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erscheinungstermin: 02. Oktober 2013 Redaktionsschluss: 18. September 2013 Erscheinung: 7x im Jahr Auflage: mind. 102.000 Stück Leser: 300.000 Verteilung: an die Haushalte der Bezirke Mödling, Baden und 1230 Wien. NEU: SCS SHOPPING-Intern wird auch an sämtliche Ärzte (für den Warteraum) und Friseure der Bezirke Wien 10, 11, 12, 13 und 23, sowie Mödling, Baden, Schwechat und Wr. Neustadt geliefert.
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letzt. Der Auftraggeber verpflichtet sich, den Verlag für sämtliche daraus entstehenden Schäden schad- und klaglos zu halten sowie für die dem Verlag entstandenen Nachteile den Ersatz des positiven Schadens sowie des entgangenen Gewinns zu leisten. Dies gilt – von wem auch immer geltend gemacht – insbesondere für wettbewerbsrechtliche Ansprüche, für urheberrechtliche Ansprüche, Einschaltungskosten von Gegendarstellungen, verwaltungsbehördliche und gerichtliche Strafen, medienrechtliche Entschädigungen, Schadenersatzansprüche welcher Art auch immer sowie Ansprüche auf Veröffentlichung von Urteilen und Mitteilungen nach dem Mediengesetz. Die Schad- und Klagloshaltung des Verlages beinhaltet auch die Verfahrenskosten sowie die Kosten von Mahnungen und außergerichtlicher Rechtsvertretung. 15. Die Stornierung einer Anzeige ist grundsätzlich nur bis 2 Wochen vor Anzeigenschluss, also fünf Wochen vor dem Erscheinungstermin, einer jeden Nummer möglich. Bereits erwachsene Kosten werden verrechnet. Auch Gutschriften, die für frühere oder spätere Einschaltungen in Zusammenhang mit einer stornierten Anzeige durch einen Staffelrabatt errechnet wurden, werden vom Verlag im Fall einer Stornierung nachträglich in Rechnung gestellt. Eine vorab mündlich mitgeteilte Zurückziehung oder Änderung des Auftrages muss dem Verlag in schriftlicher Form spätestens sieben Tage vor dem Anzeigenschlusstermin vorliegen, andernfalls der Auftrag in der ursprünglichen Form weiterhin als vertraglich vereinbarte Leistung gilt. Bei Zurückziehen von Aufträgen für den Text- oder Anzeigenteil (soweit dies in schriftlicher Form spätestens sieben Tage vor dem Anzeigenschlusstermin dem Verlag vorliegt und für den Verlag technisch noch möglich ist) wird ein Betrag von 20 Prozent des Inseratenwertes als Kostenersatz in Rechnung gestellt. 16. Bei Betriebsstörungen oder Eintreffen durch höhere Gewalt hat der Verlag Anspruch auf volle Bezahlung, wenn zumindest 70 Prozent der zugesicherten Auflage ausgeliefert sind. Im Falle einer Auslieferung unter 70 Prozent ist der Auftraggeber verpflichtet, aliquot den vereinbarten Rechnungsbetrag entsprechend der ausgelieferten Auflage zu begleichen. 17. Die Pflicht zur Aufbewahrung von Druckunterlagen endet drei Monate nach Erscheinen der letzten Ausgabe. Rücksendung erfolgt nur nach schriftlicher Vereinbarung. 18. Die Rechnung für eine Anzeige wird nach erbrachter Leistung (Druck und Veröffentlichung) sofort fällig. Als Zahlungsbedingung wird Überweisung auf das Verlagskonto innerhalb von 8 Tagen nach Rechnungslegung (bzw. Bezahlung in bar oder per Scheck) ohne jeden Abzug verbindlich vereinbart. 19. Bei Sondervereinbarungen, Jahresvereinbarungen oder Inanspruchnahme der Jahresrabattstaffel gilt für jenen Fall, bei dem ein Auftraggeber das volle beauftragte Anzeigenvolumen nicht erfüllt oder erreicht, rückwirkend für das gesamte laufende Jahr der Listenpreis oder die entsprechend geringere Rabattstaffel je nach Auftragsvolumen. Sohin entsteht der Rabattanspruch erst nach voller Erfüllung des Gesamtjahresauftrages (heißt Eingang der Zahlung) und kann vom Verlag freilich als Vorleistung dem Kunden kreditiert werden. 20. Rechnungsreklamationen werden nur innerhalb von 4 Wochen ab Erhalt der Rechnung anerkannt und nur, sofern die Beanstandung in schriftlicher Form vorliegt. 21. Bei Zahlungsverzug oder Stundung kann der Verlag Verzugszinsen in der Höhe von 1,5% p. m. sowie Mahn- u. Inkassospesen (BGBL 141/1996) berechnen. Rechnungen sind zahlbar und klagbar in Vösendorf; Gerichtsstand ist Bezirksgericht Mödling oder Landesgericht Wr. Neustadt.
Shopping, shopping, shopping... Das Angebot der SCS umfasst „alles, was man sich vorstellen kann”, in größter Auswahl, in jeder Preisklasse, vom Luxus- bis zum Massenartikel. Mit ca. 330 Geschäften, rund 4.500 Mitarbeitern und einem jährlichen Gesamtumsatz von ca. einer Milliarde Euro ist die SCS ein bedeutender Wirtschaftsfaktor für die Region und für Österreich.
Viele der jährlich mehr als 24 Millionen Besucher, das sind durchschnittlich rund 76.000 Besucher täglich, sind Stammkunden, die die Shopping City Süd regelmäßig besuchen. Dabei fungiert die SCS sowohl als Teil der Nahversorgung als auch als Ort, an dem „Einkaufen” und „Entertainment” optimal miteinander verbunden sind. Das gesamte Areal der SCS umfasst mit Haupthaus, Multiplex und den eigenständigen Fachmärkten rund 270.000 Quadratmeter. Von der nördlichsten (Interspar) bis zur südlichsten Spitze (Multiplex) misst die SCS rund 1,6 Kilometer, die man seit September 2003, ohne den Gebäudekomplex zu verlassen, trockenen Fußes überwinden kann. Rund 3 Kilometer Auslagenfront säumen die Flanierzone für Bummler und Einkäufer. Abgesehen davon dass sie überdacht ist und der Verkehr auf den rund 10.000 Parkplätzen der SCS vor den Eingängen Halt macht, funktioniert die Shopping City Süd wie jede andere Stadt: Sie atmet, leuchtet und lebt. Eine Klimazentrale sorgt auch an Hundstagen und bei Schneesturm für angenehme Temperaturen.