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Ruhestandsplanung – Warum die Maklerrente funktioniert
from finanzwelt Ausgabe 02/2022
by finanzwelt
Warum die Maklerrente funktioniert
Mit einer Maklerrente planen Sie Ihren Ruhestand sorgenfrei. Aber wie funktioniert die Maklerrente und worauf müssen Sie achten? Mein Name ist Dirk Henkies, ich bin Ruhestands- und Strategieexperte. Meine Mandantinnen und Mandanten konstruieren mit meiner Unterstützung optimale Lösungen für Sie.
Auf die Qualität der Daten kommt es an
Der Erfolg Ihrer Maklerrente hängt wesentlich mit der Qualität und Geschwindigkeit bei der Übertragung Ihres Bestandes an Ihren Rententräger zusammen. Die größte Herausforderung liegt dabei in der Qualität Ihrer Daten. Gelingt es mir gemeinsam mit meiner Mandantschaft, Ihre Daten in geeigneter Form zusammenzustellen, stellt sich gleich die nächste Herausforderung darin, diese in ein geeignetes System zu importieren. Was in nur zwei Sätzen gesagt ist, erfordert einen ausgeklügelten Prozess. Mein Team hat diesen entwickelt und immer wieder verbessert. Wir haben gelernt: Ohne ausgereiften Prozess enden Kauf und Verkauf von Beständen wahrscheinlich in einer Katastrophe.
Die Daten halten sich automatisch aktuell
Für Sie als künftige:r Rentner:in ist es unabdingbar, dass sich die Daten Ihres Bestandes ab Leistungsbeginn selbst auf dem Laufenden halten. Ist für die Datenpflege kein Personal nötig, kann Ihr Rententräger Ihnen eine weitaus höhere Rente zahlen. Das Personal Ihres Rententrägers ist sinnvoller eingesetzt, um die Daten weiterhin anzureichern und Ihre vormaligen Kundinnen und Kunden zu betreuen. Im nächsten Schritt sorge ich dafür, dass Ihre Kundinnen und Kunden in einem standardisierten Prozess individuelle
Beratung erhalten. Mit Videocalls und anderen digitalen Helferchen lässt sich dies so effizient und bequem erledigen, dass sich dies für Sie jeden Monat in Ihrer Rentenhöhe bemerkbar macht. Kundinnen und Kunden schätzen die Möglichkeit immer mehr, dass ihre wichtigsten Angelegenheiten persönlich, aber auch ohne aufwendigen Besuch sicher geregelt werden können. Gerade ältere Mitmenschen schätzen inzwischen sowohl den Sicherheitsaspekt, etwa den Schutz vor Infektionen, als auch ihren Zeitgewinn aus solchen Angeboten. Zeit wird im Alter unermesslich wertvoll. Mit Ihrer Entscheidung für die Maklerrente schenken Sie Ihren Kunden diese Zeit. Unsere Rentner:innen genießen und erfahren diesen Erfolg auch in konkreten Zahlen. So liegt der Abrieb, also der Kunden, die den Ruhestand des Maklers zum Anlass für einen Wechsel nehmen, bei gerade einmal 2,67 %. Das ist weniger als ein Drittel des üblichen Werts bei einem klassischen Bestandsverkauf. Die Kundenzufriedenheit zeigt sich darin deutlich.
Ein Praxisbeispiel
Auf der Suche nach der optimalen Ruhestandslösung haben wir vor zwei Jahren den Bestand eines erkrankten Maklers, einem Einzelunternehmer, übernommen. Das waren 100.000 Euro Bestandscourtage. Damit auch seine Angehörigen abgedeckt sind, hat er sich für das vererbbare Modell entschieden. Das bedeutet, er erhält 90 % seiner ehemaligen Bestandscourtage als lebenslange Rente. Seine bisherigen Kosten für Vermögensschadenhaftpflicht, Weiterbildung und Büro fallen weg. Lediglich eine Technikpauschale zur Abwicklung seiner Rente schmälert noch seine Versorgung. Konkret bleiben ihm 84.958 Euro pro Jahr übrig. Leider muss ich mich korrigieren: „blieben“, denn mittlerweile erhält die Zahlung seine Witwe, da er während des Prozesses verstorben ist. Als Einzelunternehmer ohne diesen Weg der Maklerrente wären die Courtageansprüche komplett weg gewesen. Zur Überraschung aller hat sich gezeigt: Kundinnen und Kunden finden den neuen Weg der Betreuung so gut, dass der Bestand stetig wächst. An jeder Erhöhung der bestehenden Verträge partizipiert die Ehefrau und die Rente steigt. Allerdings gilt dieser Effekt auch andersrum, wenn ein Kunde verstirbt oder das Risiko wegfällt, reduziert sich die Rente entsprechend. Die Maklerrente ist daher besonders für solide Bestände geeignet. Die Frau meines Mandanten hat richtig gewählt und ist überglücklich, dass wir die Absicherung trotz des Todes ihres Gatten gemeinsam hinbekommen haben.
Notwendigkeit Überprüfung Maklerrente
Vielleicht passt die Maklerrente nicht für jeden – aber jeder sollte darüber nachdenken und prüfen, ob ihr/sein Bestand geeignet ist. Die erheblichen Mehreinnahmen und ganz besonders auch die enorme Sicherheit für die Angehörigen lohnen sich definitiv.
Denken Sie auch darüber nach, in den Ruhestand zu gehen? Ganz egal wo Sie sich in Deutschland befinden – melden Sie sich bei mir. Wir sind eine echte Option für Sie.
Dirk Henkies CSO Maklerrente blau direkt GmbH & Co. KG
Was hat Anna mit einem Rentner gemeinsam? Beides sind Palindrome – sie ergeben rückwärts gelesen das gleiche wie vorwärts. Nicht dazu zählt die IDD-Beratungspflicht bei Nachhaltigkeitspräferenzen. Mit einer verdrehten Reihenfolge verursacht die EU in einer ganzen Branche unnötige Komplikationen. Die Verbände AfW und VOTUM kämpfen in Brüssel gegen den Irrsinn und entwickeln Orientierung für die Branche. „Es könnte alles so einfach sein – isses aber nicht“, singt Herbert Grönemeyer im Song „Einfach sein“ der Fantastischen Vier. Eine Zeile, die die Situation der IDD-Beratungspflicht bei Nachhaltigkeitspräferenzen treffend beschreibt. Denn eigentlich sind sich doch alle einig. Die Versicherungs- und Finanzbranche hat das Thema Nachhaltigkeit längst mit offenen Armen angenommen. Und Beratung gemäß der Kundenpräferenzen? Sowieso! Wo
Gesetzgebung ist kein Rentner
also liegt das Problem? „Ab dem 02. August 2022 sollen aufgrund der Delegierten Verordnungen 2021/1253 und 2021/1257 vom 21. April 2021 neue Pflichten bei der Vermittlung von Kapitalanlagen und Versicherungsanlageprodukten in Kraft treten,“ erklärt Norman Wirth, geschäftsführender Vorstand des Bundesverbandes AfW. „Es sollen dann in der Beratung die Nachhaltigkeitspräferenzen der Kunden ermittelt und entsprechend den Präferenzen auch die passenden Produkte empfohlen werden.“ So weit, so gut, doch jetzt kommt’s: „Grundlage für die Produktempfehlung soll die Beurteilung und Einordnung der Nachhaltigkeitsfaktoren und die diesbezügliche verpflichtende Berichterstattung für Unternehmen anhand von technischen Regulierungsstandards (RTS) sein“, so Wirth.
Verkehrte Reihenfolge
Diese RTS sollten ursprünglich zum 01. Januar 2022 in Kraft treten. Wenn wir sie jetzt wie geplant hätten, gäbe es für die Branche eine Orientierung zur Vorbereitung auf den 02. August. Doch stattdessen Folgendes: „Die Europäische Kommission verschob zuletzt erneut die Anwendung der zweiten Stufe der RTS zur Offenlegungsverordnung (SFDR) vom 01. Juli 2022 auf den 01. Januar 2023“, berichtet der AfW-Vorstand. Verkehrte Reihenfolge! „Das führt zu der absurden Situation, dass die Finanzberater:innen gesetzliche Pflichten auferlegt bekommen, die sie faktisch nicht erfüllen können – sie aber gleichzeitig gegenüber den Kunden haften lassen.“ Diese Unsicherheit betreffe laut Wirth zudem nicht nur einzelne Gewerbetreibende, sondern die ganze Branche, bis hin zu IT-Dienstleistern und Software-Unternehmen, die entsprechende digitale Beratungsprozesse und unterstützende Software entwickeln. Anscheinend gibt es aber auch Lichtblicke. „Man ist sich in Brüssel bewusst, was für ein enormer Kraftakt hinter der Umsetzung der Abfragepflicht von Nachhaltigkeitspräferenzen
Norman Wirth Geschäftsführender Vorstand AfW Bundesverband Finanzdienstleistung e. V.
im Beratungsprozess für Produktgeber und Finanzvertriebe steht“, berichtet Martin Klein, Geschäftsführender Vorstand des Branchenverbands VOTUM Verband Unabhängiger Finanzdienstleistungsunternehmen in Europa e. V. „Es laufen zahlreiche Gespräche und Konsultationen, um die größten Pain Points zu identifizieren und möglichen Haftungsrisiken entgegenzuwirken.“ Sowohl VOTUM als auch der AfW setzen sich weiterhin dafür ein, dass erst die Regulierungsstandards kommen. „Wir nutzen unsere Kontakte zur Politik und zu den relevanten Behörden“, versichert Klein. „Wir stehen sowohl im Austausch mit der europäischen Aufsichtsbehörde EIOPA als auch mit der BaFin und haben bereits im Dezember einen offenen Brief an die Kommission geschickt, ebenso sprechen wir mit dem Bundesfinanzministerium.“ Der AfW hat ähnliche Hebel in Bewegung gesetzt. Gleichzeitig bleibt der VOTUM-Vorstand realistisch und gibt zu bedenken, dass es sich bei der Umsetzung um mehrere Delegierte Verordnungen handele, die automatisch in allen Mitgliedsstaaten gleichzeitig in Kraft treten. „Eine bereits verabschiedete Delegierte Verordnung zu verschieben, bedeutet einen unheimlich großen gesetzgeberischen Aufwand“, so Klein.
Martin Klein Geschäftsführender Vorstand VOTUM-Verband
Die Vorbereitungen laufen auf Hochtouren
„Auch wenn wir nicht lockerlassen, müssen wir deshalb davon ausgehen, dass es beim Inkrafttreten der Abfragepflicht von Nachhaltigkeitspräferenzen im Beratungsprozess zum August 2022 bleibt und die Branche sich an den bis dahin nur als Entwurf vorliegenden RTS orientieren muss“, prognostiziert Rechtsanwalt Klein. Erfreulicherweise hat VOTUM unabhängig vom beschriebenen EU-Wirrwarr bereits Anfang 2021 einen ESG Arbeitskreis ins Leben gerufen, der sich regelmäßig digital trifft und intensiv Lösungen für die Integration der Abfrage von Nachhaltigkeitspräferenzen im Beratungsprozess erörtert. Über 60 Unternehmen tauschen sich hier spartenübergreifend aus. Dabei geht es u. a. um die Formulierung von Fragestrecken, um mögliche Softwarelösungen wie virtuelle Schieberegler für Nachhaltigkeitsanteile im Portfolio bis hin zu Ratings oder Siegel. „In diesem Arbeitskreis werden wir auch Muster-Hinweistexte für die Geeignetheitserklärungen erarbeiten, um Haftungsrisiken für die Vermittlungsunternehmen zu minimieren“, so Klein. Sowohl VOTUM als auch der AfW engagieren sich in einer Reihe von Initiativen bei der Erarbeitung eines Branchenstandards zur Orientierung. „Dazu gehören der DIN-Ausschuss, der Arbeitskreis Beratungsprozesse und das GSN German Sustainability Network“, listet Wirth für den AfW auf. „Guter Austausch erfolgt auch mit der Initiative Nachhaltigkeit in der Lebensversicherung und mit dem FNG Forum Nachhaltige Geldanlagen.“ Bei letzterem ist VOTUM Forumspartner und auch bei den DIN-Arbeiten dürften sich die Verbände begegnen. (sh)
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Due Diligence oder Vertrauen beim Firmenkauf?
Es gibt unterschiedliche Vorgehensweisen, wie man Unternehmen bewertet, Zahlen, Daten und Fakten überprüft. Bestimmt haben Sie schon von der „Due Diligence“ gehört. Wikipedia sagt dazu: „Eine Due-Diligence-Prüfung, entsprechend dem englischen Rechts- und Geschäftsjargon oft verkürzt zu Due Diligence (DD), ist der Anglizismus für eine sorgfältige Prüfung, die – im Regelfall durch den Käufer veranlasst – beim Unternehmenskauf, Erwerb von Unternehmensbeteiligungen oder Immobilien [...] erfolgt.” Dieses Verfahren benötigt seine Zeit, Einsatz diverser Beteiligter (Steuerberater:innen, Anwältinnen sowie Anwälte) und Geld. Das Unternehmen wird einmal auf den Kopf gestellt, um maximale Klarheit darüber zu bekommen, was gekauft wird.
Vertrauen
Ich setze bei meinen Mandanten auf ein anderes Verfahren. Wir gestalten die Prüfungen nicht ganz so tief und langwierig, um mehr über den Kaufvertrag zu regeln. Quasi nach dem Motto: „Wir schauen uns in die Augen, Du sagst mir, was alles da ist, ich glaube Dir und wir schreiben es genauso in den Vertrag“. Wir sichern dies dann mit diversen Garantien ab. Dadurch wird der Vertrag etwas länger. Das geht jedoch wesentlich schneller als eine DD, hat aber auch das Risiko, dass der Garantiegeber bei Nichterfüllung einer Garantie nicht herangezogen werden kann. Ein guter Rentenanbieter gibt dem künftigen Maklerrentner hierfür Sicherheit.
Share Deal mit Vertrauen
In den letzten Wochen war ich beim Verkauf von drei Firmen (Share Deals) behilflich. Mit erfahrenen Steuerberater:innen und Anwältinnen sowie Anwälten konnte ich die Versorgung meiner Mandantinnen und Mandanten zuverlässig sicherstellen. Klar, mittlerweile sind einige Punkte Standards, jedoch benötigt jede Situation seinen individuellen Schliff und Herangehensweise. Bei dem einen Kauf ist es relativ klar: Es besteht ein Kaufpreis, wir übernehmen die Anteile, behalten einen kleinen Beitrag zur Sicherheit ein und dann kann es auch schon losgehen. Bei dem anderen Kauf bleibt die Geschäftsführerin oder der Geschäftsführer noch fünf Jahre weiter beschäftigt, möchte die Bezahlung für das Unternehmen aufgeteilt haben in Kaufpreiszahlung und 5-jähriger laufender Beteiligung. Da ist es schon wieder was anderes.
Der reine Asset Deal
Aber so kompliziert muss es ja auch nicht immer sein – es gibt auch den reinen Asset Deal! Da verkauft die/der Ruheständler:in „nur” seinen Bestand (eigentlich den Anspruch auf die Courtage), so benötigt es keiner Firmenprüfung, sondern „nur” einer Bestandswert-Ermittlung, um mit der/ dem Käufer:in einig zu werden. Klar, dann gilt es, die Frage zu klären: Wie kommt man an die Daten? Wie informieren wir die Kundinnen und Kunden? Wo liegen die Bestände? Immer wieder werde ich auch nach Standard-Kaufverträgen gefragt. „Hi Dirk, ich will nur einen kleinen Bestand kaufen, hast Du da einen Standardvertrag?”. Aus den oben genannten Gründen rate ich von so etwas ab. Ich erinnere mich noch gut an den Kauf der ersten beiden kleineren Bestände. Die hatte ich mal für mich persönlich gekauft. Für den Kauf hatte ich mir auch irgendwas Vertragliches „zusammengebastelt”. Aktuell sieht es so aus, dass ich da mit einem blauen Auge davongekommen bin. Machen würde ich das heute jedoch nicht mehr.
Fazit
Egal welchen Weg man wählt: Share Deal mit Vertrauen, Asset Deal, Due Diligence, Garantien usw. Meine Empfehlung aus Jahren der Erfahrung ist eindeutig: Investiert in Personen, die Euch dabei unterstützen. Ob Steuerberater:innen, Rechtsanwältinnen, Rechtsanwälte oder spezialisierte Berater:innen. Am Anfang gespart wird meist hinten raus teuer. Ich habe aus den gemachten Erfahrungen „Standards” entwickelt und stelle diesen meinen Partner:innen zur Verfügung. Diese können dann durch kleinere Anpassungen individualisiert werden. Vorteil für unsere Partner:innen ist: Diese Anpassungen werden wesentlich günstiger sein, als das, was wir investieren und investiert haben, da wir bereits so ziemlich alle Fälle einmal vollzogen haben. Somit profitieren alle davon – auch andere Marktteilnehmer:innen. Warum wir das dennoch machen? Weil wir so ticken. Wer gibt, bekommt. Und mal ehrlich: Der Markt gibt genügend für alle her.
Dirk Henkies CSO Maklerrente blau direkt GmbH & Co. KG