RVM-AKTUELL > II/2012
KIDNAPPING & RANSOM (K&R) – SCHUTZ UND SICHERHEIT FÜR IHRE MITARBEITER WELTWEIT
RAUCHMELDER SIND LEBENSRETTER
AKTUELLES ZUM THEMA BERUFSUNFÄHIGKEIT
Sicherheit ist ein fragiles Gut für Mitarbeiter, die im politisch instabilen Ausland tätig sind. Es liegt in der Verantwortung der Unternehmen, gegen Entführung und Erpressung Sicherheitsmaßnahmen zu installieren. > S. 03
Rauchmelder retten Leben! So alt dieser Spruch auch ist – so aktuell ist er nach wie vor. Die jüngste Serie von Bränden in der Region NeckarAlb hat schonungslos aufgezeigt, dass kein Haushalt vor einem Brand gefeit ist.
Für alle, die nach dem 01.01.1961 geboren sind, besteht kein staatlicher Berufsunfähigkeitsschutz mehr. Vom Gesetzgeber gibt es aus der gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) lediglich eine unzureichende Erwerbsminderungsrente.
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THEMEN DIESER AUSGABE
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Editorial Kidnapping and Ransom (K&R) – Schutz und Sicherheit für Ihre Mitarbeiter weltweit Grossschadenszenarien – welche Risiken Unternehmen am meisten bedrohen Hagelschlag – aktuelle Tendenzen und technische Möglichkeiten Rauchmelder sind Lebensretter Rückruf unerwünscht Sicherheit im Luftfrachtbereich – Änderung »Bekannter Versender« Kraftfahrzeugversicherung – grobe Fahrlässigkeit 30 % der Forderungen gegenüber Geschäftskunden sind überfällig Die Zeitwertkonten-Initiative der Bundesregierung Aktuelles zum Thema Berufsunfähigkeit Anlageempfehlung Wasserkraft – Energie für Europa Projekte der Weihnachtsspende 2011 RVM intern
EDITORIAL
Guten Tag, sehr geehrte Leserin, guten Tag, sehr geehrter Leser, herzlich willkommen zur zweiten Ausgabe von RVM-AKTUELL in 2012! In gewohnter Form erhalten Sie wieder aus erster Hand wichtige und interessante Informationen rund um die Themen Versicherungsschutz und Finanzen. Breiten Raum nimmt dabei auch der Bereich Risikomanagement ein – übrigens nicht nur in unserer Kundenzeitschrift, sondern auch als fester Bestandteil unserer täglichen Arbeit. Weil uns die Kommunikation mit Ihnen wichtig ist und wir unsere Dienstleistung laufend verbessern / erweitern wollen, haben wir – als Novum – dieser RVM-AKTUELL eine Sonderbeilage mit dem Titel »Internet für Sie, die RVM-Kunden« beigefügt. Neben allgemeinen Hinweisen und Tipps zu unserer neu gestalteten Homepage berichten wir ausführlich über zwei Services: Das neue RVM-Schaden- und Formularcenter sowie unser Mitarbeiterportal für Kunden mit betrieblicher Altersversorgung
Viel Spaß bei der Lektüre und beim anschließenden „Ausprobieren“. Bei Fragen stehen Ihnen unsere Fach- und IT-Experten jederzeit gerne zur Verfügung. Wir freuen uns, wenn Ihnen diese neuen Lösungen gefallen und Sie diese zukünftig rege nutzen werden. Auf Ihr Feedback sind wir gespannt! Einen schönen Sommer und erholsame Urlaubstage wünschen Ihnen
Michael Friebe
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Erich Burth
KIDNAPPING AND RANSOM (K&R) – SCHUTZ UND SICHERHEIT FÜR IHRE MITARBEITER WELTWEIT
Sicher sein, auch in unsicheren Regionen! Sicherheit ist ein fragiles Gut für Mitarbeiter, die im politisch instabilen Ausland tätig sind. Es liegt in der Verantwortung der Unternehmen, Risiken im Vorfeld einzugrenzen und Sicherheitsmaßnahmen zu installieren, die im Ernstfall die Situation positiv lösen können.
Gehälter für eventuelle Ersatzpersonen, finanzielle Leistungen bei Unfallfolgen oder bei Tod, Betriebsunterbrechungskosten. Sie tragen große Verantwortung für sich und Ihre Mitarbeiter, die im Ausland tätig sind Die K&R-Versicherung schließt nicht nur Ihre Mitarbeiter ein. Auch deren Verwandte, Lebenspartner, Kinder, Gäste, Besucher und Hausangestellte sowie andere vereinbarte Personen können dadurch geschützt werden. Vier Stufen des Sicherheits- und Krisenmanagements Risiko-/Schwachstellenanalyse: Identifizieren und Bewerten der Risiken, Erfassen von Sicherheitslücken Experten sprechen schon von einer »Entführungsindustrie«, die gewisse Schwerpunkte gebildet hat Lateinamerika, Afrika, die asiatischen Staaten und einige ehemalige GUS-Staaten. In Europa nimmt die Zahl der Entführungen in dem Maße zu, in dem sich die organisierte Kriminalität ausbreitet. Wie reagieren Sie konkret, wenn einer Ihrer Mitarbeiter tausende Kilometer entfernt entführt, erpresst oder seiner Freiheit beraubt wird? Wie helfen Sie diesem Mitarbeiter? Wie unterstützen Sie seine Familie? Wie ist Ihr Unternehmen auf einen solchen Krisenfall vorbereitet? Eine K&R-Versicherung bietet in Zusammenarbeit mit hochspezialisierten Krisenberatern ein professionelles Sicherheitsund Krisenmanagement und schützt vor finanziellen Einbußen.
Kostenabdeckung für Krisenprävention und Krisenbewältigung Die K&R-Versicherung gibt Ihnen die Sicherheit, dass die Kosten Ihres präventiven Krisenmanagements im Schadenfall gedeckt sind. Im Fall einer Entführung oder Erpressung sehen sich Unternehmen finanziellen Belastungen gegenüber, von denen das Lösegeld oft nur ein kleiner Bestandteil ist. Die K&R-Versicherung deckt die gesamten Aufwendungen, die mit einem solchen Krisenfall verbunden sind, wie zum Beispiel: Ersatz von Lösegeld (in Form von Geld, aber auch geforderter Dienstleistungen), Gebühren und Auslagen für Unterhändler, Honorare für Dolmetscher und PR-Berater, Aufwendungen für Personenschutz, Reisekosten, Kosten für ärztliche und psychologische Behandlung, Operationen, Belohnungen, Kosten für technische Ausstattung, Lohnfortzahlungen für das Opfer,
Maximaler Schutz durch Risikominimierung: Vorbeugende Maßnahmen, Schulung zur Gefahrenvermeidung Vorbereitung auf einem möglichen Krisenfall: Erstellung eines Krisenplanes, Ausbildung eines Krisenstabes Krisenbewältigung: 24/7-Einsatzgarantie des Krisenteams – weltweit, Zusammenarbeit mit Sicherheitsbehörden, Koordination aller Beteiligten, Verhandlungen mit den Entführern/Erpressern, Nachsorge. Profitieren Sie von unserem umfassenden Experten-Know-how!
Ihr Ansprechpartner: Michael Tikovsky Tel. +49 7121 923-173 tikovsky@rvm.de
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GROSSSCHADENSZENARIEN – WELCHE RISIKEN UNTERNEHMEN AM MEISTEN BEDROHEN
Nach einer aktuellen Studie der Allianz Global Corporate Specialty (AGCS), die ihre Risikomanagementexperten hierzu weltweit befragt hat, werden wirtschaftliche Risiken an erster Stelle genannt. Wirtschaftliche Risiken sind neben Marktverlusten oder konjunkturellen Verschlechterungen beispielsweise auch Währungsschwankungen oder steigende Rohstoffpreise. Diesem Risiko folgen an zweiter Stelle Schäden durch anfällige Lieferketten, gefolgt von Naturkatastrophen, wie beispielsweise Überschwemmung, Erdbeben, Wirbelstürme oder Tsunamis.
Wirtschaftliche Risiken und anfällige Lieferketten Bei den wirtschaftlichen Risiken handelt es sich überwiegend um unternehmerische Risiken, die oftmals nicht Gegenstand einer klassischen Versicherungslösung sind. Ein weiteres, nicht zu unterschätzendes Risiko ist der Forderungsausfall durch die Zahlungsunfähigkeit von Kunden. Dieses Risiko ist im Rahmen von Forderungsausfallversicherungen versicherbar. Neuerdings befassen sich einzelne Versicherer auch mit Absicherungsmöglichkeiten für Schäden, die durch politische Risiken hervorgerufen werden. Ein Beispiel: Ein geplantes Projekt oder eine Unternehmensgründung kann durch staatliche Sanktionen nicht oder nur bedingt durchgeführt werden. Die Folge sind Umsatzeinbußen! Derartige Versicherungslösungen erfordern im Vorfeld eine umfassende Prüfung des Risikos und werden, sowohl was die Prämie als auch die zur Verfügung gestellten Kapazitäten anbelangt, als Einzellösungen schon angeboten. Über die Schäden durch die Unterbrechung von Lieferketten und derzeit mögliche Versicherungslösungen haben wir in unserer letzten Ausgabe RVM-AKTUELL berichtet. Naturgefahren und Elementarschadenereignisse Im Bereich der Naturkatastrophen werden von den Versicherern steigende Schadenzahlungen im Bereich der Elementar-
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schadenereignisse wie Hochwasser, Erdbeben oder Sturm und Hagel verzeichnet. Bei den Schäden durch Erdbeben ist kritisch, dass diese gemäß aktuellen Erhebungen der Swiss Re, einem der weltweit größten Rückversicherer, oftmals dort vorkommen, wo sie vorher nicht erwartet wurden. In Deutschland ist die Wahrscheinlichkeit zwar klein und regional begrenzt, jedoch können vor allem in Teilen Baden-Württembergs Schäden durch Erdbeben nicht ausgeschlossen werden. Zu berücksichtigen ist – neben den Schäden an der Sachsubstanz – auch das Betriebsunterbrechungsrisiko als Folge eines Elementarschadenereignisses. Im Rahmen des unternehmensinternen Risikomanagements werden hierbei oftmals die internationalen Verflechtungen des Unternehmens selbst (als auch die Beziehungen zu wichtigen Zulieferern und Abnehmern) nicht umfassend bewertet. Versicherer und Rückversicherer bieten derzeit zusätzliche Deckungskapazitäten in Form von sogenannten Layer-Deckungen für diese Großrisiken an. Zudem werden neue Modelle geprüft, die sich von
den klassischen Schadenversicherungen deutlich unterscheiden.
tionellen Versicherungen hierbei in den meisten Fällen nicht greifen.
IT-Risiken werden unterschätzt
Fazit
Weiteres Ergebnis der genannten Studie ist, dass die IT- beziehungsweise Cyberrisiken von vielen Unternehmen unterschätzt werden.
Die Analyse möglicher Großschadenrisiken und deren Versicherbarkeit gewinnt auch für mittelständische Unternehmen zunehmend an Bedeutung. Zwar können sich Unternehmen nicht gegen alle erdenklichen Risiken versichern, jedoch trägt die Versicherung erheblicher Großschadenrisiken zu einer Risikominimierung bei. Da es sich oftmals nicht um standardisierte Versicherungslösungen handelt ist es wichtig, die vorhandenen Risiken umfassend zu prüfen, um dann die Versicherungsprogramme und Entschädigungsgrenzen bei Bedarf anzupassen. Neue Versicherungsmodelle sind hierbei ebenfalls zu berücksichtigen, falls die vorhandenen klassischen Versicherungen keinen ausreichenden Versicherungsschutz bieten.
Die jüngsten Fälle von Hackerangriffen auf Großunternehmen haben gezeigt, dass keine Branche von diesen Angriffen verschont bleibt. Da die IT für die meisten Unternehmen einen der wichtigsten Unternehmensbereiche darstellt, sind Schäden durch einen mehrtägigen Ausfall der IT als erheblich und existenziell einzustufen. Neben den Angriffen auf den Datenbestand sind auch direkte Angriffe auf die Industrieanlagen und Maschinen denkbar. Als Schutz gegen IT-Risiken stehen technische Lösungen im Vordergrund. Für das verbleibende Restrisiko gibt es spezielle Versicherungslösungen für Eigen- und Drittschäden, da die konven-
Die Experten von RVM unterstützen Sie gerne bei der Analyse und Beratung beziehungsweise der Einholung von Angeboten.
AGCS Risk Barometer: Die zehn wichtigsten Risiken für Unternehmen Alle Angaben in Prozent; 153 Umfrageteilnehmer, die jeweils drei Risiken nannten. Quelle: Allianz/AGCS
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Ihr Ansprechpartner: Hans-Joachim Franzke Tel. +49 7121 923-150 franzke@rvm.de
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HAGELSCHLAG – AKTUELLE TENDENZEN UND TECHNISCHE MÖGLICHKEITEN
Die Anzahl wetterbedingter Naturkatastrophen hat sich hierzulande in den vergangenen 30 Jahren mehr als verdoppelt. Neben den folgenschwersten Ereignissen der vergangenen Jahre wie zum Beispiel dem Elbehochwasser (2002) oder dem Orkan Kyrill (2007) bereiten den Sachversicherern zunehmend Hagelereignisse Kopfzerbrechen. Dies vornehmlich aufgrund der Tatsache, dass Hagelschlag – im Gegensatz zu Sturm und Überschwemmung – kaum vorhersehbar ist und organisatorische Prävention daher nahezu ausgeschlossen ist. Sind Schutzsysteme daher überhaupt möglich und wenn ja, welche Problemstellungen können sich bei dieser Thematik ergeben?
(inklusive Hagelschutz) insgesamt Gegenstand der bauaufsichtlichen Zulassung sind. Gibt es effektive Schutzsysteme, welche das Risiko eines Hagelschadens minimieren können?
Wie entsteht Hagel? Hagel entsteht generell durch starke Aufwinde in Gewitterwolken. Hierbei werden Regentropfen bis auf eine Höhe von gut 10.000 m nach oben gezogen, gefrieren dann und fallen wieder in die Tiefe. Gibt es Gebiete mit höherem Hagelaufkommen? Statistisch gesehen sind insbesondere der süddeutsche Raum mit Schwäbischer Alb, Schwarzwald und dem Alpenraum Gebiete mit erhöhtem Hagelaufkommen. Darüber hinaus lässt sich auch im Rheinland eine höhere Gefährdung erkennen. Mit welcher Art von Schäden muss erfahrungsgemäß gerechnet werden? Im Bereich der Sachversicherung muss erfahrungsgemäß vornehmlich mit Schäden am Dach sowie der Fassade gerechnet
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werden. Neben den reinen Schäden an der Außenhaut schlagen insbesondere Schäden an den Lichtkuppeln und Rauch- und Wärmeabzugsanlagen (RWA) zu Buche. Welche Problemstellungen können sich im Rahmen einer Reparatur ergeben? Insbesondere dann, wenn Lichtkuppeln und/oder RWA repariert und hierdurch verändert werden, können sich erhebliche Problemstellungen ergeben. Bei Veränderung dieser Produkte verlieren diese im Normalfall ihre bauaufsichtliche Zulassung. Sollte es sich bei der Installation der Lichtkuppel/RWA um eine behördliche Vorgabe handeln, würde eine Veränderung der Produkte faktisch einen Verstoß gegen behördliche Vorschriften bedeuten. Insofern sollte stets darauf geachtet werden, dass ein anerkanntes Fachunternehmen mit der Reparatur beauftragt wird. Bei komplettem Austausch der Systeme ergeben sich üblicherweise weniger Problemstellungen, da Neuinstallationen
Generell muss man sagen, dass sich die Entwicklungen noch im Anfangsstadium befinden. Es gibt daher momentan auch noch keine Normen und/oder Bauartzulassungen. Dennoch bieten diverse Systeme bereits einen guten Schutz und stellen eine wirksame Möglichkeit zur Schadenminimierung dar. Als Systeme kommen derzeit insbesondere Schutzfolien, Sicherheitsgläser oder auch Schutzbleche zur Anwendung. Fazit Hagelschäden im sechsstelligen Bereich sind keine Seltenheit mehr. Aufgrund der stetigen Zunahme der Hagelereignisse sollte ein risikoadäquater Schutz in Abhängigkeit der Gestaltung der Außenhaut mit eingeplant werden. Insbesondere im Zuge von Neubauten oder umfangreichen Sanierungsarbeiten sollte daher rechtzeitig auch das Thema Hagelschutz mit einbezogen werden.
Ihr Ansprechpartner: Joachim Roth Tel. +49 7121 923-273 roth@rvm.de
RAUCHMELDER SIND LEBENSRETTER
Rauchmelder retten Leben! So alt dieser Spruch auch ist – so aktuell ist er nach wie vor. Die jüngste Serie von Bränden in der Region Neckar-Alb hat schonungslos aufgezeigt, dass kein Haushalt vor einem Brand gefeit ist und neben erheblichen Sachschäden leider auch immer wieder Personenschäden zu beklagen sind. So starben jüngst bei einem Großbrand in Metzingen zwei Menschen an einer Rauchvergiftung. Bei einem weiteren Brand wurde die Wohnung eines RVM-Mitarbeiters so sehr beschädigt, dass die Bewohnbarkeit erst in einigen Monaten wieder hergestellt sein wird.
Was sagt die Statistik? Jedes Jahr sterben in Deutschland rund 500 Menschen an den Folgen eines Brandes. Die meisten Brandopfer verunglücken hierbei nachts, und zwar an den Folgen einer Rauchvergiftung. Worin bestehen die Hauptgefahren bei Brandausbruch in der Nacht? Während Brände tagsüber meistens schnell entdeckt werden können, schläft in der Nacht auch der Geruchssinn und die gefährlichen Brandgase werden nicht bemerkt. Bereits drei Atemzüge hochgiftigen Brandrauchs können zur Bewusstlosigkeit und dem Erstickungstod führen. Was sind die häufigsten Brandgefahren? Eine falsche Annahme ist, dass vornehmlich fahrlässiges Handeln zu Bränden in Wohnungen führt. Die meisten Brandschäden sind jedoch auf Defekte an elektrischen Geräten zurückzuführen. Warum sind Rauchmelder Lebensretter? Der extrem laute Alarm des Rauchmelders warnt rechtzeitig vor der Brandgefahr und verschafft so den erforderlichen Vorsprung, um sich selbst und weitere gefährdete Personen rechtzeitig in Sicherheit zu bringen.
Rauchmeldern zu verabschieden. Die bestehenden Regelungen sehen zumeist vor, dass insbesondere Schlaf- und Kinderzimmer sowie Flure, die als Rettungsweg dienen, mit Rauchmeldern überwacht werden müssen. Die Regelungen gelten für Neu- und Umbauten – teilweise bestehen aber auch für bereits vorhandene Wohnungen Nachrüstpflichten mit definierten Fristsetzungen. Worauf sollte bei der Auswahl der Rauchmelder geachtet werden? Wichtig ist, dass ausschließlich Rauchmelder mit CE-Kennzeichnung und der Angabe „EN 14604“ verwendet werden. Darüber hinaus ist eine Kennzeichnung nach VDS oder KRIWAN ein Anzeichen dafür, dass die Geräte einer stetigen Kontrolle durch unabhängige Prüfinstitute unterliegen. Fazit Rauchmelder sollten innerhalb von Wohngebäuden zwingend in sämtlichen Schlafund Kinderzimmern sowie Fluren installiert werden. Alljährlich können durch diese geringen Investitionskosten viele Menschenleben gerettet werden.
Wie ist der aktuelle Stand im Hinblick auf die Gesetzgebung in Deutschland? Verschiedene Bundesländer haben seit einigen Jahren damit begonnen, gesetzliche Regelungen zur Installation von
Ihr Ansprechpartner: Joachim Roth Tel. +49 7121 923-273 roth@rvm.de
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RÜCKRUF UNERWÜNSCHT!
Fast täglich wird in den Medien darüber berichtet: Ein Elektroartikel-, Spielzeug- oder Automobilhersteller startet eine groß angelegte Rückrufaktion, ein Lebensmittelkonzern räumt ein Produkt wieder aus den Regalen. Aber nicht nur in diesen Branchen ist die Pflicht zum Rückruf von Produkten zur Vermeidung drohender Personen- oder Sachschäden mit hohen Kosten verbunden. Weitere Folgen sind oft auch Imageeinbußen und der Verlust des Verbrauchervertrauens, die sich negativ in den Umsatzzahlen niederschlagen.
Höheres Risiko eines Rückrufes Die Gründe für die steigende Zahl von Rückrufen liegen unter anderem in den Auswirkungen der zunehmenden Globalisierung auf deutsche Unternehmen sowie in komplexeren Anforderungen an die Produkte und in kürzeren Innovationszyklen. Zudem nimmt das auf einer EU-Richtlinie basierende und am 01.12.2011 in Kraft getretene neue Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) Zulieferer, Hersteller und Händler noch stärker in die Pflicht. Bisher konnte die Behörde bei einem begründeten Verdacht, dass ein Produkt nicht den gesetzlichen Anforderungen entspricht, aus einem Katalog die Maßnahme auswählen, die sie am geeignetsten hielt. Nunmehr ist sie zur Anordnung eines Rückrufs verpflichtet, sofern das Produkt ein „ernstes Risiko“ darstellt. Bis auf wenige Ausnahmen gilt das Gesetz für alle Produkte, die im Rahmen einer Geschäftstätigkeit auf dem Markt bereitgestellt, ausgestellt oder erstmals verwendet werden. Für vom ProdSG nicht erfasste
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Produkte gelten ähnliche gesetzliche Bestimmungen, wie das Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB), das den Rückruf von Lebensmitteln regelt.
Versicherungsschutz für: Kosten bei Benachrichtigung und Pro-
duktwarnung Vorsortierung, Transport und Überprü-
fung der Erzeugnisse Austauschmaßnahmen
Insbesondere unter Berücksichtigung des Verbraucherschutzgedankens ist davon auszugehen, dass die Änderung des ProdSG in der Zukunft vermehrt zu Rückrufen führen wird. Kein Versicherungsschutz im Rahmen der Betriebs- und Produkte-Haftpflichtversicherung Kosten, die im Zusammenhang mit einer Rückrufaktion entstehen, sind üblicherweise durch eine Betriebs- und ProdukteHaftpflichtversicherung nicht gedeckt. Hierfür ist der Abschluss einer Rückrufkostenversicherung erforderlich.
Reparatur-, Ersatz- oder Nachrüst-
maßnahmen Beseitigung und Vernichtung Ablauf- und Erfolgskontrolle
Sinnvolle Ergänzung: Bilanzschutz- und Produktschutzversicherung Nicht immer können die bei einem Rückruf anfallenden Kosten über eine herkömmliche Rückrufkostenversicherung abgedeckt werden. Empfehlenswert ist daher eine Erweiterung des Versicherungsschutzes um zusätzliche Kostenpositionen wie Honorarkosten für Krisenberatung Entgangene Verkaufserlöse
Die Vorteile einer Rückrufkostenversicherung auf einen Blick
Entgangenen Gewinn
Versicherungsschutz bei Eigen- und
Kosten für Werbemaßnahmen/ Rehabili-
Anschaffungs- und Herstellungskosten
Fremdrückruf
tationskosten
Insbesondere die Nahrungs- und Genussmittelindustrie ist zusehends dem Risiko mutwilliger Produktmanipulationen, oft verbunden mit Erpressungsgeldforderungen, ausgesetzt. Hier kann optional auch noch der Ersatz von Erpressungsgeld in den Versicherungsschutz eingeschlossen werden. Rückrufplan und Rückrufmanagement Das Produktsicherheitsgesetz verpflichtet den Hersteller, seinen Bevollmächtigten oder den Einführer/Importeur des Produktes zur Einrichtung eines Rückrufmanagements. Hierzu gehört insbesondere auch die Aufstellung eines Rückrufplans, also der schriftlich festgehaltene Ablauf einer Rückrufaktion. Hierin regelt das Unternehmen detailliert Zuständigkeiten und Schritte, die im Falle eines Rückrufes vorgesehen sind. Die Vorlage eines Rückrufplans wird regelmäßig von Versicherern zur Voraussetzung für eine Deckung der Rückrufkosten gemacht. Die Erstellung eines Rückrufplans bietet für das Unternehmen folgenden Nutzen: Ausführliche Ermittlung und Bewertung
des Rückrufrisikos Vermeidung von möglichen Schadener-
Der Rückrufplan sollte mindestens folgende Elemente enthalten: Definition
des Rückrufes und eine entsprechend abgestufte Vorgehensweise je nach Grad der Gefährdung („angemessene Maßnahmen“) Kriterien für den Beginn und das Ende einer Rückrufaktion Klarstellung des Anwendungsbereiches (Welche Produkte? Welche Unternehmenseinheiten? Welche Regionen?) Festlegung von Verantwortlichkeiten (zum Beispiel über Entscheidung zum Rückruf, Durchführung der Maßnahmen) Regelung von Sofortmaßnahmen (z. B. Sperrung des Lagerbestandes, Stopp der Produktion) Prozessdarstellung von der Bewertung der eingehenden Reklamation bis zur Auswertung des Rückruferfolges Überprüfung, Aktualisierung und Anpassung des Rückrufplanes
managements sollte auch für dieses Risiko hinreichend Vorsorge getroffen werden. Herkömmliche Betriebs- und ProdukteHaftpflichtversicherungen bieten für solche Fälle in der Regel keinen ausreichenden Versicherungsschutz. Dem kann durch den Abschluss einer Rückrufkostenversicherung gegebenenfalls kombiniert mit einer Bilanzschutz- und Produktschutzkomponente Abhilfe geschaffen werden. Darüber hinaus ist die Einrichtung eines geeigneten und funktionierenden Rückrufmanagements sowie die Aufstellung eines Rückrufplans unabdingbar. Bitte sprechen Sie uns an, wenn Sie Fragen haben oder einen konkreten Bedarf in Ihrem Unternehmen sehen. Wir beraten und informieren Sie gerne.
Als weitere Inhalte werden empfohlen: Adressen- und Telefonlisten Vorlagen und Checklisten für externe
Informationen (z. B. Briefvorlagen, Pressetexte, Mustertexte) Festlegungen zur Information der eigenen Mitarbeiter Checklisten und Formblätter zur Erfassung der Kosten, Dokumentation des Ablaufes und der Entscheidungen etc.
satzansprüchen Vorbereitung auf eine mögliche Krisen-
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situation und dadurch Vermeidung der Ausweitung des Schadens (z. B. durch Imageverlust) Reduktion der Kosten für eine Rückrufaktion
Das Risiko für ein Unternehmen, mit Ansprüchen aus einem Rückruf konfrontiert zu werden, ist heute größer denn je. Im Sinne eines umfassenden Risiko-
Ihr Ansprechpartner: Alexander Danyi Tel. +49 7121 923-237 danyi@rvm.de
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SICHERHEIT IM LUFTFRACHTBEREICH – ÄNDERUNG »BEKANNTER VERSENDER«
Luftfrachtsendungen werden seit dem 11. September 2001 in besonderer Weise gegen unbefugte Zugriffe durch Dritte geschützt. Seit dem 29. April 2010 sind neue Vorschriften zur sogenannten »sicheren Lieferkette« der EU-Luftsicherheitsverordnung VO (EG) Nr. 300/2008 und der neu gefassten Durchführungsbestimmungen anwendbar. Diese Verordnung löst die alten Regelungen ab, welche in Deutschland seit dem Jahr 2006 den »reglementierten Beauftragten« (RegB) und damit völlig neue Regelungen für die Luftfracht ins Leben rief. Umfangreiche Veränderungen werden auf die Luftfracht versendende Industrie zukommen, die vor allem die »bekannten Versender« (BV) betreffen.
»Bekannter Versender « Der »bekannte Versender« ist derjenige, der als Erster identifizierbare Fracht in den Sendungslauf gibt, das heißt, Fracht auf eigene Rechnung versendet. Ausschließlich die Fracht eines sogenannten »bekannten Versenders«, kann durch einen »reglementierten Beauftragten« als sichere Luftfracht auf Passagierflugzeugen befördert werden, da eine sichere Lieferkette sonst nicht gewährleistet werden kann.
sendungen werden zur Zeit in Deutschland aufgrund dieses Verfahrens ohne weitere Sicherheitskontrollen, wie zum Beispiel durch Röntgen, in ein Luftfahrzeug verladen. Was hat sich seit April 2010 geändert?
»Reglementierte Beauftragte« sind Unternehmen wie Agenturen, Speditions- und Logistikunternehmen oder sonstige Verkehrsunternehmen, die in geschäftlicher Beziehung mit einem Luftfahrtunternehmen stehen und Sicherheitskontrollen durchführen, die von der zuständigen Behörde in Bezug auf Fracht, Kurier- und Expresssendungen oder Post anerkannt oder vorgeschrieben sind. Der »reglementierte Beauftragte« handelt sichere und unsichere Luftfracht.
Seit dem 29. April 2010 wird nur noch derjenige als »bekannter Versender« anerkannt, der eine behördliche Zulassung vorweisen kann und damit in der EUweiten Datenbank als solcher registriert ist. Nicht registrierte Versender müssen ihre Luftfracht einer kostenpflichtigen Sicherheitskontrollmaßnahme unterziehen, bevor sie ins Luftfahrzeug verladen wird. Das, was bisher nur auf einem Formular bestätigt wurde (beispielsweise die Luftfracht wurde in sicheren Räumlichkeiten ohne Zutritt Unbefugter hergestellt und manipulationssicher verpackt) wird nun vor Zulassung von der Behörde bei einem Audit überprüft. »Bekannter Versender« kann nur die Betriebsstätte werden, in der die Fracht ihren Ursprung hat.
Wie wurde die Zulassung zum »bekannten Versender « bisher gehandhabt?
Gibt es eine Übergangfrist und für wen gilt diese Übergangsfrist?
Von der Bundesbehörde Luftfahrt-Bundesamt (LBA) zugelassene »reglementierte Beauftragte« konnten ihrer Verladerschaft kosten- und zeitaufwändige Sicherheitskontrollen durch die Anerkennung mittels einer zu unterzeichnenden Sicherheitserklärung als »bekannte Versender« ersparen. 95 % der Luftfracht-
Die von den »reglementierten Beauftragten« bis zum 28. April 2010 gelisteten, »bekannten Versender« haben eine Übergangsfrist von bis zu drei Jahren nach Inkrafttreten der neuen Verordnung. Faktisch bedeutet dies, dass deren Luftfrachtsendungen weiterhin, bis spätestens März 2013, als sichere Sendungen von Sicher-
»Reglementierter Beauftragter «
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heitskontrollmaßnahmen ausgenommen werden. Die »bekannten Versender« müssen von einem »reglementierten Beauftragten« zum Stichtag 28. April 2010 anerkannt worden sein. Als Nachweis gilt die aktuell gültige Sicherheitserklärung. Der für die Anerkennung beziehungsweise Benennung verantwortliche »reglementierte Beauftragte« muss selbst Gegenstand einer Vor-Ort-Kontrolle gemäß der Verordnung der EU gewesen sein. Wie werden in Zukunft Unterauftragnehmer behandelt? Sicherheitserklärungen von Unterauftragnehmern von »reglementierten Beauftragten« oder »bekannten Versendern« wurden zum 29. April 2010 ungültig. Die neue EU–Verordnung schließt den Einsatz von Unterauftragnehmern für »reglementierte Beauftragte« und »bekannte Versender« für zum Beispiel Lagerhaltung oder Verpackung aus, wenn sie nicht am Betriebsstandort ihres Auftraggebers tätig sind. Unterauftragnehmer können nur dann weiterhin als »sicher« eingesetzt werden, wenn sie im Verfahren der Sicherheitsprogramme der »reglementierten Beauftragten« und »bekannten Versender« Berücksichtigung finden. Unternehmen, die nicht am Betriebsstandort des Auftraggebers tätig werden, sollten eine Zulassung als »reglementierter Beauftragter« oder als »bekannter Versender« (sofern die Fracht dort als Luftfracht gekennzeichnet und identifiziert wird) anstreben. Andernfalls ist
Luftfracht seit dem 29. April 2010 an diesen Betriebsstätten als »unsichere Luftfracht« zu qualifizieren und muss zwingend einer Kontrollmaßnahme unterzogen werden.
spruch. Die Auswirkungen fehlender Zulassungen sind absehbar: höhere Transport- und Sicherheitskontrollkosten sowie erheblich längere Abfertigungszeiten für die Luftfrachtsendungen.
Was gilt für Transportunternehmen?
Besteht für Ihr Unternehmen Handlungsbedarf?
Transportunternehmen benötigen auch in Zukunft keine behördliche Zulassung. Sie können durch Unterzeichnung der Transporteurserklärung (VO (EG) Nr. 185/ 2010) tätig werden. Mit der Transporteurserklärung bestätigt der Frachtführer, dass die vorgegebenen Sicherheitskontrollen und Sicherheitsverfahren sämtlich eingehalten werden. Zu beachten ist, dass der Frachtführer erklärt, dass er für die Einhaltung der Vorgaben der Transporteurserklärung die volle Verantwortung übernimmt. Bei einer transportbedingten Zwischenlagerung ist eine kurzfristige Lagerung bis 24 Stunden möglich.
Nähere Informationen finden Sie auch unter www.lba.de. Zum Thema »Haftung « erhalten Sie weitere Informationen in unserer nächsten Ausgabe RVM-AKTUELL oder vorab bei Ihrem Kundenbetreuer.
Aktueller Stand zur behördlichen Zulassung als »bekannter Versender« zum 25. März 2013 Trotz einer groß angelegten Informationskampagne des Luftfahrt-Bundesamtes über die zum 25. März 2013 erforderliche behördliche Zulassung als »bekannter Versender« ist die Resonanz sehr gering. Von den ca. 55.000 betroffenen Unternehmen konnten bis Ende 2011 nur 44 (!) die gesetzlich geforderte, behördliche Zulassung durch das Luftfahrt-Bundesamt erhalten. Die Zulassungsverfahren nehmen bis zu einem Jahr an Zeit in An-
Ihr Ansprechpartner: Sven-Stephen Petersmarck Tel. +49 7121 923-220 petersmarck@rvm.de
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KRAFTFAHRZEUGVERSICHERUNG – GROBE FAHRLÄSSIGKEIT
Das Prinzip „alles oder nichts“ war gestern, heute gilt die Quotenregelung. Grobe Fahrlässigkeit ist im Versicherungsfall kein Grund mehr, dass eine Versicherung ihre Leistung einfach komplett streichen darf. Der Versicherer kann lediglich die Leistung kürzen. Der Gesetzgeber hat offengelassen, wie stark die Leistung bei welcher Form von grober Fahrlässigkeit gemindert werden darf. Eine Rahmenvorgabe existiert nicht.
Für die KFZ-Kaskoversicherung liegen inzwischen erste Urteile vor, bei denen es um Trunkenheit am Steuer und um Rotlichtverstöße ging. So hat das Landgericht Bonn die Leistungskürzung eines Versicherers in Höhe von 75 % bei einem durch eine Trunkenheitsfahrt verursachten Vollkaskoschaden für rechtens erklärt (Az. 10 O 115/09). Der stark alkoholisierte Fahrzeugbesitzer hatte zwar wegen seines Rauschs das Steuer einem Begleiter überlassen, doch der hatte ebenfalls zu viel getrunken und verursachte einen Unfall. Anders sieht es aus, wenn der Fahrer 1,1 Promille Alkohol im Blut hat und dann einen Unfall verursacht. In einem solchen Fall kann der Versicherer die Leistung um 100 % kürzen, sagte zumindest das Amtsgericht Bühl (Az. 7 C 88/09). Im zweiten bisher vorliegenden Urteil eines Landgerichts ging es um einen Unfall infolge eines Rotlichtverstoßes. Das Landgericht Münster gab einer Versicherung recht, die ihre Leistungspflicht um 50 % reduziert hatte (Az. 15 O 141/09). Die Versicherte hatte dagegen argumentiert, sie habe die rote Ampel wegen der tief stehenden Sonne übersehen. Die Richter befanden jedoch, es sei unerheblich, ob der Unfallverursacher aus Unachtsamkeit in die Kreuzung eingefahren sei oder weil er von der Sonne geblendet war. Das Missachten einer roten Ampel sei grundsätzlich ein besonders gravierender Pflichtverstoß und damit immer eine grobe Fahrlässigkeit. Zu den aktuell aufgeführten Fällen gehört unter anderem Trunkenheit am Steuer: Wer einen Unfall wegen Trunkenheit am Steuer verursacht, muss bei einem
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Blutalkoholgehalt ab 0,5 Promille mit einer Leistungskürzung von 50 % rechnen. Bei einer Blutalkoholkonzentration von 1,1 Promille und höher darf der Versicherer die Leistung sogar komplett kürzen. Bei drogenbedingter Fahruntüchtigkeit sollte sich der Rahmen für die Kürzung je nach Einzelfall zwischen 50 und 100 % bewegen. Nächster Punkt: Wer mit abgefahrenen Reifen unterwegs ist, muss im Schadensfall mit einer Kürzung von 25 % der vereinbarten Leistung rechnen. Das Gleiche gilt bei Missachtung eines Stoppschilds oder eines festen grünen Abbiegepfeils. Steckt der Autoschlüssel im Zündschloss und das Auto wird gestohlen, kann die Versicherungsleistung um 75 % gekürzt werden. Wer ansonsten nicht sorgsam mit seinem Autoschlüssel umgeht und diesen zum Beispiel in der Kneipe auf den Tresen legt, dem droht bei Autoklau eine Reduzierung der Versicherungsleistung um 25 %. Wer auf Nummer sicher gehen und eine Leistungskürzung vermeiden will, sollte bei der Wahl seiner KFZ-Versicherung nicht nur auf den Preis, sondern auch auf die Leistung achten. Grobe Fahrlässigkeit lässt sich zu weiten Teilen einschließen. Sollten Sie diesen Deckungsbaustein nicht versichert haben, so erarbeiten wir Ihnen gerne einen Vorschlag.
Ihr Ansprechpartner: Karol Wudkowski Tel. +49 7121 923-131 wudkowski@rvm.de
30 % DER FORDERUNGEN GEGENÜBER GESCHÄFTSKUNDEN SIND ÜBERFÄLLIG
Eine aktuelle Studie über das Zahlungsverhalten von Unternehmen belegt: Firmen in Westeuropa kämpfen weiter mit verspäteten Zahlungen, Forderungsausfällen und einem erhöhten Risiko bei Lieferantenkrediten. Am angespanntesten ist die Lage in Griechenland, wo Rechnungen durchschnittlich 90 Tage zu spät beglichen werden. Im Vergleich zum westeuropäischen Durchschnitt sind mehr als doppelt so viele Forderungen uneinbringlich.
Drei von vier Unternehmen erwarten auch in den nächsten sechs Monaten eine Verschlechterung der Zahlungsmoral. Die aktuellen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen in Westeuropa sind bedenklich. Die Unsicherheit über die Zukunft Griechenlands in der Eurozone und die allgemein schwachen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen in Europa deuten auf eine Phase steigender Insolvenzzahlen und Forderungsausfälle hin. Angesichts dieser Entwicklungen gehören ein effizientes Inkasso- und Debitorenmanagement nach wie vor zum SurvivalPackage für ein Unternehmen. Die gesamtwirtschaftlichen Rahmenbedingungen können die Firmen nicht beeinflussen, wohl aber ihr betriebswirtschaftliches Verhalten. Zum Schutz vor Forderungsausfällen bietet der Markt heute ein breites Spektrum an Absicherungslösungen. Neben Rahmenverträgen und Ausschnittdeckungen im Bereich der Konsumgüterwirtschaft sind auch Einzeldeckungen für Investitionsgüter darstellbar. Insbesondere im Maschinen- und Anlagenbau bedeuten Kreditlaufzeiten von mehreren Jahren ein sehr hohes Risiko. Die wirtschaftliche Entwicklung vieler Unternehmen wird in der Zukunft außerdem sehr stark durch die Staatsverschuldung in einigen Ländern der Eurozone geprägt. Prüfen Sie mit RVM die aktuellen Möglichkeiten. Bei Interesse an der erwähnten Studie zum Zahlungsverhalten von Unternehmen senden Sie uns bitte eine E-Mail an debitoren@rvm.de.
Wenn Sie an die kommenden sechs Monate denken: Wie wird sich das Risiko von Zahlungsverzögerungen und dem Totalausfall von offenen Forderungen entwickeln? in Prozent
Westeuropa
5,8
Niederlande
3,4
Türkei
1,3
Dänemark
1,2
Deutschland
2,1
Irland
7,5
Spanien
12,6
Belgien
5,2
Großbritannien
6,3
Schweden
1,1
Österreich
1,1
24,6
64,3
7,0 2,9
Schweiz
2,4
24,6
61,7
7,8 3,6
Italien
7,3
Frankreich
7,3
Griechenland
19,5
53,7
27,3
10,2 3,1
60,9
24,1
10,9 0,6
75,2
14,4
8,5 0,7
66,9
21,3
8,9 1,8
66,8
21,6
7,4 2,1 42,5
38,2
9,7 2,2 29,5
49,7 51,2
19,8
6,0 2,2 21,5
56,1
26,5
8,5 2,6
70,9
14,0
11,2
41,2
34,5
11,9
46,1
27,0 37,9
2,3
25,3
2,8
5,1
14,0
5,6
9,5
7,9
Basis: Befragte Unternehmen Quelle: Atradius Zahlungsmoralbarometer, Frühjahr 2012
Signifikant steigen Steigen Bleiben unverändert Sinken Signifikant sinken
Ihr Ansprechpartner: Björn Krasovc, Tel. +49 7121 923-255 krasovc@rvm.de
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DIE ZEITWERTKONTEN-INITIATIVE DER BUNDESREGIERUNG
Mit dem demographischen Wandel ist ein längeres Arbeitsleben möglich und nötig. Dies stellt neue Anforderungen an die Gestaltung der Arbeitswelt und die Lage der Arbeitszeit über den Lebenslauf hinweg. Wertguthaben - vielfach als Langzeitkonten bezeichnet – sind ein Instrument, das den Beschäftigten im gesamten Lebenslauf Flexibilität und Freiraum bei ihrer Arbeitsorganisation auch über einen längeren Zeitraum geben kann. Für Unternehmen sind derartige Modelle an die Mitarbeiter in Zeiten knapper Fachkräfteangebots ein deutlicher Vorteil im Wettbewerb und steigern überdies die interne Flexibilität der Betriebe.
Am 14. März 2012 hat das Bundeskabinett den Bericht der Bundesregierung über die Auswirkungen des so genannten »Flexi-II-Gesetzes« beschlossen und nutzt damit die Gelegenheit, die weitere Verbreitung von Wertkonten anzustoßen. Das ist für Beschäftigte und Unternehmen gleichermaßen ein deutliches Signal in Richtung Kontinuität. Es wird damit deutlich gemacht, dass sowohl die Förderung privater Vorsorge als auch flexible Arbeitszeitmodelle vom Gesetzgeber als wichtige Zukunftsaufgaben verstanden werden. Die Bundesministerin für Arbeit und Soziales (BMAS), Frau Ursula von der Leyen, wird in dem Bericht der Bundesregierung wie folgt zitiert: »Wenn wir wollen, dass die Menschen länger arbeiten, dann müssen wir ihnen Flexibilität und Freiraum geben. Bei den Langzeitkonten ist noch Luft nach oben. In Zeiten in denen sich Arbeit verdichtet und Fachkräfte knapp werden, bieten Langzeitkonten beiden Seiten Vorteile«. In der vom BMAS in 2010 durchgeführten Untersuchung von etwa 40.000 Betrieben in Deutschland wurde festgestellt, dass im Durchschnitt erst zwei Prozent der Unternehmen für ihre Mitarbeiter »echte«
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Wertguthaben führen. Allerdings liegt der Anteil bei Betrieben mit über 500 Mitarbeitern bei 13 Prozent und Betrieben des öffentlichen Dienstes bei etwa sieben Prozent. Damit wird deutlich, dass die mittelständische Privatwirtschaft Nachholbedarf hat. Gerade weil Beschäftigte heute mehr denn je die Flexibilität ihrer Arbeitszeit und das Engagement der Unternehmen zu diesen Modellen schätzen, wird es zum »War for Talents« kommen. Ein weiteres Indiz für die mangelnde Umsetzung liegt laut der Studie daran, dass das Flexi-II-Gesetz aus 2009 noch kaum bekannt ist. Wertkonten werden häufig mit hoher Bürokratie verbunden. Die Bundesregierung wird deshalb auch Vorschläge zur Reduktion von Bürokratie prüfen. In verschiedenen Ausgaben von RVMAKTUELL hatten wir auf die Möglichkeiten der Verwendung von Zeitwertkonten und deren Vorteile aufmerksam gemacht. Bereits seit vielen Jahren bieten wir hierzu unsere Dienstleistung an und haben Praxiserfahrung mit den verschiedenen Anbietern von Wertkontensystemen. Für einen planbaren Lebenszyklus lassen sich
betriebliche Altersversorgung und flexible Zeitwertkonten ideal kombinieren. Und sollte aus dem Lebensplan eine unvorhergesehene Situation eintreten, so sind die Modelle wegen ihrer Flexibilität bestens dafür geeignet. Dabei geht es nicht nur um die individuellen Lebensphasen der Mitarbeiter, die flexible Modelle schätzen. Gerade Unternehmen können mit Wertkonten auf die Veränderungen des Marktes und ihres Unternehmens bestens reagieren und beispielsweise Dotierungen in die Wertkonten danach ausrichten. Neben der Pufferfunktion kann ein Wertkonto auch beim gleitenden Übergang in die Rente mit 67 eingesetzt werden und damit die Altersteilzeit ersetzen. RVM begleitet Sie gerne auf diesem Wege und steht Ihnen mit bewährter Beratungsleistung zur Seite. Wir freuen uns auf das Gespräch mit Ihnen.
Ihr Ansprechpartner: Josef Maier Tel. +49 7121 923-156 maier@rvm.de.
AKTUELLES ZUM THEMA BERUFSUNFÄHIGKEIT Inzwischen ist vielen folgender Umstand bekannt: Für alle, die nach dem 01.01.1961 geboren sind, besteht kein staatlicher Berufsunfähigkeitsschutz mehr. Vom Gesetzgeber gibt es aus der gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) lediglich eine unzureichende Erwerbsminderungsrente.
Die Höhe der Erwerbsminderungsrente richtet sich nach dem verbleibenden Restleistungsvermögen, also der Anzahl an Stunden, die noch gearbeitet werden können. Maßstab für das Restleistungsvermögen ist nicht der ausgeübte Beruf, sondern jede nur denkbare Tätigkeit – ohne Rücksicht auf Status, Qualifikation und Zumutbarkeit. Anspruch auf die volle Erwerbsminderungsrente hat nur, wer nicht mehr in der Lage ist, drei Stunden täglich zu arbeiten. Die halbe Erwerbsminderungsrente bekommt, wer noch zwischen drei und sechs Stunden täglich arbeiten kann. Keine Rente erhält, wer noch mindestens sechs Stunden täglich arbeiten kann. Die volle Erwerbsminderungsrente beträgt ungefähr ein Drittel des letzten Bruttogehalts. Berufseinsteiger, die noch keine fünf Jahre lang Beiträge eingezahlt haben oder Personen, die nicht Mitglied in der GRV sind haben darauf keinen Anspruch. Zahlungen der GRV auf Sozialhilfeniveau Soweit die Theorie. Welche Renten zahlt die GRV bei Erwerbsminderung tatsächlich aus? In 2011 wurden für Erwerbsminderungsrenten-Neuzugänge durchschnittlich 596 EUR bezahlt. Trotz dieser Fakten sorgen die Bundesbürger privat nur unzureichend vor. Die privat versicherte Berufsunfähigkeitsrente beträgt durchschnittlich gerade einmal 700 EUR. Diese beiden Zahlen veranschaulichen, dass die Absicherung in den meisten Fällen viel zu gering gewählt ist. Gerne wird vergessen, dass im Ernstfall neben der Deckung der Lebenskosten eine zusätzliche Altersversorgung aufgebaut
werden muss. Die Erwerbsminderungsrente aus der GRV endet spätestens mit dem Erreichen des regulären Renteneintrittsalters. Haben Sie Bedarf? Um unsere Kunden für ihren Bedarf zu sensibilisieren haben wir mit Unterstützung der Dialog Lebensversicherung einen BU-Bedarfsrechner kreiert. Zu erreichen ist er unter folgender Adresse: www.rvm.de/BURechner Mit diesem Werkzeug kann die Versorgungslücke im Falle von Berufsunfähigkeit schnell und einfach ausgerechnet und der erforderliche Kapitalbedarf bestimmt werden. Der Bedarfsrechner ersetzt keine fundierte Beratung, ist aber als erste Orientierung geeignet. Wir informieren und beraten Sie gerne.
Benötigen Schüler eine BerufsunfähigkeitsVersicherung? Wir meinen ja und nennen Ihnen nachfolgend gute Gründe für eine frühzeitige Absicherung:
keine Beitragserhöhung bei Berufswechsel!
Heute wird jeder dritte Antrag nicht zu normalen Bedingungen angenommen. Das bedeutet eine Ablehnung, einen Prämienaufschlag oder einen Leistungsausschluss. In jungen Jahren wird die Hürde Gesundheitsprüfung deutlich einfacher gemeistert. Eine Startfunktion entlastet in jungen Jahren und macht den Berufsunfähigkeitsschutz auf lange Sicht bezahlbar.
WUSSTEN SIE SCHON? Ab 2013 wird in Deutschland ein weiterer Bestandteil EU-Recht umgesetzt. Es werden im Personenversicherungsbereich flächendeckend geschlechterunabhängige Tarife eingeführt, sogenannte Unisex-Tarife. Die Konsequenz daraus: Für Männer werden Berufsunfähig-
keitsrenten um bis zu 20% teurer! Wer in 2012 handelt, spart sich Bei-
träge für die gesamte Laufzeit!
Auch Schüler können berufsunfähig bzw. schulunfähig werden. Ansprüche auf eine Erwerbsminderungsrente aus der GRV haben sie nicht. Schüler einer gymnasialen Oberstufe werden in eine günstige Berufsgruppe eingestuft. Schüler aller Schularten bleiben auch später immer in der Risikoklasse, in die sie bei Vertragsbeginn eingestuft wurden. Das heißt:
Ihr Ansprechpartner: Johannes Schairer Tel. +49 7121 923-185 schairer@rvm.de
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ANLAGEEMPFEHLUNG WASSERKRAFT – ENERGIE FÜR EUROPA
Seit Jahrtausenden treibt sie Menschen an und ist seit einem Jahrhundert fest in der Stromerzeugung etabliert: Die Wasserkraft! Ein hoher Wirkungsgrad, Energieerzeugung ohne Treibhausgas- und Schadstoffemissionen sowie eine lange Betriebsdauer ermöglichen nachhaltiges Wirtschaften in der aktuellen Marktlage wie auch in der Zukunft.
Wasserkraft hat hierbei eine besondere Stellung unter den erneuerbaren Energien: Sie ist nicht abhängig vom Wetter oder der Tageszeit, sondern steht rund um die Uhr zur Verfügung. Wasserkraft ist daher grundlastfähig, kann also den grundsätzlichen Energiebedarf decken. Der Rohstoff Wasser ist kostenlos, bildet einen in sich geschlossenen Kreislauf und erneuert sich fortlaufend selbst. In Folge von Sonneneinstrahlung verdunstet das Wasser permanent und steigt als Dampf in die Atmosphäre auf. Dort kühlt sich das Wasser ab, kondensiert und bildet Wolken, Nebel oder Tau und gelangt dann erneut in Form von Regen, Hagel oder Schnee zurück auf die Kontinente, Meere und Ozeane. Ein anderer Teil versickert im Erdboden und gelangt über die pflanzliche Verdunstung zurück in die Atmosphäre. Der Rest füllt die unterirdischen Grundwasservorräte und tritt in Form von Quellen oberirdisch hervor oder wird unterirdisch direkt den Fließ- und Stadtgewässern zugeführt. Eine große Niederschlagsmenge fließt oberirdisch ab, füllt Bäche, Flüsse und Ströme und kehrt über die Strömung in die Meere und Ozeane zurück, wodurch sich der Kreislauf wieder schließt. Damit verfügt Wasserkraft über wahrhaft erneuerbares Potenzial. Gleichzeitig zeichnet sie sich noch durch eine einmalig hohe Effizienz aus, die sich im Wirkungsgrad entsprechender Kraftwerke widerspiegelt. Dieser beträgt bis zu 95 %. Das bedeutet, dass 95 % der erzeugten Energie tatsächlich als Strom in die 16
die Netze fließt. Zum Vergleich: Bei Erdgaskraftwerken beläuft sich der Wirkungsgrad beispielsweise nur auf bis zu 58 %. Der Markt für Wasserkraft ist begrenzt Wasserkraft ist insbesondere von Gefälle, Strömungsgeschwindigkeit und der Wasserdurchlaufmenge abhängig. Genutzt werden kann Wasserkraft nur bei geeigneter geographischer Lage, die rentablen Standorte in Westeuropa sind nahezu alle bereits erschlossen. Aufgrund der hohen Niederschläge und dem starken topografischen Gefälle sind zum Beispiel die Alpenregion und Norwegen begünstigte Länder. In Norwegen stammt insgesamt 99 % der gesamten Energie aus klimafreundlicher Wasserkraft. Das skandinavische Land ist somit eines der wenigen Länder Europas, das für seine Energieerzeugung weder Atom- noch Kohlekraftwerke benötigt.
Investition in feststehendes Portfolio
Upside-Potenzial: Im Fall der Veräuß-
aus Bestandskraftwerken mit ausgewiesenem Track Record, ohne Projektierungs- und Blindpool-Risiko, zum attraktiven Kaufpreisfaktor des ca. 9,56fachen.
erung der produzierten Energie auf dem freien Strommarkt zu Strommarktpreisen, welche seit Einführung der Einspeisevergütung in 2005 in der Regel über diesen lagen, ist eine Mehrrendite möglich.
Planungssicherheit: Die Anlagen erhal-
ten die staatlich festgelegte Einspeisevergütung der Türkei in Höhe von 73 US-Dollar pro MWh beziehungsweise rund 56,03 EUR pro MWh (Wechselkursannahme: 1,3028 EUR/US/Tagesmittelkurs vom 16.04.2012). Der Anschluss an das europäische Verbundnetz ENTSO-E ist erfolgt und der freie Verkauf des Stroms über die europäische Strombörse möglich. Konservative Kalkulation: Sicherheits-
abschlag bei der erzeugten Stromproduktion (Berücksichtigung einer niedrigen Fallhöhe, einer linear geringeren Wassermenge und eines niedrigen Fassungsvermögens).
Die Beteiligungsmöglichkeit im Detail RENDITE SICHERHEIT Wasserkraftwerke sind grundlastfähig
(1) stellt Wasserkraft den größten Anteil unter den erneuerbaren Energien in der Europäischen Union.
und gewährleisten über 24 Stunden eine kontinuierliche, umweltschonende Stromproduktion, ohne den Einsatz preisvolatiler Brennstoffe.
Zukunftsmarkt mit hervorragender Aus-
Prognostizierter Gesamtmittelrückfluss
gangssituation: Starkes Bevölkerungsund Wirtschaftswachstum machen die Türkei zu einem der am schnellsten wachsenden Strommärkte der Welt und lassen eine Vervierfachung des Elektrizitätsbedarfs bis 2020 (2) erwarten.
von rund 201 % nach 10 Jahren beziehungsweise rund 361 % nach 20 Jahren (nach Anlegerbeschluss) inkl. anrechenbarer Steuer, vor Abgeltungssteuer und unter Berücksichtigung eines Veräußerungserlöses.
Etablierte Energieform: Mit rund 53 %
RISIKEN Neben den beschriebenen Vorteilen sollten Investoren berücksichtigen, dass es sich bei der Vermögensanlage um eine unternehmerische Beteiligung handelt, die zur Minderrendite für den Investor bis hin zum Teil- beziehungsweise Totalverlust seiner Einlage führen kann. Haben wir Ihr Interesse geweckt? Weitere Informationen, insbesondere wie Sie diese Anlageempfehlungen in Ihre persönliche Anlagestrategie einbinden können, erhalten Sie von uns.
Quellen: (1) European Commission – Institute for Energy, Aquila Capital Research, 2011, (2) http://windmesse.de/laenderberichte/tuekei.html, 12-2011
Ihr Ansprechpartner: Frank Wurster Tel. +49 7121 923-126 wurster@rvm-finanzen.de
RVM-AKTUELL (V1)0712
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PROJEKTE DER WEIHNACHTSSPENDE 2011
In der letzten Ausgabe unserer RVM-AKTUELL haben wir damit begonnen, die Projekte vorzustellen, die wir mit unserer Weihnachtsspende 2011 unterstützt haben. Heute berichten wir über den Reutlinger Selbsthilfetag, der im März 2012 unter dem Motto »Selbsthilfe – ein starkes Stück Aufklärung« stattfand.
Die kostenlos zur Verfügung gestellten »gesunden Speisen« und die Getränke wurden gerne angenommen und trugen zum geselligen und unterhaltsamen Teil dieses Tages bei. Eine Selbsthilfebörse (s. Foto), bei der Informationen zu allen SHG im Landkreis Reutlingen angeboten wurden, rundete das breite Spektrum ab. »Gelungen, sehr informativ, macht weiter so, ein tolles Mit- und Füreinander« so lauteten die Besucherkommentare nach der erfolgreichen Premiere des Selbsthilfetages. Am Ende des Tages konnten die Organisatoren auf ein volles Haus und eine gelungene Veranstaltung zurückblicken. Selbsthilfe – ein starkes Stück Aufklärung Was es bedeutet, mit einer Krankheit zu leben und wieder in einem normalen Alltag Fuß zu fassen, darüber informierte am 10. März 2012 der erste Selbsthilfetag im Matthäus-Alber-Haus in Reutlingen unter dem Motto »Selbsthilfe – ein starkes Stück Aufklärung«. Der Schirmherr, Landrat Thomas Reumann, und der Geschäftsführer der AOK Neckar-Alb, Hans Willi Kies, würdigten in Grußworten die Arbeit der Selbsthilfegruppen. »Neben der Kranken-, Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung ist die Selbsthilfe quasi die 5. Säule im Sozial- und Gesundheitssystem. Die Gruppen bieten Halt, entwickeln gemeinschaftliche Problemlösungen, bilden themenübergreifende Hilfsnetze und leisten so einen erheblichen Beitrag zur sozialen Integration«. Das Forum der Selbsthilfegruppen im Landkreis Reutlingen organisierte gemeinsam mit den Selbsthilfegruppen aus
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Reutlingen diesen Tag. 33 von 70 Selbsthilfegruppen im Landkreis stellten sich vor. Mit einem Vortrag des Diplom-Sozialpädagogen Rüdiger Weckmann über »Salutogenese – die Frage nach Entstehung von Gesundheit« begann das Programm. Ein wichtiger Faktor sei die »verständnisvolle, empathische gegenseitige Wertschätzung in den Gruppen«. Wie das im Alltag gelingen kann – oder auch nicht – führte die Wilde Bühne Stuttgart in improvisierten Theaterszenen vor. In den Workshops »Kommen Sie in Schwung« konnten Interessierte mit den Selbsthilfegruppen (SHG) Morbus Bechterew und der Rheuma-Liga sportlich aktiv werden. Die Creative SHG (für therapieerfahrene, psychisch instabile Menschen) bot an, über kreatives Gestalten von Sandbildern ins Gespräch zu kommen. Unter dem Motto »Geschenktes Leben« lud die SHG Niere Baden-Württemberg zu Informationen über Organspenden ein und bot die Möglichkeit mit »Transplantierten« zu diskutieren.
Bei der Verabschiedung bedankte sich der Moderator Werner Müller noch einmal bei allen Beteiligten und den Unterstützern dieser Veranstaltung, ohne diese der Selbsthilfetag so nicht möglich gewesen wäre. »Mit RVM verbindet uns die Leidenschaft für unsere Arbeit. Herzlichen Dank für Ihre Unterstützung!« Fazit Der erste Selbsthilfetag war eine erfolgreiche und Mut machende Veranstaltung! Wer nicht dabei sein konnte, kann sich auch im Internet unter www.selbsthilfe-reutlingen.de über die verschiedenen Gruppen und Initiativen informieren.
Ihre Ansprechpartnerin: Ute Zeile Tel. +49 7121 923-141 zeile@rvm.de
RVM – IN EIGENER SACHE
Über 140 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bilden die wertvollste Ressource bei RVM. Aus diesem Grunde ist es uns ein großes Anliegen, Ihnen einen tieferen Einblick zu geben, was sich bei uns »so tut«. Neue MitarbeiterInnen: Wir haben uns verstärkt durch: Herr Markus Breitling
Sachbearbeiter Kfz Herr Michael Lässer
Sachbearbeiter Vorsorgemanagement Frau Daniela Neuburger
IMPRESSUM
Herausgeber RVM Versicherungsmakler GmbH & Co. KG und RVM Finanzmanagement GmbH & Co. KG Arbachtalstraße 22 72800 Eningen u. A. Tel. +49 7121 923-0 Fax +49 7121 923-200 www.rvm.de
Sachbearbeiterin Komposit Frau Beatrice Stengel
Sachbearbeiterin Komposit
Redaktionelle Verantwortung Thomas Gaugele
Jubiläum: Herr Frank Wurster hatte am 8. Juli 2012 sein 10-jähriges RVM-Jubiläum Wir gratulieren recht herzlich!
Ihr Ansprechpartner: Herr Thomas Gaugele Tel. +49 7121 923-155 gaugele@rvm.de Satz www.arcusmarketing.de
Ihre Ansprechpartnerin: Larissa Schadenberger Tel. +49 7121 923-147 schadenberger@rvm.de
Dieser Informationsdienst der RVMGruppe dient Ihrer persönlichen Unterrichtung über Neuerungen aus den Bereichen Versicherung und Vorsorge/Kapitalanlage. Für den Inhalt kann trotz sorgfältiger Ausarbeitung keine Gewähr übernommen werden. Über Anregungen, Hinweise oder den Wunsch nach weiteren Informationen freuen wir uns.
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