RVM-AKTUELL 03/2013

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RVM-AKTUELL > III/2013

TOP-THEMEN DIESER AUSGABE:

VERMÖGENSVERWALTENDE FONDSSTRATEGIEN

> S. 04

HAFTUNG DES FRACHTFÜHRERS – UNABWENDBARES EREIGNIS

> S. 08

BETRIEBSSTILLLEGUNG – WAS TUN, WENN DER BETRIEB RUHT?

> S. 12


THEMEN DIESER AUSGABE

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Editorial Bauleistungsversicherung Vermögensverwaltende Fondsstrategien Einladung zum RVM-FORUM »Vorbeugen ist besser als heilen – Prävention, der neue Megatrend« Gesetzliche Grundlagen der Produkthaftung Haftung des Frachtführers – Unabwendbares Ereignis RVM – wir stellen uns vor Kfz-Versicherung: RVM-Unternehmerstammtisch 24. Juli 2013 Betriebsstilllegung – was tun, wenn der Betrieb ruht? Finetrading – Wareneinkauf clever finanzieren Unsere IT informiert: E-Mail im Alltag – Spam Projekte der Weihnachtsspende 2012 RVM / DVR-Fahrsicherheitstraining – Sicherheit geht vor RVM – in eigener Sache

EDITORIAL

Guten Tag, liebe Leserin, guten Tag, lieber Leser, Naturkatastrophen in neuer Dimension! Bei den Hagelstürmen am 28.07.2013 im Raum Reutlingen, Tübingen, Göppingen und am 06.08.2013 im Zollernalbkreis sind Schäden an Gebäuden und Fahrzeugen entstanden, die nach neuesten Schätzungen in Richtung 2 Milliarden EUR gehen – und damit höher sein werden als das bisher größte Hagelereignis in München 1984. Das RVM-Schadenmanagement greift: Innerhalb kürzester Zeit nach den Schadenereignissen wurden uns nahezu 8.500 Schadenfälle angezeigt. Diese wurden sofort verarbeitet, den Versicherern angezeigt und die notwendigen weiteren Schritte eingeleitet. Dank den vielen ehrenamtlichen Helfern von Feuerwehr, DRK und THW sind zwischenzeitlich die Notmaßnahmen abgeschlossen, die eigentlichen Reparaturarbeiten beginnen. Auch hier leisten Handwerker und Fachfirmen überörtlich Unterstützung! Bei diesem Prozess, der sich insbesondere bei den großen Gebäudeschäden (Industrieobjekte und Lagergebäude mit Schadenhöhen von EUR 500.000 bis zu EUR 1.500.000 sind nicht selten) noch weit in das Jahr 2014 hineinziehen wird, stehen die RVM-Kundenbetreuer den Geschädigten mit Rat und Tat zur Seite! Schöne Herbsttage wünschen Ihnen

Michael Friebe

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Erich Burth


BAULEISTUNGSVERSICHERUNG

Was war das für ein Gewitterereignis am 28.07.2013 über Baden-Württemberg?! Bei diesem Gewitter wurde eine Superzelle als Verursacher ausgemacht. Superzellen sind die stärksten und mächtigsten Gewittersysteme auf unserer Erde. Das besondere an diesen Superzellengewittern ist, dass das Gewitter nicht nur über unsere Köpfe hinweg zieht, sondern auch noch die Eigenschaft hat zu rotieren (in den USA entwickeln sich viele Superzellen zu lebensgefährlichen Tornados).

Viel teurer, als erwartet … Das Unwetter an diesem Wochenende in Baden-Württemberg ist für die Versicherer viel teurer als zunächst erwartet. Nach neuen Schätzungen gehen die Kosten nach dem Hagelsturm in Richtung 2 Milliarden EUR. Hinzu kommen Schäden, die an noch im Bau befindlichen Objekten (Wohngebäude oder auch Industriekomplexe) entstanden sind und wahrscheinlich in der Kostenschätzung noch gar nicht berücksichtigt worden sind. Besser auf der sicheren Seite Bei derartigen Risiken ist wichtig, dass im Vorfeld eine Bauleistungs-Versicherung (früher auch Bauwesen-Versicherung oder Bauversicherung) abgeschlossen worden ist. Diese Versicherungsform schützt Bauunternehmer und Bauherren bei Schäden, die unvorhersehbar sind und während der

Bauzeit eintreten. Dazu zählen insbesondere Schäden verursacht durch höhere Gewalt wie zum Beispiel außergewöhnliches Hochwasser oder Sturm (beide Ereignisse sind dieses Jahr in Deutschland häufig eingetroffen). Auch können über eine Bauleistungs-Versicherung Schäden durch Vandalismus, unbekannte Eigenschaften des Baugrundes, Konstruktionsund Materialfehler, Fahrlässigkeit und Ähnliches versichert werden. Die Bauleistungs-Versicherung definiert sich als Allgefahrendeckung für das sich im Entstehen befindliche Bauprojekt.

Gleichfalls sollte man auch an die Bauherrenhaftpflicht-Versicherung denken, um sich vor Risiken aufgrund der Verletzungen von Verkehrssicherungspflichten (wie zum Beispiel ungesicherte Baugrube) zu schützen.

Die Ereignisse der letzten Zeit zeigen, dass es wichtig und richtig ist, mit umfangreichem Versicherungsschutz vorzusorgen, um vor finanziellem Schaden bewahrt zu werden.

Nicht versichert sind insbesondere Schäden durch Feuer (Brand, Blitzschlag, Explosion, An- oder Abprall bemannter und unbemannter Flugkörper). Die Gefahr des Feuerrisikos sollte über eine Feuerrohbauversicherung abgedeckt werden, welche während der Bauzeit im Allgemeinen kostenfrei von den Versicherern geboten wird und sich nach Bezugsfertigkeit in die Wohngebäudeversicherung umwandelt.

Ihr Ansprechpartner: Hans Martin Prill Tel. +49 7121 923-269 prill@rvm.de

Fazit

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VERMÖGENSVERWALTENDE FONDSSTRATEGIEN

Die letzten Jahre haben gezeigt, dass es immer schwieriger wird, mit einzelnen Anlagen den sich ständig wechselnden Anforderungen am Kapitalmarkt gerecht zu werden. Insbesondere die Auswirkungen der Finanzkrise erschütterte das Vertrauen der Kapitalanleger. Bereits seit Beginn der Finanzkrise haben wir deshalb bei RVM auf vermögensverwaltende Fondsstrategien gesetzt. Für jeden Anlegertyp die passende Lösung!

Schwerpunkte unserer Empfehlungen bildeten der zwischenzeitlich auf 25 Mrd. EUR Fondsvolumen angewachsene Carmignac Patrimoine und der Ethna Aktiv von Luca Pessarini mit zwischenzeitlich 5 Mrd. EUR Fondsvolumen. Mit diesen beiden Fonds konnte über die letzten sechs Jahre – seit Beginn der Finanzkrise in 2007 – eine Jahresrendite von 5,58 % beziehungsweise 4,66 % (DAX +0,54 %), bei moderater Schwankungsbreite, erzielt werden. Das Krisenjahr 2008 überstanden der von Eduard Carmignac gemanagte Fonds mit einer schwarzen Null und auch die Kunden des Ethna Aktiv E waren mit -3,90 % (zum Vergleich DAX - 40 %) noch sehr zufrieden. Daneben haben wir auf Basis unserer Expertise im Bereich der vermögensverwaltenden Fondsstrategien durch gezielte Diversifikation über »Köpfe« (Fondsmanager/Vermögensverwalter) und »Stile« (Investmentstrategien) drei Strategieportfolios mit jeweils zehn vermögensverwaltenden Fonds zusammengestellt. Die Auswahl der passenden Portfoliostrategie hängt von der Renditeerwartung und der Verlusttoleranz unserer Mandanten ab. Ziel der Portfoliostrategien »defensiv«, »ausgewogen« und »Chance« ist es, das Anlagevermögen unter Berücksichtigung des Rendite-/Risikoprofils unserer Kunden optimal zu verwalten.

ein Risikomanagement zur Begrenzung

des maximalen Verlustes mit dem Ziel des Kapitalerhalts im Rahmen eines klar definierten Anlagehorizontes; eine Anlagestrategie, die unabhängig von Marktindices umgesetzt wird. Die wichtigsten Vorteile auf einen Blick Aktives Management und laufende

Risikoüberwachung mit dem Ziel der Verlustvermeidung erhöhen die Chancen auf Vermögenserhalt und stetiges Wachstum; Breite Streuung über verschiedenste Anlageklassen (Aktien, Renten, Rohstoffe, Währungen) trägt zur Beruhigung (=Reduzierung der Schwankungsbreite) und Verstetigung des Depots bei; Entlastung des Anlegers von der Verantwortung zur Steuerung und Überwachung einzelner Anlagen; Fondsvermögen sind als Sondervermögen vor der Insolvenz der Fondsgesellschaft oder der Bank geschützt. Mit unserer transparenten und fairen Honorargestaltung ist sichergestellt, dass die Interessen von Berater und Kunden gleichgerichtet sind. Das »Win-Win-Prinzip« für einen langfristigen Anlageerfolg: Gerne erläutern wir Ihnen in einem persönlichen Gespräch unsere Strategien. Wir freuen uns auf Ihren Anruf!

Vermögensverwaltende Fondsstrategien zeichnen sich aus durch ein flexibles Asset-Management im Rah-

men eines verbindlich definierten Investmentprozesses;

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Ihr Ansprechpartner: Frank Wurster Tel. +49 7121 923-126 wurster@rvm-finanzen.de


EINLADUNG ZUM RVM-FORUM »VORBEUGEN IST BESSER ALS HEILEN – PRÄVENTION, DER NEUE MEGATREND« MIT PROF. DR. DIETRICH GRÖNEMEYER UND DR. MED. THOMAS KONRAD AM MITTWOCH, 16. OKTOBER 2013

Christoph Sonntag, der letztjährige Gast beim RVM-FORUM, hat in unser Gästebuch eingetragen: »Ich frage mich, wie RVM diesen Abend jemals ohne mich gestalten konnte und vor allem, wie RVM diesen Abend in den nächsten Jahren toppen möchte – aber das ist zum Glück nicht mein Problem!« Wir sind überzeugt, dass uns die Lösung des scheinbar Unmöglichen mit einem höchst relevanten und persönlichen Thema und zwei hochkarätigen Referenten gelingen wird.

Dr. med. Thomas Konrad

Prof. Dr. Dietrich Grönemeyer

Rahmenprogramm

Um nachhaltig zu wirken, muss Gesundheitsvorsorge alle Ebenen des Lebens erfassen: Vom Kindergarten über die Schule, vom Elternhaus in die Betriebe, Land, Städte und Kommunen. Denn rund 80 % aller chronischen Erkrankungen (Rückenschmerzen, Diabetes mellitus und Herzkreislauferkrankungen) sind allein durch Änderung des Lebensstils vermeidbar.

Der Rücken hat uns aufgerichtet, mit dem aufrechten Gang sind wir Menschen geworden. Fast ist es eine Ironie der Geschichte, dass wir nun alles, was die Hektik des modernen Alltags mit sich bringt, im Kreuz spüren.

Im Rahmenprogramm haben Sie noch Gelegenheit, die Gesundheit Ihres Rückens mit einem »Back-Check« und Ihre koordinativen Fähigkeiten mit einem »BalanceCheck« zu testen.

Dies sind die Schwerpunktthemen des Instituts für Stoffwechselerkrankungen in Frankfurt, dessen wissenschaftlicher Leiter Dr. med. Thomas Konrad ist. Er wird aktuelle Trends und Erkenntnisse aufzeigen sowie praktische Hinweise geben, wie man mit einfachen Mitteln privat und im Betrieb viel für seine Gesundheit erreichen kann.

Ihre Anmeldung Nicht nur Fehlhaltungen bei der Arbeit, mangelnde Bewegung, Übergewicht und große Lasten führen zu Rückenproblemen. Auch Stress, Mobbing und Ängste sind Auslöser für Rückenschmerzen. Prof. Dr. Dietrich Grönemeyer wird aufzeigen, dass unser Rücken mehr ist als nur ein Körperteil, welche überraschenden Zusammenhänge es gibt und wie eine individuelle Vorsorge aussehen kann.

Wir freuen uns über Ihre Anmeldung bis zum 7. Oktober 2013, die Sie gerne online über www.rvm.de oder per E-Mail an Frau Ute Zeile (zeile@rvm.de) durchführen können.

Ihre Ansprechpartnerin: Ute Zeile Tel. +49 7121 923-141 zeile@rvm.de

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GESETZLICHE GRUNDLAGEN DER PRODUKTHAFTUNG

Teil 1: Außervertragliche Haftung / Bei Schäden, die durch ihre Produkte verursacht worden sind, sind Hersteller und Händler Ansprüchen ausgesetzt, die auf verschiedenen rechtlichen Grundlagen beruhen. Grundsätzlich wird dabei zwischen der vertraglichen und der außervertraglichen Haftung unterschieden. In diesem Artikel werden wir zunächst die Grundzüge der außervertraglichen Haftung darstellen.

Außervertragliche Haftung Die außervertragliche Haftung ist dadurch gekennzeichnet, dass zwischen Schädiger und Geschädigtem zum Zeitpunkt der Schädigung kein Vertrags- bzw. Schuldverhältnis bestanden hat. Deliktsrechtliche Haftung gemäß § 823 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) Wer schuldhaft das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen verletzt, ist nach § 823 Abs. 1 BGB zum Ersatz des daraus resultierenden Schadens verpflichtet. Wichtig ist, dass nach § 823 Abs. 1 BGB nur die Verletzung ganz bestimmter Rechtsgüter (Leben, Gesundheit und Eigentum oder sonstige Rechte)

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die Schadensersatzverpflichtung auslöst. Ein geschütztes sonstiges Recht ist zum Beispiel das Recht auf Besitz. Das Vermögen als solches wird von § 823 Abs. 1 BGB nicht geschützt. Entsprechend besteht eine Haftung wegen Vermögensschäden lediglich unter den Voraussetzungen der §§ 823 Abs. 2, 826 BGB. Voraussetzung der Haftung nach § 823 BGB ist ein schuldhaftes Verhalten des Schädigers (Vorsatz oder Fahrlässigkeit). Theoretisch muss der Geschädigte im Prozess die Voraussetzungen seines Anspruchs nachweisen. Diese Beweise sind zum Teil schwer zu führen, da dem Geschädigten die Interna des Herstellerbetriebes unbekannt sind. Um hier »Waffengleichheit« herzustellen, hat die Recht-

sprechung zur Haftung aus unerlaubter Handlung für eine Beweislastumkehr und somit für eine Erleichterung der Durchsetzung von Ansprüchen der Geschädigten gesorgt (siehe z.B. »Hühnerpesturteil« BGH NJW 1969, S. 269 ff.). Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz (ProdHaftG) Wird durch den Fehler eines Produktes jemand getötet, an Körper oder Gesundheit verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist der Hersteller verpflichtet, den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen (§ 1 ProdHaftG). Es handelt sich um eine verschuldensunabhängige Haftung des definierten Herstellers (siehe unten). Bei Fehlerhaftigkeit des Produktes ist ein Entlas-


GESETZLICHE GRUNDLAGEN DER PRODUKTHAFTUNG

tungsbeweis durch den Hersteller nicht möglich. Im Gegensatz zur BGB-Haftungssituation, die selbstverständlich neben dem ProdHaftG gilt, muss der Geschädigte als Endverbraucher lediglich die Kausalität und den Produktfehler nachweisen. Wer haftet? Nach § 4 Abs. 1 ProdHaftG haftet der Hersteller, das heißt derjenige, der ein Endprodukt, einen Grundstoff oder ein Teilprodukt hergestellt hat. Als Hersteller gilt auch jeder, der sich als Hersteller ausgibt, indem er seinen Namen, sein Warenzeichen oder ein anderes unterscheidungskräftiges Erkennungszeichen auf dem Produkt anbringt (Quasi-Hersteller). Weiterhin wird in § 4 Abs. 2 ProdHaftG als Hersteller definiert, wer ein Produkt zum Zwecke des Verkaufs, der Vermietung, des Mietkaufs oder einer anderen Form des Vertriebs im Rahmen seiner geschäftlichen Tätigkeit in den Geltungsbereich der Europäischen Gemeinschaft einführt oder verbringt (sogenannter EU-Importeur). Kann der Hersteller des Produktes nicht festgestellt werden, so gilt gemäß § 4 Abs. 3 ProdHaftG jeder Lieferant als dessen Hersteller, es sei denn, dass er dem Geschädigten innerhalb eines Monats nach Aufforderung den Hersteller oder diejenige Person benennt, die ihm das Produkt geliefert hat (sogenannte Lieferanten-Haftung). Begriff des Produktes Ein Produkt ist jede bewegliche Sache, auch wenn sie einen Teil einer anderen beweglichen Sache oder einer unbeweg-

lichen Sache bildet, sowie Elektrizität (§ 2 ProdHaftG). Wann ist ein Produkt fehlerhaft? Ein Produkt ist fehlerhaft, wenn es nicht die Sicherheit bietet, die – unter Berücksichtigung aller Umstände, insbesondere seiner Darbietung und des Gebrauchs, mit dem der Verbraucher billigerweise zu rechnen hat – berechtigterweise erwartet werden kann (§ 3 Abs. 1 ProdHaftG). Haftungsausschlüsse Die Haftung ist insbesondere ausgeschlossen, wenn der Hersteller das Produkt nicht in den Verkehr gebracht hat, das Produkt den schadensverursachenden Fehler noch nicht aufwies, als es in den Verkehr gebracht wurde oder der Fehler nach dem Stand der Wissenschaft und Technik in dem Zeitpunkt, in dem der Hersteller das betreffende Produkt in den Verkehr brachte, noch nicht erkannt werden konnte (§ 1 Abs. 2 ProdHaftG). Die Beweispflicht für das Vorliegen der vorgenannten Haftungsausschlüsse hat der Hersteller. Welche Schäden sind zu ersetzen? Personenschäden sind stets zu ersetzen. Bei Personenschäden durch ein Produkt oder gleiche Produkte mit dem gleichen Fehler haftet der Ersatzpflichtige bis zu einem Höchstbetrag von 85 Mio. EUR (§ 10 ProdHaftG). Sachschäden fallen nur unter den Ersatz, wenn die beschädigten Sachen ihrer Art nach gewöhnlich für den privaten Gebrauch oder Verbrauch bestimmt sind und hierzu von dem Ge-

schädigten hauptsächlich verwendet wurden. Bei Sachschäden gilt eine Selbstbeteiligung von 500 EUR. Reine Vermögensschäden sind nicht zu ersetzen. Auch Schäden am gelieferten Produkt selbst sind ausgeschlossen. Kann die Haftung des Herstellers ausgeschlossen oder begrenzt werden? Vereinbarte Haftungsausschlüsse oder Haftungsbegrenzungen zugunsten des Herstellers gegenüber dem privaten Produktbenutzer/Verbraucher sind nichtig (§ 14 ProdHaftG). Fazit Insbesondere wegen der Umkehr der Beweislast ist ein Hersteller im Rahmen des Deliktsrechts einer verschärften Haftung ausgesetzt. Noch einen Schritt weiter geht das Produkthaftungsgesetz, das eine verschuldensunabhängige Haftung des Herstellers normiert. Außervertraglich haftet ein Hersteller in der Regel lediglich für Personen- und Sachschäden. Eine Inanspruchnahme wegen reiner Vermögensschäden ist nur in Ausnahmefällen möglich. Daneben können aber auch vertragliche Ansprüche bestehen. Auf diese werden wir in der nächsten Ausgabe RVM-AKTUELL eingehen.

Ihr Ansprechpartner: Alexander Danyi Tel. +49 7121 923-237 danyi@rvm.de

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HAFTUNG DES FRACHTFÜHRERS – UNABWENDBARES EREIGNIS

Wer seine Güter einem Frachtführer zum Transport anvertraut, kann nicht immer sicher sein, dass er vom Frachtführer beziehungsweise dessen Versicherer im Schadenfall auch Ersatz des entstandenen Schadens erlangt. Grundsätzlich haftet der Frachtführer nach den gesetzlichen Bestimmungen (§ 425 Handelsgesetzbuch HGB-Grundhaftung) für alle Schäden, die während des Zeitraums eintreten, in welchem er die Güter in Gewahrsam hat (Obhutshaftung). Allerdings regelt die gesetzliche Haftung – in § 426 HGB bei innerdeutschen Transporten und in Art. 17 Abs. 2 CMR bei grenzüberschreitenden Transporten – auch, dass der Frachtführer von seiner Haftung befreit ist, soweit der Schaden auf Umständen beruht, die er selbst bei größter Sorgfalt nicht vermeiden und deren Folgen er nicht abwenden konnte (unabwendbares Ereignis).

Wann liegt ein unabwendbares Ereignis vor? Hier kann keine generelle Aussage getroffen werden, vielmehr sind immer die Umstände des Einzelfalles zu bewerten. Der einschlägigen Kommentierung in der Literatur zu § 426 HGB ist zu entnehmen, dass die Beurteilung der Unabwendbarkeit im Rahmen des § 426 HGB in gleicher Weise vorzunehmen ist wie bei § 7 II StVG (Straßenverkehrsgesetz). § 7 II StVG regelt analog den Haftungsausschluss bei Vorliegen eines unabwendbaren Ereignisses. Folglich kann bei der Bewertung solcher Fälle auch auf die zu § 7 II StVG ergangene Rechtsprechung zurückgegriffen werden. Fehler in der Beschaffenheit eines Fahrzeuges entlasten den Frachtführer nur dann, wenn diese betriebsfremd eingreifen. Kein unabwendbares Ereignis liegt zum Beispiel im Versagen der Bremsen oder Steuerung oder im Versagen der bei der Fahrzeugführung tätigen Menschen vor. Gefordert wird das Verhalten eines Idealfahrers. Vom besonders sorgfältigen Fahrer wird Aufmerksamkeit, Umsicht und Geistesgegenwart erwartet, auch bei Gefahr. Die Anforderungen an das Vorliegen eines unabwendbaren Ereignisses sind sehr hoch und wurden nur bei ganz speziellen Fällen und Sachverhalten bisher von der Rechtsprechung angenommen. Die zu beurteilenden Sachverhalte können sich in vielfältiger Ausprägung zeigen. Aus diesem Grund nachfolgend einige Beispielfälle aus der Praxis, die allerdings keinesfalls als abschließend anzusehen sind und zu teilweise überraschenden Ergebnissen führen.

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Einige beispielhafte Schaden-Szenarien und ihre Einordnung Das vom Frachtführer zu befördernde Gut wird in Folge eines Unfalles beschädigt, bei dem ein nachfolgendes Fahrzeug auf das stehende Fahrzeug des Frachtführers auffährt. Hier liegt ein unabwendbares Ereignis im Sinne des Gesetzes vor, mit der Folge, dass der Frachtführer nicht zu haften hat. Der Geschädigte kann sich nur an den Kraftfahrthaftpflicht-Versicherer des auffahrenden Fahrzeuges wenden. Ein Frachtführer verursacht in Folge von Sekundenschlaf einen Unfall, bei dem das zu befördernde Gut beschädigt wird. Dieser Fall wurde vom Bundesgerichtshof bereits entschieden. Der Bundesgerichtshof hat in diesem Fall sogar offen gelassen, ob der Fahrer eingeschlafen ist oder ein Fall der unvorhersehbaren, plötzlichen Ohnmacht vorlag. Das Gericht hat entschieden, dass hier kein unabwendbares Ereignis vorliegt und die Haftung dadurch nicht ausgeschlossen ist (Aktenzeichen I ZR 166/04, vom 21.03.2007). Der Frachtführer erleidet während des Führens des Fahrzeuges einen Herzinfarkt. Er kommt von der Straße ab, stürzt von der Brücke und verstirbt. Fahrzeug und Ladung werden zerstört. Ein solcher Fall war bis heute noch nicht Gegenstand eines gerichtlichen Verfahrens. Dieser Fall wurde im Wege des Regresses gegen den Frachtführer erledigt auf Grundlage des vorgenannten Urteils des Bundesgerichtshofes. Der Versicherer des Frachtführers hat den Schaden reguliert und anerkannt, dass kein haftungsbefreiendes, unabwendbares Ereignis vorliegt.


HAFTUNG DES FRACHTFÜHRERS – UNABWENDBARES EREIGNIS

Versicherungslösungen Soweit auf Grund des zu beurteilenden Sachverhaltes kein haftungsbefreiendes, unabwendbares Ereignis im Sinne der gesetzlichen Vorschriften gemäß §§ 426 HGB in Verbindung mit § 7 II StVG vorliegt, besteht für die zu befördernden Güter Versicherungsschutz über die Verkehrshaftungs-Versicherung des Frachtführers. Für den Fall, dass ein solches unabwendbares Ereignis eintritt, mit der Folge, dass der Frachtführer nicht zu haften hat, kann sich der Wareninteressent und Auftraggeber des Frachtführers durch den Abschluss einer Waren-Transport-Versicherung absichern. Eine solche Deckung gewährt Versicherungsschutz auch beim Vorliegen eines unabwendbaren Ereignisses.

Sollte die gewichtsabhängige Haftung nicht ausreichen, um den Warenwert in voller Höhe abzudecken, so trägt Ihr Wareninteressent und Auftraggeber das Risiko einer Versicherungslücke. Ihr Verkehrshaftungs-Versicherer wird im Schadenfall maximal entsprechend der gesetzlichen Höchsthaftung entschädigen, soweit über Ihre VerkehrshaftungsVersicherung Deckungsschutz besteht. Rufen Sie uns an, wir beraten Sie gerne!

Handlungsempfehlung Sprechen Sie als Frachtführer Ihren Auftraggeber bei Vertragsabschluss auf den Abschluss einer Waren-Transport-Versicherung an. Zum einen machen Sie ihn auf das Problem eines eventuellen Haftungsausschluss aufmerksam, zum anderen stellen Sie sicher, dass das zu befördernde Gut im Rahmen Ihrer Verkehrshaftungs-Versicherung ausreichend versichert ist. Bei innerdeutschen Transporten haften Sie gemäß HGB, soweit 40 SZR (Sonderziehungsrechte) vereinbart sind, maximal mit ca. 44 EUR je Kilogramm Rohgewicht der Sendung und bei grenzüberschreitenden Transporten nach CMR mit ca. 10 EUR je Kilogramm Rohgewicht der Sendung. Die Höchsthaftung hängt ab von den Währungsschwankungen der Sonderziehungsrechte.

Ihr Ansprechpartner: Sven-Stephen Petersmarck Tel. +49 7121 923-220 petersmarck@rvm.de

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RVM – WIR STELLEN UNS VOR

Anders als früher bedeutet Logistik heute nicht mehr einfach Waren zu lagern und von A nach B zu transportieren: Logistik ist vielmehr eine strategische Systemleistung, die aus mehreren, sorgfältig aufeinander abgestimmten Schritten besteht. Diese komplexe Dienstleistung birgt nicht zu unterschätzende Risiken. Grund genug für RVM, im Oktober 2002 die Abteilung Transport/Logistik zu gründen.

Die Bedeutung dieser Abteilung bildet dabei nicht nur das große und kontinuierliche Wachstumspotenzial der Logistikbranche ab, sondern zeigt sich auch an der konkreten Beteiligung am Unternehmenserfolg von RVM: Alleine in diesem Bereich werden derzeit über 700 Verträge mit einem Prämienvolumen von über 4,5 Mio. EUR bearbeitet! Das Hauptaugenmerk liegt hierbei auf der Betreuung von Speditionen, Frachtführern und Lagerhaltern. Kunden sind aber prinzipiell alle Unternehmen, die Güter versenden und/ oder beziehen (z.B. Produktions- und Handelsbetriebe). Das Team zeichnet sich durch seine passgenaue Zusammensetzung aus: Herr Sven-Stephen Petersmarck (Leiter

Team Transport/Logistik) Herr Jan Newerla (Rechtsassessor und

Gruppenleiter)

Frau Belkis Dumlupinar (Sachbearbei-

tung/Speditionskauffrau) Frau Andrea Kehm (Sachbearbeitung/ Speditionskauffrau) Herr Robin Leppert (Auszubildender Kaufmann für Versicherungen) Wie für jedes Team und jeden Mitarbeiter bei RVM gilt: Der Kunde mit seinen individuellen Anliegen steht im Vordergrund! Wir beschränken uns deshalb nicht nur auf das reine Analysieren Ihres Versicherungsbedarfs sondern begleiten Sie vor allem auch im Schadenfall. Wichtig ist uns, anstatt nur auf Impulse von außen zu reagieren, dass wir in diesem Bereich selbst Maßstäbe setzen – beispielsweise mit der Erstellung von umfassenden Versicherungskonzepten. Anregungen hierzu kommen nicht zuletzt aus der Tagesarbeit; die Erfahrungen und Ideen jedes Teammitgliedes zählen.

Makler verweisen kann. Das Durchführen von Schulungen (wie zum Beispiel Fahrerschulungen) und das Erstellen von Kundeninformationen zu bestimmten Fachthemen (wie zum Beispiel Praxistipps für die Schadenbearbeitung oder Hinweise, worauf bei der Nutzung von elektronischen Frachtenbörsen zu achten ist) runden das Leistungsspektrum ab. Die Leidenschaft für unsere Versicherungssparte macht uns zum kompetenten Ansprechpartner in Sachen Transportund Verkehrshaftungs-Versicherung für alle Beteiligten. Wir freuen uns, auch Sie mit unserem Dienstleistungsangebot zu begeistern!

Frau Marliese Strohschen (Kundenbe-

treuerin) Herr Norbert Schmauser (Kundenbetreuer) Frau Nadine Bauer (Sachbearbeitung/ Versicherungskauffrau)

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Im Bereich Schaden erfolgt die Schadenbearbeitung bis zu gewissen Grenzen aufgrund von Regulierungsvollmachten: Ein veritabler Vertrauensbeweis der Versicherer, auf welchen nicht jeder Assekuranz-

Ihr Ansprechpartner: Sven-Stephen Petersmarck Tel. +49 7121 923-220 petersmarck@rvm.de


KFZ-VERSICHERUNG: RVM-UNTERNEHMERSTAMMTISCH 24. JULI 2013

Zum dritten Mal fand der RVM-Unternehmerstammtisch für Spediteure und Logistiker in München statt. Der Austausch untereinander sowie mit einem Versicherer stand auch dieses Jahr wieder auf dem Programm. Abgerundet wurde die Veranstaltung mit einem Besuch des Benefizspiels FC Bayern gegen FC Barcelona im Rahmen des Uli Hoeneß Cups.

Für RVM begrüßten Herr Michael Friebe und Herr Christian Begemann in Ismaning 35 Unternehmer aus ganz Bayern zum regen Austausch rund um das Thema Kraftfahrtversicherung. Hierbei stellte sich auch dieses Jahr die R+V Versicherung den Fragen der Teilnehmer in den Bereichen Vertrag wie auch Schaden. Angeführt von Herrn Richard Stokes (Filialdirektor R+V München) und Frau Almut Weber (Kraftfahrtschaden-Leitung Stuttgart) wurde informiert und sehr rege diskutiert. »Ihre Kritik, Anregungen und Wünsche an uns haben wir verstanden und werden uns nun gemeinsam mit RVM umgehend an die Umsetzung machen«, so das Fazit von Richard Stokes. Treffender hätte man es, aus RVM-Sicht, am Ende des offiziellen Teils des Stammtisches sicher nicht formulieren können.

Beziehung konnte hierbei vertieft oder gar neu geknüpft werden. Nach dem offiziellen Teil besuchten die Teilnehmer gemeinsam das Benefizspiel des FC Bayern gegen den FC Barcelona. Im Rahmen des Uli Hoeneß Cups trafen hierbei die beiden letztjährigen Halbfinalisten der Champions League in der bereits Monate vorher mit 71.000 Zuschauern ausverkauften Allianz Arena aufeinander. Der Erlös von rund 2,5 Mio EUR wurde im Übrigen ausschließlich sozialen Zwecken zugeführt. Mit Spannung wurde an diesem Abend der Auftritt des neuen Bayern Trainers Pep Guardiola und natürlich von FC Barcelonas Weltfußballer Lionel Messi erwartet. Mit 2:0 konnte der Triple-Sieger FC Bayern schließlich das Spiel für sich entscheiden.

Vor der Veranstaltung, in den Pausen sowie im Anschluss bot sich den Teilnehmern die Möglichkeit des persönlichen Kennenlernens und Austausches. So manche geschäftliche oder persönliche

»Mit dem RVM-Unternehmerstammtisch gehen wir einen anderen Weg. In einem von der Teilnehmerzahl begrenzten Rahmen wollen wir weder uns als RVM noch unsere Produkte und Dienstleistungen präsen-

tieren oder verkaufen. Unseren Kunden wollen wir die Möglichkeit bieten, sich in einem ungezwungenen Rahmen zu treffen, zu informieren und mit einem Versicherer in direkten Kontakt zu treten.«, so Christian Begemann, RVM Niederlassungsleiter München und Organisator. Offensichtlich liegen wir mit unserem Konzept richtig, wie wir auch dieses Jahr wieder aus Reaktionen der Teilnehmer entnehmen konnten. Es ist für uns Ansporn auch 2014 einen RVM-Stammtisch zu organisieren und ansprechend zu gestalten. Dies gilt natürlich für den offiziellen wie auch den gemütlichen Teil. Herzlichen Dank an alle Teilnehmer. Wir freuen uns, Sie auch 2014 wieder begrüßen zu dürfen!

Ihr Ansprechpartner: Christian Begemann Tel. +49 173 3280169 begemann@rvm.de

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BETRIEBSSTILLLEGUNG – WAS TUN, WENN DER BETRIEB RUHT?

Im vergangenen Jahr wurden innerhalb weniger Monate zahlreiche Brände in stillgelegten Betrieben gemeldet: »Brand in stillgelegter Autowerkstatt« (29.05.12), »Brand in stillgelegtem Brauereigebäude« (23.07.12), »Brand in stillgelegter Mühle« (30.11.12) – so oder ähnlich war es der Presse zu entnehmen. Nachdem auch stillgelegte Betriebe oder Stilllegungen von Teilen eines Betriebes für die Aufrechterhaltung der Betriebsbereitschaft von Relevanz sein können, sollte dieser Thematik eine hohe Bedeutung zugemessen werden. Dies erst recht, wenn diese Betriebsbereiche direkt an weitere Betriebsräume angrenzen. Darüber hinaus handelt es sich bei Betriebsstilllegungen auch um sogenannte anzeigepflichtige Gefahrerhöhungen, die dem Versicherer – zur Aufrechterhaltung des Versicherungsschutzes – gemeldet werden müssen.

Wodurch können sich Betriebsstilllegungen ergeben?

Nicht nur durch Auftragseinbrüche in wirtschaftlichen Krisenzeiten oder durch betriebliche Umstrukturierungen ergeben sich Betriebsstilllegungen. Auch durch längere Betriebsferien oder saisonale Betriebsstillstände können sich Zustände ergeben, welche stark von einer permanenten Nutzung der betrieblichen Räume abweichen. Weshalb ist hierdurch ein erhöhtes Gefährdungspotenzial gegeben?

Sicherlich ist zunächst richtig, dass mit der Stilllegung von Betrieben beziehungsweise Betriebsteilen produktionsspezifische Risiken wegfallen. Auf der anderen Seite erhöht sich insbesondere das Risiko durch Brandstiftung in erheblichem Maße: Nicht weniger als ein Drittel aller Feuerschäden bei stillgelegten Betrieben wird durch Brandstiftung verursacht. Als weitere Schadenursachen sind darüber hinaus technische Ursachen (elektrische Anlagen etc.) sowie fahrlässiges Verhalten (feuergefährliche Arbeiten etc.) zu erwähnen. Allerdings ergibt sich nicht nur im Bereich der Brandentstehung ein höheres Gefährdungspotenzial. Auch Einbruchdiebstahldelikte nehmen bei stillgelegten Betrieben in erheblichem Maße zu: Je schlechter der optische Eindruck eines Gebäudes (zerstörte Scheiben etc.), umso niedriger ist die Hemmschwelle von Straftätern, einen Vandalismusschaden anzurichten. Neben den Gefahren Feuer

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und Einbruchdiebstahl besteht zudem ein erhöhtes Leitungswasserrisiko: Sofern die wasserführenden Leitungssysteme nicht abgesperrt und entleert werden, besteht die Gefahr, dass über einen langen Zeitraum hinweg unbemerkt Leitungswasser austreten kann und hierdurch einen erheblichen Sachschaden verursacht. Welche Präventionsmaßnahmen sollten in diesem Zusammenhang beachtet werden?

Aufgrund der Tatsache, dass stillgelegte Betriebe beziehungsweise Betriebsteile in der Regel nicht mehr durchgehend personell besetzt sind, ist davon auszugehen, dass Brände nicht rechtzeitig erkannt und in der Konsequenz auch nicht mehr erfolgreich bekämpft werden können. Auf nachstehende Punkte sollte deshalb unbedingt geachtet werden: · Elektrische Anlagen und Geräte Installation eines Hauptschalters zur generellen Stromlosschaltung Trennung elektrischer Geräte (auch von Kaffeemaschinen, Wasserkocher, Kühlschränken, Heizlüfter etc.) vom Stromnetz · Brandlasten Reduzierung der Brandlasten (Verpackungsmaterialien, Paletten etc.) innerhalb und außerhalb der Gebäude Vermeidung der Lagerung brennbarer Materialien direkt an Gebäudeaußenwänden und an der Umzäunung Rauchverbot Generelle Vereinbarung eines Rauchverbotes mit definierten Raucherzonen


BETRIEBSSTILLLEGUNG – WAS TUN, WENN DER BETRIEB RUHT?

· Reparaturarbeiten Aktive Begleitung von sogenannten »Heißarbeiten« Bereitstellung von Löschgeräten Durchführung von Nachkontrollen · Einbruchrisiko Instandhaltung der Umzäunung Installation einer Außenbeleuchtung (gegebenenfalls über Bewegungsmelder) Bewachung durch Sicherheitsunter nehmen (in Abhängigkeit der Begehrlichkeit der gelagerten Güter) · Leitungswasserrisiko Ausreichende Beheizung und Kontrolle der Gebäude und Gebäudeteile Absperren und Entleeren der wasserführenden Anlagen Müssen sicherheitstechnische Anlagen funktionsbereit gehalten werden? Auch wenn es zunächst hinderlich erscheint: Auch unter schwierigen Rahmenbedingungen sollten sicherheitstechnische Anlagen stets funktionsbereit sein.

Fazit Stilllegungen von Betrieben beziehungsweise Betriebsteilen können oftmals spontan entstehen. Auch wenn diese »Nebenbereiche« augenscheinlich nicht mehr die höchste Bedeutung haben, können diese erfahrungsgemäß doch noch eine wichtige Rolle zur Aufrechterhaltung der Betriebsbereitschaft spielen. Oftmals werden in diesen Objekten weniger werthaltige Materialien wie zum Beispiel Verpackungen, ausrangierte Maschinen oder Maschinenteile gelagert. Aus versicherungstechnischer Sicht handelt es sich bei Betriebsstilllegungen um eine sogenannte »anzeigepflichtige Gefahrerhöhung«. Eine Abstimmung mit dem Versicherer zur Aufrechterhaltung des uneingeschränkten Versicherungsschutzes ist somit zwingend erforderlich. Haben Sie Beratungsbedarf? RVM unterstützt Sie gerne.

Gerade wenn Standorte nicht mehr oder nur noch mit einer sehr geringen Zahl an Mitarbeitern besetzt sind, gewinnen automatische Sicherheitseinrichtungen wie automatisch gesteuerte Brandschutztore, Brandmeldeanlagen und Brandbekämpfungsanlagen (Sprinkleranlagen etc.) ein Mehr an Bedeutung. Insofern sollte sichergestellt sein, dass Wartungsarbeiten und Revisionen durch Fachfirmen und VdS-Sachverständige an technischen Anlagen und Einrichtungen weiterhin durchgeführt werden.

Ihr Ansprechpartner: Joachim Roth Tel. +49 7121 923-273 roth@rvm.de

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FINETRADING – WARENEINKAUF CLEVER FINANZIEREN

Alternative, also bankenunabhängige Finanzierungswerkzeuge gewinnen immer mehr an Bedeutung im Mittelstand: Finetrading ist eine solche Alternative. Das Konzept für Finetrading ist einfach: Ein Zwischenhändler, der sogenannte Finetrader, agiert zwischen Lieferant und Käufer und finanziert die verhandelte Bestellung.

Ablauf Finetrading-Prozess Zunächst verhandelt der Käufer direkt mit seinem Lieferanten die Konditionen und bestellt die Waren nach Rücksprache mit dem Finetrader. Der Lieferant liefert die bestellte Ware direkt an den Käufer. Der Lieferant stellt dem Finetrader darüber eine Rechnung. Die Begleichung der Forderung des Lieferanten erfolgt durch den Finetrader sofort unter Ausnutzung von Skonto. Der Finetrader stellt seinerseits dem Käufer eine Rechnung über die Warenlieferung mit einem Zahlungsziel von maximal 120 Tagen. Der Käufer begleicht die Rechnung flexibel innerhalb dieser Frist. Die Vorteile Lange Zahlungsziele für den Käufer; Er kann produzieren, verkaufen und

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Einkünfte erzielen, bevor er Geld ausgeben muss; Liquidität unabhängig von den Banken; Sofortiger Geldfluss beim Lieferanten; Minimierung des Zahlungsausfallrisikos beim Lieferanten; Stärkung der Handelsbeziehung zwischen Lieferant und Käufer.

henden Mehrbedarf an Kapital zu decken, kann Finetrading genau das Richtige sein. Sie haben Interesse? Sprechen Sie mit unseren Experten!

Die Voraussetzungen Finanziert werden kann nur Handels-

ware; Mindesteinkaufsvolumen EUR 50.000; Ihr Unternehmen muss kreditversiche-

rungsfähig sein. Finetrading gibt es mittlerweile seit fast zehn Jahren am Markt. Das Marktvolumen beläuft sich auf mehrere Milliarden EUR. Um einen kurzfristig entste-

Ihr Ansprechpartner: Rudi Brunner Tel. +49 7121 923-116 brunner@rvm.de


UNSERE IT INFORMIERT: E-MAIL IM ALLTAG – SPAM

Die E-Mail ist aus der heutigen Welt der Kommunikation kaum noch wegzudenken – weder im privaten noch im geschäftlichen Bereich. Sie lässt sich einfach und unkompliziert anwenden und erreicht komfortabel und effizient sehr schnell viele Empfänger. Allerdings sind es genau diese Vorzüge, die dieses Medium auch für Werbezwecke und für kriminelle Machenschaften interessant macht. Mittlerweile umfassen diese unerwünschten E-Mails – auch SPAM genannt – ungefähr 95% des gesamten E-Mail-Aufkommens bei RVM. Um dieser Flut an »Unrat« Herr zu werden, werden E-Mails bei RVM automatisch auf SPAM kontrolliert und ausgefiltert.

Woher kommt der Begriff SPAM? »SPAM ist ursprünglich ein Markenname für Dosenfleisch, bereits 1936 entstanden aus SPiced hAM […]. Während der Rationierung im Krieg war Spam eines der wenigen Nahrungsmittel, die in Großbritannien praktisch überall und uneingeschränkt erhältlich waren. Die Omnipräsenz dieses Fleisches, ähnlich wie später die unerwünschter Botschaften (zum Beispiel als E-Mails), förderte die Entwicklung des Begriffs.« (Wikipedia)

· Blacklists: Das sind Listen mit bereits verdächtigen oder bekannten SPAMAbsendern. · Greylisting: Eine E-Mail wird zunächst nicht angenommen. Erst wenn sie – normalerweise automatisiert – erneut geschickt wird, wird sie akzeptiert. · Scoring: Mit Hilfe von Stichwörtern, die häufig in SPAM-E-Mails vorkommen, wird anhand der Häufigkeit und der Bedeutung der Wörter eine Punktzahl für die E-Mail errechnet. Übersteigt die EMail einen bestimmten Schwellenwert, wird sie ausgefiltert.

Wahrscheinlichkeit dieser sogenannten »False Positives« sehr gering, jedoch nicht auszuschließen. Vermuten Sie einmal, dass eine E-Mail von Ihnen nicht bei uns angekommen ist: Ihr Kundenbetreuer hilft Ihnen gerne weiter!

Viele Algorithmen False Positives Um die Masse der SPAM-Mails sinnvoll und automatisch ausfiltern zu können, gibt es heute viele technische Möglichkeiten. Die Arbeit wird bei RVM von einem zentralen Mailgateway verrichtet. Dieser setzt verschiedene Filter an, um die Herkunft und die Vertrauenswürdigkeit einer E-Mail zu überprüfen.

Wo gehobelt wird, fallen leider auch immer Späne: Bei dieser Menge an ausgefilterten E-Mails und auch der Kreativität der »Bösen Buben« bleibt es nicht aus, dass ab und zu »gute« E-Mails fälschlicherweise ausgefiltert werden. Auf Grund der sich stetig anpassenden Filter ist die

Ihr Ansprechpartner: Timo Notonica Tel. +49 7121 923-274 notonica@rvm.de

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PROJEKTE DER WEIHNACHTSSPENDE 2012

In dieser Ausgabe von RVM-AKTUELL stellen wir Ihnen gleich zwei Aktionen vor: Den Verein zur Förderung von Kindern aus Familien, die von Sucht betroffen sind »Vergessene Kinder e. V. Reutlingen« sowie das Präventionsprojekt »Anna & Marie – kleine und große Freundin« des Deutschen Kinderschutzbundes Ortsverein Reutlingen e. V.

Der Verein »Vergessene Kinder« wurde 1995 gegründet. Die Arbeit des Vereins gründet auf der Beobachtung, dass Kinder aus Familien, die von Sucht betroffen sind, vermehrt unter seelischen Belastungen leiden. Die Ziele des Vereins sind: Aufklärung der Öffentlichkeit über die Auswirkungen von Suchterkrankungen in der Familie, Bewusstmachung der besonderen Situation von Kindern und Jugendlichen, Förderung von Suchtprävention, Initiierung von Weiterbildungsmaßnahmen und Bereitstellung von Beratungs- und Gruppenangeboten für betroffene Kinder, Jugendliche und Familien. In einer »Suchtfamilie« fehlen feste Regeln und verlässliche Bezugspersonen. Kinder sind oft angespannt und zwischen den Eltern hin- und hergerissen. Oft haben sie das Gefühl, zwischen den Eltern zu stehen, nicht geliebt und akzeptiert zu werden. Dazu kommen noch Schuldgefühle, vielleicht für die Sucht der Eltern mitverantwortlich zu sein. Dies führt bei den Kindern und Jugendlichen oft zu Misstrauen und Unterdrückung von Ge-

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fühlen. Es dominiert das Gefühl, verlassen zu sein. Das Risiko für die Entwicklung von Suchterkrankungen oder anderer psychischer Probleme erhöht sich. Der Verein bietet Beratung für Jugendliche und junge Erwachsene an. Er unterhält sozialpädagogische Kindergruppen, die Elternabende, Elternberatung und erlebnispädagogische Aktivitäten durchführen. Für die Betreuer werden Weiterbildungsmaßnahmen finanziert. Es finden regelmäßig Veranstaltungen statt, um die Öffentlichkeit zu informieren. Mit unserer Spende wurde eine neue Kindergruppe (inzwischen die 8. Gruppe) mitfinanziert. Die Vorbereitungen für die am 19. Juni 2013 gestartete Gruppe haben schon Anfang des Jahres mit Anfragen und Elterngesprächen begonnen. Jeden Mittwoch treffen sich die Kinder im Alter von 7–13 Jahren von 17–18.30 Uhr. Alle Kinder sind für die Gruppenarbeit geeignet, und die Eltern bereit, an Elterngesprächen und Elternabenden regelmäßig teilzunehmen. Die jetzige Kinder-

gruppe wird, wie die vorherigen Gruppen, über einen Zeitraum von 18 Monaten durchgeführt. In der Ferienzeit sowie für den Herbst sind eine geführte Wanderung mit Lamas und weitere erlebnisorientierte Angebote und Freizeitaktivitäten geplant. Da der Verein keine öffentliche Finanzmittel erhält, haben wir diesen gerne mit unserer Spende unterstützt. Weitere Informationen erhalten Sie unter: www.vergessene-kinder-reutlingen.de kontakt@vergessene-kinder-reutlingen.de

Ihre Ansprechpartnerin: Ute Zeile Tel. +49 7121 923-141 zeile@rvm.de


PROJEKTE DER WEIHNACHTSSPENDE 2012

zu den Mitmenschen, entdecken neue Möglichkeiten im Rahmen der schulischen und beruflichen Perspektiven. Der Deutsche Kinderschutzbund arbeitet ausschließlich mit ehrenamtlichen Mitarbeitern zusammen, welche sich für verschiedene Aufgaben engagieren. Die ehrenamtlichen Mitarbeiter bringen meistens keine sozialpädagogische oder therapeutische Ausbildung mit, wohl aber leben sie in ausgeglichenen und stabilen Verhältnissen. Um die Aufgabe der großen Freundin professionell ausführen zu können, bedarf es zunächst einer intensiven, mehrtägigen Schulung sowie einer regelmäßigen Supervision. Weiterhin mussten auch die Räumlichkeiten geschaffen werden, in welchen die Freundinnen ungestört sich austauschen können. Eine Freundin zum Zuhören Das Präventionsprojekt »Anna & Marie – kleine und große Freundin« wird vom Deutschen Kinderschutzbund Ortsverein Reutlingen e.V. angeboten und begleitet. »Manchmal fühl ich mich einsam und allein, wird mir alles zu viel, hab ich Angst, dass alles um mich herum zusammenbricht, möchte ich nur noch weg, weiß nicht weiter, dann wäre es gut, eine große Freundin zu haben, die mir zuhört, mich ernst nimmt, mich so akzeptiert wie ich bin, mir Mut macht meinen eigenen Weg zu finden«. Einsamkeit und geringes Selbstvertrauen ist das zentrale Thema der Mädchen und heranwachsenden Frauen zwischen 12 und 24 Jahren, die an dem Projekt Anna & Marie des Reutlinger Kinderschutzbundes bisher teilgenommen haben. Das Projekt, in dem erwachsene Frauen als große Freundin Mädchen und junge Frauen in schwierigen Lebensphasen begleiten, läuft in Reutlingen seit Ende 2012.

Nach neun Monaten Laufzeit nahmen beziehungsweise nehmen insgesamt bereits zwölf Mädchen und heranwachsende Frauen an dem Projekt erfolgreich teil. Das Projekt wird beworben durch das Jugendamt und Schulen, teilweise melden sich die Eltern auch direkt beim Kinderschutzbund. In den Fällen, in denen die Eltern die Teilnahme am Projekt mittragen, sind die Freundschaften am stärksten, bestätigt Frau Dr. Katarina Mallok, Koordinatorin des Projekts. Gründe hierfür sind, dass die Mädchen in keinen Loyalitätskonflikt zwischen der großen Freundin und den Eltern fallen, wodurch die Begegnungen unbelastet stattfinden können und einen Raum für die eigenen Bedürfnisse der Mädchen schaffen. Dies ist sehr wichtig, denn viele der Mädchen und heranwachsenden Frauen fühlen sich von der Außenwelt oft missverstanden, glauben in der Schule oder in der Gestaltung der Partnerschaft versagt zu haben, manche leiden leider auch bereits an Depressionen. Durch die wertschätzende Zuwendung der »großen Freundin« aktivieren die Mädchen eigene Kräfte, gewinnen an Selbstvertrauen, suchen Zugang

Wir sind froh, dass wir mit unserer Spende hierfür die notwendigen finanziellen Mittel für die Einführung des Projekts bieten konnten.

Ihre Ansprechpartnerin: Larissa Schadenberger Tel. +49 7121 923-147 schadenberger@rvm.de

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RVM / DVR-FAHRSICHERHEITSTRAINING – SICHERHEIT GEHT VOR

Die Sicherheit unserer MitarbeiterInnen ist uns sehr wichtig. Daher haben wir allen Personen ein freiwilliges Sicherheitsund Fahrsicherheitstraining unter dem Motto »Gefahren erkennen – Gefahren vermeiden – Gefahren bewältigen« angeboten.

Jeder zweite kennt vermutlich das Problem aus eigener Erfahrung: Auf dem Weg zu einem Termin oder auf dem Heimweg sind die Gedanken noch am Arbeitsplatz beziehungsweise leitet die Musik im Auto schon die Freizeit ein – und dann passiert plötzlich etwas total Unerwartetes: Ein Kind läuft über die Straße, das Fahrzeug vor einem macht eine Vollbremsung oder man selbst macht einen folgenschweren Fahrfehler. Das Autofahren ist zur täglichen Routine geworden. Ohne groß nachzudenken, spult man seine Wege ab. Viele Autofahrer wissen nicht, wie in einer Gefahrensituation der kürzeste Bremsweg erzielt oder effektiv gelenkt wird. In unserem Fahrsicherheitstraining konnten die TeilnehmerInnen Verhaltenswei-

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sen für solche Situationen erproben. Sie lernten, Fehler im Umgang mit dem Fahrzeug zu vermeiden und Risiken im Straßenverkehr richtig einzuschätzen, um Gefahren besser erkennen und vermeiden zu können. Unsere MitarbeiterInnen wurden in vielen Situationen durch praktische Übungen sowie moderierten Gesprächen geschult. Bestandteile des Fahrsicherheitstraining waren auch: die richtige Sitzhaltung, Ausweich- und Bremsmanöver auf verschiedenen Untergründen sowie die Fahrtechnik in einer Kurve. Jeder – selbst ein Autofahrer, der lange Jahre unfallfrei gefahren ist – lernte seine Grenzen kennen und hat für die Zukunft wertvollen Input erhalten. Unsere teilnehmenden MitarbeiterInnen

waren begeistert und haben sich das Fahrsicherheitstraining nicht so effektiv und interessant vorgestellt. Ab diesem Jahr werden wir das Fahrsicherheitstraining fest in unser betriebliches Arbeitssicherheitskonzept integrieren, um die Gefahren der Wege- und Dienstwegeunfälle zu reduzieren beziehungsweise am Besten ganz zu vermeiden.

Ihre Ansprechpartnerin: Sarah Rothacker Tel. +49 7121 923-144 rothacker@rvm.de


RVM – IN EIGENER SACHE

Über 160 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bilden mittlerweile die wertvollste Ressource bei RVM. Aus diesem Grunde ist es uns ein großes Anliegen, Ihnen einen tieferen Einblick zu geben, was sich bei uns »so tut«.

Weiterbildung:

IMPRESSUM

Wir bilden uns für Sie weiter. Zur Ausbilderin IHK haben die Prüfung erfolgreich absolviert: Frau Nadine Bauer

Neue MitarbeiterInnen:

Frau Daniala Loock

Wir haben uns verstärkt durch:

Frau Sonja Vollmer

Herrn Raymond Janßen

Herzlichen Glückwunsch!

Frau Beatrice Stengel

Kundenbetreuer Veronika Roller Sachbearbeiterin Administration Frau Therese Maier Sachbearbeiterin Vorsorge Frau Elfriede Fuhry-Müller Sachbearbeiterin KFZ Herrn Hermann Köster Kundenbetreuer Frau Nadine Stein Sachbearbeiterin Komposit Frau Madeleine Köber Sachbearbeiterin Administration Frau Sofia El Mestary Auszubildende Kauffrau für Versicherungen und Finanzen Frau Carolina Göggel Studentin Bachelor of Arts (B.A.) an der DHBW Frau Kathrin Herrmann Auszubildende Kauffrau für Versicherungen und Finanzen Frau Jessica Liebelt Auszubildende Kauffrau für Versicherungen und Finanzen Herrn Tim Schmitte Auszubildender Kaufmann für Versicherungen und Finanzen Frau Erika Schuster Auszubildende Kauffrau für Versicherungen und Finanzen Herrn Christof Seeger Student Bachelor of Arts (B.A.) an der DHBW Frau Jasmin Weller Studentin Bachelor of Arts (B.A.) an der DHBW Herrn Marenus Memleb Teamleiter KFZ

Herausgeber RVM Versicherungsmakler GmbH & Co. KG und RVM Finanzmanagement GmbH & Co. KG Arbachtalstraße 22 72800 Eningen u. A. Tel. +49 7121 923-0 Fax +49 7121 923-200 www.rvm.de

Frau · · · · · ·

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Jubiläum: Ihr 10-jähriges Firmenjubiläum hatten am 01.04.2013 · Frau Manuela Engel am 01.06.2013 · Herr Hans Martin Prill am 01.07.2013 · Frau Evelyn Kupriss am 01.09.2013 · Frau Bahar Özer · Frau Stefanie Poggensee · Frau Nicole Siebert Wir gratulieren recht herzlich!

Ihre Ansprechpartnerin: Larissa Schadenberger Tel. +49 7121 923-147 schadenberger@rvm.de

Redaktionelle Verantwortung Thomas Gaugele

Ihr Ansprechpartner: Herr Thomas Gaugele Tel. +49 7121 923-155 gaugele@rvm.de Satz www.arcusmarketing.de

Dieser Informationsdienst der RVMGruppe dient Ihrer persönlichen Unterrichtung über Neuerungen aus den Bereichen Versicherung und Vorsorge/Kapitalanlage. Für den Inhalt kann trotz sorgfältiger Ausarbeitung keine Gewähr übernommen werden. Über Anregungen, Hinweise oder den Wunsch nach weiteren Informationen freuen wir uns.

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