UBB Unternehmerbrief Bauwirtschaft 01/2012 free sample copy

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1 Januar 2012 35. Jahrgang ISSN 1866–9328 48654

UBB UnternehmerBrief Bauwirtschaft UBB Fachzeitschrift für Führungskräfte der Bauwirtschaft

Baubetrieb

Baurecht

Bautechnik

Baustelle

Editorial Von der Weltwirtschaft bis zur kleinen Baufirma: „Rating“ – das unbekannte Ph nomen? Hauptaufsatz Rating als Stellschraube zur Finanzierung von Bauunternehmen Kurz informiert Flut komplexer Baunormen / EnEV: Sorge vor versch rften energetischen Anforderungen / Saisonkurzarbeitergeld bleibt erhalten Baubetrieb Gibt es Soli zur ck? / Umsatzsteuer: Stichtag 10.2.2012 f r Dauerfristverl ngerung / Gewerbesteuer: Finanzamt an falsche Verlustfeststellung gebunden Baustelle Wenn auf der Baustelle die Luft immer d nner wird … Baubetrieb Nano-Technologie: Innovationen allein f hren nicht zum Ziel Baurecht Verg tungspflicht f r Besondere Leistungen?


UBB 1/2012 Baubetrieb Baurecht Bautechnik Baustelle

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Titelbild

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Editorial Von der Weltwirtschaft bis zur kleinen Baufirma: „Rating“ – das unbekannte Ph nomen?

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Kurz informiert „Umf ngliche Konsolidierung“ gefordert: Flut komplexer Baunormen bedroht Wettbewerbsf higkeit / Nach der EnEV ist vor der EnEV: Sorge vor versch rften energetischen Anforderungen / Beruhigung f r die Betriebe: Saisonkurzarbeitergeld bleibt erhalten

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Hauptaufsatz Bewertung nach „Schema F“: Rating als Stellschraube zur Finanzierung von Bauunternehmen

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Baubetrieb Musterprozess: Gibt es Soli zur ck? / Betriebsausgaben: Geburtstagsfeier f r den Chef auf Betriebskosten tabu / Gewinnermittlung 2011: Private Telefonnutzung kann gesch tzt werden / Umsatzsteuer: Dauerfristverl ngerung – Stichtag 10.2.2012 zu beachten / Neuregelung seit 5.1.2011: Verbindliche Auskunft kostenlos

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Baustelle Bauen im hochalpinen Bereich: Wenn auf der Baustelle die Luft immer d nner wird …

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Baubetrieb Information und Kommunikation wichtig: Nano-Technologie: Innovationen allein f hren nicht zum Ziel

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Aktuelle Urteile Verg tungspflicht f r Besondere Leistungen?

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Baubetrieb Lohnsteuer: Pauschalsteuer f r Geschenke / Gewerbesteuer: Finanzamt an falsche Verlustfeststellung gebunden / Steuerschuldnerschaft: 10%-H rde beim Leistungsempf nger nicht immer maßgeblich / Gewerbesteuer: Abziehbare Nachzahlungszinsen – Erh hung des Gewerbeertrags?

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Veranstaltung Bausymposium mit besonderem Flair in Deggendorf Bauen im hochalpinen Bereich: Bau einer Seilbahntalstation zur „Gefrorenen Wand” bei Hintertux im sterreichischen Zillertal, Foto: Dr. G. Schalk

Chefredaktion

Dr. jur. G nther Schalk Fachanwalt f r Bau- und Architektenrecht (TOPJUS-Rechtsanw lte Schrobenhausen), Lehrbeauftragter f r Bau-, Vergabe- und Umweltrecht, Redakteur, Vorstandssprecher des CBTR e.V., Direktor der Akademie f r Baumanagement an der Hochschule Deggendorf, Mitherausgeber und Autor zahlreicher Fachver ffentlichungen

In dieser Ausgabe schreiben f r Sie u.a.

Josef Ellenrieder, Dipl.-Betriebswirt (FH), Bad Gr nenbach Dr. Bastian Fuchs, LL.M., Fachanwalt und Lehrbeauftragter f r Bau- und Architektenrecht, M nchen Bernhard K stler, Dipl.-Finanzwirt (FH), Journalist und Fachbuchautor, Neubiberg Matthias Nolden, Diplom-Informatiker, J chen Dr. jur. G nther Schalk, Fachanwalt f r Bau- und Architektenrecht, TOPJUS Schrobenhausen

Fachbeirat

Univ.-Prof. Dr.-Ing. Conrad Boley Ordinarius f r Bodenmechanik und Grundbau an der Universit t der Bundeswehr M nchen; Boley Geotechnik, Beratende Ingenieure, M nchen-Stuttgart, Mitglied in zahlreichen Normenaussch ssen; ffentlich bestellter und vereidigter Sachverst ndiger f r Erd-, Grund- und Felsbau; vom Eisenbahnbundesamt (EBA) anerkannter Gutachter f r Erdbau, Grundbau, Spezialtiefbau und Tunnelbau; Beratender Ingenieur Bayerische Ingenieurekammer-Bau

2012 Wilhelm Ernst & Sohn Verlag f r Architektur und technische Wissenschaften GmbH & Co. KG Rotherstraße 21 D-10245 Berlin Tel. +49 (0)30 470 31-200 Fax + 49 (0)30 470 31-270 info@ernst-und-sohn.de www.ernst-und-sohn.de

Prof. Dr. jur. Klaus Englert Pr sident des Instituts f r Deutsches und Internationales Baurecht an der Humboldt-Universit t zu Berlin, Stellvertretender Vorsitzender der Deutschen Gesellschaft f r Baurecht e.V., Beirat des STUVA und des CBTR, Fachanwalt f r Bau- und Architektenrecht, Mitglied mehrerer techn. Normenaussch sse, TOPJUS Rechtsanw lte M nchen – Ingolstadt – Schrobenhausen – Pfaffenhofen – Nordhausen Univ.-Prof. Dr. iur. Axel Wirth Ordinarius f r Deutsches und Internationales ffentliches und Privates Baurecht an der Technischen Universit t Darmstadt, Pr sident des CBTR Centrum f r Deutsches und Internationales Baugrund- und Tiefbaurecht e.V.

ISSN 1866–9328 35. Jahrgang

UBB Fachzeitschrift f r F hrungskr fte der Bauwirtschaft


Editorial

Von der Weltwirtschaft bis zur kleinen Baufirma

„Rating“ – das unbekannte Ph nomen? Sehr verehrte Leserin, sehr geehrter Leser, neues Jahr, neue Runde, neues Gl ck? Werden sich die Erwartungen f r 2012 erf llen? Diese Frage h ngt bedauerlicherweise ja nicht zwingend immer nur von der eigenen Unternehmensleistung ab. Was die Finanzkrise oder jedenfalls die Sorge und die konjunkturelle Bremswirkungen der Diskussion um dieses Thema nicht schaffen, schafft unter Umst nden das Rating: Unternehmen werden bewertet von Kreditinstituten. Wie genau diese Bewertung funktioniert, welche Kriterien hierf r eingestellt werden, das bleibt f r die betroffenen Unternehmen vielfach im Dunkeln. Sie erfahren oft erst nach „Zeugnis bergabe“, wie schlecht sie geratet wurden und zu welchen bleren Konditionen sie sich k nftig fremdfinanzieren k nnen – selbst in diesem Zeitpunkt gibt es aber oft keine Information dar ber, warum denn das Rating so schlecht ist und was das Unternehmen tun kann und muss, um es wieder zu verbessern. Aus diesem Grund kl rt der UBBHauptaufsatz diesmal ber den Ratingprozess auf. Apropos Rating: Was haben die kleine Baufirma und die große Bundesrepublik gemeinsam? Richtig: Die Angst vor einer schlechten Ratingnote. In Sachen Weltwirtschaft wird der Ratingzirkus aber sogar noch ein St ck nebul ser: Ein paar Amerikaner, die (hoffentlich) Betriebswirtschaft studiert haben, tun sich zusammen, gr nden ein B ro, nennen es „Standard & Poor’s“ und kommen irgendwann auf die Idee, Deutschland und seine europ ischen Freunde von „triple A“ auf AA herabstufen zu wollen. Die Reaktion: Helle Aufregung landauf, landab, Diskussionen hochrangiger Politiker, Fernsehtalkshows, Schlagzeilen – das volle Programm. So richtig nachgedacht ber dieses System scheinen bislang nur wenige zu haben: Was gibt einem letztlich privaten B ro das Recht – und noch schlimmer: die M glichkeit – ganze Staaten hinsichtlich ihrer Kreditw rdigkeit herauf- oder herabzustufen? In Deutschland sind sogar T V, Dekra und andere Pr fverb nde staatlich beliehen und genauen Vorgaben unterworfen – sie entscheiden aber nicht ber Milliarden in Staatshaushalten, sondern „nur“ dar ber, ob ein Auto weitere zwei Jahre auf der Straße bleiben darf. Eine neue Gesch ftsidee also: Wir gr nden unsere eigene Ratingagentur. Doch halt – diese Idee ist gar nicht so neu: Einige Politiker haben ja bereits eine eigene europ ische Ratingagentur gefordert, um auf diese Weise das europ ische Rating intelligent zu verbessern. Wenn ich mir mein 14 Jahre altes Auto anschaue, sollte ich wohl langsam dar ber nachdenken, einen eigenen T V zu gr nden … Ich w nsche Ihnen einen erfolgreichen Start in ein „triple-A“-Jahr! Herzlichst, Ihr

Dr. jur. G nther Schalk Chefredakteur UBB

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Kurz informiert

„Umf ngliche Konsolidierung“ gefordert

Flut komplexer Baunormen bedroht Wettbewerbsf higkeit Verband beklagt zunehmend unpraktikable und un bersichtliche Regelungen

„Anzahl und Umfang der Baunormen haben sich in den letzten Jahren stetig erh ht“, beklagt der Zentralverband des Deutschen Baugewerbes. Dessen Vizepr sident Wolfgang Paul prangert ferner an, die „unn tige Komplexit t“ der Baunormen erschwere zus tzlich das Verst ndnis und erh he folglich das Risiko von Baum ngeln und Bausch den. Die Regelungen seien zunehmend „verwissenschaftlicht“ und zu wenig praxisorientiert. Der Verband fordert deshalb dringend eine „umf ngliche Konsolidierung“ der Baunormung. Planer und Ausf hrende seien darauf angewiesen, dass die Regeln anwendbar seien und sich auf das Wesentliche beschr nkten. Als Negativbeispiel nannte Paul die Eurocodes und bauphysikalische Normen wie die DIN V 18599, die auf mehr als 800 Seiten die energetische Bewertung von Geb uden regle. „Grunds tzlich stellt eine baupraktische Normung auch eine volkswirtschaftliche Notwendigkeit dar, da ansonsten die deutsche Bauwirtschaft durch unpraktikable Regelungen ihre bislang hervorragende Wettbewerbsf higkeit einb ßt“, so Paul.

Nach der EnEV ist vor der EnEV

Sorge vor versch rften energetischen Anforderungen Erh hter W rmeschutz f hrt zu nicht mehr erwirtschaftbaren Kosten

Die Wogen rund um die aktuelle Energieeinsparverordnung (EnEV) aus dem Jahr 2009 haben sich gerade etwas gegl ttet, da steht schon die n chste Ausgabe vor der T re. Anfang 2012 will die Bundesregierung den Entwurf f r die n chste EnEV vorstellen. Die Erwartungshaltung der Planer und Bauherren ist durchwachsen, wie das Fachportal EnEV-online.de jetzt in einer Umfrage herausgefunden hat. Die H lfte der Befragten zeigte sich sehr skeptisch insbesondere gegen ber versch rften energetischen Anforderungen f r Industriebauten. Bei einer weiteren Versch rfung der Regelungen bef rchten sie zu hohe Aufbauh hen der Außenbauteile und damit zu hohe Kosten f r einen erh hten W rmeschutz, die der Eigent mer nicht mehr durch Energieeinsparung erwirtschaften k nne. Weil Gewerbebetriebe h ufig Sondervertr ge mit den Energieversorgern abschließen, werde es f r Planer schwierig, die energetischen Mehrkosten wirtschaftlich darzustellen. Am Horizont scheint bereits ein wesentlich dramatischeres Bild auf: Voraussichtlich in zehn Jahren werden wohl nur mehr Niedrigstenergieneubauten zul ssig sein, die heute allenfalls als Vorzeigeobjekte gebaut werden.

Beruhigung f r die Betriebe

Saisonkurzarbeitergeld bleibt erhalten Brief der Agentur f r Arbeit sorgte f r Verwirrung

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F r helle Aufregung und Fragezeichen hatte Ende des Jahres 2011 ein Schreiben der Bundesagentur f r Arbeit gesorgt – viele Baubetriebe lasen daraus eine wesentliche nderung der Regelungen f r das Saisonkurzarbeitergeld heraus. Die Agentur hat hier inzwischen beruhigt: Es bleibt im Wesentlichen bei den alten Regelungen. F r die gewerblichen Arbeitnehmer bleibt die Erstattung der Sozialversicherungsbeitr ge in voller H he unver ndert erhalten. &

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Baubetrieb

Bewertung nach „Schema F“?

Rating als Stellschraube zur Finanzierung von Bauunternehmen Von Josef Ellenrieder, Dipl.-Betriebswirt (FH), Bad Gr nenbach Die ganze Welt spricht von „Rating“, seit die amerikanische Ratingagentur „Standard & Poor’s“ im Dezember angek ndigt hat, die Staaten der Euroregion m glicherweise zur ckstufen zu wollen. Kredite f r die Staatsfinanzierung w rden dann teurer – m glicherweise, sagt die Fachwelt. F r einige Staaten w rde sich ein schlechteres Rating unter Umst nden kaum sp rbar auswirken. Anders ist das bei Unternehmen: Ohne bankeninternes Rating erhalten Bauunternehmen heute keine Kreditfinanzierungen mehr. Wer die Mechanismen kennt, hat einen wesentlich gr ßeren Handlungsund Verhandlungsspielraum. Der UBB erkl rt, wie ein solches Rating bei einem Unternehmen berhaupt funktioniert und stellt aus aktuellem Anlass M glichkeiten und Gefahren vor.

Josef Ellenrieder

Entscheidende Basis: Kennzahlen des Unternehmens Die internen Ratingsysteme der Banken sind zum Teil unterschiedlich ausgestaltet. Sie haben aber einen zentralen Punkt gemeinsam: Das sind die quantitativen Faktoren. Die Kennzahlen des Jahresabschlusses beeinflussen nach wie vor zu ber zwei Drittel das Ratingurteil, das ein Kreditinstitut ber ein bestimmtes Unternehmen abgibt. Die wichtigsten Kennzahlen: & & & & & &

Interne Ratingsysteme sind unterschiedlich gestaltet

Eigenkapitalquote des Bauunternehmens Gesamtkapitalrendite Kapitalstruktur Verschuldungsgrad Cash Flow Zinsdeckungsgrad.

Da „Nichtwissen“ ein erh htes Risiko f r die potenziell finanzierende Bank bedeutet und der Jahresabschluss nur ein punktuelles und m glicherweise bereits veraltetes wirtschaftliches Bild des jeweiligen Unternehmens widerspiegelt, beziehen die Banken dar ber hinaus regelm ßig auch vorl ufige oder unterj hrige Zahlen in die Bewertung ein und beurteilen dabei insbesondere deren Aktualit t. Im Zuge der dem quantitativen Rating vorgeschalteten Bilanzanalyse darf die Bilanzierungsmethode auf die Ratingermittlung keinen Einfluss haben. Nach Aussage vieler Analysten gibt es daher keinen Grund, eine Bilanzierung nach den International Financial Reporting Standards (IFRS) zu fordern. Ohnehin werden bankinterne Umgliederungen vorgenommen mit dem Ziel, die tats chliche wirtschaftliche Situation der Bauunternehmen einheitlich und vergleichbar darzustellen.

Bilanzierungsmethode darf keinen Einfluss auf Rating haben

Soft Facts als zus tzliche Entscheidungsgrundlage Neben den quantitativen Faktoren spielen auch qualitative Faktoren, so genannte Soft Facts, mit rund einem Drittel der Bewertungsmatrix eine untergeordnete, aber dennoch nicht zu vernachl ssigende Rolle bei der Bonit tsmessung. Soft Facts sind unter anderem die Unternehmensf hrung,

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Baubetrieb

Planung und Steuerung, der Markt und das Produkt/Leistungspalette, die Regelung einer k nftigen Unternehmensnachfolge sowie das Alter der Kundenbeziehungen (= Erfahrungswerte). Vier wesentliche Schritte f hren zur Ratingnote

Schl sselgr ße: Ein-JahresAusfallwahrscheinlichkeit

blicherweise vier Besicherungsklassen

Preisklasse steht f r Zinssatz des Kredits

Letzter Schritt: Festlegung des Zinssatzes

blicherweise l uft der Einstufungsprozess durch die Bank und damit auch die Festlegung des risikogerechten Zinssatzes in vier wesentlichen Bewertungsschritten ab. Das folgende Beispiel zeigt die blichen Bewertungsschritte, wie sie ein Kreditinstitut typischerweise vornimmt: Schritt 1: Ermittlung der Bonit tsklasse Die Bank ermittelt zun chst die Bonit tsklasse und die Ausfallwahrscheinlichkeit des zu bewertenden Unternehmens. Sie pr ft die wirtschaftlichen Verh ltnisse (Bonit t) und sch tzt auf dieser Grundlage, welches Risiko mit der angefragten Kreditvergabe verbunden ist. Schl sselgr ße f r die Bestimmung der Bonit t ist die sogenannte Ein-Jahres-Ausfallwahrscheinlichkeit. Auf dieser Grundlage ordnet die Bank die untersuchten Bauunternehmen in Bonit tsklassen ein. Die Ausfallwahrscheinlichkeit dr ckt die Wahrscheinlichkeit aus, dass der Kreditnehmer innerhalb eines Jahres zahlungsunf hig wird. So liegt beispielsweise bei der Bonit tsklasse 2 (= gut) die Ausfallwahrscheinlichkeit zwischen 0,3 Prozent bis 0,9 Prozent. Schritt 2: Welche Besicherungsklasse liegt vor? Die Bank ermittelt im zweiten Schritt die so genannte Besicherungsklasse. Die zur Verf gung gestellten Sicherheiten werden bewertet. blicherweise werden die Sicherheiten in vier Klassen gewertet. Die Besicherungsklasse eins wird ab 80 Prozent angenommen, w hrend die Besicherungsklasse zwei bei werthaltigen Besicherungen zwischen 50 Prozent und 80 Prozent zu Grunde gelegt wird. Schritt 3: Preisklasse als Index f r den Zinssatz Als n chstes ermitteln die Kreditinstitute auf dem Weg zum Gesamtrating die Preisklasse. Sie kombiniert die Bonit ts- und Besicherungsklasse und steht f r den Zinssatz des Kredits. Dabei gilt: Eine niedrige Bonit tsklasse kann mit einer h heren Besicherungsklasse ausgeglichen werden und umgekehrt. Als Faustformel bleibt festzuhalten: Je niedriger die Ausfallwahrscheinlichkeit in einer Bonit tsklasse und je werthaltiger die Besicherung in einer Besicherungsklasse, desto niedriger sollte der Angebotszinssatz sein. Schritt 4: Zinss tze als Ergebnis aus den gewonnenen Erkenntnissen Aus der Preisklasse ergibt sich der Prozentsatz, mit dem die Unternehmerkredite verzinst werden. Da jede Bank eine andere Nomenklatur verwendet, k nnen auch die sechs IFD-Ratingstufen zu Rate gezogen werden („IFD“ steht f r Initiative Finanzstandort Deutschland): Die IFD teilt das Rating in sechs Stufen von I bis VI ein. Erstmals ist es damit m glich, Ergebnisse unterschiedlicher Ratingsysteme vergleichbarer zu machen (zur Zuordnung siehe Abb.).

Wichtig: Trennung von Rating und Kundenbetreuung Eine wichtige Voraussetzung f r die Unabh ngigkeit des Ratings ist die Trennung von Kundenbetreuung und der Bonit tsanalyse bei Banken. Im Endergebnis hat damit die pers nliche Beziehung zum Kundenbetreuer kei-

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nen Einfluss auf die Kreditvergabe mehr. Dies entspricht dem MAK-Grundsatz der Funktionstrennung.

Pers nliche Beziehung zum Kundenbetreuuer ohne Einfluss auf Rating

Problematisch bleibt allerdings weiterhin, dass viele Banken nach wie vor die Ver ffentlichung des Ratings verweigern oder nur eingeschr nkte Informationen herausgeben. Viele Bauunternehmen bleiben zudem im Unklaren ber die Kriterien, die im konkreten Fall zu einer positiven oder negativen Bewertung gef hrt haben. Diesen Bauunternehmen muss die Chance gegeben werden, besser zu werden und damit auch g nstigere Kredite zu erhalten. Daher ist zu fordern, dass Banken ihre Ratingkriterien ihren Kunden gegen ber offenlegen. IFD-Ratingstufe

KfW-Bonit tsklasse (BK)

Ausfallwahrscheinlichkeit in Prozent

I

1

bis 0,3

II

2

0,3 bis 0,9

III

2–3

0,9 bis 1,5

IV

3–4

1,5 bis 8

V

4–5

3 bis 8

VI

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ab 8

Abb.: Zuordnung der Risikoklassen zur Ratingbewertung.

Basel II als Chance f r Wachstumsunternehmen Basel II trug zur Entwicklung eines st rkeren Bewusstseins bei, aktuelle und solide Finanzkennzahlen vorlegen zu k nnen. Der Begriff „Basel II“ ist zwar vielfach in den Medien und der Bankenlandschaft in Gebrauch, vielen ist allerdings nicht wirklich bewusst, worum es dabei geht. Der Begriff bezeichnet Eigenkapitalvorschriften, die der Basler Ausschuss f r Bankenaufsicht ausgearbeitet hat und die gem ß der EU-Richtlinie 2006/48/EG seit 1.1.2007 in den Mitgliedstaaten der Europ ischen Union umzusetzen waren. Die Bundesrepublik Deutschland folgte dieser Verpflichtung mit entsprechenden Regelungen im Kreditwesengesetz, der Solvabilit tsverordnung und der MaRisk (Mindestanforderungen an das Risikomanagement). Basel II besteht im Wesentlichen aus drei S ulen: Es stellt Mindestkapitalanforderungen auf, regelt den berpr fungsprozess bei der Bankenaufsicht und legt strenge Anforderungen an die Offenlegung und Marktdisziplin an.

Basel II als wichtiger Meilenstein f r Ratings

Insbesondere mittelst ndische Bauunternehmen f hren verst rkt eine transparente Verm gens- und Finanzplanung und Controllingsysteme ein und richten die Bilanzstrukturen auf das Ziel der Unternehmensfinanzierung aus. Die Aufstellung von Businesspl nen ist g ngige Praxis und Risikokontrollsysteme werden zunehmend verbessert.

Boom f r alternative Finanzierungsformen durch Basel II Zum anderen ist ein großer Markt f r alternative Finanzierungsformen im Mittelstand entstanden. Mezzanines Kapital (beispielsweise Genussrechte und stille Beteiligungen, wir stellten diese Finanzierungsformen in UBBHeft 12/2011 bereits ausf hrlich vor), Sale-and-Lease-Back, Factoring und

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Baufirmen verlassen sich nicht mehr nur auf Hausbankkredite

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Asset-Backed-Securities („ABS-Finanzierungen“) haben Einzug gehalten. Viele Finanzinstitute haben speziell auf mittelst ndische wachstumsorientierte Bauunternehmen zugeschnittene Programme aufgelegt. Basel II hat diese Entwicklung gef rdert. Die Bauunternehmen verlassen sich nicht mehr nur auf den klassischen Hausbankkredit. Die Nachfrage nach alternativen Finanzierungsformen ist also gestiegen – und der Markt hat darauf reagiert. Durch die Entwicklung neuer Produkte und die Internationalisierung der Auslandsm rkte stehen den Bauunternehmen heute viel mehr Finanzierungsm glichkeiten zur Verf gung als fr her. Die neuen Finanzierungsmodelle zeigen vor allem eines: Die Kreditinstitute haben erkannt, dass das Firmenkundengesch ft, aus dem sich einige Banken zeitweilig mit Verweis auf Basel II oder nach Wertberichtigungen ausgeklinkt zu haben schienen, heute ein hochinteressanter und vor allem stabiler Markt ist. Heute werben viele Banken wieder um neues Gesch ft und entdecken wieder eine Vorliebe f r den Mittelstand.

Vielfach unternehmensinterne Defizite Tendenz: Firmen bereiten sich immer besser auf Ratings vor

Als Zwischenergebnis bleibt festzuhalten, dass Bauunternehmen heute besser auf ein Rating vorbereitet sind als noch zu Beginn der Diskussion um Basel II. Doch nach wie vor bestehen vielfach unternehmensinterne Defizite bei den so genannten qualitativen Bonit tsmerkmalen. Das sind insbesondere die Fragen nach einer schriftlich dargelegten Unternehmensstrategie, die Schaffung einer Systematik f r das eigene Risikomanagement, um hier klare Vor- und Nachsorgemaßnahmen f r den „Ernstfall“ auch gegen ber einer Bank darstellen zu k nnen, und nachweisliche Strategien f r die Regelung einer potenziellen Unternehmensnachfolge. Auch die Einf hrung eines Corporate Governance Kodex kann Familienunternehmen helfen, das qualitative Rating zu verbessern. Wer in diesen Bereichen nicht handelt, kann selbst bei guten Bilanzkennzahlen seine Unternehmensfinanzierung gef hrden oder ohne Not verteuern.

Wichtige Maßnahmen zur Verbesserung des Ratings Wer die Vorgehensweise kennt, hat mehr Handlungsspielraum

Wer die Vorgehensweise und die einzelnen Bewertungsschritte der Ratingermittlung bei seiner Bank kennt, hat einen wesentlich gr ßeren Handlungs- und Verhandlungsspielraum. Die wichtigsten Maßnahmen zur Verbesserung des Ratings sind quantitativ: &

& & &

der Auf- und Ausbau eines angemessenen operativen und strategischen Controllingsystems die transparente Regelung der Unternehmensnachfolge die Einf hrung eines angemessenen Risikomanagements und die Erstellung einer schriftlich niedergelegten Unternehmensstrategie.

Qualitativ k nnen sich Bauunternehmen Vorteile bei der Erlangung einer Fremdfinanzierung verschaffen durch & &

die Verbesserung der Bilanzstruktur und die Einf hrung einer integrierten Finanz-, Ergebnis- und Bilanzplanung.

Doch k nnen bereits schon kleine Verbesserungen der Informationsbasis oder eine Erh hung der Aktualit t der Informationen bei den Banken signifi-

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kant positive Auswirkungen haben, die durch ein besseres Rating zu einem leichteren Zugang zu Fremdkapital f hren.

Gefahr f r Unternehmen durch Schnell-Ratings Kreditinstitute nutzen zunehmend so genannte „Schnell-Ratings“, die vollautomatisch ablaufen. Betroffen sind Unternehmen, deren Bankverbindungen ruhig laufen. Besonders problematisch: Die Ergebnisse dieser Ratings durch die Bank sind durchwegs schlechter als bei einem „Voll-Rating“. Die Fachgruppe „Finanzierung-Rating“ im Verband „Die KMU-Berater – Verband freier Berater e.V.“ hat ber Struktur, Wirkungsweise und Konsequenzen jetzt aufgekl rt.

Besonders problematisch: Schnell-Ratings der Banken

Der KMU-Berater-Verband ist ein berregional organisierter Verband von freien Beratern mit nachgewiesener beruflicher Qualifikation sowie herausragender fachlicher wie sozialer Kompetenz. Die 136 Mitglieder sind spezialisiert auf die pragmatische Beratung und Betreuung kleiner und mittlerer Unternehmen in den Branchen Handwerk, Handel, Industrie und Dienstleistung. Praxisbezogen sorgt der Verband f r die Sicherung einer unabh ngigen und qualifizierten Beratung. Synergieeffekte, die aus der engen Zusammenarbeit entstehen, sowie zukunftsorientierte Initiativen wie z.B. die eigene KMU-Akademie, der KMU-Berater-Pool-MinD, Experten-Fachgruppen zu branchenspezifischen Themen etc., nutzen Beratern wie deren Kunden gleichermaßen bei der konsequenten und nachhaltigen Umsetzung von Beratung in Erfolg.

Firmenkredite bis 250.000 Euro betroffen Der Leiter Marktfolge einer gr ßeren Bank brachte es auf den Punkt: „Mit dem Schnell-Rating k nnen wir das j hrliche Wiederholungs-Rating nach Vorgabe der Bankenaufsicht vollautomatisch und damit produktiv abarbeiten.“ Dies gelte f r Kreditengagements innerhalb bestimmter Gr ßenordnungen. Dabei wird auf das Gesamtengagement geschaut, also alle Kreditlinien der jeweiligen Bank zusammen. Die Obergrenze f r die Anwendung solcher Schnell-Ratings liegt z.B. bei Sparkassen und Genossenschaftsbanken einheitlich bei einem Gesamtengagement in H he von maximal 250.000 Euro. Wer ist davon betroffen? Laut der Fachgruppe sind dies damit genau alle kleineren und mittleren Unternehmen (KMU), die mit ihren Krediten (deutlich) unter dieser Grenze liegen. Aber auch gr ßere Unternehmen, die z.B. bei einer Nebenbankverbindung diese Grenze nicht berschreiten, k nnen Ziel eines solchen Schnellratings werden. Jede Bank entscheidet individuell ber die Anwendung Ob eine Bank oder Sparkasse dieses Verfahren nutzt, wird individuell entschieden. Damit liegt eine Konsequenz klar auf der Hand: Die Bauunternehmen sollten ihren Bankbetreuer danach fragen, mit welchem Rating-Verfahren die eigene Firma bewertet wird und wie dieses Rating aussieht. Die n chste Frage lautet dann: „Was kann ich im Unternehmen tun, um eine bessere Rating-Note zu erarbeiten?“ Auch diese Frage k nnen Sie zun chst mit Ihrem Bankbetreuer diskutieren. Sie erfordert jedoch dann eine kritische unternehmensinterne Beratung und Festlegung einer Strategie, gegebenenfalls im Zusammenwirken mit einem externen Fachmann etwa f r Unternehmensberatung.

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Entscheidend: H he des gesamten Kreditengagements pro Bank

Tipp: Kritische Nachfrage beim eigenen Bankbetreuer

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Konto berziehungen tunlichst vermeiden!

Zus tzlich gilt es, die eigene Liquidit tssteuerung zu berpr fen. Entscheidend ist es, keine „Negativmerkmale“ bei den Banken auszul sen, so die Fachgruppe. Vor allem bedeutet das: Keine berziehungen der vereinbarten Kreditlinien, den Kontosaldo immer „ein gutes St ck“ unterhalb der Kreditlinie fahren, die Ums tze gezielt steuern – nichts dem Zufall berlassen. Sollte sich beispielsweise bei bernahme eines neuen Bauvorhabens die Notwendigkeit absehen lassen, zus tzliche Finanzmittel zur kurz- oder mittelfristigen Vorfinanzierung zu aktivieren, lohnt ein Gespr ch mit der finanzierenden Bank ber einen Kredit mit einer kurzen Laufzeit zur berbr ckung statt einer Konto berziehung, die sich eben negativ auf das Unternehmensranking auswirken w rde. Allerdings reicht oft der Blick auf die Tagesliquidit t nicht aus: Engp sse sind oft nicht aktueller, sondern struktureller Natur. Zum Beispiel sind die Bilanzstrukturen nicht optimal oder die Kontokorrentlinien f r das Gesch ftsmodell nicht ausreichend. In einem solchen Fall hilft die bloße kurzfristige Fremdfinanzierung regelm ßig nicht und reicht vor allen Dingen nicht aus, um die unternehmensinternen Defizite zu beheben. Um die strukturellen und die aktuellen Fragen f r das eigene Unternehmen zu kl ren, hat die Fachgruppe „Finanzierung-Rating“ eine Checkliste zur Liquidit tsvorsorge erarbeitet, die kostenlos im Internet abrufbar ist unter http:// www.kmu-berater.de/DE/3080/Downloads.php. Weitere Informationen: KMU-Berater, Verband freier Berater, Fachgruppe Finanzierung-Rating, www.die-kmu-berater.de; Telefon 0211/3015633, Fax 0211/2015634; Bernd Tovar, Tel: 02387-1016, Mail: tovar@kmu-berater.de; Carl-Dietrich Sander, Tel: 02131-660413, Mail: sander@kmu-berater.de

Fazit Rating ist eine der wichtigsten Stellschrauben zur Verbesserung der Finanzierung f r mittelst ndische Bauunternehmen. Bauunternehmen und ihre Berater sollten sie im Interesse beider anpacken. Wichtig hierf r sind zun chst die Kenntnis der Vorgehensweise der Banken bei der Erstellung eines solchen Ratings und als Konsequenz daraus das aktive Bem hen, die Kriterien bestm glich zu erf llen. & ______________________________________________________________________ Zum Autor: Josef Ellenrieder, Jahrgang 1943, Diplom-Betriebswirt (FH), lehrt an diversen Fachhochschulen, Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern die Themen: Betriebswirtschaft, Volkswirtschaft, Rechnungswesen, Dienstleistungen/Kooperationen im Facility Management, Geb udemanagement und Energieberatung, u.a. Dar ber hinaus ber t Josef Ellenrieder mittelst ndische Unternehmen in Fragen der Finanzierung/Investition, Controlling und Unternehmensentwicklung.

Bauleitertag 2012

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Der Bauleitertag 2012 findet am 25.1.2012 in Chemnitz zum Schwerpunktthema Nachtragsmanagement statt und widmet sich außerdem der Frage, welche Chancen f r die Bauleitung im Konzept der Nachhaltigkeit liegen. Die Teilnahmegeb hr betr gt 170 e (130 e f r Mitglieder des Bauindustrieverbandes Sachsen/Sachsen-Anhalt e.V. / S chsischen Baugewerbeverbandes e.V.) N here Informationen unter www.bauakademie-sachsen.de

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Baubetrieb

Musterprozess l uft

Gibt es Soli zur ck? Kapitalgesellschaften, die seit 2008 stets am 30. September eine Gutschrift vom Finanzamt erhalten, bekommen die in den Jahren bis 2004 zu viel bezahlte K rperschaftssteuer zur ck. Dazu wurde zum 31.12.2006 ein K rperschaftssteuerguthaben festgestellt, das nun gleichm Ă&#x;ig in den Jahren 2008 bis 2017 ausbezahlt wird.

Anlass: R ckzahlung zu viel bezahlter K rperschaftssteuer

Doch was ist mit dem bis 2004 zu viel bezahlten Solidarit tszuschlag? Das Finanzamt will diesen nicht zur ckzahlen. Der Bundesfinanzhof hat wegen erheblicher verfassungsrechtlicher Zweifel das Bundesverfassungsgericht zur Kl rung eingeschaltet (BFH, Az. I R 29/10). UBB-Tipp: Um sich die Chancen zu wahren, bei einem positiven Richterspruch aus Karlsruhe von einer Erstattung des bis 2004 zu viel bezahlten Solis zu profitieren, empfiehlt sich folgende Vorgehensweise: &

&

Das Finanzamt ist aufzufordern, eine Feststellung des Solidarit tszuschlagguthabens zum 31.12.2006 durchzuf hren und den Soli f r die Jahre 2008 bis 2017 zu erstatten. Lehnt das Finanzamt ab, ist Einspruch einzulegen und bis zur endg ltigen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ein Ruhen des Einspruchsverfahrens zu beantragen.

Betriebsausgaben

Geburtstagsfeier f r den Chef auf Betriebskosten tabu Feiert ein Betriebsinhaber z.B. einen runden Geburtstag und m chte er diesen zusammen mit seinen Mitarbeitern, Gesch ftspartnern und Kunden feiern, sollte er diese Feier niemals mit einer betrieblichen Veranstaltung kombinieren. In diesem Fall darf sich n mlich kein Cent der Veranstaltung Gewinn mindernd verbuchen. AuĂ&#x;erdem kippt auch noch der komplette Vorsteuerabzug (Finanzgericht Berlin-Brandenburg, Az. 12 K 12087/07).

Wichtig: Trennung zwischen Geburtstagsund Betriebsfeier

UBB-Tipp: Um keine steuerlichen Probleme mit dem Finanzamt zu bekommen, sollten Betriebsinhaber bei Geburtstagsfeiern unbedingt Folgendes beherzigen: &

&

Es sollten unbedingt zwei getrennte Feiern abgehalten werden (Betriebsund Geburtstagsfeier). So sind wenigstens die Kosten f r die Betriebsveranstaltung steuerlich absetzbar. Wird der Geburtstag nicht gefeiert, darf auf den Einladungskarten f r die betriebliche Veranstaltung darauf auch nicht hingewiesen werden.

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Baubetrieb

Gewinnermittlung 2011

Private Telefonnutzung kann gesch tzt werden Finanzamt unterstellt private Telefonate

hnlich wie bei der Privatnutzung von Pkw unterstellen die Finanz mter, dass Unternehmer von betrieblichen Telefonanschl ssen oder Handys auch Privatgespr che f hren und erwarten deshalb einen Gewinnzuschlag und Umsatzsteuer auf die Privatnutzung. Setzt ein Unternehmer keinen Privatanteil an, darf das Finanzamt beim Gewinn und bei der Umsatzsteuer Zusch tzungen vornehmen (Finanzgericht M nchen, Urteil v. 19.7.2011, 14 K 2217/08). UBB-Tipp: Um dem Finanzamt erst gar keine Angriffsfl che zu bieten, empfiehlt es sich, bei der Gewinnermittlung 2011 einen kleinen Anteil f r private Telefonkosten zu versteuern.

Umsatzsteuer

Dauerfristverl ngerung: Stichtag 10.2.2012 zu beachten Umsatzsteuervoranmeldung rechtzeitig einreichen!

Um auch n chstes Jahr von der Dauerfristverl ngerung bei der Abgabe von Umsatzsteuervoranmeldungen profitieren zu k nnen, sollten Unternehmer den 10.2.2012 rot im Kalender anstreichen. Denn sp testens bis zu diesem Tag m ssen Unternehmer, die monatlich eine Umsatzsteuervoranmeldung beim Finanzamt einreichen m ssen, die Sondervorauszahlung von einem Elftel der Umsatzsteuerzahllast 2011 ans Finanzamt berweisen. UBB-Tipp: Bei der Dauerfristverl ngerung d rfen Sie die Umsatzsteuervoranmeldung immer einen Monat sp ter als gesetzlich vorgeschrieben beim Finanzamt einreichen. Auch die Zahlung wird so erst immer einen Monat sp ter f llig.

Neuregelung seit 5.1.2011

Verbindliche Auskunft kostenlos Gute Nachricht: Finanzamt gibt kostenlos Auskunft

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In Bagatellf llen soll das Finanzamt nach dem Steuervereinfachungsgesetz 2011 f r verbindliche Ausk nfte keine Geb hren mehr berechnen, wenn der Gegenstandwert der verbindlichen Auskunft weniger als 10.000 Euro betr gt (ยง 89 Abs. 5 S. 3 AO) oder die Bearbeitung weniger als zwei Stunden dauert (ยง 89 Abs. 6 S. 2 AO). Ganz oder jedenfalls teilweise soll das Amt auf eine Geb hr verzichten, wenn der Auskunftsantrag vor Bekanntgabe der Entscheidung der Finanzbeh rde zur ckgenommen wird (ยง 89 Abs. 7 AO). &

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Baustelle

Bauen im hochalpinen Bereich

Wenn auf der Baustelle die Luft immer d nner wird … von UBB-Chefredakteur Dr. jur. G nther Schalk Bauen ist keine leichte Aufgabe: Der Bauunternehmer f hlt sich nicht selten als Spielball zwischen einem viel zu engen Zeitkorsett, ausgefallenen W nschen des Bauherrn und Vorstellungen des Architekten, die sich manchmal an der Grenze zur Umsetzbarkeit bewegen. In einem ganz anderen Sinne wird die Luft auf der Baustelle richtig d nn, wenn ein Bauvorhaben im hochalpinen Bereich auszuf hren ist. Der UBB hat eine solche Baustelle am Fuße des Hintertuxer Gletschers im sterreichischen Zillertal besucht und das ausf hrende Bauunternehmen nach den Besonderheiten befragt.

Beim Bauen in 3.000 m Meeresh he gelten eigene Gesetze Auf der Sonnenterrasse des „Tuxer Fernerhauses” lassen sich die Besucher von der H hensonne anstrahlen. Der Lift spuckt reihenweise Skifahrer aus, die die Vorsaison f r ein paar Runden im frischen Firn nutzen. In die malerische Bergkulisse mischen sich untypische Kl nge: H mmer klopfen auf Stahl, ein Turmdrehkran seilt Schaltafeln ab, und ein Betonmischer n hert sich im steilen Gel nde.

Arbeiten, wo andere Urlaub machen – eine tr gerische Idylle

Abb. 1: Bau einer Seilbahntalstation in 2.660 m Meeresh he. Foto: Dr. G. Schalk

Des R tsels L sung: Auf bis zu 3.000 Meter Meeresh he entsteht eine neue Bergbahn, genauer: eine so genannte 10 Einseilumlaufbahn, die Skifahrer und Touristen k nftig noch schneller und bequemer auf die „Gefrorene Wand“ katapultieren wird. Die neue Anlage ist f r eine F rderleistung von maximal 2.800 Personen pro Stunde ausgelegt. Mit einer Fahrgeschwindigkeit von 6 Metern pro Sekunde berwinden die 46 Kabinen auf einer Bahn-

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Neue Seilbahn soll 2.800 Personen pro Stunde bef rdern

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Baustelle

l nge von rund 1.200 Meter einen H henunterschied von rund 350 Metern. Allein das Seil mit einem Durchmesser von 50 Millimetern wiegt ber 25 Tonnen. Die gr ßte Seilspannkraft betr gt 48 Tonnen. Zwei Antriebsmotoren mit einer Leistung von 660 kW bzw. 900 PS sorgen daf r, dass die Passagiere in nicht einmal f nf Minuten die Etappe vom Tuxer Fernerhaus zur Gefrorenen Wand berwinden k nnen. Die Anlage ist Teil eines mehrstufigen Seilbahnkonzepts f r die Erschließung des Hintertuxer Gletschers. F r die neue Einseilumlaufbahn baute die Rieder GmbH & Co KG aus dem Zillertal eine Talstation, die Strecke und die neue Bergstation. Der Bergbahnbetreiber investierte rund zehn Millionen Euro.

Mit Winterausr stung und Gletscherbrille auf dem Ger st Planung der Bauzeit mit R cksicht auf Bergklima

Von Mai bis November 2011 war die Bauzeit angesetzt – ein ehrgeiziges Ziel, das allerdings nicht von ungef hr kam: In den brigen Monaten ist das Klima in der Region derart extrem, dass an Bauarbeiten nicht zu denken w re. Welche Besonderheiten gibt es beim hochalpinen Bauen? Andreas Kerschdorfer von der Rieder GmbH & Co KG gab dem UBB Auskunft: UBB: Was ist beim Bauen im Hochgebirge anders als im „Flachland“? Kerschdorfer: In erster Linie der Transport des Materials, die gesamte Bauabwicklung und die d nne Luft auf der Baustelle. UBB: Wie lange braucht der Materialnachschub zu der Baustelle?

Acht Stunden Transport vom Bauhof zur Baustelle

Abb. 2: Einige Teile f r die neue Seilbahn mussten per Helikopter eingeflogen werden. Foto: www.hintertuxergletscher.at

Kerschdorfer: Bei dieser Baustelle kamen die Materialien mittels LKW zun chst bis zur Talstation auf 2.660 Meter. Danach ging’s weiter mit einer eigens errichteten Materialseilbahn zur Baustelle auf rund 3.030 Meter. Von unserem Bauhof in Ried im Zillertal ber Straße und Seilbahn dauerte der Antransport jeweils rund acht Stunden.

UBB: Wie kommen die Arbeiter denn zu ihrem Einsatzort? Bauarbeiter pendeln mit Gondelbahn und Pistenbully

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Kerschdorfer: Die fahren im Endeffekt wie die Bergsteiger und Skifahrer erst einmal mit der Gondel zur Talstation des zweiten Seilbahnabschnitts. Von dort ging’s weiter mit dem Pistenger t oder einer weiteren Bergbahn zur Baustelle. Es gab aber auch Container mit bernachtungsm glichkeiten am Berg direkt bei der Baustelle, um die Wege zu verk rzen.

Abb. 3: Das Thema „Winterbau“ war f r die ausf hrende Firma auch im Sommer ein st ndiger Begleiter. Foto: www.hintertuxergletscher.at

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Baustelle

Abb. 4: Die Bergidylle tr gt: H henluft, lange Wege und hartes Klima beherrschen eine hochalpine Baustelle. Foto: Dr. G. Schalk

UBB: Brauchen die Bauarbeiter eine besondere Zusatzqualifikation? Kerschdorfer: Eigentlich nicht. Sie brauchen aber schon eine k rperliche Eignung. Man sollte die d nne Luft da oben nicht untersch tzen. Wir hatten anfangs Leasingarbeiter auf der Baustelle – die mussten wir auf Grund von belkeit wieder abziehen und auf anderen Baustellen einsetzen. Es gibt ja eine H henkrankheit, deshalb sollte man schon fters in den Bergen unterwegs gewesen und ein wenig trainiert sein. Zusatzsicherungen braucht es eigentlich nicht – aber nat rlich muss das Bauarbeitnehmerschutzgesetz gewahrt bleiben.

„Man sollte die d nne Luft da oben nicht untersch tzen!”

UBB: Gibt es eine spezielle „Hochgebirgs-Bauarbeiter-Kleidung“? Kerschdorfer: Unsere Mitarbeiter hatten spezielle Winterbekleidung, auch im Sommer, und Gletscherbrillen gegen die Strahlen. Und wenn‘s mal schneit, dann wird eben einfach der Schnee abgesch pft und weitergearbeitet …

Hochgebirgsbaustelle ist kein „Nachtragsautomat“ bersetzt in das deutsche Baurecht ist eine Hochgebirgsbaustelle allerdings keineswegs eine „Nachtragsschmiede“: Sucht eine Flachlandbaustelle pl tzlich ein Wintereinbruch heim, stellt der schnell eine Behinderung und einen Anlass f r berechtigte Mehrverg tungsanspr che dar. § 6 Abs. 2 Nr. 2 VOB/B sagt allerdings deutlich: Nur solche Witterungseinfl sse, mit denen bei Abgabe des Angebots nicht normalerweise gerechnet werden musste, sind Anlass f r eine Behinderung. Alle Erschwernisse wie der hohe Aufwand f r Material- und Personaltransport muss der Bauunternehmer bereits von vornherein in seine Preise einkalkulieren – hier ist kein Raum f r Nachtr ge. &

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Hochgebirgswitterung ist kein Grund f r Nachtr ge

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Baubetrieb

Information und Kommunikation wichtig

Nano-Technologie: Innovationen allein f hren nicht zum Ziel Von Matthias H. Nolden, Diplom-Informatiker, J chen „Nano“ ist in aller Munde. Ob Nano-Materialien, Nano-Energie oder organische, druckbare Elektronik – der Nano-Technologie wird eine große Zukunft vorausgesagt. Gewichtsreduktion durch neuartige Materialien, effizientere Energieerzeugung durch den Einsatz von neuen Techniken wie etwa in Elektrofahrzeugen oder ganz neue Anwendungen wie z.B. eine Tapete, die bei Bedarf leuchtet, wer m chte so etwas nicht? Aber wie so oft gibt es bei Neuerungen auch Bedenken: Ist die Verarbeitung dieser Nano-Materialien sicher, gef hrden sie gar die Gesundheit? Der UBB hakt nach.

Generelle Wahrnehmung neuer Technologien Nano-Technologie ist ffentlich durchaus negativ vorbelastet

Die Wahrnehmung der Nano-Technologie in der Bev lkerung hat durchaus Parallelen zur Atomtechnologie und Gentechnik: Beide Themen sind negativ vorbelastet, obwohl es viele positive Anwendungen gibt, auf die heute niemand mehr verzichten m chte. So gibt es in der Medizin eine Vielzahl an Diagnoseanwendungen, die ohne Atom- bzw. Strahlentechnologie nicht denkbar w ren. Und Insulin wird heute mit Hilfe von gentechnisch ver nderten Bakterien produziert, ohne Einsatz tierischer Ausgangsmaterialien. Mit diesen Beispielen soll nicht vermittelt werden, dass diese beiden Technologien harmlos sind. Es geht vielmehr darum, differenzierter und verantwortlicher mit den Themen umzugehen und neue Technologien nicht per se zu verurteilen. Die Nano-Technologie ist, auch wenn sie eigentlich gar keine so neue Technologie ist, noch wenig in ihren M glichkeiten und Auswirkungen erforscht. Trotzdem kursieren schon wieder ernsthafte Bef rchtungen, dass diese Nano-Teilchen genauso gef hrlich seien wie etwa Asbest.

M gliche Gef hrdungspotenziale Beim Begriff „Nano-Technologie“ ist erheblich zu differenzieren

Zun chst muss man wissen: Genauso wie es nicht die Atomtechnik gibt, gibt es auch nicht die Nano-Technologie. Vielmehr handelt es sich dabei um Forschungen und Anwendungen aus den Bereichen Oberfl chenchemie und -physik, Halbleitertechnik, Maschinenbau und noch vielen mehr, die im Wesentlichen eines gemeinsam haben: Mittels kleinster Teilchen im Nano-Gr ßenbereich (ein Nanometer entspricht einem Milliardstel Meter = 10–9 Meter) sollen die Eigenschaften von herk mmlichen Materialien verbessert werden. Bekannte Anwendungen hierf r sind z.B. Beschichtungen, die einen Autolack kratzfester machen oder auf Glas und Keramik Schmutz und Wasser besser abperlen lassen (Stichwort „Lotusbl teneffekt“). Dies sind durchaus Produktanforderungen, die vielen als sinnvoll erscheinen. Nur: Wir wissen bis heute noch zu wenig ber die Auswirkungen solcher Beschichtungen. Was passiert, wenn z.B. bei einem Unfall solche Nanopartikel vom Lack gel st werden? Oder die Beschichtung von der Keramik abbl ttert? Dazu gibt es bereits heute viele Untersuchungen, die nahelegen, dass selbst eingeatmete Nanoteilchen nicht gesundheitsgef hrlicher sind als Haus-

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Baubetrieb

staub und im K rper bei weitem nicht so fatal wirken wie die bef rchteten Asbestfasern. Aber auf Grund der Vielzahl von Anwendungsf llen kann immer nur f r diesen expliziten Einsatz eine Gef hrdung ausgeschlossen werden, nicht aber f r „die Nano-Technologie“ generell. Was bedeutet dies nun im Detail f r deren Zukunft? Aus heutiger Sicht kann nicht per se gesagt werden, dass Nano-Technologie gef hrlich oder ungef hrlich ist, auch wenn dies von den unterschiedlichsten Interessensgruppen kundgetan wird. Daf r sind die Anwendungsf lle und eingesetzten Materialien zu verschieden. Aber es besteht die Gefahr, dass der Begriff „Nano-“ genauso negativ vorbelegt wird wie heute schon die Begriffe Atom und Gentechnik.

Offene Kommunikation f r mehr Akzeptanz Hier hilft nur eine offene und transparente Kommunikation, die neben den vielf ltigen Chancen der Nano-Technologie auch ehrlich die Risiken anspricht. Diese offene Kommunikation beginnt bereits innerhalb der Unternehmen selbst. Hier sollten Erfahrungen und Wissen zu den eingesetzten Technologien an die Mitarbeiter kommuniziert werden. Dabei kann ein gelebtes Wissensmanagement im Unternehmen helfen, um die Informationen schnell und zielgerichtet zu verbreiten, z.B. durch interne Projektpr sentationen bei wesentlichen Meilensteinen oder Projektabschluss. Somit sind alle Mitarbeiter am Projekt involviert und k nnen mitreden. Und: Gut informierte Mitarbeiter sind der erste Schritt f r eine erfolgreiche Vermarktung der neuen Technologien! Denn einerseits sind sie selbst Kunde und Anwender, andererseits kommunizieren diese Mitarbeiter im Rahmen von pers nlichen Netzwerken und social media. Je besser sie informiert sind, desto mehr sind sie auch glaubhafte Protagonisten der Nano-Technologie.

Wichtig: Intensive externe und interne Kommunikation

Wissensmanagement als Katalysator Wissensmanagement hilft aber nicht nur, die Akzeptanz solcher Technologien zu erh hen. Es schafft auch die Voraussetzung f r die Unternehmen, neue und wirtschaftliche Anwendungen mit Nano-Materialien entwickeln zu k nnen. Bekanntestes Beispiel ist zurzeit die Thematik der Silbernanopartikel. Das sind allerkleinste Silberpartikel, die eine antibakterielle Wirkung haben und beispielsweise in Deodorants Anwendung finden, Textilien werden damit beschichtet oder Computertastaturen und T rklinken entsprechend ausgestattet. Man sollte nun annehmen, dass dies eine durchaus gew nschte Eigenschaft ist. Was passiert aber, wenn sich diese Partikel beim Waschen l sen und zusammen mit dem Abwasser in biologischen Kl ranlagen landen? Die antibakterielle Wirkung wird nat rlich auch hier nicht vor den Bakterien halt machen, die f r die Wasserreinigung zust ndig sind. Ein anderes Problem ergibt sich, wenn man zum Beispiel OP-Tische im Krankenhaus mit Silbernanopartikeln beschichtet. Da sich eine solche Beschichtung mehr oder weniger schnell abnutzt, muss es einen zuverl ssigen Nachweis geben, wann die antibakterielle Wirkung so weit nachgelassen hat, dass sie keinen wirkungsvollen Schutz mehr liefert.

Bedenken: Was passiert bei unerw nschten Nebenwirkungen?

Von der Natur lernen Ein m gliches Ziel w re es somit, Beschichtungen zu entwickeln, die dauerhaft halten. Hier k nnen Erfahrungen und Wissen mit anderen Beschichtun-

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Baubetrieb

gen helfen – oder auch die Natur. Wir alle kennen den Lotusbl teneffekt, also die selbstreinigende Wirkung der Lotusbl ten. Auch dieser wird durch Beschichtungen erreicht, die allerdings ebenfalls nicht von dauerhafter Wirkung sind. Weitere Untersuchungen des Originals, also der Lotusbl ten selbst, k nnen hier helfen, diesen Beschichtungen eine dauerhaftere Wirkung anzueignen. Und dies l sst sich dann hoffentlich, dank Wissensmanagement, auch auf die Silbernanopartikel bertragen. Beispiel aus der Natur: Bakterien in der Medizin

hnlich wird es sich bei den magnetotaktischen Bakterien verhalten. Diese im Wasser lebenden Bakterien orientieren sich am Magnetfeld der Erde und tragen winzige Nanopartikel aus magnetischen Mineralien in sich. Auf Grund der Gr ße wird bereits berlegt, ob diese Nanopartikel in bestimmten Bereichen der Medizin Anwendung finden k nnen. Da sie effektiver aufgenommene Energie in W rme umwandeln k nnen, w ren sie ideal zur Tumorbek mpfung. Aber auch hier werden sich in der Erforschung sicher wieder Nebenwirkungen herausstellen, die sich durch aktives Wissensmanagement, also der Nutzung von Wissen aus vergleichbaren Problemstellungen, minimieren oder gar beseitigen lassen. Diese Beispiele lassen sich fast endlos fortsetzen. Oft sind es Anwendungen, die die Natur als Vorbild haben, sei es nun die Haftwirkung von Geckos oder die oben erw hnten Beispiele der selbstreinigenden Wirkung und der magnetischen Eigenschaften. Alle haben sie gemeinsam, dass bei der Entwicklung das Wissen aus der Natur Pate stand.

Die Bedenken ernst nehmen – auch nach außen Kunde hat ein berechtigtes Interesse, Vor- und Nachteile zu erfahren

Letztendlich darf aber auch die externe Kommunikation nicht vernachl ssigt werden. Der Kunde hat ein berechtigtes Interesse, nicht nur ber die Vorteile der Nano-Technologie unterrichtet zu werden, sondern auch ber deren Risiken. Und da helfen keine Pauschalaussagen, dass diese Technik ausgereift und sicher sei. Dann bedarf es n mlich nur eines kleinen Zwischenfalls bei einer m glicherweise unbedeutenden Anwendung, und das Thema Nano ist sofort wieder mit einem negativen Beigeschmack in der G nze belastet. Daher sollte die Kommunikation detaillierter und selbstbewusster erfolgen. Wie selbstverst ndlich, sind heute in jedem Wertpapierprospekt nicht nur die Renditen (Chancen) aufgef hrt, sondern auch Risiken gelistet. Dies ist gesetzlich vorgeschrieben, und trotz allem h lt es einen informierten B rger nicht davon ab, in diese Wertpapiere zu investieren. Demzufolge kann auch die Nano-Technologie hierdurch nur erfolgreicher werden.

Fazit Gegen Skepsis hilft nur aktive Information

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Neue, vielversprechende Ideen allein werden der Nano-Technologie nicht zum Durchbruch verhelfen. Daf r ist die Skepsis gegen ber neuen Technologien, gerade in Deutschland, zu groß. Hier hilft nur aktive Information – aktiv wie passiv. Es muss bei den Anwendern und Verbrauchern f r Vertrauen geworben werden. Und dies gelingt am besten, wenn nicht nur die Vorteile aufgez hlt werden, sondern auch Risiken offen thematisiert werden. Dann lassen sich diese Risiken auch besser einsch tzen und es lassen sich Wege aufzeigen, wie m gliche Gefahren reduziert werden k nnen. Und hierbei hilft aktiv das Wissensmanagement, also die Nutzung vorhandenen Wissens. &

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Baurecht

Urteile f r die Baupraxis

Aktuelles aus der Rechtsprechung Von Dr. Bastian Fuchs, LL.M., Fachanwalt und Lehrbeauftragter f r Bauund Architektenrecht, M nchen

Verg tungspflicht f r Besondere Leistungen? Nebenleistungen, sagt die VOB Teil C, sind in der Regel in die vereinbarten Preise einzurechnen, jedenfalls insbesondere dann, wenn keine eigenst ndige Leistungsposition im Leistungsverzeichnis f r derartige Leistungen vorgesehen ist (siehe dazu die ATV DIN 18299, Abschnitt 0.4.1, Nebenleistungen). Fraglich ist weiter, wie mit immer wieder anzutreffenden allgemeinen Abgeltungsklauseln umzugehen ist und wie das Verh ltnis zu Besonderen Leistungen abzugrenzen ist.

Nebenleistungen sind in Vertragspreis einzurechnen

Eine interessante Konstellation zu einer bauvertraglichen Abrechnungsvereinbarung, die das OLG Dresden zu entscheiden hatte (Urteil vom 31.8.2011 – 1 U 1682/10):

OLG Dresden vom 31.8.2011

Die zwischen dem Bauunternehmer und seinem ffentlichen Auftraggeber getroffene Vereinbarung besagte: „Alle Baustelleneinrichtungen und Nebenleistungen, die nicht im Leistungsverzeichnis besonders aufgef hrt sind, sind in die Einheitspreise einzurechnen.“ Der Bauunternehmer begehrte f r Ger ste ber 2 m H he eine Nachtragsverg tung, außerdem auch f r das Auf- und Abbauen eines Baustellencontainers. Der Auftraggeber wollte nicht zahlen. Das OLG Dresden gab dem Auftraggeber Recht. Es sei zu ber cksichtigen, dass die vertragliche Abgeltungsklausel gegen ber der VOB/C-Regelung vorrangig und in AGB-rechtlicher Hinsicht unbedenklich sei.

OLG: „Vertragliche Abgeltungsklausel vorrangig“

Anmerkung: Die Entscheidung verdient keinen uneingeschr nkten Beifall. Richtig ist, dass der Auf- und Abbau des Containers nach der damaligen DIN 18299 Abschnitt 4.1.1 als Nebenleistung anzusehen waren und dementsprechend ohnehin bereits nicht verg tungspflichtig waren. Das Ger st hingegen war z.B. nach der DIN 18334 Abschnitt 4.2.2 als Besondere Leistung verg tungsf hig. Dementsprechend w re grunds tzlich eine eigenst ndige Position vorzusehen gewesen (DIN 18299 Abschnitt 0.4.2) oder es best nde alternativ dem Grunde nach eine Nachtragsforderung.

Dresdner Entscheidung erntet Kritik

Die Abgeltungsklausel widerspricht zum einen dem Gedanken, dass der ffentliche Auftraggeber auch die einschl gigen eigenen Ausschreibungsvorgaben beachten muss (und die Unternehmer sich darauf verlassen k nnen, § 7 VOB/A). Zum anderen widerspricht die Abgeltungsklausel auch den AGB-rechtlichen Vorschriften, da sie jedenfalls berraschend und unklar ist, § 307 Abs. 1 BGB. Jedenfalls an mangelnder Transparenz dieser Regelung d rfte sie scheitern, was in einem anderen Fall das OLG Celle auch bereits einmal festgestellt hat (Urteil vom 5.1.1995, 22 U 7/94). Die Ger stbauarbeiten sind zwischenzeitlich in einer eigenen ATV, der DIN 18451, geregelt, so dass diese im Zweifel ohnehin konsultiert werden m sste. &

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Ger stbauarbeiten in eigener DIN-Norm geregelt

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Baubetrieb

Lohnsteuer

Pauschalsteuer f r Geschenke: neue Urteile Nicht bei allen Geschenken sind 30% der Kosten zu versteuern

Nach ยง 37b EStG kann ein Unternehmer bei Pr senten an Kunden, Gesch ftspartner und Arbeitnehmer pauschal 30% der angefallenen Kosten ans Finanzamt abf hren. Dann muss der Beschenkte die Zuwendung nicht mehr versteuern. Zur Pauschalsteuer nach ยง 37b EStG sollten Unternehmer die beiden folgenden Entscheidungen kennen: &

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Ausl ndischer Arbeitnehmer: Wird ein Arbeitnehmer beschenkt, der in einem ausl ndischen Betriebsteil eingesetzt und in Deutschland gar nicht einkommensteuerpflichtig ist, muss keine Pauschalsteuer f r Geschenke abgef hrt werden (FG D sseldorf, Urteil, Az. 8 K 4098/10 L). Keine Bagatellgrenzen: Entscheidet sich ein Unternehmer f r die Abf hrung der Pauschalsteuer auf die Kosten f r Pr sente, gilt das f r alle Geschenke, egal wieviel diese gekostet haben. Im Gesetz steht nichts davon, dass die Pauschalsteuer nur f r Pr sente ab einem Nettowert von 35 Euro abgef hrt werden muss (FG Hamburg, Urteil v. 20.9.2011, Az. 2 K 41/11).

Gewerbesteuer

Finanzamt an falsche Verlustfeststellung gebunden Fall: Mitunternehmer scheidet aus Personengesellschaft aus

Scheidet ein Mitunternehmer aus einer Personengesellschaft, beispielsweise einer Arbeitsgemeinschaft, aus, gehen die f r ihn festgestellten gewerbesteuerlichen Verlustvortr ge verloren. Doch was passiert, wenn das Finanzamt den Verlust aus Versehen nicht k rzt und der Verlustfeststellungsbescheid bestandskr ftig wird, sich also nicht mehr ndern l sst? UBB-Tipp: In diesem Fall haben das Finanzamt Pech und die verbleibenden Mitunternehmer der Personengesellschaft Gl ck: Die Verluste werden ihnen n mlich nach ihrer Beteiligungsquote zugerechnet; sie k nnen diese zu Verrechnung mit sp teren Gewinnen nutzen (BFH, Urteil v. 16.6.2011, Az. IV R 11/08).

Steuerschuldnerschaft

10%-H rde beim Leistungsempf nger nicht immer maร geblich Beauftragt ein Unternehmer Bauleistungen, greifen die Regelungen zur Steuerschuldnerschaft nach ยง 13b UStG nur dann, wenn er selbst auch Bauleistungen erbringt. Faustformel: Die Ums tze aus Bauleistungen m ssen

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Baubetrieb

beim Leistungsempf nger mindesten 10% betragen. Liegen Sie darunter, greift die Steuerschuldnerschaft normalerweise nicht – soweit die Theorie. Das Finanzgericht Baden-W rttemberg (Urteil vom 27.5.2011, 9 K 5187/08) stellt den 10%-Grundsatz gewaltig auf den Kopf: Danach ist der Leistungsempf nger n mlich bereits steuerpflichtig, wenn er nach außen wie ein Bauleistender auftritt, unabh ngig von den tats chlichen Ums tzen.

Urteil stellt Handhabung des § 13b UStG auf den Kopf

UBB-Tipp: Im Zweifel sollten Auftraggeber und leistender Unternehmer von der Anwendung der Steuerschuldnerschaft nach § 13b UStG ausgehen. Die Rechnungen sollten also ohne Umsatzsteuer gestellt werden. So werden Kontroversen mit dem Finanzamt und teure Steuernachzahlungen vermieden.

Gewerbesteuer

Abziehbare Nachzahlungszinsen – Erh hung des Gewerbeertrags? Bei Betriebspr fungen kommt es bei Steuerjahren ab 2008 bei der Hinzurechnung von Zinsen, Mieten, Pachten und Lizenzen zum Gewerbeertrag immer wieder zu Kontroversen zwischen Finanzamt und Unternehmen. Das gilt auch f r die Hinzurechnung von abziehbaren Nachzahlungszinsen nach § 8 Nr. 1a GewStG. Nach dem Entwurf eines gleichlautenden L ndererlasses zur Hinzurechnung von Finanzierungsanteilen nach § 8 Nr. 1 GewStG (BMF, 26.8.2011 Schreiben, Az. IV C 2 – G 1422/07/10005: 003) z hlen abziehbare Nachzahlungszinsen nach § 233a AO zu den Zinsen, die nach § 8 Nr. 1a GewStG dem Gewerbeertrag hinzuzurechnen sind. Hinzurechnung greift nicht bei allen Nachzahlungszinsen Eine Hinzurechnung von Zinsen auf Steuernachzahlungen nach § 233a AO ist nur dann vorzunehmen, wenn es sich um abziehbare Nachzahlungszinsen handelt. Es kommen also nur folgende Zinsen f r eine Hinzurechnung zum Gewerbeertrag in Frage: & &

Sonderregelungen bei Bildung von R ckstellungen

Umsatzsteuer: Zinsen auf Steuernachzahlungen zur Umsatzsteuer Gewerbesteuer: Zinsen auf Steuernachzahlungen zur Gewerbesteuer f r die Steuerjahre bis einschließlich 2007

Die Hinzurechnung dieser Zinsen zum Gewerbeertrag ist immer dann vorzunehmen, sobald sich diese Zinsen auf den Gewerbeertrag mindernd ausgewirkt haben. Bildet ein Unternehmer f r Steuernachzahlungen und die Zinsen eine R ckstellung, ist bereits zu diesem Zeitpunkt eine Hinzurechnung zum Gewerbeertrag veranlasst. UBB-Tipp: Zu dem Entwurf des gleichlautenden L ndererlasses vom 26.8.2011 durften Spitzenorganisationen und Verb nde bis 30.9.2011 Stellung beziehen. Vor der endg ltigen Version des gleichlautenden L ndererlasses sollten Unternehmer gegen die Hinzurechnung von Nachzahlungszinsen nach § 8 Nr. 1a GewStG vorsorglich Einspruch einlegen. Denn gegen die Hinzurechnung gab es von mehreren Verb nden Einwendungen. &

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Tipp: Vorsorglich Einspruch einlegen

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Veranstaltung

Die besondere Veranstaltung am 9.3.2012

Bausymposium mit besonderem Flair in Deggendorf Von UBB-Chefredakteur Dr. jur. G nther Schalk Hochschule hat die Nase vorn im Ranking

Es gibt inzwischen viele Veranstaltungen rund um das Bauen landauf, landab. Eine sticht aus der Menge aber doch etwas hervor: Das Deggendorfer Bausymposium an der Hochschule der Stadt besticht allj hrlich mit einem ganz besonderen Flair in mehrfacher Weise. Zum einen erleben die Teilnehmer den ganz besonderen niederbayerischen Charme, mit dem die Tagung organisiert und durchgef hrt wird. Die Hochschule selbst besticht mit einem ebenso famili ren wie progressiven Auftreten. Zahlreiche Innovationen, die andere Hochschulen in ganz Deutschland inzwischen nachahmen, haben ihren Ursprung an der Hochschule Deggendorf, darunter ein neuer Studiengang f r Ressourcen- und Umweltmanagement und ein neuer Campus unter anderem f r Nachhaltigkeit außerhalb des Hochschulgel ndes. Kein Wunder, dass die Hochschule im j hrlichen Ranking inzwischen einen Platz in den vordersten R ngen abonniert hat.

Interdisziplin re Betrachtung von Problemen am Bau

Beim Bausymposium versuchen die Veranstalter – neben der Hochschule sind dies die Akademie f r Baumanagement (akabau) und der Verein Deggendorfer Bauingenieure (VdBau) – inzwischen in der 13. Auflage erfolgreich, Bautechnik, Baurecht und Baubetrieb interdisziplin r an einen Tisch zu bekommen. Die Organisatoren Prof. Dr. Volker Wirth, Prof. Dr. Klaus Englert, Prof. Dr. Josef Langenecker und Dr. G nther Schalk haben auch diesmal wieder zehn Fachreferenten gewinnen k nnen, die jeweils aus ihrem Kerngebiet berichten werden. Darunter ist auch traditionell ein Absolvent der Deggendorfer Hochschule, heuer Dipl.-Ing. Michael Grandl, der sich mit der Sicherheits- und Zuverl ssigkeitsphilosophie im Bauwesen befasst.

Wasserwirtschaft, Altstadtsanierung, Licht und viele andere Themen

Fachreferenten aus den Bereichen Bautechnik und Baurecht Prof. Dr.-Ing. Andrea Deininger stellt neue M glichkeiten einer nachhaltigen Wasserwirtschaft vor. Die Schrobenhausener Stadtbaumeisterin Dipl.-Ing. Asta Meyer als Fachfrau f r Altstadtsanierung wird Beispiele aus diesem Gebiet erl utern. Mit „Farbe im Licht“ besch ftigt sich der Vortrag von Diana Friedrich. Dipl.-Ing. Tobias Nemczyk referiert zum Schutz zement rer Oberfl chen und Dipl.-Chem. Johann Mesch ber zwei beachtliche Wasserprojekte mitten in W sten. Vier Baurechtsanw lte erg nzen das Vortragsprogramm mit Referaten zum Baustrafrecht (Florian Englert), zur Aufarbeitung von „Pfusch am Bau“ (Elke Schwartz), zum funktionalen Mangelbegriff (Dr. Jochen Markus) und zu rechtlichen Fragen rund um das Thema Gr ndungssch den (Prof. Dr. Klaus Englert). Das 13. Deggendorfer Bausymposium im Audimax der Hochschule am Freitag, 9.3.2012, dauert von 9 bis 16 Uhr. Der Unkostenbeitrag inklusive Tagungsunterlagen und Mittagsbuffet betr gt 180 Euro. Vertreter des ffentlichen Dienstes zahlen 60 Euro. Die Anmeldung ist m glich unter monika.deistler@hdu-deggendorf.de. N here Informationen gibt es im Internet unter www.bausymposium.de.

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Verlag Wilhelm Ernst & Sohn Verlag f r Architektur und technische Wissenschaften GmbH & Co. KG Rotherstr. 21, 10245 Berlin, Deutschland Tel. +49 (0)30 470 31-200, Fax +49 (0)30 470 31-270 info@ernst-und-sohn.de www.ernst-und-sohn.de Sitz der Gesellschaft: Berlin Amtsgericht Charlottenburg, HRA 33115B Pers nlich haftender Gesellschafter: Wiley Fachverlag GmbH, Weinheim Amtsgericht Mannheim, HRB 432736 Gesch ftsf hrer: Bijan Ghawami, Karin Lang USt-ID-Nr.: DE 813 496 225 Steuer-Nr. 47013/01644 Bankverbindung: Dresdner Bank AG Filiale Weinheim BLZ 670 800 50, Kto. 0753752900 S.W.I.F.T.-Adr.: DRES DE FF 671 IBAN: DE 94 6708 0050 0751 1188 00 Verantwortlich f r den redaktionellen Teil: Dr. G nther Schalk/Schrobenhausen schalk@topjus.de Kunden-/Leserservice: WILEY-VCH Kundenservice Ernst & Sohn Boschstr. 12, 69469 Weinheim, Deutschland Tel. +49 (0)6201 606 400, Fax +49 (0)6201 606 184 service@wiley-vch.de Satz: Lichtsatz Michael Glaese GmbH, Hemsbach Druck: betz-druck GmbH, Darmstadt Gedruckt auf s urefreiem Papier.

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UnternehmerBrief Bauwirtschaft Online Im o.g. Bezugspreis ist der Zugang zum UnternehmerBrief Bauwirtschaft ONLINE inklusive. Der Login erfolgt ber Kundennummer und PLZ auf der Internetseite von Ernst & Sohn, www.ernst-und-sohn.de.

Hrsg.: Deutsche Gesellschaft f ü r G e o t e c h n i k e . V. ( D G G T )

geotechnik 34. Jahrgang 2011 4 Ausgaben im Jahr Mitgliederzeitschrift der DGGT Head of Editorial Board: Prof. Dr.-Ing. Jürgen Grabe Editor-in-chief: Dr.-Ing. Helmut Richter Jahresabonnement print ISSN 0172-6145 % 48,– *

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Jahresabonnement print + online ISSN 2190-6653 % 55,– * Q geotechnik, die Zeitschrift für Bodenmechanik, Erd- und Grundbau, Felsmechanik, Ingenieurgeologie, Kunststoffe in der Geotechnik und Umweltgeotechnik. Seit 1978 erscheint die technisch-wissenschaftliche Fachzeischrift als Organ der Deutschen Gesellschaft für Geotechnik e.V. (DGGT). Ab Januar 2011 wird sie beim Verlag Ernst & Sohn, Berlin, verlegt.

Fachwissen ohne Grenzen

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Der UnternehmerBrief Bauwirtschaft ver ffentlicht monatlich die aktuellsten Informationen zu den Themen Steuern, Recht und Unternehmensf hrung. Praxisnah werden bauspezifische Urteile und Entscheidungen von juristisch und kaufm nnisch versierten Autoren zusammengefasst.


KONRAD BERGMEISTER

In diesem Buch werden die Grundlagen und ReQ geln fĂźr die Planung, Konstruktion, Bemessung und JOHANNES HĂœBL Errichtung von Schutzbauwerken der WildbachverFLORIAN RUDOLF-MIKLAU bauung zusammengefasst. Es enthält eine funktionale und konstruktive Systematik der wichtigsten Schutzbauwerke gegen Bautypen und ausgefĂźhrte Beispiele. Wildbachgefahren Die Wildbachverbauung umfasst die Gesamt heit Grundlagen, Entwurf und aller MaĂ&#x;nahmen, die in oder an einem Wildbach Bemessung, Beispiele oder in seinem Einzugsgebiet ausgefĂźhrt werden, 2009. IX, 211 Seiten, 193 Abbildungen, um insbesondere das Bachbett und die angrenzenden Hänge zu sichern, Hochwasser und Feststoffe 50 Tabellen, Hardcover. schadlos abzufĂźhren und die Wirkung von Hoch% ,90 * wasserereignissen auf ein zumutbares AusmaĂ&#x; ISBN 978-3-433-02945-9 zu senken. Dazu gehĂśren die Unterbindung der Geschiebebildung und der RĂźckhalt von Verwitterungsprodukten, die Verbesserung des Wasserhaushalts und die unschädliche Ableitung von Wasser und Geschiebe in Wildbacheinzugsgebieten, die Beruhigung und BegrĂźnung von Bruch- und Rutschungsflächen, MaĂ&#x;nahmen, die der drohenden Entstehung von Runsen und Rutschungen entgegenwirken sowie die Betreuung und Instandhaltung der Wildbacheinzugsgebiete. Die Konzeption und Bemessung von Schutzbauwerken stellt besondere Anforderungen an den Planer und erfordert umfassende Kenntnisse der in den Einzugs- und Risikogebieten ablaufenden Prozesse. Technische Standards fĂźr die Planung und AusfĂźhrung sind nur lĂźckenhaft vorhanden. AuĂ&#x;erdem finden die einschlägigen Normen der Hydrologie, des Wasserbaus, des konstruktiven Betonbaus und der Geotechnik Anwendung. In diesem Buch werden die wichtigsten Grundlagen und Regeln fĂźr die Planung, Konstruktion, Bemessung und Errichtung von Schutzbauwerken der Wildbachverbauung zusammengefasst. Es gibt einen Ăœberblick Ăźber die grundlegenden Wildbachprozesse und die davon ausgehenden Einwirkungen, enthält eine funktionale und konstruktive Systematik der Schutzbauwerke, stellt die hydrologischen, hydraulischen und statischen Grundlagen des Entwurfs und der Bemessung dar, fasst die wichtigsten Bautypen, ihre Bauteile und Funktionsorgane zusammen und enthält ausgefĂźhrte Beispiele. JĂœRGEN SUDA

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Technischer Lawinenschutz April 2011. Seiten, ÂŹ!BB ÂŹ'EBUNDEN. % 9, * ISBN 978-3-433-02947-3

Das Werk bietet dem Leser einen Ăœberblick Q Ăźber die Grundlagen der technischen SchutzmaĂ&#x;nahmen gegen Lawinengefahren („WeiĂ&#x;er Tod“) und stellt im Detail die Methoden der Planung, Konstruktion, Bemessung und Erhaltung der Lawinenverbauung sowie temporärer technischer MaĂ&#x;nahmen dar.

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Q Die weiteren Autoren: - Dr. Karl Gabl, Zentralanstalt fßr Meteorologie und Geodynamik ZAMG, Innsbruck - Peter Gauer PhD., Norwegisches Geotechnisches Institut NGI, Oslo - DI. Matthias Granig, Stabstelle Schnee und Lawinen, Forsttechnischer Dienst fßr Wildbach- und Lawinenverbauung, Schwaz - Dr. Robert Hofmann, Ingenieurkonsulent fßr Bauwesen, Perchtholdsdorf - Dr. Karl Kleemayr, Bundesforschung- und Ausbildungszentrum fßr Wald, Naturgefahren und Landschaft BFW, Innsbruck - Dr. Stefan Margreth, WSL-Institut fßr Schnee- und Lawinenforschung SLF, Davos - Mag. Michael MÜlk, Stabstelle Geologie, Forsttechnischer Dienst fßr Wildbachund Lawinenverbauung, Innsbruck - DI. Patrick Nairz, Lawinenwarndienst des Landes Tirol, Innsbruck - DI. Wolfgang Schilcher, Forsttechnischer Dienst fßr Wildbach- und Lawinenverbauung, Bludenz - DI. Christoph Skolaut, Forsttechnischer Dienst fßr Wildbach- und Lawinenverbauung, Salzburg - DDI. Dr. Jßrgen Suda, Universität fßr Bodenkultur, Institut fßr konstruktiven Ingenieur bau, Wien - Dr. Markus Stoffel, Universität Bern, Institut fßr Geowissenschaften/Dendrolabor - DI. Gebhard Walter, Forsttechnischer Dienst fßr Wildbach- und Lawinenverbauung, Innsbruck - Dr. Lukas Stoffel, WSL-Institut fßr Schnee- und Lawinenforschung SLF, Davos Ernst & Sohn Verlag fßr Architektur und technische Wissenschaften GmbH & Co. KG

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Schutz vor Naturkatastrophen


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