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HOL DIR DEIN GELD ZURÜCK

PensionistInnen,

die aufgrund ihrer geringen Pension keine Lohnsteuer gezahlt haben, erhalten mit der antragslosen ArbeitnehmerInnenveranlagung automatisch einen Teil ihrer Sozialversicherungsbeiträge zurück. Es gibt aber auch Fälle, in denen sich eine eigenständige Einreichung lohnt – zum Beispiel bei außergewöhnlichen Belastungen infolge von Krankheit und Pflege. Bei Bezug von Pflegegeld oder bei Vorliegen einer Behinderung (ab 25 Prozent) können Krankheitskosten (abzüglich des Pflegegeldes) ab dem ersten Cent steuerlich abgesetzt werden. Daneben gibt es pauschale Steuerfreibeträge, ausgenommen bei ganzjährigem Pflegegeldbezug.

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Gut Zu Wissen

Dein vida-Mitgliedsbeitrag ist von der Steuer voll absetzbar. vida-Mitglieder, die ihren Gewerkschaftsbeitrag nicht von der zuständigen Pensionsverrechnungsstelle abbuchen lassen, bekommen ihre Finanzamtsbestätigung(en) direkt über vida.at/meinedaten.

Diesfalls ist der Gewerkschaftsbeitrag unter „Werbungskosten“ geltend zu machen.

Wir sind mit unserem Podcast „vidaHören“ wieder unterwegs in Österreich. Dieses Mal sind wir zu Gast in der Bundeshauptstadt und treffen Helene Starzer, gf. Landesvorsitzende der vida-PensionistInnen Wien. Wir fragen Helene: Was bewegt die ältere Generation derzeit? Wofür macht sich die Gewerkschaft vida stark? Und warum zahlt es sich aus, auch in der Pension Mitglied bei der vida zu sein?

Die Antworten und mehr hörst du auf vida.at/podcast

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