Unterrichtsmaterial_Das_Handy_in_der_Schule

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Unterrichtsmaterialien zum Thema

Das Handy in der Schule

Mit Chancen und Risiken kompetent umgehen


media literacy award

Der Medienwettbewerb f端r die aktive Medienarbeit an der Schule anmeldung + infos: www.mediamanual.at // office@mediamanual.at


VORWORT

Unterrichtsmaterialien zum Thema Das Handy in der Schule

Mit Chancen und Risiken kompetent umgehen Sehr geehrte Lehrende, sehr geehrte Direktorinnen, sehr geehrte Direktoren! Das Handy hat unseren Alltag erobert. In Österreich gibt es bereits mehr Handyverträge als EinwohnerInnen, aktuell liegt die Mobilfunkverbreitung bei 136 Prozent.1) Alleine im 4. Quartal 2009 wurden hierzulande 1,59 Milliarden Textnachrichten (SMS) versendet.2) Insbesondere für Kinder und Jugendliche ist das Handy ein unverzichtbarer, ständiger Begleiter geworden, der weit mehr Funktionen als nur Telefonieren und SMS schreiben übernimmt. Mobil­ telefone werden z.B. auch zum Musik und Radio hören, Spielen, Fotografieren, Videos aufnehmen und tauschen oder zum Internet surfen verwendet. Ständig online nachzuschauen, was sich im Sozialen Netzwerk tut, ist für viele Jugendliche enorm wichtig. Gleichzeitig ist das Handy auch ihr erstes privates Medium, da sie es in der Regel mit niemand anderem teilen müssen. Auf der anderen Seite dient das Handy Eltern als Möglichkeit, um die eigenen Kinder immer und überall zu erreichen. Der kleine mobile Begleiter übernimmt also nicht nur wichtige Funktionen im Freundeskreis und bei der Freizeitgestaltung, sondern auch innerhalb der Familie. In vielen Schulen wird das Handy verboten, weil es stört (Klingeln, Telefonieren, SMS schreiben, Schummeln, Erstellen und Veröffentlichen von Fotos und Videos etc.). Das kann nicht nur zu Konflikten mit den SchülerInnen, sondern auch mit den Eltern führen. Die Regelung des Handygebrauchs in der Hausordnung der Schule ist ein wichtiger Schritt. Doch nicht immer gelingt es Kindern und Jugendlichen, sich an solche Vereinbarungen zu halten. Der Drang, mit anderen in Kontakt zu sein und zu wissen, was aktuell ist, ist manchmal einfach zu groß und in einer gewissen Lebensphase auch wichtig. Für SchülerInnen ist es außerdem nicht so leicht zu verstehen, warum die Lehrenden manchmal Handys in der Schule nutzen, während sie das selbst nicht dürfen. Auch der Trend zum Zweit- und Dritthandy hält an. So kann es sein, dass einem/einer SchülerIn zwar ein Handy abgenommen wird, er/sie dann aber gleich das nächste benutzt. Ein guter Weg wäre, das Handy konstruktiv in den Unterricht einzubeziehen und es als positive Chance zu nutzen. Die Möglichkeiten reichen von Handy-Fotostorys über SMS-Poesie bis zu Schnitzeljagden mit dem Mobiltelefon – in diesem Unterrichtsmaterial finden Sie zahlreiche Anregungen für alle Fächer und Schulstufen. Diese richten sich an Lehrende, die einmal etwas Neues ausprobieren und modernen Unterricht gestalten möchten. So berichtet beispiels­weise eine Lehrerin, dass sich der Wortschatz ihrer SchülerInnen gebessert hat, seitdem das Vokabelheft am Handy geführt wird. Dennoch wird die Schule von den SchülerInnen bzw. den Eltern heute noch nicht verlangen, entsprechende mobile Geräte anzuschaffen, die dann im Unterricht zum Einsatz kommen. Es gibt aber immer mehr Klassen, wo alle Schüler­Innen bereits ein Handy haben und Lehrende dieses Potential nutzen können. Das mobile Internet wird künftig noch zu weiteren Veränderungen führen und neue Fragen für die Schulleitung bzw. die Lehrenden aufwerfen. Eine zentrale Kontrolle des Internetzugriffs ist dann nicht mehr möglich. Die Kinder und Jugendlichen werden noch mehr ihre eigenen Medienproduzenten werden und ihre Inhalte schnell verbreiten. Auch wenn es noch einige Zeit dauern wird, bis alle SchülerInnen über die gleichen technischen Bedingungen und Kompetenzen verfügen, lohnt es sich für Schulen und Lehrende schon jetzt, sich den neuen Herausforderungen zu stellen und erste Erfahrungen im Umgang mit dem Handy zu sammeln. Das ist die beste Vorbereitung für all das, was durch die neuen Medien in Zukunft noch zu erwarten ist. 1) Hier sind auch Zweithandys etc. berücksichtigt. 2) Quelle: RTR GmbH, Telekom-Monitor 2/2010, www.rtr.at/de/komp/alleBerichte/TM2-2010.pdf (08.07.2010).

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VORWORT

Was die Kenntnis der technischen Möglichkeiten des Handys betrifft, sind Kinder und Jugendliche ihren Eltern und Lehrenden in der Regel weit voraus. Im Gegensatz dazu ist ein Risikobewusstsein oft wenig verbreitet. Es ist daher wichtig, den Kindern den verantwortungsvollen Umgang mit dem Handy zu erklären und ihre Medien­kompetenz zu stärken. Unter Umständen können sich auch die Unterrichtsformen ändern, damit die Aufmerksamkeit und die Bereit­schaft der SchülerInnen zu lernen, aufrecht erhalten bleibt. Das Handy im Schulbetrieb zu verbieten ist lang­ fristig jedenfalls keine realistische Lösung. Das Handy selbst ist auch nicht automatisch eine Gefahrenquelle. Seine Möglichkeiten schließen verbotene Dinge aber natürlich nicht aus, z.B. Konsumation und Tausch von Gewalt- oder Pornovideos. Auch diese und weitere Aspekte (z.B. rechtliche Rahmenbedingungen in der Schule) werden in diesem Unterrichtsmaterial behandelt. Das Unterrichtsmaterial wurde auf Initiative von Handywissen.at und erfahrenen Lehrenden mit Unterstützung des Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und Kultur und A1 Telekom Austria erstellt. Unter www.handywissen.at/downloads steht Ihnen das Unterrichtsmaterial sowie auch das bestehende Unterrichts­ paket „Das Handy sicher und verantwortungsvoll nutzen“ als Download zur Verfügung. Dort können Sie auch weitere Exemplare kostenlos bestellen. Auf www.handywissen.at finden Sie auch viele ergänzende Informationen, Tipps und Broschüren zum Thema „Handy“ für Ihren Unterricht. Mit freundlichen Grüßen und viel Erfolg bei der Umsetzung,

DIin Barbara Buchegger, M.Ed. Handywissen.at/Österreichisches Institut für angewandte Telekommunikation Margaretenstraße 70, 1050 Wien Website: www.handywissen.at E-Mail: office@handywissen.at Telefon: +43 (01) 595 21 12-0

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HINWEISE

Hinweise für Lehrende zur Verwendung des Unterrichtsmaterials Das Unterrichtsmaterial „Das Handy in der Schule“ unterstützt den Wissenserwerb sowie die Reflexion der Handy­ nutzung in der Schule. Es ergänzt das bestehende Unterrichtpaket „Das Handy sicher und verantwortungsvoll nutzen“, das unter www.handywissen.at/downloads kostenlos heruntergeladen werden kann. Das Material richtet sich vor allem an Lehrende der Sekundarstufe 1, bietet aber Unterstützung für alle Schulstufen. Das Unterrichtsmaterial ist in sieben Kapitel gegliedert: Kapitel 1: Das Handy im Alltag von Kindern und Jugendlichen Kapitel 2: Gewalt und Pornografie auf dem Handy Kapitel 3: Häufige Fragen und rechtliche Aspekte rund um das Handy in der Schule Kapitel 4: Lernen und unterrichten mit dem Handy Kapitel 5: Beratungsstellen und Unterstützung Kapitel 6: Weiterführende Links Kapitel 7: Übungen

Jedes Kapitel kann unabhängig von den anderen Kapiteln verwendet werden; die Übungen setzen sich jeweils aus einer oder mehreren Lernaktivitäten zusammen. „10 Tipps für Lehrende zum Umgang mit dem Handy in der Schule“ runden die Materialien ab.

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INHALTSVERZEICHNIS

Das Handy in der Schule Mit Chancen und Risiken kompetent umgehen Ziele

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Lehrkräfte und die Schulleitung über Chancen und Risiken zum Handy in der Schule informieren Über rechtliche Fragen in diesem Zusammenhang Bescheid wissen Vorbeugende Maßnahmen in der Schule ergreifen können Das Handy als kreatives Unterrichtsmedium kennen lernen

Inhalt

Seite

1. Das Handy im Alltag von Kindern und Jugendlichen 1.1 Handynutzung von Kindern und Jugendlichen 1.2 Warum das Handy für Kinder und Jugendliche so wichtig ist

2. Gewalt und Pornografie auf dem Handy 2.1 2.2 2.3 2.4 2.5 2.6 2.7

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So kommt ein Video auf das Handy Was fasziniert Jugendliche an Gewaltvideos? Filmen von Gewalttaten Extreme Gewaltdarstellungen „Niedliche Gewalt“ Sex aus dem Netz Versenden von intimen Bildern

3. Häufige Fragen und rechtliche Aspekte rund um das Handy in der Schule 3.1 3.2 3.3 3.4

Handynutzung in der Schule (Handy-)Fotos/Videos im Unterricht Jugendgefährdende Inhalte auf dem Handy Belästigungen und Mobbing mit dem Handy

4. Lernen und unterrichten mit dem Handy 4.1 4.2 4.3 4.4

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Welche Handy-Anwendungen gibt es? Warum das Handy in den Unterricht einbeziehen? Allgemeine Tipps zum Einsatz des Handys im Unterricht Handys aktiv und kreativ im Unterricht nutzen (Beispiele)

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5. Beratungsstellen und Unterstützung

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6. Weiterführende Links

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7. Übungen

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10 Tipps für Lehrende zum Umgang mit dem Handy in der Schule

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Impressum

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Kapitel 1 Das Handy im Alltag von Kindern und Jugendlichen 1.1 Handynutzung von Kindern und Jugendlichen 82 Prozent der 11- bis 18-Jährigen in Österreich haben ein eigenes Handy, 79 Prozent nutzen es nahezu täglich. Neben dem Telefonieren ist das SMSen die mit Abstand beliebteste Handy-Funktion der Jugendlichen.3) Auch bei den 6- bis 10-Jährigen steigt die Handynutzung kontinuierlich. Jedem vierten Kind in dieser Altersgruppe steht bereits ein eigenes Handy zur Verfügung.4) In Österreich bekommen Kinder ihr erstes Mobiltelefon im Durch­ schnitt mit 10 Jahren.5) Für Kinder und Jugendliche ist das Handy vor allem DAS Werkzeug, um mit Familie und Freunden Kontakt zu halten und den Tagesablauf zu organisieren. Darüber hinaus gibt das Handy Sicherheit in Notfällen und bietet viele nützliche Funktionen, von der Digitalkamera bis zum Internetzugang.

Mehr als ein Telefon Mit Handys kann man nicht nur telefonieren oder SMS schreiben. In den letzten Jahren sind die kleinen Alltags­ begleiter mehr und mehr zu Multifunktionsgeräten geworden. Viele Kinder und Jugendliche verwenden ihr Mobil­ telefon auch gerne zum Fotografieren, Filmen, Musik hören und zum Spielen. Um Fotos, Musik, Videos oder Spiele untereinander auszutauschen, senden Kinder und Jugendliche entweder kostenpflichtige Bildnachrichten (MMS) oder nutzen kabellose Schnittstellen wie Bluetooth oder austauschbare Speicherkarten. Von den 11- bis 18-Jährigen in Österreich haben schon 69 Prozent Bilder bzw. MMS verschickt, 55 Prozent eigene Videos aufgenommen.6) Auch die mobile Internetnutzung wird bei Kindern und Jugendlichen zunehmend beliebter. Jeder vierte 11- bis 19-Jährige in Österreich, der in Internet-Communities aktiv ist, geht mit dem Handy online. Federführend sind hier die männlichen Jugendlichen, vor allem die älteren, von denen bereits fast ein Drittel diese Möglichkeit nutzt.7) Damit verfügen immer mehr Jugendliche über eine autonome Internetverbindung, die nicht durch die Schule kontrolliert werden kann. Auf Seite 25 finden Sie einen Überblick über unterschiedliche Handy-Funktionen. Laufend werden neue An­ wendungen entwickelt. Vor allem durch die Verbreitung so genannter „Smartphones“ erreicht die Handynutzung eine neue Dimension. Mit ihnen kann eine unbegrenzte Zahl an Programmen (oft auch als „Apps“ bezeichnet) zu allen nur erdenklichen Themen – vom Geburtstagskalender über die Wettervorhersage bis zum aktuellen Kino­ programm – genutzt werden.

3) 4) 5) 6) 7)

Quelle: 1. Oö. Jugend-Medien-Studie des BIMEZ (2008), www.bimez.at/index.php?id=5411 (04.06.2010). Quelle: 2. Oö. Kinder-Medien-Studie des BIMEZ (2010), www.bimez.at/index.php?id=5918 (07.06.2010). Quelle: Handywissen.at-Studie „Eltern, Kinder und das Handy im familiären Spannungsfeld“ (2009). Quelle: 1. Oö. Jugend-Medien-Studie des BIMEZ (2008), www.bimez.at/index.php?id=5411 (04.06.2010). Quelle: Saferinternet.at-Studie „Chancen und Gefahren von Online Communities“ (2010), www.saferinternet.at/fileadmin/files/Online_Communities_Studie/Ergebnisse_Safer_Internet_Quantitativ_Ultimativ.pdf (03.06.2010).

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Das erste private Medium Für die meisten Kinder und Jugendlichen ist das Handy das wichtigste Medium vor allen anderen, auch vor dem Computer oder Fernsehapparat.8) Sie müssen es in der Regel mit niemandem teilen und können es immer bei sich tragen. Es ist vor allem die Möglichkeit, ungestört telefonieren oder SMS schreiben/lesen zu können, die Jugendliche am Handy so schätzen. Umgekehrt fungiert das Handy aber auch als „Kontrollinstrument“ der Eltern, um die eigenen Kinder ständig erreichen zu können. Dadurch zeigt sich die Ambivalenz des Handys in punkto „Privatheit“.

Fakten

SMS-Sprache

Niemand hat bei der Einführung von SMS erwartet, dass die Kurzmitteilungen am Handy derart erfolgreich werden. Mittlerweile verschicken die ÖsterreicherInnen täglich (!) etwa 13 Millionen SMS.9) Über sie lässt sich einfach, schnell und vor allem zeitlich unabhängig kommunizieren. Um mehr Inhalt in die auf normalerweise 160 Zeichen beschränkten Nachrichten zu bringen und beim Tippen Zeit zu sparen, hat sich vor allem unter Jugendlichen eine weitreichende Abkürzungskultur ent­wickelt, die sich auch in Chats und E-Mails wiederfindet. Ebenfalls werden inzwischen Emoticons („Smilies“) so oft in Kurznachrichten verwendet, dass viele davon in gängigen Mobiltelefonen bereits vor­ gespeichert sind. Mangelnde Groß- und Kleinschreibung, Grammatik und Rechtschreibung fallen bei den Jugendlichen kaum negativ auf und gelten sogar als Teil der SMS-Kultur. Beliebte SMS-Kürzel / Emoticons10) 8ung

Achtung!

:-)

gut drauf

dg

dumm gelaufen

:-o

überrascht

Stn

Schönen Tag noch!

;-)

zwinkern

4e

forever

:o\

Angst/schämen

j4f

just for fun

:-/

skeptisch

bbb

bye bye baby

:-(

schlecht drauf

2g4u

to good for you

@---}--

Rose

t+

think positive!

:-x

Kuss

cu

see you!

:-P

Zunge zeigen

lol

laughing out loud

(-_-)zzz

schlafen

2L8

too late!

:-9

lecker!

Eine ausführliche Liste verwendeter Abkürzungen und Emoticons findet sich unter www.rhusmann.de/kuerzel/inhalt.htm.

Fortsetzung auf Seite 7

8) Quelle: 1. Oö. Jugend-Medien-Studie des BIMEZ (2008), www.bimez.at/index.php?id=5411 (04.06.2010). 9) Quelle: RTR GmbH, Telekom-Monitor 2/2010, www.rtr.at/de/komp/alleBerichte/TM2-2010.pdf (08.07.2010). 10) Quelle: Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen e.V., Checked4You: www.checked4you.de/UNIQ127565354323264/doc1812A.html (04.06.2010).

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Einige SMS sind als Folge dieses lockeren und oft auch sehr kreativen Umgangs mit Sprache ganz schön schwierig zu lesen. Manchmal wird die SMS-Sprache auch als eine Art „Geheimcode“ verwendet, um eine Zugehörigkeit zu einem bestimmten Freundeskreis oder einer speziellen Subkultur auszudrücken. Was für ältere Generationen mitunter befremdlich wirkt, ist für junge Menschen fixer Bestandteil des kommunikativen Alltags.

Macht SMSen dumm? Erwachsene machen sich oft Sorgen, dass die reduzierte Sprache und das Ignorieren vieler herkömmlicher Schreib­regeln beim SMSen einen schlechten Einfluss auf die Sprachkompetenz haben. Studien11) deuten aber darauf hin, dass das häufige Verwenden solcher Kurzformeln sogar mit einer hohen Lese- und Schreib­ fähigkeit einhergehen kann. Diese wird durch die Auseinandersetzung mit geschriebener Sprache – in welcher Form auch immer – gefördert. Und genau das tun Kinder und Jugendliche, wenn sie Abkürzungen verwenden und dabei auch noch Spaß haben.

1.2 Warum das Handy für Kinder und Jugendliche so wichtig ist Nicht nur aus technischer, sondern auch aus sozialer Sicht ist das Handy weit mehr als nur ein Telefon. Für Kinder und Jugendliche übernimmt es wichtige Funktionen zur Bewältigung des Alltags und für das Aufwachsen insgesamt12):

1. Organisation des Alltags Immer erreichbar zu sein, ist für Kinder und Jugendliche sehr wichtig. Das Handy erleichtert dabei nicht nur die Kommunikation mit Freunden und Familie, sondern ist auch ein unverzichtbares Organisationsmedium, z.B. zum Freizeit planen, um gemeinsam Hausübungen zu lösen oder schulische Neuigkeiten auszutauschen. Es fällt Kindern und Jugendlichen daher unglaublich schwer, das Handy abzuschalten. Sie wären damit von ihrer Umgebung ab­ geschnitten und wüssten nicht mehr, was sich in der Peergroup tut. Auch die Eltern haben in der Regel ein großes Interesse daran, dass ihre Kinder ständig für sie erreichbar sind. Deshalb sind sie auch oft die treibende Kraft für die Anschaffung eines Handys.13) Das kann zu Konflikten mit Lehren­ den und der Schulleitung führen, wenn die Handynutzung in der Schule verboten ist.

2. Beziehungs- und Gefühlsmanagement Viele Jugendliche haben eine starke emotionale Bindung zu ihrem Handy. Durch verschiedene Gestaltungs­ möglichkeiten (Klingeltöne, Hintergrundbilder, Handyschmuck etc.) kann es einerseits individuell gestaltet werden. Andererseits dient es der persönlichen Kommunikation, der Pflege von Netzwerken und Freundschaften sowie dem Austausch von Gefühlen und Stimmungen. Das Handy unterstützt somit das Erlernen eines selbstbewussten Beziehungs- und Gefühlsmanagements.

11) Zum Beispiel: Döring, Nicola (2002): „Kurzm. wird gesendet“ – Abkürzungen und Akronyme in der SMS-Kommunikation. Muttersprache. Vierteljahresschrift für Deutsche Sprache, 112 (2), www.nicola-doering.de/publications/sms-kurzformen-doering-2002.pdf (04.06.2010). 12) Quelle: Grimm, Petra / Rhein, Stefanie (2007): Slapping, Bulling, Snuffing!: Zur Problematik von gewalthaltigen und pornografischen Videoclips auf Mobiltelefonen von Jugendlichen, Verlag Vistas. 13) Quelle: Handywissen.at-Studie „Eltern, Kinder und das Handy im familiären Spannungsfeld“ (2009).

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Auch intime Beziehungen werden über das Handy angebahnt, gepflegt und ebenso wieder beendet. Dabei spielen oft auch intime Fotos eine Rolle, die später einmal zu Problemen führen können (siehe dazu auch „Sexting“ auf Seite 13). Wird eine Handynummer aus dem Adressbuch gelöscht, heißt das, die Beziehung ist endgültig vorbei.

3. Identitätsbildung Jugendliche sehen in ihrem Handy ein wichtiges „symbolisches Kapital“, ähnlich wie bei Mode oder Musik. Es ist Ausdrucksmittel der eigenen Identität und verdeutlicht die Zugehörigkeit zu einer bestimmten Jugendkultur bzw. Lebensstilgruppe, z.B. durch die Wahl des Handyklingeltons. Um in der eigenen Peergroup akzeptiert zu werden, ist das „richtige“ Handymodell genauso entscheidend wie der „richtige“ Provider (nämlich den, den die Freunde haben) oder das Beherrschen bestimmter Kommunikationsregeln: Wenn A beispielsweise eine SMS an B schreibt, so muss B in kürzester Zeit (z.B. innerhalb von drei Minuten) antworten. Diese Verhaltensformen werden miteinander eingeübt und dienen u.a. der Abgrenzung von anderen Gruppen, z.B. jüngeren und unerfahrenen Kindern oder Erwachsenen. Darüber hinaus spielt auch die Ausstattung des Handys z.B. mit angesagten Spielen, Apps und Songtiteln eine große Rolle für die eigene Identität und die Akzeptanz in der Gruppe. Für all das wird von den Jugendlichen sehr viel Zeit und Energie aufgewendet.

4. Selbstdarstellung und Spaß Das Handy als persönliches und personalisierbares Medium erlaubt auch unzählige Formen der Selbst­darstellung. Welche Spiele, Videos, Musik, Programme etc. auf das Handy geladen werden, ist letztlich ein Ausdruck von Individualität. Dazu zählt auch, selbst interessante Inhalte, wie z.B. witzige SMS oder Filme, zu verbreiten und damit in der Peergroup Anerkennung zu bekommen. Über entsprechende Plattformen im Internet (z.B. Facebook oder YouTube), die auch mit dem Handy aufgerufen werden können, lässt sich das eigene Image rund um die Uhr pflegen. Diese „Kunst der Selbstdarstellung“ wird von den Jugendlichen ganz selbstverständlich und nebenbei betrieben.

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Gewalt und P orno g rafie auf dem H and y

Kapitel 2 Gewalt und Pornografie auf dem Handy Fast alle Handys verfügen heute über eine Videofunktion. Mit der integrierten Kamera selbst zu filmen oder Bilder und Videos aus dem Internet herunterzuladen ist kinderleicht. Über unterschiedliche Übertragungswege (siehe Grafik „Wie kommt ein Video auf das Handy?“ auf Seite 10) lassen sich die multimedialen Inhalte schnell und einfach mit anderen austauschen. Problematisch wird es dann, wenn die getauschten Videos (oder auch Fotos) gewalttätige, pornografische und/oder verbotene Inhalte zeigen. Herstellung, Besitz und Weitergabe dieser Dateien verstößt oftmals gegen das Jugend­ schutzgesetz. In diesen Fällen ist die Schule gefordert, zu reagieren (siehe dazu auch FAQs zu „jugendgefährdenden Inhalten“ ab Seite 19). Als Vorbeugungsmaßnahme sollten problematische Inhalte auf dem Handy aber schon vorher – auch ohne Anlass­ fall – im Unterricht thematisiert werden. Kindern und Jugendlichen sind die Konsequenzen ihres Handelns oft nicht bewusst. Für sie ist es nicht so leicht zu verstehen, dass im Fernsehen oder auf Online-Videoplattformen Gewalt­ taten gezeigt werden, während der Besitz von Gewaltvideos auf dem Handy strafbar sein kann. Viele – vor allem jüngere – SchülerInnen reagieren auf gewaltverherrlichende und/oder pornografische Inhalte zudem sehr irritiert. Während Erwachsene meist gelernt haben, mit extremen Angeboten umzugehen, sind Kinder und Jugendliche der Bilderflut oft hilflos ausgesetzt. Immer wieder kommt es auch vor, dass Kinder ungewollt entsprechende Videos auf ihr Handy geschickt bekommen, z.B. durch ältere MitschülerInnen, die die jüngeren absichtlich damit schockieren oder „testen“ wollen. Die technischen Empfangsmöglichkeiten des Handys (z.B. Bluetooth) auszuschalten, wäre eine Lösung, bringt die Kinder aber in eine Zwickmühle: Wie sollen sie dann mitreden können?

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2.1 So kommt ein Video auf das Handy – Videos können selbst gefilmt, 1 Kamera gespeichert und abgespielt werden.

– draht- und kostenlose 4 Bluetooth Übertragung von Handy zu Handy über eine Funk-Schnittstelle (Reichweite ca. zehn Meter); beliebteste und schnellste Form des Datenaustausches.

Internet – direkter Download 2 Mobiles von Webseiten auf das Handy; wird

– Sende- und Empfängergerät 5 Infrarot brauchen für die Datenübertragung

durch immer schnellere Internetzugänge und geringere Kosten zunehmend wichtig.

ein Infrarotauge; geringer Abstand und Sichtkontakt sind notwendig; funktioniert wie die Fernbedienung von TV-Geräten.

www.handywissen.at

(Multimedia Messaging Service) – 6 MMS ermöglichen anders als SMS nicht nur die Übertragung von Text, sondern auch von Bildern oder kurzen Filmen.

– über USB-Kabel, 3 Computer Speicherkarten oder Bluetooth können Dateien direkt auf das Handy übertragen werden.

– können auf dem Handy über 7 E-Mails eine mobile Internetverbindung wie am Computer abgerufen werden.

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2.2 Was fasziniert Jugendliche an Gewaltvideos? Gewaltvideos haben für Kinder und Jugendliche einen besonderen Reiz – seien es selbstgefilmte Gewaltszenen am Handy, Downloads aus dem Internet oder von FreundInnen geschicktes Material. Für die Nutzung gewalthaltiger Inhalte gibt es vor allem zwei entscheidende Motive14):

1. Unterhaltungsmotiv und Grenzerfahrung Der emotionale „Kick“ und das Überschreiten von Grenzen stehen hier im Mittelpunkt. Man möchte etwas „Aufregendes“ erleben. Der Wunsch nach Ablenkung, Protest und Abgrenzung spielt eine zentrale Rolle.

2. Soziale und sozialintegrative Motive Das gemeinsame Bestehen von extremen Situationen ist die zentrale Komponente – das Anschauen der Videos wird zum Gemeinschaftserlebnis. Besonders brutale Inhalte geben auch ein gutes Gesprächsthema in der Gruppe ab oder werden zur Anerkennung genutzt. Dazu zählt auch, schockierende Videos an jüngere MitschülerInnen im Sinne einer Mutprobe weiterzuschicken.

Jugendliche können auf Gewaltszenen mit Ekel, Schock, Angst und Albträumen reagieren – auch wenn sie dies vor anderen natürlich nicht gerne zugeben wollen. Zudem identifizieren sie sich oft mit Täter oder Opfer, wenn sie sich Filme mit gewalthaltigen Inhalten ansehen. Bei der täterzentrierten Sichtweise kann es zu einer Vorbildwirkung kommen, bei der opferzentrierten Sichtweise zu einem übersteigerten „Sich-schlecht-fühlen“ bis hin zu starken Selbstvorwürfen.

2.3 Filmen von Gewalttaten Unter den Begriff „Happy Slapping“ (zu Deutsch: lustiges Schlagen) fallen Angriffe auf MitschülerInnen oder auch völlig unbekannte Personen, die mit dem Handy gefilmt werden. Die so entstandenen Videos werden anschließend über Handy und Internet weiterverbreitet, mit dem Ziel, möglichst viel Anerkennung zu ernten. Unter Jugendlichen sind solche Filme beliebtes Sammel- und Tauschgut und sie überbieten sich darin, wer die brutaleren Szenen auf seinem Handy hat. Die Videos folgen häufig denselben Rollenmustern: Die TäterInnen sind in der Darstellung stark und überlegen, die Opfer sind schwach. Ihnen wird unterstellt, dass sie es verdienen, misshandelt zu werden. Gewalt wird als ein akzeptiertes Mittel zur Konfliktlösung dargestellt. Nicht das Handy ist hierbei die problematische Gefahrenquelle, sondern die Bereitschaft der TäterInnen zu Gewalttaten! Vor allem aber die Bezeichnung „Happy Slapping“ ist verharmlosend und unpassend. Sie suggeriert, es handle sich bei den gefilmten Gewalttaten nur um einen Scherz – meist liegen jedoch schwerwiegende Straftaten (z.B. Körper­ verletzung oder Nötigung) vor. Auch das Versenden von gewaltverherrlichenden Bildern oder Videos an andere Minderjährige kann bereits strafbar sein, ebenso das öffentliche Zugänglichmachen, z.B. auf einer Webseite.

14) Quelle: Grimm, Petra (2009): Gewalt im Web 2.0 – wie gewalthaltige Internetangebote Heranwachsende beeinflussen. In: Pro Jugend. Fachzeitschrift der Aktion Jugendschutz Landesarbeitsstelle Bayern e.V. Nr. 2, S. 12-15.

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Wo liegt die Grenze zwischen Spaß und Ernst? Bei Kindern und Jugendlichen sind auch zahlreiche „Fun-Videos“ im Umlauf. Diese zeigen etwa zufällige, unbeabsichtigte Missgeschicke, waghalsig nachgestellte Stunts oder ekelerregende Mutproben. Beliebte Vorlagen zum Nachahmen liefert beispielsweise die TV-Sendung „Jackass“ des Musiksenders MTV. Auch bei Fun-Videos ist es manchmal allerdings fragwürdig, ob das Gezeigte wirklich noch lustig ist oder ob es nicht z.B. einen gefährlichen Unfall darstellt, wo tatsächlich jemand zu Schaden gekommen ist. Die Grenze ist oft nicht leicht zu ziehen. Auch diese Problematik sollte mit Kindern und Jugendlichen diskutiert werden.

2.4 Extreme Gewaltdarstellungen Im Internet sind viele Angebote frei zugänglich, die dem Gesetz nach verboten sind. So werden Bilder oder Filme mit gewaltverherrlichendem und/oder pornografischem Inhalt, die beispielsweise reale oder nachgestellte Hin­ richtungen, Vergewaltigungen, Sodomie-Szenen, Leichenschändungen oder tödliche Unfälle zeigen, häufig von Jugendlichen auf das Handy heruntergeladen und untereinander getauscht. Solche besonders grausamen Inhalte werden unter dem Begriff „Snuff“ (zu Deutsch: jemanden auslöschen) zusammengefasst. Gründe, warum Jugendliche diese Videos und Bilder konsumieren, ist meist der Wunsch „cool“ zu sein, den eigenen Mut zu beweisen oder andere zu schocken. Oft ergibt sich daraus eine Spirale, das grauslichste Bild oder Video zeigen zu können. Das kann sogar so weit führen, dass Horrorszenen mit FreundInnen in realistischer Art und Weise nachgestellt werden. Ein Entfernen solcher Angebote aus dem Internet ist meist unmöglich, da die meisten AnbieterInnen aus dem Aus­ land stammen und in der Praxis rechtlich nicht verfolgt werden können. Zudem berufen sie sich darauf, dass ledig­ lich gewaltverherrlichende Darstellungen verboten wären, ihre Webseiten aber Bilder oder Videos von Leichen und Schwerstverletzten aus Katastrophen, Unfällen etc. zeigen – und dies somit nicht verboten ist.15)

2.5 „Niedliche Gewalt“ Gewalt wird keinesfalls nur über Darstellungen aus dem realen Leben transportiert, auch einige Zeichentrickfilme oder Cartoon-Serien wie z.B. „Southpark“, „Happy Tree Friends“ oder „Itchy & Scratchy“ beinhalten äußerst brutale Szenen. Niedlich wirkende Figuren werden darin extremer Gewalt ausgesetzt oder üben diese an anderen aus. Größtenteils richten sich derartige Sendungen an Erwachsene, ziehen durch ihre Mach-Art aber natürlich auch die Aufmerksamkeit von jüngeren Kindern auf sich. Sie sind damit aber in der Regel emotional völlig überfordert. Im Internet können die brutalen Cartoons unbegrenzt konsumiert, auf das Handy geladen und an FreundInnen ver­ schickt werden. Auf den ersten Blick wirken viele der Episoden ganz harmlos – sie beginnen oft ganz normal und werden erst nach einigen Minuten brutal.

2.6 Sex aus dem Netz Auch das Ansehen und Tauschen von Porno-Filmen ist unter Jugendlichen keine Seltenheit, obwohl dies durch das Jugendschutzgesetz verboten ist. Erfahrungen aus Schul-Workshops bestätigen, dass in Österreich fast jedes 11-jährige Kind bereits einmal einen Porno-Film gesehen hat. Dies passiert manchmal auch unabsichtlich beim Internet surfen, z.B. wenn nach eigentlich ganz unverfänglichen Begriffen in Suchmaschinen gesucht wird oder auf einer Webseite Werbung mit entsprechenden Inhalten erscheint. Bei jüngeren Kindern ist das Verwenden von Filter­ programmen, mit denen bestimmte Web-Angebote gesperrt werden können, daher sinnvoll – über das Handy bleiben sie aber trotzdem mit problematischen Inhalten konfrontiert. Je früher solche Inhalte mit Kindern thematisiert werden, desto besser können sie damit umgehen. Ältere Kinder und Jugendliche haben meist schnell heraus, wie man Internetfilter umgeht; sie konsumieren pornografisches Material oft ganz bewusst. 15) Quelle: Bundesminisiterum für Inneres – Kriminalprävention, Merkblatt „Gewaltvideos auf Handys“, www.bmi.gv.at/cms/BK/praevention_neu/info_material/files/Gewaltvideos_auf_Handys.pdf (10.06.2010)

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Gewalt und P orno g rafie auf dem H and y

SexualpädagogInnen warnen vor einem verzerrten Bild von Sexualität. Denn mit realen Beziehungen haben die meisten Porno-Filme nur wenig zu tun – Situationen, Rollen und Körper werden häufig unrealistisch, einseitig und auch gewalttätig dargestellt. Frauen werden in der Regel von den Männern „beherrscht“. Im echten Leben bauen die Jugendlichen gewisse Erwartungshaltungen auf, denen sie getreu den Porno-Filmen zu entsprechen versuchen.

2.7 Versenden von intimen Bildern Inspiriert durch Fernsehsendungen, Werbeplakate, Teenie-Zeitschriften etc. ist es unter Kindern und Jugendlichen „in“ geworden, möglichst aufreizende Bilder von sich selbst zu erstellen. Vor dem Spiegel werden unterschiedliche Posen ausprobiert und mit dem Handy fotografiert. Die besten Bilder landen zum Herzeigen z.B. in Sozialen Netz­ werken oder werden an FreundInnen weiterverschickt. Dieses als „Posing“ bezeichnete Phänomen betrifft vor allem junge Mädchen, zunehmend aber auch Burschen. Das Problem dabei: Sind solche Bilder einmal in Umlauf gebracht, besteht so gut wie keine Möglichkeit mehr, deren Verbreitung zu stoppen. Auch wenn Fotos im Internet z.B. nur für „FreundInnen“ freigegeben sind, kann nicht ausgeschlossen werden, dass diese in falsche Hände geraten. So können einmal verbreitete Aufnahmen auch Jahre später wieder auftauchen und künftigen beruflichen Karrieren und privaten Beziehungen massiv schaden. Gefährlich wird es auch dann, wenn Pädophile durch die aufreizenden Fotos im Internet angelockt werden und ver­ suchen, mit den Minderjährigen Kontakt aufzunehmen. Deshalb ist es notwendig, mit Kindern bereits möglichst früh über die Rolle von intimen Fotos zu sprechen. Eine mit dem „Posing“ eng verknüpfte Entwicklung nennt sich „Sexting“ – zusammengesetzt aus „Sex“ und „Texting“ (engl. für das Senden von SMS). Damit ist vor allem die Erpressung von intimen Fotos gemeint. Erotische Bilder oder Nacktaufnahmen werden vorerst „nur“ zwischen Pärchen oder besten FreundInnen verschickt, z.B. als eine Art Liebes- oder Freundschaftsbeweis oder zum Flirten. Wenn die Beziehungen oder Freundschaften aber in die Brüche gehen, landen einige der Fotos aus Rache auf diversen anderen Handys bzw. öffentlich im Web oder werden als Druckmittel verwendet, z.B. damit weitere Fotos geschickt werden. Was die meisten Jugendlichen dabei nicht wissen: Das Verbreiten und Veröffentlichen erotischer Fotos Minderjähriger ist illegal (§ 207a StGB – Pornografische Darstellungen Minderjähriger) und kann rechtliche Konsequenzen haben. Dies gilt auch, wenn die abgebildete Person mit der Aufnahme einverstanden war bzw. diese selbst verschickt hat.

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H ä ufi g e F ra g en und rechtliche A spekte rund um das H and y in der S chule

Kapitel 3 Häufige Fragen und rechtliche Aspekte rund um das Handy in der Schule 3.1 Handynutzung in der Schule Das Handy in der Schule wegsperren – wie sinnvoll ist das? Wer haftet, wenn ein Handy aus dem Spind gestohlen wird? Wann und wie dürfen Lehrende SchülerInnen das Handy abnehmen? Wie könnte eine Verhaltensvereinbarung zum Umgang mit dem Handy in der Schule aussehen? Wie soll die Handynutzung auf Schulveranstaltungen geregelt werden? Warum ist es Eltern oft so wichtig, dass ihre Kinder ein Handy haben?

Das Handy in der Schule wegsperren – wie sinnvoll ist das? Viele Schulen haben in ihrer Hausordnung geregelt, dass Handys während des Unterrichts (und manchmal auch während der Pausen) im Spind weggesperrt sein müssen. Diese Regelung funktioniert vor allem an solchen Schulen, wo es kaum zu Beschädigung von Eigentum oder Diebstählen kommt. An Schulen, wo hingegen immer wieder Gegenstände verschwinden, wird diese Vorgehensweise zum Problem. Beachtet man den großen Stellenwert, den Handys im Alltag von Kindern und Jugendlichen haben, kann das generelle Wegsperren oder Verbieten von Mobiltelefonen keine Lösung sein. Das wird vor allem deutlich, wenn die SchülerInnnen ihre Zweit- bzw. Dritthandys im Spind lassen, ihre aktuellen Ersthandys allerdings erst recht in der Schultasche mit sich führen, weil sie sich nicht davon trennen wollen. Ein Handyverbot kann zwar als kurzfristige Maßnahme sinnvoll sein, um eine schwierige Situation in einer Schule zu entschärfen. Am Ende kommt die Schule aber nicht darum herum, die Handynutzung in ein medienpädagogisches Konzept zu integrieren. Ein erster Schritt könnten z.B. von allen Schulpartnern gemeinsam erarbeitete Verhaltens­ vereinbarungen zum Umgang mit dem Handy in der Schule sein (siehe dazu auch Seite 15).

Wer haftet, wenn ein Handy aus dem Spind gestohlen wird? Müssen SchülerInnen ihre Handys aufgrund der Hausordnung der Schule im Spind einsperren, so haften sie selbst bzw. deren Eltern für ihr Privateigentum. Erstens sind die SchülerInnen nicht verpflichtet, Mobiltelefone in die Schule mitzunehmen, sondern tun dies aus eigenem Interesse. Zweitens liegt das Risiko bei jeder Art von Garderobe generell beim Eigentümer des Handys. Im Falle eines Diebstahles bleibt also nur eine polizeiliche Anzeige, die Schule übernimmt im Normalfall keine Haftung. Unter Umständen besteht durch die Haushaltsversicherung der Eltern eine Deckung für den Schaden.

Wann und wie dürfen Lehrende SchülerInnen das Handy abnehmen? Wird der Unterricht über einen längeren Zeitraum durch die Handynutzung eines/r SchülerIn gestört, können Lehrende als pädagogische Maßnahme das Mobiltelefon abnehmen. In vielen Schulen ist das auch so in der Hausordnung vorgesehen. Folgendes ist dabei zu beachten:

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1. Lassen Sie sich von dem/der betreffenden SchülerIn zeigen, dass es sich bei dem abgenommenen Handy um ein funktionierendes Gerät samt aktiver SIM-Karte handelt und lassen Sie es vor Ihren Augen ausschalten. So stellen Sie sicher, dass Ihnen der/die SchülerIn kein altes Handy gibt. 2. In der Regel wird das abgenommene Handy nach der Unterrichtsstunde wieder zurückgegeben. Sollte dies erst nach Schulschluss erfolgen, empfiehlt es sich, das Gerät zwischenzeitlich in der Direktion zu hinterlegen, damit es nicht verloren gehen kann. 3. Wird der Unterricht durch das Handy eines/r SchülerIn wiederholt gestört, sollten die Eltern kontaktiert werden, um die weiter Vorgangsweise abzusprechen.

Wie könnte eine Verhaltensvereinbarung zum Umgang mit dem Handy in der Schule aussehen? Verhaltensvereinbarungen sind eine gute Möglichkeit, alle Schulpartner in einen Aushandlungsprozess rund um die Nutzung des Handys in der Schule einzubeziehen. Das Handy nimmt dabei eine spezielle Rolle ein, da ALLE Beteiligten unterschiedliche Interessen haben. Wichtig: Sind alle Schulpartner intensiv in die Erarbeitung und Formulierung der Verhaltensvereinbarung ein­ gebunden, werden sie diese eher akzeptieren und sich für ihre Umsetzung verantwortlich fühlen. Ideal wäre, allen SchülerInnen aller Schulstufen die Möglichkeit zu geben, sich an der Erarbeitung der Regeln zu beteiligen (z.B. Klein­gruppenarbeit in der Klasse). Ist dann diese gemeinsam entwickelte Vereinbarung verbindlich fest­ gelegt, sollte sie von den LehrerInnen, den Erziehungsberechtigten sowie den SchülerInnen unterschrieben werden. Die erarbeiteten Inhalte können auch in die Hausordnung aufgenommen werden.

Anregungen für eine Schulvereinbarung

Tipp

Folgende Fragen rund um das Handy sollten beim Aushandeln einer gemeinsamen Verhaltensverein­ barung geklärt werden: In welchen schulischen (und außerschulischen) Situationen ist das Handy erlaubt bzw. nicht

erlaubt? z.B. Anrufe im Unterricht sind nicht erlaubt, Anrufe in der Mittagspause sind erlaubt… Wo darf/muss das Handy während des Unterrichts in der Klasse sein?

z.B. am Tisch, in der Schultasche… Wo wird das Handy während des Turnunterrichts aufbewahrt?

z.B. in der Umkleidekabine, im Turnsaal, bei dem/der LehrerIn… Wie wird der Umgang mit Handys auf Schulveranstaltungen (z.B. Sportwoche, Projektwoche)

gelöst? z.B. das Handy darf eine halbe Stunde vor dem Abendessen benutzt werden, sonst ist es abgedreht… Fortsetzung auf Seite 16

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Wo können Handys sicher während der Nachmittagsbetreuung verstaut werden?

z.B. im Lehrenden-Zimmer, in einem gemeinsamen Rucksack im Spind… In welchem Ausmaß darf in der Schule mit dem Handy fotografiert bzw. gefilmt werden? Unter

welchen Bedingungen dürfen die erstellten Fotos/Videos veröffentlicht werden? z.B. nur mit mündlicher Einverständnis der Abgebildeten, nur mit einer schriftlich vorliegenden Einverständniserklärung der Abgebildeten am Schuljahresbeginn, nur im Zuge von Schul- und Klassenprojekten, gar nicht… Welche Handy-Anwendungen dürfen in der Schule genutzt werden, welche nicht?

z.B. Bluetooth (Datenübertragung) und Handy-Kamera dürfen nur im Zusammenhang mit dem Unterricht verwendet werden, SMS sind nur in der Pause erlaubt… Wie bindend sind die aufgestellten Verhaltensvereinbarungen für alle Beteiligten? Welche

Konsequenzen haben Verstöße? z.B. Verhaltensnote (bis 7. Schulstufe), Schulforum… Wie werden die ausgemachten Regeln überprüft?

z.B. Schulforum, regelmäßige gemeinsame Evaluierung…

Leitfaden „Vereinbaren schafft Verantwortung“

Tipp

Zahlreiche Anregungen zur Erstellung von Verhaltensvereinbarungen an Schulen können Sie auch im Leitfaden „Vereinbaren schafft Verantwortung“ der Initiative „Weiße Feder – Gemeinsam für Fairness und gegen Gewalt“ des Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und Kultur nachlesen. Download unter: www.gemeinsam-gegen-gewalt.at/resources/files/100/verhaltensvereinbarungen-neu-online2.pdf.

Wie soll die Handynutzung auf Schulveranstaltungen geregelt werden? Auf Schulveranstaltungen, wie z.B. Sportwochen oder mehrtägigen Ausflügen, spielt das Handy oft eine besondere Rolle für die SchülerInnen. Neben dem ständigen Kontakthalten mit der Familie und den Freunden daheim, bricht immer wieder auch ein Wettbewerb untereinander um die „besseren“ Handyinhalte aus – wer schreibt die schock­ ierendste SMS, schießt die peinlichsten Bilder oder hat die coolsten Videos? Die SchülerInnen versuchen sich gegen­ seitig zu übertrumpfen und können sich kaum auf etwas anderes konzentrieren. Ein generelles Handyverbot auf Schulveranstaltungen ist in der Praxis jedoch kaum umsetzbar. Die Eltern haben ein entsprechendes Interesse, ihre Kinder in Notfällen erreichen zu können bzw. bei Heimweh oder sonstigem Unwohl­sein selbst gut erreichbar zu sein. Um den zweifelhaften „Handy-Wettbewerben“ allerdings Vorschub zu leisten, kann z.B. folgende Regel aufgestellt werden:

Handys dürfen pro Tag für die Dauer von einer Stunde (z.B. vor dem Abendessen) verwendet werden. In der restlichen Zeit müssen sie abgedreht sein bzw. in der Nacht abgedreht im Zimmer eines Lehrenden lagern.

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Um Konflikte zu vermeiden, müssen Regeln immer schon im Vorfeld der Schulveranstaltung mit SchülerInnen und Eltern vereinbart werden! Natürlich kann nie ausgeschlossen werden, dass SchülerInnen Vereinbarungen brechen und z.B. heimlich ein Zweithandy verwenden. Trotzdem wird die Handynutzung durch das Aufstellen von Regeln deutlich erschwert und kann – als weiterer positiver Effekt – sogar zu einer Entspannung und Entlastung bei den SchülerInnen führen. Denn schließlich erzeugt das Kräftemessen mit anderen immer auch einen großen persönlichen und sozialen Druck.

Warum ist es Eltern oft so wichtig, dass ihre Kinder ein Handy haben? Kinder in Österreich bekommen ihr erstes Handy im Durchschnitt mit 10 Jahren.16) Nicht nur die Kinder, sondern auch die Eltern sind in der Regel die treibende Kraft, wenn es um die Anschaffung eines Mobiltelefons geht. Sie möchten ihre Kinder jederzeit erreichen können und beruhigt sein, dass diese in Notfällen abgesichert sind. Für viele berufstätige Eltern nimmt das Handy zudem eine wichtige Funktion für die „Fernbetreuung“ ein, wenn ihre Kinder nachmittags oder in leichten Krankheitsfällen alleine zu Hause sind. So stehen die Eltern trotz physischer Abwesen­ heit in regelmäßigem Kontakt mit ihren Kindern – ohne sich wie früher dabei z.B. auf Nachbarn verlassen zu müssen. Für Eltern ist es deshalb sehr wichtig bzw. in manchen Fällen sogar zwingend notwendig, dass ihre Kinder das Handy in die Schule mitnehmen und dort auch benutzen können. Konflikte mit Lehrenden – vor allem an Schulen, wo das Handy verboten ist – sind dadurch vorprogrammiert. Eine Lösung, die alle Beteiligten zufriedenstellt, kann das gemeinsame Erarbeiten von Verhaltensvereinbarungen zum Umgang mit dem Handy in der Schule sein (siehe dazu auch „Wie könnte eine Verhaltensvereinbarung zum Umgang mit dem Handy in der Schule aussehen?“ auf Seite 15). Der Verlust des Handys (z.B. durch Diebstahl) ist eine der größten Sorgen, die sich Eltern in Bezug auf die Handy­ nutzung ihrer Kinder machen.17) Da im Falle eines Diebstahles in der Schule in der Regel auch die Eltern – und nicht die Schule – haften, können aufklärende Gespräche in diese Richtung sinnvoll sein. In manchen Schulen nehmen (Handy-)Diebstähle auch tatsächlich stark zu. Immer häufiger kommt es außerdem zu „Schein-Diebstählen“ als Mittel für Jugendliche, an ein neues, cooleres Handy zu kommen. Auch fragwürdige „Handygeschenke“, die weniger geschenkt, sondern vielmehr von z.B. MitschülerInnen erpresst wurden, sind für Lehrende eine aktuelle Heraus­ forderung, auch in der Kommunikation mit den Eltern. Für ein besseres Gesprächsklima zwischen Eltern und Lehrenden sowie für ein besseres gegenseitiges Ver­ ständnis kann ein (regelmäßiger) Austausch zur „Handyproblematik“ viel bewirken, beispielsweise bei einem Elternabend. Dabei ist es nicht essentiell, dass alle Eltern vollzählig erscheinen, denn meist verbreiten sich die besprochenen Inhalte ohnehin sehr rasch an die Nicht-Anwesenden. Schuldzuweisungen an die Eltern (z.B. Kritik der Erziehung, Rückschlüsse des Fehlverhaltens von SchülerInnen auf die Familienverhältnisse etc.) sind dabei tabu. Viel eher sollte ein gemeinsamer konstruktiver Weg gefunden werden, um die SchülerInnen besser unterstützen zu können, auch im Sinne der Entwicklung ihrer Medienkompetenz.

Das Handy als Gesprächsbasis nutzen

Tipp

Manchmal kann das Handy auch ein guter „Anstoß“ sein, um mit Eltern ins Gespräch zu kommen, die sonst für die Schule kaum greifbar sind, z.B. weil sie auf keine Elternabende oder -sprechtage gehen. So berichten Lehrende immer wieder von sehr produktiven Aussprachen, wenn Eltern zu ihnen kommen, weil eine/r SchülerIn wiederholt mit dem Handy den Unterricht gestört hat. Dies ist eine gute Gelegen­ heit, um auch andere schulische Themen zu besprechen!

16) Quelle: Handywissen.at-Studie „Eltern, Kinder und das Handy im familiären Spannungsfeld“ (2009). 17) Quelle: Handywissen.at-Studie „Eltern, Kinder und das Handy im familiären Spannungsfeld“ (2009).

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3.2 (Handy-)Fotos/Videos im Unterricht Dürfen SchülerInnen im Zuge von Unterrichtsprojekten einander mit dem Handy fotografieren oder filmen und die Ergebnisse in der Projektdokumentation nutzen? Dürfen Fotos oder Videos von SchülerInnen auf der Schulwebsite veröffentlicht werden? Darf die Schule eigenständige Werke der SchülerInnen veröffentlichen?

Dürfen SchülerInnen im Zuge von Unterrichtsprojekten einander mit dem Handy fotografieren oder filmen und die Ergebnisse in der Projektdokumentation nutzen? Damit dies rechtlich abgesichert erfolgen kann, empfiehlt es sich, eine Einverständniserklärung der Eltern bzw. ab 14 Jahren auch der SchülerInnen selbst einzuholen. Diese kann einmal pro Jahr, z.B. am Schuljahresbeginn, unter­ schrieben werden. Darüber hinaus sollte die Veröffentlichung eines Fotos/Videos immer mit allen abgebildeten Personen abgestimmt sein.

Beispiel für eine Einverständniserklärung von Eltern (Diese kann für SchülerInnen entsprechend adaptiert werden.) Ich, Frau/Herr _______________________, bin einverstanden, dass mein Sohn/meine Tochter _________________________ im Zuge von Schulveranstaltungen oder -projekten fotografiert/gefilmt wird und diese Fotos/Videos auf der Schulwebsite und in sonstigen Publikationen der Schule veröffentlicht werden dürfen. Die Fotos zeigen SchülerInnen beim Arbeiten oder im Schulalltag. Es werden keine Porträts oder Bilder mit vollständigem Namen der SchülerInnen veröffentlicht.

Dürfen Fotos oder Videos von SchülerInnen auf der Schulwebsite veröffentlicht werden? Auch hier gilt, dass vorab eine Einverständniserklärung der Eltern bzw. der SchülerInnen vorliegen muss, um Fotos/Videos auf der Schulwebsite nutzen zu können. Sorgen Sie allerdings dafür, dass keine Namen zu Gesichtern zuordenbar sind. Fotos der gesamten Klasse veröffentlichen Sie z.B. am besten nur mit Klassennennung, aber ohne die Namen der einzelnen SchülerInnen anzugeben. Die Eltern und die SchülerInnen können ihre Einverständniserklärungen jederzeit widerrufen. Dann müssen ent­ sprechende Fotos/Videos auf Wunsch wieder aus dem Netz genommen werden. Bildnisse, die für SchülerInnen oder andere abgebildete Personen nachteilig sein könnten (z.B. freizügig bekleidet, betrunken), dürfen nicht veröffentlicht werden. Sie verletzen das „Recht am eigenen Bild“ (siehe dazu auch „Was regelt das „Recht am eigenen Bild?““ im Kasten auf Seite 22).

Darf die Schule eigenständige Werke der SchülerInnen veröffentlichen? Um von den SchülerInnen eigens erstellte Werke (z.B. Fotos, Videos, Audio, Texte) veröffentlichen zu können, müssen der/die jeweilige SchülerIn sowie dessen/deren Eltern vorab damit einverstanden sein. Die/der Urheber­In genießt für ihre/seine Schöpfung – das geistige Eigentum – einen rechtlichen Schutz, der im Urheber­ rechtsgesetz festgehalten ist. Mit einer schriftlichen Einverständniserklärung (siehe nachfolgendes Beispiel) überträgt

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der/die UrheberIn die Rechte zur Veröffentlichung seiner/ihrer Werke an z.B. die Schule. Das Urheberrecht an sich verbleibt aber immer beim geistigen Schöpfer. Die Eltern und die SchülerInnen können ihre Einverständnis­ erklärung demnach jederzeit widerrufen. Trotz Einverständniserklärung empfiehlt es sich, die Veröffentlichung eines Werks im konkreten Fall immer nochmals mit dem/der SchülerIn bzw. den Eltern abzustimmen. Denken Sie im Übrigen auch daran, den Urheber/die Urheberin der veröffentlichten Werke zu nennen!

Beispiel für eine Einverständniserklärung von Eltern (Diese kann für SchülerInnen entsprechend adaptiert werden.) Ich, Frau/Herr _______________________, bin damit einverstanden, dass die Schule __________________________________, die während des Schulunterrichts entstandenen Werke meines Sohnes/meiner Tochter, _________________________, in Publikationen der Schule sowie in sonstigen im schulischen Kontext stehenden Publikationen veröffentlichen darf.

Nützliche FAQs speziell zum Urheberrecht an Schulen finden Sie unter: www.bmukk.gv.at/medienpool/15917/faq_haller.pdf bzw. weitere Artikel auf www.mediamanual.at.

3.3 Jugendgefährdende Inhalte auf dem Handy Welche Inhalte auf dem Handy sind für Kinder und Jugendliche gesetzlich verboten? Dürfen Lehrende die Handys ihrer SchülerInnen kontrollieren? Wie sollte eine Lehrkraft reagieren, wenn sie jugendgefährdende Inhalte auf dem Handy eines/r SchülerIn vermutet?

Welche Inhalte auf dem Handy sind für Kinder und Jugendliche gesetzlich verboten? Das Jugendschutzgesetz ist in Österreich nicht einheitlich geregelt. Jedes Bundesland hat ein eigenes Jugend­ schutzgesetz, es gibt aber viele Ähnlichkeiten. Geregelt ist in den Jugendschutzgesetzen zum Beispiel wie lange man als Jugendliche/r wegbleiben darf, ab wann rauchen und Alkohol trinken erlaubt ist und der Umgang mit jugend­gefährdenden Medieninhalten. Bei Verstößen sind für Erwachsene meist Geld- und sogar Freiheitsstrafen, für Jugendliche verpflichtende Beratungsgespräche und unter Umständen auch Geldstrafen vorgesehen.

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Zum Thema „jugendgefährdende Medien, Datenträger, Gegenstände und Dienstleistungen“ lauten zum Beispiel die Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes in Oberösterreich18): Folgende Medien, Datenträger sowie Gegenstände und Dienstleistungen dürfen Jugendlichen nicht angeboten, vorgeführt, weitergegeben oder sonst zugänglich gemacht werden solche, die kriminelle Handlungen von menschenverachtender Brutalität oder Gewalt­

darstellungen verherrlichen solche, die Menschen wegen ihrer Rasse, Hautfarbe, nationalen oder ethnischen

Herkunft, ihres Geschlechtes, ihres religiösen Bekenntnisses oder ihrer Behinderung dis­kriminieren solche, die pornographische Darstellungen beinhalten.

WICHTIG: Es ist auch der Erwerb, Besitz und Gebrauch dieser Medien, Datenträger und Gegenstände (z.B. Softguns) und Dienstleistungen für Jugendliche verboten!

Einen Überblick über die unterschiedlichen Regelungen in Österreich finden Sie unter www.bmwfj.gv.at/Jugend/Jugendschutz/Seiten/JugendgefährdendeGegenstände.aspx.

Dürfen Lehrende die Handys ihrer SchülerInnen kontrollieren? Entscheidend bei dieser Frage ist, ob Lehrende einen konkreten Verdacht auf rechtswidrige Inhalte auf Handys von SchülerInnen haben. Ist das zutreffend, haben Lehrende nicht nur das Recht, sondern sogar die Pflicht, Handys zu kontrollieren und gegebenenfalls dem/der SchülerIn abzunehmen. Jeder Verdacht sollte darüber hinaus ent­ sprechend dokumentiert werden, um Vorfälle und Handlungen für andere (z.B. Schulleitung, Eltern, Polizei) nach­ vollziehbar zu machen. Beachten Sie: Eine rein routinemäßige Kontrolle von Handys ohne Verdacht verletzt hingegen die Privatsphäre der SchülerInnen! Dasselbe gilt übrigens auch für Schultaschen.

Wie sollte eine Lehrkraft reagieren, wenn sie jugendgefährdende Inhalte auf dem Handy eines/r SchülerIn vermutet? Grundsätzlich ist die Ausreizung und Übertretung von Regeln im jugendlichen Alter eine Herausforderung, der sich Eltern und Lehrende immer wieder stellen müssen. Dieser Prozess gehört zu einer normalen Entwicklung in der Adoleszenz. Daher sind das Konsumieren und Verbreiten von jugendgefährdenden Inhalten auch stets in diesem Kontext zu sehen. Merken Lehrende, dass Vorkommnisse in diesem Bereich zunehmen (z.B. wenn jüngere SchülerInnen von älteren Pornos auf das Handy geschickt bekommen oder sich SchülerInnen mit immer gewalttätigeren Videos gegen­ seitig zu übertrumpfen versuchen), sollte der Umgang mit solchen Inhalten dringend thematisiert werden – sowohl mit jenen SchülerInnen, die diese verbreiten, als auch mit jenen, die „nur“ konsumieren. Folgende Fragen an die SchülerInnen können eine Grundlage für die Bearbeitung des Themas in der Klasse sein:

18) Quelle: OÖ Jugendschutzgesetz – Jugendgefährdende Medien, Datenträger, Gegenstände und Dienstleistungen: www.jugendschutz-ooe.at (30.05.2010).

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Was mache ich, wenn ich extreme Inhalte auf mein Handy bekomme? Warum soll ich anderen keine solchen Inhalte weiterschicken? Was können gewalttätige oder pornografische Videos bzw. Fotos bei jüngeren MitschülerInnen und

Klassenkameraden bewirken? Als Sensibilisierungsmaßnahme in der Schule können auch Workshops mit externen ExpertInnen sehr wirkungsvoll sein. Je nach Thema und Anlassfall gibt es z.B. folgende Möglichkeiten: PräventionsbeamtInnen der Polizei Workshops im Bereich der Gewaltprävention „Saferinternet.at-Schutzimpfung“ für SchülerInnen, Lehrende und Eltern (nähere Infos unter:

www.saferinternet.at/veranstaltungsservice) Auch der Hinweis an die SchülerInnen, dass z.B. das Tauschen jugendgefährdender Inhalte mit dem Handy rechtliche Folgen haben könnte, kann dazu beitragen, dass Jugendliche künftig vorsichtiger mit extremen Inhalten sind. Davon abgesehen gilt aber grundsätzlich, dass Lehrende der Schulleitung den Verdacht einer strafbaren Handlung melden müssen. Das betrifft auch strafrechtswidrige Inhalte auf Handys von SchülerInnen. Die Schulleitung ent­ scheidet dann – unter Berücksichtigung von § 79 StPO (Strafprozessordnung) bzw. § 45 BDG (Beamten-Dienstrechts­ gesetz) –, ob eine Anzeige erforderlich ist. Eine Hilfe bei dieser Entscheidung können oft PräventionsbeamtInnen der Polizei leisten. Hat die Schule eine gute Gesprächsbasis mit dem/der zuständigen PräventionsbeamtIn, empfiehlt es sich, diese/n bezüglich der konkreten Vorgehensweise zu kontaktieren. In der Praxis wird dann oft gemeinsam beurteilt, ob eine Anzeige notwendig ist. Eine Anzeigepflicht besteht z.B. dann nicht, wenn eine Anzeige das Vertrauensverhältnis zwischen SchülerIn und Lehrperson gefährden und in Folge die Unterrichts- und Erziehungsarbeit behindern würde. Aber auch in einem solchen Fall muss die Schule aktiv werden, um andere SchülerInnen vor Gefahren zu schützen. Zu den Maßnahmen kann auch die Abnahme von Handys gehören.

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3.4 Belästigungen und Mobbing mit dem Handy Was können Lehrende tun, wenn sie im Unterricht gefilmt oder fotografiert werden? Was ist das Besondere beim Mobbing über das Handy? Welche gesetzlichen Regelungen gibt es für Belästigungen mit dem Handy?

Was können Lehrende tun, wenn sie im Unterricht gefilmt oder fotografiert werden? Immer wieder kommt es vor, dass Lehrende im Unterricht gefilmt oder fotografiert werden und die Fotos/Videos anschließend im Internet landen. Oft sind dann verunglimpfende Kommentare dabei – ganz in der Art, wie auch am Schulhof gelästert wird. Die betroffenen LehrerInnen erfahren meist erst viel später von diesen Vorfällen. Was die rechtliche Seite betrifft, gilt für alle nachteiligen Darstellungen im Internet das „Recht am eigenen Bild“ (siehe Kasten). Wenn z.B. Videos oder Fotos so aufgenommen oder zusammengeschnitten werden, dass eine Lehr­ kraft damit lächerlich gemacht wird, ist die Veröffentlichung gesetzlich verboten.

Was regelt das „Recht am eigenen Bild“?

Fakten

Das „Recht am eigenen Bild“ ist im österreichischen Urheberrechtsgesetz festgeschrieben. Es schützt eine abgebildete Person vor der ungewollten Veröffentlichung eines nachteiligen Fotos oder Videos, z.B. wenn jemand anderer ein solches ins Internet gestellt hat. Fotos bzw. Videos und/ oder deren Begleittext, die die abgebildete Person „bloßstellen“ oder „herabsetzen“, dürfen nicht veröffentlicht werden. Es reicht allerdings nicht, wenn sich der/die Abgebildete auf einem Foto/in einem Video hässlich findet – eine Bloßstellung muss objektiv nachvollziehbar sein (z.B. heran­gezoomtes Dekolleté). Was heißt das nun konkret? Einerseits hat man das Recht auf Löschung, wenn man ein für sich nachteiliges Bild

im Internet entdeckt. In diesem Fall ist es also legitim, die für die Veröffentlichung verantwortliche Person (z.B. Fotograf) aufzufordern, den Inhalt wieder zu entfernen. Sollte dies nichts nützen, kann mit dem Website- bzw. Plattformbetreiber Kontakt aufgenommen und die betreffenden Inhalte gemeldet werden. In schwerwiegenden Fällen kann mit einer Unterlassungsklage und Schadenersatzforderungen gedroht werden; bei Minderjährigen haften die Erziehungsberechtigten, wenn sie ihre Aufsichtspflicht verletzt haben. Andererseits heißt es aufzupassen, wenn man selbst Bilder von anderen Personen im Web

veröffentlicht. Aufnahmen an öffentlichen Plätzen sind üblicherweise unbedenklich, wenn aber die Situation für die Abgebildeten nachteilig ist (z.B. Oben-ohne-Foto am Strand), ist das Bild in jedem Fall schützenswert. Im privaten Bereich sind Interessen noch viel früher beeinträchtigt, dies gilt auch für private geschlossene Veranstaltungen (z.B. Partys). Daher: Am besten immer vor der Veröffentlichung eines Fotos (oder auch eines Videos) bei den abgebildeten Personen nachfragen, ob sie damit einverstanden sind!

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Bedenken Sie, dass sich viele SchülerInnen nicht der Konsequenzen – sowohl für sie selbst als auch für die Betroffenen – bewusst sind, wenn sie nachteilige Fotos oder Verleumdungen im Internet oder via Handy verbreiten. Sie handeln daher oft nicht böswillig, sondern schlicht uninformiert: Einmal in Umlauf gebrachte Inhalte verteilen sich rasch an ein großes Publikum und sind oft nicht mehr zu entfernen. Eine rechtzeitige Aufklärung, z.B. in Form von „Safer Internet“-Workshops19), kann als Präventionsmaßnahme helfen. Ebenfalls sehr wirkungsvoll können gemeinsam erarbeitete Verhaltensvereinbarungen zur Handynutzung in der Schule sein (siehe dazu auf Seite 15).

Was ist das Besondere beim Mobbing über das Handy? Unter „Cyber-Mobbing“ (auch „Cyber-Bullying“ oder „Cyber-Stalking“) versteht man das absichtliche, über einen längeren Zeitraum andauernde Beleidigen, Bedrohen, Bloßstellen oder Belästigen von Personen im Internet oder über das Handy. Personen, die andere über das Mobiltelefon schikanieren, verwenden dabei ganz unterschiedliche Dienste wie Anrufe, SMS, MMS, Sprachbox-Nachrichten oder die Handykamera – oft auch in Verbindung mit dem Internet. Dann werden z.B. mit der Handykamera aufgenommene Fotos in einem Sozialen Netzwerk veröffentlicht. Das Handy ist natürlich nur ein mögliches Werkzeug von vielen für Belästigungen. Das Besondere am Mobbing über das Handy oder im Internet ist aber, dass man das Opfer aus der Ferne, ohne ihm also direkt ins Gesicht schauen zu müssen, ärgern oder verängstigen kann. Dazu kommt: Cyber-Mobbing endet in der Regel nicht mit Schul- oder Arbeitsschluss, denn schließlich hat man sein Mobiltelefon den ganzen Tag bei sich und trotz Belästigungen fällt es schwer, auf das Handy zu verzichten. Denn nicht erreichbar zu sein, heißt auch keine Verabredungen mehr mit FreundInnen treffen zu können und damit ziemlich ausgeschlossen zu sein. Wird man also über das Handy belästigt, ist es gar nicht so einfach, das Mobiltelefon einfach auszuschalten.

Welche gesetzlichen Regelungen gibt es für Belästigungen mit dem Handy? Von anderen Personen regelmäßig belästigt zu werden, kann eine sehr schmerzhafte Erfahrung sein. Betroffene erleben unterschiedlichste Gefühle von Angst über Hass und Verletztheit bis hin zu Scham. Oft denken sich Opfer von Belästigungen fälschlicherweise, dass der Grund für die Schikanen bei ihnen selbst liege und es fällt ihnen schwer, überhaupt zuzugeben, dass andere sie belästigen. Cyber-Mobbing ist mehr als ein „dummer Streich“ oder ein Kavaliersdelikt. Vielen SchülerInnen ist die potenzielle Strafbarkeit von Cyber-Mobbing jedoch nicht bewusst. Für Belästigungen über Handy oder Internet gibt es eine Reihe an gesetzlichen Bestimmungen, zum Beispiel: Das so genannte „Anti-Stalking-Gesetz“ (§ 107a StGB) verbietet die Verfolgung und länger andauernde

Belästigungen nicht nur in der „realen“, sondern auch in der „virtuellen“ Welt. Die möglichen Maßnahmen gegen StalkerInnen reichen von Wegweisung über Betretungsverbote bis hin zur Festnahme. Im österreichischen Strafrecht finden sich z.B. Bestimmungen, die auch auf Postings in Foren oder

Sozialen Netzwerken zutreffen können: die Üble Nachrede, die Beleidigung oder die Verleumdung. Bei diesen Delikten drohen Geld- oder sogar Freiheitsstrafen bis zu einem Jahr. Es besteht gesetzlich auch ein Recht auf Wahrung der Privatsphäre. Dieses Recht verbietet die

Veröffentlichung und Verwertung von privaten Informationen. Ein Schadenersatz ist hier insbesondere für bloßstellende Veröffentlichungen vorgesehen.

19) Saferinternet.at bietet für Schulen in ganz Österreich verschiedene Workshops zur sicheren und verantwortungsvollen Internet- und Handynutzung für Schüler­ Innen, Lehrende und Eltern an. Nähere Infos unter: www.saferinternet.at/veranstaltungsservice.

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Fakten

Strafmündigkeit in Österreich

Bis zum 14. Geburtstag gilt man als unmündige/r Minderjährige/r und ist damit nicht strafbar, selbst wenn man gegen ein Gesetz verstößt. Ab 14 Jahren bis zur Volljährigkeit ab dem Tag des 18. Geburts­ tags kommt betreffend des Strafausmaßes das Jugendstrafrecht zur Anwendung. Jedoch können Eltern in jedem Fall schadenersatzpflichtig werden, wenn sie ihre Aufsichtspflicht verletzt haben.

Tipp Weiterführende Informationen, Tipps und Hilfestellungen zu Cyber-Mobbing finden Sie in unserem Unterrichts­material „Aktiv gegen Cyber-Mobbing“. Kostenloser Download oder Bestellung unter www.saferinternet.at/broschuerenservice.

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Kapitel 4 Lernen und unterrichten mit dem Handy 4.1 Welche Handy-Anwendungen gibt es? Telefon

Auch wenn es mittlerweile viele verschiedene Handy-Funktionen gibt, bleibt das Telefonieren eine der häufigsten Nutzungsformen.

SMS/MMS

Das Hin- und Herschicken von kurzen Textnachrichten (SMS) bzw. Bildnachrichten (MMS) ist bei Jugendlichen die beliebteste Nutzungsart des Handys. Mit der Zeit hat sich sogar eine eigene „SMS-Sprache“ entwickelt (siehe Kap. 1.1 „Handynutzung von Kindern und Jugend­ lichen“).

mp3-Player

Das Musikhören am Handy ist für viele Jugend­ liche unverzicht­ bar geworden. Meist werden die entsprechenden Musikfiles aus dem Internet heruntergeladen – das ist aller­ dings nur für den privaten Gebrauch zulässig, beim Tausch mit anderen können Urheberrechte verletzt werden. Eine Ausnahme ist Creative Commons-lizensierte (www.creativecommons.org) Musik. In der Regel sind mit dem Handy auch Audio-Aufnahmen möglich, z.B. zum Radiomachen („Podcasting“).

Fotokamera

Bei fast allen Handys, die heute zu kaufen sind, ist als Zusatzfunktion eine Digitalkamera integriert. Die darüber getätigten Aufnahmen sind inzwischen von beachtlicher Qualität. Da man das Handy in der Regel immer bei sich trägt, können so praktisch alle Alltagssituationen und -erlebnisse bildlich festgehalten werden. Binnen weniger Sekunden können die Fotos auch ins Internet geladen oder auf ein anderes Handy geschickt werden (siehe Kap. 2.1 „So kommt ein Video auf das Handy“).

Videos

Die meisten Handys verfügen auch über eine Videofunktion und werden von Kindern und Jugendlichen zum Aufnehmen, Ansehen und Tauschen von Videos verwendet. Die Über­ tragung geschieht meist drahtlos direkt von Handy zu Handy (siehe Kap. 2.1 „So kommt ein Video auf das Handy“).

Internet

Mit vielen neuen Handys ist es möglich, mobil auf das Internet zuzugreifen; ein Webbrowser ist dann standard­mäßig installiert. Man kann über das Handynetz surfen oder immer häufiger ist zusätzlich eine W-LAN-Schnittstelle vorhanden. Über das mobile Internet lassen sich nicht nur herkömmliche Websites abrufen, sondern auch zahlreiche, eigens für das Handy entwickelte Online-Programme (siehe „Apps“). Binnen weniger Sekunden lassen sich außer­ dem Fotos, Videos etc. vom Handy ins Web uploaden. In Zukunft ist eine steigende Nutzung des mobilen Internets zu erwarten.

E-Mail

Durch das mobile Internet ist auch das Abrufen und Senden von E-Mails via Handy möglich. Viele Handys verfügen bereits über vorinstallierte E-Mail-Programme.

Apps

Apps (engl. für Applications) sind kleine Anwenderprogramme für das Handy (hier vor allem Smartphones), die aus dem Internet heruntergeladen werden können. Bei den Handy­nutzern am beliebtesten sind nützliche Anwendungen und praktische Helfer. Ob Wettervorhersage, Kompass, Aufgabenplaner, Taschenlampe oder Staumelder – für fast alle Lebens­lagen gibt es inzwischen eine App. Auch der Zugriff auf verschiedene Soziale Netzwerke oder Nachrichten­ angebote wird durch Apps nutzerfreundlich über das Handy ermöglicht.

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Games

Aus dem Internet kann man sich zahlreiche Spiele für das Handy herunterladen. Action, Adventure, Jump‘n‘Run, Strategie – es gibt kaum eine Spielkategorie, die nicht vertreten ist. Auch für das Lernen werden immer mehr Games entwickelt. Auf fast allen Handys sind zudem etliche Spiele vorinstalliert.

Radio und Fern­ sehen

Handys mit integriertem Radioempfänger gibt es schon seit vielen Jahren. Seit 2004 ist es möglich, über das Handy fern­zusehen, seither gibt es immer mehr Angebote und Funk­ tionalitäten dazu.

Office

Nützliche Anwendungen wie Taschenrechner, Notizblock, Terminkalender, Adressbuch, Aufgabenliste, Stoppuhr etc. zählen zur Standardausstattung jedes Handys.

Navigation

Ausgerüstet mit einem GPS-Empfänger und einer passenden Software wird das Handy zum Wegweiser, der den/die NutzerIn von A nach B führt. Über „Location Based Services“ können auch verschiedene standortbezogene Informationen abgerufen werden (z.B. wo sich die nächste Apotheke befindet oder wie andere Personen ein Restaurant bewertet haben). Die moderne Schnitzeljagd per GPS-Handy ist das sogenannte „Geocaching“.

Codes

„QR-Codes“ (engl. „quick response“) sind zweidimensionale Codes, bestehend aus weißen und schwarzen Punkten in einem Quadrat. Man verwendet sie z.B. um Webadressen, Telefon­ nummern oder längere Texte zu kodieren. Viele Handys verfügen über eine Lese-Software, die die Codes ent­schlüsselt. Im Internet können QR-Codes kostenlos generiert werden (z.B. über http://goqr.me). Über Barcodes (Strichcodes), die z.B. eine Firma per MMS an ihre Stammkunden schickt, können mit dem Handy auch Gut­scheine o.ä. eingelöst werden.

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4.2 Warum das Handy in den Unterricht einbeziehen? In vielen Schulen wird das Handy verboten, weil es stört. Jedoch ist das Handy für Kinder und Jugendliche ein wichtiger alltäglicher Begleiter (siehe auch Kap. 1.2 „Warum das Handy für Kinder und Jugendliche so wichtig ist“). Ein anderer Weg ist, das Handy konstruktiv in den Unterricht einzubeziehen und es als positive Chance zu nutzen. Medienkompetenz zu vermitteln, ist eine Aufgabe, die im „Grundsatzerlass zur Medienbildung“20) des BMUKK (2001) festgeschrieben ist und für alle Schultypen gilt. Das bedeutet, dass jede Lehrkraft einerseits die kritisch-reflexive Nutzung von Medien in ihren Fachunterricht einfließen lassen, andererseits den Einsatz von audio­visuellen Medien als Unterrichtsmittel forcieren sollte. Dass die Lebenswelt von Kindern und Jugendlichen im Unterricht berücksichtigt wird, ist ebenfalls eine alte Forderung. Klar ist, dass die Schule heute (noch) nicht von den Eltern verlangen kann, den Kindern ein entsprechendes Handy zur Verfügung zu stellen, um es im Unterricht einsetzen zu können. Klar ist auch, dass das Handy die bestehenden Angebote in der Schule (z.B. Computer) nicht ersetzen kann – das ist auch gar nicht das Ziel. Dennoch gibt es immer mehr Klassen, in denen alle SchülerInnen ein Handy haben; viele davon auch so genannte „Smartphones“, die über vielfältige Funktionen verfügen. Es kann sich lohnen, darüber nachzudenken, wie man dieses technische Potential positiv nutzen kann. Probieren Sie es doch einfach einmal aus und machen Sie „Mobile Learning“ zu ihrer persönlichen Realität! Seien Sie gewappnet, wenn man Sie eines Tages fragen wird: „Ist das Handy Teil ihres Unterrichts?“. Im Folgenden finden Sie viele Ideen und Anregungen, wie Sie das Handy aktiv und kreativ in die Klasse einbringen können. Die Vorschläge umfassen verschiedene Fächer und Anwendungsgebiete und reichen von Handy-Fotostorys über SMS-Poesie bis zu Schnitzeljagden mit dem Mobiltelefon.

4.3 Allgemeine Tipps zum Einsatz des Handys im Unterricht Handy ist nicht gleich Handy Eine Herausforderung bei der Arbeit mit Handys stellt die Technik dar: Die meisten Schulen können kein „HandyKlassenset“ zur Verfügung stellen, sodass auf die Privatgeräte der SchülerInnen zurückgegriffen werden muss. Dies hat zur Folge, dass mit verschiedenen Techniken und Programmen gearbeitet werden muss. Lassen Sie sich davon aber nicht entmutigen. Ziehen Sie die SchülerInnen als ExpertInnen hinzu!

Arbeiten in Gruppen Auch wenn viele Kinder und Jugendliche bereits ein oder sogar mehrere Handy/s besitzen, gibt es immer wieder auch SchülerInnen, die gar kein Handy oder nur ein relativ altes Gerät haben. Um im Unterricht nicht auf den Einsatz des Handys verzichten zu müssen, sind Gruppenarbeiten eine Lösung. Die Gruppen können so zusammengestellt werden, dass immer ein modernes Gerät pro Gruppe vorhanden ist. Verfügt die Schule über einen W-LAN-Zugang, fallen mit entsprechenden Handys auch keine zusätzlichen (privaten) Kosten bei der Internetnutzung an. Es geht also überhaupt nicht darum, die SchülerInnen zur Nutzung von Handys im Unterricht zu „zwingen“, sondern vielmehr um das Eröffnen neuer Möglichkeiten. Warum soll ein/e engagierte/r SchülerIn nicht in der Lage sein dürfen, im Biologie-Unterricht über das Handy verschiedene Zusammenhänge im Internet nachforschen zu können und die Ergebnisse dann der gesamten Klasse vorzustellen? Warum soll das Vokabelheft nicht am Handy geführt werden oder ein mobiles Wörterbuch verwendet werden? Warum soll das Handy nicht als Fotokamera in der bildnerischen Erziehung dienen können? 20) Siehe: mediamanual.at, www.mediamanual.at/mediamanual/leitfaden/medienerziehung/grundsatzerlass/ (08.07.2010).

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Regeln ausmachen Wenn Sie das Handy im Rahmen Ihres Unterrichtes einsetzen, vereinbaren Sie mit den SchülerInnen Regeln. Beispielsweise zum Umgang mit Bildern; hier könnte eine Vorgabe sein, dass Fotos nur veröffentlicht werden dürfen, wenn die Abgebildeten zustimmen. Eine weitere Regel kann sein, dass in der Zeit des Projekts keine „unterrichtsfernen“ Dinge mit dem Handy gemacht werden, z.B. kein Surfen im Sozialen Netzwerk oder kein Schreiben von SMS an FreundInnen. Machen Sie die Nutzung des Handys im Unterricht auch unter Umständen den Eltern transparent, etwa wie im folgenden Beispiel:

Eintrag im Mitteilungsheft eines Schülers/einer Schülerin

Tipp

Im Rahmen des Projektes „Gewürze“ werden wir in der Schule in den nächsten Wochen immer wieder das Handy benutzen. Wir werden dabei keine kostenpflichtigen Anwendungen (SMS, MMS, Internet etc.) nutzen, sondern das Handy als Dokumentationsmittel verwenden. Bitte geben Sie Bescheid, ob Ihr Kind das Handy in dieser Zeit in die Schule und zum Unterricht mitnehmen darf. Sie helfen so bei der Planung des Projektes. Es ist aber nicht notwendig, dass alle Kinder ein Handy mitnehmen. Ja, mein Kind darf in dieser Zeit das Handy zum Unterricht mitnehmen und es auch benutzen. Nein, mein Kind darf das Handy nicht in die Schule mitnehmen. Die Präsentation des Projektes findet am 13. Mai 2011, 14-16 Uhr, in der Schulaula statt. Sollten Sie Interesse haben, freuen wir uns über Ihren Besuch!

Nicht unter Druck setzen Setzen Sie die SchülerInnen nicht unter Druck, ein „tolles“ Handy in den Unterricht mitnehmen zu müssen und sorgen Sie auch dafür, dass dieser Druck nicht untereinander ausgeübt wird. Überlegen Sie gemeinsam, welche Tools zum Einsatz kommen könnten und wie viele Geräte dafür gebraucht werden. Eine gute Möglichkeit zur Nutzung des Handys in der Klasse, kann die bereits weiter oben beschrieben Gruppenarbeit sein. Bieten Sie Ihren SchülerInnen auch Alternativen an, wie beispielsweise die Verwendung einer Schul-Digitalkamera.

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Die ideale Ausstattung in der Schule Natürlich können bestehende Schulgebäude nur bedingt an die Anforderungen von neuen Techniken angepasst werden. Bei zukünftigen Um-, Aus- oder Neubauten sollten jedoch folgende bauliche Rahmenbedingungen berück­ sichtigt werden, damit der Nutzung von neuen Medien im Unterricht (wie eben Handys) nichts mehr im Wege steht: Ausreichend Steckdosen zum Laden der Handys. Einen W-LAN-Zugang, um bei der Internetnutzung über das Handy nicht die private Rechnung der

SchülerInnen zu belasten.

Tipp

Schummeln mit dem Handy

Während es zum Schummeln früher nur ein paar eingeschränkte Möglichkeiten gab, haben die Schüler­ Innen mithilfe elektronischer Geräte inzwischen zahlreiche „Hightech-Methoden“ entwickelt, um ihre Lehrer­Innen auszutricksen. Während einer Schularbeit eine SMS mit einem Rechenbeispiel an den großen Bruder zu schicken oder schnell einmal mit dem am Klo vorab deponierten Handy anzurufen, wären beispielsweise solche Varianten. Oder es wird gleich das ganze Angabeblatt mit der Handykamera abgelichtet und versendet. Auch als Taschenrechner, Formel- oder Vokabelspeicher eignen sich Handys hervorragend. Durch das mobile Internet können Antworten zudem ganz einfach recherchiert oder Text­ stellen übersetzt werden. Ein beliebter Trick ist auch, Lösungshilfen daheim als Audio-Datei vorzubereiten und die Kopfhörer beim Test unter den Haaren zu verstecken. Wird ein/e SchülerIn mit dem Handy erwischt, kommt oft die Ausrede, dass er/sie nur auf die Uhr geschaut hat. Grundsätzlich liegt es im Ermessen jeder einzelnen Lehrperson, was im Unterricht erlaubt ist und was nicht. In manchen Fällen spricht vielleicht nichts dagegen, die SchülerInnen Notizen am Handy abrufen zu lassen. Um die Handynutzung zu unterbinden, sammeln Lehrende vor einer Schularbeit oft alle Geräte ein oder lassen sie auf die Tische legen und setzen die Klasse zusätzlich komplett um. Das kann sinnvoll sein, solange SchülerInnen nicht irgendwo geschickt ihre Zweit- und Dritthandys platziert haben. Besser wäre es daher, Aufgaben zu stellen, die nicht reines Faktenwissen, sondern Reflexionsfähigkeit erfordern und somit nicht so schnell mit dem Handy gelöst werden können. In den Maturawochen werden in einigen Schulen auch gezielt Störsender aufgestellt, die die Handynutzung unmöglich machen. Dies empfiehlt sich jedoch nicht als dauerhafte Lösung, da es sonst sehr schnell zu Konflikten mit den Eltern kommt (siehe dazu „Warum ist es Eltern oft so wichtig, dass ihre Kinder ein Handy haben?“ auf Seite 17).

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4.4 Handys aktiv und kreativ im Unterricht nutzen (Beispiele) Im Folgenden finden sich praktische Anregungen und Beispiele, wie das Handy als kreatives Lernmedium im Unterricht eingesetzt werden kann. Die Vorschläge umfassen verschiedene Fächer und Einsatzgebiete – lassen Sie sich inspirieren!

Beispiel 1: „Handy-Fotostory“ Gegenstand: Deutsch, Soziales Lernen

Lernziele

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Bilder vertexten Mit Bildimpulsen abgeschlossene Texte schreiben lernen Texte und Bilder als Einheit gestalten

Ablauf Die SchülerInnen erhalten (einzeln / in Partnerarbeit / in Gruppen) die Aufgabe, sich eine kurze Geschichte aus­ zudenken, die im Schulumfeld spielt. Zu dieser Idee passend, sollen sie mit der Handykamera 5 bis 10 Fotos schießen, die als Bildgeschichte einen Sinn ergeben. Anschließend gestalten die SchülerInnen ein Plakat mit zu den Bildern passenden Sprech- bzw. Gedankenblasen, Erzähltexten etc. und stellen die Fotostorys in der Klasse vor.

Weiterführende Links Center for Digital Story Telling: www.storycenter.org/index1.html Medienwerkstatt „Reflect and Act!“: www.reflect.at

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Beispiel 2: „Handy-Videostory“ Gegenstand: Deutsch, Bildnerische Erziehung

Lernziele

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Eine Geschichte in Form eines Films erzählen Ein Drehbuch skizzieren Einen Videodreh planen, vorbereiten und umsetzen Handlungsabläufe in Bild und Ton festhalten Eigene Produktionen professionellen Werken gegenüberstellen und dies reflektieren

Ablauf Die Klasse wird in Kleingruppen aufgeteilt. Jede Gruppe wählt ein Thema für ihre Videostory, das im Schul­kontext steht (z.B. ein aktueller klasseninterner Vorfall). Nun werden alle für den Dreh benötigten Elemente überlegt (Drehorte, Ausstattung, Schauspieler etc.), die Rollen und Aufgaben verteilt sowie ein schriftliches Drehbuch skizziert. Anschließend werden die Szenen mit dem Handy gefilmt und geschnitten. Alle Gruppen präsentieren ihre Ergebnisse in der Klasse und diskutieren darüber. Je nach Inhalt können die Videos auch auf die Schulwebseite gestellt werden. Zum Abschluss wird gemeinsam reflektiert, wie sich selbstgemachte Videos von professionellen Filmproduktionen unterscheiden. Warum sind die eigenen Werke für die Klasse trotzdem interessanter?

Anmerkung zur Ausstattung Viele Handys haben für das Erstellen von Videos schon entsprechende Software vorinstalliert. Mit den meisten Programmen können auch so genannte „Storyboards“ (= visualisierte Drehbücher) am Handy erstellt werden, z.B. mit „VideoDJTM“ von Sony Ericsson.

Weiterführender Link DrehbuchWerkstatt München – Wie ein Drehbuch aussieht: www.drehbuchwerkstatt.de/Fachtexte/WieDrehbuchaussieht.htm

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Beispiel 3: „Handy-Podcast“ Gegenstand: Deutsch, alle (passend zum Inhalt der Podcasts)

Lernziele

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Ein Thema in akustischer Form aufbereiten Deutliches, fehlerfreies und betontes Sprechen üben

Ablauf Die Klasse wird in Kleingruppen aufgeteilt. Jede Gruppe wählt ein Thema, das sie in Form einer Audio-Aufzeichnung (z.B. Hörspiel, Gedicht, Fachbeitrag, akustisches Ratespiel etc.) bearbeiten will. Danach werden in der Gruppe die Rollen verteilt: Wer ist für die Inhalte verantwortlich, wer schreibt die Texte, wer spricht, wer nimmt auf, wer schneidet? Diese transparente Rollenverteilung hilft den SchülerInnen, bei der Sache zu bleiben und die Aufgabe auch wirklich zu beenden. Anschließend werden die Sprechtexte überlegt, aufgeschrieben, geübt und mit dem Handy auf­gezeichnet. Eine deutliche, fehlerfreie und flüssige Sprechweise ist beim Podcasting besonders wichtig! Die Ergebnisse werden in der Klasse präsentiert, diskutiert und reflektiert. Dabei kann darauf eingegangen werden, wie „fremd“ das eigene Sprechen klingt, wenn es aufgenommen ist.

Weiterführender Link Schülerradio: www.schuelerradio.at

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Beispiel 4: „Handy-Apps“ Gegenstand: Informatik, alle (je nach Inhalt der Apps)

Lernziele

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Das eigene Handy als persönlichen, digitalen Lernbegleiter ausstatten Mit dem Handy Applikationen ausführen

Ablauf In einem ersten Schritt erkunden die SchülerInnen, welche Applikation für ihr eigenes Handy zur Verfügung stehen und wie weit diese sinnvoll sind. Anschließend sollen sie dann je nach Unterrichtsgegenstand passende Apps finden und ausprobieren (Achtung: Es gibt kostenlose und kostenpflichtige Apps!); z.B. für Geografie ein Länderquiz, für Mathematik einen Formelrechner, für Französisch einen Vokabeltrainer etc.

Anmerkung zur Ausstattung Im Vorfeld sollte abgeklärt werden, wie viele SchülerInnen überhaupt Apps auf ihr Handy downloaden können. Aufgrund der Kostenfrage empfiehlt es sich außerdem, das Einverständnis der Eltern einzuholen. Sollten nur wenige SchülerInnen über entsprechende Handys verfügen, ist es besser, exemplarisch an einem Gerät die Möglichkeiten durchzuspielen (z.B. im Informatik-Unterricht). Dies kann auch das Handy des/der Lehrenden sein.

Weiterführende Links (nach Herstellern) Apple: www.apple.com/iphone/apps-for-iphone, www.apple.com/ipad/apps-for-ipad Blackberry: http://de.blackberry.com/services/appworld/ Nokia: https://store.ovi.com Samsung: www.samsungapps.com Android (Betriebssystem): www.androidpit.de/de/android/market/apps

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Beispiel 5: „Handy-GPS“ Gegenstand: Geografie und Wirtschaftskunde, Deutsch/Englisch im Zusammenhang mit George Orwells „1984“

Lernziele

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Bildinformationen lesen Mit dem geografischen Koordinatensystem arbeiten Fotos den Aufnahmeorten geografisch zuordnen Die Frage der „totalen Transparenz“ reflektieren

Ablauf Phase 1 Die SchülerInnen schießen mit ihren Handys Fotos von der Umgebung – am besten auf einem Lehrausgang (z.B. Stadtrundgang) oder einer Sportwoche. Zu jedem Foto werden auch die entsprechenden „Geotags” (= geografische Koordinaten des Aufnahmeorts) abgespeichert. Phase 2 Die Fotos samt Geotags werden nun am Computer mit entsprechenden Programmen ausgelesen, z.B. am PC mit Picasa und Google Earth, am Mac mit iPhoto und Google Earth. Eine beispielhafte Schritt-für-Schritt-Anleitung gibt es hier: www.chip.de/bildergalerie/Geo-Tagging-mit-Picasa-und-Google-Earth-Galerie_23215540.html. Die SchülerInnen sollen anhand von Satellitenbildern herausfinden, wo genau die einzelnen Fotos aufgenommen wurden. Hat man z.B. eine Skipiste fotografiert, kann man auch nachschauen, wie der Platz im Sommer aussieht. Phase 3 Mittels Geotagging ist es möglich, den genauen Aufenthaltsort einer Person anhand eines Fotos zu bestimmen. Oft wissen die Abgebildeten gar nicht, dass Fotos diese versteckten Daten mitliefern. Damit stellt sich die Frage der „totalen Transparenz”. Diese kann beispielsweise im Zusammenhang mit George Orwells „1984” in der Klasse reflektiert werden. Ein Diskussionspunkt könnte auch sein, wie sehr sich die SchülerInnen selbst kontrolliert fühlen, und durch wen.

Anmerkung zur Ausstattung Für diese Aktivität werden Handys mit Geotagging-Funktion benötigt. Als Alternative können auch (neuere) Digital­ kameras verwendet werden, die diese Funktion in der Regel auch haben.

Weiterführender Link http://de.locr.com

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Beispiel 6: „Handy-Schnittstellen“ Gegenstand: Informatik

Lernziele

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Inhalte über verschiedene Übertragungswege austauschen Den eigenen Umgang mit der Datenübertragung am Handy reflektieren

Ablauf Die SchülerInnen bilden Gruppen, je nachdem, welche Übertragungs-Schnittstelle(n) ihr eigenes Handy aufweist. Zum Beispiel: Gruppe 1 – keine Schnittstelle Gruppe 2 – serielle Schnittstelle (Datenkabel) Gruppe 3 – ... + Infrarot Gruppe 4 – ... + USB Gruppe 5 – ... + Bluetooth

Phase 1 In jeder Gruppe wird nun eine Datei (z.B. abfotografierte Tafel, selbstgedrehtes Video) über die entsprechende Schnittstelle an alle verfügbaren Handys übermittelt. Die Vorgehensweise wird in Form einer „Gebrauchs­anweisung“ formuliert. Dabei können kleinere Geschwister oder Großeltern als Zielgruppen dienen. Phase 2 Anschließend wird in der Klasse über die getätigten Erfahrungen diskutiert: Welche Schnittstellen eignen sich a) für welche Inhalte, b) für welche Situationen? Welche Schnittstellen werden im Alltag vorwiegend genutzt? Welche Probleme gab es beim Tausch der Inhalte?

Die Ergebnisse können in verschiedener Form festgehalten werden (Video, Fotocollage, Audioaufnahme etc.). Phase 3 Nicht alle Dateien, die man auf dem Handy hat, darf man weiterschicken. Im Alltag ist das den meisten Jugend­lichen oft nicht bewusst. Jede Gruppe sammelt nun Inhalte, die aus rechtlichen Gründen nicht weitergegeben werden dürfen.

Lösungshinweis Werke, die urheberrechtlich geschützt sind (Musik, Bilder, Programme, Filme etc.) Peinliche Fotos/Videos von anderen (hier gilt das „Recht am eigenen Bild”) Jugendgefährdende Inhalte (Gewaltdarstellungen, Pornografie)

Anmerkung zur Ausstattung Praktisch alle Handys haben irgendeine Schnittstelle für die Datenübertragung. Jedoch braucht es mitunter Zeit, diese zu finden (vor allem bei älteren Geräten).

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Beispiel 7: „Geocaching – Die Handy-Schnitzeljagd“ Gegenstand: Geografie, gegenstandsübergreifendes Schulprojekt

Lernziele

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Mit dem geografischen Koordinatensystem arbeiten Bildinformationen auslesen Eine Schnitzeljagd für die MitschülerInnen gestalten Eine Schnitzeljagd mithilfe des Handys lösen

Diese Aktivität eignet sich besonders für ein größeres räumliches Umfeld. Sie kann zu vielen verschiedenen Themen und Aufgabenstellungen angewendet werden.

Ablauf Phase 1 Die SchülerInnen erhalten Fotos mit hinterlegten „Geotags” (= geografische Koordinaten des Aufnahme­ orts) für eine Schnitzeljagd. Die Fotos zeigen möglichst markante Objekte (Gebäude, Statuen, Brunnen etc.). Nun müssen die SchülerInnen mit entsprechenden Programmen am Computer (z.B. Picasa und Google Earth) herausfinden, wo sich die Aufnahmeorte befinden. Eine beispielhafte Schritt-für-Schritt-Anleitung gibt es hier: www.chip.de/bildergalerie/Geo-Tagging-mit-Picasa-und-Google-Earth-Galerie_23215540.html. Die recherchierten Informationen werden ausgedruckt oder als Notiz im Handy gespeichert. Die Standorte der Schnitzeljagd können auch zuvor von den SchülerInnen selbst zusammengestellt werden, z.B. in Gruppen. Phase 2 Im Rahmen eines Lehrausgangs sollen die einzelnen Standorte der Schnitzeljagd nun in „echt” gefunden werden. Als Orientierungshilfe kann ein Stadtplan (z.B. Google Maps) dienen. Sobald der Aufnahmeort bzw. das Objekt auf dem Foto gefunden ist, wird ein gegenüberliegendes Objekt fotografiert und mit den entsprechenden Geotags abgespeichert. Phase 3 Wieder zurück in der Schule, werden die Geotags der neuen Fotos mit jenen der Ursprungsfotos verglichen. Stimmen die geografischen Koordinaten überein, ist das der Beweis dafür, dass die SchülerInnen tatsächlich an den jeweiligen Standorten waren. Zusätzlich können die Standorte auch z.B. in Google Maps abgespeichert werden. Dadurch lässt sich eine Route erstellen, die beispielsweise zeigt, wie viele Kilometer bei der Schnitzeljagd zurückgelegt wurden. Als weitere Möglichkeit kann auch ein Zeit-Weg-Diagramm erstellt werden.

Anmerkung zur Ausstattung Es werden Handys mit Geotagging-Funktion benötigt.

Hintergrundinformation „Geocaching”, wie die Schnitzeljagd per Handy auch genannt wird, ist mittlerweile eine sehr beliebte Aktivität für Alt und Jung. Neben jeder Menge Spaß, werden die TeilnehmerInnen auch zur Bewegung an der frischen Luft motiviert. An manchen Geocaching-Events nehmen mehrere hundert Personen teil.

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Beispiel 8: „SMS-Sprache“ Gegenstand: Deutsch, Fremdsprachen

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Unterschied zwischen herkömmlicher Schriftsprache und SMS-Sprache bewusst machen SMS-Sprache als Verknappung der Sprache begreifen Englischsprachige Einflüsse in der SMS-Sprache erkennen

Ablauf Phase 1 Die Klasse wird in zwei oder mehrere Gruppen aufgeteilt. Entsprechend einer Vorlage (siehe unten) formuliert die eine Hälfte einen Kurzbrief bzw. Postkartentext, die andere Hälfte entwirft eine SMS mit dem Handy. Beide Gruppen müssen die Anzahl der verwendeten Zeichen angeben. Dauer: 10 Minuten. Vorlage (Text an FreundIn) Begrüßung – Erkundigen nach Befinden – Frage nach Kino – Bitte um Antwort – Verabschiedung

Phase 2 Nach Ablauf der vorgegebenen Zeit werden die Texte in der Klasse vorgestellt und diskutiert: Was ist der Unterschied zwischen einem Brief und einer SMS? Wieso kommt dieser Unterschied zustande? Welche englischen Ausdrücke fließen als Mittel der Verknappung in die SMS-Sprache ein?

Phase 3 Anschließend erhalten alle Gruppen die Aufgabe, das Antwortschreiben (siehe unten) als SMS mit möglichst wenig Zeichen zu verfassen. Die Ergebnisse werden wiederum im Plenum präsentiert. Antwortschreiben Hallo, lieber Alex! Herzlichen Dank für deine Antwort. Ich freue mich, dass du mit mir ins Kino gehen willst. Wir treffen uns um 17.00 Uhr bei mir zuhause. Sei bitte pünktlich! Liebe Grüße, bis heute Abend! (171 Zeichen)

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Beispiel 9: „SMS-Aufsatz“ Gegenstand: Englisch

Lernziele

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SMS-Sprache kennenlernen SMS-Sprache als Ansammlung von Abkürzungen erkennen Die Rechtschreibung als Mittel zur allgemeinen Verständigung reflektieren

Ablauf Phase 1 Die Klasse erhält einen „SMS-Aufsatz” (siehe unten), der sowohl ins Englische als auch ins Deutsche zu übersetzen ist. Zuerst versucht sich jede/r SchülerIn einzeln daran, anschließend wird gemeinschaftlich übersetzt. Phase 2 Danach wird der Aufsatz diskutiert und damit verbundene wichtige Fragen reflektiert: Was trägt diese Form des Schreibens zur Sprachverarmung bei? Wie hoch ist der Anteil an unverständlichen Textpassagen? Woran liegt das? Welche englischen Ausdrücke fließen als Mittel der Verknappung in die deutsche SMS-Sprache ein? Welche Ausdrücke verwenden die SchülerInnen selbst und warum?

Phase 3 Zum Abschluss wird die Klasse in zwei Gruppen geteilt. Die eine Gruppe erhält die Aufgabe, den SMS-Aufsatz so schnell wie möglich als SMS in das Handy einzutippen, die andere Gruppe macht dasselbe mit der Übersetzung. Dabei werden die Zeiten gestoppt (das ist ebenfalls mit dem Handy möglich). SMS-Aufsatz in „Englisch” (Original-Schularbeit einer irischen Schülerin) My smmr hols wr CWOT. B4, we usd 2 go 2 NY 2C my bro, his GF & thr 3 :-@ kds FTF. ILNY, its gr8. Bt my Ps wr so {:-/ BC o 9/11 tht they dcdd 2 stay in SCO & spnd 2wks up N. Up N, WUCIWUG -- 0. I ws vvv brd in MON. 0 bt baas & ^^^^^. AAR8, my Ps wr :-) -- they sd ICBW, & tht they wr ha-p 4 the pc&qt...IDTS!! I wntd 2 go hm ASAP, 2C my M8s again. 2day, I cam bk 2 skool. I feel v O:-) BC I hv dn all my hm wrk. Now its BAU ...

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Lösungsinformation („Übersetzung”) My summer holidays were a complete waste of time. Before, we used to go to New York to see my brother, his girlfriend and their three screaming kids face to face. I love New York, it‘s a great place. But my parents were so worried because of the terrorism attack on September 11 that they decided we would stay in Scotland and spend two weeks up north. Up north, what you see is what you get - nothing. I was extremely bored in the middle of nowhere. Nothing but sheep and mountains. At any rate, my parents were happy. They said that it could be worse, and that they were happy with the peace and quiet. I don‘t think so! I wanted to go home as soon as possible, to see my mates again. Today I came back to school. I feel very saintly because I have done all my homework. Now it‘s business as usual ...

Beispiel 10: „Geometrische Alltagsformen“ Gegenstand: Mathematik

Lernziele

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Neue Handlungsmuster für das Lernen erwerben Alltagssituationen in den Unterricht integrieren Geometrische Figuren entdecken

Ablauf Die SchülerInnen erhalten den Auftrag, durch das Schulgelände zu streifen und geometrische Figuren aus dem Alltag mit dem Handy zu fotografieren (Quader, Kugel, Trapez, Raute etc.). Um das Erkennen für andere spannender zu machen, sollten die Figuren aus möglichst ungewöhnlichen Blickwinkeln aufgenommen werden (Ausschnitte, Zoom, Vogelperspektive etc.). Anschließend erfolgt vor der Klasse die Präsentation der Fotos, z.B. in Form eines Ratespiels.

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Beispiel 11: „Lehrausgang-Dokumentation“ Gegenstand: Deutsch, Geschichte, Biologie, Bildnerische Erziehung…

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Lehrausgangsinhalte mit dem Handy dokumentieren Medienkompetenz erweitern

Ablauf Die Klasse erhält den Auftrag, einen Lehrausgang durch Fotos, Videos, Audioaufnahmen etc. mit dem Handy zu dokumentieren. Je nach Gegenstand werden bestimmte Schwerpunkte gesetzt, z.B. Deutsch – Fotos/Videos vertexten Geschichte – Stadtrundgang, historische Gebäude und Plätze fotografieren, eine Collage erstellen Biologie – Streifzug durch die Natur, Pflanzen fotografieren, mit Büchern oder dem Internet hinterher in

der Schule bestimmen Bildnerische Erziehung – Museumsbesuch, zu Gemälden Eindrücke als Audioaufnahmen festhalten (für

Fotos/Videos muss in der Regel die Erlaubnis des Museumsbetreibers eingeholt werden!)

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Beispiel 12: „QR-Code“ Gegenstand: Informatik

Lernziele

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Einen QR-Code generieren können QR-Codes in Werbematerialien entdecken und entschlüsseln QR-Code-Rätsel versenden

Ablauf Die SchülerInnen bekommen verschiedene Werbematerialien (z.B. von Autoherstellern), auf denen sich QR-Codes befinden (siehe dazu auch Kapitel 4.1 „Welche Handy-Anwendungen gibt es?“). Mithilfe ihrer Handys können sie diese entschlüsseln – was verbirgt sich hinter den Codes? Eigene QR-Codes können im Internet kostenlos generiert werden (z.B. über http://goqr.me oder http://qrcode.kaywa.com). Codiert werden können z.B. URLs, kurze Texte, Telefon­nummern oder SMS. Abschließend kann in der Klasse diskutiert werden: Wozu eignen sich QR-Codes? Wo liegen die Vorteile, wo die Nachteile?

Anmerkung zur Ausstattung Viele Handys verfügen bereits über eine Lese-Software für QR-Codes. Entsprechende Reader können aber auch aus dem Internet heruntergeladen werden, z.B. über www.beetagg.com. Wenn ein QR-Code auf eine Webseite verweist, ist ein Internetzugang notwendig. Die möglicherweise dadurch anfallenden (privaten) Kosten sollten im Vorfeld mit den Eltern abgeklärt werden.

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Beispiel 13: „Digitales Daumenkino“ Gegenstand: Bildnerische Erziehung

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Bilder zeichnen und abfotografieren Fotostrecke vertonen (Sprache/Musik)

Ablauf Die SchülerInnen fertigen eine Zeichnung zu einem vorgegebenen Thema an. Währenddessen wird das Gezeichnete in regelmäßigen Abständen mit dem Handy fotografiert. Wie bei einem herkömmlichen Daumenkino soll sich auf dem Papier etwas entwickeln, das dann in digitaler Form zu einem Kurzfilm verarbeitet wird. In Anlehnung an z.B. die Kultfigur „LaLinea“ (de.wikipedia.org/wiki/La_Linea) können auf diese Weise beeindruckende Animationen entstehen. Die fertigen Animationsfilmchen können dann noch mit Sprache oder Musik (z.B. von www.jamendo.com/de/) hinterlegt werden. Abschließend werden die Werke in der Klasse präsentiert und diskutiert. Eventuell können die Filmchen auch auf der Schulwebseite Platz finden.

Anmerkung zur Ausstattung Um Bilder und Ton am Handy zusammenführen zu können, wird ein entsprechendes Programm benötigt (z.B. „VideoDJTM” von Sony Ericsson). Alternativ kann dazu auch ein Computer verwendet werden (z.B. Windows MovieMaker bzw. WindowsLive).

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Beispiel 14: „SMS-Poesie“ Gegenstand: Deutsch, Fremdsprachen

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Gedichte selbst verfassen SMS-Sprache reflektieren

Ablauf Die SchülerInnen erstellen ein Gedicht in der Länge einer SMS (ca. 160 Zeichen). Zuvor wird festgelegt, ob SMS-Kürzel eingesetzt werden dürfen und ob es ein bestimmtes Thema gibt. Für das Gedicht stehen verschiedene Varianten zur Auswahl: 1. Elfchen = bestehend aus elf Wörtern, die in festgelegter Folge auf fünf Zeilen verteilt werden. Das sieht so aus:21) Zeile

Wörter

Inhalt

1

1

Ein Gedanke, ein Gegenstand, eine Farbe, ein Geruch o.ä.

2

2

Was macht das Wort aus Zeile 1?

3

3

Wo oder wie ist das Wort aus Zeile 1?

4

4

Was meinst du?

5

1

Fazit: Was kommt dabei heraus?

Ein Beispiel: Gelb Die Sonne Es ist Sommer Alle wollen Eis essen Hitze 2. Haiku = japanische Gedichtform, bestehend aus drei Wortgruppen von jeweils 5, 7, 5 Silben. Traditionell werden damit Bilder aus der Natur beschrieben.22) Ein Beispiel: Ab der Mittagszeit ist es etwas schattiger ein Wolkenhimmel 3. Freies oder gereimtes Gedicht 21) Quelle: de.wikipedia.org/wiki/Elfchen (15.07.2010). 22) Quelle: de.wikipedia.org/wiki/Haiku (15.07.2010).

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media literacy award

®

Tipp

[mla]

Jedes Jahr lädt die Medienabteilung des BMUKK zur Teilnahme am media literacy award ® [mla] ein. LehrerInnen und SchülerInnen aller Schulstufen und Schularten sind im Zuge dessen dazu aufgerufen, im Rahmen des Unterrichts produzierte Medienprojekte einzusenden. Zum [mla] können eingereicht werden: Video, Radio, Printmedien und Comics, Fotos, Multimedia und Neue Medien, Games. Die Einreichungen in diesen Kategorien können alle Genres und Themen umfassen. Sie sollten innovativ, witzig, originell, spannend und/oder experimentell sein. Der Wettbewerb fördert den kreativen und kritischen Umgang mit Medien aller Art. Minidramen, dokumentarische sowie experimentelle Arbeiten, Websites, Games, Fotos, Features, Hörspiele, Weblogs und Podcasts sind ebenso willkommen wie Modelle kollaborativer Medienarbeit (z.B. Social Software). Eine Fachjury bewertet die eingereichten Beiträge und prämiert die besten im Rahmen der Veranstaltung mla:connect. Die Online-Anmeldung und ausführliche Infos zum [mla] finden Sie unter www.mediamanual.at/mediamanual/projekte/mla.php.

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B eratun g sstellen und U nterst ü tzun g

Kapitel 5 Beratungsstellen und Unterstützung Speziell für Kinder und Jugendliche 147 Rat auf Draht: www.rataufdraht.at Kostenlose 24h-Telefonhilfe für Kinder und Jugendliche, Tel. 147 (ohne Vorwahl) Online-Beratung

Kinder- und Jugendanwaltschaften Österreichs: www.kija.at Nützliche Kontaktadressen, Angebote und Themen rund um die Rechte von Kindern und Jugendlichen

Speziell für die Schule Weiße Feder – Gemeinsam für Fairness und gegen Gewalt: www.gemeinsam-gegen-gewalt.at Im Bereich „Vernetzung / Kooperationspartner“ findet sich eine Liste an Initiativen, die einen Beitrag zur

Gewaltprävention leisten können

Schulpsychologischer Dienst und Bildungsberatung: www.schulpsychologie.at Liste der schulpsychologischen Beratungsstellen in den einzelnen Bundesländern:

www.schulpsychologie.at/download/beratungsstellen.pdf

Speziell für Eltern Familienberatungsstellen: www.familienberatung.gv.at/beratungsstellen Familienberatungsstellen in ganz Österreich stehen bei Erziehungsfragen zur Seite

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B eratun g sstellen und U nterst ü tzun g

Sonstige Beratungsstellen Kriminalprävention: www.bmi.gv.at/cms/BK/praevention Informationen zum Jugendschutz, Gewalt, Stalking etc. sowie Vermittlung von Präventionsbeamten der

Polizei für Schulen

Internet Ombudsmann: www.ombudsmann.at Kostenlose Online-Beratung und Streitschlichtung bei Problemen mit Online-Shopping, Internet-Abzocke

und Mehrwert-SMS

Arbeiterkammer: www.arbeiterkammer.at Tipps zu Problemen bei der Handynutzung: www.arbeiterkammer.at/konsument/telefon.htm Persönliche Beratung in den Bundesländern: www.arbeiterkammer.at/kontakt

Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH: www.rtr.at Rufnummernsuche und Schlichtungsstelle bei Problemen mit Mobilfunkbetreibern

Stopline: www.stopline.at Anonyme Meldestelle gegen Kinderpornographie und nationalsozialistische Wiederbetätigung im

Internet

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W eiterf ü hrende L inks

Kapitel 6 Weiterführende Links Allgemeine Informationen Handywissen.at – das Informationsportal mit häufigen Fragen und Antworten rund um die sichere und ver­ antwortung­svolle Handynutzung: www.handywissen.at Saferinternet.at – die österreichische Informations- und Koordinierungsstelle für die sichere Internetnutzung mit praktischen Informationen und konkreten Tipps, Broschüren- und Veranstaltungsservice sowie Beratung: www.saferinternet.at Weiße Feder – die Initiative des BMUKK verfolgt das Ziel, aktiv gegen Gewalt an Schulen aufzutreten, und bietet auf der Website SchülerInnen, Eltern und Lehrenden umfassende Informationen zum Thema: www.gemeinsam-gegen-gewalt.at mediamanual.at – die interaktive Plattform des Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und Kultur für die aktive Medienarbeit an der Schule: www.mediamanual.at Schülerradio – das Projekt des BMUKK unterstützt SchülerInnen und Lehrende beim Radiomachen: www.schuelerradio.at Stopline – eine anonyme Meldestelle gegen Kinderpornographie und nationalsozialistische Wiederbetätigung im Internet: www.stopline.at A1 Telekom Austria Handy Guide – kompakter Ratgeber für Kinder und Jugendliche rund um die verantwortungs­ volle Handynutzung: www.a1telekom.at/handyguide Reflect and Act! – Medienwerkstatt von und für junge Menschen im Rahmen des EU-Projekts „GATEWAY – Abenteuer neue Medien“: www.reflect.at Literacy.at – ein Portal für Lehrende des BMUKK zur Förderung der Sprach- und Lesekompetenz in der Schule; u.a. mit Infos, Downloads und Links zum Lesen am Handy: www.literacy.at

Rechtliche Grundlagen Website von Richter Dr. Franz Schmidbauer mit Antworten auf viele rechtliche Fragen rund um Internet und Handy: www.internet4jurists.at Rechtsinformation des Bundes mit Gesetzestexten und gerichtlicher Entscheidungssammlung: www.ris.bka.gv.at

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Kapitel 7 Übungen Die folgenden Übungen beinhalten Anregungen, wie Sie als Lehrende/r den sicheren und verantwortungsvollen Umgang mit dem Handy in Ihrem Unterricht thematisieren können. Beispiele zur Nutzung konkreter HandyAnwendungen mit Ihren SchülerInnen finden Sie in Kapitel 4.4. Die Übungen sind nicht auf einen Unterrichtsgegenstand beschränkt, sondern können überall dort eingesetzt werden, wo es sinnvoll scheint oder zu Problemen mit dem Handy gekommen ist. Bedenken Sie: Auch wenn Ihre SchülerInnen kompetent mit den Funktionen des Handys umgehen können, so brauchen sie Unterstützung bei moralischen und rechtlichen Fragen. Weitere Übungen zur Handynutzung finden Sie im bestehenden Unterrichtspaket „Das Handy sicher und ver­ antwortungsvoll nutzen“. Dieses steht Ihnen unter www.handywissen.at/downloads kostenlos zum Download zur Verfügung.

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Übung 1: „Bluetooth sicher nutzen“ Altersgruppe: 10- bis 12-Jährige

Lernziele

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Die Bluetooth-Funktion am Handy nutzen können Den bewussten Umgang mit geschickten Handy-Dateien erlernen

Ablauf Phase 1 Zu Beginn erfolgt eine kurze Einführung zur Nutzung von Bluetooth am Handy. Dies können die Lehrkraft oder die SchülerInnen selbst übernehmen. Phase 2 In einem zweiten Schritt wird darüber diskutiert, in welchen Situationen Bluetooth von den SchülerInnen eingesetzt wird. Fragen könnten z.B. sein: Wann habt ihr das letzte Mal eine Datei (Foto, Video, Audio) über Bluetooth geschickt bekommen? Was habt ihr mit dieser Datei gemacht? Habt ihr den Download vorher akzeptieren müssen bzw. habt ihr das so eingestellt? Was passiert, wenn eine Datei vom Empfänger nicht akzeptiert wird? Habt ihr schon einmal selbst Dateien via Bluetooth an andere versendet?

Phase 3 Im Anschluss an die Diskussion gehen die SchülerInnen in Gruppen zu 4 bis 5 zusammen, wobei die Einteilung nach Handynutzung (z.B. Anzahl der geschriebenen SMS pro Monat) oder nach Handymarken erfolgen kann. Für alle Handys in den Gruppen wird die Bluetooth-Funktion aktiviert. Nun versuchen z.B. zwei SchülerInnen pro Gruppe so viele Bilder wie möglich an ihre KollegInnen zu schicken. Diese versuchen wiederum, den Download der Dateien abzuwehren. Dauer: ca. 5 Minuten. Abschließend wird die Übung nochmals gemeinsam mit der ganzen Klasse reflektiert: Wie wehrt man über Bluetooth geschickte Dateien am besten ab? Wie kann man sein Handy einstellen, um möglichst wenige, ungewollte Dateien zu erhalten?

Die Ergebnisse werden als Tipp-Liste z.B. unter www.facebook.com/saferinternetat gepostet, sofern die Schüler­ Innen bereits auf Facebook aktiv sind. Alternativ können die SchülerInnen ein Plakat für die Klassenzimmerwand gestalten.

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Übung 2: „Internet-Kosten am Handy im Griff behalten“ Altersgruppe: 12- bis 17-Jährige

Lernziele

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Einen Überblick über die Kosten der Internetnutzung am Handy erhalten

Ablauf Jede/r SchülerIn, die/der ein Handy mit Vertrag hat, recherchiert als Hausübung: Kann ich Internet auf meinem Handy überhaupt nutzen? Wie groß ist das für die Internetnutzung inkludierte „Gratis“-Datenpaket bei meinem Handytarif? Wie viel kostet ein zusätzliches Megabyte (1 MB), wenn das inkludierte „Gratis“-Datenpaket

überschritten ist? Wie viele YouTube-Videos kann ich ca. ansehen, bis mein „Gratis“-Datenpaket im Monat ausgenutzt ist? Wie lange kann ich in Facebook aktiv sein, bis mein „Gratis“-Datenpaket im Monat ausgenutzt ist? Wo am Handy kann ich die Internetnutzung aktivieren bzw. deaktivieren? In welchen Situationen macht eine Deaktivierung Sinn? Anschließend werden die Ergebnisse in Kleingruppen oder in der ganzen Klasse diskutiert und verglichen.

Variante für den Mathematik- oder Informatik-Unterricht In einer Excel-Tabelle werden die Handytarife verschiedener österreichischer Mobilfunkanbieter hinsichtlich der angebotenen Internet- bzw. Datenpakete verglichen. Wie werden die Tarife angegeben? Wie groß ist die Differenz zwischen dem billigsten und dem teuersten Angebot? Bei welchem Tarif erhält man die meisten Leistungen bei den geringsten Kosten?

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Übung 3: „Zum Totlachen“ (adaptiert nach: Gewalt und Horror in Medien. Unterrichtsmaterialien zur Medienerziehung 5.-9. Schulstufe. BMUKK, Wien, 1992. Seite 9)

Altersgruppe: 10- bis 14-Jährige

Lernziele

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Reflektieren lernen, warum fiktive Gewaltdarstellungen manchmal als „lustig“ empfunden werden Erkennen können, dass der Konsum von „witziger Gewalt“ auch benutzt werden kann, um echte und vermutete Ängste zu verdrängen bzw. sich selbst zu entlasten

Ablauf Phase 1 Die SchülerInnen suchen im Internet gemeinsam nach Bildern, Videos oder Comics, die sie spontan als „lustig“ empfinden und die auch (ein wenig) Gewalt beinhalten. Alle gefundenen Inhalte werden zentral zusammen­ getragen, z.B. auf einer Lernplattform oder ausgedruckt auf Plakaten aufgeklebt. Phase 2 In 2er-Gruppen wird anschließend analysiert, warum die gewählten Bilder, Videos oder Comics als lustig beurteilt werden. Fragen könnten z.B. sein: Werden die Inhalte von allen SchülerInnen als gleich lustig empfunden? Was finden manche besonders lustig und warum tun das andere nicht? Was ist an den Bildern, Videos oder Comics besonders „typisch“, worin ähneln sie sich (z.B. Darstellung

von Missgeschicken/Unfällen, Figuren mit besonderen Eigenschaften…)? Warum kann man manchmal darüber lachen, wenn anderen ein Unglück passiert?

Jede Gruppe gestaltet dazu eine Zeichnung, ein Plakat oder eine Powerpoint-Folie. Phase 3 Nun werden die Ergebnisse in der ganzen Klasse zusammengetragen und besprochen. Dabei kann auch der Umgang mit selbstgefilmten, gewalthaltigen Videos (Happy Slapping) thematisiert werden.

Lösungshinweis Als „lustig“ werden vor allem jene Gewaltdarstellungen empfunden, die folgende Merkmale ganz oder teilweise tragen: Anderen stößt ein Unheil zu, vor dem man selbst verschont werden möchte. Die Folgen der gezeigten Gewalthandlungen werden ausgespart. Lachen kann als Ersatz für mündiges Handeln dienen.

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Übung 4: „Handy-Quiz – was ist erlaubt, was nicht?“ Altersgruppe: 10- bis 16-Jährige

Lernziele

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Einen Überblick über rechtliche Rahmenbedingungen der Handynutzung bekommen In kritischen Situationen sicher reagieren können

Ablauf Diese Übung ist für eine mehrstündige Bearbeitung oder einen Projekttag gedacht. Phase 1 In Gruppen zu 3 bis 4 SchülerInnen werden je fünf Multiple-Choice-Fragen rund um rechtliche Aspekte der Handynutzung erstellt. Zielgruppe sollen Gleichaltrige (ab 14 Jahren = geschäftsfähig) sein. Folgende Themen können bearbeitet werden: Bezahlen mit dem Handy Downloaden von Apps Jugendgefährdende bzw. illegale Inhalte Belästigung über das Handy („Cyber-Mobbing“) Handyverträge Inhalte (Fotos, Videos) über das Handy veröffentlichen Urheberrechte Recht am eigenen Bild

Jede Gruppe kann entweder Fragen zu allen Themenbereichen recherchieren oder pro Gruppe wird ein Thema vergeben. Pro Frage sollen die SchülerInnen drei Antwortmöglichkeiten (eine richtige, zwei falsche) sowie einen kurzen Lösungstext formulieren. Der Lösungstext kann auch weiterführende Links enthalten. Als Quellen für die Recherche können die Websites www.handywissen.at und www.saferinternet.at dienen bzw. die Downloads unter www.handywissen.at/downloads. Phase 2 In einem nächsten Schritt erstellen eine Redaktionsgruppe und/oder die Lehrkraft aus allen eingelangten Fragen ein Quiz. Folgende Quiz-Generatoren können z.B. dazu verwendet werden: www.edhelper.com/puzzles.htm, www.mystudiyo.com, www.wordlearner.com/print.php, www.flash-gear.com/puzzle/. Phase 3 In einem „Gruppenpuzzle“ werden die in den Gruppen recherchierten Inhalte untereinander ausgetauscht. Dazu werden neue Gruppen mit je einem Gruppenvertreter / einer Gruppenvertreterin gebildet. Jede/r SchülerIn gibt die zum Beantworten des Quiz notwendigen Infos an die anderen weiter. Dabei sollen aber nicht die Quizfragen direkt, sondern nur die Inhalte besprochen werden. Phase 4 Zum Abschluss machen alle SchülerInnen das Quiz; pro richtiger Antwort gibt es einen Punkt. Die SchülerInnen, die ihre Inhalte am verständlichsten weitergegeben haben, können Extra-Punkte bekommen.

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Übung 5: „Regeln zum Handy in der Schule“ Altersgruppe: alle

Lernziele

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Die Handynutzung in der Schule gemeinsam reflektieren Mit allen Beteiligten (Lehrende, Eltern, SchülerInnen) eine Lösung erarbeiten

Ablauf Phase 1 Den SchülerInnen wird einleitend erklärt, warum die Handynutzung in der Schule zu Konflikten führen kann und warum eine „Verhaltensvereinbarung“ (siehe dazu Kapitel 3.1) helfen kann, diese Konflikte zu lösen. Phase 2 Anschließend sammeln die SchülerInnen in Kleingruppen Themen, die ihnen in einer Verhaltens­vereinbarung zum Umgang mit dem Handy in der Schule wichtig wären. Anhand der ausgesuchten Themen versuchen Sie, erste grobe Regeln zu formulieren. Fragestellungen dazu könnten sein: Sollen Handys im Unterricht und/oder in den Pausen genutzt werden dürfen? Was soll mit Handys in der unterrichtsfreien Zeit in der Schule passieren? Wo sollen Handys während des Turnunterrichts aufbewahrt werden? Welche Regeln soll es in Bezug auf das Fotografieren und Filmen mit dem Handy in der Schule geben? Unter welchen Bedingungen dürfen in der Schule mit dem Handy aufgenommene Fotos/Videos

veröffentlicht werden? Wie soll die Handynutzung auf Schulveranstaltungen geregelt sein? Wie könnte die Einhaltung der aufgestellten Regeln überprüft werden?

Phase 3 Gemeinsam in der Klasse werden Fragen überlegt, um auch die Eltern in die Erarbeitung von Verhaltens­vereinbarungen zur Handynutzung in der Schule einbeziehen zu können. Als Hausübung interviewen die SchülerInnen ihre Eltern und notieren die Ergebnisse mit. Phase 4 Die Meinungen von SchülerInnen, Eltern und Lehrer/in werden nun in der Klasse zusammengetragen. Zum Abschluss wird gemeinsam ein Vorschlag für eine Verhaltensvereinbarung zum Umgang mit dem Handy in der Schule erstellt.

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Übung 6: „Leben ohne Handy“ Altersgruppe: alle

Lernziele

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Die Auswirkungen des Handys auf die zwischenmenschliche Kommunikation einschätzen lernen Das eigene Verhalten mit dem Handy reflektieren

Ablauf Phase 1 Als Einstieg ergänzen die SchülerInnen einzeln oder zu zweit folgende Sätze: Ich nutze mein Handy vor allem… Praktisch finde ich… An Handys stört mich… Das Leben ohne Handy…

Phase 2 In Kleingruppen bearbeiten die SchülerInnen nun folgende Arbeitsaufträge:

Arbeitsauftrag 1: Die Eltern einer Freundin wollen die (ziemlich hohen) Handykosten der Tochter nicht mehr bezahlen und drohen ihr, den Vertrag zu kündigen. Mit welchen Argumenten könnte die Freundin ihre Eltern von diesem Vorhaben abbringen? Erstelle eine Liste mit brauchbaren Argumenten!

Arbeitsauftrag 2: Die SchülerInnen einer Schule spielen im Unterricht ständig mit dem Handy herum, deshalb möchte die Schulleitung nun verordnen, dass Handys nicht mehr mitgebracht werden dürfen. Welche Regeln zur Handynutzung könnten vereinbart werden, um die Schulleitung von diesem Vorhaben ab­ zubringen? Erstelle eine Liste mit Vorschlägen!

Variante Die SchülerInnen machen ein Experiment und verzichten einen Tag (oder auch nur einen Nachmittag) auf ihr Handy. Sie protokollieren mit, wie sie ihren Alltag bewältigen: Was fällt ohne Handy weg? Was wird stattdessen gemacht? Die Ergebnisse von allen SchülerInnen werden z.B. in einem Blog (www.blogger.com, www.live-writer.de, de.wordpress.com) gesammelt.

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1 0 T ipps f ü r L ehrende zum U m g an g mit dem H and y in der S chule

10 Tipps für Lehrende zum Umgang mit dem Handy in der Schule 1. Über das Handy sprechen Anerkennen Sie die Bedeutung des Handys im Alltag Ihrer SchülerInnen und thematisieren Sie dessen sicheren und verantwortungsvollen Umgang im Unterricht. Machen Sie sich davor selbst mit dem Handy vertraut und informieren Sie sich über aktuelle Entwicklungen. 2. Regeln vereinbaren Erarbeiten Sie gemeinsam mit Eltern und SchülerInnen Verhaltensvereinbarungen zur Handynutzung an der Schule. Ein generelles Handyverbot ist nur als kurzfristige Maßnahme sinnvoll, wenn es Probleme gibt. 3. Eltern einbeziehen Die Eltern sind Ihre wichtigsten Partner in Bezug auf die Handynutzung Ihrer SchülerInnen. Um Konflikte zu vermeiden, thematisieren Sie den Umgang mit dem Handy z.B. auf Elternabenden und überlegen Sie gemeinsam eine sinnvolle Vorgehensweise. 4. Privatsphäre respektieren Betrachten Sie die Handys Ihrer SchülerInnen, ähnlich wie die Schultasche, als privat. Inhalte dürfen Sie nur in Ausnahmefällen einsehen, Sie dürfen sich aber alles freiwillig zeigen lassen. Wenn Sie ein Handy abnehmen wollen, dann lassen Sie es vorher vor Ihren Augen ausschalten. 5. Zu guter Handyquette ermutigen Handyquette bezeichnet Verhaltensregeln mit dem Handy gegenüber anderen. Dazu zählt z.B. das Handy nicht im Unterricht läuten zu lassen und es auch nicht als Stereoanlage im Schulgebäude zu verwenden. 6. Umgang mit Bildern thematisieren Sorgen Sie dafür, dass Ihre SchülerInnen rechtliche Grundkenntnisse über den Umgang mit Bildern, wie z.B. dem „Recht am eigenen Bild”, haben. Erklären Sie, welche Bilder gemacht und veröffentlicht werden dürfen und welche nicht. 7. Mit dem Handy lernen und lehren Probieren Sie einmal etwas Neues aus und nutzen Sie das Handy als kreatives Lern- und Unterrichtsmedium. Wenn nicht alle SchülerInnen einer Klasse ein Handy haben, machen Sie Gruppenarbeiten mit einem Gerät pro Gruppe. 8. Cyber-Mobbing ernst nehmen Seien Sie sensibel für die gruppendynamischen Prozesse in Ihrer Klasse und nehmen Sie Cyber-Mobbing-Vorfälle nicht auf die leichte Schulter. Unterstützen Sie betroffene SchülerInnen und betreiben Sie Aufklärung in der Schule. 9. Vorbild sein Leben Sie jenen Umgang mit dem Handy vor, den Sie auch von Ihren SchülerInnen erwarten. Halten Sie sich an Verhaltensvereinbarungen, so ist es wahrscheinlicher, dass es auch Ihre SchülerInnen tun werden. 10. Vergessen Sie nicht: Chancen und Nutzen des Handys übertreffen die Risiken bei weitem! Das Handy ist ein ausgezeichnetes Medium zur Kommunikation und hat viele nützliche Funktionen. Ermutigen Sie Ihre SchülerInnen, das Handy bewusst zu nutzen und alle positiven Möglichkeiten zu erforschen. Weitere Tipps zur verantwortungsvollen Handynutzung finden Sie auf www.handywissen.at.

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I mpressum

Impressum Unterrichtsmaterialien

Das Handy in der Schule Mit Chancen und Risiken kompetent umgehen © Österreichisches Institut für angewandte Telekommunikation (ÖIAT) 1. Auflage 2010 Alle Rechte vorbehalten Medieninhaber, Herausgeber und Sitz der Redaktion: Handywissen.at/Österreichisches Institut für angewandte Telekommunikation Margaretenstraße 70, 1050 Wien Redaktion: DIin Barbara Amann-Hechenberger, DIin Barbara Buchegger, Mag.a Sonja Schwarz Pädagogische und didaktische Beratung: Dipl.-Päd. Christian Gatterer, Dr.in Evelyn Stepancik Design, Satz: Blu°fish 21 Kommunikationsdesign, www.blufish21.de Herstellung: Gutenberg Druck GmbH, Johannes Gutenberg-Straße 5, 2700 Wiener Neustadt Rückfragen und Nachbestellungen: Handywissen.at/Österreichisches Institut für angewandte Telekommunikation Margaretenstraße 70, 1050 Wien Website: www.handywissen.at E-Mail: office@handywissen.at Telefon: +43 (01) 595 21 12-0 Die nichtkommerzielle Vervielfältigung und Verbreitung ist ausdrücklich erlaubt unter Angabe der Quelle Handywissen.at und der Website www.handywissen.at. Alle Angaben erfolgen ohne Gewähr. Eine Haftung der AutorInnen oder von Handywissen.at/Österreichisches Institut für angewandte Telekommunikation ist ausgeschlossen. Gefördert durch: Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur Europäische Union – Safer Internet Programm: http://ec.europa.eu/saferinternet A1 Telekom Austria

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HandyGuide Jetzt downloaden unter: www.a1telekom.at/handyguide

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