Infoblatt „Weiterbildungsscheck Sachsen“

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Infoblatt „Weiterbildungsscheck Sachsen“ (Individuelles Förderverfahren), Stand November 2010 / Änderungen vorbehalten Förderfähige Maßnahmen Gefördert werden Weiterbildungsmaßnahmen von Beschäftigten zur Vermittlung von Kenntnissen, Fähigkeiten und Fertigkeiten, die auf die Verbesserung ihrer aktuellen und künftigen Beschäftigungschancen und ihrer beruflichen Flexibilität – unabhängig vom aktuellen Beschäftigungsverhältnis und nicht auf die spezifischen Belange ihres Arbeitgebers - ausgerichtet sind (z.B. Vermittlung von berufsbezogenen Sprach- und EDV-Kenntnissen). Zuwendungsempfänger Gefördert werden Beschäftigte mit Hauptwohnsitz in Sachsen. Zuschusshöhe Die Förderung erfolgt als Zuschuss zu den Ausgaben für einen Bildungsdienstleister (ausschließlich Weiterbildungskosten: Teilnahmegebühren und im Zusammenhang entstehende Prüfungsgebühren). Die Auszahlung kann in der Regel erst nach Einreichung des Verwendungsnachweises erfolgen. Es existiert keine Obergrenze. Es gelten folgende Förderhöchstsätze: Zuwendungsempfänger

Förderkonditionen

Beschäftigte mit Erwerbseinkommen im Hauptbeschäftigungsverhältnis von unter 2.500 EUR brutto monatlich*

80% der Weiterbildungskosten

Beschäftigte mit Erwerbseinkommen über 2.500 EUR, aber unter 4.150 EUR und mindestens einer der folgenden Voraussetzungen:

50% der Weiterbildungskosten

-

ältere Beschäftigte (über 50 Jahre),

-

in Teilzeit, Befristung oder Leiharbeit,

-

bei Erwerb eines ersten akademischen Abschlusses

Maßnahmekosten mdst. 650 EUR**

Maßnahmekosten mdst. 1.000 EUR

* (nicht arbeitslos gemeldet) ** bei geringeren Maßnahmekosten kann die Bildungsprämie genutzt werden, Information unter www.bildungspraemie.info Förderausschlüsse Von der Förderung ausgeschlossen sind -

Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes,

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Weiterbildungen, die freizeitorientierte Themen beinhalten,

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Weiterbildungen, für die eine anderweitige öffentliche Förderung zur Verfügung steht (z.B. MeisterbaföG).

Rechtsgrundlage Die Förderung erfolgt nach der ESF-Richtlinie Berufliche Bildung vom 4. Mai 2010, veröffentlicht im Sächsischen Amtsblatt SächsABl. Nr. 21 vom 27. Mai 2010. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.


Antragstellung 1. Schritt Zur persönlichen Fortbildungsplanung empfehlen wir eine Beratung z.B. bei der Industrie- und Handelskammer (IHK), Handwerkskammer (HWK), der Arbeitsagentur bzw. dem Träger der Grundsicherung über die zur Verfügung stehenden Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten oder im Internet zum Beispiel über www.bildungsmarkt-sachsen.de oder www.kursnet.de. Beratungsstellen finden Sie unter http://www.bildungsmarkt-sachsen.de/apps/beratungweiterbildung/index.php. Wenn Sie einen Gesundheitsfachberuf ausüben, informieren Sie sich bitte über die Anerkennung der geplanten Weiterbildung bei einem Fachverband bzw. unter REVOSAX über die Regelungen des Weiterbildungsgesetzes Gesundheitsfachberufe / der Weiterbildungsverordnung Gesundheitsfachberufe. 2. Schritt Die Beantragung erfolgt bei der Sächsischen Aufbaubank - Förderbank -(SAB). Bei Vollständigkeit der Unterlagen entscheidet die SAB über den Antrag. Zwischen Antragstellung und Bewilligung eines Weiterbildungsschecks ist eine Bearbeitungszeit durch die SAB von 6 Wochen notwendig. Eine verbindliche Anmeldung beim Weiterbildungsanbieter kann erst nach einer Bewilligung oder der Genehmigung eines vorzeitigen Maßnahmebeginns erfolgen. In der Regel sind drei vergleichbare Angebote von verschiedenen Anbietern für die angestrebte Weiterbildungsmaßnahme einzureichen. Sollte nicht das kostengünstigste Angebot gewählt werden, ist die getroffene Auswahl zu begründen (z.B. Auswahl des fachlich am besten geeignetsten Angebotes). 3. Schritt Nach der Bestätigung durch die SAB bzw. nach Erteilung des Weiterbildungsschecks/Zuwendungsbescheides kann die verbindliche Anmeldung und Durchführung der Weiterbildung erfolgen. Nach Abschluss der Weiterbildung reichen Sie bei der SAB den Verwendungsnachweis sowie die weiterhin erforderlichen Unterlagen ein, anschließend erfolgt die Auszahlung. Zwischenauszahlungen der SAB sind bei Teil- bzw. Ratenzahlung ab 3.000 € Weiterbildungskosten möglich. Ansprechpartner Ansprechpartner für die Antragstellung ist die Sächsische Aufbaubank – Förderbank – SAB mit den Kundencentern in Dresden, Chemnitz, Leipzig und den Regionalbüros in Görlitz, Plauen, Annaberg-Buchholz sowie Torgau -

ServiceCenter, Telefon 0351 4910-4930, Fax 0351 4910-4000

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im Internet: www.sab.sachsen.de

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persönliche Beratung im KundenCenter der SAB: Mo – Fr von 8.30 bis 18.00 Uhr.


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