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Übersicht zur EU-Betriebssystematik

Bei der Analyse der Juristischen Personen ist Folgendes zu beachten:

Die GmbH & Co. KG werden grundsätzlich mit zu den Juristischen Personen gezählt, da deren

Strukturen den von GmbH und eG sehr ähneln.

Der Jahresüberschuss der Juristischen Personen ist mit dem Gewinn der Natürlichen Personen nicht vergleichbar, da bei den Juristischen Personen alle betrieblichen Arbeitskräfte bereits über den

Lohnaufwand entlohnt sind, die Entlohnung der Familienarbeitskräfte der Natürlichen Personen demgegenüber aus dem Gewinn noch erfolgt. Ein besserer Vergleichsmaßstab zwischen verschiedenen

Rechtsformen sind die Kennzahlen „Gewinn plus Personalaufwand je Arbeitskraft“ bzw. „Ordentliches

Ergebnis plus Personalaufwand je Arbeitskraft“.

Struktur der analysierten Betriebe

In der vorliegenden Broschüre wurden die Abschlüsse von 414 Betrieben der Landwirtschaft (darunter 201 Einzelunternehmen im Haupterwerb, 48 Personengesellschaften und 165 Juristischen Personen) sowie von 22 Betrieben des Gartenbaus ausgewertet. Unter den 441 Betrieben sind 390 in das Testbetriebsnetz des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft eingeflossen.

Bezogen auf die Anzahl der Landwirtschaftsbetriebe, die im Jahr 2020 einen Antrag auf Agrarförderung gestellt haben, sind somit insgesamt 13 % der Einzelunternehmen im Haupterwerb, 10 % der Personengesellschaften und 25 % der Juristischen Personen Sachsens analysiert worden.

Bei den Juristischen Personen ist zu berücksichtigen, dass auf Grund der Wahlmöglichkeit des Bilanzzeitraumes 30 % der Jahresabschlüsse auf dem Wirtschaftsjahr 2020/2021 und 70 % auf dem Kalenderjahr 2020 beruhen.

Die ausgewerteten Test- und Auflagenbetriebe spiegeln auch weitestgehend die Flächenanteile der drei Wirtschaftsgebiete Sachsens wider.

Für alle analysierten Betriebe gilt, dass offensichtlich eine positive Auslese vorliegt, da viele Betriebe mit niedrigem Einkommen gar nicht in der Lage waren, einen BMEL-Jahresabschluss zu erstellen. Das bedeutet, die Gruppendurchschnitte spiegeln ein relativ hohes Niveau der Landwirtschaft wider, das über dem eigentlichen Landesdurchschnitt liegt.

Erläuterung der EU-Betriebssystematik

Zur Klassifizierung der Betriebe wird die Betriebssystematik der EU angewendet. Dabei werden die Betriebe über den Standardoutput einer bestimmten Betriebsform und einem Betriebstyp zugeordnet. Die Inhalte dieser Kategorien sind auf den Seiten 268 und 269 dargestellt. Überschreitet der Anteil des Standardoutputs einzelner Produktionsverfahren (z.B. Milchproduktion) am Standardoutput des Betriebes insgesamt einen bestimmten Schwellenwert, so wird der betreffende Betrieb der entsprechenden Gruppe spezialisierter Betriebe (z. B. spezialisierter Milchviehbetriebe) zugeordnet. Der Schwellenwert liegt in den meisten Fällen bei 2/3.

Die Methode der EU-Betriebssystematik wurde mit dem Wirtschaftsjahr 2010/11 geändert. Während bis dahin der Standarddeckungsbeitrag verwendet wurde, wird nun der Standardoutput verwendet. Der Standardoutput (SO) beschreibt die Marktleistung des Betriebes. Die Kalkulation der pflanzen- und tierartenspezifischen SO obliegt dem Kuratorium für Technik und Bauwesen in der Landwirtschaft (KTBL). Die Ermittlung der SO-Werte durch KTBL erfolgt durch die Multiplikation der erzeugten Menge mit dem zugehörigen Ab-Hof-Preis, wobei die Mehrwertsteuer, produktspezifische Steuern und Direktzahlungen nicht berücksichtigt werden. Für den Einzelbetrieb werden die einzelnen SO-Werte mit der Flächeneinheit einer Pflanzenart bzw. der Stückzahl Vieh einer Tierart (bei Geflügel je 100 Stück) multipliziert und zum Gesamtstandardoutput des Betriebes summiert. Die Gruppenbezeichnungen wurden beibehalten.

Die wirtschaftliche Betriebsgröße wird über Euro dargestellt. Diese Kennzahl wird gleichzeitig für die sozio-ökonomische Gliederung (Haupt- und Nebenerwerb) der Betriebe verwendet. Ein Haupterwerbsbetrieb ist dabei mindestens 50.000 EURO Standardoutput groß oder weist mindestens 1 Arbeitskraft aus.

Erfolgsgrößen der Unternehmensrentabilität

Betriebliche Erträge

Betriebliche Aufwendungen

(Materialaufwand, Unterhaltung, Abschreibungen, Personalaufwand, sonstiger Betriebsaufwand, zeitraumfremder Aufwand)

Betriebsergebnis Finanzerträge

Finanzaufwendungen

(z.B. Zinsen)

Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit

Steuererstattungen (betrieblich)

sonstige betriebliche Steuern Steuern vom Einkommen u. Ertrag

Gewinn/Verlust

Gewinn/Verlust Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag (vor Steuern)

zeitraumfremde Aufwendungen

zeitraumechte Investitionszuschüsse

Erträge aus Verlustübernahme zeitraumfremde Erträge

(Einmalige)

Investitionszuschüsse

Ordentliches Ergebnis

abgeführte Gewinne an Muttergesellsch.

Lohnansatz (für nichtentlohnte AK)

Zinsansatz1) und Pachtansatz2)

Zinsansatz1) und Pachtansatz2)

Gewinn

Zinsertrag gesamtes Eigenkapital Arbeitsertrag nichtentlohnte Arbeitskräfte

Lohnansatz (für nichtentlohnte AK)

Unternehmergewinn

Ordentliches Ergebnis - Lohnansatz (für nichtentl. AK) - Pachtansatz2)

Eigenkapital-

Eigenkapital (nach Abzug des Bodens)

= rentabilität

(o. Boden)

Ordentliches Ergebnis + Zinsaufwand - Lohnansatz (für nichtentl. AK) Gesamtkapital-

=

Bilanzvermögen rentabilität

1) Zinsansatz für durchschnittlich gebundenes Eigenkapital ohne Boden 2) Pachtansatz für Eigentumsflächen

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