RVM-AKTUELL 01/2016

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RVM-AKTUELL > I/2016

TOP-THEMEN DIESER AUSGABE:

E-CRIME: DIE RISIKEN DER DIGITALISIERTEN WELT

> S. 03

TRAVEL RISK MANAGEMENT – FÜR DIE GESUNDHEIT UND SICHERHEIT IHRER MITARBEITER IM AUSLAND! > S. 06

KFZ-VERSICHERUNG: RISK-MANAGEMENT > S. 11 ODER SCHADEN-MANAGEMENT?


THEMEN DIESER AUSGABE

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Editorial E-Crime: Die Risiken der digitalisierten Welt Gefahr bei Insolvenz: Die D&O-Versicherung hilft! Alternative Anlagestrategien im Niedrigzinsumfeld und volatilen Aktienmärkten Travel Risk Management – Für die Gesundheit und Sicherheit Ihrer Mitarbeiter im Ausland Die neuen Deutschen Transport- und Lagerbedingungen (DTLB) KFZ-Versicherung: Urteile KFZ-Versicherung: Risk-Management oder Schaden-Management? Versicherungsrelevante Besonderheiten innerhalb Europas zur Sachversicherung Feuergefährdete Betriebsstätten: Besondere brandschutztechnische Anforderungen Bauleistungsversicherung: Welche Bedingungen? Eine Frage der Interessen! IT – Heute schon »gebackupt«? RVM – Verbandsversicherungsmakler des DEHOGA Baden-Württemberg e. V. RVM – Wir stellen uns vor RVM – Ausbildungsakademie RVM – Projekte der Weihnachtsspende 2015 RVM – Pure Leidenschaft RVM – In eigener Sache

EDITORIAL

Guten Tag, sehr geehrte Leserin, guten Tag, sehr geehrter Leser, herzlich willkommen zur ersten Ausgabe von RVM-AKTUELL in 2016! Wir präsentieren Ihnen wieder einen »bunten Strauß« interessanter Themen: Neben Fachinformationen zu Versicherungsschutz und Finanzen mit wertvollen Hinweisen und Anregungen für Ihre tägliche Arbeit erhalten Sie natürlich auch Eindrücke, was sich bei RVM sonst »so tut«. Und das ist bei mittlerweile über 180 engagierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern eine ganze Menge! Wie gefällt Ihnen diese Mischung? Wir freuen uns auf ein Feedback unserer Leserinnen und Leser. Eine schöne Frühlingszeit wünscht Ihnen

Michael Friebe

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Erich Burth


E-CRIME: DIE RISIKEN DER DIGITALISIERTEN WELT

Jedes dritte Unternehmen in Deutschland ist in den letzten zwei Jahren Opfer wirtschaftskrimineller Handlungen geworden – bei den großen Unternehmen sogar jedes zweite. In einer repräsentativen Studie hat die KPMG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft aktuell die Häufigkeit von e-Crime hinterfragt. Gegenüber der Vorstudie im Jahr 2013 gab die doppelte Anzahl der Befragten an, Opfer von e-Crime gewesen zu sein.

Besonders gefürchtet ist der Diebstahl oder Missbrauch von Daten!

keinen Verdacht. Oft fliegt der Betrug erst dann auf, wenn Zahlungsverzug eintritt und die tatsächlich existierende Firma gemahnt wird. Wird dann die Lieferadresse durch die Polizei überprüft, werden die Geschäftsräume verlassen vorgefunden und die Ware ist selbstverständlich längst bereits weiter verschoben worden.

87 % der Befragten stufen dieses Risiko als hoch beziehungsweise sehr hoch ein. Es ist davon auszugehen, dass die Dunkelziffer noch größer ist. Obwohl Unternehmen offenbar verstärkt in die Bekämpfung von e-Crime investieren und entsprechende Maßnahmen ergreifen, beherrschen sie die Risiken von e-Crime nicht.

Die klassischen Kategorien der Computerkriminalität

Schäden dieser Art sind versicherbar!

Manipulation von Datenverarbeitungs-

Die Schadenabteilung unseres Bereiches Credit Management kann die Umfrageergebnisse der KPMG vor dem Hintergrund einer deutlich gestiegenen Schadenhäufigkeit nur bestätigen. Aufgefallen sind dabei insbesondere Schadenszenarien im Bereich des Identitätsdiebstahls. Bei diesem Betrugsszenario geben sich die Täter als bereits existierende Kunden oder als Neukunden des versicherten Unternehmens aus und ordern schriftlich Waren. Mit plausiblen Erklärungen wird dann die Lieferung an eine abweichende Lieferadresse verlangt. Da die Identität einer tatsächlich existierenden Firma genutzt wird, schöpfen die Betrugsopfer zunächst

systemen/-prozessen für betrügerische Handlungen Unberechtigte Veränderung von Kontound Finanzdaten in Buchhaltungs- oder Zahlungssystemen Sabotage sind im Rahmen einer sogenannten Vertrauensschaden-Versicherung schon seit jeher abgesichert. Erst in der jüngeren Vergangenheit gibt es jedoch auch die Möglichkeit, Betrügereien von Dritten in Form gefälschter Anweisung, Bestellung oder Rechnung sowie aufgrund gefälschter Zahlungsmittel abzusichern. Gerne prüfen wir Lösungen für Ihr Unternehmen!

Was ist e-Crime? Als e-Crime werden wirtschaftskriminelle Handlungen unter Einsatz von Informations- und Kommunikationstechnologien bezeichnet. Das Investitionsvolumen der Unternehmen für die Bekämpfung von e-Crime ist deutlich höher als in der Vergangenheit. Prävention spielt hier eine große Rolle. Oft werden Unternehmen jedoch erst dann aktiv, wenn sie Opfer mit entsprechenden Auswirkungen werden. Investitionen sind dadurch vorfallsgetrieben und nicht strategisch. Ein Risikotransfer, weil Präventivmaßnahmen nie vollständig greifen, gehört zur Komplettierung der Maßnahmen schon deshalb dazu, weil die Angriffe immer komplexer und die Identifizierung der Täter immer schwieriger werden.

Ihr Ansprechpartner: Björn Krasovc Tel. +49 7121 923-255 krasovc@rvm.de

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GEFAHR BEI INSOLVENZ: DIE D&O–VERSICHERUNG HILFT!

Die Directors and Officers-Versicherung für Geschäftsführer und Vorstände ist mittlerweile eine sehr geschätzte und wirkungsvolle Form der Berufs-Haftpflichtversicherung. Sie hilft dem auf Schadensersatz in Anspruch genommenen Manager die Folgen etwaiger Fehlentscheidungen abzusichern. Übernommen werden die Kosten für die Abwehr der Ansprüche als auch die Übernahme des Schadens selbst, wenn sich die Ansprüche als berechtigt erweisen.

Unternehmen in der Krise Der Schwerpunkt einer Inanspruchnahme liegt bei Pflichtverletzungen »vor der Krise«, die »in die Krise« führen, insbesondere bei fehlerhaften Investitionsentscheidungen. Krisensituationen führen im schlimmsten Fall zur Insolvenz eines Unternehmens. In diesem Fall entscheidet nicht mehr die Gesellschaft über die Erhebung von Ansprüchen, sondern allein der Insolvenzverwalter. Dessen Aufgabe und Pflicht ist es, die Insolvenzmasse zu vergrößern – und sei es auf Kosten des Privatvermögens der bisherigen Unternehmensleiter. Dabei wird der Insolvenzverwalter einen prüfenden Blick in die Vergangenheit des Unternehmens werfen, um nicht verjährte Sachverhalte aufzuarbeiten und der ehemaligen Geschäftsleitung vorzuhalten. In dieser Phase ist es somit auch unerheblich, ob ein Geschäftsführer mit der Mehrheit der Gesellschaftsanteile nie auf die Idee käme »sich selbst« in Anspruch zu nehmen. Im Falle der Insolvenz hat er hierauf keinen Einfluss mehr. Parallel können die Manager auch von außen in Anspruch genommen werden. So haben Gläubiger, Zulieferer und Dienstleister des Unternehmens die Möglichkeit, den Vorwurf der Insolvenzverschleppung zu erheben. Besonders deshalb, weil der Insolvenzantrag zu spät gestellt wurde und angeblich noch Zahlungen an bestimmte Geschäftspartner erfolgten, die ansonsten in die Insolvenzmasse eingegangen wären. Ein weiterer Haftungsgrund in der Krisenphase ist das Vorenthalten von Sozial-

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versicherungsbeiträgen, das eine unerlaubte Handlung nach dem BGB darstellen kann. Die persönliche Inanspruchnahme durch den jeweiligen gesetzlichen Träger erfolgt, wenn zwischenzeitlich Insolvenzantrag gestellt wurde. Gleiches gilt für die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter auf die Lohnsteuer der Mitarbeiter, für den Fall dass diese nicht pünktlich beim Finanzamt angemeldet und abgeführt wurde. Ein gutes Risiko-Management führt sicherlich zu einer Minimierung der Haftungsansprüche. Stets müssen sich betroffene Unternehmensleiter jedoch auch Ansprüchen stellen, die sich später als unbegründet herausstellen. Zur Vermeidung von unliebsamen Weiterungen müssen diese qualifiziert abgewehrt werden. Die D&O-Versicherung ist auch in diesem Fall für die Manager da. Fazit Die D&O ist maßgeblich als Vorsorgeversicherung für den Krisenfall zu verstehen. Droht bereits Gefahr wird es schwieriger, noch einen wirkungsvollen Versicherungsschutz zu besorgen. Haben Sie Beratungsbedarf oder wünschen Sie ein individuelles Angebot?

Ihr Ansprechpartner: Hermann Köster Tel. +49 7121 923-1658 koester@rvm.de


ALTERNATIVE ANLAGESTRATEGIEN IM NIEDRIGZINSUMFELD UND VOLATILEN AKTIENMÄRKTEN

Nach Jahrzehnten fallender Zinsen und damit einhergehend steigender Anleihekurse sowie zunehmender Schwankungen am Kapitalmarkt stellt sich die Frage nach Anlagealternativen im aktuellen Marktumfeld.

Wertentwicklung Chart (auf Euro-Basis)

– DAX – Fonds 1 – Fonds 2

hängt die Entwicklung dieser alternativen Strategien vor allem von den Fähigkeiten und Erfahrungen der Fondsmanager ab. Fazit Klassische Mischfonds haben in der Vergangenheit von der Entwicklung und Korrelation der Aktien- und Rentenmärkte profitiert. Das aktuelle Niedrigzinsumfeld und die sich daraus ergebenden veränderten Zusammenhänge aus Aktien- und Zinsmarktentwicklung erfordern eine Neuausrichtung bestehender Wertpapierdepots unter Beimischung sorgfältig ausgewählter Absolute-Return-Strategien. Haben Sie Ihr Depot schon auf die zu erwartenden Herausforderungen an den Kapitalmärkten ausgerichtet? Wir unterstützen und beraten Sie dabei gerne.

In der Vergangenheit konnten fallende Aktienkurse teilweise durch steigende Anleihekurse kompensiert werden. Nachdem die Rendite von sicheren Staatsanleihen nahe 0 % oder zum Teil sogar negativ ist, lässt sich mit der einfachen Streuung von Aktien und Anleihen keine Absicherung mehr erreichen. Im Gegenteil: Nach nunmehr sechs Jahren (2009 bis 2015) steigender Aktienmärkte und über 30 Jahren (1982 bis 2016) fallender Rentenmärkte bedarf es alternativer (marktneutraler) Anlagestrategien zur Absicherung des Wertpapierportfolios. Unsere drei risikoadjustierten Strategien »defensiv«, »ausgewogen« und »Chance« haben wir im Dezember 2015 neu ausgerichtet. Der Fokus lag dabei auf Strategien, die sowohl von steigenden Zinsmärkten als auch von fallenden Aktien-

märkten profitieren und hieraus einen positiven Renditebeitrag für die Kundendepots erzielen können. Diese AbsoluteReturn-Strategien stellen aufgrund ihres besonderen Charakters und ihrer marktunabhängigen Orientierung eine wertvolle zusätzliche Säule zur Stabilisierung für jedes Wertpapierportfolio dar. Das Chart oben zeigt den Vergleich des DAX (rote Linie) mit zwei Absolute-Return-Fondsstrategien im Zeitraum 01.01.2015 bis 11.02. 2016. Während der »DAX-Anleger« einen Verlust von 9,73 % verkraften muss, haben die beiden alternativen Fondsstrategien ein Plus von 1,62 % beziehungsweise 4,44 % erzielt. Wie in den anderen Bereichen ist es auch hier wichtig, das Kapital auf mehrere Strategien und Manager zu verteilen. Anders als bei klassischen Mischfondsstrategien, deren Entwicklung im Wesentlichen von der allgemeinen Marktentwicklung geprägt ist,

»Goldexkurs«: In den letzten sehr unruhigen Wochen hat sich wieder gezeigt, wie wichtig die Beimischung von Edelmetallanlagen zur Vermögenssicherung ist. Während der DAX vom 04.10.2015 bis 12.02.2016 rund 14 % verlor, hat Gold in EUR um rund 12 % zugelegt. Wir empfehlen nach wie vor einen Teil des Vermögens mit Edelmetallen abzusichern!

Ihr Ansprechpartner: Frank Wurster Tel. +49 7121 923-126 wurster@rvm-finanzen.de

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TRAVEL RISK MANAGEMENT – FÜR DIE GESUNDHEIT UND SICHERHEIT IHRER MITARBEITER IM AUSLAND!

Immer mehr Menschen reisen und arbeiten international. Bis zum Jahr 2020 ist eine Verdoppelung der globalen Mobilität prognostiziert (Quelle: PWC Studie Talent mobility 2020 and beyond). Damit rücken sowohl bei den Unternehmen, als auch bei den Mitarbeitern und deren Familien, die Themen Gesundheit und Sicherheit verstärkt in den Mittelpunkt.

Die Situation Reisende sind oft mit einer unbekannten Umgebung konfrontiert. Wie schnell dabei selbst bekannte Örtlichkeiten zum Ziel von Anschlägen werden können, zeigen die traurigen Beispiele aus der jüngsten Vergangenheit (Ereignisse in Paris und Istanbul). Unsicherheit bedeutet auch eine Gefahr für Ihr Unternehmen. Selbst kleine Gesundheits- oder Sicherheitsprobleme der Mitarbeiter vor Ort können zu einer schwierigen Situation werden, wenn nicht entsprechend reagiert wird. Darunter kann auch Ihre Reputation als Lieferant leiden, wenn Sie Ihren vertraglichen Pflichten nicht mehr nachkommen. Die Kosten eines gescheiterten Auslandseinsatzes sind oft enorm! Wir bekommen heute rund um die Uhr Nachrichtenmeldungen von Naturkatastrophen und Terroranschläge beinahe in Echtzeit über das Smartphone gesendet.

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Bilder und Kommentare, die in uns Schrecken auslösen, ohne dass wir deren genauen und objektiven Hintergrund einschätzen können. Meldungen des Auswärtigen Amtes sind für manche Länder zu generell und üblicherweise auch an den allgemeinen Tourismusreisenden adressiert. Als Arbeitgeber möchten Sie für das jeweilige Land, in das Sie geschäftliche Beziehungen planen/unterhalten, gezielte und für Ihre Entscheidungsfindung zutreffende Informationen haben.

Auch aus der nach § 618 BGB resultierenden Haftung für das Leben und die Gesundheit Ihrer Mitarbeiter ist für Sie wichtig zu wissen, ob Sie Ihre Mitarbeiter auf Dienstreise entsenden können und gegebenenfalls welche Sicherheitsvorkehrungen seitens Ihres Geschäftspartners vorzuhalten sind. Dabei ist von Bedeutung, dass die Einschätzung von

Risiken nach Ihren Maßstäben erfolgt und nicht nach lokalen Empfindungen. International SOS Mit International SOS, dem Marktführer für Dienstleistungen im Bereich Medizin und Reisesicherheit, haben wir einen Rahmenvertrag geschlossen. International SOS unterstützt Sie mit 27 weltweit vernetzten Assistance Centers mit über 11.000 Mitarbeitern, zu denen Ärzte und Sicherheitsexperten gehören. So profitieren Sie von einer Mitgliedschaft bei der International SOS: Risikomanagement Seit 30 Jahren als Pionier der medizinischen und sicherheitstechnischen Unterstützung für international agierende Unternehmen und deren Mitarbeiter tätig. Rund 100.000 Reisende werden täglich über das Tracking-System auf mögliche Probleme in deren Reiseland aufmerksam gemacht.


TRAVEL RISK MANAGEMENT – FÜR DIE GESUNDHEIT UND SICHERHEIT IHRER MITARBEITER IM AUSLAND!

AD VIC

BERATEN (während der Reise)

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Unterstützung bei der Einhaltung von Richtlinie und Vorschriften

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Vorbereitung und Information Ihrer Mitarbeiter

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BEURTEILEN (vor der Reise)

Unterstützung beim Tracking Ihrer Mitarbeiter Laufende Information Ihrer Mitarbeiter über wechselnde Risiken Empfehlung von Optionen für die weitere Unterstützung UNTERSTÜTZEN (allgemeine Unterstützung/im Notfall) Unterstützung Ihrer Mitarbeiter Aktivierung von Hilfsdiensten Berichterstattung über laufende Maßnahmen für Sie

Beispielhafte Situationsbeschreibungen finden Sie auf unserer Homepage www.rvm.de

Prävention Die Reiseplanung und Vorbereitung wird durch die rechtzeitige Einschaltung von International SOS signifikant verbessert. Dadurch reduzieren sich schwerwiegende Gesundheits- und Sicherheitsvorfälle. Bereits vor Reisebeginn erhalten Sie umfassende Informationen über die lokalen Besonderheiten des Reiselandes. Prävention führt auch zur Kostensenkung! Eine Auslandsreise-Krankenversicherung ist ein Muss. Sie reicht jedoch alleine nicht aus, wenn der Arbeitgeber seine Fürsorgepflicht im Ausland vollumfänglich erfüllen möchte. Für Unternehmen lohnt es sich, zusätzliche Assistance-Leistungen durch International SOS zu beziehen. Eine Analyse ergab, dass bei von International SOS betreuten Mitarbeitern im Ausland weniger kostenintensive Fälle auftreten, als bei Mitarbeitern, denen ausschließlich eine Krankenversicherung zur Verfügung gestellt wurde. Prävention schafft Risikobewusstsein und verringert Kosten! Lösungen In vielen Situationen kann ein Anruf bei International SOS eine Inanspruchnahme der Versicherung vermeiden. Eine medizinische Beratung durch ein Ärzteteam steht 24 Stunden an 7 Tagen der Woche zur Verfügung. Während der Dienstreise werden Ihre Mitarbeiter über sicherheitsrelevante As-

pekte informiert und können sich rund um die Uhr bei Fragen an die Assistance Centers wenden. Als Arbeitgeber können Sie zum Beispiel in Krisenregionen mit Hilfe des TravelTrackers exakt über den Standort Ihrer Mitarbeiter informiert sein. Sollte der Notfall eintreten, werden die unterstützenden Maßnahmen zielgerichtet gesteuert. Als Arbeitgeber sind Sie dann immer in Entscheidungsprozesse eingebunden. Als RVM-Kunde profitieren Sie von Sonderkonditionen, die wir mit der International SOS in einem Rahmenvertrag vereinbart haben. Für Unternehmen, die nur wenige Mitarbeiter ins Ausland entsenden, gibt es spezielle Mittelstandskonzepte. Kommen Sie einfach auf uns zu!

Mehrwerte der Mitgliedschaft: 24/7 Zugang zu mehr als 200

Sicherheitsspezialisten; Ratschläge zur Reisevorbereitung,

detaillierte Länderinformationen; (eLearnings oder Face-2-Face Trainings); Vermittlung von professionellen Sicherheitsdienstleistern vor Ort; Einrichtung von Krisenstäben und Interventionsteams vor Ort; Organisation von Sicherheitsevakuierungen; Online-Information und Lokalisierung von Reisenden; Direkte Kommunikation mit den Mitarbeitern im Krisenfall; Jederzeit Zugriff auf weltweit 27 Assistance Center von International SOS; Medizinische Hilfe für alle mobilen Mitarbeiter Ihres Unternehmens; Auf Ihr Unternehmen zugeschnittene operative Prozesse; Koordination mit allen für den Fall zuständigen Abteilungen; Nutzung von 43 ambulanten International SOS Kliniken. Mitarbeiter-Training

Ihr Ansprechpartner: Josef Maier Tel. +49 7121 923-156 maier@rvm.de

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DIE NEUEN DEUTSCHEN TRANSPORT- UND LAGERBEDINGUNGEN (DTLB)

Die Allgemeine Deutsche Spediteurbedingungen (ADSp) bekommen Konkurrenz! Seit annähernd 90 Jahren haben die Verladerverbände und das Speditions- und Transportgewerbe in Bezug auf die ADSp als Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) zusammengearbeitet und diese beiden Seiten als AGB empfohlen. Die ADSp als Allgemeine Geschäftsbedingungen der Spediteure und der Verlader wurden in den letzten Jahren immer seltener als Geschäftsgrundlage zwischen den Parteien vereinbart und durch individuelle AGB-Verträge ersetzt.

Eine Einigung beider Parteien über eine sicherlich erforderliche Anpassung und Überarbeitung der ADSp war nicht herbeizuführen. Der Bundesverband der Deutschen Industrie e. V. (BDI) empfiehlt die ADSp nun nicht mehr und gab am 21.09.2015 die »Verladereigenen« Geschäftsbedingungen, die DTLB bekannt. Der Speditions- und Logistikverband e. V. (DSLV) ist der Ansicht, dass die Gültigkeit der ADSp ausschließlich davon abhängt, ob diese als AGB wirksam in den Vertrag einbezogen werden. Dieser Rechtsauffassung ist sicher beizupflichten. Die ADSp sind Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) und können weiterhin verwendet werden; sie müssen nur unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen für die Einbeziehung von AGB wirksam vereinbart werden. Es bleibt abzuwarten, ob die Verladerschaft versuchen wird die DTLB als AGB mit Nachdruck im Markt zu etablieren, oder ob sie, wie die Vertragsbedingungen für den Güterkraftverkehr und Logistikunternehmer (VBGL) und die Logistik-AGB, eher eine untergeordnete Rolle spielen werden. Welche Bedingungswerke gelten? Verweisen beide Parteien auf eigene AGB (der Auftraggeber auf die DTLB und der Verkehrsunternehmer auf die ADSp), fragt sich, was gilt. Keine von beiden Seiten muss AGB der anderen Seite akzeptieren. Die Rechtsprechung zur Einbeziehung insbesondere einander widersprechender AGB ist differenziert und einzelfallbezogen. Jedenfalls müssen sich die Betroffenen darauf einstellen, dass die für sie günstige Haftungsregelung (sei es aus den ADSp, sei es, aus Verlader-Sicht, aus

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den DTLB) nicht wirksam Vertragsinhalt wird, da sie der betreffenden Haftungsregelung der anderen AGB (ADSp bzw. DTLB) widerspricht. Da DTLB und nunmehr auch ADSp 2016 eine sogenannte Abwehrklausel (Ausschluss fremder AGB) enthalten, muss sogar eine komplette gegenseitige Aufhebung beider AGB (DTLB wie ADSp 2016) in Betracht gezogen werden. Kann der Verkehrsunternehmer eine Einbeziehung der DTLB nicht verhindern, bleibt nur zu hoffen, dass vor Gericht diese für ihn ungünstigen Klauseln verworfen werden, weil unangemessen benachteiligend, überraschend oder aus sonstigen Gründen. Hierauf sollte ein vorausschauender Verkehrsunternehmer aber nicht spekulieren. Beispielhaft nachteilige Klauseln der DTLB im Vergleich zu den ADSp oder HGB Bei Vereinbarung der DTLB ist der Spediteur einer Vielzahl von Regelungen ausgesetzt, die im Vergleich zu den ADSp oder den gesetzlichen Bestimmungen des HGB für ihn nachteilig sind, insbesondere hinsichtlich des Leistungsumfanges des Spediteurs im Rahmen der Auftragsabwicklung gemäß Ziffer 2 DTLB, der weit über die Aufgaben gemäß HGB bzw. ADSp hinausgeht und meist in den Entgelten nicht angemessen berücksichtigt ist. Ziffer 3.3.4 DTLB regelt die Pflicht zur Beund Entladung. Satz 2 dieser Regelung beinhaltet die Vermutung, dass der Frachtführer für diese Tätigkeiten verantwortlich ist, wenn er oder sein Fahrer diese Tätigkeiten »gefälligkeitshalber« übernimmt, auch wenn er weder nach Gesetz noch Vertrag dazu verpflichtet ist. Dies kann erhebliche Haftungskonsequenzen


DIE NEUEN DEUTSCHEN TRANSPORT- UND LAGERBEDINGUNGEN (DTLB)

für den Frachtführer haben. Gravierend ist dies im Bereich der Lagerhaltung. Während die ADSp eine summenmäßig begrenzte Haftung je kg und ein absolutes Maximum enthalten, haften Lagerhalter und Einlagerer (§ 468 HGB) gemäß Ziffer 7.1.5 DTLB auf den dreifachen Betrag, der bei Verlust des Gutes zu zahlen wäre. Diese Regelungen in den DTLB sind für die Lagerwirtschaft kaum akzeptabel. Mit dieser Regelung trägt der Lagerhalter alleine das Risiko von Kumul- und Großschäden (z. B. Feuerschaden). Die DTLB stellen damit im Vergleich zu den ADSp ein die Existenz bedrohendes Risiko für jeden Lagerhalter dar. Dies gilt auch dann, wenn weder ADSp noch DTLB mangels wirksamer Vereinbarung gelten und dann eine unbegrenzte Haftung nach HGB bestehen sollte. Für Luftfrachtspediteure ist von besonderer Bedeutung die Folge aus Ziffer 7.1.6 DTLB: Im Zusammenhang mit Art. 25 Montrealer Übereinkommen (MÜ) resultiert, dass der Luftfracht-Fixkostenspediteur im Falle qualifizierten Verschuldens der Airline gegenüber seinem Kunden in der Vollhaftung stünde, während die Airline nur begrenzt mit 19 SZR/kg haften würde.

tung überhaupt versicherbar ist, insbesondere die hohe Haftung bei Lagergeschäften im Hinblick auf Deckungssummen, ist fraglich. Insbesondere die Lagerwirtschaft sollte sich um angemessenen Versicherungsschutz bemühen. Fazit Die in den DTLB vorgesehene Haftung ist einseitig an den Interessen der verladenden Wirtschaft ausgerichtet. Es scheint, dass Fragen der Risikoprüfung mit den DTLB pauschal, einseitig in den Risikobereich des Spediteurs verlagert werden sollen ohne individuelle Risikoprüfung. Der DSLV rät seinen Mitgliedern von der Akzeptanz der DTLB aus diversen Gründen ab. Sollten die DLTB im Markt Platz greifen oder muss wegen sich widersprechender AGB Versicherungsschutz für die gesetzliche Haftung bereitgestellt werden, ist davon auszugehen, dass eine solche Versicherungslösung für die Absicherung der Haftung, sofern überhaupt möglich, mit höheren Kosten bei der Versicherungsprämie verbunden ist.

Versicherung der Haftung aus den DTLB Ziffer 7.2.1 DTLB verlangt, dass der Auftragnehmer seine vertragliche Haftung aus den DTLB zu versichern hat, wobei auffällig ist, dass nur Güterschäden zu versichern sind, nicht aber Vermögensschäden! Im Gegensatz zu den ADSp enthalten die DTLB keine Haftungsbegrenzung je Schadenfall oder Schadenereignis. Ob eine solche unbegrenzte Haf-

Ihr Ansprechpartner: Albert Waldmann Tel. +49 6190 8883538 waldmann@rvm.de

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KFZ-VERSICHERUNG: URTEILE

Wir informieren Sie über zwei interessante Urteile, die aktuell entschieden wurden.

Oberlandesgericht Karlsruhe vom 17.12.15 (12 U 101/15) Verfügt ein weitgehend zerstörtes Fahrzeug erkennbar über keinen relevanten Restwert, so hat ein Versicherter in der Regel keinen Anspruch auf Erstattung der Abschleppkosten durch seinen Kaskoversicherer. Im Mai 2014 brannte der LKW des Klägers, für den eine Kaskoversicherung bestand, völlig aus. Die Abschleppkosten betrugen 5.300 EUR, diese will der Versicherte von seiner Kaskoversicherung erstattet bekommen mit dem Fahrzeugschaden. Nach den Versicherungsbedingungen, die diesem Vertrag zu Grunde lagen, heißt es: »Bei Beschädigung des Fahrzeugs ersetzen wir die Kosten für das Abschleppen vom Schadenort bis zur nächstgelegenen für die Reparatur geeignete Werkstatt«. Was bedeutet dieser Passus nun, wenn auch ein Laie erkennen kann, dass das Fahrzeug weder reparaturfähig ist, noch einen nennenswerten Restwert hat? Der durch einen Gutachter festgestellte Restwert lag bei gerade 52 EUR. Der Versicherer argumentiert, dass die Abschleppkosten in keinem wirtschaftlichen Verhältnis zum geringen Restwert gestanden hätten.

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Genau dies Missverhältnis bewog die Richter in zwei Instanzen, die Klage gegen den Versicherer als unbegründet zurückzuweisen. Zitat: Ein Versicherungsnehmer sei zwar gemäß § 82,I VVG dazu verpflichtet, sich bei Eintritt eines Versicherungsfalles schadensmindernd zu verhalten, die Kosten, die ihm dadurch entstehen, sind aber nur dann erstattungsfähig, wenn der vernünftig denkende Versicherungsnehmer diese für geboten halten durfte. Das ist immer abzulehnen, wenn das Fahrzeugwrack keinerlei wirtschaftlichen Wert mehr verkörpert. Möglich bleibt aber immer die Prüfung, ob ein Ersatzanspruch über die Kfz-Haftpflicht realisierbar ist. Denn das Abschleppen habe auch dazu gedient, denkbare Unfälle mit dem nicht mehr manövrierfähigen LKW zu vermeiden.

Sportwagen einen Unfall mit überhöhter Geschwindigkeit verschuldet, bei dem ein Mensch starb und eine weitere Beteiligte seitdem querschnittsgelähmt ist. Es folgte ein jahrelanger Strafprozess, die Kosten hierfür in Höhe von 66.000 EUR machte der Kläger in seiner Steuererklärung geltend. Das zuständige Finanzamt lehnte die Kostenanerkennung ab, ebenso sahen es die zuständigen Richter. Eine außergewöhnliche Belastung im Sinne des Steuerrechts liegt nur vor, wenn es sich um eine zwangsläufige, unausweichliche Belastung handelt, davon kann man aber bei einer Straftat, die diese Kosten verursacht, nicht ausgehen. Bezüglich der Werbungskosten erfolgte ebenfalls eine Ablehnung, denn selbst wenn es sich um eine Dienstfahrt handelte, ist das rücksichtslose Verhalten des Klägers seiner Privatsphäre zuzurechnen.

Finanzgericht Rheinland-Pfalz vom 22.01. 16 (4 K 1572/14) Kann ein Unfall, der während einer Dienstfahrt erfolgt, als Werbungskosten oder als außergewöhnliche Belastung steuerlich geltend gemacht werden? Bei dem zu entscheidenden Fall hatte der Kläger auf einer Dienstfahrt mit seinem

Ihre Ansprechpartnerin: Martina Hackenberg Tel. +49 7121 923-135 hackenberg@rvm.de


KFZ-VERSICHERUNG: RISK-MANAGEMENT ODER SCHADEN-MANAGEMENT?

Risk-Management oder Schaden-Management? Sprechen wir nicht von der gleichen Sache? Nein, es gibt hier deutliche Unterschiede. Viele sprechen zwar von Risk-Management, meinen aber tatsächlich Schaden-Management.

Schaden-Management betreiben alle größeren Versicherungsmaklerhäuser. Von der Schadenaufnahme über die Schadenbearbeitung bis hin zur Überwachung der Regulierung – klassisch eine Leistung, die Sie von Ihrem Makler erwarten können und in der Regel auch gewohnt sind, dass er diese bietet. Hinzu kommen die turnusmäßigen Gespräche, wichtig auch dann, wenn eine Verhandlung über die Prämie des Folgejahrs ansteht. Hier werden die angefallenen Schäden mit entsprechender Auswertung durch Ihren Betreuer präsentiert und, je nachdem wie das Jahr verlaufen ist, wird mit Ihnen die neue, im besten Fall natürlich günstigere Jahresprämie besprochen. Für RVM-Kunden ist das alles nicht neu. Sie kommen seit Jahrzehnten in den Genuss dieser Dienstleistung. Doch gerade dann, wenn aufgrund höherer Schadenanzahl und/oder Schadensumme eine höhere Prämienforderung für das kommende Jahr im Raum steht, stellt sich die Frage: Was können wir gegen die Schäden unternehmen? Wie verhindern wir Schäden? Gibt es Möglichkeiten der Schadenverhütung/Schadenprävention? Allerdings, so werden Sie sagen, macht

doch keiner Schäden absichtlich. Schäden passieren einfach. Falsch! Schäden passieren nicht einfach, Schäden werden verursacht! Und ja, man kann etwas dagegen tun.

Fahrzeug. Von Fahrerschulungen im Parcours über Rangiertrainings, Motivationsoder psychologische Seminare. Wir bieten ein komplettes, umfangreiches Spektrum und damit alles, was professionelles RiskManagement ausmacht.

Risk-Management mit RISConsult (einem Beratungsunternehmen innerhalb der RVM-Gruppe) beginnt dort, wo Schadenmanagement aufhört. Basis bildet eine Analyse Ihrer Schadensituation mit unserer eigens hierfür entwickelten Software. Mit Hilfe dieser Informationen und unter Berücksichtigung eventuell bestehender Besonderheiten konzeptionieren wir speziell auf Ihr Unternehmen abgestimmte Maßnahmen. Diese besprechen wir anschließend gemeinsam mit Ihnen und gehen dann in die praktische Umsetzung. Die regelmäßige Überprüfung unserer Maßnahmen auf Wirksamkeit (und gegebenenfalls notwendige Korrekturen) runden unsere Dienstleistung ab. Die Mitarbeiter von RISConsult sind aus der Praxis und verfügen über langjährige Erfahrung im Bereich der Schadenverhütung und Erwachsenenbildung. Wir schulen Ihre Mitarbeiter in der Theorie aber auch in der Praxis am

Haben wir Ihr Interesse geweckt? Anruf genügt – wir vereinbaren dann gerne einen ersten persönlichen Beratungstermin bei Ihnen.

Ihr Ansprechpartner: Christian Begemann Tel. +49 89 66086801 begemann@rvm.de

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VERSICHERUNGSRELEVANTE BESONDERHEITEN INNERHALB EUROPAS ZUR SACHVERSICHERUNG

Die nationale Gesetzgebung einzelner Länder sieht für bestimmte Deckungen lokale Zwangs- oder Monopolversicherungen vor, welche bei der Erstellung internationaler Versicherungsprogramme zu berücksichtigen sind. Im Folgenden wird ein Überblick ausgewählter länderspezifischer Besonderheiten innerhalb Europas am Beispiel der Sachversicherung gegeben.

Belgien Risk Simple Für kleinere Einzelrisiken sowie gesetzlich benannte Sonderrisiken (z. B. Wohn- und Bürogebäude, Schul- und Universitätsgebäude, Krankenhäuser) muss im Rahmen lokaler Deckungen immer eine Terror- und Naturgefahrendeckung inkludiert sein. Rettungskosten Es besteht eine gesetzliche Deckungsverpflichtung für Rettungskosten. Die Höhe der Aufwendungen kann auch über die Versicherungssumme hinausgehen.

Gesetzliche Pflichtdeckung für Schäden durch Terror (GAREAT-Deckung) Im Rahmen einer lokalen französischen Feuer-Versicherung besteht eine Pflichtdeckung gegen Terrorschäden für alle in Frankreich belegenen Risiken. Jede Police, die Versicherungsschutz gegen Feuer bietet, muss auch Deckung gegen Schäden durch Terrorismus bieten. Mieter- und Nachbarschaftshaftpflicht des Code Zivil (Code Napoleon) analog Belgien Großbritannien

Elementarschaden-Pool Durch die Elementarereignisse Hochwasser, Überschwemmung, Sturm, Hagel, Lawine, Schneedruck, Felssturz, Steinschlag und Erdrutsch hervorgerufene Schäden werden nach Abzug einer Franchise durch den ElementarschadenPool als »Solidaritätswerk« gegen eine Einheitsprämie gedeckt. Erdbebenschäden sind in der Schweiz durch den Versicherer nicht gedeckt – Zusatzversicherungen gegen Erdbeben sind jedoch teilweise möglich.

Mieter- und Nachbarschaftshaftpflicht des Code Zivil (Code Napoleon) Im Rahmen einer lokalen Feuer-Versicherung sind in der Regel Mieter-/Nachbarschaftsschäden – nach hiesigem Verständnis also klassische Haftpflichtbestandteile – gedeckt. Die rechtliche Grundlage für diese Deckungsinhalte bildet der sogenannte »Code Napoleon«, welcher eine Haftung gegenüber dem Vermieter/Eigentümer sowie gegenüber dem jeweiligen Nachbarn bei übergreifenden Schadensereignissen begründet. Es handelt sich um keine Pflichtdeckung, aber um einen Marktstandard lokaler Policen (»good local standard«).

Naturgefahrenpool (Norsk Naturskadepol) Es handelt sich um eine Pflichtversicherung von Elementarschäden als Annex zu jeder lokalen Feuer-Versicherung.

Frankreich

Schweiz

Consorcio de Compensacion de Seguros Der spanische »Consorcio de Compensacion de Seguros« ist ein staatliches Versicherungsmonopol im Bereich der Katastrophenversicherung und soll im Katastrophenfall zur Aufrechterhaltung der Leistungsfähigkeit der spanischen Volkswirtschaft dienen. Die Deckung wird subsidiär geboten und beschränkt sich auf »außergewöhnliche Ereignisse« im Sinne abschließend definierter Naturgefahren, politischer und sozialer Katastrophen.

Catastrophes Naturelles (Cat Nat) Hierbei handelt sich um eine »Pflichtdeckung« gegen Naturgefahren. Jede Sach- oder Ertragsausfall-Versicherung in Frankreich muss eine entsprechende Deckungserweiterung enthalten. Gedeckt sind ungewöhnlich starke Naturereignisse wie zum Beispiel Flutereignisse, Erdbeben, Seebeben, Flutwellen, Stürme, Landwirtschaftsschäden durch Dürre.

Die Schweiz gehört – wie zum Beispiel auch Brasilien, China, Indien oder Russland – zu den Ländern, welche keine grenzüberschreitende Versicherungstätigkeit zulassen und niedergelassenen Unternehmen (also auch Tochterunternehmen ausländischer Firmen) vorschreiben, eine lokale Versicherung bei einem lokal zugelassenen Versicherer einzukaufen. Sinn und Zweck dieses sogenann-

Calamidad Nacional Der spanische Staat kann im Fall einer Großkatastrophe den »Calamidad Nacional« ausrufen (nationalen Katastrophenfall), der aufgrund von Umfang und Schwere der Schäden die vorhandenen Versicherungslösungen überfordert. Eine Haftung aus Consorcio gilt dann ausgesetzt, es tritt also eine reine Staatshaftung in Kraft (Versicherer letzter Instanz).

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PoolRe PoolRe ist eine staatliche Rückversicherungslösung für Terrorschäden in Großbritannien. Mitgliedsunternehmen müssen jedem Versicherungsnehmer mit Risiken in Großbritannien (England, Wales und Schottland) eine Terrordeckung anbieten.

ten »non-admitted-Verbotes« besteht vorrangig im Schutz der lokalen Versicherungsunternehmen sowie des eigenen Finanzplatzes.

Norwegen

Spanien


VERSICHERUNGSRELEVANTE BESONDERHEITEN INNERHALB EUROPAS ZUR SACHVERSICHERUNG

Länderspezifische Ausschlüsse innerhalb deutscher Versicherungspolicen für Auslandsrisiken in Europa

im Idealfall über einen Programmversicherer. In der Schweiz sind lokale Deckungen ohnehin obligatorisch.

Soweit Auslandsrisiken in deutschen Versicherungspolicen mitversichert sind, besteht auch dort in aller Regel kein Versicherungsschutz für Schäden in

Auch im außereuropäischen Ausland sind regelmäßig länderspezifische Ausschlüsse zu beachten:

Belgien für Ansprüche, die sich aus der

Kalifornien für Schäden durch Erdbe-

Deckungsverpflichtung für Rettungskosten ergeben würden sowie für Schäden durch Flut oder Überschwemmung; Frankreich für Ansprüche, die sich aus der Deckungsverpflichtung »Catastrophes Naturelles« ergeben; Großbritannien (England, Schottland, Wales) für Feuer- und Explosionsschäden durch Terrorismus; Italien für Schäden durch Erdbeben; Niederlande für Schäden durch Flut oder Überschwemmung; Nordirland für Schäden, die durch Terrorismus oder innere Unruhen verursacht wurden; Norwegen für Schäden, die durch den Elementarschadenpool gedeckt sind; Schweiz für Ansprüche, die sich aus der Verordnung über die Elementarschadenversicherung ergeben; Spanien für Ansprüche, die sich aus der Deckungsverpflichtung im Rahmen der spanischen Pflichtversicherung ergeben (Consorcio) sowie für Schäden im Zusammenhang mit Calamidad Nacional.

ben; Mexiko für Schäden durch Erdbeben; Namibia und den Independent States (Homelands) für Schäden, die durch politisch motivierte Anschläge im Sinne der lokalen Begriffsdefinition von Political Riot verursacht wurden; Südafrika, den Homelands und Namibia für Schäden, die aus Gefahren resultieren, welche über die South African Risks Insurance Association (SASRIA) oder die Namibian Special Risks Insurance Association (NASRIA) grundsätzlich versicherbar sind; Taiwan für Schäden durch Erdbeben; Türkei für Schäden durch Erdbeben.

Japan für Schäden durch Erdbeben;

Fazit Um Probleme im Schadenfall zu vermeiden, empfiehlt RVM in vorstehenden europäischen Ländern, insbesondere jedoch in Frankreich und Spanien, grundsätzlich die Installation lokaler Policen –

Ihr Ansprechpartner: Thomas Kalbacher Tel. +49 7121 923-124 kalbacher@rvm.de

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FEUERGEFÄHRDETE BETRIEBSSTÄTTEN: BESONDERE BRANDSCHUTZTECHNISCHE ANFORDERUNGEN

Rund 30 % aller Feuerschäden gehen auf Mängel in elektrischen Anlagen zurück. Wer als Unternehmer insbesondere in feuergefährdeten Bereichen elektrische Anlagen plant, auswählt, errichtet oder betreibt, hat viele Normen, behördliche und fachliche Vorschriften und sonstige Regeln zu beachten. Hinzu kommen mitunter besondere Vereinbarungen mit dem Feuerversicherer.

Für explosionsgefährdete Bereiche gelten, wie auch für brennbare Gase und entzündliche Flüssigkeiten, besondere Anforderungen, die nicht Gegenstand dieser Betrachtung sind. Gefährdungsbeurteilung Der Betreiber beziehungsweise Unternehmer ist zur Gefährdungsbeurteilung nach § 5 Arbeitsschutzgesetz/§ 3 Betriebssicherheitsverordnung verpflichtet. Um die von den technischen Einrichtungen und Geräten ausgehenden Gefahren einschätzen und beurteilen zu können, müssen gegebenenfalls Sachverständige hinzugezogen werden. Im Ergebnis kann der ganze Betrieb, einzelne Räume oder nur Teilbereiche darin als feuergefährdete Betriebsstätte einzustufen sein, was sich auf die Anforderungen an die Elektroinstallation auswirkt. Dies ist auch bei Umbaumaßnahmen oder Nutzungsänderungen zu berücksichtigen. Feuergefährdete Betriebsstätten sind Räume, Bereiche in Räumen oder auch im Freien, bei denen die Art der

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verarbeiteten oder gelagerten Materialien, die Verarbeitung oder Lagerung brennbarer Materialien oder die Ansammlung von leicht entzündlichen Stoffen eine erhöhte Brandgefahr verursacht. Beispiele für leicht entzündliche Stoffe sind Mehl, Hobelspäne, loses Papier, Lacke, Lösungsmittel und Öle. Feuergefährdeten Betriebsstätten gleichzustellen sind Bereiche mit einer sehr hohen Sachwertekonzentration oder von denen ein erhöhtes Betriebsunterbrechungsrisiko ausgeht wie etwa EDV-Zentralen oder Leitwarten. Wichtig ist, ob in den Betriebsstätten eine Brandgefahr durch leicht entzündliche Stoffe mit oder ohne Staub/Fasern gegeben ist, die sich erfahrungsgemäß gerne in kritischen Mengen auf elektrischen Betriebsmitteln ablagern. Für brennbare Gase und entzündliche Flüssigkeiten gilt ähnliches. Je nachdem müssen die ortsfesten elektrischen Betriebsmittel wie auch die aktiven Teile von Stromkreisen unterschiedlichen Schutzgraden entsprechen. Für ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel hängt die Schutzgradeinstufung davon ab, ob sie überwiegend oder unbeaufsichtigt an der feuergefährdeten Betriebsstätte eingesetzt

werden. Sind Betriebsstätten zugleich feucht und feuergefährdet, muss der entsprechende Feuchteschutz hinzukommen. In feuergefährdeten Betriebsstätten sind nur elektrische Betriebsmittel einzusetzen, die dafür erforderlich und geeignet sind. Durch Umhüllungen oder Hauben und regelmäßiges Absaugen können sie vor Staubablagerungen geschützt werden, die etwa zu einem brandgefährlichen Wärmestau und durch Aufwirbeln zum Entstehen eines explosionsfähigen Gemischs führen können. Einer Überlastung durch schädigende Ströme kann durch eine störungsarme Elektroinstallation vorgebeugt werden. Die elektrische Anlage in einem feuergefährdeten Bereich muss darüber hinaus über einen Hauptschalter verfügen, der auch im Feuerwehrplan verzeichnet ist. Ortsfeste Wärmegeräte, Heizungs- und Trocknungsanlagen müssen auf nicht brennbarer und nicht wärmeleitender Unterlage montiert werden. Bei unterbrochenem Luftstrom oder unzulässig hoher Lufterwärmung müssen die Warmluftströme automatisch abschalten. Sind


FEUERGEFÄHRDETE BETRIEBSSTÄTTEN: BESONDERE BRANDSCHUTZTECHNISCHE ANFORDERUNGEN

leicht entzündliche Stoffe vorhanden, dürfen sich Gehäuse nicht über bestimmte Werte hinaus erwärmen. Motoren, insbesondere wenn sie unbeaufsichtigt laufen, müssen über Schutzeinrichtungen zur Temperaturbegrenzung verfügen. Auch bei Leuchten muss die Oberflächentemperatur begrenzt sein. Die Beleuchtung muss mit einer Fehlerstrom-Schutzeinrichtung ausgestattet sein. Heiße Teile dürfen nicht herunterfallen und zur Entzündung brennbarer Stoffe führen können. Sind zusätzlich Stäube und/oder Fasern vorhanden, müssen besonders geeignete und gekennzeichnete Leuchten verwendet werden. Aus fehlerhafter Elektroinstallation resultiert eine hohe Brandgefahr. Kurz- oder Erdschlüsse dürfen gar nicht erst entstehen. Leitungen und Kabel müssen gegen äußere mechanische Beanspruchung geschützt verlegt werden. Fehlerströme müssen von Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen erfasst und vom Netz getrennt werden, bevor sich Materialien entzünden können. Gemeldete Fehler müssen kurzfristig behoben werden. Ist dies nicht gewährleistet, muss die Abschaltung der zugeordneten Leistungs-

bereiche ausgelöst werden. Ferner muss auf allen Kabel- und Leitungswegen der Schutzleiter in der jeweils geeigneten Art mitgeführt werden. Auch in schutzisolierte elektrische Betriebsmittel müssen Schutzleiter ein- beziehungsweise durch diese hindurchgeführt werden. IT-Systeme müssen über Isolations-Überwachungs- sowie Überstrom-Schutzeinrichtungen verfügen. Regelmäßige Prüfungen In feuergefährdeten Betriebsstätten kommt der regelmäßigen Prüfung der elektrischen Anlagen eine besonders hohe Bedeutung zu. Neben der berufsgenossenschaftlichen Prüfung nach DGUV 3 (früher BGV A3) ist dies die wiederkehrende Prüfung durch einen VdS-anerkannten Sachverständigen in Abstimmung mit dem Feuerversicherer. Thermografische Messungen decken ergänzend Schwachstellen in elektrischen Anlagen auf. Schutzeinrichtungen an elektrischen Anlagen dürfen erst zurückgestellt werden, wenn die Ursache für deren Auslösen gefunden und beseitigt wurde. Zur Vermeidung einer Brandgefährdung durch Isolationsfehler ist in regelmäßigen Zeit-

abständen der Isolationswiderstand entsprechend den VDE-Vorschriften zu messen. Fazit Zum Schutz von Personen und Sachwerten ist es unerlässlich, gerade in feuergefährdeten Betriebsstätten die richtigen Brandschutzvorkehrungen zu treffen. Der geeigneten Ausführung beziehungsweise Auswahl, Überwachung und Prüfung der elektrischen Anlagen und Betriebsmittel kommt dabei eine besondere Rolle zu. Wir unterstützen Sie gerne mit weiteren Informationen und Literaturempfehlungen.

Ihr Ansprechpartner: Joachim Roth Tel. +49 7121 923-273 roth@rvm.de

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BAULEISTUNGSVERSICHERUNG: WELCHE BEDINGUNGEN? EINE FRAGE DER INTERESSEN!

Bei der Absicherung von Bauleistungsrisiken des sogenannten Hoch-, Tief-, Straßen- oder Wasserbaus werden von vielen Versicherern ausschließlich Deckungskonzepte auf Basis der ABU (Allgemeine Bedingungen für die Bauleistungsversicherung von Unternehmerleistungen) angeboten. Meist wird dabei die Interessenslage des Unternehmens, das den Versicherungsschutz nachfragt, nicht berücksichtigt – sie wird noch nicht einmal hinterfragt.

In den Angebotsabteilungen der Versicherer lautet die Devise: Für »Ingenieurbauten« gibt es die ABU – fertig! Diese Festlegung wird dabei so vehement vertreten, dass man meinen könnte, die Versicherung eines Straßenneubaus unter Zugrundelegung der viel populäreren ABN (Allgemeine Bedingungen für die Bauleistungsversicherung durch Auftraggeber) würde zur sofortigen Kündigung des Rückversicherungsvertrages des Versicherer führen. Dabei kommen in den für die Ingenieurbauten angeblich alternativlosen ABU-Bedingungen so alarmierende Begriffe wie Hoch-, Tief- oder Wasserbau überhaupt nicht vor. Vergleich ABU – ABN Beim Thema »versicherte Sachen« sind keine wesentlichen Unterschiede festzustellen: Gemäß den ABU sind Baustoffe, Bauteile und Bauleistungen für die Errichtung des Bauvorhabens einschließlich aller zugehörigen Hilfsbauten und Bauhilfsstoffe versichert. Bei den ABN sind dies alle Lieferungen und Leistungen für das im Versicherungsvertrag bezeichnete Bauvorhaben (Neubau oder Umbau eines Gebäudes einschließlich dazugehöriger Außenanlagen). Festzuhalten ist, dass allenfalls der Fokus bei den ABN eher auf der Absicherung des Bauwerks in seiner Gesamtheit liegt, wohingegen der Deckungsschutz nach ABU mehr auf Lieferungen und Leistungen abzielt, die ein bestimmter Bauunternehmer (als Versicherungsnehmer) im Rahmen der Erfüllung seines Vertrages zur Erstellung eines größeren Bauprojekts beiträgt.

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Folgerichtig ist der Versicherungswert bei den ABU auch nur der »Kontraktpreis, der sich aus dem Vertrag mit dem Auftraggeber ergibt«, wohingegen bei den ABN als Versicherungswert die »Herstellungskosten für das gesamte versicherte Bauvorhaben« anzusetzen sind. Fazit Es ist nicht die architektonische Ausprägung des zu erstellenden Objekts (Hoch-, Tief- oder Wasserbau), die das zu wählende Bedingungswerk zwingend vorgibt, sondern alleine die zu versichernde Interessenslage der beteiligten Parteien. Wenn der Bauherr oder Generalunternehmer ein Interesse daran hat, dass sämtliche Lieferungen und Leistungen aller am Bau beteiligten Unternehmen für das Gesamtprojekt vom ersten Spatenstich bis zur feierlichen Übergabe unter seiner administrativen Führung und auf Basis eines einheitlichen Bedingungswerkes durchgängig versichert sein sollen, so kann eine solche Deckung nur auf der Grundlage der ABN konzipiert werden (egal, ob es sich um eine Brücke oder Straße handelt). Wir sind an Ihrer Seite!

Ihr Ansprechpartner: Dipl.-Wirtsch.-Ing. Rüdiger Holzmann Tel. +49 7121 923-1243 holzmann@rvm.de


IT – HEUTE SCHON »GEBACKUPT«?

»Ich brauche kein Backup, ich habe eine gespiegelte Festplatte«. Diese Aussage offenbart ein gefährliches Halbwissen: Denn nach einer Studie von Kroll Ontrack ist bei 66 % aller Fälle von Datenverlust ein Festplattendefekt der Grund – und dieser sitzt nicht nur in simplen Desktop-PCs, sondern auch in Raid-Systemen. Bei weiteren 14 % von Datenverlust ist menschliches Versagen die Ursache – und auch hier hilft ein Spiegelsystem nicht weiter.

Raid-Systeme Der Vorteil ist, dass sie meist eine Ausfalltoleranz von mindestens einer Festplatte haben und daher bereits vor einem tatsächlichen Datenverlust den Defekt einer der Festplatten melden. Doch was machen Sie gegen den aktuellen KryptoTrojaner Locky? Ein gut funktionierendes Backup kann auch hier schnell für Entspannung sorgen. Es kann aber auch ein ganz banaler Softwarefehler dazu führen, dass Ihr Datenbestand zerstört wird. Immerhin ist ein Softwarefehler für 6 % der Fälle von Datenverlust verantwortlich, dicht gefolgt von der Ursache Stromausfall mit weiteren 3 %. Bei den übrigen 11 % ist die Schadenursache nicht genau definierbar. Diese Zahlen machen deutlich, dass ein sicheres und funktionierendes Backup nicht nur für große Unternehmen wichtig ist, sondern auch für kleinere Betriebe und Privatpersonen. Je nach Datenmenge ist es eine Herausforderung, die Sicherung ohne Beeinträchtigung des Produk-

tivbetriebs der IT-Systeme durchzuführen. Um das Zeitfenster nicht zu groß werden zu lassen, müssen altbekannte Techniken durch neue Backupmöglichkeiten ersetzt werden. Die spannende Frage Funktioniert mein Backup im Notfall? Die meisten scheuen sich vor einem Test, denn er kann gerne mal zwei Tage oder mehr in Anspruch nehmen. Dabei gilt es ein Szenario nachzustellen, bei dem man auf einem kompletten Blanko-Server aufsetzt und darauf die Daten und Systeme wieder zum Einsatz bringt. Für die ITAdministratoren und Geschäftsführer ist es jedoch sehr beruhigend zu wissen, dass dem Unternehmen datentechnisch nicht der GAU passieren kann. Zusätzlich können diese Tests zur Dokumentation genutzt werden um im Ernstfall einen klaren Notfallplan zu haben. Auch die Dauer eines kompletten Neuaufbaus der ITSysteme ist eine interessante Information, die bei so einem Test gewonnen werden kann. Im optimalen Fall sollten

solche Tests ein bis zweimal pro Jahr wiederholt und dokumentiert werden. Wie ist die sinnvolle Herangehensweise für ein Backup der Daten? Zuerst gilt es sich selbst ein paar Fragen zu beantworten: Welche Daten sind mir wichtig? Gibt es Vorgaben vom Gesetzgeber? Wie weit in die Vergangenheit muss ich Zugriff haben und wie lange kann ich auf die Daten verzichten, sollten sie aus einem Backup wiederhergestellt werden müssen? Diese Fragen führen dann auch zu der Antwort, welche Backupmethoden im konkreten Fall die passenden sind. Ob das ein Spiegelsystem ist, ein Backup auf Band oder eine andere Form von Backup hängt ganz von Ihren individuellen Anforderungen ab.

Ihr Ansprechpartner: Michael Sumbél Tel. +49 7121 923-264 sumbel@rvm.de

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RVM – VERBANDSVERSICHERUNGSMAKLER DES DEHOGA BADEN-WÜRTTEMBERG E.V.

Nach 2014 war RVM jetzt vom 20. – 24.02.2016 bereits zum zweiten Mal als Verbandsversicherungsmakler des Hotel- und Gaststättenverband DEHOGA Baden-Württemberg e.V. am Stand der DEHOGA bei der INTERGASTRA auf dem Gelände der Messe Stuttgart vertreten.

INTERGASTRA 2016 Die INTERGASTRA versteht sich als innovative Messe für das Fachpublikum aus Gastronomie und Hotellerie und nimmt damit ein Alleinstellungsmerkmal für sich in Anspruch, das andere GastronomieMessen so nicht bedienen.

Herr Giovanni Nuvoli standen an verschiedenen Messetagen auf dem Stand für Beratungsdienstleistungen zur Verfügung.

Auf einer Ausstellungsfläche von über 100.000 qm präsentierten sich über 1.300 Unternehmen aus dem In- und Ausland den über 96.000 Besuchern (stellt damit einen neuen Besucherrekord dar!), die sich mit dem Messeerlebnis 2016 mehr als zufrieden zeigten. Auch die Aussteller bewerteten die Messe überaus positiv. Das hohe fachliche Niveau, die attraktiven Sonderbereiche (wie zum Beispiel in Halle 5 NEWCOME für Start-Up Unternehmen aus der Branche), spannende Wettbewerbe sowie interessante Veranstaltungen (unter anderem auch auf dem DEHOGA-Stand) mit hochkarätigen Referenten und einem abwechslungsreichen Programm machten den Messebesuch zu einer lohnenswerten Investition für alle. RVM war mit branchenspezifischen Versicherungsthemen für die Mitglieder des DEHOGA Baden-Württemberg e. V. mit einer eigenen Beratungsecke auf dem DEHOGA-Stand in Halle 5 präsent. Im Rahmen der Messe konnten sehr gute Gespräche mit vielen Kunden und Interessenten geführt und dabei die speziellen Konzepte für Gastronomie und Hotellerie dargestellt werden. RVM präsentierten auf der Messe: Herr Jürgen Lindenberger und Herr Sven Dünisch. Auch Herr Michael Friebe und

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Ihr Ansprechpartner: Sven Dünisch Tel. +49 7121 923-1664 duenisch@rvm.de


RVM – WIR STELLEN UNS VOR

In dieser Ausgabe RVM-AKTUELL präsentiert sich unser Team »Personal und Verwaltung«. Bei mittlerweile über 180 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern erfüllen die Teammitglieder dort wichtige Aufgaben, damit unsere Kundenbetreuer und Sachbearbeiter ganz für Sie da sein können.

Das sind wir: Larissa Lang – Leitung Personal und

Verwaltung Sarah Rothacker – Sachbearbeiterin Per-

sonal und Verwaltung Margarete Bohland – Sachbearbeiterin

Personal und Verwaltung Meike Pommranz – Sachbearbeiterin Personal und Verwaltung Gerda Rossel – Mitarbeiterin Zentrale Christina Röhm – Mitarbeiterin Zentrale Attilo Polizzi – Hausmeister Wir kümmern uns um alle Belange, damit ein reibungsloser Ablauf bei RVM sichergestellt ist. Ein kleiner Ausschnitt unserer Tätigkeiten: Verwaltung Egal ob Kunde, Versicherer oder Postbote wir sind erster Ansprechpartner, persönlich oder am Telefon. Die Besucherbetreuung wird organisiert – von der Zimmerreservierung über die Bewirtung mit Getränken bis hin zum Catering. Weiterhin wird von uns das gesamte Bestellwesen (vom Bleistift bis zum Bürostuhl), die Materialausgabe sowie der Postein-

gang und Postausgang erledigt. Zuständig sind wir auch für die Organisation des Facility Managements an unseren drei Standorten in Eningen. Hierzu gehört unter anderem die Gebäudebeschaffung und –verwaltung (nebst Planung/Gestaltung der Inneneinrichtung). Und wenn interne Festivitäten anstehen dürfen wir unserer Kreativität freien Lauf lassen, damit unseren Kolleginnen und Kollegen ein unterhaltsamer Rahmen geboten wird. Personal Der breite und sehr wichtige Bereich Personal wird ebenfalls von uns gesteuert und betreut. Neben der konzeptionellen Projektarbeit (wie zum Beispiel der Schaffung einer Ausbildungsakademie, der Durchführung einer Mitarbeiterbefragung, der Entwicklung eines neuen Beurteilungssystems nebst der strategischen Personalentwicklung) sind wir auch bei den Themen Personalmarketing, Bewerbungsund Einstellungsmanagement, Mitarbeiterverwaltung, Gehaltsabrechnung, TravelManagement, Ausbildungsbetreuung sowie Zeiterfassung gefragt. Im Bereich der Personalentwicklung führen wir die Bedarfsanalyse durch, konzeptionieren und

setzen Personalentwicklungsmaßnahmen um. Das Controlling und die Evaluation von Weiterbildungs- und Förderprogrammen gehören ebenfalls dazu. Ein nicht unwesentlicher Teil unserer Arbeit ist selbstverständlich die Beratung unserer Führungskräfte und Mitarbeiter in allen Belangen. Fazit Wir wollen unseren Kolleginnen und Kollegen ständig die Dienstleistung und den gleichen Service bieten, den diese Ihnen als unseren Kunden gegenüber täglich erbringen. Dabei treiben wir die moderne Entwicklung unseres Serviceteams ständig voran. Das Credo unserer Arbeit lautet: »Veränderung ist das Gesetz des Lebens. Diejenigen, die nur auf die Vergangenheit oder die Gegenwart blicken, werden die Zukunft verpassen.« (John F. Kennedy)

Ihre Ansprechpartnerin: Larissa Lang Tel. +49 7121 923-147 lang@rvm.de

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RVM – AUSBILDUNGSAKADEMIE

Für diese Ausgabe von RVM-AKTUELL haben wir uns etwas Besonderes überlegt: Erleben Sie mit uns Azubis eine abwechslungsreiche Woche in der RVM – Ausbildungsakademie!

en. Nach anfänglichen Schwierigkeiten gelingt es uns, nach Absprache und einiger Übung, immer besser. Ein besonderer Ansporn für uns ist, dass wir auch schon an nicht fiktiven Dokumenten Anpassungen vornehmen dürfen.

schule Stuttgart – mit Fächern wie zum Beispiel Versicherungslehre, Steuerrecht und Buchhaltung.

Montag Morgens um halb sieben klingelt bei jedem von uns der Wecker, denn pünktlich um acht Uhr beginnt die Schulung. Diese Woche steht das Thema KFZ-Versicherung auf dem Plan. Diese Sparte interessiert uns Azubis natürlich besonders, da die meisten hier aus eigenem Erleben als Fahrzeugführer/Fahrzeugbesitzer schon Berührungspunkte hatten. Ausführlich werden zunächst die Grundlagen der KFZHaftpflicht-, Teil- und Vollkasko-Versicherung sowie die Beitragskalkulation unter Berücksichtigung der schadenfreien Jahre dargestellt. Die Inhalte dieser internen Schulung werden uns vom kompetenten Fachbereichsleiter der KFZ-Abteilung bei RVM näher gebracht. Zum Abschluss des langen Schulungstages reflektieren und wiederholen wir mit unserer Ausbilderin das neu erlernte Wissen und klären noch offene Fragen.

Mittwoch Abwechselnd darf einer von uns morgens den täglich anfallenden Postdienst übernehmen. Dabei unterstützt der jeweils eingeteilte Azubi unsere Mitarbeiterinnen an der Zentrale. Die Umschläge müssen geöffnet werden, anschließend werden die Poststücke (Briefe, Versicherungsscheine, Abrechnungen etc.) gestempelt, sortiert und spätestens zur Mittagszeit in den RVM-Häusern 1, 2 und 3 verteilt. Währenddessen beschäftigen sich die anderen in der Azubiakademie mit verschiedenen Dokumenten und Vorgängen, um das bereits erlernte Wissen zu festigen.

Eine spannende und informative Woche geht zu Ende. Wir hoffen, Ihnen hat unser kleiner Einblick gefallen und wir haben Ihr Interesse an RVM und der Ausbildung dort geweckt.

Dienstag Auch heute treffen wir uns wieder in gewohnter Manier um acht Uhr in der Ausbildungsakademie. Auf der Grundlage der Schulung gestern versuchen wir nun die gelernte Theorie in die Praxis umzusetz-

Donnerstag und Freitag An diesen Tagen ist die Akademie leerer als sonst, denn nur die »dualen Studenten« sind hier und erledigen die anfallenden Aufgaben. Zeitgleich lernen die Azubis theoretisches Fachwissen an der Berufs-

Ihre Ansprechpartnerin: Larissa Lang Tel. +49 7121 923-147 lang@rvm.de

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RVM bietet ein duales Studium an, bei dem die Studenten im Drei-Monatsrhythmus zwischen unserem Ausbildungsbetrieb und der Dualen Hochschule BadenWürttemberg mit Sitz in Stuttgart wechseln. Während der Theoriephase haben sie Vorlesungen (u. a. Versicherungsrecht, Versicherungs-/Betriebswirtschaftslehre, Wirtschaftsmathematik). In der Praxisphase sind die Studenten im Betrieb. So kann Erlerntes schnell an realen Fällen erprobt werden.


RVM – PROJEKTE DER WEIHNACHTSSPENDE 2015

Das Kaffeehäusle der Lebenshilfe Reutlingen – die Mischung macht’s! Das Kaffeehäusle ist ein nettes, gemütliches und persönliches Lokal. Das Außergewöhnliche daran ist, dass hier Menschen mit und ohne Handicap gemeinsam mit vielen ehrenamtlichen engagierten Helferinnen und Helfern zusammen arbeiten – ein normales Cafè mit besonderen Menschen.

Das Kaffeehäusle gibt es seit 1984 und bietet Menschen mit und ohne Behinderung Arbeit und Kontakt zu den Besuchern des Cafès. Die Arbeitsplätze sind ausgelagerte Werkstattplätze der Bruderhaus Diakonie in Reutlingen. Träger ist die Lebenshilfe Reutlingen. 1996 wurden »das Häusle« umgebaut, vergrößert und eine Terrasse angebaut. Auch im Garten, der direkt an die Pomologie grenzt, wurden Sitzmöglichkeiten geschaffen. Nicht nur weil es im Kaffeehäusle besonders leckere, selbstgebackene Kuchen gibt, ist es immer gut besucht. Angeboten werden auch verschiedene Frühstücksmöglichkeiten, Kaffee- und Eisspezialitäten, täglich wechselnde Mittagessen und kleine Snacks, die alle frisch zubereitet werden. Die besondere Atmosphäre macht das (Arbeits-)Klima aus. Ganz unterschiedliche Menschen mit und ohne Handicap arbeiten hier und betreuen die Gäste. So kommt, manchmal spontan und unerwartet, der Kontakt zwischen den Menschen mit und ohne Behinderung zustande. Manchmal, so berichtet mir Frau Rose-

marie Henes in unserem Gespräch, wissen die Besucher gar nicht, dass es ein »besonderes Café« ist und kommen nach dem Spaziergang im Park mit ihren Familien vorbei. So wird das Kaffeehäusle zu einer Begegnungsstätte. Viele Gruppen, Gesprächsrunden, Elternkreise etc. treffen sich hier. Es ist nicht nur ein geselliger Treffpunkt für Familien, Jung und Alt, auch die Kultur hat hier ihren Platz. Vernissagen und Ausstellungen von Künstlern mit und ohne Handicap finden regelmäßig statt. Die MitarbeiterInnnen mit Handicap arbeiten in allen Bereichen: Vom Saubermachen bis zur Speisenvorbereitung, von der Geschirrversorgung bis zum Service. Die hauptberuflich Beschäftigten sind für die Bewirtschaftung, die Anleitung, die Küche und die Koordination des gesamten Personals zuständig. In den Abendstunden und an den Wochenenden unterstützen zusätzlich »Ehrenamtliche« die Arbeit im Kaffeehäusle. Wer die freundliche, angenehme Atmosphäre einmal genossen hat, verbunden mit der offenen und fröhlichen Einstellung

der MitarbeiterInnen, kommt immer wieder gerne ins Kaffeehäusle – ein Cafè der besonderen Art. Wenn Sie die Arbeit unterstützen oder das Kaffeehäusle besuchen möchten: Kaffeehäusle Reutlingen, Alteburgstraße 15, 72762 Reutlingen Den aktuellen Speiseplan, Öffnungszeiten und Veranstaltungen finden Sie unter www.kaffeehaeusle.de Spendenkonto: Lebenshilfe Reutlingen Kreissparkasse Reutlingen IBAN DE89 6405 0000 0000 0176 08 BIC SOLADES1REU Kennwort Kaffeehäusle

Ihre Ansprechpartnerin: Ute Zeile Tel. +49 7121 923-141 zeile@rvm.de

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RVM – PURE LEIDENSCHAFT

Vom Narr zum Prinzen: Mit Leidenschaft in die fünfte Jahreszeit! Im Rahmen unserer Reihe »Mitarbeiter bei RVM« berichtet Herr Christian Breuning aus unserer KFZ-Abteilung über sein ehrenamtliches Engagement während der »tollen Tage« in Reutlingen.

Wie kommt man dazu, Prinz zu werden?

Welche Aufgaben hat ein Prinz?

Schon als Kind war ich fasziniert von Karneval und Fasching. Bereits in jungen Jahren wurde ich Mitglied in einem Narrenverein und später übernahm ich dann mehrere Ämter in meinem Verein – das geht bis heute. Inzwischen bin ich bei der freien Narrenzunft Kornwucherer 2008 e. V. zweiter Vorstand. So kann ich mich aktiv am Vereinsleben beteiligen und bin eng mit der Fasnacht verbunden.

Begonnen hat es mit der Inthronisation bei der der alte Prinz seine Würden an mich übergab. Darauf folgten mehrere Veranstaltungen – auch Kindergärten, Altenheime und andere soziale Einrichtungen wurden besucht. Es ist immer wieder erfrischend, anderen eine Freude zu machen und besonders mit älteren Menschen die Freude der närrischen Zeit zu teilen. Man spürt sofort, dass man diesen Menschen tatsächlich etwas gegeben hat – und wenn es nur ein etwas anderer Nachmittag war. Weitere Auftritte sind dann bei Karnevalsumzügen und natürlich bei den Prunkfestsitzungen.

Als Reutlinger Verein haben wir traditionell ein sehr enges Verhältnis zum Männerverein Reutlingen. Als dieser nach seinem Prinzenpaar für diese Saison suchte und an meine Schwester und mich herantrat, war das Interesse sofort geweckt. Die Gelegenheit, die fünfte Jahreszeit als Prinz einer Karnevalsgesellschaft zu erleben, war eine einmalige Chance. In diesem Jahr legte ich deshalb meine Maske ab und ersetzte mein Häs durch Narrenkappe, Zepter und Umhang.

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erlaubt einem die Narrenkappe alles auszusprechen und frei gegen alles zu rebellieren. Dies wird auch durch politischen Witz erreicht und findet seinen Ursprung in der straffreien Verhöhnung der Obrigkeit in früheren Tagen. Meine persönlichen Highlights in dieser Saison waren der Sturm auf das Reutlinger Rathaus, bei dem ich die Oberbürgermeisterin Frau Barbara Bosch entmachten durfte sowie der Staatsempfang im Stuttgarter Schloss, zu dem viele Prinzenpaare aus Baden-Württemberg und Herr Winfried Hermann, der Verkehrsminister von Baden-Württemberg, geladen wurden.

Was freute mich am meisten, Prinz zu sein? Es war ein tolles Gefühl Lebensfreude weiter zu geben und die Traditionen des Karneval weiter zu tragen und zu verbreiten. Hier geht es nicht, wie oft behauptet, um das reine Feiern. Vielmehr

Ihr Ansprechpartner: Christian Breuning Tel. +49 7121 923-1121 breuning@rvm.de


RVM – IN EIGENER SACHE

Über 180 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bilden mittlerweile die wertvollste Ressource bei RVM. Aus diesem Grunde ist es uns ein Anliegen, Ihnen einen Einblick zu geben, was sich bei uns »so tut«.

· Herr Tim Schmitte Kaufmann für Versicherungen und Finanzen/Finanzassistent, Sachbearbeiter Weiterbildung:

Neue MitarbeiterInnen: Besonders erwähnenswert ist auch, dass Wir haben uns verstärkt durch: Frau Veronique Mang

· Frau Olga Aster Sachbearbeiterin Administration · Herrn Andreas Fritschle Kundenbetreuer Transport & Verkehrshaftung · Herrn Marcel Simmendinger Praktikant, Team IT (Ausbildung ab 01.09.2016) · Frau Maike Armbruster Praktikantin (Azubi ab 01.09.2016) · Frau Marina Rau Praktikantin (Azubi ab 01.09.2016) · Frau Anja Bacher-Weizsäcker Sachbearbeiterin · Frau Nicole Roeger Sachbearbeiterin · Frau Gina Danae Röhner Assistentin der Geschäftsleitung · Herrn Christos Sakalidis Prozess- und Organisationsmanager · Herrn Thorsten Schadow Kundenbetreuer · Frau Julia Baisch Assistentin Leitung Vorsorge & Marketing

ihre Prüfung zur Geprüften Fachwirtin für Versicherungen und Finanzen (IHK) sowie Frau Nina-Sophie Belser zur Geprüften Wirtschaftsfachwirtin (IHK) erfolgreich absolviert haben und wir sie hierzu beglückwünschen.

IMPRESSUM

Herausgeber RVM Versicherungsmakler GmbH & Co. KG und RVM Finanzmanagement GmbH & Co. KG Arbachtalstraße 22 72800 Eningen u. A. Tel. +49 7121 923-0 Fax +49 7121 923-200 www.rvm.de Redaktionelle Verantwortung Thomas Gaugele

Jubiläen: am 01.12.2015 · Frau Gerda Rossel, 10 Jahre · Herr Jens Krauß, 25 Jahre am 01.01.2016 · Herr Marcus Wolf, 15 Jahre · Herr Thomas Clemens, 15 Jahre am 01.02.2016 · ·

Ihr Ansprechpartner: Herr Thomas Gaugele Tel. +49 7121 923-155 gaugele@rvm.de Layout & Satz www.arcusmarketing.de

Frau Katrin Prietz, 10 Jahre Herr Björn Krasovc, 15 Jahre

am 01.03.2016 ·

Frau Melanie Hermann, 10 Jahre

Übernahme Auszubildende: Vollmachten: Im Januar 2016 haben unsere Auszubildenden ihre Abschlussprüfung bestanden – ganz herzlichen Glückwunsch hierzu! Folgende Auszubildende wurden von uns übernommen:

Handlungsvollmacht erhielten folgende Kolleginnen und Kollegen: Frau Marliese Strohschen Kundenbetreuerin

· Frau Kathrin Herrmann Kauffrau für Versicherungen und Finanzen/Finanzassistentin, Sachbearbeiterin · Frau Erika Schuster Kauffrau für Versicherungen und Finanzen/Finanzassistentin, Sachbearbeiterin

Dieser Informationsdienst der RVM-Gruppe dient Ihrer persönlichen Unterrichtung über Neuerungen aus den Bereichen Versicherung und Vorsorge/Kapitalanlage. Für den Inhalt kann trotz sorgfältiger Ausarbeitung keine Gewähr übernommen werden. Über Anregungen, Hinweise oder den Wunsch nach weiteren Informationen freuen wir uns.

Frau Katrin Zaiser Kundenbetreuerin

Herr Stefan Nitsche Kundenbetreuer Transport & Verkehrshaftung

Frau Anja Lässer Gruppenleiterin

Ihre Ansprechpartnerin: Larissa Lang Tel. +49 7121 923-147 lang@rvm.de

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www.rvm.de


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