RVM-AKTUELL > III/2012
CYBER-RISIKEN – GEFAHREN UND VERSICHERUNGSLÖSUNGEN
EURO QUO VADIS? ODER WARUM DIE PORTFOLIODIVERSIFIZIERUNG IMMER WICHTIGER WIRD!
PRÄMIEN IN DER PFLEGEVERSICHERUNG STEIGEN UM BIS ZU 40%!
Die Schäden durch Cyberangriffe sind drastisch gestiegen. Schnell können Ausfälle in Millionenhöhe entstehen und die Existenz von Unternehmen bedrohen. Doch es gibt interessante Lösungsansätze gegen dieses Problem. > S. 04
Die EZB hat offiziell erklärt, dass sie im Notfall unbegrenzt Anleihen der Krisenstaaten aufkaufen wird. Übersetzt bedeutet dies, dass die EZB hemmungslos Geld drucken wird. Was bedeutet das für Ihr Portfolio? > S. 18
Ab dem Alter 70 steigt das Pflegefallrisiko überproportional an. Die durchschnittliche Pflegedauer beträgt 6 Jahre. Vom Staat gibt es im Pflegefall nur eine Absicherung mit Teilkasko-Charakter. > S. 20
THEMEN DIESER AUSGABE
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Editorial Single Risk Cover für Großprojekte im Investitionsgüterbereich Cyberrisiken – Gefahren und Versicherungslösungen Produkthaftpflicht – der Ausschlusstatbestand der unzureichenden Erprobung (Erprobungsklausel) Sprinkleranlagen – eine sinnvolle Investition? Erneuerbare Energien Sicherheit im Luftfahrtbereich: Haftung / Versicherung Winterliche Heizungskontrolle bei leerstehenden Gebäuden / Räum- und Streupflicht Winterreifenpflicht Euro quo vadis? Oder warum die Portfoliodiversifizierung immer wichtiger wird Prämien in der Pflegeversicherung steigen um bis zu 40 %! Unisex in der Krankenversicherung RVM-Forum 11. Oktober 2012 Berufseinstieg, was nun? Projekte der Weihnachtsspende 2011 RVM intern
EDITORIAL
Guten Tag, sehr geehrte Leserin, guten Tag, sehr geehrter Leser, herzlich willkommen zur dritten Ausgabe von RVM-AKTUELL in 2012! In gewohnter Form erhalten Sie wieder aus erster Hand wichtige Informationen rund um die Bereiche Versicherungsschutz und Finanzen. »Warten lohnt sich nicht« – zu diesem Ergebnis kommen unsere Autoren und Autorinnen bei einer Reihe aktueller Themen, die wir für Sie aufbereitet haben. So werden sich vor allem in der Pflege- und Krankenversicherung durch die Einführung sogenannter UnisexTarife zum Jahresende 2012 grundlegende Änderungen ergeben, verbunden mit teils erheblichen Prämienerhöhungen. Besonders hinweisen wollen wir auf einen Artikel mit der Überschrift »Berufseinstieg, was nun?« Hier fassen zwei unserer RVM-Azubinen die Absicherungsformen zusammen, die beim Einstieg in das Berufsleben wichtig sind, und geben Tipps »von Azubi zu Azubi«. Schöne Herbsttage wünschen Ihnen
Michael Friebe
Erich Burth
PS: In dieser Ausgabe finden Sie auch einen Rückblick auf den höchst unterhaltsamen Abend mit Christoph Sonntag im Rahmen des RVM-Forums am 11.10.2012!
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MASCHINEN UND MASCHINEN-VERSICHERUNGSSCHUTZ
Es gibt so viele Maschinen, die das Leben des Menschen einfacher machen: Maschinen im Bereich Antriebstechnik, Baumaschinen, Maschinen der Fördertechnik, Maschinen in der Landwirtschaft, Maschinen für die Medizintechnik, Maschinen im Bereich der Verkehrstechnik – um nur einige Beispiele zu nennen. Sie alle unterstützen uns. Selbstverständlich sollte man auch die Geräte und Maschinen im häuslichen Bereich nicht vergessen. Diese sind heute nicht mehr wegzudenken!
Was ist eine Maschine? Eine Maschine ist eine Gesamtheit von miteinander verbundenen Teilen oder Vorrichtungen, von denen mindestens eines beweglich ist und für eine bestimmte Anwendung, wie die Verarbeitung, Behandlung, Fortbewegung oder Aufbereitung eines Werkstoffes zusammengefügt wird. Die Beweglichkeit muss durch externe oder gespeicherte Energie erreicht werden. Als einfachstes Bespiel kann Seil und Stange (Flaschenzug) genannt werden. Sie verlagern den Punkt, an dem eine Kraft ansetzt. Maschine und Motor »Maschine ist von größter Leichtigkeit und Einfachheit! Sie kann nach Belieben in Tätigkeit oder Stillstand versetzt werden. Ein Quart Spiritus genügt der Maschine und sie kann bei einer Pferdestärke drei Stunden am Laufen gehalten werden. Das Material ist leicht zu beschaffen und nimmt keinen nennenswerten Platz ein.« Mit diesen Worten legte Nicolaus Adam Otto am 2. Januar 1861 dem Preußischen Ministerium für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeit seine Patentschrift vor. Was sich daraus entwickelt hat, ist jedem bekannt. Nicht bekannt sein dürfte jedoch, dass sein Patentersuchen damals
abgelehnt wurde, da sowohl die Verwendung von Spiritusgas als auch das Prinzip des Vergasers keine Neuerungen darstellen würden. Doch Nicolaus Adam Otto gab nicht auf und erfand schließlich den »Viertakter«. »Ein Motor ist eine Maschine, die aus elektrischer, chemischer oder anderer Energie mechanische Energie erzeugt, also Bewegung mit Kraft.« (Zitiert nach Thomas Schäfer, www.sured.info/defd/ motor.html). Verbrennungsmotoren setzen die chemische Energie, die im Kraftstoff enthalten ist, in mechanische Energie für die Fortbewegung des Fahrzeugs um. Es wird dabei Kraftstoff verbrannt. Dieser muss dann entsprechend nachgefüllt werden. Die Anfänge Maschinen wurden bereits in Ägypten in Form von Umlenkrollen verwendet, um zum Beispiel Obelisken aufzustellen. Der Bau von großen Kathedralen, wie des Ulmer Münsters, wäre ohne die Anwendung mechanischer Maschinen, wie dem Flaschenzug, nicht möglich gewesen.
konstruieren immer neue Maschinen, alle mit dem Ziel, das Leben des Menschen einfacher zu machen. Grundlage bei der Entwicklung von Maschinen bilden dabei die ingenieurwissenschaftlichen Fächer wie der Mechanik, Werkstoffkunde, Konstruktionslehre, Elektrotechnik, Thermodynamik, Strömungsmechanik oder der Mess-, Steuerungs- und Regeltechnik, also immer dem Mach- und Kontrollierbaren. Das bedeutet aber nicht, dass das, was heute noch als undenkbar erscheint, nicht schon morgen machbar ist. Denken wir nur an das Flugzeug! Fazit Die Bewegungen von Maschinen sind regelmäßig und vorhersehbar. Wenn dem jedoch einmal nicht so sein sollte – für diesen Fall besteht dann die Möglichkeit, sich vor den Risiken, oft verbunden mit finanziellen Verlusten, in Form einer speziellen Maschinen-Versicherung (sowohl für bewegliche als auch stationäre Maschinen) abzusichern. Nutzen Sie unsere Expertise!
Die Zukunft Der Fortschritt treibt die Entwicklung von Maschinen stetig voran. Ingenieure und Maschinenbauer planen, verwerfen und
Ihr Ansprechpartner: Hans Martin Prill Tel. +49 7121 923-269 prill@rvm.de
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CYBER-RISIKEN – GEFAHREN UND VERSICHERUNGSLÖSUNGEN
Die Informations- und Kommunikationstechnik hat in den vergangenen Jahren eine rasante Entwicklung genommen. Weltweit findet eine immer dichter werdende Vernetzung und Datenübermittlung statt. Die Schäden durch Cyberangriffe sind drastisch gestiegen. Schnell können Ausfälle in Millionenhöhe entstehen und die Existenz von Unternehmen bedrohen. Jedes Unternehmen, das von Computer-Netzwerken, digitalen Informationen oder dem Internet abhängig ist, ist diesen Gefahren ausgesetzt. Herkömmliche Versicherungslösungen bieten für Schäden, die durch Informationssysteme hervorgerufen werden, keinen ausreichenden Versicherungsschutz.
Welche Unternehmen benötigen Versicherungsschutz? So vielfältig die Risiken und Gefahren sind, so weit ist auch das Spektrum der Unternehmen, für die ein spezieller Versicherungsschutz zu empfehlen ist. Betroffen sind insbesondere: Unternehmen, die vertrauliche, perso-
nenbezogene Daten verwalten, speichern, verarbeiten oder übermitteln; Unternehmen, die aus einer gesetz-
lichen Verpflichtung heraus oder freiwillig ihre Kunden im Falle des Abhandenkommens personenbezogener Daten informieren müssen oder wollen; Unternehmen, die Informationen elek-
tronisch veröffentlichen; Unternehmen, die im Falle von Cyber-
Attacken kostspielige Betriebsunterbrechungen befürchten müssen; Unternehmen, die sich potenziell Er-
pressungshandlungen durch Cyberkriminelle ausgesetzt sehen; Unternehmen, die Online-Geschäfte tä-
tigen und über das Internet Waren oder Dienstleistungen verkaufen; Unternehmen, denen im Falle der Be-
schädigung oder Zerstörung ihrer Daten erhebliche finanzielle Schäden und Mehrkosten entstehen.
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CYBER-RISIKEN – GEFAHREN UND VERSICHERUNGSRISIKEN
Versicherungsschutz Versichert werden kann sowohl die Inanspruchnahme durch Dritte als auch ein Eigenschaden des Unternehmens. Die Deckungsmöglichkeiten sind weitgehend modular und können der jeweiligen Risikosituation eines Unternehmens angepasst werden. Cyber-Haftpflicht Versicherungsschutz besteht hier, wenn ein Versicherter aufgrund einer Pflichtverletzung für einen Vermögensschaden aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen privatrechtlichen Inhalts in Anspruch genommen wird. Denkbare Konstellationen sind so zum Beispiel Verstöße gegen gesetzliche Bestimmungen des Datenschutzes, gegen Geheimhaltungspflichten, Ansprüche aus der Übertragung von Computerviren oder aus der Verletzung von Persönlichkeitsrechten. Cyber-Eigenschäden Neben Fremdschäden können zum Beispiel auch nachfolgende Eigenschäden versichert werden:
um die Geschäftsaktivitäten ganz oder teilweise fortzuführen; Cyber-Bedrohung, soweit sich eine natürliche Person Zugang zum Computersystem eines versicherten Unternehmens verschafft hat und eine Gegenleistung für die Beseitigung der Bedrohungslage verlangt: Geld oder Vermögenswerte, die aufgrund einer Cyber-Bedrohung gezahlt werden; Kosten für externe Verhandlungsführer; Cyber-Vandalismus:
Wiederherstellungskosten (inklusive Arbeitskosten), um beschädigte Dateien wiederherzustellen oder zu ersetzen.
Fazit: Die Gefahr Cyber-Attacken ausgesetzt zu sein, stellt für Unternehmen im digitalen Zeitalter eine zunehmende Bedrohung dar. Durch neue Versicherungslösungen können bestehende Lücken im Versicherungsschutz geschlossen werden. Bitte sprechen Sie uns an, wenn Sie Fragen haben. Wir beraten Sie gerne!
Beeinträchtigung oder Unterbrechung des Geschäftsbetriebs durch CyberAttacke: Entgangener Gewinn; Mehrkosten: Angemessene und notwendige Kosten während der Wiederherstellungszeit, die erforderlich sind,
Ihr Ansprechpartner: Alexander Danyi Tel. +49 7121 923-237 danyi@rvm.de
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PRODUKTHAFTPFLICHT – DER AUSSCHLUSSTATBESTAND DER UNZUREICHENDEN ERPROBUNG (ERPROBUNGSKLAUSEL) Der zunehmende Druck der Märkte auf die Unternehmen führt zu kürzeren Produktzyklen und erhöht damit auch die Gefahr von verkürzten Test- und Erprobungsphasen. Hier ist Obacht geboten, da die Versicherungsbedingungen einen Ausschluss vorsehen, wenn Erzeugnisse des Versicherungsnehmers »nicht nach dem Stand der Technik oder in sonstiger Weise ausreichend erprobt« waren.
Die Erprobungsklausel Grund für die Aufnahme der Erprobungsklausel ist, diejenigen Risiken vom Versicherungsschutz auszunehmen, die typischerweise Unternehmerrisiken sind. Eine unerprobte Markteinführung aus Wettbewerbsgründen stellt so ein unternehmerisches Risiko dar. Dies soll nicht zu Lasten des Versicherers gehen. Er soll nicht die Entwicklungskosten eines Produktes nachfinanzieren müssen. Darüber hinaus soll die Gemeinschaft der Versicherten nicht für Schäden durch Produkte aufkommen müssen, bei deren Erprobung eingespart wurde. Der Ausschlusstatbestand bezieht sich nicht auf Personenschäden und nicht auf Schäden an Sachen, die mit den hergestellten oder gelieferten Erzeugnissen weder in einem Funktionszusammenhang stehen noch deren bestimmungsgemäßer Einwirkung unterliegen. Die aktuelle Fassung lautet: »Nicht versichert sind Ansprüche aus Sach- und Vermögensschäden durch Erzeugnisse, deren Verwendung oder Wirkung im Hinblick auf den konkreten Verwendungszweck nicht nach dem Stand der Technik oder in sonstiger Weise ausreichend erprobt waren.« Bitte beachten Sie: Es müssen nicht nur neue Produkte erprobt werden. Auch modifizierte Produkte
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und Produkte, die durch ein neues Verfahren oder bei deren Herstellung andere Materialien verwendet wurden, fallen darunter. Dabei reicht es nicht aus, das jeweilige Produkt auf seine allgemeine Eignung zu testen. Die Zielrichtung der Erprobung muss sich an dem vorgesehenen Einsatzbereich orientieren. Bei Spezialanfertigungen ist gegebenenfalls eine Einzelfallprüfung notwendig. Darüber hinaus müssen praktische, dem Stand der Technik entsprechende Testverfahren zur Anwendung kommen, die nach einem geregelten Verfahren ablaufen. Statistische Berechnungen reichen nicht aus. Zudem kann Gegenstand der Erprobung nur ein funktionsfähiges, fertiggestelltes Erzeugnis sein. Die Erprobung einzelner Bestandteile des Produkts ist nicht ausreichend. Diese Testverfahren müssen fachgerecht durchgeführt werden und sollten letztendlich zu dem Ergebnis führen, dass mit dem Eintreten von Sach- und Vermögensschäden nicht zu rechnen ist.
PRODUKTHAFTPFLICHT – DER AUSSCHLUSSTATBESTAND DER UNZUREICHENDEN ERPROBUNG (ERPROBUNGSKLAUSEL)
Fazit: Eine Tendenz, dass sich Versicherer bei der Schadenregulierung im Produkthaftpflichtbereich auf den Ausschlusstatbestand der unzureichenden Erprobung berufen, ist erkennbar. Um nicht Gefahr zu laufen, den Versicherungsschutz zu verlieren, sollten Unternehmen ihre Erprobungsverfahren regelmäßig überprüfen. Zwar ist der Versicherer beweisbelastet. In der Praxis genügt es aber regelmäßig, wenn der Versicherer substantiiert einen Sachverhalt vortragen kann, aus dem sich die nicht ausreichende Erprobung ergibt. Insofern ist es für ein Unternehmen wichtig, die durchgeführten Erprobungen hinreichend zu dokumentieren, um dies dann im Schadenfall darlegen zu können. Haben Sie weiteren Beratungsbedarf? Wir unterstützen Sie gerne!
Ihr Ansprechpartner: Alexander Danyi Tel. +49 7121 923-237 danyi@rvm.de
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SPRINKLERANLAGEN – EINE SINNVOLLE INVESTITION?
In der Planungsphase von Neu- und/oder Erweiterungsbauten stellt sich häufig die Frage, ob die Installation einer Sprinkleranlage Sinn machen würde. Nicht nur unter der Prämisse, dass behördliche und/oder versicherungstechnische Vorgaben einzuhalten sind – auch im Hinblick auf die Optimierung des betrieblichen Risiko Managements. Sind Sprinkleranlagen zu teuer? Bewirken diese ein zu geringes Einsparpotenzial bei der Feuer- und Ertragsausfall-Versicherung? Ganz einfach zu beantworten sind diese Fragestellungen nicht. Weitere Vorzüge einer Sprinkleranlage sollten hierbei aber auf alle Fälle in die Gesamtbetrachtung mit einfließen.
Was zeichnet eine Sprinkleranlage aus? Der wesentliche Vorteil einer Sprinkleranlage besteht darin, dass lediglich der Entstehungsbrand bekämpft wird und nicht der gesamte Bereich »geflutet wird«. Der Löscherfolg von Sprinkleranlagen liegt statistisch betrachtet bei ca. 98%. Fast unglaublich ist hierbei, dass ca. zwei Drittel aller Entstehungsbrände mit ein bis zwei Sprinklerköpfen und weitere 10% mit drei bis vier Sprinklerköpfen gelöscht werden. Aus diesem Grund werden Sprinkleranlagen auch von Seiten der Feuerversicherer nach wie vor als optimale Sicherungsmaßnahme eines Unternehmens betrachtet und somit auch mit den höchsten Rabatten bewertet. Wie ist das Funktionsprinzip einer Sprinkleranlage aufgebaut? Prinzipiell ist es die Aufgabe einer Sprinkleranlage, einen Entstehungsbrand zu erkennen, diesen Entstehungsbrand örtlich begrenzt zu löschen und eine Alarmierung auszulösen. Die Auslösetemperatur der Sprinklerköpfe richtet sich üblicherweise nach der Umgebungstemperatur im jeweiligen Bereich (mindestens 57°C, in der Regel 68°C). Nach Auslösung werden die Verschlusselemente der Sprinkler geöffnet und das Leitungsnetz üblicherweise zunächst mit Wasser aus dem Druckluftwasserbehälter gefüllt. Anschließend erfolgt die Nachspeisung aus dem Vorratsbehälter beziehungsweise dem öffentlichen Wasserleitungsnetz.
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SPRINKLERANLAGEN – EINE SINNVOLLE INVESTITION?
Aus welchen Komponenten besteht eine Sprinkleranlage und wie hoch sind die Kosten?
richterfirma sowie die Abnahme und wiederholende Prüfung der Anlage sind bestimmte Anforderungen zu beachten.
Im Wesentlichen besteht eine Sprinkleranlage aus
In welchem Turnus muss die Anlage gewartet/revidiert werden?
dem Löschwasserbehälter,
Generell sind tägliche Sichtkontrollen sowie wöchentliche, monatliche, halbjährliche und jährliche Kontrollarbeiten durch eine autorisierte Fachkraft (Sprinklerwart) durchzuführen. Darüber hinaus hat üblicherweise eine halbjährliche oder jährliche Wiederholungsprüfung zu erfolgen.
der Sprinklerpumpe, Alarmventilstationen, dem Rohrnetz (nebst Sprinklerköpfen), dem Druckluftwasserbehälter, der Einspeiseleitung (Feuerwehr), dem Kompressor, den Alarmglocken, der Brandmeldezentrale sowie diversen, elektrischen Einrichtungen.
Die Kosten für eine Sprinkleranlage können nicht pauschal ermittelt werden, da hierfür nicht nur die Fläche des zu schützenden Bereiches sondern insbesondere auch die Nutzung sowie die Höhe der Brandlasten von Relevanz sind. Aus diesen Komponenten ermitteln sich schlussendlich die benötigte Wasserbeaufschlagung, die Größe des Vorratsbehälters und weitere technische Vorgaben. Welche Rabatte gewähren Feuerversicherer auf Sprinkleranlagen? Nach wie vor werden Sprinkleranlagen üblicherweise mit Rabatten von 5% für Brandentdeckung, -meldung sowie 60% für Brandbekämpfung bewertet. Diese Maximalrabatte setzen allerdings voraus, dass die Anlage flächendeckend im Unternehmen installiert ist und weitestgehend mangelfrei ist. Auch im Hinblick auf die verwendeten Bauteile, die Er-
Welche weiteren Vorzüge bringt die Installation einer Sprinkleranlage mit sich?
werden müssen, sollte man sich aus den erwähnten Gründen durchaus mit dieser Thematik auseinandersetzen. Der Aufrechterhaltung der Betriebsbereitschaft kommt in der heutigen Zeit bekanntlich eine immense Bedeutung zu. Die Kosten für eine Sprinkleranlage können im Vergleich zu den Folgekosten eines Brandes durchaus als gering eingestuft werden. Losgelöst von den dargestellten Vorzügen kann eine versicherungstechnische Amortisation in Abhängigkeit der Investitionshöhe sowie der jeweiligen Marktsituation nach zehn bis zwanzig Jahren als realistisch betrachtet werden. RVM unterstützt Sie gerne bei entsprechenden Amortisationsberechnungen.
Die Installation einer Sprinkleranlage kann beispielsweise bewirken, dass auf (teure) Brandwände durch die Ge-
staltung großzügiger Brandabschnittsflächen verzichtet werden kann, die Baukosten durch Verwendung anderer/günstigerer Baumaterialien reduziert werden, die betrieblichen Ablaufprozesse durch zusammenhängende Betriebsabläufe optimiert werden können. Insbesondere die Optimierung der betrieblichen Ablaufprozesse kann erfahrungsgemäß zu erheblichen Einsparungen im logistischen Bereich führen. Fazit: Wenngleich die Investitionskosten für eine Sprinkleranlage hoch erscheinen und auch die Kosten für Wartung und Wiederholungsprüfungen im Auge behalten
Ihr Ansprechpartner: Joachim Roth Tel. +49 7121 923-273 roth@rvm.de
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ERNEUERBARE ENERGIEN
Die Welt hält den Atem an. Am Freitag, dem 11. März 2011 gab es östlich der japanischen Küste auf dem Meeresboden einen gewaltigen Erdstoß. In der Folge rasen Tsunamis auf die Küste zu und bäumen sich zu hohen Flutwellen auf und zerstören alles, was ihnen im Weg ist. Die traurige Bilanz: In der direkten Folge des Erbebens und des Tsunamis sterben Tausende von Menschen. Als wäre es nicht schlimm genug, werden auch Atomkraftwerke beschädigt. Eine Kette von fatalen Ereignissen lassen zuletzt die Reaktorhülle und das Gebäudedach von Reaktor 1 des Atomkraftwerkes Fukushima explodieren. Und das Schreckensszenario geht weiter, im Reaktor 3 gibt es eine Wasserstoffexplosion und weitere Reaktoren explodieren – ein Super-GAU ist entstanden. Schlimme Erinnerungen werden wach, Bilder der Katastrophe von Tschernobyl aus dem Jahr 1986 schieben sich wieder in den Vordergrund.
Der Fukushima-Schock Die Bundesregierung beschließt den Ausstieg aus der Kernkraft. Angesichts der Ereignisse von Fukushima sei diese Entscheidung richtig gewesen, sagte die Bundeskanzlerin Merkel in einem Interview. »Wir haben doch in einem hochentwickelten Industrieland gesehen, dass Risiken aufgetreten sind, die wir nicht für möglich gehalten hätten. Das hat mich davon überzeugt, dass wir den Ausstieg beschleunigen sollten.« Auch Japan hat die Konsequenzen aus dieser Tragödie gezogen und steigt bis 2040 aus der Atomkraft aus. Die Welt braucht immer mehr Energie Der steigende globale Energiebedarf im 21. Jahrhundert ist vor allem mit dem rasanten Wachstum der aufstrebenden Volkswirtschaften, insbesondere Chinas und Indiens, begründet. Die Kernenergie blieb weitgehend konstant, während die Bedeutung von Erdöl, Kohle und Erdgas als Energieträger weiter zunahm. Die Dynamik der Weltwirtschaft wird in den kommenden Jahren weiter wesentlichen Einfluss auf den Energieverbrauch haben; dabei steht die Bedeutung der nicht erneuerbarer Energieträger im Spannungsfeld unterschiedlicher Ansprüche. Diese rasante Entwicklung der aufstrebenden Länder hängt von der schnellen und flexiblen Verfügbarkeit günstiger Energie ab. Diese Entwicklung bedeutet aber einen Zuwachs bei der Nutzung von Erdöl, Erdgas, Kohle und Kernenergie.
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Gleichfalls fordert der Klimaschutz eine Reduzierung des Ausstoßes von Kohlendioxid. Umdenken ist gefragt! Vor diesem Hintergrund wird sich die Energieversorgung überall auf der Welt stark verändern. Gleichfalls wird der Energiehunger mit der stets wachsenden Bevölkerung zunehmen. Diese vorliegenden Gegebenheiten bedeuten vor allem eines: Umdenken! Möglichst schnell sollten Technologien wie Windkraft, Fotovoltaik, Kleinwasserkraft sowie Biogas- und Biomassenutzung eingesetzt werden. Diese Technologien sind wichtige Hoffnungsträger für die Zukunft: Sie bedeuten Klimaschutz, Ressourcenschonung und stellt eine dynamische Wachstumsbranche mit steigendem Geschäftspotenzial dar. Die Säulen für die erneuerbaren Energien bilden drei Energiequellen: Kernfusion der Sonne (nicht nur Fotovoltaik, sondern auch für die Biomasse), Gezeitenkraft aufgrund der Planetenbewegung und Geothermie des Erdkerns. Das Potenzial der Sonne entspricht etwa dem Zehntausendfachen des aktuellen menschlichen Energiebedarfs. Auch die Erdwärme und die Gezeitenkraft liefern Energie im Vergleich zum menschlichen Energiebedarf hohe Beiträge. Von der physikalischen Seite aus betrachtet steht somit mehr Energie zur Verfügung (theoretisches Potenzial), als in absehbarer Zukunft gebraucht werden wird.
ERNEUERBARE ENERGIEN
Prognosen zur Entwicklung der erneuerbaren Energien, die von unterschiedlichen Stellen (Bundeswirtschaftsministerium, Bundesverband erneuerbarer Energie etc.) erarbeitet wurden, weichen untereinander stark ab. Zudem waren die in den letzten Jahrzehnten gemachten Prognosen nicht korrekt. Schlichtweg wurde dieser Markt unterschätzt. Die Investitionen waren größer als die Prognosen voraussagten. Eine Investition bezeichnet im wirtschaftswissenschaftlichen Sinne die Verwendung der durch Finanzierung beschafften Mittel zur Beschaffung von Vermögensgegenständen. Und Vermögenswerte, für die lange und hart gearbeitet wurde, um sie zu erhalten, können innerhalb kürzester Zeit verloren werden, wenn sie nicht ausreichend geschützt sind. Wir bieten Ihnen intelligente Versicherungslösungen im Bereich erneuerbarer Energien an. Nutzen Sie die Kompetenz von RVM für eine maßgeschneiderte Absicherung Ihrer Projekte, Produkte und Investitionen. Denn die Zukunft gehört den erneuerbaren Energien!
Ihr Ansprechpartner: Hans Martin Prill Tel. +49 7121 923-269 prill@rvm.de
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SICHERHEIT IM LUFTFAHRTBEREICH: HAFTUNG / VERSICHERUNG
Wer in der Luftfracht tätig ist oder sie unternehmerisch nutzt, ist nach geltendem EU-Recht in Verbindung mit dem Luftsicherheitsgesetz verpflichtet, Gefahren von außen abzuwehren. Wer Luftfracht in den Sendungslauf gibt, hat dafür Sorge zu tragen, dass von diesen Sendungen keine Gefahr für das Eigentum, das Leben und die Gesundheit Dritter ausgeht. Er muss sicherstellen, dass keine verbotenen Gegenstände oder gefährliche Güter, wie zum Beispiel Sprengstoff oder vergleichbares, in die Sendungen gelangen können.
Schaden-Szenarien
Haftungsgrundlagen
Beispielhaft können folgende Schadenbilder auftreten, die allerdings keinesfalls als abschließend anzusehen sind:
Die Haftung für »bekannte Versender« und für »reglementierte Beauftragte« (Luftfrachtspediteure und Logistikdienstleister) bestimmt sich nach den allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen. Dies gilt insbesondere für die Haftungsgrundlagen aus Deliktshaftung nach § 823 BGB. Die Frage, ob die EU (VO) 300/2008 dabei ein Schutzgesetz im Sinne des § 823 Abs. 2 BGB darstellt, kann heute noch von niemandem beantwortet werden und wird wohl erst als Rechtsfrage in gerichtlichen Verfahren entschieden werden.
Die Verletzung von Sicherheitsmaßnahmen, die terroristische oder kriminelle Eingriffe ermöglichen, kann zum Beispiel zu einer Explosion eines Luftfahrzeuges führen, was Schaden am Luftfahrzeug, den beförderten Gütern und im schlimmsten Fall auch den Tod von Passagieren zur Folge hat.
Bei Prüfung von Luftfrachtsendungen
Die nicht rechtzeitige Prüfung der Sen-
Der »bekannte Versender« haftet im Regelfall nur gegenüber Dritten, die in keiner vertraglichen Beziehung zum Luftfrachtspediteur oder Logistikdienstleister stehen oder gegenüber dem von ihm beauftragten Luftfrachtspediteur oder Logistikdienstleister.
dungen kann zu Verspätungsschäden führen, da die für die Kontrolle der Sendungen erforderliche Zeit nicht geplant wurde.
Der »reglementierte Beauftragte« kann darüber hinaus auch aus Verkehrsvertrag für bestimmte Schäden gegenüber seinem
durch den »reglementierten Beauftragten« (röntgen, »sniffen« mit Sonden, öffnen und neu verpacken) können Schäden an der Luftfrachtsendung entstehen.
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Auftraggeber haften, je nachdem, welche zusätzlichen Pflichten und Dienstleistungen in den Verkehrsvertrag einbezogen wurden. Als besonderer Haftungstatbestand kann Art. 10 WA (Warschauer Abkommen) beziehungsweise Art. 10 MÜ (Montrealer Übereinkommen) zum Tragen kommen. Danach haftet der Absender für die Richtigkeit der Angaben und Erklärungen über das Gut, die er im Luftfrachtbrief oder sonstigen Beförderungspapier abgibt, verschuldensunabhängig. Erklärt der »reglementierte Beauftragte« in seiner Funktion als Absender gegenüber dem Luftfrachtführer fälschlicherweise, die Sendung sei »sicher«, haftet der »reglementierte Beauftragte« gegenüber dem Luftfrachtführer für Schäden am Luftfahrzeug und für Schäden an Luftfrachtsendungen Dritter, auch wenn er den Luftfrachtbrief nicht selbst ausgestellt hat. Ebenso haftet ein »bekannter Versender« dem »reglementierten Beauftragten« in seiner Funktion als Fixkostenund Sammelladungsspediteur.
SICHERHEIT IM LUFTFAHRTBEREICH: HAFTUNG / VERSICHERUNG
Die Haftungsproblematik kann nur angerissen werden und ist in ihrer Vielfältigkeit und denkbaren Ausprägungen im Augenblick noch nicht abschließend überschaubar.
versichern. Für Schäden an den zu befördernden Gütern hat der Luftfrachtspediteur oder Logistikdienstleister die Möglichkeit, sich über seine Verkehrshaftungs-Versicherung ausreichenden Versicherungsschutz zu besorgen.
Versicherung Wichtig ist zunächst, dass der Versicherungsnehmer seinen Versicherer über die Zulassung als »bekannter Versender« oder als »reglementierter Beauftragter« und die von ihm durchgeführten Sicherheits- und Kontrollmaßnahmen unterrichtet, insbesondere, wenn diese bisher nicht Gegenstand der Betriebsbeschreibung waren oder sind. Der »bekannte Versender« hat die Möglichkeit, diese Tätigkeit im Rahmen seiner Betriebshaftpflicht-Versicherung in den Deckungsschutz einbeziehen zu lassen. Unklarer ist die Rechtslage für den »reglementierten Beauftragten«, sich gegen solche Schadenersatzansprüche zu
Fraglich ist jedoch, ob der Einsatz technischer oder sonstiger Mittel zur Prüfung der Luftfrachtsendungen (röntgen, »sniffen« etc.) noch als verkehrsvertragliche Nebenleistungen eingeordnet wird. Sollte das nicht der Fall sein, sind aus diesen Tätigkeiten resultierende Schäden nicht über die Verkehrshaftungs-Versicherung versichert. Die Überlegungen bei Verbänden und der Versicherungswirtschaft sind diesbezüglich noch nicht abgeschlossen. Diskutiert wird, ob der »bekannte Versender« oder der »reglementierte Beauftragte« bei der zur Sicherheit der Sendungen vorgenommenen Überprüfungen hoheitliche Aufgaben wahrnimmt, vergleichbar einem TÜV-Beamten (Beliehener). Sollte das so gesehen werden, kann der Versicherungsschutz nur über die Betriebshaftpflicht-Versicherung
der in dieser Funktion tätigen Unternehmen sichergestellt werden. Die Wahl einer sinnvollen Versicherungssumme für diese Tätigkeiten ist dann im Einzelfall zu prüfen. Allerdings ist auch zu berücksichtigen, dass Mitarbeiter eines »bekannten Versenders« oder »reglementierten Beauftragten« diese Tätigkeiten für Dritte (also nicht für ihren Arbeitgeber) verrichten. In diesem Fall kann auch Versicherungsbedarf für eine gesonderte Betriebshaftpflicht-Versicherung oder Vermögensschaden-Versicherung für in dieser Funktion tätige Personen bestehen. Wir werden über die weiteren Entwicklungen berichten. Besteht für Ihr Unternehmen Handlungsbedarf? Wir beraten Sie gerne!
Ihr Ansprechpartner: Sven-Stephen Petersmarck Tel. +49 7121 923-220 petersmarck@rvm.de
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WINTERLICHE HEIZUNGSKONTROLLE BEI LEERSTEHENDEN GEBÄUDEN / RÄUM- UND STREUPFLICHT
Winterliche Heizungskontrolle bei leerstehenden Gebäuden Sachverständige legen in Gutachten dar, dass bereits nach 36 Stunden ab Heizungsausfall ein gesamtes Haus ausgekühlt sein kann. In kalten Wintertagen bei Temperaturen unter 0 °C ist die Gefahr hoch, dass Zu- und Ableitungsrohre oder die Heizungsanlage selbst gefrieren, die Leitungen platzen und daraufhin einen Schaden hervorrufen. Werden bei einem nicht genutzten Gebäude wasserführende Anlagen und Leitungen nicht entleert, hat der Versicherungsnehmer in der kalten Jahreszeit für eine ausreichende Beheizung zu sorgen und eine so dichte Kontrolle der Beheizung durchzuführen, dass bei Ausfall der Heizung Frostschäden verhindert werden. In Versicherungsverträgen ist als Obliegenheit vereinbart, dass der Versicherungsnehmer in leerstehenden Gebäuden eine mindestens halbwöchentliche Kontrolle der Heizungsanlage sowie der Zu- und Ableitungen durchzuführen hat. Eine moderne Heizungsanlage ist kein Grund für die Entlastung dieser Pflicht (OLG Frankfurt a. M., Urteil vom 22.03.2000). Ist eine Obliegenheitsverletzung (Nichtdurchführung der Kontrolle, ungenügende Beheizung des Gebäudes) kausal für einen Versicherungsfall, so kann der Versicherungsnehmer den Versicherungsschutz verlieren, da es sich um ein grob fahrlässiges oder gar vorsätzliches Verhalten handelt. Nur durch einen Kausalitätsgegenbeweis ist es ihm möglich, sich zu entlasten und Versicherungsschutz zu erwirken.
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Räum- und Streupflicht Die winterliche Streupflicht auf Fußwegen vor dem Haus ist allgemein bekannt. Die Räum- und Streupflicht und somit die Verkehrssicherungspflicht für Ein- oder Mehrfamilienhäuser, Wohnungen etc. trifft den Eigentümer. Die Eigentümer haben daher dafür zu sorgen, dass die Bürgersteige vor ihrem Objekt gefahrlos von Dritten genutzt werden können. Die meisten Gemeinden haben die Obliegenheit auf die Eigentümer der angrenzenden Grundstücke übertragen. Sie sollten sich daher bei der Gemeinde und in deren Satzung über Ihre Pflichten informieren. Der Haus- oder Wohnungseigentümer wiederum überträgt seine Pflicht, die Wege ausreichend zu räumen und zu streuen, auf seine(n) Mieter. Diese Übertragung ist vertraglich festzulegen, am Besten über den Mietvertrag. Wenn die Hausordnung den Winterdienst auf den Mieter überträgt, ist die Hausordnung als Bestandteil des Mietvertrages zu vereinbaren. Was die Eigentümer nicht missachten sollten ist, dass weiterhin eine Überwachungspflicht besteht. Sie müssen sich daher von der ordnungsgemäßen Ausführung durch regelmäßige Sichtkontrollen überzeugen. Kommt es zu Personen- und Sachschäden, haften Sie nur dann nicht, wenn Sie als Eigentümer beweisen können, dass Sie kontrolliert haben, ob die Streupflicht von dem Mieter eingehalten wurde.
WINTERLICHE HEIZUNGSKONTROLLE BEI LEERSTEHENDEN GEBÄUDEN / RÄUM- UND STREUPFLICHT
Eine berufliche oder sonstige Abwesenheit eines Mieters, dem wirksam die Räumund Streupflicht übertragen wurde, entbindet nicht davon, den Gehweg gefahrlos zu halten. In solchen Fällen ist eine Vertretung zu bestimmen, die die Verpflichtung übernimmt. Bei Baukomplexen mit Eigentumswohnungen sind alle Eigentümer und gegebenenfalls deren Mieter gemeinsam verpflichtet. Der angrenzende Gehweg sowie Zufahrtswege vom Garten zur Haustüre, Treppen und Durchgänge sind nicht in voller Breite schnee- und eisfrei zu halten, jedoch sollten zwei Fußgänger auf der geräumten Fläche gefahrlos aneinander vorbeikommen können. Der Umwelt zuliebe sollten Sie als Streumittel Rollsplitt, Granulate oder Sand benutzen. Grundsätzlich gilt: morgens streuen – je nach Festlegung über die Gemeindesatzung ab 06.30 Uhr – und tagsüber ist zu prüfen, ob Gefahrenstellen vorhanden sind und gegebenenfalls nachstreuen (üblicherweise bis ca. 21 Uhr – ebenfalls individuell je nach Gemeindesatzung). Eigentümer und verpflichtete Mieter können sich gegen Personen- und Sachschäden von beispielsweise gestürzten Passanten bei selbst genutzten Objekten im Rahmen einer Privathaftpflicht- und bei vermieteten Objekten im Rahmen einer Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung absichern.
Ihr Ansprechpartner: Adrian Schwenk Tel. +49 7121 923-240 schwenk@rvm.de
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WINTERREIFENPFLICHT
Nachdem die Winterreifenverordnung, die zum 01.05.2006 in Kraft getreten ist, wie kaum eine andere für erhebliche Verwirrung gesorgt hatte, wurde am 26.11.2010 eine entsprechende Änderung in der Straßenverkehrsordnung (StVO) beschlossen und am 03.12.2010 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Demnach gibt es nun seit einiger Zeit eine klar geregelte und verbindliche Winterreifenpflicht in Deutschland. Die Auslegung dieses Gesetzes ist jedoch nach wie vor erklärungsbedürftig. Wir fassen deshalb rechtzeitig zum Winterbeginn nochmals die wichtigsten Punkte für Sie zusammen.
Was legt das Gesetz fest?
Sind M+S Reifen dasselbe wie Winterreifen?
Bei Verstoß droht erhöhtes Bußgeld
M+S-Reifen (steht für »Matsch und Schnee«) sind Pflicht bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte. Im Handel erhältliche Winterreifen sind mit einem M+S-Symbol oder einer Schneeflocke auf der Seitenfläche gekennzeichnet. Diese Reifen haben ein Profil, das bei winterlichen Straßenverhältnissen wie Schnee, Kälte und Glätte den nötigen Griff gewährleistet. Der Begriff »Winterreifen« selbst taucht in der StVO aber auch in Zukunft nicht auf. Eine Winterreifenpflicht für einen bestimmten Zeitraum (z. B. Oktober bis März) legt die StVO nach wie vor nicht fest. Vorgeschrieben sind Winterreifen also nur bei schlechten Straßenverhältnissen.
Nein, M+S gibt es als Winter- und Ganzjahresreifen (»Allwetterreifen«). Für welche Variante Sie sich entscheiden, ist Ihnen überlassen. Es muss lediglich ein M+S Reifen sein. Die Bezeichnung gibt an, dass der Reifen auch bei Matsch und Schnee noch sicher ist.
Wer unter winterlichen Straßenbedingungen mit Sommerreifen unterwegs ist, muss künftig 40 EUR Bußgeld zahlen, statt der bisherigen 20 EUR. Bei Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer im Straßenverkehr durch falsche Bereifung werden sogar 80 EUR plus ein Punkt in Flensburg fällig (bisher waren es 40 EUR).
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Auch auf die Profiltiefe achten Nicht nur auf die geeignete Bereifung ist zu achten. Das Gesetz schreibt außerdem eine Mindestprofiltiefe von 1,6 Millimeter vor. Der ADAC rät jedoch aus Sicherheitsgründen sogar zu vier Millimetern Profiltiefe.
Gibt es Ausnahmen? Grob gesagt gelten für Nutzfahrzeuge eingeschränkte Auflagen: Es genügt, wenn an den Rädern der Antriebsachsen M+SReifen angebracht sind. Nutzfahrzeuge der Land- und Forstwirtschaft sowie
WINTERREIFENPFLICHT
Einsatzfahrzeuge der Hilfsdienste, soweit für diese Fahrzeuge bauartbedingt keine M+S-Reifen verfügbar sind, sind von der Regelung ausgenommen.
auf geeignete Ausrüstung oder Winterreifen abgestellt, sondern immer anhand des individuellen Sachverhalts entschieden, ob ein Schaden durch ein grob fahrlässiges Merkmal entstanden ist.
Und sonst? Wer ein kennzeichnungspflichtiges Fahrzeug mit gefährlichen Gütern führt, muss bei einer Sichtweite von unter 50 Metern, bei Schneeglätte oder Glatteis jede Gefährdung anderer ausschließen und wenn nötig den nächsten geeigneten Platz zum Parken aufsuchen. Wie verhalten sich die Versicherer? Aus Versicherungssicht hat sich nichts geändert. Die Versicherer hatten noch nie
Hierbei kam es selten darauf an, ob ein Schaden durch Winterreifen hätte verhindert werden können oder nicht, sondern auf die Tatsache, ob der Versicherungsnehmer in grober Weise seine Sicherungspflichten verletzt hatte. Die Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung leistet auf jeden Fall, da hier nur vorsätzlich verursachte Schäden zu einer Leistungsablehnung führen.
Ihr Ansprechpartner: Karol Wudkowski Tel. +49 7121 923-131 wudkowski@rvm.de
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EURO QUO VADIS? ODER WARUM DIE PORTFOLIODIVERSIFIZIERUNG IMMER WICHTIGER WIRD!
Nachdem die EZB durch ihren Vorsitzenden Herrn Draghi verkündet hatte, dass sie innerhalb ihres Mandats alles Notwendige tun wird, um den Euro zu retten, legte der Euro gegenüber anderen Währungen kräftig zu, während die Zinsen für spanische und italienische Staatsanleihen wieder nachgaben. Inzwischen hat die EZB sogar offiziell erklärt, dass sie im Notfall unbegrenzt Anleihen der Krisenstaaten aufkaufen wird. Übersetzt bedeutet dies, dass die EZB hemmungslos Geld drucken wird. Passend hierzu das Zitat von Jens Weidmann, Präsident der Deutschen Bundesbank: »Heutiges Geld ist durch keinerlei Sachwerte mehr gedeckt. Banknoten sind bedrucktes Papier – die Kenner unter Ihnen wissen, dass es sich im Fall des Euro eigentlich um bedruckte Baumwolle handelt«.
Durch die »wundersame Geldvermehrung« der Notenbanken – dies gilt übrigens auch für die amerikanische FED – verliert das Geld, das sich im Umlauf befindet, an Wert. Das Problem: Die vielen Dollar und Euro kommen nicht dort an, wo sie eigentlich gebraucht werden, in der Realwirtschaft, sondern vagabundieren umher – immer auf der Suche nach Rendite. Kritiker fürchten, dass das billige Geld eine neue Blase nährt. Während die Realwirtschaft der 17 EuroStaaten seit Ausbruch der Finanzkrise in 2008 um ca. 2 % geschrumpft ist, hat sich im selben Zeitraum die Geldmenge (Aggregat M1) um knapp 30 % erhöht. Welche Konsequenzen ergeben sich hieraus für den mittel- bis langfristigen Anleger? Schon vor der Finanzkrise war jedem Anleger bewusst, dass es sinnvoll ist, sein Vermögen breit zu streuen. Wobei sich die Streuung bei den kapitalgedeckten Anlageformen im Wesentlichen auf die Verteilung in Aktien und Rentenpapieren konzentrierte (eventuell noch unter Beimischung von offenen Immobilienfonds). Ausgehend von unserer empfohlenen Grundstruktur 30 % Sachwerte, 30 % Rentenpapiere, 30 % Aktien, 10 % Edelmetalle sehen wir heute mehr denn je die Notwendigkeit die Portfoliostruktur so
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EURO QUO VADIS? ODER WARUM DIE PORTFOLIODIVERSIFIZIERUNG IMMER WICHTIGER WIRD!
zu wählen, dass sich die Anlagen den sich bald täglich ändernden Marktgegebenheiten anpassen. Neben der klassischen Zielsetzung, die maximale Rendite bei minimalem Risiko zu erzielen, dominiert die Absicherung vor den Inflations- und Währungsrisiken. Wie sieht die konkrete Umsetzung aus? Wir setzen hierbei überwiegend auf gemanagte vermögensverwaltende Fonds. Ziel der Fondsmanager ist es, durch die aktive Steuerung der Aktien- und Rentenquote sowie einer breiten Streuung der Währungen – auch außerhalb von Euro und US-Dollar – und unter Beimischung von Wertpapieren, die physisch mit Gold und Silber hinterlegt sind, möglichst eine nachhaltig positive Rendite (nach Steuern und nach Inflation) zu erzielen. Die nachfolgende Grafik zeigt Ihnen, wie sich ein solches Portfolio seit Mitte 2007 entwickelt hätte:
(Hinweis: Die Ergebnisse der Vergangenheit bieten keine Gewähr für zukünftige Entwicklungen) Welche Absicherungsmöglichkeiten gibt es? Neben der Anlage in Edelmetalle (Gold, Silber, Platin oder Rhenium) sollten auch Fremdwährungen einen Schutz vor einem schwachen (schwächer werdenden) Euro bieten. Dies könnte zum Beispiel unter Beimischung des FvS Bond Diversifikation geschehen: Euro und US-Dollar, die weltweit bedeutendsten Währungen, stecken in der Krise. Für Anleger, die den bislang sicheren Hafen der Investition in Anleihen schätzen, wird dies zum Dilemma. Ziel des von den Kölner Vermögensverwaltern Flossbach & von Storch gemanagten Fonds ist es, trotzdem einen angemessenen Wertzuwachs zu erzielen. Hierzu wird das Fondsvermögen international in festverzinsliche Wertpapiere (einschließlich Unternehmensanleihen) und Geldmarktinstrumente investiert, die überwiegend nicht in Euro denominiert sind. So ist aktuell mehr als die Hälfte des Fondsvermögens in Anleihen aus Australien, Kanada, Norwegen und Schweden investiert. Auch in Neuseeland, Dänemark, Singapur oder Finnland ist man mit diesem Fonds investiert – samt und sonders Länder, die keine Staatsschuldenkrise haben und deren Währungen sich deshalb gegenüber dem Euro eher
fest verhalten sollten. Kommt es – was aktuell kaum jemand wirklich erwartet – jedoch zu einem Wiedererstarken des Euros, dann laufen die Währungsverluste natürlich gegen den Fonds. Deshalb eignet sich der Fonds insbesondere für Anleger, die konkret eine Weichenstellung vornehmen. Haben Sie Ihr Wertpapierdepot schon auf die möglichen Gefahren der Finanz-und Währungskrise ausgerichtet? Rufen Sie uns an – wir überprüfen Ihr Depot und zeigen Ihnen konkrete Alternativen zur Portfoliooptimierung unter Berücksichtigung Ihrer persönlichen Anlagepräferenzen.
Ihr Ansprechpartner: Frank Wurster Tel. +49 7121 923-126 wurster@rvm-finanzen.de
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PRÄMIEN IN DER PFLEGEVERSICHERUNG STEIGEN UM BIS ZU 40%!
Wie sieht die Realität in Deutschland aus? Ab dem Alter 70 steigt das Pflegefallrisiko überproportional an. So sind 30% aller über 80-jährigen pflegebedürftig. Die durchschnittliche Pflegedauer beträgt sechs Jahre. Vom Staat gibt es im Pflegefall nur eine Absicherung mit Teilkasko-Charakter.
Die Leistungen der Pflegepflichtversicherung gestalten sich wie folgt:
Pflege I Pflege II Pflege III
Ambulante Pflege Pflegesachleistung 450 EUR 1.100 EUR 1.550 EUR
Stationäre Pflege Pflegegeld 235 EUR 440 EUR 700 EUR
1.023 EUR 1.279 EUR 1.550 EUR
Jahr 2011 eine sogenannte Pflegestufe 0 eingeführt. Hier gibt es zwischen 100 und 200 EUR monatlich an Leistung durch die gesetzliche Pflegeversicherung. Faktisch sind demente Personen oft sogar betreuungs-intensiver als sonstige Pflegefälle.
Quelle: Bundesministerium für Gesundheit
Bei Pflegestufe III und Unterbringung in einem Pflegeheim kann die Situation wie folgt aussehen: Kosten Pflegeheim: 4.000 EUR Leistungen Pflegepflichtversicherung: 1.550 EUR Eigenanteil: 2.450 EUR
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Die meisten Menschen gehen davon aus, dass sie mit einer Pflegeversicherung auch gegen das Risiko abgesichert sind, aufgrund von Demenz zum Pflegefall zu werden. Dem ist aber nicht so. Wenn dieser Schutz gewünscht ist, muss das entweder extra mit eingeschlossen werden, oder aber man sucht sich einen Schutz, bei dem neben der Pflegedefinition nach SGB auch die sogenannte ADL-Definition (Activities of Daily Living) gilt.
Wenn die durchschnittliche Pflegedauer von sechs Jahren zugrunde gelegt wird, entstehen Kosten in Höhe von über 175.000 EUR. Das eigene Vermögen kann dadurch schnell verloren gehen. Ist der Pflegebedürftige nicht in der Lage, die Kosten selbst zu bestreiten, können Ehepartner und Kinder im Rahmen der Unterhaltspflicht belangt werden. Dann heißt es nicht »Eltern haften für ihre Kinder«, sondern umgekehrt.
Am Markt haben sich verschiedene Typen von Pflegeversicherungen etabliert: Die Pflegekosten-, die Pflegetagegeld- und die Pflegerentenversicherung. Auf der gegenüberliegenden S. 21 haben wir die wichtigsten Unterschiede dargestellt.
Exkurs Demenz
Unisex
In der gesetzlichen Pflegeversicherung (SGB-Definition Pflegestufen) ist die Diagnose Demenz nicht Bestandteil der Prüfung durch den medizinischen Dienst. Darauf wurde bei Einführung der Pflegeversicherung im Jahr 1995 bewusst verzichtet. Eine Absicherung der Demenz galt als nicht finanzierbar, der dafür notwendige Beitragssatz war politisch schlichtweg nicht verkaufbar. Nach jahrelangen Diskussionen zu diesem Thema wurde im
Die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs, wonach gleiche Tarife für Frauen und Männer – für Neuverträge ab dem 21.12.2012 – zur Anwendung kommen müssen, wurde in nationales Recht umgesetzt. Für die Pflegeversicherung steht fest, dass die Prämien für Männer um bis zu 40% ansteigen. Warten lohnt sich deshalb nicht!
Die Umsetzung
Wir beraten Sie gerne!
PRÄMIEN IN DER PFLEGEVERSICHERUNG STEIGEN UM BIS ZU 40%!
Pflegekostenversicherung
Pflegetagegeldversicherung
Pflegerentenversicherung
Leistungen
Erstattet Pflegekosten bis zu einer bestimmten Höhe im Monat. Der Versicherer verlangt i. d. R. einen Nachweis der Pflegekosten, daher ist das Geld in erster Linie für professionelle Pflege verwendbar.
Zahlt im Pflegefall ein Tagegeld in vereinbarter Höhe. Das Geld ist frei verfügbar, es kann auch für pflegende Angehörige oder eine Haushaltshilfe verwendet werden.
Zahlt im Pflegefall eine monatliche Rente in vereinbarter Höhe. Das Geld ist frei verfügbar, es kann auch für pflegende Angehörige oder eine Haushaltshilfe verwendet werden.
Demenz als Leistungsauslöser
Die Demenz ist durch die Koppelung an die gesetzlichen Pflegestufen nicht abgedeckt.
Die Demenz ist durch die Koppelung an die gesetzlichen Pflegestufen fast nie abgedeckt.
In der Regel im Leistungsumfang eingeschlossen.
Beitragsstabilität
Beiträge können steigen.
Beiträge können steigen.
Beiträge steigen nicht.
Beiträge im Pflegefall
In der Regel Weiterzahlung der Beiträge.
Abhängig vom Tarif
Keine Beitragszahlung
Unterbrechung der Beitragszahlung
Nicht möglich
Nicht möglich
Möglich
Geld zurück bei Kündigung
Nein
Nein
Ja, nach einigen Versicherungsjahren gibt es einen Teil der Beiträge zurück.
Definition Pflegefall
Pflegestufen gemäß Sozialgesetzbuch
Pflegestufen gemäß Sozialgesetzbuch
Zusätzlich ADL-Katalog (Aktivitäten des täglichen Lebens) ohne Zeitfaktor.
Ihr Ansprechpartner: Johannes Schairer Tel. +49 7121 923-185 schairer@rvm.de
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UNISEX IN DER KRANKENVERSICHERUNG
Für Männer und Frauen gilt es gleichermaßen: Jeder der beabsichtigt, eine private Krankenversicherung abzuschließen, sollte dies noch bis zum 20.12.2012 zu den alten Bisex-Konditionen tun. Für uns ist fraglich, ob Unisex-Tarife überhaupt zu Beitragsvorteilen für Frauen führen werden. Dies gilt gleichermaßen für Zusatz- wie für Vollversicherungen.
Allgemein wird argumentiert, dass es aufgrund der herrschenden Beitragsdifferenzen zwischen Männern und Frauen in Höhe von 10 – 15% zu einer Anpassung (nur aus Unisex) in Höhe von ca. +10% bei Männern und einer Senkung von -5% bei Frauen kommen wird. Da wir annehmen, dass viele Versicherer die Umstellung nutzen werden, andere geplante Maßnahmen mit umzusetzen, gehen wir von einer generellen Steigerung aus. Insbesondere Verbesserungen in den Tarifbedingungen, wie zum Beispiel die Einführung von umfangreichen Hilfsmittelkatalogen, können zu höheren Anpassungen führen. Auch planen diverse Krankenversicherer eine Absenkung des Garantie-Zinses, was ebenfalls zu einer Erhöhung der Beiträge führen dürfte.
Beitrag bereits ab 05.2012 dauerhaft niedriger
bis -5%
Beitrag steigt ab 21.12.2012
bis +10 %
Erste Zahlen welche uns vorliegen, lassen so Anpassungen bei Männern von bis zu 30% und bei Frauen von bis zu 10% erwarten, wenn der Versicherer sowohl die Bedingungen verbessert, als auch den Rechnungszins absenkt. Für Personen, welche bereits versichert sind, ändert sich nichts. Diese bleiben in ihrer jeweiligen Tarif-Welt.
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UNISEX IN DER KRANKENVERSICHERUNG
Konsequenzen Durch den zweiten großen Einschnitt in der privaten Krankenversicherung (PKV) nach der Einführung der neuen Tarife mit portablen Rückstellungen im Jahr 2009 werden wir ab dem 01.01.2013 nunmehr drei verschiedene Tarifwelten innerhalb der PKV haben. Die gute Nachricht ist: Auch weiterhin werden Umstellungen innerhalb einer Gesellschaft und innerhalb der jeweiligen Welt möglich sein. Niemand muss bei einer Änderung seines bestehenden Vertrages befürchten, durch eine Umstellung in den teureren Unisex-Tarifen zu landen.
Deshalb empfehlen wir, vor einem Wechsel innerhalb des Versicherers, sich auf jeden Fall von einem Experten beraten zu lassen, der einem alle Konsequenzen eines Wechsels aufzeigt und transparent macht. Sollten Sie Fragen zu einer Krankenversicherung (KV) noch in 2012 haben beziehungsweise wissen wollen, ob Ihre bestehende KV auf der Höhe der Zeit ist, informieren Sie uns bitte.
Die schlechte ist: In Zukunft ist es noch komplizierter, seinen bestehenden Vertrag innerhalb der Gesellschaft zu optimieren. Kurzfristige Beitragsvorteile bei Frauen durch einen Wechsel in den Unisex-Tarif können eklatante Nachteile an anderer Stelle entgegenstehen. So verliert man sowohl bei einem Wechsel in die neue Tarifwelt 2009, als auch bei einem Wechsel in die Unisex-Welt 2013 den Anspruch auf Wechsel in den Standard-Tarif, der nicht mit dem sogenannten Basis-Tarif verwechselt werden darf. Wichtigster Unterschied zwischen beiden ist, dass der Basis-Tarif auch Menschen mit sonst nicht versicherbaren Gebrechen aufnehmen muss, was zu einem deutlich schlechteren Kollektiv führt.
Ihr Ansprechpartner: Matthias Knödler Tel. +49 731 969132-10 pkv@rvm.de
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RVM-FORUM 11. OKTOBER 2012
Zum 5. Mal fand das zwischenzeitlich für RVM-Kunden zur Tradition gewordene alljährliche RVM-Forum statt. »Immer wieder Sonntag(s)« war das Motto des Abends. Christoph Sonntag lockte rund 500 Besucher in die Arbachtalstraße und sorgte damit für die bislang bestbesuchte RVM-Veranstaltung. Und die Besucher wurden nicht enttäuscht: Es war ein höchst unterhaltsamer Abend!
Erich Burth, der die Veranstaltung eröffnete, bekannte offen, dass die Suche nach einer adäquaten Fortsetzung der illustren Referentenreihe mit Herrn Prof. Dr. h.c. Lothar Späth, Herrn Dr. Markus Merk, Herrn Prof. Dr. Norbert Walter und Herrn Reiner Calmund nicht leicht gefallen ist: »Wir wollen mit diesen Abenden einen Kontrapunkt zu den sonst eher trögen Themen aus dem Versicherungsbereich setzen, und Ihnen danke sagen für eine oft langjährige Geschäftspartnerschaft«. Ganz offensichtlich lagen wir mit der diesjährigen Auswahl nicht falsch, wie der Zuspruch bei den Anmeldungen und die Gespräche am Ende der Veranstaltung gezeigt haben. Abwechslung ist uns für die RVM-Foren wichtig und davon gab es an diesem Abend reichlich. Es wurde viel gelacht, man konnte klassische Geigenmusik hören, einer Hymne lauschen, sprachliche Hochakrobatik bestaunen und an einem Wettbewerb teilnehmen. Viel mehr Abwechslung geht in gut 90 Minuten nicht! Christoph Sonntag hat sich mit seinen regelmäßigen radio comedies bei SWR3 bei uns im Süden einen Namen gemacht. Und diese gibt es schon seit 1989 (Staatliches Fundamt für peinliche Verluste, » … so was könntsch im Radio net brenga«). Aktuell ist er mit seiner Kultserie »AZNZ Alte Zeiten Neue Zeiten« im Radio zu hören. Und dieser Abgleich war auch der Kern seines Programmes am 11. Oktober bei uns. Offensichtlich geht Christoph Sonntag mit offenen Augen und Ohren durchs Leben und holt sich so Anregungen für seine Spötteleien, die bei unseren Gästen den Nerv getroffen haben. Die eine Fraktion
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unserer Gäste fühlten sich erinnert an ihre Jugendzeit, wenn er überzeichnet an Autofahrten in den Urlaub berichtet, bei denen der Vater mit dem VW-Käfer zwischen Stuttgart und Bibione keinen Halt machte und nebenher zwei Schachteln Ernte 23 geraucht hat und all dies mit dem NAVI-System »Mama auf dem Beifahrersitz«. Die andere Fraktion lachte über die aus heutiger Sicht »undenkbaren« Momente und Situationen. Christoph Sonntag hat kaum einen Lebensbereich an diesem Abend ausgelassen: Banken, Hedgefonds, MellitaKaffeefilter, manuelle Fernbedienungen, Telefone mit Samtbezügen und Goldbordüre, Günther Oettinger und Winfried Kretschmann im Dialog und noch viel mehr wurde intensiv »besprochen«. Ob als »der etwas andere André Rieu« mit Geige oder bei der finalen SchwabenHymne, Christoph Sonntag konnte uns allen auch sein musikalisches Talent zeigen.
Christoph Sonntag zudem mit seiner STIPHTUNG CHRISTOPH SONNTAgGmbH. Von jedem verkauften Buch oder CD partizipiert auch diese Stiftung. Aus der Ursprungsinitiative »Der Max-EythSee soll sauber werden« sind im Lauf der Jahre viele weitere Projekte entstanden: etwa der Open-Air-Unterricht »Klassenzimmer am See«, das Projekt »Sternchenfänger« für benachteiligte Kinder in und um Stuttgart sowie die »Ernährungswochen«. Allesamt tolle Projekte für und mit Kindern. Und weil wir uns bei RVM dem Nachwuchs verpflichtet fühlen und Projekte für Kinder toll finden, haben wir pro verkauftem Buch/CD an diesem Abend noch etwas für die Stiftung d`rauf gegeben. Herzlichen Dank an alle Gäste für Ihr Kommen. Es hat uns viel Freude bereitet, Ihr Gastgeber gewesen zu sein! Wir freuen uns auf Ihren Besuch bei unserem nächsten Forum im Jahr 2013!
Bestens amüsiert fand der Ausklang beim gewohnten Buffet statt, welches diesmal vom Restaurant »Waldcafé« aus Pfullingen serviert wurde und ausgezeichnet geschmeckt hat. Christoph Sonntag war an diesem Abend noch lange da und zeigte auch hier keinerlei Berührungsängste. Viele zwanglose Gespräche haben sich so im Laufe des Abends entwickelt. Fotos oder persönliche Widmungen in Bücher, die er im Anschluss ans Programm noch verkauft hat, waren eine Selbstverständlichkeit für ihn. Apropos Verkauf von Büchern: Neben seiner Arbeit als Kabarettist engagiert sich
Ihr Ansprechpartner: Giovanni Nuvoli Tel. +49 7121 923-187 nuvoli@rvm.de
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BERUFSEINSTIEG, WAS NUN?
Der Berufseinstieg ist ein bedeutsamer Schritt. Vieles verändert sich dadurch, auch ist es ein Schritt in noch mehr eigene Verantwortung. Dies gilt auch für das Thema Versicherungen. Nun muss man nicht gleich alle möglichen Versicherungen abschließen, denn vom Azubi-Gehalt soll schließlich noch etwas übrig bleiben. Einige Versicherungen sind aber wichtig. Unsere beiden Azubinen Frau Nina-Sophie Belser und Frau Melanie Supper haben sich dieses Themas angenommen und den nachfolgenden Artikel verfasst: Quasi vom Azubi für den Azubi!
Wer frisch in das Berufsleben einsteigt, denkt wahrscheinlich nicht gerade an seine spätere Absicherung. Der erste Gedanke ist, das selbst verdiente Geld auszugeben. Dabei ist es sehr wichtig, dass man an die Absicherung denkt.
sicherung leistet Ersatz, wenn eine versicherte Sache (z. B. die Einrichtung) durch eine versicherte Gefahr (Sturm, Brand etc.) am versicherten Ort beschädigt, zerstört oder abhanden kommt. Privat-Haftpflichtversicherung
Absicherung bedeutet nicht nur Zukunft, sondern auch Gegenwart. Man kann nicht genau definieren, welche Versicherung die wichtigste ist. Dies kommt immer individuell auf den jeweiligen Lebensstandard an. Hausrat-Versicherung Wenn man zum Beispiel in einer eigenen Wohnung wohnt, ist eine Hausrat-Versicherung sehr sinnvoll. Wenn wir uns vorstellen, wir würden unser Haus beziehungsweise Wohnung umdrehen, wäre alles, was heraus fällt, unser zu versichernder Hausrat. Eine Hausrat-Ver-
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Laut Gesetz muss jeder, der einem Dritten einen Schaden zufügt, diesen so stellen, als wäre kein Schaden passiert. Im schlimmsten Fall haftet der Verursacher mit seinem ganzen Vermögen. Nicht nur bei Familien ist eine private HaftpflichtVersicherung unabdingbar, sondern gerade auch bei jungen Menschen. Nehmen wir an, wir fahren mit dem Fahrrad in die Stadt und haben es eilig, stellen unser Fahrrad nicht ordnungsgemäß ab, es fällt auf ein danebenstehendes Auto. Ein enormer Schaden entsteht. Wer übernimmt diesen Sachschaden? Die private Haftpflicht-Versicherung.
Kraftfahrzeugversicherung Fahren wir mit dem Auto in die Stadt und beschädigen beim Öffnen der Türe das nebenstehende Auto, wäre dies ein Kraftfahrt-Haftpflichtschaden. Die KfzHaftpflicht-Versicherung ist eine Pflichtversicherung (§1 Pflichtversicherungsgesetz). Wer sein Fahrzeug auf öffentlichen Straßen und Wegen fahren will, muss sein Fahrzeug zulassen und mindestens eine Kfz-Haftpflicht-Versicherung abschließen. Diese deckt ausschließlich Schäden ab, die der Versicherungsnehmer einem Dritten zufügt. Die Schäden am eigenen Auto können durch eine Teil- oder Vollkaskoversicherung abgedeckt werden. Berufsunfähigkeitsversicherung Auf jeden Fall sollte man auch seine eigene Zukunft absichern. Zwei Aspekte
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sind dabei wichtig. Zum einen die Absicherung der Berufsunfähigkeit. Vom Staat gibt es in diesem Fall in den ersten fünf Berufsjahren keinen Cent und danach nur eine kleine Rente. Diese wird darüber hinaus auch nur daran bemessen, ob man noch irgendetwas arbeiten kann, ohne den Bezug zu dem ausgeübten beziehungsweise angestrebten Beruf. Eine Absicherung auf eigene Initiative macht insofern großen Sinn. Um den Geldbeutel dabei nicht überzustrapazieren, gibt es zwischenzeitlich eine Vielzahl von Einsteigermodellen, bei denen man den Versicherungsschutz später ausbauen kann. Der Vorteil: Die Gesundheitsprüfung macht man auf Basis der heutigen Verhältnisse und »erbt« dies dann zu einem späteren Zeitpunkt bei Erhöhungen durch sogenannte Nachversicherungsgarantien. Altersversorgung Der zweite Aspekt ist die Altersversorgung, auch wenn die noch unendlich weit weg erscheint. Da die gesetzliche Rente zukünftig für den Ruhestand nicht mehr ausreicht, lohnt es sich, frühzeitig in die private Eigenversorgung einzusteigen. Ohne diese Absicherung kommt heute kein Berufsanfänger mehr aus. Doch wie sichere ich mich richtig ab? Welche Anlageformen sind geeignet? Wie viel Geld soll ich monatlich »auf die Seite legen«? Was passiert, wenn ich heute einen Unfall habe und nicht mehr arbeiten kann? Um die Bürger zur privaten Vorsorge anzuregen, gibt es neben der gesetzlichen Rente unter anderem staatlich geförderte Produkte (zum Beispiel die Riesterrente und die betriebliche Altersversorgung), für die man auch die vermögenswirksamen Leistungen des Arbeitgebers verwenden kann. Vorteil der staatlich geförderten Produkte ist, dass man für die Altersvorsorge auf der sicheren Seite ist. Denn auch wenn man Hartz IV – also Arbeitslosengeld 2 – in Anspruch nehmen muss, bleibt das angesparte Vorsorgekapital geschützt und muss nicht aufgebraucht werden.
Die Riesterrente
gungskapital von Jahr zu Jahr erhöht. Zu Rentenbeginn kann zwischen einer lebenslangen Rentenzahlung oder einer einmaligen Kapitalauszahlung gewählt werden. Bei einem Arbeitgeberwechsel kann der Vertrag zu dem neuen Arbeitgeber mitgenommen werden (Portabilität).
Die Riesterrente wurde 2002 ins Leben gerufen und funktioniert wie folgt: 4% des Bruttoeinkommens vom Vorjahr (es müssen aber mindestens 60,00 EUR pro Jahr sein, wenn man die volle Zulage erhalten will!) werden als Eigenbeitrag eingesetzt. Jedes Jahr bekommt man vom Staat eine Zulage von 154,00 EUR. Berufseinsteiger unter 25 Jahren bekommen zusätzlich einen einmaligen Bonus von 200,00 EUR. Für jedes Kind gibt es noch einmal 185,00 EUR, für Kinder, die ab 2008 geboren wurden sogar 300,00 EUR.
Die Beitragszahlungen sind steuer- und sozialversicherungsfrei bis zu 4 % der jährlichen Beitragsbemessungsgrenze (2012: monatlich 224,00 EUR). Dafür sind die Leistungen steuerpflichtig, wobei im Rentenalter erfahrungsgemäß die Steuersätze sehr niedrig sind.
Betriebliche Altersvorsorge
Private Vorsorge
Jeder Arbeitnehmer hat grundsätzlich Anspruch auf eine betriebliche Altersvorsorge. Das Betriebsrentengesetz verpflichtet den Arbeitgeber, eine betriebliche Altersvorsoge anzubieten. Den Versicherungsvertragsabschluss übernimmt der Arbeitgeber.
Neben den staatlich geförderten Produkten kann man selbstverständlich auch eine ganz private Vorsorge betreiben. Dies kann in Form einer privaten Rentenversicherung, Lebensversicherung, Fonds etc. erfolgen. Die Beitragszahlungen erfolgen hier aus dem bereits versteuerten Nettoeinkommen. In der Regel sind auch die Abschlusskosten dort höher, als wenn man die Altersversorgung über einen Rahmenvertrag des Arbeitgebers abschließt.
Die Entgeltumwandlung ist ein besonderer Einzahlungsweg in der betrieblichen Altersvorsorge. Bei der Entgeltumwandlung verzichtet der Arbeitnehmer auf einen Teil seines Gehalts. Für diesen Betrag müssen somit keine Steuern und keine Sozialabgaben gezahlt werden.
Fazit Warten ist kein Vorteil, nur ein Verlust!
Grundsätzlich gibt es fünf verschiedene Formen der betrieblichen Altersvorsorge: Pensionszusage, Unterstützungskasse, Pensionskasse, Direktversicherung oder Pensionsfonds. Der Arbeitgeber kann einen der drei versicherungsförmigen Durchführungswege bestimmen (Pensionskasse oder Pensionsfonds, Direktversicherung). Sofern keine Einigung erfolgt, hat der Arbeitnehmer auf jeden Fall einen Anspruch auf eine Direktversicherung. Insbesondere hat sich der Durchführungsweg »Direktversicherung« in den meisten Betrieben etabliert. Hierbei werden Beiträge bis zur Altersrente angespart. Die Versicherer gewähren eine Garantieverzinsung und attraktive Gewinnanteile, sodass sich das Versor-
Melanie Supper
Nina-Sophie Belser Anfragen zu diesem Thema bitte an Tel. +49 7121 923-0 oder schicken Sie eine E-Mail an info@rvm.de
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PROJEKTE DER WEIHNACHTSSPENDE 2011
In den beiden vergangenen Ausgaben von RVM-AKTUELL haben wir bereits zwei unserer Weihnachts-Spendenprojekte vorgestellt. Heute berichten wir über unser letztes Spendenprojekt 2011: »Faustlos« im Kinderhaus Pestalozzistraße, Reutlingen.
Im Kinderhaus Pestalozzistraße werden Kinder aus Familien betreut, die zum Teil in Armut und zum Teil mit geringen Netzwerken zur Integration aufwachsen. Die pädagogische Herausforderung ist es hierbei, die Kinder früh zu sensibilisieren und ihnen früh zu helfen, alternative Strategien zu entwickeln und vor allem zu erleben, dass es auch ein gewaltfreies Zusammenleben geben kann. Das Heidelberger Präventionszentrum hat das Programm »Faustlos« (Gewaltprävention an Kindergärten und Schulen) ins Leben gerufen; dieses wurde im Kinderhaus Pestalozzistraße bereits erfolgreich eingeführt. Um eine aussichtsreiche Projektdurchführung gewährleisten zu können, mussten zunächst alle Erzieherinnen eine Fortbildung durchlaufen, um die »Spielregeln« und deren Einsatz bei »Faustlos« kennen zu lernen. Weiterhin musste ein spezieller Materialienkoffer angeschafft werden. Diese Kosten konnten wenigstens zum Teil mit unserer Spende finanziert werden.
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»Faustlos« weckt bei den Kindern die sozial-emotionale Kompetenz in den Bereichen Empathie, Impulskontrolle und Umgang mit Ärger und Wut. Aufgrund der entwicklungspsychologischen Orientierung von »Faustlos« stehen für Kinder unterschiedlicher Altersstufen jeweils speziell zugeschnittene Materialien zur Verfügung. Das Kindergarten-Programm umfasst 28 Lektionen. Bei der Vermittlung der Inhalte spielen die zwei Handpuppen »Wilder Willi« und »Ruhiger Schneck« eine wichtige Rolle. Sie unterstützen die Kinder dabei, spielerisch und step by step eine breite Palette sozialer und emotionaler Kompetenzen zu erlernen und so ihr gewaltpräventives Verhaltensrepertoire zu erweitern. Ende Juli 2012 war ich für RVM selbst vor Ort im Kinderhaus Pestalozzistraße, um mir einen eigenen Eindruck über das Kinderhaus mit samt seinen Erzieherinnen und Kindern sowie das Projekt »Faustlos« zu verschaffen. Die Erzieherinnen erläuterten mir detailliert die Vorbereitung, die Einführung und die Umsetzung des Projekts und erzählten emotionsvoll die ersten
Erfolge. Tanja Hafenscher, Leiterin des Kinderhaus Pestalozzistraße, berichtete, dass das Projekt »Faustlos« nicht nur bei den Kindern toll angekommen sei. Schließlich würden nicht nur die Kinder, sondern auch die Eltern in die Präventionsarbeit eingebunden. Sicherlich soll und wird mit dem Projekt keine FriedeFreude-Eierkuchen-Stimmung erzeugt – denn es ist gut, dass es Wut gibt. Aber es gehe darum, dass Kinder lernen, ihre Gefühle in Worte zu fassen und diese ihrem Gegenüber zu vermitteln. Dabei geht es hierbei noch nicht unmittelbar um die Konfliktlösung, vielmehr geht es um das Benennen der Gefühle, um bei allen Beteiligten ein Überdenken der Situation hervorzurufen. Das erfolgt selbst zu Hause bei den Kindern; sie lernen, sich ihren Eltern gegenüber deutlicher auszudrücken.
Ihre Ansprechpartnerin: Larissa Schadenberger Tel. +49 7121 923-147 schadenberger@rvm.de
RVM – IN EIGENER SACHE
Über 140 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bilden mittlerweile die wertvollste Ressource bei RVM. Aus diesem Grunde ist es uns ein großes Anliegen, Ihnen einen tieferen Einblick zu geben, was sich bei uns »so tut«.
Weiterbildung:
IMPRESSUM
Neue MitarbeiterInnen:
Wir bilden uns für Sie weiter: · Melanie Rettschlag hat ihre berufsbegleitende Weiterbildung zum »staatlich geprüften Betriebswirt (IHK)« erfolgreich bestanden.
Wir haben uns verstärkt durch:
Jubiläum:
Herr Marc Disselhoff
Am 01. Oktober 2012 hatten ihr 10-jähriges Firmenjubiläum:
Kundenbetreuer Frau Julia Sauter Sachbearbeiterin Administration Herr Benjamin Breisch Sachbearbeiter Kfz Herr Gero Hofstetter Student Bachelor of Arts an der DHBW Frau Gülin Acarsoy Auszubildende Kauffrau für Versicherungen und Finanzen Frau Davina Bertsch Auszubildende Kauffrau für Versicherungen und Finanzen Frau Eileen Dewald Auszubildende Kauffrau für Versicherungen und Finanzen Frau Julia Edel Auszubildende Kauffrau für Versicherungen und Finanzen Frau Sarah Müller Auszubildende Bürokauffrau
Herr Sven-Stephen Petersmarck
Herausgeber RVM Versicherungsmakler GmbH & Co. KG und RVM Finanzmanagement GmbH & Co. KG Arbachtalstraße 22 72800 Eningen u. A. Tel. +49 7121 923-0 Fax +49 7121 923-200 www.rvm.de
· Herr Jean-Paul von Bode-Frielingsdorf Wir gratulieren recht herzlich!
Redaktionelle Verantwortung Thomas Gaugele
Ihr Ansprechpartner: Herr Thomas Gaugele Tel. +49 7121 923-155 gaugele@rvm.de Satz www.arcusmarketing.de
Ihre Ansprechpartnerin: Larissa Schadenberger Tel. +49 7121 923-147 schadenberger@rvm.de
Dieser Informationsdienst der RVMGruppe dient Ihrer persönlichen Unterrichtung über Neuerungen aus den Bereichen Versicherung und Vorsorge/Kapitalanlage. Für den Inhalt kann trotz sorgfältiger Ausarbeitung keine Gewähr übernommen werden. Über Anregungen, Hinweise oder den Wunsch nach weiteren Informationen freuen wir uns.
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