RVM-AKTUELL 03/2017

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RVM-AKTUELL > III/2017

TOP-THEMEN DIESER AUSGABE:

SICHERE DATEIÜBERTRAGUNG ÜBER DIE RVMCLOUD

> S. 03

ALLE JAHRE WIEDER: BEITRAGSANPASSUNG > S. 05 IN DER PKV

DAS RVM-FORUM MIT RANGA YOGESHWAR > S. 14 AM 12.10.2017


THEMEN DIESER AUSGABE

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Editorial Sichere Dateiübertragung über die RVM-Cloud Kunstversicherungen: Richtig versichern ist keine Kunst Alle Jahre wieder: Beitragsanpassung in der privaten Krankenversicherung Die Bedeutung der Ertrags-Ausfall-Versicherung Krisenmanagement und Krisenkommunikation bei einem Terroranschlag oder Amoklauf Drohnen: Ein Überblick über die wichtigsten Regelungen Betriebsrentenstärkungsgesetz: Die wichtigsten Neuerungen Das RVM-Forum 2017 am 12.10.2017 Funkschlüssel sind kein Hindernis für Autodiebe Kampf um das Vorfeld und das Rätsel um die erforderliche Versicherungssumme Arbeitszeit 4.0: Zeitwertkonten im Mittelstand RVM: Wir stellen uns vor RVM bei der Arbeit: Cyber-Security-Check bei RVM RVM-Projekt der Weihnachtsspende 2016 Weihnachtsspenden statt Weihnachtsgeschenke RVM: Pure Leidenschaft. RVM: In eigener Sache

EDITORIAL

Guten Tag, sehr geehrte Leserin, guten Tag, sehr geehrter Leser,

Das Jahresende ist kein Ende und kein Anfang, sondern ein Weiterleben mit der Weisheit, die uns die Erfahrung gelehrt hat. Hal Borland

ein turbulentes und erfolgreiches Jahr 2017 liegt hinter uns. Immer mehr haben auch in diesem Jahr Internet und neue Kommunikationsmedien unser Leben und unsere Arbeitswelt bestimmt und geprägt. Gerade deshalb ist es uns wichtig, persönliche Kontakte auszubauen und zu pflegen und dabei die menschliche Komponente nicht zu vergessen. Danke für Ihr Vertrauen in unsere Arbeit! Auf neue Begegnungen und gemeinsame Aktivitäten freuen wir uns. Wir wünschen Ihnen und Ihren Familien einen guten und erfolgreichen Start ins Jahr 2018.

Michael Friebe

Erich Burth

PS: Mit unserer Spende unterstützen wir wieder soziale Projekte, die wir Ihnen auf Seite 25 vorstellen.

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SICHERE DATEIÜBERTRAGUNG ÜBER DIE RVMCLOUD

Schnell sind im Schadenfall Fotos geschossen und Videos gemacht – dem allzeit verfügbaren Smartphone sei Dank. Die Herausforderung kommt mit dem Versuch, die Dateien an die Stelle zu übertragen, die zur Regulierung des Schadens die Bilder und Videos benötigt.

Große Datenmengen im Anhang über E-Mail zu übertragen ist aufgrund der maxi-malen zulässigen Größe einer E-Mail oft nicht möglich, die Dateien auf einem USB-Stick oder einer CD per Post an RVM zu schicken ist zu umständlich – ein Problem, das uns häufig begegnet. Mit der RVM-Cloud haben wir nun eine Lösung geschaffen, die es Ihnen leicht macht, viele oder auch große Dateien an RVM zu übertragen. Dafür benötigen Sie nur ein Smartphone, ein Tablet oder einen PC mit einer Internetverbindung. Wie funktioniert die RVMCloud? RVM stellt einen Speicherplatz zur Verfügung, der über das Internet erreichbar ist. Bei Bedarf, z. B. in einem Schadenfall, generiert Ihr Kundenbetreuer bei RVM einen Link zu einem exklusiven Kundenordner, in den Sie Ihre Dateien laden können, und zwar bis zu einer Größe von 2048 MB, was auch für Videos mit mehreren Minuten Laufzeit in HD-Qualität reicht. Außerdem können Sie mehrere Dateien auf einmal in Ihrem Kundenordner speichern, wenn Sie z. B. eine Vielzahl von Fotos RVM zur Verfügung stellen möchten.

Sind die Daten sicher? Der Zugriff auf Ihren Kundenordner ist nur über den Link, der Ihnen von RVM zur Verfügung gestellt wird, und das gesondert mitgeteilte Kennwort möglich. Der Upload der Dateien selbst erfolgt über eine gesicherte Verbindung und der Zugang ist nur für 14 Tage gültig. Zusätzlich werden Ihre Dateien in Ihrem exklusiven Kundenordner gelöscht, sobald diese von RVM weiterverarbeitet wurden. Es gibt zwischenzeitlich eine große Anzahl von CloudDiensten. Ein großer Nachteil vieler dieser Cloud-Lösungen ist, dass sie auf einem US-amerikanischen Server laufen. Die Server, auf denen die RVMCloud angeboten wird, stehen in einem deutschen Rechenzentrum. Ein Beispiel aus der Praxis Für einen Kunden sollten mehrere Hundert Verträge für seine Mitarbeiter eingerichtet werden. Dazu war es notwendig, von jedem Mitarbeiter ein unterzeichnetes Auftragsformular zu bekommen. Diese Antragsformulare konnten wir durch eine Portallösung individuell generieren, ohne dass

die Personalabteilung des Kunden davon tangiert war. Die unterschriebenen und eingescannten Antragsdokumente wurden dann in der RVMCloud abgelegt. So konnte sich der Versicherer die Anträge aus der RVMCloud abholen und elektronisch in seinem System policieren. Die RVMCloud als Dauerangebot Sollten Sie regelmäßig Bedarf haben, uns Dateien zur Verfügung zu stellen, können wir Ihnen auch einen dauerhaften Kundenordner zur Verfügung stellen, in den Sie jederzeit Dateien hochladen können. Sprechen Sie einfach Ihren Kundenbetreuer darauf an. Er wird diesen Zugang für Sie einrichten lassen. Selbstverständlich stehen Ihnen unsere Kollegen aus der IT-Abteilung zur Verfügung, falls Sie weitere Fragen haben oder Hilfestellung benötigen. Sprechen Sie uns einfach an.

Ihr Ansprechpartner: Daniel Monshausen Tel. +49 7121 923-1259 monshausen@rvm.de

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KUNSTVERSICHERUNGEN: RICHTIG VERSICHERN IST KEINE KUNST In Zeiten von niedrigen Zinsen und Währungskrisen ist Kunst als Investment sehr gefragt. Viele Käufer unterschätzen aber die Gefahren für die Objekte. Dabei sind entsprechende Kunstversicherungen gar nicht so teuer. Es drängen immer mehr Versicherer auf den wachsenden Kunstmarkt.

Der Kunstmarkt befindet sich in einer anhaltenden Phase des Aufschwungs. Im Jahr 2016 wurden laut ART Market Report weltweit Kunstobjekte für 57,5 Milliarden Euro umgesetzt und damit mehr als dreimal so viel wie im Jahr 2003. Private Sammler und Firmen kaufen Kunst – sei es aus Tradition, Leidenschaft oder als Geldanlage. Vielen ist nicht bewusst: Eine normale Hausratversicherung oder eine gewerbliche oder industrielle Sachversicherung bietet für Kunstobjekte nur eingeschränkten Versicherungsschutz. Kunstsammlungen sind daher häufig nicht oder nicht ausreichend versichert. Während eine gewöhnliche Versicherung nur bestimmte Gefahren versichert, bieten Kunstversicherungen sogenannte Allgefahrendeckungen. Bei Beschädigungen ersetzt die Kunstversicherung die Kosten der Restaurierung und die eventuell verbleibende Wertminderung. Für Kapitalanleger, die in Kunst investieren, ist die Cash-Option der Kunstversicherungen ein wichtiger Bestandteil: Ist ein Kunstwerk so beschädigt, dass eine Wertminderung von mehr als 30 Prozent vorliegt, gilt dies als Totalschaden. In diesem Fall erhält der Sammler auf Wunsch den vollen Versicherungswert im Tausch gegen das beschädigte Kunstwerk. Da der Kunstmarkt Schwankungen unterworfen ist, empfehlen wir, die Werte der Sammlerstücke regelmäßig zu überprüfen. Deutsche Kunstsammler sind teilweise massiv unterversichert. Bei der Ermittlung der passenden Versicherungssumme handeln die Versicherer weitgehend einheitlich. Maßgeblich ist der

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aktuelle Marktwert. In der Bewertung werden Kriterien wie Qualität des Objekts, Werktechnik und Ruf des Künstlers ebenso berücksichtigt wie die Frage, ob es sich um ein gesuchtes seltenes Frühwerk oder um ein Auflageobjekt handelt. Existierte bis vor Kurzem noch ein Oligopol an Kunstversicherern, drängen mittlerweile immer mehr Erst- und Rückversicherer auf den deutschen Markt. Dies bewirkt für den Sammler, dass die Kunstwerke umfassend zu einer moderaten Versicherungsprämie versichert werden können. Die Kunst-Allgefahren-Deckung von RVM versichert Kunstwerke von »Nagel zu Nagel«. Neben Versicherungslösungen für Firmen- und private Sammlungen bietet RVM die klassische Generalpolice für Galerien und Museen. Nicht versichert ist nur, was explizit im Versicherungsschein ausgeschlossen ist. Damit bietet RVM umfassende Transparenz.

Ihr Ansprechpartner: Norbert Knau Tel. +49 7121 923-1174 knau@rvm.de


ALLE JAHRE WIEDER: BEITRAGSANPASSUNG IN DER PRIVATEN KRANKENVERSICHERUNG Steigende Beiträge sind ein notwendiges Übel jeder Krankenversicherung. Denn seit Jahren wachsen die Kosten im Gesundheitswesen überproportional. Der Gesetzgeber unterstützt Versicherte beim Tarifwechsel.

ist einfach: Weil außer dem Versicherten keiner der Beteiligten ein Interesse daran hat. Bestehende Verträge verbessern

Private und gesetzliche Kassen stehen hier vor demselben Problem. Während die gesetzlichen Kassen jedoch systembedingt keine Rücklagen fürs Alter bilden müssen, müssen die privaten Versicherer immer sofort reagieren, wenn die Beiträge nicht mehr ausreichen, um auch die zukünftigen Kosten zu decken. Rechtslage unterstützt Versicherte (§ 204 VVG) Die meisten Menschen glauben nun, dem Problem steigender Beiträge in der privaten Kasse durch einen Wechsel des Versicherers oder einen Wechsel zurück in die gesetzliche Kasse entgehen zu können. Lässt der Gesundheitszustand oder Status dies nicht zu, ergeben sie sich ihrem Schicksal und ertragen zähneknirschend die steigende Belastung. Nur die Wenigsten wissen, dass der Gesetzgeber mit dem § 204 VVG die Voraussetzungen geschaffen hat, auch beim ak-

tuellen Versicherer seinen Vertrag zu optimieren. Allerdings kann der Versicherer für eine Mehrleistung in einem anderen Tarif einen Leistungsausschluss oder einen angemessenen Risikozuschlag verlangen. Der Versicherungsnehmer kann das abwenden, indem er einen sog. Mehrleistungsverzicht akzeptiert.
Selbst bei erheblichen Vorerkrankungen kann so ein Tarifwechsel möglich sein, wohingegen der Wechsel zu einem anderen Versicherer schlicht unmöglich wäre. Oft kann durch eine solche Umstellung der monatliche Beitrag nachhaltig gesenkt werden, ohne dass signifikante Leistungseinbußen in Kauf zu nehmen sind. Wie ist das möglich? Der Grund liegt darin, dass die meisten Versicherer einzelne Tarife für Kollektive kalkulieren. Ist nun in einem gleichwertigen Tarif die Versichertenstruktur besser, kann dies zu deutlich niedrigeren Beiträgen für gleiche Leistungen führen. Und warum wird dies nicht flächendeckend umgesetzt? Die Antwort

Das Interesse sollte also nicht der Abschluss eines neuen Vertrages sein, sondern die Optimierung des bestehenden. Dabei sollte nicht nur eine aktuelle Beitragsersparnis erzielt werden, sondern auch unter Berücksichtigung der künftigen Beitragsentwicklung eine optimale Lösung gefunden werden. Ein anonymisiertes Beispiel aus der Praxis zeigt, welche Potenziale möglich sind: Peter M. (50) ist Steuerberater und seit vielen Jahren privat versichert. Aktuell bezahlt er in seinem Tarif ohne Selbstbeteiligung 804,23 EUR im Monat. Wenn er einen gleichwertigen Tarif bei seinem Versicherer wählt, ebenfalls ohne Selbstbeteiligung, kann er seinen Monatsbeitrag auf 657,32 EUR senken. Wohlgemerkt, ohne dass er nennenswerte Leistungseinschränkungen in Kauf nehmen muss. Wir als RVM bieten Mandanten, deren KVVertrag nicht von uns betreut wird, eine Überprüfung ihres Vertrages über unsere Tochter RisConsult an. Das Honorar beträgt z. B. einmalig 50 Prozent der garantierten Erstjahres-Ersparnis. Ab dem zweiten Jahr steht Ihnen die volle Ersparnis zur Verfügung.

Ihr Ansprechpartner: Matthias Knödler Tel. +49 731 969132-10 matthias.knoedler@ das-kv-haus.de

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DIE BEDEUTUNG DER ERTRAGSAUSFALL-VERSICHERUNG

Aktuelle Schadenbeispiele zeigen wieder einmal auf, wie wichtig die Absicherung durch die Ertragsausfall-Versicherung (früher: Betriebsunterbrechungs-Versicherung) ist und welche Bedeutung die korrekte Festlegung der Versicherungssumme hat. Seitens der Unternehmer wird eine Betriebs- und/oder Lieferkettenunterbrechung seit vielen Jahren als das Unternehmensrisiko schlechthin definiert. Es ist somit unstrittig, dass es sich um eine äußerst wichtige Absicherung handelt. Dennoch: Auch die Ertragsausfall-Versicherung kommt nicht für alles auf.

Quelle: Allianz Risk Barometer 2015

Die größten Unternehmensrisiken Im Rahmen der jährlichen Befragung der Allianz haben mehr als 500 Risikomanager und Experten im Bereich der Unternehmensversicherung aus über 40 Ländern zum dritten Mal in Folge das Risiko einer Betriebs- und Lieferkettenunterbrechung zum größten Unternehmensrisiko deklariert. Nicht verwunderlich, da Unternehmen in der Regel mehrere Jahre

benötigen, um sich von den Folgen einer Betriebsunterbrechung zu erholen. Als Schadenursache wird Feuer/Explosion am meisten gefürchtet, gefolgt von Naturkatastrophen. Anteil der Betriebsunterbrechungen am Gesamtschadenaufwand Der Anteil des Ertragsausfallschadens im Rahmen eines Großschadens ist be-

trächtlich: Für das Jahr 2015 beträgt der prozentuale Anteil rund 37 %. Bezogen auf den Durchschnitt der vergangenen 20 Jahre beträgt der Anteil in etwa 33 %. In Abhängigkeit der Branche sind erhebliche Schwankungen sowohl nach oben als auch nach unten zu verzeichnen. Folgen von Brandschäden mit Betriebsunterbrechungen Die Statistiken sind frappierend: Lediglich ein Viertel aller von einem Großschaden betroffenen Unternehmen ist nach einem Brand wieder voll betriebsfähig. Diverse Unternehmen fusionieren oder werden veräußert. Knapp ein Drittel der Unternehmen befindet sich innerhalb von drei Jahren nicht mehr am Markt. Die übrigen Unternehmen nehmen den Betrieb erst gar nicht wieder auf. Gegenstand und Ziel der ErtragsausfallVersicherung Grundsätzlich gilt der Ertragsausfall anlässlich eines eingetretenen Sachschadens versichert, sofern der Betrieb

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DIE BEDEUTUNG DER ERTRAGSAUSFALL-VERSICHERUNG

unterbrochen oder beeinträchtigt wird. Der versicherte Schaden besteht einerseits aus den fortlaufenden Kosten und andererseits aus dem entgangenen Betriebsgewinn bis zu dem Zeitpunkt, von dem an ein Ertragsausfallschaden nicht mehr besteht, längstens jedoch bis zum Ende der vereinbarten Haftzeit (üblicherweise 12, 18 oder 24 Monate). Ziel der Ertragsausfall-Versicherung ist, dass das Unternehmen so gestellt wird, als ob es keinen Unterbrechungsschaden gegeben hätte. Die wesentlichen Knackpunkte bei einer Betriebsunterbrechung Aktuell ist festzustellen, dass sich die stärkere Verflechtung der globalen Wirtschaft in komplexeren Produktionsprozessen niederschlägt. Zudem sind die wechselseitigen Abhängigkeiten zwischen Lieferanten oftmals nicht bekannt und auch die zunehmenden Auswirkungen der Digitalisierung sowie des internetbasierten Lieferkettenmanagements stellen ein zusätzliches Risiko dar. Die Ertragsausfall-Versicherung dient in erster Linie der Sicherung der Liquidität sowie der Deckung der Fixkosten. Kundenverluste, Verlust von Marktanteilen, Verlust an Reputation und/oder auch Verzögerungen bei neuen Produkteinführungen sind allerdings Faktoren, die für die Zukunft eines Unternehmens eminent schädlich sein können, aber nicht Gegenstand der Ertragsausfall-Versicherung sind.

unserem Netzwerk Unterstützung in der detaillierten Bewertung der Abläufe des Unternehmens: Vom Einkauf bis hin zum Versand müssen Prozesse entwickelt, Schwachstellen und kritische Elemente der Wertschöpfungskette definiert und entsprechende Gegenmaßnahmen formuliert werden. Die Abläufe sollten in einem Betriebsfortführungsplan dezidiert erfasst und laufend fortgeschrieben werden. In neuralgischen Bereichen kann es durchaus auch sinnvoll sein, in Brandschutzoptimierungen zu investieren. Die Ausfallzeiten (und somit die Festlegung der Haftzeiten) sind oft länger als gedacht: Gründe dafür können in aufwendigeren Genehmigungsverfahren, aber auch in verzögerten Lieferzeiten für Rohmaterialien und/oder Halbfertig-/, Fertigfabrikaten liegen. Fazit Ein Sach- und Betriebsunterbrechungsschaden kann niemals ganz ausgeschlossen werden. Mit unserer langjährigen Expertise und gezielten Maßnahmen des Risiko-Managements können viele Probleme im Vorfeld erkannt und minimiert werden. Als weiteres hilfreiches Instrument des Risiko-Managements kann erfahrungsgemäß eine professionelle Betriebsunterbrechungsstudie zumeist Licht in das Dunkel komplexer Prozesse bringen. So kommt nicht selten auch die eine oder andere Überraschung zu Tage. Haben Sie Interesse? Bitte sprechen Sie uns an.

Risiko-Management Unterbrechungsschäden sind traurige Realität. Dennoch ist es möglich, im Vorfeld einiges zu unternehmen, um den Schaden zu minimieren: Wir bieten mit

Ihr Ansprechpartner: Joachim Roth Tel. +49 7121 923-1273 roth@rvm.de

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KRISENMANAGEMENT UND KRISENKOMMUNIKATION BEI EINEM TERRORANSCHLAG ODER AMOKLAUF

Die letzten Jahre haben gezeigt, dass Unternehmen und deren Mitarbeiter nicht mehr nur in Krisengebieten durch Terror bedroht sind. Anschläge sind auch in Europa jederzeit möglich, wie z. B. Paris, München oder Berlin gezeigt haben.

Unternehmen sollten auf einen Terroranschlag oder Amoklauf vorbereitet sein Als Terroristen am 13.11.2015 in Paris mehrere Restaurants, Menschenansammlungen und eine Konzerthalle angegriffen hatten, sahen sich viele Firmen mit der Herausforderung konfrontiert, schnell festzustellen, ob eigene Mitarbeiter betroffen waren. Als am 22.07.2017 in München ein Amokläufer in einer McDonalds-Filiale und im Olympia-Einkaufszentrum mehrere Menschen tötete und verwundete, war der Betreiber des Einkaufszentrums schnell mit Fragen der Investoren konfrontiert. Nach einem Selbstmordanschlag auf eine deutsche Reisegruppe in Istanbul musste der Reiseveranstalter kurzfristig vor laufenden

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Kameras ein Statement abgeben und darlegen, welche konkreten Maßnahmen das Unternehmen in die Wege geleitet hat. Eine erste reflexartige Reaktion betroffener Firmen ist nicht selten, dass sie das Fallmanagement in erster Linie bei den Behörden sehen. Die Beispiele zeigen aber deutlich: Auch Unternehmen, die direkt oder indirekt betroffen sind, müssen reagieren – schnell und professionell. Damit sollten Sie im Falle eines Anschlages rechnen: Chaos und ein hohes Maß an Unklarheit

in der Anfangsphase Mitarbeiter, die Verhaltensempfehlun-

gen und Unterstützung von Ihnen erwarten

Hohes Medieninteresse aufgrund von

bewaffneten Spezialkräften, panischen Menschen und dem ungewissen Ausgang der Situation Eine Lage, die dynamisch ist und sich schnell ändert Interviews mit Personen, die vom Tatort fliehen konnten, emotional aufgewühlt sind und dabei keine »Unternehmenskommunikation« betreiben können Firmen, die bei vielen bisher eher unbekannt waren, werden in den Medien genannt. Internetnutzer informieren sich über das Unternehmen Sondersendungen und Online-Portale müssen über viele Stunden – ohne nennenswerte neue Informationen – ihr Publikum binden Ganze Straßenzüge werden abgesperrt


KRISENMANAGEMENT UND KRISENKOMMUNIKATION BEI EINEM TERRORANSCHLAG ODER AMOKLAUF

und der öffentliche Verkehr und das Berufsleben kommen zum Erliegen; die Dauer ist unklar Die Nutzung des Internets und Mobilfunknetzes ist eingeschränkt

weshalb eine schnelle kommunikative Reaktion der betroffenen Organisation sehr wichtig ist. Die Kommunikationsstrategie während eines Vorfalls sollte folgende vier Kernbotschaften beinhalten:

Ein Unternehmen hat Einfluss auf die eigene Verwundbarkeit

Was wir unternehmen

Was wir wissen Wir haben und zeigen Mitgefühl

Von Unternehmen wird im Krisenfall ein professionelles Vorgehen im Krisen- und Notfallmanagement, in der Krisenkommunikation sowie bei der Betreuung von direkt betroffenen Mitarbeitern und Kunden, Familienangehörigen und der Belegschaft erwartet. Beim Krisenmanagement geht es folglich darum, durch eine besondere Aufbau- und Ablauforganisation die Kontrolle über einen Vorfall zurückzugewinnen, der die Reputation und den Bestand des Unternehmens gefährden kann. Alle Maßnahmen unterliegen dabei der Zielsetzung, weiteren Schaden vom Unternehmen abzuwenden, sodass man sich wieder auf das Kerngeschäft konzentrieren kann. Zentrale Organisationseinheit ist der sogenannte Krisenstab, welcher die Ausnahmesituation konzentriert und mit größtmöglicher Entscheidungsbefugnis angeht. Die Krisenkommunikation dient dazu, das Krisenmanagement des Unternehmens nach außen und innen darzustellen und bestmöglich »zu verkaufen«, und sollte auf Transparenz und Ehrlichkeit setzen. Versuchen Sie auch stets, in Absprache mit der Polizei zu kommunizieren, um widersprüchliche Aussagen zu vermeiden (hierzu sollten im Vorfeld die entsprechenden Ansprechpartner bekannt sein). Viele Vorfälle werden erst durch die Öffentlichkeit zu einer Krise Bei einem Terroranschlag oder Amoklauf werden immer die Medien berichten,

Wir stellen weitere Informationen kon-

tinuierlich bereit Ein schwach ausgeprägtes Krisenmanagement gefährdet unmittelbar betroffene Mitarbeiter, aber auch die Unternehmensreputation und das Vertrauen von Mitarbeitern, Investoren, Kunden und Geschäftspartnern in die unternehmerische Professionalität insgesamt. Wenn Sie als Unternehmen nicht kommunizieren, werden andere die Lücke mit Informationen füllen. Ziel sollte es daher sein, kontinuierlich Informationen auf Ihren Social-Media-Accounts und Ihrer Firmenwebsite bereitzustellen. Diese sollten zu »Go-to-Places« für Medien, Öffentlichkeit, Kunden und Mitarbeiter werden. Hier können diese Zielgruppen Informationen von Ihnen aus erster Hand erhalten. Fazit Am Ende zählt nicht nur, wie Sie in der Krise agiert haben, sondern auch, wie die Öffentlichkeit Ihr Handeln wahrgenommen hat. Die Komplexität der Krisenreaktion bedeutet immer eine Gratwanderung und erfordert viel Erfahrung und Fingerspitzengefühl. Seitens RVM arbeiten wir mit renommierten Beratungsunternehmen zusammen, die Sie in diesem Bereich professionell unterstützen können. Sprechen Sie uns bei Bedarf an, wir sorgen für den entsprechenden Kontakt.

Ihr Ansprechpartner: Thomas Kalbacher Tel. +49 7121 923-1124 kalbacher@rvm.de

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DROHNEN: EIN ÜBERBLICK ÜBER DIE WICHTIGSTEN REGELUNGEN

Das Geschäft mit Drohnen für den privaten Gebrauch boomt, aber auch ihre gewerbliche Nutzung nimmt zu. Am Himmel wird der Verkehr durch die vielen Drohnen immer dichter. Damit steigen Risiken und die Unfallgefahr.

Private und gewerbliche Nutzung Während Drohnen für den Privatgebrauch schon länger ein Verkaufsrenner sind, steht die kommerzielle Nutzung in großem Stil erst noch bevor. Schon jetzt werden Drohnen eingesetzt, um große Räume zu kartografieren oder um Hochspannungsleitungen, Windanlagen, Hochhausfassaden oder Flugzeuge am Flughafen auf Schäden zu kontrollieren. Polizei und Feuerwehr setzen Drohnen bei Verkehrsunfällen und Bränden ein, um schnell einen Überblick über die Lage zu bekommen. Außerdem werden sie bei Film- sowie Bau- und Vermessungsarbeiten eingesetzt. Weitere Anwendungen befinden sich in den Anfängen. Zum Beispiel in der Landwirtschaft: So werden derzeit schon Weinberge und Felder von Drohnen mit Pflanzenschutzmitteln aus niedriger Höhe besprüht, was sparsamer ist als der Einsatz von Flugzeugen. Drohnen sollen auch den Zustand der landwirtschaftlichen Flächen überwachen helfen. Auch beim Transport von Paketen und deren Zustellung gibt es erste Versuche durch Logistikkonzerne und Online-Versandhändler. Sogar Pizzas sind schon auf dem Luftweg ausgeliefert worden. Risiken Drohnen machen Spaß und bieten praktischen Nutzen, doch von ihnen gehen auch nicht zu unterschätzende Gefahren aus. Es kommt immer öfter zu Zwischenfällen mit Drohnen im Flugverkehr. In einigen Fällen konnten Passagierflugzeuge Drohnen erst im allerletzten Moment aus-

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DROHNEN: EIN ÜBERBLICK ÜBER DIE WICHTIGSTEN REGELUNGEN

Kritische Situationen gibt es aber auch im Kleinen. Zum Beispiel stürzte eine Drohne bei einem Weltcup-Skirennen knapp neben einem Skirennläufer ab. Auf einer Autobahn in Oberbayern kollidiert eine Autofahrerin mit einer Drohne. Die Fälle häufen sich.

Pilotenlizenz; Prüfung durch eine vom Luftfahrt-Bundesamt anerkannte Stelle (auch online möglich), Mindestalter: 16 Jahre; oder Bescheinigung nach Einweisung durch einen Luftsportverein (gilt nur für Flugmodelle), Mindestalter: 14 Jahre. Die unter 2. und 3. genannten Bescheinigungen gelten für 5 Jahre.

Drohnen sind Luftfahrzeuge im Sinne von § 1 des Luftverkehrsgesetzes (LuftVG). Haftung

Fazit

Der Halter eines Luftfahrzeugs und damit auch einer Drohne haftet ohne Verschulden gemäß § 33 LuftVG für entstandene Schäden an Personen und Sachen, die nicht im Luftfahrzeug befördert werden. Diese Haftung ist gemäß § 37 LuftVG auf einen Betrag begrenzt, der von der Abflugmasse des Luftfahrzeuges abhängt. Bis zu einer Abflugmasse von 500 kg wird bis zu einem Kapitalbetrag von 750.000 Rechnungseinheiten gehaftet. Die Umrechnung in Euro orientiert sich an dem Sonderziehungsrecht des Internationalen Währungsfonds und ist täglichen Schwankungen unterworfen. In der jüngeren Vergangenheit ergab sich hieraus ein Haftungsbetrag zwischen 900.000 EUR und 1 Mio. EUR. Die Halterhaftung greift gegebenenfalls auch dann, wenn Drohnen

Drohnen werden privat, aber zunehmend auch gewerblich eingesetzt. Sie bieten neue Chancen, bergen aber auch beträchtliche Risiken, die der Gesetzgeber durch neue Regeln zu minimieren versucht. Die Nutzung von Drohnen zu privaten oder gewerblichen Zwecken unterliegt der Versicherungspflicht. Bitte informieren Sie uns, wenn Sie einen Einsatz von Drohnen planen.

Am 7. April 2017 ist die neue Drohnenverordnung des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur in Kraft getreten.Es gilt nunmehr ein Betriebsverbot für Drohnen:

Genauere Informationen können über die Website des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur eingeholt werden. Darüber hinaus sollte im Bedarfsfall eine rechtliche Beratung durch einen Rechtsanwalt erfolgen.

ab 0,25 kg über Wohngrundstücken

Rechtliche Einordnung von Drohnen

Darüber hinaus besteht eine Erlaubnispflicht für Drohnen ab 5 kg und Betrieb bei Nacht. Diese wird von den Landesluftfahrtbehörden erteilt. Ab 1. Oktober 2017 gilt u. a.: Kennzeichnungspflicht für Drohnen ab

0,25 kg, z. B. durch Plaketten oder Aluminiumaufkleber aus Schreibwarenhandel oder Internet. Die Plakette muss Name und Anschrift enthalten. Sie muss dauerhaft und feuerfest sein und fest mit dem Gerät verbunden sein. Kenntnisnachweis für den Betrieb von Drohnen ab 2 kg durch gültige

Versicherungspflicht Für alle unbemannten Fluggeräte besteht gemäß § 2 Absatz 1 Nr. 3 LuftVG grundsätzlich eine Versicherungspflicht. Die Mindesthöhe der Versicherungssumme bestimmt sich nach § 37 Abs. 1 LuftVG (siehe oben). Der Versicherungsabschluss mit einer wesentlich darüber liegenden Versicherungssumme ist aber insbesondere wegen der unbegrenzten verschuldensabhängigen Haftung zu empfehlen. Die Versicherungspflicht besteht sowohl bei einer privaten als auch bei einer gewerblichen Nutzung. Bei Verstößen drohen Bußgelder.

Drohnenverordnung

oder wenn das Gerät optische, akustische oder Funksignale übertragen oder aufzeichnen kann in Flughöhen über 100 Metern in und über sensiblen Bereichen, z. B. Einsatzorten von Polizei und Rettungskräften, Menschenansammlungen in An- und Abflugbereichen von Flughäfen

Dritten überlassen werden. Darüber hinaus besteht bei Verschulden eine unbegrenzte Haftung gemäß § 823 BGB.

Ihr Ansprechpartner: Alexander Danyi Tel. +49 7121 923-1237 danyi@rvm.de

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BETRIEBSRENTENSTÄRKUNGSGESETZ: DIE WICHTIGSTEN NEUERUNGEN

Am 1. Januar 2018 wird das neue Betriebsrentenstärkungsgesetz in Kraft treten. Wesentliche Neuerungen sind das Sozialpartner-Modell für tarifgebundene Unternehmen und der verpflichtende Arbeitgeberzuschuss für alle Unternehmen.

Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) ab 1. Januar 2018 in Kraft Ziel der Bundesregierung war es, die betriebliche Altersversorgung (bAV) zu stärken und insbesondere in kleineren und mittleren Unternehmen sowie für Geringverdiener die Verbreitung dieses Versorgungsweges zu erhöhen. Wesentliche Neuerungen sind dabei die Einführung einer reinen Beitragszusage ohne Leistungsverpflichtungen des Arbeitgebers im Rahmen eines SozialpartnerModells sowie ein »Opting-out-System«, welches die automatische Teilnahme der Arbeitnehmer an der Entgeltumwandlung vorsieht. Beides ist den Vereinbarungen der Tarifvertragsparteien vorbehalten. Der »Preis« für die Enthaftung der Unternehmen ist neben dem geplanten Sicherungsbetrag die paritätische Besetzung von Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretung für die Durchführung der bAV. Zwei Welten der bAV ab dem 1. Januar 2018 Durch das BRSG wird es künftig zwei Welten für die bAV geben: das neue Sozialpartner-Modell und die traditionelle bAV. Ein wesentlicher Aspekt für die Gestaltung des Sozialpartner-Modells ist die nun schon seit Jahren anhaltende Niedrigzinsphase, die die Aufrechterhaltung von ausgesprochenen Garantien zunehmend schwierig macht – zumindest in der bislang weitverbreiteten Form der garantierten Verzinsung »ein Leben lang«. Der Gesetzgeber setzt mit der gänzlichen Abkehr von Garantien im SozialpartnerModell auf höhere Renditen. Allerdings

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haben deutsche Arbeitnehmer bislang viel Wert auf Garantien gelegt, denn die Altersversorgung sollte so planbar und verlässlich als möglich sein. Traditionelle bAV Hier müssen wie bisher in allen fünf Durchführungswegen weiterhin Garantien gegeben werden, je nach Zusageform als Leistungszusage, als beitragsorientierte Leistungszusage oder als Beitragszusage mit Mindestleistung. Die Einrichtung kann individual- oder kollektivrechtlich erfolgen. Sozialpartner-Modell Auf tarifvertraglicher Ebene vereinbart, gibt es ausschließlich für die Durchführungswege »Direktversicherung«, »Pensionskasse« und »Pensionsfonds« eine reine Beitragszusage. Es dürfen keinerlei Garantien ausgesprochen werden. Als Leistung ist eine »Zielrente« vorgesehen. Wichtig ist, dass es sich bei dem Sozialpartner-Modell um ein neues zusätzliches System handelt, welches neben die traditionelle bAV tritt. Das heißt: Die bisherigen Möglichkeiten der bAV samt ihren rechtlichen Regelungen können weiterhin von Arbeitgebern und Arbeitnehmern genutzt werden. Die »Lenkungswirkung« des Sozialpartner-Modells wird durch folgende Elemente erreicht: die vollständige Enthaftung des Ar-

beitgebers als Anreiz zur arbeitgeberseitigen Wahl des Sozialpartner-Modells die Möglichkeit, die Belegschaft per tarifvertraglichem Opting-out in ein Sozialpartnermodell einzubinden


BETRIEBSRENTENSTÄRKUNGSGESETZ: DIE WICHTIGSTEN NEUERUNGEN

die Möglichkeit für nicht tarifgebundene Unternehmen, sich an den Tarifvertrag anzuschließen. Für die Anlage der Beiträge in Form einer reinen Beitragszusage macht der Gesetzgeber Vorgaben. So müssen die Beiträge in einem (neuen) separaten Anlagestock bzw. Sicherungsvermögen angelegt werden. Die Tarifvertragsparteien müssen die Kapitalanlage mit »steuern«. Eine Insolvenzsicherung über den Pensions-Sicherungs-Verein findet nicht statt. Grundlage der im Versorgungsfall zu zahlenden Rente (eine Kapitalabfindung ist ausgeschlossen!) bildet alleine die Vermögens- und Ertragslage der Versorgungseinrichtung. Weitere Neuerungen durch das Betriebsrentenstärkungsgesetz Verpflichtender Arbeitgeberzuschuss in

Höhe von 15 %. Ab dem 01.01.2019 wird dieser Zuschuss auch für Neuverträge in der traditionellen bAV verbindlich und ab dem 01.01.2022 auch für Bestandsverträge. Die Pflicht zum Arbeitgeberzuschuss gilt lediglich in den Durchführungswegen der Direktversicherung, Pensionskasse und Pensionsfonds. Wird die Entgeltumwandlung in Form der Unterstützungskasse oder Pensionszusage organisiert, gibt es diese Verpflichtung nicht! Förderbetrag von 30 % für den Arbeitgeber bei bAV für Geringverdiener. Sofern das monatliche laufende Einkommen des Mitarbeiters einen Betrag von 2.200,00 EUR (maßgeblich sind die Verhältnisse zum Zeitpunkt der Beitragszahlung) nicht übersteigt und der Arbeitgeber zusätzlich zu bisherigen Aufwendungen mind. 240,00 EUR im

Jahr aufwendet, werden dem Arbeitgeber 30 % der Aufwendungen (maximal bis Beiträge von 480,00 EUR im Jahr) erstattet. Freibetrag in der Grundsicherung für Arbeitnehmer Erhöhung des steuerlichen Dotierungsrahmens von 4 % auf 8 % Verbesserung der Vervielfältigungsregelung bei Dienstaustritt und Nachdotierung bei Arbeitsunterbrechungen Ausweitung der Riester-Förderung. Die jährliche Grundzulage wird ab 2018 von 154 EUR auf 175 EUR erhöht. Ein Bestandsmodell schaffen Wie bei allen Gesetzen werden viele Fragestellungen noch in Verwaltungsbestimmungen und -verordnungen präzisiert werden müssen. Die Tarifparteien werden nun in Verhandlungen ihre jeweiligen Positionen anmelden, sodass erst im Laufe des Jahres 2018 mit konkreten Branchenregelungen zu rechnen ist. Nutzen Sie daher die Zeit, sich in Ihrem Unternehmen mit einem Modell zu positionieren, welches dann auch nach einem möglichen Tarifabschluss als »Bestandsmodell« weiterhin genutzt werden kann. Wir beraten Sie und helfen Ihnen gerne dabei, Möglichkeiten auszuloten, damit in Ihrem Unternehmen die bAV vor allem Ihre Handschrift trägt und Ihre Mitarbeiter Ihr Engagement auch bestmöglich wertschätzen.

Ihr Ansprechpartner: Josef Maier Tel. +49 7121 923-1156 maier@rvm.de

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DAS RVM-FORUM 2017 AM 12.10.2017

Zum zehnten Mal lud RVM zum Forum – und wieder folgten zahlreiche Besucher der Einladung und erlebten einen ebenso spannenden wie eingängigen Vortrag des populären Wissenschaftsjournalisten Ranga Yogeshwar über die nächste Ausfahrt Zukunft.

Die Zukunft lässt sich nicht vermeiden Pünktlich um 20.15 Uhr begrüßte RVMGeschäftsführer Erich Burth das Publikum zum 10. RVM-Forum 2017, freute sich über dessen Erfolgsgeschichte und dankte den Besuchern für ihr abermalig zahlreiches Erscheinen. Unterschiedlichste Gäste aus Politik, Wirtschaft, Sport, Gesundheit und Comedy hätten in den vergangenen Jahren ihre Sicht auf die Dinge präsentiert, doch dieses Jahr stehe ein ganz »neues« Thema zur Debatte: Zukunft. Dabei lässt sich die Zukunft, wie Erich Burth betonte, ja nicht vermeiden. Rasend schnell ändere sich die Gesellschaft und mit ihr auch Geschäftsmodelle. Kaum zu glauben, aber das allgegenwärtige Smartphone ist gerade einmal zehn Jahre alt. Und ein sehr abstraktes Etwas gewinne immer größeren Einfluss: Daten. Im Jahr 2017 produziere man an einem Tag so viele Daten wie im ganzen Jahr 2000. Maschinelle Intelligenz – ein großes Thema, und so war es nur konsequent, dass Roboter »Nao« auf einem Tisch neben dem Rednerpult eine kleine und beeindruckende Ballett-Performance darbot und im Anschluss Herrn Burth ganz frech fragte: »Das hätten Sie sich hier nicht getraut, und so gut hätten Sie das auch nicht hinbekommen, oder?« Und dann stellte Nao auch noch den Gast des Abends vor: Ranga Yogeshwar. Eine digitale Evolution Ranga Yogeshwar, einem breiteren Publikum durch TV-Sendungen wie »Quarks und Co« oder »Die große Show der Naturwunder« bekannt, schlug gleich zu Beginn den Bogen weit in die Vergangenheit. Seit 4,5 Milliarden Jahren gebe es Leben auf der Erde, das sich durch die

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biologische Evolution immer weiter entwickelt habe, jetzt aber stehe die »digitale Evolution« vor der Tür. »Oft kommt etwas Neues und wir unterschätzen es komplett«, warnt Yogeshwar und gibt ein Beispiel aus der Vergangenheit: Im 19. Jahrhundert war »Natureis« das Hauptexportgut der Vereinigten Staaten. Aber der Natureishandel kollabierte kurz nach der Erfindung der Kältemaschine, womit damals niemand gerechnet hatte. Und etwas provokativ fragt Yogeshwar: »Ist das Auto vielleicht das Natureis des 19. Jahrhunderts?« Der eigene Erfolg einer Industrie mache oft blind für die Notwendigkeit, sich neuen Bedingungen anzupassen.

die spannende Präsentation mit einer Mega-Packung Schokolade. Im Nachbarraum lag ein großer Stapel von Yogeshwars neuestem Buch »Nächste Ausfahrt Zukunft« bereit, das Interessenten gegen eine Spende zugunsten der Bürgerstiftung Reutlingen mit nach Hause nehmen durften. Und dann begann der entspannte, von lebhaften Gesprächen geprägte Teil des Abends, der wie immer mit einem vorzüglichen Büffet vom »Waldcafé« garniert war. Wir freuen uns auf das RVM-Forum 2018 – und natürlich auf Ihre Anwesenheit!

Die digitale Zukunft gestalten Die Technik verändert uns. Umso wichtiger, dass wir ein Bewusstsein für deren Möglichkeiten entwickeln. Künstliche Intelligenz in Form von »neuronalen Netzen« sei selbst für die Wissenschaftler eine Blackbox, d. h., auch sie können das Eigenleben dieser Systeme nicht mehr im Detail nachvollziehen. Selbstlernende Systeme entziehen sich unserer Kontrolle, aber kontrollieren uns immer mehr, und die Möglichkeiten digitaler Manipulation von Ton und Bild führen dazu, dass wir Original und Fälschung nicht mehr unterscheiden können. Der Fortschritt sei nie grundsätzlich negativ, wie Yogeshwar betont, doch fehle die gesellschaftliche Debatte darüber, was wir wollen und was nicht. Nach 80 sehr inhaltsreichen und auch nachdenklich machenden Minuten beendete Yogeshwar seinen Vortrag. Giovanni Nuvoli – Leitung Team Vorsorge- und Finanzmanagement bei RVM – dankte für

Ihre Ansprechpartnerin: Ute Zeile Tel. +49 7121 923-1141 zeile@rvm.de


DAS RVM-FORUM 2017 AM 12.10.2017

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DAS RVM-FORUM 2017 AM 12.10.2017

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FUNKSCHLÜSSEL SIND KEIN HINDERNIS FÜR AUTODIEBE

2015 wurden in Deutschland annähernd 20.000 Fahrzeuge gestohlen. Mit einem Rückgang ist nicht zu rechnen. Moderne Keyless-Schließsysteme sind kein Hindernis für die Diebe. Die haben auch elektronisch aufgerüstet.

Auto öffnen per Funksignal Elektronische Systeme wie »Keyless Go« oder »Keyless Entry« öffnen das Fahrzeug per Funksignal. Nähert sich der Besitzer seinem Fahrzeug, findet per Funk ein kleiner Datenaustausch zwischen »Schlüssel« und Fahrzeug statt. Bewertet die Datenverarbeitung im Fahrzeug den Schlüssel als den richtigen, werden die Türen automatisch geöffnet und das Fahrzeug kann gestartet werden. Und damit das Fahrzeug wirklich erst öffnet, wenn der Besitzer in der Nähe ist, haben die Funksignale von Fahrzeug und Schlüssel nur eine geringe Reichweite. Wer ein so gesichertes Auto stehlen will, muss den Funkverkehr manipulieren. Und das geht so: Fahrzeug und Schlüssel senden permanent Funkimpulse aus. Die Funksignale des Autos können abgefangen und verlängert werden, sodass die Diebe nun nur noch in die Nähe des Schlüssels gelangen müssen, um eine Funkverbindung zwischen Schlüssel und Fahrzeug

herzustellen und das Fahrzeug zu entriegeln. Dieses doch recht einfache Vorgehen zeigt eine schwere Sicherheitslücke bei der Funkentriegelung. Probleme, den Diebstahl nachzuweisen Da ein Diebstahl per »Funkschlüssel« ohne sichtbare Spuren vonstattengeht, ist es für die Autobesitzer schwierig, ihn nachzuweisen. Der GDV sichert zwar auf seiner Website zu, dass auch in solchen Fällen die Teilkasko-Versicherung leiste, trotzdem sollten Autobesitzer, die ihr Auto über Keyless-Systeme entriegeln, einige Sicherheitsmaßnahmen berücksichtigen. Den Schlüssel funkdicht unterbringen Für Langfinger gilt: Da der Schlüssel im Allgemeinen mit seinem Besitzer zusammen unterwegs ist, müssen sie in dessen Nähe gelangen, damit sie die Funksignale abfangen können. Für Fahrzeugbesitzer dagegen gilt: Niemand darf die Funksignale ihres Schlüssels abfangen können.

Dafür einige Tipps: Nie den Schlüssel offen irgendwo hinlegen. Nie den Schlüssel in der Nähe von Fenstern oder Türen deponieren. Am besten den Schlüssel in einem funkdichten Etui unterbringen – unterwegs, aber auch in den eigenen vier Wänden. Fazit Keyless-Schließsysteme sind relativ einfach zu knacken. Zwar leistet die Teilkaskoversicherung, doch der Diebstahl selbst ist schwieriger nachzuweisen. Daher sollten Autobesitzer mit Keyless-Systemen darauf achten, dass die Funksignale ihres Schlüssels nicht abgefangen werden können.

Ihre Ansprechpartnerin: Martina Hackenberg Tel. +49 7121 923-1135 hackenberg@rvm.de

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KAMPF UM DAS VORFELD UND DAS RÄTSEL UM DIE ERFORDERLICHE VERSICHERUNGSSUMME

Anbieter von Bodendiensten auf den großen europäischen Flughäfen sind zunehmend einem harten Wettbewerb ausgesetzt. War in der Vergangenheit die Regel, dass zwei Drittabfertiger tätig sind, so wurde nun an verschiedenen deutschen Flughäfen eine dritte Lizenz für Bodenabfertigungsdienstleister ausgeschrieben und vergeben. Ein ganz anderes Problem für auf dem Vorfeld tätige Unternehmen ist die Bemessung der notwendigen Versicherungssumme im Rahmen der Luftfahrt-Versicherung.

Bodendienste – eine Jobmaschine Sie beladen Jumbojets, kontrollieren Passagiere, sorgen fürs Catering oder schieben Flugzeuge mit Schleppern zur Startposition: die Bodenabfertigungsdienstleister auf den Flughäfen. Weltweit setzen sie schätzungsweise 70 Mrd. EUR im Jahr um, davon 17 Mrd. EUR in Europa. Gemessen an der gesamten Wertschöpfung im Luftverkehr haben die Dienstleister immerhin einen Anteil von circa 15 Prozent. Außerdem sind sie eine Jobmaschine. Etwa 60.000 Menschen arbeiten in Europa im Bodendienst, davon über 8.000 am größten deutschen Flughafen Frankfurt am Main. Die wettbewerbliche Öffnung auf den Flughäfen der Europäischen Union (EU) betrifft alle Tätigkeiten der Bodenabfertigungsdienstleister, die die Luftfahrtunternehmen für die Durchführung von Luftverkehrsdiensten benötigen. Die in Betracht kommenden Bodenabfertigungsdienste sind in einer EU-Richtlinie aufgeführt. Sie gilt für alle dem gewerblichen Luftverkehr offenstehenden Flughäfen auf dem Gebiet der EU, die jährlich mindestens zwei Millionen Fluggäste oder 50.000 Tonnen Fracht zu verzeichnen haben. Neuregelung bringt Konkurrenz Laut EU-Richtlinie müssen auf einem Flughafen mindestens zwei Bodenabferti-

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gungsdienstleister tätig sein. Im Übrigen obliegt die weitere Zulassung den Mitgliedstaaten. Im 15. Gesetz zur Änderung des Luftverkehrgesetzes hat der Bundestag im Juli 2016 beschlossen, die festgesetzte Anzahl auf drei zu erhöhen. Im Zuge der Neuvergabe und Erweiterung entbrennt nunmehr ein starker Wettbewerb unter den Dienstleistern und ihren Subunternehmern. Versicherungsschutz für Bodendienstleister Bodenabfertigungsdienstleister müssen im Rahmen einer Luftfahrt-Versicherung Versicherungsschutz mit bestimmten Mindestversicherungssummen je nach Tätigkeit nachweisen:

Tätigkeit Administrative Abfertigung am Boden/Überwachung Fluggastabfertigung Gepäckabfertigung Fracht- und Postabfertigung Vorfelddienste Reinigungsdienste und der Flugzeugservice Be- und Enttanken Stationswartungsdienste Flugbetriebs- und Besatzungsdienste Transportdienste am Boden

Versicherungssumme EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR

5 bzw. 50 Mio. 5 Mio. 100 Mio. 5 bzw. 100 Mio. 100 Mio. 100 Mio. 375 Mio. 5 bzw. 100 Mio. 5 bzw. 50 Mio. 5 bzw. 50 Mio.


KAMPF UM DAS VORFELD UND DAS RÄTSEL UM DIE ERFORDERLICHE VERSICHERUNGSSUMME

Wir stellen immer wieder fest, dass die Dienstleister und allen voran deren Subunternehmer die Mindestversicherungssummen für ihre Tätigkeiten nicht kennen. Oftmals liegt es daran, dass Tätigkeiten ausgeführt werden, deren Mindestversicherungssumme nicht klar definiert ist. Hierzu gehören beispielsweise Roll-inFahrzeugverladungen und airside durchgeführte Transportdienste. Auch die verschiedenen Tätigkeiten des Reglementierten Beauftragen stellen die betroffenen Firmen vor die Frage der notwendigen Versicherungssumme.

Und RVM arbeitet mit allen führenden deutschen Erst-, Rückversicherern und Lloyds of London. Fazit Bodenabfertigungsdienstleister erbringen auf Flughäfen eine große wirtschaftliche Leistung. RVM unterstützt die Dienstleister durch Vertragschecks und bietet spezielle Versicherungslösungen für die Branche an.

RVM unterstützt die Bodendienstleister RVM, Mitglied der Vereinigung der Dienstleister an Deutschen Flughäfen e. V., verfügt über das notwendige BeratungsKnow-how und übernimmt die Risikoanalyse von Bodendienstleistern. RVM unterstützt die Dienstleister, indem sie die Dienstverträge von Flughäfen und Airlines und die Qualität der Haftpflichtversicherungen von Subunternehmern überprüft. RVM hat spezielle Branchenlösungen – Deckung aus einer Hand – für die Luftfahrt-Versicherungen von Bodenabfertigungsdienstleistern und Reglementierten Beauftragten: Luftfahrt-Betriebshaftpflicht Luftfahrt-Produkthaftpflicht Luftfahrt-Obhutshaftpflicht Luftfahrt-Kriegshaftpflicht

Ihr Ansprechpartner: Norbert Knau Tel. +49 7121 923-1174 knau@rvm.de

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ARBEIT 4.0: ZEITWERTKONTEN IM MITTELSTAND

Arbeitszeitflexibilisierung, Digitalisierung und selbstbewusste Fachkräfte bestimmen zunehmend den Mittelstand. Um im Wettbewerb um die besten Köpfe attraktiv zu bleiben, nutzen immer mehr Arbeitgeber das bewährte und effiziente Instrument Zeitwertkonto.

Die Arbeitswelt wird immer vielfältiger In der täglichen Beratungspraxis stellt man fest, dass nahezu jedes Unternehmen mindestens eines der folgenden Themen lösen musste: Umgang mit Überstunden, bilanziell

und gegenüber dem Beschäftigen Anfragen zu unbezahltem Urlaub oder

flexibel umzusetzen, das sind bereits Forderungen vieler Beschäftigter. Nicht zuletzt fordert aktuell die Gewerkschaft IG Metall »28 Stunden/Woche auf Zeit«. Anders als die Gewerkschaft glaubt, kann bereits heute jedes Unternehmen solche Lösungen betriebsindividuell umsetzen. Grundlage ist das Sozialgesetzbuch IV, §§ 7 ff. Lassen Sie uns kurz in die attraktive Welt der Zeitwertkonten eintauchen.

einem ruhenden Arbeitsverhältnis Suche nach Lösungen, um älteren Be-

schäftigten einen beruflichen Ausstieg ohne Abschläge zu ermöglichen

Einfach und flexibel für die wichtigen Dinge im Leben Vermögen aufbauen 9 von 10 Beschäftigten wollen nicht bis

Auf all diese unterschiedlichen Themen sollte der Unternehmer eine einfache Antwort parat haben, die dem Beschäftigten nutzt und beim Unternehmen kaum Mehraufwand auslöst. Lange galt das Modell Zeitwertkonto im Mittelstand als kompliziert, teuer und für den Arbeitgeber zu riskant. Heute, rund 20 Jahre nach der Einführung der Modelle, kommen die Betriebe vor dem Hintergrund einer modernen Arbeits- und Vergütungslandschaft nicht mehr umhin, Arbeit und Vergütung neu zu denken. Sich eine Auszeit zu nehmen oder einen Renteneintritt

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67 arbeiten 50 % der Beschäftigten wünschen sich

die Möglichkeit, einmal eine Auszeit zu nehmen Beschäftigte müssen Familie, Beruf und eventuell Pflege unter einen Hut bekommen Zahlreiche Beschäftigte können sich eine Vier-Tage-Woche vorstellen, jedoch bei vollem Lohn Im Gegensatz zur betrieblichen Altersvorsorge ist das Zeitwertkonto ein Modell, das unmittelbar im Unternehmen seine

Wirkung entfaltet. Das macht ein Unternehmen für die Beschäftigten und Bewerber attraktiver. Flexibler Renteneintritt, Freistellungen zur Weiterbildung oder Pflege oder eine persönliche Auszeit werden unsere künftige Arbeitswelt prägen. Ziel einer modernen Vorsorge, sei es die Umsetzung bezahlter Auszeiten während des Berufslebens oder einer besseren Altersversorgung, ist es, dass sie den Nutzern Freude macht und sie zur Eigenverantwortung motiviert und gleichzeitig das Unternehmen nicht belastet. Folgende drei Kernthemen sind Ausgangspunkt vieler Personalabteilungen: Mitarbeitervergütung – die Arbeit muss

angemessen bezahlt sein – die Arbeit muss altersgerecht leistbar sein Arbeitswilligkeit – die Arbeit und das Umfeld müssen motivieren Arbeitsfähigkeit

Schaut man sich nach Zusatzvergütungselementen um, die für die gesamte Belegschaft interessant sind und damit die Arbeitsfähigkeit und Arbeitswilligkeit


ARBEIT 4.0: ZEITWERTKONTEN IM MITTELSTAND

erhöhen, wird die Luft schnell dünn. Sollen die Kosten pro Mitarbeiter auch überschaubar bleiben, wird es ein noch schwierigeres Unterfangen. Hier setzen Zeitwertkonten an. Zeitwertkonto – motivierende Wünsche und Ziele für jeden »Wertguthaben« nach dem Sozialgesetzbuch IV sind aus den Personal- und Karriereabteilungen der Großunternehmen nicht mehr hinwegzudenken. Den Beschäftigten werden einfache und transparente Wege aufgezeigt, entspannt früher in den Ruhestand zu geben oder eine bezahlte Auszeit zur Weiterbildung bzw. zur Pflege von Angehörigen umzusetzen. Kaum ein Thema bewegt die Mitarbeiter mehr, als der Umgang mit der eigenen Lebensarbeitszeit oder die Finanzierung von Auszeiten oder des Alters. Da die Systematik immer gleich ist, die Ausgestaltung aber individualisiert werden kann, ist das Zeitwertkonto ein ideales Instrument, um den unterschiedlichen Interessen aller Belegschaftsgruppen gerecht zu werden. Ansparen vom Bruttolohn, von einer Sonderzahlung oder von Teilen der Überstunden – hier hat jedes Unternehmen seine Entscheidungshoheit. Dieses unversteuerte und ohne Sozialabgabenabzug angesparte Guthaben kann dann, auch wieder individuell, für eine bezahlte Auszeit, den Ausstieg aus dem Berufsleben oder zur Aufstockung der Rente genutzt werden. Damit auch der Mittelstand endlich dieses attraktive System einfach einführen kann, hat unser Kooperationspartner »Deutsche PensExpert« die rechtliche Gestaltung mit einer einfachen

Online-Administration inklusive Insolvenzsicherung sowie einer modernen Kommunikation verbunden. Da es sich beim Zeitwertkonto »PensTime« nicht um ein Produkt, sondern ein personalpolitisches System handelt, können auch mehrere Anlageprodukte gleichzeitig genutzt und später wieder gewechselt werden, was in Zeiten unkalkulierbarer Finanzmärkte ein großer Vorteil ist.

arbeiters für den unternehmerischen Erfolg. Für die Gestaltung dieser Herausforderungen leistet das Modell Zeitwertkonto einen wertvollen Beitrag. Das ist in Zeiten sich wandelnder Arbeitswelten ein wichtiger Baustein für Ihren Erfolg.

Mit einem solchen System lassen sich Vermögenswerte auf emotionale und zugleich unternehmenspolitische wertvolle Art und Weise aufbauen. Hier ein paar erste Beispiele: Laufen für mehr Zeit: Jeder Kilometer

Sport bringt 1 EUR brutto auf das Wertkonto des Einzelnen Zeit statt Blumenstrauß: Zu Jubiläen gibt es eine Woche bezahlte Zeit vom Unternehmen Zeit kaufen: Bonus und Gehalt flexibel jährlich neu steuerfrei einbringen, nach eigenen Vorstellungen Auch ein vertiefender Blick in dieses Wertguthabensystem lohnt, denn weitere Vorteile sind: Flexibel Zeit oder Geld ansparen und

pausieren, wenn man eine Einzahlpause braucht Bilanz bereinigen und optimieren Auszahlung oder Übertragung des Guthabens bei Beschäftigungsende Frei vererbbare Guthaben, anders als in der bAV Insolvenzgesichert durch einen modernen Insolvenzschutz Fazit Die Zukunft wird geprägt sein von einer stetig wachsenden Bedeutung des Mit-

Ihr Ansprechpartner: Frank Wurster Tel. +49 7121 923-1126 wurster@rvm-finanzen.de

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RVM: WIR STELLEN UNS VOR

Unsere Reihe »RVM: Wir stellen uns vor« präsentiert Ihnen in dieser Ausgabe das Team Wörner. Fünffaches VersicherungsFachwissen in einem Team mit einem Durchschnittsalter von 34 Jahren: Finanzassistenten, (Diplom-)Betriebswirte, Versicherungs- und Finanzkaufleute sowie Underwriter, die unseren nationalen und internationalen mittelständischen Kunden mit Rat und Tat zur Seite stehen und den RVM-Leitsatz »Sicherheit aus Leidenschaft« erlebbar machen.

Schadenmanagement Ziel ist eine schnelle, unbürokratische und erfolgreiche Schadenregulierung in Ihrem Sinne. Es gibt hierfür eine 24-StundenErreichbarkeit. Fachabteilungen und Netzwerkpartner Im Bedarfsfall koordinieren wir die Zusammenarbeit mit unseren Fachabteilungen und Netzwerkpartnern aus den Bereichen Ausland, Credit-Management, Finanzmanagement, Kfz, Komposit, Kranken und Vorsorge. In eigener Sache ... Gestatten, wir sind das Team Wörner! (von links) Mona Guo, Sachbearbeiterin,

bei RVM seit 2015 Daniel Wörner, Teamleiter und

Kundenbetreuer, bei RVM seit 2014 Shpetim Tuzi, Sachbearbeiter,

bei RVM seit 2016

Verbund. Die vielfältigen Aufgabenstellungen machen unsere Arbeit jeden Tag aufs Neue erlebenswert. Damit Sie sich auf Ihr Tagesgeschäft konzentrieren können, kennen wir Ihren Kompositversicherungsbestand im Detail sowie Ihr Unternehmen in allen risikorelevanten Bereichen und arbeiten als Ihre ausgelagerte Versicherungsabteilung.

Wir wollen Ihre Sympathie erwerben, Glaubwürdigkeit verdienen und Vertrauen aufbauen. Eine professionelle, persönliche und faire Betreuung für eine auf Dauer angelegte und nachhaltige Zusammenarbeit ist unser Ziel. … und mit einem Augenzwinkern

Melanie Bader, Sachbearbeiterin,

bei RVM seit 2004

Risikoanalyse

Birgit Reichenecker, Sachbearbeiterin,

bei RVM seit 2002 Im Team arbeiten wir darauf hin, Ihnen DIE individuelle Betreuung mit persönlichen Ansprechpartnern zu bieten. Wir setzen auf Kundenorientierung, Leistung und tragen gleichzeitig dafür Sorge, dass genügend Entwicklungsfreiraum für jedes Teammitglied besteht. Ziel sind attraktive Arbeitsplätze sowie ein partnerschaftliches Miteinander. Unsere Kunden kommen aus den Bereichen Holz/Papier, Kunststoff, Lebensmittel, Maschinenbau, Medizin, Metall, Sanitär, Textil sowie Bau, IT und dem EVB-

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Im Rahmen der persönlichen Strategiegespräche stimmen wir das individuelle Versicherungspaket gemäß Ihren Wünschen und Bedürfnissen ab. Wir erstellen detaillierte Vertragsübersichten, Protokolle sowie Angebote und übersetzen das Versicherungsdeutsch in Ihre Sprache.

Sind Sie mit unserer Arbeit zufrieden? Empfehlen Sie uns doch bitte befreundeten Unternehmen. Sind Sie mit unserer Arbeit nicht zufrieden? Empfehlen Sie uns doch einfach Ihrer Konkurrenz. Wir freuen uns auf die Zusammenarbeit mit Ihnen!

Vertragsmanagement Verwaltung und Weiterentwicklung der maßgeschneiderten Versicherungsverträge sowie Sicherstellung eines marktgerechten Preis-Leistungs-Verhältnisses.

Ihr Ansprechpartner: Daniel Wörner Tel. +49 7121 923-1210 woerner@rvm.de


RVM BEI DER ARBEIT: CYBER-SECURITY-CHECK BY RVM

Wie können Sie Ihr Unternehmen in Zeiten zunehmender Vernetzung, erhöhter Cyber-Kriminalität und sich wandelnder Geschäftsmodelle entsprechend vorbereiten und schützen? Und wie können Sie hierbei von der Partnerschaft mit RVM profitieren? Wir haben uns Gedanken gemacht, was wir über eine Cyber-Versicherung hinaus für Sie tun können.

Analyse – Vorbereitung – Ressourcen Seit Anfang des Jahres bauen wir von RVM unsere Aktivitäten im Bereich CyberVersicherung aus. Wir haben uns mit einem eigenen Experten verstärkt und unser Dienstleisternetzwerk erweitert. Und nun können wir Ihnen auch einen eigenen Cyber-Security-Check präsentieren, mit dessen Hilfe Sie Ihre individuelle Informationssicherheit besser einschätzen können. Dazu muss zunächst deren Ist-Zustand überprüft werden. Anschließend können wir gemeinsam mit Ihnen Handlungsfelder bestimmen und Maßnahmen beschließen. Seit Juli dieses Jahres haben wir an der Konzeption und Umsetzung des RVMCyber-Security-Checks gearbeitet. Wir haben verfügbare Quick-Checks analysiert, deren Nutzen beurteilt und einen eigenen Check erstellt. Die leitenden Gesichtspunkte waren: Helfen Ja-NeinFragen unseren Kunden in ihrem Unternehmen weiter? Welche Bereiche müssen beleuchtet werden? Wie können wir einen Mehrwert für unsere Kunden schaffen? Nach einem Grobentwurf wurde eine Kosten- und Aufwandschätzung erstellt. Nach der Bewilligung des Budgets ging es in die Detailplanung: Aufbaukonzeption, Ausformulierung der Fragen, Ergebnisgestaltung. Am längsten brauchte die technische Umsetzung. Fragen verbinden sich miteinander, aus den Antworten wird eine Beurteilung generiert und am Ende soll das Test-Tool leicht bedienbar und optisch ansprechend sein. Und das Ergebnis? Angelehnt an den ITGrundschutz und die ISO-Zertifizierung 27001 werden neben allgemeinen Unternehmensdaten Informationen zu sieben Bereichen der Informationssicherheit ab-

gefragt. Anhand von 37 Fragen wird Ihre individuelle Informationssicherheit beurteilt. Bei den Fragen in den informationssicherheitsspezifischen Bereichen stehen jeweils vier Antwortmöglichkeiten und eine Kommentarfunktion zur Verfügung. Hierdurch können Sie Ihre eigene Situation einstufen und direkt beurteilen, ob Verbesserungspotenzial besteht. Am Ende erhalten Sie eine Auswertung der einzelnen Bereiche, ein IT-Security-Rating und bestimmte Handlungsempfehlungen. Das Rating liegt zwischen 1 und 4 – je höher, desto besser. Die Handlungsempfehlungen beziehen sich auf besonders risikoerhöhende Bereiche. Fazit Die Kenntnis des Ist-Zustands ist der erste Schritt, die Informationssicherheit zu beurteilen. Der Security-Check ist für Sie die Möglichkeit, diesen ersten Schritt mit wenig Aufwand in Form einer webbasierten Selbsteinschätzung zu gehen. Die Auswertung können Sie als Grundlage der Selbstanalyse, für Expertengespräche oder für ein weiterführendes Audit nutzen. Testen Sie unseren Cyber-Security-Check selbst und beantragen Sie noch heute Ihren persönlichen Zugang https://secure.rvm.de/it-risk-check/

Ihr Ansprechpartner: Peter Pillath Tel. +49 7121 923-1347 pillath@rvm.de

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RVM-PROJEKT DER WEIHNACHTSSPENDE 2016

In Baden-Württemberg sind fünf spezialisierte ambulante Palliativversorgungen (SAPV) für Kinder und Jugendliche im Einsatz – eine davon in der Universitätsklinik für Kinder- und Jugendmedizin in Tübingen: PALUNA ist ein interdisziplinäres Team mit vier Ärzten für Kinder- und Jugendmedizin, sieben Gesundheits- und Kinderkrankenpflegern und einer Psychologin. Sie arbeiten Hand in Hand für schwer erkrankte Kinder.

Ein Lächeln – in der schwersten Zeit 14 Monate war Aron (Name geändert) alt, als Ärzte bei ihm einen Hirntumor diagnostizierten. Lange Krankenhausaufenthalte mit Chemo-Therapien folgten – und mit ihnen Angst und Unsicherheit für die ganze Familie. Aron hat viel geweint und starke Schmerzmittel gebraucht. Doch durch die Begleitung des PALUNATeams und die Behandlung der Ärzte konnte er nach der zweiten Chemo wieder lachen und hatte keine Angst mehr vor den Ärzten. Dem Jungen ging es besser und er verbrachte das erste Mal mit seiner Familie Ferien auf dem Bauernhof. »Wir haben richtig viel Spaß zusammen gehabt«, erzählt die Mutter. Doch dann verschlechterte sich der Zustand von Aron massiv und es wurde ein neuer Tumor festgestellt. Die Ärzte konnten Aron nicht mehr heilen. Das Team von PALUNA setzte sich dafür ein, dass der kranke Junge und seine Familie die Klinik schnellstmöglich verlassen konn-

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ten. Es half, einen Kinderpflegedienst zu finden und die nötigen Hilfsmittel anzuschaffen. »Sie haben uns den Rücken gestärkt und waren da, wenn wir Hilfe gebraucht haben«, sagen seine Eltern: »Aron hatte ein Lächeln auf dem Gesicht, als er eingeschlafen ist.« Er ist zu Hause bei seiner Familie gestorben. Wie PALUNA hilft PALUNA unterstützt betroffene Familien auf vielfältige Art und Weise: PALUNA stellt eine Infrastruktur bereit mit Hausbesuchen, Beratungen, 24-StundenErreichbarkeit, Vernetzung der Kooperationspartner in der häuslichen Versorgung. Pädiatrisch-palliativ wird versucht, die Symptome der kranken Kinder und Jugendlichen zu lindern und ihre Lebensqualität zu verbessern. PALUNA hilft, Krisen früh zu erkennen und ihnen vorzubeugen. Darüber hinaus stärkt PALUNA die Selbsthilfe der Familie und fördert deren Ressourcen. Ziel ist, ein selbst-

bestimmtes Leben der Patienten zu begleiten und gestalten zu helfen, möglichst in der gewünschten Umgebung. Frau Dr. Astrid Kimmich, die ärztliche Leiterin des PALUNA-Teams, hat sich acht Jahre lang auf diese Einsätze vorbereitet, ein Team gesucht und zusammengestellt. Inzwischen hat PALUNA 27 Familien begleitet, sieben Kinder sind inzwischen gestorben. Ergänzende Leistungen wie zum Beispiel psychosoziale Beratungen und Begleitungen, ein Blutgas-Analysegerät usw. werden über Spenden finanziert. Weitere Infos erhalten Sie unter: www.medizin.uni-tuebingen.de.

Ihre Ansprechpartnerin: Ute Zeile Tel. +49 7121 923-1141 zeile@rvm.de


WEIHNACHTSSPENDEN STATT WEIHNACHTSGESCHENKE

Seit vielen Jahren unterstützen wir soziale Projekte mit unserer Weihnachtsspende. Wir haben auch dieses Jahr wieder eine Vielzahl von Projekten geprüft und vier davon ausgewählt. In RVM-AKTUELL werden wir regelmäßig berichten, wer die Spendengelder erhalten hat und was damit bewirkt wurde.

Björn Steiger Stiftung – Retten macht Schule Mit der Aktion »Retten macht Schule« setzt sich die Björn Steiger Stiftung für das Erlernen von Erste-Hilfe-Maßnahmen in weiterführenden Schulen ein. Ziel ist, mit einer jährlichen Unterrichtsstunde alle Siebtklässler in Deutschland zu Lebensrettern auszubilden. In diesem Zusammenhang wird die Stiftung im Landkreis Reutlingen weitere Schulen mit einem AED-Defibrillator ausstatten. Der Einsatz von Laien-Defibrillatoren kann die Überlebenschancen signifikant steigern. Der Umgang damit will allerdings gelernt sein.

müssen, treten im Verlauf der Behandlung akute Verwirrungszustände auf, »Intensiv-Delir« genannt. Neben der medizinischen Behandlung des Delirs ist eine kontinuierliche Begleitung der Kinder durch vertraute Personen von zentraler Bedeutung. Hierfür bedarf es zusätzlicher Betreuung der Patienten. Wirbelwind Verein und Stiftung gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen. Der Verein hat zum Ziel, die soziale und psychische Situation von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen, die sexuelle Gewalt erfahren haben, zu verbessern.

Hilfe für kranke Kinder e. V. – Projekt »Delir«

Sie unterstützt Jahr für Jahr Dutzende lokale Projekte, Netzwerke und Einrichtungen in vielen Bereichen, vor allem auf sozialem, kulturellem und integrativem Gebiet.

Wie auch schon im letzten Jahr werden die RVM-Mitarbeiter in Eigenregie ein Spendenprojekt unterstützen. Auch darüber werden wir in einer der kommenden Ausgaben berichten. Wir freuen uns über das Engagement unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter!

Michael Friebe

Erich Burth

Bürgerstiftung Reutlingen Verbesserung der Behandlung von Kindern mit einem Intensiv-Delir. Bei bis zu 30 Prozent der Patienten, die aufgrund einer schweren Erkrankung, nach einer Operation oder nach einem Unfall auf einer Intensivstation behandelt werden

Förderung von sozialen Projekten in der Stadt und im Landkreis Reutlingen. Die Bürgerstiftung Reutlingen übernimmt mit zeitlichem Einsatz, Geld und Herzblut Mitverantwortung für das Gemeinwesen.

Ihre Ansprechpartnerin: Ute Zeile Tel. +49 7121 923-1141 zeile@rvm.de

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PURE LEIDENSCHAFT: DAS GLÜCK DER ERDE LIEGT AUF DEM RÜCKEN DER PFERDE

Was für viele Mädchen ein Kindheitstraum ist, ist für uns Alltag: Nach dem Arbeiten geht es in den Stall zur täglichen Pflege und Arbeit mit unseren Pferden »Dichter« und »Don Giacomo«.

Nach der Arbeit in den Stall

Als Team harmonieren

Im Stall angekommen, steht die Pflege unserer Pferde »Dichter« – ein 24-jähriger fuchsfarbener »Sachse« – und »Don Giacomo« – ein schwarzbrauner 15-jähriger »Zweibrücker« – auf dem Programm: Wir bürsten und striegeln das Fell, kämmen Mähne und Schweif und säubern und fetten die Hufe. Das freut die Pferde und natürlich uns. Dann kommt die Arbeit: Stall ausmisten, Sattelzeug putzen und instand halten sowie Hufschmiedtermine. Vor allem aber muss das Pferd jeden Tag bewegt werden. Also reiten wir – je nach Wetter – in der Reithalle, auf dem Sandplatz oder im Gelände. Und manchmal sitzen wir auch nicht im Sattel, sondern stehen beim Longieren in der Mitte des Longierzirkels, halten das Pferd an der langen Leine – der Longe – und üben mit den Pferden verschiedene Gangarten.

Spätestens eine Stunde vor dem Prüfungsbeginn melden wir auf dem Turnier unsere Startbereitschaft an, danach erfahren wir die Startzeit. Dann heißt es warten auf den Höhepunkt des Tages: die Prüfung. Die ist jedes Mal aufs Neue eine Herausforderung, denn beim Reitsport müssen immer der Reiter und das Pferd als Team harmonieren, und ein Pferd merkt es sofort, wenn der Reiter keinen guten Tag hat. Umgekehrt haben Pferde auch so ihre Launen oder sind bei manchen Turnieren auch nervös. Wenn die Prüfungen beendet sind, werden die besten Paare mit Schleife und Pokal in der Siegerehrung belohnt. Dort zu landen ist schwierig, denn oft sind Profis mit am Start, die dann die Preise abräumen.

Der Höhepunkt: Reitturniere Am Wochenende trifft man uns häufig auf Reitturnieren. Da müssen wir früh aus den Federn: Oft startet so ein Turniertag für uns schon vor Sonnenaufgang. Bevor wir aufs Turnier fahren, wird erstmal alles hübsch gemacht. Das Pferd und das Sattelzeug werden auf Hochglanz poliert, die Mähne des Pferdes eingeflochten und der Pferdeanhänger gerichtet. Und um unser eigenes Equipment müssen wir uns auch noch kümmern: Mit weißen Reithosen, einem Jackett, Reithelm oder Zylinder sowie Reitstiefeln werden wir uns zusammen mit unserem Pferd präsentieren. Im Turniersport unterscheidet man übrigens zwischen den Disziplinen Dressur, Springen, Vielseitigkeit, Westernreiten, Fahren und Voltigieren.

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Ein Kindheitstraum Sicherlich müssen wir viel Zeit in unsere Pferde investieren. Aber ein eigenes Pferd zu besitzen, zu pflegen, sich auf seinem Rücken zu spüren und überhaupt der Kontakt zu dem Pferd ist für uns ein wahr gewordener Kindheitstraum. Und so endet jeder Tag, den wir mit unseren Pferden verbracht haben, getreu dem Motto: »Das Glück der Erde liegt auf dem Rücken der Pferde«.

Ihre Ansprechpartnerinnen: Nina-Sophie Belser und Jasmin Weller Tel. +49 7121 923-1196 oder -1229 belser@rvm.de, weller@rvm.de


RVM – IN EIGENER SACHE

Über 180 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bilden mittlerweile die wertvollste Ressource bei RVM. Aus diesem Grunde ist es uns ein Anliegen, Ihnen einen Einblick zu geben, was sich bei uns »so tut«.

Eva Mölleken, Auszubildende zur Kauffrau für Versicherungen und Finanzen, Team Kalbacher Maleen Vöhringer, Auszubildende zur Kauffrau für Versicherungen und Finanzen, Team Kfz

Neue MitarbeiterInnen: Übernahme Auszubildende: Wir haben uns verstärkt durch: Manuel Kurz, Sachbearbeiter, Team Prill, Eintritt 01.08.2017 Sabrina Wallner, Kundenbetreuerin, Team Kalbacher, Eintritt 09.08.2017 Tanja Graf, Sachbearbeiterin, Team Vorsorge, Eintritt 14.08.2017 Jennifer Adolf, Sachbearbeiterin, Team Jacobsen, Eintritt 04.09.2017 Reiner Kärcher, Hausmeister, Team Personal und Verwaltung, Eintritt 01.09.2017 Eleni Kunzmann, Sachbearbeiterin, Team U. Brunner, Eintritt 01.09.2017 Gerrit Janasek, Leitung Team Personal und Verwaltung, Eintritt 01.10.2017 Ina Dress, Sachbearbeiterin, Team Kfz, Eintritt 23.10.2017 Dr. Jörg Mühlum, Kundenbetreuer, Team Logistik, Eintritt 01.11.2017 Unsere neuen Auszubildenden sind da: Nadine Bischoff, Auszubildende zur Kauffrau für Büromanagement, Team Administration Melis Tinmaz, Auszubildende zur Kauffrau für Büromanagement, Team Administration Jennifer Kock, Studentin Bachelor of Arts (B. A.) an der DHBW, Team Kalbacher Onur Kanbur, Auszubildender zum Kaufmann für Versicherungen und Finanzen, Team Jacobsen Michaela Klaiber, Auszubildende zur Kauffrau für Versicherungen und Finanzen, Team Prill Sebastian Kotzur, Auszubildender zum Kaufmann für Versicherungen und Finanzen, Team Prill

Unsere Studentin der DHBW Stuttgart JG 2014 hat im September 2017 ihre mündliche Abschlussprüfung zum Bachelor of Arts (B. A.) erfolgreich bestanden und wir freuen uns sehr, dass

IMPRESSUM

Herausgeber RVM Versicherungsmakler GmbH & Co. KG und RVM Finanzmanagement GmbH & Co. KG Arbachtalstraße 22 72800 Eningen u. A. Tel. +49 7121 923-0 Fax +49 7121 923-200 www.rvm.de Redaktionelle Verantwortung

Nadia Friedrich auch nach ihrem Studium bei uns bleibt. Weiterbildung: Frau Daniela Roßmeißl hat die Abschlussprüfung zum »Haftpflicht Underwriter (DVA)« erfolgreich bestanden – herzlichen Glückwunsch hierzu!

Ihr Ansprechpartner: Giovanni Nuvoli Tel. +49 7121 923-187 nuvoli@rvm.de

Ebenfalls herzlich gratulieren möchten wir Herrn Kevin Straub, Frau Sandra Mutz und Frau Mia Binder für die erfolgreich absolvierte Prüfung zum Ausbilder (IHK)! Jubiläen: am 01.07.2017: Rudi Brunner, 20 Jahre am 08.07.2017: Frank Wurster, 15 Jahre am 01.09.2017: Manuel Kurz, 10 Jahre Ute Vöhringer, 20 Jahre Natalie Wahl, 10 Jahre am 01.10.2017: Jean-Paul von Boode-Frielingsdorf, 15 Jahre Gratulation und vielen Dank!

Ihr Ansprechpartner: Gerrit Janasek Tel. +49 7121 923-1147 janasek@rvm.de

Ihre Ansprechpartnerin: Ute Zeile Tel. +49 7121 923-141 zeile@rvm.de Layout & Satz Michael Soukop www.arcusmarketing.de Lektorat Dr. Thomas Pohl www.lektorat-pohl.de Dieser Informationsdienst der RVM-Gruppe dient Ihrer persönlichen Unterrichtung über Neuerungen aus den Bereichen Versicherung und Vorsorge/Kapitalanlage. Für den Inhalt kann trotz sorgfältiger Ausarbeitung keine Gewähr übernommen werden. Über Anregungen, Hinweise oder den Wunsch nach weiteren Informationen freuen wir uns.

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