Transparenz –
wichtiger Grundsatz bei EuroNatur EuroNatur erneut mit DZI-Siegel ausgezeichnet
Die EuroNatur Stiftung hat im Jahr 2021 erneut das DZI-Spendensiegel erhalten, dessen Gültigkeit mit Ablauf des III. Quartals 2022 endet. Dieses bescheinigt uns unter anderem, dass wir die sieben Spenden-Siegel-Standards wie folgt erfüllen: Wir leisten satzungsgemäße Arbeit; Leitung und Aufsicht sind angemessen strukturiert, klar voneinander getrennt und werden wirksam wahrgenommen; in unserer Werbung und Öffentlichkeitsarbeit informieren wir klar, wahr, sachlich und offen; wir berichten offen und umfassend über unsere Arbeit, Strukturen und Finanzen; die gezahlten Vergütungen berücksichtigen den Status der Gemeinnützigkeit, die Qualifikation, das Maß an Verantwortung und den branchenüblichen Rahmen; Mittelbeschaffung und -verwendung sowie die Vermögenslage werden nachvollziehbar dokumentiert und angemessen geprüft; der Anteil der Werbe- und Verwaltungsausgaben an den Gesamtausgaben ist im Jahr 2021 nach DZI-Maßstab angemessen („angemessen“ = 10 % bis 20 %). Die Wirksamkeit des Mitteleinsatzes wird überprüft, die Ergebnisse werden dokumentiert und veröffentlicht.
Initiative Transparente Zivilgesellschaft
Die EuroNatur Stiftung ist seit dem Jahr 2010 Mitglied der Initiative Transparente Zivilgesellschaft. Unterzeichner der Initiative verpflichten sich freiwillig, zehn Informationen über ihre Organisation auf ihrer Website zu veröffentlichen. Dazu zählen unter anderem: die Satzung, die Namen der wesentlichen Entscheidungsträger sowie Angaben über Mittelherkunft, Mittelverwendung und Personalstruktur.
Wirtschaftsprüfung
Die EuroNatur Stiftung hat sich auch im Jahr 2021 einer freiwilligen Jahresabschlussprüfung durch einen Wirtschaftsprüfer unterzogen. Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft WISTA AG hat den Jahresabschluss 2021 der EuroNatur Stiftung nach § 317 ff. HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten Grundsätze ordnungsgemäßer Durchführung von Abschlussprüfungen geprüft und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Hier ein Auszug aus dem Bestätigungsvermerk: „Wir haben den Jahresabschluss - bestehend aus der Bilanz zum 31.12.2021 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungsund Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht für das Geschäftsjahr vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögensund Finanzlage der Stiftung zum 31.12.2021 sowie der Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021. Der Lagebericht vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Stiftung. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. 7. Juni 2022, WISTA AG, Mannheim“
Geschäftsbericht 2021
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