RVM-AKTUELL > I/2012
HAFTPFLICHTVERSICHERUNG – VERSICHERUNGSSCHUTZ VON ZULIEFERERN BEACHTEN
GESUNDHEITSVORSORGE – EIN AKTIVER ANSATZ ZUR MITARBEITERBINDUNG UND -FINDUNG
HIS – DAS HINWEIS- UND INFORMATIONSSYSTEM DER DEUTSCHEN VERSICHERER
Schnell wird ein Hersteller mit Schadenersatzansprüchen konfrontiert. Dabei ist es für jeden Unternehmer als Abnehmer wichtig, auch den Haftpflichtversicherungsschutz seines Zulieferers näher zu beleuchten. > S. 04
In jüngster Vergangenheit etabliert sich ein Ansatz, dass sich Betriebe mehr im Bereich der Gesundheitsvorsorge engagieren. Die Versicherungsbranche hat eine Reihe von neuen Lösungen auf den Markt gebracht. > S. 10
Die Versicherungswirtschaft hat ein neues System zur Aufklärung und Eindämmung von betrügerischen Schadenfällen eingerichtet: das Hinweis- und Informationssystem (HIS). > S. 16
THEMEN DIESER AUSGABE
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Editorial Ein Nummernschild für zwei Autos – das Wechselkennzeichen Haftpflichtversicherung – achten Sie auch auf den Versicherungsschutz Ihrer Zulieferer Löschwasserversorgung – Basis jeder Brandbekämpfung Supply-Chain-Versicherung bei Versorgungsengpässen durch Unterbrechung der Lieferantenkette Minijobber – im Trend und clever gestaltbar Gesundheitsvorsorge – ein aktiver Ansatz zur Mitarbeiterbindung und -findung PKV – zurück in die gesetzliche Kasse oder Vertragsoptimierung? Eine gute Ausbildung zählt – und das kostet immer! Das strategische Metall Rhenium – eine etwas andere Investitionsgelegenheit Factoring – zukünftig auch für das Baunebengewerbe HIS – das Hinweis- und Informationssystem der deutschen Versicherer Projekte der Weihnachtsspende 2011 RVM intern
EDITORIAL
Guten Tag, sehr geehrte Leserin, guten Tag, sehr geehrter Leser, herzlich willkommen zur ersten Ausgabe von RVM-AKTUELL in 2012! Mit großem Elan hat unser Redaktionsteam wieder interessante Themen aus allen Bereichen rund um die Themen Versicherungsschutz und Finanzen für Sie zusammengestellt. Fachlich fundiert, kompakt und aktuell – das sind Attribute, auf die wir bei jedem Artikel großen Wert legen. Denn jede Ausgabe von RVM-AKTUELL soll Sie nicht nur informieren, sondern zu einer wertvollen Unterstützung bei Ihrer täglichen Arbeit werden. Das Redaktionsteam arbeitet deshalb sehr eng mit den Experten aus unseren Fachbereichen zusammen. Freuen Sie sich in dieser Ausgabe, neben den Beiträgen aus dem Debitoren-, Vorsorge- und Finanzmanagement, über Informationen zum Thema Brandschutz, Haftpflicht-Versicherungsschutz für Zulieferer sowie Aktuellem aus dem Bereich der Kraftfahrzeugversicherung. Eine schöne Frühlingszeit wünschen Ihnen
Michael Friebe
Erich Burth
PS: Selbstverständlich finden Sie auch wieder unsere feste Reihe „RVM - in eigener Sache“ sowie die angekündigte Präsentation der Projekte unserer Weihnachtsspende 2011. Wir beginnen mit dem Verein „Hilfe für kranke Kinder e. V.“ in Tübingen.
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EIN NUMMERNSCHILD FÜR ZWEI AUTOS – DAS WECHSELKENNZEICHEN
Ab 01.07.2012 soll es in Deutschland Wechselkennzeichen geben: Ein und dasselbe Nummernschild kann dann für zwei Fahrzeuge benutzt werden, allerdings kann man nicht beliebig zwischen allen Fahrzeugtypen hin und her wechseln.
Wechselkombinationen innerhalb folgender Klassen sind möglich: Klasse M1: Dazu gehören Pkw mit höchstens acht Sitzplätzen + Fahrersitz, Oldtimer sowie Wohnmobile. Insofern ist ein Wechselkennzeichen für einen Pkw und einen Oldtimer oder beispielsweise auch für zwei Wohnmobile möglich. Klasse L: Zu Klasse L gehören Krafträder, wie beispielsweise Motorräder, Quads, Trikes und Leichtkrafträder. Klasse 01: Zu dieser Klasse gehören Anhänger bis 750 kg zulässiges Gesamtgewicht. Aus der Einteilung der Klassen ist abzuleiten, dass beispielsweise ein Pkw und ein Motorrad nicht kombiniert werden können. Saisonkennzeichen, rote Kenn-
zeichen, Kurzzeit-Kennzeichen, AusführKennzeichen gibt es ebenfalls nicht als Wechselkennzeichen. Ein Wechselschild besteht aus einem Wechselelement, das jeweils vor der Fahrt umgesteckt werden muss, und je einem fahrzeugbezogenen, fest montierten Teil für jedes Fahrzeug. Beachtet muss werden, dass das nicht benutzte Fahrzeug nicht auf öffentlichen Straßen abgestellt werden darf. Auf öffentlichen Straßen darf nur das Fahrzeug abgestellt werden, an welchem das vollständige Wechselkennzeichen befestigt ist. Die Strafe dafür beträgt 40 EUR sowie ein Punkt in Flensburg. Steuern sind für beide Fahrzeuge zu bezahlen, auch sind steuerliche Vergünstigungen aktuell nicht vorgesehen. Die Hauptuntersuchung ist für das jeweilige Fahrzeug regelmäßig fällig.
Die Bundesregierung geht von Zulassungskosten von rund 65 EUR aus, wenn ein Halter für zwei Fahrzeuge aus dem vorhandenen Bestand Wechselkennzeichen beantragen wird Die Versicherer stellen in Aussicht, dass ein Tarifmerkmal eingeführt wird, welches zu Vergünstigungen führt, wenn ein Versicherungsnehmer zwei Fahrzeuge über ein Wechselkennzeichen versichert. Aktuell sind aber noch keine Prämien bekannt.
Ihr Ansprechpartner: Karol Wudkowski Tel. +49 7121 923-131 wudkowski@rvm.de
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HAFTPFLICHTVERSICHERUNG – ACHTEN SIE AUCH AUF DEN VERSICHERUNGSSCHUTZ IHRER ZULIEFERER Sowohl in der KFZ-Industrie als auch in anderen Industriezweigen steht vor der Fertigstellung eines Endprodukts eine lange und komplexe Zuliefererkette. Hierdurch werden von verschiedener Seite vielfältige Ursachen gesetzt, die zu einem Produktfehler und letztendlich einem Schadenfall führen können. Schnell wird ein Hersteller/Lieferant in diesem Fall mit Schadenersatzansprüchen seines Abnehmers oder des Endabnehmers konfrontiert und muss sich dann an seinen Zulieferer wenden, um sich bei diesem schadlos zu halten. Hat er damit Erfolg, kann sein Zulieferer wiederum versicherte Kosten an seinen Haftpflichtversicherer weiterreichen. Aus diesem Grund ist es für jeden Unternehmer als Abnehmer wichtig, auch den Haftpflichtversicherungsschutz seines Zulieferers näher zu beleuchten.
Haftung des Zulieferers nach gesetzlichen Regelungen Die Haftungsmöglichkeiten des Herstellers und Lieferanten im Schadenfall nach deutschem Recht sind vielfältig: Neben der rein gesetzlichen Haftung zum Beispiel aus Deliktsrecht (§ 823 BGB etc.) oder nach dem Produkthaftungsgesetz ergibt sich eine Haftung in vielen Fällen aus der vertraglichen Haftung in Verbindung mit den Regelungen aus BGB. Da die Anforderungen für eine vertragliche Haftung niedriger sind, ist diese grundsätzlich eher gegeben. Mögliche Schäden Aus fehlerhaften Produkten können verschiedenartige Schäden resultieren. Es kann zum einen zu Personenschäden und Sachschäden Dritter kommen. Darüber hinaus können fehlerhafte Produkte zu reinen Vermögensschäden bei Dritten führen. Das ist zum Beispiel dann der Fall,
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wenn der Zulieferer fehlerhafte Teile liefert, die in andere Produkte eingebaut werden und zu einem mangelhaften Endprodukt führen. In diesem Fall müssen die fehlerhaften Teile gegebenenfalls ausund neue eingebaut werden und es entstehen Aus- und Einbaukosten. Auch im Rahmen eines Rückrufes von Produkten können auf einen Zulieferer erhebliche Kosten für die Durchführung notwendiger Gefahrenabwendungsmaßnahmen zukommen. Versicherungsschutz Ein großer Teil der Schäden kann durch eine Haftpflicht- beziehungsweise Rückrufkostenversicherung abgedeckt werden. Wichtig ist hierbei vor allem, dass für den Versicherungsfall eine ausreichende Deckungssumme sowie nicht zu hohe Selbstbehalte bestehen. Personen- und Sachschäden Dritter werden über eine konventionelle Produkthaftpflichtversicherung versichert. Bestimmte Vermögensschä-
den wie Aus- und Einbaukosten können über eine erweiterte Produkthaftpflichtversicherung versichert werden. Für Kosten, die im Zusammenhang mit einem Rückruf entstehen, kann eine Rückrufkostenversicherung abgeschlossen werden. Wie oben bereits dargestellt, werden im Rahmen einer Zuliefererkette auf verschiedenen Ebenen Ursachen gesetzt, die zu einem solchen versicherten Schaden führen können. Wird auf jeder Ebene der Zuliefererkette ausreichender Versicherungsschutz vorgehalten, kann dieser Schaden durch Versicherungsleistungen weitgehend kompensiert werden. Eine Haftpflichtversicherung schützt also nicht nur den Versicherungsnehmer vor Vermögenseinbußen, die ihm aufgrund von Ansprüchen Geschädigter drohen, sondern auch mittelbar denjenigen, der diese Ansprüche geltend macht. Schließlich ist nicht immer gewährleistet, dass
HAFTPFLICHTVERSICHERUNG – ACHTEN SIE AUCH AUF DEN VERSICHERUNGSSCHUTZ IHRER ZULIEFERER
der zum Schadensersatz verpflichtete den Schaden auch aus eigenen Mitteln bezahlen kann. In diesem Fall ist es für den Geschädigten von Vorteil, wenn hinter dem Haftenden noch ein solventer Haftpflichtversicherer steht.
fall kein Versicherungsschutz zur Verfügung steht. Deshalb ist es auch wichtig, dass der Versicherungschutz von Unternehmen soweit möglich auch mit der individuell vereinbarten Haftungssituation in Einklang steht.
Vertragliche Änderung der Haftung des Zulieferers
Fazit
Ebenfalls kritisch zu betrachten ist die Tatsache, dass die bestehenden gesetzlichen Haftungsregelungen oftmals durch vertragliche Regelungen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder individualvertraglich verändert werden. Auf der einen Seite werden häufig Klauseln vereinbart, die die Haftung des Herstellers/Lieferanten ausweiten. Darunter fallen zum Beispiel die vertragliche Verlängerung gesetzlicher Verjährungsfristen oder Haftungsübernahmeerklärungen. Auf der anderen Seite finden sich auch Klauseln, die die Haftung einschränken. Ein Beispiel hierfür ist eine Vereinbarung, dass eine Haftung für lediglich „leichte“ Fahrlässigkeit entfällt. Versicherungsschutz bei vertraglicher Änderung der Haftung Grundsätzlich wird im Rahmen der Haftpflichtversicherung Versicherungsschutz oftmals nur bei einer Haftung nach gesetzlichen Regelungen gewährt. Vertragliche Vereinbarungen, die der Versicherungsnehmer hinsichtlich seiner Haftung mit seinen Vertragspartnern getroffen hat, bleiben im Haftpflichtversicherungsvertrag unberücksichtigt mit der Folge, dass dem Versicherungsnehmer im Schaden-
Um sich im Haftungsfall zu schützen, ist es notwendig, dass jedes Unternehmen einen auf seine unternehmerischen Risikopotenziale abgestimmten ausreichenden Haftpflichtversicherungsschutz vorhält.
UNSER FRAGEBOGEN Der Fragebogen steht Ihnen auf unserer Homepage im Login-Bereich zur Verfügung. Bitte sprechen Sie uns an, sofern Sie noch keine Zugangsdaten haben. Wenn Sie uns den Fragebogen ausgefüllt zur Verfügung stellen, analysieren wir mit Ihnen dann gerne das Ergebnis der Abfrage.
Mindestens genauso bedeutsam ist es aber für ein umfassendes Risikomanagement, dass es weiß über welchen Versicherungsschutz wiederum seine Zulieferer verfügen. Ist dieser unzulänglich, besteht die Gefahr, dass Schäden, die in der eigenen Haftpflichtversicherung nicht versichert sind, nicht ersetzt werden. Soweit die eigene Haftpflichtversicherung greift, kann eine eingeschränkte beziehungsweise fehlende Rückgriffmöglichkeit auf den Versicherer des Zulieferers die Schadenquote des eigenen Versicherungsvertrages belasten. Um dies zu verhindern hat RVM einen neutralen Fragebogen entwickelt, mit dem Sie den bestehenden Haftpflichtversicherungsschutz bei Ihrem Zulieferer, Lieferanten oder Dienstleister abfragen können. Ihr Ansprechpartner: Alexander Danyi Tel. +49 7121 923-237 danyi@rvm.de
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LÖSCHWASSERVERSORGUNG – BASIS JEDER BRANDBEKÄMPFUNG
Ziel eines jeden Unternehmens ist es, die Entstehung eines Brandes zu vermeiden. Sollte es dennoch einmal zum Ausbruch eines Brandes kommen, ist es wichtig, dass sämtliche Komponenten des Brandschutzes greifen und der Schaden hierdurch zumindest begrenzt werden kann. Neben dem baulichen, dem anlagentechnischen und dem organisatorischen Brandschutz kommt hierbei auch dem abwehrenden Brandschutz eine bedeutende Funktion zu. Dieser beinhaltet, neben dem Zusammenspiel mit der zuständigen Feuerwehr, die zur Verfügung stehende Löschwassermenge sowie die hierfür erforderliche Infrastruktur. Nachdem immer wieder wird im Zusammenhang mit Brandereignissen in der Tagespresse berichtet wird, dass sich im Rahmen der Brandbekämpfung Probleme mit der Löschwasserversorgung ergeben haben, sollte dieser Thematik die erforderliche Bedeutung beigemessen werden.
Wer ist für die Löschwasserversorgung verantwortlich? Grundsätzlich ist die Bereitstellung der erforderlichen Löschwasserversorgung innerhalb der Feuerwehrschutzgesetze der jeweiligen Bundesländer geregelt und letztendlich Aufgabe der Gemeinde. In Abhängigkeit objektspezifischer Gefahren im Hinblick auf die Brandausbreitung (Betriebsart, Brandlast, Brandabschnittsgröße, Infrastruktur der Feuerwehr) ist es im Einzelfall allerdings durchaus möglich, dass ein höherer Löschwasserbedarf erforderlich wird und vom Betreiber zur Verfügung gestellt werden muss. Über welche Komponenten kann die Löschwasserversorgung sichergestellt werden? Der Löschwasserbedarf kann vornehmlich abgedeckt werden über öffentliche Wasserleitungen (mit Hyd-
ranten) Löschwasserbrunnen Löschwasserteiche Löschwasserbehälter offene Gewässer (Flüsse, Hafenbecken)
Grundsätzlich können diese Löschwasserstellen, welche über mindestens zwei Stunden ihre Leistung erbringen müssen, in einem Umkreis von 300 Metern vom Objekt in Ansatz gebracht werden. Nachdem für den Erstangriff der Feuerwehr diese Abstände aber zu groß sein können, wird empfohlen, bereits in 80 Metern Entfernung zum Objekt eine Entnahmestelle vorzusehen.
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LÖSCHWASSERVERSORGUNG – BASIS JEDER BRANDBEKÄMPFUNG
Im Folgenden werden die wesentlichen Eigenschaften und Anforderungen an die vorgenannten Löschwasserentnahmemöglichkeiten erläutert: Öffentliche Wasserleitungen Bei den öffentlichen Wasserleitungen handelt es sich entweder um Ring- oder Stichleitungssysteme mit Löschwasserentnahmestellen (Hydranten), welche üblicherweise in Abständen von 100 bis 150 Metern angeordnet sind. Das Ringleitungssystem unterscheidet sich vom Stichleitungssystem im Wesentlichen dadurch, dass die Entnahmestellen (Hydranten) von zwei Seiten mit Wasser versorgt werden, das zu einer höheren und sichereren Wasserleistung führt. Bei den Hydranten wird unterschieden zwischen Überflur- und Unterflurhydranten. Überflurhydranten ragen circa einen Meter über die Erdgleiche hinaus und haben den Vorteil, dass diese leichter auffindbar und schneller einsatzbereit sind sowie im Winter nicht einfrieren. Bei Unterflurhydranten befinden sich die Entnahmearmaturen unterhalb der Geländeoberfläche, weshalb hier von der Feuerwehr zuerst ein Standrohr auf den Hydrantensitz aufgeschraubt werden muss, an welches die Schlauchleitungen dann angeschlossen werden. Zum leichteren Auffinden (zum Beispiel im Dunkeln oder bei geschlossener Schneedecke) müssen Unterflurhydranten mit Hinweisschildern (weißes Schild mit roter Umrandung und schwarzer Beschriftung) gekennzeichnet sein, auf welchen sowohl die Nennweite des Leitungsnetzes als auch die Lage der Hydranten ersichtlich ist. Sämtliche Hydranten sind in einem Turnus von zwei Jahren zu prüfen. Öffentliche Hydranten werden durch den Wasserversorger geprüft. Betriebliche Hydranten sind vom Betreiber zu warten und zu prüfen. Löschwasserbrunnen Das Anlegen von Löschwasserbrunnen stellt eine recht einfache und kosten-
günstige Möglichkeit zur Schaffung oder Ergänzung der Löschwasserversorgung dar. Es handelt sich hierbei um eine künstlich angelegte Entnahmestelle für Löschwasser aus dem Grundwasser, welches durch Saugbetrieb oder mittels einer Tiefpumpe entnommen werden kann. Auch Löschwasserbrunnen müssen mit einem Hinweisschild gekennzeichnet sein und sollten zwei- bis dreimal jährlich auf ihre Leistungsfähigkeit hin überprüft werden. Löschwasserteiche Eine weitere Möglichkeit, insbesondere zur Ergänzung der Löschwasserversorgung, ist der Löschwasserteich. Dieser muss über einen nutzbaren Inhalt von mindestens 1.000 Kubikmetern verfügen, wobei hierbei Volumenverluste durch Eisbildung berücksichtigt werden müssen. Ein Löschwasserteich muss mindestens eine Tiefe von zwei Metern haben und von einem Zaun mit einer Mindesthöhe von 1,25 Metern umgeben sein. Für die Wasserentnahme muss entweder ein Saugschacht oder ein Saugrohr vorhanden sein. Die Entnahmestellen müssen eisfrei gehalten werden, für Feuerwehrfahrzeuge mit einem Gesamtgewicht von 16 Tonnen erreichbar sein und ebenfalls mit entsprechenden Hinweisschildern gekennzeichnet sein. Löschwasserbehälter Neben den Löschwasserbrunnen und Löschwasserteichen können auch Löschwasserbehälter als weitere Entnahmestellen herangezogen werden. Diese können sowohl als Hoch- als auch als Erdbehälter ausgeführt sein und müssen über eine Mindestwasserstandshöhe von zwei Metern verfügen. Analog der Löschwasserteiche ist auch hier die Installation von Saugrohren beziehungsweise Saugschächten als Entnahmestellen erforderlich. Ebenso sind Löschwasserbehälter entsprechend zu kennzeichnen.
Offene Gewässer Als weitere beziehungsweise zusätzliche Löschwasserentnahmemöglichkeit kommen stets auch offene Gewässer wie zum Beispiel Flüsse oder Hafenbecken in Frage. Die feste Installation von Saugrohren an geeigneten, befestigten Stellen am Ufer beziehungsweise an der Kaimauer hat sich bewährt. Bei der Installation der Saugrohre muss darauf geachtet werden, dass der Wasserstand des Gewässers (jahreszeitliche Schwankungen, Gezeiten) mit berücksichtigt wird. Darüber hinaus können Feuerlöschkreiselpumpen der Feuerwehr das Wasser nur bis maximal 7,5 Meter Höhenunterschied bis zur Pumpe ansaugen. Auch die Entnahmestellen für offene Gewässer sollten mit Hinweisschildern gekennzeichnet und regelmäßig überprüft werden. Fazit: Alle vorgenannten Löschwasserentnahmestellen können für die Löschwasserversorgung des jeweiligen Objektes herangezogen werden. Wichtig ist, dass die einzelnen Komponenten bekannt sind und die Feuerwehr mit der Infrastruktur vertraut ist. Bei Unsicherheiten im Hinblick auf die Bereitstellung von Löschwasser durch die öffentliche Löschwasserversorgung sollte die zuständige Gemeinde schriftlich zu einer entsprechenden Stellungnahme aufgefordert werden. Nachdem die Brandbekämpfung vornehmlich durch die Feuerwehr erfolgt, sollte zwingend ein reger Austausch mit der Feuerwehr sichergestellt sein und durch regelmäßige Begehungen und/oder Übungen die vorhandene Infrastruktur stetig hinterfragt werden.
Ihr Ansprechpartner: Joachim Roth Tel. +49 7121 923-273 roth@rvm.de
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SUPPLY-CHAIN-VERSICHERUNG BEI VERSORGUNGSENGPÄSSEN DURCH UNTERBRECHUNG DER LIEFERANTENKETTE Vor ca. zwei Jahren wurde die Supply-Chain-Versicherung, die Versicherung gegen die Folgen von Unterbrechungen der Lieferantenkette, eingeführt. Diese Versicherung gewinnt zwischenzeitlich auch für kleinere und mittelständische Unternehmen zunehmend an Bedeutung. Unterbrechungen der Lieferkette und ihre Folgen Die zahlreichen Naturkatastrophen im Jahr 2011 haben gezeigt, dass vor allem geophysikalische Ereignisse, wie Erdbeben, Tsunami oder Vulkanausbrüche aber auch Stürme, Überschwemmungen, Waldbrände und anderen Naturkatastrophen zu Unterbrechungen der Lieferantenkette und damit verbundenen Versorgungsengpässen führen können. Das Erdbeben beziehungsweise der Tsunami in Japan hat bei zahlreichen Unternehmen Produktionsunterbrechungen, Lieferstopps und finanzielle Einbußen verursacht. Neben den genannten Naturkatastrophen können auch politische Risiken, wie Streiks, innere Unruhen oder auch Insolvenzen sowie Schäden an der IT, zu derartigen Szenarien mit schwer kalkulierbaren Folgen führen. Vor allem durch die fortschreitende Globalisierung der Beschaffungsmärkte und die Verringerung der Fertigungstiefen sind auch kleinere und mittelständische Unternehmen für diese Risiken anfälliger geworden. Versicherungsschutz über die Betriebsunterbrechungs-Versicherung Die meisten Unternehmen haben eine Betriebsunterbrechungs-Versicherung abgeschlossen, die den entgangenen Gewinn und die fortlaufenden Kosten als Folge einer Betriebsunterbrechung ersetzt. Versichert sind hierbei meistens auch Unterbrechungsschäden aufgrund eines Schadenereignisses, welches bei einem direkten Zulieferer entsteht. Über diese klassische Betriebsunterbrechungs-Versicherung sind jedoch ausschließlich Schäden durch die unmittelbare Einwirkung der vertragsgemäß versicherten Gefahren, wie Feuer, Überschwemmung oder Erdbeben, versichert. Ein gutes Beispiel für mittelbare, und demzufolge
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im Rahmen der BetriebsunterbrechungsVersicherung nicht versicherte Tatbestände, waren die Folgen durch die Flughafenschließungen aufgrund des Vulkanausbruchs auf Island. Auch Schäden, die ihren Ursprung nicht beim direkten Zulieferer haben, sind ausschließlich über eine zusätzliche SupplyChain-Versicherung versicherbar. Umfang der Supply-Chain-Versicherung Die Supply-Chain-Versicherung ist eine sehr weitgehende Allgefahrenversicherung, die nur einzelne deklarierte Tatbestände und Gefahren, wie beispielsweise vorsätzlich herbeigeführte Eigenschäden oder Schäden durch nukleare Risiken, ausschließt. Alle nicht als Ausschlusstatbestand aufgeführten Gefahren sind vertragsgemäß vom Versicherungsschutz umfasst. Im Unterschied zur Betriebsunterbrechungsversicherung wird ein Sachschadenereignis für den Versicherungsschutz nicht grundsätzlich vorausgesetzt. Die maximale Deckungssumme liegt nach den uns vorliegenden aktuellen Angaben bei 100 Mio. USD. Die Selbstbeteiligungen dieser Policen liegen bei mindestens 10 % der Schadenhöhe, oftmals auch bei bis zu 30 %. Als Ergebnis lässt sich zusammenfassen, dass eine Supply-Chain-Versicherung lediglich für Großschadenszenarien in Betracht gezogen werden sollte, die existenzielle Bedrohungen für den Unternehmensfortbestand darstellen. Risiko-Assessment Aufgrund der Komplexität der Lieferketten und des unterschiedlichen Spezifitätsgrades von Beschaffungsgütern ist es für den Unternehmer oftmals schwierig, die Risikofaktoren und das damit verbundene Versorgungsrisiko abschließend beurtei-
len zu können. Auch die Berechnung des maximalen Höchstschadens beziehungsweise mögliche Kumulschadenszenarien sind hierbei von Relevanz. Eine qualifizierte und strukturierte Supply-ChainAnalyse verschafft die Transparenz über das vorhandene Schadenpotenzial und ermöglicht es, auch die finanziellen Auswirkungen zu quantifizieren. Auf Grundlage eines sogenannten Risiko Assessments kann zudem ein Risk-ManagementKonzept entwickelt werden beziehungsweise dient es als Entscheidungsgrundlage, ob und in welchem Umfang die vorhandenen Risiken über eine Versicherungslösung abgesichert werden sollen. Fazit Um potenzielle Verluste durch Unterbrechungen der Lieferkette zu vermeiden, empfehlen wir die Durchführung einer Risikoanalyse unter Berücksichtigung der unternehmensspezifischen Risikopotenziale, Sourcing-Konzepte und vor allem der strategischen Engpasslieferanten. Auf Grundlage dieser Analyse kann über die weitere Vorgehensweise entschieden werden. Inwieweit eine Versicherungslösung in Betracht kommt, hängt neben der Risikophilosophie des jeweiligen Unternehmers selbstverständlich auch von der Versicherungsprämie und den Kosten für die Implementierung eines Risiko-Management-Prozesses ab. Die Experten von RVM unterstützen Sie hierbei gerne bei der Risikoanalyse und der Einholung von Angeboten. Sprechen Sie uns an, wenn Sie Fragen haben oder einen konkreten Bedarf in Ihrem Unternehmen sehen.
Ihr Ansprechpartner: Hans-Joachim Franzke Tel. +49 7121 923-150 franzke@rvm.de
MINIJOBBER – IM TREND UND CLEVER GESTALTBAR!
Egal ob im Büro, Hotel oder privaten Haushalt – Minijobs werden überall angeboten. In Deutschland ist die Zahl der Minijobber dank des Wirtschaftsaufschwungs und des Fachkräftemangels auf Rekordniveau angewachsen. Über sieben Millionen solcher Minijobs gab es Mitte 2011 laut der Bundesagentur für Arbeit. 112.500 mehr als ein Jahr davor. Die Qualität und Bedeutung der in diesen Jobs geleisteten Arbeit für die Unternehmen ist vielfach alles andere als „mini“. In vielen Fällen würden Chef und Mitarbeiter gerne das Arbeitsverhältnis ausweiten. Meist scheitert dies mit der schwindenden Attraktivität aufgrund damit verbundener Zusatzkosten. Das muss nicht sein. Die betriebliche Altersversorgung oder Zeitwertkonten sind clevere Gestaltungsmöglichkeiten, mit denen Vorteile und Effizienz für beide Seiten erhalten bleiben!
Vielen Unternehmern ist folgender Fall nicht unbekannt: Frau Weller arbeitet nach ihrem Erziehungsurlaub wieder stundenweise in der Firma, in der sie bereits vor der Mutterpause eine engagierte Mitarbeiterin war. Wie damals, macht ihr auch heute die Arbeit Spaß. Anfangs hatte Frau Weller noch Bedenken, ob das mit der Kinderbetreuung für ihre kleine Lena klappt. Doch bereits nach ein paar Wochen hatten alle einen Gefallen daran gefunden. Weil Frau Weller recht schnell wieder in ihrem Aufgabengebiet Fuß gefasst hat und die Kinderbetreuung viel besser klappt als sie es sich hätte vorstellen können, würde sie gerne weitere Aufgaben übernehmen und dafür auch ein paar Stunden mehr arbeiten. Die Ausweitung des Minijobs und damit der Übergang in den Midijob - EUR 401 bis EUR 800 - ist keine gangbare Alternative, da Frau Weller im Rahmen der Gleitzonenregelung Abgaben von 11% bis zu 21% tragen muss. Würde sie den Minijob neben einer Hauptbeschäftigung ausüben, wäre es noch uninteressanter, da dann Abgaben auf das zusammengerechnete Entgelt zu entrichten wären.
Was viele nicht wissen: Für Minijobber im ersten Dienstverhältnis (nicht neben einer Hauptbeschäftigung) darf eine betriebliche Altersversorgung eingerichtet werden. Entweder in Form von Entgeltumwandlung oder in arbeitgeberfinanzierter Form. Über diesen Weg kann mit Mehrarbeit steuer- und sozialversicherungsfrei eine (zusätzliche) Altersversorgung – sogenannte Minijobrente - aufgebaut werden. Der Clou: Der Minijobber verdient zwar rechnerisch durch die Mehrarbeit mehr, aber sein Status als geringfügig Beschäftigter bleibt erhalten, solange das ausgezahlte Gehalt EUR 400 nicht übersteigt. Im Ergebnis fallen für die Ausweitung weder beim Arbeitgeber noch beim Arbeitnehmer Lohnnebenkosten an. Die Möglichkeiten dieser Gestaltung sind vielfältig: · Auch nutzbar, sofern der Minijobber EUR 400 noch nicht ausgereizt hat. · Auch nutzbar von Privathaushalten bei Beschäftigung von Haushaltshilfen auf Basis eines Minijobs. · Auch nutzbar für mitarbeitende Ehegatten auf Basis eines Minijobs.
< 400 Euro < 400-Euro-Jobber im Privathaushalt Beschäftigung in Gleitzone (über 400 bis 800 Euro)
WUSSTEN SIE SCHON? Ab 2013 wird in Deutschland ein weiterer Bestandteil EU-Recht umgesetzt. Es werden im Personenversicherungsbereich flächendeckend geschlechterunabhängige Tarife eingeführt, sogenannte Unisex-Tarife. Die Konsequenz: · Für Männer werden Rentenversicherungen um bis zu 10% teurer! · Für Männer werden Berufsunfähigkeitsrenten um bis zu 20% teurer! · Für Männer werden Pflegeversicherungsrenten um bis zu 40% teurer! · Für Frauen werden Risikolebensversicherungen um bis zu 40% teurer! Handeln in 2012 spart signifikant Beiträge!
Lohnnebenkosten bei 400 Euro Jobbern Höhe des Einkommens
Übrigens: Auch Vorruhestands-Zeitwertkonten können für einen Minijobber aufgebaut werden. Dort gelten die dafür steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Vorschriften wie bei einem „normalen“ Arbeitnehmer. Gerne beraten wir Sie zu Ihren Möglichkeiten. Wir freuen uns über Ihr Interesse – sprechen Sie uns gerne an.
Arbeitgeberanteil
Arbeitnehmeranteil
max. 30,77 % max. 14,27 %
0% 0%
rund 20 %
Einkommensabhängig 11-21 %
Ihr Ansprechpartner: Josef Maier Tel. +49 7121 923-156 maier@rvm.de.
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GESUNDHEITSVORSORGE – EIN AKTIVER ANSATZ ZUR MITARBEITERBINDUNG UND - FINDUNG
Der demografische Wandel beschäftigt die Republik! Zum einen werden wir erfreulicherweise statistisch gesehen immer älter und zum anderen hat sich die Geburtenziffer in den vergangenen Jahrzehnten drastisch nach unten entwickelt. Ein Problemmix der nicht kurzfristig behoben werden kann und der einschneidende Auswirkungen in unsere Sozialsysteme sowie unsere gesellschaftliche Struktur hat. Wenn man diesen Wandel nicht umkehren kann, muss man sich auf ihn einstellen und mit entsprechenden Maßnahmen damit umgehen. Die Möglichkeiten für Betriebe im Umgang mit diesem Thema sind vielfältig. In jüngster Vergangenheit etabliert sich ein Ansatz, dass sich Betriebe mehr im Bereich der Gesundheitsvorsorge engagieren. Die Versicherungsbranche hat sich darauf eingestellt und eine Reihe von neuen Lösungen auf den Markt gebracht.
Zunächst stellt sich die Frage, warum ein betriebliches Engagement im Bereich der Gesundheitsvorsorge sinnvoll und wirksam ist. Die Gründe hierfür liegen auf der Hand: Eine alternde Belegschaft produziert
statistisch gesehen höhere und längere Krankenausfallzeiten! Diese Ausfallzeiten reduzieren sich übrigens nicht auf die krankheitsbedingten Fehlzeiten (sogenannter Absentismus), sondern beinhaltet auch die eingeschränkte Einsatzfähigkeit durch Arbeiten mit Erkrankung (sogenannter Präsentismus). Die Zeitschrift „Der Spiegel“ berichtete im Juni 2011 mit Bezug auf eine Studie für die Felix Burda Stiftung, dass kranke Angestellte am Arbeitsplatz eine Firma im Schnitt 2400 Euro pro Jahr kosten – rund doppelt so viel wie Mitarbeiter, die zu Hause bleiben, wenn sie krank sind. Ein mehr an Gesundheitsvorsorge – wie z.B. Vorsorgeuntersuchungen – können dieser Entwicklung entgegen wirken.
Parallel – und teilweise auch ursächlich
dafür – bringt der demografische Wandel auch wachsende Versorgungslücken in der gesetzlichen Krankenversicherung mit sich. Arbeitnehmer und deren Familien haben insofern einen zunehmenden Bedarf an „privat“ organisiertem Ergänzungsschutz. Viele Großbetriebe und einige Mittelständler haben deshalb ihren Katalog der betrieblichen Leistungen erweitert und das Thema Gesundheitsvorsorge integriert. Mit Verschärfung des Wettbewerbs um gutes Personal werden solche betriebliche Leistungen immer bedeutender. Welche Möglichkeiten im Bereich Gesundheitsvorsorge hat man als Arbeitgeber und welche Vorteile kann man seinen Arbeitnehmern und deren Angehörigen bieten? Es lassen sich drei Säulen/Ansätze unterscheiden:
Arbeitgeberfinanzierte betriebliche Krankenversicherung
Betriebliches Gesundheitsmanagement
Arbeitgeber schließt einen Gruppenvertrag ab. Der Arbeitnehmer kann sich und ggf. seine Angehörigen “privat” zu vergünstigten Tarifen versichern:
Arbeitgeber versichert alle seine gesetzlich oder privat krankenversicherten Mitarbeiter bzw. eine objektiv definierte Gruppe:
Arbeitgeber bietet Tests und Kurse an, mit denen Mitarbeiter ihren Gesundheitszustand erkennen und verbessern können:
· Voll- und/oder Zusatzversicherungen · inklusive Gesundheitsprüfung!
· Zusatzversicherungen! · keine Gesundheitsprüfung! · Mitversicherung Angehöriger auf eigene Rechnung möglich!
· persönlicher Gesundheitscheck · Rückenschule · etc.
Fakultative Gruppenverträge
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GESUNDHEITSVORSORGE – EIN AKTIVER ANSATZ ZUR MITARBEITERBINDUNG UND - FINDUNG
Im Bereich der betrieblichen Krankenversicherung gibt es aktuell die meisten Entwicklungen am Markt. Deshalb wollen wir auf diesen Sektor etwas detaillierter eingehen. Das Spektrum, das der Markt der betrieblichen Krankenversicherung bietet, ist vielfältig, so dass sich spezifischen Bedürfnisse befriedigen lassen. Nachfolgend einige Beispiele: 100% Erstattung für stationäre Kran-
kenhausaufenthalte für gesetzlich Versicherte: im Einbett- oder Zweibettzimmer privatärztliche Behandlung Aufnahme- /Abschlussuntersuchung Kosten f. 1 Begleitperson bei Kindern Krankentransport Krankenhaustagegeld für nicht in Anspruch genommenen Kostenersatz 100% Erstattung für unfallbedingte
stationäre Krankenhausaufenthalte auch für privat Versicherte 100% Erstattung der Kosten für Zahn-
ersatz – Prothesen, Kronen, Brücken, Implantate, Aufbissschienen – bis zu einem Betrag von 300–540 EUR Jährliche Übernahme der Kosten für
Vorsorgeuntersuchungen bis zu einem Betrag von 180–540 EUR: Allgemeine Vorsorgeuntersuchungen:
Großer Gesundheitscheck, Sonographie der inneren Organe, Lungenfunktionsprüfung zur Früherkennung, Schlaganfallvorsorge, Glaukomfrüherkennung und Schilddrüsenvorsorge Krebsfrüherkennungsuntersuchungen Mammographie, Darmspiegelung, Dickdarm- und Rektumuntersuchung, Prostatauntersuchung, Sonographie und Hautkrebs-Screening Aufgrund der Vielfalt lassen sich mit den verschiedenen Bausteinen auch Konzepte modellieren, bei denen die Bindung an den Betrieb belohnt wird. Auch hierzu ein Beispiel:
…nach 1. Dienstjahr
… nach 3. Dienstjahr
… nach 5. Dienstjahr Krankenhaus 100 % für Ein- oder Zweibettzimmer, Privatarzt, Kosten Begleitperson
Heilpraktiker
Heilpraktiker
100 % für Heilpraktiker. behandlungen (inkl. Arznei- und Verbandsmittel)
100 % für Heilpraktiker. behandlungen (inkl. Arznei- und Verbandsmittel)
Zahnersatz
Zahnersatz
Zahnersatz
100 % für Prothesen, Brücken, Kronen, Implantate, Reparatur (keine Zahnstaffel)
100 % für Prothesen, Brücken, Kronen, Implantate, Reparatur (keine Zahnstaffel)
100 % für Prothesen, Brücken, Kronen, Implantate, Reparatur (keine Zahnstaffel)
Der besondere Charme der betrieblichen Krankenversicherung liegt darin, dass diese Versicherungen ohne Gesundheitsprüfung der Mitarbeiter möglich sind. Dies gilt übrigens auch für die oben skizzierten stationären Tarife mit privatärztlicher Behandlung. Die Mitversicherung von Familienangehörigen auf eigene Rechnung ist möglich, so dass auch diese den Vorteil „ohne Gesundheitsprüfung“ nutzen können. Positiv begleitet wird die Umsetzung der betrieblichen Krankenversicherung dadurch, dass die steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Behandlung der Beiträge nach einem BFH-Urteil aus 2011 zwischenzeitlich eindeutig geregelt ist. Demnach bleiben die Beiträge steuer- und sozialversicherungsfrei, wenn die monatliche Sachbezugsfreigrenze je Mitarbeiter von 44 EUR für alle durch den Arbeitgeber gewährten Sachbezüge (§ 8 Absatz 2 Satz 9 EStG) nicht überschritten wird. Wird diese Grenze überschritten kann eine pauschale Versteuerung zum Zuge kommen. Je nach Gestaltung lassen sich mit der betrieblichen Krankenversicherung erschwingbare Sozialleistungen finanzieren. Auch hierzu ein Beispiel:
5 Mitarbeiter (Einheitsbeitrag, Unisex) Höchsterstattung
Beitrag pro Person (monatl.)
Gesamtbeitrag f. 5 Mitarbeiter (monatl.)
Zahnersatz
540 €
6,79 €
33,95 €
Heilpraktiker
420 €
10,87 €
54,35 €
Krankenhaus (2-Bettz.)
-
28,32 €
141,60 €
Arznei-/Verbandsmittel
90 €
4,57 €
22,85 €
Durch exklusive Rahmenverträge ermöglichen wir bei RVM auch kleinen und mittleren Betrieben den Zugang zu den Optionen der Gesundheitsvorsorge im Betrieb, so dass dies nicht nur großen Unternehmen mit vielen potenziellen Versicherten vorbehalten bleibt. Sofern die Einführung der betrieblichen Krankenversicherung noch durch ein betriebliches Gesundheitsmanagement begleitet werden soll, können wir eine kostenfreie Erstberatung durch spezialisierte Unternehmen vermitteln. Sofern Sie diese Thematik interessiert, sprechen Sie uns an, wir informieren und beraten Sie gerne.
Ihr Ansprechpartner: Giovanni Nuvoli Tel. +49 7121 923-187 nuvoli@rvm.de
RVM-AKTUELL (V1)1211
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PKV – ZURÜCK IN DIE GESETZLICHE KASSE ODER VERTRAGSOPTIMIERUNG?
Jedes Jahr wechseln deutlich mehr Menschen aus der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) in die Private Krankenversicherung (PKV) als in umgekehrte Richtung. Wenn einzelne Vertreter gesetzlicher Krankenkassen versuchen, einen anderen Eindruck zu erwecken, ist das nicht seriös. Verschwiegen wird dabei einerseits die Zahl der gesetzlich Versicherten, die im selben Zeitraum in die Private Krankenversicherung streben. Andererseits gehen die meisten privat Versicherten nicht freiwillig, etwa wegen Unzufriedenheit, sondern weil sie gesetzlich dazu gezwungen werden. Das gilt etwa für Auszubildende oder Studenten, die ins Berufsleben einsteigen und noch ein Einkommen unterhalb der Pflichtversicherungsgrenze erzielen, genauso wie für Frauen, die nach der Geburt eines Kindes nicht mehr voll arbeiten.
Tatsache ist: Der Saldo der Wanderungsbewegungen zwischen GKV und PKV zeigt Jahr für Jahr einen großen Abstand zu Gunsten der PKV. Fakt ist trotzdem, dass viele PKV-Kunden mit deutlichen Beitragserhöhungen kämpfen, die laut PKVVerband zwar im Schnitt nur bei 4,5 Prozent liegen, im Einzelfall aber durchaus zweistellig ausfallen können. Ein Ausstieg aus dem PKV-System ist aber aufgrund einer Beitragserhöhung nicht möglich. Die Kunden können ihr Wechselrecht nutzen und in einen günstigen Paralleltarif umsteigen. Hier gibt es aber oft große Probleme, da die Versicherer daran kein Interesse haben, da ihnen dadurch Beitragseinnahmen fehlen. Gerne wird beim Vergleich der Systeme übersehen, dass auch ein zum Höchstbeitrag in der GKV Versicherter in den letzten 40 Jahren im Schnitt über 6% p.a. mehr bezahlen musste – und das bei ständigen Reformen und Leistungskürzungen. Nachdem die aktuelle Konjunkturlage der GKV zum ersten Mal seit vielen Jahren satte Überschüsse beschert, werden die gesetzlichen Kassen plötzlich
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als Hort von Stabilität und Sicherheit wahrgenommen. Dabei wird gerne vernachlässigt, dass die GKV ein umlagefinanziertes System ist. Die Einnahmen eines Jahres müssen die Ausgaben finanzieren, ohne dass Rücklagen für die Zukunft gebildet werden. Angesichts der demographischen Entwicklung in Deutschland ein Fass ohne Boden. Was soll also ein PKV-Versicherter tun, wenn seine Beiträge aus dem Ruder laufen? Wir empfehlen zuerst die Optimierung des Vertrages beim aktuellen Versicherer. Dabei ist zu prüfen, ob möglicherweise alleine eine Änderung der Selbstbeteiligung eine nachhaltige Ersparnis bringen kann. Befindet sich der Versicherte in einem sogenannten Alt-Tarif, kann auch oft ein Wechsel in die aktuellen Verkaufstarife einen Vorteil bringen. Ein Beispiel mag dies verdeutlichen: Herr N. ist seit 26 Jahren bei der Gothaer versichert. Aktuell zahlt er in einem Tarif ohne Selbstbeteiligung EUR 711. Wenn er
im selben Tarif auf die Stufe mit EUR 1.152 Selbstbeteiligung wechselt, zahlt er noch EUR 449. Er spart also pro Jahr zwischen EUR 3.144 maximal und EUR 1.992 minimal, ohne dass sich am Leistungsumfang seiner Versicherung etwas geändert hat. Bevor Sie also ernsthaft darüber nachdenken, zurück in die GKV zu wechseln, sollten Sie zuerst alle Möglichkeiten bei Ihrem bestehenden Versicherer ausloten. Aber Vorsicht, in den seltensten Fällen ist es sinnvoll, den privaten Anbieter zu wechseln. Meistens verlieren Sie alle Rückstellungen und nach ein paar Jahren bezahlen Sie mehr als vorher.
Ihr Ansprechpartner: Matthias Knödler, Tel. +49 731 969132-10 pkv@rvm.de
EINE GUTE AUSBILDUNG ZÄHLT – UND DAS KOSTET IMMER!
Die Lehr- oder Studienjahre ihrer Kinder zu finanzieren, gehört zu den Pflichten des Elterndaseins. Das regelmäßige Investieren der Kinderzulagen - ganz- oder teilweise - im Zusammenspiel mit dem Zinseszinseffekt entspannt und schont Ihre Mittel, wenn die Ausbildung Ihrer Kinder beginnt.
Für Schüler, Studenten und Auszubildende an Fachschulen gibt es zudem staatliche Förderung nach dem Bafög.
Eltern zahlen für die Ausbildung eines Kindes nicht selten einen fünfstelligen EUR-Betrag. Ein Studium über vier Jahre beispielsweise kann leicht rund 50.000 EUR kosten, wenn das Kind nicht mehr bei den Eltern wohnt und rund 1.000 EUR im Monat braucht (Hinweis: Insbesondere die Miet- und Lebenshaltungskosten können je nach Studienort sehr stark schwanken).
Kostenlose Depotführung bis zum 18. Lebensjahr Risikoschutz und finanzielle Sicherheit für Ihr Kind (Ihr Enkelkind) Zu Beginn der Ausbildung sollten Eltern das Kapital gestaffelt anlegen: den zuerst benötigten Teil als stets verfügbares Tagesgeld, weitere Teile etwa in defensive Anlageformen mit geringer Schwankungsbreite. Je früher Sie beginnen für die Ausbildung Ihres Kindes zu sparen umso mehr freie Mittel haben Sie, wenn die Ausbildung beginnt. Wir beraten Sie gerne! Mehr Geld für Ihren Lebensunterhalt 87.500 82.500
Mit einem Ausbildungssparplan frühzeitig Geld beiseitelegen
77.500 72.500 67.500
Planmäßiges Sparen mit Rendite Flexible Sonderzahlungen möglich Flexible Entnahmemöglichkeiten (z. B. für den Führerschein) Keine feste Laufzeit
25. Jahr
21. Jahr
23. Jahr
17. Jahr
19. Jahr
13. Jahr
15. Jahr
9. Jahr
11. Jahr
5. Jahr
62.500 7. Jahr
Die Eltern (oder Großeltern) investieren zum Beispiel das Kindergeld oder einen Teil davon in einen Fondssparplan mit Risikoabsicherung und profitieren dabei von vielen Vorteilen:
1. Jahr
Der Staat unterstützt die Ausbildung der Kinder über das Kindergeld, Freibeträge sowie über Zuschuss und zinsloses Darlehen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (Bafög). Das Kindergeld von 184 EUR im Monat bekommen Eltern für ein Kind in Ausbildung bis zum 25. Lebensjahr. Für geleistete soziale Dienste oder Wehrdienst verlängert sich die Zahlung. Voraussetzung ist, dass das Einkommen des Kindes niedriger als 8.004 EUR im Jahr ist. Seit diesem Jahr müssen Eltern dies nicht mehr nachweisen. Die Finanzämter gleichen über die Einkommensteuererklärung das Kindergeld mit dem Kinderfreibetrag von 7.008 EUR pro Kind ab und erlassen gegebenenfalls die Einkommensteuer.
Grundsätzlich hängt diese ab von der Höhe des Einkommens der Eltern. Ausnahme: Wer nach einigen Berufsjahren ein Studium oder eine neue Ausbildung beginnt, bekommt elternunabhängiges Bafög. Höchstens werden 670 EUR im Monat gezahlt. Schüler bekommen BafögGeld als Zuschuss, alle anderen eine Hälfte als zinslosen Kredit, den Rest als Zuschuss.
3. Jahr
Jedes Kind hat einen Anspruch auf eine angemessene Ausbildung. So steht es im Bürgerlichen Gesetzbuch, das die privaten Beziehungen der Menschen untereinander im Land regelt. Dazu gehören die Ansprüche der Kinder gegenüber ihren Eltern auf Unterhalt während einer Ausbildung. Wenn aber eine Ausbildung abgeschlossen ist, die der Begabung und Fähigkeit des Kindes entspricht, endet die Pflicht der Eltern - auch wenn das Kind noch keinen Job gefunden hat.
Netto ohne Sparen Netto mit Sparen
Ihr Ansprechpartner: Frank Wurster Tel. +49 7121 923-126 wurster@rvm.de
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DAS STRATEGISCHE METALL RHENIUM – EINE ETWAS ANDERE INVESTITIONSGELEGENHEIT
Die RVM Finanzmanagement GmbH & Co. KG beobachtet permanent den Markt in den unterschiedlichsten Anlageklassen. Dabei ist uns eine etwas andere und interessante Anlagemöglichkeit aufgefallen, die wir Ihnen wie in der letzten Ausgabe avisiert heute vorstellen möchten: Die Investitionsmöglichkeit in strategische Metalle. Als Seltene Erden wird eine Gruppe von 14 speziellen Metallen (Lantalgruppe) bezeichnet, deren Vertreter im Vergleich zu den bekannten Industriemetallen viel weniger benötigt werden. Sie sind aber in der Natur grundsätzlich reichlich vorhanden. China hat über mehrere Jahre diese Metalle zu billigsten Kosten (fehlender Umweltschutz, tiefe Lohnkosten) gefördert, so dass die chinesische Produktion im Verlaufe einiger Jahre eine monopolartige Stellung gewonnen hat. Im Ausland wurde die Förderung von Seltenen Erden wegen mangelhafter Rentabilität einfach eingestellt. Jetzt hat China die Preise plötzlich drastisch erhöht und den Export limitiert. Die Seltenen Erden sind jedoch problemlos erhältlich, wenn ein Käufer sich verpflichtet, die Verarbeitung der Seltenen Erden in China vorzunehmen. Verschiedenen Anbietern von High Tech Produkten bleibt in dieser Zwangslage gar nichts anderes übrig. Bei den Strategischen Metallen ist dies genau umgekehrt. Sie sind in der Natur nur sehr begrenzt verfügbar. Die Industrie muss aber aus technologischen Gründen immer mehr von diesen Metallen einsetzen. Konsequenz: Verknappung und starke Preiserhöhungen sind absehbar. Deshalb werden Strategische Metalle auch für Investoren äusserst interessant. Das größte Versorgungsproblem besteht beim Metall Rhenium. Es zeigt sich bei diesem Metall sogar eine langfristige bedrohliche Versorgungslücke. Rhenium hat mit etwa 3200 Grad Celsius den zweithöchsten Schmelzpunkt aller Metalle und ist das einzige Legierungsmetall, das Werkstücken bei hohen Betriebstemperaturen einzigartige physikalische Eigenschaften (vor allem Verhinderung der Versprödung) verleiht. Das ist bei Triebwerken von Flugzeugen, für Werkstücke bei der Verflüssigung von Erdgas,
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bei speziellen Katalysatoren und bei Hochtemperaturmessgeräten eine nicht wegzudenkende Voraussetzung. Nur Rhenium hat diese entscheidenden physikalischen Eigenschaften und es kann als Legierungsmetall nicht durch andere Metalle ersetzt werden. Die Nachfrage nach Rhenium steigt und steigt (Wachstum der Flugzeugindustrie), aber die Förderung kann wegen der Seltenheit von Rhenium in der Natur nicht gesteigert werden. Somit wird der Preis für Rhenium in den kommenden Jahren voraussichtlich sehr stark ansteigen. Der Rhenium-Markt ist ein ganz enger Markt, der sich zwischen Produzenten, speziellen Verarbeitern und Verbrauchern abspielt. Es gibt unseres Wissens eine einzige Investmentadresse in Europa, die Rhenium als Investment in Form eines spezialisierten Fonds zu reellen Bedingungen anbietet. Das Rhenium wird von dieser Adresse kompetent und kostengünstig in physischer Form eingekauft und gelagert. Ein Anleger kann jederzeit zu korrekten Marktbedingungen kurzfristig aus dem Investment wieder aussteigen. Sofern diese Zeilen Ihr Interesse geweckt haben und Sie an einem solchen Investment teilhaben wollen, geben Sie uns bitte einen Hinweis. Wir stellen dann gerne für Sie einen entsprechenden Kontakt her.
Ihr Ansprechpartner: Frank Wurster Tel. +49 7121 923-126 wurster@rvm.de
FACTORING – ZUKÜNFTIG AUCH FÜR DAS BAUNEBENGEWERBE
Auch für das Baunebengewerbe gilt ab sofort: Auf Außenstände kann man warten – oder man kann sie verkaufen. Bisher wurden Handwerksbetriebe aus der Baubranche von Factoring-Unternehmen in der Regel wegen zu großer Risiken gemieden. Das Schlüsselproblem im Baugewerbe hieß: Forderungen aus VOB-Geschäften konnten in der Vergangenheit nicht verkauft werden. Mittlerweile bietet der Markt nun offensiv Lösungen, um auch für Handwerksbetriebe diese Liquiditätsquelle zu erschließen.
Machen Sie Ihre offenen VOB-Forderungen sofort zu Geld und verabschieden Sie sich gleichzeitig von Forderungsausfällen! Factoring ist ein bewährtes Finanzierungsinstrument und nimmt im Finanzierungsmix eine immer wichtigere Rolle ein. Factoring bringt mehrfachen Nutzen:
Liquidität bei Rechnungsstellung Einsparungen beim Einkauf durch Skonti und Rabatte Umsatzkongruente Finanzierung Verbesserung der Bilanzstruktur 100 % Schutz vor Forderungsausfällen Das VOB-Factoring-Angebot richtet sich an Handwerksbetriebe aus dem Baunebengewerbe (kein Bauhauptgewerbe!) ab einem Jahresumsatz von EUR 250.000. Teil- und Abschlagszahlungen sowie
Rechnungen an private Auftraggeber können selbstverständlich ebenfalls angekauft werden. Die Voraussetzungen für das VOB-Factoring sind:
Alle Handwerksbetriebe aus dem Bau-
Ihr Unternehmen ist seit mindestens fünf Jahren am Markt Sie verfügen über eine (möglichst) positive Ertragslage Ihr Unternehmen verfügt über eine Eigenkapitalquote von mindestens 25 %
Fordern Sie unseren Analysebogen an. Auf dieser Basis erhalten Sie dann eine Prämienindikation. Mailen Sie uns hierzu bitte einfach Ihre Kontaktdaten an: factoring@rvm.de.
nebengewerbe, ausgenommen Bauhauptgewerbe (zum Beispiel Bauträger, Hoch-, Tief- und Straßenbau).
Für diese Wirtschaftszweige ist VOBFactoring möglich:
Metallbau; Elektroinstallation; Dachdecker; Heizungs-, Lüftungs-, Sanitärbranche; Garten- und Landschaftsbau; Bauschlosser; Schreinerei/Tischler und Möbelbau; Maler und Anstreicher; Glaser etc.
Ihr Ansprechpartner: Björn Krasovc, Tel. +49 7121 923-255 krasovc@rvm.de
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HIS – HINWEIS- UND INFORMATIONSSYSTEM DER DEUTSCHEN VERSICHERER
Die Versicherungswirtschaft hat in der Vergangenheit beispielsweise im Lebensversicherungsbereich im Falle von Ablehnungen oder Erschwerniszuschlägen im gesundheitlichen Bereich untereinander Daten ausgetauscht. Dieses Vorgehen stand seit längerer Zeit in der Kritik der Datenschutz- und Kartellrechtsbehörden. Diese Behörden forderten den Umbau dieses Systems mit mehr Transparenz und Stärkung der Rechte der Betroffenen. In der Folge wurde ein neues System zur Aufklärung und Eindämmung von betrügerischen Schadenfällen eingerichtet: das Hinweis- und Informationssystem (HIS). Wir möchten Sie heute über diese Neuerung informieren.
Das HIS wird von einem Dritten – nicht aus den Reihen der Versicherer –, der Firma Insurance Risk and Fraud Prevention GmbH betrieben. Das Unternehmen gehört zur Bertelsmann-Gruppe und hat eine Expertise im Bereich des Auskunfteibetriebs. Es können Personen (Versicherungsnehmer, Geschädigte, versicherte Personen und andere, zum Beispiel Zeugen) und Objekte (Fahrzeuge, Gebäude usw.) an das HIS gemeldet werden. Nachdem die neue Datei eine völlige Trennung der Daten des Objekts von den Daten der Person garantiert, werden nun auch Antragsdaten und Schadenfälle von den Versicherungsgesellschaften dorthin gemeldet, die in der Vergangenheit nicht gemeldet werden konnten, ohne gegen geltendes Datenschutzrecht zu verstoßen. Ein typisches Beispiel für eine HISMeldung sind KFZ-Schäden, die auf Basis eines Gutachtens oder Kostenvoranschlages abgerechnet werden. Die Versicherer wollen damit verhindern, dass ein unreparierter Schaden, zum Beispiel nach Verkauf eines Fahrzeugs, vom neuen Eigentümer erneut bei einem Versicherer geltend gemacht wird. Eine Abrechnung nach Gutachten oder Kostenvoranschlag aus den verschiedensten, nachvollziehbaren Gründen wird in vielen Versicherungsparten häufig gewählt. Aufgrund dieser Häufigkeit ein Aspekt bei dem uns wichtig ist, dass Sie ihn kennen. Ein weiteres Beispiel: In der Lebens- und Berufsunfähigkeitsversicherung achtet der Versicherer darauf, dass infolge einer
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HIS – HINWEIS- UND INFORMATIONSSYSTEM DER DEUTSCHEN VERSICHERER
einer Überversicherung das Interesse des Versicherten den Versicherungsfall durch Vorsicht und Prävention zu vermeiden nicht sinkt. Insofern werden Versicherungssummen und Renten ab einer bestimmten Höhe an das HIS gemeldet. Die Versicherer sind angehalten, die Betroffenen über eine Meldung zum HIS zu informieren. Sofern diese Meldungen im Rahmen unserer Tätigkeit bei RVM auflaufen, werden wir Sie mittels Kopie des Anschreibens davon in Kenntnis setzen. Bitte beachten Sie, dass Sie gegen eine Ihres Erachtens unbegründete Meldung schriftlich Beschwerde einlegen und auch die Löschung der Daten verlangen können. Ebenso besteht das Recht auf Selbstauskunft. Anfragen sind zu richten an: informa Insurance Risk and Fraud Prevention GmbH Abteilung Datenschutz Rheinstraße 99 76532 Baden-Baden Aus datenschutzrechtlichen Gründen werden keine telefonischen Auskünfte erteilt. Zur Identifizierung müssen Betroffene bestimmte Angaben übermitteln. Sprechen Sie uns an, wir unterstützen Sie dabei gerne. Einträge im HIS bleiben nicht unbegrenzt bestehen. Die regelmäßige Frist für die Speicherung beträgt nach dem Bundesdatenschutzgesetz grundsätzlich vier Jahre. Die Speicherfrist verlängert sich in den Fällen einer erneuten Meldung vor Ablauf dieser Frist. Die Höchstspeicher-
dauer beträgt zehn Jahre. Das HIS ist eine Auskunftei im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG). Es erfüllt die Standards des aktuellen Datenschutzes und ist für sämtliche Versicherungssparten, außer der privaten Krankenversicherung, konzipiert. Es wird getrennt nach Versicherungssparten geführt.
parenter und näher an den geltenden Datenschutzbestimmungen organisiert ist, stehen wir diesem Austausch nicht positiv gegenüber und unterstützen Sie jederzeit und gerne bei der Abwehr von ungerechtfertigten Meldungen oder bei der Einholung von Selbstauskünften.
So kann zum Beispiel eine Meldung aus der privaten Haftpflichtversicherung nicht in der KFZ-Versicherung genutzt werden. Ein Sachbearbeiter, der Leistungsfälle in der KFZ-Versicherung bearbeitet, darf zum Beispiel nur im Schadenfall und nur in der Sparte KFZ an das HIS melden und Daten abfragen. Eine Gesamtbewertung des Betroffenen ist daher nicht möglich. Eine HIS-Meldung für sich allein führt nicht zur Ablehnung eines Versicherungsanspruchs. Das HIS gibt dem Versicherer lediglich den Hinweis, den Leistungsfall eingehender zu prüfen und gegebenenfalls beim Anspruchsteller nachzufragen, um den Sachverhalt umfassend aufzuklären. Die Versicherer prüfen Versicherungsanträge, nehmen eine Risikobewertung vor, klären die Berechtigung von Versicherungsansprüchen und lehnen unberechtigte Ansprüche ab. Eine Meldung im HIS löst keinen Automatismus aus und bedeutet insbesondere nicht, dass der Betroffene keinen neuen Versicherungsvertrag mehr erhält oder künftige Versicherungsfälle abgelehnt werden. Auch wenn nach der Neuordnung der Umgang mit Ihren Daten weitaus trans-
Ihr Ansprechpartner: Giovanni Nuvoli Tel. +49 7121 923-187 nuvoli@rvm.de
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PROJEKTE DER WEIHNACHTSSPENDE 2011
In der letzten Ausgabe unserer RVM-AKTUELL in 2011 haben wir Sie darüber informiert, welche Projekte wir mit der Weihnachtsspende 2011 unterstützt haben, und gleichzeitig angekündigt, in jeder Ausgabe der RVM-AKTUELL in 2012 jeweils eines der Projekte detaillierter vorzustellen. Beginnen wollen wir mit dem Verein „Hilfe für kranke Kinder e.V.“ in Tübingen.
Der leitende Oberarzt der Kinderintensivstation in Tübingen Dr. Christoph Fink hat mit einer ähnlichen Konstruktion bereits in seiner vorherigen Tätigkeit im Kinderherzzentrum St. Augustin in NordrheinWestfalen gearbeitet und dort im Laufe von eineinhalb Jahren 13 Kinder transportiert, welche von ihren Heimatkrankenhäusern bereits aufgegeben waren. Neun dieser Kinder konnten gerettet werden. Die Anschaffung dieser Trage, die ausschließlich durch Spendengelder finanziert wurde, verschafft insofern die lebendige Hoffnung auf Rettung von Kinderleben! Ein angenehmes Gefühl. Um kranken Kindern und ihren Familien zu helfen, gründeten Mitarbeiter der Kinderklink Tübingen im Jahr 1999 den Verein „Hilfe für kranke Kinder e.V.“. Dieser Verein hat sich zur Aufgabe gemacht, Vorhaben der Kinderklink Tübingen zu unterstützen, für die es keine oder nicht ausreichende öffentliche Fördermittel gibt. Innovative Krebstherapien wie die Antikörpertherapie oder die Knochenmarkund Stammzelltransplantationen machen die Kinderklinik in Tübingen zur Anlaufstation für Kinderpatienten aus der ganzen Welt. Rund 12.000 Kinder kommen jährlich zur stationären und rund 48.000 Kinder zur ambulanten Behandlung nach Tübingen. Viele andere Kinderkliniken können kein solches Spektrum an Möglichkeiten bereitstellen. In solchen Fällen bleibt nur die Verlegung in eine Spezialklinik wie die Kinderklinik in Tübingen. In diesen lebensbedrohlichen Situationen stellt schon der Transport nach Tübingen ein hohes Risiko dar. Was erst bei der Ausein-
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andersetzung mit diesem Thema deutlich wird, ist die Tatsache, dass das für Erwachsene übliche Krankentransportsystem für diese kleinen Patienten nicht ausgerüstet ist. Vor allem fehlt es an der Möglichkeit, Kinder mit akutem HerzKreislauf- oder Lungenversagen zu transportieren. Der Hauptverwendungszweck der Spendengelder 2011 – so auch die Spende von RVM – lag deshalb in der Anschaffung einer speziell angefertigten Transporttrage, mit der die Kinder wie in einer mobilen Intensivstation auch über lange Strecken transportiert werden können. Alle Gerätschaften sind in Miniatur in dieser Trage untergebracht, so zum Beispiel auch eine transportable HerzLungen-Maschine. Die Trage ist so konzipiert, dass sie in jedes Krankentransportmittel passt – Hubschrauber, Flugzeug oder Rettungswagen – und so ein Team von Tübinger Kinder-Intensivmedizinern die Kinder in den jeweiligen Krankenhäusern abholen kann. Bereits beim Transport kann so die Behandlung beginnen.
Der Verein „Hilfe für kranke Kinder e.V.“ ist ebenso engagiert wie kreativ, wenn es um die Verbesserung die Situation in der Kinderklinik geht. So wurde der Verein von der Initiative „Deutschland – Land der Ideen“ (www.land-der-ideen.de) als „Ausgewählter Ort 2012“ für das Projekt Krakian (Kranke Kinder ans Netz) ausgezeichnet. Mit Krakian sind Kinder während ihres Aufenthaltes mit Hilfe von Laptops, Webcams und Internetzugang im Kontakt zu ihrer Familie, zu Freunden und zur Schule. Für das Projekt, welches keine öffentlichen Zuschüsse erhält, werden jährlich rund EUR 30.000 für Technik und betreuendes Personal benötigt. Unter www.krakian.de finden Sie weitere Informationen.
Ihr Ansprechpartner: Giovanni Nuvoli Tel. +49 7121 923-187 nuvoli@rvm.de
RVM – IN EIGENER SACHE
Über 140 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bilden mittlerweile die wertvollste Ressource bei RVM. Aus diesem Grunde ist es uns ein großes Anliegen, Ihnen einen tieferen Einblick zu geben, was sich bei uns »so tut«.
Sarah Rothacker unterstützt uns im Innendienst in einem unserer Kompositteams sowie im Bereich Personal und Verwaltung jeweils als Sachbearbeiterin in Teilzeit. Herzlichen Glückwunsch!
Neue MitarbeiterInnen: Weiterbildung Wir haben uns verstärkt durch: Herr Nils-Frederik Bode Sachbearbeiter Komposit Frau Kathrin Brenner Werkstudentin Frau Silke Buhl Sachbearbeiterin Administration Herr Alexander Danyi Haftpflicht- und D&O-Spezialist Frau Annette Gutmann Kundenbetreuerin Komposit Herr Sascha Herrmann Werkstudent IT Frau Nadine Hahn Sachbearbeiterin Komposit Frau Corinne Isba Sachbearbeiterin Komposit Frau Daniela Loock Sachbearbeiterin Komposit Frau Dagmar Oldenburg Sachbearbeiterin Administration Frau Petra Wanner Sachbearbeiterin Haftpflicht
Wir bilden uns für Sie weiter: Frau Christina Krause hat am 15. Februar 2012 ihre Prüfung zur Ausbilderin IHK absolviert. Jubiläum: Frau Christina Röhm
hatte am 1. Januar 2012 ihr 10-jähriges RVM-Jubiläum Herr Thomas Kalbacher hatte am 11. März 2012 sein 10-jähriges RVM-Jubiläum.
IMPRESSUM
Herausgeber RVM Versicherungsmakler GmbH & Co. KG und RVM Finanzmanagement GmbH & Co. KG Arbachtalstraße 22 72800 Eningen u. A. Tel. +49 7121 923-0 Fax +49 7121 923-200 www.rvm.de Redaktionelle Verantwortung Thomas Gaugele
Wir gratulieren recht herzlich! Ihr Ansprechpartner: Herr Thomas Gaugele Tel. +49 7121 923-155 gaugele@rvm.de Satz www.arcusmarketing.de
Übernahme Auszubildende: Unsere Auszubildenden Frau Jeanette Merz Frau Sarah Rothacker
haben ihre Abschlussprüfung zur Kauffrau für Versicherungen und Finanzen mit der Zusatzqualifikation Finanzassistentin erfolgreich im Januar 2012 bestanden. Frau Jeanette Merz unterstützt uns weiterhin im Innendienst unseres Kompositteams. Frau
Ihre Ansprechpartnerin: Larissa Schadenberger Tel. +49 7121 923-147 schadenberger@rvm.de.
Dieser Informationsdienst der RVMGruppe dient Ihrer persönlichen Unterrichtung über Neuerungen aus den Bereichen Versicherung und Vorsorge/Kapitalanlage. Für den Inhalt kann trotz sorgfältiger Ausarbeitung keine Gewähr übernommen werden. Über Anregungen, Hinweise oder den Wunsch nach weiteren Informationen freuen wir uns.
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