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© Dirk Ercken_shutterstock.com

RESPEKTIERE | NATUR- UND ARTENSCHUTZ

DAS GIFT- UND GEFAHRTIERGESETZ IN NRW Aktueller denn je! Im August 2019 ist einem Halter in Herne eine giftige Monokel-Kobra entwichen und konnte erst nach mehreren Tagen und mit großem öffentlichen Einsatz und unter hohen Kosten wieder eingefangen werden. In Folge dessen setzte eine Diskussion zum Thema Gefahrtierhaltung ein, die rasch zu verschiedenen Gesetzentwürfen führte. Am 18.03.20 sollte nun eine Anhörung zu dem Thema im Landtag NRW stattfinden.

Dr. Melanie Seiler, Geschäftsführerin des ETN, wurde als Expertin zu dem Thema gebeten, eine Stellungnahme abzugeben. Der ETN begrüßt in seiner Stellungnahme grundlegend die Einführung eines Gefahrtiergesetzes in NRW, rät aber dazu, eine Haltung von exotischen Tieren grundlegend nicht zu gestatten.

Seiler kritisiert, dass in der Debatte um das Gefahrtier- bzw. Gifttiergesetz in NRW das Gefährdungspotential, dem Menschen durch Wildtiere ausgesetzt sind, auf physiologische Aspekte (Gift, Beißkraft) reduziert wird. Doch Zoonosen - Krankheiten, die zwischen Tier und Mensch übertragen werden können - dürfen nicht unbedacht bleiben, wenn man die Sicherheit der Menschen im Sinn hat.

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