RVM-AKTUELL 03/2015

Page 1

RVM-AKTUELL > III/2015

TOP-THEMEN DIESER AUSGABE:

INSOLVENZANFECHTUNG NACH §133 InsO > S. 05

DIE BETRIEBLICHE KRANKENVERSICHERUNG > S. 08

AUTODIEBSTAHL – IMMER WIEDER EIN INTERESSANTES THEMA > S. 12


THEMEN DIESER AUSGABE

02 03 04 05 06 07 08 10 12 14 16 17 18 19 20 22 23

| | | | | | | | | | | | | | | | |

Editorial RVM-FORUM 2015 Neue bankenunabhängige Finanzierungsarten für den Mittelstand Insolvenzanfechtung gemäß § 133 InsO – Große Nachfrage nach Absicherungslösungen Möglichkeiten der Neuordnung von Versorgungszusagen Börsenunabhängige Sachwertanlage zur Risikostreuung Die betriebliche Krankenversicherung Brandschutzordnung Autodiebstahl – Immer wieder ein interessantes Thema Die Lohnfuhr – Haftungsrechtliche Folgen und ihre Versicherung Ausstellungs-Versicherung IT – Einsatz von Kennwörtern RVM – Wir stellen uns vor RVM – Ausbildungsakademie RVM – Pure Leidenschaft RVM – Projekte der Weihnachtsspende 2014 RVM – In eigener Sache

EDITORIAL

Guten Tag, liebe Leserin, guten Tag, lieber Leser, herzlich willkommen zur dritten Ausgabe von RVM-AKTUELL in 2015! Mit großem Elan hat unser Redaktionsteam wieder interessante Artikel aus allen Bereichen rund um die Themen Versicherungsschutz und Finanzen für Sie zusammengestellt. Und selbstverständlich erfahren Sie in gewohnter Form auch wieder, was sich bei RVM sonst noch »so tut«! Besonders hinweisen wollen wir auf unser nächstes RVMFORUM am 15. Oktober 2015: Erleben Sie Herrn Hans-Joachim Watzke! Nach einem Vortrag zum Thema »Was die Wirtschaft vom Sport lernen kann« wird er anschließend in lockerer Runde mit Sport-Journalisten diskutieren. Die Moderation übernimmt Herr Michael Antwerpes. Hier sind auch Ihre Beiträge und Fragen erwünscht! Weitere Informationen erhalten Sie auf Seite 3 dieser Ausgabe von RVM-AKTUELL. Schöne Herbsttage wünschen Ihnen

Michael Friebe

02

Erich Burth


RVM-FORUM 2015

Das nächste RVM-Forum findet am Donnerstag, 15. Oktober 2015 statt. Nach unserem Ausflug im vergangenen Jahr mit dem ehemaligen Vizekanzler und Grünen-Politiker Joschka Fischer in die Politik, gehen wir jetzt wieder in den sportlichen Bereich.

Erleben Sie Herrn Hans-Joachim Watzke! Nach einem Vortrag zum Thema »Was die Wirtschaft vom Sport lernen kann« wird Herr Watzke in einer lockeren Runde mit Sport-Journalisten diskutieren. Die Moderation übernimmt Herr Michael Antwerpes. Im Anschluss haben Sie die Gelegenheit, Ihre Fragen an die Runde zu stellen und mit zu diskutieren. Bekannt geworden ist Herr Hans-Joachim Watzke vor allem als Sanierer des BVB, der 2005 kurz vor der Insolvenz stand. Der Abgang von Trainer Jürgen Klopp sowie die Situation nach der zurückliegenden Saison ist 2015 jetzt für den Manager zu einer unternehmerischen Herausforderung geworden, denn damit steht auch das »Geschäftsmodell BVB« auf dem Prüfstand. Herr Michael Antwerpes wird den meisten von Ihnen als »Gesicht« zahlreicher olym-

pischer Winter- und Sommerspiele vertraut sein. Sein Moderationsstil begeistert die Zuschauer seit vielen Jahren bei Sportgroßereignissen. Freuen Sie sich auf einen kurzweiligen Abend. Und fragen Sie unsere Gäste, was Sie schon immer aus der Welt des Sports wissen wollten!

Donnerstag, 15.10.2015, 18.30 Uhr Büro- und Schulungszentrum H3 Arbachtalstraße 6 72800 Eningen u. A. www.rvm.de

Durch Scannen des QR-Codes können Sie das Veranstaltungsdatum gleich in Ihren Terminkalender übernehmen.

Ihre Ansprechpartnerin: Ute Zeile Tel. +49 7121 923-141 zeile@rvm.de

RVM-AKTUELL (V1)0915

03


NEUE BANKENUNABHÄNGIGE FINANZIERUNGSARTEN FÜR DEN MITTELSTAND

Um nicht von einem, oder einigen wenigen, Finanzierungspartnern abhängig zu sein, sollten Unternehmen die Unternehmensfinanzierung diversifizieren und auf voneinander unabhängige Standbeine stellen. Neben den bereits bekannten etablierten Finanzierungssurrogaten, wie zum Beispiel den Bürgschaften von Kautionsversicherern, Leasing, Factoring oder Beteiligungskapital gibt es jetzt zwei weitere in Deutschland relativ neue Instrumente.

Finetrading – Einkaufsfinanzierung

KMU-Anleihe

Ablauf:

Vorteile:

Angebotsverhandlung direkt zwischen

Ab 500.000 bis ca. 10.000.000 EUR;

Kunde und Lieferant;

Zugang zum Kapitalmarkt;

Lieferant erstellt Angebot an Finetra-

Kein eigener Prospekt;

der, Finetrader bestellt die Ware; Warenlieferung erfolgt vom Lieferanten direkt an den Kunden; Rechnungsstellung erfolgt direkt vom Lieferanten an den Finetrader; Der Finetrader begleicht die Rechnung sofort; Der Kunde zahlt innerhalb des vereinbarten Zahlungsziels von maximal 180 Tagen bei Verbrauchsgütern und maximal 360 Tage bei Investitionsgütern an den Finetrader.

Freie Mittelverwendung;

Vorteile: Kein Bankkredit, sondern Handelsge-

schäft; Liquiditätsoptimierung; Keine Kreditsicherheiten; Flexibel, da der Kunde entscheidet, ob

und bei welchem Geschäft er es einsetzt; Für Geschäfte im In- und Ausland geeignet; Verbesserte Verhandlungsposition gegenüber den Lieferanten, da Skontozahler. Voraussetzungen: Der rückversichernde Kreditversicherer des Finetraders muss ein ausreichendes Finetrading-Limit auf Ihr Unternehmen zeichnen; 20.000 EUR Mindesteinkaufsvolumen. Kosten: Individuell abhängig von der Bonität, des Volumens und der Laufzeit; Einmalige Anlaufkosten und jährliche Bereitstellungskosten.

04

Keine Sicherheitenstellung; Kein Mitspracherecht Dritter; Fünf Jahre (endfällig); Kostenfreier Zugang zum Euler Hermes

RatingCoach zur Überprüfung der Anleihefähigkeit vorab. Voraussetzungen: Indikatives Erstrating von BB- oder

besser von der Euler Hermes Rating GmbH; Eintrag im Handelsregister; Mindestens fünfjährige Unternehmenshistorie; IFD-Rating des größten Kreditgebers von mindestens IV; Ausstehende Bankbarkredite beziehungsweise verfügbare Barkreditlinien in Summe mindestens in Höhe der KMU-Anleihe. Kosten: Je nach indikativem Erstrating von der Euler Hermes Rating GmbH zwischen 3,25 % p.a. und 7 % p.a.; 5 % (zzgl. Mehrwertsteuer) Disagio auf den Betrag der KMU-Anleihe; Euler Hermes indikatives Erstrating: 10.000 EUR zzgl. Mehrwertsteuer; Je Euler Hermes indikatives Folgerating: 5.000 EUR zzgl. Mehrwertsteuer. Welche bankenunabhängigen Finanzierungsalternativen speziell zu Ihrem Unternehmen passen, kann nur individuell festgelegt werden. Wir freuen uns auf Ihren Anruf!

Ihr Ansprechpartner: Rudi Brunner Tel. +49 7121 923-116 brunner@rvm.de


INSOLVENZANFECHTUNG GEMÄSS § 133 InsO – GROSSE NACHFRAGE NACH ABSICHERUNGSLÖSUNGEN!

Wir berichteten bereits in RVM-AKTUELL Ausgabe II/2014 im Rahmen des Artikels „Insolvenzrechtliche Tücken“ über die Möglichkeit des Insolvenzverwalters, Zahlungen bis zu zehn Jahren vor Beantragung des Insolvenzverfahrens anzufechten. Dies ist der Fall, wenn sich Lieferanten, die von Zahlungsschwierigkeiten ihrer Schuldner wussten, durch entsprechende Maßnahmen einen Vorteil zulasten anderer Gläubiger verschafft haben. Im Falle einer Rückforderung lebt die Forderung wieder auf.

Immer mehr Unternehmen sind betroffen Konkret: Helfen Sie einem Kunden aus der Patsche, in dem Sie stunden oder eine Ratenzahlung vereinbaren, kann das nach Jahren noch zum Bumerang werden. Geht genau dieser Kunde zu einem späteren Zeitpunkt in die Insolvenz, kann der Insolvenzverwalter die damals erhaltenen Gelder zuzüglich Zinsen zurück verlangen. Nach heutiger Gesetzeslage gilt dies für Forderungen aus den letzten zehn Jahren!

Umfragen des BvCM–Bundesverband Credit Management e.V. in Kleve belegen, dass immer mehr Unternehmen betroffen sind und die Anfechtung wegen vermeintlicher Gläubigerbenachteiligung deutlich zunimmt (www.credit-manager.de/bvcmaktuell/news/item/817-bvcm-umfragebestaetigt-dringlichkeit-der-reform).

Jüngst berichtete auch die ARD über die gelebte Praxis der Insolvenzverwalter:

Auch wer bis jetzt noch keine Vorsorge in Bezug auf die Absicherung von Forderungen durch eine Kredit-Versicherung betreibt, kann mittlerweile eine eigenständige Anfechtungs-Versicherung abschließen.

www.daserste.de/information/wirtschaftboerse/plusminus/videosextern/folgenabsurder-insolvenzrechtsverschaerfung100.html

Deckungsschutz besteht zum einen für die angefochtenen Forderungen inklusive Zinsen, andererseits auch für die Schadenminderungskosten – die Kosten für

den Rechtsbeistand zur Abwehr der Forderung des Insolvenzverwalters sind inklusive. Unternehmen, die bereits eine Kreditversicherung haben, können über ihren Versicherer Zusatzdeckungen beantragen. Haben Sie Interesse? Wir freuen uns auf Ihren Anruf oder eine Nachricht von Ihnen!

Ihr Ansprechpartner: Björn Krasovc Tel.+49 7121 923-255 krasovc@rvm.de

RVM-AKTUELL (V1)0915

05


MÖGLICHKEITEN DER NEUORDNUNG VON VERSORGUNGSZUSAGEN

In RVM-AKTUELL II/2015 hatten wir die Konsequenzen der Niedrigzinsphase auf die Pensionsverpflichtungen beschrieben. In dieser Ausgabe zeigen wir Ihnen Lösungsmöglichkeiten auf. Da es den einen Königsweg nicht gibt, gilt es die Möglichkeiten im Einzelnen näher zu betrachten und zu bewerten. Ihre definierten Ziele bestimmen den Weg!

RVM hat den Kompass und begibt sich mit Ihnen auf den Lösungsweg. Anhand folgender Fragen und deren Gewichtung werden die Ziele zusammen mit Ihnen und Ihrem Steuerberater definiert: Reduzierung der Rückstellungen in der

Handelsbilanz Steuerliche Effekte der Rückstel-

lungen Gestaltungsfreiheit bei der Kapital-

anlage Verbesserung der Liquiditätseffekte Flexibilität der Modelle Risikotransfer auf externe Träger Verwaltungsvereinfachung

Grundsätzlich kommen sowohl die Beibehaltung, die Ausfinanzierung und die Auslagerung der Pensionsverpflichtungen in Frage. Es gilt die bestmöglichen Lösungen nach Ihren Vorgaben zu ermitteln. Dabei sind auch Varianten mit mehreren Komponenten möglich. Ausfinanzierung Bei der Ausfinanzierung der bestehenden Pensionsverpflichtungen wird Vermögen hinterlegt, wobei das Unternehmen festlegt, welche Vermögenswerte gewählt werden und ob sie den Zweck der Insolvenzsicherung erfüllen. Dadurch kann eine Saldierung der Pensionsrückstellungen mit den reservierten Vermögenswerten in der Bilanz erreicht werden.

und arbeitsrechtliche Bestimmungen berücksichtigt. Aus der unmittelbaren wird eine mittelbare Pensionsverpflichtung. Weil bei den Varianten auch die Liquidität betroffen ist, wird diesem Aspekt eine bedeutende Rolle zukommen. Dabei lassen sich bestehende Rückdeckungsversicherungen in der Regel integrieren. In wieweit auch in der Zukunft das Unternehmen zur Risikotragung bereit ist, wird die Wahl der Lösungsansätze beeinflussen. Je höher die Risikobereitschaft, umso höher die Renditeerwartung, desto geringer ist der Kapitalbedarf. Auch die Frage der Vererbbarkeit beziehungsweise die Möglichkeit, bei Bedarf Kapital ins Unternehmen wieder zurückzuführen, wird die Wahl der Kapitalanlage beeinflussen. Neben dem Vermögensaufbau für die Altersrente werden die biometrischen Risiken des vorzeitigen Ablebens und der Invalidität eine Rolle spielen. Weil der Eintritt des Risikos unbekannt ist, kann dieses Risiko letztendlich nur der Versicherer übernehmen. Die Verwaltung bindet Ressourcen. Viele Unternehmen verfügen über historisch gewachsene Versorgungssysteme mit unterschiedlichen Versorgungsordnungen. Eine Auslagerung der Versorgungsverpflichtung kann auch hier eine Ersparnis bringen.

Auslagerung Bei der Auslagerung wird die bestehende Pensionsverpflichtung durch einen externen Versorgungsträger schuldrechtlich abgelöst. Dabei werden steuerrechtliche

06

Es geht um die Zukunft des Unternehmens und die Sicherheit des Versorgungsversprechens. Wir begleiten Sie dabei gerne und freuen uns auf Ihren Anruf!

Ihr Ansprechpartner: Josef Maier Tel. +49 7121 923-156 maier@rvm.de


BÖRSENUNABHÄNGIGE SACHWERTANLAGE ZUR RISIKOSTREUUNG

Zur richtigen Zeit, am richtigen Ort, mit dem richtigen Partner! Unter diesem Slogan ermöglicht die Deutsche Finance Group privaten Anlegern den Zugang zu institutionellen Investitionen in den Bereichen Immobilien, Private Equity Real Estate und Infrastruktur.

Die Deutsche Finance Group ist derzeit über neun Dachfonds in 31 Ländern mit circa 1.700 Immobilien und Infrastrukturinvestments investiert. Strategie Die Strategie der Fondsmanager zielt neben einer breiten Streuung hinsichtlich verschiedenster Parameter zur Minimierung von Risiken insbesondere auf Wertsteigerungsstrategien mit kurzer Laufzeit. Diese sogenannten »Value-Added-Strategien« sind darauf ausgerichtet, die Ertragssituation signifikant im Hinblick auf Qualität, die Höhe und der Laufzeit der Cashflows zu verbessern. Das Beispiel eines im August 2006 erworbenen Hafenportfolios in Großbritannien verdeutlicht die Strategie: Das Portfolio, bestehend aus 21 Containerumschlag- und Passagierhäfen, wurde durch eine Vielzahl von Assetmanagement-Maßnahmen optimiert, die vorwiegend darauf ausgerichtet waren, die Ertragskraft zu verbessern. Nach einem Bieterprozess wurde das gesamte Portfolio im März 2015 an einen institutionellen Investor verkauft. Der Verkaufserlös betrug das 3,3-fache des eingesetzten Kapitals (die Deutsche Finance Group war gemeinsam mit mehreren Institutionellen Investoren investiert). Spezialfonds Internationale Immobilieninvestments werden von institutionellen Investoren vornehmlich über »Spezialfonds« durchgeführt. Diese Spezialfonds werden von einem institutionellen Fondsmanager konzipiert, verfolgen eine klar strukturierte Investmentstrategie und beinhalten

ein professionelles Fondsmanagement. Der institutionelle Investor erhält durch diese Strategie Zugang zu allen bedeutenden internationalen Immobilienmärkten und gleichzeitig einen »RundumService« in Sachen Immobilieninvestition. Lösung für Privatanleger Über die Deutsche Finance Group erhält der Privatanleger genau diesen »RundumService«. Die aktuellen Angebote ermöglichen Privatanlegern lukrative Zugangswege zu sonst exklusiven und nicht unmittelbar verfügbaren institutionellen Immobilien- und Infrastrukturinvestments – bei gleichzeitig breiter Streuung. Die erfahrenen Investmentmanager verfolgen mit ihren Dachfondskonzepten ein aktives Portfoliomanagement für eine ausgewogene Balance von Kapitalbindung, Sicherheitsbedürfnissen und attraktiven Renditezielen. Dieser Investmentansatz entspricht genau der RVM-Philosophie im Bereich der Fondsanlagen! Möchten Sie mehr über die Deutsche Finance Group und ihre Strategien erfahren? Dann melden Sie sich am besten gleich über finanzen@rvm-finanzen.de zu unserer nächsten Informationsveranstaltung am 04.11.2015 um 18:30 Uhr in der Motorworld in Böblingen an. Neben der Deutschen Finance Group wird Herr Frank Rüttenauer von Carmignac Gestion Einblicke in die aktuellen Kapitalanlagestrategien der Profis geben (Hinweis: Die Teilnehmerzahl ist begrenzt). Ihr Ansprechpartner: Frank Wurster Tel. +49 7121 923-126 wurster@rvm-finanzen.de

RVM-AKTUELL (V1)0915

07


DIE BETRIEBLICHE KRANKENVERSICHERUNG

Gesundheit ist ein Megatrend. Auch Arbeitgeber können sich vor dieser Entwicklung nicht verschließen. Belegschaften werden älter und die psychischen und physischen Belastungen nehmen zu. Das hat Auswirkungen auf das Geschäft. Im Schnitt fehlen deutsche Arbeitnehmer krankheitsbedingt 12,6 Tage im Jahr. Ist eine psychische Belastung die Ursache für die Arbeitsunfähigkeit, fehlt der Arbeitnehmer insgesamt 25 Tage. Als Kosten der Produktivitätsausfälle wird eine Summe von 46 Milliarden EUR im Jahr genannt.

Der beginnende Fachkräftemangel tut sein Übriges dazu. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales beziffert in seinem „Arbeitskräftereport“ die Zahl der Erwerbstätigen die Deutschland in den nächsten 15 Jahren verliert, auf sechs Millionen Personen. Wer im Wettbewerb um gute Mitarbeiter am Ball bleiben möchte, muss sich deshalb etwas einfallen lassen. Etwas für die Gesundheit der Mitarbeiter zu tun, liegt aus den beschriebenen Gründen im ökonomischen Interesse der Arbeitgeber. Was liegt da näher, als über eine betriebliche Krankenversicherung (bKV) die Gesundheit der Mitarbeiter abzusichern?

schneller wieder auf die Beine kommen, wenn sie krank geworden sind. Alleine die Existenz einer bKV wirkt sich positiv auf die Lebensqualität am Arbeitsplatz aus. „Mein Chef kümmert sich um mich und meine Gesundheit“, das ist das positive Signal, das beim Mitarbeiter ankommt. Zugleich ist der Verwaltungsaufwand für die Unternehmen gering. Sie schließen einen Rahmenvertrag mit einem oder mehreren Versicherern ab. Leistungsfragen klärt dieser dann direkt mit den Mitarbeitern. Der Arbeitgeber bekommt keinerlei Informationen bezüglich des Gesundheitszustandes des Mitarbeiters. Betriebsrente - Betriebsgesundheit

Das Prinzip der bKV Mit einer bKV können Mitarbeiter die Lücken im gesetzlichen Kassenschutz schließen und damit ihren Versicherungsschutz im Krankheitsfall zu besonders günstigen Konditionen optimieren. Für Arbeitgeber ist die bKV eine attraktive Sozialleistung, welche die Mitarbeiter motiviert und an das Unternehmen bindet. Sie hilft dabei, dass die Mitarbeiter

08

Die bKV ist vergleichbar mit der betrieblichen Altersvorsorge, nur dass es um die Gesundheit und nicht um die Rente geht. Dadurch wird der Vorteil für den Arbeitnehmer nicht zu einem unbestimmten Zeitpunkt in der Zukunft erlebbar, sondern führt im Idealfall zeitnah zu einer positiven Rückkopplung. In der klassischen Form übernimmt der Arbeitgeber die Beiträge für seine

Mitarbeiter, ebenso wie die darauf entfallenden Steuern und Sozialabgaben (Obligatorium), er muss es aber nicht (fakultativ). So oder so profitieren die Mitarbeiter von Beitragsrabatten, welche die Versicherer bei einer betrieblichen Absicherung geben. Diese sind im Vergleich zu jenen Zusatzversicherungen, die man auch privat abschließen kann (in einigen Fällen sind die Tarife sogar identisch mit den betrieblichen Angeboten) erheblich günstiger. In der Regel können auch Familienangehörige über den Betrieb mitversichert werden. Unter bestimmten Voraussetzungen verzichten die Versicherer sogar auch auf die sonst verpflichtende Gesundheitsprüfung. So bietet die betriebliche Krankenversicherung die einmalige Chance für Menschen mit Vorerkrankungen, doch noch eine Zusatzversicherung zu bekommen. Arten der Absicherung Das Angebot an betrieblichen Zusatzversicherungen variiert von Anbieter zu Anbieter. Die Absicherung im Krankenhaus mit Ein- oder Zweibettzimmer und


DIE BETRIEBLICHE KRANKENVERSICHERUNG

privatärztlicher Behandlung („Chefarzt“) oder Leistungen für Zahnbehandlung und Zahnersatz sind in der Regel immer möglich. Gerade bei den Zähnen zeigt sich deutlich, warum es überhaupt notwendig ist, den Kassenschutz privat zu ergänzen. Vor Jahren waren Leistungen für Zahnersatz, also Kronen, Inlays oder Implantate fast vollständig im Leistungskatalog der gesetzlichen Kassen enthalten. Weil das Geld immer knapper wurde und die Kassen im Gegensatz zu den Privaten Krankenversicherungen das Leistungsspektrum jederzeit kürzen können, werden heute nur noch sogenannte befundorientierte Festzuschüsse bezahlt. So entstehen schnell hohe Eigenanteile, die aus eigener Tasche bezahlt werden müssen. Betriebliche Zusatzversicherungen gibt es aber auch für andere Bereiche, in denen der Kassenschutz löchrig ist, beispielsweise für Naturheilverfahren, für ambulante Besuche beim Arzt, für Brillen, oder Vorsorgeuntersuchungen. Die Versicherer haben unterschiedlichste Lösungen entwickelt. Die Unternehmen können selbst

entscheiden, wie sie maßgeschneidert die Angebotspakete für die Mitarbeiter schnüren. Gesund werden und gesund bleiben Einige Anbieter gehen sogar noch einen Schritt weiter. Sie bieten nicht nur Lösungen die helfen, im Krankheitsfall schnell wieder gesund zu werden. Vielmehr bieten sie bereits im Vorfeld Anreize, gar nicht erst krank zu werden, sondern gesund zu bleiben. Derartige Vorsorge-tarife leisten etwa für Krebsvorsorge, Gesundheits-Check-ups, Schutzimpfungen, Präventionskurse oder die Einrichtung eines Gesundheitstelefons für Mitarbeiter. Letzteres kann ein wirksames Mittel des Arbeitgebers sein, um psychischen Erkrankungen und damit verbundenen Leistungsverlusten oder Langzeitausfällen vorzubeugen. Vorsorgetarife bauen die Brücke zum betrieblichen Gesundheitsmanagement (bGM). Auch das liegt im Trend. Große Konzerne sind hier Vorreiter, die eigene Gesundheits-Abteilungen aufgebaut ha-

ben und das bGM auch in ihrem Managementsystem berücksichtigen. Kleine und mittelständische Unternehmen können das alleine nicht leisten und sind auf externe Hilfe angewiesen. Diese finden sie bei Dienstleistern wie zum Beispiel der „Gesundwerker eG“. Als erste Genossenschaft für betriebliches Gesundheitsmanagement in Deutschland gibt sie Empfehlungen ab, wie bGM unkompliziert und effektiv eingeführt werden kann und hilft auch bei der Umsetzung der Maßnahmen rund um die Bereiche Bewegung, Ernährung und Entspannung. Dann ist die bKV nichts anderes als eine Maßnahme des betrieblichen Gesundheitsmanagements, die den Mitarbeitern nicht nur gesundheitlichen, sondern auch finanziellen Nutzen bringt. Wir bieten auf Ihren Bedarf maßgeschneiderte Konzepte!

Ihr Ansprechpartner: Matthias Knödler Tel. +49 731 969132-10 matthias.knoedler@ das-kv-haus.de

RVM-AKTUELL (V1)0915

09


BRANDSCHUTZORDNUNG

Entstehungsbrände zu vermeiden ist eines der wichtigsten Ziele des Risiko Managements. Sollte es dennoch zu einem Brandausbruch kommen, ist schnelles und vor allem richtiges Handeln entscheidend, um eine Ausweitung des Feuers zu verhindern. Die Brandschutzordnung leistet dazu als Baustein des organisatorischen Brandschutzes einen wichtigen Beitrag.

So könnte es passieren

Teil A

Ein Härteofen ist in Brand geraten, Rauch quillt hervor und breitet sich in der Halle aus. Anweisungen werden gerufen. Einige Mitarbeiter laufen zum Tor, andere greifen nach dem Feuerlöscher. Nach und nach wird ersichtlich, dass sich der Brand ausbreitet und überstürzt drängen alle Personen nach draußen.

richtet sich zum Verhalten im Brandfall an alle gerade anwesenden Personen, also gleichermaßen an Beschäftigte, Besucher und gegebenenfalls Bewohner. Als genormter Aushang fasst er in sehr knapper Form dauerhaft die wesentlichen Verhaltensmaßnahmen im Brandfall in geordneter Reihenfolge zusammen:

Solche oder ähnliche Szenarien sind nicht unrealistisch, besonders wenn es in unübersichtlichen Bereichen eines Unternehmens zu einem Brandfall kommt.

· Ruhe bewahren · Brand melden · In Sicherheit bringen · Löschversuch unternehmen

Richtiges und schnelles Handeln der Mitarbeiter entscheidet hierbei wesentlich über den Erfolg von Rettungs- oder Brandbekämpfungsmaßnahmen in einem Gefahrenfall. Vorgesetzte müssen deshalb ihre Mitarbeiter informieren und über die richtigen Maßnahmen im Brandfall unterweisen.

Teil B

Der organisatorische Brandschutz soll unter anderem die frühzeitige Brandmeldung und -bekämpfung sicherstellen. Eines der wichtigsten Instrumente ist hierbei die Brandschutzordnung nach DIN 14 096, Teil 1–3. Sie ist ein Regelwerk mit anweisendem Charakter für Brandverhütungsmaßnahmen und ein Leitfaden für das Verhalten vor, während und nach einem Brandfall. Oft wird sie im Zusammenhang mit der Erteilung einer Bauund/oder Nutzungsgenehmigung oder aber im Rahmen von Brandschutzgutachten gefordert. Aufbau und Inhalt einer Brandschutzordnung Eine Brandschutzordnung besteht aus drei Teilen:

10

regelt das Verhalten im Brandfall für Personen, die sich nicht nur vorübergehend im Betrieb aufhalten und keine besonderen Brandschutzaufgaben haben. Neben Mitarbeitern können dies auch anwesende Beschäftigte eines Subunternehmers sein. Es handelt sich um verbindliche und auf die örtlichen Verhältnisse konkret abgestimmte Anweisungen zum vorbeugenden und abwehrenden Brandschutz. Folgende Abschnittsgliederung hat sich bewährt: Brandschutzordnung – mit integriertem

Teil A Brandverhütung – mit allen betriebs-

relevanten Brandsicherheitsregeln, wie zum Beispiel Rauchverbot Brand- und Rauchausbreitung – zum Beispiel mit Hinweisen zu Rauch- und Wärmeabzugsanlagen Rettungswege – zum Beispiel mit Informationen zu Evakuierungsmaßnahmen Melde- und Löscheinrichtungen – zum Beispiel mit Hinweisen zu Feuermeldern, Hydranten


BRANDSCHUTZORDNUNG

Verhalten im Brandfall – zum Beispiel

Vorbeugende Maßnahmen – Brandver-

zur Einweisung der Feuerwehr Brandmeldung – zum Beispiel mit Hinweisen, wie eine Meldung abzugeben ist Alarmsignale – mit Beschreibung von Art und Bedeutung der betrieblichen Alarmsignale In Sicherheit bringen – zum Beispiel mit Hinweisen zum Verlassen des Gefahrenbereichs Löschen – zum Umgang mit Löschgeräten, der Personenrettung und des Schutzes von Personen Besondere Verhaltensregeln – zum Beispiel in Bezug auf betriebliche Besonderheiten

hütung und Verhalten vor dem Brandfall Verhalten im Brandfall – Alarmierung und Brandmeldung, Maßnahmen zur Personenrettung, Brandbekämpfung und Zusammenarbeit mit der Feuerwehr Verhalten nach Bränden – Maßnahmen zur Vermeidung von Folgeschäden, Sicherung der Brandstelle und Wiederherstellung der Einsatzbereitschaft von Brandschutzanlagen Teil C kann nach Bedarf durch spezifische Anhänge, sogenannte bereichsbezogene Sonderpläne, ergänzt werden, zum Beispiel: Maßnahmen bei unsicheren Betriebs-

Teil C entspricht in der Gliederung dem Teil B und richtet sich an namentlich genannte Personen mit besonderen Brandschutzaufgaben im Betrieb. Dafür kommen Personen, Personengruppen beziehungsweise Einrichtungen wie Werks- oder Betriebsleiter, leitende Angestellte, Schichtführer, Abteilungsleiter, Sicherheitsingenieure / -fachkräfte, Brandschutzbeauftragte, Störfall- und Umweltschutzbeauftragte, Pförtner, Wachdienst oder Werkschutz, betriebliche Löschkräfte, Hausmeister und die Telefonzentrale in Frage. Dieser Teil der Brandschutzordnung soll die jeweiligen Verantwortungs- und Tätigkeitsbereiche klar regeln sowie geeignete und geordnete Abwehrmaßnahmen und die Durchsetzung und Überwachung aller notwendigen Maßnahmen des abwehrenden Brandschutzes sicherstellen. Üblich ist die folgende Grobgliederung:

zuständen wie Energie- oder Kühlmittelausfälle Maßnahmen bei Stoffaustritten wie zum Beispiel von brennbaren Flüssigkeiten oder Gasen Maßnahmen bei Ausfall von Sicherheitssystemen oder –anlagen wie zum Beispiel Löschanlagen oder Löschwasserversorgung.

Fazit Dass es in einem Unternehmen zu einem Brand kommt, kann nie ganz ausgeschlossen werden. Geeignete Maßnahmen können die Auswirkungen aber ganz erheblich begrenzen. Anwesende Personen wie Besucher, Mitarbeiter und besonders beauftragte Personen können durch schnelles und richtiges Handeln dazu in hohem Maße beitragen. Die Brandschutzordnung hat sich hier als wichtiges Instrument einer guten Brandschutzorganisation bewährt und sollte auch mit der zuständigen Feuerwehr abgestimmt werden. Wichtig ist, dass die Brandschutzordnung stets auf dem aktuellen Stand ist und relevante Änderungen laufend eingepflegt werden.

Einführung und Aktualisierung Die Brandschutzordnung sollte ihrer Bedeutung entsprechend von der Betriebsleitung in Kraft gesetzt und allen aufsichtführenden Betriebsangehörigen zur Kenntnis gebracht werden. Der Belegschaft sollte sie im jeweils für den betreffenden Personenkreis notwendigen Umfang bekannt gegeben werden. Aushänge sollten nur Angaben enthalten, die für die Beschäftigten im jeweiligen Bereich von Bedeutung sind. Ihr Ansprechpartner: Joachim Roth Tel. +49 7121 923-273 roth@rvm.de

RVM-AKTUELL (V1)0915

11


AUTODIEBSTAHL – IMMER WIEDER EIN INTERESSANTES THEMA!

Uns Schwaben sagt man ja ein besonders inniges Verhältnis zum »heiligen Blechle« nach. Aber egal wo in Deutschland man sich auch aufhält, jeder möchte sein Fahrzeug gerne wieder da unversehrt auffinden, wo er es abgestellt hat. Nun liegt das Bundesland Baden-Württemberg – auch mit den großen Städten wie Stuttgart, Freiburg, Karlsruhe, Ulm, Mannheim, Heilbronn oder Esslingen – ganz hinten im Ranking der Diebstahlhäufigkeit; in soweit haben wir hier Glück. Anders sieht es jedoch in den neuen Bundesländern aus. Dort liegen an der Spitze die Diebstahlhochburgen Frankfurt/Oder, Görlitz, Berlin, Potsdam und Dresden.

Was kann man selbst tun, um einen Diebstahl zu vermeiden? In Städten, in denen das Auto gefährdet ist, raten die Experten: Wenn die Möglichkeit besteht, stellen Sie Ihr Fahrzeug in die eigene Garage oder ein bewachtes Parkhaus – nicht an den Straßenrand. Und wenn es doch dort sein muss, dann möglichst unter eine Straßenlaterne und an belebter Stelle. Es empfiehlt sich, wenn ein Fahrzeug länger an derselben

12

Stelle geparkt ist, zu schauen, ob immer die gleichen Fahrzeuge langsam durch die Straße »streifen« oder ob jemand den eigenen PKW fotografiert. Sehr hochwertige Fahrzeuge werden tatsächlich oft »auf Bestellung« gestohlen und das sind dann Vorbereitungshandlungen, die einen aufmerksam sein lassen sollten. Wenn Sie Ihr Fahrzeug verlassen, auch nur für kurze Wege (wie zum Beispiel Einkäufe ins Haus tragen,

am Kiosk eine Zeitung holen, an der Tankstelle bezahlen oder die Parkuhr füttern), niemals den Schlüssel im Auto liegen oder gar stecken lassen. Lassen Sie zur Sicherheit das Lenkradschloss einrasten und aktivieren Sie die Diebstahlwarnanlage. Ein schlechter Platz für den Ersatzschlüssel ist natürlich im Fahrzeug! Selbst die tollsten Verstecke sind den Dieben schon lange bekannt und die Teilkaskoversicherung wird die Leistung mit Erfolg verweigern. Selbstverständlich


AUTODIEBSTAHL – IMMER WIEDER EIN INTERESSANTES THEMA!

sollte auch sein, dass man beim Cabrio das Dach schließt, die Tankklappe nicht offen stehen lässt und vor allem alle Fenster hochfährt.

informieren. Wenn diese im Fahrzeug installiert sind, wird der Stecker, über den die Deaktivierung erfolgen könnte, blockiert.

Hierzu ein Exkurs: Niemals Kinder oder Tiere im Sommer im Auto lassen, weder im Schatten noch für kurze Zeit! Selbst das etwas geöffnete Fenster hilft nicht gegen den drohenden Hitzekollaps, das macht höchstens einem Dieb die Arbeit leichter. Und die unter den Beifahrersitz geschobene Laptoptasche, das Handy in der Mittelkonsole, die Handtasche im Fußbereich oder das Reisegepäck im von außen gut einsehbaren Kofferraum sind eine Einladung, entweder in das Fahrzeug einzubrechen oder es im schlimmsten Fall komplett zu entwenden.

Autoknacken mit dem Laptop

Wenn das nun alles bedacht wurde, wie kann es trotzdem sein, dass plötzlich das Auto weg ist? Die »neue Generation« der Autodiebe schläft natürlich nicht. Was früher mit brachialer Gewalt aufgehebelt wurde, wird heute »gehackt«! Der Versicherer AXA informiert hierzu: Der Trick mit dem nachgemachten Autoschlüssel Dabei wird nicht der ganze Schlüssel nachgemacht, sondern nur das Innenleben. Moderne Blanko-Schlüssel lassen sich »anlernen« – das bedeutet, die Diebe brechen das Auto auf, schließen einen Laptop an den Diagnosestecker im Auto an, lesen die Informationen damit aus und speichern diese auf einem SchlüsselRohling. Und schon kann das Auto gestartet werden. Oder sie erstellen vom echten Schlüssel eine hundertprozentige elektronische Kopie, mit der sie das Auto bequem öffnen können, die Wegfahrsperre deaktivieren und das Auto starten. Dafür muss der Dieb aber kurzzeitig im Besitz des Schlüssels sein. Das bedeutet für Sie: Niemals den Schlüssel in fremde Hände geben! Lassen Sie sich von Ihrem Autohaus über sogenannte OBD-Saver

Autodiebe können sich direkt via Laptop in die Elektronik des Autos einklinken und von dort aus die Funktionen des Fahrzeugs steuern. Dass dazu die Motorhaube geöffnet werden muss, schreckt die Autoknacker wenig, sie schaffen das in weniger als zwei Minuten. So kann zum Beispiel ein Auto einfach elektronisch gestartet werden. Durch ein Störsignal das Zusperren des Fahrzeugs verhindern

nommen werden, um schnell an dort deponierte (am Schlüsselbrett, auf einer Konsole, im Schränkchen an der Haustür) Autoschlüssel zu gelangen. Unglaublich aber wahr, manch ein Autobesitzer legt zum Ersatzschlüssel gleich noch den KFZBrief! Gerade in der Urlaubszeit sollte man niemals das Auto geparkt vor der Tür, und den passenden Schlüssel quasi griffbereit im Haus, zurücklassen. Besser bei Bekannten, Verwandten oder in einer Tiefgarage parken und den Autoschlüssel in einem Safe einschließen. Es ist im Zweifel erheblich billiger, für kurze Zeit bei einer Bank ein Schließfach anzumieten, in das dann bei Bedarf auch andere Wertsachen gegeben werden können.

Wenn das Auto unverschlossen ist, haben es Diebe besonders leicht. Das erreichen sie durch ein Störsignal, welches beim Verschließen des Autos mit der Fernbedienung das Signal blockiert und das Auto deshalb offen bleibt. Der Dieb muss dann nur noch einsteigen und das Auto starten. Begünstigt wird dieser Trick durch mangelnde Aufmerksamkeit der Autofahrer. Sie sind beim Abschließen in Gedanken ganz woanders und achten nicht mehr auf Blinksignale oder das Klacken der Türverriegelung. Die frechste Variante Bei Fahrzeugen, die weit oben in der Gunst der Autodiebe stehen (wie zum Beispiel BWM X5, Lexus RX 350, alle Golf-Varianten, Toyota Land Cruiser, Range Rover, Audi S4) ist durchaus auch das schnelle Aufladen des ganzen Fahrzeugs eine gängige Methode. Hier gilt, den Dieben es schwer bis unmöglich zu machen, gut mit einem Abschleppfahrzeug an das Fahrzeug heranfahren zu können. Der Hauseinbruch Immer noch wenig bekannt ist auch, dass tatsächlich Hauseinbrüche deshalb vorge-

Ihre Ansprechpartnerin: Martina Hackenberg Tel. +49 7121 923-135 hackenberg@rvm.de

RVM-AKTUELL (V1)0915

13


DIE LOHNFUHR – HAFTUNGSRECHTLICHE FOLGEN UND IHRE VERSICHERUNG

Der Lohnfuhrvertrag war bis zur Transportrechtsreform im Jahre 1998 im Rahmen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Nahverkehr (§ 25 AGNB) geregelt. Heute finden wir nur noch an versteckter Stelle in den Vertragsbedingungen für den Güterkraftverkehrs-, Speditions- und Logistikunternehmer (§ 9 VBGL) einen Hinweis mit demselben Regelungsinhalt wie damals in den AGNB.

Die VBGL sind allerdings nicht sehr verbreitet. Die Lohnfuhr war für eine gewisse Zeit bei den Spediteuren nicht so populär und verbreitet. Grund war der Begriff der Scheinselbständigkeit. Die Kriterien für die Scheinselbständigkeit wurden durch das zweite Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt 2002 beseitigt. Die Gesetzesänderungen hatten zur Folge, dass die Lohnfuhr in den Folgejahren wieder zunahm und heute von sehr vielen Spediteuren praktiziert wird – sowohl mit Lohnfuhrunternehmern die sie beauftragen, als auch als Lohnfuhrunternehmer für andere Spediteure. Rechtsnatur des Lohnfuhrvertrages Es stellt sich sehr häufig die Frage, welcher Vertragstyp vorliegt und welche Rechtsfolgen dies hat. Der Lohnfuhrvertrag ist im Gegensatz zum Frachtver-

14

trag nicht gesetzlich geregelt; es gibt daher keine Legaldefinition. Zur Verdeutlichung des Unterschieds zwischen beiden Vertragstypen dienen die Vertragsinhalte: Frachtvertrag Der Frachtführer übernimmt die Verpflichtung zur Beförderung und Anlieferung des Gutes am Bestimmungsort an den Empfänger und der Absender übernimmt die Verpflichtung zur Zahlung der Fracht. Lohnfuhrvertrag Lohnfuhr ist die Überlassung eines bemannten Fahrzeuges durch den Auftragnehmer zur Übernahme und zur Fahrt von Ladung nach Weisung des Auftraggebers gegen Entgelt. Der Lohnfuhrunternehmer wird für seinen Auftraggeber tätig, als würde der Auftrag-

geber ein eigenes Fahrzeug einsetzen. Beim Lohnfuhrvertrag bleiben Fahrzeug und Fahrer in den Betrieb des Lohnfuhrunternehmers eingegliedert. Es gibt kein Frachtpapier, in welchem der Lohnfuhrunternehmer erscheint. Der Lohnfuhrunternehmer unterliegt hinsichtlich der Transportdurchführung ausschließlich den Weisungen des Auftraggebers. Im Regelfall wird ein Pauschalentgelt (Tagespauschale) an den Auftragnehmer entrichtet. Nachdem es im Regelfall keine schriftlichen Vereinbarungen gibt, ist der Parteiwille hinsichtlich der Leistungsversprechen der Parteien maßgeblich. Zu denken ist an unterschiedliche Formen der Lohnfuhr: 1. Es wird zwar Lohnfuhr vereinbart, die Vertragsparteien sind sich aber einig, dass eine bestimmte Ladung vom Un-


DIE LOHNFUHR – HAFTUNGSRECHTLICHE FOLGEN UND IHRE VERSICHERUNG

ternehmer übernommen und zu einem Empfänger gefahren wird. Fahrzeug und Fahrer sind in den Betrieb des Unternehmers eingegliedert; der Unternehmer hat Besitz und Obhut an der Ladung. 2. Reine Lohnfuhr ist weder ladungs- noch fahrzeugbezogen; Fahrer und Fahrzeug bleiben in den Betrieb des Unternehmers integriert. 3. Voll überlassende Lohnfuhr liegt dann vor, wenn Fahrzeug und Fahrer aus dem Betrieb des Lohnfuhrunternehmers ausgegliedert und in den Betrieb des Auftraggebers eingegliedert werden, wie eigene Fahrzeuge und Fahrer. Letztlich wird es immer von den Leistungsvereinbarungen zwischen Unternehmer und Auftraggeber abhängen, welcher der vorgenannten Vertragstypen vorliegt und hinsichtlich der Haftung von Bedeutung ist.

Haftung des Lohnfuhrunternehmers Hier können keine eindeutigen Aussagen getroffen werden. Nicht nur die Literatur, sondern auch die Rechtsprechung kommen zu den unterschiedlichsten Ergebnissen. Liegt eine Vereinbarung des Vertragstyps 1. vor, so wird zurecht darauf verwiesen, dass der Vertragszweck die schadenfreie Beförderung bestimmter Güter von einem Ort zum anderen ist. Der Vertrag hat zum Zweck, dass der Fahrer mit dem LKW Güter von einem Ort zum anderen fährt. Dieser Vertragszweck ist dem Frachtvertrag so nahe, dass es gerechtfertigt ist,

den Auftragnehmer nach Frachtrecht haften zu lassen, wenn diese Leistung nicht erreicht wird. Nimmt man die Rechtsnatur des Lohnfuhrvertrages (Vertragstyp 2 und 3) als gemischten Vertrag mit Elementen des Miet- und Dienstverschaffungsvertrages an, so kann sich die Haftung auch nur aus dem Miet- oder Dienstrecht ergeben, nicht aber aus dem Frachtrecht. Dann schuldet der Lohnfuhrunternehmer nur die Auswahl eines geeigneten Personals und die Gestellung eines geeigneten Fahrzeuges, nicht aber die ordnungsgemäße Durchführung der Fahrt. Die vorstehenden Ausführungen sind summarisch das Spiegelbild der unterschiedlichen Auffassungen in Literatur und Rechtsprechung und stellen keine abschließend verbindliche Bewertung dar. Bekannte Rechtsprechung zur Lohnfuhr stammt aus der Vergangenheit. Entscheidungen zum Thema Lohnfuhr aus jüngerer Zeit sind nicht bekannt. Es ist aber damit zu rechnen, dass anhängige Verfahren und Entscheidungen dazu weitere Erkenntnisse bringen.

rung einzuschließen. Soweit es sich um reine Lohnfuhrverträge handelt (Vertragstyp 3) sind diese über die Betriebshaftpflichtversicherung abzusichern. Diese deckt grundsätzlich die Schäden, welche dem Versicherungsnehmer aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen treffen. Dazu gehört auch die Haftung aus Vertrag. Zu prüfen ist allerdings, ob diese Deckungen diesbezügliche Versicherungsausschlüsse enthalten. Besteht für Ihr Unternehmen Handlungsbedarf? Sind Sie selbst als Lohnfuhrunternehmer tätig oder beschäftigen Sie Lohnfuhrunternehmer? Gehen Sie auf Nummer sicher und lassen Sie Ihre Versicherungsverträge und die Ihrer Unternehmer überprüfen. Wir haben die Lösungen für Sie. Erste Informationen erhalten Sie über Ihren RVM-Kundenbetreuer.

Versicherung der Haftung des Lohnfuhrunternehmers Im Rahmen der Verkehrshaftungsversicherung besteht für die Haftung aus Lohnfuhrverträgen kein Versicherungsschutz. Versichert ist nur die Haftung aus Verkehrsverträgen. Verkehrsverträge sind definiert als Fracht-, Speditions- und Lagerverträge. Der Lohnfuhrvertrag ist kein Verkehrsvertrag. Allerdings besteht die Möglichkeit, solche ladungsbezogenen Lohnfuhrverträge in den Deckungsbereich der Verkehrshaftungsversiche-

Ihr Ansprechpartner: Sven-Stephen Petersmarck Tel. +49 7121 923-220 petersmarck@rvm.de

RVM-AKTUELL (V1)0915

15


DIE LOHNFUHR – HAFTUNGSRECHTLICHE FOLGEN UND IHRE VERICHERUNG

ternehmer übernommen und zu einem Empfänger gefahren wird. Fahrzeug und Fahrer sind in den Betrieb des Unternehmers eingegliedert; der Unternehmer hat Besitz und Obhut an der Ladung. 2. Reine Lohnfuhr ist weder ladungs- noch fahrzeugbezogen; Fahrer und Fahrzeug bleiben in den Betrieb des Unternehmers integriert. 3. Voll überlassende Lohnfuhr liegt dann vor, wenn Fahrzeug und Fahrer aus dem Betrieb des Lohnfuhrunternehmers ausgegliedert und in den Betrieb des Auftraggebers eingegliedert werden, wie eigene Fahrzeuge und Fahrer. Letztlich wird es immer von den Leistungsvereinbarungen zwischen Unternehmer und Auftraggeber abhängen, welcher der vorgenannten Vertragstypen vorliegt und hinsichtlich der Haftung von Bedeutung ist.

Haftung des Lohnfuhrunternehmers Hier können keine eindeutigen Aussagen getroffen werden. Nicht nur die Literatur, sondern auch die Rechtsprechung kommen zu den unterschiedlichsten Ergebnissen. Liegt eine Vereinbarung des Vertragstyps 1. vor, so wird zurecht darauf verwiesen, dass der Vertragszweck die schadenfreie Beförderung bestimmter Güter von einem Ort zum anderen ist. Der Vertrag hat zum Zweck, dass der Fahrer mit dem LKW Güter von einem Ort zum anderen fährt. Dieser Vertragszweck ist dem Frachtvertrag so nahe, dass es gerechtfertigt ist,

den Auftragnehmer nach Frachtrecht haften zu lassen, wenn diese Leistung nicht erreicht wird. Nimmt man die Rechtsnatur des Lohnfuhrvertrages (Vertragstyp 2 und 3) als gemischten Vertrag mit Elementen des Miet- und Dienstverschaffungsvertrages an, so kann sich die Haftung auch nur aus dem Miet- oder Dienstrecht ergeben, nicht aber aus dem Frachtrecht. Dann schuldet der Lohnfuhrunternehmer nur die Auswahl eines geeigneten Personals und die Gestellung eines geeigneten Fahrzeuges, nicht aber die ordnungsgemäße Durchführung der Fahrt. Die vorstehenden Ausführungen sind summarisch das Spiegelbild der unterschiedlichen Auffassungen in Literatur und Rechtsprechung und stellen keine abschließend verbindliche Bewertung dar. Bekannte Rechtsprechung zur Lohnfuhr stammt aus der Vergangenheit. Entscheidungen zum Thema Lohnfuhr aus jüngerer Zeit sind nicht bekannt. Es ist aber damit zu rechnen, dass anhängige Verfahren und Entscheidungen dazu weitere Erkenntnisse bringen.

rung einzuschließen. Soweit es sich um reine Lohnfuhrverträge handelt (Vertragstyp 3) sind diese über die Betriebshaftpflichtversicherung abzusichern. Diese deckt grundsätzlich die Schäden, welche dem Versicherungsnehmer aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen treffen. Dazu gehört auch die Haftung aus Vertrag. Zu prüfen ist allerdings, ob diese Deckungen diesbezügliche Versicherungsausschlüsse enthalten. Besteht für Ihr Unternehmen Handlungsbedarf? Sind Sie selbst als Lohnfuhrunternehmer tätig oder beschäftigen Sie Lohnfuhrunternehmer? Gehen Sie auf Nummer sicher und lassen Sie Ihre Versicherungsverträge und die Ihrer Unternehmer überprüfen. Wir haben die Lösungen für Sie. Erste Informationen erhalten Sie über Ihren RVM-Kundenbetreuer.

Versicherung der Haftung des Lohnfuhrunternehmers Im Rahmen der Verkehrshaftungsversicherung besteht für die Haftung aus Lohnfuhrverträgen kein Versicherungsschutz. Versichert ist nur die Haftung aus Verkehrsverträgen. Verkehrsverträge sind definiert als Fracht-, Speditions- und Lagerverträge. Der Lohnfuhrvertrag ist kein Verkehrsvertrag. Allerdings besteht die Möglichkeit, solche ladungsbezogenen Lohnfuhrverträge in den Deckungsbereich der Verkehrshaftungsversiche-

Ihr Ansprechpartner: Sven-Stephen Petersmarck Tel. +49 7121 923-220 petersmarck@rvm.de

RVM-AKTUELL (V1)0915

15


AUSSTELLUNGS-VERSICHERUNG

Nutzen oder planen Sie Messeauftritte zur Präsentation Ihrer Produkte und Dienstleistungen? Informationen zum Thema Ausstellungs-Versicherung erhalten Sie hier.

Definition

Weitere Einsatzmöglichkeit

Nach § 65 der Gewerbeordnung ist eine »Ausstellung« eine zeitlich begrenzte Veranstaltung, auf der eine Vielzahl von Ausstellern ein repräsentatives Angebot eines oder mehrerer Wirtschaftszweige oder Wirtschaftsgebiete ausstellt und vertreibt oder über dieses Angebot zum Zweck der Absatzförderung informiert.

Ausstellungs-Versicherungen können aber auch für andere Risiken eingesetzt werden. So findet Kunst zunehmend Platz in den Unternehmen – sie dient der Inspiration von Mitarbeitern und Besuchern sowie zur nachhaltigen Sicherung von Werten. Das Interesse an Investitionen in diesem Bereich nimmt stetig zu. Kunst wird verstärkt wahrgenommen und zieht entsprechende Aufmerksamkeit auf sich. Mit Kunst lassen sich neue Zielgruppen sowie Märkte erschließen. Mit der entsprechenden Ausstellungs-Versicherung kann eine risikoadäquate Absicherung dieser Werte erreicht werden.

In diesem Zusammenhang ist auch der Begriff »Messen« zu erwähnen. Es werden hier im Grunde die gleichen Ziele wie bei Ausstellungen verfolgt. Risiken und Absicherung Vom Einsatz eines einfachen Messestandes bis hin zu multimedialen Vorführungen mit spektakulärer Bühnenshow ist ein breites Spektrum denkbar. Der Aussteller trägt dabei jeweils das volle Risiko für die oft erheblichen Werte. Dieses kann über eine Ausstellungs-Versicherung umfangreich abgedeckt werden. So sind die ausgestellten Produkte (inklusive Verpackung), das Prospekt-/Informationsmaterial, die Einrichtung (z. B. Präsentationstechnik) und natürlich der Messestand selbst gegen die Gefahren abgesichert, denen sie während der Dauer der Ausstellung sowie des An- und Abtransportes (auch Lagerung) ausgesetzt sind. Gefahren können zum Beispiel Diebstahl, Beschädigung oder sonstige Ursachen (höhere Gewalt) sein. Zu unterscheiden sind Messen mit regionalem, nationalem oder internationalem Charakter. Es gilt dabei, den Umfang des Versicherungsschutzes auf die speziellen Bedürfnisse des jeweiligen Ausstellers/ Unternehmens abzustimmen.

16

Ihr Ansprechpartner: Hans Martin Prill Tel. +49 7121 923-269 prill@rvm.de


IT – EINSATZ VON KENNWÖRTERN

Online-Banking, Google Store, iTunes, Amazon, eBay, Foren, WLAN-Zugang: Schnell kommen 20 und mehr Onlinezugänge zusammen. Muss ich mir für jeden einzelnen Zugang einen neuen Benutzernamen und ein neues Kennwort ausdenken? Die Antwort ist einfach: Ja!

Wenn Sie bei Ihren Internetzugängen nur einen Benutzernamen verwenden, ist es Interessierten möglich, ein Profil über Ihre Kontakte, Aktivitäten, Krankheiten usw. zu erstellen. Und wie einige Vorfälle in jüngster Vergangenheit gezeigt haben: Kein Kennwort ist für immer und ewig sicher. Aber nicht nur Hackern gelingt es, sich illegal Daten zu verschaffen. Auch die eigene Unachtsam- oder Nachlässigkeit ermöglicht es, an Kennwörter zu gelangen. Wenn Sie überall die gleichen Zugangsdaten verwenden, eröffnen Sie Kriminellen Zugriff auf Ihre persönlichen Daten.

speichern Sie sie nicht auf Ihrem oder einem fremden Computer. Vermeiden Sie zu kurze oder zu einfache Kennwörter. Ändern Sie voreingestellte Kennwörter, die Ihnen beim ersten Zugang zur Verfügung gestellt werden, sofort ab. Geben Sie Ihre Kennwörter niemals an Dritte weiter. Insbesondere, wenn Sie Mails erhalten, die angeblich von Ihrer Bank, Amazon, eBay etc. stammen und die Sie auffordern, Ihre Zugangsdaten einzugeben: Tun Sie das niemals - kein seriöser Anbieter fragt Sie per Mail nach Ihrem Kennwort. Diese E-Mail sofort löschen.

eres Kennwort zu erzeugen und zu merken: Denken Sie sich selbst einen Satz aus, der aus mindesten zwölf, bei WLAN-Schlüsseln aus mindestens 20 Wörtern besteht. Nehmen Sie von jedem Wort den Anfangsbuchstaben. Dabei wird das i durch die 1 ersetzt, da es dieser ähnlich sieht, statt »und« schreiben wir &, Zahlwörter schreiben wir als Zahl. Hier ein Beispiel: »Morgens stehe ich auf und putze mir nach dem Frühstück meine Zähne mindestens drei Minuten lang!« wird zu: Ms1a&pmndFmZm3Ml!

Es ist übrigens nicht immer großer Aufwand nötig, um an Zugangsdaten zu gelangen. Liegt Ihr Kennwort für Ihren PC unter der Schreibtischunterlage? Steht die PIN auf der Rückseite der EC-Karte? Oder lautet Ihr Kennwort 123456? Beachten Sie diese einfachen Regeln, um Ihre Daten zu schützen: Verwenden Sie ein Kennwort nicht für

verschiedene Zugänge. Ändern Sie Ihre Kennwörter regelmäßig. Schreiben Sie Kennwörter nicht auf und

Wie sieht ein sicheres Kennwort aus? Je mehr Zeichen ein Kennwort enthält,

desto sicherer ist es. Fangen Sie gar nicht erst unter zwölf Zeichen an, bei einem WLAN-Zugang verwenden Sie mindestens 20 Zeichen. Denken Sie sich zufällige Zeichenkombinationen aus Groß- und Kleinbuchstaben, Ziffern und Sonderzeichen aus. Vermeiden Sie Umlaute, Sonderzeichen und das »scharfe s«, wenn Sie häufig im Ausland sind. Eine einfache Möglichkeit, sich ein sich-

Sie können sich das Leben nun noch einfacher machen, indem Sie ein Kennwort-Verwaltungsprogramm verwenden. In einem solchen Programm werden alle Ihre Kennwörter verschlüsselt gespeichert und Sie müssen sich nur noch ein gutes Masterkennwort ausdenken und merken.

Ihr Ansprechpartner: Michael Sumbél Tel. +49 7121 923-264 sumbel@rvm.de

RVM-AKTUELL (V1)0915

17


RVM – WIR STELLEN UNS VOR

In dieser RVM-AKTUELL-Ausgabe stellen wir Ihnen ein weiteres Team aus dem Bereich Komposit vor. Die Mannschaft unter der Leitung von Frau Ulrike Brunner betreut ihre Kunden rundum sowohl bei Vertragsangelegenheiten als auch im Schadenfall. Über die täglichen Arbeitsprozesse werden insbesondere die Sparten Sach, Haftpflicht, Transport, Rechtsschutz, Unfall und die technischen Versicherungen abgedeckt. Das Team besteht aus zwei Auszubildenden, einer BAStudentin sowie fünf weiteren erfahrenen Mitarbeiterinnen.

Das Team stellt sich vor: Frau Ulrike Brunner, Teamleiterin (seit

17 Jahren bei RVM) Frau Sophie Boley (neu bei RVM) Frau Nadja Friedrich (seit einem Jahr bei

RVM) Frau Fatma Kara (seit vier Jahren bei

RVM) Frau Martina Lamparter (seit einem

wusstsein kommt der Recyclingbranche eine wachsende Bedeutung am Markt zu. Gleichzeitig ziehen sich die Risikoträger (Versicherer) weiter aus diesem Bereich zurück. Diese Situation bedeutet für das Team eine große Herausforderung, die jedoch aufgrund der langjährigen Branchenerfahrung der Teammitglieder immer bestens für die Kundeninteressen gelöst wird.

halben Jahr bei RVM) Frau Lisa Liller (seit eineinhalb Jahren

bei RVM) Frau Daniela Roßmeißl (seit drei Jahren

bei RVM) Frau Erika Schuster (seit zwei Jahren bei

RVM) Frau Natalie Tröster (seit acht Jahren bei

RVM) Neben den Branchen Recycling- und Textilindustrie liegt der Schwerpunkt des Teams in der Betreuung von Kunden aus dem Segment (Groß-) Gewerbe. In Zeiten knapper werdenden Ressourcen und einem zunehmenden Umweltbe-

18

Auch im Bereich der Textilindustrie bietet RVM Lösungen, die auf die speziellen Bedürfnisse der Branche zugeschnitten sind. Besonderes Augenmerk ist hier auf das saisonale Geschäft sowie die weitreichenden nationalen wie auch internationalen Geschäftsbeziehungen zu richten. Generell stehen maßgeschneiderte und kostenoptimierte Absicherungsmöglichkeiten für die Kunden im Mittelpunkt Hierzu werden die Risiken laufend auf den Prüfstand gestellt. Ein weiterer wichtiger Aufgabenbereich stellen die IT-Themen dar. Die Schnittstelle zwischen Fachwissen und IT-System

laufen hier im Team zusammen und werden koordiniert, ständig verbessert und an die Versicherungswelt angeglichen. Dabei wird die verwendete EDV regelmäßig angeglichen, so dass die Arbeitsprozesse einfach und reibungslos von den Sachbearbeitern durchgeführt werden können. Aktuell begleitet das Team von Frau Brunner außerdem den Aufbau einer Privatkundenabteilung. Das Ziel ist eine kompetente und individuelle Beratung dieses Kundensegments. Täglich warten neue Herausforderungen auf die Teammitglieder. Fachliche Kompetenz, Teamwork und Freude stehen hierbei ganz oben. Wir freuen uns auf die weitere oder vielleicht zukünftige Zusammenarbeit mit Ihnen!

Ihre Ansprechpartnerin: Ulrike Brunner Tel. +49 7121 923-233 ubrunner@rvm.de


RVM – AUSBILDUNGSAKADEMIE

Hier ein Bericht unserer Auszubildenden zum Ausbildungsalltag bei RVM.

Wir machen eine Ausbildung zum/-r Kaufmann/-frau für Versicherungen und Finanzen mit dem Zusatz zum/-r Finanzassistenten/-in. Im ersten Ausbildungsjahr verbringen wir die meiste Zeit in der hausinternen Akademie. Die »Azubi-Akademie« wurde von RVM ins Leben gerufen, um uns Azubis gebündelt fachliches Wissen zu vermitteln, uns langsam und intensiv an die Materie Versicherungen heranzuführen und uns einen Ansprechpartner für alle Fragen an die Seite zu stellen. Also sind die Teilnehmer der »Azubi-Akademie« quasi ein Zusammenschluss der Azubis aus verschiedenen internen Teams. Während unserer Zeit in der »Azubi-Akademie« erhalten wir zu jeder Versicherungssparte Schulungen, die von den hausinternen Spartenprofis gehalten werden. Ein weiterer Pluspunkt ist, dass wir uns in der kleinen Gruppe immer gegenseitig unterstützen können und damit die Teamarbeit von Anfang an lernen und erkennen, wie wichtig der Zusammenhalt und die Hilfestellung untereinander ist. Natürlich

erfahren wir auch viel über die verschiedenen Tätigkeiten eines Versicherungsmaklers. Das erfreulichste bei unserer Arbeit ist, aus dem Dschungel der Versicherungsgesellschaften das beste Angebot für unsere Kunden zu finden. Während unseres ersten Ausbildungsjahres sind wir aber auch immer wieder in den uns zugeordneten Sachteams. Dort werden wir von Anfang an in spannende Vorgänge miteinbezogen, in denen unser Erlerntes zum Einsatz kommt. Bei auftauchenden Fragen steht uns immer ein fester Pate zur Seite, der uns die gesamte Ausbildung begleitet und unterstützt. Neben unserer Ausbildung im Betrieb nehmen wir auch am Berufsschulunterricht teil. Hier erfahren wir alles Wichtige über die Privat-Sparten wie zum Beispiel Hausrat, Wohngebäude etc. Ergänzend haben wir Fächer wie Steuerrecht, Wirtschaft, Allfinanz und noch einige mehr. Als Special von RVM dürfen wir Azubis zu externen Seminaren bei der IHK oder BWV

(Berufsbildungswerk der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V). Dort erhalten wir dann noch einmal fachliche Ergänzungen zum Erlernten im Betrieb sowie in der Schule. Auch entstehen hier und in der Schule durch den Kontakt zu anderen Azubis persönliche Verbindungen zu den zukünftigen Mitarbeitern der Versicherungsgesellschaften, die eine Zusammenarbeit sicherlich auch nach der Ausbildung vereinfacht. Zusammenfassend können wir sagen, dass wir sehr zufrieden mit unserer Wahl des Ausbildungsberufs sowie des Ausbildungsbetriebs sind und wir uns auf die weiteren Jahre freuen. Das Team der RVM-Azubi-Akademie

Ihre Ansprechpartnerin: Larissa Lang Tel. +49 7121 923-147 lang@rvm.de

RVM-AKTUELL (V1)0915

19


RVM – PURE LEIDENSCHAFT

Im Rahmen unserer Reihe »Mitarbeiter bei RVM« berichtet in dieser Ausgabe Herr Josef Maier über seine private Passion: Der Leidenschaft zu den Bergen.

Wer den Mont Blanc (4.810 m) erklommen hat, kann Bewunderung erfahren. Oder sucht man eher das Wunder? Gerne erzähle ich hier über meine Leidenschaft zu den Bergen und wie sich daraus Parallelen zum beruflichen Alltag ergeben. Das Schlüsselerlebnis war die Geburtstagsfeier eines Freundes auf einer Berghütte. Der Aufstieg, weitab von Seilbahnstationen: Ein Naturerlebnis pur. Zu diesem Zeitpunkt war ich beruflich ziemlich ausgepowert und den sprichwörtlich

20

gesundheitlichen Schuss vor den Bug hat es auch schon gegeben. Da gehen einem beim Aufstieg Gedanken durch den Kopf, die sehr wertvoll für die weitere Zukunft sind. Es gibt noch andere schöne Dinge im Leben als den beruflichen Erfolg. Das eine schließt dabei das andere nicht aus. Im Folgejahr (2007) meldete ich mich für eine geführte Alpenüberquerung von Oberstdorf nach Meran (Fernwanderweg E 5) an. Es gibt ja nichts Schöneres, als tolle Erlebnisse mit anderen zu teilen. Dann

folgten Touren in den Südtiroler Alpen. Schnell merkte ich, dass mehrtägige Hochtouren nicht ohne Vorbereitungen machbar waren. Der Vorteil an den Vorbereitungen ist, dass man ab und zu mal rechtzeitig Feierabend macht und sich im regelmäßigen Lauftraining eine Fitness zulegt, die auch im beruflichen Alltag (Vertrieb) von Vorteil ist. Wie sagte schon der Dichter Juvenal: »In einem gesunden Körper wohnt ein gesunder Geist«. Eines ist klar, nur wer fit ist, kann die Berge genießen. Sonst wird es zur Tortur.


RVM – PURE LEIDENSCHAFT

Mit den erreichten Gipfeln wächst auch der Wunsch nach etwas ganz »Großem«. Mit 50 will man es dann wissen. Mein Bruder Thomas war sofort dabei, denn wir waren nun schon seit Jahren ein eingespieltes Tandem. Für Sommer 2014 stand das Ziel fest: Der Gipfel des Mont Blanc. Mir war bewusst, dass das eine Herausforderung besonderer Art ist. Gletscherbegehung mit Steigeisen, Pickel und Seil, das musste ich erst lernen. Übermut wäre falsch, mit einer sorgfältigen Planung wird das Risiko beherrschbar. Die Planung beginnt mit dem Berg selber, Kartenmaterial und Tourenberichte wurden studiert. Dann folgte eine dreitätige Ausbildungstour am Seil, Gletscherspaltenbergung und Klettern im senkrechten Eis. Alleine den Berg zu besteigen ist nur etwas für Profis. So machten wir uns auf die Suche nach einem geeigneten Guide (eine Empfehlung: Die »Jungs« vom Hindelanger Bergführerbüro machen einen super Job). Der technische Anspruch des Bergs ist nicht oberste Liga. Die erforderliche Ausdauer von 12–14 Stunden sowie das Wetter, das sich schnell ändern kann, ist die eigentliche Herausforderung. Eine Tour von dieser Länge muss man trainieren. So standen an vielen Wochenenden Tages- und Nachttouren auf dem Trainingsplan, um entsprechende Höhenmeter in die Beine bekommen. Im Juli folgte dann die letzte Vorbereitungstour in das Monte Rosa Gletschergebiet, um sich an die 4.000er Berge zu gewöhnen. Diese Vorbereitung war nochmals wichtig, um auch mit den Energiereserven richtig umzugehen. Am 27. Juli 2014 ging es dann nach Charmonix. Die ersten Tage hatte es ziemlich viel geschneit, so dass der Bergführer wegen der drohenden Lawinengefahr die geplante Route änderte. Er behielt Recht,

denn einen Tag vor dem geplanten Aufstieg löste sich ein großes Schneebrett und die Normalroute über die Cosmic-Hütte war unpassierbar. Nach vier Tagen Akklimatisierung starteten wir unsere Tour vom Nachbarort Les Houches. Die Zahnradbahn brachte uns auf 2.372 Meter. Von dort aus ging es zu Fuß zur Basishütte Téte-Rousse (3.167m). Wir bezogen das Bettenlager bei einer Zimmertemperatur von 8 Grad Celcius und versuchten ein wenig zu ruhen. Um 1 Uhr war die Nachtruhe zu Ende. Die Tour begann mit einem Kletteraufstieg im nahezu senkrechten Fels über 650 Höhenmeter. Wer da wegen eines langsamen Vordermanns hängen bleibt, der muss zusätzlich mit der Kälte kämpfen. Eine sternenklare Nacht und rund 50 »Glühwürmer« im Fels. Nach gut eineinhalb Stunden hatten wir den Fels überwunden und waren durchgeschwitzt. Kurzer Wäschetausch, eine Tasse Tee und der erste Energieriegel. Eigentlich war ich schon jetzt am Ende, aber der Bergführer war ein echter Motivator. Gegen 5 Uhr blinzelte die Sonne über die Berggipfel am Horizont und zauberte ein unglaubliches Naturschauspiel. Die Luftspiegelung des Berggipfels, eine Fata Morgana, oder war ich schon im Höhenrausch? Die Bergkuppe des Mont Blanc erstrahlte in der Morgensonne. Alle zwei Stunden machten wir eine kurze Pause. Längere Pausen kann man wegen der Kälte und dem Energieverlust nicht machen. So ging es weiter, im Schnee den Grad entlang, den Seilabstand zum Vordermann im Blick und höchste Konzentration, denn links und rechts geht es rund 2.000 Meter in die Tiefe. Die Uhr zeigt 7:55 Uhr auf 4.810 Meter an. Der 360-Grad-Blick ist atemberaubend, kein höherer Berg in Sichtweite, ein tolles Gefühl. Auch Männer liegen sich in den Armen und verdrücken eine Glücksträne. Noch ein Foto zum

Beweis und dann geht es auch schon wieder bergabwärts. Nach fast 14 Stunden sind wir am Ausgangspunkt Zahnradstation zurück. Ausgepowert und dennoch überglückliche Gesichter. In der Zeitung war am 23. August 2014 zu lesen: In diesem Sommer sind an Europas höchstem Bergmassiv bereits 20 Personen ums Leben gekommen – die meisten waren erfahrene Alpinisten. Das hat mich emotional sehr betroffen gemacht. Natürlich ist einem bewusst, dass der Berg ein Risiko ist. Dass man nicht wieder heimkehrt, ist in der Planung nur ein kurzer Gedanke, den man zum Selbstschutz schnell wieder verwischt. Mein Resümee: Auch große Ziele sind erreichbar, wenn man sich die nötige Zeit für eine gute Vorbereitung nimmt, einen verlässlichen Partner an seiner Seite weiß und sich selbst nichts beweisen muss, sondern auch ein Scheitern zulassen kann. Ich wünsche jedem in den Bergen solche Eindrücke. Die allerdings erfährt man etwas abseits von Bergbahnen.

Ihr Ansprechpartner: Josef Maier Tel. +49 7121 923-156 maier@rvm.de

RVM-AKTUELL (V1)0915

21


RVM-PROJEKTE DER WEIHNACHTSSPENDE 2014

»Rückenwind für chronisch kranke und behinderte Jugendliche« – mit dem »Projekt Rückenwind« möchte der Förderverein Hilfe für kranke Kinder e.V. Tübingen beim Wechsel von der Kinder- und Jugendmedizin in die Erwachsenenmedizin unterstützen und helfen. Die notwendigen Strukturen müssen dazu aufgebaut werden. Zum Beispiel soll eine extra Jugendsprechstunde für die oft mehrfach behinderten Jugendlichen eingerichtet, gefördert und ausgebaut werden.

Berufswahl, Gefühlschaos, die Abnabelung von den Eltern, vielleicht ein Umzug – Erwachsenwerden ist nicht einfach. Eine Zeit, die Veränderungen mit sich bringt, vor allem für kranke und behinderte Jugendliche mit Krankheiten wie Diabetes, Rheuma oder einem schweren Herzfehler. Mit der Volljährigkeit müssen sie die Kinderklinik verlassen und in die Erwachsenenmedizin wechseln. Dabei kommt es oft zu einem Bruch in der Versorgung. Wichtige Strukturen fallen oft weg, wenn die Jugendlichen 18 Jahre alt sind und gesetzlich als erwachsen gelten. Mit den bisher behandelnden Ärzten und Therapeuten sind plötzlich wichtige Vertrauenspersonen weg – ausgerechnet in einer schwierigen Phase! Bei diesem Übergang kommen viele chronisch, schwer behinderte Jugendliche nicht alleine klar und lassen die für sie lebenswichtigen Therapien schleifen.

22

Bei der diesjährigen Ginko-Tour der Christiane Eichenhofer-Stiftung fand zugunsten dieses Projektes ein EtappenEvent im Arbachtal statt, an dem wir uns auch organisatorisch und durch eine Spende beteiligt haben. Die Prominenten-Radtour war drei Tage lang mit Radlern rund um Tübingen und Reutlingen unterwegs, um Spenden für das »Projekt Rückenwind« zu sammeln. Am Etappenstopp im Eninger Arbachtal konnten sich die Besucher an den Ständen der beteiligten Firmen informieren. Mit dem Verkauf von GinkgoBäumchen und Broschen in Form von Ginkgo-Blättern durch unser RVM-Team konnten weitere Spenden gesammelt werden. Für die Umrahmung des Events sorgten neben der Jugendfeuerwehr und einer Schüler-Big Band auch Aktionen für Kinder mit Clowns, Luftballonwettbewerb, Hüpfburg und Kinderschminken. Auch das leibliche Wohl kam nicht zu kurz.

Weitere Informationen, Fotos und einen kurzen Bericht finden Sie unter: www.rvm.de/Aktuell/News/Ginkgo Tour Die Aktion der Christiane EichenhoferStiftung zugunsten des Projektes »Rückenwind« läuft noch bis Ende 2015. Falls Sie dazu weitere Informationen wünschen, hier die Kontaktdaten: Christiane Eichenhofer-Stiftung Lorcher Straße 26, 73547 Lorch www.tour-ginkgo.de, info@tourginkgo.de Spendenkonto: Volksbank Stuttgart e.G. IBAN DE61 60090100 0315533005 BIC VOBADESS

Ihre Ansprechpartnerin: Ute Zeile Tel. +49 7121 923-141 zeile@rvm.de


RVM – IN EIGENER SACHE

Über 160 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bilden mittlerweile die wertvollste Ressource bei RVM. Aus diesem Grunde ist es uns ein großes Anliegen, Ihnen einen tieferen Einblick zu geben, was sich bei uns »so tut«.

Frau Emily Keppler Auszubildende zur Kauffrau für Versicherungen und Finanzen

Weiterbildung: Besonders erwähnenswert ist auch, dass

Neue MitarbeiterInnen: Wir haben uns verstärkt durch: Herr Patrick Späth

Sachbearbeiter

Herr Josef Maier

seine Prüfungen des Sachkundelehrgangs Rentenberater erfolgreich absolviert hat – herzlichen Glückwunsch hierzu!

IMPRESSUM

Herausgeber RVM Versicherungsmakler GmbH & Co. KG und RVM Finanzmanagement GmbH & Co. KG Arbachtalstraße 22 72800 Eningen u. A. Tel. +49 7121 923-0 Fax +49 7121 923-200 www.rvm.de Redaktionelle Verantwortung

Frau Anna Kaloriti

Sachbearbeiterin

Thomas Gaugele

Frau Nathalie Petersen

Studentin Bachelor of Arts (B.A.) an der DHBW Herr Christopher Hain

Student Bachelor of Arts (B.A.) an der DHBW

Ihr Ansprechpartner: Herr Thomas Gaugele Tel. +49 7121 923-155 gaugele@rvm.de

Herr Markus Toni Seiz

Student Bachelor of Arts (B.A.) an der DHBW

Satz www.arcusmarketing.de

Frau Ann-Kathrin Fritsch

Auszubildende zur Kauffrau für Versicherungen und Finanzen / Finanzassistentin

Dieser Informationsdienst der RVM-Gruppe dient Ihrer persönlichen Unterrichtung über Neuerungen aus den Bereichen Versicherung und Vorsorge/Kapitalanlage. Für den Inhalt kann trotz sorgfältiger Ausarbeitung keine Gewähr übernommen werden. Über Anregungen, Hinweise oder den Wunsch nach weiteren Informationen freuen wir uns.

Frau Linda Luik

Auszubildende zur Kauffrau für Versicherungen und Finanzen / Finanzassistentin Frau Sophie Boley

Auszubildende zur Kauffrau für Versicherungen und Finanzen / Finanzassistentin Frau Mona Guo Auszubildende zur Kauffrau für Versicherungen und Finanzen / Finanzassistentin

Ihre Ansprechpartnerin: Larissa Lang Tel. +49 7121 923-147 lang@rvm.de

RVM-AKTUELL (V1)0915

23


www.rvm.de


Turn static files into dynamic content formats.

Create a flipbook
Issuu converts static files into: digital portfolios, online yearbooks, online catalogs, digital photo albums and more. Sign up and create your flipbook.