RVM-AKTUELL > I/2020
TOP-THEMEN DIESER AUSGABE:
DIGITALE KONTAKTE ANSTATT PERSÖNLICHER AUSTAUSCH: DIE CORONA-KRISE > S. 14 FORDERT EIN UMDENKEN
STARKREGEN: EIN UNKALKULIERBARES RISIKO > S. 03
INSOLVENZEN INFOLGE CORONA
> S. 12
THEMEN DIESER AUSGABE
02 03 04 06 08 09 10 12 14 16 17 18 20 22 23
| | | | | | | | | | | | | | |
Editorial Starkregen: Ein unkalkulierbares Risiko Informationen zum Versicherungsschutz in Bezug auf das Corona-Virus (SARS-COV-2/COVID-19) E-Scooter: Trendy, schnell, flexibel – aber auch sicher? Ein Verkehrsunfall: Wer hilft jetzt weiter? Berufsunfähigkeit: Jeder Vierte ist betroffen Alkohol am Steuer: Die rechtlichen Konsequenzen Insolvenzen infolge Corona: Die Bugwelle ist schon zu sehen Digitale Kontakte anstatt persönlicher Austausch: Die Corona-Krise fordert ein Umdenken Investieren in den Klimaschutz: Konkret und effizient Pure Leidenschaft: Reserve hat keine Ruh! RVM-Projekte der Weihnachtsspende 2019 RVM: Wir stellen uns vor 2.0 Unser erstes halbes Jahr bei RVM RVM: In eigener Sache
Guten Tag, liebe Leserin, guten Tag, lieber Leser, herzlich willkommen zu einer weiteren Ausgabe von RVMAktuell in einer wahrlich außergewöhnlichen Zeit. Das Corona-Virus hat unser Leben binnen kürzester Zeit massiv verändert – auch die Arbeitswelt. Wie wir bei RVM unsere Arbeitssituation angepasst haben, erfahren Sie auf den Seiten 14 und 15. Außerdem informieren wir Sie über die Gefahr einer Flut von Insolvenzen und über mögliche Versicherungslösungen. Und wir erläutern, welcher Versicherungsschutz in den verschiedenen Sparten in Bezug auf das Corona-Virus besteht. Und da sich am Ende doch nicht alles um Corona dreht, haben wir noch viele weitere spannende Themen. Bleiben Sie gesund und zuversichtlich!
Michael Friebe
02
Erich Burth
STARKREGEN: EIN UNKALKULIERBARES RISIKO
Regelmäßig berichten wir über die Zunahme und das Ausmaß von Naturkatastrophen sowie deren Folgen für die Volks- und Versicherungswirtschaft. Während Betriebsgrundstücke zwischenzeitlich in Bezug auf Naturgefahren wie Überschwemmung und Erdbeben mit entsprechenden Tools recht verlässlich bewertet werden können, ist eine Naturgefahr kaum kalkulierbar: Starkregen.
Das Phänomen Starkregen Im Gegensatz zu den Gefahren Überschwemmung und Erdbeben tritt Starkregen grundsätzlich überall mit einer ähnlich hohen Wahrscheinlichkeit auf. Selbst über einen längeren Zeitraum hinweg betrachtet, können keine Schwerpunktregionen definiert werden. „Gegenden, die bislang nur wenige Schäden durch Starkregen erlebt haben, haben schlicht Glück gehabt“ (Zitat: Andreas Becker vom DWD). Das heißt: Starkregen kann jeden Ort heimsuchen. Was ist an Starkregen so gefährlich? Starkregen ist äußerst schwer vorhersehbar und zumeist auch lokal begrenzt. Seine hohe Intensität, also die großen Niederschlagsmengen, entfalten eine starke Zerstörungskraft in kurzer Zeit. Dies bedeutet, dass eine Intervention während des Ereignisses zumeist nicht (mehr) wirksam ist.
seits zu Hitze- und Dürreperioden sowie Trockenheit, andererseits aber auch zu Starkregen. Insofern muss seitens der Politik stetig am Ziel gearbeitet werden, die Durchschnittstemperaturen zu stabilisieren. Darüber hinaus müssen im Zweifelsfall die Bauvorschriften in puncto Absicherung von Lichtschächten, Rückstauklappen und gezieltem Abfluss von Oberflächenwasser angepasst werden. Eigentlich selbstredend, aber durchaus nicht selbstverständlich ist, dass extrem überschwemmungsgefährdete Regionen auch nicht mehr als Bauland ausgewiesen werden. Fazit Denken Sie aktuell über eine Erweiterung mit einem neuen Grundstück nach? Oder über Optimierungen zum Schutz Ihrer Gebäude? Nutzen Sie unsere Expertise und kontaktieren Sie uns. Wir helfen Ihnen gerne weiter.
Die Bilanz Alleine an Wohngebäuden haben Starkregenereignisse in den vergangenen 15 Jahren zu rund 1,3 Millionen Schäden geführt. Auf Deutschland bezogen waren von 1.000 Wohngebäuden durchschnittlich rund 75 von einem Starkregenereignis betroffen. Der versicherungstechnische Schaden belief sich allein in diesem Bereich auf rund 6,7 Milliarden Euro. Ursachen und Lösungsansätze Die Ursachen der zunehmenden Starkregenereignisse sind bekannt: Die Erderwärmung führt zu Wetterextremen, einer-
Ihr Ansprechpartner: Joachim Roth Tel. +49 7121 923-1273 roth@rvm.de
RVM-AKTUELL (V1)0520
03
INFORMATIONEN ZUM VERSICHERUNGSSCHUTZ IN BEZUG AUF DAS CORONA-VIRUS (SARS-COV-2/COVID-19) Das Ausbleiben von Kunden oder Aufträgen, hoheitliche Eingriffe wie Grenzschließungen, isolierte Zulieferer/Abnehmer, die Unterbrechung von Lieferketten: Das Corona-Virus stellt Unternehmen aktuell vor große Herausforderungen, für die leider keine ganzheitliche Versicherungslösung existiert. Allerdings schränkt das Corona-Virus den Versicherungsschutz im Rahmen und Umfang der bestehenden Verträge oft gar nicht oder nur unwesentlich ein oder macht nur geringe Anpassungen notwendig. RVM informiert zu den aktuell relevanten Fragestellungen.
Sach-, technische und Transport-Versicherung sowie Ertragsausfall-Betriebsunterbrechung-Versicherung ž Über die benannten Gefahren und Defi-
nitionen (Bsp. Feuer, EC) besteht kein Versicherungsschutz, da das CoronaVirus nicht als versicherte Gefahr benannt ist. Außerdem fehlt es im Zusammenhang mit dem Corona-Virus generell am erforderlichen Sachschaden, der entstanden sein muss. ž Tipp: Behalten Sie die anzeigepflichtigen vertraglichen Fristen und Regelungen für Leerstand und Nutzungsänderungen, transportbedingte Zwischenlagerungen (üblicherweise 90 Tage) und Montagezeiten im Blick und melden Sie notwendige Verlängerungen oder Veränderungen. Haftpflicht-Versicherung/RückrufkostenVersicherung
denersatzforderungen führen. Sofern aber eine hoheitliche Maßnahme dazu zwingt oder die Notwendigkeit besteht, kann oftmals „höhere Gewalt“ die Möglichkeit geben, sich teilweise oder ganz von Haftungsansprüchen zu befreien. Sprechen Sie unbedingt vorab mit Ihrem Anwalt. ž Die Rückrufkosten-Versicherung greift üblicherweise, wenn aufgrund einer behördlichen Anordnung zur Vermeidung von Personen- und oftmals auch Sachschäden ein Rückruf von Produkten erfolgt. In solchen Fällen gelten dann auch Eigenschäden teilweise versichert. RVM empfiehlt aufgrund der Komplexität allerdings in solch einem Falle eine enge Abstimmung. Rechtschutz-Versicherung, D&O-Versicherung, Cyber-Versicherung, Kfz-Versicherung, Forderungsausfall-Versicherung, Lebens- und Renten-Versicherungen inkl. betrieblicher Altersversorgungen
ž Versicherungsschutz im Rahmen und
Umfang des jeweiligen Vertrages besteht üblicherweise bei Schadenersatzansprüchen eines Dritten aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen privatrechtlichen Inhalts. Eine direkte einschränkende Auswirkung auf die Haftpflicht-Versicherung hat das Corona-Virus daher nicht. ž Für darüber hinausgehende vertragliche Haftungserweiterungen besteht grundsätzlich kein Versicherungsschutz (z. B. Konventionalstrafen bei Verzug) bzw. nur, soweit dies vereinbart ist. ž Verzögerungen oder Nicht-Einhaltung von Verträgen, zum Beispiel aufgrund einer unnötigen eigenverantwortlichen Betriebsschließung (Fehleinschätzungen), kann zu nicht versicherten Scha-
04
ž Es sind keine Einschränkungen oder
besondere Deckungen im Rahmen und Umfang der üblicherweise bestehenden Versicherungsverträge bekannt. ž Viele Versicherungen gewinnen aktuell deutlich an Bedeutung, wie zum Beispiel die Forderungsausfall-Versicherung, die D&O-Versicherung, die Risiko-Lebensversicherung und die Berufsunfähigkeits-Versicherung. ž Die Versicherer bieten aktuell oft zusätzliche Services an, wie zum Beispiel im Bereich Kfz die Ruheversicherung ohne amtliche Abmeldung oder im Bereich Rechtsschutz die kostenlose Rechtsberatungs-Hotline (Bsp. ROLAND für Firmen-Kunden, Tel.: 0221-8277-510 und für PrivatKunden 0221-8277-500).
Betriebsschließungs-Versicherung ž In erster Linie ist diese Versicherungs-
lösung für Unternehmen aus den Bereichen Hotel, Gastronomie, Gesundheits-, Bildungs-, Pflege- und Rehaeinrichtungen, Lebensmittel usw. vorgesehen. ž Der Versicherer leistet, wenn die zuständige Behörde aufgrund des Gesetzes zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (Infektionsschutzgesetz – IfSG) beim Auftreten meldepflichtiger Krankheiten oder Krankheitserreger den versicherten Betrieb oder eine versicherte Betriebsstätte schließt, Tätigkeitsverbote erlässt, Desinfektionen veranlasst, Vernichtung von Vorräten und Waren anordnet oder empfiehlt, beschäftigten Personen ihre Tätigkeit im Betrieb untersagt, Ermittlungsmaßnahmen oder Beobachtungsmaßnahmen einleitet uvm. ž Die übliche Beschränkung auf das Infektionsschutzgesetz bedeutet aber auch, dass sonstige hoheitliche Eingriffe oder eine womöglich selbst veranlasste Betriebsschließung nicht versichert gelten. ž Über die Mitversicherung des CoronaVirus in Bezug auf das Infektionsschutzgesetz wird zwischen Maklerschaft und Versicherer teils heftig gestritten. Veranstaltungsausfall-Versicherung Üblicherweise gelten behördliche Verfügungen als Versicherungsfall, weswegen eine Deckung grundsätzlich gegeben bzw. möglich ist. ž Oftmals enthaltene (und aktuell natürlich oft bei Neuabschlüssen geforderte)
INFORMATIONEN ZUM VERSICHERUNGSSCHUTZ IN BEZUG AUF DAS CORONA-VIRUS (SARS-COV-2/COVID-19)
Ausschlüsse, z. B. biologische Ursachen, Krankheiten, Seuchen, Epidemien, Gefahrerhöhungen, beschränken den Versicherungsschutz jedoch. ž Tipp: RVM empfiehlt, sich an den jeweiligen Veranstalter zu wenden, der über bestehende Rahmenkonzepte den Teilnehmern oft eine entsprechende Deckung bieten kann. In der Regel wird das bereits bei der Buchung abgefragt. Sollte die Veranstaltung abgesagt werden, ohne dass eine hoheitliche Maßnahme zugrunde liegt, kann es sinnvoll sein, mögliche Schadenersatzansprüche anwaltlich prüfen zu lassen. Unfall-Versicherung Infektionen mit dem Corona-Virus ohne einen vorausgegangenen Unfall gelten üblicherweise nicht versichert. Eine Leistung kommt auch nur in Betracht, wenn sich durch eine (Folge)-Infektion eine bleibende körperliche Einschränkung oder ein Todesfall ergibt. Kranken(zusatz)-Versicherung/betriebliche Auslands-Kranken-Versicherung
tional SOS“ abzuschließen. Im Notfall kann „International SOS“ Ihre Mitarbeiter aus Krisenregionen evakuieren und zurück nach Deutschland bringen. „International SOS“ verfügt auch in der aktuellen Situation über die medizinischen und technischen Fähigkeiten, internationale Evakuierungen von Infizierten durchzuführen. Die Kosten für solche Maßnahmen sind jedoch nicht durch eine Mitgliedschaft gedeckt. Informationen von „International SOS“ zum Corona-Virus finden Sie unter -ihttps://pandemic.internationalsos.co m/2019-ncov ž Darüber hinaus verfügt „International SOS“ – für Firmen, die bereits eine Mitgliedschaft besitzen – über ein kostenpflichtiges Tool, das Unterstützung im Umgang mit globalen Bedrohungen wie dem Corona-Virus bietet. Der sogenannte „Site Monitor“ bietet detaillierte Informationen über den Status von Pandemien, Checklisten für zahlreiche Szenarien sowie Vorlagen für die interne Kommunikation mit den Mitarbeitern. -ihttps://vimeo.com/387559141/d23d 5018b4
Baden-Württemberg, Regierungspräsidium Stuttgart oder der DEKRA: -ihttps://www.dguv.de/medien/inhalt/ praevention/themen_a_z/biologisch/ pandemieplanung/handbuchbetriebl_pandemieplanung.pdf -ihttps://www.dekra.de/de/handlungse mpfehlungen-krisenmanagement/ ž Tagesaktuelle Informationen zum Thema Corona-Virus (SARS-CoV-2/Covid19) erhalten Sie unter anderem auf den folgenden Seiten: -ihttps://www.bundesgesundheitsmini sterium.de (Bundesministerium für Gesundheit) -ihttps://www.rki.de (Robert-KochInstitut) -ihttps://www.infektionsschutz.de/coro navirus-sars-cov-2.html (Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung) ž Eine Übersicht zu den möglichen behördlichen Hilfen zur Abfederung der finanziellen Auswirkungen während der Corona-Pandemie stellt RVM gerne zur Verfügung.
ž Hier ist das Corona-Virus kein besonde-
rer Ausnahmefall und es besteht im Rahmen und Umfang des jeweiligen Vertrages uneingeschränkter Versicherungsschutz. ž Kosten durch hoheitliche Maßnahmen (Quarantäne, Ein- oder Ausreisesperren etc.) oder die Kosten für eine Evakuierung sind im Rahmen der betrieblichen Auslands-Kranken-Versicherung üblicherweise nicht gedeckt. ž Ergänzend empfiehlt es sich für Unternehmen, die Mitarbeiter ins Ausland entsenden, eine Mitgliedschaft beim RVM-Dienstleistungspartner „Interna-
Wichtige Hinweise ž Auf Wunsch bietet RVM statt persön-
licher Termine auch Videokonferenzen/Webinare an neben den sonst üblichen Kommunikationswegen Telefon, Mail, Brief und Fax. ž RVM empfiehlt, im Rahmen des Risikomanagements einen Notfallplan aufzustellen. Eine Orientierungshilfe bietet das Handbuch „Betriebliche Pandemieplanung“ des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe sowie des Landesgesundheitsamtes
Ihr Ansprechpartner: Daniel Wörner Tel. +49 7121 923-1210 woerner@rvm.de
RVM-AKTUELL (V1)0520
05
E-SCOOTER: TRENDY, SCHNELL, FLEXIBEL – ABER AUCH SICHER?
E-Scooter sind Tretroller mit Elektroantrieb. Sie sind leicht zu transportieren, auch in öffentlichen Verkehrsmitteln, und gehören bereits wie selbstverständlich zum Stadtbild der meisten deutschen und europäischen Großstädte. Viele Menschen greifen auf den E-Scooter zurück, um schnell, unkompliziert und umweltfreundlich von A nach B zu kommen. Doch welche Regeln müssen befolgt werden und wie sicher ist der E-Scooter?
Welche Regeln gelten für den Elektroroller? Seit Juni 2019 sind in Deutschland E-Scooter mit Straßenzulassung/Betriebserlaubnis erlaubt. Die Grundlagen für den Gebrauch sind in der Verordnung für Elektrokleinstfahrzeuge festgehalten. Sie gilt für Fahrzeuge mit Lenk- oder Haltestange und einer Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h. Bremsen und eine Beleuchtungsanlage sind vorgeschrieben.
06
E-Scooter dürfen auf Radwegen, Fahrradstreifen und in Fahrradstraßen fahren. Sind diese nicht vorhanden, dürfen die Nutzer der E-Scooter auf die Fahrbahn ausweichen. Nicht erlaubt hingegen ist die Nutzung der E-Scooter auf Gehwegen, in Fußgängerzonen und in Einbahnstraßen entgegen der Fahrtrichtung. Um einen E-Scooter zu fahren, benötigt man weder eine Mofa-Prüfbescheinigung noch einen Führerschein, man muss aber mindestens 14 Jahre alt sein. Eine Helm-
pflicht besteht nicht, das Tragen eines Helmes wird aber dringend empfohlen. Das Fahren auf einem E-Scooter ist nur für eine Person erlaubt. Braucht man eine Versicherung für den Elektroroller? Da das Fahrzeug am Straßenverkehr teilnimmt und Unfälle verursachen kann, ist durch die gesetzliche Verordnung auch eine Versicherung vorgeschrieben, und zwar eine Kfz-Haftpflicht-Versicherung
E-SCOOTER: TRENDY, SCHNELL, FLEXIBEL – ABER AUCH SICHER?
Teilkasko-Versicherung abgeschlossen werden, die das Fahrzeug gegen Diebstahl versichert. Mit dem Abschluss der Versicherung erhält der Besitzer des E-Scooters ein Versicherungskennzeichen in Form eines Aufklebers, der gut sichtbar am Roller befestigt werden muss. Dieses Versicherungskennzeichen ist für eine Saison gültig, vom 01.03. des Jahres bis zum 28./29.02. des Folgejahres. Danach müssen die Versicherung und der Aufkleber erneuert werden. Alles „easy peasy“? „Das hört sich ja alles ganz easy peasy an“, würde hier so mancher Jugendliche sagen. Jedoch ist zu beachten, dass auch für den E-Scooter die Regeln der Straßenverkehrsordnung und die Alkohol-Promillegrenze gelten wie für Autofahrer. Ein Verstoß wird als Ordnungswidrigkeit gewertet, wenn der Fahrer keine alkoholbedingten Auffälligkeiten zeigt. Für Fahrer unter 21 Jahren und Führerscheinneulinge in der Probezeit gilt auch hier die Nullkommanull-Promillegrenze. Hier ein Auszug aus dem Bußgeldkatalog bei folgenden Tatbeständen:
Bei Rot über die Ampel: 60–180 EUR Fahren auf dem Gehweg: 15–30 EUR Fahren auf der Autobahn: 20 EUR Fahren ohne Versicherungskennzeichen: 40 EUR Fahren mit einem E-Scooter ohne Betriebserlaubnis: 70 EUR Nebeneinanderfahren: 15–30 EUR
Wenn Sie Ihren E-Scooter auch im Ausland nutzen wollen, ist unbedingt zu beachten, dass die Regeln und Gesetze
von den deutschen abweichen. Deswegen: Bitte vor der Nutzung im Ausland schlau machen und dann genießen! E-Scooter-Unfälle – was tun und wer kommt für den Schaden auf?
gerne in allen Versicherungsfragen rund um den E-Scooter, große und kleine Fahrzeuge, Unfall-, Rechtsschutz- oder Krankenversicherung berät. Wenden Sie sich gerne an uns, wir freuen uns auf Ihren Anruf!
Oft werden Elektroroller als akkubetriebenes Spielzeug angesehen, Verkehrsregeln missachtet, und so kommt es zu Unfällen, die nicht immer glimpflich ausgehen. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit von maximal 20 km/h wird auf dem geräuscharmen Fahrzeug häufig nicht wahrgenommen und überschritten. Viele Fahrer schützen sich weder durch Helm noch durch adäquate Kleidung, so können sie sich schwer verletzen. Bei Unfällen mit dem E-Scooter gelten die gleichen Verhaltensregeln wie bei anderen Unfällen auch. Der Unfall muss gemeldet werden, das Verlassen des Unfallortes ohne Nachricht erfüllt den Tatbestand der Unfallflucht. Die Kosten für die Schäden Dritter, an anderen Fahrzeugen oder Personenschäden werden durch den Kfz-Haftpflichtversicherer des E-Scooters übernommen. Die Behandlungskosten bei Verletzungen übernimmt die Krankenkasse und die private UnfallVersicherung. Die Schäden am E-Scooter müssen vom Besitzer aus eigener Tasche übernommen werden. Fazit Bei vernünftigem Gebrauch ist der EScooter sicher eine gute Wahl für die Stadt, kurze Wege und um Spaß beim Fahren zu haben. Mit RVM haben Sie den richtigen Partner an Ihrer Seite, der Sie
Ihre Ansprechpartnerin: Elfriede Fuhry-Müller Tel. +49 7121 923-1117 fuhry-mueller@rvm.de
RVM-AKTUELL (V1)0520
07
EIN VERKEHRSUNFALL: WER HILFT JETZT WEITER?
Egal ob man als Privatperson einmal im Leben einen Unfall hat oder als Fuhrparkleiter täglich damit konfrontiert ist: Ein Unfall ist mit Ärger, Aufregung, Kosten und im schlimmsten Fall mit Personenschäden verbunden. Und häufig ist auch die Schuldfrage und damit die Frage nach der Haftung gar nicht so einfach zu beantworten.
Schuld und Haftung Wenn Sie einen Unfall selbst oder teilweise mit verschuldet haben, unterstützen wir Sie selbstverständlich bei der Anmeldung Ihrer Kasko- und Haftpflichtschäden. Was ist aber mit den Unfällen, bei denen Sie gar nicht schuld sind oder die Haftungssituation völlig offen ist? Ein Laie kann nicht ad hoc beurteilen, wem welches Fehlverhalten von der gegnerischen Versicherung angelastet werden wird, um die sogenannte „Quote“ zu bilden. Selbst wenn Ihr Fahrzeug geparkt war und der Motor nicht lief, ist es möglich, dass Sie eine Teilschuld mittragen (z. B. beim Parken in unübersichtlichen Kurven, zu nah an einer Kreuzung oder im Halteverbot). Bei komplexen Fallkonstellationen, wenn Ihnen zum Beispiel die Vorfahrt genommen wird, Sie aber deutlich zu schnell unterwegs waren, wird es eine Verteilung der Haftung geben – und diese ist für Sie erst einmal weder vorhersehbar noch lenkbar. Antworten auf erste Fragen Was passiert also mit den Kosten, die nun auf Sie zukommen können: die
08
Autoreparatur, der Mietwagen, der in dieser Zeit genutzt werden soll, die Kosten eines Sachverständigen, die Unkostenpauschale, eventuell Schmerzensgeld und Lohnfortzahlungskosten, die Ihr Arbeitgeber tatsächlich geltend machen kann. Da braucht es kompetente Beratung und Unterstützung. Sie als unser Kunde können sich in einem solchen Fall auf unsere neue Serviceleistung RVM Drittschadenmanagement verlassen. Wir bei RVM haben uns im Team Kfz für Sie so aufgestellt, dass Experten, die selbst in der Großschadenbearbeitung tätig waren, die erste Einschätzung übernehmen können und die dringlichsten Fragen mit Ihnen besprechen und klären. RVM Drittschadenmanagement Als Makler müssen wir uns an das Rechtsdienstleistungsgesetz halten und dürfen Ihre Ansprüche weder bei der gegnerischen Krafthaftpflichtversicherung anmelden noch durchsetzen. Um Sie dennoch weitergehend zu unterstützen und Ihnen eine funktionierende
Kette gewährleisten zu können, bieten wir Ihnen unsere Dienstleistung RVM Drittschadenmanagement. Dafür haben wir uns exzellente Partner an die Seite geholt. Dieser ganz spezielle Service ist eine Kooperation von RVM mit zwei hochkompetenten, erfahrenen Anwaltskanzleien mit großem Know-how, die wichtig sind für eine perfekte Beratung und Geltendmachung Ihrer Ansprüche. Sobald Sie eine Kanzlei beauftragt haben, bleiben wir im Hintergrund immer an Ihrer Seite. Dieser außergewöhnliche Maklerservice von RVM gewährleistet, dass Sie auch in kritischen Haftpflichtschadenfällen nicht allein sind und schnellstens Unterstützung bekommen. Sprechen Sie uns an, wir helfen gerne bei allen Fragen zu diesem neuen Service weiter.
Ihre Ansprechpartnerin: Martina Hackenberg Tel. +49 7121 923-1135 hackenberg@rvm.de
BERUFSUNFÄHIGKEIT: JEDER VIERTE IST BETROFFEN
Am Anfang haben sich die Kollegen nur gewundert, dass Peter nun schon seit drei Wochen nicht mehr zur Arbeit erschienen ist. Dabei war Peter bislang doch höchstens mal drei Tage krank gewesen. Dann kam die Schocknachricht: Peter hatte einen Schlaganfall erlitten – so beginnen viele Geschichten zur Berufsunfähigkeit. Doch welche Schicksale stehen dahinter? Wir haben für Sie einige echte Leistungsfälle aus der Praxis ausgewählt.
Fall 1: Bankkauffrau, 28 Jahre Ein permanenter Erschöpfungszustand, Antriebslosigkeit und stark nachlassende Konzentrationsfähigkeit machten der Bankkauffrau zu schaffen. Ihre Leistungsfähigkeit ließ nach. Ein psychiatrisches Gutachten diagnostizierte eine mittelgradige depressive Episode. Monatliche BU-Rente: 1.977 EUR Restlaufzeit: 39 Jahre Fall 2: Student, 24 Jahre Bei einem Autounfall erlitt der Student unter anderem eine schwere Kopfverletzung. Er lag für einige Zeit im Koma. Die schwere Kopfverletzung hinterließ eine Hirnschädigung mit Gedächtnis-, Konzentrations- und auch Sprachstörungen. Es war ihm nicht möglich, sein Studium fortzuführen. Monatliche BU-Rente: 1.110 EUR Restlaufzeit: 41 Jahre. Fall 3: Industriemechaniker, 36 Jahre Der Industriemechaniker montierte, wartete und reparierte technische Geräte. Doch dann wurde eine fortschreitende Arthrose in den Fingergelenken diagnostiziert. Die immer stärker werdenden Schmerzen und die schlechte Beweglichkeit ließen es nicht zu, seinen Beruf weiter auszuüben. Monatliche BU-Rente: 1.836 EUR Restlaufzeit: 29 Jahre.
diagnostiziert. Aufgrund der Chemotherapie und Bestrahlung konnte der Maschinenbauingenieur seiner Tätigkeit nicht mehr nachgehen. Monatliche BU-Rente: 1.977 EUR Restlaufzeit: 30 Jahre. Fall 5: Schüler, 15 Jahre Bei einem Skiunfall erlitt der Schüler eine Fraktur der Wirbelsäule. Er konnte für geraume Zeit nicht lange sitzen und musste seine Haltung oft verändern. Für eineinhalb Jahre war kein Schulbesuch mehr möglich. Für diesen Zeitraum erhielt der Schüler Leistungen wegen Berufsunfähigkeit. Monatliche BU-Rente: 750 EUR für 1,5 Jahre. Es kann jeden treffen Die ganz unterschiedlichen Fälle zeigen: Berufsunfähigkeit kann jeden in jedem Alter treffen. Vor allem sind auch junge Menschen betroffen – daran denken die wenigsten. Gerade Unfälle und Krankheiten wie z. B. Depressionen gefährden Menschen jeden Alters. Haben Sie Fragen zur Versicherung der Berufsunfähigkeit? Setzen Sie sich mit uns in Verbindung.
Fall 4: Maschinenbauingenieur, 37 Jahre Der Maschinenbauingenieur hatte sein eigenes Ingenieurbüro. Bei einer Routineuntersuchung wurde Knochenkrebs
Ihr Ansprechpartner: Johannes Schairer Tel. +49 7121 923-1185 schairer@rvm.de
RVM-AKTUELL (V1)0520
09
ALKOHOL AM STEUER: DIE RECHTLICHEN KONSEQUENZEN
Der seit dem 28. April gültige und erheblich verschärfte Bußgeldkatalog für den Straßenverkehr gibt allen Autofahrern zwangsläufig zu denken. Insbesondere Fahrverbote scheinen in erheblich größerer Zahl vorprogrammiert. Dabei wird ein Thema eher am Rande diskutiert: Kaum ein Verstoß gegen das Verkehrsrecht wird so streng geahndet wie Alkohol am Steuer. Werden die geltenden – niedrigen – Promillegrenzen nicht beachtet, sind erhebliche Geldstrafen, Punkte und Fahrverbote die zwangsläufige Folge.
Die Strafen
Kriterien für die Fahruntüchtigkeit
Wie nach einer Trunkenheitsfahrt die Strafe ausfällt, regelt § 316 des Strafgesetzbuches. Die Vorschrift lautet: (1) Wer ein Fahrzeug führt, obwohl er infolge des Genusses alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel nicht in der Lage ist, das Fahrzeug sicher zu führen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft (...) (2) Nach Absatz 1 wird auch bestraft, wer die Tat fahrlässig begeht. Nicht nur mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe müssen alkoholisierte Fahrer rechnen, sondern außerdem mit der Entziehung der Fahrerlaubnis, wenn sich aus der Tat ergibt, dass sie zum Führen von Kraftfahrzeugen ungeeignet beziehungsweise fahruntüchtig sind. Dem schließt sich normalerweise eine Sperrfrist an, die mindestens sechs Monate und maximal fünf Jahre dauert.
Ist ein Autofahrer nicht mehr in der Lage, sein Fahrzeug über einen längeren Zeitraum sicher durch den Verkehr zu steuern und auch bei komplexen Verkehrslagen einen kühlen Kopf zu bewahren, gilt er gemeinhin als fahruntüchtig. An welchen Kriterien wird dies jedoch fest gemacht?
10
ist dann der Fall, wenn der Fahrer zusätzlich durch Ausfallerscheinungen oder Fahrfehler aufgefallen ist, die auf den Konsum von Alkohol zurückzuführen sind. Beispiele für Ausfallerscheinungen: ž Schlangenlinien fahren ž Verkehrsunfall ž zu weit rechts oder links fahren ž Überqueren einer durchgezogenen Linie
Absolute Fahruntüchtigkeit Ab einer Blutalkoholkonzentration von 1,1 Promille ist dem Strafrecht zufolge der Fahrer eines Kfz absolut fahruntüchtig. Beim Fahrrad liegt diese Grenze übrigens (erst) bei 1,6 Promille.
ž sorglose, offenbar leichtsinnige bzw.
enthemmte Fahrweise · Geschwindigkeitsüberschreitung · Rotlichtmissachtung Auffälligkeiten im Verhalten der Person: ž schleppende, stotternde oder lallende
Relative Fahruntüchtigkeit
Sprechweise ž schwankende oder stolpernde Gehweise
Als relativ fahruntüchtig kann ein Autofahrer bereits ab 0,3 Promille angesehen werden und eine Straftat nach dem genannten § 316 StGB gegeben sein. Dies
ž verzögertes oder eingeschränktes Auf-
fassungsvermögen ž gerötete Augen ž enthemmte Verhaltensweise
ALKOHOL AM STEUER: DIE RECHTLICHEN KONSEQUENZEN
All diese Auffälligkeiten sind immer auch dahingehend zu untersuchen, ob sie auch bei Nüchternheit eingetreten wären. Hierüber entscheiden dann die Gerichte. Nicht nur deshalb ist den betroffenen Autofahrern eine anwaltliche Unterstützung anzuraten, um nach Möglichkeit eine Verurteilung zu vermeiden.
Leistungsdiagnostik: ž Reaktionsfähigkeit, Konzentration und Aufmerksamkeit werden getestet. Verkehrspsychologie: ž Einsicht in früheres Fehlverhalten ž Persönliche Ursachen für Fehlverhalten ž Konsequenzen für das aktuelle Verhalten ž Vorsätze und Verhalten für die Zukunft,
Bußgelder bei Ordnungswidrigkeit Hat ein Autofahrer Alkohol konsumiert und es liegt weder eine absolute noch eine relative Fahruntüchtigkeit vor, so konnte zwar eine Verurteilung wegen einer Straftat vermieden werden. Allerdings kommt dann immer noch die Verhängung von Bußgeldern in Betracht. Die Bußgelder für das Delikt „Alkohol am Steuer“ liegen zwischen 500 und 1500 EUR. Bußgeldtabelle Alkohol am Steuer Grenze von 0,5 ‰ überschritten bis 1,09 ‰ (höhere Werte gelten als Straftat) Bußgeld Punkte Fahrverbot Beim 1. Mal 500 EUR 1 Monat Beim 2. Mal 1.000 EUR 3 Monate Beim 3. Mal 1.500 EUR 3 Monate Besonderheiten, wenn eine Trunkenheitsfahrt als Straftat gewertet wird
die eine erneute Verkehrsauffälligkeit zuverlässig verhindern. Dabei muss das zukünftig geplante Verhalten in der Regel seit mindestens sechs Monaten stabil gelebt werden. Verkehrsmedizin
Die anwaltlichen Kosten zur Verteidigung im Strafverfahren und gegebenenfalls für einen Rechtsstreit zur Wiedererlangung der Fahrerlaubnis sind erheblich und werden von einer Verkehrs-RechtsschutzVersicherung übernommen. Die Kosten für eine MPU werden erforderlichenfalls für die Verteidigung im Strafverfahren von der Versicherung übernommen. Gleiches gilt, wenn im Streitverfahren um die Wiedererlangung der Fahrerlaubnis eine MPU gerichtlich veranlasst wurde. Lediglich bei Verurteilung wegen Vorsatzes entfällt die strafrechtliche Deckung.
ž Untersucht werden verkehrsrechtlich
relevante Erkrankungen, insbesondere Alkoholmissbrauch oder Missbrauch illegaler Drogen bzw. Abhängigkeit. Dazu führt der Arzt mit dem Betroffenen ein Gespräch über die medizinische Vorgeschichte, untersucht ihn und nutzt labormedizinische Verfahren (z. B. Blutabnahme, Urin-Drogenscreening). ž Die Behörde verlangt in aller Regel zusätzlich einen Abstinenznachweis, um zu überprüfen, ob der Betroffene sein Konsumverhalten geändert hat. Ein solcher Nachweis wird häufig mittels Haaranalyse erbracht. Abstinenznachweis mittels Haaranalyse
Zurück zu den Straftaten: Sobald nach obigen Gesichtspunkten eine Straftat gegeben ist, bleibt es nicht beim Fahrverbot, bei dem die Fahrerlaubnis nach Ablauf der Verbotsfrist wieder abgeholt werden kann. Bei einer Straftat wird die Fahrerlaubnis entzogen. In diesem Fall muss der Betroffene den Führerschein neu beantragen und in der Regel auch eine aufwändige und natürlich auch lästige medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) bestehen. Hier müssen mit Kosten von ca. 500 EUR gerechnet werden, die der Antragsteller zu entrichten hat. Grundsätzlich gliedert sich diese Untersuchung in drei Bereiche:
Kosten und Versicherungsschutz
Neben bestimmten Drogen kann das Vorkommen des alkoholischen Abbauproduktes Ethylglucuronid (ETG) per Haaranalyse bewiesen werden. Bestimmte Substanzen reichern sich in den Haarzellen an. Durchschnittlich wachsen die Haare eines Menschen pro Monat einen Zentimeter. Durch eine Haaranalyse kann demzufolge nachvollzogen werden, welche Stoffe sich zu welchem Zeitpunkt im Körper angereichert haben. Wird beispielsweise eine drei Zentimeter lange Haarprobe bei der MPU entnommen, ist damit ein Abstinenznachweis für einen Zeitraum von drei Monaten möglich.
Fazit Die Verkehrs-Rechtsschutz-Versicherung sollte Mindeststandard bei dem Abschluss von Rechtsschutzversicherungen sein. Sie übernimmt nicht nur die Kosten in den genannten Straf- und Bußgeldverfahren, sondern selbstverständlich auch die Kosten für Streitigkeiten bei der Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen aus Unfällen sowie Streitigkeiten aus Kfz-Kaufverträgen und Reparaturverträgen. Die sicherlich nun vermehrt auftretenden Bußgeldverfahren, in denen wegen Geschwindigkeitsüberschreitungen Fahrverbote ausgesprochen werden, sind auch Gegenstand der Verkehrs-Rechtsschutz-Versicherung.
Ihr Ansprechpartner: Hermann Köster Tel. +49 7121 923-1658 koester@rvm.de
RVM-AKTUELL (V1)0520
11
INSOLVENZEN INFOLGE CORONA: DIE BUGWELLE IST SCHON ZU SEHEN
Experten erwarten eine Flut von Insolvenzen. Offen sei nur, ob sie im Herbst 2020 oder erst 2021 kommt. Wieso? Die Bundesregierung hat die Antragspflicht zur Insolvenzantragstellung bis Ende September ausgesetzt. Viele Unternehmen, die es nicht durch die Krise schaffen, werden daher erst im Herbst/Winter 2020 Schlagzeilen machen.
Insolvenzen der vergangenen Jahre Wie sahen die Insolvenzzahlen in den letzten Jahren aus? In Zeiten eines stabilen konjunkturellen Umfeldes sind die Stückzahlen meist rückläufig. 2019 gab es deutschlandweit circa 20.000 Fälle. Nahezu ein Tiefpunkt in der Historie, vor allem wenn man den Verlauf seit der letzten Krise 2008/2009 ansieht. In Deutschland hatten wir damals 40.000 insolvente Firmen, darunter Namen wie Schiesser, Märklin, Karstadt, Quelle, Hertie, Escada. Die aktuelle Situation Zu Beginn der Krise traf es Karstadt Kaufhof, die Restaurantketten Vapiano und Maredo, Esprit und Hallhuber aus dem Modesektor. Das war erst der Anfang, der Handelsverband Deutschland (HDE) rechnet allein im Einzelhandel mit bis zu 50.000 zahlungsunfähigen Unternehmen. Im Tourismus und der Luftfahrtbranche sind die Einnahmen zunächst komplett weggebrochen. Auch das Gastgewerbe, Messebetreiber, Kinos und die Kulturbranche dürften stark von Insolvenzen betroffen sein. Bei den Automobilzulieferern gab es schon vor der Krise viele „Zombie-Unternehmen“, also Gesellschaften, die es gar nicht mehr geben dürfte. Günstige Zinsen halten diese über Wasser. Spätestens seit der verstärkten Ausrichtung der AutomobilKonzerne auf die E-Mobilität stehen viele vor der Existenzfrage.
12
Forderungsausfälle infolge der CoronaKrise Weltweit erleben wir derzeit die größten wirtschaftlichen Einschnitte seit dem Zweiten Weltkrieg. Wie wird unsere Wirtschaft anschließend aussehen? Mit der Vielzahl der Insolvenzen und den etlichen Milliarden Euro, welche die zahlungsunfähigen Gesellschaften nicht mehr an ihre Lieferanten bezahlen können, erleiden viele Unternehmen in der Lieferkette Forderungsausfälle. Eine besondere Rolle kommt hier KreditVersicherungsgesellschaften zu. Sie stehen für unbezahlte Rechnungen ein und entschädigen die Lieferanten, die aufgrund der Zahlungsunfähigkeit ihrer Abnehmer nicht mehr an die vertraglich geschuldete Zahlung kommen. Das Volumen der Lieferantenkredite ist in den letzten Jahren stark gestiegen und mit rund 400 Mrd. EUR schon längst höher als die kurzfristigen Kredite der Hausbanken. Die Kredit-Versicherer sind daher wichtige Player im Markt. Stehen sie mit der Absicherung der Lieferantenkredite in der Breite nicht mehr zur Verfügung, können Liefererketten schnell ins Stocken geraten. Die Bundesregierung hat aus diesem Grund einen Rettungsschirm für die Absicherung der Lieferantenkredite gespannt. Insgesamt werden 30 Mrd. EUR für die Entschädigung von Forderungs-
INSOLVENZEN INFOLGE CORONA: DIE BUGWELLE IST SCHON ZU SEHEN
ausfällen zur Verfügung gestellt. Kreditversicherten Unternehmen soll die Grundlage ihrer Police, nämlich die Bereitstellung von Deckungsschutz für die Risiken, nicht entzogen werden. Die Versicherer müssen ihrer Verpflichtung als verlässlicher Risikoträger nachkommen. Wird in diesem Jahr die Gesamtschadensumme von 500 Mio. EUR überschritten, springt der deutsche Staat ein.
Rahmenvertrag, bei dem alle Forderungen versichert werden, existieren auch gezielte Absicherungslösungen für einzelne Kunden. Gerne prüfen wir die individuellen Möglichkeiten für Ihr Unternehmen. Senden Sie uns bitte eine EMail mit Ihren Kontaktdaten an: creditmanagement@rvm.de
Absicherung von Zahlungsausfällen Deckungen für die Absicherung von Zahlungsausfällen sind noch verfügbar. Mit Blick auf Herbst/Winter 2020 ist es noch nicht zu spät, über eine Absicherungslösung für einen möglichen Forderungsausfall nachzudenken. Das Risiko, auf unbezahlten Rechnungen sitzen zu bleiben, war nie höher. So könnte Ihre Versicherungslösung aussehen: ž Forderungen bis 20.000 EUR: Durch
Selbstprüfung versicherbar (bisher positive Zahlungserfahrung) ž Forderungen über 20.000 EUR: Nach Vergabe einer Versicherungssumme versichert Bei einem versicherbaren Vorjahresumsatz von beispielsweise 5 Mio. EUR liegt der Prämiensatz bei circa 0,17 %, die Prämie somit bei 8.500,00 EUR zzgl. 19 % Versicherungsteuer pro Jahr. Im Schadenfall, bei Insolvenz oder Zahlungsverzug beträgt die Entschädigungsleistung 90 % der Forderung (ohne MwSt.). Alternativ zu einem
Ansprechpartner: Björn Krasovc Tel.: +49 7121 923-1255 krasovc@rvm.de
RVM-AKTUELL (V1)0520
13
DIGITALE KONTAKTE ANSTATT PERSÖNLICHER AUSTAUSCH: DIE CORONA-KRISE FORDERT EIN UMDENKEN
Aufgrund der anfänglich sehr dynamischen Entwicklung der Corona-Pandemie und der Empfehlungen der Politik haben wir uns bei RVM kurzfristig am 17.03.2020 entschieden, die Tätigkeit unserer Mitarbeiter so weit als möglich ins Homeoffice zu verlegen. Wie hat sich die neue Situation auf unsere Arbeit ausgewirkt? Drei Mitarbeiter aus unterschiedlichen Bereichen berichten ihre Erfahrungen.
Schnelligkeit war das Gebot der Stunde Die Kommunikation der RVM-Geschäftsleitung und unseres Personalbereiches über die Corona-Maßnahmen war besonnen, klar und beruhigend. Das Wohl der Mitarbeiter und Kunden steht in diesen Zeiten an erster Stelle, das durften wir alle spüren. Innerhalb kürzester Zeit mussten wir unseren Betrieb umstellen. Jedes Team war gefordert, sich so zu organisieren, dass wir in den Büros in Eningen mit einer Notbesetzung auskommen konnten. Eine besondere Herausforderung kam auf den Bereich IT zu. Innerhalb von 48 Stunden wurden nahezu alle Arbeitsplätze für mobiles Arbeiten aus- und umgerüstet, und zwar unter Wahrung unseres Security-Konzepts. Uns kam zugute, dass wir schon seit geraumer Zeit sowohl hard- als auch softwareseitig am digitalen Ausbau gearbeitet und bereits viele Mitarbeiter für das Homeoffice eingebunden hatten.
14
Geholfen hat selbstverständlich, dass viele unserer Kunden und auch die Versicherer im gleichen Zeitraum analog vorgingen: Wir alle hatten die gleichen Probleme zu bewältigen. Ein weiterer Erfolgsfaktor war, dass nahezu alle Mitarbeiter bei RVM diese Schritte begrüßten und sich bei der Umsetzung engagierten. Dabei waren die Situationen in den Familien höchst unterschiedlich. Kindergärten und Schulen waren geschlossen und nicht jeder hatte ein eigenes Arbeitszimmer. Ein hohes Maß an gegenseitigem Verständnis unter den Kollegen war spürbar. Der „Systemwechsel“ gelang, und wir sind rückblickend erstaunt darüber, wie schnell und geräuschlos das ging. Das Büro zu Hause Während viele bereits einen Arbeitsplatz zu Hause hatten, richteten sich andere Kollegen einen kleinen Arbeitsbereich am Esstisch ein. Flexibilität war gefragt – von allen Beteiligten. Schließlich war es ja
nicht nur der RVM-Mitarbeiter, der sein Revier abstecken musste, sondern auch alle anderen Familienmitglieder. Anfängliche Reibereien gehörten dazu, aber schon bald funktionierten die neuen „Home-Factorys“ relativ perfekt. Einige Kollegen arbeiteten zwar weiter im Büro, aber für die meisten begann der Arbeitstag zu Hause – zunächst wie gewohnt: Aufstehen, frühstücken, fertig machen zum Arbeiten. Nur eins war anders: Der Weg zur Arbeit und zurück entfiel. Für viele war dies ein deutlicher Gewinn an Effizienz. Das Social Distancing zu unseren Arbeitskollegen war spürbar. Mittels Video- und Telefonkonferenzen organisierten wir Teambesprechungen und hielten Schulungen als Webinare. Da waren auch viele spaßige Momente dabei, denn manchmal huschte der bislang unbekannte Partner, die Kinder oder ein vierbeiniger Mitbewohner durchs Bild, und so mancher
DIGITALE KONTAKTE ANSTATT PERSÖNLICHER AUSTAUSCH: DIE CORONA-KRISE FORDERT EIN UMDENKEN
kleine Erdbewohner machte während Telefonkonferenzen lautstark auf sich aufmerksam. Wenn man diese Aspekte mit dem gebotenen Verständnis akzeptierte, bekam das kollegiale Miteinander eine neue Qualität.
ten. So setzen wir beispielsweise auch Softwarelösungen ein, die gänzlich ohne Installation auf Kundenseite auskommen. Ein bisweilen ganz wichtiger Aspekt, damit solche Online-Termine nicht durch Firewalls von Unternehmen blockiert werden.
Unser Kundenkontakt Zu Beginn wurden viele Termine von Kunden und Geschäftspartnern abgesagt. Man hatte den Eindruck, alles ordnet sich in diesen Tagen neu. Was für den Dialog mit den Kollegen galt, traf auch auf den Dialog mit unseren Kunden zu. Wo noch einige Wochen zuvor stundenlange Fahrzeiten für ein Meeting eingeplant werden mussten, Besprechungszimmer reserviert und ausgestattet werden mussten, kommunizierten wir nun in Telefonkonferenzen oder sahen uns via GoTo-Meeting, Zoom, SnapView, MicrosoftTeams etc. Die Klärung der offenen Themen gestaltete sich problemlos und effizient für alle Beteiligten. Kein Inhalt, keine Detailtiefe blieb auf der Strecke. Die gewonnene Zeit förderte die Intensität. Auch viele unserer Jahresgespräche organisierten wir in diesen Tagen virtuell. Selbst Informationsveranstaltungen zur betrieblichen Altersversorgung, die sonst Teile von Betriebsversammlungen waren, oder persönliche Beratungsgespräche mit Mitarbeitern wurden digital durchgeführt. Auch dabei kam uns zugute, dass wir schon lange vor Corona vielfältige Erfahrungen mit diesen Instrumenten sammeln und eine Expertise aufbauen konn-
Einige unserer Kunden waren überrascht davon, was wir praxiserprobt bereits eingesetzt hatten und an Möglichkeiten boten. Bislang fehlte wohl einfach der Druck oder die Notwendigkeit auf beiden Seiten, diese Möglichkeiten ernsthaft auszuprobieren. Naturgemäß klappte es auf beiden Seiten nicht immer auf Anhieb und reibungslos. Aber wir alle lernten rasch miteinander, so zum Beispiel System-Voraussetzungen vorab zu kommunizieren und gegebenenfalls auf Alternativlösungen zu switchen. Bei diesem Thema galt der Grundsatz „Übung macht den Meister“. Unser Fazit Die Krise schweißte uns zusammen, und wir freuten uns in der heimischen Isolation unglaublich, unsere Kunden, Kollegen und Geschäftspartner zu hören oder gar auf dem PC, Tablet oder Smartphone zu sehen. Viele von uns waren in der Lage, ihr Arbeitstempo zu Hause massiv zu erhöhen. Wir sind für unsere Kunden und Kollegen ständig erreichbar und ertappten uns auch außerhalb der regulären Arbeitszeiten immer mal wieder gegenseitig am Arbeitsplatz. Man musste den
Arbeitsbereich gut organisieren und aufräumen, damit man nicht ständig die Arbeit vor Augen hatte. Wir sind uns sicher: Wann immer möglich wird sich (tageweise) Homeoffice und digitale Kommunikation auch „in der Zeit danach“ für die meisten von uns durchsetzen. Wenn wir dann auch noch ungebremst zusätzlich wieder persönlich Kontakte haben können – ohne Maske und Gummihandschuhe, einfach von Mensch zu Mensch –, dann wird uns diese Erfahrung aus der Corona-Zeit weitergebracht haben, da wir viele neue Aspekte des Arbeitens und Kommunizierens gelernt haben.
Ihr Ansprechpartner: Giovanni Nuvoli Tel. +49 7121 923-1187 nuvoli@rvm.de
Ihr Ansprechpartner: Thomas Kalbacher Tel. +49 7121 923-1124 kalbacher@rvm.de
Ihr Ansprechpartner: Daniel Monshausen Tel. +49 7121 923-1259 monshausen@rvm.de
RVM-AKTUELL (V1)0520
15
INVESTIEREN IN DEN KLIMASCHUTZ: KONKRET UND EFFIZIENT
Während Klimawandel und Umweltverschmutzung in der Öffentlichkeit oft emotional, aber auch abstrakt diskutiert werden, gibt es zahlreiche konkrete Ansätze, den Problemen mit cleveren Investments in innovative Unternehmen zu Leibe zu rücken.
nomischen, sondern auch einen ökologisch nachhaltigen Sinn geben wollen. Das Spektrum verantwortungsvollen Investierens ist vielfältig und geht weit über den Bereich der alternativen Energien hinaus. Bereits im Jahr 2008 – lange bevor die Diskussion um den Klimawandel die Medien dominierte – legte Nordea die „Global Climate and Environment“-Strategie auf. Die Strategie räumte schon damals mit dem Vorurteil auf, dass Klimaschutz ausschließlich mit alternativen Energien, wie Solar- oder Windenergie, einhergeht. So stammen derzeit weniger als 5 % des Aktienportfolios aus diesem Bereich. Vielmehr investiert die Strategie in Unternehmen aus den Bereichen Ressourceneffizienz und Umweltschutz. Ressourceneffizienz
Nicht zuletzt der Weltwirtschaftsgipfel in Davos Ende Januar hat gezeigt, wie konträr Klima- und Umweltproblematik zurzeit diskutiert werden. Während sich die Fronten zwischen Gegnern und Befürwortern einer ambitionierten Klimapolitik zusehends verhärten, haben viele Unternehmen bereits die Zeichen der Zeit erkannt und gehen das Problem mit pragmatischen Lösungen an. Nicht alles dreht sich um alternative Energien Dies ist auch Anlegern nicht entgangen, die ihrem Investment nicht nur einen öko-
16
Vor allem das Segment Ressourceneffizienz nimmt einen dominanten Teil des Portfolios ein. Frei nach dem Motto „Die beste Energie ist die, die man nicht verbraucht“ investiert das Team in Unternehmen, die dazu beitragen, die Nutzung bereits bestehender Ressourcen zu optimieren und deren Effizienz zu verbessern. Das deutsche Unternehmen Rational ist hierfür ein gutes Beispiel. Es stellt innovative Kombi-Dämpfer für Großküchen her, die aufgrund ihrer hohen Energieeffizienz den Energieverbrauch um bis zu 70 % senken können. Durch die eingesparten Energiekosten amortisiert sich solch ein Gerät in weniger als zwei Jahren. Hier werden wirtschaftliche Argumente optimal mit einem positiven ökologischen Effekt in Einklang gebracht. Auch in anderen Bereichen, so zum Beispiel dem „intelligenten Bauen“, ste-
cken große Potenziale für die Steigerung der Ressourceneffizienz – und damit für den Klimaschutz. Die Lösungen, in die die Strategie investiert, reichen von der Optimierung des Planungs- und Bauprozesses über energieeffiziente Dämmstoffe, Wärmerückgewinnungssysteme, Lichtautomatisierung bis hin zu intelligenter Energiemanagement-Software. „Smart Farming“ ist ein weiteres interessantes Investment-Thema. So existieren beispielsweise innovative Lösungen für Präzisions- und Automatisierungsgeräte, bei denen der Einsatz von Robotertechnik und Sensoren zur Verbesserung der Ressourceneffizienz in Bezug auf Düngemittel und Wasser beiträgt. Mit diesen und anderen klimaeffizienten Lösungen entsteht ein konzentriertes Portfolio von 40 bis 60 Titeln aus Unternehmen, deren Produkte, Dienstleistungen oder Prozesse Energien und Ressourcen einsparen und so generell zu einer besseren CO2-Bilanz führen. Fazit Während auf höheren Ebenen noch über Klimamaßnahmen, Regulierungen und Anreizprogramme diskutiert wird, können Anleger mit der „Global Climate and Environment“-Strategie von Nordea effizient und konkret zur Bekämpfung der Klima-Problematik beitragen. Mit Ihrem Investment können Sie aktiv Teil der Lösung sein.
Ihr Ansprechpartner: Frank Wurster Tel. +49 7121 923-1126 wurster@rvm-finanzen.de
PURE LEIDENSCHAFT: RESERVE HAT KEINE RUH!
„Ich gelobe, der Bundesrepublik Deutschland treu zu dienen und das Recht und die Freiheit des deutschen Volkes tapfer zu verteidigen.“ Diese Worte musste ich als Wehrpflichtiger im Kreis meiner Kameraden während eines feierlichen Gelöbnisses 1983 sprechen. Was damals durch die Wehrpflicht in allen Familien spürbar war, wurde für jeden jungen Mann zur Gewissensentscheidung: Wehrdienst oder Zivildienst!
kieren und wenig Schlaf sind Situationen, die am Arbeitsplatz eher selten zu finden sind. Wir leben und erleben die Kameradschaft mit allen Facetten. Da verrichtet ein Doktor der Chemie als Obergefreiter mit einem Kfz-Meister als Feldwebel gemeinsam den Dienst. Es zählt nur, dass der Soldat sich im Team auf den Kameraden verlassen kann und auf die Sicherheit geachtet wird. Außer kleinen Blessuren und kleineren Schäden am Gerät passierte bisher Gott sei Dank nicht viel. Eine gute Führungscrew unterstützt mich mit hoher Motivation, damit es so bleibt. Unsere Kreisgruppe steht sehr gut da.
In einer Soldatenfamilie bin ich groß geworden. Mein Großvater war Offizier, zwei meiner Onkel waren Unteroffizier und Feldwebel und mein Vater war Gefreiter in der Sanitätstruppe. So war es wohl unvermeidlich, dass ich Soldat wurde. Ich diente vier Jahre als Wehrpflichtiger und Zeitsoldat in Artillerieeinheiten während des Kalten Krieges und machte die Transformation vom Massenheer zur Einsatzarmee mit. Auflösungen, Umstrukturierungen sind laufende Prozesse, die uns auch heute noch begleiten. Nach der aktiven Zeit bis 1987 wurde ich als Reservist auf sechs Dienstposten eingesetzt. Viele Reservedienstleistungen folgten dieser aktiven Zeit. Die Weiterbildung erfolgte durch Lehrgänge an den Ausbildungszentren und der Offiziersschule der Bundeswehr und immer neben der beruflichen Tätigkeit. Ein Fallschirmspringerlehrgang war ein besonderes Highlight.
Nachdem ich 2017 eine mir anvertraute Reservisteneinheit in andere Hände übergab, wurde ich zum Vorsitzenden der Kreisgruppe Neckar-Alb im ReservistenVerband (mit ca. 120.000 Mitgliedern) gewählt. Der Auftrag ist, als Mittler in unserer Gesellschaft die Bundeswehr zu vertreten. In Baden-Württemberg sind in einer Landesgruppe ca. 10.000 Reservisten zusammengefasst. Davon sind ca. 900 Reservisten in meiner Kreisgruppe regional mit Waffen- und Geräteausbildungen sowie sicherheitspolitischen Veranstaltungen befasst, die in der Regel alle an Wochenenden stattfinden. Jedes Jahr sehen Sie uns am Volkstrauertag an Friedhöfen bei der Sammlung für den Volksbund der Kriegsgräberfürsorge. Die Ausbildungen bringen den teilnehmenden Reservisten an seine physischen und psychischen Grenzen. Im Zelt biwa-
Den Kameraden und mir haben diese Erfahrungen in vielen Lebensbereichen sehr geholfen. Sehr erfreut war ich, als ich den Anruf von einem Geschäftsführer eines unserer Kunden nach seiner Internetrecherche erhielt und er mich zu meiner Tätigkeit bei der Reserve befragte. Jetzt dient er als Obergefreiter in meiner ehemaligen Reservisteneinheit. Er und ich sind keine Einzelfälle, es gibt Millionen Reservisten. Mein Dank gilt ihnen wie auch den „Zivis“ für ihren geleisteten Dienst.
Ihr Ansprechpartner: Jörg Schlosser Tel. +49 7121 923-1140 schlosser@rvm.de
RVM-AKTUELL (V1)0520
17
RVM-PROJEKTE DER WEIHNACHTSSPENDE 2019
Stiftung „Hilfe für kranke Kinder“ – Comiczeichnen zur Krankheitsbewältigung. Werde ich wieder gesund? Was macht meine Krankheit mit mir? Wie geht es meinen Eltern und Geschwistern, Oma und Opa und meinen Freunden? Wieso muss ich überhaupt ins Krankenhaus?
Kinder, die im Krankenhaus behandelt werden, haben viele Fragen und Sorgen. Oft können sie diese aber nur schwer benennen. Das Projekt „Comiczeichnen“ hilft den Kindern und Jugendlichen, ihre Gefühle mithilfe von Geschichten auszudrücken. Hier lernen sie, gute Storys zu entwickeln, und Text und Bilder zu verbinden. Einmal pro Woche besucht der Comiczeichner Haimo Kinzler die Kinderklinik und zeichnet mit den kleinen Patienten. Dies bietet den Kindern nicht nur eine Möglichkeit, mit ihrer Krankheitsgeschichte und ihren Ängsten umzugehen, sondern ist auch eine schöne Gelegenheit, dem Krankenhausalltag zu entfliehen und der Fantasie freien Lauf zu lassen. Gerne haben wir für dieses Projekt gespendet. Weitere Informationen finden Sie unter: www.hilfe-fuer-kranke-kinder.de
ZSE Tübingen – Projekt „Klangliege für hörgeschädigte Kinder“. Schwerhörigkeit ist das häufigste neurosensorische Defizit des Menschen. Hochgradige Hörstörungen bis zur Ertaubung betreffen in Deutschland ein bis zwei von 1.000 Neugeborenen.
Schwerhörigkeit kann mit Hörgeräten oder auch mit Cochlea-Implantaten, also Innenohrprothesen, relativ gut rehabilitiert werden. Aber Kinder haben auch bei bestmöglicher Versorgung oft eine Sprachentwicklungsstörung und somit eine eingeschränkte Kommunikationsfähigkeit. Kinder mit Hörstörungen sind mit rein verbalen Therapiemethoden oft schwer zu erreichen. Die Musiktherapie hat einen völlig anderen Ansatz. Klänge können innerhalb eines geschützten Freiraums und innerhalb einer Atmosphäre fern des
18
Leistungsdrucks erlebbar gemacht werden. Auch ohne sprachliche Kompetenz können über die Musik Dialoge entstehen.
leider nicht finanziert. Wir haben das Projekt gerne mit unserer Spende unterstützt.
Im HörZentrum sind versierte Musiktherapeuten beschäftigt. Es fehlt allerdings noch an der notwendigen Ausstattung. Eine Klangliege überträgt die Musik auf die Liegefläche und macht Klänge über die Haut taktil erlebbar.
Weitere Informationen finden Sie unter: www.zse-tuebingen.de
So können Betroffene Musik fühlen und ein Gefühl für Musik, Melodien und Rhythmus bekommen. Von den Krankenkassen wird die Musiktherapie aktuell
RVM-PROJEKTE DER WEIHNACHTSSPENDE 2019
Der Förderverein Theater ohne Grenzen e. V. ermöglicht zusammen mit dem Theater PATATI-PATATA Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen einen unmittelbaren Zugang zum Erleben und Gestalten des Theaterspiels.
Der Verein möchte dazu beitragen, dieses kulturelle Angebot zu erhalten und zu erweitern, denn Theatermachen war schon immer eine Gratwanderung zwischen Enthusiasmus, Kreativität und „Überlebens“-Kunst. Der Förderverein engagiert sich insbesondere in Projekten zur kulturellen Bildung – beispielsweise interkulturelle, generationsübergreifende und integrative Projekte oder Schul- und Jugendtheaterfestivals – sowie bei der Durchführung und dem Ausbau des Spielbetriebes des Theaters PATATI-PATATA in Reutlingen. Gerne haben wir den Förderverein mit einer Spende unterstützt. Weitere Informationen: www.theaterpatati.de/fordervereintheater-ohne-grenzen
Verkehrswacht Reutlingen-Münsingen – Arbeitsbuch zur Fahrradausbildung. Jährlich verunglücken in Deutschland rund 50.000 Kinder im Straßenverkehr, die meisten von ihnen mit dem Fahrrad. Sie sind die schwächsten Verkehrsteilnehmer und auf die Unterstützung und Rücksichtnahme der Erwachsenen angewiesen.
Spielerisch die täglichen Gefahren des Straßenverkehrs kennenlernen und so das richtige Verhalten im Straßenverkehr üben – das können Kinder mit dem Arbeitsbuch „Mit der lustigen Ampel zur Radfahr-Prüfung“. Dieses Buch dient den Dritt- und Viertklässlern als Hilfsmittel, um richtiges Fahrradfahren zu erlernen und so leichter die Radfahrprüfung zu bestehen. Eine Ampel namens „Hugo Ampel“ führt die Kinder durch das Arbeitsbuch. Mit Spielen, Rätseln und vielen Sachaufgaben werden sie auf Gefahren beim Radfahren hingewiesen und vor gefährlichen Situationen im Straßenverkehr gewarnt.
Wir haben 120 Bücher an die 4. Klassen der Freien Evangelischen Schule Reutlingen e. V. gespendet.
Ihre Ansprechpartnerin: Katrin Prietz Tel. +49 7121 923-1141 prietz@rvm.de
RVM-AKTUELL (V1)0520
19
RVM: WIR STELLEN UNS VOR 2.0
Mit der ersten Ausgabe von RVM-AKTUELL in 2013 haben wir die Reihe „RVM – Wir stellen uns vor“ begonnen. Zwischenzeitlich hat sich jedes Team von RVM vorgestellt. Bei unserer Redaktionssitzung zu dieser Ausgabe stand daher die Frage im Raum, ob wir diese Rubrik beenden – oder weitermachen und eine Reihe „2.0“ beginnen. Aufgrund Ihrer Rückmeldungen wissen wir, dass dies eine gern gelesene Rubrik ist, und in den vergangenen sieben Jahren hat sich einiges in den Teams verändert. Deshalb haben wir uns dazu entschlossen, einfach noch einmal von vorne zu beginnen. Den Auftakt gestaltete 2013 das Team Vorsorge, und dieses Team wird auch die „Wiederholung“ beginnen. In diesem und den künftigen Artikeln dieser Rubrik blicken wir auch auf die Erstvorstellung der Teams zurück, um aufzuzeigen, was sich seither verändert hat. Wir hoffen, dass Ihnen das Lesen dieser Artikel weiterhin Spaß macht.
Das Team Vorsorge umfasst zwischenzeitlich 15 Personen und hat sich damit im Vergleich zu 2013 fast verdoppelt. Kolleginnen und Kollegen, die 2013 zum Team gehörten und heute nicht mehr dabei sind, sind nahezu in Gänze in anderen Funktionen bei RVM tätig. Die größte Konstante ist Herr Josef Maier, der im Jahr 1994 den Bereich bei RVM aufgebaut hat und heute als Kundenbetreuer im Team tätig ist. Ebenfalls als Kundenbetreuer tätig sind Herr Johannes Schairer und der Teamleiter Herr Gio-
20
vanni Nuvoli. Neben den Kundenbetreuern gehören noch zum Team Vorsorge: Frau Gülin Erdem, Frau Tanja Graf, Frau Silvia Herrmann, Frau Erika Keck, Herr Peter Lämmle, Frau Carolin Michel, Frau Jasmin Schlack, Frau Vera Steinbeck, Frau Miriam Trojan, Herr Daniel da Costa Viana (alle Sachbearbeitung) sowie Frau Petra Knipp und Herr Kim Ristau (beide Projekte/Prozesse und Sachbearbeitung).
lich. Dieser Bereich wird zwischenzeitlich von einem eigenen Team betreut, das sich im Rahmen dieser Reihe ebenfalls vorstellen wird. Nicht nur die Anzahl der Teammitglieder ist seit 2013 deutlich anstiegen, auch der Betreuungsumfang: ž Betreuung von über 60.000 Versiche-
rungsverträgen (2013: 25.000) ž bei 80 Versicherungsgesellschaften (in
2013 war das Team auch noch für den Bereich Finanzmanagement verantwort-
Deutschland gibt es 84 zugelassene Lebensversicherer)
RVM: WIR STELLEN UNS VOR 2.0
Rechtsanspruch auf Entgeltumwandlung
DV
PK
PF
Direktversicherung
Pensionskasse
Pensionsfonds
In Zusammenarbeit mit der zur RVMGruppe gehörenden RISConsult und durch Nutzung der dort angebotenen Rechtsdienstleitungen im Zusammenhang mit betrieblicher Altersversorgung (z. B. Erstellung von Versorgungsordnungen/Betriebsvereinbarungen oder Portabilitätsprüfungen) werden ganzheitliche Lösungen für Kunden umgesetzt, die haftungssicher, effizient und attraktiv sind. Betriebliche Altersversorgung wird von vielen Beratungshäusern oder Vermittlern angeboten und begleitet. In den Grundzügen ist dies naturgemäß überall „gleich“, denn die Anwendung eines steuerlichen Paragrafen wie der § 3 Nr. 63 EStG ändert sich durch die Betreuung aus dem Team Vorsorge nicht. Es sind die Kundennähe, die Expertise aufgrund der vielen betreuten Verträge, die Konzepte sowie die hohe Affinität, all dies in digitalen Lösungsansätzen abzubilden, die den Bereich Vorsorge auszeichnet. Ein paar Beispiele sollen dies verdeutlichen:
ž
ž
ž
ž Das Betriebsrentenstärkungsgesetz
wurde zeitnah (die erste Informationsveranstaltung wurde am Tag der Verabschiedung des Gesetzes durch den Bundesrat angeboten) mit allen Facet-
ž
UK Unterstützungskasse
ten (Merkblätter, Mitarbeiterinformationen, Protokollvorlagen und Simulationstools zur Aufwandsbestimmung von Zuschussvarianten) und speziellen Services (Massenerstellung von Entgeltumwandlungsvereinbarungen) haftungssicher für Kunden umgesetzt. Jeder bAV-Kunde von RVM hat die Möglichkeit, sich kostenfreier Portale für die Personalabteilung und für die Belegschaft zu bedienen. Neben einer Daten- und Dokumenteneinsicht bieten diese ein breites Informationsspektrum und die Möglichkeit, mit elektronischen Geschäftsvorfällen die Umsetzung betrieblicher Konzepte effizient zu gestalten. Kunden, die ihren Mitarbeitern die Übernahme von mitgebrachten Verträgen bei Einstellung ohne Haftungsrisiken ermöglichen möchten, steht ein transparentes 3-stufiges onlinegestütztes Verfahren zur Verfügung, das die Mitarbeiter selbst – und damit ohne Aufwand für die Personalabteilung – bedienen können. Nicht erst seit Corona, sondern schon seit vielen Jahren werden Mitarbeiterberatungen auch als Onlineberatungen zusätzlich zu „vor Ort“ angeboten. In Zusammenarbeit mit RISConsult und dem Marktführer der Versicherungsgesellschaften wurde ein Konzept
PZ
ZWK
Pensionszusage
Zeitwertkonten
entwickelt und für Kunden bereits umgesetzt, das komplett ohne Unterschrift und Aushändigung der Versorgungszusage durch die Personalabteilung auskommt, dessen Policierung beim Versicherer „dunkel“ erfolgt und bei dem die Entgeltumwandlung optional mit digitalen Unterschriften von Mitarbeiter und Personalabteilung erfolgen kann. Auch der Bereich Krankenversicherung – inklusive des seit einigen Jahren sehr stark an Bedeutung gewinnenden Sektors „betriebliche Krankenversicherung“ – gehört zum Repertoire des Teams Vorsorge und rundet das Spektrum ab. In diesem Bereich arbeitet das Team seit über zehn Jahren mit einem Kooperationspartner zusammen, dem „Krankenversicherungshaus“ in Ulm. Leidenschaft und Fantasie einzubringen, um für Kunden komfortable und ganzheitliche Lösungen anbieten zu können, war und ist das Credo des Bereiches Vorsorge.
Ihr Ansprechpartner: Giovanni Nuvoli Tel. +49 7121 923-1187 nuvoli@rvm.de
RVM-AKTUELL (V1)0520
21
UNSER ERSTES HALBES JAHR BEI RVM
Am 1. September 2019 haben wir unsere Ausbildung zum Kaufmann / zur Kauffrau für Versicherungen und Finanzen bei RVM begonnen. Wir berichten über unser erstes halbes Jahr.
Wir sind sieben Auszubildende im Alter zwischen 16 und 29 Jahren in verschiedenen Teams: ž Miriam Ali, 20 Jahre, Team Sach- und
Industrieversicherung ž Laura Faber, 20 Jahre, Team Privatkun-
den Sachversicherung ž Christos Karavassilis, 24 Jahre, Team ž
ž ž ž
Sach- und Industrieversicherung Marvin Klein, 21 Jahre, Team Logistik (Transport- und Verkehrshaftungsversicherung) Anja Michel, 29 Jahre, Team Sach- und Industrieversicherung Filip Pavlovic, 23 Jahre, Team Sachund Industrieversicherung Kim Lara Wissmann, 16 Jahre, Team Kfz
Wie kamen wir zur Ausbildung bei RVM? Christos Karavassilis, Anja Michel und Filip Pavlovic bekamen durch Bekannte Empfehlungen, bei RVM eine Ausbildung zu starten. Sie steuerten den Weg zur Ausbildung durch ein Praktikum an. Über ein Praktikum kamen ebenfalls Marvin Klein und Kim Lara Wissmann ins Unternehmen. Nach einem Besuch einer Ausbildungsmesse entschieden sich Miriam Ali und Laura Faber, den Weg zu RVM einzuschlagen. Sie genossen Probearbeitstage in ihren Teams. Nach den Praktika und Probearbeitstagen kam es zu den Vorstellungsgesprächen, in denen wir überzeugen konnten. Hier sind wir richtig!
22
Unser Start bei RVM Zu Beginn wurden die Schulungen zur „Einführung in die Versicherungswelt“ durchgeführt. Dort haben wir wichtige Grundlagen gelernt, z. B. welche Versicherung es gibt und wann Versicherungsschutz besteht. Außerdem haben wir Übungen zu Dreisatz- und Prämienrechnungen gemacht. Im vergangenen halben Jahr war die Ausbildungsakademie unser zentraler Lernort. Die Ausbildungsakademie ist aufgebaut wie ein Klassenzimmer, in der nur wir sieben Auszubildende und unsere Akademieleiterin ihren Arbeitsplatz haben. Die Akademieleiterin bringt uns die einzelnen Sparten in Form von Schulungen und Übungen näher, sodass wir ab dem zweiten Ausbildungsjahr sicher in unseren Teams mitarbeiten können. Unsere Schulungen Zuerst wird uns die Theorie der jeweiligen Versicherungssparte vermittelt. Dann geht es darum, die Theorie mit der Praxis zu verbinden. Nach Abschluss der praktischen Phase erfolgt eine Lernerfolgskontrolle. Wir üben täglich, Verträge in unserem System anzulegen, Versicherungsscheine und Briefe zu erstellen, E-Mails vorzubereiten sowie Nachträge zu prüfen und an die Versicherungsnehmer zu versenden. In unserem ersten halben Jahr hatten wir Schulungen in den privaten Versiche-
rungssparten, wie der Wohngebäude-, der Hausrat-, der Unfall- und der Haftpflichtversicherung. Da wir bei RVM aber hauptsächlich Firmenkunden betreuen, haben wir auch schon mit der Feuer- und EC-Versicherung weitergemacht. Diese Schulungen wurden nicht von unserer Akademieleiterin, sondern von unseren Spezialisten im Hause durchgeführt. Allerdings hatten wir auch Schulungen, die nicht mit einer Versicherungssparte zusammenhängen, z. B. über unser Betriebssystem, die CI-Schulung (Dokumente, Briefe und weiteres nach RVM-StyleGuide), das Telefontraining sowie das Arbeiten mit dem Workflowmanager und Vorgängen. Fazit Wir fühlen uns bei RVM gut aufgehoben, habe tolle Lernbedingungen und schätzen den familiären Umgang. Und auch in der aktuellen Corona-Situation erhalten wir genügend Unterstützung, um unsere Ausbildung gut weiterführen und abschließen zu können.
Ihre Ansprechpartnerin: Helen Hofmann Tel. +49 7121 923-1107 hofmann@rvm.de
RVM – IN EIGENER SACHE
Über 200 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bilden mittlerweile die wertvollste Ressource bei RVM. Aus diesem Grunde ist es uns ein Anliegen, Ihnen einen Einblick zu geben, was sich bei uns „so tut“.
Weiterbildung:
IMPRESSUM
Folgende Weiterbildungen wurden erfolgreich absolviert: ž Eileen Dewald, Ausbildereignung
Neue MitarbeiterInnen: Wir haben uns verstärkt durch:
(IHK) Herzlichen Glückwunsch zu dieser tollen Leistung!
ž Denis Gommel, Teamleiter, Team KFZ, ž ž ž ž
Eintritt 01.01.2020 Bernd Hild, Teamleiter, Team Rechnungswesen, Eintritt 01.01.2020 Peter Lämmle, Sachbearbeiter, Team Vorsorge, Eintritt 01.01.2020 Tamara Mozer, Sachbearbeiter, Team Wörner, Eintritt 01.01.2020 Inna Strauß, Spezialistin/Juristin, Fachbereich Haftpflicht, Eintritt 20.04.2020
Vollmachten: Aufgrund der guten Leistungen gratulieren wir zur Übertragung der Handlungsvollmacht:
Herausgeber RVM Versicherungsmakler GmbH & Co. KG und RVM Finanzmanagement GmbH & Co. KG Arbachtalstraße 22 72800 Eningen u. A. Tel. +49 7121 923-0 Fax +49 7121 923-200 www.rvm.de Redaktionelle Verantwortung
ž Carolin Waller, Team DEHOGA ž Gero Hofstetter, Team Hofstetter ž Kathrin Herrmann, Team Prill
Herzlich willkommen! Wir wünschen allen neuen Kolleginnen und Kollegen einen guten Start.
Ihr Ansprechpartner: Giovanni Nuvoli Tel. +49 7121 923-1187 nuvoli@rvm.de
Übernahme nach der Ausbildung: Im Januar 2020 haben unsere Auszubildenden ihre Abschlussprüfungen erfolgreich bestanden – ganz herzlichen Glückwunsch hierzu! Ihre Ansprechpartnerin: Katrin Prietz Tel. +49 7121 923-1141 prietz@rvm.de
ž Nadine Bischoff, Kauffrau für Büro-
ž
ž
ž
ž
ž
management, Sachbearbeiterin, Team Rechnungswesen Onur Kanbur, Kaufmann für Versicherungen und Finanzen, Sachbearbeiter, Team UBrunner Michaela Klaiber, Kauffrau für Versicherungen und Finanzen/Finanzassistentin, Sachbearbeiterin, Team Hofstetter Sebastian Kotzur, Kaufmann für Versicherungen und Finanzen/Finanzassistent, Sachbearbeiter, Team Wörner Melis Tinmaz, Kauffrau für Büromanagement, Sachbearbeiterin, Team Backoffice Maleen Vöhringer, Kauffrau für Versicherungen und Finanzen/Finanzassistentin, Sachbearbeiterin, Team UBrunner
Layout & Satz Michael Soukop www.arcusmarketing.de Lektorat Dr. Thomas Pohl www.lektorat-pohl.de
Ihr Ansprechpartner: Gerrit Janasek Tel. +49 7121 923-1147 janasek@rvm.de
Dieser Informationsdienst der RVM-Gruppe dient Ihrer persönlichen Unterrichtung über Neuerungen aus den Bereichen Versicherung und Vorsorge/Kapitalanlage. Für den Inhalt kann trotz sorgfältiger Ausarbeitung keine Gewähr übernommen werden. Über Anregungen, Hinweise oder den Wunsch nach weiteren Informationen freuen wir uns.
RVM-AKTUELL (V1)0520
23
www.rvm.de