RVM Aktuell 01/2015

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RVM-AKTUELL > I/2015

TOP-THEMEN DIESER AUSGABE:

RAUCHMELDER? JA BITTE! > S. 03

DEBITOREN-UPDATE > S. 10

AKTIV INVESTIEREN IM NIEDRIGZINS> S. 12 UMFELD


THEMEN DIESER AUSGABE

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Editorial Rauchmelder? Ja bitte! Brandschutz im Lager »Havarie grosse« – Eine vielfach unterschätzte Gefahr im weltweiten Seehandel Kfz-Versicherung – Aktuelles Urteil Wie das Wetter zum Risiko wird – und Gewinne beeinflussen kann Debitoren-Update Aktiv investieren im Niedrigzinsumfeld – Neue Perspektiven für sicherheitsorientierte Anleger Betriebliche Vorsorge – Womit können Sie bei Ihren Mitarbeitern punkten? Die Kinderinvaliditätsversicherung Welche Rechtsstreitigkeiten fürchten die Deutschen? IT – Meine Daten, unsere Daten RVM – Wir stellen uns vor RVM – Unser ganzer Stolz, die Ausbildungsakademie RVM – Pure Leidenschaft RVM – Projekte der Weihnachtsspende 2014 RVM – In eigener Sache

EDITORIAL

Guten Tag, liebe Leserin, guten Tag, lieber Leser, herzlich willkommen zur ersten Ausgabe von RVM-AKTUELL in 2015! Das erwartet Sie: Fachinformationen mit vielen wertvollen Hinweisen und Anregungen für Ihre tägliche Arbeit aus allen Bereichen rund um die Themen Versicherungsschutz und Finanzen. Aber eben nicht nur! Sondern erleben Sie gemeinsam mit uns ein Stück RVM, wie wir denken und handeln, was uns und unsere MitarbeiterInnen – auch über den beruflichen Horizont hinaus – sonst noch bewegt (dieses Mal im wahrsten Sinn des Wortes)! Eine schöne Frühlingszeit wünschen Ihnen

Michael Friebe

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Erich Burth


RAUCHMELDER? JA BITTE!

Die meisten Menschen fürchten sich davor, nachts von einem Brand überrascht zu werden. Ein kurzer Blick in die Statistik zeigt: Diese Angst ist nicht ganz unberechtigt. Bei deutschlandweit rund 200.000 Bränden pro Jahr sterben etwa 500 Menschen, die meisten davon durch schwere Rauchvergiftungen. Ein Rauchwarnmelder kann hier zum Lebensretter werden!

Vor allem als Gebäudeeigentümer sollten Sie sich dringend mit dem Thema »Einbaupflicht von Rauchwarnmeldern« beschäftigen, denn für den Einbau ist der Vermieter des Gebäudes verantwortlich. Eine Pflicht zur Installation dieser Rauchwarnmelder ist Entscheidung der jeweiligen Bundesländer. Deshalb gibt es deutschlandweit keine einheitliche Richtlinie, stattdessen gelten aktuell beispielsweise die Regelungen der Tabelle oben. Welche Räume müssen mit Warnmeldern ausgestattet werden? Pauschal gilt, dass alle Wohn-, Schlaf- und Aufenthaltsräume sowie als Fluchtwege dienende Flure mit Rauchwarnmeldern ausgestattet werden müssen. In den jeweiligen Landesbauordnungen finden Sie weitere Informationen über Einbau- und Wartungspflicht sowie über die Standorte der Rauchwarnmelder.

Bundesland

Regelung für Neu- und Umbauten

Regelung für Bestandsbauten

Baden-Württemberg

seit 10.07.2013

seit 01.01.2015

Bayern

seit 01.01.2013

seit 31.12.2017

Berlin

keine Einbaupflicht

Hessen

seit 06.2005

Mecklenburg-Vorpommern

seit 31.12.2009 für alle Wohnungen

Nordrhein-Westfalen

seit 01.04.2013

Rheinland-Pfalz

seit 12.07.2012 für alle Wohnungen

Saarland

seit 18.02.2004

Sachsen

keine Einbaupflicht

Sachsen-Anhalt

seit 17.12.2009

Übergangsfrist bis 31.12.2015

Thüringen

seit 29.02.2008

Übergangsfrist bis 31.12.2018

seit 01.01.2015 Übergangsfrist bis 31.12.2016 keine Regelung

Welche Rolle spielt das Thema Rauchwarnmelder in der Versicherungswirtschaft?

somit Versicherungsschutz in vollem Umfang besteht.

Grundsätzlich gilt: Der Versicherungsnehmer – meist auch der Vermieter – ist dazu verpflichtet, alle gesetzlichen, behördlichen oder vereinbarten Sicherheitsvorschriften zu beachten. Ein Verstoß gegen die Einbaupflicht von Rauchwarnmeldern stellt eine Verletzung der gesetzlichen Sicherheitsvorschriften dar. Je nach Schwere der Verletzung der Sicherheitsvorschrift (Obliegenheitsverletzung) kann es dann dazu kommen, dass der Versicherer im Schadensfall anfallende Entschädigungsleistungen gegenüber dem Versicherungsnehmer kürzt.

So eine generelle Verzichtserklärung möchte zum Beispiel die SV SparkassenVersicherung Gebäudeversicherung AG nicht abgeben. Sie behält sich das Recht einer Einzelfallprüfung, mit welcher die Schwere der Obliegenheitsverletzung und somit die Kürzung der Entschädigungsleistung ermittelt wird, vor.

Mit unseren aktuellen Rahmenvertragspartnern zur Hausrat- und zur Wohngebäude-Versicherung konnten wir vereinbaren, dass ein Fehlen eines Rauchmelders nicht als grob fahrlässige Obliegenheitsverletzung gewertet wird und

Wünschen Sie genauere Auskünfte über die Praxis Ihres Gebäudeversicherers? Auch bei weiteren Fragen helfen wir Ihnen gerne. Wir freuen uns auf Ihren Anruf!

Ihre Ansprechpartnerin: Helen Hofmann Tel. +49 7121 923-107 hofmann@rvm.de

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BRANDSCHUTZ IM LAGER

Eine Vielzahl von Brandschäden entsteht in Lagerbereichen. In Abhängigkeit der Bedeutung des Lagers sowie der vorhandenen oder auch nicht vorhandenen baulichen Trennungen kann sich ein Brand im Lager auf alle Betriebsbereiche und somit auch auf die weitere Existenz des Unternehmens auswirken. Durch eine gute Brandschutzorganisation können Brandschäden vermieden oder aber zumindest das Risiko einer Brandentstehung minimiert werden. Welches sind die häufigsten Gefahren und welche sinnvollen Präventivmaßnahmen gibt es hierzu?

Brandstiftung Nach wie vor sind viele Brandschäden auf Brandstiftungsdelikte zurückzuführen. Die Motive hierfür sind vielfältig: Psychologisches Fehlverhalten, Zündeln durch Kinder, Rache, Einbruchdiebstahl und/ oder Vandalismus. Sinnvolle Maßnahmen sind: · · · · · ·

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Umzäunung Kameraüberwachung Ausleuchtung Sicherung zugänglicher Fenster, Türen, Schächte Besucherausweise Vermeidung der Anlagerung brennbarer Materialien an Gebäudeaußenwänden und Rampen Sichere Aufbewahrung von leicht entzündlichen Stoffen, die das Brandstiften erleichtern Abfallbehälter in mindestens 5 Metern Abstand zur Außenwand und zu den Toren abstellen

Rauchen Brände durch achtlos weggeworfene, glimmende Tabakreste kommen immer wieder vor. Ein Rauchverbot, das konsequent überwacht wird, kann etwaige Schäden verhindern. Zusätzliche, sinnvolle Maßnahmen sind: · Anbringen von sichtbaren Rauchverbotsschildern · Aufstellung von Aschenbechern an Zugängen zur Rauchverbotszone

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· Belehrung der Mitarbeiter über das Rauchverbot einschließlich Androhung von Disziplinarmaßnahmen. Schweißen und feuergefährliche Arbeiten Ebenfalls an der Tagesordnung sind Brände durch Schweißen, Löten, Trennschneiden, Schleifen, Heißkleben und ähnliche feuergefährliche Arbeiten. Sinnvolle Maßnahmen sind: Prüfung anderer Montage- oder Repa-

raturmethoden · Beauftragung qualifizierter Fachpersonen · Feuergefährliche Arbeiten sind anzumelden und mittels Schweißerlaubnisschein zu dokumentieren · Brandwache stellen und geeignetes Löschgerät bereitstellen · Ausführung nur in sicherer Umgebung (Brandlasten im Umkreis von 10 Metern entfernen und/oder vor Funkenkontakt schützen) · Keine Ausführung feuergefährlicher Arbeiten in explosionsgefährlicher Atmosphäre · Nachkontrolle mehrere Stunden nach Beendigung der Arbeiten. Verpackungstechnik Brennbares Verpackungsmaterial, das zumeist leicht entzündlich ist, bestimmt das Brandverhalten vieler Lager oft mehr als das Lagergut selbst. Sinnvolle Maßnahmen sind:

Trennung Lagerbereich vom Verpac-

kungsbereich · Regelmäßiges Entfernen der Verpackungsabfälle und Sammeln an sicherer Stelle (feuertechnisch abgetrennt oder im Freien mit ausreichend Abstand zum Gebäude) · Bei Schweißen und Schrumpfen von Folie auf 5 Meter breite Abstandsflächen achten und in bestimmten Zeitbereichen Kontrollen durchführen; frisch geschrumpfte Einheiten vor dem Einlagern zum Auskühlen zwischenlagern; Geräte nur von besonders geschulten Personen bedienen lassen · Vorhaltung geeigneter Löschgeräte sowie Schulung der Mitarbeiter. Fördereinrichtungen Nicht selten kommt es vor, dass Brände durch Kraftstoffanlagen, verdampfenden Kraftstoff, Flüssiggas, elektrische Anlagen und bei Dieselantrieb zusätzlich durch Funkenausstoß verursacht werden. Sinnvolle Maßnahmen sind: · Regelmäßige Wartung der Fahrzeuge · Dieselbetriebene Gabelstapler mit Funkenfängern ausrüsten · Betankung nur im Freien oder gut belüfteten Zonen · Batterieladestationen in zwangsbelüfteten und -entlüfteten, feuerbeständig abgetrennten Räumen einrichten · In explosionsgefährdeten Bereichen nur ex-geschützte Stapler einsetzen · Elektro-Schleppkabel regelmäßig kontrollieren und auswechseln.


BRANDSCHUTZ IM LAGER

Kraftfahrzeuge in Lagerhallen Das Abstellen von Kraftfahrzeugen in Lagerhallen ist im Allgemeinen nicht zulässig und erhöht zudem die Gefahr der Entstehung und Ausbreitung eines Brandes. Im Einzelfall kann das Einstellen durch die Bauaufsicht als Nutzungsänderung genehmigt werden. Sinnvolle Maßnahmen sind (sofern Genehmigung erteilt ist): · Klare Trennung der Lagerbereiche von Ladezonen · Ausreichende Abstände zwischen Fahrzeugen und Lagergut · LKW nur während des Ladevorgangs in der Halle abstellen · Für ausreichende Be- und Entlüftung sorgen. Elektrische Anlagen Häufigste Schadenursache sind nach wie vor Defekte an elektrischen Licht- und Kraftanlagen. Rund ein Drittel aller Feuerschäden sind hierauf zurückzuführen. Sinnvolle Maßnahmen sind: · Regelmäßige Überprüfung durch einen VdS-anerkannten Sachverständigen

· Elektrische Einrichtungen mit Wärmeentwicklung (zum Beispiel Beleuchtungsanlagen) so anordnen, dass sie Lagergut nicht entzünden können · Beschädigungen unverzüglich melden und beseitigen · Bei Betriebsruhe soweit wie möglich stromlos schalten · Leuchtstofflampen mit Sicherheitseinrichtungen verwenden, welche automatisch abschalten · Lagerbereiche in den Blitzschutz mit einbeziehen. Heizungen Von Feuerstätten und Heizquellen geht eine natürliche Brandgefahr aus. Sinnvolle Maßnahmen sind: · Wärmequelle in einem abgetrennten Raum installieren · Sicherheitsabstände zwischen Heizung und brennbaren Stoffen einhalten · Heiz- und Wärmegeräte vor mechanischer Beschädigung schützen · Heizräume nicht zu Abstellräumen umfunktionieren · Absperrvorrichtungen für die Brennstoffzufuhr an sicherer Stelle vorsehen und deutlich kennzeichnen

· Mobile Heizgeräte in Lagerräumen nicht gestatten · Heizeinrichtungen regelmäßig prüfen und warten Fazit: Die Entstehung von Bränden kann zwar nie gänzlich ausgeschlossen, durch geeignete Maßnahmen aber in jedem Fall minimiert werden. Wichtig ist, dass die MitarbeiterInnen in Bezug auf die Gefährdungsbereiche sensibilisiert sind und darüber hinaus eine gute Brandschutzorganisation (Alarmplan, Verantwortlichkeiten, Begehungen, Schulungen) implementiert ist. Branderkennungssysteme (Brandmeldeanlagen), Brandbekämpfungssysteme (Löschanlagen), bauliche Trennungen sowie eine ausreichende Löschwasserversorgung können darüber hinaus zu einer weiteren Begrenzung eines eventuellen Brandes beitragen. Nutzen Sie unsere Expertise!

Ihr Ansprechpartner: Joachim Roth Tel. +49 7121 923-273 roth@rvm.de

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»HAVARIE GROSSE« – EINE VIELFACH UNTERSCHÄTZTE GEFAHR IM WELTWEITEN SEEHANDEL

Ca. 500 derartige Ereignisse auf den Weltmeeren pro Jahr, die zu Schäden in vielfacher Millionenhöhe führen können, zeigen deutlich, dass trotz aller technischen/nautischen Verbesserungen in den letzten Jahren es immer noch ein enormes Gefahrenpotenzial in sich birgt, Güter auf dem Seeweg von A nach B zu befördern. »Havarie grosse« muss im Übrigen nicht zwingend auf dem Seeweg eintreten. Auch auf Fluss-/ Kanaltransporten per Binnenschiff kann so etwas passieren.

Zunächst wird der Seeverkehr hauptsächlich an den neuralgischen Plätzen, wie Panama-, Suez- und Ärmelkanal durch ein immer weiter steigendes Verkehrsaufkommen beziehungsweise eine enorme Verkehrsdichte geprägt, wodurch die Gefahr eines Schiffsunfalls stark gestiegen ist. Zudem werden die Gefahren infolge des Fortschrittes im Schiffbau durch immer größere Schiffe geradezu gefördert, denn die heutigen ContainerRiesen lassen sich kaum noch im Strom der »normalen« Seeschiffe sicher beherrschen. Was bedeutet »Havarie grosse«? Der zugrunde liegende Gedanke reicht bis in die Antike zurück. Die »Havarie grosse« regelt die Kostenverteilung für außergewöhnliche Aufwendungen, welche zur Rettung von Schiff und Ladung oder Teilen davon aus einer gemeinsamen Gefahr aufzubringen sind/waren. Hierbei erklärt in der Regel der Kapitän – natürlich in Abstimmung mit der Reederei beziehungsweise dem Charterer – des betreffenden Schiffes »Havarie grosse«. Somit werden dann die Aufwendungen (zum Beispiel Schlepp- oder auch Löschkosten) auf alle Beteiligten der jeweiligen Seereise anteilig verteilt. Aber auch die Kosten für sogenannte »geopferte« Waren werden aufgeteilt, denn schließlich wurden durch die Aufopferung einiger Güter andere Güter gerettet. Dies geschieht unter anderem durch Überbordwerfen von Containern um zu erreichen, dass das Schiff bei verrutschter Ladung aus einer Schräglage kommt

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»HAVARIE GROSSE« – EINE VIELFACH UNTERSCHÄTZTE GEFAHR IM WELTWEITEN SEEHANDEL

Wie hartnäckig oftmals versucht wird, eine »Havarie grosse«-Erklärung zu verhindern, zeigt ein Beispiel aus der Vergangenheit. Ein Containerschiff auf der Fahrt von Japan Richtung Singapore hatte in den oberen Staulagen mehrere Container mit Holzkohle geladen. Bei einem Container kam es zunächst zu einem Schwelbrand, der sich durch den Fahrtwind dann zu einem richtigen Feuer entwickelt hat, welches sich durch den Containerboden nach unten durchbrannte und den darunter gestauten Container ebenfalls in Brand setzte. Die Besatzung bekämpfte mit allen an Bord zur Verfügung stehenden Mitteln das Feuer. Zwei Rettungsschiffe vor Ort mussten warten, da der Kapitän des Containerschiffes eben keine »Havarie grosse« erklärte. Die Besatzung hatte in der Zwischenzeit das Feuer unter Kontrolle. Mittels Kran wurde der betreffende Container ins Meer getaucht, was nach Meinung der Schiffsführung ausreichte, um das Geschehen als erledigt zu betrachten. Dass dem nicht so war, zeigte sich einige Seemeilen weiter, da durch den Fahrtwind die nicht komplett gelöschte Holzkohle wieder aufflammte. Die schon durch die erste Feuerbekämpfung geschwächte Besatzung setzte wieder alles daran, das Feuer selber unter Kontrolle zu bringen, was aber nicht mehr gelang. Erst jetzt erklärte der Kapitän »Havarie grosse« und der Bergungsschlepper und das Feuerlöschboot konnten nun eingreifen. Die komplette Abwicklung dieses Falles zog sich über rund 15 Jahre hin. Voraussetzung ist aber, dass Schiff und Ladung zusammen jeweils ganz oder teilweise gerettet worden sind.

Gehen Schiff oder Ladung vollständig verloren, ist eine »Havarie grosse« vollständig ausgeschlossen. Ein Beispiel aus jüngster Zeit ist der im vorletzten Jahr eingetretene Verlust des Containerfrachters MS »MOL Comfort«. Das Schiff brach während der Fahrt von Fernost nach Europa infolge schwerer See inmitten des indischen Ozeans auseinander. Die Besatzung wurde vollständig von einem deutschen Containerschiff aufgenommen und gerettet. Zunächst gingen nur einige Container über Bord und die Bug- und die Hecksektion trieben unabhängig voneinander im Meer. Beide Teile entfernten sich bedingt durch Meeresströmungen erheblich voneinander. Am 17.06.2013 geschah das Unglück. Ca. zehn Tage später sank dann das Heckteil mit rund 1.700 Containern. Das Bugteil konnte »eingefangen« werden, aber bedingt durch die nach wie vor schwere See nicht zum nächsten Hafen geschleppt werden. Als dann zudem noch Feuer ausbrach, war auch das Schicksal der Bugsektion besiegelt. Diese versank am 10.07.2013, ebenfalls mit allen Containern. Damit hatte sich eine eventuelle »Havarie grosse« sozusagen von selbst erledigt. Das Feuer konnte ausbrechen, da sich an Bord auch Kühlcontainer mit Gefahrgut befunden haben. Durch den Ausfall der Maschine war natürlich die Stromversorgung nur noch für wenige Tage gewährleistet, was letztendlich dann dazu führte, dass sich einige der nun nicht mehr gekühlten Container beziehungs-

weise deren Ladung entzünden konnten. Insgesamt war dies einer der größten Schiffs- und Containerverluste der letzten Jahrzehnte mit einer Größenordnung von über 300 Mio. EUR – nur für die Ladung. Risiko und Versicherungsschutz Tritt der »Havarie grosse«-Fall ein, beginnt ein ausgeklügeltes und oftmals auch langwieriges und langjähriges Verfahren, um die Kosten (Bergelohn, gerettete Werte usw.) zu verteilen. Hierfür wird ein sogenannter Dispacheur eingesetzt. In der Regel wird dann die Abwicklung vorrangig über den Londoner Markt erfolgen.

Da jeder Seetransport die »Havarie grosse«-Gefahr birgt, empfiehlt sich unbedingt der Abschluss einer RVM-WarenTransportversicherung, denn eine solche Versicherung deckt über unser spezielles Wording die Absicherung für einen »Havarie grosse«-Fall. Aber auch ohne »Havarie grosse« ist eine Waren-Transportversicherung zwingend zu empfehlen, wie der Fall der »Mol Comfort« eindrücklich gezeigt hat. Für Fragen zu diesem Thema stehen Ihnen unsere Experten aus unserer LogistikAbteilung gerne zur Verfügung.

Ihr Ansprechpartner: Lothar Dreiocker Tel. +49 7121 923-1228 dreiocker@rvm.de

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KFZ-VERSICHERUNG – AKTUELLES URTEIL

Ein Fahrzeughalter hat die Kosten des Abschleppens auch dann zu zahlen, wenn die Halteverbotsschilder erst aufgestellt worden sind, nachdem das Fahrzeug abgestellt wurde. Das hat das Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße mit Urteil vom 27.01.2015 entschieden (Az.: 5 K 444/14.NW).

Der Kläger hatte seinen Personenkraftwagen am Morgen des 27.02.2013 abgestellt. Dort traf er sich mit Freunden, um mit diesen gemeinsam in Urlaub zu fahren. Auf dem Platz selbst befanden sich zwar keine Parkplatzschilder. In dessen umliegenden Straßen waren jedoch mehrere Schilder mit dem Hinweis »Pfalzplatz unbegrenzt P« aufgestellt worden. Festtagsumzug Im Laufe des 27.02.2013 stellte die Gemeinde auf der einzigen Zufahrt zum Pfalzplatz die Verkehrsschilder »absolutes Halteverbot« und »Verbot der Einfahrt« mit dem Zusatzzeichen »Sonntag, 3. März 2013 ab 7.00 Uhr« auf. Dies wegen eines Festumzugs. Die Aufstellung der Schilder erfolgte deutlich nach 7 Uhr, sodass der Kläger keine Kenntnis von ihnen haben konnte. Sein Fahrzeug wurde trotz allem am Tag des Umzugs abgeschleppt. Der Versuch der Gemeinde, ihn telefonisch zu warnen, war nicht möglich, weil seine Nummer nicht im Telefonbuch eingetragen war. Einige Wochen nach dem Vorfall wurde dem Kläger die Rechnung für das Ab-

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schleppen präsentiert. Er war jedoch nicht dazu bereit, die Rechnung zu bezahlen. Denn dadurch, dass auf den Hinweisschildern in den Straßen rund um den Platz auf eine unbegrenzte kostenlose Parkmöglichkeit hingewiesen wurde, habe die Gemeinde einen Vertrauenstatbestand geschaffen, auf den er sich habe verlassen können. Doch selbst wenn wegen des Festtagszuges die Notwendigkeit bestanden haben sollte, sein Fahrzeug abzuschleppen, sei es unverhältnismäßig, ihn mit den Kosten zu belasten. Öffentliches Interesse Doch dem wollte sich das Verwaltungsgericht Neustadt nicht anschließen. Es wies die Klage des Fahrzeughalters gegen die Gemeinde als unbegründet zurück. Nach Ansicht des Gerichts sind die nachträglich aufgestellten Verkehrszeichen auch gegenüber dem Kläger bekannt gemacht worden. Darauf, ob er zum Zeitpunkt des Aufstellens oder an den Tagen danach anwesend war oder nicht, komme es nicht an. Das Gericht hielt es auch nicht für unangemessen, das Fahrzeug abschleppen zu lassen. Denn es habe ein besonderes öffentliches Interesse daran bestanden, den Pfalzplatz für

den Festtagsumzug als Festplatz zu nutzen. Kein Vertrauensschutz Den Vorwurf des Klägers, dass es unverhältnismäßig sei, ihn mit den Kosten zu belasten, hielt das Gericht für unbegründet. Denn es gebe keinen Vertrauensschutz dafür, dass ein zunächst rechtmäßiges Dauerparken an einer bestimmten Stelle unbegrenzt erlaubt bleibe. Es sei dem Kläger nämlich auch auf einem Dauerparkplatz zumutbar gewesen, innerhalb dieser Vorlaufzeit zu kontrollieren oder kontrollieren zu lassen, ob das Parken weiter zulässig sei, so das Gericht. Der Kläger wurde daher dazu verurteilt, die Abschleppkosten zu übernehmen.

Ihre Ansprechpartnerin: Martina Hackenberg Tel. +49 7121 923-135 hackenberg@rvm.de


WIE DAS WETTER ZUM RISIKO WIRD – UND GEWINNE BEEINFLUSSEN KANN

»Es gibt sehr viele Wetterregeln, trotzdem lässt sich kein Wetter regeln« (Erhard Horst Bellermann). Als Wetterrisiko wird die Abhängigkeit von Produktions- und Absatzmengen oder der Kostenfaktor von Wettereinflüssen (klimatische Umweltbedingungen) bezeichnet. Ein hohes Wetterrisiko hat zum Beispiel die Landwirtschaft, deren Erntemengen vom Wetter stark beeinflusst werden aber auch Windparkanlagen (bei anhaltender Windflaute) oder die Tourismus- und Gastronomiebranche. Auch die Baubranche ist einem hohem Wetterrisiko ausgesetzt.

Das Risiko und die Folgen Ein Betrieb kann aufgrund von Wettereinflüssen still stehen. Das kann zum Beispiel bei einem langen und harten Winter sein (man sollte nicht ausschließen, dass es diese nicht mehr geben wird), bei dauerhaftem Niederschlag oder bei hohen Temperaturen. Und wenn dieser Fall eintritt, so steht der Betrieb still nicht jedoch die Kosten. Diese laufen ungebremst weiter und belasten die Bücher entsprechend. Hierbei handelt es sich um Kosten wie Lohnfortzahlungen, Vertragsstrafen, Stillstandzeiten und anschließend für Beschleunigungsmaßnahmen, wenn es dann wieder unter Hochdruck weiter gehen soll und muss. Der Versicherungsschutz Mit einer entsprechenden Absicherung des Wetterrisikos können folgende Vorteile generiert werden: Die Ergebnisschwankungen werden

reduziert; Die Bonität verbessert sich; Erhöhung der Attraktivität gegenüber Wettbewerbern ohne eine entsprechende Absicherung; Das Insolvenzrisiko verringert sich. In diesem Zusammenhang kann der Interessent selbst auswählen/festlegen, welcher Versicherungsschutz bezogen auf die Dauer, Höhe und Risiken bereitgestellt

werden soll – es handelt sich um ein flexibles und individuell abgestimmtes Deckungskonzept, das auf die Erfordernisse der Unternehmen eingeht. Die Prognose für die Wetterzukunft sagt aus, dass sommerliche Starkniederschläge und Gewitter zunehmen; das gilt sowohl für deren Anzahl als auch für die Niederschlagsmenge. Zukünftig muss auch mit 20 bis 30 Prozent mehr Niederschlägen im Winter gerechnet werden, ein Großteil davon wird als Regen nieder gehen. Die Zukunft sollte nicht schwarz gemalt und mit albtraumhaften Szenarien ausstaffiert werden. Doch eine gesunde Realitätseinschätzung darf nicht außer Acht gelassen werden, nach dem Motto: »Der Pessimist klagt über den Wind, der Optimist hofft, dass der Wind sich dreht und der Realist hisst die Segel« (Adolphus William Ward). Deshalb halten wir auch für das Wetterrisiko interessante Versicherungslösungen für Sie bereit.

Ihr Ansprechpartner: Hans Martin Prill Tel. +49 7121 923-269 prill@rvm.de

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DEBITOREN-UPDATE

Das Jahr 2014 war im Geschäftsbereich Debitorenmanagement von einer großen Dynamik geprägt. Neue Gesetze, veränderte Rechtsauffassungen, konsequente Umsetzung der Insolvenzordnung sowie neue Schadenszenarien sorgten am Markt für Bewegung.

BGH zeigt den Kreditversicherern den erhobenen Zeigefinger Der BGH hat mit Urteil vom 22.01.2014 – IV ZR 343/12 – entschieden: Eine Klausel in einer Warenkreditversicherung, welche bestimmt, dass nach Beendigung des – einen bestimmten Kunden betreffenden – Versicherungsschutzes sämtliche beim Versicherungsnehmer eingehenden Zahlungen dieses Kunden in Ansehung des Versicherungsverhältnisses auf die jeweils älteste offene Forderung des Versicherungsnehmers gegenüber dem Kunden anzurechnen sind, ist unwirksam. Seit Jahrzehnten war die Anrechnung auf die älteste Forderung gelebte Praxis bei den meisten Kreditversicherern. Diese

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Vorgehensweise ist nach dieser aktuellen Rechtsprechung nicht mehr zulässig. In der Praxis bedeutet das: Zahlungen aus Lieferungen nach Aufhebung des Deckungsschutzes werden der tatsächlichen Lieferung/Leistung zugeordnet und können nicht mehr auf die älteste offene Forderung angerechnet werden. Der Versicherungsmarkt reagierte unterschiedlich auf dieses Urteil. Nicht alle Kreditversicherer kehrten von der alten Vorgehensweise ab und verwiesen darauf, dass deren Allgemeinen Versicherungsbedingungen erheblich von den durch den BGH beurteilten Bedingungen abweichen. Ob diese Sichtweise richtig ist – darüber werden wahrscheinlich wiederum Gerichte bei konkreten Schadenfällen zu befinden haben.

Insolvenzanfechtung: TelDaFax lässt grüßen Wir berichteten bereits in der Ausgabe II/2014 RVM-AKTUELL im Rahmen des Artikels »Insolvenzrechtliche Tücken« über die Möglichkeit des Insolvenzverwalters, Zahlungen bis zu zehn Jahre vor Beantragung des Insolvenzverfahrens anzufechten. Was den Fußballverein Bayer 04 Leverkusen mit der Rückzahlung von Sponsorengeldern in Höhe von rund 16 Mio. EUR an den Insolvenzverwalter der TelDaFax-Gruppe traf, kann heute jedem Lieferanten bei der Insolvenz eines Schuldners blühen! Eine Anfechtung durch den Insolvenzverwalter ist immer dann möglich, wenn sich Lieferanten, die von Zahlungsschwierigkeiten ihrer Schuldner wussten, durch entsprechende Maßnahmen (zum Beispiel Ratenzahlungs-


DEBITOREN-UPDATE

pläne) einen Vorteil zulasten anderer Gläubiger verschafft haben. Die Lösung: Eine Kreditversicherung mit entsprechender Anfechtungsabsicherung! Identitätsdiebstahl: Der Chef, der keiner ist Insbesondere bei international tätigen Unternehmen funktionierte der Trick in der Vergangenheit: Betrüger hacken EMail-Konten und spähen ein Unternehmen sorgfältig aus – über Wochen oder gar Monate. Dann folgen Abläufe, die Teil eines Drehbuchs eines Hollywood-Films sein könnten: Das Telefonat kommt aus der deutschen Konzernzentrale – jedenfalls laut Rufnummernanzeige. Der Anrufer gibt sich als Konzernchef aus und teilt dem Mitarbeiter der Finanzabteilung mit, dass ein geheimer Deal ansteht und größere Beträge für einen Firmenkauf ins Ausland überwiesen werden müssen. Das Ganze sei streng vertraulich und müsse in dem beschriebenen Zeitkorridor ablaufen, um die vertraglichen Vereinbarungen einzuhalten. Ein anschließendes Mail des vermeintlichen Chefs sorgt für die erforderliche Authentizität. Sicherheitsmaßnahmen wie zum Beispiel das VierAugen-Prinzip werden umgangen – für die notwendige Zweitunterschrift zur Überweisung ist der Verantwortliche auf gleiche Weise längst eingeweiht. Die Erfolgsformel dieser organisierten Banden lautet: Autorität, Geheimhaltung, angebliches Vertrauen in den Mitarbeiter und Tempo. Mittlerweile existieren im Rahmen einer Police gegen Veruntreuung, Unter-

schlagung und Betrug Absicherungsmöglichkeiten, welche auch solche Manipulationen von außen beinhalten.

das Unternehmen durch Inanspruchnahme der Bürgschaft beim Versicherungsunternehmen schadlos halten.

Haftungsfalle Mindestlohngesetz

Ablauf Sobald im zugrundeliegenden Werk-/ Dienstleistungsvertrag die Sicherheitenstellung vereinbart wird, ist der Sub-/ Nachunternehmer gefordert, diese Sicherheit beizubringen. Der Bürge, hier das Versicherungsunternehmen, fertigt nach positiver Bonitätsprüfung eine Urkunde aus, die der Auftraggeber erhält. Die Kosten werden dem Sub-/Nachunternehmer in Rechnung gestellt.

Deutschland erhielt ab 01.01.2015 einen gesetzlichen, flächendeckenden Mindestlohn für Arbeitnehmer. Danach haben alle abhängig beschäftigten Arbeitnehmer einen Anspruch auf eine Entlohnung von wenigstens 8,50 EUR brutto je Arbeitsstunde. Ein Unternehmer, der als Generalunternehmer auftritt und einen erhaltenen Auftrag mit Hilfe eines Drittunternehmers abwickelt und somit einen weiteren Unternehmer mit der Erbringung von Werkoder Dienstleistungen beauftragt, haftet für die Verpflichtungen dieses (Sub-) Unternehmers zur Zahlung des Mindestlohns. Der Auftraggeber als Generalunternehmer kann sich nicht von dieser Haftung durch vertragliche Vereinbarung mit der Fremdfirma freizeichnen.

Lösungen über diese Bürgschaftsversicherung hinaus sind in Vorbereitung, jedoch am Markt noch nicht verfügbar. Wir informieren Sie sobald es hier Neues gibt. Bleiben Sie beim Thema MiLoG am Ball und senden Sie uns eine Mail an Milog@rvm.de.

Pünktlich zum Starttermin des Mindestlohngesetzes gab es eine erste Versicherungslösung – die möglichen Regressansprüche können über eine Bürgschaft abgesichert werden. Voraussetzung ist, dass im zugrunde liegenden Vertrag beide Parteien die Stellung einer solchen Sicherheit vereinbaren. Funktionsweise Der Auftraggeber erhält von seinem Suboder Nachunternehmer eine entsprechende Bürgschaft, ausgestellt von einem renommierten Versicherungsunternehmen. Wird der Auftraggeber von Arbeitnehmern des Subunternehmers zur Zahlung des Mindestlohns aufgefordert, kann sich

Ihr Ansprechpartner: Björn Krasovc Tel.+49 7121 923-255 krasovc@rvm.de

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AKTIV INVESTIEREN IM NIEDRIGZINSUMFELD – NEUE PERSPEKTIVEN FÜR SICHERHEITSORIENTIERTE ANLEGER

Über mehr als 30 Jahre war klar, in welche Kapitalanlagen investiert werden musste, um relativ stabile und sichere Erträge zu erzielen: Anleihen, Rentenfonds, Tages- und Festgeld, Lebensversicherungen und Immobilien bildeten die Basis für viele Anleger. In Deutschland entwickelte sich die Umlaufrendite von ihrem Höchststand im August 1981 mit 11,2 % auf 0,6 % Ende 2014. Viele Zinsanlagen (Anleihen und Rentenfonds) haben über diese Zeit von den stetig fallenden Zinsen und den damit verbunden, ebenso stetig steigenden Kursgewinnen profitiert.

Zukünftig werden somit ähnliche Erträge nur mit deutlich höheren Risiken zu erzielen sein, da die Ertragsquelle der Kurssteigerungen nahezu »versiegt« ist und somit nur noch die verschwindend geringen Zinsen bleiben. Durch die »Bazooka« der Europäischen Zentralbank, die sie mit dem Anleiheaufkaufprogramm in Höhe von unvorstellbaren rund 1,14 Billionen EUR bis in den Herbst 2016 »gezündet« hat, spricht dafür, dass die Anleiherenditen in den wichtigsten Marktsegmenten weiterhin dramatisch niedrig bleiben und gleichzeitig die risikobehafteten Vermögensklassen profitieren werden. Das Zinstief schwächt aber nicht nur die Rendite, sondern auch die Stabilität der Banken. Mit der geringeren Spanne zwischen Kredit- und Guthabenzinsen schrumpfen die Einnahmen insbesondere

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von Sparkassen und Raiffeisenbanken. So forderte unlängst der Sparkassenpräsident staatliche Unterstützung für die Sparer. Aber auch größere Banken könnten Probleme bekommen – ob die Einlagensicherungssysteme dann zur Entschädigung ausreichen, ist fraglich (Hinweis: Laut EZB betragen die Bankeinlagen von Privatkunden rund 1,9 Billionen EUR. So lange diese bei der Bank liegen, sind es lediglich Forderungen gegen die Bank. Erst wenn die EUR abgehoben werden, handelt es sich wieder um Geld. Schätzungen zufolge beträgt das Volumen des Einlagensicherungstopfes der privaten Banken zwischen 5 und 5,5 Milliarden EUR). Welche Möglichkeiten bieten sich dem sicherheitsorientierten Anleger auch zukünftig vernünftige Renditen zu erzielen und der »Zinsfalle« aus dem

Wege zu gehen? Entscheidend hierfür ist der Anlagehorizont. Hierzu gilt es zunächst die folgende Fragestellung zu klären: Wie lange kann ich auf das angelegte Kapital verzichten beziehungsweise wann benötige ich voraussichtlich das angelegte Kapital wieder? Wir empfehlen bereits ab einem Anlagehorizont von mehr als drei Jahren über Alternativen zum Tages-/Festgeld (Bausparguthaben) nachzudenken. Was schon geringfügige Steigerungen des Ertrages ausmachen, zeigt folgendes Rechenbeispiel: Bei einer Tages- oder Festgeldanlage mit 0,5 % Zins benötigt das eingesetzte Kapital 139 Jahre, um sich zu verdoppeln. Wer es schafft, die jährliche Rendite auf 2 % zu steigern, braucht nur 35 Jahre.


AKTIV INVESTIEREN IM NIEDRIGZINSUMFELD – NEUE PERSPEKTIVEN FÜR SICHERHEITSORIENTIERTE ANLEGER

Entwicklung der Mod. Duration seit 1 Jahr 8.0 7.0 6.0 5.0 4.0 3.0 2.0 1.0 0.0 -1.0 -2.0

Auf was müssen Sie bei der Auswahl der »richtigen« Anlagestrategie achten? Wenn Sie direkt in festverzinsliche Anlagen investiert haben oder Anteile an defensiven oder vermögensverwaltenden Fonds im Portfolio haben, sollten Sie prüfen, ob Ihre Investments auf die »Zinsfalle« vorbereitet sind. Ein wesentliches Instrument hierbei ist das aktive Management der Laufzeitstruktur. Hiermit hat der Fondsmanager die Möglichkeit, sich flexibel geänderten Marktbedingungen anzupassen. Die oben stehende Grafik eines von uns empfohlenen Mischfonds verdeutlicht sehr eindrucksvoll, wie sich die Laufzeitstruktur der festverzinslichen Wertpapiere innerhalb des letzten Jahres von einer negativen Duration (durchschnittliche Laufzeit) bis hin zu einer Laufzeit von knapp sieben Jahren verändert hat. Außerdem gilt mehr denn je – oder erst recht, für den defensiv ausgerichteten

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Anleger – sein Kapital breit auf verschiedene Anlageklassen, Währungen und Investmentstile zu streuen. Es gibt Auswege aus der »Zinsfalle« – wir zeigen Ihnen wie! Obwohl die Folgen der »Nullzinspolitik« überall spürbar sind, reagieren die meisten Anleger bis jetzt kaum auf die Risiken der »Zinsfalle« und halten an ihren Anlagen fest, die sie für sicher halten. Machen Sie es besser und vereinbaren mit uns einen unverbindlichen Beratungstermin. Wir analysieren und optimieren Ihr Portfolio, bevor die »Zinsfalle« zuschnappen kann. Wir erläutern Ihnen, wie Sie mit unserer defensiv ausgerichteten Anlagestrategie auch ohne hohe Zinserträge bei moderatem Schwankungsrisiko attraktive Renditen über den Tages-Festgeld-Erträgen erzielen können. Wir freuen uns auf Ihren Anruf!

Ihr Ansprechpartner: Frank Wurster Tel. +49 7121 923-126 wurster@rvm-finanzen.de

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BETRIEBLICHE VORSORGE – WOMIT KÖNNEN SIE BEI IHREN MITARBEITERN PUNKTEN?

Lebensversicherungen werden oft als »des Deutschen liebstes Kind« bezeichnet, weil zwischenzeitlich – statistisch gesehen – jeder Bürger mehr als nur eine Police hat. Ist es dann noch reizvoll, wenn der Arbeitgeber als zusätzliche Leistung den Mitarbeitern eine betriebliche Altersversorgung anbietet? Immer mehr Arbeitnehmer realisieren, wie wichtig die Absicherung der Arbeitskraft ist. Für viele von ihnen ist jedoch der Weg über eine private Absicherung verbaut – weshalb?

Mit einem Garantiezins von 1,25 % für Neuverträge hat das Versicherungsprodukt Altersvorsorge an Attraktivität eingebüßt. Allerdings haben die Bundesbürger zwischenzeitlich erkannt, dass das Zinsniveau auf breiter Front anhaltend niedrig bleibt und damit die Versicherungsangebote mit 1,25 % immer noch eine gute Alternative darstellen. Wer der Altersarmut entgegenwirken möchte, kommt an einer zusätzlichen Altersvorsorge ohnehin nicht vorbei. Wegen der Steuervorteile spielt die betriebliche Altersversorgung auch in Zukunft eine bedeutende Rolle. Betriebliche Vorsorge kann jedoch mehr sein als nur die Altersversorgung. Wenn Sie Ihren Mitarbeitern attraktive Angebote zur Verfügung stellen wollen, darf die Absicherung von biometrischen Risiken wie Berufsunfähigkeit und Todesfallschutz nicht fehlen. Auf die Individualität der Mitarbeiterbedürfnisse haben die Versicherer reagiert und bieten bedarfsgerechte Lösungen an. Warum ist es so wichtig, diese Risikobausteine in die betriebliche Sphäre mit einzubeziehen? In den letzten Jahren sind durch Preiskampf und verbesserte Bedingungen die Annahmerichtlinien der Versicherer restriktiver geworden. Dies spüren Antragsteller, da die Versicherer vermehrt Anträge ablehnen, Ausschlussklauseln vereinbaren oder zusätzliche medizinische Risikozuschläge erheben. Das hat zur Folge, dass der wichtige Versicherungsschutz für viele Menschen nicht oder nur zu sehr hohen Beiträgen möglich ist.

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Über betriebliche Kollektive können die Versicherer ihre Kalkulationen auf günstigere Rechnungsgrundlagen stellen. Je nach Firmengröße und Branche lassen sich damit günstige Lösungen darstellen. Bereits ab zehn versicherten Personen bieten die Versicherer Policen ohne ausführliche Gesundheitsfragen an. Teilweise begnügen sich die Versicherer mit einer Dienstfähigkeitserklärung des Mitarbeiters. Je größer der versicherte Personenkreis und die Arbeitgeberbeteiligung an der Beitragszahlung sind, desto interessanter sind die Annahmerichtlinien der Versicherer. Eine mögliche Variante: Sie bieten mit den vermögenswirksamen Leistungen den Grundbaustein zur Berufsunfähigkeitsrente und die Mitarbeiter können dann – auf ihre individuellen Bedürfnisse ausgerichtet – durch Entgeltumwandlung den Versicherungsschutz aufstocken. Arbeitgeber die hier attraktive Lösungen anbieten, punkten in der Regel bei ihren Mitarbeitern. Sie erhalten von uns detaillierte Informationen zu diesem und den weiteren betrieblichen Vorsorgethemen!

Ihr Ansprechpartner: Josef Maier Tel. +49 7121 923-156 maier@rvm.de


DIE KINDERINVALIDITÄTSVERSICHERUNG

Wo viel los ist, kann auch viel passieren! Wenn Sie für die Zukunft Ihrer Kinder vorsorgen wollen, dann ist eine Kinderinvaliditätsversicherung die richtige Wahl. Kinder klettern auf Bäume und wagen mit dem Fahrrad riskante Manöver. Oft haben schwere Unfälle Behinderungen zur Folge. Aber auch Krankheiten wie Diabetes, Leukämie oder Epilepsie führen häufig zu stärkeren Beeinträchtigungen. Im Jahr 2011 waren ca. 260.000 Kinder und junge Erwachsene unter 25 Jahren aufgrund eines Unfalls oder einer Krankheit schwerbehindert. Ein Albtraum für Eltern. Neben körperlichen und seelischen Leiden können hohe Pflege- und Rehabilitationskosten entstehen. Denn bei Unfällen in der Freizeit und durch Krankheiten zahlt der Staat keinen Cent!

Eine Unfallversicherung allein reicht nicht

Prämienfreie Mitversicherung von Kita-

Geld und Schulausfallgeld Häufigste Ursache aller schwerwiegenden Gesundheitseinbußen bei Kindern und Jugendlichen sind Krankheiten. Viele Kinderunfallversicherungen leisten aber nur bei Unfallfolgen. Genau für diese Lücke bietet die Kinderinvaliditätsversicherung Eltern und ihren Kindern die passende finanzielle Absicherung. Denn die umfassende Invaliditätsversicherung deckt alle wesentlichen Unfall- und Krankheitsrisiken ab. Und das schon ab einem Behinderungsgrad von 50!

Die Kinderinvaliditätsversicherung im Überblick Versicherungsschutz für Kinder und Ju-

gendliche Dieser gilt von der vollendeten 6. Lebenswoche bis zum vollendeten 25. Lebensjahr des Kindes. Monatliche Rente

Bereits ab einem Behinderungsgrad von 50 erhält das Kind für die Dauer der Schwerbehinderung monatlich eine Rente. Wenn nötig, ein Leben lang. Selbst bei einer vorübergehenden Behinderungsdauer wird eine Rente gezahlt. Zusätzliche einmalige Kapitalleistung von

zwölf Monatsrenten Damit wesentliche Lebensbereiche behindertengerecht gestaltet werden können – zum Beispiel durch einen Umbau zu Hause – deckt eine einmalige Zahlung von zwölf Monatsrenten zu Beginn der Rente die höheren Kosten.

Versicherungsschutz bei Zeckenstichen

Zecken können gefährliche Krankheiten auslösen. Neben den Stichen sind auch dadurch verursachte Infektionen oder Allergien abgedeckt. Neutrale Beurteilung

Der Grad der Behinderung des Kindes wird von unabhängiger Seite festgelegt – der zuständigen Stelle für Angelegenheiten des Schwerbehindertenrechts (zum Beispiel Versorgungsamt). Inflationsausgleich

Dank der Überschussbeteiligung wird die Rente für das Kind erhöht und somit der Inflationsentwicklung entgegengewirkt. Wechselgarantie in eine selbstständige Berufsunfähigkeitsversicherung Bei Aufnahme einer Berufstätigkeit des Kindes zwischen dem vollendeten 15. und 25. Lebensjahr ist der Wechsel in eine Berufsunfähigkeitsversicherung möglich. Und zwar ohne erneute Gesundheitsprüfung, wenn diese nach Erreichen des 15. Lebensjahres erfolgreich absolviert wurde. Ist diese Lösung interessant für Sie? Wir arbeiten Ihnen gerne ein individuelles Angebot aus.

Ihr Ansprechpartner: Johannes Schairer Tel. +49 7121 923-185 schairer@rvm.de

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WELCHE RECHTSSTREITIGKEITEN FÜRCHTEN DIE DEUTSCHEN?

Eine Studie der ROLAND Rechtsschutz-Versicherungs-AG in Zusammenarbeit mit dem Institut für Demoskopie Allensbach vom November 2014 befasst sich unter anderem mit den Sorgen der Deutschen, in Rechtsstreitigkeiten verwickelt zu werden. Es wurden etwa 1.500 repräsentativ ausgewählte Bürger nach den Schwerpunkten ihrer Befürchtungen befragt (siehe Schaubild).

Rechtliche Sorgen der Bevölkerung Frage: »Man macht sich ja manchmal Sorgen und denkt darüber nach, dass einem eventuell mal etwas Unangenehmes passieren könnte. Hier auf dieser Liste steht Verschiedenes. Ist etwas dabei, bei dem Sie sagen würden, dass Sie sich da manchmal Sorgen machen, dass Ihnen etwas davon passieren könnte?” (Vorlage eine Liste, Angaben in Prozent) Dass ich in einen Verkehrsunfall verwickelt werde

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Dass ein Arzt bei einer Behandlung oder OP einen Fehler macht

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Dass ich Opfer einer Straftat werde, z.B. Diebstahl, Einbruch oder Körperverletzung

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Dass es zu Auseinandersetzungen mit einer Versicherung kommt, z.B. weil sie die Kosten für etwas nicht übernehmen wollte

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Dass es zu Auseinandersetzungen mit Behörden oder Ämtern kommt

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Dass ich wegen einer Kfz-Ordnungswidrigkeit belangt werde, z.B. wegen einer Geschwindigkeitsübertretung oder Überfahren einer roten Ampel

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Dass es Streitigkeiten mit dem Vermieter bzw. mit Mietern gibt

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Dass es bei Kaufverträgen, z.B. bei Autos, Handys oder Abos, zu rechtlichen Problemen kommt

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Dass es zu Streit mit den Nachbarn kommt

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Dass es wegen Familienangelegenheiten zu einer rechtlichen Auseinandersetzung kommt, z.B. wegen Scheidung, Unterhalt oder Sorgerecht

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Dass es zu einer Auseinandersetzung mit meinem Arbeitgeber kommt, z.B. wegen einer Kündigung oder eines Arbeitszeugnisses

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Dass es im Zusammenhang mit Urlaubsreisen zu Auseinandersetzungen kommt, z.B. wegen Mängeln im Hotel, Verspätungen von Flug oder Bahn

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Dass ich gemobbt werde

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Dass ich in einen Erbschaftstreit verwickelt werde

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Dass es beim Kauf einer Immobilie zu rechtlichen Problemen kommt

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Basis: Bundesrepublik Deutschland, Bevölkerung ab 16 Jahren; Quelle: Allensbacher Archiv, IfD-Umfrage 11032 (Nov. 2014)

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Weitere Differenzierungen betrafen die unterschiedliche Ausprägung der Ängste bei Männern und Frauen. So sorgen sich Männer mehr als Frauen darum, wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit belangt zu werden. Demgegenüber befürchten Frauen eher als Männer, in erbrechtliche Auseinandersetzungen zu geraten oder Opfer von ärztlichen Behandlungsfehlern zu werden. Letzteres bewegt auch die befragten Senioren über 60 Jahre. Vertragliche Auseinandersetzungen und arbeitsrechtliche Probleme fürchtet wiederum die jüngere Generation am häufigsten. Unser Augenmerk als Versicherungsmakler ist darauf ausgerichtet, eine möglichst umfassende Absicherung dieser Risiken über eine Rechtsschutzversicherung zu gewährleisten. Hier gibt es die unterschiedlichsten Absicherungsmodelle: So lässt sich unter anderem der Verkehrsbereich, der Mieter-Rechtsschutz und der sonstige private Lebensbereich jeweils separat oder auch in Paketlösungen absichern. Besonderheiten sind insbesondere dann zu beachten, wenn es um den Erwerb von Immobilien und die Durchführung von Baumaßnahmen geht sowie bei Auseinandersetzungen im Familien- und Erbrecht. Lassen Sie sich individuell von uns beraten, um eine optimale Lösung für Ihren Versicherungsbedarf zu finden. Aufgrund bestehender Rahmenvereinbarungen sind wir in der Lage, für Sie ausgezeichnete Konditionen zu erzielen – im privaten genauso wie im gewerblichen Bereich.

Ihr Ansprechpartner: Hermann Köster Tel. +49 7121 923-1658 koester@rvm.de


IT – MEINE DATEN, UNSERE DATEN

Die meisten Unternehmen haben mittlerweile ein zentrales IT-System, in dem alle Vorgänge und Unterlagen abgespeichert werden, damit diese bei Bedarf schnell verfügbar sind. So die Theorie! Die Praxis zeigt, dass Situationen entstehen können, in denen die vermeintlich sicheren Daten dann doch irgendwie verschwunden sind. Die Ursachen sind vielfältig: Technisches Versagen, Ungeschicklichkeit der Benutzer oder gar Diebstahl. Durch einfache organisatorische Maßnahmen können diese Verluste oft verhindert werden.

Hierzu einige Vorschläge und Anregungen unserer IT-Experten: Dokumente zentral speichern Dies ist insbesondere dann von Bedeutung, wenn Mitarbeiter viel mit Laptops unterwegs sind und dort auf ihren Desktops Informationen abspeichern. Damit diese Dokumente für alle verfügbar sind empfiehlt es sich, die Dateien in regelmäßigen Abständen auf den Fileserver zu überspielen. Eine mögliche Lösung ist die Einrichtung eines speziellen Ordners auf dem Notebook, der dann bei einer Verbindung mit dem Server automatisch einen Backup-Ordner aktualisiert. Dies gilt auch für E-Mail-Systeme Diese werden von Mitarbeitern oft als ein zweites Ablagesystem für persönliche Notizen und Kommentare genutzt. Statt (unsicherer) dezentraler Lösungen mit

einer Speicherung des persönlichen Postfachs von Outlook lokal auf den PCs/Notebooks empfiehlt sich auch hier der Einsatz eines zentralen Systems. Die Outlook-Daten und Ordner werden dann automatisch innerhalb der gleichen Struktur wie die Dokumente in dem Backup-Vorgang gespeichert. Das Smartphone – ein zweites Adressbuch Was machen wir hier? Am Besten ist es, wenn das Unternehmen über eine zentrale Kontaktliste verfügt und diese konstant verwaltet. Oft ist dies aber nicht möglich, da zum Beispiel Mitarbeiter ein zweites (privates) Handy für die Arbeit einsetzen. Apple bietet natürlich die Möglichkeit, die Daten via iTunes in die iCloud zu synchronisieren – wie mittlerweile auch viele Telefonprovider für andere Geräte. Für manche Kollegen sind solche Cloud-Lösungen, trotz der bekannten Hacker-Gefahren, in Ordnung. Für andere sind die Kontaktdaten auf

ihren Smartphones jedoch so sensibel, dass hier andere Lösungen gewählt und die Daten auf dem PC, Notebook oder Server und nicht außerhalb des Handys in einer Cloud gespeichert werden sollten. Halte es einfach Es gibt komplexe technische Lösungen am Markt. Aber die Erfahrung zeigt, dass Mitarbeiter diese oft zu umgehen versuchen. Deshalb ist es wichtig, die Nutzer in die notwendigen Arbeitsweisen einzubeziehen, die Strukturen gut zu organisieren und die Vorgänge so einfach als möglich zu halten.

Ihr Ansprechpartner: Michael Graham Tel. +49 7121 923-274 graham@rvm.de

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RVM – WIR STELLEN UNS VOR

Hier sind die »Allrounder« gefragt: Bei der Betreuung der betrieblichen Versicherungen stehen für das Team Clemens die sogenannten Komposit-Versicherungen (Sach-, Technische-, Haftpflicht-, Unfall- sowie Rechtsschutz-Versicherungen) im Mittelpunkt des Engagements. Als Teamleiter und Kundenbetreuer kümmert sich Herr Thomas Clemens mit seinem Team um die täglichen Belange seiner ihm zugeordneten RVM-Kunden.

Ansprechpartner im Team Clemens Frau Beatrice Stengel, Sachbearbei-

terin/Ausbilderin (seit 01.07.2012 bei RVM) Frau Miriam Supper, Sachbearbeiterin/ Ausbilderin (seit 01.09.2010 inklusive Ausbildung bei RVM) Herr Thomas Clemens (seit 01.01. 2001 bei RVM) Frau Mia Binder, Auszubildende (seit 01.09.2014 bei RVM) Herr Oliver Rück, Sachbearbeiter (seit 15.05.2014 bei RVM) Frau Eileen Dewald, Sachbearbeiterin (seit 01.07.2012 inklusive Ausbildung bei RVM) Frau Silke Buhl, Backoffice (seit 01.11. 2011 bei RVM) Herr Jens Krauß, Kundenbetreuer Chemnitz (seit 01.12.1990 bei RVM) Frau Annette Sänger, Sachbearbeiterin (seit 01.09.2011 bei RVM) Frau Julia Edel, Sachbearbeiterin (seit 01.07.2012 inklusive Ausbildung bei RVM) Die unterschiedlichen Sparten im Bereich der Komposit-Versicherungen stellen dabei sowohl die jungen, als auch die erfahrenen MitarbeiterInnen neben den üblichen Tagesvorgängen immer wieder vor neue Aufgaben und Fragestellungen das macht die tägliche Arbeit interessant und abwechslungsreich. In- und externe Schulungen sorgen hier dafür, dass sich jeder regelmäßig fachlich weiterbildet, um den RVM-Kunden kompetent zur Seite stehen zu können. Innerhalb des Teams bekommt jeder/jede SachbearbeiterIn in der Regel eigene

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RVM-Kunden zugeordnet, die dann jeweils zusammen mit Herrn Clemens betreut werden. Gerade die jungen MitarbeiterInnen sind durch die Übernahme der Verantwortung besonders motiviert und identifizieren sich schnell mit »ihren« RVM-Kunden. Die Teilnahme an den Jahresbesprechungen zusammen mit dem Kundenbetreuer ist natürlich ein zusätzlicher Anreiz – damit lässt sich praxisnah die Tätigkeit des Versicherungsmaklers erleben. Neben dem Schwerpunkt in den Branchen Metall, Kunststoff, IT sowie Lebensmittel befasst sich das Team Clemens insbeson-

dere mit den freien Berufen und Berufsträgern, aber auch Haus- und Grundstücksverwaltungen. Die Kenntnis der jeweiligen Branchen und ihrer Besonderheiten werden von RVM seit jeher dazu genutzt, mit den Versicherern spezielle Rahmenkonzepte für die RVMKunden in den jeweiligen Sparten zu vereinbaren – interessante und neue branchenbezogene Ansätze, die sich aus dem regelmäßigen Austausch mit den RVM-Kunden ergeben, fließen in diese Rahmenkonzepte dann ein, um eine stetige Optimierung zu erreichen. Und wenn eine Anfrage der RVM-Kunden mal einen


RVM – WIR STELLEN UNS VOR

Spezialisten notwendig macht: Die Kollegen aus den Fachbereichen Sach, Haftpflicht, Technische Versicherungen und Transport unterstützen hier gerne mit Rat und Tat, eine Lösung im Sinne unserer RVM-Kunden lässt da zumeist nicht lange auf sich warten. Noch eine Neuigkeit: Seit 01.12.2014 hat das Team Clemens wieder das BackOffice für Herrn Jens Krauß übernommen, der seit Jahren die Vertriebsniederlassung in Chemnitz leitet. Für die RVM-Kunden von Herrn Krauß ändern sich damit in der Tagesarbeit lediglich die Ansprechpartner im Back-Office, darüber hinaus bleibt

eine unverändert zuverlässige Betreuung im Bereich Vertrag und Schaden gewährleistet. Wir stellen als Team unsere RVM-Kunden in den Mittelpunkt des täglichen Interesses – machen Sie von unserer Dienstleistung Gebrauch, wir freuen uns über eine partnerschaftliche Zusammenarbeit mit Ihnen.

Ihr Ansprechpartner: Thomas Clemens Tel. +49 7121 923-159 clemens@rvm.de

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RVM – UNSER GANZER STOLZ, DIE AUSBILDUNGSAKADEMIE

Wir sind ein mittelständisches Unternehmen, geprägt von einem familiären, freundlichen Klima und einem dynamischen, engagierten Mitarbeiterstamm. Auch die geringe Fluktuationsrate unserer MitarbeiterInnen sowie die hohe Übernahmerate der Auszubildenden sind ein Beleg für diese gelebten Tugenden.

Die Kunden werden von unseren Sachbearbeitern individuell betreut. Kunden sind bei uns weit mehr als nur eine Nummer – wichtig sind uns die persönliche Note und das gegenseitige Vertrauen, denn nur auf dieser Basis kann das gute Gefühl von Schutz und vollkommener Sicherheit entstehen und auch Realität werden.

halten im ersten Ausbildungsjahr Inhouse-Schulungen zu sämtlichen privaten und industriellen Versicherungssparten. Durchgeführt werden diese von unseren Fachbereichsleitern und weiteren Sachkundigen aus den eigenen Reihen. Da sich die Versicherungsbranche in einem ständigen Veränderungsprozess befindet, ist auch die fortlaufende Weiterbildung notwendig und Innovationsbereitschaft gefordert.

Ausbildung

Gestaltung

Um all diese Aufgaben und Ziele kompetent angehen und bewältigen zu können, hat bei uns die Aus- und Weiterbildung der MitarbeiterInnen oberste Priorität. Diese Werte können am Besten innerhalb von RVM selbst weitergegeben werden. Damit dies erfolgreich gelingt und die Auszubildenden strukturiert theoretische und praktische Kenntnisse und Fertigkeiten vermittelt bekommen, haben wir die Ausbildung bei RVM im Jahr 2012/2013 neu organisiert und in einer speziellen Ausbildungsakademie gebündelt. Die circa 15–20 Auszubildenden (Kaufmann/ -frau für Versicherungen und Finanzen, Bachelor of Arts-BWL-Versicherung) er-

Und das ist es, was die Arbeit bei RVM so abwechslungsreich und spannend gestaltet: Der Kunde wird von uns rundherum abgesichert. Vom persönlichen Beratungsgespräch bis hin zur Pflege der abgeschlossenen Verträge läuft bei uns alles unter einem Dach zusammen. Sämtliche Risiken des Kunden können so von uns erfasst und bestmöglich abgesichert werden.

Betreuungsphilosophie

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Die Ausbildung erfolgt gemäß dem dualen System mit sich abwechselnden Theorieund Praxisphasen. So wird von Anfang an das neu Erlernte fest in die Praxis einbezogen. Dies geschieht im ersten Lehr-

jahr in einem eigens hierfür eingerichteten Azubibüro unter Anleitung einer erfahrenen Ausbilderin. Ab dem zweiten Lehrjahr werden die Auszubildenden dann in ein ihnen fest zugeordnetes Team eingegliedert. Sie arbeiten aktiv im Tagesgeschäft mit und etablieren sich dort nach und nach. Bei Fragen oder Hürden stehen natürlich persönliche Paten jederzeit zur Verfügung. Durch selbständiges und eigenverantwortliches Handeln (so plant und verfasst unsere Gruppe zum Beispiel auch die wöchentlichen Beiträge und Posts auf der RVM-Facebook-Seite) wächst das Selbstvertrauen und die Motivation. Denn: Nur was aus Leidenschaft und tiefster Überzeugung geschieht, kann zielführend und am Ende gut sein! Die Mitglieder der RVM-Ausbildungsakademie

Ihre Ansprechpartnerin: Larissa Lang Tel. +49 7121 923-147 lang@rvm.de


RVM – PURE LEIDENSCHAFT

Sie kennen die RVM-Mitarbeiter aus der betrieblichen Praxis. Unsere Leidenschaft endet aber nicht an der Pforte von RVM, sondern geht auch über den beruflichen Horizont hinaus. Damit Sie uns – die Mitarbeiter bei RVM – noch besser kennen lernen können, stellen wir Ihnen beginnend mit diesem Artikel über Stefan Nitsche und Robin Leppert unsere privaten Passionen vor.

07.12.2014, 9.45 Uhr: Nikolauslauf Tübingen. Circa 3.000 Läufer stehen bereit – aufgeteilt in drei Startblöcke. In 15 Minuten geht es los! Kurzer Blick auf die Pulsuhr: 120 Schläge pro Minute! Nervosität. Blick auf meine Laufschuhe: Sitzt der Chip für die Zeitmessung fest genug? Links neben mir: Mein Kollege Stefan Nitsche, im Gegensatz zu mir ein alter Hase, was diese Art von Wettbewerb betrifft. Sein Ziel: Unter 1:50 Stunden laufen. Mein Ziel: Bestehen. Ins Ziel kommen. Mein erster Lauf, für den ich mich angemeldet habe – und gleich ein Halbmarathon. Warum mache ich das? schießt es mir durch den Kopf. Schaffe ich die volle Distanz? Die Gedanken werden vom Countdown unterbrochen. 10, 9, 8 … die Hand geht zum Uhrenknopf, um die Zeitmessung genau zu justieren. Startschuss. Bloß nicht zu schnell loslaufen, denke ich, als Stefan schon 20 Meter vor

mir ist. 13 Jahre älter und er rennt mir in dem Tempo davon! Kurz darauf kann ich meinen Kollegen vor mir nicht mehr ausfindig machen. Kilometer 10 Erste Ermüdungserscheinungen stellen sich ein. Der Streckenposten mit Getränken kommt mir wie ein Segen vor. ISOGetränk in den Mund und weiter geht es.

nichts! Ich sammle die letzten Kräfte und komme tatsächlich bei einer Zeit von 01:44:56 Stunden an. Ein toller Erfolg! Nach zwei Minuten gefühlter Atemlosigkeit im Zielbereich finde ich Stefan. Mit einem breiten Grinsen kommt er mir entgegen: 01:41:13 Stunden. Eine top Zeit! 2.628 Läufer bezwangen erfolgreich die Distanz von 21 Kilometern und wir gehörten dazu.

Kilometer 15 Mein Laufstil wird langsam aber sicher schwerfällig. Kilometer 18 Absolutes Tief. Erschwerend ging es zuvor zum zweiten Mal den sogenannten Bettelweg hoch. Eine Tortur für die gesamte Beinmuskulatur. Ein Mitläufer feuert mich beim Überholen an: Auf geht's! Alles oder

Ihr Ansprechpartner: Robin Leppert Tel. +49 7121 923-225 leppert@rvm.de

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RVM-PROJEKTE DER WEIHNACHTSSPENDE 2014

In der letzten Ausgabe unserer RVM-AKTUELL haben wir Sie darüber informiert, welche Projekte wir mit der Weihnachtsspende 2014 unterstützt haben und gleichzeitig angekündigt, in jeder Ausgabe der RVM-AKTUELL in 2015 wieder die unterstützten Projekte detaillierter vorzustellen. Beginnen wollen wir diese Reihe mit dem Projekt »Der Sozialfond – Hilfe für Familien in Notlagen «.

Der Verein – Hilfe für kranke Kinder e.V. hilft Familien, die im Zusammenhang mit der Erkrankung ihres Kindes in eine Notlage geraten. Neben der Sorge um die Gesundheit eines schwer erkrankten Kindes bringt die Erkrankung oder Behinderung eines Kindes oft große finanzielle Belastungen für die Familien mit sich. Die die Ressourcen der Familien (vor allem auch Familien mit mehreren Kindern) sind oft begrenzt. Die Begleitung eines schwer erkrankten Kindes erfordert Zeit- und Geldaufwand, den sich manche Familie nicht leisten kann. Natürlich erscheint Geld erst einmal bei einer schweren Krankheit nebensächlich. Jedoch je nach Intensität und Dauer der Behandlung eines erkrankten Kindes stellt man fest, wie eng die Lebensqualität, die Lebensperspektiven und die Hoffnungen auch mit den finanziellen Ressourcen verbunden sind.

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Der Verein hat Familien z.B. mit Zuschüssen zu Fahrt-, Park- und Übernachtungskosten unterstützt. Mit der Übernahme von Nachhilfe-Gebühren, Therapiekosten und auch Zuschüssen zum Kauf von dringend benötigter Winterkleidung konnte schon geholfen werden. Joschka Fischer (ehem. Außenminister und Vizekanzler) war unser Gastredner beim letzten RVM Forum. Wir haben einige Exemplare, von dem noch nicht veröffentlichten Buch, »Scheitert Europa?« organisiert und gegen eine Spende für den Sozialhilfefond die, von Herrn Fischer signierten Bücher, an unsere Besucher weitergegeben.

Hilfe für kranke Kinder e.V. c/o Kinderklinik Tübingen Hoppe-Seyler-Straße 1 72076 Tübingen Telefon: 07071 2981455 www.hilfe-fuer-kranke-kinder.de Spendenkonto DE61 6415 0020 0000 5548 55 Kreissparkasse Tübingen SOLADES1TUB

Gerne haben wir den Sozialhilfefonds – Hilfe für Kinder in Notlagen unterstützt. Weitere Information zu diesem Projekt finden Sie unter:

Ihre Ansprechpartnerin: Ute Zeile Tel. +49 7121 923-141 zeile@rvm.de


RVM – IN EIGENER SACHE

Über 160 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bilden mittlerweile die wertvollste Ressource bei RVM. Aus diesem Grunde ist es uns ein großes Anliegen, Ihnen einen tieferen Einblick zu geben, was sich bei uns »so tut«. Neue MitarbeiterInnen: Wir haben uns verstärkt durch: · Frau Tanja Biegner Sachbearbeiterin Administration · Frau Ingrid Schaible Sachbearbeiterin · Herr Marco Gallo Sachbearbeiter KFZ · Frau Fotini Tsirakidou Sachbearbeiterin KFZ

· Frau Eileen Dewald Kauffrau für Versicherungen und Finanzen/Finanzassistentin, Sachbearbeiterin · Frau Gülin Erdem Kauffrau für Versicherungen und Finanzen/Finanzassistentin, Sachbearbeiterin · Herr Robin Leppert Kaufmann für Versicherungen und Finanzen/Finanzassistent, Sachbearbeiter Transport / Verkehrshaftung · Frau Sarah Müller Bürokauffrau, Sachbearbeiterin, Buchhaltung

IMPRESSUM

Herausgeber RVM Versicherungsmakler GmbH & Co. KG und RVM Finanzmanagement GmbH & Co. KG Arbachtalstraße 22 72800 Eningen u. A. Tel. +49 7121 923-0 Fax +49 7121 923-200 www.rvm.de Redaktionelle Verantwortung Thomas Gaugele

Weiterbildung: Besonders erwähnenswert ist auch, dass · Herr Manuel Kurz

· Frau Sophie Boley Praktikantin, Auszubildende ab 01.09.2015 · Frau Ria Rosenberger Sachbearbeiterin Buchhaltung

seine Prüfung zum Fachwirt für Versicherungen und Finanzen (IHK) erfolgreich absolviert hat und wir ihn hierzu beglückwünschen.

Ihr Ansprechpartner: Herr Thomas Gaugele Tel. +49 7121 923-155 gaugele@rvm.de Satz www.arcusmarketing.de

Vollmachten:

· Herr Stephan Bruhn Sachbearbeiter Transport/Verkehrshaftung

Herr Frank Wurster Prokura für RVM Finanzmanagement GmbH & Co. KG

Übernahme Auszubildende:

· Herr Lothar Dreiocker Handlungsvollmacht

Am 29.01.2015 bzw. 02.02.2015 haben unsere Auszubildenden ihre Abschlussprüfung bestanden – ganz herzlichen Glückwunsch hierzu! Alle Auszubildenden wurden von uns übernommen.

Dieser Informationsdienst der RVM-Gruppe dient Ihrer persönlichen Unterrichtung über Neuerungen aus den Bereichen Versicherung und Vorsorge/Kapitalanlage. Für den Inhalt kann trotz sorgfältiger Ausarbeitung keine Gewähr übernommen werden. Über Anregungen, Hinweise oder den Wunsch nach weiteren Informationen freuen wir uns.

Frau Davina Bertsch

Kauffrau für Versicherungen und Finanzen/Finanzassistentin, Sachbearbeiterin · Frau Julia Edel Kauffrau für Versicherungen und Finanzen/Finanzassistentin, Sachbearbeiterin

Ihre Ansprechpartnerin: Larissa Lang Tel. +49 7121 923-147 lang@rvm.de

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