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Editorial

2023? WAS KOMMT? WAS GEHT?

Baden-Württemberg hat es bereits vorgemacht – die Solarpflicht, sowohl für den Neubau als auch für die Dachsanierung. Viele Bundesländer ziehen in den nächsten Monaten nach. Dass der Bund nun die Anschaffung einer Photovoltaik-Anlage zum ersten Januar 2023 erleichtert hat, kommt vielen wie gerufen. Unter anderem entfällt die Mehrwertsteuer bei der Installation neuer Anlagen bis 30 kWp, wie wir sie von vielen Einfamilienhäusern kennen. Für diese Systeme wird auch keine Einkommensteuer bei der Stromabgabe fällig und neue, höhere Vergütungssätze lassen für den PV-Ausbau ungünstiger Dachflächen mit wenig Eigenverbrauch aufhorchen. Prima Sache. Neu ist auch der gesetzliche Mindeststandard für den Neubau, das Effizienzhaus 55. Bei dem verschärften Gebäudeenergiegesetz (GEG 2023) geht es konkret darum, unseren Primärenergiebedarf weiter zu reduzieren. Aktuell von 75 Prozent auf 55 Prozent. Umsetzen lässt sich das am besten mit einer effizienten Wärmedämmung und einem regenerativen Heizsystem, wie Wärmepumpe oder Solarthermie. Aus Klimaschutzsicht ist das immer noch zu wenig und deshalb nur eine „Übergangslösung“ hin zum anvisierten Effizienzhaus 40. Und an diesen besonders strengen Energiestandard im Neubau, angedacht für 2025, versucht die Bundesregierung bereits heute anzuknüpfen: So gibt es seit erstem März wieder staatliche Unterstützung in Form zinsverbilligter Kredite. Wer die maximale Förderung einstreichen möchte, muss den Effizienzhausstandard 40 erfüllen und ein Qualitätssiegel für nachhaltige Gebäude (QNG) vorweisen. Bundesbauministerin Klara Geywitz (SPD) packt damit zwar das Problem der steigenden Kreditzinsen an, dämpft mit dem Wegfall der Zuschüsse aber auch den guten Willen vieler Bauherren, aus einer 55 eine 40 zu machen. Kurz gesagt: Es ist deutlich weniger Geld im Topf und die Hürden spürbar höher. Hier muss die Regierung dringend nachlegen.

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