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AWO-INTERVIEWREIHE: MÄNNER IN DER PFLEGE
Heute mit Stephan Eigenbrodt Einrichtungsleiter im AWO-Altenzentrum Baunatal
Wie bist Du in die Pflege gekommen?
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Das liegt mir in den Genen. Schon meine Mutter, Tante und Schwester waren alle im sozialen Bereich tätig. Das hat mich natürlich auch geprägt. Und als dann die Bundeswehr kam entschied ich mich für den Sanitätsdienst. Dort absolvierte ich meine Ausbildung zum Krankenpfleger. Zur AWO kam ich 1997. Damals habe ich das AWO-Altenzentrum Niederzehren geleitet.
Wie hat Dein Umfeld darauf reagiert?
Das war nie ein kritisches Thema, sondern meine Entscheidung wurde von allen ohne Probleme akzeptiert.
Was macht den Job für Dich besonders?
Alle fünf Minuten gibt es eine neue Herausforderung als Einrichtungsleiter. Das war und wird nie langweilig. Dazu kommt die Vielfalt an Menschen und Begegnungen, was den Job ausmacht und immer wieder aufs Neue bereichert. Wir sind multikulti, davon profitiert die ganze Einrichtung. Bei der AWO stehen die Werte Toleranz und Solidarität im Mittelpunkt. Da kann ich auch voll und ganz dahinterstehen.
Warum braucht es mehr Männer in der Pflege? (lacht) Sonst bräuchten wir einen Männerbeauftragten. Es lebe die geschlechtliche Parität!
Mehr Infos zu Möglichkeiten in der Pflege unter ›› www.karriere.awo-nordhessen.de
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Wer einen rechtlichen Betreuer hat, kann nicht mehr selbst entscheiden? Diese Annahme ist zwar immer noch weit verbreitet, aber dennoch falsch. Mit Einführung der rechtlichen Betreuung 1992 wurde die Entmündigung Volljähriger nämlich abgeschafft. Rechtliche Betreuung ist dagegen ein flexibles Rechtsinstrument zur Unterstützung von Erwachsenen, die aufgrund einer Krankheit oder Behinderung ihre rechtlichen Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht (mehr) übernehmen können. Seit dem 1. Januar 2023 gilt ein neues, grundlegend reformiertes Betreuungsrecht, das stärker als bisher die Selbstbestimmung betreuter Menschen und ihre Wünsche in den Mittelpunkt stellt – mehr Informationen dazu gibt es unter www.bmj.de/betreuungsrecht.
Ein Kernpunkt der Reform ist, dass der Betreuer die betreute Person dabei unterstützt, ihre rechtlichen Angelegenheiten selbst zu erledigen. Er hat zwar Vertretungsmacht, darf davon aber nur Gebrauch machen, soweit dies erforderlich ist. Der Betreuer darf in keinem Fall über den Kopf einer betreuten Person hinweg entscheiden, sondern muss ihren Wünschen in den gesetzlich festgelegten Grenzen entsprechen und sie bei deren Umsetzung rechtlich unterstützen. Deutlich gestärkt wurde auch der Schutz höchstpersönlicher Lebensbereiche, insbesondere des selbst genutzten Wohnraums. Jede geplante Aufgabe dieses Wohnraums muss nach dem neuen Recht unverzüglich dem Betreuungsgericht angezeigt und von diesem kontrol- liert werden. Das neue Recht stellt außerdem klar, dass eine Betreuerbestellung nur infrage kommt, wenn andere Hilfen ausgeschöpft sind. Vorrangig zu nutzen sind Unterstützungsleistungen durch Familienangehörige, Bekannte oder soziale Dienste – etwa beim Ausfüllen von Anträgen, bei der Steuererklärung oder Vermögensfragen.
Die Qualität der beruflichen Betreuung wird durch Einführung eines Mindeststandards für den Zugang zum Betreuerberuf verbessert. Alle beruflichen Betreuer müssen sich nun registrieren lassen. Registriert wird nur, wer über die erforderliche persönliche Eignung und Zuverlässigkeit verfügt, eine ausreichende Sachkunde für die Tätigkeit nachgewiesen und eine Berufshaftpflichtversicherung für Vermögensschäden abgeschlossen hat. Ehrenamtliche Betreuer müssen sich zwar nicht registrieren lassen, das neue Recht stellt ihnen aber kompetente Ansprechpartner zur Seite. Hierfür wird die Vereinbarung über eine Begleitung und Unterstützung eingeführt, die ehrenamtliche Betreuer mit einem anerkannten Betreuungsverein abschließen.