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Golfvergnügen

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Poseidon -Therme

Poseidon -Therme

Bad Griesbach - Europas Golfregion Nr. 1

Wer Spaß am Golfen hat, kann auf sechs 18-Loch-Meisterschaftsplätzen und auf drei 9-Loch-Plätzen, einem 6-Loch-Kindergolfplatz sowie einer 6-Loch-Übungsanlage seinem Hobby auf höchstem Niveau nachgehen (ohne Clubmitgliedschaft auf öffentlichen Plätzen), denn hier praktiziert man „Golf für alle“. Genießen Sie vor und nach dem Golf die freundliche und gemütliche Atmosphäre unseres Hotels.

Speziell für unsere Golfer!

25% - 30% Greenfee-Ermäßigung auf 16 Plätzen der Golfregion Donau-Inn. www.golfregion-donau-inn.de

Kontakt für Buchungen und Abschlagszeiten etc.:

Hartl Golf Resort Bad Griesbach | Holzhäuser 8 | D-94086 Bad Griesbach

Tel. 0049(0)8532-790-0 | Fax 0049(0)8532-790-45 |hartl-golf-resort@hartl.de | www.hartl.de

Ihre 9 Schritte zur Kur

1. Anspruch

Jeder gesetzlich Versicherte, bei dem die medizinischen Voraussetzungen vorliegen, hat Anspruch auf eine Kur, die alle drei Jahre erneut beantragt werden kann.

2. Ärztlicher Befund

Nach einem Gespräch bei dem behandelnden Arzt bescheinigt dieser die medizinische Notwendigkeit einer Kurmaßnahme und rät je nach Befinden zu einem ambulanten oder stationären Aufenthalt.

3. Antrag

Gemeinsam mit dem Arzt wird der Antrag ausgefüllt und bei dem zuständigen Kostenträger des Patienten Kranken-/Rentenversicherung, Beihilfestelle eingereicht. Dem Antrag sollte eine umfassende Notwendigkeits-Begründung des Arztes beiliegen.

4. Prüfung

Es folgt die Prüfung des Kurantrages durch den medizinischen Dienst, den Vertrags- oder Amtsarzt.

5. Genehmigung

Diese erfolgt durch die zuständige Krankenkasse, Renten – oder Beihilfestelle.

6. Ablehnung

Bei einer Ablehnung des Antrages kann am besten mit Unterstützung des behandelnden Arztes – schriftlich Widerspruch eingelegt werden. In Härtefällen hilft eine Klage vor dem Sozialgericht.

7. Private Kur

Eine Kur ist jederzeit auf eigene Kosten möglich. Gesetzlich Versicherte haben bei medizinischer Notwendigkeit Anspruch auf Heilmittel, die ein Vertragsarzt am Kur- oder Heimatort verordnet. Bei der Verordnung von Heilmitteln beträgt die Zuzahlung 10 Prozent. Außerdem sind € 10,00 pro Verordnung/Rezept zu bezahlen .

8. Kurort

Bei einer ambulanten Vorsorgeleistung kann der Patient einen anerkannten Kurort frei auswählen. Bei einer stationären Vorsorgeleistung oder einer Rehabilitationsleistung empfiehlt die Krankenkasse eine Vertragseinrichtung.

9. Durchführung

Ein ambulanter oder stationärer Kuraufenthalt dauert in der Regel drei Wochen. Eine Verlängerung ist je nach Schwere der Krankheit möglich.

Weitere wichtige Informationen bei unserer Kurärztin

Fr. Dr. Nicole Reinelt, Tel. 0 85 32 / 26 72

Pauschalen für eine offene Badekur!

Erholung pur 3 (ganzjährig)

21 Übernachtungen mit Frühstücksbuffet, tägliche Benutzung der gesamten

Badeanlage von 700 Uhr bis 20 00 Uhr

Mit Thermal-Hallenbad 34° - 37°C, Thermal-Whirlpool, Dampfsauna, Unctorium, Liegestuhl und beheiztem Süßwasseraußenpool, inkl Kurbeitrag, Leihbademantel pro Person ab € 1092,–

Bei einem Aufenthalt von mindestens 7 Übernachtungen verschreiben in der Regel unsere Kurärzte 3 Fango- Anwendungen und 3 Rückenmassagen !

Lassen Sie die Seele baumeln! Nr. 3 (ganzjährig)

21 Übernachtungen im 40m2 DoppelAppartement, tägliche Benutzung der Badeanlage von 700 Uhr bis 20 00 Uhr mit Thermalhallenbad 34° - 37°C, Whirlpool, Dampfsauna sowie beheiztem Süßwasseraußenpool, Leihbademantel, inkl Kurbeitrag und Endreinigung pro Person ab € 886,–

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