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SMART VOM FINANZAMT Der Steuerbonus für die Sanierung stellt eine interessante Alternative zur Bundesförderung dar (s. anderer Kasten). Hier setzen Sie 20 Prozent der Gesamtkosten über einen Zeitraum von drei Jahren von der Steuer ab und erhalten Vergünstigungen von bis zu 40.000 Euro. Die förderbaren Maßnahmen unterscheiden sich zwischen „Bundesförderung für effiziente Gebäude“ und Steuerbonus nicht, dafür bekommen Sie die Smart-Home-Förderung vom Finanzamt rückwirkend und ohne Energieberater. Antragsberechtigt sind alle, die ein mindestens zehn Jahre altes Gebäude selbst bewohnen.
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SMART & MORE | FÖRDERUNG
SONNENSCHUTZ Um die EU-Klimaschutzziele bis 2030 erreichen zu können, muss der Energieverbrauch für Heizung und Kühlung in Wohngebäuden deutlich reduziert werden. Sehr viel bewirken kann dabei ein hochwertiger Sonnenschutz, dessen Anschaffung daher staatlich gefördert wird. Die „Bundesförderung für effiziente Gebäude“ (BEG) übernimmt bis zu 20 Prozent der Kosten für einen sommerlichen Wärmeschutz. Die Mindestinvestitionssumme, die auch verschiedene Maßnahmen kombinieren kann, beträgt 2.000 Euro. Es muss sich außerdem um ein Bestandsgebäude handeln, das mindestens fünf Jahre alt ist und sich in Deutschland befindet. Übrigens: Der Hersteller Warema bietet einen digitalen Förderassistenten.
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Für smarte, energiesparende oder sichernde Ausstattung vergibt der Bund zahlreiche Förderungen im Bestand. Geschickt geplant, können Sie einiges an Unterstützung mitnehmen.
SMART HOME Mit der „Bundesförderung für effiziente Gebäude für Einzelmaßnahmen“ (BEG EM) fördert der Staat Ihr Smart Home mit attraktiven Zuschüssen sowie zinsgünstigen Darlehen. Die Förderrate liegt bei 20 Prozent und lässt sich mit einem individuellen Sanierungsfahrplan um weitere fünf Prozent anheben. Voraussetzung ist, dass Sie ein mindestens fünf Jahre altes Haus mit smarter Technik ausstatten. Förderbar sind alle Maßnahmen, die Ihre Energieeffizienz steigern, zum Beispiel ein Energiemanagementsystem. Vor allem im Bereich der Heizungstechnik lassen sich so bis zu 15 Prozent Energie einsparen.
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3/2021
BARRIEREFREIHEIT Die richtige Sprechanlage sorgt für mehr Barrierefreiheit und Komfort. Die Kamera ermöglicht jederzeit einen diskreten Blick vor die Tür. Und mit einer digitalen Schnittstelle kann die Sprechanlage auch in das Smart Home eingebunden werden. So kommt der Türruf inklusive Live-Videobild auf das Smartphone. Förderberechtigt sind Eigentümer- und Mieter:innen gleichermaßen. Der Investitionszuschuss für altersgerechtes Umbauen im „KfW-Kredit 159“ (Kreditanstalt für Wiederaufbau) beträgt bei Einzelmaßnahmen zehn Prozent der förderfähigen Kosten und maximal 5.000 Euro. Die jährlichen Mittel der KfW-Programme sind begrenzt, Förderungen werden in der Reihenfolge der Anträge bewilligt. Schnell sein zahlt sich also aus!
Herstellerkontakte ab Seite 96.