Spezial Februar 2016 ISSN 1866–9328 48654
Sonderheft zum Neujahrsempfang der BVMB
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Editorial Geleitwort Baupolitik und Baurecht Rund um den Bau – Maschinen, Fahrzeuge, Geräte etc. Rund um den Bau – Software
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„Maßnahmen gegen Staub, Lärm und Unfallgefahren sind für mich als Unternehmer unverzichtbar.“ Michael Withake, Unternehmer für Abbruch, Rückbau und Sanierung
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Editorial
Der Verbrecher ist nicht immer der Bauunternehmer VW-Skandal: Kollektiver Schaden Sehr verehrte Leserin, sehr geehrter Leser, manchmal ist die Welt wirklich ungerecht. Vergleichen Sie hierzu mal schlechte Nachrichten aus der Autoindustrie und aus der Bauwirtschaft. Was passiert z. B., wenn namhafte Auto produzenten aus dem Premium segment umfangreiche und millionenschwere Rückrufaktionen durchführen müssen, etwa weil die Fahrzeuge zum Teil lebensgefährliche Mängel aufweisen? Erfolgt deshalb ein Aufschrei in der Bevölkerung? Kauft jemand sein nächstes Auto nur noch bei der Konkurrenz? Nimmt das Image des betreffenden Autoproduzenten einen Schaden? Nichts dergleichen passiert. Ganz im Gegenteil: Die Kunden bleiben Ihrem Premiumproduzenten treu und kaufen Jahr für Jahr sogar noch mehr Fahrzeuge. Kommt es in der Bauwirtschaft zu Beschwerden, Bauverzögerungen oder Baumängeln, sieht die Reaktion in der Öffentlichkeit ganz anders aus. Das geschieht nicht nur bei den Paradebeispielen Berliner Flughafen etc. Schon Mängel bei wesentlich kleineren Bauvorhaben genügen, und die gesamte Baubranche wird „durch den Kakao gezogen“. Nicht selten reicht schon ein einziger Fehler oder ein schwarzes Schaf in der Herde aus. Massive Vorwürfe „Alles Korruption und Schwarzarbeit“ oder „Beim Bau wird alles teurer als geplant“ haben die gesamte Bauwirtschaft immer wieder in Verruf gebracht. Das Image der Bauwirtschaft ist inzwischen arg ramponiert: Der Verbrecher ist – wie in allen Krimis üblich – natürlich immer der Bauunternehmer. Hiergegen muss die Bauwirtschaft etwas tun. Das hat sie selbst auch erkannt und in den vergangenen Jahren viel bewirkt, aber nicht genug. Es reicht einfach nicht aus, wenn wir nur eine kleine Minderheit davon überzeugen können, dass die Bauwirtschaft einzigartige, energieeffiziente und nachhaltige Unikate schafft, gute Qualität in vorgegebenen Bauzeiten liefern kann oder unsere Mitarbeiter bestens geschult und hochmotiviert sind. Nein, wir alle müssen bei der Imageverbesserung noch mehr Engagement zeigen. Wir sind auf einem guten Weg dahin: Beispiele wie das Leitbild Bau, das politische Positionspapier der Wertschöpfungskette Bau, die Gründung des Vereins „Deutschland Baut!“, die Bildung von Compliance-Maßnahmen in der Bauwirtschaft, die mitunter sehr ideenreiche und professionelle Nachwuchsgewinnung der Baubranche und vieles mehr zeigen, wie es gelingen kann, dass die Bauwirtschaft anders, nämlich besser, ehrlicher und objektiver wahrgenommen wird. Wir alle sind aufgerufen, das Gute unserer Branche noch mehr voranzutreiben, noch mehr Lust auf das Bauen zu machen, noch mehr Werbung für den Bauberuf zu betreiben und uns durch Bedenkenträger nicht kleinkriegen zu lassen. Dies gilt vor allem auch vor dem Hintergrund des Abgasskandals beim Volkswagen-Konzern. Machen wir uns
nichts vor: Hier geht es um mehr als „nur“ um Rückruf aktionen. Die bisher einzigartige Dachmarke „Made in Germany“ hat durch die vorsätzlich herbeigeführten Abgas manipulationen von VW tiefe Kratzer erhalten. Mit einem Mal erscheint alles in Frage gestellt, wofür Deutschlands Industrie seit Jahrzehnten ein Garant war: Qualitäten wie Zuverlässigkeit, Präzision, Liefertreue, Ingenieurskunst etc. werden angezweifelt oder an den Pranger gestellt. Zweifel an der Zuverlässigkeit und der Seriosität des German Engineering treffen die gesamte deutsche Wirtschaft, auch die Bauwirtschaft. Internationale Auftraggeber stellen inzwischen immer häufiger die deutsche Zuverlässigkeit und unsere technische Kompetenz in Frage, auch dann, wenn das negativ besetzte Thema mit dem eigenen Geschäft gar nichts zu tun hat. So ist das aber: Wir alle profitieren kollektiv von der guten Dachmarke, wir alle sind jedoch in gleichem Maße auch von einem kollektiven Imageschaden betroffen. Das gilt nicht nur mit Blick auf den VW-Skandal. Das Insolvenzverfahren bei Imtech zeigt ebenfalls deutlich, welch hohe Wellen da über die Baubranche, insbesondere über die Gebäudeausrüster, zusammengeschlagen sind. Auffällig bei den Skandalen und Pleiten in der jüngeren Vergangenheit ist, dass nahezu ausschließlich Konzerne oder große Unternehmen betroffen waren. Der Mittelstand hingegen gehörte nicht zu den „bösen Buben“, wird aber bei jeder sich bietenden Gelegenheit in Sippenhaft genommen, besonders in der Presse. Es wäre zu begrüßen, wenn künftig etwas mehr Objektivität und Fairness an den Tag gelegt würde und bei ähnlichen Vorkommnissen nicht sofort die gesamte Bauwirtschaft über einen Kamm geschoren würde. Die Beispiele VW und Imtech zeigen, wie schnell und nachhaltig die gesamte Wirtschaft Schaden nehmen kann. Die mittelständische Bauwirtschaft muss dieser Entwicklung mehr denn je mit geeigneten Maßnahmen entgegen treten. Das kann ihr umso besser gelingen, je schneller sie brauchbare Antworten und praxisorientierte Lösungen für die drängenden Fragen der Zukunft hat, wie z. B. bei der demographischen Entwicklung, den veränderten Lebensund Wohnformen, dem Klimawandel und der Umwelt politik, der Pflege und dem Ausbau unserer Infrastruktur und vielem mehr. Ich bin überzeugt, gemeinsam hinterlassen wir nicht nur Spuren, sondern gemeinsam können wir auch das Ansehen der mittelständischen Bauwirtschaft verbessern. Auf geht’s, packen wir es an! Glück auf für das Jahr 2016 wünscht Ihnen Ihr
Michael Gilka, Hauptgeschäftsführer der Bundesvereinigung Mittelständischer Bauunternehmen e.V. (BVMB)
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Inhalt
Building Information Modelling (BIM), 3D-Laserscanning, Maschinensteuerung und Indus trie 4.0 eröffnen dem mittelständischen Bauunternehmer neue Möglichkeiten, Prozesse zu vereinfachen und durch das Internet der Dinge grundlegend effizienter zu gestalten. Doch wie sieht eine durchgängige IT-Unterstützung konkret aus? Wie können Unternehmen ihre Wirtschaftlichkeit mit einer 5D-Planung mit BIM-Modellen verbessern? Wie bereiten sich Unternehmen erfolgreich auf neue Herausforderungen vor, um immer einen Tick besser zu sein als andere? Die jüngste Entwicklung zeigt: Das Umdenken in der Straßen- und Tiefbauplanung bietet große Chancen, wenn praxiserfahrene Consultants den Wandel im Tiefbaubereich begleiten. (Grafik: RIB Software AG, siehe Bericht S. 38; Foto: Michael Staudt, grafikfoto.de)
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UnternehmerBrief Bauwirtschaft Spezial 2016 Sonderheft zum Neujahrsempfang der BVMB
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EDITORIAL Michael Gilka 03 Der Verbrecher ist nicht immer der Bauunternehmer – VW-Skandal: Kollektiver Schaden GELEITWORT 05
Günther Schalk Können Sie noch bauen?
BAUPOLITIK UND BAURECHT 06
Andreas Iding Zwischen Realität und Aufbruchstimmung
Anselm Schuhmann 08 ÖPP: Die Erfolgsgeschichte eines Späteinsteigers – Plädoyer für faire Behandlung des Themas 11
RA Michael Halstenberg Zertifikate und Gütezeichen bei Vergaben im Kanalbau
RA Günther Schalk 14 UBB-Urteilservice für die Baupraxis: Vor Gericht und auf hoher See … – Ein Appell an alle, die über Bauen streiten wollen/müssen … RUND UM DEN BAU – MASCHINEN, FAHRZEUGE, GERÄTE ETC.
Unternehmerbrief Bauwirtschaft Spezial 2016 Sonderheft zum Neujahrsempfang der BVMB ISSN 1866–9328 Ernst & Sohn Verlag für Architektur und technische Wissenschaften GmbH & Co. KG Rotherstraße 21 D-10245 Berlin Telefon: (030) 4 70 31-200 Fax: (030) 4 70 31-270 info@ernst-und-sohn.de www.ernst-und-sohn.de
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Suchen war gestern, finden ist heute
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Mieten ist oft die wirtschaftlichste Lösung
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Innenlader – nicht nur für Fertigteile
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Anschaffung von PSA – worauf es ankommt
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Mit Transparenz zu mehr Effizienz: Betriebsmittelverwaltung mit Hilti ON!Track
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Revolution in Rekordzeit – Tell Bau GmbH setzt auf Zeiterfassung mit 123erfasst.de
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„BauWatch“ bietet Baustellenüberwachung mit System
32 Sicherheit – ganz konkret – Seit 1. Juni 2015 gilt eine neue Betriebssicherheitsverordnung. Sie regelt die wichtigsten Maßnahmen für den sicheren Einsatz von Arbeitsmitteln 35
Frauenrath baut „Tor zum RWTH Campus Melaten“
RUND UM DEN BAU – SOFTWARE 38
Wirtschaftlicher Arbeiten mit BIM 5D in der Infrastruktur
41 Project Information Management: der Schlüssel für erfolgreiches Arbeiten im digitalen Zeitalter – Oder einfach: Warum Sie jetzt aufhören müssen, Ihre Daten analog zu nutzen! 44
Mehr Transparenz mit bau-mobil
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BIM im Straßen- und Tiefbau
48 Neues Praxispaket Kalkulation für Ausschreiber und Kalkulatoren bietet schnelle, nachvollziehbare Auswertung eines BIM-Modells 49
Impressum
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Sponsoren
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Geleitwort
Können Sie noch bauen?
„Wir können alles außer Flughafen“, tönt es in Anlehnung an eine Imagewerbung des Landes Baden-Württemberg durch die Lande. Der Flughafen Berlin-Brandenburg steht seit Jahren regelmäßig „kurz vor der Eröffnung“. Die Elbphilharmonie in Hamburg sollte 70 Mio. € kosten und 2010 eröffnet werden – jetzt wird sie voraussichtlich 2017 eröffnet und kostet 575 Mio. €. In München kämpft die Flug hafengesellschaft um Baurecht für eine dritte Startbahn, die der südbayerische Wirtschaftsraum mittel- und langfristig dringend bräuchte. Stuttgart baut mit schweren Geburtswehen einen Bahnhof, bei dem man jetzt schon ahnt: Er wird deutlich teurer werden als geplant. Kann Deutschland nicht mehr bauen? Sie, liebe Mittelständler, leiden zu Unrecht unter solchen provokativen Verallgemeinerungen, die in der Presse und in der Folge im „Volksmund“ landauf, landab generell allen Baufirmen entgegenschlagen. Sie sind es nämlich nicht, die die deutsche Bauwirtschaft in Verruf bringen. Im einen Fall sind es Planer, die es nicht auf die Reihe kriegen, einen Flughafen so zu entwerfen, dass er auch betreibbar ist. In anderen Fällen sind es Abstimmungsschwierigkeiten bei Großprojekten, die ein Projekt auf die schiefe Bahn bringen. Woran es aber regelmäßig gerade nicht scheitert, ist das Bauen. Bauen ist bei Ihnen als Mittelständler in der Regel noch nicht nur echte Hand-, sondern zugleich Herzarbeit. Der Mittelstand baut noch unmittelbar. Die Leuchtturmbauprojekte, die für Wogen in den Schlagzeilen sorgen, machen ja nicht „das Bauen“ in Deutschland aus. Einfamilienhäuser, Betriebsgebäude, Straßen, Renovierungen, Sanierungen, Erweiterungsbauten, das ist Bauen in Deutschland. Sie als Mittelständler arbeiten solche Projekte ab und bilden mit Ihren Unternehmen die Stütze der deutschen Bauwirtschaft. Diesen Orden können Sie sich ruhig auch mal selbstbewusst an Ihre Brust heften – und an die Ihrer Mitarbeiter. Aber dennoch stellt sich die Frage: Können Sie eigentlich noch Bauen? Klar, handwerklich können Sie das. Aber haben Sie eigentlich noch den Freiraum dazu? Als Baurechtsanwalt komme ich mit Ihren Problemen und Sorgen unmittelbar in Kontakt. Das Paket der Vorschriften und Normen wird immer unübersichtlicher. Was früher noch per Handschlag verlässlich abgemacht werden konnte, bedarf heute dicker Pakete mit Verträgen und Schriftverkehr.
Das Bauen wird immer formalistischer. Und die Bauherren werden vielfach immer „kreativer“. Nicht selten plant heute ein Bauherr sein Bauvorhaben von vornherein mit einer Drittelfinanzierung: ein Drittel Eigenkapital, ein Drittel Fremdkapital, ein Drittel Mängel. Selbst die öffentliche Hand ist längst kein Garant mehr für pünktliche Zahlungen und fairen Umgang mit Baufirmen. In meiner Anwaltsarbeit stelle ich fest, dass immer häufiger Bauherrn pokern, ob der Bauunternehmer tatsächlich vor Gericht zieht, wenn ihm seine Vergütung in Teilen manchmal mit hanebüchenen Argumenten vorenthalten wird. Auftraggeber wissen zu genau, wie lange und steinern der Weg zu einem Urteil ist. Jede Baufirma überlegt sich sehr genau, ob sie vor den Kadi zieht. Eine realistische Chance also, dass selbst unberechtigte Streichungen und Kürzungen am Ende zum Ziel führen: Bauleistung fertig, alles bestens – und das deutlich günstiger als befürchtet. Schade, etwas mehr Kultur und Niveau wäre hier zu wünschen. Bleibt eine Frage: Braucht die Bauwirtschaft heute noch einen Verband wie die Bundesvereinigung mittelständischer Bauunternehmen (BVMB) oder ist das inzwischen überkommene Vereinsmeierei? Ich habe keinerlei Zweifel: Die Bauwirtschaft und Sie als wesentlicher Teil davon brauchen einen solchen starken Verband mehr denn je. Wer heute „nur“ pflichtbewusst seinem Geschäft nachgeht, hat nicht selten trotzdem das Nachsehen. Man sieht es in vielen Bereichen der Bauwirtschaft, selbst bei der technischen Normgebung: Lobbyarbeit ist das A und O. Wer sich nicht auf die Hinterfüße stellt, bleibt mit seinen Interessen auf der Strecke. Die BVMB passt wie die Faust aufs Auge zum Mittelstand: Engagiert, tatkräftig und mit einem feinen Gespür dafür, was Sie als Baufirma bewegt und bekümmert. Seit einigen Jahren arbeite ich als Chefredakteur des UnternehmerBriefs Bauwirtschaft (UBB) eng mit der BVMB zusammen. Und ich kann Ihnen nur bestätigen: Sie sind bei der BVM in besten Händen. Nutzen Sie die vielfältigen Angebote, die Ihnen Ihr Verband bietet – von der so wichtigen Interessensvertretung an zentralen Stellen über die Weiterbildungsangebote bis zur persönlichen Beratung. Ihnen, Ihren Familien und Ihren Mitarbeitern wünsche ich für das Baujahr 2016 Gesundheit, viel Sonnenschein in allen Lebenslagen und natürlich auch den Erfolg, den Sie sich für Ihr Unternehmen wünschen. Mögen nicht nur die Zahlen am Jahresende stimmen, sondern Ihr Baujahr vor allem unfallfrei über die Bühne gehen und Sie am Ende des Jahres auch – zu Recht – stolz darauf sein, was Sie geschafft und geschaffen haben! Alles Gute wünscht Ihnen Ihr
RA Dr. jur. Günther Schalk Chefredakteur UnternehmerBrief Bauwirtschaft
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Baupolitik und Baurecht
Zwischen Realität und Aufbruchstimmung Das Jahr 2016 kann für den Markt von ÖPP-Projekten ein ganz entscheidendes werden. Schon in den letzten beiden Jahren konnte man spüren, dass an vielen Stellen eine Versachlichung der Diskussion um diese doch so gern emotional gesehene, alternative Beschaffungsvariante festzustellen war. Das ist erfreulich, aber nicht ausreichend. Nur neue Projekte helfen. Und zwar einerseits, um den immer noch immensen Investitionsstau in überschaubaren Zeiträumen abzubauen, aber andererseits auch, um einem innovativen und zeitgemäßen Ansatz der Projektrealisierung Vorschub zu leisten. Der Investitionsbedarf ist auch für alternative Beschaffungsverfahren eine zwingende Voraussetzung. Wenn die Gesellschaft und die Legislative diesen nicht identifiziert oder nicht für relevant im Rahmen der Budgetierung von Ressourcen hält, stellt sich erst gar nicht die Frage nach der Bereitstellung unter Wahrung vielerlei Interessen. Der Markt für Infrastrukturinvestitionen hatte es dort in der Vergangenheit nicht einfach – und insbesondere der für soziale Infrastruktur.
Vorherseh- und planbare Märkte für Infrastrukturmaßnahmen erforderlich Zuweilen gewann man mancherorts den Eindruck, mit Infrastruktur könne man keine Wahlen gewinnen und mithin kommt sie aus einem Schattendasein nicht heraus. Die theoretischen Erhebungen zu notwendigen Infrastrukturmaßnahmen versprachen zwar einigen Marktteilnehmern positive Geschäftsaussichten, was grundsätzlich nicht verwerflich ist. Märkte für komplexe Infrastrukturmaßnahmen müssen vorherseh- und planbar sein, sonst ist keine effiziente Ressourcenbereitstellung möglich, bzw. man wird bei der Realisierung an effektive Grenzen stoßen. Die Bauindustrie hat immer wieder zu Recht auf diesen Punkt hingewiesen. Ausreichend Gehör fand sie leider nur selten.
Die Größenordnungen waren allerdings realiter kaum vorstellbar und doch wurden Sie zu gegebenen Anlässen in schöner Regelmäßigkeit zitiert. Jedoch kam der theoretisch diagnostizierte Bedarf in der öffentlichen Wahrnehmung kaum an. Das ist nun anders. Vor knapp zwei Jahren hat die Politik die Bedeutung der Infrastruktur für die Entwicklung des Wirtschaftsstandortes Deutschland wieder entdeckt. Auch die Öffentlichkeit findet sich nicht mehr nur noch mit der offenkundigen Verschlechterung des Zustandes ab und reagiert auf die spektakulären und medial kommunizierten Themen wie bspw. Brückensperrungen sehr sensibel. Freilich ist auch hier eine Differenzierung in Verkehrs- und Soziale Infrastruktur notwendig. In der Verkehrsinfrastruktur ist Bewegung; bei der sozialen Infrastruktur ist das zu wenig.
Betrachtung unter Lebenszyklusaspekten ist zukünftig mehr als geboten Schaut man sich die sachlichen Teilmärkte genauer an, kommt neben der Nutzungsart Bildung und Sport, die schon seit dem Beginn von ÖPP eine gewisse „Dauerbrennerfunktion“ inne hatte, nun das Thema Sicherheit in der Bedarfsbetrachtung verstärkt hinzu. Gebäude für die Feuerwehr und für die Polizei sind in den vergangenen Jahren zunehmend Gegenstand von Markterkundungen oder gar schon von öffentlichen Bekanntmachungen gewesen. Viele der von den Feuerwehren genutzten Immobilien sind aus den 70er Jahren und haben einen Zeitpunkt im Lebenszyklus erreicht, der quasi zu Neuüberlegungen einlädt. Dazu kommt, dass auch bei dieser Nutzungsart der technologische Fortschritt in großen Schritten festzustellen ist. Die technische Gebäudeausrüstung, die der Sicherheit dienen, ist überdurchschnittlich komplex und anspruchsvoll. Eine Betrachtung unter Lebenszyklusaspekten ist zukünftig mehr als geboten.
Bild 1. ÖPP-Projekt Polizeistation Butzbach
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Ferner funktioniert auch die Rekrutierung von Nachwuchs für die freiwillige Feuerwehr nicht mehr wie ehedem. Dies ist insofern interessant, als häufig die Mitarbeiter der freiwilligen Feuerwehr in der Vergangenheit Leistungen aus dem technischen Gebäudemanagement sehr günstig erbracht haben. Das fällt nun immer schwerer, ist teilweise gar nicht mehr darstellbar. Bei der Bedarfsplanung muss damit folgerichtig vermehrt von Berufsfeuerwehren aus gegangen werden. Diese nutzen ihre Immobilien aber genauso, wie es andere Mitarbeiter aus dem öffentlichen Dienst tun. Auch die Immobilien der Polizei sind häufig in einem vergleichbaren Alter. Es ist dort ein immenser Investitionsstau festzustellen, der durch die Neuordnung der dienstlichen Einheiten und durch neu hinzukommende fachliche Dezernate verstärkt wird.
Zentrales Thema Sicherheit
Bild 2. ÖPP-Projekt Heinrich-Heine-Schule in Büdelsdor
Für die Politik ist aber die Sicherheit ein ganz zentrales Thema. Daher rücken diese Immobilien in den Fokus der Beschaffung. Auch ÖPP-Projekte bieten sich dort an und sollten unbedingt in die Untersuchung zu effektiven und effizienten Beschaffungsvarianten einbezogen werden. Nun kommt durch die aktuellen politischen Themen weiterer Beschaffungsbedarf hinzu. Die Unterbringung von Flüchtlingen ist für die öffentliche Hand eines der akutesten Probleme. Selbstverständlich wird langfristig diese Herausforderung durch die Integration dieser Menschen in die Gesellschaft und das Arbeitsleben bestimmt. Das ist und bleibt das strategische Oberziel. Aber als erstes muss die öffentliche Hand die Unterbringung bestmöglich lösen. Da sei der Hinweis erlaubt, dass trotz der zeitlich drängenden Problematik hier nicht nur mit temporären Lösungen gearbeitet werden sollte. Gerade die langfristig erfolgreiche Akzeptanz wird auch dadurch bestimmt, dass städtebaulich und konstruktiv nachhaltige Lösungen nicht völlig außer Acht gelassen werden. Erfreulicherweise gibt es hier auch gute Beispiele, dass man mit Lösungsansätzen für die nächsten 10 bis 15 Jahre dieser Aufgabe begegnen will. Mit städtebaulich gut integrierten Konzepten, die zumindest einer nachhaltigen Analyse unterzogen werden, kommt man mit großer Wahrscheinlichkeit auch dem Oberziel näher. Wo sich aus zeitlichen Gründen ÖPP-Projekte nicht anbieten, können jedoch andere Kumulativleistungen in Form von Total- oder Generalunternehmeransätzen problemlos aufgesetzt und am Markt platziert werden. Zusammenfassend kann der Beschaffungsbedarf in Quantität und Qualität als sehr gute Voraussetzung für eine positive Entwicklung des ÖPP-Marktes eingeschätzt werden.
schende und immer noch nach der Finanzkrise zunächst verständliche Zurückhaltung von Bürgern, Intellektuellen und Zeitgeist gegenüber Kapitalismus, Privatwirtschaft und technologischem Fortschritt kann sich langfristig als kontraproduktiv erweisen. Das Argument, die öffentliche Hand könne sich aktuell am Kapitalmarkt deutlich günstiger refinanzieren, als wenn es der private Investor tun würde, gilt nicht immer und überall. Für eine Bankenfinanzierung mag das auf den ersten Blick noch gelten. Wiewohl man auch hier immer wieder auf die Frage der langfristigen Wirtschaftlichkeit der Finanzierung hinweisen muss. In der Regel werden Festzinsvereinbarungen getroffen, die über einen Zeitraum von bis zu 30 Jahren laufen. Legt man dies bei einer Szenario-Analyse für die Finanzierungsrate in Abhängigkeit der Zinsentwicklungen zugrunde, relativiert sich die Aussage zur aktuell günstigen Refinanzierung der öffentlichen Hand deutlich. Bindet man jedoch Ver sicherungsunternehmen ein, kann das auch schon wieder ganz anders aussehen. Der Anlagedruck der Versicherungs gelder ist enorm und wird voraussichtlich auch zunehmen. Es ist schon paradox, dass die in Deutschland eingesammelten Gelder durch die großen deutschen Versicherungsunternehmen in ausländische Infrastruktur investiert werden. Trotz der ordnungspolitischen Notwendigkeit der Kontrolle und Transparenz von Finanzinvestoren, ist deren volkswirtschaftlicher Nutzer völlig unstreitig. Ein wenigstens teilweise privat finanziertes Infrastrukturprogramm als marktwirtschaftlicher Wachstumsplan ist mehr als opportun.
Blick in die Glaskugel
Auftrieb für ÖPP
Betrachtet man den ÖPP-Markt von der Finanzierungsseite, bleibt es ein Blick in die Glaskugel. Möglicherweise zu viele Projekte werden mittlerweile ohne Endfinanzierung an dem Markt gebracht und sind auch durchaus erfolgreich. Trotzdem gilt es hier, das Kind nicht mit dem Bade auszuschütten und daraus den Schluss zu ziehen, die Finanzierung sei grundsätzlich als Komponente in dieser Beschaffungsvariante überflüssig geworden. Dies lässt allein schon der Blick über unser Grenzen und die Höhe des absoluten Investitionsstaus nicht zu. Die häufig vorherr-
Es gibt weitere Aspekte, die dazu beitragen können, dass ÖPP einen Auftrieb erfährt und bei mehr Projekten als Beschaffungsalternative wieder zum Zuge kommt. In den letzten Jahren wurde die Bau- und Immobilienwirtschaft auch von Themen geprägt, die mittelbar einen Bezug zu ÖPP aufweisen. Neben der Verkehrs- und sozialen Infrastruktur gibt es auch die Breitbandinfrastruktur – zweifelsohne eine wichtige Säule der Zukunftsfähigkeit Deutschlands, wobei die flächendeckende Versorgung unseres Landes mit leistungsfähigen Breitbandanschlüssen und der Aufbau von
(Abb: Goldbeck)
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Hochleistungsnetzen wichtige Voraussetzungen für wirtschaftliches Wachstum, mehr Beschäftigung und steigenden Wohlstand sind. Auch wenn das nicht unmittelbar zu ausschreibungsfähigen ÖPP-Projekten nach klassischer Art und Weise führt, kann eine ganzheitliche Betrachtung dieser Infrastruktur schon sehr viel mit ÖPP-Strukturen zu tun haben. Nicht umsonst befassen sich einige Institutionen sowohl mit diesem Segment der Infrastruktur als auch mit der bekannten Verkehrs- und sozialen Infrastruktur gleichermaßen. Insbesondere universitäre Einrichtungen fallen dort auf. Es wird zu beobachten sein, welche Erkenntnisse aus dieser vergleichenden Betrachtung gewonnen werden können. Ein nächster Aspekt sind aktuelle Diskussionen um Großprojekte. Hier sind eine Reihe aktueller Bauprojekte mit erheblichen Kosten- und Terminüberschreitungen in die Schlagzeilen geraten. Es kam dann die Frage auf, ob es strukturelle Defizite bei Planung und Realisierung von Großprojekten in Deutschland gibt. Aus diesem Grund hat das damalige Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung die Reformkommission Bau von Großprojekten ins Leben gerufen. Aufgabe der Reformkommission war es, konkrete Handlungsempfehlungen zu entwickeln, um Kostenwahrheit, Kostentransparenz, Effizienz und Termintreue bei Großprojekten zu verbessern und das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in die öffentliche Hand als Bauherr zu stärken. Dazu hat sie den gesamten Bauprozess – von der ersten Projektidee bis zur Inbetriebnahme – auf den Prüfstand gestellt. Im Sommer 2015 hat dann die Kommission ihren Ergebnisbericht vorgestellt. Offen gestanden sind viele der Erkenntnisse nicht wirklich überraschend und trotzdem lassen sich einige Rückschlüsse daraus ziehen. Es fällt auf, dass der vorgetragene Aktionsplan viele Elemente einfordert, die bei ÖPP-Projekten systemimmanent sind. Gerade komplexe Anforderungen und Strukturen, die häufig bei Großprojekten anzutreffen sind, können durch ÖPP-Ansätze in den Begriff bekommen werden. Daher überrascht es nicht, dass zur zukünftigen Ver-
meidung von Überraschungen bei Großprojekten der Einsatz von ÖPP-Projekten als probates Mittel erscheint.
BIM und ÖPP Auch BIM als Methode einer optimierten Planung, Realisierung und Bewirtschaftung von Gebäuden spielt ebenso ÖPP in die Hände. BIM ist eine Arbeitsmethodik, und man kann fast schon sagen grundsätzliche Einstellung und Haltung zur integralen Planung, die im Gegensatz zum tradi tionell sequenziellen Planungsansatz gesehen werden muss. Der Planungsprozess wird anders aufgesetzt und einige Planungsleistungen in frühere Projektphasen vorgeschoben. Dies führt zu deutlich besseren Erkenntnissen in den frühen Projektphasen und vermeidet in erheblichem Maße das Risiko von Kosten- und Terminüberschreitungen bei gleichbleibender Qualität. Zusammenfassend haben sich die grundsätzlichen Voraussetzungen für die Anwendung und Umsetzung von ÖPP-Projekten in den letzten zwei Jahren sichtbar verbessert. Eine ideologisch geprägte Diskussion von speziellen Institutionen und/oder Einzelpersonen lässt sich auch zukünftig nicht verhindern. Sie fällt aber nicht mehr auf den gleichen Nährboden, wie das in der Vergangenheit leider zu häufig der Fall gewesen ist. Auch die Politik und Verwaltung steht diesem Beschaffungsansatz wieder offener gegenüber und geht konstruktiv mit diesem Instrument um. Obgleich es aber auch zukünftig noch Rahmenbedingungen gibt, die es zu verbessern gilt. Beispielsweise zeigt sich immer wieder, dass das Vergaberecht in seiner Anwendung immer wieder zu einer Herausforderung wird. Daher gibt es noch einiges zu erledigen; aber das sollten wir auch anfassen und tun. Es lohnt sich! Dr. Andreas Iding, Geschäftsführer GOLDBECK Public Partner GmbH www.goldbeck.de
ÖPP: Die Erfolgsgeschichte eines Späteinsteigers Plädoyer für faire Behandlung des Themas Seit im Jahr 2004 die ersten Hochbau-Projekte in öffentlich-privater Partnerschaft (ÖPP) im Kreis Offenbach/ Rhein-Erft Kreis vergeben wurden, wird wiederkehrend eine Diskussion darüber geführt, wie die ÖPP-Projekte gestaltet werden sollten, um sie auch für mittelständische Bauunternehmen realisierbar zu machen. Dazu wurden in den vergangenen zehn Jahren durch den BVMB teilweise mit Unterstützung von Experten mittelständischer Bauunternehmen wiederholt auf unterschiedlichsten Ebenen bis hin zur damaligen task-force der Bundesregierung Gespräche geführt.
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Es bleibt die Frage: Inwiefern sind die ausgeschriebenen Projekte für ein mittelständisches Bauunternehmen umsetzbar? Lohnt sich ein Einstieg in dieses Marktsegment? Beim Mittelständler Depenbrock Bau GmbH & Co. KG, dessen Wurzeln bis in das Jahr 1928 zurückreichen und der heute über 800 Mitarbeiter an neun Standorten in Deutschland und Polen beschäftigt, wurde im Jahre 2010 mit der Gründung der Depenbrock Gebäudemanagement GmbH & Co. KG der Grundstein für die Aktivitäten im ÖPP-Markt gelegt. Mit dem neu eingestellten Personal, darunter drei Experten, die bereits seit den Anfängen der
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Baupolitik und Baurecht
Bild 1. Die Schule in Hessisch-Oldendorf wurde auf einer Grundstücksfläche von 18.460 m2 erstellt. Die Baumaßnahme umfasste zwei Neubauten, Sanierungsmaßnahmen im Bestand und den Abriss eines Altbaus
ÖPP-Aktivitäten in Deutschland in diesem Bereich aktiv waren, gelang schnell der erfolgreiche Einstieg.
Zur vollen Zufriedenheit der öffentlichen Hand So wurden z. B. Kindertagesstätten in Pulheim und eine Schule in Hessisch-Oldendorf errichtet. Die Schule wurde auf einer Grundstücksfläche von 18.460 m2 erstellt. Die Baumaßnahme umfasste zwei Neubauten, Sanierungsmaßnahmen im Bestand und den Abriss eines Altbaus. Auf einer Gesamtfläche von 6.650 m2 entstanden durch den Neubau und die Sanierung 42 Unterrichtsräume, eine Lehrküche, Werkräume und Fachunterrichtsräume. Insgesamt wurden für das Unter- und Erdgeschoss sowie für das erste und zweite Obergeschoss 20.260 m3 umbauter Raum neu gestaltet. Alles gelang zur vollen Zufriedenheit der öffentlichen Hand. Ebenso in Pulheim: Dirk Springob, Abteilung für Öffentlichkeitsarbeit der Stadt Pulheim: „Die Stadt ist
grundsätzlich verpflichtet, die wirtschaftlichste Lösung bei der Realisierung von Bauprojekten anzustreben. Bei den Neubauten der Kindertagesstätten sprachen die vertraglich fixierte Festpreisgarantie, die festgelegten Übergabetermine, der schonende Umgang mit städtischen Ressourcen sowie die Vergabe der Instandhaltung über den Vertragszeitraum für das ÖPP-Vorhaben.“ Bisher hat Depenbrock acht ÖPP-Projekte realisiert, bzw. sind in der Bauphase (Schule, Kindertagesstätten, Feuerwache, Büro- Laborgebäude, Freizeitbad, Dienstleistungszentrum und Gesundheitszentrum). Weitere Projekte sind in der Angebots- oder Verhandlungsphase, sodass auch 2016 ein erfolgreiches Geschäftsjahr in diesem Bereich zu vermuten ist. Um künftig noch besser für ÖPP-Projekte aufgestellt zu sein, hat Depenbrock sich zur Gründung einer neuen Gesellschaft, der Depenbrock Partnering GmbH & Co. KG entschlossen. Fortan werden dort Projekte bedient, bei denen Nachhaltigkeit und Lebenszykluskostenansatz im Fokus stehen, also unter anderem auch ÖPP-Projekte.
Schlüsselfertigbau Industriebau Ingenieur- und Wasserbau Kanal- und Rohrleitungsbau Straßenbau Projektentwicklung Bauen im Bestand Gebäudemanagement Öffentlich-Private Partnerschaft
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Baupolitik und Baurecht
Bild 2. Auf einer Gesamtfläche von 6.650 m2 entstanden durch den Neubau und die Sanierung 42 Unterrichtsräume, eine Lehrküche, Werkräume und Fachunterrichtsräume. Insgesamt wurden für das Unter- und Erdgeschoss sowie für das erste und zweite Obergeschoss 20.260 m3 umbauter Raum neu gestaltet (Fotos: Depenbrock)
Zu diesem Schritt entschloss man sich, obwohl die Entwicklung der ÖPP-Projekte in Deutschland weiter verhalten ist. Diese Zurückhaltung ist grundsätzlich nicht nachvollziehbar. Hier wäre eine Versachlichung der Diskussion wünschenswert, anstatt diese Diskussion an einzelnen, zugegebenermaßen aus unterschiedlichen Gründen nicht so gut gelungenen Projekten festzumachen. Immerhin sind nach jetzt mehr als zehn Jahren weit über 200 Hochbauprojekte realisiert worden, die „anfassbar“ und „erlebbar“ sind.
Nicht selten wird die Bauzeit auch unterschritten Und die Stimmen der Auftraggeber zeichnen ein klares Bild: So bekundet Baudirektor Peter Moser, Abteilungsleiter Baumanagement bei Vermögen und Bau Baden-Württemberg, Amt Ravensburg: „Das Land hat sich aus Haushaltsgründen entschieden, das Laborgebäude des Chemischen und Veterinäruntersuchungsamtes Sigmaringen (CVUA) als ÖPP-Maßnahme mit einer funktionalen Leistungsbeschreibung nach europaweitem Teilnahmewett bewerb auszuschreiben, um zu entscheiden, ob dies wirtschaftlicher ist.“ Das habe sich bestätigt. Dieses Ergebnis spiegelt sich auch in Umfragen des Hauptverbandes der Deutschen Bauindustrie (HDB) wieder: Bei 116 öffentlichen Auftraggebern wurden 80 % der ÖPP-Projekte im vorgegebenen Zeitrahmen fertiggestellt. Nicht selten wird die Bauzeit sogar unterschritten. Depenbrock hat in den vergangenen zwei Jahren alle ÖPP-Projekte vor dem vereinbarten Termin fertiggestellt. Schneller Baufortschritt geht bei Depenbrock nie zu Lasten der Qualität. Im Gegenteil. Das bestätigt ebenfalls die HDB-Umfrage mit einem „sehr zufrieden“ bei knapp 85 % der Auftraggeber. Einen Höchstwert erreicht der Aspekt „Einhaltung des Kostenrahmens“ mit 93 % Zustimmung. Generell gilt, dass der Koordinierungsaufwand für die öffentliche Hand bei ÖPP-Projekten sehr viel geringer ist. So auch bei den Projekten, die Depenbrock Bau plant, finanziert, realisiert und über Jahrzehnte im Gebäude management betreut: Beim Dienstleistungszentrum des Kreises Lippe in BIomberg startete die Projektlaufzeit im
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April 2014 und sie wird 2040 enden. Depenbrock übernimmt die Bewirtschaftung des Objekts im Bereich des technischen Gebäudemanagements (Objektmanagement, Instandhaltung und Energiemanagement) für eine Laufzeit von 25 Jahren. Errichtet wurde das Gebäude gemäß Passivhausstandard.
Bewerbungsverfahren vereinfachen Ein Verbesserungsvorschlag in Sachen ÖPP betrifft die Bewerbungsverfahren: Wünschenswert wäre es, dass sie einfacher werden, damit mit weniger Aufwand entsteht. Bei einem aktuellen Bewerbungsverfahren sind über 70 Formularseiten auszufüllen. Den betriebswirtschaftlichen Aufwand mag sich jeder Leser selber vorstellen. Das gleiche gilt für die Angebotsverfahren: Zum Teil sind hier die Anbieter auf eine vertretbare Zahl reduziert, trotz alledem sind die Detailforderungen während der Angebotsbearbeitung weiterhin sehr hoch. Anbieter benötigen hier einen langen Atem. Erschreckend ist, dass diese Punkte in den bereits erwähnten Gesprächen schon vor Jahren wiederholt angesprochen wurden. Die aktuelle Diskussion zum Thema Straßenbau und ÖPP zeigt deutlich, dass zum Thema ÖPP das Engagement des BVMB weiterhin gefordert ist. Bei den gewaltigen Aufgabenstellungen der öffentlichen Hand (z. B. Flüchtlinge, genereller Investitionsbedarf in öffentliche Infrastruktur usw.) sollte der Beschaffungs variante ÖPP eine faire Chance gegeben werden. Dabei gilt, dass private Unternehmen wirtschaftliche Interessen haben und haben müssen. Schließlich hängt davon die Existenz der Unternehmen und damit der Arbeitsplätze ab. Sofern aber die öffentliche Hand durch ÖPP-Projekte Einsparungen (also eine höhere Wirtschaftlichkeit) realisiert – und nur unter diesen Voraussetzungen dürfen ÖPP-Projekte an Private vergeben werden – entsteht eine Win-Win-Situation. Anselm Schuhmann, Geschäftsführer Depenbrock Gebäudemanagement GmbH & Co. KG www.depenbrock.de
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Baupolitik und Baurecht
RA Michael Halstenberg
Zertifikate und Gütezeichen bei Vergaben im Kanalbau Zur Gewährleistung eines qualitativ hochwertigen Wettbewerbs um Bauleistungen finden sich in Vergabeverfahren zunehmend Forderungen zum Zwecke der Qualitätssicherung, die als Eignungs- und/oder Leistungsanforderungen in Ausschreibungen einfließen – auch im Bereich des Kanalbaus. Gerade bei Aufträgen unterhalb der europäischen Schwellenwerte im Tief- und Kanalbau verlangen – teilweise von Ingenieurbüros beratene – öffentliche Auftraggeber vielfach die Erfüllung von Anforderungen dritter Stellen oder bestimmte von Dritten ausgestellte Zertifikate oder Gütezeichen zum Nachweis der Qualitätssicherung (z. B. „Fremd überwachung Kanalbau“ der Zertifizierung Bau GmbH oder „Gütesicherung Kanalbau RAL-GZ 961“ des Güteschutz Kanalbau e. V.). Dagegen ist aus vergaberechtlicher Sicht grundsätzlich nichts einzuwenden. Unzulässig ist es jedoch, wenn – wie in der Praxis leider immer noch weit verbreitet – Ausschreibungen ohne objektiven sachlichen Grund so gestaltet werden, dass faktisch nur solche Unternehmen eine echte Chance auf Zuschlagserteilung haben, die über ein bestimmtes Zertifikat oder Gütezeichen verfügen oder sich der Fremdüberwachung einer bestimmten dritten Stelle unterwerfen. Eine solche Vorgehensweise stellt eine rechtswidrige Wettbewerbsbeschränkung dar, die sich wegen der damit verbundenen Verringerung der Anbieter im Zweifel auch finanziell zu Lasten des Auftraggebers auswirkt. Das Vorgehen führt auch zu einer wirtschaftlich bedeutsamen Diskriminierung aller Wettbewerbsteilnehmer, die vom Wettbewerb ausgeschlossen werden. Schließlich ist mit einer derart gestalteten Ausschreibungspraxis eine rechtswidrige Benachteiligung und Behinderung jeder anderen dritten Stelle verbunden, die gleichwertige Zertifikate oder Gütezeichen bzw. Fremdüberwachungen auf Basis entsprechender Prüfungssysteme ausstellt bzw. durchführt, weil durch die ausschreibende Stelle auch insoweit in den Wettbewerb eingegriffen wird.
Zum allgemeinen rechtlichen Rahmen Inhalt und Umfang aufgestellter Eignungs- und/oder Leistungsanforderungen in Vergabeverfahren sind – auch im Hinblick auf Qualitätssicherung – durch die Vergabevorschriften definiert. Die Anforderungen müssen danach insbesondere einen konkreten Bezug zum zu vergebenden Auftrag aufweisen. Daran fehlt es, wenn die aufgestellten Anforderungen bei objektiver Betrachtung für die Frage der Eignung und der Leistungserbringung überhaupt keine Rolle spielen oder keinen echten Mehrwert für eine sachund zielgerichtete Prüfung der Eignung bzw. des Angebotes liefern. Zudem muss jede aufgestellte Anforderung den Vergabegrundsätzen, insbesondere dem Wettbewerbs- und Gleichbehandlungsgrundsatz sowie dem Diskriminierungsverbot genügen.
Worauf kommt es dem Auftraggeber eigentlich an? Im konkreten Vergabeverfahren wird es dem Auftraggeber i. d. R. gar nicht auf die Vorlage eines bestimmten Zertifikats oder Gütezeichens ankommen, sondern auf die dahinterstehenden inhaltlichen Aussagen über das jeweils betroffene Unternehmen und/oder dessen Leistungserbringung. Bevor der Auftraggeber also ein bestimmtes Zertifikat oder Gütezeichen fordert, muss er sich mit den dahinterstehenden Inhalten auseinandersetzen. Anders ist die Prüfung, ob die Forderung eines bestimmten Zertifikats oder Gütezeichens vergaberechtlich auch nur ansatzweise vertretbar ist, überhaupt nicht möglich. Für die beiden im Kanalbau immer wieder verwendeten Zertifikate bzw. Gütezeichen („Fremdüberwachung Kanalbau“ und „Gütesicherung Kanalbau RAL-GZ 961“) hat die Oberste Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Innern im Oktober 2013 mitgeteilt, dass aus ihrer Sicht mit beiden genannten Zertifikaten die Qualität der Firmen in einem ausreichenden Maß festgestellt werde, so dass eine fachlich gute und einwandfreie Leistung zu erwarten sei. Im Sinne eines möglichst weiten Wettbewerbs sei es nach Auffassung der Behörde daher sinnvoll, beide Zertifikate gleich zu behandeln. Die Behörde teilte in diesem Zusammenhang mit, dass in die Vergabevorschriften künftig eine Anweisung aufgenommen werde, dass beide Zertifikate oder denen entsprechende Nachweise anerkannt werden.
Die Pflicht zur Zulassung gleichwertiger Nachweise
Bild 1. Kanalbau: Bevor ein Auftraggeber in einer Ausschreibung ein bestimmtes Zertifikat oder Gütezeichen fordert, muss er sich mit den dahinterstehenden Inhalten auseinandersetzen (Foto: Fotolia)
Entscheidet sich der Auftraggeber für die Bezugnahme auf ein Zertifikat oder Gütezeichen, hat er grundsätzlich gleichwertige Nachweise zuzulassen. [1] Der offensichtliche oder „versteckte“ Zwang zur Vorlage eines bestimmten Zertifikats, Gütezeichens oder der Fremdüberwachung durch eine bestimmte dritte Stelle führen demgegenüber zu einer unzulässigen Wettbewerbsbeschränkung. Eine Ausschreibungs- und Vergabepraxis, die ohne objektiven sachlichen
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Bild 2. Unternehmen, die bei der Vergabe zu Unrecht nicht berücksichtigt wurden, haben Schadensersatzansprüche und unter bestimmten Voraussetzungen sogar einen Rechtsanspruch auf den entgangenen Gewinn (Foto: Archiv)
Grund auf den Zwang von Unternehmen hinausläuft, sich einer bestimmten Zertifizierungs- oder Überwachungsstelle zu bedienen, zieht Rechtfertigungszwänge für Auftraggeber nach sich. Dies bedeutet vor allem einen Prüfungs- und Begründungsaufwand, der in der Regel vom Auftraggeber nicht erfolgreich bewältigt werden kann und der sich durch die Zulassung gleichwertiger Nachweise – auch im Interesse des Wettbewerbs und im Interesse wirtschaftlicher Beschaffung – leicht verhindern ließe.
„Gütesicherung Kanalbau RAL-GZ 961“ und „Fremdüberwachung Kanalbau“ Im Kanalbau sind vor allem die Zertifikate bzw. Gütezeichen „Gütesicherung Kanalbau RAL-GZ 961“ des Güteschutz Kanalbau e. V. und „Fremdüberwachung Kanalbau“ der Zertifizierung Bau GmbH bedeutsam. Bis heute sind in der Praxis jedoch Fälle zu beobachten, in denen ausschließlich Unternehmen mit dem RAL-GZ 961, mit einer Zulassung über deren sogenannten „Güteausschuss“ oder mit einem Fremdüberwachungsvertrag mit der „Gütesicherung Kanalbau“ erfolgreich am Vergabeverfahren teilnehmen können. Andere Unternehmen werden teilweise mit pauschalen, subtanzlosen und in dieser Form rechtswidrigen Begründungen von Verfahren ausgeschlossen. Rechtswidrig sind insbesondere Begründungen, mit denen anderen Zertifikaten als dem RAL-GZ 961 pauschal und ohne nähere Begründung die Gleichwertigkeit gegenüber der „Güte sicherung Kanalbau RAL-GZ 961“ abgesprochen wird. Insoweit ist zu beachten, dass eine rechtmäßige Gleichwertigkeitsprüfung grundsätzlich nur anhand solcher objektiver Gleichwertigkeitskriterien erfolgen kann, die zuvor vom Auftraggeber transparent gemacht wurden. [2] Dies ist bei einer Vielzahl der entsprechenden Verfahren aber nicht der Fall. Die Gleichwertigkeitsprüfung kann und darf indes
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nicht dazu missbraucht werden, durch Intransparenz oder unsachgemäße Auswahlkriterien und damit quasi „über die Hintertür“ doch wieder andere Nachweise als das vorgegebene Zertifikat oder Gütezeichen auszuschließen. Im Übrigen bedeutet „gleichwertig“ im vergaberechtlichen Sinne gerade nicht (vollständig) „identisch“, sondern schlicht vergaberechtlich „vergleichbar“. [3] Die Meinung, es fehle wegen einer angeblich unterschiedlichen Besetzung von Gremien in den beiden genannten zertifizierenden Stellen an deren Gleichwertigkeit, entbehrt – vergaberechtlich gesehen – jeglicher Grundlage. Häufig wird nämlich übersehen, dass akkreditierte Stellen und deren Zertifikate – wie die „Fremdüberwachung Kanalbau“ der Zertifizierung Bau GmbH – schon allein wegen ihrer Akkreditierung und der damit verbundenen Legitimierung nicht die entsprechende Eignung, Aussagekraft oder „Gleichwertigkeit“ durch öffentliche Auftraggeber abgesprochen werden kann. Dies würde einen Verstoß gegen europäisches Recht bedeuten. Die Zertifizierung Bau GmbH verfügt nämlich – im Gegensatz zum Güteschutz Kanalbau e. V. – über eine Akkreditierung der Deutschen Akkreditierungsstelle (DAkkS) nach dem Akkreditierungsstellengesetz (AkkStelleG) auf der Grundlage der Verordnung (EG) Nr. 765/2008 (AkkreditierungsVO). Die Zertifizierung Bau GmbH ist damit eine unabhängige Stelle im Sinne der § 6 EG Abs. 9 Nr. 2 VOB/A und § 23 Abs. 1 SektVO, die von einer Stelle im Sinne dieser Vorschriften akkreditiert ist, die den europäischen Zertifizierungs normen entspricht. Mit der Akkreditierung ist damit auch gegenüber Vergabestellen rechtlich verbindlich nachgewiesen, dass die Zertifizierung Bau GmbH die fachliche Kompetenz besitzt, Zertifizierungen in den Bereichen „Dienstleistungen von Fachunternehmen für Planung, Bau, Betrieb und Instandhaltung in den Bereichen Wasser, Abwasser, Gas und Fernwärme“ durchzuführen. Damit wird laufend der Nachweis erbracht, dass bei der „Fremdüberwachung Kanalbau“ der Zertifizierung Bau GmbH nur Prüfinge nieure mit entsprechender fachlicher Qualifikation, mehrjähriger Erfahrung und charakterlicher Eignung zum Einsatz kommen und dies durch regelmäßige Schulungen, Monitoring bzw. Bewertung der Leistungen durch die Geschäftsstelle gewährleistet wird. Zumindest im Anwendungsbereich des 2. Abschnitts der VOB/A und der SektVO bestehen erhebliche Bedenken, Zertifikate und Gütezeichen im Bereich der Qualitätssicherung überhaupt zuzulassen, die nicht von akkreditierten Stellen stammen. Dies gilt auch für die Gütezeichen der „Gütesicherung Kanalbau RAL-GZ 961“, die – soweit ersichtlich – bis heute nicht akkreditiert ist, sondern als RALGütezeichen lediglich einer gemeinnützigen Institution unterfällt. Diese Institution bezeichnet sich zwar selbst als unabhängiger und interessenneutraler Dienstleister. Dies ist rechtlich aber unbeachtlich, da sie als solcher nach den vergaberechtlichen und akkreditierungsrechtlichen Bestimmungen nicht zertifiziert ist. Selbst die Qualifizierung der „Gütesicherung Kanalbau RAL-GZ 961“ als „unabhängige Stelle“ ist im rechtlichen Sinne fraglich, weil die „Güte sicherung Kanalbau RAL-GZ 961“ – soweit ersichtlich – nicht wie akkreditierte Stellen von unabhängiger dritter Seite überwacht wird. Vielmehr überwacht sich diese „Güte gemeinschaft“ mit Hilfe eigens aufgestellter und eigens legitimierter Gremien offensichtlich (nur) selbst.
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Die zentrale Bedeutung der oben beschriebenen Akkreditierung auf europäischer Ebene wird durch die aufgenommene Präzisierung im neuen Vergaberichtlinienpaket der Europäischen Union verdeutlicht (vgl. Art. 62 Abs. 1 Satz 1 der Richtlinie über die öffentliche Auftragsvergabe i. d. F. der Legislativen Entschließung des Europäischen Parlaments vom 15.01.2014, COM(2011)0896 – C7-0006/ 2012 – 2011/0438(COD). Danach dürfen Auftraggeber im Anwendungsbereich des EU-Vergaberechts zum Nachweis der Erfüllung von Qualitätssicherungsnormen künftig nur noch auf solche Qualitätssicherungssysteme Bezug nehmen, die den einschlägigen europäischen Normen genügen und von akkreditierten Stellen zertifiziert sind. Entsprechendes gilt für Fälle, in denen Auftraggeber Bescheinigungen von Konformitätsbewertungsstellen über technische Spezifikationen, Zuschlagskriterien oder Ausführungsbedingungen verlangen (Art. 44 Abs. 1 der Richtlinie).
Rechtsschutzmöglichkeiten betroffener Unternehmen Gegen rechtswidrige Ausschreibungs- und Vergabepraktiken im Zusammenhang mit Zertifikaten und Gütezeichen in Vergabeverfahren bestehen Rechtsschutzmöglichkeiten der Unternehmen. Dies gilt auch für den Bereich unterhalb der Schwellenwerte, in dem bis heute kein kodifizierter effektiver Rechtsschutz existiert. So können direkte Beanstandungen an die Vergabestelle oder an die nächsthöhere Dienststelle zu Abhilfeentscheidungen im Interesse eines rechtskonformen und fairen Wettbewerbs führen. Zudem ist für die Geltendmachung von Vergabeverstößen (im Wege des Antrags auf Erlass einer einstweiligen Verfügung) der Rechtsweg zu den ordentlichen Gerichten eröffnet. Ist
der Zuschlag bereits anderweitig erteilt, besteht die Möglichkeit der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen. Unternehmen, die bei der Vergabe zu Unrecht nicht berücksichtigt wurden, haben Schadensersatzansprüche gerichtet auf die Erstattung der Teilnahmekosten am erfolglosen Vergabeverfahren und unter bestimmten Voraussetzungen sogar auf den entgangenen Gewinn. Oberhalb der Schwellenwerte steht Unternehmen der gesetzlich kodifizierte effektive Primärrechtsschutz zur Verfügung, der über die jeweils zuständigen Vergabekammern und Vergabesenate des zuständigen Oberlandesgerichts geltend gemacht werden kann. Dabei haben Unternehmen die Rügeobliegenheiten nach § 107 Abs. 3 Nr. 1 bis Nr. 3 GWB zu beachten. Vergabeverstöße sind unverzüglich nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Hilft der Auftraggeber der Rüge nicht ab, bleibt die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Ver gabekammer und die Geltendmachung der erwähnten Schadensersatzansprüche.
Literatur [1] VK Hessen, Beschl. v. 22.04.2008 – 69d-VK-12/2008; VK Thüringen, Beschl. v. 07.02.2006 – 360-4002.20-063/05-EF-S. [2] VK Nordbayern, Beschl. v. 13.07.2011 – 21.VK-3194-18/11. [3] EuGH, Urt. v Urt. v. 10.05.2012 – Rs. C-368/10., Rn. 54, VergabeR 2012, 569; VK Münster, Beschl. v. 29.03.2012 – VK 3/12.
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Vor Gericht und auf hoher See … Ein Appell an alle, die über Bauen streiten wollen/müssen … „Vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand“ – ein Spruch, schnell daher gesagt und mit einem Schmunzeln quittiert, der nicht selten im Zusammenhang mit Bauprozessen fällt. Ein Fünkchen Wahrheit steckt freilich auch hinter dieser Floskel – auch oder gerade bei Bauprozessen. Warum gehen nicht selten gerade Bauprozesse anders aus als erhofft und erwartet? Haben die Richter, die über Bausachen entscheiden, hierzulande tatsächlich zu wenig Ahnung vom Baurecht? Die Wahrheit liegt wie immer irgendwo in der Mitte. Bauen ist eine komplexe Materie mit der Besonderheit, dass bei Rechtsstreitigkeiten mehrere Disziplinen aufeinandertreffen, die im Idealfall perfekt ineinander verzahnt sein müssen, um zum Ziel zu führen. Die Bautechnik allein ist bereits eine komplette Ingenieurdisziplin. Wenn über ein Bauvorhaben gestritten wird, kommt das Recht dazu. Baurecht tritt in der durchschnittlichen Juristenausbildung
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praktisch nicht in Erscheinung. Wer sich als Jurist dem Baurecht verschreiben möchte, muss sich erst einmal Baurecht aneignen. Und er muss die technischen Abläufe verstehen – und verstehen wollen. Wer als Jurist mit Bauverfahren, DIN-Normen und Planzeichnungen auf Kriegsfuß steht, sollte lieber Familienrecht betreiben. Selbst mit den zwei Disziplinen Technik und Recht funktioniert das Streiten am Bauen noch nicht: Wenn es etwa um die legendären gestörten Bauabläufe geht und eine Baufirma Mehrvergütung – oder Entschädigung? – oder Schadensersatz? – nicht mal diese Grundfrage konnten die Gericht bislang einheitlich klären – für sich beansprucht, braucht es einen baubetrieblichen Sachverständigen. Er muss sich in die Feinheiten der Kalkulation und die von der Rechtsprechung postulierte Fortschreibung der Vertragspreise vergraben, um am Ende eine Zahl nennen zu können, die er für berechtigt hält. Leider gilt auch bei Sachver-
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ständigen nicht selten das, was man gemeinhin (nur) Juristen unterstellt: Zwei Gutachter, drei Meinungen … Vor Gericht schlägt somit im schlimmsten Fall ein äußerst unübersichtliches Konglomerat auf: Ein Streit mit komplizierten technischen Zusammenhängen, (mindestens) zwei Parteien, die jeweils von ihrer Sicht der Dinge restlos überzeugt sind, aber alles, was an Störungen aufgelaufen war, kaum oder unzureichend dokumentiert haben, ein Familienrechtler und ein Arbeitsrechtler auf den Anwaltsstühlen und ein Richter, der möglicherweise ebenso etwas überfordert ist. Natürlich wird dieses worst-case-Szenario nur ganz ausnahmsweise eintreten, aber manchmal reicht schon eine der eben aufgezählten Komponenten, damit ein Bauprozess im wahrsten Sinne des Wortes entgleist. Was tun? Wer für einen Baurechtsstreit bestmöglich aufgestellt sein will, sollte seine Baustelle im Griff haben, hinreichend dokumentiert haben, wann was aus dem Ruder gelaufen ist und alles erfüllt haben, was insbesondere die VOB an Formalia fordert: schriftliche Behinderungsanzeige, schriftliche Bedenkenmitteilung, schriftliche Mehrkostenanzeige, … Eine Baufirma sollte sich insbesondere auch überlegen, ob und wie lange sie ein Problem auf einer Baustelle alleine ohne fachkundige Begleitung durchfechten möchte. Kommt beispielsweise ein Anwalt oder ein baubetrieblicher Gutachter erst ins Spiel, wenn das Kind schon in den Brunnen gefallen ist und die Baufirma sich, ohne es zu merken, schon um Kopf und Kragen geschrieben und geredet hat, wird es schwierig, in diesem Stadium noch den Schalter in die richtige Richtung umzulegen.
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Was können die BVMB und der UnternehmerBrief Bauwirtschaft (UBB) dazu tun? Die BVMB Service GmbH bietet eine Reihe von Fortbildungsseminaren an, die helfen, Probleme von vornherein erst gar nicht entstehen zu lassen oder zumindest gezielt lösen zu können. Der UBB versorgt Sie in jeder Ausgabe mit einem Überblick über aktuelle Urteile und immer wieder mit Bei trägen zu aktuellen Entwicklungen und wichtigen Themen rund um das Baurecht, die Bautechnik und den Baubetrieb. Nutzen Sie das Angebot! Sollten Sie noch nicht UBB-Leser sein, stellen wir Ihnen gerne auszugsweise zwei Urteile vor:
Bedenken – auch bei fachkundig beratenem Bauherrn? Ein weiterer Baugrundfall geistert durch die aktuelle Rechtsprechung – allerdings ist der Boden hier letztlich nur Mittel zum Zweck. Die Entscheidung ist vielmehr nahezu ein lehrbuchartiger Ritt durch die Thematik der Bedenkenanmeldung. § 4 Abs. 3 VOB/B regelt, dass der Auftragnehmer (AN) Bedenken anmelden muss, wenn er welche hat – unter anderem gegen die vorgesehene Art der Ausführung. Nur so wird er später von der Mängelhaftung für diesen Umstand frei. Muss die Baufirma aber uneingeschränkt Bedenken auch dann mitteilen, wenn der Bauherr selbst fachkundig oder fachkundig beraten ist? Das OLG Dresden gibt in seinem (noch nicht rechtskräftigen) Urteil vom 06.10.2015 – 9 U 272/15 eine Antwort:
Ihr Auftraggeber zahlt Ihre Rechnung nicht? Sie werden mit allzu fantasievollen Mängelrügen überzogen? Die Vergabestelle schließt Ihr Angebot zu Unrecht aus? Sie brauchen Hilfe bei der Durchsetzung von Nachträgen? Sie werden als Planer für Schäden oder Mängel in Haftung genommen?
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Baupolitik und Baurecht
1. Kann sich der Auftragnehmer darauf verlassen, dass der fachkundig beratene Auftraggeber selbst oder durch Dritte geprüft hat und dessen Anordnungen Ergebnis dieser Prüfung sind, entfällt die Prüfungs- und Mitteilungspflicht. 2. Ob Bedenken hätten entwickelt werden müssen, richtet sich nach dem Sachver- und Erkenntnisstand des Prüfpflichtigen; fachkundige(re) Dritte muss er nicht hinzuziehen. Eine Baufirma hatte hier ein Stütz- und Trogbauwerk für eine Straße zu bauen und die Ausführungsplanung zu erstellen. Laut dem vom Auftraggeber (AG) übergebenen Baugrundgutachten war nicht mit Grundwasser im Bereich des zu errichtenden Baus zu rechnen. Die von einem Fachplaner ausgearbeitete Entwurfsplanung sah ebenfalls kein drückendes Wasser vor. Der AN plant ebenso nicht damit. Noch vor Abnahme allerdings zeigen sich Risse – verursacht durch Grundwasser, das auf Bodenplatte und Wände drückt. Der AG lässt die Risse beseitigen und behält Vergütung in Höhe der Kosten für die Risssanierung ein. Die Baufirma klagte. Das OLG Dresden gibt ihr Recht: Das Bauwerk sei zwar mangelhaft, aber die Baufirma ist dafür nicht verantwortlich. Die Baufirma hat für einen Mangel nicht einzustehen, wenn dieser auf verbindliche Vorgaben des AG zurückzuführen ist und der AN seiner Pflicht nachgekommen ist, auf Bedenken hinzuweisen, die ihm bei der gebotenen Prüfung der verbindlichen Vorgaben gekommen sind oder hätten kommen müssen. Rahmen und Grenzen der Prüfungs- und Hinweispflicht ergeben sich aus dem Grundsatz der Zumutbarkeit, wie sie sich nach den besonderen Umständen des Einzelfalls darstellt. Entscheidend sind dabei das von der Baufirma zu erwartende Fachwissen und alle Umstände, die für den AN bei hinreichend sorgfältiger Prüfung als bedeutsam erkennbar sind. Wissen, das nur von Sonderfachleuten (z. B. Statiker, Bodengutachter, …) erwartet werden kann, können von einer Baufirma nicht verlangt werden. Im vorliegenden Fall musste die Baufirma das Baugrundgutachten nicht selbst durch einen hydrogeologischen Sachverständigen überprüfen lassen. Sie durfte sich ferner auf die Vorgaben des Bauherrn und des Fachplaners verlassen. Etwas Anderes gilt wiederum nur dann, wenn der Baufirma Ungereimtheiten „ins Auge springen“.
Muss die Baufirma den Baugrund untersuchen? Wann muss die Baufirma den Baugrund unter die Lupe nehmen? Eine Antwort hierauf gibt eine Entscheidung des OLG Jena (Urteil vom 10.04.2013 – 2 U 571/11), gegen die nun der BGH die Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen hat (Beschluss vom 25.06.2015 – VII ZR 108/13). Der Leitsatz: „Sind die Erdgeschossdecke und die Bodenplatte aufgrund der mangelnden Tragfähigkeit des Baugrunds nicht hinreichend tragfähig, liegt kein Mangel der Bauleistung vor. Denn das Baugrundrisiko trägt grundsätzlich der Auftraggeber. Etwas anderes gilt, wenn der Auftragnehmer ver-
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traglich dazu verpflichtet ist, den Baugrund zu prüfen (hier verneint) und er seine diesbezüglichen Prüf- und Hinweispflichten verletzt hat.“ Was bedeutet diese Entscheidung für die Tief- und Spezialtiefbauer? Im entschiedenen Fall hatte ein Bauherr von seiner beauftragten Baufirma Schadensersatz wegen erheblicher Mängel eines Rohbaus verlangt. Er hielt sie für derart gravierend, dass der Rohbau nicht standfest sei und abgebrochen werden müsse. Der Gerichtsgutachter sah das anders. Dennoch machte der Bauherr weiterhin die Kosten für den Abbruch des Rohbaus, einen Anspruch auf Rückzahlung der bereits an die Baufirma gezahlten Vergütung und Erstattung nutzloser Aufwendungen für Elektro-, Heizungs- und Sanitärinstallationen geltend. Das OLG Jena hat den Anspruch des Bauherrn zurückgewiesen. Nach den Feststellungen im gerichtlichen Beweisverfahren waren zwar tatsächlich die Erdgeschossdecke und die Bodenplatte nicht ausreichend tragfähig. Grund dafür war aber nicht eine mangelhafte Ausführung des Rohbaus, sondern eine mangelnde Tragfähigkeit des Baugrunds. Nach dem Gerichtsgutachten wäre das Gebäude selbst bei vertragsgerechter Ausführung von Decke und Boden wegen des mangelhaften Baugrunds nicht standsicher geworden. Hier stellt sich nun die Gretchenfrage nach der Verantwortlichkeit. Den Baugrund stellt der Bauherr zur Verfügung, er ist für den von ihm gelieferten „Baustoff“ und dessen Zustand verantwortlich. Die Baufirma musste hier den Baugrund nicht prüfen, so das OLG. In dem Vertrag finde sich keine Pflicht der Baufirma, den Baugrund zu prüfen. Der Bauherr hatte sich auf einen Satz in der Genehmigungsstatik berufen, nach dem die Zulässigkeit der Bodenbemessung und die angesetzten Bodenwerte örtlich unter Beachtung der DIN 1054 zu überprüfen seien. Die Übergabe der Statik an den Bauunternehmer beinhalte aber noch keine vertragliche Vereinbarung, dass diese nicht durch den Bauherrn, sondern durch die Baufirma zu überprüfen gewesen wäre, so das Gericht. Ohne Untersuchungspflicht bleibt es bei der allgemeinen Regelung. Danach ist der Bauherr verantwortlich für die Untersuchung und Beschreibung des Baugrunds. Das ist allerdings kein genereller Freibrief für die Baufirmen: Es kann durchaus eine Prüf- und Hinweispflicht für sie vor Ausführung, ja sogar vor Angebotsabgabe, bestehen. Das ist auch nicht nur der Fall, wenn eine solche Pflicht ausdrücklich im Vertrag geregelt ist, sondern auch ohne Hinweis im Vertrag dann, wenn die Baufirma als Fachmann erkennen muss, dass an der Planung, der vorgesehenen Art der Ausführung oder im Bodengutachten etwas „faul“ ist. Darauf sollte der Tief- bzw. Spezialtiefbauer akribisch achten – andernfalls ist er später mit Mehrvergütungs-, Schadensersatzoder Bauzeitansprüchen aus solchen Beeinträchtigungen ausgeschlossen.
RA Dr. jur. Günther Schalk, FA für Bau- und Architektenrecht und Lehrbeauftragter für Bau- und Vergaberecht an der Humboldt-Universität zu Berlin
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Rund um den Bau – Maschinen, Fahrzeuge, Geräte etc.
Suchen war gestern, finden ist heute Welchen Weg legte der Mobilbagger zurück? Wie hoch fielen Kraftstoffverbrauch und Leerlaufzeiten der Baumaschinenflotte aus? Wann ist die nächste Wartung fällig? Solche Fragen konnten Bauunternehmen noch vor zehn Jahren oftmals aus dem Stegreif nur mit „Pi mal Daumen“ beantworten. Heutzutage genügen ein paar Klicks am Computer und das Flottenmanagement von Caterpillar liefert eine genaue Kartenansicht und Tabellenübersicht. Inzwischen übertragen alleine in Deutschland knapp 10.000 Baumaschinen mit dem Cat-Logo regelmäßig Daten über Product Link. Weltweit sind es bereits über 250.000 Baumaschinen, die mit dem Flottenmanagement von Caterpillar ausgestattet sind. Product Link, serienmäßig eingebaut in fast allen Cat-Geräten und auch für Baumaschinen und Fahrzeuge anderer Hersteller verfügbar, hat sich bereits zu einem anerkannten Flottenmanagementsystem etabliert. Bereits 2013 ist es Zeppelin gelungen, einen Rekord aufzustellen und die meisten Cat Baumaschinen mit Product Link im Caterpillar Verkaufs- und Servicegebiet in Europa, Afrika und dem Nahen und Mittleren Osten (EAME) zu aktivieren. Deswegen wurde das Unternehmen für seinen Erfolg vom weltweit größten Baumaschinenhersteller ausgezeichnet. „Warum sich das System bis heute so stark durchgesetzt hat, liegt am einfachen und übersichtlichen Aufbau. Dass alles ganz verständlich und intuitiv zu bedienen ist, bestätigen uns unsere Kunden immer wieder. So viele Anwender, die auf Product Link setzen, können sich nicht irren“, meint Michael Heidemann, Vorsitzender der Geschäftsführung der Zeppelin Baumaschinen GmbH. „Knapp 10 000 Cat Baumaschinen, die Zeppelin auslieferte, sind bereits von unseren Kunden für Product Link aktiviert worden“, zitiert Bernhard Tabert, bei Zeppelin verantwortlicher Produktmanager für das Flottenmanagement, die Statistik. Die Vorteile, die das Flottenmanagement mit sich bringt, liegen auf der Hand: Schließlich müssen Kunden angesichts von immer kürzeren Bauzeiten und niedrigeren Margen an vielen Schrauben drehen, die Betriebskosten in den Griff zu bekommen.
Bild 1. Mit Hilfe von Product Link sind Ferndiagnosen genauso möglich wie die Fehlererkennung bei Baumaschinen
Software, werden die Daten ausgewertet und übersichtlich dargestellt. Die meisten Cat Maschinen mit Stufe-IIIB- und Stufe-IV-Motoren werden von Zeppelin serienmäßig mit einer sogenannten Telematik-Box PL522 ausgerüstet. Sie enthält einen GPS-Empfänger, Datenspeicher und einen Mobilfunkanschluss. Die Box mit ihren robusten und Praxis bewährten Komponenten stellt die Datenübertragung sicher, welche die Maschinendaten via Mobilfunk zu einem zentralen Server sendet. Über das Internet kann der Betreiber der Baumaschine jederzeit darauf zugreifen. Auch für kleine Baumaschinen von Caterpillar und für Maschinen und Fahrzeuge anderer Hersteller gibt es längst eine Lösung in Form einer eigenen Box, die nachgerüstet werden kann. Die Box mit dem Namen PL421 arbeitet ebenfalls mit Mobilfunk. Von Anfang an werden auch Nicht-CatMaschinen von Vision Link dargestellt.
Aus Science-Fiction wurde Realität
Sicherheits- und Datenschutz-Bedingungen wie im Banken- und Finanzsektor
1954, als Zeppelin mit dem Verkauf von Cat Baumaschinen begann, konnte sich niemand vorstellen, dass Bagger, Radlader oder Raupen einmal von selbst Daten senden. Was vor über 60 Jahren wie ein Science-Fiction-Roman klang, ist heute Realität – dank der Telematik. 2007 präsentierten Zeppelin und Caterpillar auf der bauma Product Link in Deutschland, mit dessen Hilfe Ferndiagnosen genauso möglich sind wie die Fehlererkennung bei Baumaschinen. Der weltweit größte Baumaschinenhersteller stellt mit den übertragenen Maschinendaten wie GPS-Position, Start-/ Stoppzeiten, Betriebsstunden, Kraftstoffverbräuchen und Fehler-Codes sowie automatisch generierten Berichten dem Anwender Informationen in Echtzeit zur Verfügung. Bei Caterpillar und Trimble sorgt ein Team von 60 Mitarbeitern dafür, dass Bauunternehmen die Daten verwenden können, um daraus Rückschlüsse für ihre Betriebs abläufe zu ziehen. Über Vision Link, der Internet basierten
Caterpillar und Trimble, die das System gemeinsam betreiben, haben weltweit drei Server laufen – unter identischen Sicherheits- und Datenschutz-Bedingungen wie im Bankenund Finanzsektor. Damit eine gute Netzabdeckung – selbst bei entlegenen Baustellen – gewährleistet ist, hat Caterpillar Rahmenverträge mit den führenden Netzbetreibern, wie Telekom, Vodafone, E-Plus und O2, abgeschlossen. Ferner fallen keine Roamingkosten im EU-Ausland an. Der Datenzugriff für den schnellen Überblick kann über Smartphones und Tablets, auch in der Android-Version, erfolgen. Ansonsten liefert der PC umfassende Informationen in Form von Karten und Tabellen. Nutzer sind beispielsweise Disponenten. Sie benötigen permanent den aktuellen Standort und die Auslastung, um Transporte zu organisieren, insbesondere wenn sie eine Maschinen-Flotte betreuen, die zwischen Bauleitern und Baustellen getauscht wird. Sie brauchen auch die Füllstände der Kraftstofftanks, um rechtzei-
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Rund um den Bau – Maschinen, Fahrzeuge, Geräte etc.
Bild 2. Mit den übertragenen Maschinendaten wie dem Kraftstoffverbrauch stehen dem Anwender Informationen in Echtzeit zur Verfügung (Fotos: Zeppelin)
tig für Treibstoff-Nachschub zu sorgen und die Tour des Tankwagens besser planen und koordinieren zu können. Abrechner in Baufirmen greifen rückwirkend auf Daten, wie die Betriebsstunden und Standorte der Maschinen zurück, um die einzelnen Kostenstellen der Baustellen exakt besuchen zu können, denn häufig sind die Lieferscheine und Stundenzettel unvollständig oder unleserlich ausgefüllt. Bauleiter verwenden Angaben zum Kraftstoffverbrauch, um die Kosten einer Baustelle ermitteln zu können. Und der Werkstattleiter nimmt beispielsweise Betriebsstunden als Anhaltspunkt für die Planung von Wartungen und Inspektionen. Um schnelle und präzise Entscheidungen im Tagesgeschäft treffen zu können, müssen Entscheider wissen, wo ihre Baumaschinen sind, ob sie gerade arbeiten und was sie tun.
Herausforderung Leerlauf Eine große Herausforderung ist der Leerlauf, denn dieser kostet richtig Geld, nicht nur, weil nutzlos Kraftstoff verbraucht wird. Die Serviceintervalle stehen in kürzerer Zeit an, wenn der Betriebsstundenanzeiger weiter läuft. Damit läuft dann auch eher die Garantie ab. Und wenn eine Maschine unnötigerweise viele Betriebsstunden anhäuft, wirkt sich das letztlich ungünstig auf den späteren Wiederverkaufspreis aus. „Unternehmen müssen ihrem Personal vermitteln, was der Leerlauf für Folgen hat, denn viele Fahrer wissen gar nicht, was eine Stunde Leerlauf kostet. Das Bewusstsein ist oftmals gar nicht vorhanden“, sind die Erfahrungen, die der Zeppelin-Produktmanager gemacht hat, wenn er für Kunden die Leerlaufzeiten aufdeckt. Alleine im letzten Jahr hat
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er den Leerlauf von 6.700 Maschinen erfasst. Das Ergebnis: Knapp ein Drittel der Betriebsstunden entfallen auf den Leerlauf. Um dem unnötigen abnormalen Leerlauf vorzubeugen, ist die einzige Maßnahme eine automatische Motorabschaltung. Viele Cat Maschinen der EU Abgasstufe IIIB und VI haben diesen heute im Standard integriert.
Geo- und Time-Fencing Machbar ist auch, einen räumlichen sowie zeitlichen Alarm einzurichten, sprich Geo- sowie Time-Fencing, zu nutzen. Meldungen, wann eine Baumaschine die Baustelle, die Werkstatt oder den Betriebshof erreicht hat, werden als EMail verschickt. Es geht hier darum, unautorisierte Nutzung aufzudecken, wenn die Maschine außerhalb der eigentlichen Arbeitszeit bewegt wird. „Unsere Erfahrungen damit: Mitarbeiter, die wissen, dass solche Systeme vorhanden sind, fragen neuerdings ihren Chef, ob sie sich am Wochenende mal einen Bagger ausleihen dürfen“, berichtet Bernhard Tabert. Zu einer deutlichen Aussage kommt der Produktmanager auch hinsichtlich des Kraftstoffverbrauchs. „2014 haben 6.700 Cat Maschine 126 Mio. Liter Diesel verbraucht. Das entspricht einem Würfel mit einer Kantenlänge von 50 m. Die Frage, die sich hier stellt, ist: Wie wirkt sich die neue Motorentechnologie EU Stufe IIIB und IV beim Dieselverbrauch aus? Die 2.800 verkauften Maschinen haben 8 Mio. Liter Diesel weniger Verbrauch. Das macht einen Würfel mit einer Kantenlänge von 20 m aus. Hier zeigt sich, dass es sich lohnt, in neue Technologie zu investieren“, so der Produktmanager abschließend. www.zeppelin-cat.de
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KEINEN CAT
zu haben? Das steht ja außer Diskussion. Schon allein weil ich auf den Cent genau weiß, wie ertragsstark unsere Cat Flotte ist. Unser Zeppelin Flottenmanagement erfasst nicht nur alle Cat Maschinen, sondern auch Fremdfabrikate. Ordnung und Transparenz, also zu wissen, was man macht und wofür, das motiviert mich ebenso wie meine Mitarbeiter. Kompromisse will und
KANN ICH MIR NICHT LEISTEN.
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Ihr Erfolg. Unsere Leidenschaft.
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Rund um den Bau – Maschinen, Fahrzeuge, Geräte etc.
Mieten ist oft die wirtschaftlichste Lösung Dass die Miete von Baumaschinen zumeist die bessere Entscheidung ist, muss nicht betont werden. Viele Bauunternehmen kennen die Vorteile, die ihnen die Anmietung von Maschinen und Geräten bringen. Allen voran stehen Kosteneffizienz und die flexibleren Möglichkeiten der Baustellenabwicklung. Als Traditionshaus in der Vermietung von Baumaschinen bietet HKL eine Vielzahl von leistungsstarken Maschinen, Baufahrzeugen und Containern. Im HKL MIETSHOP finden Kunden zudem Bau- und Kleingeräte zur Miete. Anders als beim Kauf einer Baumaschine fallen bei der Miete nur die Kosten für den Nutzungszeitraum an, der nach Einsatzbedarf flexibel bestimmt werden kann. Wird der Baustellenablauf gut vorgeplant, können die Einsatzzeiten der Mietmaschinen sehr genau festgelegt und die Kosten für den sich hieraus ergebenden Maschinenbedarf entsprechend genau berechnet werden. Deshalb gilt als Faustregel, dass die Miete von Standardmaschinen bei allen zeitlich begrenzten Einsätzen die wirtschaftlichste Lösung ist. Besonders deutlich wird der Kostenunterschied, wenn eigene Maschinen keine Vollauslastung haben oder aufgrund von Schäden ausfallen.
Ausfallsicherheit Der Einsatz von Mietmaschinen lässt sich solide und verlässlich kalkulieren – und das ohne Ausfallrisiko. Dafür ist allerdings die jederzeitige Verfügbarkeit aller benötigten Mietmaschinen Voraussetzung. Der Vermieter muss über die entsprechenden Maschinenpotenziale und einen starken eigenen Service verfügen. Beides bietet HKL. Fällt eine Maschine aus, so wird sie sofort wieder repariert. Gelingt dies nicht, wird sie kostenlos und in kürzester Zeit
Bild 2. Unermüdlicher Einsatz an der A1: Maschinen von HKL bei Erd bewegungsarbeiten
ausgetauscht. Damit ist die Termintreue garantiert und es entstehen keine zusätzlichen Kosten.
Geringe Transport- und Einrichtungskosten Gerade für überregional agierende Bauunternehmen wiegen die Argumente für die Maschinenmiete schwer: Transport- und Einrichtungskosten lassen sich erheblich reduzieren. Auswärtige Bauvorhaben können die benötigten Baustelleneinrichtungen wie Raumsysteme und Bauzäune sowie Baumaschinen in einem der mehr als 140 HKL Center direkt vor Ort buchen. Der Bauunternehmer bringt nur noch wenige eigene Spezialmaschinen und sein Know-how mit. Der große Mietpark von HKL und das dichte Nieder-
Bild 1. Das Angebot der gut ausgestatteten HKL Center überzeugt mit M aschinen für Galabau-, Tief- und Straßenbaufirmen
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vermietern, sollte das Baumaschinenprogramm des Vermieters darum möglichst neu und vor allem nicht an einen Hersteller gebunden sein. Auch das bietet HKL. Der Kunde kann aus den bestmöglichen Maschinen verschiedener Marken für jeden Einsatzbereich wählen. Die für den HKL MIETPARK ausgewählten Maschinen durchlaufen vorab Praxistests und werden auf ihre Einsatztauglichkeit geprüft. Nur die jeweils besten ihrer Art werden Teil des Mietsortiments. Das ist für den Kunden von großem Vorteil. Er erhält geprüfte Qualität und hat darüber hinaus die Auswahl zwischen verschiedenen Marken. Er kann „seine“ Maschine also jederzeit frei wählen.
Fazit: Baumaschinenmiete ist wirtschaftlich und erhöht die Flexibilität Bild 3. Ausbau U4 in Hamburg: Ein Dumper von HKL transportiert den für die Gleisanlage benötigten Schotter und kippt ihn auf den jeweiligen Abschnitten ab (Fotos: HKL)
lassungsnetz garantieren die jederzeitige Verfügbarkeit der benötigten Maschinen und die reibungslose Lieferung direkt auf die Baustelle.
Neueste Maschinentechnik und geprüfte Einsatztauglichkeit In technischer Hinsicht wird die Miete von Maschinen zunehmend interessanter. Es ist in der Regel für den Bau unternehmer nicht wirtschaftlich, ständig neue Baumaschinen zu kaufen, die den neuesten Entwicklungen entsprechen. Wer Baumaschinen mietet, kann aber immer moderne Maschinen erwarten. Ähnlich wie bei Fahrzeug-
HKL bietet mit seinem großen Mietpark den Bauunternehmen viele Vorteile: Flexibilität, transparente Kosten, Minimierung des Risikos und Sicherung der Liquidität. Zahlreiche Unternehmen vertrauen bereits seit vielen Jahren auf die flexible Miete und die geprüfte Qualität von HKL: Maschinen, Baugeräte und Raumsysteme des Unternehmens kamen 2015 bei zahlreichen Projekten zum Einsatz. Z. B. begleiteten sie den Ausbau der Hamburger U-Bahnlinie U4, halfen bei Sanierungsarbeiten an der A1, unterstützten den Bau eines neuen Stadtquartiers an der berühmten Berliner Holzmarktstraße oder waren beim Bauprojekt Rosensteintunnel in Stuttgart aktiv. Bauunternehmen profitieren von dem flächendeckenden HKL Centernetz. Über 140 Center in Deutschland, Österreich und Polen garantieren kurze Wege für den Kunden. www.hkl-baumaschinen.de
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Der Innenlader von Langendorf – weitaus vielfältiger einsetzbar als der Name vermuten lässt
Foto: Robert Otto / Langendorf)
Innenlader – nicht nur für Fertigteile Der Innenlader von Langendorf – auch unter dem Namen Flatliner bekannt - für den Transport von fertigen Bauteilen wie Beton und Holzelementen sowie vieler weiterer Produkte, verzeichnet auf Grund seiner Einsatzflexibilität weltweit eine immer stärkere Nachfrage. Zur bauma in München stelltLangendorf ein voll kommen überarbeitetes Modell vor. Der neue Innenlader vom Typ SBH 15 unter dem Namen Flatliner auf allen Kontinenten im Einsatz, wurde in vielen Details konstruktiv verbessert und spiegelt den letzten Stand der Entwicklung wider. Für den Einsatz hinter Zweioder Dreiachsigen Zugmaschinen vorgesehen, konnte das Leergewicht um rund 500 kg reduziert werden. Dank der bewährten und robusten Einzelradaufhängung hat der Schacht eine Länge von 9.500 mm und eine Schachtbreite von 1.550 mm. Somit ergibt sich die Möglichkeit, Ladungen mit einer Länge von mehr als 9 m und bis zu einer Gesamthöhe im Schacht von 3,7 m zu befördern. Hinzu kommt die bereits seit Mai 2008 geprüfte Ladungssicherung vom TÜV Nord gemäß der VDI 2700.
Kompletter Ladevorgang in weniger als 15 Minuten Der Fahrer muss lediglich die vorgeladene Palette mit der Ladung aufnehmen, mit der Verspanneinrichtung des Flatliners optional hydraulisch fixieren und kann sofort losfahren. Das bedeutet, dass der komplette Beladevorgang inklusive der Ladungssicherung in weniger als 15 Minuten erledigt ist – TÜV-geprüft und zertifiziert. Die hierfür notwendigen Flachpaletten (auch Flats genannt) können in unterschiedlichsten Varianten für jede Art von Ladung hergestellt werden und sorgen so für einen optimalen Ablauf innerhalb der Lieferkette. Im vorderen Podest über der Sattelkupplung ist dank einer Länge von fast 3.000 mm reichlich Platz für Zubehör, Werkzeugkästen und andere Hilfsmaterialien. Hinzu kommen die integrierten seitlichen Werkzeugfächer. Die Rückwand und die beiden Seitenwände des Podestes sind einteilig und abnehmbar, zwei Paar Zurrringe mit 5.000 daN erlauben es, zusätzliche Ladung auch hier ordnungsgemäß zu sichern. Eine Aufstiegsleiter links und rechts sorgt für einen sicheren Zugang zum Podest. Die Einzelradaufhängung in Schwingenausführung wird zum Absenken hydraulisch be-
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tätigt. Auch der Achsausgleich der Achsen untereinander erfolgt hydraulisch und wird durch integrierte hydropneumatische Speicher abgefedert. Somit ist ein kompletter Hubweg von 430 mm gegeben. Da das gesamte Fahrzeug für die Be- und Entladung hydraulisch abgesenkt wird, ist zum Schutz gegen unkon trolliertes Absenken im Fahrbetrieb eine Notlaufsicherung an allen drei Achsen verbaut. Zur Erhöhung der Sicherheit ist diese Sicherung mechanisch ausgeführt und kann schnell von außen bedient werden. Dank der Achsrückhaltesicherung kann bei Leerfahrten die erste und dritte Achse geliftet werden – dies minimiert den Reifenverschleiß. Die Versorgung der hydraulischen Fixiereinrichtungen, auf jeder Seite zwei bzw. drei Stück, und die Arretierung der hydraulisch verriegelten Hecktür erfolgt über ein bordeigenes elektrohydraulisches Pumpenaggregat. Durch eingebaute Batterien ist eine Bedienung unabhängig von der Zugmaschine möglich.
Vollständige Bedienung vom Boden aus Die Fixiereinrichtungen sind auf der gesamten Ladeschachtlänge flexibel verschiebbar. Selbstverständlich können auch mehr als drei Fixiereinrichtungen verbaut werden. Unabhängig von der Anzahl sind die Arme horizontal wie vertikal verstellbar. Highlight bei dieser Art der Ladungssicherung ist die vollständige Bedienung vom Boden aus. Dies schützt den Fahrer und spart wertvolle Zeit. Zusätzlich ist das Fahrzeug auf den Langträgern mit sieben Paar Zurrringen ausgerüstet, jeder Zurrpunkt kann dabei mit 7.000 daN belastet werden. Das massiv gebaute Rückwandtor ist um 270° schwenkbar, wird auf der rechten Seite hydraulisch verriegelt und ist mit einem integrierten Unterfahrschutz ausgerüstet. Ersatzräder, Zubehör, eine Zentralschmieranlage und weitere Ausrüstungsgegenstände sind verschlossen hinter der durchgehenden Aluminium-Vollverkleidung untergebracht. Arbeitsscheinwerfer an allen wichtigen Punkten, steckbare Rundumkennleuchten sowie Steckdosen für Zusatzbeleuchtung runden die Ausstattung des Betoninnenladers ab. www.langendorf.de
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Anschaffung von PSA – worauf es ankommt Für Arbeitsschutz und Persönliche Schutzausrüstung (PSA) gelten klare Vorgaben vom Gesetzgeber. In den Bauunternehmen gibt es aber oft zu wenig Personal, zu wenig Zeit und keine Spezialisten für das betriebsfremde Thema. Welche Schritte sind also für einen reibungslosen Ablauf in der Praxis zu beachten? Tipps gibt Alexander Neuzerling, Verkaufsleiter der Itex GaeblerIndustrie Textilpflege GmbH, einem Vertragswerk des textilen Mietdienstleisters DBL – Deutsche Berufskleider-Leasing GmbH. Welche Aufgabe hat der Bauunternehmer bei der Ausstattung seiner Mitarbeiter mit PSA? Er trägt die Verantwortung für den Arbeitsschutz. Persönliche Schutzausrüstung (PSA) – dazu gehört auch die normgerechte Schutzkleidung – muss immer dann getragen werden, wenn dies die Gefährdungsbeurteilung für einen bestimmte Arbeitsplatz vorsieht, z. B. bei Schweißarbeiten. Der Bauunternehmer muss darauf achten, dass in seinem Betrieb alle geltenden Bestimmungen eingehalten werden und alle Mitarbeiter ihre Tätigkeiten gefahrlos ausüben können. Demnach hat er auch für die Ausstattung mit normgerechter Schutzkleidung zu sorgen. Und er muss – anders als für Berufskleidung ohne Schutzfunktion – immer die Kosten dafür übernehmen. Für die richtige Ausstattung sollte eine Gefährdungsanalyse das Risikopotential jedes einzelnen Arbeitsplatzes ermitteln.
Bild 1. Bei der Anschaffung von PSA kommt es nicht nur auf aktuelle Normen an – hier Warnschutzkleidung im DBL-Mietservice, die mit ihrem fluoreszierenden Material die Norm EN ISO 20471 erfüllt. Auch die fachgerechte Pflege muss sichergestellt sein. Nur so bleiben die geforderten Schutzeigenschaften langfristig erhalten
Wo findet er Unterstützung? Zunächst natürlich bei den Berufsgenossenschaften. Sie betreuen und beraten ihre Mitglieder, stellen Informationsund Präventionsmaterial zu Verfügung. Und sie bilden
„MEIN LANGENDORF!“ Ob Schüttgut oder Fräsgut – mit Langendorf bin ich immer gut unterwegs. Stabil konstruiert, solide gebaut und mit hohen Reserven im Einsatz. Speziell bei Asphalt ist meine Alumulde ausgezeichnet – mit dem Trailer-Innovationspreis. Auf meinen Langendorf kann ich mich verlassen – immer!
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Bild 2. Die Lagerbestände in den DBL-Vertragswerken sorgen dafür, dass beschädigte Kollektionsteile schnell und unkompliziert ausgetauscht werden. So können die Betriebe der Bauwirtschaft sich stets darauf verlassen, dass alle Mitarbeiter jederzeit passend ausgestattet sind
auch die Sicherheitsbeauftragten der Unternehmen aus. Dieser interne Ansprechpartner macht bei Betrieben ab etwa 20 Mitarbeitern Sinn. Denn er unterstützt den Inhaber dabei, Arbeitsunfälle und Gefahren für die Gesundheit zu vermeiden, dient als Ansprechpartner bei Rückfragen der Mitarbeiter. Das ist meiner Meinung nach absolut sinnvoll. Zusätzlich kann sich der Inhaber bei Bedarf – und gegen Bezahlung – auch Rat von einem Experten mit sicherheitstechnischem Fachwissen, beispielsweise einer externen Sicherheitsfachkraft, holen. Was folgt nach der Gefährdungsbeurteilung? Dann kann die auf den jeweiligen Arbeitsplatz abgestimmte, normgerechte Schutzkleidung ausgewählt werden. Dabei sind sowohl Kauf oder Leasing möglich. Auf Basis dieser Gefährdungsanalysen suchen wir als textiler Mietdienstleister mit unseren Kunden die passenden Kollektionen aus. Von Vorteil ist hier fast immer eine gemeinsame Arbeitsplatzbegehung vor Ort.
Bild 3. Gefragt ist immer öfter multifunktionale Schutzkleidung, wie z. B. die Kollektion Multinorm im Mietservice der DBL – Deutsche BerufskleiderLeasing GmbH. Denn bei vielseitigen Einsätzen muss PSA häufig gleichzeitig Sicherheit im Umgang mit elektrischer Spannung, Hitze und Feuer sowie chemischen Stoffen bieten (Fotos: DBL)
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Was sollte der Unternehmer hier auf jeden Fall beachten? Er sollte sich über neuen Entwicklungen im Bereich der Schutzkleidung auf dem Laufenden halten. Denn gerade diese neuen Textilien sind leichter, technisch auf dem neue sten Stand und bieten modernere und damit oft bessere Schutzfunktionen. Und beim Thema Optik lässt sich moderne PSA häufig in das CI eines Unternehmens integrieren. Aber Achtung: Nicht alle Designwünsche lassen sich bei PSA ebenso realisieren wie bei Berufskleidung ohne Schutzfunktion. Hier steht die Sicherheit des Menschen, der die Kleidung trägt, immer im Mittelpunkt. Darum sollte der Unternehmer die Schutzkleidung vor einer endgültigen Entscheidung in Probephasen von Mitarbeitern testen lassen – hier ist ein Mitspracherecht empfehlenswert. Schließlich müssen sich die Beschäftigten in ihrer Kleidung wohlfühlen. Nur was getragen wird, kann auch schützen. Mit der Bereitstellung alleine ist also nichts getan – was folgt danach? Entscheidet sich der Unternehmer für den Kauf der PSA, muss er natürlich auch die erforderliche Anzahl an Nachschub und Ersatz für die Mitarbeiter bereitstellen. Zudem hat er für die fachgerechte Pflege zu sorgen – er muss laut Gesetzgeber ja die normgerechten Eigenschaften der ein gesetzten Schutzkleidung auch nach der Wäsche gewährleisten. Darüber hinaus muss er die Wartung und Reparatur sicherstellen und sie dokumentieren, sprich in festgelegten Prüfintervallen unverzüglich eventuelle Mängel an der Kleidung aufzeigen und sie fachgerecht reparieren lassen oder gegen neue austauschen. Zudem sollte die PSA an einem trockenen, sicheren Ort gelagert werden. Im Leasing sind diese Leistungen inklusive.
PSA – was zu beachten ist – Bei Bedarf ist der Unternehmer verpflichtet, seinen Beschäf tigten funktionsbereite PSA am Einsatzort zur Verfügung zu stellen. Dies ist detailliert in den ‚Berufsgenossenschaftli chen Regeln für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit‘ beschrieben – hier die BGR 189. – Welche PSA für welchen Einsatzort geeignet ist, muss mit tels einer Gefährdungsanalyse ermittelt werden – unabhän gig von der Größe des Betriebes. – Ein Probetragen der PSA durch die Mitarbeiter ist empfeh lenswert, eventuell auch ein Waschtragetest. – Da es sich bei Schutzkleidung um einen zertifizierten Artikel handelt, darf das Aufbringen von Firmenlogos oder Emble men niemals zum Verlust der Baumusterprüfung und zur Ein schränkung der Schutzwirkung führen. – Der Unternehmer muss auch nach der Anschaffung der PSA deren uneingeschränkte und dauerhafte Schutzfunktion si cherstellen. – Pflegehinweise der Hersteller sind unbedingt zu beachten, da ansonsten die schützenden Elemente beschädigt oder sogar zerstört werden können. – Reparaturen dürfen nur mit Originalmaterial – also Garn, Knöpfen, Reißverschlüssen – unter Berücksichtigung der Ver arbeitungsweisen des Konfektionärs durchgeführt werden.
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Unseren Service können Sie sehen. Ihr Team spürt ihn. Mietberufskleidung von DBL. Wir beschaffen, holen, bringen und pflegen Ihre Berufskleidung. Individuell, pünktlich und zuverlässig. Testen Sie unser Angebot. Rufen Sie an unter 0800/3103110.
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Mit Transparenz zu mehr Effizienz: Betriebsmittelverwaltung mit Hilti ON!Track Mit ON!Track bietet Hilti eine Komplettlösung zur einfachen Verwaltung von Betriebsmitteln, die herstellerunabhängig und -übergreifend mittels RFID- und Barcode Scanner erfasst und eindeutig identifiziert werden können. Die Cloud-basierte Software stellt die zentrale und synchrone Speicherung der Daten sicher, die über das Internet oder Smartphone jederzeit abgerufen werden können. Viele Profis am Bau stehen vor der Herausforderung, den Überblick über ihre Betriebsmittel zu behalten: Wer befindet sich mit welchen Werkzeugen auf welcher Baustelle? Bei welchen Geräten steht eine Wartung oder Sicherheitsprüfung an? Welche Verbrauchsmaterialien müssen nachbestellt werden und wie viele Gebrauchsmittel wie beispielsweise Schalungstafeln sind auf welcher Baustelle? Wer auf diese und ähnliche Fragen rasch und verlässlich eine Antwort parat hat, steigert seine Produktivität, vermeidet den leider hinlänglich bekannten Schwund auf Baustellen ebenso wie das Horten von Geräten und beschleunigt seine Inventur. Mit mehr als einem Jahrzehnt Erfahrung in der professionellen Verwaltung von Betriebsmitteln über das Flottenmanagement hat Hilti gemeinsam mit Kunden eine Software entwickelt, die den Verlauf sämtlicher Betriebsmittel der Bauindustrie und in der Produktion unabhängig vom Hersteller transparent dokumentiert und auf die Bedürfnisse der Gewerke angepasst ist. Hilti ON!Track ist seit Anfang 2015 bei ausgewählten Kunden im täglichen Einsatz und seit Januar 2016 deutschlandweit verfügbar.
Bild 2. Die RFID-Technologie eignet sich besonders zum Einsatz auf Baustellen. Mit einem speziellen Scanner werden die Funketiketten ausgelesen und sämtliche Daten über eine Cloud-Lösung zentral, sicher und synchron gespeichert
Die einzelnen Betriebsmittel oder ganze Einheiten von Materialien werden mit einem spezifischen RFID-Tag (strom unabhängiges Funketikett) sowie einem integrierten Barcode gekennzeichnet, die speziell für den Baustellen-Alltag
besonders robust und widerstandsfähig sind. Über den Hilti RFID-Scanner werden diese Funketiketten dann flexibel und ortsunabhängig ausgelesen oder über den Barcode im Smartphone erfasst. Die Software selbst basiert auf einer Cloud-Lösung, so dass weder eine Installation noch manuelle Updates notwendig sind und die Betriebsmittelverwaltung über die Web-Anwendung ebenso wie von mobilen Geräten von unterwegs vorgenommen werden kann. Auf diese Weise sind sämtliche Daten zentral, sicher und synchron gespeichert. Verschiedene verantwortliche Mitarbeiter können als registrierte Nutzer diese Daten dann rund um die Uhr ortsunabhängig abrufen. Zudem werden auch Standorte, Betriebsmittelgruppen oder Rückgabefristen im System hinterlegt. Des Weiteren übernimmt ON!Track die Erinnerung an Serviceprüfungen und Zertifikate, damit Sicherheits- und Planungsprozesse termingerecht eingehalten werden und effizient durchgeführt werden können.
Bild 1. Die Mitarbeiter im Lager müssen keine Listen mehr führen – die benötigten Betriebsmittel werden einfach über einen RFID-Scanner in der Hilti ON!Track Software erfasst
Bild 3. Ein integrierter Barcode ermöglicht auch das Auslesen über ein Smartphone. Manche Materialien werden als Einheiten unter einem Barcode zusammengefasst
Materialverwaltung leicht gemacht
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Spezialist erstellt dann ein individuelles Konzept bevor er anschließend die Implementierung und Schulung der Software überwacht und begleitet. Natürlich beinhaltet der Hilti Service auch nach Inbetriebnahme von ON!Track die Betreuung durch den Spezialisten vor Ort, den telefonischen Kundenservice oder über Hilti Online.
Die RFID Technologie
Bild 4. Eine klare Struktur der ON!Track Software sorgt für mehr Nutzerfreundlichkeit (Fotos: Hilti)
Verlässlicher Service Ähnlich wie beim Flottenmanagement steht Hilti den Kunden auch bei der Planung und Prozessberatung für das Betriebsmittelmanagement mit ON!Track unterstützend zur Seite. So kann auf Wunsch zunächst der Bedarf an einer Verwaltung der Betriebsmittel analysiert werden. Ein Hilti
Bei der Verwaltung von Betriebsmitteln gibt es verschiedene Ansätze, Informationen zu übertragen. Neben den bewährten Barcodes, die über das Smartphone ausgelesen werden können, nutzt Hilti ON!Track die RFID (Radio Frequency Identification) Technologie, also eine Identifizierung über Funkwellen. Hilti RFID Tags sind besonders robust und damit ideal für den Einsatz auf Baustellen. Außerdem lassen sich die Daten mit dem RFID-Scanner auslesen, ohne dass eine direkte Sichtverbindung notwendig ist (z. B. Scannen durch einen Gerätekoffer). Der RFID Scanner wurde von Hilti besonders robust und baustellentauglich ausgelegt und verfügt über einen Touch Screen zur intuitiven Eingabe der Daten.
www.hilti.de/on-track
SICHERHEIT BEDEUTET … entspannt Pause machen.
Zu wissen, dass Ihre Baustelle bestens gegen Diebstahl geschützt ist, beruhigt alle Verantwortlichen. Schützen Sie Ihre Investitionen einfach und zuverlässig mit BauWatch – dem Vorreiter für Baustellensicherung. Erfahren Sie mehr: www.bauwatchbausicherung.de
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Revolution in Rekordzeit – Tell Bau GmbH setzt auf Zeiterfassung mit 123erfasst.de 1946 im ostfriesischen Norden als Pflasterunternehmen gegründet, beschäftigt die Tell Bau GmbH heute ca. 250 Mitarbeiter an vier verschiedenen Standorten und bietet ein breites Angebotsspektrum: Tell Bau ist im Straßenbau tätig, setzt Projekte im Tief- und Hochbau um und konstruiert Sportanlagen und Küstenschutzlösungen. Einer der Gründe für diese Entwicklung: Die kontinuierliche Bereitschaft zur Innovation. Und das bedeutet auch die fortwährende Optimierung der internen Arbeitsabläufe. Nachdem die Tell Bau GmbH in den letzten Jahren bereits das gesamte Rechnungswesen digitalisiert hatte, war eine digitale Zeiterfassungslösung der logische nächste Schritt: „Zum Zeitalter der Smartphones gehört einfach auch eine zeitgemäße, mobile Zeiterfassung“, sagt Marco Schoolmann, Controller und Einkäufer bei der Tell Bau GmbH und Hauptverantwortlicher für die Umstellung auf die mobile Zeiterfassungslösung.
Mögliche Schwierigkeiten frühzeitig erkannt Ende Juli 2015 entschied sich die Tell Bau GmbH für das mobile Zeiterfassungssystem 123erfasst.de. Angesichts des breiten Funktionsspektrums der Software entschloss sich die Tell Bau GmbH, sich zunächst auf die Zeiterfassung, das Gerätemanagement und die Fotodokumentation zu konzentrieren. Bis zum Jahresende erfolgte die Erfassung der Zeiten parallel, also sowohl über die Software als auch weiterhin konventionell auf Papier – wobei letztere bis Ende 2015 die Datengrundlage für die Buchhaltung geblieben ist. Mögliche Schwierigkeiten bei der Umstellung konnten so frühzeitig erkannt und durch Nachschulungen und VorOrt-Gespräche direkt behoben werden. Nachdem Stichproben in der Testphase bereits gezeigt hatten, dass 123erfasst. de reibungslos mit der im Büro genutzten BRZ-Software zusammenarbeitet, erfolgte mit Beginn des neuen Jahres die endgültige Umstellung: Seit dem 1. 1. 2016 gehört die Zeit erfassung per Papier bei Tell Bau endgültig der Vergangenheit an.
Bild 1. Mobile Zeiterfassung auf der Baustelle mit 123erfasst.de
Grundlage der Zusammenarbeit bleibt das Vertrauen Den jüngeren Mitarbeitern fiel der Umgang mit Smartphone und App dabei naturgemäß leichter. „Erzählen Sie mal einem 62-jährigen Polier, der seine Arbeitszeit seit über 40 Jahren auf Papier erfasst, dass er das alles auf einmal per Smartphone zu erledigen habe“, beschreibt Schoolmann anfängliche Schwierigkeiten bei der Umstellung. Mittlerweile hat sich 123erfasst.de aber fest im Arbeitsalltag etabliert: Die Mitarbeiter schätzen die Möglichkeit, Probleme auf der Baustelle über die Fotodokumentation unmittelbar mit Bauleiter und Bauherrn abstimmen
Vorgezogene Generalprobe Und so lief die Umstellung ab: Ursprünglich war geplant, 123erfasst.de von nur zwei bis drei Kolonnen testen zu lassen. Aber bereits nach einem Monat wagte das Unternehmen die Generalprobe und erweiterte den Test auf alle vier Standorte und alle ca. 200 gewerblichen Mitarbeiter. „Das einfache Handling der App hat uns diese Entscheidung leicht gemacht“, so Schoolmann. „Aber eine so zügige und umfassende Umstellung war dennoch eine Energieleistung, keine Frage.“ Neunzig einsatzbereite Smartphones wurden an die Mitarbeiter verteilt, so dass zu jeder Kolonne immer mindestens ein Erfasser gehört, der die Daten für sich und seine Mitarbeiter gebündelt erfasst. 15 Minuten Aufmerksamkeit erfordert die App am Tag, dann sind Zeiten, Geräte- und Wetterdaten erfasst und – wenn nötig – Fotos der Baustelle dokumentiert.
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Bild 2. Einfach, übersichtlich und schnell: die verschiedenen Funktionen von 123erfasst.de auf einen Blick
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Hilti ON!Track
MIT TRANSPARENZ ZU MEHR EFFIZIENZ Hilti ON!Track ist die Komplettlösung zur einfachen Verwaltung von Betriebsmitteln mithilfe von RFID und Barcode Tags. Hilti ON!Track bedeutet mehr Transparenz und höhere Produktivität beim Betriebsmitteleinsatz: Jede Minute, 24 Stunden am Tag und unabhängig vom Nutzer, Standort und Gerät.
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Bild 3. Übersichtliche Zeiterfassung
zu können, das Bautagebuch nicht mehr aufzuschreiben, sondern einzusprechen und direkte Einsicht in die eigenen Daten zu haben. Und auch die Bedenken mancher Mitarbeiter angesichts der GPS-Ortung konnte Schoolmann seinen Mit arbeitern nehmen: Die App ortet nur dann, wenn Daten übertragen werden. „Eine Komplettüberwachung unserer Mitarbeiter wollen wir nicht. Grundlage unserer Zusammenarbeit bleibt das Vertrauen. Die digitale Zeiterfassung dient uns vor allem als Arbeitserleichterung.“
(Fotos/Abb: 1 Frank Ossenbrink, ©123erfasst.de, 2 + 3 123erfasst.de)
Gerade einmal sechs Monate hat die Umstellung auf das neue Zeiterfassungssystem benötigt – eine für ein Unternehmen dieser Größe beeindruckende Zeit, die selbst Marco Schoolmann überrascht hat: „Ich habe wirklich gedacht, dass eine enorme Zeit ins Land gehen müsste, bis die neuen Mechanismen greifen. Dass eine App, die so viel kann, so leicht zu bedienen ist, damit habe ich nicht gerechnet.“ www.123erfasst.de
„BauWatch“ bietet Baustellenüberwachung mit System Vermehrter Diebstahl und Vandalismus auf Baustellen rücken die Themen Überwachung und Schutz von Eigentum immer stärker in den Fokus. Unterschiedlichste Systeme – von Wachdiensten bis hin zu Kameraanlagen – sind zu diesem Zweck am Markt erhältlich. Im europäischen Ausland hat sich vor allem die mobile Überwachung durch videogestützte Geräte durchgesetzt. Diese Alternative hat den Vorteil, dass die Aufnahmen zur Überführung von Tätern beitragen sowie die Schadensregulierung bei der Versicherung erleichtern. Eine hohe Bildqualität und die präzise Erfassung der definierten Überwachungsbereiche sind dafür entscheidende Faktoren. Maibach Velen bietet hier mit BauWatch eine ganzheitliche und zuverlässig arbeitende Lösung an, die sich den speziellen Anforderungen am jeweiligen Einsatzort flexibel anpasst. „Klau am Bau“: Was früher häufig noch als Kavaliersdelikt abgetan wurde, entwickelt sich zu einem immer größeren
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Problem in der Bauindustrie – mit Schäden in Millionenhöhe. Viele Unternehmen stehen daher vor der Frage nach besserem Schutz für Werkzeuge, Baumaterialien, Fahrzeuge und andere Wertgegenstände. Da die Sicherung durch Schlösser oder die Einzäunung der Baustelle in vielen Fällen keine ausreichenden Maßnahmen sind, entscheiden sich viele Verantwortliche entweder für die Beauftragung eines Sicherheitsdienstes oder setzen auf die Überwachung der Baustelle mittels innovativer Technik.
Digitale Technik ist europaweiter Standard Vor diesem Hintergrund sind in den europäischen Nachbarländern insbesondere mobile Kamerasysteme bereits seit Jahren auf dem Vormarsch. Beispielsweise wird in den Niederlanden nahezu jede größere Baustelle damit ausgestattet, um im Bedarfsfall die Erfassung und Überführung
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Rund um den Bau – Maschinen, Fahrzeuge, Geräte etc.
Bild 1. In der Alarmzentrale von BauWatch werden die Livebilder rund um die Uhr kontrolliert und im Bedarfsfall die notwendigen Schritte eingeleitet
Bild 3. Die Ausstattung mit intelligentem Kamerasystem und Scheinwerfer macht BauWatch zu einem zuverlässigen Partner bei der Sicherung von Eigentum (Fotos: MAIBACH)
von Tätern zu beschleunigen. Zudem haben Kameras – im Vergleich zum Wachdienst – den entscheidenden Vorteil, dass der Schutz ohne Pause rund um die Uhr garantiert werden kann. Allerdings ist die professionelle, videogestützte Überwachung auch mit Herausforderungen verbunden, die herkömmliche Kameras meist nicht leisten können. Baustellen sind nachts meistens nur spärlich beleuchtet, deshalb ist hochauflösende Videotechnik zur Erfassung der Bereiche unverzichtbar. Außerdem müssen die Objektive vor Staub und Schmutz geschützt sein, damit die Überwachung lückenlos realisiert werden kann.
Betreuung und die Aufstellung der Geräte – meist schon wenige Stunden nach dem Erstkontakt – sind dabei der Schlüssel zu einem zuverlässigem und kompetenten Rundum-Service. Auch eine Beratung zur strategisch richtigen Platzierung wird durch den geschulten BauWatchServicetechniker vor Ort durchgeführt, um einen optimalen Schutz auf der Baustelle zu gewährleisten. Ein weiterer Vorteil: Die Kameras garantieren eine Reichweite von 80 m in alle Richtungen – so ist eine Überwachung von relativ großen Bereichen auch mit wenigen Geräten möglich.
Digitale Überwachung als ganzheitliche Lösung Daher wurde das Kamerasystem BauWatch vollständig auf die Bedürfnisse von Baustellen ausgerichtet. Persönliche
Bild 2. Auch bei Nacht bietet BauWatch qualitativ hochwertige Aufnahmen
Aktive Eingriffsmöglichkeit in Echtzeit Zudem hat die Bereitstellung von qualitativ hochwertigen Aufnahmen bei „BauWatch“ höchste Priorität. Im Gegensatz zu vielen anderen Systemen, die meist eher zur Abschreckung dienen und im Ernstfall häufig nicht zuverlässig funktionieren, liefern die Kameras von Maibach Velen sehr gute Livebilder. Wenn die intelligente Detektionssoftware eine unerwünschte Person oder ein Fahrzeug auf der Baustelle entdeckt, sendet das Gerät einen Alarm an die Leitzentrale von BauWatch. Dort entscheiden die Mitarbeiter, ob tatsächlich eine Gefahr vorliegt und leiten gegebenenfalls die mit den Baustellenverantwortlichen abgesprochenen Schritte ein. So können Täter beispielsweise über Mi krophone angesprochen und die Polizei rechtzeitig informiert werden. Nach einer Tat können dem Kunden die entscheidenden Videosequenzen auch zur Verfügung gestellt werden. Dieser einzigartige Service konnte in der Vergangenheit schon zum polizeilichen Ermittlungserfolg beitragen sowie die Vorgänge bei Versicherungen erheblich beschleunigen. www.bauwatchbausicherung.de
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Sicherheit – ganz konkret Seit 1. Juni 2015 gilt eine neue Betriebssicherheitsverordnung. Sie regelt die wichtigsten Maßnahmen für den sicheren Einsatz von Arbeitsmitteln. Von insgesamt 81 tödlichen Arbeitsunfällen im letzten Jahr passierten 27 im Zusammenhang mit der Verwendung von Arbeitsmitteln. Mit entsprechenden technischen und organisatorischen Maßnahmen, wie dem Bereitstellen geeigneter Arbeitsmittel, der Prüfung von Schutzeinrichtungen vor der Verwendung und der Unterweisung von Mitarbeitern anhand einer Betriebsanweisung, wären viele dieser Unfälle nicht passiert. Genau da setzt die neue Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV 2015) an. Für die Unternehmen der Bauwirtschaft und der baunahen Dienstleistungen sind besonders der Abschnitt zwei und die drei Anhänge der Verordnung von Bedeutung: Im Abschnitt zwei werden die Anforderungen zur Durchführung, Aktualisierung und Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung zusammengefasst, allgemeine Schutzmaßnahmen vorgegeben und die Anforderungen an Qualifikation und Unterweisung von Beschäftigten konkretisiert. Die bisherige „befähigte Person“ wird jetzt durch eine „fachkundige Person“ mit Fachkenntnissen für bestimmte Aufgaben und eine „zur Prüfung befähigte Person“ mit Fachkenntnissen ausschließlich für die Prüfung von Arbeitsmitteln ersetzt. Die Anforderungen an die Berufsausbildung, Berufserfahrung oder Teilnahme an Schulungen dieser Personen bleiben unverändert. In den drei Anhängen der Verordnung sind folgende Themen geregelt:
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–– Anhang 1: Details für „bestimmte Arbeitsmittel“ wie selbstfahrende Arbeitsmittel zum Beispiel Flurförderzeuge, Arbeitsmittel zum Heben von Lasten oder für zeitweilige Arbeiten auf hoch gelegenen Arbeitsplätzen wie Leitern, Gerüste. –– Anhang 2: Prüfvorschriften für „überwachungsbedürftige Anlagen“ wie Aufzugsanlagen, Druckanlagen oder Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen. –– Anhang 3: Neu in die Verordnung aufgenommen wurden Prüfvorschriften für „bestimmte Arbeitsmittel“ wie Krane und (kleinere) Flüssiggasanlagen, die bisher in Vorschriften der Unfallversicherungstr.ger geregelt waren (zum Beispiel DGUV Vorschrift 52 „Krane“, ehemals BGV D6).
Zentral: die Gefährdungsbeurteilung Die wesentlichen Anforderungen zur Durchführung, Aktua lisierung und Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung sind: –– Fachkunde Jede Gefährdungsbeurteilung muss fachkundig erstellt werden. Wenn der Arbeitgeber selbst nicht die entsprechenden Fachkenntnisse hat, kann er sich beispielsweise von seiner Fachkraft für Arbeitssicherheit fachkundig beraten lassen.
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–– Eignung Bereits bei der Auswahl und Beschaffung muss berück sichtigt werden, dass das Arbeitsmittel für die vorgesehene Verwendung geeignet ist. Dabei sind nach der BetrSichV 2015 jetzt auch ergonomische Aspekte und psychische Belastungen zu berücksichtigen. –– Gefährdungen Die neue Verordnung fordert, dass neben Gefährdungen aus der „Arbeitsumgebung“ künftig auch Gefährdungen aus dem „Arbeitsgegenstand“ berücksichtigt werden. Doch auf Baustellen sind die konkreten Bedingungen nicht immer von vornherein klar. Auch gewerkeübergreifende Gefährdungen sind zu berücksichtigen. Beispielsweise muss schon im Vorfeld geklärt werden, ob die Lüftung im Keller einer Baustelle ausreichend ist, ob das Betreten des Gefahrenbereiches einer Maschine ausgeschlossen werden kann oder ob das zu bearbeitende Material quarz- oder asbesthaltig ist. Wenn es beim Einsatz von Arbeitsmitteln signifikante Unfälle- oder Berufskrankheiten gibt, muss der Arbeitgeber dies bei der Erstellung und Aktualisierung seiner Gefährdungsbeurteilung berücksichtigen. So gibt es für bestimmte Arbeitsmittel dazu Bekanntmachungen des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) oder Empfehlungen der BG BAU, die aufgrund des Unfallgeschehens entstanden sind: Beispielsweise für Flurförderzeuge, Tieflader mit hydraulisch betriebenen Auffahrrampen, Eintreibgeräte ohne Einzelschusssicherung und rückwärtsfahrende Baumaschinen. –– Informationen Zur Erstellung der Gefährdungsbeurteilung kann der Arbeitgeber neben dem staatlichen und berufsgenossenschaftlichen Regelwerk vor allem die Herstellerinformationen verwenden, etwa die Bedienungsanleitungen.
Bild 3. Bauaufzüge sind „überwachungsbedürftige Anlagen“, die regel mäßig geprüft werden müssen
–– Prüfungen Wie bisher dürfen Arbeitsmittel nur verwendet werden, wenn die im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung fest gelegten Prüfungen durchgeführt wurden. Für die meisten Arbeitsmittel muss der Arbeitgeber dabei Art, Umfang, Fristen und erforderliche Qualifikation des Prüfers festlegen. Mit dem Gefahrenpotenzial eines Arbeitsmittels erhöhen sich auch die Anforderungen an die Prüfungen. –– Neu: Inaugenscheinnahme Dieser neue Begriff stellt klar, dass es sich nicht um eine Prüfung handelt, sondern um eine arbeitstägige Kontrolle des Arbeitsmittels, die der Beschäftigte vorzunehmen hat, zum Beispiel bei einem Hammer. –– Prüfpflichtige Arbeitsmittel Nach wie vor muss eine „zur Prüfung befähigte Person“ die Prüfung des Arbeitsmittels vor der Verwendung durch führen, wenn die Sicherheit eines Arbeitsmittels von der richtigen Montage abhängt, beispielsweise bei Gerüsten oder wenn Arbeitsmittel schädlichen Einwirkungen unterliegen, etwa durch mechanische Beanspruchung eines elektrischen Betriebsmittels, oder wenn die Sicherheit nach Instandsetzung oder nach Änderungen beeinträchtigt ist. Die Prüfung muss dokumentiert werden. –– Neu: maximale Prüffristen Neu aufgenommen wurden maximale Prüffristen für bestimmte Arbeitsmittel wie Krane und kleine Flüssiggas anlagen. Die Prüfung erfolgt durch einen „Prüfsachverstän digen“ oder durch eine „zur Prüfung befähigte Person“. –– Überwachungsbedürftige Anlagen Dazu zählen beispielsweise Aufzüge, Baustellenaufzüge oder Fassadenbefahranlagen. Die Prüfungen erfolgen durch eine „zur Prüfung befähigte Person“ oder eine zugelassene Überwachungsstelle.
Bild 2. Die Sicherheit eines Gerüstes hängt auch von der richtigen Montage ab. Der Arbeitgeber muss sicherstellen, dass vor der erstmaligen Verwendung des Gerüstes eine Prüfung durch eine „zur Prüfung befähigte Person“ stattfindet
–– Prüfung vor der erstmaligen Verwendung Vor der erstmaligen Verwendung eines Arbeitsmittels ist die Wirksamkeit von Schutzmaßnahmen zu prüfen. Diese Prüfung kann jedoch entfallen, wenn bereits eine Prüfung durch eine „zur Prüfung befähigte Person“ durchgeführt wurde.
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–– Vereinfachte Vorgehensweise Für einfache Arbeitsmittel kann unter bestimmten Voraussetzungen (unter anderem bestimmungsgemäße Verwendung, keine zusätzlichen Gefährdungen durch die Arbeitsumgebung, durchgeführte Prüfungen) auf weitere Maßnahmen verzichtet werden. Die Voraussetzungen zur „Vereinfachten Vorgehensweise“ und die Schutzmaßnahmen müssen allerdings dokumentiert werden. Bild 4. Werden einfache Arbeitsmittel wie eine Baustedenkreissäge neu in Betrieb genommen, ist eine vereinfachte Vorgehensweise in der Dokumentation möglich (Fotos: 1 Scherhaufer, 2 Mirko Bartels, iStockphoto, 3–4 BG Bau)
Weitere Schutzmaßnahmen
–– Überprüfung Wenn neue Erkenntnisse, beispielsweise aus dem Unfall geschehen, vorliegen, ist eine anlassbezogene Überprüfung der Gefährdungsbeurteilung durchzuführen.
–– Besondere Betriebszustände Viele Unfälle passieren nicht im Normalbetrieb, sondern wenn besondere Betriebszustände vorliegen. So werden etwa bei Reparaturarbeiten an Maschinen oder beim Aufund Abbau von Gerüsten manchmal Schutzmaßnahmen ganz oder teilweise außer Betrieb gesetzt. Hier sind vom Arbeitgeber andere geeignete Maßnahmen zu treffen. Diese Arbeiten dürfen nur von fachkundigen Personen durch geführt werden. Bei Instandhaltungen sind die Beschäftigten zu beauftragen und zu unterweisen.
–– Dokumentation Wie bisher müssen Gefährdungen, die entsprechenden Schutzmaßnahmen dazu und Prüfungen der Arbeitsmittel in der Dokumentation angegeben werden. Das kann auch in elektronischer Form erfolgen. Eine fehlende Dokumentation kann als Ordnungswidrigkeit geahndet werden.
–– Nutzung Schutzeinrichtungen Vorhandene Schutzeinrichtungen und Persönliche Schutz ausrüstungen müssen verwendet werden. Erforderliche Schutz- oder Sicherheitseinrichtungen müssen funktionsfähig sein und dürfen nicht manipuliert oder umgangen werden.
Auf der Suche nach dem Gleichgewicht Karl-Eugen Kurrer Geschichte der Baustatik Auf der Suche nach dem Gleichgewicht 2., stark erweiterte Auflage 2015. ca. 1200 S. ca. € 109,–* ISBN 978-3-433-03134-6 Auch als erhältlich
Was wissen Bauingenieure heute über die Herkunft der Baustatik? Wann und welcherart setzte das statische Rechnen im Entwurfsprozess ein? Wir wissen viel über die Hervorbringung und Entfaltung von Bauformen, während die Phasen der Entwicklung von Berechnungsmethoden und -verfahren für die Mehrheit der Bauingenieure unbekannt sind. Das vorliegende Buch zeichnet die Entstehung von Statik und Festigkeitslehre als die Entwicklung vom geometrischen Denken der Renaissance über die klassische Mechanik bis hin zur modernen Strukturmechanik nach.
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Ernst & Sohn Verlag für Architektur und technische Wissenschaften GmbH & Co. KG
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–– Zusammenarbeit mehrerer Betriebe Besteht bei der Verwendung von Arbeitsmitteln eine erhöhte Gefährdung von Beschäftigten anderer Arbeitgeber, müssen die Arbeitgeber für die Abstimmung der jeweils erforderlichen Schutzmaßnahmen schriftlich einen Koordinator bestellen. Diese Koordinierungspflicht ist nicht neu. Die Forderung, eine Person zu bestimmen, die die Arbeiten zur Vermeidung einer möglichen gegenseitigen Gefährdung abstimmt, ergibt sich auch aus dem Arbeitsschutzgesetz und der DGUV Vorschrift 1. Zur Abwehr besonderer Gefahren ist diese Person mit einer entsprechenden Weisungsbefugnis auszustatten. –– Notfallmaßnahmen Der Unternehmer muss sicherstellen, dass Beschäftigte bei einem Unfall oder im Notfall unverzüglich gerettet und ärztlich versorgt werden. Die notwendigen Informationen über Maßnahmen bei Notfällen und Rettungsdienste müs sen zur Verfügung stehen. –– Unterweisung Gefährdungen, Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln bei Unfällen müssen wie bisher Teil der Unterweisung sein. Das Datum der Unterweisung und die Namen der Unterwiesenen sind schriftlich zu dokumentieren. –– Betriebsanweisung Für einfache Arbeitsmittel, für die nach dem Produktsicherheitsgesetz keine Gebrauchsanleitung mitgeliefert werden muss, ist keine Betriebsanweisung zu erstellen. Wenn die mitgelieferte Gebrauchsanleitung alle relevanten Informationen enthält, kann diese auch als Betriebsanweisung verwendet werden.
–– Beauftragte Beschäftigte Wenn die Verwendung von Arbeitsmitteln mit besonderen Gefährdungen verbunden ist, dürfen diese nur von hierzu beauftragten Beschäftigten verwendet werden.
Arbeitsschutzprämien der BG BAU Damit geeignete Arbeitsmittel eingesetzt und sichere Maßnahmen umgesetzt werden, unterstützt die BG BAU ihre Mitgliedsbetriebe mit Arbeitsschutzprämien. Dazu gehören beispielsweise Maßnahmen wie die Nachrüstung von Baumaschinen mit Kamera-Monitor-Systemen, die Beschaffung von Podestleitern und Montageschutzgeländern für Gerüste oder die Unterstützung bei der Qualifizierung von Beschäftigten durch besonders geeignete Schulungsstätten wie ZUMBau. Martin Hackmann Weitere Infos – TRBS 1111 Gefährdungsbeurteilung und sicherheitstechni sche Bewertung – TRBS 1201 Prüfungen von Arbeitsmitteln und überwachungs bedürftigen Anlagen – TRBS 1203 Befähigte Personen – BekBS 1113 Beschaffung von Arbeitsmitteln – BekBS 1114 Anpassung an den Stand der Technik bei der Verwendung von Arbeitsmitteln Bei dem Beitrag handelt es sich um einen Nachdruck aus der BG BAU aktuell. www.baua.de
Frauenrath baut „Tor zum RWTH Campus Melaten“ Die Heinsberger Unternehmensgruppe Frauenrath ist ein versierter Komplettanbieter rund ums Bauen mit großer Tradition. Als eines der führenden mittelständischen Bauunternehmen im Rheinland vereint Frauenrath seit über 150 Jahren und in fünfter Generation familiengeführt zahlreiche Gewerke unter einem Dach. Mit ca. 400 ebenso engagierten wie hochqualifizierten Mitarbei terinnen und Mitarbeitern an den beiden Standorten in Heinsberg und im sächsischen Bretnig verfügt Frauenrath über ein umfassendes Leistungsspektrum und ist bundesweit im Einsatz. Ob Projektentwicklung, schlüsselfertiger Hochbau oder Verkehrswege, ob Erdbau, Recycling oder Abbruch, ob Landschaftsbau oder Facility Management: Die sieben Unternehmen der Unternehmensgruppe Frauenrath bieten vielfältige Bau- und Dienstleistungen aus einer Hand und für den gesamten Lebenszyklus einer Immobilie: kompetent, flexibel und innovativ.
Zahlreiche große und kleine Bauvorhaben Aktuell führt Frauenrath (teils mit Partnern) zahlreiche große und kleinere Bauvorhaben durch: Mit west.side revi-
talisiert Frauenrath beispielsweise einen ehemaligen Industriestandort im Bonner Stadtteil Endenich. Unter dem Namen WohnenPlus setzt das Traditionsunternehmen zwei große Klimaschutzquartiere in Heinsberg und Erkelenz um. Beide Projekte hat die nordrhein-westfälische Landesregierung in das Programm „100 Klimaschutzsiedlungen in NRW“ aufgenommen. Maßgeblich beteiligt ist Frauenrath auch an der großangelegten Umgestaltung des Döppersberges in Wuppertal; das städtebauliche Jahrhundertprojekt ist derzeit eines der größten Bauvorhaben in ganz NordrheinWestfalen. Zudem hat Frauenrath zum Ende des vergangenen Jahres einen rund 2,5 Kilometer langen Bauabschnitt der A57 beim Kaarster Kreuz und das innovative NEWBlauhaus in Mönchengladbach, ein CO2-neutrales, hochmodernes Hochschulgebäude auf dem Campus der Hochschule Niederrhein, fertiggestellt. Im Rahmen ihrer lebenszyklus- und kundenorientierten Strategie tritt die Unternehmensgruppe Frauenrath als Investorin auch im Energiebereich auf und hat darüber hinaus zahlreiche PPP-Projekte erfolgreich realisiert, darunter das Romaneum in Neuss und zwei Feuer- und Rettungswachen in Dinslaken und Dortmund.
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Bild 1. Frauenrath baut in Aachen das imposante Auftaktgebäude im Cluster Biomedizintechnik auf dem RWTH Campus Melaten
Prestigeprojket Seit einigen Monaten sind die Planungen für ein weiteres großes Prestigeprojekt im Gange, der Bauantrag wurde gestellt: Nach intensiver Vorbereitung hat die Unternehmensgruppe Frauenrath im Frühsommer des vergangenen Jahres in einem europaweiten Investorenauswahlverfahren den Zuschlag für das spektakuläre Auftaktgebäude im Cluster Biomedizintechnik auf dem RWTH Campus Melaten erhalten. Das prägnante Bauvorhaben ist Bestandteil des großangelegten Ausbaus des RWTH Aachen Campus. Mit insgesamt 19 Forschungsclustern auf einer Gesamtfläche von 800.000 Quadratmetern wird hier in den nächsten Jahren eine der größten technologieorientierten Forschungslandschaften Europas entstehen. Zu den ersten sechs Startclustern zählen neben der Biomedizintechnik die Cluster Smart Logistik, Produktionstechnik, Photonik, Schwerlastantriebe und Nachhaltige Energie. Investorin ist die CampusTor GmbH, ein Unternehmen der Unternehmensgruppe Frauenrath. Generalübernehme rin für die Planung und Errichtung des hochmodernen Gebäudeensembles ist die A. Frauenrath BauConcept GmbH. Als Baukonzessionär der RWTH Aachen Campus GmbH, die als Tochtergesellschaft der RWTH Aachen und der Stadt Aachen die Planung, Umsetzung und Sicherstellung der gesamten Campus-Konzeption verantwortet, errichtet Frauenrath ein innovatives Lehr- und Weiterbildungsgebäude (LWG) der Medizinischen Fakultät der RWTH Aachen mit einem Investitionsvolumen von rund 20 Millionen Euro. Baubeginn für das erste Investorengebäude im Cluster Biomedizintechnik ist voraussichtlich im Frühjahr 2016, für die Fertigstellung sind rund 18 Monate vorgesehen. Neben der Unternehmensgruppe Frauenrath sind als Fachplaner die Ingenieurgemeinschaft TEN GmbH, die KEMPEN KRAUSE INGENIEURE GmbH sowie das Büro KRAFT.RAUM. an der Realisierung des Bauvorhabens beteiligt.
turbüros sop GmbH & Co. KG. Allein schon durch die herausragende Gestaltung und die exponierte Lage am Eingang zur Forckenbeckstraße im Süden des Campus Melaten und damit in unmittelbarer Nähe des Zentrums für Bio-Medizintechnik (ZBMT), des Centers for Biohybrid Medical Systems (CBMS), des Medizintechnischen Zen trums (MTZ) und der Uniklinik RWTH Aachen wird sich das auffallende Solitärgebäude als das „Tor zum RWTH Campus Melaten“ etablieren. Entstehen wird ein ebenso eleganter wie eindrucksvoller Kubus mit einer Seitenlänge von ca. 30 m, der vor allem der Ausbildung von Studierenden sowie der Weiterbildung von Ärzten und medizinischem Personal dienen wird. Durch das angemessene Raumangebot können insbesondere die Studienbedingungen für den Aachener Modellstudiengang Medizin verbessert werden. Denn für die frühe und optimale Verbindung von Theorie und Praxis, von Vorklinik und Klinik kommen neue Lehr-, Lern- und Prüfungsformen zum Einsatz, die einen erhöhten Platzbedarf erfordern. Teile der zahnmedizinischen Ausbildung sowie der
Außergewöhnliches Konzept Das städtebaulich und architektonisch außergewöhnliche Konzept stammt aus der Feder des Düsseldorfer Architek-
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Bild 2. Entstehen wird ein innovatives Lehr- und Weiterbildungsgebäude mit spektakulärer Architektur (Abb./Foto: Frauenrath)
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Masterstudiengang Biomedical Engineering werden hier ebenfalls durchgeführt. Der Gebäudekomplex wird auf einem unterirdischen und sieben oberirdischen Geschossen und rund 7.500 Quadratmetern Bruttogeschossfläche neben zahlreichen Büro-, Seminar- und Veranstaltungsräumen unter anderem auch ein Lernkrankenhaus für die medizinische Aus- und Weiterbildung beheimaten, dessen Lehrkonzept im europaweiten Vergleich einzigartig ist. Darüber hinaus verfügt das innovative Gebäude über ein Trainingszentrum mit Demonstrations-Operationssaal und einen Multifunktionssaal für bis zu 399 Personen. Im großzügigen Eingangsfoyer finden zudem eine Cafeteria, eine Lounge und eine Fachbuchhandlung Platz, im obersten Geschoß das Studiendekanat der Medizinischen Fakultät mit seinen 40 Mitarbeitern. Neben seiner zentralen Funktion als Lehr- und Lerngebäude wird der Neubau mit seinem einzigartigen Leistungsangebot auch Aufgaben als Ausstellungs- und Veranstaltungsort übernehmen. Gerade für Symposien, Gastvorträge oder Veranstaltungen der kooperierenden Industrie bieten sich ideale Bedingungen.
Außergewöhnliches Konzept Das Äußere des ca. 20 m hohen So litärs besteht kopfseitig aus großzü gigen Glasflächen und ist an den Giebelseiten mit einer filigranen, transparenten Haut aus einem metallisch-glänzenden Edelstahlgewebe überzogen, ähnlich den medizinischen Hightech-Materialien, die auch in der modernen Biomedizintechnik zum Einsatz kommen. Dieser markanten Außenhaut kommt allerdings nicht nur gestalterische Bedeutung zu, vielmehr dient sie auch als effi zienter Sonnen- und Lichtschutz. Die durchdachte Architektur greift damit sowohl ästhetisch als auch funktional die innovativen Forschungsinhalte des Clusters auf und unterstreicht selbstbewusst die Absicht der Hochschule, sich auch durch den RWTH Aachen Campus zu einer der welt-
weit führenden Technischen Universitäten zu entwickeln. Ein weiteres Highlight stellt das vollverglaste, lichtdurchflutete Atrium im Herzen des inversen Uförmigen Gebäudes dar. Für den Besucher schon von außen sichtbar sind hier die Brücken, Galerien sowie quergespannten Seminarräume und Lern- und Erholungslounges. Der außergewöhnliche Raumeindruck kreiert eine freundliche Atmosphäre und steht für Offenheit und Transparenz, für Kommunikation und Interdisziplinarität. Abgerundet wird der prägnante Gebäudekomplex schließlich durch seine einladende Außenanlage. Insbesondere die attraktiv gestalteten Grünflächen mit breiter, großzügiger Treppenanlage als Zugang in das Gebäude sorgen für einen hohen Aufenthaltswert und laden gerade in der wärmeren Jahreszeit zum Verweilen ein. Dem innovativen Architekturkonzept steht die intelligente Haustechnik mit Eisspeicher und Naturalwärme nicht nach. Der Eisspeicher im Erdreich gewährleistet in Kombination mit einer Wärmepumpe und Solarabsorbern eine energieeffi ziente Beheizung und Kühlung des Gebäudes. Ein unterirdisch verlaufender Luftbrunnen versorgt die Innenzonen und Galeriebereiche mit Frischluft und trägt sowohl im Winter als auch immer Sommer insbesondere zur Temperierung des großzügigen Atriums bei. „Die Freude über ein so außergewöhnliches Projekt ist natürlich groß“, wie Gereon Frauenrath, geschäftsführender Gesellschafter der Unternehmensgruppe Frauenrath, hervorhebt“, denn schließlich „ist die Umsetzung eines derart modernen, innovativen Lehr- und Wei ter bil dungszentrums für uns als Projektentwickler und Komplettanbieter aus der Aachener Region eine äußerst reizvolle Aufgabe. Durch eine Architektur mit besonderer Strahlkraft wird dieses Objekt zu einem echten Leuchtturmprojekt auf dem RWTH Aachen Campus.“ www.frauenrath-bau.de
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Wirtschaftlicher Arbeiten mit BIM 5D in der Infrastruktur Das digitale Planen und Bauen soll beginnend im Infrastruktur bereich bundesweit zum Standard werden. Durch ein grund legendes Umdenken der Unternehmen im Straßen- und Tiefbau können Wirtschaftlichkeit und Liquidität spürbar gesteigert wer den. Consultants mit Praxis- und IT-Know-how begleiten Mittel ständler aktuell bei Einführungsprojekten im Tiefbaubereich. Building Information Modelling (BIM), 3D-Laserscanning, Maschinensteuerung und Industrie 4.0 eröffnen dem mittelständischen Bauunternehmer neue Möglichkeiten, Prozesse zu vereinfachen und durch das Internet der Dinge grundlegend effizienter zu gestalten. Doch wie sieht im Anwendungsfall eine durchgängige IT-Unterstützung konkret aus? Projektleiter stellen in der Regel manuell Teilprojekte zu einem umfassenden Einsatzplan für das gesamte Unternehmen und beteiligte Subunternehmen zusammen. Dabei treten häufig Engpässe bei den Ressourcen und Doppelbelegungen auf, die zwangsläufig zu Verschiebungen im Gesamtprojekt führen. Kommt dann noch das Wetter oder ein technischer Defekt dazwischen, verschiebt sich oftmals der gesamte Ablaufplan. Auch nach der Fertigstellung kann erst abgerechnet werden, wenn der abzurechnende Teil nachweislich ausgeführt ist. Sind für einen bestimmten Zeitraum geplante Bauabschnitte nicht fertiggestellt, so fehlt den Unternehmen das Geld. Zwei zentrale Themen, bei denen eine 5D-Planung mit BIM-Modellen Abhilfe schaffen kann. Einige Bauunternehmen im Tiefbaubereich sowie im Straßen- und Tiefbau tätige Planungsbüros sehen hier verstärkt ihre zukünftigen Aufgabenfelder, andere warten ab. Statt einer verbesserten Wirtschaftlichkeit und Liquidität fürchten diese zunächst nur einen viel höheren Aufwand und Mehrkosten gegenüber der gewohnten, klassischen Arbeitsweise.
Neue Unternehmensstrategie Um in Zukunft wettbewerbsfähig zu bleiben, beschäftigen sich viele Unternehmen aus dem Mittelstand intensiv mit den neuen Arbeitsmethoden. Das bestätigt auch Andreas Dieterle, Produktmanager für den Bereich Infrastruktur bei der Stuttgarter RIB Software AG. Der Vermessungsingenieur und Softwarespezialist begleitet verschiedene Büros und Unternehmen im Tiefbausektor bei der Einführung in die neue Arbeitsweise mit 5D-Modellen. „Analog zum Hochbau ist es auch im Tiefbau mit der Implementierung einer BIM-fähigen Software nicht getan“, erklärt der Experte. „Die innovativen Unternehmen erarbeiten für den Umstieg eine klare Strategie und investieren in Ausund Weiterbildungsmaßnahmen der Mitarbeiter.“ Speziell für die modellorientierte Arbeitsweise mit iTWO offeriert RIB die Möglichkeit einer schrittweisen Einführung angepasst an die Belange eines mittelständischen Bauunter-nehmens. Zu diesem Zweck hat sich das Softwarehaus mit Stammsitz in Stuttgart unlängst um Branchenexperten verstärkt, die zuvor digitale Planungsund Bauprozesse in einem Bauunternehmen aktiv gestaltet und umgesetzt haben. Mit ihrer Erfahrung erstellen sie pas-
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sende, firmenspezifische Phasenkonzepte für den Einstieg in das modellorientierte Arbeiten. Es beginnt bei der Grundlagendefinition, bei der zunächst die neuen Arbeitsschritte im 3D-CAD-System definiert werden. Hierbei hat der Tiefbau- und Infrastruktursektor sogar leichte Vorteile gegenüber dem Hochbau, denn eine Projektbearbeitung in 3D ist bei diesen Projekten meist Standard. Nach einer exakten Nomenklatur und Definition der CAD-Elemente wird ein erstes Pilotprojekt durchgeführt. Bei diesem Pilotprojekt kommen die neuen modellorientierten Arbeitsmethoden zur Anwendung. Aus diesem resultiert am Ende ein für die Belange des Unternehmens abgestimmter, passender 5D-Content, der das Firmenwissen repräsentiert und als Fundament für die produktive Arbeit im Unternehmen dienen kann.
BIM-Modelle in der Infrastruktur auf dem Vormarsch Die Reformkommission „Bau von Großprojekten“ des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) positioniert BIM als zwingende Voraussetzung für Großprojekte und möchte gleichwohl vorbildhafte Impulse auch für kleinere Projekte sowie Bauvorhaben der Länder und Kommunen geben. Auch die Deutsche Bahn fordert ab 2017 modellbasierte Arbeitsweisen von ihren Geschäftspartnern. Aktuell begleiten die Stuttgarter Experten Pilotund Einführungsprojekte bei Ingenieurbüros und Bauunternehmen mit der Unternehmensplattform iTWO der RIB Software AG. Rechtzeitig wollen die Firmen startklar sein für die neue Arbeits- und Denkweise im Tiefbaubereich. Damit dieser Zug nicht ohne sie abfährt, diese Unternehmen einen strategischen Wettbewerbsvorteil haben und für sie die Auftragslage heute und in Zukunft gut ist, rüsten sich die Firmen intensiv für die modellbasiert geprägte Zukunft.
Im Modell korrigiert bevor auf der Baustelle Verzögerungen drohen Bereits in den ersten Projekten wird erkannt, dass modellorientiertes Arbeiten bereits in der Kostenermittlung signifikant schneller als in herkömmlichen Arbeitsweisen ist. Die ersten Firmen erkennen, dass nur durch strukturierte Elemente, Attribute und Volumenkörper ein für den Gesamtprozess geeignetes und zielführendes Modell entstehen kann. Sind diese Strukturen vorhanden, werden auf Grund der durchgängigen Unternehmenslösung und den daraus resultierenden Automatismen bei vielen weiteren Aufgaben und vor allem bei weiteren Projekten Arbeitsschritte reduziert und Ergebnisse bis zu 50 % schneller erhalten. Andreas Dieterle erklärt, wie das funktioniert: „Aus einem Volumenkörper lassen sich in iTWO mit einfachen Formeln zum Beispiel Flächen oder Kontaktlängen ableiten, die anhand von Vorlagen automatisiert Positionen zugewiesen werden. Ein zusätzliches Generieren von Flächen im CAD-Programm entfällt also. Die Fläche einer Abdichtung beispielsweise kann direkt aus dem Volumenkörper abgegriffen werden.“, erklärt er. „Das spart einerseits Zeit, da aus dem Modell mehr Informationen herausgeholt wer-
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Unsere Leistungen Zertifizierungen · Qualitätsmanagement-Systeme nach DIN EN ISO 9001 · SCC-Standard (Sicherheits-Certifikat-Contractoren) · BS OHSAS 18001 (Occupational Health- and Safety Assessment Series) · Umweltmanagement nach DIN EN ISO 14001 · Fremdüberwachung Kanalbau (gleichwertig zu RAL-GZ 961) · Rohrleitungsbau nach DVGW-AB GW 301 und DVGW-AB GW 302 · Fernwärmebau nach AGFW-AB FW 601 · Leitungstiefbau nach DVGW-AB GW 381 / AGFW-AB FW 600 / VDE-AR-N 4220 · Brunnenbau nach DVGW-AB W 120-1 · Geothermie nach DVGW-AB W 120-2 · Entsorgungsfachbetriebe nach EfbV · nachhaltige Gebäude nach BNB · Trägerzulassung Bildungsträger nach AZAV § 2 (Kooperation mit Partnern) Präqualifikation · Präqualifikation VOB gem. Leitlinie BMVBS · auftragsunabhängige Registrierung für Baumaßnahmen der FRAPORT AG weitere Dienstleistungen · Prüfung und Überwachung von Compliance-Maßnahmen · Seminare / Schulungen / Info-Veranstaltungen · Überwachungen für Verein Bauen mit IQ, Berlin und Bayern · Koordination der Aktion Meisterhaft · Dienstleistungen für RAL-Gütegemeinschaft Friedhöfe in Vorbereitung · Produktkettenzertifizierung (COC) nach FSC-Standard (Forest Stewardship Council) Akkreditierungen / Anerkennungen · DAkkS: Registriernummer: D-ZM-16004-01-00 (QM nach DIN EN ISO 9001, UM nach DIN EN ISO 14001, SGU nach SCC-Standard, Arbeits-, Sicherheits- und Gesundheitsschutz nach BS OHSAS 18001) · DAkkS: Registriernummer: D-ZE-16004-01-00 (Zertifizierung nach DVGW GW 301, GW 302, W 120, AGFW FW 601, Abwasser) · Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt Berlin: Technische Überwachungsorganisation i. S. § 56, Abs. 5 KrWG (Entsorgungsfachbetriebe) · Anerkannte Präqualifikationsstelle gemäß Leitlinie des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
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Zertifizierung Bau GmbH Kronenstraße 55-58 10117 Berlin Tel. 030 203 14 142 Fax 030 203 14 160 info@zert-bau.de www.zert-bau.de
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Rund um den Bau – Software
Bild 1. Bei einer modellbasierten Planung mit iTWO civil und iTWO 5D von RIB werden Volumenkörper sowie Flächen Positionen über Auswahlgruppen eindeutig zugeordnet. Grundlage für konsistente Daten über den gesamten Planungs- und Ausführungsprozess
Bild 2. Simulation: Vor dem Bau hilft eine Simulation in iTWO dabei, Bauzeiten realistisch einzuschätzen und den Ablauf zunächst virtuell durchzuspielen (Abb.: RIB Software)
den können als modelliert ist und sorgt zusätzlich für eine sichere Planung.“ Über den gesamten Bauprozess ist im Modell stets sichtbar, ob alle Planungen korrekt sind. Gibt es irgendwo Lücken? Wurde etwas vergessen? Beispielsweise fehlende Teilvolumina, aus denen Fehler in der Mengenberechnung resultieren. Das Modell zeigt Fehler auf, bevor sie die Kosten signifikant beeinflussen oder in der Bauausführung passieren und aufwändige und vor allen teure Nacharbeiten zur Folge haben.
Bauzeiten realistisch einschätzen Kommen wir zurück zur Planung von Bauabläufen: Durch eine konstruktive Zusammenarbeit des gesamten Projektteams an einem durchgängigen Modell können Bauabschnitte sowie Abrechnungszeiträume bereits zu einem frühen Zeitpunkt zielführend und optimal definiert werden. Vor dem Bau hilft eine Simulation dabei, Bauzeiten realistisch einzuschätzen und den Ablauf zunächst virtuell durchzuspielen. Gibt es fehlerhafte Verknüpfungen, so zeigt diese das Gesamtmodell direkt auf. Die Ausführungsplanung und das 5D-Modell können am Bildschirm gemeinsam betrachtet und beurteilt werden. Somit ist es für Verantwortliche einfacher, Änderungen im Modell und daraus resultierende Auswirkungen auf den Bauablauf und Mengen- und Massenbewegungen sofort gemeinsam zu planen und zu organisieren. Anders als ein Balkenplan kann ein solches Modell auch die Präsentation des Bauvorhabens grundlegend vereinfachen. Denn der Kunde sieht den gesamten Prozess – bei einer Spurerweiterung vom Rückbau bis zum Neubau. Der Ablaufplan ist visuell nachvollziehbar, wodurch die tatsächliche Bauzeit lückenlos dargestellt werden kann. Nicht zuletzt ein Plus für ein gutes Zusam-
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menwirken mit allen am Projekt Beteiligten, insbesondere mit dem Auftraggeber.
Integrierte Zusammenarbeit: An einem Strang ziehen Der Weg zum Ziel beginnt bei einer engen Zusammenarbeit und klar strukturierten Kommunikation aller am Projekt beteiligten Unternehmen und Abteilungen. Alle ziehen in Zukunft an einem Strang. Zum Beispiel werden in Bauunternehmen Vermessungsabteilungen und Abrechner an einem Tisch zusammensitzen. Weiter ist es für einen erfolgreichen und durchgängigen Gesamtprozess zielführend, Mitarbeiter aus Ingenieurbüros und Bauunternehmen zusammenzubringen. Denn nur dann, wenn übergreifend kooperativ mit e Teamgeist gearbeitet wird, entsteht ein intelligenter und vollintegrierter BIM-5D-Prozess, von dem am Ende alle profitieren. Andreas Dieterle: „Die Software arbeitet nur so inte griert wie ihre Anwender. Eine eindeutige und vor allem einheitliche Bezeichnung der im Modell vorhandenen Daten legt die Grundsteine für ein wirtschaftlicheres Arbeiten. Dieses Umdenken beginnt aktuell in fortschrittlich denkenden Unternehmen des Tiefbausektors.“ Qualifiziertes Personal für diese neuen Aufgaben wird schon jetzt ausgebildet. Moderne Bachelor- und Masterstudiengänge an der Hochschule für Technik in Stuttgart, der Hochschule für Technik, Wirtschaft und Gestaltung Konstanz oder der Justus-Liebig-Universität Gießen bereiten ihre Studierenden auf die neuen Herausforderungen im Infrastrukturmanagement vor. Verena Mikeleit www.rib-software.com
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Project Information Management: der Schlüssel für erfolgreiches Arbeiten im digitalen Zeitalter Oder einfach: Warum Sie jetzt aufhören müssen, Ihre Daten analog zu nutzen! Der Mensch ist ein Gewohnheitstier. Unser Verhalten wird ge steuert durch Routine. Wer kennt das nicht: wir nehmen immer den gleichen Weg zum Büro und auch der erste Griff zu Kaffee oder Tee gleicht sich tagtäglich. Auf der einen Seite ist das ein Vorteil, denn dadurch belasten wir unseren Denkapparat nicht unnötig. Wenn es aber darum geht, unser Verhalten zu verän dern, sind wir durch unseren Hang zur Routine schwer im Nach teil. Gefährlich wird es vor allem dann, wenn äußere Rahmenbe dingungen eine Veränderung der Abläufe zwingend erforderlich machen. Wenn wir plötzlich merken, dass das, was wir bislang getan haben, unter diesen Umständen einfach keinen Sinn mehr ergibt. Die Digitalisierung ist genau eine dieser Situationen. In rasantem Tempo verändert sie unser Arbeits-und Privat leben grundlegend. Viele vergleichen diesen Wandel zum Informationszeitalter mit der Erfindung der Dampfmaschinen und der darauffolgenden Industrialisierung.
Big Data – beim Generieren digitaler Daten sind wir groß Der Einzug der Technologie in unser Arbeitsleben in Form von Bits und Bytes ist gerade einmal zwei bis drei Jahrzehnte her; wir können uns heute aber kaum noch daran erinnern, wie wir unsere Arbeit ohne sie erledigt haben. Zuerst kamen die Computer, dann die Programme und mit ihnen Dateien, die bestimmte Informationen enthalten. Computer werden mittlerweile immer schneller und leistungsfähiger. Heute gekauft, morgen schon fast wieder veraltet. Programme werden ständig optimiert, Updates zieht man sich heute einfach über das Internet. Immer mehr Speicherplatz steht zur Verfügung, immer mehr Dateien können verarbeitet werden und schlussendlich bringen wir ein immer größeres Volumen an Informationen in ein digitales Format. Hatten Projekte vor zehn Jahren noch ein
Bild 2. Unser Problem …
(Abb.: Newforma)
Volumen von ca. 100 GB an Daten, so verzeichnen wir heute bei Newforma, einem weltweit führenden Lösungsanbieter für Project Information Management (PIM) Systeme, Volumen von bis zu 6,5 TB – und dieses Wachstumskurve steigt exponentiell weiter an. Big Data ist hier das Schlagwort, das heute sowohl im Arbeitsbereich als auch im Privatleben in aller Munde ist.
Big Risk – beim Umgang mit digitalen Daten schwingen wir noch die Keule Das Generieren digitaler Daten haben wir richtig gut in unser Leben und Arbeiten integriert – Schritt eins der Di-
Bild 1. Datenexplosion
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gitalisierung beherrschen wir. Bei der Digitalisierung geht es aber auch darum, wie wir konsumieren und mit diesen Daten umgehen. Genau an dieser Stelle werden wir zum Gewohnheitstier: Unser Umgang mit digitalen Daten ist noch immer analog. Früher gaben wir den papier-basierten Dokumenten Namen, legten diese in Mappen, Aktenordnern und -schränken nach einer bestimmten Logik ab. Heute benennen wir auf die gleiche Weise digitale Dateien und legen sie wiederum in einer bestimmten Logik in digitalen Mappen und Ordnern ab – sehr oft tragen diese die gleichen Namen wie damals. Warum tun wir das? Dahinter steckt ein Ziel oder vielmehr eine Hoffnung: Wir wollen die Informationen so aufbewahren, dass wir sie, wenn wir sie brauchen, auch sinnvoll nutzen können. Wenn dann, wie in jedem Projekt üblich, tagtäglich operative Fragen auftauchen, hoffen wir, Antworten schnell und zuverlässig zu finden. Wie in einem echten Archiv gehen wir an den „Aktenschrank“ und durchsuchen dort analog Ordner für Ordner, Mappe für Mappe, Dokument für Dokument – bis wir die Antwort finden oder auch nicht. Denn dieses Vorgehen funktioniert nur dann, wenn jede Datei ordentlich benannt und in der richtigen Mappe abgelegt wurde – und nur solange es die aktuelle Version der Datei ist und keine Duplikate existieren, die ein wenig vom Original abweichen. Im Laufe eines Projektes machen wir das natürlich nicht nur einmal am Tag, sondern unzählige Male, mit hunderttausenden digitaler Dokumente. Die Folgen sind für die Produktivität verheerend. Projektmitarbeiter, seien es Bauplaner, Architekten, Ingenieure oder Finanzer, verbringen laut eigenen Aussagen im Schnitt zwischen 30 und 120 Minuten am Tag nur damit, im digitalen Datendschungel nach Antworten auf operative Fragen zu suchen. Im digitalen Alltag ist das allein noch nicht einmal die größte Herausforderung. Vielmehr kommt noch die digitale Vervielfältigung der Daten hinzu. Z. B. versenden wir in einem Projekt einen Anhang an fünf weitere Projektmitglieder, haben die Datenmenge damit um ein Fünffaches gesteigert, fünf weitere Versionen dieses Anhangs in Umlauf gebracht und dadurch Duplikate und Redundanzen geschaffen. Die Folge ist, dass wir das Risiko für ein Projekt erhöhen, denn die Information existieren nun an unterschiedlichen Orten und können weitergeleitet werden. Sie können eine ganz einfache Probe machen: Messen Sie bei einem Ihrer Projekte die Menge der abgelegten Dateien und die dazugehörige Email-Kommunikation. Sie werden überrascht sein – und das nicht unbedingt im positiven Sinne … Der Inhaber eines bekannten Ingenieur unternehmens berichtete erst neulich, dass er bei einem großen, strategischen Projekt auf diese Weise feststellen musste, dass 90 % der wichtigen Daten in der E-Mail-Kommunikation samt Anhängen steckte. Tritt nun ein Problem auf und sucht man nach einem Verantwortlichen, steht man vor einem Berg unstrukturierter Daten. Hier geht es nicht allein darum, zu verstehen, welches Dokument welchen Inhalt hat, sondern vielmehr darum, welche Akteure zu welchem Thema wann und was kommuniziert haben. Der Schwachpunkt ist somit gar nicht die Information selbst, sondern die Kommunikation der Information. Viele Unternehmen stehen vor der im-
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mensen Herausforderung, diese Problematik zu lösen. Schaffen sie das nicht, steht im Streitfall eine Menge Geld auf dem Spiel.
Project Information Management – die Suche hat ein Ende Aussichtslos ist die Lage keineswegs, denn für diese Herausforderungen gibt es schon seit einiger Zeit sehr wohl eine Lösung: Project Information Management, kurz PIM. PIM-Lösungen wie jene von Newforma decken dabei zwei sehr wichtige Dimensionen ab. Dies betrifft zunächst einmal das Auffinden von Informationen: Mit einer PIMLösungen können Sie in einem Bruchteil von Sekunden Antworten auf operative Fragen innerhalb eines Projekts finden – ganz gleich, wo sich diese befindet, verteilt auf mehreren Servern, in verschiedenen Ordnern, im Anhang einer E-Mail, als Zip-File oder PDF. Der Datenbestand ist durchsuchbar, ohne die einzelnen Daten öffnen zu müssen. Denn digitales Konsumieren der digitalen Daten geht davon aus, dass jedes digitale Format intelligent und abfragbar ist, wenn man das entsprechende digitale Werkzeug dafür benutzt. Anwender können sich das wie eine Google-Suchanfrage vorstellen: Die Ergebnisse der Suche werden angezeigt und sie können diese betrachten, auch wenn sie die originäre Software dieser Dateien gar nicht besitzen. Kurzum, mit einer PIM-Lösung können Anwender direkte Fragen an die Datenbestände stellen und bekommen direkt eine Antwort anstatt mühsam Dateien suchen, öffnen und optisch durchsuchen zu müssen. Die zweite Dimension ist folgende: Eine PIM-Lösung ermöglicht es, die Antwort auf eine operative Frage zu bearbeiten und weiterzuleiten, ohne die originäre Datei zu verändern und/oder Duplikate und Redundanzen zu schaffen. Mit der PIM-Lösung von Newforma beispielsweise lassen sich sogar nur Teilinformationen einer Datei, die weiterzuleiten sind, mit sogenannten Markups bearbeiten. So kann man dann einen Teil eines Textes, einer Tabelle oder eines Planes kommentieren und gezielt an relevante Projektbeteiligte senden, meist via Link in einer EMail. Alle Empfänger schauen dann auf den gleichen Teil des Dokuments und lesen dieselben Markups, denn dieses Teildokument existiert nur einmal. Es werden keine Duplikate oder Redundanzen geschaffen, das Risiko ist also gleich Null. Es gibt in jedem Projekt sehr unterschiedliche Grade der Kommunikation – von sehr formell bis eher informell. Ein PIM-System muss das abbilden können. Die Lösung von Newforma erlaubt solche unterschiedlichen Formalitätsgrade und macht die Kommunikation der Informationen in allen Fällen sauber nachvollziehbar. Beispielsweise lassen sich mit Newforma Dokumentlisten so vorbereiten, dass sie automatisch periodisch abgelegt werden – u. a. in einem Projektraum, der von einem Bauherren gestellt wird – und ein dazugehöriger Report einschließlich eines Nachweises mit einer gezippten Kopie der Übertragung erstellt wird. So lässt sich problemlos nachweisen, was, wann, an wen geliefert wurde, wer es bekommen, heruntergeladen und geöffnet hat. Zudem kann das Anliefern von Dokumenten von anderen Beteiligten bestellt oder programmiert und auch daraus Aktivitäten abgeleitet werden.
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Vertrauen ist gut, Kontrolle noch besser Mit einer PIM-Lösung erhalten Unternehmen sowohl über ihre eigenen Informationen als auch über jegliche Aktivitäten um die Informationen herum – also z. B. die Kommunikation – die vollständige Kontrolle. Das gilt auch rückwirkend für bereits vergangene Projekte. Darüber hinaus verhindert eine PIM-Lösung das Entstehen von Informa tionsinseln, denn diese Kontrolle beschränkt sich nicht nur auf Projektbeteiligte, sondern kann jeder autorisierten Person im Unternehmen zugewiesen werden. So sind Projektinformationen nicht mehr Eigentum von einzelnen Projektbeteiligten, sondern sind und bleiben Eigentum des Unternehmens selbst. Das Project Management Institute bringt es sehr treffend auf den Punkt, wenn es schreibt, dass jedes Projekt zwei Outputs habe. Zum einen das Produkt selbst, also beispielsweise das Gebäude, das am Ende eines Projekts steht. Zum anderen die Informationen, die während des Projekts generiert wurden. Diese Informationen müssen in das PMO (Projekt Management Office) zurückfließen, um –– als Basis für den kontinuierlichen Verbesserungsprozess dienen zu können
–– nachweisbar zu machen, welche Informationen während des Projektes von wem und wann gesendet wurden –– zu belegen, wer in einem Projekt wann genau welche Entscheidung getroffen hat –– Sicherheit zu schaffen und so auch Jahre nach Projekt ende die gesamte Information in Sekundenbruchteilen auffindbar zu machen und vorzeigen zu können, z. B. im Falle eines Verfahrens Unternehmen, die immer noch analog mit ihren Daten umgehen, haben im digitalen Zeitalter daher immer schlechtere Karten. Denn in dem Maße, wie das Datenvolumen zunimmt, werden sie immer ineffizienter im Umgang mit dieser wachsenden Datenflut und vor allem immer hilfloser, wenn es darum geht, ihre korrekt geleistete Arbeit gegenüber anderen Projektbeteiligten nachzuweisen. Mit einer PIM-Lösungen hingegen können sie einen entscheidenden Schritt tun und anfangen, wirklich von der Digitalisierung zu profitieren.
www.newforma.com
Warum an Project Collaboration Software kein Weg mehr vorbei führt? Ganz einfach: Erfolg entsteht, wenn die Kommunikation stimmt. Aber im Informationsdschungel den Überblick zu behalten ist sogar für strukturierte Unternehmen heute eine der größten Herausforderungen. Effektive Project Information Management-Lösungen, wie die von Newforma, unterstützen Projektteams dabei, mit allen Arten von Informationen einfach umzugehen. Sie ermöglichen das Teilen, Zugreifen und Aktualisieren von projektrelevanten Daten und das unabhängig davon, wo die einzelnen Teammitglieder sich gerade befinden – vor Ort, im Büro oder unterwegs. Erfahren Sie, wie Sie das explosionsartige Wachstum von Projektinformationen sicher beherrschen können. Fordern Sie noch heute Ihr kostenfreies Exemplar unseres Whitepapers unter folgendem Link an:
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Mehr Transparenz mit bau-mobil
Neues Dashboard bau-mobil
Die Software bau-mobil von Connect2Mobile präsentiert sich in neuem Look & Feel: Die Softwareexperten aus Stadtlohn haben Oberfläche und Funktionen einem umfassenden Makeover un terzogen. Die aktuelle Version erlaubt ein vereinfachtes Hand ling und bringt mehr Komfort für ein schnelleres und effiziente res Arbeiten. Darüber hinaus verspricht der Softwarefabrikant aus dem Münsterland eine höhere Transparenz bei der Daten verarbeitung. Das neue bau-mobil ist seit Herbst 2015 erhältlich. Unternehmen, die bau-mobil bereits einsetzen, erhalten ein kos tenfreies Upgrade. Vorbild für die Software sind die aktuellen Microsoft- Office-Versionen. Anwender der Bürosoftware in Planung sowie Lohn- und Gerätebuchhaltung, die mit den Windows-Programmen vertraut sind, finden sich, so der Hersteller, auch mit bau-mobil schnell und einfach zurecht. Zu den überarbeiteten Features zählt ein intelligentes Berechtigungssystem, das eine detaillierte Benutzerverwaltung auf Knopfdruck ermöglicht. Lese- und Schreibrechte für verschiedene Aufgaben in Bauplanung und -management können mit nur wenigen Klicks zugeteilt und bei Bedarf erneut angepasst werden. Das neue Dashboard von bau-mobil gibt den Anwendern die Freiheit, die für ihre Belange relevanten Informationen des Baugeschehens beim Öffnen des Programms auf einen Blick zu erfassen. Ob Top-Baustellen laut Planung, aktuelle Ist-stände der Baustellen, anstehende Termine für Mitarbeiter oder Maschinen/Geräte, die Aufteilung der Arbeitsstunden oder Prüfstatus: Benutzer können aus einem Pool an Informationen diejenigen auswählen, die für ihre
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(Abb.: Connect2Mobile)
Aufgaben unmittelbar wichtig sind und diese direkt auf ihrer Startseite platzieren. Zusätzliche Erweiterungen sorgen für mehr Komfort in der täglichen Arbeit. Optimierte Formulare ermöglichen beispielsweise die Bearbeitung einer gesamten Kolonne in nur einem Schritt. Nicht zuletzt können Plandaten fortan vollständig in den Ist-Bereich transferiert werden – für eine verbesserte Zusammenarbeit und Kommunikation zwischen Disposition und Lohn-/Gerätebuchhaltung. Khaled Darwisch, Geschäftsführer der Connect2Mobile GmbH & Co. KG, über Ziel der neuen bau-mobilVersion: „Unsere App für mobile Geräte stand Pate für die Neurungen und Anpassungen unserer Bürosoftware. Vorarbeiter finden sich gewöhnlich sehr schnell mit der Anwendung zurecht. Auch unsere Lösung für das Büro wollten wir dahingehend optimieren, dass unsere Anwender das Handling schneller und besser verstehen und noch effizienter damit arbeiten können.“ bau-mobil ermöglicht den Import von Stammdaten aus sämtlichen, am Markt etablierten kaufmännischen Programme für die Baubranche: Ob Nemetschek bau finan cials, iTWO finance von RIB Software oder Programme für Baulohn, Anlagen- und Geräteabrechnung von BRZ.Software. Gleichsam lassen sich Bewegungsdaten aus bau-mobil in Systeme verschiedener Hersteller für Lohn- und Finanzbuchhaltung übertragen. Die offizielle Markteinführung erfolgte bereits im vergangenen Herbst. Verena Mikeleit www.connect2mobile.de
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BIM im Straßen- und Tiefbau Building Information Modeling als digitale Prozesskette von der Planung über Ausführung, Nutzung, Nutzungsänderung, bis zum Abriss eines Bauwerkes, ist in aller Munde. Versprochen werden mehr Qualität und Effizienz der Bauprozesse, projektübergreifend für alle Prozessbeteiligten der Wertschöpfungskette Bau. Dieses „Big BIM“ stellt dabei eine mächtige Herausforderung dar. Als Ein stieg plädieren viele Experten deshalb für eine Umsetzung zunächst in Teilbereichen. Hier hat sich der Begriff des „little bim“ etabliert. Danach bringt bereits BIM in Teilprozessen, wie beispielsweise die modellbasierte Kalkulation, Abrechnung und Fakturierung, sig nifikante Qualitäts-, Zeit-, Kosten- und Liquiditätsvorteile. Die aufgezeigten Beispiele beziehen sich bisher jedoch meist ausschließlich auf Szenarien im Hochbau. Besonders weit entfernt von BIM scheint der Straßen- und Tiefbau. Doch nur auf den ersten Blick, denn hier lässt sich sogar eine Vorreiterrolle erkennen.
Überzeugendes Erfolgsmodell für den Tiefbau Es viele gute Gründe für eine Bauunternehmung, den internen Bauprozess grundsätzlich zu hinterfragen. Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit, mehr Transparenz und nicht zuletzt Verbesserung der Liquidität sind dabei nur einige Argumente, die auch die Geschäftsleitung der Hermann Dallmann Straßen- und Tiefbau GmbH & Co. KG aus Bramsche in Niedersachsen veranlasste, über eine Optimierung der gesamten Prozesskette durch modellbasiertes Arbeiten nachzudenken. Wichtig war den Entscheidungsträgern des Traditionsunternehmens mit rund 350 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern dabei, dass die Lösung zur Modellentwicklung und -bearbeitung in die ERP-Bausoftware integriert ist und so keine Medienbrüche, beispielsweise bei Kalkulation oder Abrechnung gegeben sind. Als passende Lösung wurde BRZ.BIM-Tiefbau zur modellbasierten Mengenermittlung für alle Projektphasen eingeführt.
Vom Bestandsplan zur Abrechnung An erster Stelle entsteht der Bestandsplan. Über eine Verknüpfung von Objekten (Stückzahlen, Längen, Flächen,
Schächten, Haltung usw.) mit dem Leistungsverzeichnis kann auf einen Klick eine korrekte und schnell prüfbare REB-Abrechnung generiert werden. So werden beispielsweise Flächen automatisiert in Dreiecke aufgeteilt und im Plan vermaßt. Jedem so vermaßten Dreieck steht eine Ansatzzeile Formel 3 im REB Aufmaß gegenüber. Im konkreten Fall stellte Dallmann bereits kurz nach Einführung dieser Methode fest, dass Abrechnungen erstmals ohne Kürzung vom Auftraggeber freigegeben wurden und die Abrechnungsbeträge dementsprechend wesentlich schneller angewiesen wurden.
Effizient zum Angebot Im Unternehmen Dallmann erkannte man auch die Vorteile, die eine modellbasierte Mengenermittlung bereits in der Kalkulation zur Prüfung der Hauptmassen mit sich bringt. In der Regel werden 2D-Planunterlagen im Format PDF der Ausschreibung beigefügt. Zur Prüfung der LVMengen ist es oft ausreichend und schon sehr hilfreich, die Flächen und Längen überschlägig in 2D zu ermitteln. Tobias Farin, Abrechnungsleiter bei Dallmann, entwickelt im Kanalbau mithilfe der BIM-Tiefbau-Lösung in kurzer Zeit aus dem PDF ein korrektes 3D-Modell. „Als Anhaltspunkte dienen dazu die Texte in der Grafik mit Angaben über Sohl- und Deckelhöhen“, erläutert Tobias Farin. Die Plausibilität lässt sich ebenfalls unmittelbar im Modell prüfen, lange bevor der Fehler – im ungünstigsten Fall erst bei der Bauausführung – erkannt wird. Tobias Farin: „Haben sich zum Beispiel an irgendeiner Stelle Zahlendreher in die Vermaßung der Plangrundlage eingeschlichen, zeigt sich das sofort in der grafischen 3D-Darstellung.“ Auch im Erdbau oder bei Baugruben können, soweit die dritte Dimension als Text vorliegt, schnell und einfach exakte Modelle erstellt werden. Die dabei gewonnenen Erkenntnisse über die korrekten voraussichtlichen Abrechnungsmengen (VA-Mengen) bieten dem Unternehmen einen sofortigen Wettbewerbsvorteil für die Angebotserstellung, „denn der gesamte Prozess von Kalkulation bis Angebot funktioniert wesentlich schneller und genauer als nach der klassischen Vorgehensweise“, so Farin.
Einkauf und Arbeitsvorbereitung optimiert
Bild 1. Von Angebot bis Abrechnung: Durch das modellbasierte Arbeiten lassen sich exakte Mengen für alle Projektphasen ermitteln
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Wird dann der Auftrag gewonnen, kann Tobias Farin oder einer seiner Bauleiterkollegen aus dem Modell sofort Bestellmengen ableiten. Beispielsweise „kennt“ ein Kanalmodell in BRZ.BIM-Tiefbau alle benötigten Rohre, Abzweige, Gelenkstücke und Schachtbauteile einschließlich des spätesten Lieferdatums. Das Lieferdatum wird aus dem Bauzeitenplan in das 3D-Modell übernommen. So ist sogar eine „Just-in-Time“-Lieferung der Bauteile möglich. Dadurch wird weniger Lagerfläche benötigt und weniger Kapital
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Arbeiten mit Planänderungen
Bild 2. Tobias Farin, Abrechnungsleiter bei Dallmann, erstellt schnell und einfach aus dem 2D-Plan ein intelligentes 3D-Modell
gebunden. Auch die in vielen Unternehmen übliche Bestellung von Formstücken „auf Verdacht“, die dann nach Fertigstellung eingelagert und eventuell im Lager vergessen werden, schmälert den Gewinn. Eine exakte modellbasierte Planung im Rahmen der Arbeitsvorbereitung optimiert den Bauablauf und die Kosten bereits im Vorfeld.
Abschlagsrechnungen in Schlussrechnungsqualität Neben dem geplanten Fertigstellungstermin verwalten intelligente Modelle auch das tatsächliche Fertigstellungsdatum. Darüber können Abschlagsrechnungen auf Knopfdruck erstellt werden. Nur die Objekte, die fertig gestellt wurden, aber nicht früheren Abschlägen zugeordnet sind, werden mit hoher Qualität, das heißt mit hoher Wirklichkeitstreue abgerechnet. Dabei ist es flexibel möglich, Abschläge zunächst nach der Planungsgeometrie zu erstellen oder bereits zu jeder Abschlagsrechnung Änderungen nach Lage und Höhe, die im Kanalbau die Regel sind, ins Modell einzuarbeiten und bereits die Abschlagsrechnung in Schlussrechnungsqualität abzugeben, ganz ohne jeden Mehraufwand.
Gerade im Kanalbau ändern sich Geometrien besonders häufig: Es werden beispielsweise nicht dokumentierte Leitungen angetroffen oder die Lage von Leitungen ist anders als dokumentiert. Da Planer in der Regel Haltungslängen ohne Rücksicht auf die Lieferlängen von Rohren festlegen, werden Schächte oft auch verschoben, um Rohre nicht schneiden zu müssen. Auch hier bietet die modellbasierte Vorgehensweise Vorteile, da sämtliche Änderungen transparent nachvollziehbar sind. Nach Abschluss aller Arbeiten und Einarbeitung aller Änderungen steht ein korrektes 3DModell zur Verfügung, welches dem Bauherrn über Formate wie ISYBAU digital übergeben wird. Aus dem Modell wird ein digitaler Bestandsplan, zum Beispiel im Format DWG oder DXF exportiert. Die passende Abrechnung ist in der BRZ-Bausoftware hinterlegt und wird entweder gedruckt oder per Datenart 11 (DA11) zur Prüfung übergeben. „Ein Plus an Transparenz mit positiven Effekten auf die Zusammenarbeit mit Prüfern und Auftraggebern. Der Interpretationsspielraum wird geringer, sonst zeitaufwändige Diskussionen lassen sich im an jeder Stelle nachvollziehbaren Modell auf ein Minimum reduzieren“, resümiert Thorsten Goerke, Kaufmännischer Geschäftsführer der Hermann Dallmann Straßen- und Tiefbau GmbH & Co. KG.
Evolution für das Planen und Bauen Ein Blick in die heutige Baupraxis zeigt: Projekte im Straßen- und Tiefbau werden in der Regel noch nicht auf Basis von Modellen sondern nach klassischer Planung ausgeschrieben. Doch die Methode BIM ist bereits konkret: So werden beispielsweise erste Ausschreibungen von Bahnhof-Umbauten der Deutschen Bahn auf Basis von Modellen veröffentlicht. Diese Projekte enthalten neben Hochbau-Objekten auch Objekte des Ingenieur-, Straßen- und Tiefbaus, zum Beispiel Unterführungen, Bahnsteige, Zuwegungen oder Entwässerung. Im kommunalen Bereich beobachtet man ebenfalls erste Aktivitäten, beispielsweise die Mengen für die Ausschreibungen aus Modellen zu er-
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Die Vorteile von BIM im Straßen- und Tiefbau Prozessoptimierung über eine Mengenermittlung für alle Projektphasen – Angebot: exakte Überprüfung der LV-Mengen – Arbeitsvorbereitung: Erstellung eines Bauzeitenplans und GPS-Unterstützung für die Maschinensteuerung – Vermessung: GPS-gestützte Bauvermessung und Absteckung – Einkauf: exakte Bestellmengen – Abrechnung: Sicherstellung der Liquidität • REB- und VOB-konforme Mengenermittlung • vereinfachte Plausibilitätsprüfung über das Modell • zeitnahe Rechnungsstellung
Bild 3. Nach Einarbeitung von Änderungen im Bestandsplan entsteht automatisch die zugehörige Abrechnung (Abb./Foto: 1 u 3 BRZ, 2 Dallmann)
mitteln oder 5D-Planungen zu erstellen. Doch nicht nur der Druck von außen sollte bauausführende Unternehmen dazu ermutigen, sich frühzeitig mit der neuen Methode vertraut zu machen. Das Potential zur Optimierung der internen Prozesse mit Hilfe von Modellen – Stichwort „little bim“– ist groß. Wichtig ist dabei die Verzahnung der 3D-Modelle mit der Prozesskette Kalkulation, Arbeitsvorbereitung, Bauausführung und Abrechnung bis hin zur Do-
kumentation. Richtig angewendet, verschafft diese Arbeitsweise den bauausführenden Unternehmen entscheidende Wettbewerbsvorteile: Genauere Kalkulation, gezielte Bestellung sowie schnelle und korrekte Abrechnung inklusive der notwendigen Dokumentation. Die dabei eingesetzten Methoden und Schnittstellen existieren oft schon seit Jahren und sind bestens bewährt. Durch moderne 5DSoftwarelösungen wie BRZ.BIM-Tiefbau lassen sie sich heute noch einfacher nutzen.
www.brz.eu/bim-tiefbau
Neues Praxispaket Kalkulation für Ausschreiber und Kalkulatoren bietet schnelle, nachvollziehbare Auswertung eines BIM-Modells Wer CAD für die Bauplanung nutzt, möchte vom ersten Strich an produktiv sein und zügig zu guten Ergebnissen kommen. Hier setzt die MuM Building Suite an – eine Zusatzapplikation, die Autodesk Revit Architecture, Autodesk Revit MEP und Autodesk Revit Structure um viele benutzerfreundliche Befehle für einen schnellen und effektiven Arbeitsalltag erweitert. Die MuM Building Suite umfasst eine umfangreiche Biblio thek und intelligente Suchwerkzeuge, mit denen sich der Anwender schnell innerhalb der Familien und in den Projekten bewegen kann. Dazu gehören auch Funktionen wie Sortieren oder Wandabwicklung und Werkzeuge für Schraffuren, Bogentexte sowie Fenster und Türen, die in Ansichten und Schnitten aus Skizzen erstellt werden können.
Revit goes AVA: Modellbasierte Mengenermittlung Mit dem MuM Praxispaket Kalkulation bringt Mensch und Maschine (MuM) jetzt erstmals ein eigenständiges Softwareprodukt für die BIM-Kalkulation mit Autodesk Revit 2016 auf den Markt. Damit können Ausschreiber und Kalkulatoren ohne Umweg direkt in die 3D-Mengenermittlung einsteigen. Sie finden einzigartige Funktionen für eine nahezu grenzenlose BIM-Modell-Auswertung in Kombination mit jedem beliebigen AVA-System.
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Das neue Praxispaket ist ein weiterer, individuell wählbarer Baustein innerhalb der beliebten MuM Building Suite. Es ist vollständig in Autodesk Revit 2016 integriert und erweitert die aktuellste Version der BIM-Software um wertvolle Zusatzfunktionen und bauspezifische Inhalte – für eine noch schnellere, effizientere Mengenermittlung und Kostenkalkulation. Die Basis dafür bildet das in Revit erstellte 3D-Modell. Es enthält alle notwendigen Informationen (Attribute), die übrigens problemlos via IFC-Schnittstelle auch aus anderen CAD-Programmen eingelesen werden können. Von der Wand über die Fliese bis zum Stahlträger – das 3D-Modell liefert die entsprechenden Mengen. Gleichzeitig gewährleistet es eine hohe Genauigkeit, Effizienz und Wirtschaftlichkeit. Die ermittelten Mengen sind jederzeit nachvollziehbar. Besonders deutlich werden die Vorteile der modellbasierten Mengenermittlung für alle Beteiligten, wenn es wie so oft Änderungen in der Planung gibt. Unabhängig davon kann das einmal erstellte Mengenmodell auch für das Erstellen von Projektterminplänen, die Vergabe von Nachunternehmer-Leistungen oder das Abrechnen von Bauleistungen verwendet werden. Der Bauteilfilter berücksichtigt die besonderen Anforderungen der Kalkulation sowie die Möglichkeit, sehr einfach eigene Formeln zu erstellen, um eine regelbasierte Mengenermittlung abzubilden.
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Mengenansätze in der MuM Building Suite können im Revit Modell hervor gehoben oder gefiltert werden (Abb.: Mensch und Maschine)
Integrierte GAEB-Schnittstelle Eine integrierte GAEB-Schnittstelle zu beliebigen AVASystemen ermöglicht den einfachen Im- und Export von Leistungsverzeichnissen mittels GAEB. Standardmäßig mitgelieferte Excel-Vorlagen lassen sich an individuelle Anforderungen anpassen. Individuelle Filter und Schnelligkeit schließen sich nicht aus: Das MuM Praxispaket Kalkulation ermöglicht thematische Echtzeit-Auswertungen auf Basis nativer Autodesk Revit Daten. Optional lässt sich das Praxispaket mit unternehmenseigenen Datenbanken wie beispielsweise SAP oder
Der UnternehmerBrief Bauwirtschaft veröffentlicht monatlich die aktuellsten Informationen zu den Themen Steuern, Recht und Unternehmensführung. Praxisnah werden bauspezifische Urteile und Entscheidungen von juristisch und kaufmännisch versierten Autoren zusammengefasst. Die im UnternehmerBrief Bauwirtschaft veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Alle Rechte, insbesondere das des Nachdrucks und der Übersetzung in andere Sprachen, vorbehalten. Kein Teil des UnternehmerBrief Bauwirtschaft darf ohne vorherige Zustimmung des Verlages gewerblich als Kopie vervielfältigt, in elektronische Datenbanken aufgenommen oder auf CD-ROM vervielfältigt werden. Namentlich gekennzeichnete Beiträge stellen in erster Linie die persönliche Meinung der Verfasserin oder des Verfassers dar. Für unverlangt eingesandte Manuskripte und Fotografien übernimmt der Verlag keine Haftung. Aktuelle Bezugspreise Der UnternehmerBrief Bauwirtschaft erscheint mit 12 Ausgaben pro Jahr. Preise excl. MwSt. und inkl. Versand. Irrtum und Änderungen vorbehalten. Preise Bezugspreise
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gültig vom 1. September 2015 bis 31. August 2016. Das Abonnement gilt zunächst für ein Jahr. Es kann jederzeit mit einer Frist von drei Monaten zum Ablauf des Bezugsjahres schriftlich gekündigt werden. Ohne schriftliche Mitteilung verlängert sich das Abonnement um ein weiteres Jahr. Persönliche Abonnements dürfen nicht an Bibliotheken verkauft oder als Bibliotheks-Exemplare genutzt werden. Im Testabonnement werden drei Hefte zum Preis für zwei geliefert. Ohne schriftliche Mitteilung innerhalb 10 Tage nach Erhalt des dritten Heftes wird das Abonnement um ein Jahr verlängert. Nach Verlängerung kann jederzeit mit einer Frist von drei Monaten zum Ablauf des Bezugsjahres schriftlich gekündigt werden. Ohne schriftliche Mitteilung verlängert sich das Abonnement um ein weiteres Jahr. Bestellung: Sie können den UBB abonnieren oder eine kostenlose Leseprobe anfordern unter Fax +49 (0)30 47031240 oder unter info@ernst-und-sohn.de. UnternehmerBrief Bauwirtschaft (ISSN: 1866-9328) © 2016 Ernst & Sohn Verlag für Architektur und technische Wissenschaften GmbH & Co. KG, Berlin
Oracle verbinden. Wer die Software erst einmal unverbindlich ausprobieren möchte: für Interessenten gibt es eine kostenlose Testversion. Alles, was es braucht, um loslegen zu können, sind ein Revit 2016 Viewer oder Autodesk Revit 2016. „In Sachen Performance und Funktionalität ist das neue Softwarepaket für Ausschreiber und Kalkulatoren ein echter Meilenstein“, sagt Philipp Bäumer, Leiter Key Account AEC bei MuM in Wessling.
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Verlag Wilhelm Ernst & Sohn Verlag für Architektur und technische Wissenschaften GmbH & Co. KG Rotherstr. 21, 10245 Berlin, Deutschland Tel. +49 (0)30 470 31-200, Fax +49 (0)30 470 31-270 info@ernst-und-sohn.de; www.ernst-und-sohn.de Sitz der Gesellschaft: Berlin Amtsgericht Charlottenburg, HRA 33115B Persönlich haftender Gesellschafter: Wiley Fachverlag GmbH, Weinheim Amtsgericht Mannheim, HRB 432736 Geschäftsführerin: Franka Stürmer USt-ID-Nr.: DE 813 496 225 Steuer-Nr. 47013/01644 Bankverbindung: Commerzbank AG Mannheim BLZ 670 800 50, Kto. 753752900 S.W.I.F.T.-Adr.: DRES DE FF 670 IBAN: DE 8567 0800 5007 5375 2900 Verantwortlich für den redaktionellen Teil: Dr. Burkhard Talebitari (verantw.) Tel. (030) 470 31-273, Fax (030) 470 31-229 btalebitar@wiley.com Für Mitglieder der Bundesvereinigung Mittelständischer Bauunternehmen e.V. (BVMB) und des Deutschen Verbandes für Lärmschutz an Verkehrswegen e.V. (DVLV) ist der Bezug dieser Zeitschrift im Mitgliedsbeitrag enthalten. Bei Fragen wenden sich die Mitglieder bitte an: Renate Greven, BVMB, Bonn: renate. greven@bvmb.de / Tel. 0228-91185-16 Gesamtanzeigenleitung: Fred Doischer, Tel. 030-47031234 / fred.doischer@wiley.com Anzeigenleitung: Sigrid Elgner, Tel. +49 (0) 30 470 31-254 / sigrid.elgner@wiley.com Es gilt die Anzeigenpreisliste 2016. Kunden-/Leserservice: WILEY-VCH Kundenservice Ernst & Sohn Boschstr. 12, 69469 Weinheim, Deutschland Tel. +49 (0)6201 606 400, Fax +49 (0)6201 606 184 / service@wiley-vch.de Satz: LVD GmbH, Berlin Druck: Meiling Druck, Haldensleben Gedruckt auf säurefreiem Papier. UnternehmerBrief Bauwirtschaft Online
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Beton-Kalender 2012 – 2016
Hrsg.: Konrad Bergmeister, Frank Fingerloos, Johann-Dietrich Wörner Beton-Kalender 2016 Schwerpunkt: Beton im Hochbau, Silos und Behälter Teile 1 und 2 € 174,–* Fortsetzungspreis: € 154,–* ISBN 978-3-433-03074-5
Dieser Beton-Kalender vereinigt Beiträge zu den klassischen Kerngebieten des konstruktiven Ingenieurbaus mit Beton, wie z. B. Fertigteile, Elementdecken, multifunktionale Decken, wirtschaftliches Bewehren für den Hochbau, sowie Behälterbau für Industrie und Landwirtschaft. Außerdem: Energiespeicher, Brandschutz.
Hrsg.: Konrad Bergmeister, Frank Fingerloos, Johann-Dietrich Wörner Beton-Kalender 2015 Schwerpunkte: Bauen im Bestand, Brücken Teile 1 und 2 € 174,–* ISBN 978-3-433-03073-8
Hrsg.: Konrad Bergmeister, Frank Fingerloos, Johann-Dietrich Wörner Beton-Kalender 2014 Schwerpunkte: Unterirdisches Bauen, Grundbau, Eurocode 7 Teile 1 und 2 € 174,–* ISBN 978-3-433-03051-6
Hrsg.: Konrad Bergmeister, Frank Fingerloos, Johann-Dietrich Wörner Beton-Kalender 2013 Schwerpunkte: Lebensdauer und Instand setzung, Brandschutz Teile 1 und 2 € 174,–* ISBN 978-3-433-03000-4
Hrsg.: Konrad Bergmeister, Frank Fingerloos, Johann-Dietrich Wörner Beton-Kalender 2012 Schwerpunkte: Infrastruktur, Befestigungstechnik, Eurocode 2 Teile 1 und 2 € 79,–* ISBN 978-3-433-02989-3
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