RVM-AKTUELL > Sonderbeilage Lebensversicherung
LEBENSVERSICHERUNGEN: KEINE VERANLASSUNG ZUR PANIK! In den letzten Tagen wurde viel in Funk, Fernsehen und Presse zum Thema Lebens- und Rentenversicherung berichtet. Dabei ging es um ganz unterschiedliche Aspekte, welche leider auch ordentlich mit Halbwahrheiten gespickt waren. Als Ihr Versicherungsmakler mit Kompetenz in diesem Sektor möchten wir Ihnen mit den nachfolgenden Zeilen Erläuterungen und Hinweise zu den öffentlich diskutierten Themen geben. > S. 02
AKTUELLE BERICHTE ZUM THEMA LEBENSVERSICHERUNG
In den letzten Tagen wurde viel in Funk, Fernsehen und Presse zum Thema Lebens- und Rentenversicherung berichtet. Dabei ging es um ganz unterschiedliche Aspekte, welche leider auch ordentlich mit Halbwahrheiten gespickt waren. Als Ihr Versicherungsmakler mit Kompetenz in diesem Sektor möchten wir Ihnen mit den nachfolgenden Zeilen Erläuterungen und Hinweise zu den öffentlich diskutierten Themen geben. Zusammenfassend lässt sich unsere Empfehlung mit der Aussage beschreiben »Es ist wichtig genau hinzusehen und zu bewerten, für eine Panik gibt es jedoch keine Veranlassung.« Im Sinne einer sprachlichen Vereinfachung sprechen wir in der Folge nur von Lebensversicherungen bzw. Lebensversicherern. Dies schließt auch private Rentenversicherungen ein.
Um die diskutierten Aspekte richtig bewerten zu können, ist es wichtig, sich einige Grundlagen der deutschen Lebensversicherung und ihre Unterschiede zu anderen Anlageformen zu vergegenwärtigen. Das Grundprinzip Die Aufgabe einer Lebensversicherung ist in erster Linie die Absicherung biometrischer Bedarfssituationen (Alter, Invalidität und Tod). Für die Altersversorgung ist es erforderlich, angesammeltes Kapital besonders sicher und stabil zu managen. Neben der originären Auswahl der dafür geeigneten Anlagetitel/-instrumente spielt dabei die Mechanik eine bedeutende Rolle:
Zins-/Kapitalmarkt
Kapitalmarkt angestrebte Verzinsung einer Lebensversicherung
Abbildung 1
Der Lebensversicherer versucht die Verzinsung möglichst geglättet zu gestalten, damit ein Altersvorsorgevermögen nicht allen Schwankungen des Kapitalmarktes unmittelbar ausgesetzt ist und so verlässlicher planbar wird. Die Abb.1 illustriert dies. Um dies zu erreichen, werden Reserven aufgebaut, die zum einen daraus resultieren, dass nicht jeder Ertrag unmittelbar weitergegeben wird (passive Reserven) und zum anderen aus dem Abgleich Buch-/Marktpreis der Anlagetitel als solches (aktive Reserven).
02
AKTUELLE BERICHTE ZUM THEMA LEBENSVERSICHERUNG
Wann und wie viel unmittelbar weitergegeben wird und wie viel in Reserven geht, hängt von der Bestandszusammensetzung, der aktuellen und perspektivischen Kapitalmarktsituation und der bereits gegebenen Zusage an Garantieverzinsung ab. Eine weitere Besonderheit ist, dass klassische Verträge auf einem Garantiezins basieren. Ein Zins also, mit dem ein Lebensversicherer unabhängig von seinem aktuellen Anlageergebnis kalkuliert, und der von Vertragsschluss bis zur Beendigung des Vertrages gilt. Bei einer Rentenversicherung gilt dieser Garantiezins insofern nicht nur beim Ansparen, sondern auch während der Rentenbezugsphase. Es ist damit eine Zinszusage welche über viele Jahrzehnte Gültigkeit hat, unabhängig von der jeweiligen Kapitalmarktsituation. Bei einem 25-jährigen, der im Alter 85 verstirbt, sprechen wir über eine Zeitspanne von 60 Jahren. Durch die Zusage einer garantierten Rente bzw. eines Kapitals in Euro wird dieses Zinsversprechen noch ergänzt um eine Kostenzusage für die gleiche Zeitspanne. Ein Novum bei den Anlagemöglichkeiten in Deutschland und Tatsachen, die bei einer Diskussion um Renditen berücksichtigt gehören. Die ganze Mechanik findet ihren Ausdruck im Aufbau der jährlichen Gesamtverzinsung, siehe Abb. 2.
Abbildung 2: Gesamtverzinsung
Beteiligung Bewertungsreserven Resultiert aus Reserven.
Schlussgewinn und Sockelbeteiligung Bewertungsreserve
Überzins
Garantiezins
Laufende Überschussbeteiligung: Resultiert aus Kapitalmarktergebnis und je nach Situation aus Reserven.
Eine Lebensversicherung ist kein Sparbuch oder Direktinvestment. Die Verzinsungsmechanik ist komplexer, dient aber dem Zwecke, möglichst verlässliche Aussagen über ein ganzes Leben lang treffen zu können. Trennung von Fakten und Halbwahrheiten Die aktuelle Diskussion wird bisweilen polemisch geführt und sogar renommierte Institutionen wie das ZDF sind davor nicht geschützt. Ein Beispiel: Im heute-Journal wurde über einen Rentner berichtet, dem die Allianz aktuell seine laufende Rente wegen des schlechten Zinsniveaus gekürzt hat. Ein Skandal! Nicht berichtet wurde, dass dieser Rentner ein Über-
RVM-AKTUELL SONDERBEILAGE (V1)1112
03
AKTUELLE BERICHTE ZUM THEMA LEBENSVERSICHERUNG
schusssystem vereinbart hatte, welches prognostizierte Gewinne – über den Garantiezins hinaus – vorwegnimmt, um zum Rentenbeginn eine höhere Rente ausbezahlt zu bekommen. Naturgemäß ist eine solche Gewinnbeteiligung in der Rentenphase nicht garantiert und damit Schwankungen ausgesetzt. Wir bei RVM empfehlen unseren Kunden deshalb schon immer ein Gewinnsystem, bei dem einmal gewährte Gewinne auch garantiert bleiben. Dies ist bei seriösen Beratern und Lebensversicherern der gängige Standard. Es gibt viele Ranglisten die nur eine teilweise Sicht abbilden und deshalb bisweilen irreführend sind. Ein Beispiel: Die höchste laufende Überschussdeklaration (siehe Abb. 2) in 2012 bietet die TARGO Lebensversicherung AG mit 4,6%. Ist dies dadurch der beste deutsche Lebensversicherer? Nein! Zum einen ist das nur eine Momentbetrachtung – vor vielen Jahren hat die Asstel LV AG diese Rangliste angeführt und findet sich heute im unteren Drittel der Skala – und zum anderen setzt sich der Versicherungsbestand der TARGO aus fast 50% Risikolebensversicherungen zusammen (im Vergleich Allianz: 3%) und somit wirken solche Zinszusagen anders als bei einem Versicherer mit vielen Rentenversicherungen. Mit zunehmendem Bestand an Rentenversicherungen müsste die TARGO voraussichtlich den Satz nach unten korrigieren. Diese Beispiele sind dazu gedacht, Polemik und Hysterie aus
04
der Diskussion herauszunehmen und den Blick auf die wesentlichen Fakten zu lenken.
mit bis zu 1,5% Zins in der Neuanlage überleben. Anmerkung RVM: Der Reserve sei Dank.
Sind Lebensversicherungen bzw. Lebensversicherer unsicher?
Mit Einführung der neuen Eigenmittelregeln Solvency II ab voraussichtlich 2016 müssen Versicherer höhere Sicherheiten für ihre Investments zur Seite legen. Zum Beispiel für Engagements in Immobilien. Für Staatsanleihen von Euro-Staaten, auch Griechenland, plant der Gesetzgeber übrigens keine zusätzlichen Mittel. Im Ergebnis wird dies die Schere zwischen Gesellschaften, die auch in Zukunft mehr Rendite erwirtschaften, und den anderen weiter aufgehen lassen.
Wir beantworten diese Frage, wie auch der Bund der Versicherten (Verbraucherschutz), mit einem eindeutigen »Nein, sie sind nicht unsicher!« Richtig ist:
Lebensversicherer leben nicht in einer Oase des Glücks und trotz aller Glättungsmechanismen macht sich die Finanzkrise spürbar bemerkbar. In 2012 wird die gesamte Branche auf ihre Kapitalanlagen eine Rendite von ca. 3,8% erwirtschaften. Das wären zwar 0,3% weniger als letztes Jahr, aber die garantierten Zinsen im Schnitt von 3,2% wären ohne Reserven damit überdeckt. Es gibt wie in jeder Branche stärkere und weniger starke Anbieter. Eine Vielzahl von Unternehmen haben hohe Reserven und können zusätzlich zum Anlageergebnis puffern bzw. aufstocken. Im Schnitt bieten die Lebensversicherer in 2012 eine laufende Verzinsung von knapp 4%. Der Finanzvorstand der Allianz, Dr. Maximillian Zimmerer, hat am 16.11.2012 gegenüber dem Handelsblatt ein Statement abgegeben, die Lebensversicherung könne
Es gibt den § 89 VAG (Versicherungsaufsichtsgesetz), wonach die Aufsichtsbehörde Bafin – nicht der Versicherer – bei Schieflage eines Unternehmens den Garantiezins absenken kann. Dies kann das Bafin dann tun, wenn die Vermeidung des Insolvenzverfahrens zum Besten der Versicherten geboten scheint. Richtig ist aber auch, dass alle deutschen Lebensversicherer zu einem Sicherungsfonds zusammengeschlossen sind (Protektor Lebensversicherungs-AG), welcher den Versicherungsbestand im Sicherungsfall mit allen Rechten und Pflichten übernimmt, um die Lebensversicherungskunden genau vor diesen Maßnahmen zu schützen und Garantien aufrecht zu halten. Dieser Sicherungsfonds ist seit 2010 voll ausfinanziert und hat 2003 mit der Über-
AKTUELLE BERICHTE ZUM THEMA LEBENSVERSICHERUNG
nahme der Mannheimer bereits in Praxis seine Leistungsfähigkeit bewiesen.
Soll ich meine Lebensversicherung wegen des geplanten Gesetzes zur Beteiligung an den Bewertungsreserven kündigen? Zunächst hat bislang nur der Bundestag diesen Gesetzesvorhaben zugestimmt. Der Bundesrat hat dies in einer Sitzung im Dezember auf der Agenda. Wir gehen jedoch von einer Zustimmung des Bundesrates zu diesem Gesetzesvorhaben aus. Worum geht es bei diesem Gesetz, das zum 21.12.2012 in Kraft treten soll? Bislang wird ein Lebensversicherungsvertrag der zur Auszahlung kommt – egal ob Kündigung oder Ablauf – mit 50% an den aktiven Reserven beteiligt (s. Grundprinzip). Dies wurde 2008 eingeführt. Dieser Schritt schmälert jedoch die Möglichkeiten der Lebensversicherer hinsichtlich der Glättung des Zinses – siehe Ausführungen Grundprinzip – und genau hier soll mit der Novellierung des Gesetzes Zugeständnisse seitens der Politik an die Versicherungswirtschaft gemacht werden. Konkret wird vor Zuteilung des 50%Anteils ein Faktor zur Stabilisierung der Lebensversicherer abgezogen und erst danach wird die Beteiligung für die Auszahlung der Verträge ermittelt. In der Öffentlichkeit wird über signifikante Unterschiede in der Auszahlungssumme spekuliert. Fakt ist jedoch, dass die konkreten Berechnungsvorschriften noch nicht genannt sind und die Höhe des Unterschiedsbetrags damit in der Tat eine Spekulation ist. In der öffentlichen Diskussion geht bislang völlig unter, dass die Bewertungsreserven volatil sind und monatlich festgestellt werden. Insofern kann eine Auszahlung aufgrund Ablauf, die nur wenige Monate nach einer Einführung des
Gesetzes fällig werden würde, trotz des neuen Verfahrens höher liegen als aus heutiger Sicht, weil sich einfach die Marktwerte der Kapitalanlagen entsprechend verändert haben. Wir stellen auf jeden Fall regelmäßig durchaus intensive Bewegungen in diesen Bewertungsreserven fest. Eine Kündigung aufgrund dieser Thematik ist grundsätzlich nicht ratsam, da sie i.d.R. mit erheblichen Nachteilen verbunden ist. Darauf weisen auch die Verbraucherschützer hin. Die Nachteile sind:
Stornokosten Bewertungsreserven sind volatil Ggf. Verlust von biometrischen Zusatzabsicherungen (Berufs- oder Todesfallabsicherung) Verlust Garantieverzinsung und künftige Gewinnbeteiligung (welche alternative Kapitalanlage mit vergleichbarem Sicherheitsniveau steht bei Kündigung zur Verfügung) Verlust des Verrentungsrechtes (Langlebigkeit) Eine vorzeitige Kündigung aufgrund dieser Thematik ist unseres Erachtens nur dann eine Überlegung wert, wenn:
Ihr Vertrag in den nächsten Monaten ohnehin abläuft, da in dieser Zeit bei einer Kündigung keine Stornokosten entstehen und sich das Niveau der Volatilität der Bewertungsreserven einigermaßen überschauen lässt. Sie sich aus anderen Gründen ohnehin mit dem Gedanken einer Kündigung bereits beschäftigen.
einfließen lassen. Unter anderem sind dies Bilanzkennzahlen wie die Solvabilitätsquote. Diese drückt die Sicherheitsfähigkeit aus und zeigt wie hoch die Bedeckung der Kapitalanlage mit Eigenmitteln ist. Natürlich haben auch wir keine Kristallkugel mit der sich die Kapitalmarktentwicklungen oder Entscheidungen der Versicherungsunternehmen in den nächsten Jahren vorhersehen lassen, aber eine Anbieterentscheidung unter Mitbeachtung dieser Kennzahlen verschafft wesentlich mehr Stabilität und Sicherheit.
Unser Fazit Sicherheitsorientierte Sparer werden leider künftig mit weniger Zinsen leben müssen. Bei der Lebensversicherung, aber auch beim Sparbuch oder beim Festgeld. Die Lebensversicherung hat sich in der Vergangenheit stets als werthaltige und sichere Altersvorsorgeform bewiesen. An dieser Bewertung ändert auch die aktuelle Kapitalmarktsituation und Diskussion nichts. Insofern ist die Lebensversicherung weiterhin der richtige Weg, um die Basisabsicherung für die Altersversorgung zu gestalten. Wir stehen Ihnen gerne jederzeit für Auskünfte zur Verfügung.
Auf was können Sie sich als RVM-Kunde verlassen? In unseren Empfehlungen haben wir schon immer neben den bloßen Leistungswerten eines Lebensversicherungsangebots die Finanzstärke der jeweiligen Gesellschaft mit in die Entscheidung
Ihr Ansprechpartner: Giovanni Nuvoli Tel. +49 7121 923-187 nuvoli@rvm.de
RVM-AKTUELL SONDERBEILAGE (V1)1112
05
www.rvm.de