Du kannst dir vorstellen, in der Agrarverwaltung deinen Beitrag für eine gute Zukunft der sächsischen Landwirtschaft zu leisten oder auch in der landwirtschaftlichen Aus- und Fortbildung tätig zu sein? Dann ist für dich das Referendariat der beste Start für eine Karriere im höheren landwirtschaftlichen Fachschul- und Verwaltungsdienst. Diese Ausbildung ist der Grundstein für eine spätere Beamtenlaufbahn im höheren Dienst in der sächsischen Landwirtschaftsverwaltung. Sie wird daher auch „Laufbahnausbildung“ oder „Vorbereitungsdienst“ genannt. Ausbildungsrichtungen
Ablauf der Ausbildung
Das Referendariat beginnt jährlich am 1. Juli und dauert 24 Monate. Für die Dauer der Ausbildung erfolgt eine Verbeamtung auf Widerruf. Während dieser Zeit erlebst du die vielfältigen Tätigkeiten deines späteren Arbeitsfelds hautnah und wirst dabei über die gesamte Zeit umfassend betreut. Ein Schwerpunkt liegt in der pädagogischen Ausbildung, die hauptsächlich an den sächsischen Fachschulen für Landwirtschaft oder Gartenbau stattfindet. Die Wissensvermittlung findet in Seminarform in Sachsen statt. Für ein pädagogisches Seminar reist du im ersten Ausbildungsabschnitt für vier Wochen und im zweiten Ausbildungsabschnitt für eine Woche nach Bayern. Die Ausbildung endet mit dem erfolgreichen Bestehen der Laufbahnprüfung.
Inhalte der Ausbildung
Ziel des Referendariats ist es, dich zu befähigen, Aufgaben der höheren Landwirtschaftsverwaltung in Führungspositionen wahrnehmen zu können. Gleichzeitig erfolgt die Befähigung, als Fachschullehrerin oder -lehrer die Weiterbildung im Berufsstand durchzuführen. Dafür erfolgt eine intensive Festigung und Ausweitung der teils bereits im Studium erworbenen Kenntnisse in den Bereichen: ❙ Pädagogik, Schulkunde, Berufliche Bildung, ❙ Beratung, Rhetorik, Führung, ❙ Verwaltung, Öffentliches Recht, Politische Bildung, Agrarpolitik, ❙ Förderung, Fördervollzug, ❙ Betriebswirtschaft, Pflanzenbau, Tierproduktion, Gartenbau und Landespflege (Intensität je nach Ausbildungsgebiet).
Bezüge während der Ausbildung
Der Grundbetrag während der Ausbildung beträgt derzeit monatlich brutto 1.595 Euro. Es besteht die Möglichkeit, bei Vorliegen der Voraussetzungen einen Sonderzuschlag in Höhe von 35 Prozent des Grundbetrages zu beantragen. Nähere Informationen werden dir mit den Einstellungsunterlagen übermittelt.
Einstellungsvoraussetzungen
Für das Referendariat kann sich bewerben, wer über einen Master (oder diesem entsprechender Hochschulgrad) im Studiengang Landwirtschaft, Gartenbau, Landespflege, Landschaftsarchitektur, Landschaftsplanung oder einer vergleichbaren Studienrichtung verfügt, die deutsche Staatsangehörigkeit oder die eines anderen EU-Mitgliedstaates besitzt, die persönlichen Voraussetzungen für die Berufung in das Beamtenverhältnis erfüllt und die Ausbildereignungsprüfung erfolgreich bestanden hat (kann auch nachgeholt werden).
Im Anschluss an das Referendariat ist zunächst eine Verwendung als Fachschullehrerin oder -lehrer an einem Fachbildungszentrum oder als Referentin beziehungsweise Referent im Sächsischen Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie oder einer anderen Behörde im Geschäftsbereich vorgesehen. In der weiteren Laufbahnentwicklung können Führungs- und Leitungsaufgaben übernommen werden.
Je nach Eignung und Befähigung wird nach Möglichkeit auch auf individuelle Einsatzwünsche innerhalb der über 30 Standorte eingegangen. Eine direkte Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Probe nach Abschluss des Vorbereitungsdienstes wird angestrebt.
Spätere Einsatzbereiche Stellenausschreibung
Die Stellenausschreibung zur Bewerbung für das Referendariat findest du im Karriereportal des Freistaates Sachsen www.karriere.sachsen.de und wird in der Regel im Januar/ Februar eines Jahres veröffentlicht.
Weitere Informationen unter: www.lsnq.de/referendariat
Herausgeber:
Sächsisches Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft (SMEKUL) Postfach 10 05 10, 01075 Dresden Bürgertelefon: +49 351 564-20500 E-Mail: info@smekul.sachsen.de www.smekul.sachsen.de
Diese Veröffentlichung wird mitfinanziert durch Steuermittel auf Grundlage des vom Sächsischen Landtag beschlossenen Haushaltes.
Redaktion: SMEKUL, Referat Grundsatzfragen, Agrarpolitik, Recht Gestaltung und Satz: genese Werbeagentur GmbH Fotos: Michael Bader Druck: Druckerei Mahnert GmbH Redaktionsschluss: 2. Januar 2023
Auflagenhöhe: 1.000 Exemplare, 2. Auflage (überarbeitet)
Bezug:
Diese Druckschrift kann kostenfrei bezogen werden bei: Zentraler Broschürenversand der Sächsischen Staatsregierung Hammerweg 30, 01127 Dresden Telefon: +49 351 2103671 Telefax: +49 351 2103681 E-Mail: publikationen@sachsen.de www.publikationen.sachsen.de
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