlungsarbeiten entsprechend der Musterform gemäß dem Anhang 1 zur Verordnung des KUGI von Sankt-Petersburg «Über die Bestätigung der Musterform des Vertrags über die Pachtung des Grundstücks, das zur Durchführung der Ermittlungsarbeiten bereitgestellt wird» (mit Änderungen vom 03.10.2007) vom 16.04.2002 Nr. 684-r. (2)

6. Die Erarbeitung der Dokumentation über die prinzipielle Möglichkeit der Platzierung, Projektierung und des Baus von einem Immobilienobjekt auf dem Grundstück Frist: Innerhalb der Frist, die durch die Verordnung der Regierung von Sankt-Petersburg über die Durchführung der Ermittlungsarbeiten auf einem Grundstück festgelegt ist Vollzieher: Der Grundstückpächter

Die Dokumentation (gemäß dem Anhang 3 zum Vertrag mit dem KUGI) über die prinzipielle Möglichkeit der Platzierung, Projektierung und des Baus von einem Immobilienobjekt auf dem Grundstück

7. Die Übergabe der Dokumentation an den Hauptvorstand «Vorstand für Investitionen» oder an die Stadtagentur für Betriebsinvestitionen (SAIA) (über die Immobilienobjekte, die sich innerhalb der Grenzen von Nicht-Wohngebieten befinden). Frist: Nicht später als 30 Tage vor Ablauf der Gültigkeitsfrist des Vertrags mit dem KUGI Vollzieher: Der Grundstückpächter

Die Dokumentation (gemäß dem Anhang 3 zum Vertrag mit dem KUGI) über die prinzipielle Möglichkeit der Platzierung, Projektierung und des Baus von einem Immobilienobjekt auf dem Grundstück

8. Die Vorbereitung und Einreichung beim KUGI des Berichts über die Durchführung der Ermittlungsarbeiten Vollzieher: Der Grundstückpächter

Der Bericht über die Durchführung der Ermittlungsarbeiten gemäß dem Anhang 3 zur Verordnung vom KUGI Sankt-Petersburgs «Über die Bestätigung der Musterform des Vertrags über die Pachtung des Grundstücks, das zur Durchführung der Ermittlungsarbeiten bereitgestellt wird» (mit Änderungen vom 03.10.2007) vom 16.04.2002 Nr. 684-r.

II. Projektierung und Bau 1. Die Vorbereitung des Entwurfs der Verordnung der Regierung von Sankt-Petersburg über die Projektierung und Bau eines bestimmten Immobilienobjekts Vollzieher: Der Hauptvorstand «Vorstand für Investitionen» oder die SAIA (bei den Objekten, die sich innerhalb der Grenzen von Nicht-Wohngebieten befinden).

Der Entwurf der Verordnung der Regierung von Sankt-Petersburg über die Projektierung und den Bau eines bestimmten Immobilienobjekts

↓ pkt 2 67


pkt 1

2. Die Verabschiedung der Verordnung der Regierung von Sankt-Petersburg über die Projektierung und den Bau eines bestimmten Immobilienobjekts Vollzieher: Die Regierung von Sankt-Petersburg

Die Verordnung der Regierung von Sankt-Petersburg über die Projektierung und den Bau eines bestimmten Immobilienobjekts unter Angabe der Investitionsbedingungen, einschließlich der Fristen für die Beendigung der Projektierung, den Beginn und die Beendigung des Objektbaus

3. Die Übergabe der Dokumente an die Kreisvorstände, Abteilungen (Agenturen) für Immobilienvermögen des KUGI für den Abschluß des Vertrags über die Pachtung eines Grundstücks unter den Investitionsbedingungen Vollzieher: Der Antragssteller-Investor

Die Dokumente für den Abschluß des Vertrags über die Pachtung eines Grundstücks unter den Investitionsbedingungen gemäß der Verordnung des KUGI von Sankt-Petersburg «Über die Bestätigung der ungefähren Form eines Investitionsvertrags und eines Vertrags über die Pachtung des Grundstücks, das für die Beendigung des Baus / der Rekonstruktion des Immobilienobjekts bereitgestellt wird, sowie eines Vertrags über die Pachtung eines Grundstücks unter den Investitionsbedingungen» (mit Änderungen vom 03.10.2007) vom 05.07.2005 Nr. 235-r.

4. Der Abschluß des Vertrags über die Pachtung des Grundstücks unter den Investitionsbedingungen (weiter Vertrag genannt) Frist: Ein Monat ab dem Tag der Verabschiedung der Verordnung der Regierung von Sankt-Petersburg über die Projektierung und den Bau eines bestimmten Immobilienobjekts Vollzieher: Das KUGI

Der Vertrag über die Pachtung des Grundstücks unter den Investitionsbedingungen entsprechend der ungefähren Form, gemäß dem Anhang 3 oder 4 zur Verordnung des KUGI «Über die Bestätigung der ungefähren Form eines Investitionsvertrags und eines Vertrags über die Pachtung des Grundstücks, das für die Beendigung des Baus / der Rekonstruktion des Immobilienobjekts bereitgestellt wird, sowie eines Vertrags über die Pachtung eines Grundstücks unter den Investitionsbedingungen» (mit Änderungen vom 03.10.2007) vom 05.07.2005 Nr. 235-r.

5. Die Ausgabe der Bewilligungsdokumentation für Projektierung eines Objekts an den Investor Frist: Ein Monat ab dem Tag der Verabschiedung der Verordnung der Regierung von Sankt-Petersburg über die Projektierung und den Bau eines bestimmten Immobilienobjekts Vollzieher: Das Komitee für Städtebau und Architektur (KGA)

Die Bewilligungsdokumentation für Projektierung eines Objekts

6. Die Durchführung der Projektierungsarbeiten für das Objekt Frist: Innerhalb der Frist, der in der Verordnung der Regierung von Sankt-Petersburg über die Projektierung und den Bau eines bestimmten Immobilienobjekts vorgesehen ist Vollzieher: Der Investor

Die vorbereitete Projektierungs- und Kalkulationsdokumentation, sowie die übrige Dokumentation, die für die Realisierung des Investitionsprojekts nötig ist und deren Zusammensetzung von der Gesetzgebung der RF und dem Vertrag bestimmt ist

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7. Die Ausgabe der Bewilligungsdokumentation für den Objektbau gemäß der vorgesehenel Ordnung Vollzieher: Der Dienst von Sankt-Petersburg für staatliche Aufsicht und Begutachtung

Die Bewilligungsdokumentation für den Objektbau

8. Der Objektbau Vollzieher: Der Investor 9. Die Einreichung der Information über den Umfang der durchgeführten Arbeit innerhalb des vergangenen Quartals. Frist: Quartalmäßig bis zum 20. Tag des ersten Monates jedes nächsten Quartals Vollzieher: Der Investor

Die Information über den Umfang der durchgeführten Arbeit in der vorgesehenen Form (Anhang 7 zum Vertrag über die Pachtung eines Grundstücks unter den Investitionsbedingungen)

III. Prüfung der Einhaltung der Gesetzgebung im Bereich des Bauvorhabens und der Rekonstruktion 1. Die Vorbereitung der analytischen Auskunft über den Zustand des Immobilienobjekts, das für den Bau (die Rekonstruktion) bereitgestellt ist (weiter analytische Auskunft genannt) und deren Einreichung an den Vorstand für Investitionen Frist: Ein Monat ab dem Ablauf der Frist für den Bau (die Rekonstruktion) des Immobilienobjekts Vollzieher: Das Konstitutionsgericht

Die analytische Auskunft (3)

2.1.Gemäß der analytischen Auskunft beträgt der Umfang der durchgeführten Bauarbeiten am Immobilienobjekt mehr als 10 % Die Beschlussfassung über die Fristverlängerung für den Bau (die Rekonstruktion) des Immobilienobjekts, das für den Bau (die Rekonstruktion) bereitgestellt ist Vollzieher: Das Konstitutionsgericht

2.2. Gemäß der analytischen Auskunft beträgt der Umfang der durchgeführten Bauarbeiten am Immobilienobjekt weniger als 10 % und die Nichterfüllung der Bedingungen bezüglich des Terminablaufs für den Bau (die Rekonstruktion) des Immobilienobjekts, das für den Bau (die Rekonstruktion) bereitgestellt ist, ist mit der nichtgehörigen Erfüllung der Verbindlichkeiten seitens des Investors verbunden Die Beschlussfassung über die Vorbereitung des Rechtsaktes über die Kraftloserklärung des Rechtsaktes des Exekutivorgans der staatlichen Gewalt von Sankt-Petersburg über die Bereitstellung des Immobilienobjekts für den Bau (die Rekonstruktion) Vollzieher: Das Konstitutionsgericht

pkt 2.1.1

pkt 2.1.2

pkt 2.1.3

pkt 2.1.4

69


pkt 2.

2.1.1. Bei dem Nachweis der nichtgehörigen Erfüllung der Verbindlichkeiten seitens des Investors Die Vorbereitung des Verordnungsentwurfs der Regierung von Sankt-Petersburg, der die Bedingung für die Verlängerung der Frist für den Bau (die Rekonstruktion) des Immobilienobjekts, das für den Bau (die Rekonstruktion) bereitgestellt ist, beinhaltet, ohne der Verhängung von Strafsanktionen gemäß den Bedingungen des Vertrags über die Pachtung des Grundstücks unter den Investitionsbedingungen (des Investitionsvertrags) (4) Vollzieher: Das Konstitutionsgericht

2.1.2. Bei dem Nachweis, daß die Nichterfüllung der Bedingung bezüglich des Terminablaufs für den Bau (die Rekonstruktion) des Immobilienobjekts mit der nichtgehörigen Erfüllung der Verbindlichkeiten seitens des Investors verbunden ist Die Vorbereitung des Verordnungsentwurfs der Regierung von Sankt-Petersburg, der die Bedingung für die Verlängerung der Frist für den Bau (die Rekonstruktion) des Immobilienobjekts, das für den Bau (die Rekonstruktion) bereitgestellt ist, beinhaltet, mit der Anrechnung der Strafsanktionen gemäß den Bedingungen des Vertrags über die Pachtung des Grundstücks unter den Investitionsbedingungen (des Investitionsvertrags) (4) Vollzieher: Das Konstitutionsgericht

2.1.3. Bei dem Nachweis, daß die Nichterfüllung der Bedingung bezüglich des Terminablaufs für den Bau (die Rekonstruktion) des Immobilienobjekts mit der nichtgehörigen Erfüllung der Verbindlichkeiten seitens des Investors verbunden ist, und daß die Frist für den Bau schon früher verlängert wurde, wobei die Gesamtverlängerung mehr als neun Monate beträgt Die Vorbereitung des Verordnungsentwurfs der Regierung von SanktPetersburg, der die Bedingung für die Verlängerung der Frist für den Bau (die Rekonstruktion) des Immobilienobjekts, das für den Bau (die Rekonstruktion) bereitgestellt ist, beinhaltet, mit der Anrechnung der Strafsanktionen gemäß den Bedingungen des Vertrags über die Pachtung des Grundstücks unter den Investitionsbedingungen (des Investitionsvertrags) und aufgrund des vorbereiteten aktualisierten Rechtsaktes über den Marktwert des Rechtes auf den Abschluß des Investitionsvertrags und den Marktwert der Pacht für das Grundstück (4, 5) Vollzieher: Das Konstitutionsgericht

3. Die Abstimmung des Verordnungsentwurfs der Regierung von Sankt-Petersburg, einschließlich der entsprechenden Streitigkeiten, bei der Besprechung mit dem Vizebürgermeister von Sankt-Petersburg, der für Großbau und Rekonstruktion der Immobilienobjekte, Straßenbau, Architektur und Städtebau, Bodenpolitik von SanktPetersburg zum Zweck des Großbaus (7) zuständig ist 70

2.1.4. Bei der Notwendigkeit der Fristverlängerung für den Bau (die Rekonstruktion) des Immobilienobjekts zum Zweck der Beendigung des Baus (der Rekonstruktion) und der Gewährleistung der Inbetriebnahme vom Immobilienobjekt mit hoher Bereitschaftsstufe, auf maximal neun Monate Die Beschlussfassung über die Notwendigkeit der Fristverlängerung für den Bau (die Rekonstruktion) des Immobilienobjekts ohne der Eintragung von Änderungen in die Verordnung der Regierung von SanktPetersburg über die Bereitstellung des Immobilienobjekts für den Bau (die Rekonstruktion) Die Vorbereitung und der ordnungsgemäße Erlaß des Rechtsaktes des Konstitutionsgerichts über die Notwendigkeit der Fristverlängerung für den Bau (die Rekonstruktion) des Immobilienobjekts, das für den Bau (die Rekonstruktion) bereitgestellt ist und sich in einer hohen Bereitschaftsstufe befindet (4, 6). Vollzieher: Das Konstitutionsgericht

pkt 5.2.


pkt 2.1.4 4. Die Verabschiedung der Verordnung der Regierung von Sankt-Petersburg über die Fristverlängerung für den Bau (die Rekonstruktion) des Immobilienobjekts, das für den Bau (die Rekonstruktion) bereitgestellt ist

5.1. Die Einreichung der Kopie des Rechtsaktes über die Notwendigkeit der Fristverlängerung für den Bau (die Rekonstruktion) des Immobilienobjekts mit hoher Bereitschaftsstufe an den Dienst von Sankt-Petersburg für staatliche Bauaufsicht und Begutachtung für die Verlängerung der Gültigkeitsfrist der Bewilligungsdokumentation für den Bau (die Rekonstruktion) des Immobilienobjekts Vollzieher: Das Konstitutionsgericht

5.2. Die Einreichung der Kopie des Rechtsaktes über die Notwendigkeit der Fristverlängerung für den Bau (die Rekonstruktion) des Immobilienobjekts mit hoher Bereitschaftsstufe an das KUGI. Vollzieher: Das Konstitutionsgericht

6. Die ordnungsgemäße Beschlussfassung über den Abschluß des zusätzlichen Abkommens zum Vertrag über die Pachtung des Grundstücks unter den Investitionsbedingungen (des Investitionsvertrags) ohne der Verhängung von Strafsanktionen und ohne der Änderung der Investitionsbedingungen Vollzieher: Das KUGI (1) Die ungefähre Form des Antrags auf die Bereitstellung eines Immobilienobjekts für den Bau und die Rekonstruktion ist durch die Verordnung des Komitees von Sankt-Petersburg für Bau «Über die Bestätigung der ungefähren Form des Antrags auf die Bereitstellung eines Immobilienobjekts für den Bau und die Rekonstruktion (mit Änderungen vom 04.07.2006) vom 28.10.2004 Nr. 23 (Anhänge Nr. 1, Nr. 2) bestätigt. (2) Der Vertrag ist für 11 Monate gültig und tritt mit der Unterschrift in Kraft (wenn keine andere Frist durch die Verordnung der Regierung von Sankt-Petersburg über die Durchführung der Ermittlungsarbeiten auf einem Grundstück festgelegt ist). (3) Die analytische Auskunft muss folgende Information enthalten (gemäß den Punkten 6-1.1. und 6-1.4 der Verordnung der Regierung von Sankt-Petersburg vom 21.09.2004 Nr. 1592): - Die Angaben des Rechtsaktes des Exekutivorgans der staatlichen Gewalt von Sankt-Petersburg, aufgrund dessen der Bau (die Rekonstruktion) des Immobilienobjekts durchgeführt wird; - Die Information über das Vorhandensein (die Abwesenheit) der Rechtsakten der Exekutivorganen der staatlichen Gewalt von SanktPetersburg über die Fristverlängerung für den Bau (die Rekonstruktion) des Immobilienobjekts; - Die Information über das Datum der Beendigung des Baus (der Rekonstruktion) des Immobilienobjekts; - Die Information über den Umfang der durchgeführten Bauarbeiten im Prozentverhältnis zur Bereitschaft des Immobilienobjekts; - Das Gutachten über die ordnungsgemäße (nichtgehörige) Erfüllung der Verbindlichkeiten seitens des Investors; - Das Gutachten über die Möglichkeit der Fristverlängerung für den Bau (die Rekonstruktion) des Immobilienobjekts innerhalb bestimmter Fristen mit der Ursachenangabe für Verzögerung des Baus (der Rekonstruktion) des Immobilienobjekts, oder über die Notwendigkeit der Vorbereitung des Rechtsaktes über die Kraftloserklärung des Rechtsaktes des Exekutivorgans der staatlichen Gewalt von Sankt-Petersburg über die Bereitstellung des Immobilienobjekts für den Bau (die Rekonstruktion). Der analytischen Auskunft werden wenn vorhanden die Gutachten der entsprechenden Exekutivorganen der staatlichen Gewalt von Sankt-Petersburg beigelegt, die unter anderem folgende Umstände nachweisen: - Die Beschlussfassung von den Organen der staatlichen Gewalt über die Aussetzung der Rechtsakten der Exekutivorganen der staatlichen Gewalt von Sankt-Petersburg über die Bereitstellung des Immobilienobjekts für den Bau (die Rekonstruktion); - Keine Gewährleistung der ordnungsgemäßen Übergabe des Immobilienobjekts für den Bau (die Rekonstruktion) vom KUGI gemäß den Rechtsakten der Exekutivorganen der staatlichen Gewalt von Sankt-Petersburg über die Bereitstellung des Immobilienobjekts für den Bau (die Rekonstruktion); - Keine Gewährleistung des rechtzeitigen Abschlusses von Verträgen in Bezug auf das Immobilienobjekt, das für die Projektierung und den Bau (die Rekonstruktion) bereitgestellt ist, seitens KUGI gemäß den Rechtsakten der Exekutivorganen von Sankt-Petersburg über die Bereitstellung des Immobilienobjekts für den Bau (die Rekonstruktion); - Keine Gewährleistung der Fristen für die Anbindung an die Außennetze von den Hauptquellen der Ingenieurversorgung, die den Fristen entsprechen, die vom Akt des Exekutivorgans der staatlichen Gewalt von Sankt-Petersburg über die Bereitstellung des Immobilienobjekts für den Bau (die Rekonstruktion) festgelegt ist. 71


(4) Die Frist für den Bau (die Rekonstruktion) des Immobilienobjekts, das für den Bau (die Rekonstruktion) bereitgestellt ist, wird bei der Abwesenheit der nichterfüllten geldlichen Verbindlichkeiten des Investors nach dem Vertrag über die Pachtung des Grundstücks unter den Investitionsbedingungen (des Investitionsvertrags) (einschließlich der Pflicht zur Zahlung des Reugeldes für Nichterfüllung oder nichtgehörige Erfüllung der Verbindlichkeiten des Investors) verlängert. (5) Der aktualisierte Bericht über den Marktwert des Rechtes auf den Abschluß des Investitionsvertrags und den Marktwert der Pacht für das Grundstück wird von der Person erstellt, die den Anforderungen entspricht, die für die bewertende Tätigkeit ausübende Personen festgelegt sind, und wird in den Stadtsvorstand für Vermögensaufnahme und -bewertung (GUION) für die Vorbereitung des entsprechenden Gutachtens vom GUION gemäß der vorgesehenen Ordnung eingereicht, wenn die aktuelle Gesetzgebung nichts anderes vorsieht. (6) Der Entschluß des Komitees für Bau über die Notwendigkeit der Fristverlängerung für den Bau (die Rekonstruktion) des Immobilienobjekts, das für den Bau (die Rekonstruktion) bereitgestellt ist und sich in einer hohen Bereitschaftsstufe befindet, wird ohne der Eintragung von Änderungen in den Rechtsakt des Exekutivorgans der staatlichen Gewalt von Sankt-Petersburg über die Bereitstellung des Immobilienobjekts für den Bau (die Rekonstruktion) nur einmal gefasst. (7) Gemäß der Ordnung, die von der Verordnung der Regierung von Sankt-Petersburg «Über die Bestätigung der Geschäftsordnung der Regierung von Sankt-Petersburg» vom 16.12.2003 Nr. 100 bestimmt ist.

4.2.3. REIHENFOLGE DER ZUSAMMENARBEIT VON EXEKUTIVEN ORGANEN DER STAATLICHEN MACHT SANKT-PETERSBURGS MIT DEM ZIEL DER REALISIERUNG VON STRATEGISCHEN INVESTITIONSPROJEKTEN SANKT-PETERSBURGS Gemäß: 1. Verordnung über strategische Investitionsprojekte Sankt-Petersburgs und strategische Investoren Sankt-Petersburgs. Genehmigt durch Verordnung der Regierung Sankt-Petersburgs vom 01.03.2005 Nr.216 (weiter - Verordnung). 2. Verordnung über die Reihenfolge der Zusammenarbeit der exekutiven Organe der staatlichen Macht Sankt-Petersburgs mit dem Ziel der Realisierung von Investitionsprojekten Sankt-Petersburgs. Genehmigt durch Verordnung der Regierung Sankt-Petersburgs vom 01.03.2005 Nr.216 (weiter im Schema - Reihenfolge). 3. Verzeichnis der obligatorischen Dokumente, welche dem Antrag auf das strategische Investitionsprojekt SanktPetersburgs oder den strategischen Investor Sankt-Petersburgs beigelegt werden. Genehmigt durch Verordnung des Komitees für Investitionen und strategische Projekte (KISP) vom 17.06.2005 Nr.l (weiter im Schema - Verzeichnis). 4. Verordnung über die Expertise von Materialien, welche für die Bestimmung des Vorhandenseins von Gründen für das Treffen von der Entscheidung über das strategische Investitionsprojekt Sankt-Petersburgs notwendig ist. Genehmigt durch Verordnung des Komitees für Investitionen und strategische Projekte vom 17.06.2005 Nr.l (weiter im Schema - Verordnung über die Expertise). 5. Verordnung über die Reihenfolge der Bildung vom Verzeichnis der strategischen Investitionsprojekte SanktPetersburgs und vom Verzeichnis der strategischen Investoren Sankt-Petersburgs. Genehmigt durch Verordnung des Komitees für Investitionen und strategische Projekte vom 20.08.2005 Nr.4 (weiter im Schema - Reihenfolge der Bildung von Verzeichnissen). Bezeichnung der Arbeitsstufe 1. Die Leitung an KISP der Anfrage in der beliebigen schriftlichen Form über das strategische Investitionsprojekt (1) oder über den strategischen Investor (2) (weiter – Anfrage) Vollzieher: Initiatoren (3) Mitglieder der Regierung Sankt-Petersburgs und die exekutiven Organe der staatlichen Macht Sankt-Petersburgs 2. Die Registrierung der Anfrage Frist: am Eingangstag Die Prüfung der Anfrage Frist: innerhalb 3 Arbeitstage ab Tag, welcher nach dem Registrierungstag kommt (5)

72

Dokument, Beschluss nach den Arbeitsergebnissen

Die Anfrage mit dem beigelegten Unterlagensatz gemäß Verzeichnis (4)

pkt 6.2.


(kann auf 5 Tage verlängert werden) Vollzieher: KISP 3. Das Treffen der Entscheidung nach den Ergebnissen der Prüfung von der Anfrage (6) Vollzieher: KISP 3.1. Über die Vollzähligkeit der vorgelegten Materialien und die Durchführung der Expertise gemäß Reihenfolge, welche von der Verordnung über die Expertise vorgesehen ist

3.2. Über die Aussetzung der Prüfung der Anfrage wegen der Unzulänglichheit der vorgelegten Materialien

4.1. Die Leitung an die Initiatoren der schriftlichen Benachrichtigung über das Treffen der Entscheidung über die Vollzähligkeit der vorgelegten Materialien und über die Durchführung der Expertise Frist: innerhalb 3 Arbeitstage ab Tag, welcher nach dem Tag kommt, an dem die Entscheidung getroffen wird Vollzieher: KISP

4.2. Die Leitung an die Initiatoren der schriftlichen Benachrichtigung über das Treffen der Entscheidung über die Aussetzung der Prüfung der Anfrage mit der Angabe des Grundes, aus welchem die Materialien als nicht ausreichend betrachtet werden. Frist: innerhalb von 3 Arbeitstagen ab dem Tag, welcher nach dem Tag kommt, an dem die Entscheidung getroffen wird Vollzieher: KISP

5.1. Die Durchführung der Expertise von der Anfrage gemäß Verordnung über die Expertise Frist: innerhalb eines Monates ab Moment des Treffens der Entscheidung (7) Vollzieher: KISP

5.2. Die Vorlage der zusätzlichen Materialien zur Anfrage an KISP Frist: 2 Monate Vollzieher: Initiatoren

Ja pkt 2.

6.2. Wurden die Materialien vorgelegt? Nein 7.2. Die Vorbereitung des negativen Sachverständigengutachtens aufgrund der Anerkennung der Unvollständigkeit der vorgelegten Dokumente Vollzieher: Das Komitee für Investitionen und strategische Projekte (KISP) 7.3. Die schriftliche Benachrichtigung des Investors über die Ergebnisse der Begutachtung Vollzieher: KISP 7.4. Die Einstellung der Prüfung von der Anfrage Vollzieher: KISP

6.1. Die Ausstellung des schriftlichen Gutachtens nach den Ergebnissen der durchgeführten Expertise Vollzieher: KISP

pkt 6.1.1

pkt 6.1.2 73


pkt 6.1

pkt 6.1

6.1.1. Positives Gutachten (über die Entsprechung der vorgelegten Materialien den notwendigen Bedingungen und Qualifizierungs- Anforderungen an das strategische Investitionsprojekt oder an den strategischen Investor)

6.1.2. Negatives Gutachten (über die NichtEntsprechung der vorgelegten Materialien den notwendigen Bedingungen und Qualifizierungsanforderungen an das strategische Investitionsprojekt oder an den strategischen Investor)

7.1.1. Die schriftliche Benachrichtigung des Initiators über die Ergebnisse der Expertise Frist: innerhalb von 5 Arbeitstagen nach der Vorbereitung des Gutachtens der Expertise Vollzieher: KISP

7.1.2. Die schriftliche Benachrichtigung des Initiators über die Ergebnisse der Expertise (8) Frist: innerhalb 5 Arbeitstage nach der Vorbereitung des Gutachtens der Expertise Vollzieher: KISP

8.1.1. Die Ausarbeitung des Projektes vom rechtlichen Akt der Regierung Sankt-Petersburgs über das strategische Investitionsprojekt oder den strategischen Investor gemäß der Reihenfolge der Gestaltung von Verzeichnissen. Frist: innerhalb 7 Arbeitstage Vollzieher: KISP

8.1.2. Die Einstellung der Prüfung von der Anfrage Vollzieher: KISP

(1) Die notwendigen Bedingungen der Betrachtung von Investitionsprojekten und Investitionsbeziehungen Sankt-Petersburgs als strategisch, sowie auch Qualifizierungsanforderungen an das Investitionsprojekt Sankt-Petersburgs sind in Punkt 2 und 3 der Verordnung dargestellt. (2) Strategische Investoren Sankt-Petersburgs können natürliche und juristische Personen sein, sowie von ihnen aufgrund eines Vertrages über gemeinsame Tätigkeit gegründete Vereinigungen von juristischen Personen, die keinen Status der juristischen Personen haben, staatliche Organe, Organe der örtlichen Selbstverwaltung, sowie ausländische Subjekte der geschäftlichen Tätigkeit, welche an der Realisierung von strategischen Investitionsprojekten teilnehmen, die für die soziale, wirtschaftliche, kulturelle und andere Entwicklung Sankt-Petersburgs von besonderer Bedeutung sind. (3) Die Initiatoren - natürliche und juristische Personen, sowie von ihnen aufgrund eines Vertrages über die gemeinsame Tätigkeit gegründete Vereinigungen von juristischen Personen, die keinen Status der juristischen Personen haben, staatliche Organe, Organe der örtlichen Selbstverwaltung, sowie ausländische Subjekte der geschäftlichen Tätigkeit, welche die Absicht haben, ein strategisches Investitionsprojekt zu realisieren, oder als strategischer Investor zu agieren. (4) Der Satz von Dokumenten, welche die Entsprechung des vorgeschlagenen Investitionsprojektes oder der Tätigkeit des Initiators den notwendigen Bedingungen der Betrachtung von Investitionsprojekten und Investitionsbeziehungen Sankt-Petersburgs als strategisch und den Qualifizierungs-Anforderungen an das Investitionsprojekt oder den strategischen Investor, die von R 2 und 3 der Verordnung vorgesehen sind. (5) Die Gesamtdauer der Prüfung der Anfrage kann verlängert werden, aber nicht mehr als um 5 Arbeitstage. (6) Die genannte Etappe bezieht sich nicht auf Anfragen, welche an KISP von den Mitgliedern der Regierung Sankt-Petersburgs und von den exekutiven Organen der staatlichen Macht Sankt-Petersburgs geleitet werden. (7) Falls zusätzliche Informationen für die Durchführung der Expertise benötigt werden, kann nach der Entscheidung von KISP die Dauer der Expertise verlängert werden, aber nicht mehr als um einen Monat. (8) Mit der Angabe der Gründe für die Nicht-Übereinstimmung der vorgelegten Materialien mit den notwendigen Bedingungen und Qualifizierungsanforderungen an das Investitionsprojekt oder an den strategischen Investor.

4.2.4. ORDNUNG DER ZUSAMMENARBEIT DER STAATLICHEN VERWALTUNGSEBENEN BEI UNTERBRINGUNG VON INVESTITIONSOBJEKTEN IN GRENZEN DER SONDERWIRTSCHAFTSZONE VON SANKT-PETERSBURG Im Zusammenhang mit: 1. Dem föderalen Gesetz vom 22.07.2005 Nr.ll6-FG (red. vom 30.10.2007) «Über die Sonderwirtschaftszonen in der RF»; 2. von der Verordnung des Präsidenten russischer Föderation Nr. 855 von 22.07.2005 «Über Die föderale Agentur für die Verwaltung der besonderen ökonomischen Zonen» (red. vom 24.09.2007); 3. Über die Föderalagentur für die Verwaltung der wirtschaftlichen Sonderzonen. Verordnung der Regierung der RF vom 19.08.2005 Nr.530 (red. vom 29.12.2007). 74


4. von der Verordnung der Regierung Russlands von 13.12.2005 Nr.758 «Über die Behauptung der Lage über den Aufsichtsrat der besonderen ökonomischen Zone» (red. vom 04.08.2006); 5. Laut dem Order des Ministeriums der ökonomischen Entwicklung Russlands von 19.11.2007 Nr.403 «Über die Behauptung der typisierten Lage über das territoriale Organ Der föderalen Agentur nach der Steuerung der besonderen ökonomischen Zonen; 6. Verordnung der Regierung der RF vom 21.12.2005 Nr.780 «Über die Errichtung einer technisch-unterstützender Sonder wirtschaftszone auf dem Gebiet von Sankt-Petersburg»; 7. Der Vereinbarung zwischen Regierung der RF und Regierung Sankt-Peterburgs «Über die Errichtung von einer technisch-unterstützender Sonderwirtschaftszone auf dem Gebiet von Sankt-Petersburg» vom 18.01.2006 (im folgenden «Vereinbarung» genannt); 8. Verordnung der Regierung Sankt-Peterburgs vom 10.02.2004 Nr.177 »Über das Komitee der wirtschaftlicher Entwicklung, Betriebspolitik und Handels» (mit den Veränderungen vom 22.04.2008). Organisation und Koordination der Tätigkeit der exekutiven Verwaltungsebenen von Sankt-Petersburg bezüglich Bildung und Funktion der Sonderwirtschaftszonen auf dem Gebiet von Sankt-Petersburg wird vom Komitee der wirtschaftlicher Entwicklung, Betriebspolitik und Handels (KWEBPH) durchgeführt. Eine wirtschaftliche Sonderzone für die Einführung neuer Technologien wurde in Sankt-Petersburg geschafft und befindet sich auf zwei Orten: Im Petrodworzowskij Gebiet (das Gelände «Neudorf» - 18,9 Hektar (Siedlung Strelna)) und im Primorskij Gebiet (das Gelände nördlicher als der Forstgarten «Nowo-Orlowskij» - 112 Hektar) von Sankt-Petersburg. Diese Zone wurde zum Zweck der Lokalisierung von Organisationen und forschungsintensiven Betrieben und der Erschaffung der Bedingungen für ihre Entwicklung, sowie der Entwicklung der Dienstleistungsbranche im Bereich der Spitzentechnologien geschafft. Gemäß Art.10 R 2 des Gesetzes der RF «Über Sonderwirtschaftszonen in der RF» versteht man unter technischeinführender Tätigkeit die Bildung und Realisierung der wissenschaftlichtechnischen Produktion, ihre Modernisierung bis zur industriellen Anwendung, einschließlich Herstellung, Erprobung und Realisation des Probesatzes, sowie auch Schaffung von Programmen, Systemen für Sammeln, Bearbeitung und Übergabe vom Dateien, Systemen der verteilten Berechnungen, und Dienstleistungen im Bereich der Einführung und Bedienung von solcher Produkte und Systeme. Es ist geplant, auf dem Gebiet der Sonderwirtschaftszone Sankt-Petersburgs (im folgenden - SWZ) folgende Hauptrichtungen der Tätigkeit zu entwickeln: Entwicklung von Programmen; Nachrichtenmitteln verschiedener Bedeutung; automatisierten Systemen der Verwaltung mit den technologischen Prozessen; Militär- und Zivilavionik; Medizintechnik, Entwicklung von analytischen Geräten, Herstellung und Erprobung des Probesatzes der Produktion der Unternehmen, die Residenten der SWZ sind. Die Registration als Residenten wird von der Territorialen Verwaltung der Föderalagentur zur Verwaltung der Sonderwirtschaftszonen in Sankt-Petersburg durchgeführt. Zu den Residenten dieser wirtschaftlichen Sonderzone wurden 13 Unternehmen1: die geschlossene AG «Transas», die geschlossene AG «Transas Technologien», die OOO «Wissenschaftliche Produktionsverenigung «Lasersystemen», die geschlossene AG «Projektinstitut «Gasprojekt», die OOO «Linteks», die OOO «LOMO-Pribor», die «Ingenieringzentrum OOO «Neudorf», die OOO «Arman», die offene AG «Neue Grundtechnologien, «Priboj», die OOO «WSS Sankt-Petersburg», die geschlossene AG «LEJWO», die OOO «Alfa-Integrator-Infoenergo», die OOO «Rakurs-Ingeniering». Die Abteilung der wirtschafteichen Sonderzone «Neudorf» beginnt ihre Arbeit schon im Jahre 2009.

4.2.5. DIE REIHENFOLGE DER ZUSAMMENARBEIT DER EXEKUTIVEN ORGANE DER STAATSMACHT SANKT-PETERSBURGS UND DER ORGANISATIONEN BEIM VERKAUF VON GRUNDSTÜCKEN, WELCHE STAATSEIGENTUM SIND, AN EIGENTÜMER VON IMMOBILIEN, DIE SICH AUF DIESEN GRUNDSTÜCKEN BEFINDEN Gemäß: 1. Landgesetzbuch vom 25.10.2001 Nr.l36-FG (mit Änderung zum 13.05.2008 г.). 2. Föderalem Gesetz «Über staatliche Registrierung der Immobilienrechte und der Rechte auf Abschlüsse mit Immobilien (mit Änderung zum 13.05.2008)» vom 21.07.1997 Nr.122 Föderales Gesetz. 3. Verordnung der Regierung Sankt-Petersburgs vom 26.06.2006 Nr.76-rp «Über die Reihenfolge der Zusammen1 Stand: 02.2008

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arbeit von exekutiven Organen der staatlichen Macht von Sankt-Petersburg beim Verkauf der im staatlichen Eigentum befindenden Grundstücken den Eigentümer von Immobilien, welche sich auf diesen Grundstücken befinden» (mit Änderung zum 14.12.2006 г.). 4. Verordnung des Komitees vom 31.08.2006 Nr.262-r «Über die Reihenfolge der Zusammenarbeit der Strukturabteilungen des Komitees und offener AG «Vermögensfonds von Sankt-Petersburg» beim Verkauf der im staatlichen Eigentum befindenden Grundstücken den Eigentümer von Immobilien, welche sich auf diesen Grundstücken befinden» (mit Änderung zum 27.03.2007 г.). Bezeichnung der Arbeitsstufe

Dokument, Beschluss nach den Arbeitsergebnissen

1. Die Leitung an KVS eines Antrages (1) auf Kauf eines Grundstückes (als Eigentum) (eines Anteils beim Grundstücksrecht des gemeinsamen Teileigentums) Vollzieher: juristische und natürliche Personen (im folgenden - Antragsteller genannt)

Der Antrag auf Kauf eines Grundstückes (als Eigentum) (eines Anteils beim Grundstücksrecht des gemeinsamen Teileigentums) mit dem vollständigen Unterlagensatz (2)

2. Die Annahme und Registrierung (3) der Anträge der Antragsteller. Frist: am Tag der Vorlage des vollständigen Unterlagesatzes Vollzieher: Verwaltung der Nutzung des Staateigentums KVS (im folgenden - VNS genannt) Wenn es im Staatskataster von Immobilien SanktPetersburgs die Angaben über die Immobilien, welche sich auf diesem Grundstück befinden, enthalten, zu denen keine Unterlagen ausgestellt sind, die das Eigentumsrecht des Antragstellers (der Antragsteller) bestätigen, oder die vom Antragsteller (von den Antragsteller) ausgestellten Unterlagen keine Angaben über Eigentumsrechte an alle Immobilienobjekte erhalten, welche sich auf diesem Grundstück befinden, bereitet KVS innerhalb von einem Arbeitstag die Benachrichtigung über Aussetzung der Antragsverhandlung und richtet sie dem Antragsteller (den Antragstellern)

In der Absagebenachrichtigung werden die Gründe, infolgederen die Aussetzung notwendig wurde, und Frist des Ausstellen vom Antraggeber (Antraggebern) der mangelnden Dokumenten angegeben. Am Ende der angegebenen Frist, im Fall, wenn keine mangelnde Dokumente vom Antraggeber (Antraggebern) ausgestellt wurden, trifft KVS innerhalb von zwei Arbeitstagen die Entscheidung über die Außerkraftsetzung des Antrags und richtet dem Antragsteller (den Antragstellern) entsprechende Benachrichtigung mit Beilage von Unterlagen, die vom Antragsteller (von den Antragstellern) ausgestellt wurden.

3. Die Leitung der Anträge an Komitees (4) Frist: im Laufe von 2 Arbeitstagen ab Zeitpunkt der Antragsregistrierung bei der VNS

3.1. Zum Ausstellen der Angaben über das Grundstück und Immobilienobjekte, die auf dem Grundstück liegen: An KBF, SAK, KKNS und die Kreisabteilungen (Vorstände) des KUGI Vollzieher: VNS

3.2. Zum Vorhandensein der angemeldeten Rechte auf das Grundstück, ihrer Einschränkungen, möglicher Last des Grundstücks, der Servitute, sowie der angemeldeten Rechte auf Immobilien, welche sich auf dem Grundstück befinden, und rechtmäßiger Besitzer dieser Objekte - an HV des FR Vollzieher: VNS

4.1. Die Leitung an VNS des Gutachtens in dreifacher Ausfertigung (im folgenden - Gutachten genannt).

4.2. Die Leitung an VNS der Information ind der bei Gesetzgebung festgelegter Form

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Frist: innerhalb der Fristen, die von der föderalen Gesetzgebung festgelegt sind Vollzieher: KBF, SAK, KKNS, die Kreisabteilungen (Vorstände) des KUGI und HV des FR

Frist: innerhalb der Fristen, die von der föderalen Gesetzgebung festgelegt sind Vollzieher: HV des FR

5. Enthaelt das Gutachten die Schlussfolgerung ueber Ablehnung oder gibt es Streitfragen (5)? Nein

Ja

6.1. Die Beschlußfassung über den Verkauf eines Grundstücks oder eines Anteils beim Grundstücksrecht des gemeinsamen Teileigentums und Benachrichtung über den gefassten Beschluß der Verwaltung des Bezirks Sankt-Petersburgs, auf dessen Gebiet sich das entsprechende Grundstück befindet. Der Abschluß des Kaufvertrages für das Grundstück (einen Anteil beim Grundstücksrecht des gemeinsamen Teileigentums) wird von KVS in der von der Föderalgesetzgebung festgelegter Frist gewährt. Frist: innerhalb der Fristen, die von der föderalen Gesetzgebung festgelegt sind Vollzieher: VNS

6.3. Die Vorbereitung einer Absagebenachrichtigung in bezug auf den Verkauf eines Grundstücks oder eines Anteils beim Grundstücksrecht des gemeinsamen Teileigentums und ihre Leitung an den Antragsteller (die Antragsteller). Es wird in der Absagebenachrichtigung in bezug auf den Verkaufeines Grundstücks oder eines Anteils beim Grundstücksrecht des gemeinsamen Teileigentums der Absagegrund angeführt. Zur Absagebenachrichtigung in bezug auf den Verkaufeines Grundstücks oder eines Anteils beim Grundstücksrecht des gemeinsamen Teileigentums werden Zweitschrifte der Unterlagen beigelegt, die von KBF, SAK, KKNS und HV des FR erhalten wurden. Vollzieher: VNS

6.2. Die Übergabe der Dokumentenliste an die offene AG «FI» und das Senden der Benachrichtigung dem Antragssteller.Frist: am Tag der Unterzeichnung der Übergabeverordnung und Benachrichtigung. Vollzieher: VEStE

6.4. Die Leitung der Absagebenachrichtigung in bezug auf Grundstückrückkauf (eines Anteils beim Grundstücksrecht des gemeinsamen Teileigentums) an den Antragsteller. Vollzieher: VNS

pkt 7.

pkt 8.

6.5. Die Übergabe des Unterlagensatzes zur Aufbewahrung an die Verwaltung der Erfassung des Staatseigentums KVS (weiter - VEStE) für anschließende Aufbewahrung in der festgelegten Reihenfolge Vollzieher: VNS

7. Im Fall der Unterschrift des Entwurfs des Kaufvertrags für das Grundstück 7.1. Die Unterschrift des Entwurfs des Kaufvertrags für das Grundstück (einen Anteil am Teileigentumsrecht am Grundstück) in dreifacher Ausfertigung. Das Senden des unterschriebenen Entwurfs

7.2. Die Ausgabe des vom Verkäufer unterschriebenen Antrags auf die staatliche Registrierung des Eigentumsübergangs am Grundstück und gegebenfalls der Beeinträchtigung der Rechte am Grundstück (der

7.3. Die Einreichung der Kopien des Nachweises der staatlichen Registrierung des Übergangs des Eigentumsrechts oder eines Anteils am Teileigentumsrecht am Grundstück in die Agentur

7.4. Die Einreichung der Kopien des unterschriebenen Kaufvertrags für das Grundstück oder einen Anteil am Teileigentumsrecht am Grundstück zur Aufbewahrung in den Vorstand für die Erfassung des Staats 77


des Kaufvertrags für das Grundstück oder einen Anteil am Teileigentumsrecht am Grundstück und der Benachrichtigung dem Antragssteller (6). Frist: Innerhalb 5 Arbeitstage ab dem Erhalten der Übergabeverordnung und der Dokumentenliste Vollzieher: Die offene AG «FI»

Belastung des Grundstücks, der Dienstbarkeit), der vom Antragssteller (von den Antragsstellern) beim Vorstand des Föderalen Registrierungdienstes (UFRS) vorgelegt wird, und anderer dafür benötigten Dokumente (einschließlich der Vollmacht auf die Einreichung des Antrags auf die staatliche Registrierung des Eigentumsübergangs am Grundstück in den UFRS) dem Antragsteller (den Antragstellern) nach dem Erhalten der Kopie des Dokuments, das die vollständige Bezahlung des Preises für den Grundstück oder den Anteil am Teileigentumsrecht am Grundstück vom Antragssteller (von den Antragsstellern) nachweist, und eines Exemplars vom unterschriebenen Kaufvertrags für das Grundstück oder einen Anteil am Teileigentumsrecht am Grundstück. Volzieher: Die offene AG «FI»

Frist: Innerhalb zwei Tage nach dem Erhalten der Kopien vom Antragsteller Vollzieher: Die offene AG «FI»

vermögens (UUGS) Vollzieher: Die offene AG «FI»

pkt 6.2.

8. Im Fall der Rückgabe der Dokumentenliste an den Vorstand für Verfügung über das Staatsvermögen (URGS) zur Beschlussfassung über die Zurückziehung des Antrags 8.1. Die Rückgabe der Dokumentenliste an den URGS zur Beschlussfassung über die Zurückziehung des Antrags in folgenden Fällen: - Nichterscheinen des Antragstellers innerhalb 15 Tage nach dem Ablauf der im Punkt 4.1.2 der Verordnung angegebenen Frist;

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8.2. Die Benachrichtigung des Vorstandes für Informationstechnologien des Komitees über die Einreichung der entsprechenden Dokumente oder der Dokumentenliste in den URGS vom Antragssteller durch das Senden einer Zip-Datei Frist: Innerhalb 3Tage ab demTag:

8.3. Die Beschlussfassung über die Zurückziehung des Antrags und das Senden der unterschriebenen Benachrichtigung über die Zurückziehung des Antrags an den Antragssteller. Die Einreichung der Benachrichtigungskopie in die offene AG «FI» und die Agentur


- Nichterhalten des unterschriebenen Kaufvertrags für das Grundstück vom Käufer innerhalb 15 Tage nach dem Ablauf der im Punkt 4.1.2 der Verordnung angegebenen Frist; - Verweigerung der Unterschrift des Vertrags seitens des Antragsstellers, wenn kein vorvertraglicher Streit vorhanden war Frist: Innerhalb 2 Arbeitstage Vollzieher: Die offene AG «FI»

- Der Einreichung des unterschriebenen Kaufvertrags vom Antragssteller an die offene AG «FI»; - Der Vorlage der Kopie des Dokuments, das die vollständige Bezahlung des Preises für den Grundstück (den Anteil am Teileigentumsrecht am Grundstück) vom Antragssteller (von den Antragsstellern) nachweist, vom Antragssteller bei der offene AG «FI»; - Der Einreichung der Dokumentenliste in den URGS zur Beschlussfassung über die Zurückziehung des Antrags Vollzieher: Die offene AG «FI»

Frist: Innerhalb einer Woche nach dem Erhalten der Dokumentenliste von der offene AG «FI» Vollzieher: Der URGS

1) Der Antrag auf Kauf eines Grundstücks (als Eigentum) wird vom Eigentümer (des Aufbaues, der Errichtung) eingereicht. Teilnehmer des gemeinsamen Anteilseigentums an Gebäude (des Aufbaues, der Errichtung), sowie auch (bei Vorhandensein) Eigentümer der nicht für Wohnzwecke bestimmten Räumlichkeiten des Gebäudes (Teilnehmer des gesamten Anteilseigentums an Räumlichkeiten des Gebäudes) reichen ein Gemeinschaftsantrag auf Kauf eines Grundstücks (als gemeinsames Eigentum) ein mit Angabe der Anteile beim Grundstücksrecht des gemeinsamen Teileigentums, die ihnen beim Kaufeines Grundstücks zum gemeinsamen Anteilseigentum übergehen. Wenn sich das Grundstück am Zeitpunkt der Antragseinreichung auf Kauf eines Grundstücks (als Eigentum) im staatlichen Anteilseigentum oder Anteilseigentum der dritten Personen befindet: - Reicht der Eigentümer einer nicht für Wohnzwecke bestimmten Räumlichkeit des Gebäudes einen Antrag auf Kauf eines Anteils beim Grundstücksrecht des gemeinsamen Teileigentums ein, den er zu bekommen hat. - Reichen die Teilnehmer des gemeinsamen Anteilseigentums an eine nicht für Wohnzwecke bestimmte Räumlichkeit des Gebäudes ein Gemeinschaftsantrag an Kauf der Anteile beim Grundstücksrecht des gemeinsamen Teileigentums ein, die jeder von ihnen zu bekommen hat. (2) 1. Dokumente, die für Beschlussfassung über den Verkaufeines Grundstücks oder eines Anteils beim Grundstücksrecht des gemeinsamen Teileigentum notwendig sind: Für Antragsteller - juristische Personen: - notariell beglaubigte Zweitschrifte der Gründungsdokumenten mit allen Veränderungen und Ergänzungen. - notariell beglaubigte Zweitschrift des Zeugnisses der staatlichen Registrierung einer juristischen Person. - Im Fall der Antragseinreichung von einem Vertreter der juristischen Person wird eine auf gehörige Weise ausfertigte Vollmacht, sowie auch Ausweis des Vertreter der juristischen Person vorgewiesen. - Dokumente, die Eintragung der juristischen Person in den Einheitlichen Staatskataster der juristischen Personen und in die Steuerliste mit Ausstellungsdatum nicht später als vor einem Monat am Tag der Antragseinreichung bestätigen. Für Antragsteller - natürliche Personen: Der Ausweis, der nach der Bestätigung der Übereinstimmung der Ausweisangaben mit den Antragsangaben der Person, die um die Registrierung gesucht hatte, zurückgegeben wird, sowie auch notariell beglaubigte Übersetzung der Ausweise, die in der Fremdsprache ausfertigt sind. Als Ausweise gelten folgende Dokumente: für Bürger der RF: - Paß des Bürgers der RF; - zeitweiliger Ausweis des Bürgers der RF mit der Geltungsfrist von nicht mehr als zwei Monaten; - Seemannpaß; - Ausweis des Militärangehörigen der Militärdienst oder Wehrdienstausweis für Militärangehörige; - allgemeiner bürgerlicher Reisepaß des Bürgers der RF mit Vermerk über den ständigen Wohnsitz im Ausland; - Geburtsurkunge für Minderjährige im Alter bis 14 Jahren; - Dokumente, der Flüchtlingsanerkennung; für ausländische Personen und Staatenlosen: - Nationalpaß des Ausländers und seine notariell beglaubigte Übersetzung in die russische Sprache; - Aufenthaltsgenehmigung des Ausländers oder Staatenlosen, die den ständigen Wohnsitz in der RF haben; - zeitweilige Aufenthaltsgenehmigung, die dem Ausländer ausgegeben wurde; - Ausweise der Person ohne Staatsbürgerschaft der RF. Es sollen im Antrag die Angaben des dem Antrag beigelegten Ausweises angegeben werden. Zweitschrifte der Plänen von Immobilienobjekten mit Angabe von ihrer Fläche und Katasternummern, sowie auch notariell beglaubigten Zweitschrifte der Dokumenten, die das Eigentumsrecht der Anrtagsteller auf alle Gebäude, Bauten, Errichtungen (Räumlichkeiten) bestätigen, welche sich auf dem Grundstück befinden (Kaufvertrag, genehmigter Privatisierungsplan, andere Dokumente). 79


Wenn das Eigentumsrecht des Auftragstellers für Immobilienobjekte, die auf dem Grundstück liegen, nach dem Inkrafttreten des Föderal Gesetzs «Über staatliche Registrierung der Immobilienrechte und der Abschlüsse mit Immobilien» entstanden ist, wird eine notariell beglaubigte Zweitschrift des Zeugnisses über staatliche Rechtsregistrierung vorgewiesen. Der Katasterplan eines Grundstückes (im folgenden - KPG genannt), der vom für die staatliche Grundkatastersführung zuständigen Organ in dreifacher Ausfertigung ausgegeben und genehmigt ist. 2. Dokumente, die zum Abschluss des Kaufvertrags für ein Grundstück oder einen Anteil beim Grundstücksrecht des gemeinsamen Teileigentums notwendig sind: - notariell beglaubigte Zweitschrift des Zeugnisses über die Eintragung der juristischen Person in den Einheitlichen Staatskataster der juristischen Personen. - notariell beglaubigte Zweitschrift des Zeugnisses über die Eintragung der juristischen Person in die Steuerliste. - Dokumente, die die Vollmachten der Verwaltungsebene des Antragstellers bestätigen, der die Entscheidung über den Kauf (als Eigentum) eines Grundstücks getroffen hat, und der Person, die den Antrag unterzeichnete (Auswahlprotokoll oder auf gehörige Weise ausfertigte Vollmacht). - Erlaubnis (Zustimmung) der Vormundschaft- und Treuhandschaftorganen zur Verfügung mit dem Vermögen von Personen, die junger als 14 Jahrren sind (wenn ein Grundstück oder Anteil beim Grundstücksrecht des gemeinsamen Teileigentums auf Kosten von Minderjährigen gekauft wird), und Personen, die als hand-lungsunfähig anerkannt sind, die von ihren legitimen Vertreter (Eltern, Adoptiveltern, Vormündern) ausgestellt wird. - Erlaubnis (Zustimmung) der Vormundschaft- und Treuhandschaftorganen zur Gabe den Minderjährigen der Zustimmung von ihren legitimen Vertreter (Eltern, Adoptiveltern, Vormündern) im Alten von 14 bis 18 Jahren (wenn ein Grundstück oder Anteil beim Grundstücksrecht des gemeinsamen Teileigentums auf Kosten von Minderjährigen gekauft wird, die sie ausnutzen bedürfen) und Bürgern, die vom Gericht handlungsfähig zur Verfügung mit dem Vermögen anerkannt sind. - Notariell beglaubigte Zustimmung des Ehepartners zum Kauf ins Eigentum (gemeinsames anteilmäßiges Eigentum) von einem Grundstück oder Anteil beim Grundstücksrecht des gemeinsamen Teileigentums, wenn die natürliche Person als Antragsteller verheiratet ist, und Zweitschrift der Heiratsurkunde. - Auskunft über die Bestimmung der Anteilgröße (Anteilengröße) des Grundstücks (im Fall der Antrag an Kauf eines Anteils (Anteile) beim Grundstücksrecht des gemeinsamen Teileigentums vom Antragsteller (Antragstellern)), die vom Komitee für Bodenschätze und Feldregulierung Sankt-Petersburgs (im folgenden - KBF genannt) nicht früher als vor sechs Monaten bis zum Datum der Antrageinreichung ausgestellt wurde, und ihre notariell beglaubigte Zweitschrift. - Auszug aus dem staatlichen Kataster der Immobilien Sankt-Petersburgs über das Grundstück und Immobilienobjekte, welche sich auf dem genannten Grundstück befinden, die nicht früher als vor sechs Monaten bis zum Datum der Antrageinreichung ausgestellt wurde. 3) Verwaltung der Nutzung des Staateigentums KVS (im folgenden - VNS genannt): Die VNS empfängt Anträge und Dokumente, die zur Beschlußfassung über den Verkauf des Grundstücks oder eines Anteils beim Grundstücksrecht des gemeinsamen Teileigentums, sowie auch für den Abschluß des Kaufvertags für ein Grundstück oder Anteil beim Grundstücksrecht des gemeinsamen Teileigentums erforderlich sind. Dokumentenliste, die zur Beschlußfassung über den Verkauf des Grundstücks oder Anteils beim Grundstücksrecht des gemeinsamen Teileigentums, sowie auch für den Abschluß des Kaufvertags für ein Grundstück oder Anteil beim Grundstücksrecht des gemeinsamen Teileigentums erforderlich sind, wird im Zusammenhang mit Punkt 4 der Verordnung Über die Reihenfolge der Zusammenarbeit von exekutiven Organen der staatlichen Macht von Sankt-Petersburg beim Verkauf der sich im staatlichen Eigentum befindenden Grundstücken den Eigentümern von Immobilien, die auf diesen Grundstücken liegen, bestimmt, die von der Regierung Sankt-Petersburgs vom 26.06.2006 N°76-rp bekräftigt ist (im folgenden - Verordnung der Regierung Sankt-Petersburgs genannt), und außer den in dieser Verordnung angegebenen Dokumenten folgende Dokumente einschließt: - Ausweiskopie (für Antragsteller - natürliche Personen); - Zweitschrift des Zeugnisses über Eintragung der natürlichen Person in die Steuerliste (für natürliche Personen); - Zweitschrift des Pachtvertrags an das Grungstück (bei Vorhandensein) oder Dokumente, die Grundsteuerzahlung vom Antragsteller (bei Vorhandensein) bestätigen. (3) VNS ist berechtigt die Antragsregistrierung nur bei folgender Bedingung abzulehnen: - Unvollständigkeit der vorgelegten Dokumentenliste(ausschließlich der Abwesenheit des Liegenschaftsplans des Grundstücks (P. 5 der Verordnung, die durch die Verordnung der Regierung von Sankt-Petersburg vom 26.06.2006 bestätigt ist)); - Wenn die im Antrag angegebene Rechtsanteilsumme des Antragstellers an gemeisames anteilmäßiges Eigentum des Grundstücks, die der Übergabe vorliegt, keine Einheit bildet (aus Mangel des gemeisamen anteilmäßigen Eigentums des Grundstücks am Zeitpunkt des Antragseinreichens). (4) KBF, SAK, KKNS und HV des FR. (5) In den Streitfällen werden zusätzliche Anfragen an die Antragssteller geschickt (6) Der Entwurf des Kaufvertrags für das Grundstück oder einen Anteil am Teileigentumsrecht am Grundstück und der Benachrichtigung, in der dem Antragssteller folgendes angeboten wird: - innerhalb 15 Tage nach dem Erhalten der erwähnten Dokumente zum Verkäufer mit dem unterschriebenen Entwurf des Kaufvertrags für das Grundstück (einen Anteil am Teileigentumsrecht am Grundstück) zu kommen; - innerhalb 15 Tage ab dem Tag der Vorlage des unterschriebenen Entwurfs des Kaufvertrags für das Grundstück (einen Anteil am Teileigentumsrecht am Grundstück) bei dem Verkäufer mit der Kopie des Dokuments, das die vollständige Bezahlung des Preises für das Grundstück (einen Anteil am Teileigentumsrecht am Grundstück) vom Antragssteller (von den Antragsstellern) zum Verkäufer zu kommen.

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4.2.6. DIE REIHENFOLGE DER VERMIETUNG VON OBJEKTEN DES NICHTWOHNRAUMFONDS (1) Gemäß 1. der Verordnung von KVS Sankt-Petersburgs zum 1.2.2000 Nr.l87-r «Über die Reihnefolge des Treffens von Entscheidungen über die Vermietung von Objekten des Nichtwohnraumfonds, welche das Eigentum der Stadtkasse von Sankt-Petersburg sind» (mit Änderungen zum 15.02.2008) (weiter - Verordnung Nr. 187-r). 2. Durch die Verordnung der Regierung von Sankt-Petersburg vom 16.11.2005 Nr. 1735 «Über die Stadt- und Kreiskommisionen für Verfügung über Immobilienobjekte». 3. Durch die Anordnung des Komitees für Verwaltung des Stadtvermögens vom 19.08.1996 Nr. 485-r «Über die Ordnung der Vorbereitung von Materialien für die Behandlung von der Stadtkommission für Verfügung über Immobilienobjekte und über die Ordnung der Erlassung von Anordnungen vom Komitee für Arbeitsergebnisse der städtischen Kommission für Verfügung über Immobilienobjekte». Bezeichnung der Arbeitsstufe

Dokument, Beschluss nach den Arbeitsergebnissen

1. Die Bildung eines Unterlagensatzes für das Objekt (2) Vollzieher: Bezirksagentur von KVS, Amt für vorschriftsmäßige Eintragung der Immobilienabschlüssevon KVS (weiter im Schema -KVS Abteilungen)

Der Unterlagensatz für das Objekt gemäß Anlage 1 zur Vorschrift das durch Verordnung Nr.l87-r gebilligt

↓ 2. Die Vorbereitung der Information über die tatsächlich freien Objekten und die Veröffentlichung dieser Information in den Massenmedien (3). Der Veröffentlichung unterliegt auch die Information über die Objekte des Nicht-Wohnfonds, die sich in ungesetzlichem Besitz der Dritten befinden und in Bezug auf die der stellvertretende Vorsitzende des KUGI, der über die Vorstände (Abteilungen) des KUGI für Immobilienvermögen Aufsicht ausübt, den Entschluss über die Vorbereitung dieser Objekte für die Verpachtung mit Angabe der Information über sie in der Informationsmeldung (P.3.3. des Befehls vom KUGI vom 25.01.2000 Nr. 7-p) erfasst hat Vollzieher: Der Vorstand des KUGI für Vorbereitung der Geschäfte mit Immobilienobjekten (UPSON KUGI), Der Vorstand des KUGI für Informationstechnologien (UIT KUGI).

Die Veröffentlichung gemäß der Geschäftsordnung, die durch den Befehl des KUGI vom 25.01.2000 Nr. 7 bestätigt ist. Die Frist der Veröffentlichung der Information über das Objekt - 2 Wochen

↓ 3. Das Stellen eines Antrages, mit beigelegten Unterlagen, auf die Miete des Objektes an die KVS Abteilung, welche in der veröffentlichten Bekanntmachung angegeben wurde Frist: an Sprechtagen und in den Sprechstunden, die von der KVS Verordnung festgelegt wurden Vollzieher: juristische (natürliche) Person (weiter - Antragsteller)

Der Antrag nach einem Muster gemäß Anlage 2 zur Vorschrift gebilligt durch Verordnung Nr.l87-r mit Unterlagen gemäß Anlage 3 zur Vorschrift gebilligt durch Verordnung Nr. 187-r

↓ pkt 4

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pkt 3 ↓ 4. Ist der komplette Unterlagensatz gemäß Anlage 3 zur Verordnung Nr. 187-р vorhanden? Ja

Nein

5.1. Die Registrierung des Antrages im Registriemngs-buch nach einem bestimmten Muster gemäß Anlage 4 zur Vorschrift gebilligt durch Verordnung Nr.l87-r und das Verleihen einer Registrierungsnummer Frist: am Tag des Antragsteller (4) Vollzieher: verantwortlicher Mitarbeiter der KVS Abteilung

6. Gab es mindestens einen‚Objektantrag innerhalb 2 Wochen ab der Tag der Veröffentlichung der Objektinformationen, im Katalog? ↓

5.2. Absage der Antragsregistrierung Vollzieher: verantwortlicher Mitarbeiter der KVS Abteilung Frist: am Tag der Einreichung des Antrags.

Nein

In Bezug auf das Objekt des Nicht-Wohnfonds der Zusammenstellung unterliegt die Dokumentenliste, die für die Beschlussfassung über die Bedingungen für dessen Privatisierung (Verkauf) nötig ist, gemäß der Ordnung, die von der Anordnung des KUGI vom 03.08.2006 Nr. 233-r festgelegt ist

Ja

7. Die Leitung an den Sekretär des Stadt- Bezirksausschusses für die Immobilienverwaltung (weiter - Stadtauschuss oder Bezirksausschuss) des Unterlagensatzes zur Prüfung durch den Ausschuss (5) Frist: drei Werktage ab Zeitpunkt der Einstellung der Veröffentlichung von den Projektinformationen (6) Vollzieher: verantwortlicher Mitarbeiter der KVS Abteilung

Die gemäß den Anhängen 1 und 3 zur Verordnung, die durch die Anordnung №187-r bestätigt ist, zusammengestellte Dokumentenliste mit Beilage des Auskunft-Gutachtens (in der Form gemäß dem Anhang 5 zur Verordnung die durch die Anordnung №187-r bestätigt ist) (weiter Dokumentenliste genannt) auf Papier und in Datei

8. Die Aufnahme der Frage über die Bearbeitung des Antrags (der Anträge) auf die Verpachtung des Objekts in die Tagesordnung der nächsten Sitzung der Stadtkommission gemäß der Geschäftsordnung der Stadtkommission Frist: am Tag der nächsten Sitzung des Stadt- Bezirksausschusses Vollzieher: Sekretär des Stadtausschusses 9. Die Behandlung der Frage und Das Treffen der Entscheidung Vollzieher: Stadtausschuss

Die Entscheidung des Stadtausschusses, unterzeichnet von allen Mitgliedern des Ausschusses, welche bei der Sitzung anwesend waren

10.1. Es wurde der Entschluss über die Verpachtung der Objekte erfasst

10.2. Es wurde der Entschluss über die Absage für die Verpachtung der Objekte an alle Antragssteller von der Stadtkommission erfasst

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11. Die Vorbereitung vom Projekt der KVS Verordnung und seine Leitung an das Amt der wirtschaftlichen Sicherheit von KVS für die Genehmigung Frist: innerhalb 7 Werktage Vollzieher: Die Abteilung der Erledigung der Geschäfte mit den Objekten Immobilien, der Vorstand für Erfassung des Staatsvermögens.

Das Projekt der KVS Verordnung, vorbereitet aufgrund des Auszuges aus der Entscheidung des Stadtausschusses

12. Abstimmung der Verordnungsprojekte von KVS Frist: innerhalb 3 Arbeitstage maximal. Vollzieher: Der Vorstand von KVS für wirtschaftliche Sicherheit, der Vorstand von KVS für die Erfassung des Staatsvermögens 13. Wurde das Verordnungsprojekt von KVS mit dem Amt der wirtschaftlichen Sicherheit von KVS abgestimmt? pkt 14.4. Ja 14.1. Die abgestimmten Verordnungsprojekte von KVS werden dem stellvertretenden Vorsitzenden von KVS, welcher die Arbeit des Stadtausschusses für Immobilienobjekte überwacht, zur Unterzeichnung vorgelegt Vollzieher: Die Abteilung der Erledigung der Geschäfte mit den Objekten Immobilien

Nein 14.2. Die Rückgabe des Verordnungsprojektes von KVS zur Überarbeitung in die Die Abteilung der Erledigung der Geschäfte mit den Objekten Immobilien Vollzieher: Die Abteilung der Erledigung der Geschäfte mit den Objekten Immobilien

↓ 15. Die Registrierung von KVS Verordnungen, ihr Versand (inkl. Zustellung) zusammen mit der Mietakte an KVS Abteilungen zwecks Ausführung Frist: 1 Tag. Vollzieher: Die Abteilung der Systematisierung der Dokumente vom KVS

14.3. Die Fertigstellung des Verordnungsprojektes von KVS Frist: 2 Werktage Vollzieher: Die Abteilung der Erledigung der Geschäfte mit den Objekten Immobilien

14.4. Die wiederholte Abstimmung der Verordnungsprojekte von KVS Frist: 1 Werktag Vollzieher: Amt der wirtschaftlichen Sicherheit von KVS

pkt 14.1.

16. Das Senden der Benachrichtigung mit dem Angebot, den Vertrag innerhalb zwei Wochen zu unterschreiben (7), dem Antragssteller, zu dessen Gunsten der Entschluss der Stadtkommission erfasst wurde

Die Benachrichtigung gemäß Anlage 6 zur Vorschrift gebilligt durch Verordnung Nr. 187-r

83


Frist: innerhalb eines Werktages Zeitpunkt des Erhaltes der KVS Verordnung (des Leiters der Territorialverwaltung) Vollzieher: KVS Abteilung 17. Die Unterzeichnung des vom Antragsteller unterschriebenen Vertrages und seine Leitung an SVII Frist: 1 Werktag Vollzieher: KVS Abteilungsleiter

Der von beiden Parteien unterzeichnete Vertrag

18. Die Vorstellung ordnungsgemäß von der Unterabteilung KUGI des Vertrages auf die staatliche Registrierung in die Verwaltung des Föderalen Registrierungsdienstes durch Sankt-Petersburg und Gebiet Leningrad (7) Vollzieher: Der Leiter der Unterabteilung (1) Im angeführten Abschnitt ist das Mietverfahren von Objekten des nicht für Wohnzwecke bestirnten Fonds, deren Verfügung vorläufig von der Staatskomission zur Verfügung von Immobilienobjekten bestimmt wird, beigeführt, dabei wird das Mietverfahren von Objekten des nicht für Wohnzwecke bestirnten Fonds nicht verhandelt, deren Verfügung vorläufig von den Bezirkskomissionen zur Verfügung von Immobilienobjekten bestimmt wird. (2) Tatsächlich alle freie nicht für Wohnzwecke bestimmte Gebäude, Bauten und Räumlichkeiten, die das Vermögen Sankt-Petersburger Staatskasse sind. (3) (3-1) Gemäß der Verordnung 1 zur Bestimmung der Regierung von Sankt-Petersburg vom 16.11.2005 Nr. 1735 «Über die Stadtund Kreiskommisionen für Verfügung über Immobilienobjekte» ist die Stadtkommission für Verpachtung der Objekte des NichtWohnfonds für die Fassung folgender Entschlüsse zuständig: 1. Über die Verpachtung folgender Objekte des Nicht-Wohnfonds, die sich in staatlichem Eigentum von Sankt-Petersburg befinden und zum Eigentum der Staatskasse von Sankt-Petersburg gehören, entsprechend der Zweckbestimmung mit Bestätigung der entsprechenden Bedingungen: 1.1. Objekte, die für die Arten der Tätigkeit bereitgestellt werden, die gemäß der vorgesehenen Ordnung als sozial bedeutsam anerkannt werden. 1.2. Objekte, die Einzelgebäude, Einzelbauten (ausschließlich der Gebäude und Bauten, die für die Nutzung als Garagen für Einzelgebrauch bestimmt und bereitgestellt werden) sind. 1.3. Nicht-Wohnräume (ausschließlich der Nicht-Wohnräumen, für die Entscheidung über deren Verpachtung die Kreiskommissionen für Verfügung über Immobilienobjekte zuständig sind). 2. Über die Verpachtung der Objekte des Nicht-Wohnfonds, die sich in staatlichem Eigentum von Sankt-Petersburg befinden, und das Recht auf operatives Management von den staatlichen Einrichtungen Sankt-Petersburgs (weiter Einrichtungen genannt) (ausschließlich der Objekte des Nicht-Wohnfonds, das Recht auf operatives Management von den den Kreisverwaltungen von SanktPetersburg und den Einrichtungen, deren Tätigkeit von den Kreisverwaltungen Sankt-Petersburgs geregelt und koordiniert wird, zugewiesen ist) zugewiesen ist, entsprechend der Zweckbestimmung mit Bestätigung der entsprechenden Bedingungen. Gemäß der Verordnung 3 zur Bestimmung der Regierung von Sankt-Petersburg von 16.11.2005 Nr. 1735 ist die Kreiskommission für Verpachtung der Objekte des Nicht-Wohnfonds für die Fassung folgender Entschlüsse zuständig: 1. Über die Verpachtung der Objekte des Nicht-Wohnfonds, die sich in staatlichem Eigentum von Sankt-Petersburg befinden, entsprechend der Zweckbestimmung mit Bestätigung der entsprechenden Vertragsbedingungen (ausschließlich der Objekte, für die Entscheidung über deren Verpachtung die Stadtkommission für Verfügung über Immobilienobjekte zuständig ist): 1.1. Nicht-Wohnräume, die zum Eigentum der Staatskasse von Sankt-Petersburg gehören (ausschließlich der Nicht-Wohnräume, die sich in Gebäuden, Bauten befinden, die an wichtigsten Verkehrsadern von Sankt-Petersburg direkt angrenzen, entsprechend der Liste gemäß dem Anhang zur aktuellen Geschäftsordnung) und einer der folgenden Anforderungen entsprechen: - Der Marktwert der Pacht ist nicht höher als 4550 RUB, und für die Nicht-Wohnräume im Admiraltejskij, Wasileostrowskij, Petrogradskij und Zentralgebiet von Sankt-Petersburg - 7 Tausend RUB mit Rücksicht auf seine weitere jährliche Veränderung gemäß dem Artikel 3 des Gesetzes von Sankt-Petersburg vom 03.09.1997 Nr. 149-51 «Über die Ordnung der Bestimmung von Pachtgebühren für Nicht-Wohnräume, deren Verpächter Sankt-Petersburg ist» für einen Quadratmeter pro Jahr; - Der Pachtwert, der ohne Anrechnung der Pachtermäßigungen errechnet wurde, ist nicht höher als 3500 Tausend RUB pro Jahr mit Rücksicht auf seine weitere jährliche Veränderung gemäß dem Artikel 3 des Gesetzes von Sankt-Petersburg vom 03.09.1997 Nr. 14951 «Über die Ordnung der Bestimmung von Pachtgebühren für Nicht-Wohnräume, deren Verpächter Sankt-Petersburg ist». Wenn die Frage nach der Bestimmung der Kategorie des Raumes nicht eindeutig beantwortet werden kann, wird der Entschluß von der Stadtkommission für Verfügung über Immobilienobjekte gefasst. 1.2. Die Nicht-Wohnräume, die zum Eigentum der Staatskasse von Sankt-Petersburg gehören und in die Liste von Räumen aufgenommen sind, die den Fonds der Künstlerwerkstätte von Sankt-Petersburg bilden. 84


1.3. Die Objekte des Nicht-Wohnfonds, das Recht auf operatives Management von den Kreisverwaltungen von Sankt-Petersburg und den Einrichtungen, deren Tätigkeit von den Kreisverwaltungen Sankt-Petersburgs geregelt und koordiniert wird, zugewiesen ist. 2. Über die Verpachtung oder die Bereitstellung für unentgeltliche befristete Nutzung der Objekte des Nicht-Wohnfonds, die zum Eigentum der Staatskasse von Sankt-Petersburg gehören und für die Nutzung als Garagen für Einzelgebrauch bestimmt und bereitgestellt werden, unabhängig von anderen Merkmalen dieser Objekte. (3-2) Ausschließend der Angaben: - Angaben über die nicht für Wohnzwecke bestirnte Gebäude, Bauten und Räumlichkeiten, deren Miete laut der von der Gesetzgebung Sankt-Petersburgs festgelegten Mietbestimmungsdidaktik für Objekte des nicht für Wohnzwecke bestimmten Fonds kalkuliert ist, unter dem Niveau von 30 Bezugseinheiten für 1 qm pro Jahr liegt; - Fälle, wenn der Abschluss eines Mietvertrags für die neue Frist auf denselben Bedingungen (darunter auch auf dieselbe Frist, aber nicht länger als für 10 Jahre) mit den Vermietern gelingt, für die Miete laut dem vorigen Vertrag nach der Marktmiete mit Anwendung des Koeffizients der sozialer Bedeutsamkeit in Höhe von 1,0 kalkuliert wurde, und die auf gehörige Weise ihre Verpflichtungen während der gesamten Laufzeit des Vertrags erfüllt haben, mit Erfüllung der Anforderungen, die vom Artikel 621 des Zivilgesetzbuchs der RF vorgesehen sind. (4) Annahme von Anträgen wird in 3 Arbeitstagen nach der Beendung der Anzeigedauer des Objekten außer dem Fall, der vom Absatz 2 R 18 der vorliegenden Verordnung vorgesehen ist, aufgehört. Als Datum der Beendung der Anzeigedauer gilt das Datum der Veröffentlichung des wöchentlichen Informationsblatts der Informationsagentur «Immobilien Sankt-Petersburgs» - «Staatlicher Katalog der Immobilien» (im folgenden - Katalog genannt) ohne Information über das Objekt, der Miete vorliegt. Die verantwortliche Person von KVS Anteilung richtet innerhalb von 3 Arbeitstagen ab Zeitpunkt der Beendung der Anzeigedauer des Objekten dem Sekretär der Staatskomission zur Verfügung von Immobilienobjekten (im folgenden - Staats- oder Bezirkskomission genannt) den gemäß den Anlagen 1 und 3 gebildeten Unterlagensatz mit Beilage des Auskunft-Gutachtens (Anlage 5) (im folgenden - Unterlagensatz genannt) in schriflticher und elektronischer Form zur Behandlung von der Staatskomission. (5) Anträge, die nach der Leitung dem Sekretär der Staatskomission (Bezirkskomission) des Unterlagensatzes, aber innerhalb von 3 Arbeitstagen ab Zeitpunkt der Beendung der Anzeigedauer des Objekten empfangen wurden, werden zusätzlich dem Sekretär der Staatskomission (Bezirkskomission) in 2 Arbeitstagen mit Beilage des Dokumentensatzs gerichtet. (6) Als Datum der Beendung der Anzeigedauer gilt das Datum der Veröffentlichung des wöchentlichen Informationsblatts der Informationsagentur «Immobilien Sankt-Petersburgs» - «Staatlicher Katalog der Immobilien» (im folgenden - Katalog genannt) ohne Information über das Objekt, der Miete vorliegt. (7) Wenn der Antragssteller, in Bezug auf den die Stadtkommission den Entschluss über die Verpachtung des Objekts gefasst hat, innerhalb der festgelegten Frist den Vertrag über die Pachtung des Objekts nicht unterschrieben hat, wird die Frage über die Verpachtung des Objekts bei der nächsten Sitzung der Stadtkommission behandelt ohne der Veröffentlichung und Einladung von Antragsstellern, die zum Zeitpunkt der vorigen Behandlung der Frage von der Stadtkommission registriert wurden. In diesem Fall unterliegt das Objekt des Nicht-Wohnfonds der Privatisierung (dem Verkauf) gemäß der Ordnung, die von den Rechtsakten des KUGI bestimmt ist.

4.2.7. DIE REIHENFOLGE DER ZUSTIMMUNG DER VERFÜGUNG ÜBER IMMOBILIENOBJEKTE, WELCHE STAATLICHEN UNITARISCHEN UNTERNEHMEN MIT DEM RECHT DER WIRTSCHAFTLICHEN NUTZUNG GEHÖREN Gemäß: 1. Durch die Verordnung der Regierung der RF vom 06.06.2003 Nr. 333 «Über die Realisierung der Vollmächte der Föderalorganen der exekutiven Gewalt bei der Geltendmachung der Rechte des Inhabers von Eigentum des föderalen Unitarunternehmens»; 2. Durch die Verordnung der Regierung der RF vom 03.12.2004 Nr. 739 «Über die Vollmächte der Föderalorganen der exekutiven Gewalt bei der Geltendmachung der Rechte des Inhabers von Eigentum des föderalen Unitarunternehmens»; 3. Die Verordnung der Regierung der RF vom 03.04.2008 Nr. 234 «Über die Gewährleistung des Wohnbaus und Baus anderer Objekten auf den Grundstücken, die sich in föderalem Eigentum befinden» verbietet den Föderalorganen der exekutiven Gewalt die Geschäfte abzustimmen, die mit der Verfügung über Immobilienvermögen verbunden sind, das sich in föderalem Eigentum befindet und den föderalen Unitarunternehmen für die wirtschaftliche Nutzung bis zum 01.01.2009 (Punkt 3) zugewiesen ist; 4. Durch das Abkommen zwischen der Föderalagentur für Verwaltung des Föderalvermögens und der Regierung von Sankt-Petersburg über die Übergabe einiger Vollmächte bei der Verwaltung des Föderalvermögens, einschließlich der Grundstücke, die sich im Eigentum der RF befinden, an die Regierung von Sankt-Petersburg vom 11.11.2005 Nr. 01/323/34-S; 5. Verordnung über die Reihenfolge der Zustimmung der Verfügung über Immobilienobjekte, welche staatlichen unitarischen Unternehmen mit dem Recht der wirtschaftlichen Nutzung gehören (mit Änderungen zum 05.03.2008). Genehmigt durch KVS-Verordnung vom 13.08.2001 Nr.l332-r (weiter im Schema - Verordnung). 6. Verordnung der Verwaltung Sankt-Petersburgs vom 4.04.2003 Nr.600-ra «Über Maßnahmen zur Realisierung des föderalen Gesetzes «Über staatliche und kommunale unitarische Unternehmen» (mit Änderungen zum 23.05.2007). 85


7. Durch die Verordnung der Regierung von Sankt-Petersburg vom 16.11.2005 Nr. 1735 «Über die Stadt- und Kreiskommissionen für Verfügung über Immobilienobjekte»; 8. Durch den Befehl des KUGI vom 27.08.2007 Nr. 85-p «Über die Ordnung der Prüfung der Übereinstimmung zwischen den Bedingungen der Verträge über die Pachtung der sich in föderalem Eigentum befindenden Immobilienobjekte, das dingliche Recht auf die den föderalen staatlichen Unitarunternehmen und föderalen staatlichen Einrichtungen zugewiesen ist, und den Anforderungen der normativ-rechtlichen Akten der RF» (weiter Befehl des KUGI Nr. 85-p genannt) Bezeichnung der Arbeitsstufe

Dokument, Beschluss nach den Arbeitsergebnissen Unterlagen gemäß R 5 der Verordnung für GUP

1. Die Vorlage des Unterlagensatzes bei KVS Vollzieher: Das staatliche Unitarunternehmen, dessen Eigentümer Sankt-Petersburg ist (weiter im Schema GUP genannt) oder das föderale staatliche Unitarunternehmen (weiter im Schema FGUP genannt)

für FGUP (2)

Die Dokumentenliste gemäß den Anhängen Nr. 1-4 zum provisorischen Geschäftsordnung für die Organisation der Arbeit der Föderalagentur für Verwaltung des Föderalvermögens für die Abstimmung der Geschäfte in Bezug auf das ihnen zugewiesenen Föderalvermögen, die durch den Befehl der Föderalagentur für die Verwaltung des Föderalvermögens (weiter Roseigentum genannt) vom 17.09.2007 Nr. 169 (weiter provisorische Geschäftsordnung genannt), sowie die Dokumente, die in den Punkten 5.1, 5.8.3, 5.8.4 und 5.8.6 der Verordnung erwähnt sind

↓ 2. Die Prüfung des Antrages und der Unterlagen Vollzieher: Der Vorstand für die Vorbereitung der Geschäfte mit Objekten (weiter im Schema -WGIKVS UPSON KUGI und RA (Kreisagentur) KUGI)

3. Sind alle im P. 1 dieses Schemas Dokumente vorgelegt worden und wurden keine erheblichen Mдngel festgestellt?

Ja, für GUP

Ja, für FGUP

pkt 11.

pkt 6.1.

Nein 4. Die Leitung an den Antragsteller der Benachrichtigung über die Aussetzung der Betrachtung der Frage über die Erteilung einer Zustimmung der Verfügung über ein Immobilienobjekt des staatlichen unitarischen Unternehmens Frist: 10 Tage Vollzieher: Der UPSON KUGI und RA KUGI

5. Wurde innerhalb 3 Monate ab Zeitpunkt des Versendens der Benachrichtigung die angeforderten Unterlagen vorgelegt und die festgestellten Mängel behoben? 86

Die Benachrichtigung mit Angabe von konkreten Mängeln bei den vorgelegten Unterlagen und mit Vorschlägen zur Mängelbeseitigung

Nein

6.2. Die Benachrichtigung des Antragstellers über die Unmöglichkeit der Betrachtung der Frage über die Erteilung einer Zustimmung der Verfügung über ein Immobilienobjekt des staatlichen unitarischen Unternehmens Vollzieher: UPSON KUGI und RA KUGI


Ja, für FGUP

Ja, für GUP pkt 11.

6.1. Wurde die Notwendigkeit der Sichtprüfung des Eigentums vom FGUP ermittelt?

pkt 3. Nein

pkt 11.

Ja

7. Befindet sich das Immobilienobjekt außerhalb von Sankt-Petersburg?

Nein

8.1. Die Gewährleistung der Sichtprüfung von den Mitarbeitern des Kreisvorstands, der Abteilung (Agentur) des KUGI für Immobilienvermögen (weiter im Schema RA KUGI genannt) Vollzieher: Der Vorstand des KUGI für die Vorbereitung der Geschäfte mit Immobilienobjekten (weiter UPSON KUGI genannt), RA KUGI Frist: Innerhalb zwei Arbeitstage ab dem Tag der Beendigung der Prüfung der Vollständigkeit der Dokumentenliste

Ja 8.2. Die Vorbereitung und Einreichung des Entwurfs des Schreibens über die Notwendigkeit der Sichtprüfung des Eigentums vom FGUP, das in den entsprechenden Gebietsvorstand für Roseigentum einzureichen ist, dem stellvertretenden Vorsitzenden des KUGI, der auf die Fragen der Verfügung des Immobilienvermögens Aufsicht ausübt, für die Unterschrift Vollzieher: Der UPSON KUGI, die RA KUGI Frist: Innerhalb zwei Arbeitstage ab dem Tag der Beendigung der Prüfung der Vollständigkeit der Dokumentenliste

Das Schreiben unter Angabe der Frist für die Durchführung der Sichtprüfung (grudsätzlich zwei Tage) gemäß dem Punkt 20 der provisorischen Geschäftsordnung

9. Die Unterschrift des in den entsprechenden Gebietsvorstand einzureichenden Schreibens über die Notwendigkeit der Sichtprüfung des Eigentums vom FGUP Vollzieher: Der stellvertredende Vorsitzende des KUGI, der auf die Fragen der Verfügung des Immobilienvermögens Aufsicht ausübt Frist: Innerhalb maximal eines Arbeitstages ab der Einreichung des Schreibensentwurfs

Das in den entsprechenden Gebietsvorstand einzureichende Schreiben über die Notwendigkeit der Sichtprüfung des Eigentums vom FGUP, unterschrieben von dem stellvertredenden Vorsitzenden des Komitees, der auf die Fragen der Verfügung des Immobilienvermögens Aufsicht ausübt (weiter im Schema Schreiben genannt)

10. Die ordnungsgemäße Einreichung des Schreibens in den entsprechenden Gebietsvorstand für Roseigentum per Post und seiner Kopie per Fax und E-mail in die Organisationseinheiten des KUGI, die den Schreibensentwurf vorbereitet haben Vollzieher: Der Organisationsvorstand des KUGI ↓ pkt 11.

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pkt 10.

pkt 3.

pkt 5.

pkt 6.1.

11. Die Anforderung des Gutachtens bei einem Amt, welches für Fragen der Verfügung über das Staatsvermögen zuständig ist (3) Vollzieher: Der UPSON KUGI und die RA KUGI

12. Die Aushändigung des Gutachtens Vollzieher: Der URGS KUGI.

Im Gutachten sollen folgende Fragen behandelt werden: - die Übereinstimmung der vorgeschlagenen Verfügung über das Immobilienobjekt mit der speziellen (in der Satzung verankerten) Rechtsfähigkeit des Unternehmens, sowie den in der festgelegten Reihenfolge von der Stadt Sankt-Petersburg bestimmten Zielen der Tätigkeit des Unternehmens, dessen Vermögen das Eigentum von Sankt-Petersburg ist; - die wirtschaftliche Effizienz der Verfügung über das Immobilienobjekt für das Unternehmen, sowie die Übereinstimmung der vorgeschlagenen Verfügung über das Immobilienobjekt den in der festgelegten Rehenfolge bestimmten Planungsunterlagen (Business-Plan) des Unternehmens, dessen Vermögen das Eigentum von Sankt-Petersburg ist (mit Ausnahme von Fällen, welche im Punkt 10 des vorliegenden Schemas angegeben werden); - die Zweckmäßigkeit der vorgeschlagenen Bedingungen der Verfügung über die Immobilien; - die wirtschaftliche Effizienz der Verfugung über die Immobilien ausgehend von der Interessen der Stadt Sankt-Petersburg oder der RF als Eigentümers des entsprechenden Immobilienkomplexes (mit Ausnahme von Fällen, wenn die angebotene Art der Verfügung über das Immobilienobjekt die Entfremdung vom Eigentum Sankt-Petersburgs voraussetzt)

13. Die Vorbereitung der Bescheinigung-des Gutachtens Frist: Für GUP – drei Wochen (4) ab dem Tag der Einreichung der Dokumente, die im P. 1 dieses Schemas erwähnt sind; für FGUP – neun Arbeitstage ab dem Tag des Erhaltens des Schreibens des FGUP vom UPSON KUGI, RA KUGI und der Bewilligung der Verfügung über die Immobilienobjekte, die dem FGUP für die wirtschaftliche Nutzung zugewiesen sind. Vollzieher: UPSON KUGI

Die Bescheinigung des Gutachtens nach einem bestimmten Muster gemäß der Anlage 4 zur Verordnung

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14. Befindet sich die Immobilien, die Erlaubnis der Verfügung über welche bei KVS angefordert wird, nicht im Rechtsbereich der wirtschaftlichen Nutzung in bezug auf das staatliche unitarische Unternehmen oder ist KVS aus anderen Gründen nicht berechtigt, die Entscheidung über die Zusage der Immobilienverfügung zu treffen?

Ja

15. Der UPSON KUGI und die RA KUGI bereitet die Benachrichtigung über die Absage der Zustimmung der Verfügung über die Immobilien des staatlichen unitarischen Unternehmens vor

Nein 16. Die Übergabe der Bescheinigung/des Gutachtens zur Prüfung an den Stadtauschuss für Verfügung über Immobilien (weiter im Schema - Ausschuss) oder an die Kommission für Verfügung über die Objekten des Föderalvermögens, die sich auf dem Gebiet von Sankt-Petersburg befinden. Vollzieher: Der UPSON KUGI und die RA KUGI

Die von der UPSON KUGI vorbereitete Bescheinigung das Gutachten mit Beilage der vom Antragsteller, den staatlichen Organen und den KVSAbteilungen eingegangenen Unterlagen

17. Die Prüfung des vorgelegten Unterlagensatzes und das Treffen der Entscheidung Vollzieher: Ausschuss

Die Entscheidung über die Zustimmung, darunter auch mit Festlegung der Bedingungen der Zustimmung gemäß Punkt 4 der Verordnung oder über die Absage der Zustimmung der Verfügung über die Immobilien des staatlichen unitarischen Unternehmens

18. Die Niederschrift der vom Auschuss getroffenen Entscheidungen Frist: nicht später als 3 Tage ab Zeitpunkt des Treffens der Entscheidung Vollzieher: Ausschuss

Die Auszüge aus dem Entschluß der Kommission werden vom Vorsitzenden der Tagung der Kommission und dem Sekretär an folgendem Tag nach der Tagung der Kommission gemäß der Verordnung der Regierung von Sankt-Petersburg vom 16.11.2005 Nr. 1735 unterschrieben

↓ 19. Hat der Ausschuss die Entscheidung über die Absage der KVS-Zustimmung der Verfügung über Im-mobilien des staatlichen unitarischen Unternehmens getroffen?

Nein

pkt 21.

Ja 20. Die Vorbereitung der Benachrichtigung über die Absage der Zustimmung Frist: eine Woche nach dem Eingang des Protokollexemplars des Ausschusses Vollzieher: Die Abteilung der Erledigung der Geschäfte mit den Objekten Immobilien

Die Benachrichtigung über die Absage der KVS-Zustimmung für die Verfügung über das Immobilienobjekt des staatlichen unitarischen Unternehmens

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pkt 19. 21. Die Vorbereitung der KVS-Projektverordnung der Zustimmung der Verfugung über Immobilien des staatlichen unitarischen Unternehmens Frist: 1 Woche Vollzieher: Die Abteilung des KUGI für die Ausfertigung der Geschäfte mit Immobilienobjekten (OOSON KUGI)

Die KVS-Projektverordnung der Zustimmung der Verfügung über Immobilien des staatlichen unitarischen Unternehmens

22. Die Abstimmung der KVS-Projektverordnung, vorgestellt im P 21 des Schemas, mit dem Leiter der Verwaltung, welcher für Fragen der Verfugung über KVS - Staatseigentum zuständig ist Vollzieher: Die OOSON KUGI

Die KVS-Projektverordnung, vorgestellt im P 21 des Schemas, abgestimmt mit dem Leiter der Verwaltung, welcher für Fragen der Verfügung über KVS - Staatseigentum zuständig ist

23. Die Abstimmung der KVS-Projektverordnung, vorgestellt im P 21 des Schemas, mit dem KVS-Leiter der Verwaltung der wirtschaftlichen Sicherheit Vollzieher: Die OOSON KUGI

Die KVS-Projektverordnung, vorgestellt im P 21 des Schemas, abgestimmt mit dem KVS-Leiter der Verwaltung der wirtschaftlichen Sicherheit

24. Die Abstimmung der KVS-Projektverordnung, vorgestellt im P 21 des Schemas, mit dem stellvertretenden KVS-Vorsitzenden, welcher für Veiiugung über Objekte des föderalen Eigentums zuständig ist, welches sich auf dem Temtorium von Sankt-Petersburg befindet (5) Vollzieher: Die OOSON KUGI

Die KVS-Projektverordnung, vorgestellt im P 21 des Schemas, abgestimmt mit dem stellvertretenden KVS-Vorsitzenden, welcher für Verfügung über Objekte des föderalen Eigentums zuständig ist, welches sich auf dem Territorium von SanktPetersburg befindet

25. Betrifft die KVS-Projektverordnung, vorgestellt im R 21 des Schemas, die Fragen der Erteilung der Zustimmung an das Unternehmen in bezug auf den Abschluß von Mietvertrgen oder den Vertrдgen der unentgeltlichen Nutzung?

Ja

Nein 26.1. Die Abstimmung der KVS-Projektverordnung, vorgestellt im P 21 des Schemas, mit dem KVS-Vorsitzenden der juristischen Abteilung Vollzieher: Der Juristische Vorstand des KUGI (JUU KUGI) 27. Wer ist der Eigentumer des Vermgens des Unternehmens?

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26.2. Die Abstimmung der KVS-Projektverordnung, vorgestellt im P 21 des Schemas Vollzieher: Die OOSON KUGI


Russische Föderation

Sankt-Petersburg 28.2. Die Leitung der abgestimmten KVSProjektverordnung an den stellveitretenden KVSVorsitzenden, welcher für die Aibeit des Stadtausschusses für Veiiügung über Immobilienobjekte zuständig ist, zur Unterzeichnung Vollzieher: Die OOSON KUGI

28.1. Die Leitung der abgestimmten KVS Projekt Verordnung an den KVS-Vorsitzenden zur Unterzeichnung an den Ersten Stellvertreter des Vorsitzenden des KUGI. Vollzieher: Die OOSON KUGI ↓ 29. Ist die Projekt Verordnung unterzeichnet?

Ja

pkt 32.

Nein 30. Die Vorbereitung der Benachrichtigung über die Widerrufung der Entscheidung über die Erteilung der Zustimmung, unterzeichnet vom KVSVorsitzenden Vollzieher: Die Abteilung der Erledigung der Geschäfte mit den Objekten Immobilien

Die Benachrichtigung über die Widerrufung der Entscheidung über die Erteilung der Zustimmung, unterzeichnet vom KVS-Vorsitzenden

31. Die Leitung an den Ausschuss eines Vorschlages über die Widerrufung der Entscheidung über die Erteilung der Zustimmung der Verfugung über Immobilie des staatlichen unitarischen Unternehmens mit der Abgabe von Gründen Vollzieher: Die Abteilung der Erledigung der Geschäfte mit den Objekten Immobilien

Der Vorschlag über die Widerrufung der Entscheidung über die Erteilung der Zustimmung der Verfügung über Immobilie des staatlichen unitarischen Unternehmens mit der Abgabe von Gründen

pkt 29.

32. Die Übergabe der Abschrift der Verordnung an das staatliche unitarische Unternehmen Frist: 5 Tage nach der Unterzeichnung der KVSVer-ordnung Vollzieher: Die Abteilung der Erledigung der Geschäfte mit den Objekten Immobilien 33. Der Abschluß des entsprechenden Vertrages der Verfügung über Immobilien (das Tätigen eines Abschusses) Frist: innerhalb 3 Monate ab Tag der Unterzeichnung der Verordnung (falls in der Verordnung keine andere Frist festgelegt wurde) Vollzieher: der Antragsteller

Die Abschrift der KVS-Verordnung über die Erteilung der Zustimmung der Verfügung über Immobilie des staatlichen unitarischen Unternehmens

Der abgeschlossene Vertrag der Verfügung über Immobilie

34. Der Vertrag der Verfügung über die Immobilie wurde innerhalb 3 Monate ab Tag der nterzeichnung der Verordnung nicht abgeschlossen 35. Die Verordnung tritt außer Kraft 91


(1) Laut dem P.3 der Verordnung der Regierung der RF vom 03.04.2008 Nr. 234 «Über die Gewährleistung des Wohnbaus und Baus anderer Objekten auf den Grundstücken, die sich in föderalem Eigentum befinden» ist es den Föderalorganen der exekutiven Gewalt verboten die Geschäfte abzustimmen, die mit der Verfügung über Immobilienvermögen verbunden sind, das sich in föderalem Eigentum befindet und den föderalen Unitarunternehmen für die wirtschaftliche Nutzung bis zum 01.01.2009 zugewiesen ist; (2) Die Entschlüsse über die Bewilligung der Verfügung über die Immobilienobjekte, die den FGUP für die wirtschaftliche Nutzung zugewiesen sind, fasst das KUGI aufgrund (mit Rücksicht) des Entschmusses der Kommission für Verfügung über die Objekten des Föderalvermögens, die sich auf dem Gebiet von Sankt-Petersbrug befinden, und beim Vorhandensein des Gutachtens des Vorstands für die Verfügung über das Staatsvermögen. (3) Für die Vorbereitung der Bescheinigung/des Gutachtens über die Erteilung der Zustimmung der Verfügung über Immobilien des Unternehmens, dessen Vermögen das Eigentum der Stadt Sankt-Peters-burg ist. (4) In Fällen, die in den P. 11 und 12 dieses Schemas erwähnt sind, wird der Fristenlauf für die Vorbereitung des Auskunft-Gutachtens für die Zeit der Behandlung der entsprechenden Fragen gehemmt. (5) Bei der Vorbereitung der Projektverordnung des Auschusses über die Erteilung der Zustimmung der Verfügung über Immobilien der Unternehmen, deren Vermögen das Eigentum RF ist.

4.2.8. DIE REIHENFOLGE DER VORBEREITUNG DER ENTSCHEIDUNG ÜBER BEDINGUNGEN DER PRIVATISIERUNG (DES VERKAUFS) VON IMMOBILIENOBJEKTEN (1) (2) (3) Gemäß der «Bestimmung über die Organisation des Zusammenwirkens von den Organisationseinheiten des Komitees für die Verwaltung des Stadtvermögens und der offenen Aktiengesellschaft «Vermögensfonds von SanktPetersburg» bei der Vorbereitung der Entschlüsse über die Bedingungen der Privatisierung (des Verkaufs) der Immobilienobjekte» (mit Änderungen vom 09.06.2008). Bestätigt durch die Anordnung vom KUGI vom 03.08.2006 Nr. 233-r. (weiter im Schema Bestimmung genannt). Bezeichnung der Arbeitsstufe 1.1. Die Einreichung des Ersuchens um die Bereitstellung des Auszugs aus dem Vermögensregister von Sankt-Petersburg, der die Zugehörigkeit des Objekts zum Eigentum von SanktPetersburg nachweist, an den Vorstand für die Erfassung des Staatsvermögens (weiter im Schema UUGS genannt). Wenn das Objekt ein Nicht-Wohnraum ist, der sich in einem NichtWohngebäude befindet, wird im Ersuchen zusätzlich auf die Notwendigkeit der Bereitstellung der Information, ob das Grundstück zum gemeinschaftlichen Teileigentum gehört, hingewiesen Frist: Innerhalb 2 Wochen ab der Entstehung der Gründe für die Zurechnung des Objekts zu den Objekten, die der Privatisierung gemäß dem P. 2 der Verordnung unterliegen Vollzieher: Der Vorstand, die Abteilung (Agentur) für Immobilienvermögen des Gebiets (weiter im Schema Agentur genannt)

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Der Dokument, Entschluß nach den Ergebnissen der Arbeit 1.2. Die Einreichung dem Pächter vom Objekt des NichtWohnfonds (weiter ONF genannt) des Briefes (weiter Brief genannt), in dem es dem Pächter vom ONF angeboten wird, ein zusätzliches Abkommen zum Vertrag über die Pachtung des Objekts über die Verlängerung der Gültigkeitsfrist des Vertrags bis auf 10 Jahre unter der Bedingung der Durchführung der Versteigerung abzuschließen, wenn der Pächter gewissenhaft ist und folgenden Kriterien entspricht: 3.1. Die Restfrist der Pachtung ist weniger als 10 Jahre und der Pachtungsvertrag gilt als für eine unbestimmte Frist abgeschlossen. 3.2. Die vergangene Gültigkeitsfrist des Vertrags oder der mit demselben Pächter konsequent abgeschlossenen Pachtungsverträge ist weniger als fünf Jahre. 3.3. Innerhalb des Zeitraumes, der nicht weniger als drei vergangenen Jahre beträgt, hat der Pächter die vom Pachtungsvertrag festgelegte Frist für die

1.3. Die Einreichung des Ersuchens um die Bereitstellung des Gutachtens darüber, ob dem Objekt der Status eines Zivilschutzobjekts verliehen wurde und ob es die aufgrund dieses Status festgelegte Belastungen in Bezug auf das Objekt gibt (weiter Gutachten über den Status GO und TschS), in das Komitee für Fragen der Gesetzlichkeit, Rechtsordnung und Sicherheit bezüglich der Lage des Objekts Frist: Innerhalb 2 Wochen ab der Entstehung der Gründe für die Zurechnung des Objekts zu den Objekten, die der Privatisierung gemäß dem P. 2 der Verordnung unterliegen Vollzieher: Die Agentur


Bezahlung der Pacht nicht mehr als für 5 Tage und nicht mehr als 2 Mal pro Jahr überschritten. 3.4. Das Objekt wurde nicht mit der Verletzung des festgelegten Ordnung weiterverpachtet. 3.5. In Bezug auf das Objekt wurde keine eigenmächtige Umplanung vorgenommen. Frist: Innerhalb 2 Wochen ab der Entstehung der Gründe für die Zurechnung des Objekts zu den Objekten, die der Privatisierung gemäß dem P. 2 der Verordnung unterliegen Vollzieher: Die Agentur 2.1. Die Einreichung des entsprechenden Auszugs aus dem Vermögensregister von SanktPetersburg und der Auskunft darüber, ob das Grundstück zum gemeinschaftlichen Teileigentum gehört, in die Agentur Frist: Innerhalb 3 Arbeitstage ab dem Tag des Erhaltens des Ersuchens der Agentur Vollzieher: Der UUGS

3. Wenn die Dokumente der technischen Liegenschaftskontrolle fehlen , wird das Ersuchen in die Filiale des GUP «Stadtvorstand für Immobilienaufnahme und – bewertung» (GUION) eingereicht Frist: Innerhalb 2 Tage ab dem Tag des Erhaltens des Auszugs aus dem Vermögensregister von Sankt-Petersburg, der die Zugehörigkeit des Objekts zum Eigentum von Sankt-Petersburg nachweist, und des Gutachtens über den Status GO und TschS Vollzieher: Die Agentur

Das Ersuchen um die Erstellung der Dokumente der technischen und Liegenschaftskontrolle von Objekten, die die Benachrichtigung über das Datum der Sichtprüfung beinhalten

4. Die ordnungsgemäße Gewährleistung der Erstellung von Dokumenten der technischen und Liegenschaftskontrolle des Objekts Frist: Innerhalb 10 Tage ab dem Tag der Einreichung des Ersuchens von der Agentur Vollzieher: Die Filiale des GUP GUION

Die Dokumente der technischen und Liegenschaftskontrolle des Objekts

pkt 5.

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pkt 4. ↓ 5. Die Vorlage der Dokumente bei der Agentur Frist: Innerhalb maximal 10 Tage ab dem Tag des Erhaltens der Dokumente, die im P. 4.2 der Verordnung erwähnt sind Vollzieher: Die Filiale des GUP GUION

6.1. Die Übergabe der zusammengestellten Dokumentenliste an die offene AG FI (4) Frist: Innerhalb maximal 10 Tage ab dem Tag des Erhaltens der Dokumente von der Agentur Vollzieher: Die Agentur

Die zusammengestellte Dokumentenliste der technischen und Liegenschaftskontrolle des Objekts, - Der Auszug aus dem Vermögensregister von Sankt-Petersburg, - Die Auskunft darüber, ob das Grundstück zum gemeinschftlichen Teileigentum gehört, - Das Gutachten über den Status GO und TSCHS) (5)

7.1. 7.1.1. Die Einreichung des Ersuchens um die Bereitstellung der Information über die Zugehörigkeit des Objekts oder Gebäudes, der Baute, in der sich das Objekt befindet, zu den Objekten der Kulturerbe in das Komitee für staatliche Kontrolle, Nutzung und Schutz der Geschichte- und Kulturdenkmäler (KGIOP) Vollzieher: Die offene AG FI 94

7.1.2. Die Einreichung des Ersuchens um die Bereitstellung der Information über die registrierten Rechte am Objekt und ihre Beeinträchtigungen, über die Belastungen des Objekts, Dienstbarkeiten und Rechtsinhaber am Objekt in den Vorstand des föderalen Registrierungsdienstes (UFRS) Vollzieher: Die offene AG FI

Die Dokumente der technischen und Liegenschaftskontrolle des Objekts

6.2. Wenn es in Bezug auf das Objekt einen aktuellen Verpachtungsvertrag gibt, wird dem Pächter des Objekts die Benachrichtigung eingereicht (6) Vollzieher: Die Agentur

Die Benachrichtigung über die Zusammenstellung der Dokumentenliste, die für die Beschlussfassung über die Bedingungen für die Privatisierung (den Verkauf) des Objekts nötig sind, gemäß dem Anhang 3 zur Verordnung

7.2. Wenn das Pachtungsobjekt ein Nicht-Wohngebäude mit einem Grundstück ist 7.1.3. Die Einreichung des Ersuchens um die Bereitstellung der Information über das Vorhandensein der städtebaulichen Dokumentation, die andere Arten der Verfügung über das Objekt (einschließlich der Zerstörung) vorsieht, ausschließlich der Fälle, wenn das Objekt ein unbewohnbarer Innenraum ist, in das Komitee für Städtebau und Architektur (KGA) Vollzieher: Die offene AG FI

7.2.1. Die Einreichung des Ersuchens um die Ausgabe des Gutachtens für das Grundstück (in den Ersuchen muss die Notwendigkeit der Bereitstellung der Information, die in den Punkten 5.1.1 und 5.1.3 der Verordnung erwähnt wurde, zum Ausdruck kommen) in das KGA und KGIOP. Vollzieher: Die offene AG FI

7.2.2. Die Einreichung des Ersuchens über die Bereitstellung der Information über die registrierten Rechte am Grundstück und ihre Beeinträchtigungen, über die Belastungen des Grundstücks und Dienstbarkeiten in den UFRS Vollzieher: Die offene AG FI

7.2.3. Der Abschluß des Vertrags über die Durchführung der Vermessungs- und Behandlungsarbeiten am Grundstück mit der Topografisch-geodätischen Organisation (TGO) Vollzieher: Die offene AG FI


8. Die Bereitstellung des Liegenschaftsplans und der Anordnung des KZRiZ über die Feststellung der Grenzen des Grundstücks, auf dem das Gebäude steht Vollzieher: Die offene AG FI

9. Die Einreichung der Dokumente gemäß der Liste in den Vorstand für Verfügung über das Staatsvermögen (weiter im Schema URGS genannt) zur Vorbereitung der Verordnung des KUGI Frist: Innerhalb maximal 1 Monats ab dem Tag des Erhaltens der Dokumente, die in den Punkten 4.3, 4.4 der Verordnung erwähnt sind Vollzieher: Die offene AG FI

Die Dokumente, die in den Punkten 4.2, 4.4, 5.1, 5.2. der Verordnung erwähnt sind (weiter die Dokumentenliste genannt)

10. Die Gewährleistung der Vorbereitung des Entschlusses bzw. die Rückgabe der eingereichten Dokumente in die offene AG FI zur Nachbearbeitung Frist: Innerhalb 7 Tage Vollzieher: URGS

Der Entschluß über die Bedingungen für die Privatisierung (den Verkauf) des Objekts und der Entschluß über weitere Nutzung des Objekts, dessen Privatisierung (Verkauf) gemäß den vorgelegten Dokumenten unmöglich ist

11. Die Übergabe der Dokumente an die offene AG FI Frist: Innerhalb zwei Tage Vollzieher: URGS

Die Anordnung über die Privatisierung (den Verkauf) des Objekts zusammen mit der Dokumentenliste

12. Die Vorbereitung der technischen Aufgabenstellung für die Bestimmung des Marktwertes für das Objekt Frist: Innerhalb zehn Tage ab dem Tag des Erhaltens der Dokumente, die im P. 11 dieses Schemas erwähnt sind Vollzieher: Die offene AG FI

Die technische Aufgabenstellung für die Bestimmung des Marktwertes für das Objekt

13. Der ordnungsgemäße Abschluß des Vertrags mit dem Abschätzer Frist: Innerhalb zehn Tage ab dem Tag des Erhaltens der Dokumente, die im P. 11 dieses Schemas erwähnt sind Vollzieher: Die offene AG FI

Der Vertrag über die Durchführung der Arbeit zur Bestimmung des Marktwertes für das Objekt

pkt 14. 95


pkt 13.

14. Die Durchführung der Arbeit zur Bestimmung des Marktwertes für das Objekt Vollzieher: Der Abschätzer 15. Die Gewährleistung der Veröffentlichung der Information über die Durchführung der Versteigerung, einschließlich der Entschlüsse des KUGI über die Bedingungen für die Privatisierung des Objekts. Die Gewährleistung der Vorbereitung auf die Durchführung der Versteigerung Frist: Innerhalb 45 Tage ab der Unterschrift des Protokolls über die Akzeptanz der gemäß dem Vertrag mit dem Abschätzer geleisteten Arbeit Vollzieher: Die offene AG FI

Die veröffentlichte Information über die Durchführung der Versteigerung, einschließlich der Entschlüsse des KUGI über die Bedingungen für die Privatisierung der Objekte.

16. Die Einreichung der Benachrichtigung über die Durchführung der Versteigerung vom Pächter, der die Objekte des Nicht-Wohnfonds privatisiert Vollzieher: Die offene AG FI

Die Benachrichtigung über die Durchführung der Versteigerung

17. Die Gewährleistung des Objektverkaufs gemäß der Verordnung über die Privatisierung (den Verkauf) Vollzieher: Die offene AG FI

Der Abschluß des Kaufvertrags oder der Protokoll über die Annerkennung der Versteigerung als nicht erfolgt

18. Die Mitteilung der Information über die Ergebnisse der Privatisierung (des Verkauft) des Objekts und der Unterschrift des Kaufvertrags für das Objekt an den URGS und die zuständige Kreisagentur. Frist: Innerhalb drei Tage ab der Anerkennung der Versteigerung zur Privatisierung (dem Verkauf) des Objekts als nicht erfolgt oder ab der Unterschrift des Kaufvertrags für das Objekt Vollzieher: Die offene AG FI

Die Information über die Ergebnisse der Privatisierung (des Verkauft) des Objekts und der Unterschrift des Kaufvertrags für das Objekt

19. Die Einreichung der Kopie des Übergabeprotokolls in die zuständige Kreisagentur. Frist: Innerhalb drei Tage ab der Übergabe des Objekts an den Käufer mit der Unterschrift des Übergabeprotokolls Vollzieher: Die offene AG FI

Die Kopie des Übergabeprotokolls

20. Die Übergabe der Dokumente für die Registrierung der Übergabe vom Vermögensrecht aus dem stattlichen ins private Vermögen an den UFRS Vollzieher: Die offene AG FI 96


↓ 21. Die Einreichung der Kopie des Nachweises über die staatliche Registrierung des Vermögensrechts des Käufers am Objekt in den UUGS und die zuständige Kreisagentur. Frist: Innerhalb drei Tage ab der Vorlage der Information über die staatliche Registrierung der Übergabe vom Vermögensrecht am Objekt vom Käufer Vollzieher: Die offene AG FI

Die Kopie des Nachweises über die staatliche Registrierung des Vermögensrechts des Käufers am Objekt

(1) Gemäß dieser Ordnung sind die Dokumentenlisten zusammenzustellen, die für die Beschlussfassung über die Bedingungen für die Privatisierung (den Verkauf) der zum Eigentum der Stadtkasse von Sankt-Petersburg gehörenden Nicht-Wohngebäude und NichtWohnräume, einschließlich der unbewohnbaren Innen- und Anbauräume in Wohnhäusern, sowie Innen-, Anbau- und Einzelgaragen für den Einzelgebrauch und Künstlerwerkstätte (weiter im Schema Objekte genannt) notwendig sind: 1. Die Pacht für deren Nutzung gemäß der festgelegten Ordnung für den Zeitraum bis zum 31.12.2009 einschließlich bzw. für einen längeren Zeitraum bezahlt ist. 2. Das Recht auf deren Pachtung (Nutzung) durch die Sankt-Petersburg gehörenden (früher gehörten) Aktien (Anteilen) des Stammkapitals der juristischen Personen bezahlt ist. 3. Der Wert deren Pacht, der nach der Methode errechnet ist, ist nicht höher als: - 1750 RUB/m2 pro Jahr für das Kolpinskij, Kronstadskij, Kurortnij, Petrodworzowskij, Puschkinskij und Krasnosselskij Gebiet; - 2625 RUB/m2 pro Jahr für das Wiborgskij, Kalininskij, Kirowskij, Krasnogwardejskij, Moskowskij, Newskij, Primorskij und Frunzenskij Gebiet; - 3150 RUB/m2 pro Jahr für das Admiraltejskij, Wasileostrowskij, Petrogradskij und Zentralnij Gebiet. 4. Auf deren Verpachtung kein Antrag innerhalb 2 Wochen ab dem Tag der Veröffentlichung der Information über diese Objekte im Wochenblatt der Agentur «Immobilien Sankt-Petersburgs» «Stadtkatalog der Immobilien» erhalten wurde. 5. Wenn der Antragssteller, in Bezug auf den die Stadt (Kreis) kommission für die Verfügung über Immobilienobjekte den Entschluss über den Abschluß der Pachtungsvertrags mit ihm gefasst hat, hat verweigert den Vertrag für die Pachtung des Objekts zu unterschreiben, und andere Antragssteller fehlen. 6. In Bezug auf die die Stadtkommission für Verfügung über Immobilienobjekte den Entschluß über den Verkauf gemäß der festgelegten Ordnung gefasst hat. 7. Der Wert deren Pacht nicht gemäß der aktuellen Methode errechnet ist und der abgeschlossene Pachtungsvertrag für die das Recht des Verpächters auf die unanfechtbare und einseitige Veränderung des Pachtwertes im Fall der Veränderung der normativ-rechtlichen Akten der RF und/ oder Sankt-Petersburgs, die die Errechnung des Prachtwertes regeln, nicht vorsieht. 8. Der Wert deren Pacht, der zum Tag der Bestätigung der Verordnung gemäß der Methode errechnet ist, höher als der Pachwert, der im P. 3 für den entsprechenden Verwaltungsgebiet vorgesehen ist beim Vorhandensein der schriftlichen Erklärung des Pächters über die ordnungsgemäße Beschlussfassung über die Privatisierung (den Verkauf) des Pachtungsobjekts, ausschließlich der Objekte (außer der Nicht-Wohnräume, die im Untergrund- oder Grundgeschoß liegen), die an den Verkehrsadern von Sankt-Petersburg liegen, die im Anhang 5 zur Anordnung über die Bestätigung der Bestimmung (weiter Zentralstraßen genannt) erwähnt sind, der Wert deren Pacht, der gemäß der Methode errechnet ist, höher als 3500 RUB/m2 pro Jahr ist. 9. In Bezug auf die nach dem 01.01.2006 das zusätzliche Abkommen über das Erlöschen der Pflicht des Pächters für die Bezahlung der Pacht für das Objekt des Nicht-Wohnfonds für die Frist nicht kleiner als 1 Jahr zum Zweck der Rückerstattung der Kosten des Pächters auf die Durchführung der Generalinstandsetzung und Ausführung anderer unabtrannbarer Verbesserungen (außer der Generalinstandsetzung der Gebäudenfassade) abgeschlossen wurde beim Vorhandensein der schriftlichen Erklärung des Pächters über die ordnungsgemäße Beschlussfassung über die Privatisierung (den Verkauf) des Pachtungsobjektes. (2) Die ordnungsgemäße Zusammenstellung der Dokumentenliste, die für die Beschlussfassung über die Bedingungen für den Verkauf (die Privatisierung) der Objekte, die in Punkten 2.1-2.3, 2.6-2.7 der Verordnung erwähnt sind, im Fall der Vorlage der urkundlich bestätigten Erklärung, daß dem Objekt der Status des Kleinunternehmenssubjekts verliehen wurde, notwendig ist, erfolgt nur nach dem Erhalten der schriftlichen Erklärung des Pächters über die ordnungsgemäße Beschlussfassung über die Privatisierung (den Verkauf) des Pachtungsobjektes unter Bedingung, daß in Bezug auf das Objekt alle im Punkt 2 der Verordnung erwähnte Anforderungen gleichzeitig beachtet werden. In diesem Fall handelt der Vorstand, die Abteilung (die Agentur) für Immobilienvermögen des Gebiets gemäß der Ordnung, die im Punkt 3der Verordnung beschrieben ist (3) Die ordnungsgemäße Zusammenstellung der Dokumentenliste, die für die Beschlussfassung über die Bedingungen für den Verkauf (die Privatisation) der Objekte im Fall der Vorlage der urkundlich bestätigten Erklärung, daß dem Objekt der Status des Kleinunternehmenssubjekts verliehen wurde, notwendig ist, erfolgt nur nach dem Erhalten der schriftlichen Erklärung des Pächters über die ordnungsgemäße Beschlussfassung über die Privatisierung (den Verkauf) des Pachtungsobjektes unter Bedingung, daß in Bezug auf das Objekt alle folgenden Anforderungen gleichzeitig beachtet werden: - Bezüglich des Objekts ist ein Pachtungsvertrag abgeschlossen; - Der vergangene Gültigkeitsfrist des Pachtungsvertrags bzw. der mit demselben Pächter konsequent abgeschlossenen Pachtungsverträge beträgt nicht weniger als drei Jahre; - Im Laufe des Zeitraumes, der nicht weniger als drei vergangenen Jahre beträgt: 97


Hat der Pächter die vom Pachtungsvertrag festgelegte Frist für die Bezahlung der Pacht nicht mehr als für 5 Tage und nicht mehr als 2 Mal pro Jahr überschritten; Das Objekt wurde nicht mit der Verletzung des festgelegten Ordnung weiterverpachtet; In Bezug auf das Objekt wurde keine eigenmächtige Umplanung vorgenommen; - Der Pächter hat auf Anfrage der Agentur innerhalb eines Monats ab der Einreichung der Anfrage die urkundlich bestätigte Erklärung in der Form gemäß dem Anhang Nr. 4 zur Verordnung vorgelegt, daß dem Objekt der Status des Kleinunternehmenssubjekts verliehen wurde gemäß den Anforderungen des Artikels 3 des FG «Über die staatliche Unterstützung von Kleinunternehmenssubjekten in der RF». (4) 1. Wird im Fall des Erhaltens von der Agentur des Antrags des Pächters auf die Abstimmung der Zahlung vom vorgeschossenen Pachtwert gemäß dem Pachtungsvertrag innerhalb der Frist, die im P. 5.1. dieses Schemas angegeben ist, bis Entstehung eines der folgenden Umstände unterbrochen: - Die ordnungsgemäße Zahlung des vorgeschossenen Pachtwertes gemäß dem Pachtungsvertrag für das Objekt; - der Ablauf der festgelegten Frist für die Zahlung des vorgeschossenen Pachtwertes gemäß dem Pachtungsvertrag für das Objekt; - Die Einreichung des Briefes über die Verweigerung, den vorgeschossenen Pachtwert gemäß dem Pachtungsvertrag zu bezahlen. 2. Wird im Fall der Einreichung dem Objektpächter des Briefes innerhalb der Frist, die im P. 5.1. dieses Schemas angegeben ist, bis Entstehung eines der folgenden Umstände unterbrochen: - Das Nichterhalten der Erklärung vom Objektpächter in der Form gemäß dem Anhang 2 zur Verordnung innerhalb eines Monats ab dem Erhalten dieses Briefes vom Pächter. Dabei wird bei der Bestimmung des Tages des Erhaltens des Briefes vom Pächter vorausgesetzt, dass er ihn innerhalb maximal 5 Tage ab dem Tag der Absendung per Einschreibebrief an die im Pachtungsvertrag angegebene Adresse bekommt; - Der Abschluß (die Unterschrift und staatliche Registrierung gemäß der festgelegten Ordnung) des zusätzlichen Abkommens zum Vertrag über die Pachtung des Objekts, das die Verlängerung der Gültigkeitsfrist des Vertrags über die Pachtung des Objekts bis auf 10 Jahre vorsieht. (5) Außerdem abhängig vom Grund der Zurechnung des Objekts zu den Objekten, die der Privatisierung unterliegen, die in den P. 2.1, 2.3-2.7 der Verordnung vorgesehen sind, einer der folgenden Dokumente: – Die Auskunft, die die Zahlung des vorgeschossenen Pachtwertes für die Objektnutzung innerhalb des Zeitraumes bis zum 31. Dezember 2009 einschließlich bzw. innerhalb eines längeren Zeitraumes nachweist, und die vom Agenturleiter beglaubte Kopie des Vertrags über die Pachtung des Objekts mit allen abgeschlossenen zusätzlichen Abkommen (für die Objekte, die im P. 2.1 der Verordnung erwähnt sind); – Die vom Agenturleiter beglaubte Kopie des Vertrags über die Pachtung des Objekts mit allen abgeschlossenen zusätzlichen Abkommen (für die Pachtungsobjekte, die im P. 2.3 der Verordnung erwähnt sind, sowie für die Objekte, die in den P. 2.7 – 2.9 der Verordnung erwähnt sind); – Die Pachterrechnung gemäß der Ordnung, die die aktuelle Gesetzgebung der RF und Sankt-Petersburgs vorsieht (für tatsächlich freie Objekte, die im P. 2.3 der Verordnung erwähnt sind); – Die Auskunft, die die Veröffentlichung der Information über die Verpachtung des Objekts für die Zwecknutzung in den Massenmedien und das Erhalten keiner entsprechenden Anträge auf den Abschluß des Pachtungsvertrags innerhalb 2 Wochen ab der Veröffentlichung der Information über das Objekt nachweist (für die Objekte, die im P. 2.4 der Verordnung erwähnt sind); – Die Auskunft, die nachweist, daß der Antragssteller, in Bezug auf den die Stadt(Kreis)kommission für die Verfügung über Immobilienobjekte den Entschluß über den Abschluß der Pachtungsvertrags mit ihm gefasst hat, verweigert hat, den Vertrag für die Pachtung des Objekts zu unterschreiben, und andere Antragssteller fehlen (für Objekte, die im P. 2.5 der Verordnung erwähnt sind); – Der Auszug aus dem Entschluß der Stadtkommission für Verfügung über Immobilienobjekte über den Objektverkauf (für Objekte, die im P. 2.6 der Verordnung erwähnt sind); – Die schriftliche Erklärung des Pächters über die ordnungsgemäße Beschlussfassung über die Privatisierung (den Verkauf) des Pachtungsobjektes (für Objekte, die in den Punkten 2.8 und 2.9 der Verordnung erwähnt sind). (6) Die erwähnte Benachrichtigung wird nicht vom Pächter der Objekte eingereicht, an dessen Adresse die Briefe gemäß dem P. 1.2. diese Schemas geschickt wurden.

4.2.9. DIE ORDNUNG DER BEREITSTELLUNG DER GEBÄUDE UND GRUNDSTÜCKE, AUF DEN SIE SICH BEFINDEN, DURCH VERSTEIGERUNGEN Gemäß: Der Verordnung der Regierung von Sankt-Petersburg «Über den Verkauf der Gebäude und Grundstücken, auf den sie sich befinden, auf Versteigerungen» vom 29.12.2003 Nr. 33-rp (weiter im Schema Verordnung genannt). Bezeichnung der Arbeitsstufe 1. Die Zusammenstellung der Dokumentenliste, die für die Durchführung der Versteigerungen zum Verkauf von Gebäuden und Grundstücken, auf den sie sich befinden, nötig ist Vollzieher: Die offene AG FI

98

Der Dokument, der Entschluß nach den Ergebnissen der Arbeit

Die zusammengestellte Dokumentenliste gemäß der Liste (1)


2. Die Einreichung der zusammengestellten Dokumentenliste in das KUGI zur Erstellung der Verordnung über die Bedingungen für die Privatisierung (den Verkauf) von Gebäuden und Grundstücken, auf den sie sich befinden Vollzieher: Die offene AG FI

Die zusammengestellte Dokumentenliste

3. Die Bearbeitung der Dokumentenliste. Die Erstellung der Verordnung über die Bedingungen für die Privatisierung (den Verkauf) des Gebäudes und Grundstücks, auf dem es sich befinden (2). Vollzieher: Die offene AG FI.

Die Verordnung des KUGI über die Bedingungen für die Privatisierung (den Verkauf) des Gebäudes und Grundstücks, auf dem es sich befinden

4. Die Veröffentlichung der Information über die Durchführung der Versteigerungen, einschließlich des Entschlusses des KUGI über die Bedingungen für die Privatisierung des Immobilienobjekts Vollzieher: Die offene AG FI

Die Veröffentlichung der Information über die Durchführung der Versteigerungen, einschließlich des Entschlusses des KUGI über die Bedingungen für die Privatisierung des Immobilienobjekts, in der Zeitung «Informationsblatt des Vermögensfonds von Sankt-Petersburg» und in anderen Massenmedien

5. Die Einreichung des Antrags auf die Teilnahme an der Versteigerung gemäß der festgelegten Form. Vollzieher: Der Antragsteller Die Unterschrift des Vertrags über die Vorauszahlung (3) Vollzieher: Der Antragssteller und die offene AG FI

Der Antrags auf die Teilnahme an der Versteigurung gemäß der festgelegten Form. Der unterschriebene Vertrags über die Vorauszahlung

6. Die Durchführung der Versteigerungen in Form des offenen Auktions Vollzieher: Die offene AG FI

Der Protokoll über die Ergebnisse der Versteigerung: - Entweder die Bestimmung des Gewinners, - Oder die Anerkennung der Versteigerungen als nicht erfolgt

6.1. Sind die Versteigerungen erfolgt ?

Nein

pkt 1.

Ja 7. Die Unterschrift des Kaufvertrags Frist: 5 Kalendertage ab dem Tag der Protokollunterschrift Vollzieher: Die offene AG FI und der Gewinner der Versteigerung

Der von beiden Parteien unterschriebene Kaufvertrag (4)

↓ 8. Die Bezahlung: - Des Preises für das Immobilienobjekt gemäß dem Kaufvertrag - Die Bezahlung der Kosten der offene AG FI auf die

Der Zahlungsbeleg

99


Zusammenstellung der Dokumentenliste gemäß dem Vertrag über die Vorauszahlung Vollzieher: Der Gewinner der Versteigerung 9. Die Übergabe des Immobilienobjekts an den Käufer Vollzieher: Die offene AG FI

Die Dokumentenliste (5)

10. Die Registrierung der Übergabe von Vermögensrechten im UFRS Vollzieher: Die offene AG FI und der Käufer

Der Nachweis des Vermögensrechts des Käufers an dem Gebäude und Grundstück, auf dem es sich befindet

(1) Die Dokumentenliste enthält folgende Dokumente: – Der Bericht über den Marktpreis für das Gebäude und Grundstück, auf dem es sich befindet; – Das technische Datenblatt des Gebäudes, erstellt vom staatlichen Unitarunternehmen «Standvorstand für Immobilienaufnahme undbewertung»; – Das Liegenschaftsdatenblatt des Gebäudes unter Angabe der Katasternummer, erstellt und beglaubt gemäß der festgelegten Ordnung vom Organ, der für Verfügung über den staatlichen Liegenschaftskataster von Sankt-Petersburg zuständig ist; – Der Grundstücksplan, ausgegeben und beglaubt gemäß der festgelegten Ordnung vom Organ, der für Verfügung über den staatlichen Liegenschaftskataster zuständig ist; – Die Kopien der Protokolle der Bauexpertenkommission für die Überprüfung der Baukonstruktionen in den Wohnhäusern und öffentlichen Gebäuden, die im Ausnahmezustand sind, bzw. der Protokolle der zwischenbehördlichen Kommission für die Anerkennung der Wohnhäuser als untauglich für die Ansässigkeit, sowie die Kopien der verfügenden Akten der Exekutivorganen der Staatsgewalt von Sankt-Petersburg über die Absiedlung der Gebäude in Zusammenhang mit der Anerkennung dieser Gebäude als untauglich für die Ansässigkeit (wenn vorhanden) bzw. des Gutachtens des Kreisvorstands (der Agentur) des KUGI über den Zustand des Gebäudes (wenn vorhanden); – Die Angaben der entsprechenden staatlichen Einrichtung Sankt-Petersburgs «Wohnagentur des Verwaltungsgebiets von SanktPetersburg» über die Abwesenheit der aktuellen Mietverträge für die Wohnräume im Gebäude (für Wohngebäude); – Die Auskünfte des KGIOP über den Schutzstatus des Objekts; – Die Angaben des UFRS über die Abwesenheit der Belastungen vom Recht auf Staatsvermögen von Sankt-Petersburg am Gebäude und Grundstück; – Der Nachweis der staatlichen Registrierung des Rechtes auf Staatsvermögen von Sankt-Petersburg am Gebäude und Grundstück. (2) In der Verordnung über die Bedingungen für die Privatisierung (den Verkauf) des Gebäudes und Grundstücks, auf dem es sich befindet, wird die Bedingung angegeben: Der Abbau des Objekts ist innerhalb 6 Monate ab der Unterschrift des Kaufvertrags auszuführen und auf dem geräumten Grundstück ist innerhalb 42 Monaten ab der Unterschrift des Kaufvertrags ein Immobilienobjekt zu bauen bzw. zu rekonstruieren, dabei als Folge des Nichterfüllens dieser Bedingung ist die Auflösung des Vertrags mit der Rückübereignung an den Staat vorgesehen. (3) Die Vorauszahlung beträgt 20% vom Anfangspreis für das Immobilienobjekt auf der Versteigerung. Wenn der Antragssteller zum Gewinner der Versteigerung wird, werden 20% der Vorauszahlung a conto des auf die Versteigerung bestimmten Preises überwiesen. Im Gegenfall wird dieser Betrag innerhalb 3 Arbeitstage auf das Konto des Antragsstellers zurückgewiesen. (4) Ab der Unterschrift des Kaufvertrags beginnen die Friste zu laufen, die durch die Bedingungen für die Privatisierung (den Verkauf) des Gebäudes und Grundstücks, auf dem es sich befindet (siehe P. 3 des Schemas, Fußnote 2), festgelegt sind. Die Ordnung der Projektierungsvorbereitung des Großbaus ist durch die Verordnung der Regierung von Sankt-Petersburg vom 27.07.2004 Nr. 1322 «Über die Ordnung der Projektierungsvorbereitung des Großbaus in Sankt-Petersburg» (mit Änderungen vom 20.04.2007) bestätigt. (5) Die Liste enthält folgende Dokumente: - Der Protokoll der Annahme/Übergabe des Immobilienobjekts; - Der Protokoll der Annahme/Übergabe der Messfähnchen; - Der zusammenfassende Plan der Liegenschaftsaufnahme; – Das technische Datenblatt des Gebäudes, erstellt vom staatlichen Unitarunternehmen «Standvorstand für Immobilienaufnahme undbewertung»; – Das Liegenschaftsdatenblatt des Gebäudes unter Angabe der Katasternummer, erstellt und beglaubt gemäß der festgelegten Ordnung vom Organ, der für Verfügung über den staatlichen Liegenschaftskataster von Sankt-Petersburg zuständig ist; - Der Grundstücksplan, ausgegeben und beglaubt gemäß der festgelegten Ordnung vom Organ, der für Verfügung über den staatlichen Liegenschaftskataster zuständig ist; – Die Kopien der Protokolle der Bauexpertenkommission für die Überprüfung der Baukonstruktionen in den Wohnhäusern und öffentlichen Gebäuden, die im Ausnahmezustand sind, bzw. der Protokolle der zwischenbehördlichen Kommission für die Anerkennung der Wohnhäuser als untauglich für die Ansässigkeit, sowie die Kopien der verfügenden Akten der Exekutivorganen der Staatsgewalt von Sankt-Petersburg über die Absiedlung der Gebäude in Zusammenhang mit der Anerkennung dieser Gebäude als untaug100


lich für die Ansässigkeit (wenn vorhanden) bzw. des Gutachtens des Kreisvorstands (der Agentur) des KUGI über den Zustand des Gebäudes (wenn vorhanden); – Die Angaben der entsprechenden staatlichen Einrichtung Sankt-Petersburgs «Wohnagentur des Verwaltungsgebiets von SanktPetersburg» über die Abwesenheit der aktuellen Mietverträge für die Wohnräume im Gebäude (für Wohngebäude); – Die Auskünfte des KGIOP über den Schutzstatus des Objekts; – Die Angaben des UFRS über die Abwesenheit der Belastungen vom Recht auf Staatsvermögen von Sankt-Petersburg am Gebäude und Grundstück; – Der Nachweis der staatlichen Registrierung des Rechtes auf Staatsvermögen von Sankt-Petersburg am Gebäude und Grundstück.

4.2.10. DIE ORDNUNG DER ERLANGUNG DER GUTACHTEN FÜR DEN ANSCHLUß DES INVESTITIONSERGEBNISSES AN DIE VERSORGUNGSNETZE (1) Gemäß: 1. Dem Städtebaulichen Kodex der RF vom 29.12.2004 Nr.190- Föderales Gesetz (mit Änderungen zum 16.05.2008). 2. Der Verordnung der Regierung der RF vom 13.02.2006 Nr. 83 «Über die Bestätigung der Regeln der Bestimmung und Gewährung der technischen Bedingungen des Anschlusses des Investbauobjekts an die Netze der ingenieurtechnischen Versorgung und Regeln des Anschlusses des Investbauobjekts an die Netze der ingenieurtechnischen Versorgung». 3. Durch die Verordnung der Regierung von Sankt-Petersburg vom 23.1.2007 Nr. 45 «Über die Maßnahmen zur Umsetzung der Verordnung der Regierung der RF vom 13.02.2006 Nr. 83 auf dem Gebiet von Sankt-Petersburg». 4. Durch die Anordnung des Komitees für Energiewirtschaft und Ingenieurversorgung von Sankt-Petersburg vom 21.3.2007 Nr. 25 «Über die Registerführung der technischen Voraussetzungen für den Anschluss der Investitionsobjekte an die Netze der ingenieurtechnischen Versorgung, die von den Organisationen des ingenieurenergetischen Komplexes von Sankt-Petersburg bereitgestellt werden». 5. Verordnung der Verwaltung von Sankt-Petersburg vom 21.09.2004 Nr.1592 «Über die Festlegung der Vorschrift über die Reihenfolge der Entscheidungen in bezug auf die Bereitstellung von Immobilien für Bau und Rekonstruktion» (mit Änderungen zum 01.07.2008). 6. Verordnung der Regierung der RF vom 16.05.2006 Nr.596 «Über die Festlegung der Vorschrift über die Reihenfolge der Zusammenarbeit der exekutiven Organen der staatlichen Macht in Fragen der Vorbereitung und Vereinbarung der Dokumentation zur Planung des Territoriums».(mit Änderungen zum 15.05.2007). 7. Durch die Regeln des nicht diskriminierten Zugangs zu den Leistungen aus der Bereitstellung der elektrischen Energie und für Leistung dieser Dienste. Bestätigt durch die Verordnung der Regierung der RF vom 27.12.2004 Nr. 861 (mit Änderungen vom 26.07.2007). Bezeichnung der Arbeitsstufe

Dokument, Beschluss nach den Arbeitsergebnissen

1. Bestimmung und Gewährung von technischen Bedingungen des Anschlusses des Investbauobjekts an die Netze der ingenieurtechnischen Versorgung;

1. Die Vorbereitung der Anfrage auf die Bereitstellung der technischen Bedingungen für den Anschluss und deren Einreichung in den Betrieb des ingenieurenergetischen Komplexes Vollzieher: Der Antragssteller (die natürliche, juristische Person).

Der Inhalt der Anfrage: - Die Bezeichnung der Person, die die Anfrage eingereicht hat, dessen Sitz und Postadresse; - Beglaubte Kopien der Gründungsdokumente, sowie die Dokumente, die die Vollmachten der Person nachweisen, die die Anfrage unterschrieben hat; - Die rechtsbegründenden Dokumente für das Grundstück (für den Rechtsinhaber des Grundstücks); - Die Information über die Grenzen des Grundstücks, auf dem den Bau des Investitionsobjekts plant bzw. auf dem sich das zu rekonstruierende Investitionsobjekt befindet; - Die Information über die erlaubte Nutzug des Grundstücks; - Die Information über die Grenzdaten des erlaubten Baus (der Rekonstruktion) der Investitionsobjekte, die diesem Grundstück entsprechen;

101


pkt 1.

Die nötigen Versorgungsquellen, die von den Netzen der ingenieurtechnischen Versorgung erhalten werden; - Die planbare Frist für die Inbetriebnahme des Investitionsobjekts (beim Vorhandensein der entsprechenden Information); - Die planbare Höhe der erforderlichen anzuschließenden Leistung (wenn die entsprechende Information vorhanden ist).

2. Vorbereitung und Richtung dem Antragssteller der technischen Bedingungen oder Information über die Zahlung für den Anschluss des Investbauobjekts an die Netze der ingenieurtechnischen Versorgung; Frist: 14 Tage. Vollzieher: Unternehmen des ingenieurenergetischen Komplexes

Technische Bedingungen müssen enthalten: - Maximale Belastung in möglichen Anschlusspunkten; - Frist des Anschlusses des Investbauobjekts an die Netze der ingenieurtechnischen Versorgung, die darunter entsprechend der Fristen der Realisierung von Investitionsprogrammen bestimmt wird; - Laufzeit der technischen Bedingungen von wenigstens 2 Jahren ab Zeitpunkt ihrer Ausgabe. Nach der Ende dieser Laufzeit können die Kennwerten der technischen Bedingungen verändert werden. Information über die Zahlung für den Anschluss des Investbauobjekts an die Netze der ingenieurtechnischen Versorgung muss folgendes erhalten: - Angaben über den Anschlusstarif, der in der von Gesetzgebung der RF festgestellter Ordnung zum Zeitpunkt der Ausgabe von technischen Bedingungen bestätigt ist; - Das Enddatum der Laufzeit des genannten Tarifs (wenn die Laufzeit des genannten Tarifs vor Ende der Laufzeit der technischen Bedingungen abläuft); - Das Datum der Wiederaufforderung der Information über die Zahlung für den Anschluss (wenn der Anschlusstariffür die Laufzeit technischen Bedingungen zum Zeitpunkt ihrer Ausgabe nicht festgelegt ist).

2. Anschluss des des Investbauobjekts an die Netze der Ingenieur-technischen Versorgung (2) 1. Die Anrufung mit der Anmeldung in die Organisation, die die Netze der ingenieurtechnischen Versorgung betreibt und die technischen Voraussetzungen für den Anschluss bereitgestellt hat Vollzieher: Der Antragssteller (die natürliche, juristische Person) (3)

Die Anmeldung zum Anschluss und die erforderlichen Dokumente (4).

2. Die Prüfung, ob die Anmeldung zum Anschluss und die erforderlichen Dokumente den festgelegten Anforderungen entsprechen Vollzieher: Die Organisation, die die Netze der ingenieurtechnischen Versorgung betreib Es wurden alle Dokumente vorgelegt 3.1. Die Einreichung des unterschriebenen Vertrags über den Anschluss und technische Voraussetzungen (technische Voraussetzungen für den 102

Es wurden nicht alle Dokumente vorgelegt 3.2. Die Benachrichtigung des Antragsstellers über die Unvollständigkeit der eingereichten Dokumente


Anschluss) dem Antragssteller (5). Frist (6): 30 Tage ab dem Erhalten der Dokumente Vollzieher: Die Organisation, die die Netze der ingenieurtechnischen Versorgung betreibt

Frist: Innerhalb 6 Arbeitstage ab dem Erhalten der Anmeldung Vollzieher: Die Organisation, die die Netze der ingenieurtechnischen Versorgung betreibt 3.3. Die Bearbeitung der Anmeldung zum Anschluss. Frist: Innerhalb 30 Tage ab dem Erhalten der fehlenden Dokumente Vollzieher: Die Organisation, die die Netze der ingenieurtechnischen Versorgung betreibt

4. Die Erstellung der Projektierungsdokumentation, die in der festgelegten Ordnung gemäß den Voraussetzungen für den Anschluss des Investitionsobjekts an die Netze der ingenieurtechnischen Versorgung bestimmt ist, die von der Organisation bereitgestellt werden, die die Netze der ingenieurtechnischen Versorgung betreibt Vollzieher: Der Antragssteller (die natürliche, juristische Person).

Die Projektierungsdokumentation, die in der festgelegten Ordnung bestimmt ist

5. Die Einreichung eines Exemplars der Kapitel «Angaben über die Ingenieurausrüstung, über die Netze der ingenieurtechnischen Versorgung, die Liste der ingenieurtechnischen Maßnahmen, der Inhalt der technologischen Entschlüsse» der erstellten und gemäß der festgelegten Ordnung bestätigten Dokumentation an die Organisation, die die Netze der ingenieurtechnischen Versorgung betreibt. Vollzieher: Der Antragssteller (die natürliche, juristische Person). 6. Die Erfüllung der Voraussetzungen für den Anschluss des Investitionsobjekts an die Netze der ingenieurtechnischen Versorgung (7) Vollzieher: Der Antragssteller (die natürliche, juristische Person). 7. Die Prüfung der Erfüllung der Voraussetzungen für den Anschluß seitens des Antragsstellers Vollzieher: Die Organisation, die die Netze der ingenieurtechnischen Versorgung betreibt

8. Die Ausgabe der Genehmigung auf die Gewährleistung des Anschlusses des Investitionsobjekts an die Netze der ingenieurtechnischen Versorgung vom Antragssteller.

Die Genehmigung auf die Gewährleistung des Anschlusses des Investitionsobjekts an die Netze der ingenieurtechnischen Versorgung

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Vollzieher: Die Organisation, die die Netze der ingenieurtechnischen Versorgung betreibt 9. Der Anschluß des Investitionsobjekts an die Netze der ingenieurtechnischen Versorgung (8) Vollzieher: Der Antragssteller (die natürliche, juristische Person) 10. Die Unterschrift des Protokolls über den Anschluß. Vollzieher: Der Antragssteller (die natürliche, juristische Person) und die Organisation, die die Netze der ingenieurtechnischen Versorgung betreibt

Der Protokoll über den Anschluß

11. Die Erfüllung der Voraussetzungen für die Bereitstellung von Ressourcen (9) 3. Die Vereinbarung der Projektdokumentation 1. Der Auftrag an die spezialisierte Organisation, die Projektdokumentation entsprechend den erhaltenen technischen Bedingungen anzufertigen Vollzieher: Der Antragssteller (die natürliche, juristische Person)

Der Auftrag auf Anfertigung der Projektdokumentation

pkt 5. 2. Die Anfertigung der Projektdokumentation, entsprechend den erhaltenen technischen Bedingungen (oder die Nachbearbeitung nach den begründeten Bemerkungen) Vollzieher: die spezialisierte Organisation

Die Projektierungsdokumentation, die gemäß der erhaltenen technischen Voraussetzungen und der Normativdokumente der RF im Bereich des Bauwesens erstellt ist

3. Die Vorstellung der Projektdokumentation für die Vereinbarung an das Unternehmen, welches die technischen Bedingungen ausgestellt (wenn diese Abstimmung von der Gesetzgebung der RF vorgesehen ist) Vollzieher Der Antragssteller (die natürliche, juristische Person).

Die Projektdokumentation

4. Die Behandlung der Projektdokumentation Frist: nicht länger als 30 Tage (bei der Wiederbehandlung - 2 Wochen). Vollzieher: das Unternehmen, welches die technischen Bedingungen ausgestellt hat 5 Das Vorhandensein der begründeten Bemerkungen

Ja

pkt 2.

Nein 6. Die Vereinbarung der Projektdokumentation Vollzieher: das Unternehmen, welches die technischen Bedingungen ausgestellt hat 104

Das Gutachten über die Vereinbarung der Projektdokumentation


(1) Die Ordnung wird bei der Verhältnisregelung verwendet: - zwischen der Organisation, die Ausnutzung der Netze der ingenier-technischen Versorgung verwirklicht, den Organen der lokalen Selbstverwaltung und den Rechtsinhabern der Grundstücke, entstehend im Laufe der Bestimmung und der Überlassung der technischen Bedingungen des Anschließens gebaut werdend, rekonstruiert oder gebaut, aber nicht der angeschlossenen Objekte des kapitalen Baues zu den Netzen der ingenier-technischen Versorgung (weiter - die technischen Bedingungen), einschließlich die Ordnung der Richtung der Anfrage, die Ordnung der Bestimmung und der Überlassung der technischen Bedingungen; - Zwischen der Organisation, die Ausnutzung der Netze der ingenier-technischen Versorgung verwirklicht, und der Person, die den Bau verwirklicht (den Rekonstruktion) der Objekte des kapitalen Baues, entstehend im Laufe des Anschließens solcher Objekte zu den Netzen der ingenier-technischen Versorgung, einschließlich die Ordnung der Abgabe und der Betrachtung des Antrages über das Anschließen, der Ausstellung und der Erfüllung der Bedingungen des Anschließens, sowie der Bedingung der Abgabe der Ressourcen. Gemäß der Anordnung des Komitees von Sankt-Petersburg für Energiewirtschaft und Ingenieurversorgung vom 21.3.2007 Nr. 25 «Über die Registerführung der technischen Voraussetzungen für den Anschluss der Investitionsobjekte an die Netze der ingenieurtechnischen Versorgung, die von den Organisationen des ingenieurenergetischen Komplexes von Sankt-Petersburg bereitgestellt werden» sind die Angaben über die technischen Voraussetzungen für den Anschluss an die Netze der ingenieurtechnischen Versorgung (allmonatlich), sowie Angaben über die bestimmte Leistung der Versorgungsquellen, die an den Anschluss oder an die tatsächlich angeschlossene Ingenieurleistungen adaptiert sind (quartalsmäßig), bei der Abteilung für Begutachtung und Registrierung technischer Voraussetzungen des Komitees für Energiewirtschaft und Ingenieurversorgung: bei dem GUP «Vodokanal Sankt-Petersburgа» und GUP «Energetischer Brennstoffkomplex Sankt-Petersburgs» vorzulegen. Es wurde auch vorgeschlagen, ähnliche Angaben bei folgenden Organistionen vorzulegen: Die offene AG «Lenenergo», die «Newskij» Filiale der offene AG «Territoriales Generatorunternehmen Nr. 1», die ZAO «Lenteplosnab», die offene AG «Sankt-Petersburger Starkstromnetze», die OOO «Peterburg-Gas», die OOO «Petersburgteploenergo», die offene AG «Kurortenergo», die offene AG «Petrodworzower Starkstromnetz», die ZAO «Energieunternehmen Zarskoe Selo»). (2) Diese Kapitel ist aufgrund der Regel für den Anschluss der Investitionsobjekte an die Netze der ingenieurtechnischen Versorgung, die durch die Verordnung der Regierung der RF vom 13.02.2006 Nr. 83 (weiter Regel für den Anschluss genannt) bestätigt sind und die Verhältnisse zwischen der Organisation, die die Netze der ingenieurtechnischen Versorgung betreibt, und der Person, die das Investitionsobjekt baut (rekonstruiert), regelt, die während des Anschlusses dieser Objekte an die Netze der ingenieurtechnischen Versorgung entstehen. Nach Vereinbarung zwischen den beiden Parteien werden die Objekte, die nicht zu den Investitionsobjekten gehören (provisorische Bauten, Verkaufsstände, Schutzdächer und andere Bauten), gemäß den Regeln an die Netze der ingenieurtechnischen Versorgung angeschlossen und die gebaut werdende Investitionsobjekte werden gemäß den Regeln mit den entsprechenden Ressourcen vorsorgt, wenn nichts anderes von der Gesetzgebung der RF vorgesehen ist. Beim Anschluss an die Netze der zentralen Stromversorgung sind die die Regeln des nicht diskriminierten Zugangs zu den Leistungen aus der Bereitstellung der elektrischen Energie und für Leistung dieser Dienste, bestätigt durch die Verordnung der Regierung der RF vom 27.12.2004 Nr. 861 (mit Änderungen vom 26.07.2007) zu beachten. (3) Die natürliche oder juristische Person, die aufgrund des ihm gehörenden Vermögensrechts oder aus anderem gesetzlichem Grund ein Objekt auf dem Grundstück baut (rekonstruiert), was mit der Erhöhung der Leistungsaufnahme oder der Veränderung anderer für diesen Typ der Ressourcen maßgebender Parameterwerte verbunden ist. (4) Für das Anschließen des Objektes des kapitalen Baues zu den Netzen der ingenieur-technischen Versorgung richtet der Kunde dem Vollzieher in die Organisation, die die Netze der ingenieurtechnischen Versorgung betreibt: - den Antrag auf das Anschließen, enthaltend voll und des abbrevierten Namens des Kunden (für die physischen Personen - der Nachname, den Namen, den Vatersnamen), seinen Aufenthalt und die postalischen Adresse; - die notariell beglaubigten Kopien der Gründungsdokumente, sowie die Dokumente, die die Vollmächte der Person bestätigen, unterschreibend den Antrag; - Die Dokumente auf das Eigentumsrecht auf das Grundstück; - den Situationsplan der Anordnung des Objektes mit der Anpassung dem Territorium des besiedelten Punktes; - die topographische Karte der Stelle im Maßstab 1:500 (mit allen Land-sowohl unterirdischen Kommunikationen als auch den Errichtungen), vereinbart mit den bewirtschaftenden Organisationen; - die Information über die Fristen des Baues (die Rekonstruktion) und der Inbetriebsetzung gebaut werdend (rekonstruiert) des Objektes; - Andere Dokumente, die je nach der Art der Netze der ingenier-technischen Versorgung entsprechend der Gesetzgebung der RF der Elektroenergetik und über die Gasversorgung vorgestellt sein sollen. Die Organisation, die die Netze der ingenieurtechnischen Versorgung betreibt, hat kein Recht, die von den aktuellen Regeln nicht vorgesehene Dokumente und Angaben vom Antragssteller verlangen. (5) Die Voraussetzungen für den Anschluss (technische Voraussetzungen für den Anschluss) sind den technischen Voraussetzungen, die der Antragssteller vom Vollzieher bzw. vom Organ der lokalen Selbstverwaltung oder vom bisherigen Rechtsinhaber am Grundsstück vorher bekommen hat, nicht zu widersprechen, wenn die Gültigkeitsfrist der technischen Voraussetzungen nicht abgelaufen ist. Die Voraussetzungen für den Anschluss müssen den Anschluss innerhalb der Grundstückgrenzen vorsehen, ausschließlich der Fälle, die vom P. 7 der Regel für die Bestimmung und Bereitstellung der technischen Voraussetzungen für den Anschluss des Investitionsobjekts an die Netze der ingenieurtechnischen Versorgung) festgelegt sind. Wenn während des Baus (der Rekonstruktion) des Investitionsobjekts die Gültigkeitfrist der Voraussetzungen für seinen Anschluss an die Netze der ingenieurtechnischen Versorgung überschritten wurde, wird die angegebene Frist nach Vereinbarung mit dem Vollzieher aufgrund der Anrufung vom Antragssteller verlängert. 105


Die Organisation, die die Netze der ingenieurtechnischen Versorgung betreibt, stellt dem Antragssteller die Voraussetzungen für den Anschluss des Investitionsobjekts an die Netze der Wasserversorgung, -ableitung und Abwässerreinigung bereit, die den Angaben gemäß dem P. 16, 17 und 18 der Regel für den Anschluss beinhalten. Die Organisation, die die Netze der ingenieurtechnischen Versorgung betreibt, stellt dem Antragssteller die Voraussetzungen für den Anschluss des Investitionsobjekts an die Netze der Wärmeversorgung bereit, die den Angaben gemäß dem P. 22 der Regel für den Anschluß beinhalten. (6) Die Friste werden nach Arbeitstagen ab der Registrierung der Anmeldung bemessen. Die Friste können nach gegenseitiger Vereinbarung verändert werden. (7) Der Antragssteller legt für den Anschluss des Investitionsobjekts an die Netze der Wasserversorgung, -ableitung und Abwässerreinigung bei der Organisation, die die Netze der ingenieurtechnischen Versorgung betreibt die Dokumente gemäß dem P. 15 der Regel für den Anschluss vor und für den Anschluss des Investitionsobjekts an die Netze der Wärmeversorgung die Dokumente gemäß dem P. 21 der Regel für den Anschluss. (8) Die Anschlussarbeiten können von der Organisation, die die Netze der ingenieurtechnischen Versorgung betreibt, aufgrund eines Einzelvertrags durchgeführt, der sie mit dem Antragssteller abschließt. Dabei werden die mit der Durchführung der Anschussarbeiten Kosten der Organisation, die die Netze der ingenieurtechnischen Versorgung betreibt, nicht den Kosten zugerechnet, die bei der Bestimmung des Preises für den Anschluss berücksichtigt werden. (9) Vor dem Beginn der Ressourcenbereitstellung (Leistung der entsprechenden Dienste) hat der Antragssteller die Genehmigung auf die Inbetriebnahme des Investitionsobjekts zu bekommen, die Verträge über die Versorgung mit den entsprechenden Ressourcen (über die Leistung der Dienste) abzuschließen, deren Erhalt durch den Anschluss des Investitionsobjekts an die Netze der ingenieurtechnischen Versorgung gewährleistet wird.

4.2.11. DIE REIHENFOLGE DER ÜBERGABE DER OBJEKTE DER INGENIEURINFRASTRUKTUR (1) DEN SPEZIALISIERTEN WIRTSCHAFTLICHEN ORGANISATIONEN (2) Gemäß Verordnung über die Übergabe der Objekte der Ingenieur-Infrastruktur den spezialisierten wirtschaftlichen Organisationen, genehmigt durch KVS-Verordnung zum 30.09.1999 Nr.l503-r (mit den Änderungen zum 11.07.2006) (weiter im Schema - Verordnung) (3). Bezeichnung der Arbeitsstufe

Dokument, Beschluss nach den Arbeitsergebnissen

1. Die Leitung der Anforderung an KEIF und an die spezialisierte wirtschaftliche Organisation (SWO) über die Vereinbarung der Frage der Annahme - Übergabe der Objekte der Ingenieur-Infrastruktur (4). Vollzieher: die Organisation (oder die natürliche Person), der auf dem Eigentumsrecht die Objekte der Ingenieurinfrastruktur gehören, die der Übergabe der Stadt laut den Bedingungen des Anlagevertrages (weiter im Schema - die übergebende Organisation) unterliegen

Die Anforderung über die Übergabe der Objekte der Ingenieurinfrastruktur mit der obligatorischen Angabe der Postadresse und der Telefonnummer des Vollziehers

2. Die Prüfung des vorgestellten Verzeichnisses der übergebenen Objekte der Ingenieur infrastruktur Vollzieher: KEIF zusammen mit den SWO

3. Die Annahme des positiven Beschlusses über die Annahme der Objekte der Ingenieurinfrastruktur

Nein Die motivierte Absage

Ja 4. Die Leitung der Dokumente an KVS, an das Komitee für Finanzen, an die übergebende Organisation 106

Den Satz der Dokumente an KVS: - die Kopie der Anforderung; - Originalübergabe von Übernahmeprotokollen der


Vollzieher: KEIF

Objekte der Ingenieurinfrastruktur, in dreifacher Ausfertigung; - die Schemas der Anordnung der Objekte, dreifach kopiert (1 x Original, 2 x Kopie); - die Empfehlung, auf welchem Rechtsgrund KVS die Übergabe der Objekte der Ingenieurinfrastruktur an SWO tätigen soll; - die schriftliche Einwilligung an SBO, das Eigentum zu diesen Bedingungen überzunehmen, die von KEIF vereinbart ist; - die Mitteilung, die die Ausführung (von der übergebenden Seite) der Anlagebedingungen in Bezug auf die übergebenen Objekte der Ingenierinfrastruktur im vollen Umfang bestätigt. Den Satz der Dokumente an das Komitee der Finanzen: - die Schadenslisten (abgestimmt mit KEIF); - die Angaben zum Wertes der Reparatur oder der Wiederherstellung der übergebenen Objekte der Ingenieurinfrastruktur (abgestimmt mit KEIF). Das Dokument an die übergebende Organisation: - die schriftliche Mitteilung über die getroffene Entscheidung ↓

5. Die Leitung an KVS des Unterlagensatzes mit dem Begleitbrief Vollzieher: die übergebende Organisation

Der Begleitbrief mit folgenden Dokumenten (4): - die Kopien der Gründungsdokumente und das Zeugnis von der Registrierung (notariell oder vom Leiter der Organisation beglaubigt); - die Kopie der rechtsgestaltenden Dokumente für das übergebene Objekt der Ingenieur-Infrastruktur; - die Auskunft über die Eigentumszugehörigkeit des Objektes der Ingenier-Infrastruktur; - das Schema der Anordnung des Objektes der Ingenieurinfrastruktur; - der Vertragsentwurf der kostenlosen Übergabe vom Objekt der Ingenieurinfrastruktur in das Staatseigentum; - die Kopie des technischen Passes des Gebäude und die Kopie des Planes des Immobilienobjektes mit der Angabe seiner Katasternummer

6. Die Ausstellung der Verordnung an SWO über die Bindung der Objekte der Ingenieurinfrastruktur auf ein bestimmtes Sachenrecht oder über die vertragsgemäße Übergabe an SWO der Objekte der Ingenieurinfrastruktur Vollzieher: KVS

Die Verordnung von KVS

7. Die Vorbereitung und die Durchführung der Annahme - Übergabe der Objekte der Ingenieurinfrastruktur Vollzieher: KVS

Die Durchführung der Annahme - Übergabe von Objekten der Ingenieurinfrastruktur, genehmigt von KVS

pkt 8 107


pkt 7 ↓

8. Die Leitung der Dokumente an KEIF, an die übergebende Organisation und an SWO Vollzieher: KVS

Die Dokumente an KEIF: - die Kopie der Verfügung von KVS (einfache Ausfertigung) Die Dokumente an die übergebende Organisation: - die Kopie der Verordnung von KVS (einfache Ausfertigung); - die Durchführung der Annahme - Übergabe von Objekten der Ingenieur-Infrastruktur, genehmigt von KVS (einfache Ausfertigung). - der Vertrag über die kostenlose Übergabe der Objekte der Ingenieurinfrastruktur (im Falle der kostenlosen vertragsgemäßen Übergabe). Die Dokumente an SBO: - die Kopie der Verordnung von KVS (einfache Ausfertigung); - die Durchführung der Annahme - Übergabe von Objekten der Ingenieur-Infrastruktur, genehmigt von KVS (einfache Ausfertigung). - der Vertrag über die Übergabe der Objekte der Ingenieurinfrastruktur (im Falle der vertragsgemäßen Übergabe)

(1) Die Objekte der Ingenieurinfrastruktur - die Außeningenieurleitungen und die Bauten der Wasserversorgungssysteme, der Wärmeversorgung, die Außenleitungen und die Anlagen der Straßenbeleuchtung, die Außen- und Innengasleitungsnetze, die Linien der Elektroenergieübertragungen usw. (2) Die spezialisierten wirtschaftlichen Organisationen - das GUP «Vodokanal Sankt-Petersburgа» und GUP «Energetischer Brennstoffkomplex Sankt-Petersburgs» vorzulegen. Es wurde auch vorgeschlagen, ähnliche Angaben bei folgenden Organistionen vorzulegen: Die offene AG «Lenenergo», die «Newskij» Filiale der offene AG «Territoriales Generatorunternehmen Nr. 1», die ZAO «Lenteplosnab», die offene AG «Sankt-Petersburger Starkstromnetze», die OOO «Peterburg-Gas», die OOO «Petersburgteploenergo», die offene AG «Kurortenergo», die offene AG «Petrodworzewer Starkstromnetz», die ZAO «Energieunternehmen Zarskoe Selo»). (3) Diese Ordnung spiegelt die Besonderheiten der Übergabe von Objekten der Infrastruktur an betreibende Spezialorganisationen nicht wider: - Entsprechend den Bedingungen der Investitionsverträge gemäß der Verordnung der Regierung von Sankt-Petersburg vom 01.02.2006 Nr. 61 «Über die Bestätigung der Bestimmung über die Ordnung des Zusammenwirkens von Exekutivorganen der staatlichen Gewalt von Sankt-Petersburg für die Fragen der Erfüllung der Verbindlichkeiten der Investoren»; - Beim Bau auf Kosten vom Haushalt Sankt-Petersburgs bzw. der RF gemäß der Verordnung der Regierung von Sankt-Petersburg vom 26.02.2008 Nr. 187 «Über die Bestätigung der Bestimmung über die Ordnung des Zusammenwirkens von Exekutivorganen der staatlichen Gewalt von Sankt-Petersburg bei der Projektierung, dem Bau, der Rekonstruktion der Investitionsobjekte auf Kosten vom Haushalt der RF bzw. Sankt-Petersburgs und deren Übergabe an betreibende Spezialorganisationen». (4) Die Einwilligung der betreibenden Spezialorganisation zur Annahme von Objekten der Ingenieurinfrastruktur bekommt das Komitee für Energiewirtschaft und Ingenieurversorgung.

4.2.12. DIE ORDNUNG DER ORGANISIERUNG UND DURCHFÜHRUNG DER ÖFFENTLICHEN ANHÖRUNGEN UND BENACHRICHTIGUNGEN DER EINWOHNER BEIM AUSÜBEN DER STÄDTEBAULICHEN TÄTIGKEIT IN SANKTPETERSBURG Gemäß: 1. Dem Gesetz von Sankt-Petersburg vom 17.12.2003 Nr. 778-116 «Über die Grundlagen der Regelung der städtebaulichen Tätigkeit in Sankt-Petersburg» (mit Änderungen vom 15.02.2007). 2. Dem Gesetz von Sankt-Petersburg vom 20.07.2006 Nr. 400-61 «Über die Ordnung der Organisierung und Durchführung der öffentlichen Anhörungen und Benachrichtigungen der Einwohner beim Ausüben der städtebaulichen Tätigkeit in Sankt-Petersburg» (weiter Gesetz von Sankt-Petersburg genannt). 108


3. Der Verordnung der Regierung von Sankt-Petersburg vom 15.05.2007 Nr. 491 «Über die Bestätigung der Bestimmung über die Ordnung des Zusammenwirkens von Exekutivorganen der staatlichen Gewalt von Sankt-Petersburg bei der Organisierung und Durchführung der öffentlichen Anhörungen und Benachrichtigungen der Einwohner beim Ausüben der städtebaulichen Tätigkeit in Sankt-Petersburg» (weiter Bestimmung genannt) (1). Bezeichnung der Arbeitsstufe

Der Dokument, Entschluß nach den Ergebnissen der Arbeit

1. Die Ordnung der Benachrichtigung der Einwohner über die Vorbereitung der Dokumentation 1.1. Die Veröffentlichung der Verordnung der Regierung von Sankt-Petersburg über die Vorbereitung des Dokumentenentwurfs für die Landesplanung (2) und die Unterbringung auf der offiziellen Internetseite des KGA Frist: Innerhalb 20 Tage ab dem Tag der Verabschiedung der Verordnung

1.2. Die Veröffentlichung der vom KGA verabschiedeten Rechtsaktes über die Vorbereitung des Dokumentenentwurfs für die Landesplanung und die Unterbringung auf der offiziellen Internetseite des KGA Frist: Innerhalb 3 Tage ab dem Tag der Verabschiedung des erwähnten Rechtsaktes Vollzieher: Das KGA

2. Die Einreichung des Vorschlags zur Ordnung, zu den Vorbereitungsfristen und dem Inhalt der Dokumentation in das KGA (3) Frist: Ab dem Tag der Veröffentlichung der Verordnung der Regierung von Sant-Petersburg und des Rechtsaktes über die Vorbereitung des Dokumentenentwurfs Vollzieher: Natürliche und juristische Personen 3. Die Einreichung der Verschläge von natürlichen und juristischen Personen dem Organisator der Dokumentenvorbereitung (4) Vollzieher: Das KGA 2. Die Organisierung und Durchführung der öffentlichen Anhörungen zur Dokumentation 1. Die Einreichung der Mitteilung in die Verwaltung des Bezirks von Sankt-Petersburg über die Notwendigkeit der Durchführung der öffentlichen Anhörung zur Dokumentation (5) und zu dem Exemplar der Dokumentation (6) Vollzieher: Der Organisator der Vorbereitung der Dokumentation 2. Die Vorbereitung der Mitteilung und Veröffentlichung der Informationsmitteilung über die Durchführung der öffentlichen Anhörung zur Dokumentation (2), das Direct Mailig (7) Frist: Innerhalb 10 Tage ab dem Tag des Erhaltens vom Organisator der Vorbereitung der Dokumentation der Mitteilung und des Exemplars der Dokumentation und nicht später als vor 30 Tage vor der Durchführung der Dokumentationsbesprechung Vollzieher: Die Verwaltung des Bezirks von SanktPetersburg

Die Mitteilung über die Durchführung der öffentlichen Anhörung, die die Bezeichnung der Dokumentation, die Angaben über die Zeit, den Ort der Durchführung der Dokumentationsausstellung, der Dokumentationsbesprechung beinhaltet. Die veröffentlichte Informationsmitteilung. Das Direct Mailing.

pkt 3 109


pkt 2 3. Die Organisierung der Dokumentationsausstellung (8), die Gewährleistung der Bereitstellung des Raumes für die Durchführung der Ausstellung und Besprechung der Dokumentation (9) Frist: Innerhalb 20 Tage ab dem Tag der Veröffentlichung der Informationsmitteilung über die Durchführung der öffentlichen Anhörung zur Dokumentation. Die Dokumentationsausstellung kann nicht weniger als 10 Tage dauern. Vollzieher: Die Verwaltung des Bezirks von SanktPetersburg

Die Dokumentationsausstellung

4. Die Durchführung der Dokumentationsbesprechung (10) Frist: Nicht später als in 7 Tagen nach dem Schluß der Dokumentationsausstellung Vollzieher: An der Durchführung der Dokumentationsbesprechung müssen unbedingt Vertreter der Verwaltung des Bezirks von Sankt-Petersburg, des KGA, des Organisators der Dokumentationsvorbereitung teilnehmen. 5. Die Erstellung des Protokolls der Besprechung der Dokumentenentwürfe für die Landesplanung bzw. der Dokumentation über die Planung des Geländes Frist: Innerhalb 7 Arbeitstage ab dem Tag der Durchführung der Dokumentationsbesprechung Vollzieher: Die Verwaltung des Bezirks von SanktPetersburg

Der Protokoll in der Form gemäß dem Anhang Nr. 1 zur Bestimmung (11)

6. Die Vorbereitung des Gutachtens über die Ergebnisse der öffentlichen Anhörungen aufgrund des Protokolls, der Vorschläge und Verweise der Interessenten (12) Vollzieher: Die Verwaltung des Bezirks von SanktPetersburg

Das Gutachten in der Form gemäß dem Anhang Nr. 2 zur Bestimmung

7.1. Die Übergabe eines Exemplars des Protokolls und des Gutachtens, sowie der Audio- und Videoaufnahme der Dokumentationsbesprechung (wenn vorhanden) an den Organisator der Dokumentationsvorbereitung Frist: Innerhalb 15 Tage ab dem Tag der Durchführung der Dokumentationsbesprechung Vollzieher: Die Verwaltung des Bezirks von SanktPetersburg

7.2. Die Vorlage der Kopie des Protokolls und des Gutachtens auf schriftliche Anfrage des Interessenten, des Organs der staatlichen Gewalt bzw. des Organs der lokalen Selbstverwaltung in SanktPetersburg Frist: Innerhalb 10 Tage ab dem Tag des Anfrageerhaltens. Beim Erhalten der Anfrage bis zur Erstellung des Protokolls und des Gutachtens geht der 10-tagige Frist ab der Erstellung der angegebenen Dokumente. Vollzieher: Die Verwaltung des Bezirks von SanktPetersburg

110


8. Die Gewährleistung der Veröffentlichung des Gutachtens (13), die Unterbringung des Gutachtens auf der offiziellen Internetseite des KGA oder der Verwaltung des Bezirks von Sankt-Petersburg Frist: Nicht später als in sieben Tagen ab dem Tag der Gutachtensvorbereitung Vollzieher: Die Verwaltung des Bezirks von SanktPetersburg

Das veröffentlichte Gutachten Das Gutachten, untergebracht auf der offiziellen Internetseite des KGA oder der Verwaltung des Bezirks von Sankt-Petersburg

9. Die Zuleitung der Ergebnisse der Durchführung der öffentlichen Anhörungen der Regierung von Sankt-Petersburg bei der Behandlung der Dokumentation in der Sitzung der Regierung von SanktPetersburg Vollzieher: Der Verwaltungsoberhaupt des Bezirks von Sankt-Petersburg (der stellvertretende Verwaltungsoberhaupt des Bezirks von Sankt-Petersburg) 3. Die Ordnung der Benachrichtigung der Einwohner über die mögliche bzw. bevorstehende Bereitstellung des Grundstücks für den Bau 1. Die Einreichung in die Verwaltung des Bezirks von Sankt-Petersburg der Mitteilung über die Notwendigkeit der Benachrichtigung der Einwohner über die mögliche oder bevorstehende Bereitstellung des Grundstücks für den Bau (14). Frist: Innerhalb 3 Tage ab dem Tag der Bestätigung des Entwurfs der Grundstücksgrenzen Vollzieher: Die von der Regierung von SanktPetersburg bevollmächtigte Organisation, die die Dokumentationserarbeitung gewährleistet, die für die Bereitstellung der Immobilienobjekte für den Bau und dir Rekonstruktion notwendig ist (weiter bevollmächtigte Organisation genannt)

Die Mitteilung über die Notwendigkeit der Benachrichtigung der Einwohner

2. Die Vorbereitung der Informationsmitteilung, deren Veröffentlichung in den Massenmedien und die Gewährleistung des Direct Mailings (15) Frist: Innerhalb 7 Tage ab dem Tag des Erhaltens der Mitteilung über die Notwendigkeit der Benachrichtigung der Einwohner Vollzieher: Die Verwaltung des Bezirks von SanktPetersburg

Die veröffentlichte Informationsmitteilung. Das Direct Mailing.

3. Die Einreichung der Vorschläge in schriftlicher Form in die Verwaltung des Bezirks von SanktPetersburg Frist: Die in der Informationsmitteilung angegebene Frist, aber nicht weniger als 14 Tage ab dem Tag der Veröffentlichung der Informationsmitteilung Vollzieher: Interessente

Die Vorschläge von Interessenten

pkt 4 111


pkt 3 ↓ 4. Die Einreichung der erhaltenen Vorschläge in die bevollmächtigte Einrichtung zur Weiterleitung an das KGA Vollzieher: Die Verwaltung des Bezirks von SanktPetersburg 5. Die Berücksichtigung der Interessentenvorschläge bei der Fassung des Entschlusses über die vorläufige Abstimmung der Objektlokalisierung, der den Akt über die Grundstückauswahl bestätigt. Vollzieher: Das KGA (1) Diese Bestimmung und die in diesem Schema dargestellte Ordnung des Zusammenwirkens von Exekutivorganen der staatlichen Gewalt von Sankt-Petersburg bei der Benachrichtigung der Einwohner über die mögliche bzw. bevorstehende Bereitstellung des Grundstücks für den Bau, über die Vorbereitung der Dokumentenentwürfe für die Landesplanung und der Dokumentation für die Planung des Geländes (weiter Dokumentation genannt) und die Ordnung des Zusammenwirkens von Exekutivorganen der staatlichen Gewalt von Sankt-Petersburg bei der Durchführung der öffentlichen Anhörungen zur Dokumentation. Diese Bestimmung und die in diesem Schema dargestellte Ordnung gelten für die Ordnung des Zusammenwirkens der Exekutivorgane der staatlichen Gewalt von Sankt-Petersburg bei der Benachrichtigung der Einwohner und der Durchführung der öffentlichen Anhörungen zu den Entwürfen der städtebaulichen Zonierung und den Fragen der Bereitstellung der Genehmigungen auf die bedingt erlaubte Nutzung des Grundstücks, der Genehmigungen auf die Abweichung von den Grenzparametern des erlaubten Baus, der Rekonstruktion des Investitionsobjekte. (2) Gemäß der Ordnung, die für die offizielle Veröffentlichung der normativen Rechtsakten von Sankt-Petersburg festgelegt ist. (3) Wenn nicht anderes von der aktuellen Gesetzgebung festgelegt ist. (4) Der Organisator des Dokumentationsvorbereitung – die Person, die die Dokumentation selbständig erarbeitet (vorbereitet) hat und als Antragssteller im Vertrag über diese Erarbeitung auftritt, der gemäß der Gesetzgebung der RF abgeschlossen wird. (5) Die Mitteilung enthält die Angaben, die für die Vorbereitung der Informationsmitteilung über die Durchführung der öffentlichen Anhörungen zur Dokumentation genügen. (6) Gemäß dem P. 3 des Artikels 6 des Gesetzes von Sankt-Petersburg vom 20.07.2006 Nr. 400-61. (7) Das Direct Mailing gemäß der Ordnung, die für die offizielle Veröffentlichung der normativen Rechtsakten festgelegt ist, und das Direct Mailing gemäß dem P. 3 des Artikels 5 des Gesetzes von Sankt-Petersburg vom 20.07.2006 Nr. 400-61. (8) Die Dauer der Ausstellung darf nicht weniger als 10 Tage betragen. (9) Der von der Verwaltung des Bezirks von Sankt-Petersburg bereitgestellte Raum muss die Möglichkeit der Nutzung von Audiound Videogeräten für die Aufnahme, Wiedergabe und Vorstellung der notwendigen Informations- und Demomaterials, die vollständige und richtige Benachrichtigung der Einwohner über die besprechende Dokumentation gewährleistet, während der Besprechung zur Verfügung stellt. Die Verwaltung des Bezirks von Sankt-Petersburg garantiert den Vertretern des Organisators der Dokumentationsvorbereitung einen frühzeitigen Zugang zu dem bereitgestellten Raum zum Zweck der Unterbringung der Informations- und Demomaterialien, die vollständige und richtige Benachrichtigung der Einwohner über die besprechende Dokumentation gewährleisten. (10) Während der Besprechung der Dokumentation darf die Audio- und Videoaufnahme durchgeführt werden. (11) Der Protokoll wird in zweifacher Ausfertigung erstellt, jede davon wird von den Personen unterschrieben, die im Punkt 3.4 der vorliegenden Bestimmung angegeben sind. In den Protokoll werden die Vorschläge und Verweise aufgenommen, die von den Teilnehmern der Besprechung in schriftlicher Form innerhalb 4 Arbeitstage nach der Durchführung der Dokumentationsbesprechung erhalten wurden. Jedes Exemplar des Protokolls wird durchheftet und vom Vertreter der Verwaltung des Bezirks von Sankt-Petersburg, der an der Dokumentationsbesprechung teilgenommen hat, beglaubt, die Anzahl der zusammengehefteten Seiten wird angegeben. (12) Bei der Vorbereitung des Gutachtens ist die Verwaltung des Bezirks von Sankt-Petersburg berechtigt die Vorschläge und Verweise der Interessenten zu behandeln, um sie anzunehmen oder abzulenken. Das Gutachten wird in zweifacher Ausführung erstellt und vom Vertreter der Verwaltung des Bezirks von Sankt-Petersburg beglaubt. Jedes Exemplar des Protokolls wird durchheftet und vom Vertreter der Verwaltung des Bezirks von Sankt-Petersburg, der an der Dokumentationsbesprechung teilgenommen hat, beglaubt, die Anzahl der zusammengehefteten Seiten wird angegeben. Der Protokoll und das Gutachten wird von der Verwaltung des Bezirks von Sankt-Petersburg aufbewahrt. (13) Gemäß der Ordnung, die für die offizielle Veröffentlichung der normativen Rechtsakten und anderer offizieller Information festgelegt ist. (14) Die Mitteilung über die Benachrichtigung der Einwohner muss die Angaben beinhalten, die für die Vorbereitung der Informationsmitteilung über die mögliche oder bevorstehende Bereitstellung des Grundstücks für den Bau genügen. (15) Gemäß dem P. 3 des Artikels 9 des Gesetzes von Sankt-Petersburg vom 20.07.2006 Nr. 400-61.

112


4.2.13. DIE REIHENFOLGE DER STAATLICHEN REGISTRIERUNG DER IMMOBILIENRECHTE UND DER ABSCHLÜSSE MIT IMMOBILIEN Gemäß: 1. Föderalgesetz vom 21.07.1997 Nr. 122-FG «Über staatliche Registrierung der Immobilienrechte und der Abschlüsse mit Immobilien» (mit Änderungen vom 13.05.2008) (im folgenden - Gesetz). 2. Verordnung der Regierung der RF vom 18.02.1998 Nr.219 «Über die Genehmigung der Regeln der Führung des Einheitlichen Staatlichen Registers der Immobilienrechte und der Abschlüsse mit Immobilien» (mit Änderungen vom 22.11.2006). 3. Befehl des Justizministeriums der RF vom 01.07.2002 Nr.184 «Über die Genehmigung der Methodischen Hinweisen zur Reihenfolge der Durchführung der staatlichen Registrierung der Immobilienrechte und der Abschlüsse mit Immobilien» (mit Änderungen vom 19.01.2005). 4. Befehl des Justizministeriums der RF vom 14.09.2006 Nr.293 «Über die Genehmigung der administrativen Geschäftsordnung zur Erfüllung der staatlichen Funktion der Registrierung der Immobilienrechte und der Abschlüsse mit Immobilien». Nach dem Befehl/ der Verordnung des Präsidenten der RF vom 12.05.2008 Nr. 724 «Fragen des Systems und der Struktur von föderalen Organen der exekutiven Gewalt»: - sind Funktionen der Ausarbeitung der staatlichen Politik und normativ-rechtlichen Regulierung im Bereich der staatlichen Registrierung von Rechten auf Immobilienvermögen und der damit verbundenen Geschäfte dem Ministerium für wirtschaftliche Entwicklung der RF übergegeben (P. 10); - ist der Vorsitzende der Regierung der RF beauftragt ordnungsgemäß einen Antrag auf die Abschaffung des föderalen Registrierungsamtes vom 01.10.2008 zu stellen, indem seine Funktionen an die Föderalagentur für Verwaltung vom staatlichen Vermögen übergegeben werden (P. 18). Der Auftraggeber beschäftigt sich mit dem Satz erforderlichen Dokumenten

Recht des Auftraggebers staatliche Rechtsregistrierung aufzuhören

Recht des Auftraggebers Dokumentenaufnahme für Behebung von Mängeln zu unterbrechen

1. Aufnahme der Dokumenten, die für staatliche Rechtsregistrierung erforderlich sind

2. Juristische Begutachtung der Dokumenten und Prüfung der Rechtmäßigkeit des Geschäftes, Feststellung der Übereinstimmung der geforderten und schon registrierten Rechte für das genannte Immobilien, sowie auch Nichtvorhandensein von anderen Gründen für die Absage oder Unterbrechung der staatlichen Rechtsregistrierung

Nein

Nein

Unterbrechung wurde schon einmal aus demselben Grund durchgeführt (ausschließlich Punkt 4 Artikel 19 des Registrie-. rungsvertags)

7. Unterbrechung der staatlichen Rechtsregistrierung

Ja

Es gibt keine Hindernisse zur staatlichen Rechtsregistrierung

Ja

3. Einbringung der Aufzeichnungen in das Einheitliche Staatliche Rechtsregister

8. Absage der staatlichen Rechtsregistrierung

4. Ausfuellen des Zeugnisses

5. Dokumentenrueckgabe, Ausstellung des Zeugnisses

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1) Die Verträge, die der obligatorischen staatlichen Registrierung als die Geschäfte unterliegen: 1. Den Kaufvertrag des immobilen Eigentums (des Wohnhauses, der Wohnung, des Unternehmens wie des Eigentumskomplexes, des Anteiles im Recht des allgemeinen Eigentums auf die Objekte des Wohnraumbestandes). 2. Den Vertrag der Schenkung des immobilen Eigentums, einschließlich des Anteiles im Recht des allgemeinen Eigentums. 3. Den Verzicht von der Annahme der Gabe (im Falle, wenn der Vertrag der Schenkung ordnungsgemäß registriert ist). 4. Den Vertrag des Austausches des immobilen Eigentums (des Wohnhauses, der Wohnung, des Unternehmens wie des Eigentumskomplexes, des Anteiles im Recht des allgemeinen Eigentums auf die Objekte des Wohnraumbestandes). 5. Das Zugeständnis der Forderung des immobilen Eigentums, auf das Geschäft, das der staatlichen Registrierung unterliegt gegründet ist. 6. Den Vertrag der Pacht des Unternehmens wie des Eigentumskomplexes. 7. Den Vertrag der Pacht des Gebäudes, die Bau, des Raumes, des Grundstücks, der Häftling befristet nicht weniger als Jahr. 8. Den Vertrag der Pacht der Wohnung, den vorsehenden nachfolgend Übergang des Eigentumsrechtes auf dieses Eigentum (enthaltend die Bedingung über die Einlösung und Kaufspreis des Objektes Immobilien). 9. Den Vertrag der Hypothek (des Pfandes Immobilien). 10. Den Vertrag der Rente, die Entfremdung des immobilen Eigentums unter die Auszahlung der Rente vorsieht. 11. Den Vertrag des Lebenslanginhalts mit dem Unterhalt. 12. Den Vertrag der Sendung der Wohnung ins Eigentum der Bürger mit der gleichzeitigen Einlösung des Anteiles im Eigentumsrecht auf die Wohnung. 2) Dokumente dürfen auf die staatliche Registrierung gewährt werden: - Der Rechte und der Beschränkungen auf das immobile Eigentum und der Geschäfte mit ihm (das allgemeine Verzeichnis); - Die Eigentumsrechte auf die Wohnräume aufgrund der Verträge der Sendung (Übergabe) der Wohnungen ins Eigentum der Bürger (der Verträge der Privatisierung), sowie der Verträge der Sendung der Wohnungen ins Eigentum der Bürger mit der gleichzeitigen Einlösung des Anteiles im Eigentumsrecht auf die Wohnung; - Der Rechte auf die Wohnungen in den Häusern Wohnungsbau- der Genossenschaft; - Der Rechte aufgrund der Verträge des Austausches der Objekte des Wohnraumbestandes (die Wohnungen, die Wohnhäuser); - Auf die Grundstücke, die ins Eigentum der Bürger aus dem Staatseigentum übergeben werden; - Die Eigentumsrechte auf die Objekte des unbewohnten Fonds und die Grundstücke, die ins Eigentum zur Privatisierung erworben werden; - Der Rechte auf die Unternehmen wie den Eigentumskomplex und der Geschäfte mit ihm; - Die Rechte der wirtschaftlichen Führung und der operativen Verwaltung; - Die Eigentumsrechte auf die Objekte Immobilien, die als Ergebnis der Realisierung verhafteten, beschlagnahmten und anderen immobilen Eigentums erworben sind, des ins Eigentum gewandten Staates; - Der Rechte auf die Objekte Immobilien, die übergehend im Laufe der Reorganisation der juristischen Personen und als der Beitrag übergeben sind (des zusätzlichen Beitrags) ins Stammkapital; - Der Rechte auf die wieder geschaffenen Objekte Immobilien; - Der Rechte auf die vom Bau unvollendeten Objekte; - Der Rechte auf die Objekte Immobilien, die als Ergebnis der realen Abteilung geschaffen sind, der Vereinigung vor die existierenden Objekte (mit Ausnahme der Rekonstruktion), sowie der Durchführung der Katasterbuchfürung der Objekte Immobilien nach den Prozeduren der «Teilung», der «Verschmelzung»; - Der Rechte auf die Objekte Immobilien, die sich in den Dacha- und Garagebaugenossenschaften befinden; - Andere Substantive Rechte, Belastungen (der Beschränkungen) und ihrer Unterbrechung (mit Ausnahme der Hypothek, der Verhaftungen); - Der Hypothek, die aufgrund des Vertrages der Hypothek entsteht, der Registrierung des Wechsels des Pfandgläubigers und der Begleichung der Registrierungsaufzeichnung über die Hypothek, sowie die Dokumente, die vorgestellt werden. - Der Rechte, die ordnungsgemäß bis zum Inkrafttreten des Gesetzes «Über die staatliche Registrierung der Rechte auf das immobile Eigentum und der Geschäfte mit ihm registriert waren».

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4.2.14. DIE ORDNUNG DER PRIVATISIERUNG DER SICH IN SATTATLICHEM EIGENTUM VON SANKT-PETERSBURG BEFINDENDEN AKTIEN UND ANTEILE AN DEN STAMMKAPITALIEN DER WIRTSCHAFTSGESELLSCHAFTEN Gemäß: 1. Föderalen Gesetz «Über Privatisierung des staatlichen und kommunalen Vermögens» (mit Änderungen zum 13.05.2008) zum 21.12.2001 Nr. 178-Föderales Gesetz. 2. Durch das Föderalgesetz «Über die Bewertungstätigkeit in der RF» (mit Änderungen vom 24.07.2007) vom 29.07.1998 Nr. 135-FG. 3. Durch das Föderalgesetz «Über Aktiengesellschaften» (mit Änderungen vom 29.04.2008) vom 26.12.1995 Nr. 208-FG. 4. Durch das Föderalgesetz «Über Gesellschaften mit begrenzter Haftung» (mit Änderungen vom 29.04.2008) vom 08.02.1998 Nr. 14-FG. 5. Verordnung der Regierung der RF «Über Genehmigung der Verordnung über Organisierung des Verkaufs des staatlichen oder kommunalen Vermögens mittels einer Versteigerung und der Verordnung über Organisierung des Verkaufs der zum staatlichen oder kommunalen Eigentum gehörenden Aktien der offenen Aktiengesellschaften bei einer SpezialVersteigerung» (mit Änderungen zum 20.12.2006) zum 12.08.2002 Nr.585. 6. Verordnung der Regierung der RF «Über Genehmigung der Richtlinien zur Organisierung des Verkaufs des staatlichen oder kommunalen Vermögens mittels des öffentlichen Angebots und ohne Bekanntmachung des Preises» zum 22.07.2002 Nr.549. (mit Änderungen zum 20.12.2006 г.). 7. Verordnung der Regierung der RF «Über Genehmigung der Regeln für die Bestimmung des normalen Preises des staatlichen oder kommunalen Vermögens, welches der Privatisierung unterliegt zum 14.02.2006 Nr.87. 8. Gesetz von Sankt-Petersburg «Über Privatisierung des staatlichen und kommunalen Vermögens Sankt-Petersburgs» zum 10.03.2005 Nr.59-15. (mit Änderungen zum 29.02.2008). 9. Durch die Verordnung der Regierung von Sankt-Petersburg «Über die Ordnung der Planung der Privatisierung des Staatsvermögens von Sankt-Petersburg und die Ordnung der Erarbeitung des Programms für die Privatisierung des Staatsvermögens von Sankt-Petersburg» vom 23.10.2007 Nr. 1369. 10. Durch die Verordnung der Regierung von Sankt-Petersburg «Über das Programm der Privatisierung des Staatsvermögens von Sankt-Petersburg für das Jahr 2008» vom 25. 12.2007 Nr. 1664. 11. Durch die Anordnung des KUGI von Sankt-Petersburg «Über die Organisierung des Verkaufs des Staatsvermögens von Sankt-Petersburg mittels des öffentlichen Angebots» (mit Änderungen vom 28.06.06) vom 06.08.2004 Nr. 442-r. Bezeichnung der Arbeitsstufe 1. Der Normativwert der Sankt-Petersburg gehörenden Aktien und Anteile der für die Privati-sierung geplanten Wirtschafts-gesellschaft beträgt mehr als 3 Mio. RUB

Dokument, Beschluss nach den Arbeitsergebnissen

Nein

pkt 3

Ja 2. Die Genehmigung des Programms der Privatisierung für das nächste Finanzjahr (1). Vollzieher: Regierung Sankt-Petersburgs

Die Liste der Organisationen, der Aktien (Anteile), die der Privatisierung unterliegen

↓ 3. Die Leitung an den Leiter der Wirtschaftsgesellschaft eines Briefes über die Notwendigkeit der Vorlage bei KVS (zur Veröffentlichung der Verordnung über Bedingungen der Privatisierung von Aktien (Anteilen) der Unterlagenliste und über die Fristen für ihre Vorlage. Vollzieher: KVS

Der Brief von KVS mit der Liste der angeforderten Unterlagen: - Kopien der Satzungsdokumente mit allen Änderungen; - Buchhaltungsbilanz und Berichte über Gewinne und Verluste im letzten Berichtsjahr, sowie für 2 vorausgehende Jahre;

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- Auszug aus der Aktionäre-Liste in bezug auf die Aktien der AG, welche der Privatisierung unterliegen 4. Die Vorbereitung und Vorlage bei KVS der angeforderten Unterlagen. Vollzieher: Leiter der Wirtschaftsgesellschaft

Der Unterlagensatz, welcher gemäß Brief von KVS zusammengesetzt wurde

5. Die Vorbereitung und Veröffentlichung der Verordnung von KVS über Bedingungen der Privatisierung von Aktien (Anteilen) der Wirtschaftsgesellschaft (2) Vollzieher: KVS

Die Verordnung von KVS über Privatisierung von Aktien (Anteilen,), welche folgende Punkte beinhaltet: - Eigenschaften des Vermögens, welches der Privatisierung unterliegt (3); - Art der Privatisierung (4); - normale Preise der Aktien (Anteile) (5); - Form der Präsentation der Preisvorschläge (beim Verkauf bei der Versteigerung) (6); - Zahlungsform (7); - Verkaufsfrist; - Anweisung an die offene AG VF, die Privatisierung (Verkauf) von Aktien (Anteilen) nach der genannten Art durchzuführen

6. Die Sicherstellung der Durchführung von der Marktbestimmung der privatisierenden Aktien (Anteile) der Wirtschaftsgesellschaften gemäß welcher der Startpreis beim Verkauf mittels einer Versteigerung bestimmt wird. Vollzieher: offene AG VF

Die Marktbewertung, durchgeführt gemäß dem Föderalen Gesetz «Über Bewertungstätigkeit in der RF» (mit Änderungen zum 24.07.2007 ) zum 29.07.1998 Nr.l35-Föde-rales Gesetz

7. Die Veröffentlichung der Informationsmitteilung über den Verkauf von Aktien (Anteilen) der Wirtschaftsgesellschaften Vollzieher: offene AG VF

Die Informationsmitteilung

8. Die Durchführung der Versteigerung zum Verkauf von Aktien (Anteilen) der Wirtschaftsgesellschaften (8). Vollzieher: offene AG VF

Die Versteigerung ist nicht erfolgt

10. Der Verkauf von Aktien (Anteilen) der Wirtschaftsgesellschaften mittels des öffentlichen Angebotes (9) Vollzieher: offene AG VF

Der Verkauf ist nicht erfolg

11. Der Verkauf von Aktien (Anteilen) der Wirtschaftsgesellschaften ohne Bekanntmachung des Preises (10) Vollzieher: offene AG VF

9. Die Sicherstellung der Übergabe des Vermögens an den Käufer und die Durchführung von notwendigen Handlungen, welche mit dem Übergang des Eigentumsrechts an den Käufer verbunden sind Vollzieher: offene AG VF, Person, welche für die Liste zuständig ist (1) Gemäß der Verordnung der Regierung von Sankt-Petersburg «Über die Ordnung der Planung der Privatisierung des Staatsvermögens von Sankt-Petersburg und die Ordnung der Erarbeitung des Programms für die Privatisierung des Staatsvermögens von Sankt-Petersburg» vom 23.10.2007 Nr. 1369 wird das angegebene Vermögen nur dann in das Privatisierungsprogramm aufgenommen, wenn der gemäß der föderalen Gesetzgebung bestimmte Normativwert der Sankt-Petersburg gehörenden Aktien und Anteile der Wirtschaftsgesellschaften (jedes für die Privatisierung 116


geplanten Aktien- und Anteilpakets) mehr als 3 Mio. RUB beträgt. In der Praxis bilden den Hauptteil des genannten Vermögens die Aktien der AG. Die Beteiligung des Staates an dem Satzungskapital der GmbH ist im Vergleich zur Beteiligung an der AG äußerst unbedeutend. Das Programm für die Privatisierung des Staatsvermögens von Sankt-Petersburg für das Jahr 2008 (die Verordnung der Regierung von Sankt-Petersburg vom 25.12.2007 Nr. 1664) enthält keine Kapitel über die Privatisierung der sich in staatlichem Eigentum von Sankt-Petersburg befindenden Aktien und Anteile der Stammkapitalien (2) Die zum Staatseigentum gehörenden Aktien der offenen AG können ohne Einschränkungen privatisiert werden. Die Aktien der geschlossenen AG, die Anteile am Satzungskapital der GmbH, die Einlagen im zusammengelegten Kapital der Treuhandgesellschaften unterliegen Privatisierung, wenn das Vorrecht des Kaufs von anderen Teilnehmern der genannten juristischen Personen eingehalten wird. In solch einem Fall wird in der Verordnung von KVS vermerkt, dass die Aktien (Anteile) privatisiert werden, indem sie an die Teilnehmer der geschlossenen AG (GmbH) in der Reihenfolge der Realisierung ihres Vorrechtes des Kaufs für den Preis, welcher gemäß dem Föderalen Gesetz «Über Bewertungstätigkeit in der RF» bestimmt wird, verkauft werden. Die offene AG VF ist verpflichtet, alle Teilnehmer der entsprechenden juristischen Person über den bevorstehenden Verkauf von Aktien schriftlich in einer Reihenfolge zu benachrichtigen, welche von der Satzung dieser juristischen Person festgelegt wird. Falls diese Teilnehmer ihr Vorrecht nicht in Anspruch nehmen, sollen Aktien (Anteile) mittels des Verkaufs bei der Versteigerung privatisiert werden. Die Frist und Reihenfolge der Realisierung des Vorrechtes werden vom föderalen Gesetz «Über Aktiengesellschaften» und «Über Gesellschaften mit beschränkter Haftung», sowie von Satzungsunterlagen der juristischen Personen, deren Aktien (Anteile) privatisiert werden. (3) Bei der Angaben zum privatisierenden Vermögen wird die Anzahl und die Art von den Aktien der offenen AG, ihr Anteil an der Prozentzusammensetzung des Satzungskapitals der offenen AG, der Umfang des Anteils an dem Satzungskapital der GmbH . (4) Die Arten der Privatisierung, welche KVS anwendet, sind: Verkauf der Aktien (Anteile, Einlagen) bei einer Versteigerung, mittels eines öffentlichen Angebotes oder ohne Bekanntmachung des Preises. Die Anwendung anderer, vom Gesetz vorgesehener Arten der Privatisierung ist nicht ausgeschlossen. (5) Der normale Preis der Aktien (Anteile) ist der Preis, unter welchem sie nicht verkauft werden können. Die Reihenfolge ihrer Bestimmung ist im föderalen Gesetz «Über Privatisierung des staatlichen und kommunalen Vermögens» (mit Änderungen zum 13.05.2008) zum 21.12.2001 Nr.l78 -FG und durch die Verordnung der Regierung der RF «über die Bestätigung der Regel für die Bestimmung des Normativwerts des der Privatisierung unterliegenden staatlichen bzw. munizipalen Eigentums» vom 14.02.2006 Nr. 87. (6) Die Form der Vorstellung von Vorschlägen zum Preis beim Verkauf von Aktien (Anteilen, Einlagen) bei einer Versteigerung kann offen (wenn die Preisvorschläge von den Teilnehmern der Versteigerung offen, im Laufe der Versteigerung, mitgeteilt werden) und geschlossen (wenn solche Vorschläge dem Organisator der Versteigerung in zugeklebten Briefumschlägen übergeben werden) sein. (7) Die Zahlungsform bestimmt die Reihenfolge der Einzahlung der Geldmittel vom Käufer: auf einmal oder auf Raten. (8) Gemäß Verordnung über die Organisierung des Verkaufs des staatlichen oder kommunalen Eigentums bei einer Versteigerung, genehmigt durch Verordnung der Regierung der RF zum 12.08.02 (mit Änderungen zum 20.12.2006 г) Nr.585. Das staatliche oder kommunale Vermögen wird bei einer Versteigerung in dem Fall verkauft, wenn seine Käufer keine Anforderungen in bezug auf solches Eigentum erfüllen müssen. Das Recht seines Kaufs gehört dem Käufer, der im Laufe der Versteigerung den höchsten Preis für das Vermögen bietet. Die Versteigerung hat keine Begrenzung der Teilnehmeranzahl. Die Vorschläge zum Vermögenspreis werden von Teilnehmern der Versteigerung in zugeklebten Umschlägen überreicht (die geschlossene Form der Übergabe der Preisvorschläge) oder die werden von ihnen offen im Laufe der Versteigerung angesagt (die offene Form der Übergabe der Preisvorschläge). Die Versteigerung, an der sich nur ein Teilnehmer beteiligt hat, gilt als nicht stattgefunden. Gemäß den Artikeln 24 und 36 des Föderalgesetzes vom 21.12.2001 Nr. 178-FG «über die Privatisierung des staatlichen bzw. munizipalen Eigentums» (mit Änderungen zum 13.05.2008) die Zahlungsstundung ist beim Verkauf ohne Preisangabe möglich. (9) Gemäß Verordnung über Organisierung des Verkaufs des staatlichen und kommunalen Vermögens mittels des öffentlichen Angebotes und ohne Bekanntmachung des Preises, genehmigt durch Verordnung der Regierung RF vom 22.07.02 Nr.549 (mit Änderungen zum 20.12.2006 г.) №549, sowie durch die Verordnung des KUGI von Sankt-Petersburg «Über die Organisierung des Verkaufs des Staatsvermögens von Sankt-Petersburg mittels des öffentlichen Angebots» (mit Änderungen zum 28.06.06) vom 06.08.04 Nr 442-р. Der Verkauf des staatlichen und kommunalen Vermögens mittels des öffentlichen Angebotes erfolgt in dem Fall, wenn die Versteigerung zum Verkauf des genannten Vermögens als nicht stattgefunden anerkannt wurde. Das Recht des Kaufs des staatlichen und kommunalen Eigentums gehört dem Antragsteller, welcher als erster während der festgelegten Frist den Antrag auf den Kauf des genannten Eigentums zum Angebotspreis, der zum Tag der Antragseinreichung bestimmt wird, einreichen kann. Der genannte Antrag wird zum Preis des primären Angebotes erfüllt. Falls während der festgelegten Frist kein Antrag auf den Kauf des genannten Eigentums zum Preis des primären Angebotes eingeht, erfolgt die Preisminderung in den Zeitabschnitten, die in der Informationsmitteilung über den Verkauf des staatlichen und kommunalen Eigentums mittels des öffentlichen Angebotes festgelegt sind. In diesem Fall wird der erste Antrag auf den Kauf des genannten Eigentums zum Preis des Angebotes erfüllt. Die Minderung des Preises des Angebotes kann bis zum Preis der Abtrennung erfolgen. Die Annahme der Anträge endet bei der Registrierung des ersten Antrages im Buch der Antragsannahme mit dem Vermerk der Eingangszeit (Datum, Monat, Stunden und Minuten). (10) Gemäß Verordnung über Organisierung des Verkaufs des staatlichen und kommunalen Eigentums mittels des öffentlichen Angebotes und ohne Bekanntmachung des Preises, genehmigt durch Verordnung der Regierung der RF vom 22.07.02 Nr.549 (mit Änderungen zum 20.12.2006 г.). Der Verkauf des staatlichen und kommunalen Eigentums mittels des öffentlichen Angebotes erfolgt in dem Fall, wenn der Verkauf dieses Vermögens mittels des öffentlichen Angebotes nicht stattfand. In diesem Fall enthält die Informationsmitteilung über den Verkauf des staatlichen und kommunalen Eigentums einen Startpreis. Die Bewerber leiten ihre Preisvorschläge zum Preis des staatlichen und kommunalen Eigentums an die Anschrift, welche in der Informationsmitteilung angegeben wird. Falls Vorschläge von mehreren Bewerbern kommen, wird als Käufer die Person bestimmt, die für das staatliche und kommunale Eigentum den höchsten Preis geboten hat. Falls mehrere gleiche Preisvorschläge in bezug auf das staatliche und kommunale Eigentum kommen. 117


4.2.15. DIE ORDNUNG DER PRIVATISIERUNG VON STAATLICHEN UNITARUNTERNEHMEN (GUP) (1) Gemäß: 1. Dem Föderalgesetz «Über die Privatisierung des staatlichen und munizipalen Vermögens» (mit Änderungen vom 13.05.2008) vom 21.12.2001 Nr. 178-FG. 2. Dem Föderalgesetz «Über Aktiengesellschaften» (mit Änderungen vom 29.04.2008) vom 26.12.1995 Nr. 208-FG. 3. Dem Föderalgesetz «Über die Bewertungstätigkeit in der RF» (mit Änderungen vom 24.07.2007) vom 29.07.1998 Nr. 135-FG 4. Der Verordnung der Regierung der RF «Über die Bestätigung der Bestimmung über die Durchführung der Ausschreibung zum Verkauf des staatlichen und munizipalen Vermögens» (mit Änderungen vom 20.12.2006) vom 12.08.2002 Nr. 584. 5. Der Bestimmung der Regierung der RF «Über die Bestätigung der Bestimmung über die Organisierung des Verkaufs des staatlichen oder munizipalen Eigentums auf den Versteigerungen und die Bestimmung über die Organisierung des Verkaufs der sich in staatlichem oder munizipalem Eigentum befindenden Aktien der offenen Aktiengesellschaften auf den Spezialversteigerungen» (mit Änderungen vom 20.12.2006) vom 12.08.2002 Nr. 585. 6. Der Verordnung der Regierung der RF «Über die Bestätigung der Bestimmungen über die Organisierung des Verkaufs des staatlichen oder munizipalen Eigentums mittels des öffentlichen Angebots und ohne Preisangabe» vom 22.07.2002 Nr. 549 (mit Änderungen vom 20.12.2006). 7. Dem Gesetz von Sankt-Petersburg «Über die Privatisierung des Staatsvermögens» vom 10.03.2005 Nr. 59-15 (mit Änderungen vom 29.02.2008). 8. Der Verordnung der Regierung von Sankt-Petersburg «Über das Programm für die Privatisierung des Staatseigentums von Sankt-Petersburg für das Jahr 2008» vom 25.12.2007 Nr. 1664. 9. Der Verordnung der Regierung von Sankt-Petersburg «Über die Ordnung der Planung der Privatisierung des staatlichen Eigentums von Sankt-Petersburg und die Ordnung der Erarbeitung des Programms für die Privatisierung des Staatsvermögens von Sankt-Petersburg» vom 23. Oktober 2007 Nr. 1369. 10. Der Anordnung des KUGI «Über die Bestätigung der Liste und Anforderungen an die Erstellung der Dokumente für die Beschlussfassung über die Privatisierungsbedingungen» (mit Änderungen vom 28.06.2006) vom 19.04.2004 Nr. 254-r. 11. Der Verordnung der Regierung von Sankt-Petersburg «Über die Bestätigung der Bestimmung über die Ordnung der Erarbeitung und Bestätigung der Bedingungen der Versteigerung zum Verkauf des staatlichen Eigentums von Sankt-Petersburg, der Prüfung deren Erfüllung und des Nachweises der Erfüllung der angegebenen Bedingungen vom Gewinner der Versteigerung» vom 24.08.2006 Nr. 1034. 12. Der Anordnung des KUGI «Über die Maßnahmen zur Verkürzung der Friste für die Umsetzung der Entscheidungen über den Verkauf (über die Bedingungen der Privatisierung) des Eigentums, das sich in staatlichem Eigentum von Sankt-Petersburg befindet» (mit Änderungen vom 28.06.2006) vom 10.12.2004 Nr. 603-r. Bezeichnung der Arbeitsstufe

Der Dokument, Entschluß nach den Ergebnissen der Arbeit

1. Die Bestimmung der Liste der GUP Sankt-Petersburgs, die Privatisierung deren Eigentumskomlexe als zweckmäßig anerkannt ist. Vollzieher: Die Organe der exekutiven Gewalt von SanktPetersburg.

Die Liste der GUP Sankt-Petersburgs, die Privatisierung deren Eigentumskomlexe als zweckmäßig anerkannt ist

2. Die Bestätigung des Privatisierungsprogramms für das kommende Finanzjahr. Vollzieher: Die Regierung von Sankt-Petersburg.

Das Privatisierungsprogramm für das kommende Finanzjahr

3. Die Durchführung der Aufnahme des Vermögens und der Verpflichtungen des GUP Sankt-Petersburgs, einschließlich der Rechte an den Ergebnissen der wissenschftlich-technischen Tätigkeit und anderer Alleinrechte und Verpflichtungen des GUP Sankt-Petersburgs. Die Bewertung der bei der Aufnahme festgestellten nicht erfassten Objekte mit Rücksicht auf Abnehmerpreise. Die Gestaltung der Aufnahmeergebnisse (2).

Die Aufnahmeergebnisse (3) Die Zwischenbilanz zum Tag der Erstellung des Aufnahmeprotokolls.

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Die Vorbereitung der Zwischenbilanz (zum Tag der Erstellung der Aufnahmeprotokolle). Vollzieher: Der Leiter des GUP Sankt-Petersburgs.

↓ 4. Die Durchführung der Wirtschaftsprüfung der Richtigkeit der Zwischenbilanz und des Aufnahmeprotokolls. Vollzieher: Der Leiter des GUP Sankt-Petersburgs.

Auditorsgutachten über die Richtigkeit der Aufnahmeergebnisse und der Zwischenbilanz.

5. Die Erstellung der Dokumentenliste und deren Einreichung in das KUGI. Vollzieher: Der Leiter des GUP Sankt-Petersburgs.

Die Dokumentenliste (4).

6. Die Vorbereitung und die Einreichung der begründeten Vorschläge. Vollzieher: Der Leiter des GUP Sankt-Petersburgs.

Die begründeten Vorschläge über die Bedingungen für die Umwandlung des Betriebs in die offene AG, einschließlich der Vorschläge über die Beibehaltung des Vermögensrechts (Enteignung zugunsten der Stadtkasse) von Sankt-Petersburg an Mobilien- und Immobilienobjekten, die den Vermögenskomplex des Betriebs bilden, sowie die begründeten Vorschläge über die Belastung des entsprechenden privatisiert werdenden Eigentums durch die Verpflichtung zur Nutzung dieses Eigentums entsprechend der vorgesehenen Zweckbestimmung.

7. Die Prüfung der Vollständigkeit und der Entsprechung der vorgelegten Dokumentenliste der Anordnung des KUGI vom 19.04.2004 Nr. 254-r (mit Änderungen vom 28.06.2006). Vollzieher: Das KUGI.

Ist Die Liste vollständig?

pkt 5

Nein

7.1. Die Anfrage auf die Bereitstellung der fehlenden Dokumente. Vollzieher: Das KUGI.

Ja 8. Die Vorbereitung und Veröffentlichung der Anordnung über die Bedingungen der Privatisierung des Vermögenskomplexes des GUP Sankt-Petersburgs. Vollzieher: Das KUGI.

8.1. Das Privatisierungsverfahren – die Umwandlung des GUP in die offene AG (wenn der Wert der Aktiven des GUP , die das Stammkapital der AG bilden, die erforderliche Höhe des Stammkapitals der AG 100 Tausend RUB übersteigt): - Die Höhe des Stammkapitals der offene AG, die gegründet wird; - Die Anzahl und der Nominalwert der Aktien; - Die Umwandlungsfriste; - Die Berufung in die Funktion des Direktors des im Laufe der Privatisierung gegründet werdenden offene AG (dessen Funktion bis der ersten Generalversammlung erfüllt der Leiter des GUP), die Stärke und der Personenbestand des Direktorenrats und der Revisionskomission; - Die Beauftragung des Leiters des GUP, die staatliche Registrierung der entstehenden offene AG zu gewährleisten, das System der Registerführung der Gesellschaftsaktieninhaber zu organisieren und dann den Auszug aus dem Register der Aktieninhaber in das KUGI einzureichen;

8.2. Das Privatisierungsverfahren − der Verkauf des Vermögenskomplexes des GUP auf der Ausschreibung, Versteigerung (5) (wenn der Wert der Aktiven des GUP weniger als 100 Tausend RUB beträgt): - Die Verkaufsfriste; - Die Versteigerungsbedingungen (beim Verkauf auf der Versteigerung) (6); - Die bevollmächtigte Organisation, die den Verkauf des Vermögenskomplexes des GUP auf der Versteigerung, der Ausschreibung organisiert (die offene AG FI); - Andere erforderliche Bestimmungen in Bezug auf die Privatisierung des Vermögenskomplexes des GUP.

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- Andere erforderliche Bestimmungen in Bezug auf die Privatisierung des Vermögenskomplexes des GUP.

↓ 9. Die Einreichung der beglaubten Kopien der Entschlüsse über die Bedingungen der Privatisierung des Eigentums von Sankt-Petersburg (ausschließlich der Anhänge zu den Entschlüssen über die Bedingungen der Privatisierung des GUP) in das Komitee für Presse und Zusammenarbeit mit den Massenmedien (KPiSMI) zur offiziellen Veröffentlichung Frist: Innerhalb maximal 14 Tage. Vollzieher: Das KUGI.

pkt .11.2

10. Die Gewährleistung der Veröffentlichung der Entschlüsse über die Bedingungen der Privatisierung des Vermögens von Sankt-Petersburg (7). Vollzieher: Das KPiSMI.

pkt 8.2

11.1. Die Vorlage der Dokumente, die für die staatliche Registrierung der entstehenden offene AG erforderlich sind, bei den bevollmächtigten Steuerdiensten. Frist: 7 Tage ab dem Tag der Beschlussfassung über die Bedingungen der Betriebsprivatisierung vom KUGI. Vollzieher: Der Leiter des GUP Sankt-Petersburgs.

11.2. Die Übergabe der Dokumentenliste für die Privatisierung des Vermögenskomplexes des GUP Sankt-Petersburgs zum Verkauf an die Spezialorganisation – die offene AG FI. Vollzieher: Das KUGI.

12.1. Die Organisierung des Systems der Registerführung der Aktieninhaber der offene AG. Vollzieher: Der Leiter der offene AG (des ehemaligen GUP Sankt-Petersburgs).

12.2. Die Gewährleistung der Durchführung der Markteinschätzung des Vermögenskomplexes. Vollzieher: Die offene AG FI.

13.1. Die Einreichung des Auszugs aus dem Aktieninhaberregister in das KUGI. Vollzieher: Der Leiter der offene AG (des ehemaligen GUP Sankt-Petersburgs).

13.2. Die Veröffentlichung der Informationsmittelung über den Verkauf des Vermögenskomplexes in der Zeitschrift «Der offizielle Pressedienst «Das Informationsblatt des Vermögensfonds von Sankt-Petersburg». Vollzieher: Die offene AG FI.

14. Die Durchführung der Versteigerung oder der Ausschreibung gemäß der festgelegten Ordnung (8). Vollzieher: Die offene AG FI.

pkt 19.

16. Die Übergabe des Eigentums an den Käufer. Vollzieher: Die offene AG FI.

Ja

15. Ist der Verkauf erfolgt?

Nein 17. Die Registrierung des Übergangs der Vermögensrechte. Vollzieher: Die föderale Registrierungsdient.

18. Der Verkauf des Vermögenskomplexes mittels des öffentlichen Angebots und ohne Preisangabe (9) Ja

pkt 16.

19. Ist der Verkauf erfolgt?

Nein 20. Die Beschlussfassung über die Aufhebung des Beschlüsses über die Bedingungen der Privatisierung des Vermögens von Sankt-Petersburg mit der Bestimmung der weiteren Nutzung vom Eigentum. 120


(1) Die Privatisierung des GUP ist gemäß der Gesetzgebung Russlands möglich: - durch deren Umwandlung in die offene AG (wenn der Wert des Stammkapitals, der gemäß dem Artikel 11 des FG «Über die Privatisierung des staatlichen und munizipalen Eigentums» (mit Änderungen vom 13.05.2008) vom 21.12.2001 Nr. 178-FG errechnet ist, den Minimalwert des Stammkapitals der offene AG übersteigt, der vom Föderalgesetz vom 26.12.1995 Nr. 208-FG «Über die Aktiengesellschaften» (mit Änderungen vom 29.04.2008) (1000 minimaler Entlohnungen) festgelegt ist, - oder durch den Verkauf des Vermögenskomplexes des GUP auf der Versteigerung oder Ausschreibung, wenn der Wert des Stammkapitals kleiner als der Minimalwert des Stammkapitals der offene AG ist, der vom Föderalgesetz festgelegt ist. Jedoch wird dieses Privatisierungsverfahren wegen der komplizierten Registrierung der Vermögensrechte von Sankt-Petersburg und dem Kunde (in Folge des Verkaufs des Vermögenskomplexes des GUP auf der Versteigerung bzw. Ausschreibung) im föderalen Registrierungsdienst in dieser Zeit in Sankt-Petersburg nicht verwendet. In den Einzelfällen ist der Verkauf der Immobilienobjekte des GUP möglich. (2) Die Aufnahme des Vermögens und der Verpflichtungen des GUP wird gemäß den Methodischen Hinweisen für die Aufnahme des Vermögens und der finanziellen Verpflichtungen, die durch den Befehl des Finanzministeriums Russlands vom 13.06.95 Nr. 49 bestätigt sind, und den Methodischen Richtlinien für die Aufnahme der Rechte an den Ergebnissen der wissenschaftlich-technischen Tätigkeit, die durch die gemeinsame Anordnung des Vormögensministeriums, Ministeriums für Industriewirtschaft und Justizministeriums Russlands vom 22.05.02 Nr. 1272-r/R-8/149 bestätigt sind, durchgeführt. Die Bewertung der bei der Aufnahme festgestellten nichterfassten Objekte ist mit der Rücksicht auf die Marktpreise (gegebenenfalls – aufgrund des Berichts über die Bewertung, der gemäß dem Föderalgesetz vom 29.07.98 Nr. 135-FG «Über die Bewertungstätigkeit in der RF» erstellt wird) (mit Änderungen vom 24.07.2007) durchzuführen. (3) Die Aufnahmeergebnisse werden gemäß den einheitlichen Formen, die durch die Verordnung des staatlichen Komitees Russlands für Statistik vom 18.08.98 (mit Änderungen vom 03.05.2000) Nr. 88 bestätigt sind, mit Rücksicht auf die Methodischen Richtlinien für die Aufnahme der Rechte an den Ergebnissen der wissenschaftlich-technischen Tätigkeit, die durch die gemeinsame Anordnung des Vormögensministeriums, Ministeriums für Industriewissenschaften und Justizministeriums Russlands vom 22.05.02 Nr. 1272-r/R-8/149 bestätigt sind, gestaltet. (4) Die Dokumentenliste gemäß der Anordnung des KUGI vom 19.04.2004 Nr. 254-r «Über die Bestätigung der Liste und der Anforderungen an die Erstellung der Dokumente für die Vorbereitung des Beschlusses über die Privatisierungsbedingungen» (mit Änderungen vom 28.06.2006). (5) Auf der Versteigerung wird das staatliche und munizipale Eigentum verkauft, wenn seine Käufer keine Bedingungen bezüglich dieses Eigentums erfüllen müssen. Das Recht auf dessen Kauf gehört dem Käufer, der bei der Versteigerung den höchsten Preis für dieses Eigentum angeboten hat. Die Versteigerung ist nach dem Teilnehmerbestand offen. Die Vorschläge zum Vermögenspreis werden von den Versteigerungsteilnehmern in versiegelten Briefumschlägen (die Geheimübergabe der Preisvorschläge) eingereicht oder offen während der Versteigerung (die offene Übergabe der Preisvorschläge) unterbreitet. Die Versteigerungen, an der nur ein Teilnehmer teilgenommen hat, werden als nicht erfolgt anerkannt (Die ausführlichere Information siehe im Föderalgesetz vom 21.12.2001 Nr. 178-FG «Über die Privatisierung des staatlichen und munizipalen Eigentums» (mit Änderungen vom 13.05.2008); in der Verordnung der Regierung der RF vom 12.08.2002 (mit Änderungen vom 20.12.2006) Nr. 585). Auf der Ausschreibung kann das Eigentum verkauft werden, wenn der Käufer bestimmte Bedingungen in Bezug auf dieses Eigentum zu erfüllen hat. Das Recht auf dessen Kauf gehört dem Käufer, der bei der Ausschreibung den höchsten Preis für dieses Eigentum angeboten hat. Die Ausschreibung ist nach dem Teilnehmerbestand offen. Die Vorschläge zum Vermögenspreis werden von den Ausschreibungsteilnehmern in versiegelten Briefumschlägen eingereicht. Die Ausschreibungen, an der nur ein Teilnehmer teilgenommen hat, werden als nicht erfolgt anerkannt (Die ausführlichere Information siehe im Föderalgesetz vom 21.12.2001 Nr. 178-FG «Über die Privatisierung des staatlichen und munizipalen Eigentums» (mit Änderungen vom 13.05.2008); in der Verordnung der Regierung der RF vom 12.08.2002 (mit Änderungen vom 20.12.2006)). (6) Die Bedingungsliste siehe im P. 21 des Artikels 20 des Föderalgesetzes «Über die Privatisierung des staatlichen und munizipalen Eigentums» (mit Änderungen vom 13.05.2008) vom 21.12.2001 Nr. 178-FG. (7) Die Entschlüsse über die Bedingungen der Privatisierung des Eigentums von Sankt-Petersburg (ausschließlich der Anhänge zu den Entschlüssen über die Bedingungen der Privatisierung der staatlichen Unitarunternehmen) sind im Umfang, der vom P. 4 des Artikels 15 des Föderalgesetzes «Über die Privatisierung des staatlichen und munizipalen Eigentums» in den Massenmedien, die als offizielle Quellen für die Veröffentlichung der Rechtsakten der Verwaltung von Sankt-Petersburg gelten, zu veröffentlichen: Die Zeitung «Sankt-Peterburgskije Wedomosti»; Die Zeitung «Newskoje wremja»; Die Zeitung «Delowoj Peterburg». (8) Siehe: – Über die Bestätigung der Bestimmung über die Durchführung der Ausschreibung zum Verkauf des staatlichen und munizipalen Eigentum die Verordnung der Regierung der RF vom 12.08.2002 Nr. 584 (mit Änderungen vom 20.12.2006); – Über die Bestätigung der Bestimmung über die Organisierung des Verkaufs des staatlichen und munizipalen Eigentums und der Bestimmung über die Organisierung des Verkaufs der sich in staatlichem und munizipalen Eigentum befindenden Aktien der offenen Aktiengesellschaften auf einer Spezialversteigerung (mit Änderungen vom 04.10.2005) die Verordnung der Regierung der RF vom 12.08.2002 Nr. 585 (mit Änderungen vom 20.12.2006). (9) Gemäß der Bestimmung über die Organisierung des Verkaufs des staatlichen und munizipalen Eigentums mittels des öffentlichen Angebots und ohne Preisangabe. Bestätigt durch die Verordnung der Regierung der RF Nr. 549 vom 22.07.2002 Nr. 549 (mit Änderungen vom 20.12.2006).

121


5. DAS IN SANKT-PETERSBURG GELTENDE BESTEUERUNGSSYSTEM Zum gegenwärtigen Zeitpunkt werden in der RF Steuern und Abgaben eingezogen, die in den Artikeln 12-15 des Steuerkodex der RF festgelegt sind. Entsprechend dem Niveau des Haushaltssystems der RF unterscheidet man drei Arten von Steuern und Abgaben: - föderale Steuern und Abgaben, die vom Steuerkodex der RF festgelegt werden und einer verbindliche Zahlung auf dem gesamten Gebiet der RF unterliegen; - regionale Steuern und Abgaben, die durch Gesetzesakte der Vertretungsorgane der Staatsgewalt der Subjekte der Föderation entsprechend dem Steuerkodex festgelegt werden; - lokale Steuern und Abgaben, die von Normativakten der Vertretungsorgane der örtlichen Selbstverwaltung entsprechend dem Steuerkodex der RF festgelegt werden. Zu den föderalen Steuern und Abgaben gehören (Art. 13 SK RF): 1) Mehrwertsteuer; 2) Verbrauchssteuern; 3) Einkommenssteuer für natürliche Personen; 4) einheitliche Sozialsteuer; 5) Profitsteuer für Organisationen; 6) Steuer für die Gewinnung von Bodenschätzen; 7) Wassersteuer; 8) Abgaben für die Nutzung von Tierweltobjekten und für die Nutzung von Objekten der biologischen Wasserressourcen; 9) Verwaltungsabgabe. Zu den Regionalsteuern gehören (Art. 14 SK RF): 1) Vermögenssteuer für Organisationen; 2) Glücksspielsteuer; 3) Transportsteuer. Zu den lokalen Steuern gehören (Art. 15 SK RF): 1) Grundsteuer; 2) Vermögenssteuer für natürliche Personen. Es muss bemerkt werden, dass gemäß SK RF einzelne Steuern sich auf verschiedene Weise zu den Ebenen des Haushaltssystems beziehen. Nachfolgend ist das Steuersystem vor allem von den Positionen des Steuerkodex ausgelegt. Abgesehen davon, dass gesetzlich 3 Steuerarten mit der entsprechenden Ebene des Haushaltssystems herausgesondert werden, ist Sankt-Petersburg, wie auch Moskau, ein spezifisches Subjekt der Föderation. Laut Artikel 12 des Steuerkodes der RF werden die regionalen Steuern und Abgaben vom SK RF und von Gesetzen der Subjekte der Föderation bestimmt, werden entsprechend dem SK RF und den Gesetzen der Subjekte der Föderation in Kraft gesetzt und auf den Gebieten der entsprechenden Subjekte der RF zahlungspflichtig. Lokale Steuern und Abgaben in Städten mit föderaler Bedeutung Moskau und Sankt-Petersburg werden durch Gesetze der angeführten Föderationssubjekte bestimmt, in Kraft gesetzt, geändert und abgesetzt. Auf diese Weise werden in Sankt-Petersburg wie in einer Stadt von föderaler Bedeutung die lokalen Steuern und Abgaben durch Gesetze von Sankt-Petersburg bestimmt und in Kraft gesetzt. Bei der Festlegung einer Regional oder Lokalsteuer werden von den gesetzgebenden (repräsentativen) Organen von Sankt-Petersburg die folgenden Besteuerungselemente bestimmt: 1) Steuersätze im von SK RF festgelegten Rahmen, 2) Ordnung und Frist der Steuerzahlung, 3) Steuerpräferenzen, Grundlagen und Ordnung für deren Anwendung (in der Ordnung und innerhalb der Grenzen, die vom SK RF vorgesehen sind). Andere Besteuerungselemente (Steuerzahler, Besteuerungsobjekt, Steuerbasis, Veranlagungszeitraum, Steuererhebungsform) werden unmittelbar vom SK RF festgelegt. (Aufgrund von P. 7 Art. 1 des Föderalen Gesetzes vom 29.07.2004 Nr.95-FG haben die gesetzgebenden (repräsentativen) Organe der Föderationssubjekten der RF ab dem 1.01.2005 kein Recht, die Rechenschaftsformen zu Regional- und Lokalsteuern zu bestimmen). Es können keine Regional oder Lokalsteuern und (oder) Abgaben bestimmt werden, die nicht vom SK RF vorgesehen sind. Entsprechend den oben genannten Bestimmungen schließt der Tabellenabschnitt, der als «Steuern von SanktPetersburg» bezeichnet wird, Regional- und Lokalsteuern ein, die in der Steuergesetzgebung der RF und von SanktPetersburg bestimmt werden. 122


Sondersteuerordnungen werden vom SK RF festgelegt und werden in den Fällen und in der Ordnung angewendet, die im SK RF und anderen Gesetzesakten über Steuern und Abgaben bestimmt sind. Sondersteuerordnungen können eine besondere Bestimmungsordnung der Besteuerungselemente vorsehen, sowie die Befreiung von der Bezahlungspflicht für einzelne Steuern und Abgaben, die in den Artikeln 13-15 des SK RF bestimmt sind. Zu den Sondersteuerordnungen gehören: 1) Besteuerungssystem für landwirtschaftliche Warenproduzenten (einheitliche Landwirtschaftssteuer); 2) vereinfachtes Besteuerungssystem; 3) Besteuerungssystem in Form einer Einheitssteuer für zugerechneten Gewinn für einzelne Tätigkeitsarten; 4) Besteuerungssystem bei der Ausführung von Vereinbarungen über Produkteinteilung. Gemäß Artikel 4 Teil 1 des SK RF erlassen föderale Organe der Vollzugsgewalt, die dazu bevollmächtigt sind Funktionen in der Ausarbeitung der Staatspolitik und der normativrechtlichen Regelung im Bereich der Steuern und Abgaben und im Zollbereich auszuführen, Organe der Vollzugsgewalt der Subjekte der RF, Vollzugsorgane der örtlichen Selbstverwaltung im Rahmen ihrer Kompetenz in den von der Steuergesetzgebung bestimmten Fällen Normativrechtsakte in Fragen, die mit der Besteuerung und mit den Abgaben zusammenhängen, die Steuergesetzgebung nicht ändern oder ergänzen können. Föderale Organe der Vollzugsgewalt, die dazu bevollmächtigt sind Kontrolle und Aufsichtsfunktionen im Bereich von Steuern und Abgaben und im Zollbereich auszuführen, und deren Gebietsorgane sind nicht dazu berechtigt Normativrechtsakte in Fragen von Steuern und Abgaben zu erlassen. Das Besteuerungssystem von juristischen und natürlichen Personen in Sankt-Petersburg ist in der Tabelle vorgestellt, die auf der Grundlage der gesetzlich-normativen Basis für den Zustand zum 30.04.2008 erstellt wurde. Einige der Grundlagen der Normativrechtsakten werden ab dem 01.01.2009 in Kraft treten.

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124

Bezeichnung

Mehrwertsteuer

NB

1.

SKRF Teil II vom 05.08. 2000 Nr.117-FG Kapitel 21 (mit Änderungen zum 30.04.2008).

Die gesetzgebende Basis

1. Realisierung von Waren (Arbeiten, Dienstleistungen) auf dem Gebiet der RF, einschließlich der Realisierung von Pfandgegenständen und der Obergabe von Waren (Arbeitsergebnisse, Leistungsergebnisse) nach einem Abkommen über die Ausreichung einer Abfindung oder einer Schuldersetzung, sowie die Obergabe von Vermögensrechten. 2. Obergabe auf dem Gebiet der RF von Waren (Arbeiten, Dienstleistungen) für eigene Bedürfnisse, für die die Ausgaben (einschließlich durch Abschreibungen) bei der Berechnung der Profitsteuer für Organisationen nicht abgerechnet werden. 3. Ausführung von Bauund Montagearbeiten für den eigenen Bedarf. 4. Einfuhr von Waren in das Zollgebiet der RF. (Gemäß Art. 146 des SK RF).

Gesetzliche Grundlage

Veranlagungszeitraum Berichtsperiode

100% in den Föderalhaushalt

Ve r a n l a g u n g szeitraum - ein Quartal.

FÖDERALSTEUERN

Besteuerungsobjekt

Nicht später als bis zum 20. Tag des Monats, der nach dem Veranlagungszeitraum folgt. Bei der Einfuhr von Waren in das Zollgebiet der RF wird der Steuerbetrag entsprechend der Zollgesetzgebung Entrichtet.

Zahlungsfristen

1. 0% - für Exportoperationen und gleichartige Operationen (siehe Art 164 der SKRF). 2. 10% - Lebensmittel nach der Auflistung, Kinderwaren nach der Auflistung, nach der Artenauslistung von periodischen Druckausgaben und Bücherwaren, die mit Bildung, Wissenschaft und Kultur in Verbindung stehen, die von der Verordnung der Regierung der Russischen vom 23.01.2003 Nr.41 (mit Änderungen zum с 05.07.2007 г.), bestimmt werden, Medizinwaren. 3. Die Besteuerung wird nach dem Steuersatz von 18% durchgeführt in allen Fällen, die nicht indenPunkten 1,2 und 4 Artikels 164 des SK RF angeführt sind. 4. Berechnungsmethode; wird als prozentuales Verhältnis des Prozentsatzes, der in Pkt. 2 oder Pkt. 3 vorgesehen ist, zur Steuerbasis festgelegt, die als 100%(10/110 и 18/118) angesehen wird und um die entsprechende Höhe des Prozentsatzes erhöht wird beim Erhalten der Geldmittel, die mit der Bezahlung von bestimmten Waren (Arbeiten, Dienstleistungen) zusammenhängen, unter Einzug der Steuer von den Steueragenten.

Sätze

Verteilung zwischen den Haushalten 1


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2.

Verbrauchssteuern

SK RF Teil II vom 5.08.2000 Nr. 117-FG Kapitel 22 (mit Änderungen zum 30.04.2008).

1) Realisierung der verbrauchssteuerpflichtigen Waren auf dem Territorium der RF durch Personen, die sie produziert haben, darunter auch Realisierung der Pfandgegenstände und Übergabe der verbrauchssteuerpflichtigen Waren nach dem Abkommen zur Abfindung oder Novation, Übergabe der Eigentümerrechte für verbrauchssteuerpflichtige Waren von einer Person an die andere auf entgeltlicher und (oder) unentgeltlicher Basis, sowie auch ihre Verwendung bei natürlicher Bezahlung werden als Realisierung der verbrauchssteuerpflichtigen Waren anerkannt; 2) Verkauf durch Personen der konfiszierten und (oder) herrenlosen verbrauchssteuerpflichtigen Waren, verbrauchssteuerpflichtigen Waren, die an diese durch Urteile oder Beschlüsse der Gerichte, Schiedsgerichte oder anderer bevollmächtigter Staatsorgane übergeben worden sind, auf die zugunsten des Staates verzichtet worden ist und die dem Rückfall in staatliches und (oder) städtisches Vermögen unterliegen; 3) Übergabe auf dem Territorium der RF durch Personen der von ihnen produzierten verbrauchssteuerpflichtigen Waren aus den vom Besteller gelieferten Rohstoffen (Materialien) an den Besitzer dieser Rohstoffe (Materialien) oder an andere Personen, darunter auch die Annahmen der angegebenen verbrauchssteuerpflichtige Waren in Besitz als Zahlung für Leistungen zur Produktion der verbrauchssteuerpflichtigen Waren aus den vom Besteller gelieferten Rohstoffen (Materialien); 4) Übergabe in der Struktur der Organisation der produzierten verbrauchssteuerpflichtigen Waren zur weiteren Produktion von nichtverbrauchssteuerprflichtigen Waren, ausgenommen der Übergabe des produzierten Primärbenzins zur weiteren Produktion der Petrochemieprodukten in der Struktur der Organisation, die Registrierungsbescheinigung der Person hat, welche Operationen mit Primärbenzin durchführt, und (oder) der Übergabe des produzierten denaturierten Äthanols zur Produktion der nichtalkoholischen Produkten in der Struktur der 1) Umfang der realisierten (übergebenen) verbrauchssteuerpflichtigen Waren in Natura, wenn feste (spezifische) Steuersätze festgelegt (in absoluter Summe für eine Messeinheit) sind; 2) Wert der realisierten (übergebenen) verbrauchssteuerpflichtigen Waren - wenn die Steuersätze ad valorem (in Prozent) festgelegt sind; 3) Der Wert der übergegebenen verbrauchssteuerpflichtigen Waren, der ausgehend von den im letzten Veranlagungszeitraum handelnden durchschnittlichen Realisierungspreisen kalkuliert ist, und aus ihrem Mangel - ausgehend von den Marktpreisen ohne Verbrauchs- und Mehrwertsteuer - nach den verbrauchssteuerpflichtigen Waren, zu denen Steuersätze ad valorem (in Prozenten) festgelegt werden. 4) Umfang der realisierten (übergebenen) verbrauchssteuerpflichtigen Waren in Natura, wenn feste Steuersätze festgelegt sind und wie der Rechenwert der realisierten (übergebenen) verbrauchssteuerpflichtigen Waren, Berechnet ausge Veranlagungszeitraum - ein Kalendermonat.

1. Die Bezahlung für Realisierung der Verbrauchssteuer - spätestens bis zum 25. Tag des Monats, der nach dem Veranlagungszeitraum folgt und spätestens bis zum 15. Tag des Monats des zweiten Monats, der nach dem Veranlagungszeitraum folgt. 2. für Destillationbenzin und Äthylalkohol von Steuerzahler die registriert für Operationen mit Destillationbenzin oder Äthylalkohol sind - spätestens bis zum 25. Tag des dritten Monats der nach dem Veranlagungszeitraum folgt.

Nach Warenart: 1. feste Sätze in Rubel für eine natürliche Messeinheit; 2. kombinierte Sätze -in Rubel für eine natürliche Messeinheit und in %vom Preis.

In den Föderalhaushalt; Verbrauchssteuern Für Äthylalkohol aus Nahrungsprodukten -50%; für Äthylalkohol aus allen Rohstoffen, außer Nahrungsprodukten-100%; für alkoholhaltige Produkte-50%; für Tabakwaren - 100%; für fahzeughenzen, Diselkraftstoff, Motoröle - 40%; FürPKWsund Motorräder - 100%; für verbrauchssteuerpflichtige Importen-100%. Das übrige - in den Haushalt von Sankt-Petersburg.


126 Organisation, die die Registrierungsbescheinigung der Person hat, die Operationen mit denaturiertem Äthanol durchführt; 5) Übergabe auf dem Territorium der RF durch Personen der von ihnen produzierten verbrauchssteuerprflichtigen Waren für Eigenverbrauch; 6) Übergabe auf dem Territorium der RF durch Personen der von ihnen produzierten verbrauchssteuerprflichtigen Waren in das Satzungs(Gesellschafts-) kapital der Organisationen, in die Anteilfonds der Genossenschaften, sowie auch als Vertragsgebühr der Genossenschaft des bürgerlichen Rechts (Vertrag über gemeinsame Tätigkeit); 7) Übergabe auf dem Territorium der RF durch Organisation (Wirtschaftsgesellschaft odergenossenschaft) der von ihr produzierten verbrauchssteuerpflichtigen Waren an ihren Teilnehmer (ihren Rechtsnachfolger oder Erbe) bei seinem Austritt (Ausscheiden) aus der Organisation (Wirtschaftsgesellschaft oder -genossenschaft), sowie Übergabe der verbrauchssteuerpflichtigen Waren, die im Rahmen des Vertrages der Genossenschaft des bürgerlichen Rechts produziert sind (Vertrag über gemeinsame Tätigkeit), dem Teilnehmer (Rechtsnachfolger oder Erbe) des angegebenen Vertrages bei Aussonderung seines Anteiles aus dem Vermögen, das im gemeinsamen Besitz von Vertragsteilnehmern ist, oder bei Teilung solches Vermögens; 8) Übergabe von produzierten verbrauchssteuerpflichtigen Waren zur Bearbeitung auf der Veredlungsgrundlage; 9) Einfuhr der verbrauchssteuerpflichtigen Waren auf das Zollterritorium der RF; 10) Herstellen (Aktivierung) des denaturierten Äthylalkohols durch die Organisation, die die Bescheinigung zur Produktion der nichtalkoholischen Produkte besiztz. Als Herstellen des denaturierten Äthylalkohols wird der Erwerb des denaturierten Äthylalkohols anerkannt; 11) Herstellen des Primärbenzins durch die Organisation, die die Bescheinugung zur Bearbeitung des Primärbenzins besitzt. Als Herstellen des Primärbenzins wird der Erwerb des Primärbenzins anerkannt. hend von den maximalen Einzelhandelspreisen für die Berechnung der Akzise bei der Anwendung ad valorem (prozentual) des Steuersatzes - nach verbrauchssteuerpflichtigen Waren, in Bezug auf die die kombinierten Steuersätze, die aus festen bestehen (spezifisch) und ad valorem (prozentual) der Steuersätze eingerichtet sind.


127

3.

Einkommenssteuer für Natürliche Personen

SKRF Teil II vom 05.08.2000 Nr.117-FG Kapitel 23 (mit Änderungen und E rg ä n z u n gen zum 30.04.2008).

Einkommen, das von Steuerzahlern von Quellen in der RF und (oder) von Quellen außerhalb der RF erhalten wird - für natürliche Personen, die Steuerresidenten der RF sind.

Einkommen in Geld- oder Naturform, sowie auch Einkommen in Form von materiellem Gewinn. Für Einkommen, das mit einem Satz von 13% b e l e g t wird, werden Steuerabzüge angewendet.

Veranlagungszeitraum ein Kalenderjahr.

1. Spätestens bis zum Tag des faktischen Erhalts von Bargeldmitteln in der Bank für die Auszahlung des Gewinns, sowie bis zum Tag der Gewinnüberweisung von den Konten der Steueragenten in der Bank auf die Konten des Steuerzahlers oder auf Konten dritter Personen in Banken in seinem Auftrag. In anderen Fällen — spätestens bis zum Tag, der nach dem Tag des faktischen Erhalts des Gewinns vom Steuerzahler, — für Einkommen, das in Geldform ausgezahlt wird, sowie bis zu dem Tag, der nach dem Tag der faktischen Einhaltung des errechneten Steuerbetrags folgt, — für Einkommen, das vom Steuerzahler in Natura oder als Materialvorteil erhalten wird. 2. Unternehmer — durch Vorausbezahlung für Januar-Juni — spätestens am 15. Juli, für Juli — September — spätestens bis zum 15. Oktober, für Oktober - Dezember — spätestens bis zum 15. Januar des nächsten Jahres. Die Jahresabrechnung erfolgt gemäß der Steuerdeklaration Spätestens am 15. Juli des nächsten Jahres Ausgehend aus der Steuerdeklaration der Form 3-SDFL in der Frist spätestens bis zum 15. Juli des Jahres, das nach dem Berichtsjahr folgt. 1. Der Steuersatz wird in Höhe von 13 Prozent festgelegt, wenn anderes von dem Artikel 224 SK der RF nicht vorgesehen ist. 2. 35 % bezogen auf folgende Einkommen: Kosten für beliebige Gewinne und Preise, die in durchgeführten Wettbewerben, Spielen und anderen Massnahmen zum Werbezweck der Waren, Dienste und Leistungen, falls sie die im P. 28 des Art. 217 SK der RF angegebenen Grössen überschreiten; Prozenteinkommen von Bankeinlagen, falls sie die im P. 28 des Art. 217 SK der RF angegebenen Grössen überschreiten; Einsparungssummen in Prozenten beim Erhalt von Steuerzahlern der Leih(Kredit-)mitteln, die von Organisationen oder individuellen Unternehmern erhalten worden sind, falls sie die im P.2 des Art. 212 des SK der RF angegebenen Grössen überschreiten, ausgenommen des materiellen Gewinns, erhalten aus den Operationen mit Bankkarten im Laufe der prozentlosen Periode, die im Vertrag über die Bereitstellung der Bankkarte festgelegt ist, und materiellen Gewinns aus der Einsparung der Prozente für die Verwendung der Leih(Kredit-)mitteln für den neuen Bau oder Kauf eines Wohnhauses, einer Wohnung, eines Zimmers oder eines Teils (Teile) in diesen auf dem Territorium der RF, im Fall, wenn der Steuerzahler das Recht hat, den Steuerabzug von der Vermögenssteuer in Übereinstimmung mit dem Unterpunkt 2 des Punktes 1 des Art. 220 des SK der RF zu bekommen. 3. Der Steuersatz wird in der Höhe von 30 Prozent bezogen auf alle Einkommen festgelegt, die von natürlichen Personen erhalten werden, die keine Steuerresidenten der RF sind, ausgenommen der Einkommen, die als Dividenden von der Beteiligung an der Tätigkeit der russischen Organisationen erhalten werden. 4. Der Steuersatz wird in der Höhe von 15 Prozent inbezug auf alle Einkommen festgelegt, die von natürlichen Personen erhalten werden, welche keine Steuerresidenten der RF sind, als Dividende von der Beteiligung in der Tätigkeit der russischen Organisationen erhalten werden. 5. Der Steuersatz wird in der Höhe von 9 Prozent für Einkommen von der Teilnahme an anteilmäßiger Tätigkeit der Unternehmen, die in Form von Dividenten erhalten sind. 6. Der Steuersatz wird in der Höhe von 9 Prozent für Einkommen in Form von Prozenten für Obligationen mit Hypothekdeckung, die vor 1. Januar 2007 emittiert wurden, sowie auch für Einkommen der Stifter der vertraulichen Leitung der Hypothekdek-kung, die aufgrund des Erwerbens der Hypotekteilnahme- sertifikaten erhalten sind, die vom Leiter der Hypothekdek-kung vor 1. Januar 2007 ausgegeben wurden. 100% in den Haushalt von Sankt-Petersburg.


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4.

Einheitliche Sozialsteuer

SKRF Teil II vom 05.08.2000 Nr.117-FG Kapitel 24 (mit Änderungen zum 30.04.2008).

1. Auszahlungen und andere Provisionen, die zugunsten natürlicher Personen gemäß Arbeits- und zivilrechtlichen Verträgen berechnet werden, deren Gegenstand Ausführung der Arbeiten und Erbringen von Leistungen ist (ausgenommen Provisionen, die an individuelle Unternehmer, Rechtsanwälte, Notare, die eine Privatpraxis besitzen, bezahl werden), sowie gemäß Urheberrechtsverträgen. 2. Für individuelle Unternehmer und Anwälte - Einkommen von der unternehmerischen oder sonstigen Berufstätigkeit unter Abzug der Ausgaben, die mit ihrer Erwirtschaftung zusammenhängen. 3. Für natürliche Personen, die nicht als individuelle Unternehmer angesehen werden - Auszahlungen und sonstige Belohnungen nach Arbeitsverträgen und zivilrechtlichen Verträgen, deren Gegenstand die Ausführung von Arbeiten, Dienstleistungen ist, die von den Steuerzahlern zugunsten der natürlichen Personen ausgezahlt werden. Auszahlungen und Provisionen werden nicht als Besteuerungsobjekte anerkannt, wenn die Organisation solche Auszahlungen nicht zu Ausgaben zugeordnet hat, die die Steuerbasis der Einkommensteuer der Organisationen im laufenden Berichts- (Steuer-)zeitraum vermindern, bei individuellen Unternehmern, Notaren, die eine Privatpraxis besitzen, Rechtsanwälten, die Rechtsanwaltbüros eingerichtet haben oder natürliche Personen, vermindern solche Auszahlungen die Steuerbais der Einkommensteuer der natürlichen Personen im laufenden Berichts- (Steuer-) zeitraum nicht. Die Summe derAuszahlungen und sonstigen Belohnungen (mit Ausnahme der Beträge, die keine Besteuerung unterliegen). Für individuelle Unternehmer und Anwälte Ertragssumme unter Abzug der Ausgaben. Für natürliche Personen, die nicht als individuelle Unternehmer angesehen werden - die Summe der Auszahlungen und Belohnungen, für den Veranlagungszeitraum Zugunsten natürlicher Personen. V e r a n lagungszeitraum Kalenderjahr Berichtsperioden: erstes Quartal, Halbjahr und neun Monate. Die Bezahlung der monatlichen Vorauszahlungen erfolgt spätestens bis zum 15. des Monats. Berechnung der steuerlichen Vorzahlungen wird in das Steuerorgan spätestens bis zum 20. Tag des Monats eingereicht, der nach der Berichterstattungsperiode erfolgt. Quartalsmäßig spätestens bis zum 15. Tag des Monats, der nach dem abgelaufenen Quartal folgt, werden die entsprechenden Angaben in die FSS eingereicht. Die Steuerdeklaration wird spätestens bis zum 30. März des Jahres eingereicht, das nach der abgelaufenen Berichtsperiode folgt. Bis 280 000 Ruh- 26%, von 280 001 bis 600 000-72 800 plus 10% von dem Betrag, der 280000 Rub. überschreitet Ober 600 000 Ruh-104800 Rub. Plus 2% vom Betrag, der 600 000 Rub. überschreitet. Andere Steuersätze sind für die folgenden Steuerzahler festgelegt: - individuelle Unternehmer, Steuerzahler-landwirtschaftliche Warenproduzenten, Organisationen der traditionellen Kunstgewerben und der Sippen- und Familiengemeinden ansässiger kleiner Völker des Nordens, die sich mit traditionellen wirtschaftlichen Branchen beschäftigen; Steuerzahler - Organisationen und individuelle Unternehmer, die den Status eines Residenten einer technisch-einführungsbedingter Sonderwirtschaftszone haben und Auszahlungen an natürliche Personen leisten, die auf dem Gebiet der technisch-einführungsbedingten Sonderwirtschaftszone arbeiten; - Anwälte und Notare, die eine Privatpraxis besitzen; - Organisationen, die im Gebiet der Informationstechnologien tätig sind. Von 20% bis 2% in den Föderalhaus-halt mit Verringerung um den Betrag der angerechneten Versicherungsraten für die Rentenpflichtversicherung, Von 2,9% bis 0% in den Sozial-versicherungsfonds (FSS), von 1,1% bis 0% in den Föderal-fonds der Kran-kenpflichtversicherung (2% bis 0% in den Gebietsfonds der Krankenpflichtversicherung (GFKPV).


129

5.

Profitsteuer f ü r Organisationen

SKRF Teil II vom 05.08.2000 N r. 11 7 - F G Kapitel 25 (mit Änderungen zum 30.04.2008).

Einkommen, das als Profit berechnet wird, verringert um die Höhe der wirtschaftlich begründeten und dokumentarisch bestätigten Betriebsausgaben, die auf den Profitgewinn ausgerichtet sind.

Geldliche A u s drucksf o r m d e s Profits

Ve r a n l a gungszeitraum Kalenderjahr Berichtsperioden: erstes Quartal, Halbjahr und neun Monate; Halbjahr, 9 Monate; für Steuerzahler, die die monatlichen Vorauszahlungen aufgrund des faktisch erhaltenen Gewinns berechnen - ein Monat, zwei Monate, drei Monate etc. bis zum Ende des Kalenderjahres

Monatlich vom faktischen Ertrag spätestens bis zum 28. Tag des Monats, der nach dem Berichtsmonat folgt, oder monatlich in Vorauszahlungen spätestens bis zum 28. Tag jedes Monats in der Höhe von 1/3 vom Steuerbetrag, der für das vorangehende Quartal berechnet wird (wird von der Organisation bestimmt). Bei Quartals- und Jahresberechnungen - spätestens bis zur Einreichungsfrist der Steuerdeklarationen. Unternehmen mit einer Ertragssumme unter 3 Mio. Rub. Im Quartal, neu gegründete und eine Reihe anderer Unternehmen, die in Pkt. 3 Art. 286 des SK RF genannt werden, zahlen nur quartalsmäßige Vorauszahlungen. Für Einkommen, das in Form von Dividenden ausgezahlt wird, sowie in Form von Prozenten von staatlichen und munizipalen Wertpapieren, wird die Steuer vom Steueragenten innerhalb 10 Tagen vom Auszahlungstag des Einkommens überwiesen, der die Auszahlung ausgeführt hat. Die Steuer, mit welcher der Einkommensträger besteuert wird, wird von ihm selbst innerhalb von 10 Tagen nach Ablauf des entsprechenden Monats des Berichts-(Steuer-)zeitraums, in dem das Einkommen erhalten wurde, gezahlt. 1.24%. 2. Für Erträge ausländischer Organisationen, die mit der Tätigkeit in der RF nicht durch eine ständige Vertretung verbunden sind: a) 10% - von der Nutzung, der Verwaltungund Vermietung von (Fracht) Schiffen, Flugzeugen und anderen beweglichen Transportmitteln oder Container im Zusammenhang mit der Ausführung von internationalen Transporten; b) 20 % - für alle anderen Erträge 3. Für Erträge, die in Form von Dividenden erhalten wurden; a) 9% - für Erträge, die als Dividende von russischen und ausländischen Organisationen durch russische Organisationen erhalten worden sind, die im Unterpunkt 1 des Punktes 3, Artikel 284 des SK der RF nicht angegeben sind; b) 15% - für Erträge, die in Form von Dividenden russischer Organisationen von ausländischen Organisationen erhalten werden, 4. Für Operationen mit einzelnen Arten von Schuldversprechen; a) 15% - für Erträge in Form von Prozenten von staatlichen und munizipalen Wertpapieren, deren Emissions- und Umlaufbedingungen der Erhalt von Erträgen in Form von Prozenten vorgesehen ist (2); b) 9% - für Erträge in Form von Prozenten für munizipale Wertpapiere, die für eine Frist von mindestens drei jähren bis zum 1. Januar 2007 emittiert wurden (3); c) 0% - für Erträge in Form von Prozenten für staatliche und munizipale Obligationen, die einschließlich bis zum 20. Januar 1997 emittiert wurden (4) 1. bei einem Steuersatz von - 24%; - 6,5% von der Steuerbasis - in den Föderalhaushalt, - 17,5% von der Steuerbasis - in den Haushalt von SPb. 2. Bei anderen Steuersätzen gehen 100% des Steuerbetrags in den Föderalhaushalt.


130

6.

A b gaben für die Nutzung von Ti e rweltobjekten und für die Nutz u n g von O b jekten der biologischen Wasserressourcen

SK RF Teil II vom 05.08.2000 Nr.117-FG Kapitel 25.1 (mit Ä n d e rungen zum 30.04.2008).

1. Tierweltobjekte entsprechend der Aufstellung, die in Pkt. 1 Art. 333.3 SK RF festgelegt sind, deren Einziehung aus ihrem Lebensraum aufgrund einer Lizenz (Genehmigung) für die Nutzung von Tierweltobjekten erfolgt; 2. Objekte von biologischen Wasserressourcen entsprechend der Aufstellung, die in den Punkten 4 und 5 Art. 333.3 SK RF festgelegt sind, deren Einziehung aus ihrem Lebensraum aufgrund einer Gewinnung (Fang) von biologischen Wasserressourcen. Anzahl der Ti e r w e l t objekte und der Objekte biologischer Wasserressourcen.

Der Abgabenbetrag für die Nutzung der Tierweltobjekte beim Erhalt der Lizenz (Genehmigung) für die Nutzung der Tierweltobjekte bezahlt. Der Abgabenbetrag für die Nutzung der Objekte biologischer Wasserressourcen wird in Form von einer einmaligen Zahlung von regelmäßigen Ratenzahlungen bezahlt. Der Betrag des einmaligen Beitrags wird als Anteil der berechneten Abgabensumme bestimmt, deren Höhe 10 Prozent beträgt. Die Bezahlung des inmaligen Beitrags erfolgt beim Erhalt der Genehmigung zur Gewinnung (Fang) von biologischen Wasserressourcen. Der restlicher Abgabenbetrag, der als Differenz zwischen der berechneten Abgabensumme und dem Betrag des einmaligen Beitrags bestimmt wird, wird in gleichen Anteilen in Form von regelmäßigen Beiträgen innerhalb der gesamten Geltungsdauer der Genehmigung zur Gewinnung (Fang) von biologischen Wasserressourcen monatlich spätestens bis zum 20. Tag geleistet. Fixierte Sätze, festgelegt in Art. 333.3 des SK der RF

Abgaben für die Nutzung der Tierweltobjekte -100% in den Haushalt von SPb; Abgaben für die Nutzung von Objekten biologischer Wasserressourcen (einschließlich der inneren Gewäss erobjekte) -70% in den Föderalhaushalt, 30% - in den Haushalt von Sankt-Petersburg; Abgaben für die Nutzung der Objekte Biologischer Wasserressourcen (für innere Gewässerobjekte) -100% in den Föderalhaushalt.


131

7.

Steuer für die Gewinnungvon Bodenschätzen

SKRF Teil II vom 05.08.2000 N r. l l 7 - F G Kapitel 26 (mit Änderungen zum 30.04.2008).

1. Bodenschätze, gewonnen aus den Lagerstätten auf dem Territorium der RF; 2. Bodenschätze, gewonnen aus den Abfällen (Verlusten) der Abbauproduktion, wenn eine solch e Gewinnung entsprechend der Gesetzgebung der RF einer Lizenzierung unterliegt; 3. Bodenschätze, die aus dem Inneren außerhalb RF gewonnen werden, jedoch auf Gebieten, für die die RF rechtszuständig ist darunter, auch auf den Territorien, die in den ausländischen Staaten verpachtet oder aufgrund eines internationalen Vertags ausgenutzt werden.

1. Wert der gewonnenen Bodenschätze (mit Ausnahme des Erdöls entwässert, entsalzt und stabilisiert von Sondergasen und Naturbrenngas aus allen Arten von Lagerstätten von Kohlenwasserstoffrohstoffen). Wird gemäß Art.340 SK RF bestimmt. 2. Menge der gewonnenen Bodenschätze in Natura - bei der Gewinnung des Erdöls entwässert, entsalzt und stabilisiert, von Sondergasen und Naturbrenngas aus allen Arten von Lagerstätten von Kohlenwasserstoffrohstoffen. Wird gemäß Art. 339 SK RF bestimmt.

Ve r a n l a gungszeitraum Kalendermonat.

Der Steuerbetrag wird spätestens bis zum 25. Tag des Monats, der nach dem abgelaufenen Veranlagungszeitraum folgt, entrichtet. 1. 0% oder 0 Ruh- bei der Gewinnung von Bodenschätzen im Bereich der normativen Verluste der Ausarbeitung von unkondi-tionellen Bodenschätzen, bei beil-äugiger Gewinnung etc. (siehe Pktl Art. 342 SKRF); 2. Differenzierte Prozentsätze in Abhängigkeit von der Art der gewonnenen Bodenschätze (siehe Pkt 2 Art. 342 SKRF); 3. 0,7 - Reduktionskoeffizient für Steuerzahler, die auf eigene Kosten die Suche und Erkundung der von ihnen ausgearbeitenden Lagerstätten von Bodenschätzen durchführt, oder die alle staatlichen Ausgaben für die Suche und Erkundung der entsprechenden Vorratsmenge dieser Bodenschätze zurückerstattet haben und für den Zustand zum 1. Juli 2001 entsprechend den Föderalgesetzen von Abgaben für die Reproduktion der MineralRohstoffbasis bei der Ausarbeitung dieser Lagerstätten befreit wurden (siehe Absatz 2 Pkt. 2 Art. 342 SKRF). In den Haushalt von SPb; Steuer für die Gewinnung von Kohlenwasserstoffrohstoffen (mit Ausnahme von Naturbrenngas) - 5%; Steuer für die Gewinnung Von ballgemein verbreiteten Bodenschätzen - 100%; Steuer für die Gewinnung von Bodenschätzen (mit Ausnahme von Kohlenwasserstoffrohstoffen, Naturdiamanten und allgemein verbreiteten Bodenschätzen) - 60%.; Steuer für die Förderung von Bodenschätzen in Form von Naturdiamanten - nach der Norm 100%; regelmässige Zahlungen für die Förderung von Bodenschätzen (royalty) bei der Erfüllung des Abkommen über die Teilung der Produktion in Form vom KohlenwasserstoffRohstoff (mit Ausnahme des brennbaren Erdgases) – nach der Norm 5%.Die restlichen Eingänge in den Föderalhaushalt.


132

Verwaltungsabgabe

Wassersteuer

8.

9.

SKRF Teil II vom 05.08.2000 N r. 1 1 7 - F G Kapitel 25.2 (mit Änderungen zum 30.04.2008).

SKRF Teil II vom 05.08.2000 N r. 1 1 7 - F G Kapitel 25.3 (mit Änderungen zum 30.04.2008). Der Wert und der Inhalt der Klage, die in ordentlichen Gerichten, Schiedsgerichten, im Verfassungsgericht und im Obersten Gerichtshof der RF behandelt werden; Ausführung von anderen wesentlichen Rechtshandlungen und die Ausstellung von Dokumenten von Gerichten, Behörden und Organen.

Umfang des Wassers, das aus dem Gewässerobjekt entnommen wurde im Steuerzeitraum; Fläche des bereitgestellten Wasserraums; Menge der produzierten E l e k t r o e n e rg i e ; Produktion von Holzvolumen, das in Flößen und Scheren abgeflößt wird im Steuerzeitraum, (tausend Kubikmeter) und der Abflößungs-entfernung (km/100)

Klageanträge und Beschwerden, die in ordentliche Gerichte, Schiedsgerichte , den Schiedsrichtern in das Verfassungsgericht der RF eingereicht werden; Ausführung von notariellen Handlungen durch Notare der staatlichen Notarkanzleien; Staatliche Registrierung von Zivilstandsakten; Staatliche Registrierung von Rechtspersonen, einschließlich der staatlichen Registrierung von Änderungen, die in die Gründungsdokumente der Rechtspersonen eingetragen werden, für die Registrierung von Bürgern als individuelle Unternehmer und die staatliche Registrierung bei der Einstellung der individuellen Unternehmertätigkeit der Bürger aufgrund einer Beschlussfassung des Bürgers über die Einstellung dieser Tätigkeit; Behandlung und Ausgabe von Dokumenten, die mit dem Erwerb der Staatsbürgerschaft der RF oder mit dem Austritt aus der Staatsbürgerschaft der RF zusammenhängen, sowie die Ausführung von anderen wesentlichen Rechtshandlungen. Nutzungsarten der Gewässerobjekte; Wasserentnahme aus Gewässerobjekten; Nutzung des Wasserbeckens der Gewässerobjekte, außer Holzabbau in Flößen und Scheren; Nutzung der Gewässerobjekte ohne Wasserentnahme für hydroenergetische Zwecke; Nutzung von Wasserobjekten für Holzabbau des Treibholzes in Flößen und Scheren. V e r anlagungszeitraums; Quartal.

Spätestens bis zum 20. Zag des Monats, der nach der abgelaufenen Veranlagungsperiode folgt.

Bis zum Handlungsmoment oder innerhalb von einer Frist von 10 Tagen vom Tag der Inkraftsetzung des Gerichtsurteils.

In Rubeln (Taus. Rub.) abhängig von der Art der Wassernutzung, des wirtschaftlichen Gebietes des Objektes der Wasserverwendung.

In Abhängigkeit von Inhalt oder Wert der Klage; in einer festen Summe ausgedrückt in Rubel, oder im prozentualem Verhältnis zur entsprechenden Summe (zur Klage, zum bescheinigten Vertrag etc.).

100% in den Föderalhaushalt.

In Übereistimmung mit dem Budgetkodex der RF .


133

10.

E i n heitssteuer für Zugerechnetes Einkommen für einzelne Tätigkeitsarten

SKRF Teil II vom 05.08.2000. N r. 11 7 - F G , Kapitel 26.3 (mit Änderungen zum 30.04.2008) Gesetz von Sankt-Petersburg vom 17.06.2003 N r. 2 9 9 - 3 5 (mit Änderungen zum 21.11.2007).

Das zugerechnete Einkommen des Steuerzahlers im Bezug auf die folgenden Arten der unternehmerischen Tätigkeit: 1) Lebensdienstleistungen, ihre Gruppen, Untergruppen, Arten und (oder) getrennten Umgangsdienstleistungen, die gemäß dem Allgemeinen Russischen Kassierer klassifiziert werden; 2) Veterinärdienstleistungen; 3) Dienstleistung im Bereich von Reparaturarbeiten, technischer Wartung und Wäsche von Fahrzeugen 4) Dienstleistung im Bereich der Aufbewahrung von Autotransport-mitteln auf gebührenpflichtigen Parkplätzen 5) Fracht- und Passagiertransportleistungen, die von Organisationen und Einzelunternehmen ausgeführt werden, die nicht mehr als über 20 Fahrzeuge verfügen (nutzen, besitzen), die für Erfüllung von diesen Dienstleistungen erforderlich sind; 6) Einzelhandel, die über Verkaufsbuden, Verkaufsstände und andere Handelsorganisationsobjekte, die keine Kaufhallen besitzen, durchgeführt wird, darunterauch diejenigen, die keine stationäre Handelsfläche besitzen; 7) Nährungsdienstleistungen, die überNährungsorganisationsobjekte, die keine Bedienungssäle für Kunden besitzen, durchgeführt wird; 8) Verbreitung und (oder) Unterbringung der Außenwerbung 9) Verbreitung und (oder) Unterbringung der Werbung an Autobusen aller Typen, Straßenbahnen, Omnibussen, Personen- und Lastkraftwagen, Anhänger, Halbanhänger und anderen Anhängertypen, sowie auch an Flugschiffen; 10) Dienstleistung im Bereich der Obergabe zum zeitweiligen Besitz und (oder) Ausnutzung von stationären Handelsflächen, die sich auf den Märkten und an Objekten des stationären Handelsnetzes, die über keine Handelshallen verfügen, an Objekten des nichtstationären Handelsnetzes (Ladentischen, Zelten, Läden, Containers, Boxen und anderen Objekten), sowie an Objekten der Organisation für Gemeinschaftverpflegung, die keinen Bedienungsraum für Besucher haben; 11) Einzelhandel, die über Geschäfte und Pavillons mit einer Kaufsaalflä-che unter 150 qm für jedes Objekt der Handelsorganisation durchgeführt wird. Höhe des zugerechneten Einkommens, die als Produkt der Grunderträglichkeit in einer bestimmten Tätigkeitsart berechnet wird, die für den Veranlagungszeitraum Berechnet wurde, und Höhe des physischen Wertes, der diese Tätigkeitsart charakterisiert Die Grunderträglichkeit wird auf Koeffizienten Kl und K2 korregiert (vergrößert).

Veranlagungsz e i t raums Quartal

Die Bezahlung der Einheitssteuer erfolgt von den Steuerzahlern nach den Ergebnissen des Veranlagungszeitraums spätestens bis zum 25. Tag des ersten Monats, der nach dem Veranlagungszeitraum folgt Einreichung der Steuerdeklarationen in die Steuerorgane spätestens bis zum 20. des nächsten Monats des nächsten Veranlagungszeitraums.

15% von der Höhe des zugerechneten Einkommens

In den Haushalt von Sankt-Petersburg -90% mit teilweiser Verteilung in lokale Haushalte; In den Haushalt des Föderalen Fonds der Krankenpflichtversicherung -0,5%; In die Haushalte der Gebietsfonds der Krankenpflichtversicherung -4,5%; In den Haushalt des Sozialversicherungsfonds derRF-5%.


134

E i n heitssteuer bei der Anwendung des vereinfachten Besteuerungssystems

Minimalsteuer bei der Anwend u n g des vereinfachten Besteuerungssystems

E i n heitslandw i r t schaftlicher Steuer

11.

12.

13.

SK RF, Teil. II vom 05.08.2000r. N r. 11 7 - F G , Kap. 26.1 (mit Änderungen zum 30.04.2008).

SK RF, Teil II vom 05.08.2000 N r. 11 7 - F G , Kap. 26.2 (mit Änderungen zum 30.04.2008).

SK RF, Teil II vom 05.08.2000 N r. 11 7 - F G , Kap. 26.2 (mit Änderungen zum 30.04.2008).

Geldausdruck des Einkommens, das entsprechend Art. 346.15 SK RF bestimmt wird.

Einkommen unter Abzug der Ausgaben. Die Minimalsteuer wird in dem Fall bezahlt, wenn die Summe der nach allgemeiner Ordnung berechneten Einheitssteuer des Besteuerungsobjekts für Einkommen unter Abzug der Ausgaben kleiner, als die Summe der berechneten Minimalsteuer ist. Geldausdruck des Eikommens unter Abzug der Ausgaben.

Geldausdruck des Einkommens unter Abzug der Ausgaben.

2. Einkommen unter Abzug der Ausgaben.

Einkommen unter Abzug der Ausgaben.

Geldausdruck des Einkommens

I.Einkommen,

Steuerzahler-Organisationen - spätestens bis zum 31. März des Jahres, das nach der abgelaufenen Veranlagungsperiode folgt; Vorauszahlungen der Steuer werden spätestens bis zum 25. Tag des ersten Monats geleistet, der nach der abgelaufenen Berichtsperiode folgt.

Steuerzahler-Organisationen - spätestens bis zum 31. März des Jahres, das nach der abgelaufenen Veranlagungsperiode folgt; - Steuerzahler - individuelle Unternehmer - spätestens bis zum 30. April des Jahres, das nach dem abgelaufenen Veranlagungszeitraum Folgt.

Veranlagungszeitraum - Kalenderjahr.

Veranlagungszeitraum - Kalenderjahr Berichtsperiode – Halbjahr.

Steuerzahler-Organisationen - spätestens bis zum 31. März des Jahres, das nach der abgelaufenen Veranlagungsperiode folgt; - Steuerzahler - individuelle Unternehmer - spätestens bis zum 30. April des Jahres, das nach dem abgelaufenen Veranlagungszeitraum folgt. Vorauszahlungen der Steuer werden spätestens bis zum 25. Tag des ersten Monats geleistet, der nach der abgelaufenen Berichtsperiode folgt.

Veranlagungszeitraum - Kalenderjahr Berichtsperioden - erstes Quartal, Halbjahr und neun Monate des Kalenderjahres.

In den Haushalt des Pensionsfonds der RF-60%; In den Haushalt des Föderalen Fonds der Krankenpflichtversicherung - 2%; In die Haushalte der Gebietsfonds der Krankenpflichtversicherung -18%; In den Haushalt des Sozialversicherungsfonds der RF-20%. In Haushalt Sankt-Petersburgs-90%; In den Haushalt des Föderalen Fonds der Krankenpflichtversicherung -0,2%; In die Haushalte der Gebietsfonds der Krankenpflich Tversicherung -3,4%; In den Haushalt des Sozialversicherungsfonds der RF-6,4%.

6% der Steuerbasis

In den Haushalt von Sankt-Petersburg -90% mit teilweiser Verteilung in lokale Haushalte; In den Haushalt des Föderalen Fonds der Krankenpflichtversicherung-0,5%; In die Haushalte der Gebietsfonds der Krankenpflichtversicherung -4,5%; In den Haushalt des Sozialversicherungsfonds derRF-5%.

1% der Steuerbasis

15% der Steuerbasis

6% der Steuerbasis


135

Ve r m ö genssteuer für Organisationen

Ve r m ö genssteuer für natürliche Personen

1.

2.

G e s e t z R F v o m 09.12.1991 N r. 2 0 0 3 - 1 «Ober die Vermögenssteuerfür natürliche

SKRF Teil II vom 05.08.2000 Nr.l 17-FG Kapitel 30 (mit Änderungen Zum 30.04.2008) Gesetz von SPb vom 2 6 . 11 . 2 0 0 3 N r. 6 8 4 - 9 6 «Ober die Vermögenssteuer für Organisatione» (mit Änderungen zum 02.11.2007).

Wohnhäuser, Wohnungen, Landhäuser, Garagen und sonstige Bauten, Räumlichkeiten und Gebäude.

1. Für russische Organisationen - bewegliches und unbewegliches Vermögen, das auf der Bilanz der Organisation als Grundmittelobjekte gemäß festgelegte Ordnung der buchhalterischen Rechnungsführung berechnet wird. 2. Für ausländische Organisationen, die ihre Tätigkeit in der RF über ständige Vertretungen ausführen, - bewegliches und unbewegliches Vermögen, das zu den Grundmittelobjekten gehört. 3. Für ausländische Organisationen, die ihre Tätigkeit in der RF nicht über ständige Vertretungen ausführen, gilt das sich auf dem Gebiet der RF befindende Immobilienvermögen, das den angeführten ausländischen Organisationen aufgrund des Eigentumsrechts gehört. Gesamter Inventurwert des Vermögens.

Veranlagungszeitraum Kalenderjahr. Berichtsperioden - erstes Quartal, Halbjahr und neun Monate des Kalenderjahres. Das gesetzgebende (repräsentative) Organ eines Subjekts der RF ist bei der Steuerbestimmung dazu berechtigt für einzelne Kategorien von Steuerzahlern das Recht vorzusehen die Vorauszahlungen der Steuer innerhalb des Veranlagungszeitraums nicht zu berechnen und zu bezahlen. In Sankt-Petersburg sind die Vorauszahlungen Vorgesehen.

In gleichen Anteilen inzwei Fristen - spätestensbis zum 15. September und zum 15. November.

Die Steuer und die Vorauszahlungen der Steuer unterliegen einer entsprechenden Bezahlung spätestens bis zu der Frist, die für die Einreichung der Steuerdeklaration nach den Ergebnissen des Veranlagungszeitraums, Der Steuerberechnungen für Vorauszahlungen für den Veranlagungszeitraum bestimmt ist. Steuerzahler reichen die Steuerberechnungen der Vorauszahlungen der Steuer spätestens nach 30 Tagen vom Ablaufstag der entsprechenden Berichtsperiode ein. Die Steuerdeklarationen nach den Ergebnissen des Veranlagungszeitraums werden spätestens bis zum 30. März des Jahres eingereicht, das nach dem abgelau.

STEUERN VON SANKT-PETERSBURG Wert des Vermögens im Jahresdurchschnitt, welches als Besteuerungsobjekt angesehen wird. Dieses Eigentum wird nach seinem Restwert berechnet, der gemäß festgelegter Ordnung der buchhalterischen Rechnungsführung gebildet wird, die in der Berichtspolitik der Organisation bestimmt ist.

Es sind in Sankt-Pe-tersburg ab 01.01.2005 г. folgende Sätze festgelegt: - in bezug auf Wohnhäuser, Wohnungen, Landhäuser und andere Wohnbauten, Räumlichkeiten und Gebäude: Bis zu 300 tausend

Die Steuersätze werden durch Gesetze der Subjekte der RF festgelegt und können 2,2% nicht überschreiten. Es wird eine Festlegung von differenzierten Steuersätzen in Abhängigkeit von den Kategorien der Steuerzahler und (oder) des Vermögens zugelassen, das als Besteuerungsobjekt angesehen wird. In Sankt-Petersburg gilt der Einheitssatz von 2,2%.

In die lokalen Haushalte der Munizipalbildungen von Sankt-Petersburg am Standort des Besteuerungsobjekts.

100% in den Haushalt von Sankt-Petersburg.


136

3.

Grundsteuer

SK RF, Teil II vom 05.08.2000. N r. 1 7 7 - F G das Kapitel 31 (mit Änderungen zum 30.04.2008) Das Gesetz Sankt-Petersburgs vom 2 8 . 11 . 2 0 0 5 N r. 6 11 - 8 6 «Über die Bodensteuer in SanktPetersburg und Eintragung der Ergänzung ins Gesetz von Sankt-Petersburg «Über Steuerbegün

Personen» (mit Änderungen zum 22.08.2004) Gesetz von Sankt-Petersburg vom 11 . 11 . 2 0 0 3 N r. 6 2 5 93«Ober einzelne Fragen der Besteuerung in SanktPetersburg» (mit Änderungen zum 08.05.2007 г). Grundstücke, Teile der Grundstücke, Bodenanteile (im Fall des Teileigentums), die auf dem Territorium von Sankt-Petersburg liegen und, die an die Organisationen und natürliche Personen als Eigenbesitz zur ständigen (fristlosen) Nutzung oder als lebenslanger geerbter Besitz bereitgestellt sind

Katasterwert der Grundstücke die als Steuerobjekte anerkannt werden nach dem Zustand auf das 1. Januar vom Jahr, das die Steuerperiode ist. Die Steuerbasis klärt sich abgesondert nach jedem Grundstück und nach jedem Anteil im Recht des allgemeinen Eigentumes auf das Grundstück unter Berücksichtigung der Kategorie der Steuerzahler und der konkreten Steuersätze. Die Steuerperiode Das Kalenderjahr Die Rechnungsperiode für die Organisationen und der individuellen Unternehmer - I das Quartal, 2 Quartal, 3 Quartal des Kalenderjahrs. Оrganisationen und individuelle Unternehmer leisten die Vorzahlungen spätestens am letzten Tag des Monats, der der abgelaufenen Berichtsperiode folgt, die Bodensteuer nach Ablauf der Steuerperiode wird spätestens am 1. Februar des Jahres bezahlt, die der abgelaufenen Steuerperiode folgt. Die natürliche Personen die keine individuellen Unternehmer sind, sowie Steuerzahler – natürliche Personen, die individuelle Unternehmer sind und die ihnen gehörenden Grundstücke in unternehmerischen Tätigkeit nicht benutzen, bezahlen die Steuer aufgrund der

0,004 % vom Katasterwert der Grundstücke, die bezogenen auf die Erden im Bestand der Zonen landwirtschaftlichen in den Siedlungen und für die landwirtschaftliche Produktion verwendet sind; 0,042 % vom Katasterwert der Grundstücke, die eliehen sind: - Die Objekte des Wohnraumbestandes; - Die Objekte der ingeniermässigen Infrastruktur vom Wohnung Komplex (außer den Objekten, die sich nicht auf den Wohnungsfonds und seiner Infrastruktur) beziehen; - Die Garagen; - Die Grundstücke, die für den Wohnungsbau erworben (bereitgestellt sind); - Für die persönliche hilfs- und Landwirtschaft, der Gärtnerei, des Gemüseanbaus und der

Ruh.-0,1%, ab 300 tausend Rub. bis 500 tausend Rub. -0,2%, über 500 tausend Rub. -0,3%. - in bezug auf Garagen und andere nicht für Wohnzwekke bestimmte Gebäude: Bis zu 300 tausend Rub.0,1%, ab 300 tausend Rub. bis 500 tausend Rub. -0,3%, über 500 tausend Rub. -2,0%.

100% in den Haushalt von Sankt-Petersburg.


137

4.

Transportsteuer

SKRF Teil II vom 05.08.2000 Nr.l 17-FG Kapitel 28 (mit Änderungen zum 30.04.2008). Gesetz von Sankt-Peters bürg vom 0 4 . 11 . 2 0 0 2 N r. 4 8 7 - 5 3 «Ober die Tr a n s p o r t steuer» (mit Änderungen zum 26.09.2007 г.).

stigungen » (mit Änderungen zum 2.11.2007). Befehl des Finanzministeriums der RF vom 23.09.2005 Nr.124n (mit Änderungen zum 29.03.2007). Autos, Motorräder, Motorroller, Busse und andere selbst fahrende Fahrzeuge und Luftkörperund Kettenfahrzeugmechanismen, Flugzeuge, Hubschrauber, Motorschiffe, Yachten, Segelschiffe, Kutter, Oberschneefahrzeuge, Motorschlitten, Motorboote, Wasserjets, Schleppkähne und andere Wasser- und Lufttransportmittel, die entsprechend der festgelegten Ordnung nach der Gesetzgebung RF registriert wurden. 1) für Transportmittel mit Motorantrieb, - Leistungskraft des Motors in PS; 2) für Lufttransportmittel, für die die Hubkraft bestimmt wird, - die ausgewiesene statische Hubkraft im Vollastbetrieb in Bodenbedingungen in Kilopond; 3) für Schleppkähne Bruttoraum-gehalt in Registertonnen; 4) für andere Wasser- und Lufttransportmittel - Einheit des Transportmittels.

Die Steuerperiode Das Kalenderjahr. Die Rechnungsperiode für die Organisationen - I, II, III Quartale.

Die Organisationen bezahlen die Anzahlungszahlungen nicht später als letztes Datum, das zur ablaufenden Rechnungsperiode (den 30. April nächst, den 31. Juli, den 31. Oktober). Die Steuer, die der Bezahlung nach den Ergebnissen der Steuerperiode unterliegt, wird nicht später als Frist der Abgabe der Steuererklärung nach den Ergebnissen der Steuerperiode - den 1. Februar des Jahrs, das zur ablaufenden Steuerperiode nächst, bezahlt. Die physischen Personen bezahlen die Steuer aufgrund der Steuermitteilung nicht später den 1. Juni des Jahrs, das zur ablaufenden Steuerperiode nächst.

bekommenen Steuermitteilung nicht später den 1. April des nächsten jahrs das nach der abgelaufenen Veranlagungsperiode folgt.

Die Sätze sind in festen Beträgen festgelegt in Abhängigkeit von der Kategorie der Transportmittel gerechnet auf eine Pferdestärke der Leistungskraft des Motors des Transportmittels, eine Registertonne des Transportmittels, auf jedes Kilopond der Hubkraft oder auf die Transportmitteleinheit.

Viehzucht; 1,5 % vom Katasterwert der übrigen Grundstücke.

In den Haushalt von Sankt-Petersburg am Standort der Transportmittel.


138

Glücksspielsteuer

SKRF Teil II vom 05.08.2000 N r. 1 1 7 - F G Kapitel 29 (mit Änderungen zum 30.04.2008) Gesetz von Sankt-Petersburg vom 11 . 11 . 2 0 0 3 Nr.623-94 «Ober die Glücksspielsteuer in SanktPetersburg» (mit Änderungen zum 18.10.2004). Spieltisch; Spielautomat; Totalisatorkasse; Wettbürokasse.

Anzahl der Spieltische, der Spielautomaten und der Kassen.

Veranlagungszeitraum Kalendermonat.

Spätestens bis zum 20. Tag des Monats, der nach dem abgelaufenen Veranla gungszeitraum folgt.

Für einen Spieltisch -125000 Rub. im Monat; Für einen Spielautomaten - 7500 Rub. im Monat; Für eine Totalisatorkasse - 125000 Rub. im Monat; Für eine Wettbürokasse - 125000 Rub. im Monat.

100% in den Haushalt von Sankt-Petersburg.

(1) In Übereinstimmung mit dem SK der RF und den Artikeln 50, 56, 61.1 und 146 des Budgetkodex der RF vom 31.07.1998 Nr. 145-FG (mit Änderungen und Ergänzungen, die ab dem 01.01.2008 in Kraft getreten sind) (2) Der Satz von 15% wird ebenfalls für Erträge in Form von Prozenten für Obligationen mit Hypothekendekkung angewendet, die nach dem 01.01.2007 emittiert wurden, und für Erträge von Gründern der Treuhandverwaltung für Hypothekendeckung, die aufgrund des Erwerbs von Hypothekenteilnahmezertifikaten erhalten wurden, die vom Verwalter der Hypothekendeckung nach dem 1. Januar 2007 herausgegeben wurden. (3) Der Satz von 9% wird ebenfalls für Erträge in Form von Prozenten für Obligationen mit Hypothekendekkung angewendet, die bis zum 01.01.2007 emittiert wurden, und für Erträge von Gründern der Treuhandverwaltung für Hypothekendeckung, die aufgrund des Erwerbs von Hypothekenteilnahmezertifikaten erhalten wurden, die vom Verwalter der Hypothekendeckung bis zum 1. Januar 2007 herausgegeben wurden. (4) Der Satz von 0% wird ebenfalls für Erträge in Form von Prozenten für staatliche Valutaschuldverschreibungen von 1999 angewendet, die bei der Novation von innerstaatlichen Valutaschuldverschreibungen der Serie III emittiert wurden, die ihrerseits zwecks der Gewährung von Bedingungen emittiert wurden, die für die Regelung der inneren Valutaschulden der ehemaligen UDSSR und der inneren und äußeren Valutaschulden der RF notwendig sind.

5.


6. STAATSAUFTRAG VON SANKT-PETERSBURG Die Gesetzgebung der RF und die Gesetzgebung von Sankt-Petersburg auf dem Gebiet der Bildung, Vergabe und Erfüllung des staatlichen Auftrags bestehen aus den folgenden normativen Hauptrechtsakten: Das föderale Gesetz vom 21.07.2005 Nr. 94-FG «Über die Vergabe der Aufträge auf Warenlieferungen, Ausführung der Arbeiten, Erbringung von Dienstleistungen für den staatlichen und munizipalen Bedarf» (weiter - das föderale Gesetz Nr. 94-FG); Das Zivilgesetzbuch der RF; Der Budgetkodex der RF; Das föderale Gesetz vom 26.07.2006 Nr. 135-FG «Über den Konkurrenzschutz»; Die Anordnung der Regierung der RF vom 27.02.2008 Nr. 236-р (Verzeichnis der Waren, Arbeiten, Dienstleistungen, Vergabe der Aufträge auf Lieferungen, deren Ausführung und Erbringung durch Versteigerung ausgeführt wird); Die Verordnung der Regierung von Sankt-Petersburg vom 30.11.2005 Nr. 1829 «Über die Maßnahmen der Verbesserung des System des staatlichen Auftrags von Sankt-Petersburg» (weiter - die Verordnung der Regierung von Sankt-Petersburg Nr. 1829); Die Verordnung der Regierung von Sankt-Petersburg vom 30.11.2005 Nr. 1830 «Über die Bildung der staatlichen Kommissionen des bevollmächtigten Organs der Vergabe des staatlichen Auftrag von Sankt-Petersburg» (in der Fassung vom 12.12.2007); Die Anordnung des Komitees für wirtschaftliche Entwicklung, Industriepolitik und Handel vom 27.12.2005 Nr. 97-p «Über die Bestätigung der methodischen Anforderungen an die Unterlagen über die Vergabe des staatlichen Auftrags von Sankt-Petersburg» (in der Fassung vom 27.09.2007); Die Anordnung des Komitees für wirtschaftliche Entwicklung, Industriepolitik und Handel vom 30.12.2005 Nr. 99-p «Über die Bestätigung der Arbeitsordnung des Vollzugsorgans der Staatsgewalt von Sankt-Petersburg, das mit der Erfüllung der Funktionen hinsichtlich der Vergabe des staatlichen Auftrags von Sankt-Petersburg für die staatlichen Auftraggeber von Sankt-Petersburg ersten Niveaus bevollmächtigt ist». Das föderale Gesetz Nr. 94-FG bestimmt einheitliche Ordnung der Vergabe von Aufträgen und hat eine direkte Rechtswirkung auf dem gesamten Territorium der RF. Durch das föderale Gesetz Nr. 94-FG sind die Hauptbegriffe auf dem Gebiet des staatlichen Auftrags und Verfahren der Vergabe des staatlichen Auftrags festgelegt, die Prozeduren der Vergabe des staatlichen Auftrags sind bis ins Detail geregelt, einschließlich des Versteigerungsverfahrens. Die Ordnung der administrativen Berufung gegen die Prozeduren der Vergabe des staatlichen Auftrags durch die Teilnehmer der Auftragsvergabe wurde festgelegt. Gemäß dem föderalen Gesetz Nr. 94-FG versteht man unter dem staatlichen oder munizipalen Kontrakt einen Vertrag, der von dem Auftraggeber im Nahmen der RF, eines Subjektes der RF oder der Munizipalformation zum Zweck der Sicherung des staatlichen oder munizipalen Bedarfs abgeschlossen wird. Die Vergabe des staatlichen oder munizipalen Auftrags kann durchgeführt werden: 1) mittels Versteigerung in Form von einem Wettbewerb, einer Versteigerung, einschließlich der Versteigerung in elektronischer Form. 2) ohne Versteigerung (Notierungsanfrage, bei dem einzigen Lieferanten (Vollzieher, Auftragnehmer), bei Warenbörsen). In allen Fällen wird die Antragsvergabe mittels Versteigerung durchgeführt, mit Ausnahme der vom föderalen Gesetz Nr. 94-FG vorgesehenen Fälle. Unter einem Wettbewerb versteht man eine Versteigerung, deren Gewinner eine Peson anerkannt wird, die die besten Bedingungen zur Erfüllung des staatlichen oder munizipalen Kontrakts angeboten hat, und derem Antrag auf die Wettbewerbteilnahme die erste Nummer verliehen ist. Unter einer Versteigerung, um das Recht zu bekommen, einen staatlichen oder munizipalen Kontrakt abzuschließen, versteht man eine Versteigerung, deren Gewinner die Person anerkannt wird, die den niedrigsten Preis des staatlichen oder munizipalen Kontrakts angeboten hat. Wettbewerbe und Auktionen können offen und geschlossen sein. Die Ordnung der Durchführung von Versteigerung in Form von Wettbewerben oder Versteigerungen ist in den Kapiteln 2 und 3 des föderalen Gesetzes Nr. 94-FG festgelegt. Die Ordnung der Auftragsvergabe ohne Versteigerung ist in den Kapiteln 4 bis 7 des föderalen Gesetzes Nr. 94FG festgelegt. Gemäß Artikel 8 des föderalen Gesetzes Nr. 94-FG gelten als Teilnehmer der Auftragsvergabe die Personen, die Ansprüche auf die Schließung des staatlichen oder munizipalen Kontrakts erheben. Als Teilnehmer der Auftragsvergabe kann jede juristische Person sein, unabhängig von der Organisations- und Rechts- und Eigentumsform, Lage 139


und Herkunft des Kapitals oder jede natürliche Person, einschließlich individueller Unternehmer. An die Teilnehmer der Auftragsvergabe werden bei der Auftragsvergabe mittels Versteigerung gemäß Artikel 11 des föderalen Gesetzes Nr. 94-FG folgende obligatorische Anforderungen gestellt: 1) die Übereinstimmung der Teilnehmer der Auftragsvergabe mit den Anforderungen, die gemäß der Gesetzgebung der RF an die Personen gestellt werden, die Warenlieferungen, Ausführung der Arbeiten, Erbringung von Dienstleistungen vollziehen, die Versteigerungsobjekte sind; 2) keine Liquidierung des Teilnehmers der Auftragsvergabe - der juristischen Person und kein Beschluss vom Schiedsgericht über die Anerkennung als Bankrott des Teilnehmers der Auftragsvergabe - der juristischen Person, des individuellen Unternehmers und über die Eröffnung eines Wettbewerbsbetrieb; 3) keine Unterbrechung der Tätigkeit des Teilnehmers der Auftragsvergabe in der durch den Kodex der RF über Verwaltungsrechtsverletzungen vorgesehenen Ordnung zum Tag der Antragsbearbeitung auf die Wettbewerbteilnahme oder der Teilnahme an der Versteigerung; 4) keine Schulden bei dem Teilnehmer der Auftragsvergabe hinsichtlich der angerechneten Steuern, Abgaben und anderer obligatorischen Auszahlungen in die Budgets des beliebigen Niveaus oder in die staatlichen, nicht aus dem Budget finanzierten Fonds für das vergangene Kalenderjahr, deren Größe 25% des Bilanzwertes vom Aktivbestand des Teilnehmers der Auftragsvergabe nach den Angaben der buchhalterischen Berichterstattung für die letzte vollendete Rechnungsperiode übersteigt (der Teilnehmer der Auftragsvergabe stimmt mit der Anforderung überein, wenn er gegen das Vorhandensein der angegebenen Schulden gemäß der Gesetzgebung der RF Berufung einlegt hat, und der Beschluss bei solcher Beschwerde zum Tag der Bearbeitung des Antrags auf die Teilnahme am Wettbewerb oder des Antrags auf die Teilnahme an der Versteigerung nicht gefasst wurde). Bei der Auftragsvergabe mittels Versteigerung hat der Auftraggeber, das bevollmächtigte Organ das Recht, die folgenden Anforderungen an die Teilnehmer der Auftragsvergabe zu stellen: 1) Besitzen von den Teilnehmern der Auftragsvergabe die ausschließlichen Rechte auf die Objekte des intellektuellen Eigentums, wenn in Zusammenhang mit der Erfüllung des staatlichen oder munizipalen Kontrakt der Auftraggeber die Rechte auf Objekte des intellektuellen Eigentums erwirbt; 2) Fehlen der Angaben über die Teilnehmer der Auftragsvergabe im Register der unredlichen Lieferanten; 3) im Falle wenn bei der Auftragsvergabe auf die Ausführung von den Bauarbeiten (Renovierung, Generalreparatur) am Objekt des Investitionsbaus mittels Versteigerung der Startpreis (Maximalpreis) des Kontraktes (Lotpreis) 50 Mio. Rubel und mehr beträgt, hat der staatliche (munizipale) Auftraggeber, das bevollmächtigte Organ das Recht, an die Teilnehmer der Auftragsvergabe die Anforderung zu stellen, in den letzten 5 Jahren vor dem Ablaufen der Frist für die Antragstellung auf die Teilnahme an der Versteigerung, Bauarbeiten (Renovierung, Generalreparatur) am Objekt des Investitionsbaus, die zur derselben Gruppe, Untergruppe oder einer der mehreren Gruppen, Untergruppen der Arbeiten gehören, für deren Erfüllung der Auftrag vergeben wird, zu erfüllen, gemäß der Nomenklatur von Waren, Arbeiten, Dienstleistungen für den staatlichen (munizipalen) Bedarf, die durch das föderale Organ der Vollzugsgewalt bestätigt wird, das die normative Rechtsregulation auf dem Gebiet der Auftragsvergabe durchführt, deren Wert nicht weniger als 20% des Startpreises (Maximalpreises) des Kontraktes (Lotpreises) ausmacht; zum Erwerb des Rechts auf Schließung dieses Kontrakts wird eine Versteigerung durchgeführt (dabei wird der Wert aller von dem Teilnehmer der Auftragsvergabe ausgeführten Arbeiten (unter Anrechnung der Rechtsnachfolge) an dem Aufbau, der Renovierung, der Generalreparatur eines der Objekte vom Investitionsbau berechnet (nach der Wahl des Teilnehmers von der Auftragsvergabe). Die Regierung der RF hat das Recht, zusätzliche Anforderungen an die Teilnehmer der Auftragsvergabe bei der Vergabe des Auftrags hinsichtlich der Warenlieferung für den Bedarf der Landesverteidigung und Staatssicherheit zu stellen. Es ist verboten, die Anforderungen an die Teilnehmer der Auftragsvergabe zu stellen, die im Artikel 11 des föderalen Gesetz Nr. 94-FG nicht vorgesehen sind. Unter Berücksichtigung des Artikels 3 des föderalen Gesetzes Nr. 94-FG versteht man unter dem Staatsbedarf von Sankt-Petersburg als Subjekt der RF die durch die Budgetmittel von Sankt-Petersburg und durch Außenbudgetquellen der Finanzierung gewährleisteten Bedürfnisse von Sankt-Petersburg, der staatlichen Auftraggeber an Waren, Arbeiten, Dienstleistungen, die für die Erfüllung der Funktionen und Vollmächten von Sankt-Petersburg, der staatlichen Auftraggeber notwendig sind, einschließlich der Realisierung der regionalen Zielprogramme. Die staatlichen Auftraggeber von Sankt-Petersburg sind je nach ihrer Kompetenz in die staatlichen Auftraggebern von Sankt-Petersburg ersten Niveaus und die staatlichen Auftraggebern von Sankt-Petersburg zweiten Niveaus unterteilt. Die staatlichen Auftraggeber von Sankt-Petersburg ersten Niveaus sind gemäß der amtlichen Struktur der Haushaltskosten von Sankt-Petersburg für das entsprechende Finanzjahr die Vollzugsorgane der Staatsgewalt von SanktPetersburg, die die Hauptverteiler von Budgetmittel von Sankt-Petersburg sind. 140


Die staatlichen Auftraggeber von Sankt-Petersburg zweiten Niveaus sind die Haushaltsinstitutionen und andere Empfänger der Budgetmittel von Sankt-Petersburg, die von den staatlichen Auftraggebern von Sankt-Petersburg ersten Niveaus durch die Verordnung der Regierung von Sankt-Petersburg Nr. 1829 per Gesetz zur Auftragsvergabe bevollmächtigt sind. Die Bestimmung über die Organisation der Tätigkeit der Vollzugsorgane der Staatsgewalt von Sankt-Petersburg auf dem Gebiet der Bildung, Vergabe und des Vollziehens des staatlichen Auftrags von Sankt-Petersburg (weiter – Bestimmung), die durch die Verordnung der Regierung von Sankt-Petersburg Nr. 1829 festgelegt ist, bestimmt die Zusammenwirkungsordnung der Vollzugsorgane der Staatsgewalt von Sankt-Petersburg auf dem Gebiet der Bildung, Vergabe und des Vollziehens des staatlichen Auftrags von Sankt-Petersburg. Gemäß der Verordnung der Regierung von Sankt-Petersburg Nr. 1829 ist das Komitee für wirtschaftliche Entwicklung, Industriepolitik und Handel das Vollzugsorgan der Staatsgewalt von Sankt-Petersburg, das mit der Erfüllung der Funktionen bezüglich der Vergabe des Auftrags von Sankt-Petersburg für die Warenlieferungen, Ausführung der Arbeiten, Erbringung von Dienstleistungen für den staatlichen Bedarf für die staatlichen Auftraggeber von Sankt-Petersburg ersten Niveaus (weiter – das bevollmächtigte Organ) bevollmächtigt ist. Das bevollmächtigte Organ besitzt folgende Vollmächte (mit Ausnahme der Unterzeichnung der staatlichen Kontrakte von Sankt-Petersburg): - Durchführung der Versteigerung in Form eines offenen Wettbewerbs und einer offenen Versteigerung mit dem Startpreis (Maximalpreis) des Kontraktes bei allen Posten des Wettbewerbs und der Versteigerung auf die Summe ab 30 Mio. Rubel einschließlich, außer der Produktion, die von dem Komitee für bauliche Gestaltung und Straßenverkehrswesen, dem Baukomitee, dem Komitee für Energetik und Ingenieurversorgung eingekauft wird; - Durchführung der Versteigerung in Form eines offenen Wettbewerbs und einer offenen Versteigerung mit dem Startpreis (Maximalpreis) des Kontraktes bei allen Posten des Wettbewerbs und der Versteigerung auf die Summe ab 100 Mio. Rubel einschließlich – für die Produktion, die dem Komitee für bauliche Gestaltung und Straßenverkehrswesen, dem Baukomitee, dem Komitee für Energetik und Ingenieurversorgung eingekauft wird; - Durchführung der Versteigerung in Form eines offenen Wettbewerbs und einer offenen Versteigerung gemäß dem Produktionsverzeichnis, das von dem bevollmächtigten Organ im Versteigerungsverfahren eingekauft wird, unabhängig von dem Startpreis (Maximalpreis) des Kontraktes, der von der Regierung von Sankt-Petersburg bei dem Vorzeigen des Komitees für wirtschaftliche Entwicklung, Industriepolitik und Handel bestätigt wird, und auch in den anderen Fällen gemäß der Verordnung; - Durchführung der Versteigerung in Form eines geschlossenen Wettbewerbs und einer geschlossenen Versteigerung unabhängig von dem Startpreis (Maximalpreis) des Kontraktes in den Fällen, die durch die Gesetzgebung der RF vorgesehen sind; - die Vergabe des staatlichen Auftrags von Sankt-Petersburg für die Lieferungen von Börsenwaren für den Staatsbedarf von Sankt-Petersburg an den Warenbörsen mit dem Startpreis (Maximalpreis) des Kontraktes auf die Summe ab 30 Mio. Rubel einschließlich. Außerdem erfüllt das bevollmächtigte Organ andere Vollmächte auf dem Gebiet der Vergabe des staatlichen Auftrags, die durch die geltende Gesetzgebung der RF vorgesehen sind. Die Kontrolle der Erfüllung des staatlichen Auftrags, die auf jeder Stufe erfolgt, ist zwischen den entsprechenden Vollzugsorganen der Staatsgewalt von Sankt-Petersburg geteilt. Das Komitee für wirtschaftliche Entwicklung, Industriepolitik und Handel führt gemäß seiner Kompetenz, die durch die geltende Gesetzgebung und Verordnung bestimmt ist, die Kontrolle: - der Bildung des staatlichen Auftrag von Sankt-Petersburg; - der Einhaltung der methodischen Anforderungen; -der Prozedur der Zuweisung des Status des staatlichen Auftraggebers von Sankt-Petersburg zweiten Niveaus den Empfänger von Budgetmittel; - der Einhaltung durch die Auftraggeber der Prozedur der Schaffung, Bevollmächtigung und Bildung der Staatskommissionen bei der Vergabe des staatlichen Auftrags von Sankt-Petersburg durch. Das Komitee für Finanzkontrolle von Sankt-Petersburg führt die Kontrolle: - der Vergabe des staatlichen Auftrags von Sankt-Petersburg in der von der geltenden Gesetzgebung vorgesehenen Ordnung; - des Vollziehen des staatlichen Auftrags von Sankt-Petersburg aufgrund der Pläne, die von dem Gouverneur von Sankt-Petersburg bestätigt werden, oder in einzelnen Aufträgen des Gouverneurs durch. Die Kontrolle des Vollziehens des staatlichen Auftrags von Sankt-Petersburg wird außer dem Komitee für Finanzkontrolle von Sankt-Petersburg durch das Finanzkomitee von Sankt-Petersburg und von den staatlichen Auftraggebern von Sankt-Petersburg ersten Niveaus durchgeführt, gemäß ihrer Kompetenz, die durch die geltende Gesetzge141


bung und Verordnung bestimmt ist. Durch die Verordnung ist auch der Mechanismus der kollegialen Beschlussfassung über die Durchführung der Einkäufe für den Staatsbedarf von Sankt-Petersburg mittels eines Dreiniveau-Systems der Staatskommissionen für die Vergabe des staatlichen Auftrags von Sankt-Petersburg mit verschiedener Kompetenz abhängig von den Summen und Arten der Vergabe des staatlichen Auftrags geregelt: – staatliche zwischenbehördliche Kommissionen für die Vergabe des staatlichen Auftrags von Sankt-Petersburg (sechs Kommissionen, die durch das bevollmächtigte Organ abhängig von der Summe und dem Kaufobjekt gebildet werden); – staatliche Kommissionen der staatlichen Auftraggeber von Sankt-Petersburg ersten Niveaus für die Vergabe des staatlichen Auftrags von Sankt-Petersburg; – staatliche Kommissionen der staatlichen Auftraggeber von Sankt-Petersburg zweiten Niveaus für die Vergabe des staatlichen Auftrags von Sankt-Petersburg. Staatliche Auftraggeber ersten und zweiten Niveaus sind gemäß ihrer in der Bestimmung festgelegten Kompetenzen mit anderen Verfahren der Vergabe des staatlichen Auftrags von Sankt-Petersburg bevollmächtigt. Die Tätigkeit der Kommissionen erfolgt auf der Basis der verantwortlichen, öffentlichen und kollegialen Besprechung und Beschlussfassung und richtet sich auf den möglichst effektiven Verbrauch der Budgetmittel von SanktPetersburg im Interesse der Bewohner von Sankt-Petersburg.

142


7. NEUE MECHANISMEN DER REALISATION VON INVESTITIONSVORHABEN AUFGRUND DER GRUNDSÄTZE DER PARTEIENFINAZIERUNG 7.1. RECHTSGRUNDLAGEN DER PARTEIENFINANZIERUNG IM ZUSAMMENHANG MIT DEM FÖDERALEN GESETZ «ÜBER KONZESSIONSVEREINBARUNGEN» Die grundlegenden juristischen Normativakten im Bereich der Rechtsregelung der Mechanismen der Realisation der Parteienfinanzierung bei der Durchführung der Investitionstätigkeit aufgrund der Konzessionsvereinbarungen sind: 1. Die Verfassung der RF vom 12.12.1993 2. Das Haushaltsgesetzbuch der RF FG Nr.145 vom 31.07.1998 (red. 08.11.2007). 3. Das Städtebaugesetzbuch der RF FG Nr. 190 vom 29.12.2004 (red. 16.05.2008). 4. Das Zivilgesetzbuch der RF (Erste Teil) FG Nr.51 vom 30.11.1994 (red. от 13.05.2008). 5. Das Zivilgesetzbuch der RF (Zweite Teil) FG Nr.14 vom 26.01.1996 (red.06.12.2007). 6. Das Bodengesetzbuch der RF FG Nr. 136 vom 25.10.2001 (red.13.05.2008) 7. Das föderale Gesetz «Über die Sicherheit des Straßenverkehrs» FG Nr. 196 vom 10.12.1995 (red.01.12.2007). 8. Das Gesetz der RSFSR «Über die Investitionstätigkeit in der RSFSR» Nr. 1488-1 vom 26.06.1991 (red. 10.01.2003). 9. Das föderale Gesetz «Über die Investitionstätigkeit in der RF in Form von Kapitalanlagen» FG Nr.39 vom 25.02.1999 (red. от 24.07.2007). 10. Das föderale Gesetz «Über ausländische Investitionen in der RF» Nr. 160 FG vom 09.07.1999 (red. 29.04.2008). 11. Das föderale Gesetz «Über die Grundsätze der Organisation von legislativen (repräsentativen) und exekutiven Machtorgane der Subjekten der RF» Nr. 184 vom 06.10.1999 (red.29.03.2008). 12. Das föderale Gesetz «Über Konzessionsvereinbarungen» FG Nr.115 vom 21.07.1997 (red 04.12.2007). 13. Das föderale Gesetz «Über die Staatliche Registrierung der Rechte an Immobilienvermögen sowie der Geschäfte damit» FG Nr.122 vom 21.07.1997 (red.13.05.2008). 14. Die Verordnung der Regierung der RF «Über die Genehmigung der Regeln der Bildung und des Gebrauchs der Haushaltszuweisungen des Investitionsfonds der RF» vom 01.03.2008 Nr. 134. Die angeführte Liste der gesetzgebenden und anderen juristischen Normativakten der RF ist nicht erschöpfend und nimmt nur die wichtigsten juristischen Normativakten ein, die zu den Rechtsverhältnissen, die mit dem Abschluss und Erfüllung einer Konzessionsvereinbarung verbunden sind, angewandt werden können. Unter anderem, sind in der angeführten Liste keine technischen Normative und Geschäftsordnung angegeben, die zu Projektieren, Aufbau und Betrieb von Objekten der Konzessionsvereinbarung anpassen. Der Konzessionsvereinbarung zufolge verpflichtet sich eine Seite (Konzessionär) für eigene Rechnung ein durch diese Vereinbarung bestimmtes unbewegliches Vermögen (Gegenstand der Konzessionsvereinbarung) zu schaffen und/oder zu rekonstruieren, das der anderer Seite (Konzedent) gehört oder gehören wird, sowie sie zu nutzen, wobei sich der Konzedent verpflichtet, dem Konzessionär für die durch diese Vereinbarung bestimmte Frist die Besitz- und Nutzungsrechte am Objekt der Konzessionsvereinbarung einzuräumen. Gemäß den Bestimmungen Art. Art. 3, 4, 5, 7, 8, 10, 11 des föderalen Gesetzes «Über Konzessionsvereinbarungen» vom 21.07.2005 Nr. 115- FG (weiter – Gesetz «Über Konzessionsvereinbarungen»), werden im Struktur der aus der Konzessionsvereinbarung entstehenden Rechtsverhältnisse folgende Elemente hervorgehoben: Element:

Charakteristik (Inhaltsbestimmung):

Subjekte (Seiten) der Konzessionsvereinbarung

- Konzedent: die Russische Föderation, in derer Namen die Regierung der Russische Föderation oder von ihr bevollmächtigtes exekutives Machtorgan auftritt, Subjekte der RF, in derer Namen ein staatliches exekutives Machtorgan Subjektes der RF auftritt, oder Munizipalität, in derer Namen ein örtliches Selbstverwaltungsorgan auftritt. - Konzessionär: Einzelunternehmer, russische oder ausländische juristische Person oder zwei oder mehrere genannten juristischen Personen, die ohne Bildung einer juristischen Person als Gesellschaft bürgerlicher Rechts handeln. 143


Gegenstand der Konzes- Die der Errichtung oder Rekonstruktion vorliegenden Immobilien (darunter auch sionsvereinbarung Straßen und Ingenieurgebäude der Verkehrsinfrastruktur, Objekte des Gesundheitwesens, der Bildung, Kultur, und des Sport und andere Objekte Sozial-, Kultur- und Lebensbestimmung), deren Eigentumsrechte dem Konzedent gehören oder gehören werden Immobilien, die dem Konzessionär zum Besitz und Nutzung eingeräumt werden

- Gegenstand der Konzessionsvereinbarung; - In den von der Konzessionsvereinbarung vorgesehenen Fällen das dem Konzedent aufgrund der Eigentumsrecht gehörte Vermögen, das vom Gegenstand der Konzessionsvereinbarung untrennbar oder zum allgemeinen Verbrauch für die Ausübung der in Konzessionsvereinbarung bestimmter Tätigkeit dem Konzessionär vorbestimmt ist; - Das laut dem Pachtvertrag vom Konzedenten gewährte Grundstück, auf dem sich ein Objekt der Konzessionsvereinbarung befindet bzw. das für Ausübung Konzessionstätigkeit dem Konzessionär erforderlich ist.

Konzessionszahlung

Die Zahlung, die der Konzessionär innerhalb der Nutzungsdauer des Objektes der Konzessionsvereinbarung an den Konzedenten in verschiedenen Formen zu leisten hat.

Konzedents Investitionsverpflichtungen

- Verpachtung dem Konzessionär von einem Grundstück, das für Anordnung des Objektes der Konzessionsvereinbarung und Ausübung Konzessionstätigkeit dem Konzessionär erforderlich ist; - In den von der Konzessionsvereinbarung vorgesehenen Fällen wird das dem Konzedent aufgrund der Eigentumsrecht gehörte Vermögen, das vom Gegenstand der Konzessionsvereinbarung untrennbar oder zum allgemeinen Verbrauch für die Ausübung Konzessionstätigkeit vorbestimmt ist, dem Konzessionär zum Besitz und Nutzung eingeräumt; - In den von der Konzessionsvereinbarung vorgesehenen Fällen, zähl der Konzedent ein Teil der gesamten Kosten für die Errichtung oder Rekonstruktion der Immobilien, Ausnutzung des Objektes der Konzessionsvereinbarung und gewährt den Konzessionär mit Garantien im Zusammenhang mit den Föderalgesetzen, anderen juristischen Normativakten der RF, Gesetzen der Subjekten der RF und juristischen Normativakten örtlichen Selbstverwaltungsorgans; - Andere Verpflichtungen, die von der Konzessionsvereinbarung im Zusammenhang mit dem Gesetz «Ober Konzessionsvereinbarungen» vorgesehen sind.

Konzessionärs Inve- - Errichtung und/oder Rekonstruktion und Inbetriebnahme in den von der Konzessionsstitionsverpflichtungen vereinbarung festgestellten Fristen und auf eigene Kosten, wenn das andere von der Konzessionsvereinbarung nicht vorgesehen ist, des Objektes der Konzessionsvereinbarung; - Die Aufbewahrung auf eigene Kosten in gutem Zustand der Objekten der Konzessionsvereinbarung innerhalb der Konzessionsvereinbarung in (darunter auch, Durchführung laufender Renovierung und Generalreparatur dieser Objekte) - Andere Verpflichtungen, die von der Konzessionsvereinbarung im Zusammenhang mit dem Gesetz «Ober Konzessionsvereinbarungen» vorgesehen sind

Rechtsregelung des Abschlußverfahrens von Konzessionsvereibarungen Das Abschluß- und Vorbereitungsverfahren einer Konzessionsvereinbarung, die im Artikel 4 des Gesetzes FG Nr. 115 (red. 04.12.2007) «Über Konzessionsvereinbarungen» angeführt ist, kann man in folgende Etappen aufteilen: 1) Vorbereitung und Entscheidung über Abschluß einer Konzessionsvereinbarung im Zusammenhang mit dem Artikel 22 des Gesetzes «Über Konzessionsvereinbarungen» (einschließlich Vorbereitung und Genehmigung Ausschreibungsdokumentation für die Ausschreibung um das Recht an den Abschluß einer Konzessionsvereinbarung, darunter auch Entwürfe der Konzessionsvereinbarung und Pachtverträge, die für die Konzessionstätigkeit erforderlich sind); 2) Durchführung einer Ausschreibung um das Recht an den Abschluß einer Konzessionsvereinbarung; 3) Unmittelbar der Abschluß (Unterzeichnung) einer Konzessionsvereinbarung. Die Entscheidung über Abschluß einer Konzessionsvereinbarung wird vom Konzedenten getroffen. Bezüglich Objekte der Konzessionsvereinbarung, deren Eigentumsrechte dem Subjekt der RF gehören, - vom 144


staatlichen exekutiven Machtorgan Subjektes der RF. Im Zusammenhang mit dem Artikel 22 des Gesetzes «Über Konzessionsvereinbarungen» muss mit der Entscheidung über Abschluß einer Konzessionsvereinbarung folgendes festgelegt werden: - Ausschreibungsdokumentation für die Ausschreibung, darunter auch die Bedingungen der Konzessionsvereinbarung (im Bestand gemäss P. 1 Art. 23 des Gesetzes «Über Konzessionsvereinbarungen»); - Reihenfolge des Abschlußes einer Konzessionsvereinbarung; - Bestand der Ausschreibungskommission. Es kann folgende Reihenfolge der Durchführung einer Ausschreiung vorgesehen werden (mit der fest-stellung der Fristen für die Erfüllung einzelnen Etappen und Ausschreibungsverfahren, sowohl auch den für ihre Ausführung verantwortlichen Personen):

Bezeichnung der Etappen und Ausschreibungsverfahren um das Recht an den Abschluß einer Konzessionsvereinbarung

1.

Veröffentlichung einer Meldung über Durchführung einer offener Ausschreiung

1.1

Veröffentlichung einer Meldung über Durchführung einer offener Ausschreiung in der vom Konzendenten bestimmten Drucksache (im folgenden «offizielle Drucksache«genannt) und Anordnung dieser Meldung an der offizieller Web-Seite des Konzendenten im Internet (im folgenden «offizielle Web-Seite» genannt)

1.2

Veröffentlichung einer Meldung über Durchführung einer offener Ausschreiung in der internationaler Fachdrucksache (Zum Beispiel, in Development Business)

2.

Bekanntmachung der Beteiligten mit der Ausschreibungdokumentation und Konzessionsobjekt

3.

Пред Zuweisung eines Sammlung der Ausschreibungdokumentation оставление комплекта конкурсной документации

4.

Erklärung der Ausschreibungdokumentation nach den Anfragen der Beteiligten

4.1

Richtung der Anfragen über die Erklärung der Ausschreibungdokumentation

4.2

Zuweisung der Erklärungen der Verordnungen der Ausschreibungdokumentation

4.3

Anordnung an der offizieller Web-Seite Erklärungen bezueglich die Bestimmungen der Ausschreibungdokumentation

5.

Einbringung der Änderungen in die Ausschreibungdokumentation (im Notfall)

5.1

Einbringung der Änderungen in die Ausschreibungdokumentation

5.2

Veröffentlichung in offizieller Drucksache und Anordnung an offizieller Web-Seite der Meldung über Einbringung der Änderungen in die Ausschreibungdokumentation

6.

Antrag auf Beteiligung an der A usschreibung

6.1

Frist der Antragsgebung auf Beteiligung an der Ausschreibung

6.2

Einbringung eines Vorschusses für die Sicherheit der Erfüllung der Verpflichtungen nach der Konzessionsvereinbarung

6.3

Ende der Frist der Antragsgebung auf Beteiligung an der Ausschreibung

6.4

Abberufung oder Änderung des Antrages auf Beteiligung an der Ausschreibung

7.

Öffnen der Umschläge mit den Anträgen auf Beteiligung an der Ausschreibung

7.1

Öffnen von der Ausschreibungskommission der vorgestellten Umschläge mit den Anträgen auf Beteiligung an der Ausschreibung

8.

Erörterung der Anträgen auf Beteiligung an der Ausschreibung

8.1

Die Betrachtung der Frage von der Wettbewerbskommission über die Übereinstimmung der Anforderung den Forderungen der Wettbewerbsdokumentation

8.2

Entscheidung der Ausschreibungskommission nach den Angaben der Vorwahletappe

8.3

Versendung den Antraggebern des Bescheides über die Entscheidungen der Ausschreibungskommission nach den Angaben der Vorwahletappe 145


8.4

Rückzahlung des eingebrachten Vorschusses den Antraggebern, die zur Teilnahme an der Ausschreibung nicht erlassen wurden

9.

Präzisierung (Änderung) der Bestimmungen der Ausschreibungdokumentation und Feststellung der endgültigen Bedingungen des Projektes der Konzessionsvereinbarung und Projektes der Pachtvertrages

9.1

Geöffnete Beratungen des Konzedenten mit den Ausschreibungsteilnehmern für die Erörterung der Ausschreibungdokumentation und Bedingungen der Konzessionsvereinbarung

9.2

Einbringung vom Konzedenten der Änderungen in die Ausschreibungdokumentation nach den Ergebnissen der Erörterung der Ausschreibungdokumentation mit den Ausschreibungsteilnehmern

9.3

Veröffentlichung in offizieller Drucksache und Anordnung an offizieller Web-Seite der Meldung über Einbringung der Änderungen in die Ausschreibungdokumentation

9.4

Versendung den Ausschreibungsteilnehmern der Änderungen zur Ausschreibungdokumentation

10.

Einreichung der Ausschreibungsvorlagen

10.1

Frist der Einreichung der Ausschreibungsvorlagen von den Ausschreibungsteilnehmern

10.2

Ende der Frist der Einreichung der Ausschreibungsvorlagen

10.3

Abberufung oder Änderung der eingereichten Ausschreibungsvorlagen

11.

Öffnen der Umschläge mit den Ausschreibungsvorlagen

11.1

Öffnen von der Ausschreibungskommission der Umschläge mit den Ausschreibungsvorlagen

11.2

Bezeichnung der Ausschreibung als unerfolgreicher nach der Entscheidung des Konzedenten, wenn in die Konkurskomission weniger als zwei Ausschreibungsvorlagen eingereicht wurde, oder weniger als zwei Ausschreibungsvorlagen von der Konkurskomission zulässig zu einer Ausschreibung anerkannt sind.

11.3

Rückzahlung dem Ausschreibungsteilnehmer des eingebrachten Vorschusses, wenn die Ausschreibung unerfolgreich bezeichnet wird

11.4

Erörterung nur von einem Ausschreibungsteilnehmer eingereichter Ausschreibungsvorlage gemäß dem Punkt 11.2 vorliegender vorbildlichen Reihenfolge des Ausschreibungsverfahrens, und wenn diese den Außchreibungsanforderungen entspricht, Entscheidung über den Abschluß mit diesem Ausschreibungsteilnehmer der Konzessionsvereinbarung im Zusammenhang mit den Bedingungen, die von ihm eingereichte Ausschreibungsvorlage enthält.

12.

Feststellung des Gewinners der Ausschreibung

12.1

Erörterung und Beurteilung von der Ausschreibungskommission der von den Ausschreibungsteilnehmer einreichten Ausschreibungsvorlagen

12.2

Unterzeichnung des Protokolls der Erörterung und Beurteilung der Ausschreibungsvorlagen

12.3

Unterzeichnung des Protokolls über die Ergebnisse der Ausschreibung

12.4

Veröffentlichung der Meldung über Ergebnisse der Ausschreibung oder der Bezeichnung der Ausschreibung als unerfolgreicher mit der Erklärung dieser Entscheidung in offizieller Drucksache, in der die Meldung über Durchführung einer Ausschreibung veröffentlicht wurde, und Anordnung dieser Meldung an offizieller Web-Seite.

12.5

Rückzahlung den Ausschreibungsteilnehmern des eingebrachten Vorschusses (außer dem Teilnehmer, der als Gewinner der Ausschreibung anerkannt ist)

13.

Abschluß der Konzessionsvereinbarung

13.1

Versendung den Ausschreibungsteilnehmern des Bescheides über Ergebnisse der Ausschreibung

13.2

Versendung dem Gewinner der Ausschreibung der Protokollausfertigung über die Ergebnisse der Ausschreibung, sowie auch des Projektes der Konzessionsvereinbarung, der zur Ausschreibungsdokumentation angelegtem Projekt der Konzessionsvereinbarung und vom Gewinner der Ausschreibung vorgestellter Ausschreibungsvorlage entspricht.

13.3

Unterzeichnung der Konzessionsvereinbarung

146


13.4

Falls der Gewinner auf die Unterzeichnung der Konzessionsvereinbarung in der festgelegten Frist verzichtet oder davon abweicht, Versendung dem Ausschreibungsteilnehmer, dessen Ausschreibungsvorlage nach den Ergebnissen der Erörterung und Beurteilung die zweitbesten Bedingungen einhält, des Projektes der Konzessionsvereinbarung, der zur Ausschreibungsdokumentation angelegtem Projekt der Konzessionsvereinbarung und von diesem Ausschreibungsteilnehmer der Ausschreibung vorgestellter Ausschreibungsvorlage entspricht.

13.5

Im Fall der Entscheidung über den Abschluß der Konzessionsvereinbarung gemäß dem Punkt 11.4 vorliegender vorbildlichen Reihenfolge des Ausschreibungsverfahrens, Versendung dem Ausschreibungsteilnehmer, dem die genannte Vereinbarung abzuschließen angeboten ist, des Projektes der Konzessionsvereinbarung, der zur Ausschreibungsdokumentation angelegtem Projekt der Konzessionsvereinbarung und von diesem Ausschreibungsteilnehmer der Ausschreibung vorgestellter Ausschreibungsvorlage entspricht.

13.6

Unterzeichnung der Konzessionsvereinbarung mit dem Ausschreibungsteilnehmer, dem das Projektes der Konzessionsvereinbarung gemäß dem Punkt 13.4 oder 13.5 vorliegender vorbildlichen Reihenfolge des Ausschreibungsverfahrens versendet ist.

Die Konzessionsvereinbarung, die nach den Ausschreibungsergebnissen (d.h. nach der Feststellung des Gewinners der Ausschreibung) dem Artikel 36 des Gesetzes «Über Konzessionsvereinbarungen» zufolge abgeschlossen wird, muss nicht später als in 90 (neunzig) Arbeitstagen vom Tag der Unterzeichnung des Protokolls über die Ergebnisse der Ausschreibung unterzeichnet werden. Dabei versendet der Konzedent im Laufe von 5 (fünf) Arbeitstagen vom Tag der Unterzeichnung von Komissionsmitglieder des Protokolls über die Ergebnisse der Ausschreibung dem Gewinner die genannte Protokollausfertigung, sowie auch das Projektes der Konzessionsvereinbarung, der zur Ausschreibungsdokumentation angelegtem Projekt der Konzessionsvereinbarung und vom Gewinner der Ausschreibung vorgestellter Ausschreibungsvorlage entspricht. In Bezug auf eine Reihe von Objekten sind Konzessionen ausgearbeitet, und es wirken die Konzessionsvereinbarungen, die durch die Verordnung der Regierung der RF bestätigt wurden: 1. Die Verordnung der Regierung der RF «Über die Bestätigung einer Musterkonzessionsvereibarung in Bezug auf Objekte der Kultur, des Sports, der Organisation der Erholung der Bürger und des Tourismus und auf andere Objekte sozial-kultureller Bestimmung» vom 09.2.2007 Nr. 90. 2. Die Verordnung der Regierung der RF «Über die Bestätigung einer Musterkonzessionsvereibarung in Bezug auf U-Bahn und auf anderes Verkehr öffentlichen Gebrauchs» vom 22.12.2006 Nr. 791. 3 .Die Verordnung der Regierung der RF «Über die Bestätigung einer Musterkonzessionsvereibarung in Bezug auf See- und Flusshäfen, hydrotechnische Hafenanlagen, Objekte der Betriebs- und Ingenieurinfrastruktur der Hafen» vom 05.12.2006 Nr. 745. 4. Die Verordnung der Regierung der RF «Über die Bestätigung einer Musterkonzessionsvereibarung in Bezug auf hydrotechnische Anlagen» vom 05.12.2006 Nr. 747. 5. Die Verordnung der Regierung der RF «Über die Bestätigung einer Musterkonzessionsvereibarung in Bezug auf See- und Flussschiffe, Schiffe der gemischten (Fluss-See) Schiffart , Schiffe, die die Schaffung einer Fahrrinne, hydrographische, Forschungstätigkeit durchführen, das Fährverkehr, Schwimm- und Trockendocken» vom 05.12.2006 Nr. 746. 6. Die Verordnung der Regierung der RF «Über die Bestätigung einer Musterkonzessionsvereibarung in Bezug auf Systeme der Kommunalinfrastruktur, darunter auch Objekte der Wasser-, Wärme-, Gas- und Stromversorgung, Wasserableitung, Reinigung des Abwassers, Bearbeitung und Entsorgung (Lagerung) von Haushaltsabfällen, Objekte, die für die Beleuchtung der baulichen Gestaltung der Territorien der städtischen und dörflichen Siedlungen bestimmt sind, Objekte, die für die von Territorien bestimmt sind, und auch auf Objekte sozial-häuslicher Bestimmung.» (mit den Änderungen zum 18.08.2007) vom 05.12.2006 Nr. 748. 7. Die Verordnung der Regierung der RF «Über die Bestätigung einer Musterkonzessionsvereibarung in Bezug auf Eisenbahnverkehr» vom 05.12.2006 Nr. 744. 8. Die Verordnung der Regierung der RF «Über die Bestätigung einer Musterkonzessionsvereibarung in Bezug auf Flugplätze, Gebäude und (oder) Anlagen die für Start, Landung, Rollen und Parken der Luftschiffe bestimmt sind, und auch auf Objekte der Betriebs- und Ingenieurinfrastruktur der Flughäfen» vom 05.12.2006 Nr. 739. 9. Die Verordnung der Regierung der RF «Über die Bestätigung einer Musterkonzessionsvereibarung in Bezug auf Objekte der Ausarbeitung, Übergabe und Verteilung der Elektro- und Wärmeenergie» vom 11.11.2006 Nr. 673. 10. Die Verordnung der Regierung der RF «Über die Bestätigung einer Musterkonzessionsvereibarung in Bezug auf Objekte des Pipelineverkehrs» vom 11.11.2006 Nr. 672. 147


11. Die Verordnung der Regierung der RF «Über die Bestätigung einer Musterkonzessionsvereibarung in Bezug auf Objekte der Ausbildung» vom 11.11.2006 Nr. 671. 12. Die Verordnung der Regierung der RF «Über die Bestätigung einer Musterkonzessionsvereibarung in Bezug auf Autostraßen und Ingenieuranlagen der Verkehrsinfrastruktur, darunter auch auf Brücken, Bahnüberführungen, Tunnels, Parkplätze für Verkehrsmittel, Zollerlaubnisstellen für Verkehrsmittel, Gebührentnahmestellen von den LKW-Besitzern» vom 27.5.2006 Nr. 319.

7.2. GESETZGEBUNG VON SANKT-PETERSBURG ÜBER DIE STAATSPRIVATE PARTNERSCHAFT. BEISPIELE DER PROJEKTE Sankt-Petersburg wurde das erste Subjekt in der RF, in dem die Gesetzgebung ausgearbeitet wurde, die die Fragen der Schaffung und Funktionierung der staatsprivaten Partnerschaften auf dem regionalen Niveau regelt, das sind erstens: Das Gesetz von Sankt-Petersburg vom 25.12.2006 Nr. 627-100 «Über die Teilnahme von Sankt-Petersburg an den staatsprivaten Partnerschaften» (Red. vom 10.04.2008) und zweitens: Die Verordnung der Regierung von Sankt-Petersburg vom 16.04.2008 Nr. 392 «Über die Form der Teilnahme von Sankt-Petersburg an den staatsprivaten Partnerschaften». Dieses Gesetz bestimmt die Ordnung und Bedingungen der Teilnahme von Sankt-Petersburg an den staatsprivaten Partnerschaften mittels Schließung und Vollziehens der Vereinbarungen, darunter auch der Konzessionsvereinbarungen, im Namen von Sankt-Petersburg. Ziele der Teilnahme von Sankt-Petersburg an den staatsprivaten Partnerschaften sind die Realisation der sozialwichtigen Projekte in Sankt-Petersburg, Anwerbung von Privatinvestitionen in die Stadtwirtschaft, Effektivitätssicherung des Vermögensverbrauchs, das im Eigentum von Sankt-Petersburg ist, Erhöhung der Qualität der Waren, Arbeiten, Dienstleistungen, die dem Verbraucher gegenüber angeboten bzw. geleistet werden. Gemäß Artikel 4 des Gesetzes versteht man unter der staatsprivaten Partnerschaft eine gegenseitig vorteilhafte Zusammenarbeit von Sankt-Petersburg mit der russischen oder ausländischen juristischen oder natürliche Person bzw. mit dem Verband der juristischen Personen, der ohne Bildung einer juristischen Person gemäß einem einfachen Gesellschaftsvertrag fungiert, die mittels Schließung und Vollziehens der Vereinbarungen, darunter auch der Konzessionsvereinbarungen, durchgeführt wird; Formen der Teilnahme von Sankt-Petersburg an den staatsprivaten Partnerschaften sind durch Artikel 5 des Gesetzes bestimmt und werden abhängig von dem Vereinbarungsobjekt (Grundstücke, Mobilien und Immobilien, ausschließliche Rechte, die Sankt-Petersburg angehören), den Vereinbarungszielen (Errichtung, Renovierung, Betrieb des Vereinbarungsobjekts, Erbringung von Dienstleistungen für Verbraucher) und dem Eigentumsrecht auf das Vereinbarungsobjekt (das Objekt bleibt im Eigentum von Sankt-Petersburg, das Objekt wird ins Eigentum von Sankt-Petersburg nach dem Ablauf der durch die Vereinbarung festgelegten Frist übergeben, das Objekt bleibt im Eigentum des Partners). Als Objekte des staatsprivaten Eigentums können gemäß Artikel 6 des Gesetzes vorkommen: 1) Objekte der Verkehrsinfrastruktur und des Verkehrs, einschließlich des Eisenbahn-, Auto-, Luft-, Wasserverkehr, sowie deк Untergrundbahn (U-Bahn) und anderer Verkehrsarten gemeinsamen Gebrauchs; 2) Systeme der kommunalen Wirtschaft, einschließlich der Objekte der Wasser-, Wärme-, Gas-, und Stromversorgung, der Wasserableitung, der Reinigung des Abwassers, Bearbeitung und Entsorgung (Lagerung) von Haushaltsabfällen, sowie der Objekte der Funktionssicherung und moderner Einrichtung des Wohn- und Nichtwohnbestandes und des Territoriums von Sankt-Petersburg; 3) Objekte der Stromversorgung, einschließlich der Energiegenerationssysteme, sowie der Systeme der Energieweitergabe und -verteilung; 4) Objekte der beweglichen und stationären Verbindung und der Telekommunikation; 5) Objekte, die für die Durchführung der medizinischen, therapeutisch-prophylaktischen und anderen Tätigkeit im System des Gesundheitswesens gebraucht werden; 6) Objekte der Ausbildung, Erziehung, Kultur und der sozialen Betreuung; 7) Objekte, die für Tourismus, Rekreation und Sport gebraucht werden. Die Teilnahme von Sankt-Petersburg an den staatsprivaten Partnerschaften kann folgende Auszahlungen an den Partner einschließen: 1) Auszahlungen, die mit der zolltariflichen Regelung der Preise für Waren (Arbeiten, Dienstleistungen) nach den von Sankt-Petersburg festgelegten Tarifen verbunden sind; 2) Auszahlungen, die mit der Ausführung der Verpflichtungen der Warenlieferung, der Ausführung der Arbeiten 148


und der Erbringung von Dienstleistungen durch den Partner gemäß Vereinbarungsbedingungen verbunden sind; 3) Auszahlungen, die mit der Sicherung des Mindesteinkommens von der Tätigkeit des Partners beim Betrieb des Vereinbarungsobjekts verbunden sind; 4) im Zusammenhang mit der Vereinbarungskündigung in den durch die Vereinbarung vorgesehenen Fällen gemäß der geltenden Gesetzgebung; 5) andere Auszahlungsformen und Kombinationen von ihnen, die durch die geltende Gesetzgebung vorgesehen sind. Der Beschluss über die Vereinbarungsschließung bezüglich der im Eigentum von Sankt-Petersburg stehenden Objekte wird durch die Regierung von Sankt-Petersburg gefasst. Vereinbarung sowie Konzessionsvereinbarungen schließt im Namen von Sankt-Petersburg die Regierung von Sankt-Petersburg oder das durch die Regierung von Sankt-Petersburg bevollmächtigte Vollzugsorgan der Staatsgewalt von Sankt-Petersburg ab. Die Vereinbarung wird mittels Wettbewerb gemäß dem Beschluss über die Vereinbarungsschließung geschlossen. Durch den Beschluss über die Vereinbarungsschließung wird bestätigt: 1) die Form der Teilnahme von Sankt-Petersburg an der staatsprivaten Partnerschaft; 2) der Bestand und die Beschreibung des Vereinbarungsobjekts und die Hauptvereinbarungsbedingungen; 3) das Vollzugsorgan der Staatsgewalt von Sankt Peterburg, das für die Schließung und das Vollziehen der Vereinbarung bevollmächtigt ist; 4) die Ordnung der Vereinbarungsschließung; 5) die Wettbewerbsunterlagen; 6) die Zusammensetzung der Wettbewerbskommission bei der Durchführung des Wettbewerbs für das Recht auf die Vereinbarungsschließung. Die Parteienfinanzierungprojekte in Sankt-Petersburg Mit der Verabschiedung des föderalen Gesetzes «Über Konzessionsvereinbarungen» im Juli 2005 wurde eine Rechtsgrundlage für die Realisation der Investitionsprojekte aufgrund der Mechanismen der staatsprivaten Partnerschaft (weiter – SPP) geschaffen. Gegenwärtig werden in Sankt-Petersburg 2 Projekte entsprechend des Konzessionsschemas realisiert Das sind Aufbau des Westlichen Geschwindigkeitsdurchmesser (WGD) und Errichtung des Orlovsky Tunnels. Die beiden Projekte sind die ersten Beispiele der Realisation des Konzepts der staatsprivaten Partnerschaft in der Verkehrsinfrastruktur der Stadt. Die Regierung von Sankt-Petersburg tritt gemäß dem Beschluss über die Schließung der Konzessionsvereinbarung in jedem einzelnen Projekt als Organ, das die Vollmächte des Konzedenten im Namen von Sankt-Petersburg erfüllt, auf. Als Konzessionär tritt die nach dem Ergebnis eines offenen Wettbewerbs bestimmte Organisation auf, die mit dem Konzedenten eine Konzessionsvereinbarung als die Partei geschlossen hat, die die Verpflichtung bezüglich des Aufbaus und der Durchführung des Betriebs dieser gebührenpflichtiger Autostraßenobjekten übernommen hat. Zum Zweck der Realisation der Projekte wurde eine staatliche Verwaltungsgesellschaft gegründet, die die Koordination der Tätigkeit aller Teilnehmer des Aufbau- und Betriebprozesses der Objekte, sowie die Kontrolle der gehörigen Erfüllung der Konzessionsvereinbarungsbedingungen durch den Konzessionär und der Erfüllung der Bedingungen der Staatskontrakte mit den Auftragnehmern gewährleistet. Als Organisations- und Rechtsform der staatlichen Verwaltungsgesellschaft wurde eine offene Aktiengesellschaft bestimmt, deren Aktien zu 100% dem Staat gehören (offene AG «WGD»). Das stellt nicht nur die Flexibilität und Effizienz der Verwaltung, sondern auch die Möglichkeit der Teilnahme an dem Anstaltskapital einiger öffentlichen Formationen (auf der ersten Stufe – von der RF, momentan – von Sankt-Petersburg), die Möglichkeit der Budgetfinanzierung und die Möglichkeit des selbständigen Einkommensverbrauchs sicher. Für den Aufbau jedes Einzelnen von den Objekten ist in den Finanzschemata die anteilmäßige Finanzierung vorgesehen, die die Projekt-Gesellschaften in Form von Investoreneinlagen (Investorpools) zu ihren Grundkapitalen heranziehen werden, sowie die Schuldfinanzierung in Form von Krediten, die auf dem Außen- und Innenmarkt geliehen werden. Der bedeutende Teil der Finanzierung seitens des Staats wird mit den Mittel des Investitionsfonds der RF erfüllt, sowie mittels direkter Finanzierung aus dem Budget von Sankt-Petersburg. Als Initiator der Erwerbung von Geldmitteln mit den Mitteln des Investitionsfonds tritt Sankt-Petersburg auf, der Empfänger der Mittel des Investitionsfonds ist in jedem einzelnen Projekt der nach dem Ergebnis des Konzessionswettbewerbs ausgewählte Konzessionär. Die unmittelbare Realisierung der Investitionsprojekte hinsichtlich der Projektierung, des Aufbaus und Betriebs auf gebührenpflichtiger Basis, einschließlich der Durchführung der notwendigen Organisations- und Verwaltungsfunktionen, gewährleistet in jedem Fall der Konzessionär. Der Konzessionär schließt selbständig in seinem Namen die Kreditverträge mit den Finanzierungsorganisationen, die Arbeitsverträge für die Ausführung der Projektierungsund Bauarbeiten, die Verträge über den Objektbetrieb, sowie, falls nötig, andere Verträgen, die für eine effektive 149


Realisation der Projekte notwendig sind. Unter Berücksichtigung der geltenden Gesetzgebung, die einen Monopolbesitz der Autostraßen öffentlichen Gebrauchs seitens des Staates vorsieht, sowohl für den Aufbau des WGD als auch des Orlovsky Tunnels gilt das Modell des BTO-Projektes (Build-Transfer-Operate/ Aufbau-Übergabe-Betrieb) als optimal, das die Errichtung der Verkehrsader als das Objekt des Staatseigentums voraussetzt. In den Schemen der Realisierung jedes einzelnen Projekts wird die aufeinanderfolgende Durchführung folgender Etappen vorgesehen: - Entscheidung über Abschluß einer Konzessionsvereinbarung; - Durchführung einer Ausschreibung um das Recht an den Abschluß einer Konzessionsvereinbarung zur Errichtung und bezahlter Ausnutzung des Objektes und Abschluß der Konzessionsvereinbarung; - Etappe des Entwerfens und Aufbaues; - Etappe der Ausnutzung. Zeitfolge der Ergebnisse am WSD Projekt. Im Jahr 2000 wurde von der Verordnung des Gouverneurs von Sankt-Petersburg Nr. 113-r die Akte der Auswahl der Verkehrsader des Westlichen Geschwindigkeitsdurchmesser bestätigt. Im Zusammenhang mit der Verordnung der Regierung Sankt-Petersburgs hat man 2004 die Enwurfarbeiten der Geschwindigkeitsverkehrsader angefangen. . Die Gesamtlänge der Verkehrsader ist 46,4 km (28 km innerhalb dichter Bebauung der Stadt), darunter auch 14 Verkehrsknotenpunkt. Der prognostizierte Umfang der Verkehrsströme wird von 20 bis 128 Tausend Fahrzeuge pro Tag auf verschiedenen Strecken der Straße ausmachen. Die gesamten Investitionen werden 212,7 Milliarden Rubeln ausmachen. 2005-2006 wurde die Ausarbeitung der Projekte der I, II, III, IV und V Bauabschnitte des Westlichen Geschwindigkeitsdurchmessers beendet. Diese Projekte wurden in die notwendigen Übereinstimmungen in den KontrollAufsichtsebenen gebracht, öffentlich angehört, und es wurden von denen das staatliche positive Begutachtung bekommen. In September 2005 werden in Rahmen eines staatlichen Vertrages die aus dem Haushalt Sankt-Petersburg finanzierten Bauarbeiten der ersten Reiche südlicher Strecke von WSD angefangen, die den Strassen-ausgang aus dem Großen Meereshafen Sankt-Petersburg in der südlichen Richtung versorgt. Geplannte Frist des Bauarbeietenabschlußes - 2008. Am Wettbewerb für das Recht auf die Schließung der Konzessionsvereinbarung von WGD nahmen 4 internationalen Konsortien teil, zu denen die größten europäischen Gesellschaften Hohtif, Enka und südafrikanische Gesellschaft Intertol gehörten: • MLA Lieferas-Phalt Gmbh, • «Offene AG WGD – Newskij Meridian» GmbH, • «Offene AG Vincida Gruppo de Inversiones 2006, S.L.» GmbH, • «Sankt-Petersburger Hochgeschwindigkeitsverkehrsader B.V.». Der Gewinner des Wettbewerbs wurde am 6. Juni 2008 bekannt gegeben, es wurde das Konsortium «offene AG WGD – Newskij Meridian», zu dem führende Gesellschaften Russlands und der Welt gehören, darunter auch die Gesellschaft Strabag A.G. Weitere Informationen über den Realisationsgang des Projektes findet man auf der Webseite www.whsd.ru. Zeitfolge der Erreignisse am Orlovsky Tunnel Projekt. Im Jahr 2005 wurde die Begründung der Investitionen für Aufbau des Verkehrstunnels unter dem Fluss Neva in der Stelle von Piskarevsky Pr. und Orlovskaya St. erarbeitet, die die notwendigen Übereinstimmungen in den Kontroll-Aufsichtsebenen, positive ökologische und außerdienstliche Begutachtung bekommen haben. In April 2005 wurden die Entwurfarbeiten des Tunnels angefangen. Der Maximalumfang der staatlichen Unterstützung beträgt 17572 Mio. Rubeln und ist eines der wichtigen Kriterien für die Bewertung der Wettbewerbsvorschläge. Das Projekt des Aufbaus des Orlowskij-Tunnels unter dem Fluss Newa ist ausgearbeitet. Am 15. Mai 2006 wurde die Sitzung des Expertrates der Parteienfinanzierung des Verkehrsministeriums der RF stattgefunden, an der der Aufbauentwurf von Orlovsky Tunnel in Sankt-Petersburg betrachtet wurde. Nach den Ergebnissen der Projeksbehandlung wurde das positive Gutachten des Verkehrsministeriums der RF bekommen. Am 14. September 2007 war der offene Wettbewerb für das Recht auf die Schließung der Konzessionsvereinbarung über Projektierung, Aufbau, Finanzierung und Betrieb des Orlowskij-Tunnels unter dem Fluss Newa erklärt. Am 21.12.2007 waren die Ergebnisse der Vorauswahl der Antragsteller des offenen Wettbewerbs zusammengefasst; den Ergebnissen der Vorauswahl entsprechend hat die Wettewerbkommission zur Teilnahme am Wettbewerb folgende vier Antragssteller zugelassen: Offene AG «Newskaya Konzessionsgesellschaft» GmbH (das Konsortium ist durch die Vinci Gruppe vertreten); 150


Offene AG «Newskij Tunnel» GmbH (Strabag AG, Suri Holdings Limited, Zueblin AG, Egis Project SA); ZAO «Boyuguesprojekt Operating» (Gruppe Boyugues); Neva Traverse GmbH (Hochtief Construction AG, Hochtief PPP Solutions, Royal Boskalis Westminster NV). Die Einreichung der Wettbewerbsvorschläge erfolgt bis zum 24.10.2008. Die Bekanntgabe des Wettbewerbgewinners findet am 31.10.2008 statt. Der Preis der Projektierung, des Aufbaus und des Betriebs des OrlowskijTunnels wird in Übereinstimmung mit den Vorschlägen der Teilnehmer vom Konzessionswettbewerb bestimmt. Weitere Informationen über den Realisationsgang des Projektes kann man auf der Webseite http://www.orlovtunnel. ru/ finden. In Sankt-Petersburg werden einige weitere Projekte zur Entwicklung der Verkehrsinfrastruktur mit der Verwendung der Mechanismen der staatsprivaten Partnerschaft realisiert. Dazu gehören das Einrichten des Seepassagierterminals, der Aufbau des Hochbahnexpresses

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8. JURISTISCHE GRUNDLAGEN DER ERRICHTUNG UND FUNKTION DER SONDERWIRTSCHAFTSZONEN PRÄFERENZEN, DIE DEM INVESTOR – DEM RESIDENTEN EINER SONDERWIRTSCHAFTSZONE (BÖZ) gewährt WERDEN Das föderale Gesetz von 22.07.2005 Nr.116-FG (Version vom 30.10.2007) «Über die besonderen ökonomischen Zonen». Die Verordnung der Regierung Russischer Föderation von 13.09.2005 Nr.563 (Version vom 31.01.2008 г.) «Über die Behauptung der Lage über die Durchführung des Wettbewerbes nach der Auswahl der Forderungen auf die Schaffung der besonderen ökonomischen Zonen». Die Verordnung der Regierung russischer Föderation von 21.12.2005 Nr.780 «Über die Schaffung in SanktPetersburg der besonderen ökonomischen Zone der Entwicklung der Technologien». Die Verordnung der Regierung Sankt-Petersburgs von 17.10.2005 Nr.1542 «Über die Maße nach der Schaffung in Sankt-Petersburg der besonderen ökonomischen Zone der Entwicklung der Technologien». Das Abkommen «Über die Schaffung in Sankt-Petersburg der besonderen ökonomischen Zone der Entwicklung der Technologien». Unterschrieben am 18.01.2006 zwischen der Regierung russischer Föderation und die Regierung Sankt-Petersburgs. Das Gesetz von Sankt-Petersburg vom 02.05.2006 Nr. 190-29 «Über die Eintragung der Änderungen und Ergänzungen in einige Gesetze von Sankt Peterburg, die die Fragen der Gewährung der Steuervergünstigungen regeln». Zwecks der Entwicklung der bearbeitenden Zweige der Wirtschaft, der hochtechnologieschen Zweige, der Produktion der neuen Gestalten der Produktion, der Transportinfrastruktur, und auch des Tourismus und die Kursphären werden die besonderen ökonomischen Zonen geschaffen. Entsprechend der Art. 2 Des föderalen Gesetzes von 22.07.2005 Nr.116-FG (Version vom 30.10.2007) «Über die besonderen ökonomischen Zonen», eine besondere ökonomische Zone ist ein Teil des Territoriums, bestimmt von der Regierung Russischer Föderation, auf dem gibt es das besondere Regime der Verwirklichung der Unternehmertätigkeit. In Russischer Föderation dürfen die besonderen ökonomischen Zonen der nächsten Typen geschaffen werden: 1) Die Industriellen - produktions-besonderen ökonomischen Zonen; 2) die Zonen Die Zonen der Entwicklung der Technologien; 3) Die touristischen Zonen und die Erholungszweck; 4) Hafensonderwirtschaftszonen. Die Sonderwirtschaftszonen, mit Ausnahme der Hafensonderwirtschaftszonen, können nur auf Gründstücken gegründet werden, die im staatlichen und (oder) munizipalen Eigentum stehen. Der Beschluss über die Schaffung der besonderen ökonomischen Zone in den Regionen Russischer Föderation und den Kommunalbildungen wird von der Regierung Russischer Föderation übernommen und wird von der Verordnung der Regierung Russischer Föderation aufgrund der Verordnung der Regierung russischer Föderation von 21.12.2005 Nr.780 «Über die Schaffung in Sankt-Petersburgs der besonderen ökonomischen Zonen der Entwicklung der Technologien, und entsprechend den Ergebnissen des geleiteten Wettbewerbes (die Verordnung der Regierung russischer Föderation von 13.09.2005 563 «Über die Behauptung der Lage über die Durchführung des Wettbewerbes nach der Auswahl der Forderungen auf die Schaffung der besonderen ökonomischen Zonen) zwischen der Regierung russischer Föderation und die Regierung Sankt-Petersburgs waren das Abkommen der Regierung Sankt-Petersburgs und der Regierung russischer Föderation von 18.01.2006 (weiter - das Abkommen) über die Schaffung in Petersburgs der besonderen ökonomischen Zone der Entwicklung der Technologien und die Ordnung der Zusammenarbeit der Seiten des Abkommens unterschrieben. Durch die Regierung der RF ist das Komitee für wirtschaftliche Entwicklung, Industriepolitik und Handel als das bevollmächtigte Organ bestimmt, das die Entscheidung zu den mit dem Schaffen der BÖZ verbundenen Fragen trifft. Entsprechend dem Abkommen ist die besondere ökonomische Zone auf zwei Bereichen geschaffen: Nr.l - im Bezirk des Territoriums «Neidorf» (die Siedlung Strelna) des Petrodworezbezirkes Sankt-Petersburgs und Nr.2 - im Bezirk nördlich des Waldparks «Novoorlowski» vom Seebezirke Sankt-Petersburgs für die Dauer von 20 Jahren. Entsprechend dem Punkt 2 der Art. 9 des föderalen Gesetzes von 22.07.2005 Nr.116-FG (Version vom 30.10.2007) «Über die besonderen ökonomischen Zonen», ein Inländer der Zone der Entwicklung der Technologien is einen individuelle Unternehmer oder eine kommerzielle Organisation, Mit Ausnahme des unitären Betriebes, die entsprechend der Gesetzgebung Russischer Föderation am Territorium der Kommunalbildung registriert sind, in dessen Grenzen die besondere ökonomische Zone sich befindet, und der mit den Verwaltungsorganen von den besonderen ökonomischen Zonen das Abkommen über die Technologienentwiklungstätigkeit untershrieben hat, in Ordnung und 152


zu Bedingungen, vorgesehen vom vorliegenden Föderalen Gesetz gelegen ist. Der Inländer der Zone der Entwicklung der Technologien darf nur Technologienentwicklungstätigkeit Verwicklungen, die vom Abkommen über die über die Technologienentwiklungstätigkeit vergeseen its. Das Abkommen über die Technologienentwiklungstätigkeit is von der Föderalen Agentur für die Steuerung der besonderen ökonomischen Zonen (weiter - die Agentur) untershrieben aufgrund des Beschlusses des Expertenratschlages als Ergebnis der Betrachtung des Businesses - Planes, das von der Gesellschaft vorgestellt ist, wünschend, den Status des Residenten, in die Agentur zu bekommen. Die Verwaltungsorgane der Sonderwirtschaftszonen bereiten vor und schließen mit dem Antragssteller innerhalb von zehn Arbeitstagen ab dem Datum der Beschlussfassung über die Unterstützung des Businessplans unter den Bedingungen, die im Antrag auf die Schließung der Vereinbarung über die Durchführung der Technischen Einführungstätigkeit angegeben sind, die Vereinbarung über die Durchführung der technischen Einführungstätigkeit. Die Vereinbarung tritt in Kraft ab dem Tag ihrer Unterzeichnung durch die Parteien. Grundstücke innerhalb der Sonderwirtschaftszone können ausschließlich auf der Basis des Pachtvertrags in den zeitweiligen Besitz und den Gebrauch übergegeben werden. Die Besteuerung und Zollregelung der Residenten einer Sonderwirtschaftszone wird gemäß der Gesetzgebung der RF über Steuern und Abgaben durchgeführt. Steuer Einheitliche Sozialsteuer

Die allgemeinen Bedingungen 26%

Grenzzoll

Entsprechend dem Zolltarif

Grundsteuer

max. 1,5%

Vermögenssteuer Transportsteuer Profitsteuer

2,2% max. 200 rub. 24%

Innerhalb der BÖZ 14% Keine Zölle 0% - auf 5 Jahre 0% - auf 5 Jahre 0 rub. - auf 5 Jahre 20% - auf die ganze Periode des BÖZ-Bestehens

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9. INVESTITIONSPROJEKTE UND PROGRAMME SANKT-PETERSBURGS 9.1. GROSSE INVESTITIONSPROJEKTE UND PROGRAMME1 STRATEGISCHE INVESTITIONSPROJEKTE VON SANKT-PETERSBURG 2 AUFBAU DER VERKEHRSADER DES WESTLICHEN GESCHWINDIGKEITSDUCHMESSERS Fristen der Projektrealisierung: 2004 – 2013. Ziel des Projektes: Der Bau der bezahlten Schnellverkehrsader für den Anschluß des Sankt-Petersburger Verkehrsknotens, einschließlich den Großen Seehafen und grundlegende Verkehrs- und Lodistik-komplexe der Stadt zum födelalen Autobahnnetz und Erhöhung der Effizienz der innerstädtlichen Transporten. Die Autostraße SCHDW wird die kürzeste Straßenverbindung zwischen den nord-westlichen, zentralen und südlichen Bezirken der Stadt sicherstellen. Beschreibung des Projektes: Die Gesamtlänge der Verkehrsader beträgt 46,6 km, darunter auf dem Erdboden 17,1 km, auf den künstlichen Einrichtungen - 29,3 km. Es wird die Errichtung von 14 Verkehrskreuzungen auf den verschiedenen Niveaus in Schnittpunkten von SCHDW mit dem Straßenverkehrnetz und außerstädtlichen Autostraßen vorgesehen. Die Verkehrsader ist für den Durchlaß auf den verschiedenen Strecken der Autostraße von 4 bis 8 Fahrspuren abhängig von der berechneter Intensität des Transporterkehrs vorherbestimmt. Lage des Projektes: Die Autostraße SCHDW geht vom Südverkehrsknoten mit der Ringautostraße bis zum Verkehrsknoten mit der Autostraße E-18 «Skandinavia». - Der südliche Abschnitt von SCHDW beträgt 10,99 km, (vom Verkehrsknoten mit der Ringautostraße zur Kanonerskij Insel). Er liegt im dicht bebauten südlichen Stadtteil und sichert den Verkehrsausgang aus den Bezirken des Großen Seehafens auf die Ringautostraße und födelale Hauptstraßen: M-10 «Russland», M-11 «Narva», M-20 «Sankt-Petersburg-Pskov-Weißrussland»; - Der zentrale Abschnitt beträgt 9,55 km (von der Kanonerskij Insel zum Primorskij Prospekt). Er geht durch den westlichen Rand der Vasiljevskij Insel und sichert die Verkehrsverbindung auf den angespülten Gebieten des westlichen Teils der Vasiljevskij Insel zwischen dem projektierten Passagierparomkomplex und der öffentlicher Wohnbebauungszone. - Der nördliche Abschnitt beträgt 26,06 km (vom Primorskij Prospekt zum Verkehrsknoten mit der Autostraße E-18 «Skandinavia» in Siedlung Beloostrov). Ausgehend hinter die Grenzen der Stadtbebauung im nördlichen Küstenteil der Stadt, umfasst dieser Abschnitt die Erholungsgebite und landwirtschaftliche Boden und hat einen Verkehrsknoten mit der Ringautostraße. Dieser Abschnitt gilt als neuer Eingang der der Autostraße E-18 «Skandinavia» in die Stadt. Status des Projektes: Es wurde die Begründung der Investitionen in den Bau von SCHWD ausgearbeitet. Es wurden die Projekten der I, II, III, IV und V Baureihen ausgearbeitet. Der Bau der ersten Reihe von SCHDW wurde begonnen. Am 17. November 2006 wurde eine offene Ausschreibung um das Abschlussrecht einer Konzessionsvereinbarung über die Autostraße «Schnelldurchmesser West» erklärt. Der Gewinner des Wettbewerbs wurde am 06.06.2008 bekanntgegeben, es wurde das Konsortium offene AG «WGD – Newskij Meridian». Zum Konsortium gehören die Gesellschaften: Strabag A.G., Bouygues Travaux Publics, Hochtief PPP Solutions, Egis Projects, offene AG «Mostootrjad Nr. 19». Investitionsumfang des Projektes: 212,7 Milliarden Rub. Form der Projektrealisierung: persönlich-staatliche Partnerschaft. AUFBAU DES SEEPASSAGIERTERMINALS AUF DER VASILJEVSKIJ INSEL Fristen der Projektrealisierung: 2005 -2010. Ziel des Projektes: Das Einrichten auf den neu geschaffenen Territorien eines modernen Anlagekomplexes internationalen Niveaus für den Empfang von Seepassagierschiffen. Die Projektrealisation wird Service und Sicherheit für die Seetouristen gewährleisten und nicht weniger als 60 Tausend neuer Arbeitsplätze auf dem Gebiet des Seever1 Nach den Angaben der Webseite Die offene Stadt www.st-petersburg.ru und der Webseite des Komitees für Investitionen und Strategieprojekte www.gov.spb.ru/gov/admin/otrasl/invest 2 Gemäß dem Verzeichnis, das in der Verordnung der Regierung von Sankt-Petersburg vom 21.06.2005 Nr. 837 «Über die Bestätigung des Verzeichnisses von strategischen Investitionsprojekten von Sankt-Petersburg und des Verzeichnisses der Strategieinvestoren von Sankt-Petersburg» (mit den Änderungen zum 03.10.2007) enthalten ist. 154


kehrs und der mit ihm verbundenen Infrastruktur und Tourismus schaffen. Beschreibung des Projektes: Zum Projekt gehören Vertiefen und Erweiterung des Petrovskij Fahrwassers, Schaffen des Ansteuerungskanals und Vertiefen des Hafengewässers, Aufbau von sieben Anlegeplätzen, sowie der ozeanischen Fahrgastschiffe (mit der Länge mehr als 311 m und dem Tiefgand bis zu 9 m) als auch der Fähren, Errichtung der Gebäuden und Anlagen des Terminals und der Grenzkontrollstellen für den Übergang der Grenze der RF. Lage des Projektes: Im westlichen Teil der Vasiljevskij Insel auf dem Ufer des Finnischen Golfs. Nicht weit vom Zentrum der Stadt (6 km bis zur Ermitage). Status des Projektes: Im Zeitraum 2005-2007 wurde der größte Teil der Naßbaggerung im Hafengewässer des Newskij Meerbusens ausgeführt. Der Arbeitsumfang füк 2008 umfasst 430 Tausend m3 des Bodens. Der Terminal wird die ersten Schiffe im Herbst 2008 empfangen. Investitionsumfang des Projektes: Der gesamte Finanzierungsumfang der Naßbaggerung und des Hafenaufbaus ist mehr als $ 600 Mio. Form der Projektrealisierung: Mit den Mitteln der Privatinvestoren und der föderalen Finanzierung. BILDUNG DES TERRITORIUMS IM WESTLICHEN TEIL DER VASILJEVSKIJ INSEL VON SanktPetersburg Fristen der Projektrealisierung: 2006—2011 – Bildung des Territoriums, ab 2007 – Entwicklung der Territorien. Ziel des Projektes: Bildung der Maßstabterritorien für das Schaffen eines neuen Stadtbezirks. Beschreibung des Projektes: Bildung des neuen Territoriums (ungefähr 400 ha) im westlichen Teil der Vasiljevskij Insel und Schaffen auf diesem Territorium eines modernen multifunktionalen Stadtbezirks, der öffentliche, geschäftliche und Wohnfunktionen vereinigt. Lage des Projektes: Das gebildete Territorium ist die Verlängerung der Vasiljevskij Insel im westlichen Teil der Insel. Status des Projektes: Alle notwendigen Vereinbarungen auf den regionalen und föderalen Niveaus sind erhalten. Die Arbeiten an der Bildung der Territorien werden mit der Verwendung der Hydroanschwemmungstechnologie durchgeführt. Der Sand wird aus Seevorkommen gefördert. Als Ergebnis wird das westliche Ufer der Vasiljevskij Insel auf 800-1200 m in den Finnischen Golf vorrücken, wofür man ca. 25 Mio. m3 Sand braucht. Investitionsumfang des Projektes: $ 800 Mio. (Bildung der Territorien), $ 10 Milliarden (Aufbau von Immobilien). Form der Projektrealisierung: Mit den Mitteln der Privatinvestoren. «BALTISHE PERLE» («BALTIJSKAJA ZHEMCHUZHINA») Fristen der Projektrealisierung: 2005 - 2013. Ziel des Projektes: Entwicklung des Territoriums und Errichtung eines multifunktionalen Komplexes der Wohnungs- und Sozialobjektes öffentlicher und geschäftlicher Bestimmung im südwestlichen Teil von Sankt-Petersburg «Baltische Perle». Beschreibung des Projektes: Das Investitionsprojekt beinhaltet die Errichtung auf dem Territorium von 205 ha eines Wohnkomplexes mit den verschiedenen Objekten des Wohnens, sowie auch Objekten der Sozial- und Umgangsbedeutung. Die Bebauungsfläche ist 1,76 Mio. m2. Im Projekt ist die Errichtung der Wohnimmobilien auf 1,07 Mio. m2, der Geschäftsimmobilien auf 0,62 Mio. m2, sowie der Objekte der Sozialinfrastruktur, einschließlich der Schulen, Krankenhäuser, Sporthallen, des Schwimmbades, des öffentlichen Zentrums, der Parken und Erholungszonen auf 0,17 Mio. m2 vorgesehen. Lage des Projektes: süd-westlicher Teil von Sankt-Petersburg, Küste des Finnischen Meerbusens. Status des Projektes: Das erste Gebäude des Geschäftszentrums ist gebaut. Die Arbeiten des Nullzyklus werden auf dem Objekt «Juzhnaya Ploxhad» und in zwei Wohnvierteln durchgeführt, der Aufbau der örtlichen Durchfahrt entlang der Petergofskoe Chaussee ist vollendet. Die Projektierung der Verkehrsader der westlichen Grenze entlang dem MFK «Baltische Perle», entlang der Verkehrsader der östlichen Seite der Wohnviertel, auf der Stelle der Mestnyj Durchfahrt entlang der Petergofskoe Chaussee bis zum Prospekt Gerojev wird durchgeführt. Die Bauarbeiten auf der Straße Admiral Tribuc, an der Durchfahrt von der westlichen Seite des MFK «Baltishe Perle» werden durchgeführt. Die Projektierung der Brücken über Bezimyannyj und Dudergofskij Kanäle wird durchgeführt, die Renovierungsprojektierung vom Matisov Kanal wird vollendet, die Projektierung der Seeuferbefestigung und des Seekais im Norden des Komplexes hat man begonnen. Die Arbeiten an der Berichtigung des Planungsprojektes des Territoriums der «Baltishen Perle», entstanden im Zusammenhang mit dem Durchgehen der Strecke des Überirdischen Expresses (NVPT) entlang des Prospekt Gerojev, sind vollendet. 155


Investitionsumfang des Projektes: 33, 8 Milliarden Rub. Form der Projektrealisierung: Das Projekt wird durch den Investor ZAO «Baltishe Perle» realisiert (Shanghaier vereinte ausländische Investitionsgesellschaft (Shanghai, China). UMGESTALTUNG DES TERRITORIUMS VON DER ZONE DER MOSKOVSKAYA-TOVARNAYA STATION Fristen der Projektrealisierung: 2006—2009. Ziel des Projektes: Komplexentwicklung des Territoriums. Beschreibung des Projektes: Die Gesamtfläche des Projektes umfasst 317 ha. Das Projekt sieht die Entfernung des auf dem Territorium des Projektes untergebrachten Ladenhofes der Eisenbahnstation Moskovskaya-Tovarnaya und des Krankenhauses vor. Die Bildung eines Geschäftszentrums mit den Elementen der Wohnbebauung auf dem befreiten Territorium. Lage des Projektes: Teil des Zentralbezirks von Sankt-Petersburg. Status des Projektes: die Realisation des ersten Projektabschnittes wird durchgeführt – die effektive Territoriumsentwicklung der Gegend um die Station Moskovskaya-Tovarnaya mit der Fläche von 24 ha. Das Planungsprojekt des Territoriums der unbewohnten Zone Shushary-3 ist erarbeitet und bestätigt. Das Projekt von «roten Linien» des Territoriums des ehemaligen Lasthofes der Station Sankt-Petersburg-Tovarnyj-Moskovskij ist erarbeitet. Das Konzept der Entwicklung des Territoriums und der Projektentwurf sind erarbeitet und bei dem Städtebaurat von Sankt-Petersburg vorgelegt. Form der Projektrealisierung: Die Zuweisung der befreiten Grundstücken an den Investor unter Investitionsbedingungen. UMGESTALTUNG DES TERRITORIUMS VON DER INSEL NEU-HOLLAND Fristen der Projektrealisierung: 2005 - 2010. Ziel des Projektes: Errichtung eines neuen Kulturzentrum, Kommerz- und Wohnflächen auf der Insel NeuHolland. Beschreibung des Projektes: Auf der Gesamtfläche vom 180 000 m2 werden Büroräume, Geschäfte, 3 Hotels, 9 000 m2 der Wohnfläche, Festivalpalast, Galerie der Künste, Museum und unterirdischer Parkraum unterbracht. Die Gesamtfläche des Festivalpalastes ist 16 300 m2, er nimmt den Konzertsaal für 200 Personen und das geöffnete Amphitheater für 300 Peronen ein. Der Rauminhalt des unterirdischen Parkräumes ist 1093 Autos. Das Projekt schließt Renovierung von zwei Brücken und Errichtung von acht neuen Brücken ein. Lage des Projektes: Admiraltejskij Bezirk, Kolomna. Die Inselfläche - 7,6 ha. Die Insel befindet sich ganz im Zentrum der Stadt, 15 Gehminuten von der Ermitage und 5 Gehminuten von der Newa und dem Staatlichen Akademischen Marientheater entfernt. Status des Projektes: Nach den Ergebnissen des Investitions- und Architekturwettbewerbs für das beste Projekt der Renovierung der Insel Neu-Holland wurde als Gewinner OOO «ST Neu-Holland» anerkannt, die zu dem Bauholding «ST Group» gehört und das Projekt des englischen Baumeister Sr. Norman Foster vorgelegt hat. Das Projekt der Planung und Projekt der Vermessung des Territoriums, das durch den Kryukov Kanal, das Mojka Ufer, den Admiraltejskij Kanal (das Territorium der Insel Neu-Holland) beschränkt ist, ist erarbeitet. Die Städtebaupläne der 4 Grundstücke innerhalb der Grenzen des Projektes der Planung und des Projektes der Vermessung des Territoriums sind vorbereitet. Die Versuchsarbeiten beim Aufbau der Wand im Boden des Inselterritoriums und bei der Untersuchung des Einflusses der Bodenarbeiten auf die Gebäude-Denkmäler sind vollendet. Das Arbeitsprojekt der Verstärkung der Fundamente der Gebäude-Denkmäler ist erarbeitet. Die unhistorischen Konstruktionen an den Gebäude-Denkmälern sind beseitigt, sie sind auf die Durchführung von Renovierungsarbeiten vorbereitet. Entsprechend der ingenieur-geologischen Forschungen wurde die Analyse der Bodenstruktur durchgeführt. Die Konstruktivbeschlüsse für die Verstärkung der Fundamente von den historischen Gebäuden und für die Methoden der Durchführung der Bautätigkeit sind angeboten. Die Unterlagen für den Aufbau der Schutzumfassungsmauer im Boden sind ausgearbeitet. Investitionsumfang des Projektes: 378 Mio. US Dollar. Form der Projektrealisierung: Investitionen sind mit dem langfristigen Pachtvertag an Renovierungsobjekte für 99 Jahren, Eigentumsrechten an die neu errichteten Objekte und Eigentumsrechte an Grundstücke unter den neu errichteten Objekten befestigt. AUFBAU DES GEBÄUDES FÜR DIE ZWEITE BÜHNE DES STAATLICHEN AKADEMISCHEN MARIINSKIJ-THEATERS Fristen der Projektrealisierung: Die Eröffnung der zweiten Bühne des Staatlichen akademischen Mariinskij156


Theaters ist zum Anfang des Saisons der weißen Nächte im Juni 2009 geplant. Beschreibung und Ziel des Projektes: Nach dem Entwurf von Dominik Perro wird ein hochmodernes Gebäude mit der Fläche von 40 000 m² aufgebaut werden, das mit einer goldenen Hülle bedeckt wird. Die mit dem unikalen Akustiksystem ausgestattete Halle ist für 2000 Zuschauer eingerichtet. Der gläserne Übergang über den Kryukov Kanal wird das historische Gebäude des Mariinskij-Theaters mit seiner zweiten Bühne verbinden. Lage des Projektes: Admiraltejskij Bezirk, Dekabristov Str., Haus 34a, gegenüber dem historischen Gebäude des Staatlichen akademischen Mariinskij-Theaters. Status des Projektes: Auf dem Bauplatz sind die Arbeiten an dem Abbruch von 4 Gebäuden, der Zerlegung der alten Fundamente, dem Wegtragen der Gas- und Wassernetze vollzogen. Die Arbeiten an dem Wegtragen der Stromnetze, der Unterbringung der neuen Netztransformatorenstation (RTP), der Umlegung des Abwasserkanals werden vollendet. Die Arbeiten an dem Schweißfeld, Bodenarbeiten sind vollendet, das Betonieren des unterirdischen des Gebäudeteils hat man begonnen. Investitionsumfang des Projektes: $ 200 Mio. Form der Projektrealisierung: 100% des Staatskapitals. Aufbau des fussballstadiums in Sankt-Petersburg Fristen der Projektrealisierung: 2006 – 2009. Ziel des Projektes: Der Bau des neuen modernen Fußballstadiums für nicht weniger als 62 000 Sitzplätze, welches den Anforderungen von UEFA und FIFA entspricht. Beschreibung des Projektes: Das Stadium ist für die Durchführung der Spiele der Russischen Meisterschaften und der Wettkämpfe internationalen Niveaus; für das Training der Mannschaft FC «Zenit», für das Treiben der Massenkörperkultur und dem Sport, für die Organisation von Kindersportsektionen, Erholung und Unterhaltung der Bewohner von Sankt-Petersburg bestimmt. Lage des Projektes: Westlicher Teil der Stadt. Küstenteil der Krestowskij Insel. Status des Projektes: Bei dem internationalen Wettbewerb für das Schaffen der Architekturentscheidung wurde als Gewinner die Gesellschaft Kisho Kurokawa architect & associates anerkannt. Als Gewinner des Wettbewerbs für die Projektierung und Aufbau des Stadiums wurde die Gesellschaft offene AG «Avant» anerkannt. Auf dem Territorium der Projektrealisierung ist der I Arbeitsabschnitt im Einrichten der Pfahlgründung vollendet, die Bodenarbeiten, der Aufbau des Anlegeplatzes sind vollständig durchgeführt, die Arbeiten des Nullzyklus werden fortgesetzt, die Arbeiten in der Zone des Energiezentrums werden durchgeführt – Betonierung der Wände, Verschalung und Zwischendecken. Investitionsumfang des Projektes: 6,5 Mrd. Rubel. Form der Projektrealisierung: Haushalt Sankt-Petersburgs. PROGRAMM DER ENTWICKLUNG DER HOTELINFRASTRUKTUR IN SANKT-PETERSBURG Fristen der Projektrealisierung: 2004—2009. Ziel des Projektes:Die Entwicklung des Marktes der Hoteldienstleistungen und der Touristenbranche von SanktPetersburg. Die Erhöhung des Zimmerfonds auf 34 000 Zimmern – 14 Zimmer je 1 Tausend der Einwohner. Beschreibung des Projektes: Insgesamt gibt es in Sankt-Petersburg 372 Hotels, 20576 Zimmer. Im Betrieb gibt es 172 Hotelprojekte für 15 424 Zimmer. Zum «Programm der Unterbringung der Objektе der Hotelinfrastruktur in Sankt-Petersburg» gehört das Adressenverzeichnis von 170 Gebäuden und Grundstücken, die ausschließlich für die Unterbringung der Hotelkomplexe bestimmt sind. Weitere Informationen gibt es auf der Webseite www.hotelinvest. ru. Lage des Projektes: Zum Adressenverzeichnis des Programms gehören Gebäude und Grundstücke, die sich in allen Bezirken von Sankt-Petersburg befinden. Möglichkeiten für Investoren: Zielzuweisung der Grundstücke für die Realisation der Hotelprojekte. Versteigerungen für den Verkauf von Immobilienobjekten gegen Hotels. AUFBAU DES FAHRZEUGBETRIEBES «TOYOTA MOTOR CORPORATION» Fristen der Projektrealisierung: 2005 – 2007. Ziel des Projektes: Die Entwicklung Sankt-Petersburgs zum großen Industriezentrum mit dem Heranziehen von Gesellschaften hoher Technologien des internationalen Niveaus. Beschreibung des Projektes: Aufbau der Fahrzeugproduktion mit der geplanten Produktivität von 25000 Fahrzeugen pro Jahr und der anschließenden Erweiterung der Produktionskapazitäten auf 200000 Fahrzeuge pro Jahr. Lage des Projektes: Industriezone «Shushary-2» unmittelbar in der Nähe der Ringautobahn. Status des Projektes: Das Werk wurde im Dezember 2007 in Betrieb genommen, die Vorbereitung auf den zweiten Bauabschnitt wird durchgeführt. 157


Budget des Projektes: 2,6 Mrd. Rubel. Form der Projektrealisierung: Das Projekt wird durch den Investor «Toyota Motor Manufacturing Russia» GmbH realisiert. AUFBAU DES FAHRZEUGBETRIEBES «GENERAL MOTORS CORPORATION» Fristen der Projektrealisierung: 2006 – November 2008. Ziel des Projektes: Die Entwicklung Sankt-Petersburgs als einen großen Inustriezentrum mit dem Heranziehen von hoch-technologisierten Gesellschaften des internationalen Niveaus. Beschreibung des Projektes: Die Gestaltung der Fahrzeugproduktion mit der geplanten Produktivität von 75 000 Autos im Jahr und der Möglichkeit der anschließenden Erweiterung der Produktionskapazitäten. Lage des Projektes: Die Industriezone «Schuschary-2» in der unmittelbaren Nähe von der Ringautostraße. Status des Projektes: Das Erlaubnis für den Aufbau ist erhalten, die Bauarbeiten werden durchgeführt. Investitionsumfang des Projektes: 303 Mio. US Dollar. Form der Projektrealisierung: Das Projekt wird von der Firma «General Motors Auto» GmbH realisiert. AUFBAU DES FAHRZEUGBETRIEBES «NISSAN MOTOR CO., LTD» Fristen der Projektrealisierung: 2006 – 2009. Ziel des Projektes: Die Entwicklung Sankt-Petersburgs zum Industriezentrum mit dem Heranziehen von Gesellschaften internationalen Niveaus mit hohen Technologien. Beschreibung des Projektes: Aufbau der Fahrzeugproduktion mit der geplanten Produktivität von 50 000 Fahrzeuge pro Jahr und der anschließenden Erweiterung der Produktionskapazitäten auf 500 000 Fahrzeuge pro Jahr. Lage des Projektes: Südöstlicher von der Kreuzung des Westlichen Geschwindigkeitsdurchmessers mit der Ringautobahn , Vyborgskij Bezirk von Sankt-Petersburg. Status des Projektes: Die Bauarbeiten werden durchgeführt. Budget des Projektes: 5,2 Mrd. Rubel. Form der Projektrealisierung: Das Projekt wird durch den Investor «Nissan Manufacturing RUS» GmbH realisiert. AUFBAU UND BETRIEB DES SÜDWESTLICHEN FERNHEIZKRAFTWERKS Fristen der Projektrealisierung: 2006—2011. Ziel des Projektes: Die Entwicklung des ingenieur-energetischen Komplexes von Sankt-Petersburg. Beschreibung des Projektes: Aufbau des Werks, das mit der modernsten Technick ausgestattet ist, wird die Sicherheit des ganzen Energiesystems der Stadt erhöhen und den Mangel an der Wärme- und Elektroenergie im südwestlichen Teil der Stadt völlig ausgleichen. Die Bebauungsfläche des Objektes umfasst 26,2 ha. Lage des Projektes: Südwestlicher Teil von Sankt-Petersburg. Status des Projektes: Das Territorium ist auf den Aufbau vorbereitet. Die Arbeitsprojektierung des Werks wird durchgeführt. Mit dem Einrichten der Pfahlgründung wurde begonnen. Budget des Projektes: 20, 0 Mrd. Rubel Form der Projektrealisierung: Die staatsprivate Partnerschaft. BAU DES WERKES ZUR HERSTELLUNG DER AUTO- UND ARCHITEKTURBLATTGLÄSER Fristen der Projektrealisierung: 2006 – 2009. Ziel des Projektes: Die Entwicklung der neuen hochtechnologisierten Wirtschaftsbranchen von Sankt- Petersburg. Beschreibung des Projektes: Der Bau der Werkes zur Herstellung des Auto- und Architekturblattgläser aufgrund der ökologischreinen Sauerstoffgastechnologie der Firma PPG (USA). Die geplante Produktivität des Werkes: 1200 Tonnen der Glassmasse pro Tag. Lage des Projektes: Bezirk V der Industriezone «Metallostroi». Status des Projektes: Projektierungs- und Bauetappe: das Projekt wird auf die Übergabe für die Staatsbegutachtung vorbereitet, die vertikale Planung des Grundstücks ist durchgeführt, mit den Bauarbeiten des Nullzyklus wurde begonnen. Investitionsumfang des Projektes: 16, 2 Mrd. Rubel. Form der Projektrealisierung: Das Projekt wird vom Investor OОO «Russkaja Sodovaja Gesellschaft» geschlossene AG (Moskau) realisiert.

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NEUGESTALTUNG DES TERRITORIUMS APRAKSIN HOF Fristen der Projektrealisierung: 2008—2013. Ziel des Projektes: Die Gestaltung eines mehrfunktionalen Komplexes auf dem Territorium Apraksin Hof. Beschreibung des Projektes: Im Bestand des mehrfunktionalen Komplexes werden aufgebaut: 70 000 Qm der Wohnfläche, 80 000 Qm der Handelsplätze und Unterhaltungszonen, 70 000 Qm der Büroräume, 2 Hotels – 40 000 Qm, 4* und 3* + für 550 Zimmer, sowie Parking für 2500 Autoplätze mit der Fläche von 87 500 Qm, Restaurants und Fußgängerpromenade. Die Gesamtfläche der geschaffenen Objekte ist 347,5 Tausend Qm. Lage des Projektes: Zwischen Sadovaya Str., Lomonosov Str., Apraksin Gasse, Stepanovskij Durchfahrt, Torgovyj Gasse und Zodtschij Rossi Str. Häuser 1-3. Status des Projektes: Im Januar 2008 war der Investitionswettbewerb beendet, dessen Gewinner die Gesellschaft «Glavstroj» wurde (Architekturprojekt des britischen Büros Wilkinson Eyre Architects Ltd). Die Investitionsvereinbarung mit offene AG «Glavstroj SPb» ist unterzeichnet. Budget des Projektes: 28,2 Mrd. Rubel ($ 1082,2 Mio.). Form der Projektrealisierung: Privatinvestitionen. ENTWICKLUNG DES FLUGHAFENS «PULKOVO» Fristen der Projektrealisierung: 2008—2025. Ziel des Projektes: Die Entwicklung und Erweiterung des Flughafens Pulkovo mittels Aufbaus der hochwertigen Flughafeninfrastruktur und Erbringung der Dienstleistungen (des Boden- und Luftdienstes) zum Ziel der Übereinstimmung der Durchlaßfähigkeit des Flughafens mit den modernen und zukunftsreichen Anforderungen mit Rücksicht auf das mittel- und langfristige Anwachsen des Passagierstroms und Güterumschlags. Aufbau auf der Basis des Flughafens Pulkovo des internationalen Verkehrsknotenpunktes im Ostseeraum und des natürlichen Flughafens für die Einfahrt in die Russische Föderation, sowie des Bindezentrums (Hab) zum Zweck der weiteren Innenverbindung mittels Einführung und Zuweisung des minimalen Dienstleistungssatzes, der dem Niveau «С» der IATA-Klassifikation der hochwertigen Verwaltungssysteme vom Flughafen. einspricht. Beschreibung des Projektes: Zur Infrastruktur des Flughafens Pulkovo gehören der Flugplatz mit zwei Auslaufbahnen, zwei Flughafengebäuden, ein Güterterminal, ein Tankkomplex, ein Parkingkomplex und andere Infrastrukturobjekte. Pulkovo ist der viertgrößte Flughafen Russlands nach den Flughäfen von Moskau, er bedient 68 Fluggesellschaften, die Personenbeförderungsleistung im Jahre 2007 lab bei 6,1 Mio. Personen, der Güterumschlag lag bei 29,5 Tausend Tonnen. Status des Projektes: 100% der Aktien von offene AG «Pulkovo Flughafen» sind ins Eigentum von SanktPetersburg am 16. Oktober 2007 durch die Anordnung der Regierung der RF Nr. 1432-p übergeben worden. Der Vermögenskomplex des Flughafens Pulkovo (mit Ausnahme der Objekte des einheitlichen Systems der Luftverkehrorganisation) ist ins Eigentum von Sankt-Petersburg gemäß der Anordnung der Regierung der RF Nr. 1940-p vom 29. Dezember 2007 übergeben. Am 21. April 2008 wurde der Wettbewerb für das Recht auf die Schließung der Vereinbarung auf der Basis der staatsprivaten Partnerschaft über die Bildung, Renovierung und den Betrieb der Objekte, die zum Vermögen vom «Pulkovo» Flughafen gehören, ausgeschrieben Am 7-9. Mai 2008 fand die offizielle Präsentation des Projektes (Road show) in London statt. An der Präsentation haben mehr als 120 russischer und ausländischer Gesellschaften teilgenommen – die potentiellen Wettbewerbsteilnehmer sowie Finanz- und Kreditorganisationen. Zeitplan der Wettbewerbsdurchführung: Anmeldung der Anträge auf die Wettbewerbsteilnahme — 31.07.2008; Bildung des «Kurzverzeichnisses» der Teilnehmer — 11.08.2008; Anmeldung der Wettbewerbsvorschläge — 05.02.2009; Bewertung der Wettbewerbsvorschläge und Bestimmung des Gewinners — 12.03.2009; Durchführung der Verhandlungen mit dem Wettbewerbsgewinner — 15.06.2009. Investitionsumfang: Nach vorläufigen Berechnungen wird sich der gesamte Investitionsumfang in die Erweiterung des neuen Terminals und die Modernisierung der Luftzone auf 30 Mrd. Rubel belaufen. ANDERE GROSSE INVESTITIONSPROJEKTE HOCHBAHNEXPRESS Fristen der Projektrealisierung: 2007-2012. Ziel des Projektes: Aufbau einer neuen Linie des Hochgeschwindigkeitspassagierverkehrs auf der Basis des Schemas der staatsprivaten Partnerschaft. 159


Beschreibung des Projektes: Die Strecke des Hochbahnexpresses wird durch sechs Administrativbezirke gehen: Petrodvorcovyj, Krasnoselskij, Kirovskij, Moskovskij, Frunzenskij, Newskij. Sie wird 3 U-Bahnlinien und 2 Eisenbahnstationen verbinden. Die geplante Steckenlänge des Hochbahnexpresses macht 29,9 km aus, von denen 22 km auf der Gerüstbrücke gehen werden. Die Zahl der Haltepunkte ist 16. Die durchschnittliche Geschwindigkeit, Haltestellen miteingerechnet, ist 35 kmh. Lage des Projektes: südliche Bezirke der Stadt. Status des Projektes: Am 28. Dezember 2007 wurde der Wettbewerb für das Recht auf die Schließung der Vereinbarung auf der Basis der staatsprivaten Partnerschaft über die Bildung und den weiteren Betrieb der Linie der neuen Art des Passagierverkehrs Hochbahnexpress erklärt. Am 5. Mai 2008 wurden die Wettbewerbsteilnehmer bestimmt, die die Vorauswahl bestanden hatten: - Konsortium «Strelna – Express» im Bestand der Gesellschaften Bombardier Transportation UK Limited, VINCI Concession Russie; - Konsortium «Das Südliche Express» im Bestand der Gesellschaften Alstom Transport SA, Bouygues Travaux Publics SA, Transdev SA, «Mostotrjad 19»; - Konsortium «Express der nördlichen Hauptstadt» im Bestand der Gesellschaften Strabag AG, Siemens AG , «Bazovyj Element», Bank VTB; - Konsortium im Bestand der Gesellschaften Ansaldo Transporti Sistemi Ferrovanti S. p. A., Љkoda Transportation s. r. o., ATM Azienda Transporti Milanesi S. p. A., Soares da Costa Grupo SGPS; - Japanische Gesellschaft Mitsui & Co., Ltd. Die Anmeldung der Wettbewerbsvorschläge von den Gesellschaften, die die Vorauswahl bestanden hatten, wird bis zum 25. November 2008 durchgeführt. Die Bestimmung des Wettbewerbsgewinners wird am 24. Dezember 2008 stattfinden. Budget des Projektes: 21,8 Mrd Rubel. Form der Projektrealisierung: persönlich-staatliche Partnerschaft. ORLOVSKIJ TUNNEL Fristen der Projektrealisierung: 2005 - 2010 Ziel des Projektes: Die Vergrößerung der Durchlaßfähigkeit der Volgo-Baltijskij Wasserader. Entwicklung des städtlichen Verkehrssystems. Beschreibung des Projektes: Die Gestaltung der ununterbrochen Verkehrsverbindung zwischen den Bezirken des linken und des rechten Ufers Sankt-Petersburgs, was die Zeit der Brückenöffnung für die Versorgung der zuwachsender Nachfrage an internationalen Seetransporten vergrößern, sowie auch die Belastung der vorhandenen Brücken und Verkehrsader der Stadt reduzieren lassen wird. Die erwartete Zahl der Tunnelbenutzer wird 2010 49000 Fahrzeuge pro Tag ausmachen. Lage des Projektes: Der Orlowskij-Tunnel liegt zwischen der Litejnyj und der Bolscheochtinskij Brücken. Die Lage des Tunnels bildet den direkten Ausgang aus den Bezirken des historischen Stadtzentrums zur Ringautostraße und Verkehrsadern der nördlichen Richtung. Status des Projektes: Die Basisprojektierung ist vollendet. Am 14. September 2007 wurde der offene Wettbewerb für das Recht auf die Schließung der Konzessionsvereinbarung über Projektierung, Aufbau, Finanzierung und Betrieb des Orlowskij-Tunnels unter dem Fluss Newa erklärt. Am 21. Dezember 2007 waren die Ergebnisse der Vorauswahl der Antragsteller des offenen Wettbewerbs angerechnet. Nach den Ergebnissen der Vorauswahl wurden von der Wettbewerbskommission folgende vier Antragsteller zur Teilnahme am Wettbewerb zugelassen: ООО «Newskaya Konzessionsgesellschaft» (das Konsortium ist durch die Vinci Gruppe vertreten); ООО «Newskij Tunnel» (Strabag AG, Suri Holdings Limited, Zueblin AG, Egis Project SA); «Boyuguesprojekt Operating» GmbH (Boyugues Gruppe); Neva Traverse GmbH (Hochtief Construction AG, Hochtief PPP Solutions, Royal Boskalis Westminster NV). Anmeldung der Wettbewerbsvorschläge wird bis zum 24.10.2008 durchgeführt. Die Bestimmung des Wettbewerbsgewinners wird am 31.10.2008 stattfinden. Investitionsumfang des Projektes: 26 361 Mio. Rubel (einschließlich 8 786 Mio. Rubel aus dem Stadtbudget, 8 786 Mio. Rubel aus den Mittel des Investitionsfonds der RF). Form der Projektrealisierung: persönlich-staatliche Partnerschaft. FAHRZEUGBETRIEB «SUZUKI» Fristen der Projektrealisierung: 2007—2009. Ziel des Projektes: Entwicklung der Fahrzeugindustrie in Sankt-Petersburg.

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Beschreibung des Projektes: Die Gestaltung der Fahrzeugproduktion mit der geplanten Produktivität von 30 000 Fahrzeuge pro Jahr. Lage des Projektes: Industriezone «Shushary-2», südlicher der Ringautobahn. Status des Projektes: Ermittlungs- und Vorarbeiten werden durchgeführt. Budget des Projektes: 2 990 Mio. Rubel. Form der Projektrealisierung: Das Projekt wird durch die Investoren Suzuki Motor Corporation und Itotschu Corporation realisiert. FAHRZEUGBETRIEB «HYUNDAI» Fristen der Projektrealisierung: Mitte Dezember 2007 wurde das Memorandum über die Absichten unterzeichnet, gemäß dem die «Hyundai Motor Company» Gesellschaft das Investitionsprojekt der Fahrzeugproduktion in Sankt-Petersburg realisieren wird. Ziel des Projektes: Entwicklung der Fahrzeugindustrie in Sankt-Petersburg. Beschreibung des Projektes: Die Gestaltung der Fahrzeugproduktion mit der geplanten Produktivität von 100 000 Fahrzeuge pro Jahr. Lage des Projektes: Industriezone «Kamenka». Status des Projektes: Ermittlungs- und Vorarbeiten werden durchgeführt. Budget des Projektes: $ 400 Mio. Form der Projektrealisierung: Das Projekt wird von den Mitteln der «Hyundai Motor Company» und «Hyundai Mobis» realisiert. AUFBAU DES WERKS FÜR DIE HERSTELLUNG DER PRESSAUTOKOMPONENTE UND DES SERVICEMETALLZENTRUMS (offene AG «MAGNITOGORSKIJ METALLURGISCHES KOMBINAT» MMK) Fristen der Projektrealisierung: Dezember 2007 fand die Grundsteinlegung des Werkaufbaus statt, die Beendung des Baus ist auf 2009 geplant. Ziel des Projektes: Entwicklung der Fahrzeugindustrie in Sankt-Petersburg. Beschreibung des Projektes: Produktion der Presskarosserieartikel für die Fahrzeugbetriebe von Sankt-Petersburg und Europa. Dieses Projekt wird durch MMK zusammen mit dem Petersburger Hersteller der Autokomponente «Interkos IV» realisiert. Lage des Projektes: Industriezone «Izhorskie Zavody». Status des Projektes: Ermittlungs- und Vorarbeiten werden durchgeführt. Budget des Projektes: € 300 Mio. Form der Projektrealisierung: Das Projekt wird von den Mitteln der offene AG «Magnitogorskij metallurgisches Kombinat» realisiert.

9.2. BEISPIELE ERFOLGREICHER FUHRUNG DER INVESTITIONSTÄTIGKEIT IN SANKT-PETERSBURG3 REALISIERT 2007: «Bosch und Siemens Hausgeräte» GmbH Aufbau des Hausgeräteherstellungsbetriebes (Petrodvorzovyj Bezirk, Siedlung Strelna, Betriebszone «Neudorf»). Investitionsumfang- €50 Mio. (erster Abschnitt). Anzahl der neuen Arbeitsplätzen – 500. Anfang der Bautätigkeit – August 2005. Ende der Bautätigkeit – 2007. Das Werk wurde am 21. Juni 2008 geöffnet. «Toyota Motor Manufacturing Russia» GmbH Aufbau des Fahrzeugbetriebes «Toyota Motor Corporation». Der Aufbau der Fahrzeugproduktion mit der geplanten Produktivität von 25000 Fahrzeuge pro Jahr und der anschließenden Erweiterung der Produktionskapazitäten auf 200000 Fahrzeuge pro Jahr (Industriezone «Shushary-2» 3 Nach den Angaben der Webseite des Komitees für wirtschaftliche Entwicklung, Industriepolitik und Handel von Sankt-Petersburg http://www.cedipt.spb.ru 161


unverbindlich in der Nähe von der Ringautobahn). Investitionsumfang: $150 Mio. Anfang der Bautätigkeit – 2005. Ende der Bautätigkeit – Dezember 2007. (erster Abschnitt). Das Projekt wird durch den Investor «Toyota Motor Manufacturing Russia» GmbH realisiert. REALISIERT 2006: «Russky Standart Wodka» GmbH Aufbau des Wodkaherstellungbetriebes «Russky Standart» (Pulkovskoe Chausse, neben den Betrieben «Wrigley‘s» und «Coca-Cola»). Investitionsumfang - $60 mln. Anzahl der neuen Arbeitsplätzen – 300. Anfang der Bautätigkeit - November 2004. Das Werk ist am 30.09.2006 geöffnet. «Izhorsky Rohrwerk» AG ( «Severstahl» AG) Aufbau des Betriebskomplexes der Rohren von einen großen Durchmesser und Modernisation der Ausleihstation 5000 (Kolpino, Izhorsky Werk, (Lenin pr., 1). Investitionsumfang - $576 mln. (295 + 281) Anzahl der neuen Arbeitsplätzen – 500. Anfang der Bautätigkeit - März 2005. Das Werk ist am 14.07.2006 geöffnet. «Knauf Gips Kolpino» GmbH Aufbau des Gipskartonbetriebes in Kolpino. Investitionsumfang - ca. 60 mln. Euro. Anzahl der neuen Arbeitsplätzen - mehr als 200. Anfang der Bautätigkeit - September 2005. Betriebsbeginn am 30.08.2006. REALISIERT 2005: «Pepsi Botteling Group (Sankt-Petersburg)» GmbH Aufbau des Produktions-Lagerkomplexes (Betriebszone «Parnas»). Investitionsumfang - $20-25 mln. Anzahl der neuen Arbeitsplätzen - 30. Anfang der Bautätigkeit - Herbst 2004. Inbetriebnahme - September 2005.

162


10. INFORMATIONEN ÜBER DEN IMMOBILIENWERT IN SANKT-PETERSBURG 10.1. INFORMATIONEN ÜBER DEN GRUNDWERT Die gesamte Fläche vom Großen Sankt-Petersburg (einschliesslich der Vorstädte) umfasst 139,9 Tausend Hektar. Nach dem Stand vom 01.01.2007 umfassten die Grundstücke der Wohnbebauung und der gesellschaftlichen und geschäftlichen Bebauung zusammen 21,3 Tausend Hektar oder 16% des Bodenfonds und Industriegrundstücke umfassten 18,7 Tausend Hektar oder 13% des Bodenfonds (s. Tabelle 10.1.1.) Таbelle 10.1.1. Landbestand von St.Petersburg zum 1.Januar 2007 PP.

Landbestand

Fläche (Taus. Ha /%)

1

Grundstücke der Wohnbebauung

9,1/7

2

Grundstücke der gesellschaftlichen und geschäftlichen Bebauung

12,2/9

3

Grundstücke der Industrie

18,7/13

4

Grundstücke für gemeinsame Nutzung

13,2/9

5

Grundstücke des Transports, Kommunikation, Versorgungsleitungen

7,2/5

6

Grundstücke der landwirtschaftlichen Nutzung

28,9/21

7

Grundstücke der besonderen Schutzgebieten

33,1/24

8

Grundstücke der Wasserobjekte

5,3/4

9

Grundstücke mit den Militärobjekten und anderen Territorien der Sonderordnung

7,7/4

10

Grundstücke der Objekte anderer Speziallbestimmung

1,4/1

11

Grundstücke, die in städtebauliche oder andere Tätigkeit nicht einbezogen sind

3,3/3

Insgesamt:

139,9/ 100

Quelle: Angaben des Komitees für Bodenressourcen und Flurgestaltung von St.Petersburg (http://www.kzr.spb.ru).

Der Hauptteil der Grundstücke (83%) ist das staatliche Eigentum. Bürger besitzen 3% der gesamten Landfläche, juristische Personen – 14% der gesamten Landflächen (s. Tabelle 10.1.2). Таbelle 10.1.2 Verteilung des Bodenfons von St.Petersburg nach Eigentumsformen. PP.

Eigentümer

Fläche (Taus. Ha)

Fläche (%)

1

Staatliches und kommunales Eigentum

116,8

2

Eigentum der Bürger

4,4

3

3

Eigentum der juristischen Personen

18,7

14

Insgesamt

139,9

100

83

Quelle: Angaben des Kommitees für Bodenressourcen und Flurgestaltung von St.Petersburg (www.kzr.spb.ru)

In St.Petersburg gilt die Pacht praktisch als einzige Form der Rechtsgewährung auf das Baugelände, das sich im staatlichen Besitz befindet. Der Verkauf von Grundstücken in das Eigentum kommt selten vor. Die Hauptform zur Rechtsgewährung auf das Baugelände sind Ausschreibungsverfahren – öffentliche Auktionen: zum unkompletten («kurzen») Paket und zum kompleten Paket. Die Auktionen zum unkompletten Paket sind als eine zeitweilige Massnahme erklärt – bis die Stadt die Vorbereitung der Unterlagen und Erschliesung des Geländes auf Budgetsrechnung nicht geregelt hat. Sie setzen den Verkauf des Pachtrechtes auf Grundstücke für 6 Jahre (berechnet: 1,5 Jahre – für Erforschung, 1,5 Jahre – für Projektierung und 3,0 Jahre – für Aufbau) voraus. Die Ergebnisse der 2007 stattgefundenen Auktion für das Recht auf Pachtvertrag des Grundstückes unter Investitionsbedingungen sind in der Tabelle 10.1.3.1 vorgestellt. Der Anfangspreis für ein Quadratmeter des Grundstückes (Jahrespachtgebühr für das Grundstück bestimmt in Übereinstimmung mit dem Bericht eines unabhängigen Schätzers) lag zwischen 994,23 Rub. und 10861,57 Rub. Der Verkaufspreis für ein Quadratmeter des Grundstückes 1 Nach Angaben des Komitees für Bodenressourcen und Flurgestaltung von Sankt-Petersburg (www.kzr.spb). Die Materialien wurden dem Komitee von offene AG «Fonds des Vermögens von Sankt-Petersburg» zurVerfügung gestellt. 163


(Jahrespachtgebühr angeboten von dem Auktionsgewinner) lag zwischen 1088,67 Rub. und 13572,12 Rub. Таbelle 10.1.3 Auktionsergebnisse für das Vertragsabschlussrecht zur Pacht eines Grundstückes unter Investitionsbedingungen in 2007. 1

2

3

4

5

6

Fläche des Grundstückes (q. m.)

51 650

3 200

4 960

3 231

3 812

3 425

Funktionale Bestimmung

ND

ТI

ND

ND

ТI

ТI

Anfangspreis (Rub.)

561 000 000

4 880 000

5 900 000

5 255 000

3 790 000

3 790 000

Verkaufspreis (Rub.)

701 000 000

7 080 000

6 190 000

9 675 000

4 150 000

4 150 000

Anfangspreis für q. m. (Rub.)

10861,57

1525

1189,52

1626,43

994,23

1106,57

Verkaufspreis für q. m (Rub.)

13572,12

2212,5

1247,98

2994,43

1088,67

1211,68

Bedingte Bezeichnungen: ТI- für Transportbedürfnisse, Versorgungsinfrastrukturen; ND – keine Angaben

Das Pachtgeld für die gepachteten Grundstücke, die sich im staatlichen Besitz und am Territorium von St.Petersburg befinden, wird nach der Methode bestimmt, die durch den Beschluss der Verwaltung von St.Petersburg vom 14.September 2004 (mit Veränderungen zum 12.10.2006) Nr.1561 bestätigt wurde. Die Politik der Stadregierung zielt auf die Schaffung von wirtschaftlichen Bedingungen ab, die Unternehmen zum Kauf von Grundstücken in ihr Eigentum anregen. In Übereinstimmung mit dem Gesetz von St.Petersburg vom 29.12.2004 Nr.692-101 «Über Bestimmung des Preises für das Land in Sankt-Petersburg» wurde der Preis für ein Quadratmeter des Grundstückes als neunfacher Satz der Bodensteuer auf dem Territorium von St.Petersburg festgelegt. Ab 2006 wird die Bodensteuer in SanktPetersburg berechnet ausgehend von dem Katasterpreis der Grundstücke. Am 16.11.2005 ist das Gesetz von St.Petersburg Nr. 611-86 «Über Bodensteuer in Sankt-Petersburg und über Eintragung der Ergänzung in das Gesetz von Sankt-Petersburg «Über Steuerbegünstigungen» (mit Änderungen zum 02.10.2007) verabschiedet worden. Im Gesetz sind ab dem 01.01.2006 folgende Jahressätze der Bodensteuer in Sankt-Petersburg bestimmt worden: 0,004% vom Katasterpreis der Grundstücke, die für landwirtschaftliche Produktion verwendet werden; 0,042% vom Preis der Grundstücke, die mit Wohnbestandsobjekten und Objekten des Wohnfonds und Objekten der Ingenierinfrastruktur des Wohn- und Kommunalkomplexes (mit Ausnahme des Anteis im Recht auf das Grundstück, das auf ein Objekt kommt, das zum Wohnfonds und zu den Objekten der Ingenieurstruktur des Wohn- und Kommunalkomplexes nicht gehört), mit Garagen besetzt sind, oder die zum Wohnbau erworben (bereitgestellt) sind, sowie vom Preis der Grundstücke erworbener (breistgestellter) zur individuellen Hauswirtschaft und Datschenwirtschaft, Gartenwirtschaft, Gemüsegartenwirtschaft oder Viehwirtschaft. Für andere Grundstücke ist der Steuersatz in Höhe von 1,5% vom Katasterpreis festgelegt. Das Gesetz enthält auch eine Liste von Sozialgruppen, die von der Bodensteuer in Sankt-Petersburg befreit sind. In Übereinstimmung mit den «Regeln zur staatlichen Katasterbodenschätzung», bestätigt durch den Beschluss der Regierung der RF vom 08.04.2000 Nr.316 (mit Änderungen zum 17.09.2007), wird die staatliche Katasterbodenschätzung auf Bodenklassifizierung zu ihrer Zweckbestimmung und funktionalen Verwendung begründet. Die staatliche Katasterbewertung der städtischen und ländlichen Siedlungen, Garten-, Gemüsegarten- und Datschenvereinigungen erfolgt auf der Basis der statistischen Analyse der Marktpreise und anderer Informationen über Immobilien, sowie auf der Basis anderer Methoden der Massenbewertung des Vermögens. Die staatliche Katasterbodenbewertung findet mindestens einmal in 5 Jahren und höchstens einmal in 3 Jahren statt. In Übereinstimmung mit dem Beschluss der Regierung von Sankt-Petersburg vom 28.11.2006 Nr. 1432 «Über Bestätigung von Ergebnissen der Katasterbodenbewertung in Sankt-Petersburg» ist zurzeit auf dem Territorium von Sankt-Petersburg die Katasterbodenbewertung in Grenzen von 5716 Katasterquartals durchgeführt. Es sind 14 Katasterpreise für 14 funktionale Verwendungen von Grundstücken festgelegt worden. Der Bereich der Katasterpreise für ein Quadratmeter des Grundstücks in unterschiedlichen Katasterquartalen je nach Art der funktionalen Verwendung der Grundstücke ist in der Tabelle 10.1.4 aufgeführt.

164


Таbelle 10.1.4. Der Bereich von Katasterpreisen für ein Quadratmeter eines Grundstückes in unterschiedlichen Katasterquartalen je nach Art der funktionalen Verwendung der Grundstücke PP.

Arten von funktionaler Bodenverwendung zum Zweck der Katasterbodenbewertung

Min.Wert des Katasterpreises (Rub./m2)

Маx.Wert des Katasterpreises (Rub./m2)

341

8158

1

Grundstücke unter Wohnhäusern der vielstöckigen Bebauung und Bebauung mit erhöhter Geschosszahl

2

Grundstücke unter Häussern der individuellen Wohnbebauung

307

7342

3

Grundstücke von persöhnlichen Datschen- und Gartenvereinigungen

307

7342

4

Grundstücke von Garagen und Parkplätzen

2154

36330

5

Grundstücke unter Handelsobjekte, Gaststätten, Dienstleistungsbetrieben, Benzin- und Gastankstellen, Autoserviceunternehmen

1781

41726

Grundstücke von Anstalten und Organisationen des Bildungswesens, Grundstücke unter Objekten des Gesundheitswesens und Sozlafürsorge, physische Kultur und Sport, Kultur und Kunst, Religionsobjekte

72

888

6

737

10094

7

Grundstücke unter Industrieobjekten, Objekte der Kommunalwirtschaft, Objekte der materiell-technischen Versorgung, Lebensmittelvertsorgung, Vertrieb und Versorgung, unter Transportobjekten (ausschl. Benzin- und Gastankstellen, Autoserviceunternehmen, Garagen und Parkplätzen), unter Kommunikationsobjekten Grundstücke unter Verwaltungs- und Gesellschaftsobjekten und Grundstücke von Unternehmen, Organisationen, Finanzierungs-, Kredit-, Sicherungs-, und Rentenversorgungsbehörden

1095

35921

8 9

Grundstücke unter Militärobjekten

66

808

10

Grundstücke unter gesundheitsfördernden und freizeitdienenden Objekten

376

4603

11

Grundstücke der landwirtschaftlichen Verwendung

29

820

362

4441

12

Grundstücke unter Wäldern in Siedlungen, Grundstücke unter bäumiger und gebüschiger Vergetation, die zum Waldfonds nicht gehört (darunter Waldparken, Parken, Gartenanlagen, Boulevards)

13

Grundstücke unter abgesonderten Wasserobjekten

362

4441

14

Sonstige Besiedlungsböden (darunter Reservengrundstücke)

659

8075

Durchschnittlich zu allen Arten 29 41726 Bemerkung: die Berechnung basiert auf den Angaben der Anlage zum Beschluss der Regierung von SanktPetersburg vom 28.11.2006 Nr. 1432 «Über Bestätigung von Ergebnissen der Katasterbodenbewertung in SanktPetersburg». Bei der Katasterbodenbewertung in jedem der Basisquartale, in die die Stadt geteilt worden ist, ist der Charakter der überwiegenden Bebauung berücksichtigt worden. Deswegen wird bei sonst gleichen Bedingungen ein Geschäft, das sich im Industriequartal befindet, für ein Grundstück weniger zahlen als dasgleiche Geschäft, das im geschäftlichen Quartal liegt. Das Industrieunternehmen, das sich im geschäftlichen Quartal befindet, muss für das Grundstück im Vergleich zu einem industriellen Quartal mehr zahlen. Neben dem Staat kann man drei Hauptkategorien der Teilnehmer am Bodenmarkt nennen: Unternehmen-Besitzer von privatisierten Territorien, juristischе (seltener natürliche) Personen, die seinerzeit ihr Grundstück auf dem Primär- oder Sekundärmarkt gekauft haben, und Städter-Besitzer der Grundstücken für individuellen Aufbau

Katasterregistrierung von Immobilien (einschließlich der Grundstücke) Durch Artikel 3 des Föderalen Gesetzes vom 14.07.2007 Nr. 221-FG «Über den staatlichen Immobilienkataster» ist es festgelegt, dass die Katasterregistrierung und Führung des staatlichen Immobilienkatasters von dem Föderalen 165


Organ der Ausführungsmacht durchgeführt wird, das gesetzlich durch die Verfassung der RF und das Föderale Verfassungsgesetz vom 17.12.1997 Nr. 2-FKG «Über Regierung der RF» dazu bevollmächtigt ist. Wenn nicht anderes von der Regierung der RF festgelegt ist, sind die ihr untergeordneten Staatsbehörden berechtigt, die Aufgaben des Katasterregistrierungorgans zu erfüllen. Durch den Beschluss der Regierung der RF vom 19.08.2004 Nr. 418 «Über Bestätigung der Regelung über die Föderale Agentur des Immobilienkatasters» sind die Aufgaben zur Durchführung der Katasterregistrierung und Führung des staatlichen Immobilienkatasters an die Föderale Katasteragentur von Immobilien übergeben. Dabei ist durch den Beschluss der Regierung der RF festgelegt, dass die Föderale Katasteragentur von Immobilien ihre Tätigkeit unmittelbar und durch ihre regionale Organe durchführt. Als regionales Organ der Föderalen Katasteragentur von Immobilien in Sankt-Petersburg, bevollmächtigt für die Durchführung der staatlichen Katasterregistrierung von Immobilien, darunter auch Grundstücken, gilt die Verwaltung der Föderalen Katasteragentur von Immobilien in der Stadt Sankt-Petersburg (weiter - Verwaltung von Rosnedvizhimost in SPb). In Übereistimmung mit dem Beschluss der Föderalen Katasteragentur von Immobilien vom 07.03.2006 Nr. P/0069 gilt als untergestellte staatliche Behörde der Leitung von Rosnedvizhimost in SPb die Föderale staatliche Behörde «Bodenkatasterkammer in der Stadt Sankt-Petersburg » (weiter - FGU ZKP). Durch die gemeinsame Anordnung der Verwaltung von Rosnedvizhimost in Sankt- Petsrsburg und FGU ZKP vom 24.03.2008 Nr.19/18 «Über Bestätigung der Ordnung der Zusammenwirkung zwischen der Verwaltung der Rosnedvizhimost in der Stadt Sankt-Petersburg und FGU ZKP bei der staatlichen Katasterregistrierung von Immobilien» wurde festgestellt, dass die Spezialisten von FGU ZKP die Anträge auf die staatliche Katasterregistrierung der Grundstücke entgegennehmen und ausfüllen. Dabei werden die Anträge entgegengenommen und ausgefüllt nach den Formen, die durch die Anordnung des Justizministeriums der RF vom 20.02.2008 Nr. 34 «Über Bestätigung von Antragsformen zur staatlichen Katasterregistrierung von Immobilien» in der Ortschaft von Immobilien im entsprechenden Katastergebiet bestätigt sind. In Übereistimmung mit der Artikel 16 des Föderalen Gesetzes vom 24.07.2007 Nr. 221-FG «Über staatlichen Immobilienkataster» erfolgt die Katasterregistrierung von Immobilien einschließlich der Grundstücken auа der Basis von Unterlagen, die für solche Registrierung notwendig sind und die vom Antragssteller vorgelegt werden. Dabei sollen zur Durchführung der staatlichen Katasterregistrierung der Grundstücke neben dem Antrag auf Registrierung der Vermessungsplan und die Kopie des Dokumentes, das das Recht des Antragsstellers festlegt oder begläubigt, vorgelegen werden. Artikel 38 des angegebenen Föderalen Gesetzes legt fest, dass der Vermessungsplan ein Dokument darstellt, das in Übereinstimmung mit dem Katasterplan des entsprechenden Territoriums oder Katasterauszuges über das entsprechende Grundstück zusammengestellt ist, und in dem bestimmte im staatlichen Immobilienkataster angegebenen Angaben, sowie Angaben über das zu bildende Bodengrundstück aufgeführt sind. Der Vermessungsplan besteht aus einem Grafik- und einem Textteil. Der Vermessungsplan wird von einer Vermessungsorganisation erstellt, die ins Register von Personen eingetragen ist, die die Vermessung von Flurgestaltungsobjekten auf dem Territorium von Sankt-Petersburg durchführen. In diesem Sinne ist der Vermessungsplan das Ergebnis von Vermessungen des Grundstückes. Die Vermessungen werden gemäß der geltenden Gesetzgebung in Übereinstimmung mit der Aufgabe zur Ausführung der Katasterarbeiten durchgeführt. In Übereinstimmung mit der Anordnung der Föderalen Katasteragentur von Immobilien vom 07.03.2006 Nr. P/0069 ist das Recht zur Abstimmung der Aufgaben hinsichtlich der Katasterarbeiten in Sankt-Petersburg an FGU ZKP übergeben worden. Die Abstimmungsordnung der Aufgaben hinsichtlich der Katasterarbeiten ist durch die Anordnung von FGU ZKP vom 28.04.2008 Nr. 29 «Über Bestätigung der Anweisung zur Bereitstellung von zusätzlichen Angaben, die für Katasterarbeiten notwendig sind, und zur Behandlung von Anträgen zur Ausführung der Katasterarbeiten» festgelegt worden. Die Ergebnisse der Katasterarbeiten und ihre ordnungsgemässe Abnahme werden auch von FGU ZKP geprüft.

10.2. INFORMATIONEN ÜBER DEN WERT VON WOHNIMMOBILIEN Die Wohnimmobilien in Sankt-Petersburg können auf dem Primär- und Sekunärmarkt gekauft werden. Die Wohnungen auf dem Primärmarkt von Wohnimmobilien sind in der Regel billiger, aber zum Moment der Übergabe können alle Wohnungen auf diesem bereits verkauft sein. Eine Alternative zum Wohnungskauf kann die Wohnungsmiete sein. In diesem Abschnitt sind die Preise in ihrer Dynamik in einem halben Jahr auf dem Primär- und Sekundärmarkt von Wohnimmobilien und die durchschnittliche Wohnungsmiete in verschiedenen Stadtteilen gezeigt.

166


Primärmarkt von Immobilien Der Durchschnittspreis des Angebotes auf dem Primärmarkt von Wohnimmobilien betrug Mitte Mai 2008 87 118.9 Rub.pro m2. Die Dynamik von durchschnittlichen Angebotspreisen seit Dezember 2007 ist auf dem Bild 10.2.1 vorgestellt. 95 000 85 000 75 000 65 000 55 000 3 dezember

25 februar

14 januar

7 april

19 mai

Bild 10.2.1. Dynamik von durchschnittlichen Angebotspreisen auf dem Primärmarkt von Sankt-Petersburg ab Dezember 2007 bis Mai 2008. Auf dem Bild 10.2.2 ist die Dynamik von durchschnittlichen Angebotspreisen zu Wohnungstypen (Wohnungen mit unterschiedlicher Zimmeranzahl – 1 Zimmer (1kkv), 2 Zimmer (2kkv), 3 Zimmer (3kkv) und 4 Zimmer (4kkv) – Wohnungen. Es ist zu sehen, dass zu allen Wohnungstypen der Preiswuchs zu beobachten ist, aber die Preise für Vierzimmerwohnungen erlebten die grössten Schwankungen. 110 000

1 zimmerwohnung 3 zimmerwohnung

90 000

100 000

80 000

90 000

70000

plattenhaus

altbausubstanz

ziegelhaus

80 000 70 000 50 000 3 14 dezember januar

2 zimmerwohnung 4 zimmerwohnung

60 000 50 000

25 februar

7 april

19 mai

Bild 10.2.2. Dynamik von durchschnittlichen Angebotspreisen zu Wohnungstypen (Rub. /m2)

3 dezeber

14 januar

25 februar

7 april

19 mai

Bild 10.2.3. Dynamik von durchschnittlichen Angebotspreisen zu Haustypen (Rub. /m2)

Die Dynamik von durchschnittlichen Angebotspreisen zu Haustypen ist auf dem Bild 10.2.3 vorgestellt. Es werden Platten- (P), Ziegel- (К) und Ziegelmonolithäuser(К/М) in Betracht gezogen. Es soll darauf hingewiesen werden, dass in einem bestimmten Moment die Preise für Ziegelhäuser diejenigen von Ziegel-Monolithäusern überstiegen und in einem anderen Moment – umgekehrt. In der Tabelle 10.2.1. sind durchschnittliche Preise für ein Quadratmeter in Wohnungen mit verschiedener Zimmeranzahl Mitte Mai 2008 gezeigt. Aus vorgestellten Daten kann man sehen, dass das teuerste Quadratmeter in 4-Zimmerwohnungen ist über 100 000 Rubel, das billigste - in 3-Zimmerwohnungen. Am billigsten werden die Wohnungen in Plattenhäusern angeboten, am teuersten in Ziegel-Monolithäusern (s. Tabelle 10.2.2). Der Unterschied beträgt mehr als 13000 Rubel.

167


Tabelle 10.2.1. Durchschnittspreise für Quadratmeter in Wohnungen mit verschiedener Zimmeranzahl Mitte Mai 2008

Tabelle 10.2.2. Durchschnittspreise für Quadratmeter in Wohnungen in verschiedenen Haustypen Mitte Mai 2008

Wohnungstyp (je nach Zimmeranzahl)

Preis Rub./m2

Haustyp

Preis Rub./m2

1-Zimmerwohnungen

87 980.1

Platte

74 070.8

2 Zimmerwohnungen

86 458.5

Ziegel

84 607.3

3 Zimmerewohnungen

84 650.4

Ziegel/Моnolit

88 057.5

4 Zimmerwohnungen

104 032.5

Wie es aus der Tabelle 10.2.3. zu sehen ist, sind die Preise pro Quadratmeter am höchstens in Wohnungen von Petrogradskij und Zentralnyj Gebiet von Sankt-Petersburg über 140 000 Rub. Aber diese Preise sind am stabilsten– in 5 Monaten, gerechnent ab Dezember 2007, stieg der Durchschnittspreis pro Quadratmeter im Zentralnyj Gebiet um 7, 67 %, und im Petrogradskij - um 3,43 %, wobei die Preise in einzelnen Stadtteilen um über 31 % gestiegen sind. Таbelle 10.2.3. Angebotspreise zu Stadtgebieten Mitte 2008. Bezirk

Preis, Rub./m2

Preisänderung ab Dezember 2007

Admiraltejskij

-

-

Vasileostrovskij

99 945.3

11.58%

Vyborgskij

84 862.2

21.43%

Kalininskij

88 333.0

28.74%

Kirovskij

78 559.4

26.71%

Krasnogwardejskij

91 316.5

30.04%

Krasnoselskij

69 293.1

31.53%

Moskowskij

93 544.2

31.66%

Nevskij

79 011.7

29.46%

Petrogradskij

141 647.3

3.43%

Primorskij

80 922.6

23.50%

Frunsenskij

76 252.4

30.94%

Zentralnij

147 747.6

7.67%

In der Tabelle 10.2.4 sind die Angaben über Wohnungen dargestellt, die am meisten laut Angaben von GSN «Kvartirnyj Vopros» gefragt sind. Das Bild 10.2.4 zeigt die Nachfragedynamik für die Wohnungen auf dem Primärmarkt in der Periode ab Dezember 2007 bis Mai 2008.

168


600

400

200

0 30 november

11 januar

22 februar

4 april

16 mai

Bild 10.2.4. Nachfrageaktivität (Anzahl von primären Anfragen auf der Wohnungssuche) Tabelle10.2.4. die populärsten Nachfragen bei der Variantenauswahl bei GSN «Kvartirnyj Vopros» Pos

Wohnung, Teil

Durchschnittspreis (Taus. Rub.)

1

1kkv, Vorstädte

2 068.8

2

3kkv, Frunzenskij

5 222.2

3

1kkv, Primorskij

3 395.0

4

1kkv, Моskovskij

3 675.0

5

1kkv, Frunzenskij

3 280.7

Sekundärmarkt von Wohnimmobilien Der durchschnittliche Angebotspreis auf dem Sekundärmarkt von Wohnimmobilien betrug Mitte Mai 101 137.9 Rub./m2. Die Dynamik des durchschnittlichen Preises ist auf dem Bild 10.2.5 dargestellt. 105 000

95 000

85 000

75 000 3 dezember

14 januar

25 februar

7 april

19 mai

Bild 10.2.5. Dynamik der durchschnittlichen Angebotspreise auf dem Sekundärmarkt von Wohnimmobilien von Sankt-Petersburg ab Dezember 2007 bis Mai 2008. Auf dem Bild 10.2.6 ist die Dynamik der durchschnittlichen Angebotspreise zu Wohnungstypen dargestellt (Wohnungen mit verschiedener Zimmeranzahl – Ein- (1kkv), 2- (2kkv), 3- (3kkv) und 4- (4kkv) -Zimmerwohnungen. Es ist zu sehen, dass zu allen Wohnungstypen die Preise in der zu betrachtenden Periode gestiegen sind. Die Dynamik der durchschnittlichen Angebotspreise zu Haustypen auf dem Sekundärmarkt ist auf dem Bild 10.2.7 dargestellt. Es werden Ziegel- (К), Platten (PN), Stalinhäuser (SТ) und Häuser, die vor 1917 errichtet wurden, (SF) betrachtet. 169


110 000

108 000

1 zimmerwohnung 3 zimmerwohnung

100 000

98 000

90 000

88 000 2 zimmerwohnung

80 000 70 000

3 14 dezember januar

plattenhaus ziegelhaus

altbausubstanz

78 000

häuser des Stalin-Stils

4 zimmerwohnung

25 februar

7 april

19 mai

Bild 10.2.6. Dynamik der durchschnittlichen Angebotspreise zu Wohnungstypen (Rub. /m2)

68 000 3 14 dezember januar

25 februar

7 april

19 mai

Bild 10.2.7. Dynamik der durchschnittlichen Angebotspreise zu Haustypen (Rub. /m2)

Es ist aus den in der Tabelle 10.2.5 vorgestellten Daten zu sehen, dass ein Quadratmeter in 1-Zimmerwohnungen am teuersten ist – über 106 000 Rubel, am billigsten genausowie auf dem Primärmarkt – in 3-Zimmerwohnungen. Am billigsten werden Wohnungen in Plattenhäusern angeboten und am teuersten – in Stalinhäusern (s. Tabelle 10.2.6). Der Unterschied beträgt über 14 000 Rubel. Tabelle 10.2.5. durchschnittliche Preise pro Quadratmeter in Wohnungen mit verschiedener Zimmeranzahl für Mitte Mai 2008

Таbelle 10.2.6. durchschnittliche Preise pro Quadratmeter in Wohnungen verschiedener Haustypen Mitte Mai 2008

Wohnungstyp (je nach Zimmeranzahl)

Preis Rub./m2

Haustyp

Preis Rub./m2

1-Zimmerwohnungen

106 322.5

Ziegel

102 043.3

2 Zimmerwohnungen

101 850.7

Platten

94 349.2

3 Zimmerwohnungen

97 846.2

Stalin

108 643.9

4 Zimmerwohnungen

98 081.1

Vorrevolutionäre Aufbauung

105 141.0

Genausowie auf dem Primärmarkt sind die höchsten Preise für ein Quadratmeter in Wohnungen von Petrogradskij und Zentralnyj Gebiet von Sankt-Petersburg. Die billigsten Wohnungen sind in Krasnoselskij Stadtteil. In der Zeitperiode von Dezember 2007 bis Mai 2008 betrug die Preissteigerung in unterschiedlichen Stadtteilen 22,06 % bis 33,18 % (s. Tabelle 10.2.7). Таbelle 10.2.7. Angebotspreise in Stadtteilen Mitte Mai 2008. Bezirk

Preis, Rub./m2

Preisänderung ab Dezember 2007

Admiraltejskij

102 230.7

22.51%

Vasileostrovskij

106 740.0

23.94%

Vyborgskij

100 114.0

27.67%

Kalininskij

96 734.6

30.84%

Kirovskij

94 407.5

29.07%

Krasnogwardejskij

96 816.7

28.22%

Krasnoselskij

87 084.4

29.25%

Moskowskij

107 654.7

27.38%

Nevskij

93 049.7

30.45%

Petrogradskij

108 688.5

23.73%

Primorskij

98 556.0

26.53%

170


Frunsenskij

92 058.2

33.18%

Zentralnij

111 953.0

22.06%

In dre Tabelle 10.2.8 sind die Angaben über Wohnunngen dargestellt, die laut GSN «Kvartirnyj vopros» am meisten gefragt sind. Das Bild 10.2.8 zeigt die Dynamik der Nachfrage für Wohnungen des Sekundärmarktes von Wohnimmobilien ab Dezember 2007 bis Mai 2008. 800

600

400

200

0 30 november

11 januar

22 februar

4 april

16 mai

Bild 10.2.8. Aktivität der Nachfrage (Anzahl von primären Anfragen bei der Wohnungssuche) Tabelle 10.8. die populärsten Nachfragen hinsichtliche der Variantenauswahl bei GSN «Kvartirnyj Vopros» Pos

Wohnung, Teil

Durchschnittspreis (Taus.Rub.)

1

2 kkv, Primorskij

4 864.7

2

1 kkv, Primorskij

3 710.8

3

2 kkv, Nevskij

4 565.1

4

1 kkv, Nevskij

3 542.2

5

2 kkv, Frunsenskij

4 444.6

6

1 kkv, Frunsenskij

3 452.6

7

2 kkv, Kalininskij

4 407.1

8

2 kkv, Vyborgskij

5 003.6

9

1 kkv, Kalininskij

3 506.8

10

1kkv, Vyborgskij

3 626.7

Wohnungsmiete Nach Angaben der städtischen Auskunft für Immobilien «Kvartirnyj Vopros» stelleten din der ersten Juni Hälfte die 1-Zimmerwohnungen von Nevskij, Primorskij, Frunsenskij, Vyborgskij, Kalininskij und Vasileostrovskij Stadtteilen die Liste der häufigsten Anfragen der potentiellen Mieter für zusammen. Um eine 1-Zimmerwohnung in diesen Stadteilen zu mieten, sind Mieter bereit 15 000 bis 20 000 Rubel pro Monat zu bezahlen. In die städtische Auskunft für Immobilien «Kvartirnyj Vopros» kommen auch Anfragen für Miete von 2-Zimmerwohnungen von Nevskij, Primorskij und Frunsenskij Stadtteilen. Die Miete von 2-Zimmerwohnungen in diesen Stadtteilen bewerten die Mieter mit 20 000 Rubel pro Monat. Plattenhäuser Die neue Serie Nr. 137, sowie auch Gatchinskaja Nr. 121 und Nr.504 «D» zählt man zur Kategorie der «guten Grossplatten». Ihre Hauptkennzeichnung sind die Küche ab 9 qm. und eine große Gesamtfläche der Wohnung (zum Beispiel,

171


eine Dreizimmerwohnung in diesen Häuser hat eine Fläche von 70 qm.). Diese Häuser befinden sich in der Regel in der Neubezirken: auf Rzhevka, in Primorskij Bezirk, Kupchino und im «neuen«Teil vom Viborgskij Bezirk. Zu den «mittleren«Platten gehören die Plattenhäuser der alten Serien Nr.137, 600.11 und 600. Deren Fläche ist ein bisschen kleiner (Dreizimmerwohnung von 63-69 Meter). Dementsprechen kleiner ist auch die Fläche der Nebenräume: die Küche von 8-9 qm. Zum Beispiel ist zur Zeit allein die Serie 137 (früher als die die beste in Plattenbauweise bekannt) wenigstens in vier Varianten auf dem Markt angegeben. Die Geschichte ihrer «Spaltung» begann in der ersten Hälfte der 90-er Jahren, als das größte in Europa Werk DSK-2 stilllstand, der für den Bau einer Mio Quadratmeter der Wohnfläche pro Jahr vorherbestimmt wurde. Die billigsten Plattenhäuser sind die sogenannten «Schiffe» und die alte Serie Nr.504. Das «Schiff» ist ein Haus mit einer kleiner Küche (6,3 qm) und ohne Möglichkeit Blumen zu pflanzen, denn es gibt in diesen Häusern keine Fensterbrette und die Fenster sind sehr hoch angeordnet. Außerdem sind sie im Teil der Wohnräume fast zweimal enger als gewöhnlich. Aber «Volkswohnhäuser» bedeutet nicht «Schlimmhäuser». Engere Küchen, durchgefrohrene Wände, Spalten zwischen den Fugen, also alles, warum bei uns die Plattenhäuser unbeliebt sind, sind in der Vergangenheit geblieben. In der neuen Projekten der Wohnhäuser der Gatchinskaja Serie werden effektive dreischichtige Schutzplatten und für die Fugenfüllung zuverlässige Silikongermetik verwendet. Die Küchenfläche wurde zu 12-14 vergrößert, Zimmergröße und Deckenhöhe versteigern sich. In einem Plattehaus kann ein Bogen oder Türöffnung vorgesehen werden (600.11). In der modernisierten Serie Nr.600.11 sind Wohnungen mit der Fläche von 39 bis zu 85 qm., große gemütliche Küchen, räumige Fluren und Lagerräumen zu finden, dabei versorgt die dreischichtige Verbundverglasung Wärmedämmung und Lärmisolation. Die Häuser, die von «Gatchinskij SSK» AG gebaut sind, werden mit keinen anderen verwechselt: die Gebäudefassade ist mit Granit- und Marmorsplitt verschiedenen Farbtonen ausgestattet und Dächer sind mit dem farbigen Metalldachziegel geschmückt. Sie geben der modernen Architekrur von Sankt-Petersburg ihren eigentümlichen Kolorit. Die Produktionstechnologie der dreischichtigen Wandplatten entspricht der letzten Anforderungen von Baunormen und Regeln zum Energieaufbewahren und der Bequemlichkeit. Die Verstärkerung der Wände von 100 bis 180 mm spart 40% der Wärme, erhöht die Kältebeständigkeit und Isolation bis zu 87 dB. Nur in den Häuser von «Gatchinskij SSK» AG sind die dreischichtigen äußeren Wandplatten (400 mm) der Technologie gemäß produziert, die aus den folgeden Schichten bestehen: - äußere verstärkte Schicht - aus Beton der Klasse B20 (60 mm); - innere verstärkte Tragschicht - aus Beton der Klasse20 (160 mm); - Schicht aus den Schaumpolistirolplatten - C der Marke 25 (180 mm). Ziegelhäuser Technologie des «reinen Ziegels» hatte traditionell viele Anhänger in Sankt-Petersburg. Das ist in der ersten Reihe darauf zurückzuführen, das Ziegel ein von den Jahrhunderten geprüfter Baustoff ist, von denen Eigenschaften alles bekannt ist. Zur Zeit zählt man die Ziegelhäuser zur Klasse der Wohnhäusern mit der erhöhten Bequemlichkeit. Stalinhäuser In heutiger gewöhnlicher Vorstellung ist ein Stalinhaus ein massives Gebäude aus Ziegel und festen Keramikplatten mit einer hohen Belletage. Für die Auskleidung dieser Gebäude hat man oft die Granitplatten (sowohl Vollplatten, als auch Platten aus dem Granitsplitt) verwendet. Die besonders merkmale Ansambel verschmückte man mit den spitzen Türmchen, die den Kremlintürmen ähnlich sind. Man begann diese Häuser, die wir heute Stalinhäuser nennen, ende der 1930-er Jahren in Leningrad zu bauen. Nach der Revolution führte man den Häuserbau in der Stadt nach den entwickelten Typenprojekten. Es gab oft in den Häusern, die vor den 30-er Jahren errichten wurden, keine Bequemlichkeiten (es gab keine Badewannen), selbst die Häuser waren eines Barackentyps, Ziegelhäuser, wie zum Beispiel auf der Traktornaja St. neben dem Narvskytor. In der Vorkriegszeiten wurden meistens in den südlichen Bezirken die Elitstallinhäuser errichtet. Die Stalinhäuser der Vorkriegszeiten sind in der Regel verputzt, einer guter Plannung, mit Fluren und Wohnungen von einer großen Fläche, mit großen Küche und Badezimmer und festen Zwischendecken. Die Stalinhäuser der Nachriegszeiten sind Ziegelhäuser, oder ausgekleidete Häuser. Im Vergleich zu den Vorkriegsbauten sind dort die Wohnungen einer kleineren Fläche, die Küchen sind auch kleiner - 7-8,5 qm. Alle Stalinhäuser haben die Deckhöhe von 3 Meter und mehr. In den meisten - die Gashitzer. Zimmer: getrennt. Die Gesamtfläche: Einzimmerwohnung - 32-50 qm. Zweizimmerwohnung - 44-65 qm. Dreizimmerwohnung - 59-80 qm. Vierzimmerwohnung - 80-100 qm. 172


Küche - von 6 bis 12 qm. Sanitäre Anlagen: getrennt oder vereinigt. Wändematerial: Ziegel. Deckenhöhe: 350 sm. In der 50-er Jahren erschienen die Häuser, die wir heute «Häuser der Stalinperiode«nennen, deren Plannung aber trotz dem ähnlichen Baudatum wesentlich schlechter ist. Deswegen, wenn es um das Haus der Bau der 50-er Jahren handelt, spielt eine große Rolle seine Lage: Moskovskij Bezirk ist besser, als Kirovskij und Kirovskij ist besser als Nevskij. In der 50-er Jahren erschienen auch die Versuchshäuser - die sogenannten Plattenstalinhäuser mit Deckenhöhe von 3 m und Wohnungen der großen Fläche (20 Häuser auf Sedova St. und 4-6 Häuser auf Elisarova St.). Häuser der vorrevolutionärer Aufbauung Es gibt zur Zeit 11,3 Tausend von Häusern der vorrevolutionären Aufbauung. Den alten Fonds Sankt-Petersburgs bilden vor allem die Mietshäuser. Es kommen jedoch in diesen Häusern sowohl die kleinen Wohnungen mit dunklen Durchgangsküchen mit dem Holzherd und das, was man heute «Korridorsystem«nennt (nur eine Toilette für 38 Zimmer), als auch zweistöckige Herrengemächer mit der Gesamtfläche von 250 qm vor, die ins Innere des großen Hauses versteckt sind. Außer der Mietshäuser bilden die Kategorie «alter Fonds» die «verdichteten«Stadtvilla, Häuser, die auf die Mitteln des Kreditverbändes errichtet wurden, umgebaute Kasernen und Lebensmittellageräume, aufgesetzte Remisen, d.h. alle Wohnräume, die in die vorrevolutionären Wänden «verpacktsind». Der Fonds wird in zwei Kategorien aufgeteilt: «alter Fonds mit Kapitalrenovierung» (AFK) und «alter Fonds ohne Kapitalrenovierung» (AF). Ziegel-Monolithäuser Die Mehrzahl der heute aufgebauten Wohnkomplexen sind die Ziegel-Monolithäuser, die nach dem Prinzip der Verbindung eines starren Betonmonolitgerüstes mit den äußeren Ziegelwänden gebaut werden. Wie es bekannt ist, steht Sankt-Petersburg auf dem Sumpf, auf dem schwachen Boden. Deswegen können nicht auch die langen Pfähle den Fundament von der Zerstörung retten, und optimal für den Sankt-Petersburger Boden sind Ziegel-Monolithäuser. Auf einer tiefen Pfahlgrundlage sind sie höchst standfest zur Erdbebungen und Überschwemmungen; sie sind ohne Fugen und Verbindungen gebaut, das sind im Grunde genommen einheitliche starre Konstruktionen. Inwiefern sicher und haltbar sind Ziegel-Monolithäuser. Experten ziehen die Schlussfolgerung an, dass ZiegelMonolithäuser keine schädliche Wirkung auf die Gesundheit der Menschen, die dort leben, ausüben: alle Stadtkaien sind aus demselben Granit gemacht, aus dem der im Aufbau der Ziegel-Monolithäuser verwendete Schotter hergestellt wird, jedoch wird die Erhöhung der Grundstrahlung in Sankt-Petersburg nicht bemerkt. Die Ungefährlichkeit der Ziegel-Monolithäuser wird auch von den Ökologen bestätigt. Ziegel-Monolithaus ist ein Einheitsgerüst, in dem die Tragwände die inneren Scheidewände zwischen den Wohnungen sind. Bei der Errichtung von Fassaden verfügen die Architekten und Bauarbeiter über mehrere Wahlfreiheit der Formen und Baustoffen. In der Regel werden die äußeren Wände mit dem Ziegel oder Wandblocken mit der Zwischenlage von einigen Schichten eines spezialen Erwärmers verkleidet. Im Ergebnis wird das Niveau der Wärmedämmung und Lärmisolation auf 20-40% erhöht. Ziegel-Monolithäuser geben die volle Fantasieweite dem künftigen Wohnungseigentümer - er kann schon im voraus den Wohnungsentwurf bei einem Architekten bestellen: die Vorraumfläche vergrößern, zwei Zimmer vereinigen oder zusätzliche Scheidewände stellen. Die reale Brauchbarkeitsfrist beträgt mehr als 100 Jahren.

173


10.3. INFORMATIONEN ÜBER DEN WERT VON KOMMERZIELLEN IMMOBILIEN Allgemeine Angaben2 Die gesamte Fläche des unbewohnten Fonds von Sankt-Petersburg nach Angaben von GUP «Stadtverwaltung von Inventur und Immobilienbewertung» betrug nach dem Stand vom 01.01.2008 81040,9 Tausend m2 (gestiegen im Vergleich zu 2006 um 17,9%), von denen 72374,8 Tausend m2 abseitsstehende Gebäude und 8666,1 Tausend m2 – in Wohnhäuser eingebaute unbewohnte Räumlichekeiten sind. (siehe Tabelle 10.3.1). Tabelle 10.3.1. Grundkennwerte des nicht für Wohnzwecke bestimmten Fonds von Sankt-Petersburg Kennwerte vom 01.01.2007 vom 01.01.2008 Anzahl der Gebäude, Stück 41904 44217 Fläche der Gebäude, Tausend qm 60483,3 72973,5 Fläche der nicht für Wohnzwecke bestimmten Räumlichkeiten, Tausend qm 8244,5 8666,1 Gesamtfläche des nicht für Wohnzwecke bestimmten Fonds, Tausend qm 68727,8 81040,9 Quelle: Angaben des HV SVII

Am 1.Januar 2006 betrug der Flächenumfang des unbewohnten Fonds, der sich im Besitz der Stadt befindet und vermietet wird, über 5 Mio. m2. (etwa 5.3 Mio. m2.). Von den 18,1 Mrd. Rubel von Budgetseinkommen der Vermögensverwaltung (14% aller geplanten Budgetseinkommen) kamen im Jahr 2005 11,67 Mrd. Rubel auf Mietegeld. Die Nachfrage auf die Kommerzimmobilienobjekte bilden die folgenden Verbrauchergruppen: - Firmen, die in den Markt von Sankt-Petersburg aus anderen Städten einsteigen; - ausländische Unternehmen; - sich erweiternde lokale Firmen; - neu einzurichtende Unternehmen. In Sankt-Peterburg hat sich ein Kreis von führenden beruflichen Teilnehmern des Kommerzimmobi-lienmarkts gebildet. Das sind solche Unternehmen wie «Аventin- Nedvizhmost (Immobilien)», «Alexandr-Nedvizhmost (Immobilien)», «Petersburgskaja Nedvizhmost (Immobilien)», «Аtrium», «Benua», «Beckar», «Dinas», «Agentur «Nord», «Russkij Dom», «Darko», «Аdveks – ROSSTRO», «Zentr», «Immobilienagentur «Ihr Haus», «Itaka-Nedvizhmost (Immobilien)», «Inata», «Wohnungsgeschäft-2», «Маzhordom», «Оktava», «RosProjektNedvizhimost», «Russischer Immoblienfonds Ltd», «Ekoton», «Legion-Nedvizhmost (Immobilien)», «ZAN», OOO «Immobilienagentur «SOYUZ», OOO «MIEL SP», OOO «FSK SAS», «Free Market», «Colliers International», «Astera», «Knight Frank» u.a. Praktisch alle großen Maklerfirmen haben Abteilungen für Kommerzimmobilien eingerichtet. In einigen Sektoren der Kommerzimmobilien ist der Einfluss der Berufsoperateure besonders bemerkbar. So kann nach der Meinung von Experten ein Businesscenter gar nicht als ein solches gelten, wenn dabei eine Verwaltungsgesellschaft fehlt. In der letzten Zeit sind in der Stadt mehrere große Verwaltungsunternehmen erschienen, von denen die folgenden genannt werden müssen: ZAO «WMB-Trast», OOO «UK Bekar», OOO «UK Piter» und ZAO «MK PSB», SАО «Gorod» (Stadt), OOO «Büro von Vermögensoperationen», ООО «Nord-westliche Investitionsgesellschaft», UК «TBS Development», ООО «Strojkorporazija (Baukorporation) «Alice», ООО «Аstera», SАО «MTL. Immobilienausnutzung», ООО «Super – Service», SАО «Alpol», ООО «REО «Service», SАО «SV - City», SАО «Invent», ООО «Dekor-Zentr», SАО «Rost-Realty», ООО «Rodnik», ООО «UК «Advex-Тrust», SАО Holdinggesellschaft «Fastkom», ООО «Аventin-Nedvizhmost», NOU «Immobilieninstitut», OOO «PSB-Invest Group», Holdinggesellschaft «Аdamant», Gesellschaftsgruppe «IB GROUP», ООО «Alfa Holding». In Sankt-Petersburg entwickelt sich aktiv der Übergabeprozess von Immobilienobjekten in Treuhandverwaltung. So hatte die Stadt in der Periode von 1999 bis 2005 etwa 20 Verträge der Treuhandverwaltung.

Büroräume Gemäss Angaben von GUION betrug die Fläche der Büroräumen der Stadt nach dem Stand vom 1.Januar 2007 14666,2 Tausend m2, von denen die Flächen von Bürogebäuden 12953,5 Tausend m2 (88%), und die Flächen in eingebauten Räumlichkeiten - 1712,7 Tausend m2 (12%) umfassten. 2 Bei der Vorbereitung des Abschnitts wurden Materialien der Prognose der Marktentwicklung von nicht für Wohnzwecke bestimmten Räumlichkeiten von Sankt-Petersburg (für das zweite Halbjahr von 2006 und für 2007) und dessen Wirkung auf die sozialkwirtschaftliche Situation in Sankt-Petersburg genutzt (SE SVIB) (http://www.guion.spb.ru) und andere Materialien von GUP GUION. 174


Der Hauptoperator auf dem Markt von Büroimmobilien ist die Stadt vertreten von KUGI, das nach dem Stand vom 1.Januar 2007 etwa 1,9 Mio. m2 vermietet hat. Als zweitgrosse Angebotsquelle von Büros sind Business-Zentren – Bürogebäuden mit professioneller Verwaltung, die den Vermietern ausser dem Büro selbst zusätzliche Leistungen zur Verfügung stellen, wie Wache, Putzkraft füк die Räumlichkeiten, Cafe u.ä. Die gesamte Fläche von Business-Zentren betrug nach unterschiedlichen Angaben am 1.Januar 2008: 1,39 Mio. m2 (Becar Commercial Property SPb), 1,17 (London Consulting & Management Company). Der dritte Bestandteil – eingebaute Räumlichkeiten, die im Besitz von privaten Gesellschaften und natürlichen Personen sind. Die Businesscenter werden nach drei Hauptkennwerten bewertet: - Standort, - Typ und technisches Niveau des Gebäudes, - Professionalismus der Verwaltungsgesellschaft und die Qualität des geleisteten Services. Zu den Businesszentrums der Klasse A gehören Büros, die sich im Stadtzentrum mit guten Anfahrwe-gen befinden, in separat stehenden spezialisierten Gebäuden mit einem hohen Niveau der Renovierungsund Ausbauarbeiten und inneren Kommunikationen (Wärmeversorgungsreservequellen, Klimaregelung, Heizung, Glasfaserverbindungskanäle), mit effektiver Planung der Stockwerke in Form von Büroblocks, Parkplätzen, verwaltet von Gesellschaften mit bekannten Brands, mit einem entwickelten System von Zusatzdiensten, einem hochprofessionellem Sicherheitsdienst, Bewachung rund um die Uhr und Kamerabeobachtung. Zu den Businesszentrums der Klasse B gehören Büros, die sich in der Stadtmitte befinden, in separat stehenden spezialisierten Gebäuden mit selektiven Kapitalrenovierung mit hohem Niveau der Ausbauarbeiten und der inneren Kommunikationen (Lüftungssystem, Heizung, Glasfaserverbindungskanäle), mit guter Planung, Parkplätzen, verwaltet von professionellen Gesellschaften, mit einem System von Zusatzdiensten, einem Sicherheitsdienst, Bewachung rund um die Uhr und Kamerabeobachtung. Zu den Businesszentrums der Klasse C gehören Büros, die entfernt von der Stadtmitte liegen, in Verwaltungsgebäuden von wissenschaftlichen Forschungsinstituten mit verschiedenem Zustand der Räume - von einer Renovierung des sowjetischen Typs bis zu einer guten, modernen Räumausstattung, versorgt mit einem Lüftungssystem und einer ausreichenden Telefonanzahl, mit einer guten Planung, verwaltet von Gesellschaften, mit einem Betriebs- und Reinigungsdienst und Bewachung. Der Anteil von Büroobjekten der Klasse «А» und «В» im gesamten Anteil von Büroflächen, die kommerziell verwendet werden (über 2 Mio. m2), ist relativ klein und beträgt etwa 15%, in der letzten Zeit zeichnete sich aber die Tendenz zur Vergrösserung dieses Anteils ab. Die Marktexperten geben dazu unterschiedliche Erklärungen. Erstens, steigt von Jahr zu Jahr der Preis von Immobilien selbst und ihrer Bedienung, und die Mietsätze der Klasse «С» geben keine Rentabilität des Objektes. Zweitens, Finanzressourcen, insbesondere Kredite sind zugänglicher geworden, deswegen ergab sich die Möglichkeit zur Rekonstruktion von Räumlichkeiten, die immer öfter von den Immobilienbesitzern der Klasse «С» zu benutzen anfingen. Drittens, erweiterte sich die Geschäftsaktivität in der Stadt, und damit zusammen stieg der Bedarf an qualitativen Büroflächen. Die Koordinaten der Businesszentrums von Sankt-Petersburg sind im Anhang 4 zum vorliegenden Handbuch angeführt. Die Flächeneinteilung nach Klassen der Businesscenter ist in der Tabelle 10.3.2. vorgestellt. Die Mietsätze in den Businesszentrums von Sankt-Petersburg sind in der Tabelle 10.3.3. angeführt. Tabelle 10.3.2 Büroflächen der Stadt am 1.Januar 2008 Klasse von Business-Zentrum «А» «В» «С» Insgesamt

Angaben von Becar Commercial Property SPb

Angaben von London Consulting & Management Company

Fläche, m2

Anteile, %

Fläche, m2

Anteile, %

151800 675600 565600 1393000

10,9 48,5 40,6 100

125000 737500 311500 1174000

10,7 62,8 26,5 100

Tabelle 10.3.3. Bereich der Mietsätze in Businesscentern von Sankt-Petersburg nach Klassen (USD)

175


Mietsätze, einschl. Ausnutung., Tausend Rubel pro m2 /Jahr

Klasse

mittel

min

max

А

20388

5400

34716

В

13608

6960

30000

С

10344

4368

24000

Quelle: Angaben des HV SVII

Der Angebotsumfang auf dem Büromarkt der Stadt stieg hauptsächlich auf Kosten von Flächen der Klasse «В». Der Anteil von dieser Klasse in der Marktstruktur von Business-Zentren stieg 2006 bis auf 32% im Vergleich zu dem Anfang 2005 (24%). In den meisten Bürozentren von dieser Klasse gibt es praktisch keine freie Flächen. Der Zuwachs an Büroflächen der Klasse «В» betrug etwa 85 Tausend m2 (ca. 44%). Die Markttendenzen von Büroflächen können mit steigernder Nachfrage gekennzeichnet werden, die mit der Vergrösserung der Einkommen der Gesellschaften und dem Aufkommen auf dem Markt neuer Firmen aus Moskau und dem Ausland verbunden ist. All diese Faktoren haben die Erhöhung von Anforderungen an die Qualität der Büroräume und ihre Dimensionen zur Folge. Der Büromarkt ist gekennzeichnet durch stabile Nachfragesteigerung für qualitative Büroräumlichkeiten. Die Füllbarkeit von Bürozentren bleibt auf einem hohen Niveau gemäss den Angaben von der Gesellschaft «Colliers International– 95–96%. Allmählich steigt der Anteil von den Gesellschaften, die an Büros mit der Fläche über 500 m2 interessiert sind.

Handelsflächen Die gesamte Fläche von Räumlichkeiten in Sankt-Petersburg, die für die Funktionen vergleichbar mit Handel verwendet werden, beträgt ca. 9 Mio. m2. Der Markt der Handelsimmobilien von Petersburg wird in vier Segmente unterteilt: - eingebaute Verkaufsräume, - Handelszentren, - Läden, Kiosken und Pavillions, - Straßenmärkte. Auf den Teil der eingebauten Räumlichkeiten entfielen am 01.01.2008 ca. 30% des Marktes von Handelsimmobilien. Nach Angaben von ООО «АRIN» in 2007 wurde in Sankt-Petersburg etwa 331,79 Tausend m2 von qualitativen Handelsflächen in Betrieb gesetzt, wodurch ihrе Fläche ca. 2360,46 Tausend m2 betrug. Nach Angaben von Colliers International betrug der Versorgungsgrad in Verkaufszentren von Sankt-Petersburg im Jahr 2007 303 m2. Nach Schätzungen von anderen Gesellschaften ist aber die Fläche von qualitativen Handelsplätzen in Verkaufszentren berechnet für 1000 Personen wesentlich höher. Zum Beispiel, nach Angaben von ООО «АRIN» am Anfang 2008 betrug der Versorgungsgrad mit qualitativen Plätzen in Verkaufszentren berechnet für 1000 Bewohner von Sankt-Petersburg ca. 517 m2. Versorgungsgrad mit qualitativen Handelsplätzen für 1000 Personen 600 500 400 300 200 100 0

Warshava

Angaben von ООО «АRIN»

176

Prag

SanktPetersburg

Kasan

Paris

Moskau

London


Die größte Nachfrage galt den Handelsräumen, die sich an Standorten mit der größten Konzentration der Fußgänger- und Verkehrsströmen befinden: Nevskij Prospekt, die Litejnij und Wladimirskij Prospekte, Bolschoj Prospekt der Pertograder Seite, Moskowskij Prospekt, in abgelegenen Wohnbezirken - Räume, die sich in unmittelbarer Nähe von Metrostationen, sowie auf den Verkehrsader befinden. Der Markt der Handelsimmobilien von Sankt-Petersburg kennzeichnet sich mit einer Steigerung des Angebotsumfangs an qualitativ hochwertigen Handelsflächen durch die Inbetriebsetzung von neuen großen Handelszentren und mit der Anteilssenkung an Handelsflächen mit unzivilisiertem Format. Die Mietsätze hängen nicht nur von Standort, sondern auch von der Handelsmarke des Mieters, von seiner Spezialisierung (Gruppe der verkauften Waren), sowie von der Größe der Mietflächen ab. Es sollte bemerkt werden, dass für «Ankermieter» (Tabelle 10.3.5.) die Mietsätze auf einer niedrigeren Ebene festgesetzt werden (um das Zweifache oder mehr), als für gewöhnliche Mieter3. Tabelle 10.3.4. Mietsätze für «Ankermieter» in Handelszentren von Sankt-Petersburg, 2008 Profil

Flächenbereich, m2

Mietesatz, $/m2/Jahr

Hypermarkt Supermarkt Elektronik Sport und Freizeit Kleider Entertainment Hauswaren Kinderwaren

5 000–20 000 1 000–4 000 2 000–8 000 500–2 500 500–2 000 500–14 000 500–6 000 500–2 500

100–160 120–300 180–400 300–550 200–540 150–300 180–450 260–400

Quelle: Colliers International ( http://www.colliers.spb.ru)/

Produktions- und Lagerräume Nach Angaben von GUION zum 1.Januar 2008 betrug die Fläche von Betriebs- und Lagerstätten in Sankt-Petersburg 30534 Taus. m2, von denen 77,9% (23801 Taus. m2) auf den Anteil des Betriebssektors und 22,1% (6733 Taus. m2) – des Lagersektors entfielen. Der Gesamtanteil der Betriebs- und Lagerobjekten betrug circa 37,4% vom gesamten unbewohnten Fonds der Stadt. Dabei besassen die Gebäudeflächen von Betriebsobjekten 23645 Tausend m2 (77,4%), von Lagerobjekten – 6052 Tausend m2 (19,8%). Die Hauptfaktoren, die zu der Entwicklung dieses Marktes beitragen, sind: Verbesserung der wirtschaftlichen Situation im Lande, Steigerung der Kaufkapazität der Bevölkerung, Erhöhung der Interesse an der Stadt von einheimischen und westlichen Investoren. Aber das Defizit von Flächenangeboten bleibt sehr stark. Die Angebotserhöhung geschieht hauptsächlich durch Umprofilierung von alten Betriebsräumlichkeiten und Anerkennung von Sockel- und Erstgeschossen von Gebäuden als unbewohnt. Die grösste Erweiterung von Flächen der Lagerräumlichkeiten wird beobachtet in Vyborgskij, Krasnogvardejskij, Moskovskij und Pushkinskij Stadteilen. In Vyborgskij Stadtteil (im Norden der Stadt) werden neue Projekte hauptsächlich in der unbewohnten Zone «Parnas» konzentriert. Die Mietesätze für Lagerräume der Klasse А betragen 115–140 $/m2/Jahr, die Mietsätze der Klasse В variieren im Bereich von 110 bis 120 $/m2/Jahr ohne MwSt und Betriebskosten. Der Preis für die Aufbewahrung unter Haftung beträgt $0,4–0,5 für ein Palettenplatz pro Tag in Lagerräumen der Klasse А und $0,34–0,42 für ein Palettenplatz pro Tag in Lagerräumen der Klasse В, ohne die Ablade-Aufladearbeiten und MwSt zu berücksichtigen (nach Angaben der Gesellschaft Colliers International). Der Bereich von Mietsätzen für Betriebs- und Lagerräumlichkeiten im 1. Quartal 2008 nach den Angaben von GUION, die durch Monitoring des Mietmarktes von kommerziellen Immobilien erhalten worden waren, betrug 6728436 Rubel für 1 m2/Jahr (ungefähr 28-359 Dollar USA). Die Objekte von kommerziellen Immobilien, deren Aufbau in Sankt-Petersburg in 2008 geplant ist, sind in Tabellen 10.3.5 und 10.3.6 aufgeführt.

3 Als «Anker» treten solche bekannte bedeutende Handelsoperatoren vor wie: «Lenta», «Мaxidom», «Теchnosila», «Аdamant», «М.Video», «О’kej», «Sportmaster», «Маtriza» u. a.

177


Таbelle 10.3.5. Die bedeutendsten Bauobjekte von Büroflächen, geplant für die Inbetriebsetzung in 2008 (mit der Fläche über 10 000 m2) Аdresse

Klasse

Bürofläche, m2

Erklärtes Öffnungsdatum

Prof. Popov Str., 34

А

43 000

IV Qurtal 2008

Marata Str., 69-71

A

28 852

I Qurtal 2008

«РЕСО»

Bogatyrskij Pr./Gakkelevskaja Str.

A

25 550

II Qurtal 2008

«Aeroplasa»

Pulkovo-3, Startovaja Str., Ber. 4

A

22 000

I Qurtal 2008

Petrogradskaja Nab., 34

A

18 000

III Qurtal 2008

Paradnaja Str./Vilenskij Per./ Radisheva Str.

A

15 000

IV Qurtal 2008

«Tolstoj Square»

Lva Tolstogo Str., 9

A

14 200

I Qurtal 2008

«Renaissance Cort Yard»

Ligovskij Pr., 61-63

A

12 560

III Qurtal 2008

Sverdlovskaja Nab., 44а

A

12 000

I Qurtal 2008

Pl.Konstituzii.

B

28 000

I Qurtal 2008

Pr.Dobroljubova, 16

B

27 300

I Qurtal 2008

Pr.Obuchovskoj Ob., 271а

B

22 500

II Qurtal 2008

Srednij Pr V. O., 88

B

18 750

I Qurtal 2008

26-ja Linija V. О., 15

B

16 500

II Qurtal 2008

Dunajskij Pr, 21

B

14 000

III Qurtal 2008

Kolomjazhslij Pr, 33

B

12 000

I Qurtal 2008

«Renessaince Tower»

Reshetnikova Str, 14

B

12 000

III Qurtal 2008

«Avenue»

Aptekarskaja Nab., 7

B

11 400

I Qurtal 2008

11 100

IV Qurtal 2008

Name

«Senator» (3-e, 4-e Reihe) «Renaissance Plaza»

«Linkor» «Paradnzj Kvartal» (1-e Reihe)

«Corpus Benua» (2-e Reihe) «Leader» «Arena Hall» «Оbuchovъ-Zentr» (2-e Reihe) «Gavan» «Devisenbörse» (1-e Reihe) Ohne Name «Sodruzhestvo» (2-e Reihe)

Per.Dekabristov./Nab.Smolenki, Ber. 1

B

«Imperial» (2-e Reihe)

Pr. Stachek, 48

B

11 000

II Qurtal 2008

«Senator» (2-e Reihe)

18-e Linie V. О., 31

B

10 845

III Qurtal 2008

«Na reke Smolenke»

Quelle: Colliers International (http://www.colliers.spb.ru/)

Таbelle 10.3.6. Die aufzubauenden qualitativen Lagerkomplexe, deren Öffnung in 2008 geplant wird Name «Kolpino» «АКМ» Logopark «Neva» МLP«Utkina Savod» «Sterkh» «Teorema Terminal» EPI «Аlers» «Shushary»

178

Аdresse

Investor/ Developer

Shushary, Pos. Kolpino, Ber. 26 Shushary, Terrirotium des Unternehmens «Lensovetskoje», Ber. 76

«Evrasia Logistik»

Gesamtfläche, m2 205 757

«АКМ Logistics»

150 000

Shushary, Moskowskoje Sch./КАD

«Avalon Logistics» / Raven Russia

143 000

Vsevolozhskij Rn, in der Zone von КАD Vyborgskoje Sch ./Gosrkoje Sch./КАD Pr.Obuchovskoj Ob, 295 Gorelovo Gorelovo Shushary

МLP «Sterch» «Теоrema» EPI «Astroa Logistics» Eurosib-Теrminal

122 380 95 000 87 710 75 000 34 000 25 000


«Terminal »Staraja Derevnja”» PAN «Porter» «InterterminalPredportovyj» «Teorema Obuchovo» Lagerkomplex Lagerkomplex Büro-Lager Komplex «Кulon-Pulkovо» Betriebs-Lagerkomplex Ohne Name

Shushary, Mira Str./Ul.Lenina Utkina Zavod

«Теrminal »Staraja Derevnja”» «Junipak» «Porter»

Kubinskaja Str., 75/1, Predportovaja-1

«Interterminal»

Mebelnaja Str., 12

Süd-östliche Richtung , Metrostation «Оbukhovо» Pos. Shushary, neben dem КАD (5 кm), in der Nähe von der Trasse Sankt-Petersburg -Моskau (М10)

22 000 17 500 17 000 12 857 100 000 75 000

Kolpinskij Gebiet

40 000

Südlicher Teil Sankt-Petersburg 200 m von Pulkovskoje Schosse

36 000

Kolpino, Izhorskij Zavod Parnas, Domostritelnaja Ul.

15 000 Nord Intrans Ltd. (SАО «Euroconsulting»)

10 000

Quelle: Colliers International (http://www.colliers.spb.ru/)

179


11. INFORMATIONEN ÜBER ANSCHLUSSGEBÜHREN AN INGENIEURTECHNISCHE VERSORGUNGSNETZE Ab dem 1. Januar 2006 hat das Föderalgesetz «Über die Tarifregelungsgrundsätze von Organisationen des Kommunalkomplex» vom 30.12.2004 Nr.210 (mit Änderungen zum 18.10.2007) (nachfolgend - Gesetz) in Kraft getreten. Dieses Gesetz bestimmt die Tarifregelungsgrundlagen von Organisationen des Kommunalkomplex, die die Strom-, Wärme- und Wasserversorgung, Wasser ableitung und Abwasserreinigung, die Entsorgung (Eingrabung) von festen Kommunalabfällen, sowie die Grundlagen der Regelung von Preiszuschlägen (Tarifzuschlägen) für Verbraucher und von Tarifzuschlägen für Waren und Dienstleistungen von Organisationen des Kommunalkomplex. Nach diesem Gesetz unterliegen der Regelung auch die Anschlusstarife von wiedererrichteten (rekonstruierten) Immobilienobjekten an das System der Kommunalinfrastruktur (Kapitel 1, Artikel 1 Punkt 2). Nach dem Artikel 12 Kapitel 3 des Gesetzes: 1. Die Anschlussgebühren an die ingenieurtechnischen Versorgungsnetze, die zu dem System der Kommunalinfrastruktur der Munizipaleinrichtung gehören, werden für Personen bestimmt, die den Bau und (oder) die Rekonstruktion eines Hauses, Gebäudes, des Bauwerkes, eines anderen Objekts, falls eine solche Rekonstruktion eine Steigerung der aufzunehmenden Belastung des rekonstruierten Hauses, Gebäudes, Bauwerks, eines anderen Objekts. 2. Die Höhe der Anschlussgebühr wird als Produkt des Anschlusstarifs an das entsprechende System der Kommunalinfrastruktur und der Höhe der erklärten aufzunehmenden Belastung (Erhöhung der aufzunehmenden Belastung für das rekonstruierte Objekt) bestimmt, die vom System der Kommunalinfrastruktur für das sich im Bau oder in Rekonstruktion befindende Haus, Gebäude, Bauwerk, ein sonstiges Objekt gewährleistet wird. 3. Die Anschlussgebühr wird aufgrund eines öffentlichen Vertrags eingezahlt, der von der Organisation des Kommunalkomplex mit den sich an sie gewendeten Personen abgeschlossen wird, die den Bau und (oder) die Rekonstruktion des Hauses, Gebäudes, Bauwerks oder eines anderen Objekts durchführen. Der angeführte Vertrag bestimmt die Anschlussordnung und die Anschlussbedingungen des Hauses, Gebäudes, Bauwerks, eines anderen Objekts an das System der Kommunalinfrastruktur, die Einzahlungsordnung der Anschlussgebühr für die Personen, die den Bau und (oder) die Rekonstruktion des Hauses, Gebäudes, Bauwerkes, eines sonstigen Objekts durchführen, sowie die Verteilungsordnung der angeführten Gebühr zwischen den Organisationen des Kommunalkomplex, die das Programm der Komplexentwicklung der Kommunalinfrastruktursysteme realisieren. Gemäß Artikel 13 des Gesetzes kann die Gültigkeitsfrist der Anschlusstarife an das Kommunalinfrastruktursystem nicht weniger als ein Jahr betragen. In Übereinstimmung mit dem Kapitel 2 (Artikel 4) des Gesetzes werden die Tariffe von Organisationen des Kommunalkomplexes durch Exekutivorgane des Subjektes der RF in Übereinstimmung mit dem Grenzindex, der von dem Föderalen Organ der Exekutivgewalt im Gebiet der Tariffregelung und Zuschläge für das entsprechende Subjekt der RF festgeletgt ist, bestimmt. In Übereinstimmung mit Artikel 15 des Gesetzes erfolgt die Tariffregelung für Waren und Leistungen von Organisationen des Kommunalkomplexes – Produzenten von Waren und Leistungen im Bereich der Strom- und (oder) Wärmeversorgung in der Ordnung, die von der Gesetzgebung der RF über Elektroenergetik, dem Föderalen Gesetz vom 14.April 1995 Nr. 41-FG «Über staatliche Regelung von Tariffen für elektrische und thermische Energie in der RF» festgelegt ist, den normativen Rechtsakten der RF, die dementsprechend angenommen werden, sowie den normativen Rechtsakten von Subjekten der RF. Gemäss Artikel 6 des Föderalen Gesetzes vom 14.04.1995 Nr. 41-FG «Über staatliche Tariffregelung für elektrische und thermische Energie in der RF» gehört zu den Vollmächten des Exekutivorgans des Subjektes der RF im Gebiet der staatlichen Tariffregelung die Festlegung für technologischen Anschluss zu den elektrischen Netzen und (oder) standartisierten Tariffsätzen, die die Grösse dieser Zahlung für regionale Netzorganisationen bestimmen. Die entsprechenden Vollmächе sind dem Komitee für Tariffe von Sankt-Petersburg verliehen (Beschluss der Regierung von Sankt-Petersburg vom 13.09.2005 Nr.1346 «Über Komitee für Tariffe von Sankt-Petersburg»). So, in Übereinstimmung mit der Anordnung des Tariffkomitees von Sankt-Petersburg vom 17.12.2007 Nr. 152-р und Nr. 153-р sind die Zahlungssätze für 2008 für den technologischen Anschluss zu den elektrischen Verteilungsnetzen von offene AG «Sankt-Petersburger elektrische Netze» und offene AG «Lenenergo» dementsprechend auf dem Territorium von Sankt-Petersburg abhängig vom Spannungs- und Leistungsniveuas der Energieanlagen des Antragsstellers in regionalen Zonen des technologischen Anschlusses festgelegt. Die Berechnungsordnung des Bezahlungssatzes für den Anschluss zu den elektrischen Verteilungsnetzen ist durch folgende Unterlagen festgelegt: 180


Regeln des technologischen Anschlusses von energieempfangenden Einrichtungen (Energieanlagen) von juristischen und natürlichen Personen zu elektrischen Netzen, bestätigt durch die Anordnung der Regierung der RF vom 27.12.2004 Nr.861; Меthodische Anweisungen zur Bestimmung des Zahlungssatzes für den technologischen Anschluss zu elektrishen Netzen, bestätigt durch die Anornung FSТ vom 23.10.2007 Nr. 277-e/7.

181


ANHANG 1 1. GLOSSAR Investitionen1 - Geldmittel, Wertpapiere, sonstiges Vermögen, einschließlich von Vermögensrechten, sonstigen Rechten, die einen Geldwert haben, in Objekte unternehmerischer und (oder) sonstiger Tätigkeit zwecks Gewinnerhaltung und (oder) der Erzielung einer anderen nützlichen Wirkung angelegt werden. Investitionstätigkeit1 - Anlage von Investitionen und die Ausführung von praktischen Handlungen zwecks der Erzielung von Gewinn und (oder) der Erreichung einer anderen nützlichen Wirkung. Kapitaleinlagen1 - Investitionen in das Stammkapital (Anlagekapital), darunter auch Ausgaben für Neubau, Erweiterung, Rekonstruktion und die technische Neuausrüstung von funktionierenden Unternehmen, Erwerb von Fahrzeugen, Anlagen, Instrumenten, Inventar, Forschungs- und Projektierungsarbeiten und andere Ausgaben.

FINANZIE LLE BETEILIGUNG DER STAATSGEWALTORGANE VON SANKTPETERSBURG AN DER INVESTITIONSTÄTIGKEIT Föderales Adresseninvestitionsprogramm2 - Bestandteil des föderalen Haushalts für das nachfolgende Finanzjahr. Bestimmt das Ausgabenvolumen für staatliche Kapitaleinlagen, einschließlich in Form von Subsidien und Subventionen, die für die Realisierung der föderalen Zielprogramme (Unterprogramme), amtlichen Zielprogrammen, sowie für die Lösung einzelner besonders wichtiger sozialwirtschaftlicher Fragen bestimmt sind, die nicht in diese Programme (Unterprogramme) eingeschlossen wurden, aufgrund von Vorschlägen, die vom Präsidenten oder von der Regierung der RF genehmigt wurden. Adresseninvestitionsprogramm von Sankt-Petersburg3 - Liste der Bauobjekten, Ausgaben für Austattung und Projektierung mit Angabe des staatlichen Kunden, der baulichen (in manchen Fällen juritischen) Adresse, der Branchen der städtischen Wirtschaft, der Haushaltsmittel für das nächste Finanzjahr und Planungsperiode. Investitionssteuerkredit4 - Änderung der Steuerzahlungsfristen, bei der Rechtspersonen, die auf den Erhalt eines Investitionssteuerkredits bei Vorhandensein von Gründen berechtigt sind, die Möglichkeit gewährt wird innerhalb von einer bestimmten Frist und in bestimmten Grenzen ihre Steuerzahlungen abzusenken mit nachfolgender Auszahlung in Zeitabschnitten der Beträge des Investitionssteuerkredits und der berechneten Zinsen seitens der Organisation, die den Investitionssteuerkredit erhalten hat. Staatliche oder munizipale Garantie5 (1) – Art der Obligation, kraft derer die Russische Föderation, ein Subjekt der RF oder Kommunalbildung (Garant) verpflichtet sind, beim Eintreten des in der Garantie vorgesehenen Geschehens (Garantiefalls) die in der Verpflichtung festgelegten Geldsumme der Person, zu wessen gunsten die Garantie bereitgestellt ist (Begünstigster), nach seiner schriftlichen Anforderungen zu bezahlen, auf Rechnunegen der Mittel des entsprechenden Budgets in Übereinstimmung mit den Bedingungen der Verpflichtung, die vom Garanten gegeben wird, die Ausführung der Verpflichtungen der dritten Person vor dem Begünstigsten zu verantworten. Steuer- und Abgabenpräferenzen4 - Vorteile, die einzelnen Steuer- und Abgabenzahlerkategorien eingeräumt werden, die von der Steuer- und Abgabengesetzgebung vorgesehen sind, im Vergleich zu anderen Steuerzahlern oder Abgabenzahlern, einschließlich der Möglichkeit kleinere Steuern oder keine Steuern zu zahlen. Sonderwirtschaftszone6 (8) - ein Teil der Gebiets der RF, der von der Regierung der RF bestimmt wird, auf dem ein Sonderverfahren für die unternehmerische Tätigkeit gilt. Sonderwirtschaftszonen werden zwecks der Entwicklung von Bearbeitungswirtschafts-branchen, hochtechnologischen Branchen, der Produktion von neuen Produktarten und der Entwicklung der Transportinfrastruktur, sowie auch des Tourismus und im Bereich der Kurbehandlung. Konzessionsvereinbarung7 - ein Vertrag, nach dem eine Partei (der Konzessionsinhaber) sich dazu verpflichtet auf eigene Kosten das in dieser Vereinbarung bestimmte Immobilienvermögen, auf welches das Eigentumsrecht der anderen Partei (dem Konzedenten) gehört oder gehören wird, auf eigene Kosten zu errichten und (oder) zu rekonstruieren, Tätigkeit mit der Nutzung (Betrieb) des Objekts der Konzessionsvereinbarung auszuführen, und der 1 Gesetz der RF «Haushaltskodex der RF» vom 31.07.1998 Nrl45-FG. 2 Beschluss der Regierung der RF vom11.Oktober 2001 Nr.714 «Über Bestätigung der Bestimmung über Zusammenstellung der Liste von Baus und Objekten für föderale staatliche Bedürfnisse und ihre Finanzierung auf Rechnung der Mittel des Föderalen Budgets». 3 Reglement der Einschließung von Baustellen und Objekten in das adressierte Investitionspro¬gramm. Bestätigt durch die Verordnung der Regierung von Sankt-Petersburg vom 6.9.2005 Nr.1321. 4 Das föderale Gesetz vom 31.07.1998 Nr.l46-FG «Das Steuerkodex der RF». 5 Gesetz der RF «Haushaltskodex der RF» vom 31.07.1998 Nr l45-FG. 6 Dem föderalen Gesetz vom 22.07.2005 Nr. l16-FG «Über die Sonderwirtschaftszonen in der RF». 7 Das föderale Gesetz «Über Konzessionsvereinbarungen» FG Nr.l 15 vom 21.07.1997. 182


Konzedent verpflichtet sich dem Konzessionsinhaber innerhalb von einer Frist, die in dieser Vereinbarung bestimmt wird, die Besitz- und Nutzungsrechte für das Objekt der Konzessionsvereinbarung für die Ausführung der genannten Tätigkeit zur Verfügung zu stellen.

VERWALTUNGSVERFAHREN BEIM INVESTIEREN IN SANKT-PETERSBURG Immobilienobjekt im Eigentum von Sankt-Petersburg8 - ein Grundstück, ein Gebäude, ein Bauwerk oder ein unvollendetes Bauobjekt, das sich im Eigentum von Sankt-Petersburg befindet. Investor8 - eine natürliche Person oder eine Rechtsperson, sowie aufgrund von Verträgen über die gemeinsame Tätigkeit ohne Rechtspersonenstatus gegründete Verbände von Rechtspersonen, Staatsorgane, Organe der örtlichen Selbstverwaltung, sowie ausländische Subjekte der unternehmerischen Tätigkeit. Potentieller Investor8 - eine Person, die das Vorhaben hat an der Investitionstätigkeit teilzunehmen und Handlungen für den Abschluss eines Vertrags über die Bereitstellung eines Immobilienobjekts ausführt. Strategischer Investor9 - eine natürliche Person oder eine Rechtsperson, sowie aufgrund von Verträgen über die gemeinsame Tätigkeit ohne Rechtspersonenstatus gegründete Verbände von Rechtspersonen, Staatsorgane, Organe der örtlichen Selbstverwaltung, sowie ausländische Subjekte der unternehmerischen Tätigkeit, die an der Realisierung von strategischen Investitionsprojekten teilnehmen, die eine besondere Bedeutung für die soziale, wirtschaftliche, kulturelle und sonstige Entwicklung von Sankt-Petersburg haben. Strategisches Investitionsprojekt9 - eine Gesamtheit von Handlungen, die dem Grundsatz der strategischen Bedeutung für Sankt-Petersburg entsprechen, für die Einrichtung uns Modernisierung verschiedener Vermögensarten zwecks Gewinnerwirtschaft und (oder) zum Erreichen einer sonstigen nützlichen Wirkung. Das Ergebnis der Realisierung von strategischen Investitionsprojekten ist die wesentliche Verbesserung der sozialwirtschaftlichen und kulturellen Lebensbedingungen der Bevölkerung. Investitionsvertrag8 - 1) ein nach den Gesetzen von Sankt-Petersburg abzuschließendes Geschäft, das auf die Ausführung der Investitionstätigkeit ausgerichtet ist und einen Mischvertrag darstellt, der die Verpflichtungen der Parteien für die Erfüllung der Bebauungsbedingungen des Grundstücks, für die Durchführung einer Rekonstruktion, der Beendung des Baus von einem Immobilienobjekt (andere Investitionsbedingungen) enthält. 2) eine Vereinbarung der Eigentümer des Immobilienobjekts (der Eigentümer von Räumlichkeiten im Immobilienobjekt) über die Ordnung der Durchführung der Investitionstätigkeit im Bezug auf das Immobilienobjekt. 3) eine Vereinbarung über die Einrichtung eines Servituts, die für das Grundstück abgeschlossen wird. 4) Abkommen über die Bebauung des Grundstückes, die in Übereinstimmung mit P.1 und 2 P.1 Artikel 6 des Gesetzes «Über Ordnung der Bereiststellung von Immobilien, die in Besitz von Sankt-Petersburg sind, zum Bau und Rekonstruktion» abgeschlossen werden. Mietvertrag für das Grundstück auf Investitionsbedingungen8 - ein Mischvertrag, der auf die Ausführung der Investitionstätigkeit im Bezug auf ein Grundstück ausgerichtet ist und Verpflichtungen der Parteien im Bezug auf die Grundstückmiete, dessen Bebauung und auf die Ausführung von anderen Investitionsbedingungen enthält. Grundstückkaufvertrag8 - ein auf einer Versteigerung abzuschließendes Geschäft über die entgeltliche Enteignung des sich in staatlichem Eigentum befindenden Grundstücks, das für den Bau bestimmt ist. Investitionsbedingungen8 - eine Gesamtheit von Rechten und Pflichten von Sankt-Petersburg und vom Investor bei der Bereitstellung von Immobilienobjekten, die gemäß den Gesetzen von Sankt-Petersburg bestimmt wurden. Startpreis des Immobilienobjekts, Startpreis auf das Abschlussrecht von einem Investitionsvertrag (4) - der Marktwert des Immobilienobjekts, des Rechts auf den Abschluss eines Investitionsvertrags, der entsprechend der Gesetzgebung über die Begutachtungstätigkeit berechnet wurde. Zweckgebundene Bereitstellung8 - die Bereitstellung von Immobilienobjekten entsprechend dem geltenden Gesetz von Sankt-Petersburg ohne Ausschreibung und im Falleeiner Nichtigkeitserklärung der Versteigerung. Investitionsergebnis8 - ein infolge der Investitionstätigkeit geschaffener Gegenstand - Immobilienvermögen. Innerviertelingenieuranlagen10 - Ingenieuranlagen, die für die Versorgung der energetischen Bedürfnisse der existierenden und der für den Bau (Rekonstruktion) eingeplanten Immobilienobjekte innerhalb der Grenzen des Viertels bestimmt sind, zentrale Wärmeübergabestationen, Transformatorenstationen und Pumpanlagen einschließt. Gebietsentwicklungsagentur11 - eine Organisation, die mit Sankt-Petersburg einen Vertrag abgeschlossen hat, in dessen Rahmen die Realisierung des Konzepts der Investitionsentwicklung im Gebiet von Sankt-Petersburg in den 8 Gesetz Sankt-Petersburgs «Über Anordnung von Immobiliengewährung des Eigentums Sankt-Petersburgs für Anbau und Umbau» vom 17.07.2004 Nr.282-43. 9 Bestimmung über strategische Investitionsprojekte und strategische Investoren von Sankt-Petersburg. Bestätigt durch die Verordnung der Regierung von Sankt-Petersburg vom 01.03.2005 Nr.216. 10 Regierung von Sankt-Petersburg «Über die Ordnung der Beschlussfassung über die Bereitstellung der Grundstücke für die Errichtung von Ingenieuranlagen, vom 02.08.2005 Nr. 1180. 11 Über die Tätigkeit von Agenturen für die Förderung der Gebiete. Verordnung des Gouverneurs von Sankt-Petersburg vom 01.02.2001 Nr.l 17-r 183


mit dem Städtebau-und Architekturkomitee abgestimmten Grenzen. Dabei formiert und entwickelt die Gebietsentwicklungsagentur eine Komplexstrategie der Rekonstruktion, der Entwicklung und der Nutzung der Immobilienobjekte; bereitet das Gebiet für die Ausübung der Investitionstätigkeit von Rechtspersonen und natürlichen Personen vor und bietet Beratungsdienste für Investoren an. Treuhandverwaltung12 - Übergabe der Verwaltungsrechte für das Vermögen (Immobilienobjekte (Häuser, Gebäude, Bauwerke, Räumlichkeiten, Unternehmen und andere Vermögenskomplexe, sonstige Objekte), bewegliches Vermögen (darunter auch Wertpapiere, Anteile, Beteiligungen an Wirtschaftsgemeinschaften, sonstiges Vermögen), sowie exklusive Rechte) zwecks: 1) Auffüllung der Ertragsanteils uns (oder) der Reduzierung des Ausgabenanteils des Haushalts von Sankt-Petersburg, einschließlich der Steigerung der Nutzungseffektivität des Vermögens und der Erhaltung des Vermögens in ordnungsgemäßem Zustand; 2) Aufbewahrung und Vervielfachung des Vermögens; der Unterstützung und Entwicklung der Ingenieurinfrastruktur; 3) Heranziehung von zusätzlichen außeretatmäßigen Investitionsressourcen in die Stadtwirtschaft; 4) Realisierung von Maßnahmen im Bereich des Umweltschutzes und des Gesundheitsschutzes der Bevölkerung in Sankt-Petersburg; 5) Senkung von Unkosten in der Vermögensverwaltung; 6) Steigerung des minimalen Rohgewinns von der Nutzung des Vermögens; 7) wesentlichen Verbesserung der sozialwirtschaftlichen und kulturellen Lebensbedingungen der Bevölkerung von Sankt-Petersburg; 8) Stimulation der Wirtschaftstätigkeit in einem bestimmten Bereich der städtischen Wirtschaft.

12 Über Treuhandverwaltung des Eigentums von Sankt-Petersburg. Gesetz von Sankt-Petersburg vom 30.6.2004 Nr.334-51. 184


185

5.

4.

3.

2.

Komiteevorsitzender – Prochorenko Alexander Wladimirowitsch

191023, Sankt-Petersburg, Lomonossow Platz, 1 http://www.gov. Komiteevorsitzender – Dementjewa Wera Anatoljewna spb.ru/gov/admin/otrasl/c_govcontrol E-mail: kgiop@gov.spb.ru

Komitee für staatliche Kontrolle, Nutzung und Schutz der Geschichte- und Kulturdenkmäler (KKNS)

191060, Sankt-Petersburg, Smolnyj http://www.gov.spb.ru/gov/ad- Komiteevorsitzender – Bogdanow Leonid Pawlowitsch min/otrasl/c_zakonnost http://www.zakon.gov.spb.ru E-mail: bogdanov@zakon.gov.spb.ru

Komitee für Fragen der Gesetzlichkeit, Rechtsordnung und Sicherheit (KFGRS)

191060, Sankt-Petersburg, Smolnyj http://www.gov.spb.rU/gov/admin/otrasl/c_foreign http://www.kvs.spb.ru/ E-mail: prokhorenko@kvs.gov.spb.ru

Komitee für Außenbeziehungen Sankt-Petersburgs (KAB)

191023, Sankt-Petersburg, Ostrowskogo Platz, 11 http://www.gov. Komiteevorsitzender – Lukmanow Junis Chalitowitsch spb.ru/gov/admin/otrasl/gilfond http://www.gilkom.spb.ru E-mail: gk@gov.spb.ru

Wohnungskomitee (WK)

315-43-03 571-64-31

576-79-70 576-47-12

576-71-13 576-72-04

710-48-85

Abteilungsleiter - Leiterin des Empfangszimmers der Gesetz- 570-32-70 gebenden Versammlung Sankt-Petersburgs – Dudkina Natalia Wladimirowna

570-30-01 570-33-51

Telefon

Sankt-Petersburg, Antonenko Gasse, 4 E-mail: br-citizent@assembly.spb.ru

1.

Nach-, Vor- und Vatersnahme des Amtsangestellten Vorsitzender der Gesetzgebenden Versammlung Sankt-Petersburgs – Tulpanow Wadim Albertowitsch. Abgeordneter der Gesetzgebenden Versammlung Wahlkreis: 15. Verwaltungsbezirk: Kirowskij

Gesetzgebende Versammlung Sankt-Petersburgs (GV)

190107, Sankt-Petersburg, Isaakijewskaja Platz, 6 http://www.assembly.spb.ru/ E-mail: Vtulpanov@assembly.spb.ru

Adressen (Postanschrift, Internet, E-mail)

JV°

710-42-45

576-43-74

576-76-33

710-47-26

570-32-68

570-33-51

Fax

ANHANG 2 KONTAKTANSCHRIFTEN VON ORGANEN DER STAATLICHEN MACHT, SOWIE VON BETRIEBEN DES INGENIEURENERGIEKOMPLEXES SANKT-PETERSBURGS


186

12,

11,

10,

9.

8.

7.

6.

Komiteevorsitzender – Pankratow Pavel Borisowitsch

Komiteevorsitzender – Sokolow Maxim Jurjewitsch

Generaldirektor - Gvitschia Nana Marguschevna

310-28-22 310-28-62

576-69-88

740-36-45

312-92-36 312-88-35

315-52-16

310-28-22

576-44-02

740-36-41

312-88-35

710-48-03

Generaldirektor – Gudkov Ilja Eduardowitsch

191060, Sankt-Petersburg, Smolnyj http://www.gov.spb.ru/gov/admin/otasl/committee/press E-mail: kpress@gov.spb.ru

Komiteevorsitzender – Sinchuk Jurij Jurjewitsch

Komitee für Druckmedien und Zusammenarbeit mit Massenmedien (KDZM)

190031, SPb, Moskovskij Pr., 10-12, Letter А http://www.asi-cisp.spb.ru E-mail: info@asi-cisp.spb.ru

576-79-83

310-02-47

576-62-61

310-25-20

Sankt-Petersburger staatliche Einrichtung «Agentur für strategische Investitionen» (SPb Hauptverwaltung «Agentur für strategische Investitionen»)

191011, Sankt-Petersburg, Sadovaya Str., 14 http://www.visit-petersburg.com E-mail: info@saintpetersburgvisit.ru

Sankt-Petersburger staatliche Einrichtung «Das städtische touristische und informative Zentrum»

191060, Sankt-Petersburg, Smolnyj, Treppenhaus 6 http://www.gov.spb.ru/gov/admin/otrasl/invest http://www.hotelinvest.ru/ http://www investinfo.spb.ru/ E-mail: info@cisp.gov.spb.ru

Komitee für Investitionen und strategische Projekte (KISP)

191124, Sankt-Petersburg, Suworowskij Pr, 62 http://gov.spb.ru/ Komiteevorsitzender – Kisseljowa Julija Jewgenjewna gov/admin/otrasl/kzr http://www.kzr.spb.ru E-mail: kzr@gov.spb.ru

Komitee für Bodenressourcen und Flurgestaltung (KBF)

190000, SPb, Galernaja Str., 7 http://www.rspb.ru/ E-mail: admin@kzn.spb.ru

Komitte für Beschäftigung der Bevölkerung von Sankt-Petersburg

191023, Sankt-Petersburg, Lomonossow Platz, 2 http://www.gov. Komiteevorsitzender - Hauptarchitekt der Stadt Sankt-Pespb.ru/gov/admin/otrasl/architecture tersburg – Wiktorow Alexander Pawlowitsch http://www.kgainfo.spb.ru E-mail: info@kgainfo.ru

Komitee für Städtebau und Architektur (SAK)


187

20.

19.

18.

17.

16.

15.

14.

13.

Generaldirektor - Ivanow Sergej Viktorowitsch

Leiter - Winnik Lew Arnoldowitsch

Verwalter - Isaew Andrej Аlexandrowitsch

Komiteevorsitzender – Metelskij Igor Michailowitsch

191011, Sankt-Petersburg, Sodtschego Rossi Straße, 1-3, Treppen- Leiter der Einrichtung – Kurakin Dmitrij Alexandrowitsch haus 6 http://www.guion.spb.ru/ E-mail: info@guion.spb.ru

Hauptverwaltung «Stadtverwaltung der Inventur und der Immobilienbewertung» (HV SVII)

191060, Sankt-Petersburg, Smolnyj, Treppenhaus 6 http://gov.spb.ru/gov/admin/otrasl/c-property www.commim.spb.ru E-mail: in@commim.spb.ru; kugi@gov.spb.ru

Komitee für Verwaltung des Stadtvermögens (KVS)

190000, Sankt-Petersburg, Wosnesenskij Pr, 16 http://wwwgov.spb. Komiteevorsitzender – Trischkin Oleg Borissowitsch admin/otrasl/energ_kom E-mail: rek@gov.spb.ru

Komitee für Tarife (KT)

190000, SPb, Nab. Reki Mojki, 76

Sankt-Petersburger staatliche Einrichtung «Fonds des Kapitalbaus und der Rekonstruktion» (SPb SE FKR)

190000, Sankt-Petersburg, Pirogow Gasse, 5 http://www.stateinvest.spb.ru E-mail: ui_info@stateinvest.spb.ru

Sankt-Petersburger staatliche Einrichtung «Investitionsverwaltung» (SPb SE «Investitionsverwaltung»)

190000, Sankt-Petersburg, Mojka-Kai, 76 E-mail: sk@comlink.spb.ru

Sankt-Petersburger staatliche Einrichtung «StroiKomplekt»

190000, Sankt-Petersburg, Mojka-Kai, 76 http://www.gov.spb.ru/ Komiteevorsitzender – Filimonow Roman Jewgenjewitsch gov/admin/otrasl/komstroy E-mail: mironova@kstr.gov.spb.ru

Baukomitee (BK)

197046, Sankt-Petersburg, Kamennoostrowskij Pr, 5/3 http://www. Komiteevorsitzender – Golubew Dmitrij Alexejewitsch gov.spb.ru/gov/admin/otrasl/ecology E-mail: head@kpoos.gov.spb.ru

Komitee für Umweltnutzung, Umweltschutz und Gewährleistung der ökologischen Sicherheit (KUUS)

710-48-93

576-75-57

315-22-65

570-33-15

310-02-05

570-34-03

570-30-30

232-83-69

710-47-80

274-10-26

315-15-43

570-33-15

310-02-05

312-60-21

570-33-14

232-83-27


188

27.

26.

25.

24,

23,

22,

21, Generaldirektor - Stepanenko Andrej Nikolajewitsch

Komiteevorsitzender – Sergejew Alexei Iwanowitsch

Direcktor - Germann Alexander Wiktorowitsch

Generaldirektor - Raskowalow Wladislaw Lwowitsch

190068, Sankt-Petersburg, Kanal Gribojedowa-Kai, 88-90 http://www.spbgapi.ru E-mail: gapi@spbgapi.ru, Korotkov@spbgapi.ru

Generaldirektor - Korotkow Andrej Jurjewitsch

Staatliche Einrichtung «Stadtagentur für Industrie-Investitionen» (SE Sil)

190068, Sankt-Petersburg, Kanal Gribojedowa-Kai, 88-90 http://www.spbmrc.ru E-mail: spbmrc@yandex.ru

Das Amt «Das St.-Petersburger interregionale Zentrum der Ressourcen»

191124, Sankt-Petersburg, Suworowskij Pr, 65B http://www.quality.spb.ru E-mail: mail@quality.spb.ru

Das St.-Petersburger Amt «Das Zentrum der Qualitätsüberwachung der Waren, der Arbeiten und der Dienstleistungen»

190000, Sankt-Petersburg, Wosnesenskij Pr, 16 http://gov.spb.ru/gov/admin/otrasl/c_economy http://www.cedipt.spb.ru/ E-mail: info@cedipt.spb.ru, kerppt@gov.spb.ru

Komitee für wirtschaftliche Entwicklung, Industriepolitik und Handel (KEWH)

190000, Sankt-Petersburg, Wosnesenskij Pr, 16 http://www.gov.spb. Komiteevorsitzender - Batanov Eduard Viktorowitsch ru/gov/admin/otrasl/finance http://www.fincom.spb.ru/ E-mail: kfin@kfin.gov.spb.ru

Finanzkomitee (FK)

190000, Sankt-Petersburg, Antonenko Gasse, 4 http://www.gov.spb. Komiteevorsitzender – Trishlin Oleg Borisowitsch ru/gov/admin/otrasl/ingen E-mail: kenerg@gov.spb.ru

Komitee für Energie und Ingenieur-Führung (KEIF)

190000, Sankt-Petersburg, Griwtsowa Gasse, 5 http://www.property-fund.ru E-mail: info@property-fund.ru

Offene AG «Vermögensfonds Sankt-Petersburgs» (offene AG «VF SPb»)

320-50-16

326-42-75

274-14-30

315-51-52

314-56-74

312-54-11

571-05-83

320-50-15

326-42-74

274-14-32

570-35-54

570-39-39

570-39-01

571-00-01


189

32,

31.

30.

29.

28.

Leiter der nord-westlichen Zollverwaltung – Prokofjew Michail Jurjewitsch

191186, Sankt-Petersburg, Newskij Pr., 7-9 http://www.antimonopoly.spb.ru/ E-mail: to78@fas.gov.ru

Leiter der Verwaltung – Kolomijtschenko Oleg Wassiljewitsch

Verwaltung des föderalen Antimonopoldienstes für Sankt-Petersburg und Leningrader Gebiet (SPb VFAD Russlands)

191023, Sankt-Petersburg, Sodtschego Rossi Straße, 1/3, Treppen- Stellvertretender Leiter des Dienstes, Leiter der Verwaltung haus 6 – Faltinskij Rudolf Аntonowitsch http://www.expertiza.spb.ru E-mail: ugve@gov.spb.ru

Verwaltung der staatlichen außerbehördlichen Expertise (VSAE)

191040, Sankt-Petersburg, Ligowskij Pr., 49 http://gov.spb.ru/gov/ Leiter des Dienstes - Ort Alexander Iwanowitsch admin/otrasl/slujba http://www.expertiza.spb.ru E-mail:gne@gov. spb.ru

Dienst der staatlichen Bauüberwachung und -expertise Sankt-Petersburgs (Staatliche Bauüberwachung und -expertise SPb)

191187, Sankt-Petersburg, Kutusowa-Kai, 20 http://www.sztu.customs.ru

Nord-westliche Zollverwaltung (NWZV)

314-79-14 571-99-06

571-22-74 571-00-90

717-09-46

273-16-19 275-83-00

740-62-97

Stelle für Annahme und Ausgabe von Dokumenten für Im- 447-85-05 mobilienobjekte, welche sich im Newskijbezirk Sankt-Petersburgs befinden

193079, Sankt-Petersburg, Oktjabrskaja-Kai, 100, Block 1

195009, Sankt-Petersburg, Komssomola Straße, 41, Büro 512, 5. Stelle für Annahme und Ausgabe von Dokumenten der juriStock stischen Personen und Realtor-Firmen im Rahmen der mit ihnen abgeschlossenen Verträge

Leiter von HV des FR - staatlicher Hauptregistrator SanktPetersburgs und Lenin-grader Gebiets – Woltschetskaja Galina Alexandrowna

199226, Sankt-Petersburg, Wassiljewskij-Insel, Galernyj Gasse, 3 http://www.gbr.ru/ E-mail: info@gbr.ru

324-59-10

315-78-51

71-22-745

719-89-11

275-43-70

324-59-02

Hauptverwaltung des föderalen Registrierungsdienstes für Sankt-Petersburg und Leningrader Gebiet (HV des FR) Durch den Beschluss des Präsidenten der Russischen Föderaiton vom 12.05.2008 Nr. 724 «Fragen des Systems und Struktur von föderalen Executivorganen»: - Funktionen zur Erarbeitung der Staatspolitik und normativ-rechtlichen Regelung im Bereich der staatlichen Registrierung von Immobilienrechten und Geschäften mit diesen sind an das Ministerium der wirtschaftlichen Entwicklung der RF überegeben worden (P. 10); - der Vorsitzende der Regierung der RF ist beauftragt worden, die Vorschläge zur Auflösung des Föderalen Registrierungsdienstes ordnungsgemässab dem 1.Oktober 2008 einzutragen,wobei seine Funktionen an die föderale Agentur zur Verwaltung vom staatluchen Vermögen übergeben werden (P. 18);.


190

39.

38.

37.

36

35.

34.

33, Leiter der Verwaltung – Worobjowa Ludmila Wassiljewna

740-40-03

Leiter der Verwaltung – Мichailow Jurij Аnatoljewitsch

Leiter der Verwaltung - Gordo Dmitrij Wladimirowitsch

Direktor - Каlugin Valerij Valentinowitsch

577-19-94

577-13-29

448-88-40

577-15-65

274-60-23

448-88-40

315-22-42

Leiter der «Territorialen Verwaltung des Dienstes für Kontrol- 764-49-74 le von Verbraucherrechten Russlands in Sankt-Petersburg» - staatlicher Hauptsanitätsarzt Sankt-Petersburgs – Rakitin Igor Anatoljewitsch

764-42-38

1190000, Sankt-Petersburg, Kowalergardskaja Straße, 42 http://www.vodokanal.spb.ru E-mail: office@vodokanal.spb.ru

Hauptverwaltung «Vodokanal Sankt-Petersburgs»

191023, Sankt-Petersburg, Malaja Ssadowaja Straße, 1 http://www.fguz-cgie-spb.sp.ru/ E-mail: fguzcgie_spb@mail.ru

Generaldirektor - Karmazinow Felix Wladimirowitsch

Hauptarzt - Korzhajew Jurij Nikolajewitsch

326-52-52

710-50-88 570-38-11

274-13-61

710-50-88

Föderale staatliche Gesundheitseinrichtung «Zentrum der Hygiene und Epidemiologie Sankt-Petersburgs» (FSGE «Zentrum der Hygiene und Epidemiologie Sankt-Petersburgs»)

191025, Sankt-Petersburg, Stremjannaja Straße, 19 http://www.rpnadzor.sp.ru E-mail: rpnadzor@mail.wplus.net

«Territoriale Verwaltung des föderalen Dienstes für Kontrolle im Bereich des Schutzes von Verbraucherrechten und des Wohlergehens des Men¬schen in Sankt-Petersburg» («Territoriale Verwaltung des Dienstes für Kontrolle von Verbraucherrechten Russlands in Sankt-Petersburg»)

191124, Sankt-Petersburg, Suvorovskij Prospekt, 62 http://r78.kadastr.ru/fgu/ E-mail:fgu78@kadastr.ru

Föderale staatliche Behörde «Katasterbodenkammer in der Stadt Sankt-Petersburg»

191124, Sankt-Petersburg, Suvorovskij Prospekt, 62 http://r78.kadastr.ru/ E-mail: u78@kadastr.ru

Verwaltung der föderalen Agentur des Katasters von Immobilien in der Stadt Sankt-Petersburg (Rosnedvizhimost)

190000, SPb, Wosnesenskij Pr., 16, Zimmer 101 http://www.spb.rosoez.ru E-mail: info@rosoez.spb.ru

Regionale Verwaltung der föderalen Agentur zur Verwaltung von besonderen wirtschaftlichen Zonen in der Stadt Sankt-Petersburg

191180, Sankt-Petersburg, Fontanka-Kai, 76 http://www.r78.nalog.ru/ E-mail: u78.@r78.nalog.ru

Verwaltung des föderalen Steuerdienstes für Sankt-Petersburg (VFStD Russlands für SPb)


191

47.

46.

45.

44.

43.

42.

41.

40. Generaldirektor - Kuzjakin Aleksandr Nikolaevič

Generaldirektor – Gustov Sergej Vadimowitsch

Generaldirektor – Lobko Кonstantin Viktorowitsch

Generaldirektor – Woronkow Maxim Sergejewitsch

Direktor der Filiale – Laschizkij Alexandr Petrowitsch

Generaldirektor - Khlebnikow Wladimir Iwanowitsch

197706, Sankt-Petersburg, Sestroretsk, Kommunarow Straße, 16 E-Mail: hkenergo@hotmail.ru

Offene AG «Kurortenergo»

196600, Sankt-Petersburg, Puschkin, Glinki Straße, 3 http://powergrid.ru E-mail: info@powergrid.ru

Generaldirektor - Filimonow Igor Alexandrowitsch

Generaldirektor - Tarnorutskaja Weronika Wiktorowna

Geschlossene AG «Tsarskoselskaja Energiegesellschaft» (Geschlossene AG TEG)

196600, Sankt-Petersburg, Puschkin, Tschistjakowa Straße, 11 http://www.lenteplosnab.ru E-mail: lenteplosnab@lenteplosnab.ru

Geschlossene AG «Lenteplosnab» (Geschlossene AG LTS) (Wärmeversorgung)

194044, SPb, B. Sampsonievskij Pr., 60 http://www.ptenergo.ru/ E-mail: office@ptenergo.ru

ООО «Peterburgteploenergo»

191104, SPb, Ul. Artillerijskaja, 1, Lit. А http://www.peterburggaz.spb.ru Е-mail: peterburggaz@pgaz.spb.ru

ООО «Peterburg-Gas» (Petersburg-Gas)

196247, SPb, Leninskij pr., 160 http://www.spbes.ru E-mail: office@spbes.ru

Offene AG «Sankt-Petersburger Elektrische Netze» (SPb ES)

191186, SPb, Marsovo Pole, 1 E-mail: office@tgc1.ru

Filiale «Nevskij» offene AG «territoriale Generierungsgesellschaft №1» (Filiale «Nevskij ТGК-1)

190000, Sankt-Petersburg, Malaja Morskaja Straße, 12 http://www.gptek.spb.ru/ E-mail: info@gptek.spb.ru

Hauptverwaltung «Heizungs-Energiekomplex Sankt-Petersburgs» (HV HEK)

437-24-23

451-75-66

476-57-81

334-50-60

335-59-44

375-76-86

595-32-45

312-58-66

437-17-57

465-65-74

465-99-69

334-50-60

335-59-44

375-62-26

595-32-46

314-53-54


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51.

50.

49.

48.

Generaldirektor - Woronkow Maxim Sergejewitsch

Generaldirektor - Rjabov Dmitrij Wladislavowitsch

191002, Sankt-Petersburg, Rasjeszhaja Straße, 26/28 http://www.91 lspb.ru/ E-mail: info@911spb.ru

Hauptverwaltung der Zivilshutz und Force-Majeur Situationen

191186, Sankt-Petersburg, Marsowo Pole, 1 www.nw-upr.ru

Leiter der Hauptverwaltung – Iwanow Alexandr Georgijewitsch

Generaldirektor – Kuzminow Wladislaw Grigorjewitsch

Offene AG «Sewero-Zapadnaya Energeticheskaya Uprawlyajushaya Compania»

198510, Sankt-Petersburg, Peterhof, Wolodja-Dubinin-Straße, 9 http://www.pes-spb.ru E-mail: office@pes-spb.ru

Offene AG «Peterhofer Stromnetz» (Offene AG PSN)

196247, SPb, Pl. Konstituzii, 1 http://www.lenenergo.ru/ E-mail: office@lenenergo.ru

Offene AG «Lenenergo»

578-41-13

494-38-68

427-56-90

595-86-13

316-92-06

315-04-47

427-16-19

494-32-54


ANHANG 3. AUFSTELLUNG DER DOKUMENTE, DIE TÄTIGKEIT DER STAATSGEWALTORGANE IN SANKT-PETERSBURG REGLAMENTIERT 1. Statute Sankt-Petersburg vom 28.02.1998 (mit Änderungen zum 13.12.2007). 2. Über die Aufstellung der Vollziehungsorgane der Staatsgewalt von Sankt-Petersburg (mit Änderungen zum 21.01.2008). Verordnung des Gouverneurs von Sankt-Petersburg vom 05.11.2003 Nr. 8. 3. Über die Regierung von Sankt-Petersburg. Gesetz von Sankt-Petersburg vom 30.10.2003 Nr. 642-87 (mit Änderungen zum 06.07.2007). 4. Über die Konstituierung der Regierung von Sankt-Petersburg. Verordnung des Gouverneurs von Sankt-Petersburg vom 27.12.2006 Nr. 97-pg. 5. Über die Verteilung der Verpflichtungen zwischen den Vize-Gouverneuren von Sankt-Petersburg (mit Änderungen zum 24.04.2008). Verordnung des Gouverneurs von Sankt-Petersburg vom 29.12.2003 Nr. 175. 6. Bestimmung über das Wohnungskomitee (mit Änderungen zum 26.02.2008). Bestätigt durch die Verordnung der Regierung von Sankt-Petersburg vom 30.12.2003 Nr. 175. 7. Bestimmung über das Komitee für Wohnkultur und Straßenverkehrswesen (mit Änderungen zum 26.02.2008). Bestätigt durch Verordnung der Regierung von Sankt-Petersburg vom 24.02.2004 Nr. 222. 8. Bestimmung über das Komitee für äußere Verbindungen und Tourismus von Sankt-Petersburg (mit Änderungen zum 26.02.2008). Bestätigt durch Verordnung der Regierung von Sankt-Petersburg vom 13.01.2004 Nr. 5. 9. Bestimmung über das Komitee für staatliche Kontrolle, Nutzung und Schutz der Geschichts- und Kulturdenkmäler (mit Änderungen zum 26.02.2008). Bestätigt durch Verordnung der Regierung von Sankt-Petersburg vom 28.04.2004 Nr. 651. 10. Bestimmung über das Städtebau- und Architekturkomitee (mit Änderungen zum 03.07.2007). Bestätigt durch den Erlass der Regierung von Sankt-Petersburg vom19.10.2004 Nr. 1679. 11. Bestimmung über das Komitee für Bodenressourcen und Flurgestaltung von Sankt-Petersburg (mit Änderungen zum 25.12.2007). Bestätigt durch den Erlass der Regierung von Sankt-Petersburg vom 05.06.2007 Nr. 640. 12. Bestimmung über das Komitee für Investitionen und strategische Projekte Architekturkomitee (mit Änderungen zum 30.01.2008). Bestätigt durch die Verordnung der Regierung von Sankt-Petersburg vom 16.12.2003 Nr. 89. 13. Bestimmung über das Komitee für Presse und für die Zusammenarbeit mit Massenmedien Architekturkomitee (mit Änderungen zum 26.02.2008). Bestätigt durch Verordnung der Regierung von Sankt-Petersburg vom 2.12.2003 Nr. 44. 14. Bestimmung über das Komitee für Umweltnutzung, Umweltschutz und ökologische Sicherheit (mit Änderungen zum 26.02.2008). Bestätigt durch Verordnung der Regierung von Sankt-Petersburg vom 06.04.2004 Nr. 530. 15. Bestimmung über das Baukomitee (mit Änderungen zum 26.02.2008). Bestätigt durch die Verordnung der Regierung von Sankt-Petersburg vom 28.04.2004 Nr. 650. 16. Bestimmung über das Tarifkomitee von Sankt-Petersburg (mit Änderungen zum 14.08.2007). Bestätigt durch die Verordnung der Regierung von Sankt-Petersburg vom 13.09.2005 Nr. 1346. 17. Bestimmung über das Verwaltungskomitee des städtischen Eigentums (mit Änderungen zum 01.04.2008). Bestätigt durch Verordnung der Regierung von Sankt-Petersburg vom 21.09.2004 Nr. 1589. 18. Über die Einrichtung der offenen Aktiengesellschaft «Vermögensfonds von Sankt-Petersburg». Verordnung der Regierung von Sankt-Petersburg vom 11.07.05 Nr. 1002. 19. Bestimmung über das Komitee für Energetik und Ingenieurversorgung (mit Änderungen zum 26.02.2008). Bestätigt durch die Verordnung der Regierung von Sankt-Petersburg vom 18.05.2004 Nr. 757. 20. Bestimmung über das Finanzkomitee von Sankt-Petersburg (mit Änderungen zum 20.02.2007). Bestätigt durch Verordnung der Regierung von Sankt-Petersburg vom 05.05.2004 Nr. 721. 21. Bestimmung über das Komitee für wirtschaftlichen Entwicklung, Wirtschaftspolitik und Handel (mit Änderungen zum 22.04.2008). Komitee für wirtschaftlichen Entwicklung, Wirtschaftspolitik und Handel 10.02.2004 Nr. 177. 22. Allgemeine Bestimmung über das Gebietsorgan des Föderalen Registrierungsdienstes für das Subjekt (die Subjekte) der RF (mit Änderungen zum 20.12.2007). Bestätigt durch Befehl des Justizministeriums der RF vom 03.12.2004 Nr. 183. Durch den Beschluss des Präsidenten der Russischen Föderaiton vom 12.05.2008 Nr. 724 «Fragen des Systems und 193


Struktur von föderalen Executivorganen»: - Funktionen zur Erarbeitung der Staatspolitik und normativ-rechtlichen Regelung im Bereich der staatlichen Registrierung von Immobilienrechten und Geschäften mit diesen sind an das Ministerium der wirtschaftlichen Entwicklung der RF überegeben worden (P. 10); - der Vorsitzende der Regierung der RF ist beauftragt worden, die Vorschläge zur Auflösung des Föderalen Registrierungsdienstes ordnungsgemässab dem 1.Oktober 2008 einzutragen,wobei seine Funktionen an die föderale Agentur zur Verwaltung vom staatluchen Vermögen übergeben werden (P.18). 23. Bestimmung über den Dienst der staatlichen Bauaufsicht und Gutachten von Sankt-Petersburg (mit Änderungen zum 25.12.2007). Bestätigt durch die Verordnung der Regierung von Sankt-Petersburg vom 26.12.2004 Nr. №1747. 24. Bestimmung über die Bezirksverwaltung von Sankt-Petersburg (mit Änderungen zum 15.01.2008). Bestätigt durch Verordnung der Regierung von Sankt-Petersburg vom 23.12.2003 Nr. 128. 25. Bestimmung über das Gebietsorgan des Föderalen Antimonopoldienstes (mit Änderungen zum 13.02.2008). Bestätigt durch Befehl des FAD von Rußland vom 15.12.2006 Nr. 324. 26. Bestimmung über die föderale Katasteragentur von Immobilien (mit Änderungen zum 29.Mai 2008 ). Bestätigt durch Verordnung der Regierung der RF vom 19.08.2004 Nr. 418. 27. Bestimmung über die Verwaltung der Katasteragentur von Immobilien in der Stadt Sankt-Petersburg. Bestätigt durch Befehl der föderalen Katasteragentur von Immobilien Nr. P/116 28.12.2004. 28. Satzung der staatlichen Behörde «Katasterbodenkammer in der Stadt Sankt-Petersburg». Bestätigt durch Befehl der Föderalen Katasteragentur von Immobilien Nr.P/0069 vom 07.03.2006

194


195

«Geneum»

Newskij, 38

Dom Turgenewa (Turgenews Haus)

Michailowskij

Jewropejskij Dom (Eu- 191014, Sankt-Petersburg, Artillerijskaja Straße, 1 ropäisches Haus)

Admiraltejskij

Mariinskij

«Renaissance House»

Admiralty House

Tawritscheskij

3.

4.

5.

6.

7.

8.

9.

10.

11.

12.

326-25-00/326-25-01

Tel./Fax

324-23-00/324-23-01

274-33-2 zu Fragen der Miete tel. 325-98-40

272-71-08 zu Fragen der Miete tel. 325-98-40

329-12-29

571-20-05/571-22-28

331-89-80/331-89-85

тел. 325-98-40 zu Fragen der Miete tel. 325-98-40/274-33-22

193015, Sankt-Petersburg, Spalernaja Straße, 51

274-33-22 по вопросам аренды 325-98-40/576-72 91

190000, Sankt-Petersburg, Konnogwardejskij Bul- 325-62-26/325-84-26 war, 3

193024, Sankt-Petersburg, 2. Sowetskaja Straße, 17

190000, Sankt-Petersburg, Mojka-Kai, 58

190000, Sankt-Petersburg, Bolschaja Morskaja Stra- 274-33-22 ße, 35 zu Fragen der Miete tel. 325-98-40/325-98-40

191186, Sankt-Petersburg, Marsfeld, 5

191025, Sankt-Petersburg, Fontanka-Kai, 38

191011, Sankt-Petersburg, Newskij Prospekt, 38

191186, Sankt-Petersburg, Newskij Prospekt, 10

190000, Sankt-Petersburg, Malaja Morskaja Straße, 718-36-72/718-36-73 23

Belye Notschi (weiße Nächte)

2.

191186, Sankt-Petersburg, Newskij Prospekt, 25

Atrium

Anschrift

1.

Benennung

http://www.bcmgroup.ru

E-mail: desnapm@mail.ru

http://www.bcmgroup.ru

http://www.bcmgroup.ru

http://www.bcmgroup.ru

http://www.bcmgroup.ru

http://www.nevsky38.com E-mail: sharova@mcicb.ru

http://www.geneum.ru E-mail: info@geneum.ru

E-mail: info@nevsky25.com

Internet-Seite, E-Mail

ANHANG 4 ANSCHRIFTEN DER HAUPTGESCHÄFTSZENTREN VON SANKT-PETERSBURG

6400

2500

6700

4500

6500

11000

2300

700

4500

1600

6200

10000

Büro-fläche, m2


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Delovoj Zentr na 197198, Sankt-Petersburg, Jablotschkova Strasse, 12, 449-97-79 Jablotschkova (Busi- Letter Z ness-Zentrum in der Jablotschkova)

City-Center

Bürohaus in der Lew- 197376, Sankt-Petersburg, Lew-Tolstoi-Straße, 7 Tolstoj-Straße, 7

TV-Polis

Jelisawetinskij

Granat

Admiral

Neptun

Obwodnyj

Nobel (I.Abschnitt)

Samsonjewskij

18.

19.

20.

21.

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25.

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27.

449-97-79

321-92-57/327-89-98

718-41-21

380-16-26/380-16-26

332-01-32/332-01-38

320-49-00/320-49-00

346-75-00

191044, Sankt-Petersburg, Bolschoj Samsonjewskij 324-24-34/324-27-63 Prospekt, 32

194044, Sankt-Petersburg, Pirogowskaja-Kai, 21

193167, Sankt-Petersburg, Obwodnyj Kanal-Kai, 24 A

196084, Sankt-Petersburg, Obwodnyj Kanal-Kai, 324-46-00/315-66-25 93-a

198095, Sankt-Petersburg, Mitrofanjevskoe Schosse, тел./факс 441-37-53 2, Geb.1, Let. К

198095, Sankt-Petersburg, Malyj Prospekt der Wassil- 324-72-01/324-72-01 jewskij-Insel, 54/2

199034, Sankt-Petersburg, 13. Linie der, 14

197022, Sankt-Petersburg, Tschapygina Straße, 6

197046, Sankt-Petersburg, Petrogradskaja-Kai, 18

198329, Sankt-Petersburg, Prospekt Dobroljubowa, 232-02-90/235-12-48 11

Dobroljubow

17.

197198 Sankt-Petersburg, Blochina Strasse, 8, Letter А

Delovoj Zentr na Blochina (Business-Zentrum in der Blochina)

16.

320-66-40

15.

199106, Sankt-Petersburg, Detskaya Straße, 5, Letter A.

Respect

591-62-70/542-58-82

14.

194044, Sankt-Petersburg, Vyborgskaya-Kai,47

Grenaderskij

13.

http://www.neptun.spb.ru

http://www.mcicb.ru E-mail: murtola@mcicb.ru

E-mail: best@mtlgroup.ru

E-mail: bl@bl.sp.ru

E-mail: tv-police@vmb-service.ru

http://www.citycentre.ru

http://www.dobrolubov.ru E-mail: dobrolubov@peterlink.ru

http://www.avgustmc.ru E-mail: info@granos.ru

http://www.avgustmc.ru E-mail: info@granos.ru

http://www.dkvn.spb.ru/gren/

9000

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5500

9000

1700

6500

5500

4500

6000

3150

3000

3750

3100

6600


197

Moskowskij

Scheremetjew

Sofijskij

Regent Hall

Kellermann Center

Stels

Veda-House

Österreichisches Busi- 194044, Sankt-Petersburg, Orenburgskaja Strasse, 4 ness-Zentrum

Senator

Renessaince Zentrum

Оbuchovъ-Zentrum

Kantemirovskij

Brigantina

Alia Tempora

Grifon-Haus

30.

31.

32.

33.

34.

35.

36.

37.

38.

39.

40.

41.

42.

43.

44.

718-32-75/718-32-75

644-43-98

702-08-51/335-04-32

633-30-28/633-30-28

635-50-50/635-50-51

332-13-88/3213011

541-86-87/ 294-64-52

777-77-99, 334-81-00

327-92-84/327-92-85

326-63-63, 575-00-30/326-50-41

324-9849

329-12-29/320-14-59

329-12-29/320-14-59

191002, Sankt-Petersburg, Dostoevskogo, 19/21

718-36-25/718-36-72

191025, Sankt-Petersburg, Majakovskogo 3-b Letter 323-53-53 «А»

190020, Sankt-Petersburg, Rizhskij Pr., 41

197376, Sankt-Petersburg, Instrumentalnaja 3, Letter B

192012, Sankt-Petersburg, Pr. Obuchovskoj Oborony, 271

194021, Sankt-Petersburg, Schatelena Str., 26 А

199178, Sankt-Petersburg, 18e Linija V.О., 31

197046, Sankt-Petersburg, Petrogradskaja Nab., 20 А

191119, Sankt-Petersburg, Borowaja Straße, 32/19

198103, Sankt-Petersburg, 10-ja Krasnoarmeijskaja Straße, 22

191002, Sankt-Petersburg, Wladimirski Prospekt, 23

192236, Sankt-Petersburg, Sofijskaja Straße, 17

198097, Sankt-Petersburg, Prospekt Statschek, 47

196066, Sankt-Petersburg, Moskowskij Prospekt, 212 303-82-42/303-82-42

197342, Sankt-Petersburg, Kantemirowskaja Straße 380-15-00/380-15-00 2, Block A

Times

29.

197342, Sankt-Petersburg, Wyborgskaja-Kai, 61

Akwatorija

28.

9000

7500

15000

6500

6500

12000

8600

5900

15600

http://www.aliatempora.ru E-mail: info@aliatempora.ru

http://www.teorema.info

http://www.senator.spb.ru E-mail: arenda2@senator.spb.ru

4500

7000

5000

6000

29500

8000

60000

http://www.abc-stp.spb.ru/ 4034 front.htm E-mail: office@ tilmankraus.spb.ru

http://www.veda-house.ru

http://www.stelsbc.ru

http://www.kellermann.ru E-mail: center@kellermann.ru

E-mail: arenda@regent-hall.ru

http://www.mcicb.ru E-mail: sale@mcicb.ru

http://www.mcicb.ru E-mail: sale@mcicb.ru

E-mail: m212@lleninetz.ru

E-mail: times@mtlgroup.ru

http://www.aquatoria.ru E-mail: business@aquatoria.ru


VERFASSER: Sankt-Petersburger Komitee für Wirtschaftsentwicklung, Industriepolitik und Handel Sergeev A.I. – Komiteevorsitzender Fiwejskij S.A. – erster Stellvertreter des Vorsitzenden Egorowa A. Ju. – Vorstandsleiterin für Betriebsinvestitionen Korotkow A.Ju. – Direktor der staatlichen Einrichtung Sankt-Petersburgs «Staatliche Agentur für Betriebsinvestitionen» Rogozhuk A.A. – Fachmann ersten Ranges der Abteilung für die Investitionspolitik des Vorstands für Betriebsinvestitionen Adresse: 190000, Sankt-Petersburg, Woznesenskij Prospekt, 16. Tel. (812) 315-51-52. Fax (812) 570-35-54. E-mail: info@cedipt.spb.ru

Die offene AG «Internationales Zentrum für sozialwirtschaftliche Forschung «Leontjewskij Zentrum» Karelina I.A. – Generaldirektorin, Doktor der Wirtschaftswissenschaften Russetskaja O.W. – Leiterin der Abteilung für Investitionsprojektierung, Doktor der Wirtschaftswissenschaften Koltschinskaja E.E. – Oberwissenschaftlerin der Abteilung für Investitionsprojektierung, Doktor der Wirtschaftswissenschaften Batschaew A.R. – Oberwissenschaftler der Abteilung für strategische Gebietsplanung, Doktor der Wirtschaftswisenschaften Zhunda N.B. – Oberwissenschaftler der Abteilung für strategische Gebietsplanung, Doktor der Wirtschaftswissenschaften Russetskij W.W. – Wissenschaftler der Abteilung für Entwicklung Tschetwergowa E.N. – Leiterin der Abteilung für Werbung und Verlag Lebedewa N.A. – Expertin, Exekutivdirektorin der Non-Profit-Partnerschaft «Verband der Fachleute für die wirtschaftliche Entwicklung von Gebieten», Doktor der Wirtschaftswissenschaften Adresse: 190005, Sankt-Petersburg, 7-te Krasnoarmejskaja Straße, 25. Tel.: +7(812)314-41-19. Fax.: +7(812) 570-38-14. E-mail: karelina@leontief.spb.su http://www.leontief.ru/

Wir bedanken uns bei den Organen der staatlichen Gewalt und bei den Organisationen, die an der Abstimmung von den Abschnitten des Handbuchs teilgenommen haben, für ihren Beistand: Der Nord-westliche Zollvorstand des Föderalen Zolldienstes Der Vorstand des Föderalen Registrierungsdienstes von Sankt-Petersburg und vom Leningrader Gebiet Der Vorstand des Föderalen Steuerdienstes von Sankt-Petersburg Der Gebietsvorstand der Föderalen Agentur von Sankt-Petersburg für Verwaltung von wirtschaftlichen Sonderzonen (Hauptvorstand von RosOEZ von Sankt-Petersburg) Das Komitee von Sankt-Petersburg für Bodenressourcen und Bodenordnung Das Komitee für Investitionen und strategische Projekte Das Komitee von Sankt-Petersburg für Gebühren Das Komitee für Verwaltung von Stadteigentum Das Komitee für Energiewirtschaft und Ingenieurversorgung Das Komitee von Sankt-Petersburg für Finanzen Die staatliche Einrichtung von Sankt-Petersburg «Vorstand für Investitionen» Die staatliche Einrichtung Sankt-Petersburgs «Staatliche Agentur für Betriebsinvestitionen» Das staatliche Unitarunternehmen von Sankt-Petersburg «Stadtvorstand für Immobilienaufnahme und –bewertung» Die offene AG «Vermögensfond von Sankt-Petersburg» Design und Vordruck-Vorbereitung: OOO «Piece of cake» Gedruckt in der Druckerei: OOO «Bil-Bo» Gesamtauflage beträgt 600 Ex. Auftrag Nr. 293

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