RVM-AKTUELL 01/2018

Page 1

RVM-AKTUELL > I/2018

FORUM

TOP-THEMEN DIESER AUSGABE:

ANKÜNDIGUNG RVM FORUM 2018

> S. 03

DIE DSGVO: EINE ÜBERSICHT ZUR RISIKOABSICHERUNG

> S. 04

BESTIMMUNG IHRER INDIVIDUELLEN > S. 06 INFORMATIONSSICHERHEIT


THEMEN DIESER AUSGABE

02 03 04 06 08 10 12 14 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 30 31

| | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | |

Editorial Ankündigung RVM Forum 2018 Die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO): Eine Übersicht zur Risikoabsicherung Bestimmung Ihrer individuellen Informationssicherheit: Der RVM Cyber-Security-Check Auf der Flucht vor Negativ-Zinsen Insolvenzanfechtung: Verkleinern Sie die Trefferfläche für Insolvenzverwalter! Brandschutztechnische Herausforderungen bei geschlossenen Lagersystemen Luftfahrtbranche: Speziallösungen und ganzheitliche Betreuung – Prämien im Sinkflug Neues zur Straßenverkehrsordnung Versicherungslösungen für Ihren Fuhrpark Der Start bei RVM beginnt digital Sparen Sie durch das aktive Schadenmanagement der RVM bares Geld »Single Risk Cover«: Absicherungslösung für Exporteure Versicherungssteuer auf Transportversicherungsentgelt RVM auf der Intergastra 2018 Vertrags-Rechtsschutz für Unternehmen und Anstellungsvertrags-Rechtsschutz RVM: Sportlich unterwegs – »Hall of Soccer Firmen-Cup« RVM: Ausbildungsakademie RVM: Wir stellen uns vor Pure Leidenschaft: Mr. Sandman RVM-Projekte der Weihnachtsspende 2017 Jubilarfeier 2017 RVM: In eigener Sache

EDITORIAL

Guten Tag, liebe Leserin, guten Tag, lieber Leser, herzlich willkommen zu einer weiteren Ausgabe von RVM-Aktuell. Das Thema Cyber-Kriminalität wird in diesen Tagen immer wichtiger. Wir bieten Ihnen mit unserem Cyber-Security-Check eine Möglichkeit, die Informationssicherheit Ihres Unternehmens zu bewerten. Auf Seite 6 finden Sie den Bericht aus unserer Fachabteilung. Und das erwartet Sie noch in der neuen RVM-Aktuell: viele wertvolle Hinweise, Informationen und Anregungen für Ihre tägliche Arbeit rund um das Thema Versicherungsschutz und Finanzen. Ganz besonders freuen wir uns auch, das RVM Forum 2018 mit dem Bundestagspräsidenten a. D. Prof. Dr. Norbert Lammert ankündigen zu dürfen.

Kleine Blumen blau und weiß verzaubern eine Wiese. Es ist still und heiß, der Sommer schenkt uns Paradiese.

In diesem Sinne wünschen wir Ihnen einen schönen, erholsamen Sommer.

Michael Friebe

02

Erich Burth


ANKÜNDIGUNG RVM FORUM 2018

Unser nächstes RVM Forum findet am Donnerstag, 11. Oktober 2018 statt. Mit Prof. Dr. Norbert Lammert (Bundestagspräsident a. D.) haben wir nicht nur einen hochkarätigen Politiker eingeladen, sondern auch einen großen Redner und humorvollen Mahner der deutschen Politik.

Unser Leben in Freiheit, Wohlstand und Demokratie ist kein »Normalzustand der Geschichte« (Prof. Dr. Norbert Lammert) und alles andere als eine Selbstverständlichkeit. Es sind Errungenschaften, die stets aufs Neue politisch und gesellschaftlich gestaltet und vertreten werden müssen. Mit offenen Worten und klarer demokratischer Haltung hat Norbert Lammert sich den Respekt von Politik und Öffentlichkeit erarbeitet. Zwölf Jahre lang leitete er als Präsident des Deutschen Bundestages die Sitzungen des nationalen Parlaments. Der Bochumer Sozialwissenschaftler und Ehrenprofessor der Ruhr-Universität wird nicht allein aufgrund seiner überparteilichen Amtsführung über die politischen Lager hinweg respektiert, sondern auch

wegen seiner rhetorischen Brillanz und geistreichen Äußerungen in breiten Kreisen geschätzt. Seien Sie auf wertvolle Denkimpulse gespannt, die unser diesjähriger Gastredner Norbert Lammert mit seinem Vortrag setzt.

Durch Scannen des unten stehenden QRCodes können Sie das Veranstaltungsdatum gleich in Ihren Terminkalender übernehmen. Eine separate Einladung mit Hinweisen für die Platzreservierung folgt rechtzeitig.

Norbert Lammert: »Ich habe mein Amt gerne nach besten Kräften und gelegentlich auch mit einem gewissen Vergnügen ausgeübt.« Nun stellen wir bei RVM Herrn Prof. Dr. Lammert ein Rednerpult zur Verfügung, sodass er zu seinem und unserem Vergnügen – oder aber auch zu unserer Belehrung – im besten Sinne abermals als Redner brillieren kann. Freuen Sie sich mit uns auf einen entspannten und interessanten Abend bei RVM!

Ihre Ansprechpartnerin: Ute Zeile Tel. +49 7121 923-1141 zeile@rvm.de

RVM-AKTUELL (V1)0618

03


DIE DATENSCHUTZGRUNDVERORDNUNG (DSGVO): EINE ÜBERSICHT ZUR RISIKOABSICHERUNG Seit dem 25. Mai 2018 gilt die DSGVO. In den Monaten zuvor war eine Vielzahl an Artikeln und Empfehlungen erschienen, um möglichst optimal darauf vorzubereiten. Doch: Eine einheitliche Vorgehensweise ist in den Unternehmen aufgrund unterschiedlicher Interpretationen der DSGVO bisher nicht zu beobachten.

Im Zeitalter von Google und Co ist der Einzelne mit seinen Daten zum Produkt geworden. Die bisherige Gesetzgebung stellte für die großen Internetunternehmen meistens kein oder nur ein sehr geringes Hemmnis dar, zumal die Unterschiede im Datenschutzniveau der einzelnen EU-Länder erheblich waren. Dieser Umstand wurde genutzt, um die einmal erhobenen Daten beinahe beliebig weiterzuverwenden. Mit der DSGVO werden die Rechte der Betroffenen gestärkt – vor allem gibt es nun ein Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Mitnahme und Zweckgebundenheit personenbezogener Daten. Leider wurde dabei versäumt, einen Unterschied zwischen global agierenden Unternehmen und kleinen Einzelunternehmen oder Vereinen zu machen. Dies

04

stellt jetzt vor allem die »Kleinen« vor große Herausforderungen: Muss doch jedes Unternehmen zur Einhaltung der Richtlinien eine regelmäßige Überprüfung der eingesetzten Verfahren und eine stetige Verbesserung des Datenschutzniveaus im Unternehmen vorweisen können. Weiterhin ist zu gewährleisten, dass alle Rechte von natürlichen Personen fristgerecht eingehalten werden können. Das alles verursacht einen enormen Dokumentationsaufwand. Dennoch: Die Tatsache, dass sich nun fast jedes Unternehmen mit dem Datenschutz im eigenen Haus auseinandersetzen muss, kann als großer Erfolg der DSGVO betrachtet werden. Alleine durch die Bestandsaufnahme wurden sicherlich bereits einige Vorgänge korrigiert und somit der Schutz der Daten von Betroffenen erhöht.

Ungeklärt und damit mit einer gewissen Brisanz verbunden ist die Frage, wie künftig die vorgesehenen Überprüfungen durch die Aufsichtsbehörden aussehen werden: Erfolgt die Überprüfung von Unternehmen auf Eigeninitiative hin oder werden sie nur im Beschwerdefall aktiv? Wie genau stehen Vereine oder auch Einzelunternehmen im Fokus der Aufsichtsbehörden? Für die Unternehmen ergibt sich daraus die maßgebliche Aufgabe zu überprüfen, ob man selbst genug für Datenschutz getan hat, um den neuen Anforderungen der DSGVO gerecht zu werden. Es bleiben die ersten Verfahren und Gerichtsurteile abzuwarten, um auf diese Fragen eine Antwort geben zu können. Da datenschutzrechtliche Vergehen jedoch inzwischen einem zunehmenden Medieninteresse ausgesetzt sind, werden Schadenersatzklagen in diesem Bereich vermutlich zunehmen.


DIE DATENSCHUTZGRUNDVERORDNUNG (DSGVO): EINE ÜBERSICHT ZUR RISIKOABSICHERUNG

Grundsätzliches zum Schadensersatz bei Datenschutzverletzungen Anspruchsgrundlagen für mögliche Schadenersatzansprüche enthalten sowohl die DSGVO in § 82 als auch das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) in § 83. Adressat eines solchen Schadensersatzanspruches ist jeweils der »mutmaßlich Verantwortliche«: Dieser haftet nicht, wenn er nachweisen kann, dass er»in keinerlei Hinsicht für den Umstand, durch den der Schaden eingetreten ist, verantwortlich ist« (DSGVO). Nach dem BDSG haftet er nicht, »soweit bei einer nichtautomatisierten Verarbeitung der Schaden nicht auf ein Verschulden des Verantwortlichen zurückzuführen ist«. Versicherungsschutz im Rahmen betrieblicher Versicherungen Im Zuge von anstehenden Schadensersatzansprüchen oder einer möglichen strafrechtlichen Verfolgung durch die Aufsichtsbehörden stellt sich natürlich schnell die Frage, inwieweit für das Unternehmen bzw. die handelnden Personen im Rahmen von bestehenden betrieblichen Versicherungen eine Absicherung besteht. Lassen sich etwaige Risiken und deren Auswirkungen in diesem Bereich überhaupt über eine Versicherung abbilden? Dazu folgender Überblick zu den relevanten Versicherungen: Betriebshaftpflicht-Versicherung: Aktuelle Bedingungskonzepte beinhalten heute in der Regel schon einen Versicherungsschutz für zivilrechtliche Schadensersatzansprüche wegen Vermögensschäden und immaterieller Schäden aufgrund der Verletzung von Datenschutzgesetzen. Zu den mitversicherten Personen gehören dabei auch die

Verantwortlichen für den Datenschutz. Wie üblich umfasst der Versicherungsschutz sowohl die Abwehr unberechtigter Ansprüche als auch Regulierung von berechtigten Inanspruchnahmen. D&O-Versicherung: Die für das Resort »Datenschutz« verantwortlichen Organe (wie Geschäftsführer, Vorstände oder auch interne Datenschutzbeauftragte) sind darüber bereits abgesichert, soweit diese durch das Datenschutzrechte verletzende Unternehmen im Innenverhältnis (z. B. aus § 43 GmbH oder § 93 AktG) zivilrechtlich in Anspruch genommen werden. Neuere D&O-Produkte bieten (soweit dies rechtlich zulässig ist) auch Versicherungsschutz, soweit Unternehmen, gegen die Geldbußen verhängt wurden, ihre Organe dazu in Regress nehmen. Kein Versicherungsschutz besteht hingegen für die Geldbuße selbst. Soweit ein Anspruch unberechtigt ist, übernimmt der Versicherer die Abwehr des Anspruchs. Bei berechtigten Inanspruchnahmen stellt der Versicherer die Organe von den Ansprüchen frei und schützt damit auch das Vermögen des Unternehmens. Cyber-Versicherung: Verstöße gegen die DSGVO, das BDSG oder vergleichbare Datenschutzgesetze sind bedingungsgemäß Bestandteil einer Cyber-Versicherung. So gelten zunächst Haftpflichtansprüche betroffener Personen davon umfasst. Weiterhin sind neben Informationskosten infolge von Datenschutzverletzungen auch Abwehrkosten bei behördlichen Datenschutzverfahren mitversichert. Abgerundet wird der Versicherungsschutz durch Serviceleistungen, wie Rechts- und PR-Beratung, Forensik-Dienstleistungen sowie eine 24/7-Notfall-Hotline.

Straf-Rechtsschutz-Versicherung: Auch das Strafgesetzbuch kann Grundlage einer parallel laufenden Strafverfolgung verantwortlicher Personen sein. Insbesondere gegenüber Organen ist der Vorwurf »beliebt«, mittelbar die Vermögensbetreuungspflicht für das Unternehmen verletzt und dieses dadurch geschädigt zu haben. Dies begründet zusätzlich den Vorwurf der »Untreue« nach § 266 Strafgesetzbuch. Es bleibt die Aufgabe des Strafverteidigers, den strafrechtlichen Vorwurf der Verantwortlichen abzuwenden. Dies liegt auch im Interesse des Unternehmens zur Vermeidung der genannten zusätzlichen »Umsatz- oder Gewinnabschöpfung« sowie der möglichen öffentlichen Bekanntmachung einer Datenpanne und des damit zu befürchtenden Imageverlustes. Anfallende Strafverteidigungskosten sind umfassend nur im Rahmen einer Straf-Rechtsschutz-Versicherung enthalten und zwar für alle Mitarbeiter, die für verantwortlich gehalten werden. Der darin zumeist enthaltene Baustein »Öffentlichkeitsarbeit« ist dabei praxisbewehrt und nicht zu unterschätzen. Unsere Kundenbetreuer sowie Fachverantwortlichen beraten Sie gerne individuell zu Ihren konkreten Fragen.

Ihr Ansprechpartner: Daniel Monshausen Tel. +49 7121 923-1259 monshausen@rvm.de

RVM-AKTUELL (V1)0618

05


BESTIMMUNG IHRER INDIVIDUELLEN INFORMATIONSSICHERHEIT: DER RVM CYBER-SECURITY-CHECK

Seit nunmehr einem halben Jahr bietet RVM ihren Kunden die Möglichkeit, kostenfrei auf den hauseigenen Cyber-SecurityCheck zuzugreifen. Das Feedback ist rundum positiv, und bei gut 50 durchgeführten Checks ist es an der Zeit, ein erstes Fazit zu ziehen. Wie sehen Unternehmen ihre Informationssicherheit? Wie sicher ist der deutsche Mittelstand? Wo besteht Handlungsbedarf? Nachfolgend erzählen wir ein wenig aus unserem Erfahrungsschatz und zeigen, warum Informationssicherheit wichtig, aber kein Hexenwerk ist.

Informations(un)sicherheit Es beginnt damit, dass Sie sich in Ihrem Unternehmen der Bedeutung von Daten bewusst werden. Verfügbarkeit, Vertraulichkeit und Integrität – die Ziele der Informationssicherheit. Werden diese Ziele verletzt, so ist die Wahrscheinlichkeit hoch, dass es zu einem wirtschaftlichen Schaden kommt. Die Bestimmung der eigenen Informationssicherheit ist jedoch komplex und meist sehr kostspielig. Gut, dass Sie mit RVM einen Partner haben, der Ihnen den Einstieg leicht macht und Sie unterstützt. Dass die Überprüfung des eigenen Sicherheitsniveaus notwendig ist, zeigen eindeutige Statistiken. So ist die Zahl der Cyber-Angriffe in den Jahren 2009 bis 2015 von 3,4 Millionen auf 59,1 Millionen gestiegen. Der wirtschaftliche Schaden betrug allein in Deutschland im Jahr 2017 rund 55 Milliarden Euro. Doch das Schwierige bei der Absicherung ist, dass die Ursachen so unterschiedlich sind, die Entwicklung so schnell und die Abhängigkeit von Informationssystemen mittlerweile so hoch ist, dass einzelne Maßnahmen nicht genügen, um ein ausreichendes Sicherheitsniveau zu erreichen. Notwendig ist ein Zusammenspiel von technischen und organisatorischen Maßnahmen mit einem Risikomanagement, das durch eine Versicherung der Restrisiken ergänzt wird. Die Bestimmung des größten Risikos, die Suche nach den aktuellen Schwachstellen und das Ableiten geeigneter Maßnahmen erfordern viel Zeit und Know-how. Um Ihnen

06

Entscheidungen zu vereinfachen und Ihre Experten zu unterstützen, betrachtet der RVM Cyber-Security-Check Ihr Sicherheitsniveau aus unterschiedlichen Perspektiven und in stufenweiser Ausprägung. Es gibt in der digitalen Welt keine hundertprozentige Sicherheit. Es gibt jedoch Möglichkeiten, Risiken drastisch zu reduzieren und Restrisiken abzusichern. Der erste Schritt zur Identifikation der Möglichkeiten kann der RVM Cyber-Security-Check sein. Der RVM Cyber-Security-Check Warum sollten Sie Ihre wertvolle Zeit dazu nutzen, die Fragen des CyberSecurity-Checks zu beantworten? Weil Ihre Wertschöpfung von Ihrer Informationstechnologie abhängig ist. Somit ist die Informationssicherheit eine Kernaufgabe für Ihr Unternehmen. Während Security-Audits oftmals mehrere Tausend Euro kosten und einige Tage dauern, kann der RVM Cyber-Security-Check in etwa einer Stunde durchgeführt werden und kostet Sie keinen Euro. Und wenn während des Checks etwas dazwischenkommt, können Sie den aktuellen Stand einfach speichern und den Check zu einem späteren Zeitpunkt fortsetzen. Auch haben Sie die Möglichkeit, mehrere Checks anzulegen, um so beispielsweise eine Entwicklung über einen gewissen Zeitraum aufzuzeigen. Sollten Sie sich entscheiden, ein Security-Audit durchzuführen (durchaus eine sinnvolle Investition), so kann Ihnen der RVM CyberSecurity-Check bei der Vorbereitung helfen, das Audit zielgerichteter und effizienter zu gestalten.


BESTIMMUNG IHRER INDIVIDUELLEN INFORMATIONSSICHERHEIT: DER RVM CYBER-SECURITY-CHECK

Der RVM Cyber-Security-Check betrachtet neben wirtschaftlichen Kennzahlen sieben Teilbereiche: Zertifizierung Informationssicherheit und Risikoma-

nagement Externe Dienstleister Sicherheit von IT-Systemen Datenverwaltung und -speicherung Digitale Zugangs- und Zugriffskontrolle Physische Sicherheit

Durch die jeweilige Auswahl einer von vier möglichen Antworten werden Sie durch den Check geführt. Die Möglichkeit, die gewählte Antwort zu kommentieren, lässt Platz für individuelle Hinweise. Sie erhalten somit bereits bei der Durchführung des Checks ein erstes Feedback, wo gegebenenfalls Verbesserungspotenziale schlummern.

Vorfälle Mitarbeiter in irgendeiner Weise involviert. Auch die Zusammenarbeit mit externen Dienstleistern sollte genau geprüft und dokumentiert werden. Manch ein Unternehmen konnte nicht nachvollziehen, wer auf das Computersystem zugreift und wann dies geschieht – mit Blick auf die neue EU-Datenschutzgrundverordnung ein bedenklicher Zustand. Selten sind umfangreiche IT-Notfallpläne anzutreffen. Gut ist es meist um die technische Sicherheit bestellt. Virenscanner, Firewall, gespiegeltes Rechenzentrum … – die IT selbst ist gut aufgestellt. Wie sieht Ihr Sicherheitsniveau aus? Wo haben Sie Handlungsfelder? Führen Sie jetzt den RVM Cyber-Security-Check durch und ermitteln Sie das Sicherheitsniveau Ihres Unternehmen: https://secure.rvm.de/it-risk-check/

Ein IT-Security-Rating und die Auswertung mit akuten Handlungsfeldern bieten Ihnen eine fundierte Entscheidungsgrundlage für die nächsten Schritte der IT-Abteilung, der Geschäftsführung und im gesamten Unternehmen.

Haben Sie Fragen zum RVM CyberSecurity-Check, der Cyber-Versicherung oder unseren sonstigen Dienstleistungen? Wir beraten Sie gerne.

Fazit Welche Erkenntnisse haben wir im ersten Halbjahr des RVM Cyber-Security-Checks gewonnen? Das Sicherheitsniveau in mittelständischen Unternehmen ist so unterschiedlich wie die Unternehmen selbst. Vom offenen Scheunentor bis zu Fort Knox haben wir alles gesehen. Handlungsbedarf besteht oft bei der Schulung der eigenen Mitarbeiter – immerhin sind bei 70 Prozent aller Cyber-

Ihr Ansprechpartner: Thomas Clemens Tel. +49 7121 923-1159 clemens@rvm.de

RVM-AKTUELL (V1)0618

07


AUF DER FLUCHT VOR NEGATIV-ZINSEN

Über 2.000 Milliarden Euro Liquidität liegen auf Girokonten, Termineinlagen und Spareinlagen privater Haushalte. Firmenliquidität kommt noch hinzu und jeden Monat werden Gebühren durch Banken und Sparkassen erhoben für »das Parken« von Geld. Muss das sein oder gibt es Alternativen? Eine Lösung kann ein geldmarktnahes Produkt sein, beispielsweise auf Basis kurzfristiger Anleihen mit kurzen Restlaufzeiten, um den Bodensatz der Liquidität verzinslich anzulegen.

Liquidität zwischenparken Seit sieben Jahren beweist der Vermögensverwalter und Rentenexperte Thomas Lange aus Hamburg, dass er Liquidität schwankungsarm durch den Einsatz von verzinslichen Rentenpapieren verwalten kann. Mit über 77 % positiven Monatsrenditen und einer jährlichen Wertentwicklung von circa 2,30 % ist er besonders für konservative Anleger eine Alternative. Wie gelingt das? Er hält Zins-, Bonitäts-, Währungs- und Liquiditätsrisiken gering! Dem Zinsrisiko begegnet der Fondsmanager mit kurzen Laufzeiten der Anleihen. Der Fonds wird mit einer durchschnittlichen Zinsbindung von 1,5 Jahren gesteuert. Sollte es zu Zinsschritten der Zentralbanken kommen, sind Anleihen mit kürzeren Laufzeiten weniger zinssensibel als Anleihen mit längeren Laufzeiten. Bei der Auswahl der Anleihen legt der Fondsmanager ebenfalls einen starken Fokus auf die Bonität. Durch die kurzen Laufzeiten der Anleihen reduziert sich selbstverständlich auch das Bonitätsrisiko, denn er kann die Dauer der Stärke der Finanzkraft über einen kurzen Zeitraum verlässlicher beurteilen als über einen langen Zeitraum. Die Bonitätsrisiken werden über ein Rating selektiert, welches im Rentenvermögen durchschnittlich Investmentgrade (Finanzkraft) oder vergleichbar beträgt. Währungsrisiken werden vermieden, indem die Anlagen zu 99 % in Euro erfolgen, wobei der Fondsmanager auch Opportunitäten in anderen

08


AUF DER FLUCHT VOR NEGATIV-ZINSEN

Währungsräumen nutzt, dann aber bereits beim Kauf die Währung absichert. Hier nutzt der Fondsmanager beispielsweise Opportunitäten im Schweizer Franken, im US-Dollar, im britischen Pfund oder auch in der schwedischen Krone. Liquiditätsrisiken werden reduziert durch eine durchschnittlich hohe Kassehaltung bzw. das Investieren in Drittfonds, um für Investoren eine tägliche Liquidität ihrer Geldanlage sicherzustellen.

Anlagestrategie im Überblick: Rentenfonds variabler Anlageschwer-

punkt, kurz durchschnittliche eff. Duration von 1,5

Jahren Währungsrisiken zu 99 % in Euro durchschnittliches Rating auf Fonds-

ebene Investmentgrade oder vergleichbar Fazit

Ein Beispiel aus seinem aktuellen Portfolio: Allianz SE Subord. Bond v. 12 (18/unb.). Die Allianz SE ist der führende deutsche Versicherungskonzern. Die Allianz SE begibt selbstverständlich auch Anleihen, in diesem Beispiel eine USDAnleihe. Das festverzinsliche Wertpapier mit einem Kupon von 5,5 % jährlich hat eine erste Kündigungsmöglichkeit des Herausgebers zum 26.09.2018 zu einem festen Kurs von 100 EUR. Zu Jahresbeginn stiegen die US-Zinsen unerwartet schnell, was zu attraktiven Einstieg-Levels führte. Solche Art der Marktübertreibungen nutzt der Rentenexperte, um antizyklisch zu agieren. Hat der Fondsmanager die Opportunität identifiziert, analysiert er die Bonität der Anleihe, gefolgt von der Kalkulation der Rendite auf Euro-Basis unter Berücksichtigung einer möglichen Währungsabsicherung zugunsten des Euros. Verbleibt eine attraktive Rendite innerhalb der Zielrendite EONIA® plus 1,5 % wird abschließend die Diversifikation hinsichtlich möglicher Klumpenrisiken geprüft, bevor ein Wertpapier den Weg ins Portfolio findet.

Eine erfolgreiche, vermögensverwaltende Anlagestrategie im geldmarktnahen Bereich. Der ASSETS Defensive Opportunities UI ist für Anleger konzipiert, die eine attraktive Alternative zur Anlage des kurzfristigen Bodensatzes ihrer Liquidität suchen. Sie suchen eine Alternative für Ihre kurzfristigen privaten oder geschäftlichen Tages- und Festgeldkonten? Wir freuen uns auf Ihren Anruf!

Ihr Ansprechpartner: Frank Wurster Tel. +49 7121 923-1126 wurster@rvm-finanzen.de

RVM-AKTUELL (V1)0618

09


INSOLVENZANFECHTUNG: VERKLEINERN SIE DIE TREFFERFLÄCHE FÜR INSOLVENZVERWALTER!

In Geschäftsbeziehungen kann es zu Zahlungsrückständen kommen, das weiß jeder Unternehmer. Ratenzahlungsvereinbarungen und individuelle Absprachen bezüglich der Zahlungsbedingungen sind aus der Praxis kaum wegzudenken. Leider gehören manchmal auch Lieferstopps, Inkassomaßnahmen und Zwangsvollstreckungen dazu. Wenn Ihr Geschäftspartner später Insolvenz anmelden muss, können sich im Nachgang erhebliche Risiken ergeben: Der Insolvenzverwalter wird versuchen, an Sie geleistete Zahlungen zurückzufordern!

Sinn und Zweck der Insolvenzanfechtung

Reform der Insolvenzanfechtung

Wann bin ich gefährdet?

Die Insolvenzordnung erlaubt es dem Insolvenzverwalter, Vermögenswerte unter bestimmten Voraussetzungen in die Insolvenzmasse zurückzuholen, indem es ihm die Anfechtung der Rechtshandlung ermöglicht, hier also die Zahlung des Schuldners. Hierdurch soll verhindert werden, dass der Schuldner Vermögenswerte der Insolvenzbeschlagnahme und damit der Gläubigergesamtheit entzieht und dass sich einzelne Gläubiger entgegen dem Grundsatz der Gleichbehandlung aller Gläubiger Sondervorteile verschaffen. Konkret: Es soll verhindert werden, dass sich Unternehmen mit stärkerer Verhandlungsposition durch erhöhten Druck auf ihren kriselnden Kunden einen Vorteil zulasten anderer Gläubiger verschaffen.

Die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs wurde als zu weitgehend angesehen. Wirtschafts- und Branchenverbände forderten daher schon lange eine Reform der Insolvenzanfechtung. Am 5. April 2017 ist die Gesetzesreform nun in Kraft getreten. Für Lieferanten und Dienstleister bringt die Reform voraussichtlich nur in geringem Umfang Entlastung im Hinblick auf die Anfechtungsgefahren. Ein Jahr nach der Reform ist die Zahl der Anfechtungen nach Aussage von Insolvenzexperten noch einmal deutlich gestiegen. In der neuen Gesetzgebung werden zahlreiche Unwägbarkeiten und Auslegungsfragen gesehen. Manche Begriffe seien noch gar nicht definiert und müssen erst durch die Instanzen geklärt werden.

Wenn Ihr Kunde für Sie erkennbar in eine finanzielle Schieflage gerät, ist Vorsicht geboten. Wird das Unternehmen weiter beliefert, kann es gefährlich werden – gerade dann, wenn sich die Zahlungsstörungen über Monate oder gar Jahre hinziehen. Mit dem Insolvenzantrag des Kunden stehen nicht nur Ihre dann noch offenen Rechnungen auf dem Spiel, der Verwalter kann bereits vom Schuldner bezahlte Rechnungsbeträge von Ihnen zurückverlangen – rückwirkend bis zu vier Jahre.

10

Ein Insolvenzverwalter wird Zahlungen anfechten, wenn Sie von den Zahlungsproblemen des Kunden wussten. Dann geht der Insolvenzverwalter davon aus, dass mit der umstrittenen Zahlung an Sie


INSOLVENZANFECHTUNG: VERKLEINERN SIE DIE TREFFERFLÄCHE FÜR INSOLVENZVERWALTER!

andere Gläubiger vorsätzlich geschädigt wurden (Vorsatzanfechtung). Die Rechtsprechung des BGH lässt dem Insolvenzverwalter hier viel Raum, auch wenn die Gesetzesreform die Anforderungen an die Anfechtung erhöht hat. Wann ist von der Zahlungsunfähigkeit des Kunden auszugehen? Hier gibt es keine Faustregel. Das Gesamtbild, das sich Ihnen im Hinblick auf die Einschätzung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Kunden stellt, ist entscheidend. Sie müssen zwar nicht mehr aufgrund einer einzelnen Ratenzahlungsvereinbarung von einer Zahlungsunfähigkeit ausgehen, aber es kann ausreichen, wenn man immer wieder Ratenzahlungen toleriert, Stundungen gewährt, Lastschriften mangels Deckung zurückgebucht werden oder der Kunde offenbart, dass er selbst auf Zahlungen seiner Kunden wartet und deshalb die Zahlungstermine nicht halten kann. Die Liste denkbarer Fallgestaltungen ist unendlich lang. Generell gilt, dass die Voraussetzungen schneller erfüllt sind, als man denkt. Unsere Praxisbeispiele verdeutlichen, wie schnell ein Verwalter erhaltene Zahlungen anfechten kann – sogar dann, wenn man mit dem Kunden schon lange keine Geschäfte mehr getätigt und von der Insolvenz gar nichts mitbekommen hat. Wie schütze ich mich vor einer Insolvenzanfechtung? Einen vollkommenen Schutz vor einer Anfechtung gibt es nur, wenn der Lieferant ausschließlich auf Vorkasse liefert. Im überwiegenden Fall der Lieferanten-Kunden-Beziehung existieren jedoch Zah-

lungszielvereinbarungen. Im Falle erkennbarer Zahlungsstörungen sollte Kontakt mit dem Schuldner aufgenommen werden, ohne dass später ein Insolvenzverwalter Rückschlüsse auf ernsthafte Liquiditätsprobleme des Kunden ziehen kann. Werden weiter Geschäfte mit dem Kunden gemacht und die Situation des Schuldners verbessert sich nicht, gilt es auch, über das Ende der Geschäftsbeziehung nachzudenken. Oftmals sicherlich reine Theorie. Eine Umstellung auf Vorkasse kann hier im Hinblick auf einen erweiterten Eigentumsvorbehalt neue Problemfelder bei einer späteren Anfechtung ergeben. Eindeutige, zielorientierte Handlungsempfehlungen, die eine Anfechtung auf jeden Fall vermeiden, gibt es nicht. Risiken der Insolvenzanfechtung sind versicherbar! Generell gilt: Ohne konzeptionelles Vorgehen und Absicherung sind existenzielle Risiken vorprogrammiert. Diese können zu hohen Verlusten führen, da in der Bilanz in der Regel keine Rückstellungen gebildet wurden. Die Gewinne von Jahren und damit benötigte Liquidität könnten verloren gehen – im Worst Case steht die Existenz des eigenen Unternehmens auf dem Spiel. Sprechen Sie mit uns über die Absicherungsmöglichkeiten, wir finden eine Lösung für Sie!

Praxisbeispiel 1 ANFECHTUNG VORPROGRAMMIERT! Die Müller GmbH beliefert regelmäßig die Mayer GmbH. Nachdem mehrere Rechnungen nach Fälligkeit nicht gezahlt wurden, bittet diese unter Hinweis auf Zahlungsschwierigkeiten um eine Ratenzahlungsvereinbarung. Diese kommt zustande und die Müller GmbH erhält zwischen Februar und Juli jeweils 15.000 EUR. Am 01.11. stellt die Mayer GmbH einen Insolvenzantrag. Praxisbeispiel 2 »AUS HEITEREM HIMMEL« Die Schultze KG hat es satt. Seit Monaten kommen Zahlungen der Müller GmbH verspätet, Zahlungspläne werden nicht eingehalten, Lastschriften kommen mangels Deckung zurück. Mit Mühe und Not konnte die Schultze KG die Zahlungsrückstände eintreiben und beendete die Geschäftsverbindung. Ein Jahr danach muss die Müller GmbH Insolvenz anmelden. Die Schultze KG ist zu diesem Zeitpunkt kein Gläubiger mehr und erfährt daher gar nichts davon. 2 Jahre nach Insolvenzeröffnung meldet sich der Insolvenzverwalter und verlangt von der Schultze KG die Rückzahlung von Geldern, die sie vor über 3 Jahren erhalten hatte!

Ansprechpartner: Björn Krasovc Tel: +49 7121 923-1255 krasovc@rvm.de

RVM-AKTUELL (V1)0618

11


BRANDSCHUTZTECHNISCHE HERAUSFORDERUNGEN BEI GESCHLOSSENEN LAGERSYSTEMEN

Sie gewinnen immer mehr an Bedeutung: Neue Lagersysteme wie Vertikalliftsysteme, Paternosterregale, Umlaufregale oder Durchlaufregale verknüpfen viele positive Eigenschaften miteinander und haben mittlerweile in zahlreichen Branchen Einzug gehalten. Aus brandschutztechnischer Sicht stellen diese Systeme aber oftmals eine Herausforderung dar. Zur Verhinderung und/oder Minimierung eines Schadens sollten stets eine risikospezifische Bewertung erfolgen und entsprechende Sicherheitsmaßnahmen definiert werden.

Weshalb sind diese neuen Lagersysteme so attraktiv? Viele Gründe sprechen für die Implementierung solcher Systeme: Insbesondere die Wirtschaftlichkeit in Verbindung mit der Optimierung von Lagerstrukturen spielt eine wichtige Rolle. Keine langen Wege mehr vom Lager zur Produktion, sondern eine produktionsnahe Logistik mit einem schnellen Zugriff auf die benötigten Lagergüter. Darüber hinaus ist wegen der variablen Lagerhöhe auch stets eine Optimierung der Raumnutzung gegeben. Aufgrund der geschlossenen Systeme ist zudem gewährleistet, dass die eingelagerten Güter vor Umgebungseinflüssen wie Staub und Licht geschützt sind. Dies sind nur einige der positiven Eigenschaften von dynamischen Lagersystemen. Weshalb bergen diese Lagersysteme ein Gefahrenpotenzial? Durch die geschlossene Art der Systeme wird die Entstehung eines Brandes – vor allem in betriebsfreien Zeiten – zumeist sehr spät erkannt, sodass eine frühestmögliche Brandbekämpfung in vielen Fällen nicht mehr möglich ist. Auch die Löschung eines Brandherdes innerhalb des Lagersystems gestaltet sich oftmals schwierig, da der Brandherd häufig gar nicht erreicht werden kann. Was sollte bei der Bewertung grundsätzlich beachtet werden? Zunächst ist natürlich durchaus von Relevanz, welche Materialien innerhalb des Lagersystems eingelagert werden.

12


BRANDSCHUTZTECHNISCHE HERAUSFORDERUNGEN BEI GESCHLOSSENEN LAGERSYSTEMEN

Und zwar nicht nur in Bezug auf das Lagergut, sondern auch im Hinblick auf die Ladungsträger, in welchen das Lagergut gelagert wird. Sollten sowohl Lagergut als auch Ladungsträger aus nicht brennbaren Materialien (z. B. Metall) bestehen, so kann zwar nicht gänzlich Entwarnung gegeben werden, das Risiko aber doch deutlich geringer eingestuft werden. Oftmals handelt es sich aber bei den Ladungsträgern um Kleinladungsträger (KLT) aus Kunststoffen, welche eine hohe Brandlast darstellen und bei einem Brandfall eine entsprechend hohe Energie freisetzen. Das Schadenpotenzial vergrößert sich hierdurch erheblich. Für die weitere Risikobeurteilung ist auch die Verfügbarkeit der Lagergüter sowie deren Rolle im Produktionsprozess entscheidend: Können die Lagergüter ohne erheblichen Zeitverlust anderweitig beschafft werden? Oder stellen die Lagergüter einen eminent wichtigen Bereich im Rahmen der Wertschöpfungskette dar? Stets ist bei dieser Betrachtung die individuelle Situation unter Berücksichtigung der örtlichen und technischen Betriebsgegebenheiten von wesentlicher Relevanz. Welche Sicherheitsmaßnahmen tragen zu einer Optimierung der Risikosituation bei? Sofern die Lagersysteme nicht schon herstellerseitig mit entsprechender Brandschutztechnik ausgestattet sind, sollte abgewogen werden, welcher Schutz der individuellen Situation am ehesten ge-

recht wird. Grundsätzlich ist die Brandfrüherkennung sehr wichtig: Geschlossene Lagersysteme sollten möglichst mittels Brandmeldetechnik überwacht werden – entweder durch optische Melder, durch Mehrkriterien-Melder oder aber auch durch ein sogenanntes Rauchansaugsystem. Die optimale Form des Schutzes ist die Installation einer (automatischen) Löschanlage, deren Kriterien je nach der Bedeutung des Lagersystems sowie des Lagergutes definiert werden müssen.

risikotechnische Bewertung sowie die Festlegung entsprechender Sicherheitsmaßnahmen. Nutzen Sie unsere Expertise.

Maßgeblich sind auch die Möglichkeiten der manuellen Brandbekämpfung durch eigene Mitarbeiter/-innen oder durch die Feuerwehr: Hierzu müssen ausreichend Öffnungen zur Einspeisung vorhanden sein. Zu guter Letzt kommt auch dem organisatorischen Bereich eine hohe Bedeutung zu: Unerlässlich ist, dass eine stetige Unterweisung der relevanten Mitarbeiter/-innen in Bezug auf das richtige Verhalten bei Ausbruch eines Brandes erfolgt. Darüber hinaus muss sichergestellt sein, dass die Herstellerangaben zur regelmäßigen Wartung und Instandhaltung eingehalten werden. Fazit Geschlossene Lagersysteme sind aufgrund ihrer zahlreichen Vorzüge aus vielen Unternehmen nicht mehr wegzudenken. Aus brandschutztechnischer Sicht sollten diese Systeme jedoch differenziert beurteilt werden. Mit unserer langjährigen Erfahrung unterstützen wir Sie gerne im Hinblick auf eine

Ihr Ansprechpartner: Joachim Roth Tel. +49 7121 923-1273 roth@rvm.de

RVM-AKTUELL (V1)0618

13


LUFTFAHRTBRANCHE: SPEZIALLÖSUNGEN UND GANZHEITLICHE BETREUUNG – PRÄMIEN IM SINKFLUG

Die Luftfahrt wird mit immer neuen Risiken konfrontiert und ist einem rasanten Wandel unterworfen. Der Güter- und Frachttransport und die PAXE steigen seit Jahren, was dazu führt, dass immer neue Risikopotenziale entstehen, die abgesichert werden müssen. Auch ist zu beobachten, dass der Luftverkehr insgesamt sehr anfällig auf Computerprobleme reagiert. Besonders wichtig ist, mögliche Risiken frühzeitig zu erkennen und die entsprechenden Auswirkungen einzuschätzen und zu verringern. Gut für die Branche: Die Versicherungsprämien sinken weiter!

Es ist eine deutliche Zunahme von Reglementierten Beauftragten zu beobachten, die auch airside tätig sind. Dabei werden oftmals sogenannte „roll-in, roll-out“-Verladungen von hochwertigen Kraftfahrzeugen mit hohem Haftungspotenzial vorgenommen. Eine Beschädigung des Kraftfahrzeuges ist ärgerlich, eine Beschädigung des Flugzeuges mit allen Folgeschäden kann aber existenzbedrohend sein. Erschwerend kommt hinzu, dass oft mit Subunternehmern gearbeitet wird, die nicht immer ihre vertraglich übernommenen Haftungsvereinbarungen mit einer konformen Versicherungslösung abgebildet haben.

den Jahrzehnten stark verbessert. Aber auch die Geldwerte der Luftfahrzeuge haben sich in den Jahren deutlich erhöht. Üblich ist, dass Drehflügler und Flächenflugzeuge von den Betreibern geleast werden. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass die Leasinggeber seit Kurzem fast nur noch neuere Luftfahrzeuge vergeben und von den Fluggesellschaften oder Betreiberfirmen sehr hohe Absicherungen verlangen, damit etwaige Verluste ausgeglichen werden können. Wie die Flughäfen leiden auch die Linienfluggesellschaften unter Computerproblemen, die geplante Landungen oder Abflüge verzögern oder unmöglich machen. Dies führt mitunter zu erheblichen Mehrkosten bei der betroffenen Luftfahrtgesellschaft.

Flughäfen

Prämien im Sinkflug

Die Liberalisierung im Rahmen der EURichtlinien hat dazu geführt, dass die Anzahl der airside tätigen Unternehmen stetig steigt. Hierdurch steigen auch die Anforderungen an die Flughäfen. Diese Dienstleister müssen auf ihre Eignung geprüft und der notwendige Versicherungsschutz muss nachgewiesen werden. Ein ganz anderes Problem für Flughäfen sind die immer öfter vorkommenden Computerprobleme, die den Luftverkehr behindern und zum Teil für Stunden lahmlegen. Flugausfälle führen immer zu Mindereinnahmen und sind für den Flughafenbetreiber überaus ärgerlich.

Nach wie vor freuen sich Flughäfen und Bodendienstleister über sinkende Versicherungsbeiträge. Auch für Unternehmen im General-Aviation-Bereich und in Teilen der Luftfahrtunternehmen werden zunehmend deutliche Prämienreduzierungen wahrgenommen. Die Situation am Kapitalmarkt, das gute Risikomanagement und das nach wie vor geringe Schadenniveau haben dazu geführt, dass das vor Kurzem noch bestehende Versichereroligopol gefallen ist. Die Anzahl der Erst- und Rückversicherer, die Luftfahrtrisiken in Deutschland zeichnen, ist auf einem historischen Höchststand. Neben den erwähnten Prämienvorteilen hat der Kunde den Vorteil, eine große Anzahl von Versicherern zu haben, die in Deutschland nun ihren Gerichtsstand

Bodendienstleister

Luftfahrtunternehmen Die Sicherheit im Luftverkehr hat sich in

14


LUFTFAHRTBRANCHE: SPEZIALLÖSUNGEN UND GANZHEITLICHE BETREUUNG – PRÄMIEN IM SINKFLUG

haben. Ärgerliche Streitigkeiten mit Lloyd's-Syndikaten, bei denen britisches Recht Gültigkeit hat, entfallen damit. Speziallösungen und ganzheitliche Betreuung

fahrthaftpflichtdeckung feststellen. RVM vereint dabei das Luftfahrtbranchenwissen mit dem Know-how eines Industrieversicherungsmaklers und kann alle Risiken bewerten und die passende Versicherungslösung finden.

RVM ist der Problemlöser, wenn es um Versicherungslösungen in der Luftfahrtbranche geht und bietet spezielles Wissen mit spezifischen Lösungen für: Bodenabfertigungsdienste Flughafenbetreiber Linien-, Charter- und Fracht-Flugge-

sellschaften Betanker und Mineralölgesellschaften Luftfahrzeugwartungs- und Reparatur-

unternehmen RVM ist der innovative Produktentwickler für: Luftfahrt-Betriebs-, Produkt-, Obhuts-

und Kriegshaftpflicht CSL- und Kasko- und Unfallversiche-

rungen Subsidiäre

Luftfrachtführer-Versicherungen Terrordeckungen

Mit unserer Fachexpertise können wir die speziellen Risiken der Luftfahrtbranche in ganzheitlicher Betreuung für alle Bereiche und in Abgrenzung zu anderen Versicherungssparten garantieren. Hierdurch werden oftmals Doppelversicherungen vermieden, wie wir sie beispielsweise sehr häufig bei gleichzeitigem Bestehen einer Verkehrshaftungsdeckung und einer Luft-

Ihr Ansprechpartner: Norbert Knau Tel. +49 7121 923-1174 knau@rvm.de

RVM-AKTUELL (V1)0618

15


NEUES ZUR STRASSENVERKEHRSORDNUNG

Der Bußgeldkatalog ist um einiges strenger geworden und wird die Ablenkung durch elektronische Geräte mit deutlich mehr Punkten ahnden. Aber auch die Gesetze zur Rettungsgasse wurden verschärft.

Die StVO ist eine »Gebrauchsanweisung« für ein gutes und sicheres Miteinander im Straßenverkehr. Daher betrifft die wichtigste Änderung den § 23 StVO Absätze 1a bis 1c.

der Dauer. Hier bleibt abzuwarten, wie das überprüft werden soll und wo die Gerichte eine zeitliche Grenze ziehen. Erhöhung der Bußgelder für einen Verstoß gegen § 23 StVO:

1a) Wer ein Fahrzeug führt, darf ein

elektronisches Gerät, das der Kommunikation, Information oder Organisation dient oder zu dienen bestimmt ist, nur benutzen, wenn hierfür das Gerät weder aufgenommen noch gehalten wird und 2. entweder a) nur eine Sprachsteuerung und Vorlesefunktion genutzt wird oder b) zur Bedienung und Nutzung des Gerätes nur eine kurze, den Straßen-, Verkehr-, Sicht- und Wetterverhältnissen angepasste Blickzuwendung zum Gerät bei gleichzeitig entsprechender Blickabwendung vom Verkehrsgeschehen erfolgt und erforderlich ist. Geräte im Sinne des Satzes 1 sind auch Geräte der Unterhaltungselektronik oder Geräte zur Ortsbestimmung, insbesondere Mobiltelefone oder Autotelefone, Berührungsbildschirme, tragbare Flachrechner, Navigationsgeräte, Fernseher oder Abspielgeräte mit Videofunktion. 1b) Dies gilt nicht für ein stehendes Fahrzeug, sofern der Motor komplett ausgeschaltet ist. Die automatische Ausschaltung (Start-Stopp) des Motors gilt nicht. Überdies umfasst die Vorschrift auch die bloße Zuwendung des Blicks hin zu fest eingebauten Geräten in Abhängigkeit von

16

Nr. 246 Elektronisches Gerät rechts-

widrig benutzt 1: beim Führen eines Fahrzeugs: 100

Euro, ein Punkt. 2: mit Gefährdung: 150 Euro, zwei

für Einsatzfahrzeuge). 135:

einem Einsatzfahrzeug, das blaues Blinklicht zusammen mit Einsatzhorn verwendet, nicht sofort freie Bahn geschaffen: 240 Euro, zwei Punkte, ein Monat Fahrverbot 135,1: mit Gefährdung: 280 Euro, zwei Punkte, ein Monat Fahrverbot 135,2: mit Sachbeschädigung: 320 Euro, zwei Punkte, ein Monat Fahrverbot.

Punkte, ein Monat Fahrverbot 3: mit Sachbeschädigung: 200 Euro,

zwei Punkte, ein Monat Fahrverbot Ebenso wurde der § 11 StVO zur Bildung einer Rettungsgasse geändert. Das Nichtbilden und Nichtoffenhalten einer Rettungsgasse beziehungsweise der Verstoß gegen § 11 Abs. 2 StVO wird mit drastisch erhöhten Bußgeldern belegt.

Diese Entwicklung erhöht das Risiko eines Führerscheinverlustes. Daher empfiehlt RVM, dass in unregelmäßigen Abständen die Führerscheinkontrolle durchgeführt wird. Haben Sie bei sich schon einen Prozess zur Durchführung der Führerscheinkontrolle integriert? Wenn nicht, dann unterstützen wir Sie hierbei gerne.

50: bei stockendem Verkehr auf einer

Autobahn oder Außerortsstraße für die Durchfahrt von Polizei- oder Hilfsfahrzeugen keine vorschriftsmäßige Gasse gebildet: 200 Euro, zwei Punkte 50,1: mit Behinderung: 240 Euro, zwei Punkte, ein Monat Fahrverbot 50,2: mit Gefährdung: 280 Euro, zwei Punkte, ein Monat Fahrverbot 50,3: mit Sachbeschädigung: 320 Euro, zwei Punkte, ein Monat Fahrverbot Erhöhung der Bußgelder für Verstoß gegen § 38 StVO (Schaffung freier Bahn

Ihre Ansprechpartnerin: Martina Hackenberg Tel. +49 7121 923-1135 hackenberg@rvm.de


VERSICHERUNGSLÖSUNGEN FÜR IHREN FUHRPARK

Verschiedenste Fahrzeuge mit unterschiedlichen Einsatzzwecken befinden sich in Ihrem Fuhrpark? Dann muss auch der Versicherungsschutz angepasst werden! Wir bieten passende Lösungen – nicht 08/15, sondern RVM.

Branchenfremden kann es durchaus Kopfzerbrechen bereiten, den passenden Versicherungsschutz für den Fuhrpark des Unternehmens zu finden. Es gibt nicht nur Anbieter wie Sand am Meer, sondern verschiedenste Flottenmodelle und Tarife bei den Versicherern. Und welcher Tarif ist nun der richtige für Sie? Unsere Expertise – Ihr Vorteil Vertrauen Sie auf unsere jahrelange Erfahrung und Spezialisierung im Firmenversicherungsbereich, dann nehmen wir Ihnen diese Entscheidung ab. Wir sorgen so nicht nur für günstige Prämien, sondern ersparen Ihnen viel Arbeit und damit auch Zeit. Und Sie wissen ja: Zeit ist Geld. Wir bieten Ihnen nicht nur die passenden Produkte »von der Stange«, sondern auch exklusive Lösungen, die nur über uns erhältlich sind. »Exklusiv« heißt hier nicht nur besonders attraktive Prämien, sondern auch unkomplizierte Lösungen für das Thema »Fuhrparkversicherung«. Durch individuelle Rahmenverträge können wir Fahrzeuge häufig ohne Angabe einer jährlichen Kilometerlaufleistung, eines festgelegten Fahrerkreises oder Angabe eines Abstellplatzes versichern.

Der größte Vorteil hierbei für Sie ist neben einer enormen Zeitersparnis, dass Ihnen im Schadenfall nie ein Strick aus falschen Angaben gedreht werden kann.

Kunden exzellenten Versicherungsschutz erhalten, und stehen Ihnen im Schadenfall als Ansprechpartner mit Rat und Tat zur Seite.

Unser Mittelstandscover

Keine günstige Prämie ohne schadenfreie Jahre?

Über individuelle Rahmenverträge hinaus haben wir nun auch unser »Mittelstandscover« entwickelt. Eines der Highlights des Mittelstandscovers ist die simple Abgabe von Angeboten. Hier genügt eine Einzelschadenaufstellung der letzten Jahre: Wir können 70 % aller Teilkaskoschäden aus der Schadenstatistik streichen, um bessere Konditionen zu erhalten. Zur Prämienberechnung benötigen wir bei normalen Pkw nur die Hersteller- und Typschlüsselnummern, bei Lkw und Lieferwägen nur die kW-Leistung und bei Anhängern nur das zulässige Gesamtgewicht.

Ohne einen hohen »Schadenfreiheitsrabatt« oder abgekürzt SFR ist es häufig nicht möglich, Fahrzeuge bezahlbar zu versichern. Oft wird dann am falschen Ende, nämlich den Versicherungsleistungen, gespart. Was wäre jedoch, wenn es eine Möglichkeit gäbe, sofort an einen besseren SFR zu kommen? Wir können in den allermeisten Situationen besonders vorteilhafte Sondereinstufungen vergeben, wodurch Sie nicht nur heute, sondern für viele Jahre Prämie sparen. Testen Sie uns doch einfach beim nächsten Fahrzeugwechsel. Gerne helfen wir Ihnen hierbei weiter und beraten Sie.

Immer wieder vernachlässigt: die Versicherungsleistungen Gute Versicherungsleistungen sind unverzichtbar. Denn wenn es tatsächlich einmal »knallt«, möchte man natürlich möglichst schnell den entstandenen Schaden beglichen haben. Als unabhängiger Makler achten wir immer darauf, dass unsere

Ihr Ansprechpartner: Kevin Straub Tel. +49 7121 923-1129 straub@rvm.de

RVM-AKTUELL (V1)0618

17


DER START BEI RVM BEGINNT DIGITAL

RVM bietet jedem neuen Kunden von Anfang an Orientierung. Dazu gehört es auch, dass jeder Neukunde eine Informationsmappe mit den wichtigsten Formularen und Infos speziell zu den Versicherungsverträgen von uns erhält. Diese Servicemappe können wir nun auch digital zur Verfügung stellen.

Servicemappe digital Im Rahmen unserer »digitalen Werkstatt« haben wir unsere Servicemappe für Sie umfangreich überarbeitet und stellen sie Ihnen nun auch digital zur Verfügung. Ihr Vorteil ist, dass Sie die Unterlagen jederzeit online abrufen können und nicht mehr nach ihnen suchen müssen. Die elektronische Bereitstellung der Servicemappe ermöglicht das problemlose Auswechseln, Ergänzen oder Aktualisieren Ihrer Unterlagen. Somit können Sie immer auf die aktuellsten Formulare oder Unterlagen zurückgreifen. Wir beginnen mit unserer Kfz-Servicemappe und werden sukzessive auch alle anderen Versicherungssparten entsprechend umstellen. Praktische Alltagshilfe Unsere Servicemappe soll Ihnen vor allem als praktische Alltagshilfe bei Ihren Versicherungsangelegenheiten dienen.

18

Daher sind die Informationen auf das Wesentliche beschränkt. Kurz und prägnant erhalten Sie z. B. für den Kfz-Bereich folgende wichtige Informationen: die Kfz-Schadenanzeige, welche Sie

jederzeit online ausfüllen, speichern und per E-Mail versenden bzw. gegebenenfalls auch ausdrucken können detaillierte Informationen darüber, worauf man im Schadenfall achten sollte Informationen zu allgemeinen Deckungsbausteinen wie Vollkasko/Teilkasko, GAP-Deckung (Leasingdifferenzdeckung), BBB-Deckung (Brems-, Betriebs- und Bruchschadendeckung) usw. zusätzliche Informationen rund um Ihr Kfz, wie ein Beispiel-Kaufvertrag, Infos zur Winterreifenpflicht, Verkehrssicherheit, Regulierung von Glasschäden usw. Den Zugang zu unserer Servicemappe erhalten Sie über einen Link, welchen wir in

Kürze per E-Mail an Sie versenden werden, soweit Sie bei uns bereits Ihre Kfz-Flottenversicherung abgeschlossen haben. Dort können Sie sich einzelne Dokumente oder die gesamte Servicemappe herunterladen. Noch Fragen? Dann kontaktieren Sie Ihren Kundenbetreuer oder Herrn Christos Sakalidis.

Ihr Ansprechpartner: Christos Sakalidis Tel. +49 7121 923-1165 sakalidis@rvm.de


SPAREN SIE DURCH DAS AKTIVE SCHADENMANAGEMENT DER RVM BARES GELD

»Die beste Versicherung ist die, die man nie braucht«, weiß der Volksmund, denn der Schadenfall ist in der Regel mit Ärger, Koordinationsaufwand, Ungewissheit und Mühe verbunden. Gerade im Kfz-Bereich kommt es allerdings regelmäßig zu Schäden. Da wir Sie als Versicherungsmakler nur gegenüber dem Versicherer unterstützen dürfen, haben wir den Schadenprozess für Sie neu gestaltet und können nun im gesamten Ablauf helfen. Das Produkt zum RVM-Schadenmanagement stellen wir Ihnen hier vor.

Der optimierte Schadenabwicklungsprozess spart Zeit und Geld Ein professionelles Schadenmanagement entlastet nicht nur Ihren internen Organisationsaufwand, sondern bewahrt Sie vor überhöhten Reparatur-, Mietwagen-, Sachverständigen- oder Abschleppkosten. Ideal abgestimmte und auf Ihr Unternehmen zugeschnittene Prozesse mit allen am Schaden Beteiligten, technisches Knowhow sowie Großkundenkonditionen wirken sich positiv auf die Reparaturkosten und somit auf Ihre Versicherungsprämie aus. Im Vergleich zu den Schadenfällen ohne professionelles Schadenmanagement lassen sich die Gesamtkosten durchschnittlich um bis zu 35 % pro Schadenfall senken. Dabei ist volle Transparenz gewährleistet. Die Zufriedenheiten unserer Kunden und Versicherer mit unseren Dienstleistern ist sehr hoch. Durch stetige Qualitätskontrollen stellen wir einen einwandfreien Service sicher. Wenn sich ein Unfall ereignet hat Im Rahmen des Kfz-Schadenmanagements steht unser Team nach einem Unfall Ihrem Fahrer zur Verfügung. Dabei legen wir Wert darauf, für den Fahrer rasch die Mobilität (kostenloses Ersatzfahrzeug oder Hol- und Bringservice) sicherzustellen. Alle weiteren Schritte werden nach vorher definierten Prozessen initiiert. Übrigens stellen wir diesen Service nicht nur für Schäden, sondern auch für Pannen rund um die Uhr zur Verfügung. Unser Team umfasst etwa 350 zertifizierte Werkstätten, die nach strengen Herstel-

lervorgaben und stets mit Original-Ersatzteilen arbeiten. Das garantieren wir mit bis zu sechs Jahren Garantie auf die ausgeführten Arbeiten. Dabei schonen wir auch Ihre Liquidität, da sämtliche anfallenden Kosten vorab verauslagt werden und Sie zu keinem Zeitpunkt in Vorleistung gehen müssen. Dieses umfangreiche Dienstleistungspaket ist interessant für Fuhrparks ab 50 Fahrzeugen. Gerne können wir einen kostenlosen Rechnungscheck für Sie durchführen und Ihr individuelles Einsparpotenzial ermitteln. Fazit Gegen einen geringen Aufpreis lässt sich im Bereich des Unfallschadenmanagements die Kosten- und Prozessseite wesentlich optimieren: Von der Aufnahme und Begutachtung über Regulierung und Regress übernehmen unsere Dienstleister die Korrespondenz mit dem eigenen und dem gegnerischen Versicherer oder die Einschaltung eines Rechtsanwaltes.

Ihr Ansprechpartner: Fedor Kolb Tel. +49 7121 923-1119 kolb@rvm.de

RVM-AKTUELL (V1)0618

19


»SINGLE RISK COVER«: ABSICHERUNGSLÖSUNG FÜR EXPORTEURE

Der Exportmotor brummt und die Nachfrage an Absicherung von Einzelgeschäften zieht mit.

Für Geschäfte mit Investitionsgütern sind spezielle Insolvenzabsicherungen nötig. Die in der Regel längeren Laufzeiten, oft über mehrere Jahre, erfordern eine andere Risikobetrachtung – sowohl beim Lieferanten als auch in der KreditVersicherung. Die Vorteile einer »single risk cover« im Überblick: Bonitätsprüfung

vor Auftragsunterzeichnung Versicherungsschutz für Geschäfte mit Zahlungszielen bis zu 60 Monaten Absicherung des Fabrikationsrisikos möglich Anteilige Prämienrückerstattung bei vorzeitiger Vertragsbeendigung Verbesserte Refinanzierungsmöglichkeiten durch Abtretung der Entschädigungsansprüche Absicherung des politischen Risikos möglich Die Gefahr eines Forderungsausfalles ist bei Großprojekten für Hersteller und Händler ein besonders hohes Kapitalrisiko. Wir unterstützen Sie mit der Ausarbeitung einer optimalen Absicherungslösung. Fragen? Rufen Sie einfach Herrn Bernd Hammelehle an.

Ihr Ansprechpartner Bernd Hammelehle Tel. +49 6221 8681645 hammelehle@rvm.de

20


VERSICHERUNGSSTEUER AUF TRANSPORTVERSICHERUNGSENTGELT

Wenn der Logistiker für seinen Auftraggeber eine Güterversicherung besorgt, steht ihm nach den ADSp 2017 eine angemessene Vergütung hierfür zu. In der Regel weist der Logistiker diese Vergütung jedoch nicht gesondert in seiner Frachtrechnung aus, sondern schlägt diese auf die Versicherungsprämie auf. Eine Versteuerung dieser Verkaufsaufschläge konnte der Deutsche Speditions- und Logistikverband (DSLV) vorerst abwenden.

Ausgangssituation Sofern der Auftraggeber nach Ziffer 21 ADSp 2017 Versicherungsschutz für seine Güter verlangt oder sein Interesse daran vermutet werden kann, ist der Logistiker verpflichtet, einen entsprechenden Versicherungsschutz zu besorgen. Diesen Aufwand der Besorgung darf er wiederum seinem Kunden in Rechnung stellen. Hierbei wird jedoch regelmäßig der Verkaufsaufschlag für das Besorgen der Güterversicherung mit in die Versicherungsprämie eingerechnet. Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) erklärte in seinem Schreiben vom 29. November 2017, dass Verkaufsaufschläge als Versicherungsentgelt der Versicherungspflicht unterliegen, und berief sich dabei auf das einschlägige Urteil des Bundesfinanzhofes (BFH) vom 07.12.2016 in der Sache II R 1/15. Steuerbelastung für den Logistikdienstleister und Kontrollzwang des Versicherers Was könnte dieses Urteil für Logistikdienstleister bedeuten, die eine Güterversicherung besorgen, und für deren Risikoträger? Spediteure und Frachtführer würden als Versicherungsnehmer der Steuerschuld für den jeweiligen Verkaufsaufschlag unterliegen. Hingegen müsste

der Versicherer dem Finanzamt gegenüber für die Abführung der Versicherungssteuer haften. Um die tatsächliche Höhe von Versicherungsprämie für das einzudeckende Risiko und der daraus resultierenden Besorgungsvergütung nachweisen zu können, müsste der Versicherer alle Rechnungen zu Transporten mit Güterversicherungen beim Spediteur einsehen. Der Deutsche Speditions-und Logistikverband e. V. (DSLV) sah hinsichtlich der Auffassung des BMF Handlungsbedarf und forderte eine klärende Stellungnahme. Das Bundesfinanzministerium bestätigte dem Verband mit seinem Schreiben vom 13. März 2018, dass die Versteuerung der Verkaufsaufschläge nicht auf Spediteure anzuwenden sei. Der Verzicht auf eine Besteuerung betrifft jedoch nur die Vergütungsansprüche nach Ziffer 21.6 der ADSp 2017. Dagegen bleibt die Provision für die Güterversicherung, die der Versicherer dem Logistiker in Form eines Spediteur-Rabattes gewährt, unberührt und unterliegt damit auch weiterhin der Versicherungssteuer.

versicherung abgewendet, jedoch wird in letzter Instanz der Bundesfinanzhof auch in einem konkreten Fall zu entscheiden haben, ob die derzeitige Sichtweise der Beteiligten einer rechtlichen Prüfung standhält. Fazit Auch wenn die Initiative des DSLV vorerst dazu führt, dass die Finanzbehörde auf eine Besteuerung der Besorgungsvergütung verzichtet, bleibt der Spediteur-Rabatt als Provision hiervon unberührt. In Ihrem eigenen Interesse empfehlen wir, Ihren Vergütungsanspruch aus der Besorgung der Güterversicherung explizit in Ihren Rechnungen auszuweisen und nicht zusammen mit der Versicherungsprämie in einer Summe darzustellen. Sofern Sie weitere Fragen hierzu haben, beraten wir Sie gerne. Sprechen Sie uns an.

Ist die Gefahr wirklich gebannt? Durch die Initiative des DSLV wurde zwar vorerst eine Versteuerung der Verkaufsaufschläge für das Besorgen einer Güter-

Ihr Ansprechpartner: Dr. Jörg Mühlum Tel. +49 7121 923-1225 muehlum@rvm.de

RVM-AKTUELL (V1)0618

21


RVM AUF DER INTERGASTRA 2018

Bereits zum dritten Mal nach 2014 und 2016 präsentierte sich RVM als Verbandsversicherungsmakler des DEHOGA Baden Württemberg e. V. auf der INTERGASTRA 2018 vom 3.2. bis 7.2.2018 in Stuttgart.

Die INTERGASTRA zieht immer mehr Besucher und Veranstalter In ihrer 29. Ausgabe konnte die INTERGASTRA erneut einen Spitzenplatz unter den europäischen Fachmessen für Hotellerie und Gastronomie behaupten. Wie ein Magnet zieht die INTERGASTRA immer mehr Veranstaltungen an. Premiere feierte in diesem Jahr das Entscheider-Forum Gastro Vision. Ebenso reisten zum Kick-off-Tag für die IKA/Olympiade der Köche 2020 Delegationen aus über 20 Ländern an, um sich mit Gegebenheiten und Reglement vertraut zu machen.

glieder auf dem DEHOGA-Stand in Halle 7. Hier konnten wir die speziellen Konzepte für Gastronomie und Hotellerie erläutern. Das RVM-DEHOGA-Team auf der Messe bildeten Frau Carolin Rottweiler, Frau Elke Henkes, Frau Ingrid Schaible und Herr Sven Dünisch. Herr Norbert Knau (RVM Vertriebsleiter) unterstützte das Team an einem Messetag. Die nächste INTERGASTRA findet vom 15. bis 19. Februar 2020 wieder auf der Messe Stuttgart statt.

Über 115.000 m2 Fläche boten Platz für über 1.400 Unternehmen aus dem Inund Ausland, und die Messe erreichte mit über 100.000 Besuchern aus über 70 Ländern einen neuen Besucherrekord. Die Besucher zeigten sich mit dem Messeerlebnis 2018 mehr als zufrieden. Auch die Aussteller bewerteten die Messe sehr positiv. Digitalisierung birgt Innovationspotenzial Eine ebenso positive Bilanz zog Fritz Engelhardt, Vorsitzender des DEHOGA Baden Württemberg, dem ideellen Träger der Messe: »Das Engagement der Aussteller war beeindruckend und hat deutlich gemacht, welches enorme Innovationspotenzial die Digitalisierung, aber auch viele nicht digitale Neuentwicklungen für unsere Branche eröffnen«, so Engelhardt. »Gleichzeitig hat die gute Resonanz auf unser Fachprogramm gezeigt: Eine starke Messe ist viel mehr als eine Produktschau.« RVM beriet auf dem Stand des DEHOGA RVM beriet zu branchenspezifischen Versicherungsthemen für DEHOGA-BW-Mit-

22

Ihr Ansprechpartner: Sven Dünisch Tel. +49 9384 881052 duenisch@rvm.de


VERTRAGS-RECHTSSCHUTZ FÜR UNTERNEHMEN UND ANSTELLUNGSVERTRAGS-RECHTSSCHUTZ

In regelmäßigen Abständen informieren wir über Rechtsschutzthemen, die ein erhebliches Kostenrisiko nach sich ziehen. Der Vertrags-Rechtsschutz und der Anstellungsvertrags-Rechtsschutz gehören dazu.

aus diesen Anstellungsverträgen unterliegen einem generellen Risikoausschluss in den Rechtsschutzbedingungen. Dies liegt daran, dass solche Auseinandersetzungen in aller Regel sehr teuer sind. Denn der Gegenstandswert für die anwaltliche Gebührenabrechnung in Kündigungssachen leitet sich vom dreifachen Jahreseinkommen ab und nicht vom dreifachen Monatseinkommen, wie dies vom Arbeitsrecht her bekannt ist. Im Gegensatz zum Arbeitsrecht trägt auch nicht jede Partei ihre Kosten stets selbst, sondern im Falle eines verlorenen Rechtsstreits sind zusätzlich die Kosten auch der Gegenseite zu tragen. Infolgedessen können Kosten bis in den sechsstelligen Euro-Bereich hinein entstehen.

Der Vertrags-Rechtsschutz für Unternehmen Vertragsstreitigkeiten gehören zum Risiko vieler Unternehmen. Sie binden Zeit und Geld und kosten Nerven. Dementsprechend sind sie eine zentrale Einnahmequelle für Rechtsanwälte, die zum Beispiel helfen, Forderungen gegen Kunden oder Lieferanten durchzusetzen. Damit liegt der Bedarf am Abschluss einer Rechtsschutzversicherung nahe. Allerdings belasten hier schlechte Schadenquoten die Bilanzen der Rechtsschutzversicherer. Daraus resultiert eine restriktive Annahmepolitik. Nicht nur die Branchen sind für die Versicherer relevant, sie schauen sich auch sehr genau die Historie bisher im Unternehmen abgehandelter Streitigkeiten (»Vorschäden«) an, um sich ein Bild von dem zu versichernden Risiko machen zu können. Zudem werden Kunden erfahrungsgemäß

nur bis zu einer Umsatzgröße von circa 10 Millionen Euro angenommen, oder aber die Prämien sind derart hoch, dass ein Abschluss häufig schon daran scheitert. Eine durchaus vermittelbare Strategie auf dem Versicherermarkt besteht darin, das Risiko durch Streitwertuntergrenzen einzugrenzen. Ziel ist es, kleinere »Frequenzschäden« dem Versicherungsschutz nicht zugänglich zu machen. Diese Untergrenzen liegen im Bereich zwischen 5.000 und 50.000 EUR. Immerhin ist eine leichte Marktöffnung zu verzeichnen. Gerne prüfen wir ein Angebot auch für Ihr Unternehmen.

Dieses Risiko kann sowohl von Unternehmensseite als auch vonseiten des jeweiligen Geschäftsleitungsmitglieds in Form einer Anstellungsvertrags-Rechtsschutz-Versicherung abgesichert werden. Der Regelfall sind die persönlichen Verträge der Geschäftsleitungen. Die Prämien sind mit denen einer Privat-Rechtsschutz-Versicherung allerdings nicht zu vergleichen und liegen bei einem Mehrfachen hiervon. Kommen Sie auf uns zu. Gerne prüfen wir die Optionen für eine Absicherung.

Der Anstellungs-Vertrags-Rechtsschutz Eine Besonderheit der Vertragskonstellationen ist die Rechtsbeziehung der Unternehmen zur Geschäftsleitung, somit zum Vorstand beziehungsweise zum (Fremd-)Geschäftsführer. Streitigkeiten

Ihr Ansprechpartner: Hermann Köster Tel. +49 7121 923-1658 koester@rvm.de

RVM-AKTUELL (V1)0618

23


RVM: SPORTLICH UNTERWEGS – »HALL OF SOCCER FIRMEN-CUP«

Im Fußball geht es um Tore, selbstverständlich. Der Ball muss ins Netz, aber manchmal will er eben auch nicht.

Seit vielen Jahren nimmt RVM schon am »Hall of Soccer Firmen-Cup« in Filderstadt-Bonlanden in der Hall of Soccer teil und ist fester Bestandteil der Mannschaften, die sich dort jedes Jahr die Ehre geben.

lerdings knapp mit 4:3, sodass sie den 2. Platz belegten. Aber wichtiger als das Ergebnis ist es, Teamgeist und kollegialen Zusammenhalt zu erleben und zu stärken, vom Alltagsstress abzuschalten, Spaß und ein nettes Miteinander zu verbinden.

2016 mit Teamgeist und Spaß den 2. Platz belegt

2018 wieder im Finale?

Gerne erinnern wir uns: Im Jahr 2016 erreichten die RVM-Schützlinge unter 24 Mannschaften das Finale, unterlagen al-

Auch dieses Jahr war es wieder so weit. Alles war angerichtet und der Ball rollte – beim Turnier am 15.03.2018 in Filder-

stadt-Bonlanden. Dem »Hall of Soccer Firmen-Cup« stellten sich wieder 24 Mannschaften auf vier Gruppen verteilt. Die besten vier Mannschaften jeder Gruppe qualifizierten sich für die Zwischenrunde – die zwei Letztplatzierten jeder Gruppe schieden aus und mussten die Heimreise schon nach der Gruppenphase antreten. Die RVM-Fußballer hatten fünf Gruppenspiele. Das Ergebnis: zwei Siege, zwei Niederlagen und ein Unentschieden. Nach Ende der Gruppenphase erreichte man eine Ausbeute von 7 Punkten, 11:10 Toren und die Qualifikation zum Achtelfinale. RVM war in der Zwischenrunde. Schwierige K.-o.-Runde In den K.-o.-Spielen ist nun alles möglich – und leider gelang den RVM-Fußballern kein Sieg in der K.-o.-Runde. So mussten wir nach dem Achtelfinalspiel die Heimreise antreten. Im Gesamten war es dennoch ein gutes Turnier mit einer neu formierten Mannschaft. Vielen Dank auch an die Fans und Zuschauer, die den Weg auf sich genommen haben, um die RVM-Mannschaft zu unterstützen! Bis zum nächsten Mal! Sportliche Grüße

Ihre Ansprechpartner: Manuel Kurz Tel. +49 7121 923-1240 kurz@rvm.de

24


RVM: AUSBILDUNGSAKADEMIE

Die Geschäftswelt soll papierlos werden – warum soll das also nicht auch für das Bewerbungsschreiben gelten? Durch Innovationen wie die »Talentcube«-App könnte das traditionelle Bewerbungsschreiben tatsächlich in den Hintergrund treten. Zum einen ist die App eine nachhaltige Lösung, zum anderen braucht es keinen großen Zeitaufwand mehr, sich bei dem gewünschten Arbeitgeber zu bewerben. Ende letzten Jahres integrierte RVM deshalb die Video-Bewerbung in den bestehenden Personal-Recruiting-Prozess für zukünftige Auszubildende. Dabei hatten wir Auszubildenden eine tragende Rolle bei der Einführung und Testung.

Die »Generation online« testet die Bewerbungs-App Wir Azubis aus dem ersten Lehrjahr wurden zusammen einberufen, um ein größeres Projekt anzupacken. Als uns gesagt wurde, dass wir dazu perfekt seien, weil wir das nötige Know-how mitbrächten, war uns schon alles klar: Denn wer hat mehr Kompetenzen beim Thema Online-Bewerbung als wir, die sogenannte »Generation online«? Es war ein gutes Gefühl, das Thema voll und ganz in die Hand zu nehmen und RVM mit unserem Know-how zu unterstützen. Doch: »Aller Anfang ist schwer« galt auch für uns. Wir mussten uns zuallererst Gedanken machen, wie wir denn nun am besten vorgehen sollten. Das Ergebnis: Wir haben zunächst selbst die App getestet und dann zwei Videos aufgenommen. Zwei Videos werden gedreht Das erste Video war über die Funktionsweise der App. Wir haben Bewerbern erklärt, wie man die drei Fragen des Unternehmens am besten beantwortet

und wie man die Dokumente, wie zum Beispiel Lebenslauf und Zeugnisse, abfotografieren und in der App hochladen kann, sodass das Unternehmen alle wichtigen Daten auf einmal erhält.

ziellen Azubis angesprochen wird. Die beiden Videos kann man sich übrigens auf den Ausbildungsseiten unserer Homepage ansehen. Fazit

Das zweite Video wurde mit einem Teil unseres Teams »Personal« gedreht, denn RVM sollte sich natürlich auch als Unternehmen per Video möglichen Bewerbern vorstellen. Die Abschlusssequenz übernahmen wir Auszubildenden selbst. Wer dabei insgesamt die Regie in der Hand hatte, ist ja klar: die Azubis, auch als »die Profis« benannt. Die Videos auf Aufbildungsmessen Das Ergebnis unseres Videos über die Funktionsweise der App wurde auch auf den drei Ausbildungsmessen gezeigt. Das war für uns ein großer Erfolg, denn so eine Verantwortung übertragen zu bekommen, bezeugt auch viel Vertrauen von den Personalsuchenden. Denn schlussendlich waren wir dafür verantwortlich, dass die Videos das Unternehmen so darstellen, dass die nächste Generation der poten-

Talentcube kann den Bewerbungsprozess bei RVM erleichtern, da die Personalentscheider frühzeitig erkennen können, ob ein Kandidat zu der ausgeschriebenen Stelle passt. Die App ermöglicht, einen besseren Ersteindruck vom Bewerber zu bekommen, als das über eine traditionelle schriftliche Bewerbung möglich ist. Talentcube erhält von uns Azubis eindeutig einen Daumen nach oben. Onur Kanbur, Michaela Monika Klaiber und Maleen Marie Vöhringer

Ihre Ansprechpartnerin: Helen Hofmann Tel. +49 7121 923-1107 hofmann@rvm.de

RVM-AKTUELL (V1)0618

25


RVM: WIR STELLEN UNS VOR

In dieser Ausgabe der RVM-Aktuell stellen wir Ihnen das Team »Kleinfelder/Wölfl, Jacobsen und Wolf« vor. Es ist aus drei kleineren Teams entstanden.

Armbruster, Maike (Auszubildende) Bertsch, Davina (Kundenbetreuerin Innendienst) Beyl, Thomas (Kundenbetreuer Außendienst) Jacobsen, Lars (Kundenbetreuer Außendienst) Kanbur, Onur (Auszubildender) Kleinfelder, Dennis (Kundenbetreuer Außendienst) Lutz, Nicole (Kundenbetreuerin Innendienst) Sauer, Nicole (Kundenbetreuerin Innendienst) Wittmann, Julia (Kundenbetreuerin Innendienst) Wölfl, Elisabeth (Kundenbetreuerin Au-ßendienst) Wolf, Marcus (Kundenbetreuer Außendienst) Zum 1.1.2018 wurden drei kleinere Teams zu einem größeren und damit schlagkräftigeren Team verbunden. Das neue Team besteht aus zwölf Kolleginnen und Kollegen, zwei davon arbeiten in Teilzeit und zwei sind noch in der Ausbildung. Alle Mitarbeiter verfügen über versicherungsspezifische Ausbildungen und ausgezeichnete Kenntnisse der

26

erforderlichen EDV-Anwendungen. Marktbeobachtungen und damit einhergehend die Ausschreibungen und Verhandlungen der Versicherungsverträge unserer Kunden gehören zum Tagesgeschäft. Und damit wir immer up to date sind, absolvieren wir regelmäßig interne und externe Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen. Durch die Bündelung der Teams wurden Synergieeffekte erreicht, das Know-how innerhalb des Teams gesteigert und last, not least die Erreichbarkeit für die Kunden verbessert. Die »Generalisten« im Innenund Außendienst können dabei schnell und unkompliziert auch auf die kompetenten Kollegen aus den branchenspezifischen Fachbereichen zurückgreifen und sich zudem auf die Unterstützung durch die Kolleginnen und Kollegen aus dem sogenannten ADMIN-Team verlassen. Neben mittelständischen (Groß-)Kunden mit teilweise internationaler Ausrichtung betreuen wir auch Gewerbekunden aus allen Branchen im Bereich der Kompositversicherungen. Metall, Kunststoff und Holz verarbeitende Unternehmen gehören ebenso dazu wie Unternehmen aus der

Industrie, Zeitungsverlage und Druckereien, alle Arten von Dienstleistern, Hausverwalter, Unternehmen der IT, Hotellerie und Gastronomie bis hin zu Golfclubs. Im Team gibt es eine klar kommunizierte Kundenverantwortlichkeit, und wir und unsere Kunden profitieren von gut strukturierten Arbeitsprozessen. Alle Kunden werden im Innen- und Außendienst mit dem jeweiligen versicherungstechnischen Know-how sowohl vertrags- als auch schadenseitig nachhaltig, zuverlässig und schnell betreut, von manchen Mitarbeitern im Innen- und Außendienst schon über viele Jahre hinweg, sodass wir mit Stolz auf zahlreiche vertrauensvolle Kundenbeziehungen blicken können. Der Kunde steht bei uns im Mittelpunkt – wir sind die »Kümmerer« in Sachen Betriebliche Versicherungen.

Ihr Ansprechpartner: Marcus Wolf Tel. +49 7121 923-1171 wolf@rvm.de


PURE LEIDENSCHAFT: MR. SANDMAN

Der Duden beschreibt Leidenschaft als eine große Begeisterung für eine bestimmte Tätigkeit, der man sich mit Hingabe widmet. Seit mehr als 30 Jahren leben wir RVM-Mitarbeiter tagtäglich diese Leidenschaft für die Versicherungsbelange unserer Kunden. Und fast genauso lange lebe ich eine weitere, etwas ungewöhnliche Leidenschaft: Ich sammle. Sand!

Die große Welt in kleinen Gläsern Wahrscheinlich kennt jeder in seinem Umfeld einen Briefmarken- oder Münzsammler. Sand als Sammelobjekt ist eher ungewöhnlich. Auch weil aufgrund weltweit schärferer Umweltgesetze es zunehmend schwierig wird, »gute Ware« zu ergattern. Und trotzdem: Wir sind auf der ganzen Welt anzutreffen, in manchen Ländern sogar in Vereinen organisiert, die regelmäßig Tauschbörsen durchführen. Oder Exkursionen an besondere Sandfundstellen. Wie zum Beispiel in den Harz, wo wir in einer stillgelegten Eisenerz-Mine nach sehr seltenem grünen Granat-Sand schürften. Oder an einen kleinen Flusslauf entlang der ehemaligen deutsch-deutschen Grenze, wo es türkisfarbenen Achat-Sand aus dem Wasser zu holen galt. Nicht zu vergessen eine Sandgrube in der Oberpfalz, die unzählige Farbvariationen von Quarzsand beherbergt. Rund 7.700 Sandproben aus allen Staaten der Erde umfasst meine Sammlung inzwischen. Viele wurden mit anderen Sammlern getauscht oder sind Urlaubs-

mitbringsel von Freunden, Arbeitskollegen oder Bekannten. Und so gibt es zu manchem Sand auch eine Geschichte zu erzählen. Etwa die von Yves, der mit seinem Truck mehrmals die Strecke Schweiz–Mongolei befuhr. Entlang der Strecke durch die Kasachische Steppe, das Altai-Gebirge und die Ausläufer der Wüste Gobi sammelte er fleißig Sand für mich. Oder von Wolfgang, Kapitän zur See und wissenschaftlicher Expeditionsleiter, der mir eine Sandprobe aus dem Südpazifik zuschickte, die aus über 5.000 Metern Meerestiefe stammt! Der Weltumsegler Sebastian brachte mir Sand aus Nordgrönland mit, Björn vom Gipfel des Kilimandscharo und Matt schickte mir grauen Sand aus einer Mine in New Jersey, der unter UV-Licht rot und grün fluoresziert. Abgefüllt in kleinen Glasbehältern beansprucht die Sammlung inzwischen rund 350 Regalmeter in meiner »Schatzkammer«. Sand in allen Farben des Regenbogens, von unterschiedlicher Struktur und Zusammensetzung, was mir täglich die unglaubliche Vielfalt unserer Erde vor Augen führt. Eine Vielfalt, die sich

gerade auch im Kontakt mit den zahlreichen Sammlern in aller Welt zeigt und die inzwischen einen Großteil des Reizes beim Sammeln ausmacht: das förmliche Eintauchen in fremde, zum Teil exotisch anmutende Kulturkreise. Oder auch bloß die Tatsache, dass das einzige Postamt in Verkh-Mil'tyushi sich – immerhin 28 Jahre nach Fall des Eisernen Vorhangs – weigerte, Sand nach Deutschland zu schicken, »weil es so etwas noch gar nie gegeben hat«. Und ich deshalb von Ende September bis Mitte April warten musste, ehe die Straße nach Novosibirsk wieder so weit schneefrei war, dass Oksana die 130 Kilometer ins dortige Hauptpostamt mit dem eigenen Wagen zurücklegen konnte – um mir Sand aus dem nördlichen Sibirien schicken zu können. Der nächste Urlaub kommt bestimmt und irgendwo gibt es immer neuen Sand zu entdecken.

Ihr Ansprechpartner: Frank Winger Tel. +49 7121 923-1138 winger@rvm.de

RVM-AKTUELL (V1)0618

27


RVM-PROJEKTE DER WEIHNACHTSSPENDE 2017

Retten macht Schule – in jedem steckt ein Lebensretter. Diese Aktion der Björn Steiger Stiftung ist der Beginn einer breit angelegten Ausbildung von Schülern in der Klassenstufe 7.

Wiederbelebung ist ab Klassenstufe 7 problemlos theoretisch erlernbar und praktisch mit Erfolg durchführbar. Mit der Aktion »Retten macht Schule« setzt sich die Björn Steiger Stiftung für die Lebensrettung ein. Ziel ist es, mit einer jährlichen Unterrichtsstunde alle Siebtklässler zu Lebensrettern im Kampf gegen den Herztod auszubilden, der jeden jederzeit treffen kann. Auch in Baden-Württemberg wird schon fleißig geübt. Das Paket für die Schulen enthält: Schulung der Lehrer, Übungspuppen zur Reanimation, einen Defibrillator und ein Defi-Übungsgerät. Die Schulen verpflichten sich im Gegenzug, über eine Laufzeit von mindestens fünf Jahren die Schüler ab der Klassenstufe 7 zu unterrichten. Über 50.000 Schüler sind inzwischen als Lebensretter ausgebildet. Wir freuen uns, dass auch wir dazu beigetragen haben. Weitere Informationen finden Sie unter: www.steiger-stiftung.de

Intensiv-Delir – was ist das? 30 Prozent aller Kinder, die auf einer Intensivstation behandelt werden, sind davon betroffen. Ein Delir kann im Rahmen der intensivmedizinischen Behandlung, nach einer schweren Operation, einer schweren Krankheit oder einem Unfall auftreten.

Bei einem Intensiv-Delir sind im akuten Fall Erinnerungs- und Denkvermögen beeinträchtigt und die Kinder verhalten sich oft nicht mehr so wie erwartet. Eltern berichten in dieser Situation, die für sie sehr angsteinflößend und belastend ist, dass ihre Kinder häufig sehr unruhig und verwirrt sind und keine Verständigung möglich ist. Das Bewusstsein bei einem Delir ist oft reduziert und das Erinnerungsvermögen ist beeinträchtigt. Die betroffenen Kinder haben Wahrnehmungsund Denkstörungen und sehen manchmal Dinge, die gar nicht da sind. Es gibt einen Ratgeber für Eltern, wie sie ihren Kindern in dieser Situation Orien-

28

tierung und Sicherheit vermitteln können, z. B. durch die Strukturierung von Tagesabläufen, Lärmreduktion, Einführung eines Tag/Nacht-Rhythmus, Frühmobilisierung, rasche Reduktion von Medikamenten. Mit den vorhandenen Personal-Ressourcen kann eine zusätzliche Versorgung, die bei diesen kleinen Patienten allerdings notwendig ist, nicht geleistet werden. Und eine Rundumversorgung durch die Eltern wiederum ist auf einer Intensivstation nicht möglich. Deshalb ist zur Verbesserung der Situation die Beschäftigung von Heilerziehungspfleger/-innen oder notwendig, die die Eltern und Kinder er-

folgreich durch die Phase des Delirs begleiten. Gerne haben wir für dieses Projekt der Stiftung »Hilfe für kranke Kinder« in Tübingen gespendet. Weitere Informationen finden Sie unter: www.hilfe-fuer-kranke-kinder.de


RVM-PROJEKTE DER WEIHNACHTSSPENDE 2017

Wirbelwind – Verein und Stiftung gegen sexuelle Gewalt. Kinder und Jugendliche sind in ganz besonderer Weise auf den Schutz und die Sicherheit von Erwachsenen in ihrem familiären und sozialen Umfeld angewiesen. Leider kommt es oftmals gerade hier zu Übergriffen. Die besondere Stellung wird missbraucht und den Kindern/Jugendlichen wird körperliches und seelisches Leid zugefügt. Ohne die Leidenschaft, die RVM mit Wirbelwind verbindet, würde der Verein, der im vergangenen Jahr sein 25-jähriges Bestehen gefeiert hat, nicht die Arbeit leisten können, die er verrichtet. Dazu gehören neben der Beratung und Unterstützung von betroffenen Kindern und Jugendlichen und deren Angehörigen auch Präventionsveranstaltungen in Schulen und Jugendgruppen. Fachkräfte werden von Mitarbeiterinnen des Vereins weitergebildet. Es wird auch eine Selbsthilfegruppe für Frauen angeboten, die in ihrer Kindheit sexuelle Gewalt erlebt haben, sowie eine Gruppe für Angehörige von betroffenen Kindern und Jugendlichen. Wirbelwind organisiert auch Selbstbehauptungskurse für Mädchen, damit diese sich ihrer eigenen Fähigkeiten sicher werden.

Bei unserem Gespräch sagte uns Frau Petra Lever vom Verein Wirbelwind: »Wir freuen uns sehr über die finanzielle Unterstützung von RVM, da schnelle und effektive Hilfe durch Geldspenden erleichtert wird. Sie tragen dazu bei, dass Kinder und Jugendliche durch Präventionsmaßnahmen, Therapieangebote und Selbsthilfegruppen vonseiten des Vereins besser geschützt werden vor sexueller Gewalt im realen und auch im virtuellen Leben und dass sie bei Übergriffen begleitet und therapiert werden können.« Weitere Informationen erhalten Sie unter: www.wirbelwind-reutlingen.de

Bürgerstiftung Reutlingen – ehrenamtliches Engagement in Reutlingen seit 15 Jahren. Schulen, Freundeskreise, Jugendhilfe, Fördervereine, Stadtjugendring sind nur einige Institutionen, die von der Bürgerstiftung gefördert wurden.

Beim RVM Forum 2017 referierte Ranga Yogeshwar zum Thema »Nächste Ausfahrt Zukunft«. Unsere Gäste erlebten einen spannenden Abend mit dem bekannten Moderator und Wissenschaftsjournalisten. Gegen eine Spende konnten die Gäste anschließend das neueste (damals noch nicht im Handel erhältliche) Buch »Nächste Ausfahrt Zukunft« von Ranga Yogeshwar mit nach Hause nehmen. Die Einnahmen gingen zu 100 Prozent an die Bürgerstiftung Reutlingen und werden damit auch der Reutlinger Jugend zugutekommen. Herr Dr. Hans Hamman und Herr Dr. Gregor Völker (beide im Vorstand der Bürgerstiftung) erläuterten im Gespräch die Projekte, die im Moment von der Bürger-

stiftung unterstützt werden. Die Projekte müssen einen Bezug zu Reutlingen haben. »Die Spannbreite ist riesengroß und das Geld ist bei uns in guten Händen«, betonten Dr. Hamman und Dr. Völker. Wir danken der Bürgerstiftung und ihrem Vorstand für ihr ehrenamtliches Engagement und haben gerne für ihre Projekte gespendet. Weiter Informationen auch zu den derzeitigen Projekten finden Sie unter www.buergerstiftung-reutlingen.de

Ihre Ansprechpartnerin: Ute Zeile Tel. +49 7121 923-1141 zeile@rvm.de

RVM-AKTUELL (V1)0618

29


JUBILARFEIER 2017

In stilvollem Ambiente hat RVM Anfang Dezember ihre Jubilare im Hotel Achalm geehrt. Die sechs Kolleginnen und Kollegen bringen es auf insgesamt 80 Jahre Betriebszugehörigkeit und somit auf 80 Jahre Leidenschaft für RVM.

Von links nach rechts: Sandra Mutz, Ulrike Brunner, Manuel Kurz, Vera Steinback, Rudi Brunner, Ute Vöhringer, Michael Friebe, Natalie Wahl, Erich Burth, Christos Sakalides, Giovanni Nuvoli, Johannes Schairer, Gerrit Janasek

Langjährige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind der Stolz eines Unternehmens. Sie zeigen, dass ein Unternehmen ein attraktiver Arbeitgeber ist, und ihre berufliche Erfahrung ist durch nichts zu ersetzen. Daher war es auch im vergangenen Jahr den Führungskräften von RVM wichtig, ihre Wertschätzung für die Jubilare zum Ausdruck zu bringen. Die Jubiläumsfeier fand wie schon in den Jahren zuvor zur Mittagszeit im Hotel Achalm in Reutlingen statt. Für ihr zehnjähriges Jubiläum wurden geehrt: Manuel Kurz vom Team Prill Johannes Schairer vom Team Vorsorge Vera Steinbeck vom Team Admin Natalie Wahl vom Team Ulrike Brunner

30

Für ihr zwanzigjähriges Jubiläum wurden geehrt:

gemütliche Teil mit einem leckeren Essen garniert mit vielen Gesprächen.

Rudi Brunner vom Team Credit Manage-

ment Ute Vöhringer vom Team Kfz

In den Reden zu den Jubilaren ließen die Führungskräfte der Teams und Michael Friebe als Geschäftsführer noch einmal die beruflichen Stationen der Jubilare Revue passieren – und freilich wurde auch die ein oder andere Anekdote zum Besten gegeben. Der gemeinsame Rückblick auf das Erreichte machte allen Beteiligten sichtlich Freude. Und als sichtbares Zeichen des Dankes erhielten alle Jubilare noch eine Flasche Champagner. Natürlich sollte auch das Feiern nicht zu kurz kommen. Und so folgte den Ehrungen der

Ihr Ansprechpartner: Gerrit Janasek Tel. +49 7121 923-1147 janasek@rvm.de


RVM – IN EIGENER SACHE

Über 200 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bilden mittlerweile die wertvollste Ressource bei RVM. Aus diesem Grunde ist es uns ein Anliegen, Ihnen einen Einblick zu geben, was sich bei uns »so tut«. Neue MitarbeiterInnen: Wir haben uns verstärkt durch: Annerose Breuninger, Sachbearbeite rin, Team Personal und Verwaltung, Eintritt 01.12.2017 Thomas Beyl, Kundenbetreuer, Team OG2, Eintritt 01.01.2018 Thomas Singer, Leitung Betrieb, Team Logistik, Eintritt 01.01.2018 Patrick Kopalas, Sachbearbeiter, Team Kfz, Eintritt 01.02.2018 Nicole Lutz, Sachbearbeiterin, Team OG2, Eintritt 09.05.2018 Übernahme: Mitte Januar 2018 haben unsere Auszubildenden ihre Abschlussprüfung erfolgreich bestanden – ganz herzlichen Glückwunsch hierzu! Alle Auszubildenden wurden von uns übernommen. Sophie Boley, Kauffrau für Versiche rungen und Finanzen / Finanzassistentin, Sachbearbeiterin Team, U. Brunner Ann-Kathrin Fritsch, Kauffrau für Ver sicherungen und Finanzen / Finanzassistentin, Sachbearbeiterin, Team Prill Mona Guo, Kauffrau für Versicherun gen und Finanzen / Finanzassistentin, Sachbearbeiterin, Team Wörner Emily Keppler, Kauffrau für Versiche rungen und Finanzen, Sachbearbeiterin, Team Prill

Julia Edel, Technischer Underwriter (DVA) Gülin Erdem, Geprüfte Fachwirtin für Versicherungen und Finanzen (IHK) Kathrin Herrmann, Geprüfte Wirt schaftsfachwirtin (IHK) Sandra Mutz, Ausbilderin (IHK) Nicole Sauer, Ausbilderin (IHK) Erika Schuster, Geprüfte Wirtschafts fachwirtin (IHK) Jubiläen: Wir gratulieren zum Jubiläum: Vera Steinbeck, 10 Jahre, am 05.12.

2017 Giovanni Nuvoli, 10 Jahre, am 01.01. 2018 Petra Knipp, 15 Jahre, am 01.01.2018 Sabine Votteler, 15 Jahre, am 01.01. 2018 Miriam Trojan, 20 Jahre, am 01.01. 2018 Manuela Röhrle, 10 Jahre, am 17.01. 2018 Bernd Hammelehle, 15 Jahre, am 01. 02.2018 Erich Burth, 25 Jahre, am 01.02.2018

IMPRESSUM

Herausgeber RVM Versicherungsmakler GmbH & Co. KG und RVM Finanzmanagement GmbH & Co. KG Arbachtalstraße 22 72800 Eningen u. A. Tel. +49 7121 923-0 Fax +49 7121 923-200 www.rvm.de Redaktionelle Verantwortung

Ihr Ansprechpartner: Giovanni Nuvoli Tel. +49 7121 923-187 nuvoli@rvm.de

Wir bedanken uns ganz herzlich für die langjährige Treue! Vollmachten: Aufgrund der guten Leistungen gratulieren wir zur Übertragung der Handlungsvollmacht: Stefanie Poggensee, Team Kalbacher Julia Pohl, Team Kfz Simon Ripp, Team Clemens

Ihre Ansprechpartnerin: Ute Zeile Tel. +49 7121 923-141 zeile@rvm.de Layout & Satz Michael Soukop www.arcusmarketing.de Lektorat Dr. Thomas Pohl www.lektorat-pohl.de

Weiterbildung: Folgende Weiterbildungen wurden erfolgreich absolviert: Davina Bertsch, Ausbilderin (IHK) Mia Binder, Ausbilderin (IHK) Eileen Dewald, Technischer Underwri ter (DVA)

Ihr Ansprechpartner: Gerrit Janasek Tel. +49 7121 923-1147 janasek@rvm.de

Dieser Informationsdienst der RVM-Gruppe dient Ihrer persönlichen Unterrichtung über Neuerungen aus den Bereichen Versicherung und Vorsorge/Kapitalanlage. Für den Inhalt kann trotz sorgfältiger Ausarbeitung keine Gewähr übernommen werden. Über Anregungen, Hinweise oder den Wunsch nach weiteren Informationen freuen wir uns.

RVM-AKTUELL (V1)0618

31


www.rvm.de


Turn static files into dynamic content formats.

Create a flipbook
Issuu converts static files into: digital portfolios, online yearbooks, online catalogs, digital photo albums and more. Sign up and create your flipbook.