Februar 2019
th체ringer zeitschrift
der Bildungsgewerkschaft
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Das Th체ringer Schulgesetz wird ge채ndert. Was Ihr dazu wissen solltet! www.gew-thueringen.de facebook.com/gewthueringen
Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft Th체ringen
Februar 2019
Inhalt
Seite
Im Januar 2019 erhält den LesePeter das Kinderbuch:
Beitragsquittung, Mitgliedausweis und Änderungsmeldung 1
Rübezahl neu erzählt
TARIFRUNDE 2019 FÜR DIE BESCHÄFTIGTEN DER LÄNDER Mehr Geld gibt‘s nicht geschenkt Kalte Füße, heißer Kaffee und eine wärmende Gewerkschaft Worum geht es für uns? Wie funktionieren Tarifverhandlungen?
Thomas Bachmann (Autor) & Hetty Krist (Illustratorin) Rübezahl ist eine Sagengestalt aus dem Riesengebirge, die immer mehr in Vergessenheit gerät, sofern es nicht Kinderbücher wie dieses gibt.
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Änderung des Thüringer Schulgesetzes Das Wichtigste in Kürze 5-6 Leserbrief zu geplanten Schulgrößen 6-7 Beispiel Sachsen-Anhalt 8 Täglich bis 16.00 Uhr in der Schule? 9-10 Schulsprengel als Alternative? 11 Ungleiches ungleich behandeln 12
ISBN: 978-3-942929-67-7
Im Februar 2019 erhält den LesePeter das Jugendbuch:
Aktuelles / LAS Diversity
Das Lied vom Ende
Die GEW weiter entdecken 13 MaiMeeting der GEW 13 Neuwahl Betriebsverband FSU Jena 13 Arbeit darf nicht krank machen! 14 Teamarbeit im Referat TuB 15 Sei dabei: AG Personalrat! 15 Sei dabei: AG Bildungsfinanzierung! 16 Bestellung Lehrer*innenkalender 17 Ungleichheit als Lernprodukt 18
Rechtsstelle Antrag nach Änderung Lehrerbesoldung A12 mit Amtszulage Änderungen Lehrerbesoldung auch für SPF?
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Sozialpädagogik Fachkräfteoffensiven des Bundes Neue Leiterin AG Kita 1000 gute Gründe
Christoph Jehlicka
Aus wechselnder Perspektive einzelner Familienmitglieder werden die Grenzerfahrungen der Familie Schult erzählt, die Folge des erweiterten Suizids durch den Vater in der Nachbarsfamilie sind. In einer Mischung aus Coming-ofAge-Geschichte und Familiendrama gibt der Roman Einblick in eine komplexe Figurenpsychologie im Moment existenzieller Krisen.
Open House Verlag Leipzig 2018 256 Seiten 22 € ab 15 Jahren ISBN: 978-3-944122-36-6
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Kreisnachrichten Jubilare Kreisnachrichten
Als Grundlage dienten die RübezahlSagen von Johannes Praetorius, publiziert im Jahr 1920, von denen etwa ein Drittel ausgewählt und mit großer Sorgfalt in eine modernere Sprache übertragen wurde.
Lychatz Verlag Leipzig 2018 110 Seiten gebundene Ausgabe 12,95 € ab 5 Jahren
22 22-24
Herausgeber: Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft Landesverband Thüringen · Heinrich-Mann-Straße 22 · 99096 Erfurt Tel.: 03 61 - 5 90 95 0 · Fax: 03 61 - 5 90 95 60 E-Mail: info@gew-thueringen.de · Internet: www.gew-thueringen.de E-Mail an die Redaktion: tz@gew-thueringen.de Die tz erscheint in den Monaten Februar, April, Juni, September, Oktober und Dezember. Der Bezugspreis für die tz beträgt ab 01. Januar 2013 für Nichtmitglieder 3,10 Euro pro Einzelexemplar zzgl. Porto, das Jahresabo (6 Hefte) 16,80 Euro zzgl. Porto. Das Jahresabonnement kann drei Monate vor Ablauf des Kalenderjahres gekündigt werden. Erfolgt bis zu
Der LesePeter ist eine Auszeichnung der Arbeitsgemeinschaft Jugendliteratur und Medien (AJuM) der GEW für ein herausragendes, aktuelles Buch der Kinder- und Jugendliteratur. Die ausführliche Rezension (mit pädagogischen Hinweisen) ist im Internet unter www.ajum.de (LesePeter) abrufbar.
www.gew-thueringen.de/marktplatz/buchtipps/ diesem Zeitpunkt keine Kündigung, wird das Abo um ein Jahr verlängert. Die Lieferung erfolgt gegen Vorkasse an die GEW-Wirtschaftsdienst GmbH, DKB Bank Berlin, Kto.-Nr.: 1005400559, BLZ: 12030000. Die Abo-Gebühr für Mitglieder der GEW Thüringen ist im Mitgliedsbeitrag enthalten. Die in den einzelnen Beiträgen wiedergegebenen Gedanken entsprechen nicht in jedem Falle der Ansicht des GEW-Vorstandes oder der Redakteure. Die Beschlüsse des Vorstandes sind verbindliche GEW-Meinungen. Für unverlangt eingesandte Manuskripte wird keine Gewähr übernommen. Bei allen Veröffentlichungen behält sich die Redaktion Kürzungen vor.
Manuskripte und sonstige Zuschriften für die Redaktion der thüringer zeitschrift (tz) werden an die Adresse der Geschäftsstelle erbeten. Einsendeschluss für Beiträge ist immer der 10. des Vormonats. Verantwortlicher Redakteur: Dr. Michael Kummer Redaktionsschluss: 24.01.2019 Druck, Layout, Satz: PROOF Druck- und Medienproduktion · GustavTauschek-Straße 1 · 99099 Erfurt· Tel.: 03 61 · 57 6666 9 E-Mail: info@proof-ef.de · Internet: www.proof-ef.de SiD design Sina Dörnfeld · E-Mail: info@sid-design.de · Tel.: 01 71 · 956 48 94 Gültige Anzeigenpreisliste vom 01.01.2019
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TARIFRUNDE 2019 FÜR DIE BESCHÄFTIGTEN DER LÄNDER
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Wichtige Information
Beitragsquittierung, Mitgliedsausweis und Änderungsmeldung Das seit vielen Jahren praktizierte Verfahren, die Beitragsquittung, den Mitgliedsausweis und eine Änderungsmeldung im Umschlag der Februar-Ausgabe der E&W zu versenden, kann ab diesem Jahr nicht mehr benutzt werden. Diese Information erreichte uns erst kurz vor dem Jahresende, es musste also kurzfristig eine neue Lösung erarbeitet werden. Dadurch wird sich 2019 zeitlich eine Verzögerung ergeben. In dringenden Fällen können für die Steuererklärung oder andere Nachweiszwecke auch die Kontoauszüge über die eingezogenen Mitgliedsbeiträge herangezogen werden. Derzeit wird an einer Online-Lösung gearbeitet, die es ermöglicht, über ein persönliches Login im Mitgliederbereich der GEW-Webseite die Beitragsquittierung abzurufen. Da zukünftig der bisher jährlich neu ausgestellte Mitgliedsausweis aus
Papier nicht mehr verschickt wird, wird in diesem Jahr eine über viele Jahre nutzbare Mitgliedskarte ausgegeben werden. Es ist vorgesehen, die Beitragsquittung für 2018, die Mitgliedskarte und eine Info über gespeicherte Daten mit Änderungsmeldung im März per Post an alle Mitglieder zu versenden. Über das weitere Verfahren werden wir rechtzeitig informieren. Dr. Uwe Holzbecher Mitglied des Schatzmeisterteams
Tarifrunde 2019 für die Beschäftigten der Länder
Mehr Geld gibt’s nicht geschenkt … 2019 hat begonnen und es geht gleich richtig los. Die Tarifrunde im Länderbereich startet am 21. Januar. In drei Verhandlungsrunden wollen wir das Maximum aus unseren Forderungen herausholen. Anfang März 2019 setzen wir auf ein ordentliches Verhandlungsergebnis. Es geht um viel: Sechs Prozent mehr im Monat, mindestens aber 200 Euro! Eine Menge Holz. Was würdest Du damit machen? Eine Woche länger Urlaub in Norwegen vielleicht, endlich das Wochenendhäuschen auf Vordermann bringen lassen und dann gemütlich den Feierabend genießen? Den Enkelkindern den langersehnten Ausflug mit dem Heißluftballon spendieren? Oder das Geld doch auf die hohe Kante legen und auf einen früheren Renteneintritt sparen? Egal, was Du mit dem Gehaltsplus anfangen würdest: Wir müssen ihn erst gemeinsam erkämpfen. Neben den sechs Prozent mehr geht es für die GEW auch um das Erreichen der Paralleltabelle für Lehrer*innen, um die Aufwertung der Arbeit von Erzieher*innen im Länderbereich, damit sie nicht dauerhaft weniger bekommen als ihre Kolleg*innen in kommunalen Kindergärten und das Ende des Befristungsunwesens. Doch die Verhandlungskommission der GEW hat noch viel mehr auf dem Zettel stehen. Dinge, die aus Sicht der Kolleg*innen dringend geregelt werden müssen, aber nicht direkt zu einem Streikaufruf führen. Dazu zählt z. B. die Forderung, Lehrkräfte nicht unterhalb der EG 10 einzugruppieren. Dies würde für Thüringen eine deutlich bessere Bezahlung der Sonderpädagogischen Fachkräfte nach sich ziehen. Nach unseren Vorstel-
lungen sollen studentische Beschäftige endlich in den Geltungsbereich des Tarifvertrags der Länder (TV-L) fallen und Lehrkräfte für besondere Aufgaben tariflich eingruppiert werden. Außerdem wollen wir erreichen, dass einschlägige Berufserfahrung auch bei anderen Arbeitgebern und und nach Befristungen anerkannt wird. Das alles gibt es aber nicht geschenkt. Es geht um Deine Bezahlung. Um Deine Arbeitsbedingungen. Um Deine Wertschätzung. Zeig uns und vor allem den Arbeitgebern, dass Du bereit bist, für einen besseren Tarifvertrag zu kämpfen. „Aber es fällt doch schon jetzt so viel Unterricht aus, wird doch schon jetzt an der Nachmittagsbetreuung gespart.“ Ja, das stimmt. Aber da fallen diese paar Stunden auch nicht mehr ins Gewicht. Und sorgen zugleich dafür, dass der öffentliche Dienst attraktiver für die Zukunft wird. Streiken können nur Tarifbeschäftigte. Du als verbeamtete*r Kolleg*in kannst aber unterstützen: keinen Vertretungsunterricht übernehmen, den anderen den Rücken stärken, sich solidarisch zeigen und bei Aktionen mitmachen, die kein Streik sind. Lasst Euch nicht spalten, sondern stärkt Euch gegenseitig! Alle Infos zur Tarifrunde findest du hier: www.gew.de/troed2019. Und das Tariftelegramm kannst du hier abbonnieren: www.gew.de/tariftelegramm-laender Herzlichst Kathrin Vitzthum Landesvorsitzende
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TARIFRUNDE 2019 FÜR DIE BESCHÄFTIGTEN DER LÄNDER
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Hintergrund und Motivation
Kalte Füße, heißer Kaffee und eine wärmende Gewerkschaft Die frühen Flocken geben uns eine Ahnung davon, was uns wieder im winterkalten ersten Viertel des Jahres erwarten wird: Der raue Schneewind der - bei den anstehenden Tarifverhandlungen im öffentlichen Dienst der Länder - blockierenden Arbeitgeber wird uns argumentativ ins Gesicht wehen. Wie können wir denn nur solche überhöhten Forderungen stellen? Der Streik als unser gutes und vornehmes Recht Und dann drohen die Gewerkschaften mit Streiks. Wie können sie nur. Und dann kommen wir und wollen auch noch die Schulen und Hochschulen bestreiken. Wie können wir nur. Es wird wieder Streit um die Elternbriefe geben, Schulverwaltungen werden wieder versuchen Streiks zu
verhindern. Es ist ihr gutes Recht – und unser sehr gutes und vornehmes Recht ist zu streiken. Geschenkt bekommen wir nichts. Keinen Cent, den wir nicht erkämpfen müssen. Mühsam, ja, mühsam. Und die Nichtmitglieder bekommen es obendrauf und wir müssen dabei zusehen, denn einen Gewerkschaftsbonus werden diese Arbeitgeber nie mit uns vereinbaren, denn sie haben kein Interesse an starken Gewerkschaften: Wer sich noch erinnert, es gab Zeiten, da haben sie Schneestürme über den Flächentarifvertrag gejagt (2004 bis 2006). Wir müssen uns also sortieren, trotz schwieriger Lage, trotz und gerade wegen der Verantwortung für unsere Schülerinnen und Schüler, Studentinnen und Studenten und alle uns Anvertrauten. Denn, nein, kein Allgemeinplatz, es wird wieder um Viel gehen: Wir müssen uns für selbstverständlich Gehaltenes einsetzen: für eine lineare Erhöhung unserer Entgelte. Dies wird immer als etwas Normales bei Tarifrunden gehalten, ist aber jedes Mal neu erkämpft, denn eigentlich mögen Arbeitgeber immer gern Einmalzahlungen. Ja, so ist dies mit den
Ritualen, sie sind notwendig, es gibt Spielregeln, und von ihnen kommt man nicht weg, wenn man Geld für die Mitglieder erringen möchte. Geld und Entgelt, Entgeltordnung. Auch dort haben wir ein doppeltes Problem, zum einen wird die Anlage A (für alle, die nicht Lehrkräfte sind) einer Renovierung unterzogen und wir wollen eine Aufwertung des Sozialund Erziehungsdienstes – und zum anderen muss der TV EntgO-L (für die Lehrkräfte) dringend verbessert werden. Da genügt nur ein Stichwort und wir wissen Bescheid: Paralleltabelle. Diese Beleidigung muss endlich beseitigt werden. Wir brauchen die Parallelität zwischen Entgeltgruppen der Tarifbeschäftigten und den Besoldungsgruppen der Beamtinnen und Beamten. Hauptbeispiel: Es muss heißen A 12 ist gleich E 12 statt wie bisher A 12 ist gleich E 11. Ob dies uns gelingen wird? Dies kann niemand sagen. Was wir aber gemeinsam gelernt haben: ohne Aktionen, ohne Streiks wird es kein Tauwetter im Winter 2019 geben. So wie die frühen Flocken kommen, so werden wir uns gemeinsam wieder Mut machen und Kraft sammeln und uns motivieren, wir werden mobilisieren zu unseren gerechten Forderungen, basisdemokratisch, als Mitmachgewerkschaft, um bei Kälte wieder auf den Marktplätzen zu stehen oder an der Schule Streikwache zu halten. Und wir werden die Wärme der Solidarität spüren, dass Lächeln des Streikpostens im Schneegestöber, den heißen Kaffee auf der Kundgebung, die kalten Füßen, die Schmerzen des Stehens auf der Stelle, und wir werden wieder spüren, was es heißt, eine Gewerkschaft zu sein.
Daniel Merbitz GEW-Vorstandsmitglied Tarif- und Beamtenpolitik
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TARIFRUNDE 2019 FÜR DIE BESCHÄFTIGTEN DER LÄNDER
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TARIFRUNDE 2019 FÜR DIE BESCHÄFTIGTEN DER LÄNDER
Concept/Graphic: HYPERLINK „http://www.polyfuchs.com“ www.polyfuchs.com
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ÄNDERUNG DES THÜRINGER SCHULGESETZES
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Das Wichtigste in Kürze
Warum und wie das Thüringer Schulgesetz geändert werden soll Das Thüringer Schulgesetz (ThürSchulG) ist die rechtliche Arbeitsgrundlage für alle im Freistaat arbeitenden Lehrer*innen, es regelt die Organisation der Thüringer Schullandschaft und steckt damit den Rahmen der täglichen Arbeit an Schulen in Thüringen ab. Gegenwärtig wird es geändert - also novelliert. Doch warum ist das überhaupt notwendig und welche Veränderungen soll es geben? Zur Binnenstrukturierung ist das Gesetz in elf Abschnitte unterteilt, die die inhaltliche Orientierung innerhalb des Gesetzes erleichtern. So legt es fest, welche Schularten existieren. Dies betrifft den allgemeinbildenden Schulzweig, wie auch die berufsbildenden Schulen. Des Weiteren sind im ThürSchulG die Aufgaben, Rechte und Pflichten der an der Bildung beteiligten Parteien festgeschrieben. Dazu gehört zum Beispiel die Schulpflicht der Schüler*innen wie auch deren Mitbestimmungsrechte. Im rot-rot-grünen Koalitionsvertrag von 2014 wurde zwischen den drei Regierungsfraktionen (Linke, SPD, Bündnis 90/Grüne) festgeschrieben, das Thüringer Schulgesetz zu überarbeiten und entsprechend zu ändern. Kernfragen hierbei sind • die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (Stichwort Inklusion), • der Umgang mit den demographischen Veränderungen im Freistaat und der damit verbundenen Versorgung des ländlichen Raums mit Bildungsangeboten, • die Fortschreibung des längeren gemeinsamen Lernens (Thüringer Gemeinschaftsschule) und • der Umgang mit den zur Verfügung stehenden pädagogischen Fachkräften. Die Novelle des Schulgesetzes dient weiterhin dazu, die in den letzten Jahren entwickelten Praxen rechtlich zu fassen und auf Dauer festzuschreiben. Dazu gehört zum Beispiel der Gemeinsame Unterricht (GU). Auch die Tatsache, dass Thüringen aktuell und wohl auch zukünftig mit Migration umgehen muss (und will), wird im Änderungsentwurf berücksichtigt. Die wichtigsten Änderungen im Überblick
2. Ein anderer Aspekt der Änderungen bezieht sich auf Versetzungen. Neu ist, dass eine Versetzung von Schüler*innen an Gymnasien in die Klasse 10 gleichbedeutend mit dem Hauptschulabschluss ist. Mit der Versetzung in die Klasse 11 ist der Erwerb der Mittleren Reife verbunden und nicht, wie bisher, ein mit dieser vergleichbarer Abschluss. 3. Im hinzugefügten § 7a werden Förderschulen geregelt. Im § 10 wird eine wichtige Weichenstellung vollzogen. Ursprünglich war der Paragraph mit „Horte und Internate“ überschrieben. Hier wird nun der Begriff Ganztagsschule etabliert. Dahinter steht der Wille, die Horte als Teil der Schule zu verstehen und zu einer Ganztagsschule weiterzuentwickeln. Die GEW Thüringen verfolgt dabei das Ziel, auch jenseits der Primarstufe Ganztagsangebote zu implementieren.
1. Änderungen gibt es beim Komplex Thüringer Gemeinschaftsschule (TGS). So müssen Thüringer Gemeinschaftsschulen immer Konzeptschulen sein. Festgeschrieben wird ebenfalls, dass eine Gemeinschaftsschule auch ab Jahrgang 5 beginnen kann, wenn eine entsprechende kooperierende Grundschule im Konzept genannt ist. Selbige Regelung gilt auch für den Bereich der Oberstufe. Hierzu muss eine entsprechende Gesamtschule oder ein Gymnasium im Konzept verankert werden. Im Entwurf wird vorgesehen, dass auch Förderschulen in Thüringer Gemeinschaftsschulen umgewandelt werden können.
4. Die Schulstufen werden im Gesetz festgeschrieben. Dies sind neben der Primarstufe (Jahrgänge 1-4), die Sekundarstufen I und II. Diese Regelung ist perspektivisch in die Zukunft gedacht und kann damit Impulse für eine Reform der Lehrer*innenbildung liefern.
Neu ist auch eine Frist von sechs Monaten, in denen der Schulträger über einen Antrag um Wandelung in eine TGS entscheiden muss (§ 13). Diese Regelung ist nötig, da bisher Schulträger einen solchen Antrag auch liegen lassen konnten. Stimmen die Entscheidung des Schulträgers und der Wunsch der antragstellenden Schule nicht überein, soll das Schulamt auf eine Einigung hinwirken. In letzter Instanz ist das zuständige Ministerium ausschlaggebend.
6. Die Koalition hat sich das Ziel gesetzt, die Anzahl der jungen Menschen ohne Schulabschluss zu reduzieren. In diesem Zusammenhang sind die Veränderungen in § 19 Abs. 2 zu lesen. Um einen Hauptschulabschluss zu erreichen, ist es möglich, auch nach Ablauf der Schulpflicht ein weiteres Jahr in der Schule zu lernen. Das geht auch dann, wenn ein junger Mensch bereits nach Ableistung der Schulpflicht, aber ohne den Hauptschulabschluss erreicht zu haben, seine Schullaufbahn unterbro-
5. Die neuen Paragraphen 15a und 15b schreiben erstmals die Kriterien für das Auswahlverfahren zur Aufnahme an allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen und eine zugehörige Rangfolge fest. Herauszuheben ist dabei das Kriterium Schulkonzept.
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ÄNDERUNG DES THÜRINGER SCHULGESETZES
Februar 2019 darf beim Erwerb der deutschen Sprache, Obergrenzen für Schulwege der Schüler*innen festgeschrieben sowie Möglichkeiten der Schulkooperationen dargestellt.
chen hat. Die Vollzeitschulpflicht endet spätestens mit der Vollendung des 18. Lebensjahres. 7. Hilfreich ist die Definition des Schulverhältnisses, dessen Begründung und auch die Möglichkeiten der Auflösung. So kann nun beispielsweise das Schulverhältnis in der Oberstufe beendet werden, wenn entsprechende unentschuldigte Fehltage vorliegen.
Daneben gibt es weitere Reformansätze und Bestimmungen im Entwurf der Novelle. Zum Zeitablauf Ende Januar 2019 hat die GEW Thüringen ihre Stellungnahme zum Entwurf des veränderten Thüringer Schulgesetzes abgegeben. Diese findest Du hier: www.gew-thueringen.de/schule oder www.gew-thueringen.de/inklusion.
8. Die Pflichten der Schulleitung gegenüber den Schüler*innenvertretungen werden im § 28 ergänzt. So muss die Schulleitung die Vertretungen über alle Rechte, sowie frühestmöglich über alle die Schüler*innenschaft betreffenden Angelegenheiten zu informieren. 9. Förderschullehrer*innen, die im Gemeinsamen Unterricht (GU ist nun im § 8a geregelt) an einer allgemeinbildenden Schule arbeiten, sind gleichberechtigte Mitglieder der Lehrerkonferenz. Gleiches gilt für sonderpädagogische Fachkräfte (SPF) an Förderschulen.
Am 7. Februar wurden wir im Thüringer Landtag dazu mündlich angehört. Nun gilt es abzuwarten, welche unserer Verbesserungs- und Veränderungsvorschläge Einzug in den neuerlichen Entwurf finden. Nach den Vorstellungen der rot-rot-grünen Koalition soll voraussichtlich im Mai, spätestens im Juni 2019 das Gesetz durch den Thüringer Landtag verabschiedet werden.
10. In § 34 Abs. 4 werden sonderpädagogische Fachkräfte als Lehrkräfte festgeschrieben. Das ist für uns ein wesentlicher Durchbruch! Des Weiteren können Förderschullehrer*innen eigenständig Unterricht an allgemeinbildenden Schulen geben. 11. Neu sind die Paragraphen 41 a bis e. In diesem werden unter anderem Mindestschulgrößen, Klassengrößen, die Berücksichtigung von Schüler*innen mit sonderpädagogischen Förderbedarf und Förderbe-
Thomas Pfeuffer Stellv. Landesvorsitzender
Leserbrief zur Diskussion um Größenvorgaben in einem novellierten Schulgesetz
Ein Gespenst geht um in Thüringen: Das Gespenst der Schulschließungen Liebe GEWerkschaftsmitglieder, als aufmerksamer Beobachter der regionalen und Landesmedien und als Grundschullehrer habe ich natürlich die sachliche (und oft auch weniger sachliche) Diskussion um die geplanten Größenvorgaben für Schulen und Klassen in der Novelle des Schulgesetzes verfolgt. Bevor ich hier nun der allgemeinen aufgeregten Diskussion auch meine Meinung hinzufüge, sollten wir uns die Vorschläge der Landesregierung erst mal kurz anschauen. Mindestschülerzahl § 41a Absatz
Schulart gesamt
Eingangsklassenstufe je Klasse
weitere Klassenstufen je Klasse
Gymnasiale Oberstufe (Einführungsphase)
1
Grundschule
80
22
18
--
2
Regelschule
240
24
20
--
3
Gemeinschaftsschulen (Kl. 5-10)
260
Kl. 1-4: 22
Kl. 1-4: 18
Kl. 5-10: 24
Kl. 5-10: 20
4
integrative und kooperative Gesamtschule (Kl. 5-10)
400
24
20
60
5
Gymnasien (außer Spezialgymnasien)
540
26
22
60
§ 41a Klassen- und Schulgrößen (entnommen dem Gesetzentwurf der Landesregierung Thüringer Gesetz zur Weiterentwicklung des Schulwesens)
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Februar 2019 Nüchtern betrachtet erfüllen tatsächlich eine Reihe von Schulen in Thüringen derzeit diese Vorgaben nicht. Der Landkreistag spricht da zuletzt von 40 Prozent der Schulen. Nach einer Übergangszeit drohe diesen Schulen die Schließung. Aus diesem Grund fordert u.a. die neue Vizepräsidentin des Landkreistages, die SPD-Landrätin aus dem Kyffhäuserkreis Antje Hochwind, dass die festgelegten Größen für Schulen und Klassen unbedingt geändert werden müssten. Die im Gesetz vorgeschriebenen Mindestzahlen seien viel zu hoch angesetzt. Die Landkreistagspräsidentin Martina Schweinsburg, CDULandrätin aus dem Landkreis Greiz, ergänzte, dass die Landesregierung das Schulnetz an den Lehrermangel anpassen wolle. Tatsächlich müsse das Land aber für genügend Personal in den Schulen sorgen. (vgl. MDR-Meldung vom 19.12.2018) Nun gehört zur Wahrheit, das Thüringen massive Probleme hat, die Unterrichtsversorgung flächendeckend sicherzustellen. Auf die hausgemachten Ursachen und Versäumnisse vorhergehender Landesregierungen will ich jetzt nicht näher eingehen. Auch in den nächsten Jahren werden Pädagogen in Größenordnungen in den verdienten Ruhestand gehen, die aber durch dann auf dem Markt befindliche voll ausgebildete Pädagogen bei weitem nicht ersetzt werden können. Was kann man tun? Variante 1: Wir lassen alles, wie es ist! Es werden keine Mindestgrößen festgeschrieben, alle (auch Kleinstschulen) bleiben erhalten und wir schreiten sehenden Auges in den personellen Super-GAU. Die Folgen für die Pädagog*innen, besonders an kleineren Schulen, wären weiter massiv steigende Belastungen durch noch mehr Abordnungen, Erteilung fachfremden Unterrichts, Mehrarbeit durch Vertretungsunterricht, Zusammenlegungen von Klassen usw. Es sei denn, Frau Schweinsburg weiß, wo wir dann jährlich das benötigte Personal herbekommen. Variante 2: Wir stellen mehr Pädagog*innen unbefristet ein. Nur unbefristete Beschäftigungen sind attraktiv und könnten in Teilen erfolgreich sein. Die GEW spricht dabei von 1800 Stellen im Rahmen eines Nachtragshaushaltes für 2019. Aber mal ehrlich: Wo sollen denn diese Pädagog*innen herkommen? Seiteneinsteiger*innen können eine gewisse Entlastung bringen, schaffen aber oft auch neue oder zusätzliche Probleme im Schulalltag, die dann wieder auf Kosten der Stammkräfte gehen.
ÄNDERUNG DES THÜRINGER SCHULGESETZES
rung nun Mindestvorgaben einführen. Ja, in der Konsequenz müsste dann auch die eine oder andere Schule geschlossen werden. Angesichts des fortdauernden Unterangebotes von Neupädagog*innen auch in den nächsten Jahren halte ich das für unausweichlich. Nur so konsequent (oder sollte ich sagen: mutig) ist die Landesregierung dann auch wieder nicht. Sie flüchtet sich in die Idee, verschiedene Kooperationsmodelle zwischen Schulen zu ermöglichen. Aber liebe Landesregierung, mit den meisten Modellen wird man meiner Meinung nach nicht viel „zweckmäßiger und wirtschaftlicher“ das Personal einsetzen können als bisher, weil das doch jetzt schon passiert. Würden Schulen nicht im Rahmen von gegenseitigen Abordnungen von Personal sich untereinander helfen, gingen schon heute in vielen Fächern und Schulen die Lichter aus. Auch Personaleinsparungen wird man damit nicht erreichen. Es sei denn, es werden durch Schulzusammenlegungen ein paar Schulleiter*innen frei. Auf diese warten aber schon viele derzeit unbesetzte Schulleiterstellen. Natürlich haben kleine Schulen besonders im ländlichen Raum Vorzüge für Schüler*innen, Beschäftigte und Gemeinden. Zur Realität gehört aber auch, dass auf die dort tätigen kleinen Pädagogenteams immer weiter steigende Belastungen durch die alltäglichen Schulaufgaben und -anforderungen zukommen. Und je kleiner die Teams, umso größer die Not bei weiterem Ausfall von Kolleg*innen allein schon durch Krankheit. Liebe Frau Schweinsburg, liebe Frau Hochwind, „in jedem Dorf eine Kuh und noch einen Melker dazu“, das funktioniert unter den personellen Bedingungen in den nächsten Jahren nicht (mehr). Das weiß jeder, der sich mit der Materie ehrlich und frei von Parteipolitik beschäftigt. Das haben andere Bundesländer bereits erkannt und sind ähnliche Wege in Ihren Schulgesetzen gegangen wie das Beispiel SachsenAnhalt zeigt. Also „sollten wir uns ehrlich machen“, wie unser Bildungsminister gern und oft sagt. Erkennen wir die Realitäten und Möglichkeiten für die nächsten Jahre an und gestalten ein Schulnetz, das Schulen mit stabilen Pädagogenteams in einer funktionsfähigen Größe schafft, die dadurch entlastet werden und so in der Perspektive kontinuierlich arbeiten können. So, wie es jetzt ist, gehen die Belastungen weiter einseitig auf Kosten der Beschäftigtengesundheit. Und das kann und darf die GEW nicht dulden! Für alle, die meinen Leserbrief mit Bestürzung, Wut oder Enttäuschung lesen, soll er ein Aufruf sein, sich jetzt in die Diskussion um das neue Schulgesetz mit Sachverstand und Realitätssinn einzubringen.
Variante 3: Wir schaffen ein Schulnetz, das „ein differenziertes Unterrichtsangebot an allen Schulen gleichermaßen ermöglicht sowie einen zweckmäßigen und wirtschaftlichen Einsatz von personellen und sächlichen Mitteln erreicht“ (aus der Begründung der Landesregierung zur Novelle des Schulgesetzes). Aus diesen Gründen will die Landesregie-
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Euer Kollege Andreas Heimann Grundschullehrer in Arnstadt
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ÄNDERUNG DES THÜRINGER SCHULGESETZES
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Schulentwicklungsplanung am Beispiel Sachsen-Anhalt
„Es war ein schleichender Tod ...“ Manchmal reicht der Blick über die Landesgrenze in ein Bundesland mit ähnlicher Struktur, um zu erkennen, was bei Veränderungsschritten sinnvoll, machbar oder eben auch nicht erstrebenswert ist. Denn auch beim Thema Schulgrößen, Schulschließungen und Schulkooperationen muss das Bildungsministerium das Fahrrad eben nicht immer neu erfinden. Wir sprachen mit Eva Gerth, Landesvorsitzende der GEW Sachsen-Anhalt über die dortigen Erfahrungen. Welche Entwicklungslinien gibt es beim Thema Schulgrößen in eurem Bundesland? Welche Unterschiede zwischen den Schularten gibt es dabei? Sachsen-Anhalt betreibt seit Jahren eine relativ restriktive Schulentwicklungsplanung. So werden neben den Regelungen, die explizit im Schulgesetz stehen, auch Verordnungsermächtigungen für das Bildungsministerium erteilt, wie die Verordnung zur Schulentwicklungsplanung auszusehen hat und welche Mindestjahrgangstärke für die einzelnen Schulformen vorzusehen ist. So muss zum Beispiel eine Grundschule mindestens einzügig sein, die durchschnittliche Jahrgangsstärke beträgt 15 Schüler*innen (in den Städten Halle, Magdeburg und Dessau 20) und in den Eingangsklassen müssen mindestens 15 Schüler*innen sein (in den Städten 20). Sekundarschulen laufen mindestens zweizügig mit durchschnittlich 40 Schüler*innen im Jahrgang. In den Eingangsklassen müssen 40 Schüler*innen beginnen, sonst werden diese einer anderen Schule zugewiesen. So gibt es Regelungen für jede Schulform und auch einige Ausnahmetatbestände. Seit der Schulgesetzänderung im Sommer 2018 darf es Grundschulverbünde außerhalb der festgelegten Mittel- und Oberzentren geben. Folgenden Bedingungen gelten: Der Bestand der Grundschule muss gefährdet sein, es müssen jedoch noch immer 40 Schüler*innen da sein. Dann kann sich die gefährdete Grundschule mit einem größeren „sicheren“ Standort zusammenschließen und deren Teilstandort werden. Grundschule und Teilstandort gelten dann als eine Schule. Welche Diskussionen gab es dabei und haben sich die geäußerten Kritikpunkte der GEW, falls vorhanden, bewahrheitet? Die GEW Sachsen-Anhalt hat sich in den vergangenen Jahren sehr intensiv mit dem Thema Schulentwicklungsplanung beschäftigt. Wie in allen neuen Bundesländern gab es massenhaft Schulschließungen mit vielen Diskussionen und Protesten. Der Kampf um die Standorte war und ist immer mit vielen Emotionen verbunden, die neuen Schulen müssen sich finden, für Schüler*innen und Lehrkräfte ergeben sich viele zusätzliche Belastungen. Die GEW war an vielen dieser Kämpfe unmittelbar beteiligt, sei es durch Betroffenheit in unseren Kreisverbänden als auch durch Diskussionen bei Anhörungen oder im damaligen Bildungskonvent. Gewarnt haben wir u.a. davor, dass die Anzahl der Schüler*innen in Eingangsklassen festgezurrt wurden. Damit fehlten Schulen, die an sich nicht gefährdet waren, ganze Jahrgänge. Es war ein schleichender Tod, nur aufgrund einer Verordnung des Bildungsministeriums, die den kommunalen Schulträgern kaum eine Handlungsmöglichkeit ließ. Im Prinzip war das Schulentwicklungsplanung an den kommunalen Planungsträgern vorbei. Bei Schulverbünden kritisieren wir, dass es auf jeden Fall größere Belastungen für die Lehrkräfte und Schulleitungen gibt. Lehrkräfte werden zwischen den beiden Standorten wechseln müssen, Schulleitungen bekom-
Eva Gerth, GEW-Sachsen-Anhalt
men eine größere Schule, zusätzliche Anrechnungen erhalten sie nicht. Im Gegenteil, der bisherige Sockel bei der Stundenzuweisung des Teilstandortes fällt weg. Außerdem kommt eine solche Regelung für Sachsen-Anhalt zu spät. Die Schulschließungen sind in den vergangenen Jahren erfolgt. Es wird jetzt möglicherweise etwa 10 Schulverbünde geben, zu wenige dafür, dass diese Schulgesetzänderung mit großem Tamtam gefeiert wurde. In Thüringen soll es demnächst Mindestschulgrößen geben und zu kleine Schulen miteinander kooperieren, um weiter zu bestehen. Welche Fehler sollten wir hier in Thüringen keinesfalls machen und welche Dinge unbedingt? Festlegungen zu Schulgröße und Mindestschülerzahlen haben vor allem den Effekt, dass größere Schulen entstehen, die weniger Lehrkräfte benötigen, u.a. weil die Klassen größer sein können. Das ist natürlich im Interesse des Bildungsministeriums, bringt dort Planungssicherheit. Das ist zumindest in Zeiten des Lehrkräftemangels ein bedenkenswerter Aspekt. Trotzdem sollten alle Belastungssituationen, die für Lehrkräfte aber auch für Schüler*innen und Eltern durch Schulschließungen entstehen, in den Blick genommen werden. Das kann man aus meiner Sicht am besten vor Ort. Insofern braucht es ein gutes System von (wenigen) Vorgaben aus dem Bildungsministerium und Regelungen, die nur von Kommunen und Landkreisen in Zusammenarbeit mit den Beteiligten aus den Schulen selbst getroffen werden können. Die derzeitigen Bildungslandschaften sollten nicht zerstört werden. Ein wichtiger Aspekt ist auch die Schülerbeförderung, die bei der Diskussion um die Finanzierung auf jeden Fall einzubeziehen ist. Hier im Land gibt es Schüler*innen, die fahren täglich bis zu zwei Stunden und müssen dabei noch zweimal umsteigen. In Sachsen-Anhalt haben wir die Erfahrungen gemacht, dass oft auf die Schließung einer staatlichen Schule die Eröffnung einer privaten Schule folgte. Wir liegen derzeit bei fast 10 Prozent freien Schulen. Nun gehören auch die zu den Bildungslandschaften, keine Frage. Aber auch sie müssen finanziert werden, zum großen Teil durch staatliche Zuschüsse. Oft ist hier der Lehrkräftemangel größer, die Bezahlung und die Arbeitsbedingungen unserer Kolleginnen und Kollegen dort nicht unbedingt besser. Eine Erfahrung mit der Schulentwicklungsplanung bei uns ist auf jeden Fall sehr erfreulich. Inzwischen werden, meist in den Städten, ehemals geschlossenen Schulen wieder eröffnet oder Schulen sogar neugebaut. Die Ursachen liegen in der Zuwanderung und in steigenden Geburtenzahlen. Vor allem das spricht gegen Schnellschüsse bei der Schulentwicklungsplanung. Vielen Dank.
Das Gespräch führte Michael Kummer.
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Weiterentwicklung der Ganztagsschule im Schulgesetz
Jeden Tag bis 16.00 Uhr in der Schule? Weiterer Ausbau der Ganztagsschule (GTS) auch an weiterführenden Schulen geplant! Was steht im Gesetzentwurf und wie positioniert sich die GEW dazu? Fragen und Vorbehalte Ich bin mit verschiedenen Kolleg*innen, die bisher nicht an einer GTS arbeiten, aber auch mit Eltern zum Vorhaben des Ministeriums ins Gespräch gekommen. Die ersten Gedanken und Fragen zum Ausbau der GTS laut neuem Schulgesetz waren bei einigen: Heißt das jetzt, ich muss als Lehrer*in dann bis zum späten Nachmittag noch Unterricht, Arbeitsgemeinschaften, Hausaufgabenbetreuung … anbieten? Wann soll ich dann noch meine Vorbereitungen machen? Wann kann ich mich dann um meine eigenen Kinder kümmern, gerade als Lehrer*in dachte ich, Beruf und Familie gut vereinbaren zu können. Und: Was ist mit den Schüler*innen, die am Nachmittag gar nicht in der Schule bleiben wollen, weil sie zu Hause essen wollen, privat zum Sportverein, in Musikschulen oder zur Nachhilfe gehen? Oder die in Ruhe zu Hause (mit Eltern) Hausaufgaben machen und lernen wollen? Schulleiter*innen überlegen: Woher soll ich das Personal, die Stunden nehmen? Die 10 Stunden für GTS reichen doch hinten und vorn nicht. Die derzeit möglichen Honorarverträge für Nicht-Lehrer sind neben dem bürokratischen Aufwand und vielen rechtlichen Stolpersteinen nur ein Tropfen auf den heißen Stein. Kolleg*innen, die zusätzlich zu ihrem vollem Unterricht nachmittags eine AG über die Schuljugendarbeit für z.B. 10,-Euro/Stunde anbieten, gibt es immer weniger, Kraft und Zeit reichen nicht. Auch fanden sich teilweise nicht genug oder dauerhaft interessierte Schüler*innen. Andere Kolleg*innen und insbesondere Eltern dachten in eine andere Richtung: Ja, in Klasse 5 und 6 wäre es schön, wenn die Schu-
len grundsätzlich eine Nachmittagsbetreuung anbieten würden, so eine Art Hort. Aber es dürfte dann nicht immer verpflichtend sein, damit die Kinder auch einem privaten Hobby nachgehen können. Eltern würden dann doch sicher an den Kosten für die Nachmittagsbetreuung beteiligt? Da würde man erst mal sehen, was dies kostet. Ganztagsschule erhöht die Bildungschancen Aber auch für ältere Kinder könnte es ein Gewinn sein, wenn es vermehrt Bildung und Betreuung auch am Nachmittag geben würde. Die GEW fordert genau das, weil Ganztagsschulen die Bildungschancen besonders der Kinder und Jugendlichen verbessern, die aus einem bildungsfernen Elternhaus kommen. Deren Eltern sich keine private Nachhilfe, Mitgliedschaften in Vereinen leisten können oder wollen. Aber auch Schüler*innen, deren Eltern beruflich sehr eingespannt sind, die vielleicht auch keine Betreuung durch Großeltern absichern können, würden davon profitieren. Die Eltern können ihrer Arbeit beruhigter nachgehen, müssen sich und ihren Kindern keinen abendlichen Stress wegen der Hausaufgabenerledigung und dem Lernen machen und haben so tatsächlich mehr Zeit für ihre Kinder. Definition von Ganztagsschulen und Freiwilligkeit Die Gedanken der Eltern und Kollegen sind sehr differenziert und aus dem jeweiligen Blickwinkel haben meines Erachtens alle Argumente ihre Berechtigung. Und es gibt sicher noch mehr für und gegen den „ganzen Tag“ in der Schule. Es wird aber auch deutlich, dass oft unklar ist, was sich hinter dem Begriff „Ganztagsschule“ verbirgt und was der Unterschied zwischen offener, teilgebundener und gebundener GTS ist. Deshalb ist es gut, dass im neuen Schulgesetz ein Paragraph zur GTS aufgenommen werden soll, in dem die Angebote konkret beschrieben werden (Begriffsklärung) sowie die rechtlichen Voraussetzungen, unter denen vor Ort ein jeweiliges Angebot vom Schulträger eingerichtet werden kann. Kann, aber nicht muss: Ziel beim Ausbau von Ganztagsschulen ist nicht die verpflichtende Einrichtung einer GTS an allen Schulen! Eine GTS wird bei personellen und sächlichen Voraussetzungen der Schule, den Bedürfnissen der Schüler*innen und dem Wunsch der Eltern ermöglicht. Für Eltern, die keine GTS mit verpflichtender Teilnahme an den Angebo-
10 ÄNDERUNG DES THÜRINGER SCHULGESETZES ten für ihr Kind wünschen, sollen regional alternative Schulangebote vorgehalten werden, die möglicherweise höheren Beförderungskosten gehen zu Lasten der Träger der Schülerbeförderung. Damit sind einige der oben genannten Befürchtungen unnötig. Wie werden Ganztagsschulen und deren verschiedenen Formen im neuen Schulgesetz definiert? Im neuen § 10 „Ganztagsschule, Außerunterrichtliche Angebote“ finden wir dazu im Abs. (1): „Ganztagsschulen verbinden auf der Grundlage eines Ganztagsschulkonzeptes Bildung, Betreuung und Förderung zu einer pädagogischen und organisatorischen Einheit, sie können offen, teilgebunden oder gebunden geführt werden.“ Näher erläutert wird im Abs. (6) , dass eine offene GTS freiwillige Teilnahme an den Angeboten bedeutet, eine teilgebundene Form eine Teilnahmeverpflichtung für ein Schuljahr und die gebundene Form eine generelle Verpflichtung der Teilnahme an den Ganztagsangeboten. Auch diese Aussagen machen einige Bedenken gegenstandslos. Für verschiedene Bedürfnisse und unterschiedliche Vorstellungen vom Umfang der Betreuung gibt es Möglichkeiten. Was bleibt, was ist außer der Begriffsklärung neu in das Schulgesetz aufgenommen worden? Für die Schüler*innen der Primarstufe (Grundschule oder Gemeinschaftsschule) besteht in Thüringen laut Gesetzentwurf § 10 Abs. (2) weiterhin von Montag bis Freitag der Anspruch auf Bildung, Betreuung und Förderung von 10 Stunden unter Anrechnung der Unterrichtszeit. Der Besuch dieser Schulhorte ist freiwillig und entspricht damit einer „offenen Ganztagsschule“, die Grundschulen in Thüringen bisher auch waren, aber durch den Begriff „Hort“ nicht als solche wahrgenommen wurden. Mit der Novellierung des Gesetzes soll der Begriff „Ganztagsschule“ geschärft werden. Für Schüler*innen, die das Ganztagsangebot einer Schule in gebundener Form, also mit verpflichtender Teilnahme an den Ganztagsangeboten, wahrnehmen, gilt dieser Anspruch mit dem Besuch der Schule als erfüllt. Die Eltern werden in diesem Fall finanziell entlastet, in der Höhe, wie sie bisher für den freiwilligen Hortbesuch belastet waren. Weiterführende Schulen können laut Abs. (4) ebenfalls als offene Ganztagsschulen geführt werden. Bisher wurde die Möglichkeit des Ganztagsangebotes auf die Klassenstufen 5 und 6 beschränkt. Neu ist im Abs. (4) aufgeführt, dass der Schulförderverein Angebote im schulischen Leben unterstützen kann. Möchte eine Schule verpflichtende Angebote einführen, sind folgende Aussagen im Gesetzentwurf § 10 Abs. (5) zu den rechtlichen Voraussetzungen zu beachten: „Schulen können auf Antrag des Schulträgers nach Zustimmung der Schulkonferenz bei Bedarf als Ganztagsschulen in teilgebundener oder gebundener Form geführt werden, soweit die organisatorischen, personellen und sächlichen Voraussetzungen vorliegen. Über den Antrag entscheidet das für das Schulwesen zuständige Ministerium. Dem Antrag ist ein geeignetes Ganztagsschulkonzept der Schule beizufügen, das auch den Bedarf der Einrichtung als Ganztagsschule begründet.“ Hier wird deutlich, dass Wert auf Qualität der Ganztagsbetreuung gelegt wird. Ohne ausreichend qualifiziertes Personal, Räume, Material … ist gute Bildung, Förderung und Betreuung nicht möglich. Die Eltern wollen ihre Kinder in guten Händen wissen, erwarten berechtigt für eine eventuell notwendige Beteiligung an den Kosten für außerunterrichtliche Angebote auch ein angemessenes Niveau.
Februar 2019 Fazit: Zustimmung der GEW zur Ganztagsschule, aber … Es wird auch künftig keine Verpflichtung geben, aber dort, wo die entsprechenden Voraussetzungen gegeben sind und die Kolleg*innen, Eltern und der Schulträger dies wünschen, kann eine GTS in einer mehr oder weniger verpflichtenden Form geschaffen werden. Die Eltern können dann die individuellen Vorstellungen mit dem Schulkonzept abgleichen und die geeignete Schule auswählen. Aus Sicht der GEW kann dem Gesetzentwurf in den Teilen zur Ganztagsschule zugestimmt werden. Nur reicht allein die gute Absicht nicht! Wenn bei teilgebundener und gebundener Form das Ministerium über einen Antrag zu entscheiden hat, wird es für manches Vorhaben schwierig. Das Ministerium entscheidet unter Ressourcenvorbehalt, eine zahlenmäßige Festlegung soll es nicht geben. Fest steht, für den zusätzlichen Personalbedarf steigen die Kosten für das Land. Wenn das Finanzministerium ein Budget dafür vorhalten würde, stellt sich die Frage: Woher soll das qualifizierte Personal kommen? An den Grundschulen werden schon jetzt immer mehr Erzieher*innen ohne entsprechende Ausbildung eingestellt, jeder „Kopf“ zählt. Nach wie vor sind der geringe Beschäftigungsumfang, der geteilte Dienst und ein Gehalt unter denen der kommunalen Kindergärten kein Zeichen von Gewinnungsinteresse. Anrechnungsstunden für Absprachen, Vor- und Nachbereitung sowie für Unterstützung nicht ausgebildeter Erzieher*innen sind notwendig. Unterricht und Hort dürfen nicht nebeneinander geplant werden, wenn beides tatsächlich eine organisatorische Einheit bilden soll. Kinder, die Förderung benötigen, müssen auch am Nachmittag gebildet und betreut werden, welche Kolleg*innen mit welchen Ausbildungen sollen dies leisten? Inklusion kann man nicht halb machen! Genauso problematisch wie an Grundschulen sieht die Personalsituation an weiterführenden Schulen, insbesondere an den Regelschulen, aus. Um entsprechende Angebote nachmittags anbieten zu können, sind mehr Geld, mehr Stunden und mehr Personal notwendig. Wir brauchen in Thüringen dringend weitere Maßnahmen, um junge Menschen für den Beruf des Lehrers zu gewinnen und in ausreichender Anzahl auszubilden! Die Kollegien brauchen junge Menschen, die die umfangreiche Schulentwicklung zu Ganztagsschulen mittragen wollen und können und in Angriff nehmen. Solange die personellen und sächlichen Voraussetzungen nicht gegeben sind und oft der Unterricht noch nicht einmal abgedeckt werden kann, wird der Ausbau von Ganztagsschulen mit den gesellschaftlichen Erfordernissen nicht mitgehen. Auswirkungen einer solchen Finanz- und Bildungspolitik werden die ganze Gesellschaft in der Zukunft belasten. Und das wird noch teurer. Deshalb richtet sich die Hauptforderung der GEW an das Finanzministerium: Bildung. Weiter denken! Mehr Geld für die Thüringer Bildung!
Kristina Argus Mitglied des Referatsleitungsteams Allgemein- und berufsbildende Schulen
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ÄNDERUNG DES THÜRINGER SCHULGESETZES
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GEW vor Ort
Ist das Sprengelmodell eine echte Alternative? Schon seit CDU-Zeiten im Bildungsministerium wurde und wird immer wieder in südliche deutschsprachige Regionen geschaut, was dort an Ideen für die Umgestaltung der Thüringer Bildungslandschaft zu finden ist, sei es für das Thema Inklusion oder Kooperationsmodelle für kleine Schulen. Das wollte ich mir selbst anschauen und bin mit einer kleinen GEW-Gruppe von Schulaufsichtler*innen nach Bozen und Brixen in Südtirol im Oktober 2018 unterwegs gewesen. Hier mein Bericht: Wir besuchten mehrere Schulen und sprachen mit Schulleiter*innen und auch der Referatsleiterin Veronika Pfeifer im Deutschen Schulamt in Bozen, um uns die Vielfältigkeit der Südtiroler Schularten erklären zu lassen. Erstaunlich sind u.a. solche Fakten, dass es 44 Internate gibt, wo Kinder und Jugendlichen zeitweise leben und lernen, egal ob die Eltern wohlhabend sind oder nicht. Die Eltern, oft im Gastronomiebereich arbeitend, können beispielsweise im Kloster Neustift ihre Jungen im pubertierenden Alter zwischen 12-15 Jahren für die Arbeitswoche mit gutem Gewissen unterbringen. Der Staat übernimmt diese Kosten von 420 Euro bei Beantragung, was für die Hälfte der Schüler zutrifft.
ten- und Quereinsteiger *innen, denen aber gerade für Kinder und Jugendliche mit Handicap Zusatzausbildungen angeboten werden, die dann auch gehalts- und stundenrelevant sind. Warum hat Südtirol neben den kleinen Grundschulen keine eigenständigen Förderschulen? Die einfach klingende Antwort lautet: Die Familien in den Tälern sind die wirtschaftliche Grundlage für den Erfolg des Landes. Wenn man die Familien in den landwirtschaftlich orientierten Betrieben halten will und die weit auseinander liegenden Dörfer und Täler nicht aussterben sollen, müssen die Bedingungen geschaffen werden. Deswegen werden insbesondere den Kindern mit körperlichen und geistigen Behinderungen gut ausgebildete Pflegepersonen zur Seite gestellt, die zur Entlastung der Familien täglich bis in den Nachmittag in den allgemeinbildenden Schulen tätig sind. Ich fand diese selbstverständlich stattfindende Inklusionsumsetzung grandios, habe aber auch erfahren, dass die Kinder mit emotionalen Störungen zunehmen und dieses Problem neu angegangen werden muss. Aber es geht in dieser italienischen Provinz generell mehr um die Kinder und ihre Familien als in unserem eigenen Land. Der Blick nach Thüringen
Schule mit Internat - Foto: Steffi Kalupke
Elternwille steht an erster Stelle Auch interessant fand ich, dass sich jedes Kind seine Schule aussuchen darf, egal wo. Aber nach zwei Fehlversuchen in einer Klassenstufe muss ein neuer Schulzweig belegt werden bzw. eine andere Schulart gesucht werden. Spätestens mit 23 Jahren sollte jeder Schüler mit einem Abschluss die Schule verlassen. Der Elternwille steht an erster Stelle - so auch generell bei Kindern im Grundschulbereich. Das Land Südtirol versucht, in jedem Dorf einen Kindergarten und eine Schule unter staatlicher Aufsicht des Bildungsschulamtes vorzuhalten. Diese werden, wenn nötig, über das Sprengelmodell von einer Direktorin geleitet, die nur verwaltungsmäßig tätig ist. Mindestanzahl für eine Grundschule bis einschließlich Klasse 5 sind acht Schüler, wo zwei Lehrer*innen unterrichten. Bei kurzzeitigen Fehlzeiten bis sechs Wochen werden die „Reserven“ aus der eigenen Umgebung gesucht, erst dann kommt es zu Umsetzungen von Lehrer*innen aus anderen Grundschulen des Sprengels. Der Verdienst unser Kolleg*innen ist nicht besonders gut, gerade einmal um die 2000 Euro im Monat netto. Auch gibt es nicht wenige Sei-
Kooperationsmodelle vorzuhalten ist eine mögliche Variante, um bewusst kleine Grund- und Regelschulen in Thüringen zu erhalten. Dabei spielen neben dem Elternwillen auch die Kommunen eine entscheidende Rolle. Beide sollten wissen, dass Jahrgangsmischungen normal sein könnten und dass es nicht nur Vorteile bringt, die Schule im Ort vorzuhalten. Wenn Lehrer*innen und Erzieher*innen zwischen den Standorten wechseln sollen, sind vernünftige Regelungen zu treffen. Die Anrechnung von Fahrzeiten und des Mehraufwands sollten normal sein. Prinzipiell gilt: Bei allen möglichen Varianten der Schulstrukturen in Thüringen sind Vor- und Nachteile offen zu diskutieren und Freiwilligkeit geht vor Anordnung.
Steffi Kalupke Mitglied im Bezirkspersonalrat Mittelthüringen
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Wie ein neues Schulgesetz ausgerichtet sein müsste
Ressourcensteuerung und Sozialindex: Ungleiches ungleich behandeln Eine Nachbetrachtung zur GEW-Tagung „Ressourcensteuerung im Kontext von Inklusion und Sozialer Ungleichheit“ am 21.11.2018 in Frankfurt/M. und was das mit dem Thüringer Schulgesetz zu tun hat. Die von vielen erlebten schlechten Lern- und Arbeitsbedingungen sind keine direkte Folge der Inklusionsanstrengungen. Sie sind vielmehr durch eine chronische Unterfinanzierung verursacht, die es verhindert, Ressourcen so zu steuern, dass sie beim Kind und bei der professionellen Begleitung ankommen. Vor diesem Hintergrund scheinen mir die Überlegungen einer anderen Ressourcensteuerung interessant zu sein. Was ist das Problem? Die Bedingungen an Schule haben sich insgesamt verschlechtert. Das liegt einerseits an einer kurzsichtigen Personalpolitik, die Nachwuchsmangel und Unterrichtsausfall produziert und die Belastungen für das vorhandene Personal stetig weiter an die ertragbare Grenze verschiebt. Zum anderen haben die Herausforderungen zugenommen: die Zahl von Armut betroffener Kinder und Jugendlicher steigt, ebenso die Zahl der Kinder mit Migrationshintergrund, ohne das Schulen über Konzepte verfügen, mit diesen Phänomenen umzugehen. Die Erfahrungen einer sich verändernden Kindheit durch stärkeren Medienkonsum, weniger Bewegung und immer kürzer werdenden Aufmerksamkeitsspannen führen Pädagog*innen auch an die Grenzen individueller Lösungsansätze im Schulalltag. Seitdem sich Schulen zu inklusiven Schulen entwickeln, hat sich die Zahl der begutachteten und diagnostizierten Kinder nicht etwa verringert. Im Gegenteil: Während sie an den noch existierenden Förderschulen nahezu gleich bleibt, steigt sie an den allgemeinbildenden Schulen. Wenn man davon ausgeht, dass sich zwar Lebensumstände ändern, aber damit nicht automatisch die Zahl der sonderpädagogischen Förderbedarfe steigen dürfte, kann es nur eine Schlussfolgerung geben: Schulen diagnostizieren mehr Bedarfe, um überhaupt an wahrnehmbare zusätzliche Ressourcen zu gelangen. Aus meiner Sicht ein fatales Signal. Was könnte in diesem Dilemma helfen? Das Stichwort heißt Sozialindex (siehe Infokasten). Prof. Dr. Horst Weishaupt begründet dies so: „Bildungschancen sind nicht nur an individuelle Lebenslagen gebunden, sondern auch an regionale Gelegenheitsstrukturen. Angesichts der starken räumlichen Segregation der sozialen Gruppen kommt es zu einer kumulativen räumlich-sozialen Benachteiligung im Bildungsprozess, beginnend bereits im Vorschulalter. Diese setzt sich beim Übergang von der Pflichtschulzeit in die Berufsausbildung oder dem weiteren Schulbesuch in der Sekundarstufe II fort. Dazu trägt häufig noch eine oft schlechtere Personalausstattung der sozial belasteten Kindertagesstätten und Schulen bei.“ Weishaupt sagt auch, dass sozial belastete Kindergärten und Schulen mindestens ein Drittel mehr an Personal brauchen als sozial nicht belastete Einrichtungen. Die sozialindizierte Personalzuweisung wäre ein wichtiger Baustein für eine grundsätzlich veränderte Bildungspolitik, die aktiv chancenausgleichend wirkt, inklusiv ist und damit neben sonderpädagischen Förderbedarf auch die Förderung sozial benachteiligter Kinder ermöglicht. Die Realität, und daran wird auch das novellierte Schulgesetz zunächst nichts ändern, sieht aber anders aus. Die Höhe der Ressourcenzuweisung ist eher ein Aushandlungsergebnis zwischen Bildungs- und Finanzminis-
terium als das Ergebnis wissenschaftlicher Erkenntnisse. Die Ressourcen werden zu häufig mit der Gießkanne auf alle Schulen verteilt, ohne Rücksicht auf die besonderen Bedarfe der Schule und der Lernenden. So ist in der Novelle zu begrüßen, dass bei Klassenbildung an allgemeinbildenden Schulen Schüler*innen mit sonderpädagogischem Förderbedarf, mit Migrationshintergrund und Förderbedarf zum Erwerb der deutschen Sprache doppelt gezählt werden können. Wenn die Kappungsgrenze dieser Anrechnung jedoch bei zwei Kindern pro Klasse liegt, werden diese Regelungen all jenen Schulen nicht gerecht, die aufgrund ihrer regionalen Lage überproportional ebensolche Kinder aufnehmen (müssen). Und dass die Doppelzählung in der Schuleingangsphase für den Förderschwerpunkt Lernen nicht greift, ist Wasser auf die Mühlen jener, die im Gemeinsamen Unterricht und Inklusiver Schule immer noch die Schaffung der Einheitsschule sehen wollen. Da in der Schuleingangsphase keine Gutachten geschrieben werden, läuft diese sinnvolle Regelung gerade an Grundschulen leer, die in der Lage sein sollen, beste Startbedingungen für das Lernen aller Kinder bereitzustellen. „Ungleiches ungleich behandeln“ So heißt der Titel der im Auftrag der GEW Nordrhein-Westfalen entstandenen Studie von Prof. Dr. Gabriele Bellenberg. Ein nicht unumstrittener Titel, der aber eines deutlich macht: Wer Verteilungsgerechtigkeit will, wer die Lernmöglichkeiten und Entwicklungschancen aller im Blick haben will, wer gute Arbeitsbedingungen für alle Pädagog*innen schaffen will, muss sich auch dazu bekennen, dass unterschiedliche Herausforderungen unterschiedliche Maßnahmen benötigen. Diese Diskussion wurde aus meiner Sicht im Zusammenhang mit der Novellierung des Thüringer Schulgesetzes noch nicht ausreichend geführt. Aber es würde sich lohnen.
Kathrin Vitzthum Landesvorsitzende
Sozialindex Es gibt verschiedene Möglichkeiten, einen Sozialindex zu berechnen. Einige Beispiele: Hamburg: sechsstufiger Sozialindex (KESS 1 stark belastet bis KESS 6 bevorzugte soziale Lage), Annahme einer Quote von 6 Prozent Kinder mit LSE-Förderbedarf, dem jeweiligen KESS-Wert ist ein Faktor zugeordnet, dieser wird mit der auf Basis des 6%-Wertes ermittelnden Schüler*innenzahl multipliziert NRW: Sozialindex misst soziale Belastung von Kreisen bzw. kreisfreien Städten auf der Basis der soziodemografischen Merkmale Arbeitslosenquote, Sozialhilfequote, Migrantenquote und Quote der Wohnungen in Einfamilienhäusern. 30 Prozent aller vorhandenen Stellen als Sockel an Kreise und kreisfreie Städte, 70 Prozent auf Kreisebene über die indizierten Schülerzahlen, Sozialindex nicht auf Ebene der Schule Berlin: Sozialindex beruhend auf den Kennziffern Deutsch als Muttersprache und Zahl der Schüler*innen mit Lernmittelbefreiung
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GEW AKTUELL
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Gewerkschaftliche Bildungsarbeit
Die GEW weiter entdecken Gewusst – wie, wann, wo, wer, warum. Ein Seminar für GEW-Mitglieder, die genauer hinter die Kulissen der GEW-Arbeit schauen möchten. Wie kommen wir zu Meinungsbildung und Entscheidungen oder auf Ideen für die Öffentlichkeitsarbeit und die Mitgliederansprache und wie arbeiten die einzelnen Ebenen der GEW Thüringen? Diesen und weiteren Fragen wollen wir nachgehen. Das Seminar „Die GEW (neu) entdecken“ für alle diejenigen, die neu in der GEW sind oder die GEW ein bisschen besser kennenlernen wollen, gibt es schon lange. Aber die immer wiederkehrende Frage nach einem weiterführenden Seminar, um mehr zu wissen oder sich mit anderen Mitgliedern wiederholt auszutauschen, führte dazu, dass wir nun zum ersten Mal ein solches Seminar anbieten.
Das Seminar ist geeignet für alle, die • an dem Seminar „Die GEW (neu) entdecken“ schon mal teilgenom men haben, und/oder • die sich schon ein klein wenig mit der GEW Thüringen und ihrer Arbeit auskennen und • besonders auch für Diejenigen, die in den letzten Jahren neu ein Ehren amt in der GEW Thüringen übernommen haben, sei es auf Kreisverbands oder Betriebsverbandsebene, im Land oder in Arbeitsgruppen.
Zum Seminar: Ort: Zeit: TN-Gebühr: Seminarleitung:
Hotel „Taubennest“, Gut Ringhofen, 99869 Mühlberg http://hotel-taubennest.de/ Fr., 15.03.2019, 16:00 Uhr mit Begrüßungskaffee bis Sa., 16.03.2019, 14:00 Uhr nach dem Mittagessen 30 Euro (Darin enthalten sind die Übernachtung und alle Mahlzeiten.) Marlis Bremisch, Referentin für Bildung der GEW Thüringen
Organisatorisches: • Anmeldeschluss: 24.02.2018 • Die Teilnahmebestätigung erfolgt nach dem Anmeldeschluss per Mail. • Die Unterbringung erfolgt in Einzelzimmern. Für Fragen zum Seminar und zur Anmeldung steht zur Verfügung: Marlis Bremisch, Tel.: 0361 5909521, Fax: 0361 5909560 E-Mail: marlis.bremisch@gew-thueringen.de
Eine Anmeldung ist ebenfalls möglich unter: www.gew-thueringen.de/besserkennenlernenseminar
Einladung
MaiMeeting der GEW vom 30. Mai - 2. Juni 2019 Liebe Kolleginnen und Kollegen, das MaiMeeting ist die zentrale Bildungsveranstaltung der GEW für ihre Mitglieder und ganz besonders für ihre Funktionärinnen und Funktionäre. Hierzu seid Ihr herzlich eingeladen. Der Austausch über die Grenzen von Landesverbänden, Berufsfeldern und GEW-Organisationsbereichen hinweg wird von den Teilnehmenden sehr geschätzt. Neben den anspruchsvollen Workshops mit versierten Trainerinnen und Trainern bieten wir wieder kulturelle Highlights und politische Abendveranstaltungen an. Die Jubiläumsausgabe des MaiMeeetings findet im 4 Sterne Hotel an der Therme Bad Orb statt. Die tolle Bildungsstätte liegt am Kurpark und bietet einen direkten Thermenzugang. Der Ort befindet sich im Naturpark Spessart zwischen Frankfurt und Fulda.
Folgende sechs Workshops werden angeboten: 1. In Bewegung kommen – ein theaterpädagogischer Workshop 2. Bildung in der digitalen Welt 3. Das Ende der Demokratie, wie wir sie kannten – über den notwen digen Wandel von Beteiligungskulturen und Solidarität. 4. Social Media und digitale Tools einfach nutzen! 5. Der GEW ein Gesicht geben – den Nutzen der GEW erklären 6. Gesprächsrunde erfolgreich planen und leiten Weitere Informationen und Anmeldungen sind ab sofort unter www.gew.de/maimeeting erhältlich.
Wir freuen uns auf zahlreiche Anmeldungen! Anmeldeschluss ist der 28.02.2019 Kontakt für Nachfragen: Nicole Lund, GEW-Hauptvorstand, Reifenberger Straße 21, 60489 Frankfurt/Main Tel. 069/78973-209, Fax: 069/78973-102 E-Mail: nicole.lund@gew.de Foto: Hotel an der Therme Bad Orb
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Friedrich-Schiller-Universität Jena
Wer wurde neu gewählt, was sind unsere Vorhaben? Am 12. Dezember 2018 fanden beim GEW-Betriebsverband turnusgemäß Neuwahlen zum Betriebsverbandsvorstand statt. Der Betriebsverband der Friedrich-Schiller-Universität Jena wird zukünftig von einem Leitungsteam geführt. Diesem gehören Dr. Daniel Karakaschew (42, Lehrkraft für besondere Aufgaben am Sprachenzentrum), Witali Brauer (42, technischer Mitarbeiter im Dezernat für Liegenschaften und Technik) und Katrin Glaser (36, Verwaltungsbetriebswirtin, derzeit mit vollen Freistellungsumfang im Personalratsbüro) an. Unterstützt werden sie von Dr. Martin Weiß (62, Techniker an der Physikalisch-Astronomischen Fakultät), der in der Funktion des Schatzmeisters bestätigt wurde. „Wir haben uns bewusst für die Teamlösung entschieden, weil wir uns seit jeher als Team verstehen und dankbar für diese Möglichkeit sind, die die Landesvertreterversammlung der GEW im vergangenem September so möglich gemacht hat“, betont Dr. Daniel Karakaschew. „Wir haben uns vorgenommen wieder für mehr Sichtbarkeit der GEW an der Friedrich-SchillerUniversität einzutreten. Wir wollen zukünftig stärker auf die Nachfragen unserer Mitglieder eingehen, über gute Arbeitsbedingungen sowie arbeitsrechtliche Fragen des wissenschaftlichen Personals informieren, diskutieren und die WERTSCHÄTZUNG DEINER ARBEIT leben“, führt Katrin Glaser aus.
Außerdem wird die Mitgliederbindung und -gewinnung eine tragende Rolle spielen. „So bunt und vielschichtig wie unsere Universität sind auch unsere Mitglieder. Wir hoffen, für alle eine entsprechende Möglichkeit der Beteiligung finden zu können.“ Des Weiteren werden wieder regelmäßig offene Betriebsverbandssitzungen stattfinden, zu denen neugierige GEWMitglieder an der Friedrich-Schiller-Universität herzlich eingeladen sind! Jederzeit besteht auch die Gelegenheit, sich persönlich an den Betriebsverband per E-Mail zu wenden: bv.fsu-jena@gew-thueringen.de Das Leitungsteam dankt Lysett Wagner sehr herzlich, die dem bisherigen Betriebsverbandsvorstand als Beisitzerin zur Verfügung stand. Ein weiteres herzliches Dankeschön geht an Marcel Helwig für die stets verlässlich geleistete Arbeit im Betriebsverband, wir freuen uns, dass er seine Erfahrung und Kompetenz nun auch auf anderen Wegen aktiv einbringen kann. Euer neues Leitungsteam
Es geht um Dich!
Arbeit darf nicht krank machen! Arbeits- und Gesundheitsschutz geht alle an. Die Arbeitsgruppe Arbeits- und Gesundheitsschutz der GEW Thüringen stellt sich vor: Unsere Arbeitsgruppe nimmt im neuen Jahr ihre Arbeit wieder auf. Wir würden uns freuen, wenn uns noch Mitstreiter*innen unterstützen. Wir haben Dein Interesse geweckt? Dann melde Dich bei baerbel.brockmann@ gew-thueringen.de oder thomas.messner@ gew-thueringen.de oder dana.kecke@ gew-thueringen.de
Wir freuen uns auf Dich.
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GEW AKTUELL
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Teamarbeit
Das neue Referat Tarif- und Beamtenrecht Nach der Landesvertreterversammlung der GEW Thüringen im September 2018 hat sich nun das neu (benannte) Referat TuB in seinen Beratungen am 25.10. und 29.11.2018 sozusagen konstituiert. Gemäß Satzung der GEW Thüringen setzt es sich aus je einem Vertreter der Kreis- und Betriebsverbände und den Leitern der Arbeits- und Projektgruppen zusammen. Neben der politischen Verantwortung für dieses Referat, die durch Kathrin Vitzthum, unserer Landesvorsitzenden, und Gunter Zeuke als stellvertretendem Landesvorsitzenden wahrgenommen wird, wurde auf der Landesvertreterversammlung ein Leitungsteam für die Organisation der Arbeit gewählt. Die Aufgaben im Team wurden verteilt: • Ulricke Rausch zeichnet unter anderem für die Tarifarbeit im Bereich TVöD und TV- L, die Arbeit mit den freien Trägern und für die Betriebs ratsarbeit verantwortlich. • Bärbel Brockmann stellt sich der Aufgabe der Unterstützung der Arbeit der Personalräte in den Schulen und Kommunen und gehört zur Verhand lungsgruppe der GEW Thüringen bei den Beratungen zur Fortschreibung des Personalentwicklungskonzeptes (PEK) im Schulbereich. • Gunter Zeuke beteiligt sich ebenfalls an den Verhandlungen zum PEK Schule, sichert Aufgaben im Beamtenrecht und im Tarifbereich der Länder mit ab, unterstützt die Arbeit mit den Personalräten und hat die Arbeitsbedingungen in der Bildungspolitik im Blick. Aber wir sind ja ein Team! Unterstützt werden wir von unserer Referentin Nadine Hübener, die sich in
den Tarifbereich TVÖD, TV-L und Betriebsratsarbeit mit einbringt. Unsere Arbeitsgruppen: • AG Betriebsräte • AG Personalrat Schule • AG kommunale Personalräte • AG Arbeits- und Gesundheitsschutz • AG PEK Schule Im Rahmen der Arbeit unseres Referates sind auch die verschiedenen Tarifkommissionen mit eingebunden. Unsere Schwerpunkte für 2019: • Tarifrunde 2019 • Änderungen im Besoldungsrecht in Thüringen • Arbeitszeit, Teilzeit, Mehrarbeit • Fortführungen der Verhandlungen zum PEK Schule • Das novellierte Thüringer Personalvertretungsgesetz • Das neue Schulgesetz und seine Auswirkungen auf unsere Beschäfti gungsbedingungen. • Arbeits- und Gesundheitsschutz- Gesundheitsmanagement! Aktuelle Informationen findet Ihr unter www.gew-thueringen.de Ulricke Rausch, Bärbel Brockmann
Als örtlicher Personalrat besser Bescheid wissen?
Sei dabei – Arbeitsgruppe Personalrat! Im Mai 2018 wurden die Personalräte auch im Geschäftsbereich des Thüringer Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport neu gewählt. In der AG Personalrat der GEW Thüringen steht die aktuelle Arbeit von örtlichen Personalräten in den Schulen im Vordergrund. Dies kann noch weiter ausgebaut werden und Du kannst genau hier die Erfahrungen und Fragen aus Deiner Schule einbringen. Die Vorteile für die Mitglieder: • Erfahrungsaustausch und Tipps zur Arbeit in der Schule • Nutzung von Handlungsempfehlungen und Handreichungen • Schulungen nach ThürPersVG – Rechte der ÖPR und der Beschäftigten im schulischen Alltag • Aktuelle Informationen aus dem Beamten- und Tarifbereich und • Erste-Hand-Informationen zu aktuellen Entwicklungen im Bildungsbereich. Fitter werden für die Arbeit als Mitglied im örtlichen Personalrat! Aktuelle Themen Die Umsetzung des ThürPersVG im Interesse der Beschäftigten – Arbeitsund Gesundheitsschutz, Datenschutz • Fragen zu Arbeitszeit und Mehrarbeit • Umsetzung der Verwaltungsvorschrift zur Organisation des Schuljahres • Auswirkungen der EU-Datenschutz-Grundverordnung auf unsere Arbeit • Versetzungen, Abordnungen, Einstellungen Der örtliche Personalrat ist die Interessenvertretung der Beschäftigten vor Ort! Inhalt und Organisation der Arbeit in der AG Personalrat • Erfahrungsaustausch zu aktuellen Problemen in den Schulen • Vernetzung der Mitglieder zur Weitergabe der aktuellen Information durch die GEW Thüringen bzw. der Mitglieder untereinander
• Zusammenarbeit mit GEW-Mitgliedern aus BPR und HPR im Geschäfts bereich des TMBJS • Erstellen von Handreichungen und Infoblättern für die ÖPR • Inhaltliche Vorbereitung von Schulungen für die ÖPR Die Arbeitsgruppe trifft sich drei- bis viermal im Jahr in der Landesgeschäftsstelle der GEW Thüringen in Erfurt und organisiert hier ihre Arbeit und Aufgabenschwerpunkte selbstständig! Die Arbeitsgruppe ist online vernetzt. Aktuelle Informationen können schnell weitergegeben, Fragen schnell beantwortet und Erfahrungen aus der Arbeit im ÖPR ausgetauscht werden. Als ÖPR für ÖPR! Du bist Mitglied in einem örtlichen Personalrat einer Schule und interessiert an • aktuellen Informationen der GEW Thüringen • einer Mitarbeit in der Arbeitsgruppe Personalrat der GEW Thüringen? Dann mach mit und melde dich bei info@gew-thueringen.de an! Unsere erste Beratung findet am 14.03.2019 um 15.30 Uhr in der Landesgeschäftsstelle der GEW Thüringen statt. Ich freue mich auf die Zusammenarbeit. Bärbel Brockmann Leitungsteam des Referates Tarif- und Beamtenrecht Leiterin der Arbeitsgruppe Personalrat Schule E-Mail: baerbel.brockmann@gew-thueringen.de
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Schlauer werden mit der GEW!
Neue referatsübergreifende Arbeitsgruppe zur Bildungsfinanzierung Viele Kolleginnen und Kollegen haben sicherlich schon einmal in ihren Einrichtungen die Erfahrung gemacht, dass die Umsetzung guter Konzepte an der Hürde der Finanzierung scheiterte. Auf Landes- und Bundesebene sehen sich Gewerkschafterinnen und Gewerkschafter auch oft mit dieser Argumentation konfrontiert. Um auf Landesebene diesem Generalargument entgegenwirken zu können, sind detaillierte Kenntnisse des Landeshaushalts notwendig. Neben der historischen Entwicklung und dem Vergleich mit anderen Bundesländern spielen dabei auch Prognosen eine wichtige Rolle. Grundlegende Forderungen zur Finanzierung des Bildungswesens wurden auf dem Gewerkschaftstag der GEW im Mai 2017 in Freiburg beschlossen. In Beschluss Nr. 1.2 ist u. a. zu lesen: „Die GEW stellt Anforderungen zur Verbesserung der Arbeits- und Rahmenbedingungen der in den Bildungseinrichtungen Beschäftigten anschaulich dar und begründet die jeweils erforderlichen Finanzbedarfe.“ Dieser Beschlusslage folgend soll die Arbeitsgruppe referatsübergreifend für bestimmte Vorhaben Finanzbedarfe abschätzen und nachhaltige Finanzierungsmöglichkeiten aufzeigen. Darüber hinaus stehen Zuarbeiten für die Vorbereitung von Fachgesprächen, zu Wahlprüfstei-
nen sowie zum Länderfinanzbericht auf der Tagesordnung. Wer sich zu diesen spannenden Themen einbringen und in der AG mitarbeiten möchte, schreibt bitte kurz eine E-Mail an Marko Hennhöfer (marko.hennhoefer@gew-thueringen.de). Ein erstes Treffen, bei dem wir uns mit Wahlprüfsteinen zur zukünftigen Aufstellung des Landeshaushalts befassen wollen, soll möglichst zeitnah stattfinden.
Marko Hennhöfer
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GEW AKTUELL
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Muss ich haben!
Neuer Lehrer*innenkalender für das Schuljahr 2019/2020 Hiermit bestelle ich verbindlich den GEW-Lehrer*innenkalender im A5-Format (Ringbuch) für das neue Schuljahr 2019/2020 bei der GEW-Wirtschaftsdienst GmbH Heinrich-Mann-Str. 22, 99096 Erfurt Tel. 0361 / 59095 -55 oder Fax 0361 / 59095 -60 E-Mail: info@gew-wirtschaftsdienst.de Preis pro Stück für Mitglieder 6,50 EUR, für Nichtmitglieder 8,50 EUR zuzüglich Versandkosten (bis 500g 2,10 Euro, ab 501g 3,90 Euro). Die Lieferung (ab ca. 13. KW) ab 10 Stück erfolgt direkt vom FLVG-Verlag versandkostenfrei auf Rechnung an:
Name, Vorname
Anzahl
- Nichtmitglieder – Name, Vorname
Anzahl
GEW-Lehrer*innenkalender – A5
- GEW-Mitglieder -
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Februar 2019
Analyse
„Soziale Ungleichheit ist ein Lernprodukt.“ Diskriminierung in Thüringer Erstlesebüchern 2019 hat begonnen und es geht gleich richtig los. Im Frühjahr 2018 untersuchte die Arbeitsgruppe LSBT*I* der GEW Schulbücher der Sekundarstufe auf die Darstellung sozialer Vielfalt (siehe tz Juni 2018). Infolge der aufgezeigten Mängel wurde an die Schulbuchverlage Klett, Cornelsen und Westermann eine Checkliste verschickt, die eine Orientierung gibt, wie Diversität bei der Konzeption von Schulbüchern besser berücksichtigt werden kann (siehe Infobox). Der Landesausschuss Diversity nimmt dies zum Anlass, um den vielfaltssensiblen Blick auch für Vorschul- und Grundschulmaterialien zu schärfen. Denn diese prägen sehr früh das Weltbild ihrer Adressat*innen – und können damit auch Vorurteile reproduzieren. Die Geschlechterforscher*in Christin Richter untersuchte im Zuge dessen Thüringer Erstlesebücher hinsichtlich rassistischer und sexistischer Sprache und Darstellungen. [1] Sie unterzog folgende Lernmittel einer Untersuchung: die „Karibu Fibel“ des Westermann Verlags (2009), das „Tinto Erstlesebuch“ (grüne Ausgabe) des Cornelsen Verlags (2012) und die „Bücherwurm“ Fibel vom Ernst Klett Verlag (2013). Die Ergebnisse können als erwartbar ernüchternd formuliert werden: Kinder werden nach wie vor eindeutig geschlechtlich codiert, vornehmlich durch die Farbe ihrer Kleidung und ihre Frisur. Während zwar zunehmend darauf geachtet wird, dass Mädchen und Jungen nicht nur geschlechterstereotypen Interessen nachgehen, werden den Erwachsenen in den Fibeln klare Rollen zugewiesen: Der Vater erscheint durchgängig als der starke Elternteil, der jenseits von Hausarbeit zu existieren scheint, wohingegen die Mutter häufig im Setting Hausarbeit und Einkauf gezeigt wird (siehe Bild aus dem „Bücherwurm“ Seite 139). Sie ist auch diejenige, die den verständnisvollen Part des Elterndaseins einnimmt. Die Fibeln kennen zwar neben der klassischen Kleinfamilie auch Alleinerziehende oder Patchworkfamilien. Regenbogenfamilien oder andere Konstellationen sucht man allerdings vergebens.
Menschen mit Migrationshintergrund und in anderen Ländern werden häufig klischeehaft und zu oft distinguierend dargestellt - anhand von Kleidung, Aussehen oder Berufen wird ihre vermeintliche Andersartigkeit ausgedrückt. Beispielsweise werden Kinder aus anderen Regionen der Erde in vermeintlich traditioneller Kleidung ihres Landes oder Stammes gezeigt. Grundsätzlich werden die westlichen Industrienationen kulturell homogener, fortschrittlicher und zivilisierter dargestellt als Entwicklungsregionen oder andere Kontinente wie Afrika – im „Tinto“-Erstlesebuch z.B. wird Weihnachten mit Trommeln in der Savanne gefeiert. Auch ein großer Handlungsbedarf besteht in Bezug auf die Darstellung von Behinderung in den Büchern – zu oft erfolgt der Zugriff über Leistungsansprüche, die behinderte Menschen vermeintlich nicht erfüllen (siehe z.B. „Bücherwurm“ Seite 71). Es zeigt sich, dass auch Lernmittel der Vor- und Grundschule eines diversitätskritischen Blickes wert sind, da in diesen bereits Einstellungen und Stereotype etabliert werden, die letztlich zu Ungleichwertigkeitsideologien führen können. Mit den Worten Maureen Maisha Eggers‘, Professorin für Kindheit und Differenz: „Soziale Ungleichheit ist ein Lernprodukt“. Diskriminierungssensibilität muss deshalb auch in dieser Altersgruppe großgeschrieben werden.
[1] Über die Untersuchung wurde in der tz vom Oktober 2018 bereits berichtet. Leider schlichen sich in den Text Fehler ein, weshalb er korrigiert noch einmal abgedruckt wird. [2] Maisha Maureen Eggers: Gleichheit und Differenz in der frühkindlichen Bildung - Was kann Diversität leisten? URL: http://heimatkunde.boell. de/2012/08/01/gleichheit-und-differenz-der-fruehkindlichen-bildungwas-kann-diversitaet-leisten Infobox: Checkliste für die Darstellung sozialer Vielfalt Sprache: - Werden geschlechtsneutrale Formulierungen anstatt nur des generischen Maskulinums verwendet? - Werden generalisierende Aussagen über Personen (etwa „Männer sind..., Frauen sind ...“) vermieden? - Werden diskriminierende Äußerungen vermieden? - Wird mit Eigendefinitionen statt Fremdzuschreibungen gearbeitet? (z.B.: „Frauen, die sich in Frauen verlieben, bezeichnen sich häufig als lesbisch“) Abbildung: - Werden Menschen mit verschiedenen Merkmalen abgebildet? (Alter, Hautfarbe, Kleidung) - Werden Figuren in vielfältigen Situationen gezeigt jenseits von Stereoty pisierungen (z.B. ein Hausmann, eine Fußballerin, ein Tänzer, eine Pilotin)? - Werden Formen des Miteinanders in ihrer real gelebten Vielfalt gezeigt? (Bsp. Patchwork-Familien, alleinerziehende Eltern, Regenbogenfamilien) Kontextualisierung: - Wird Vielfalt beiläufig und selbstverständlich thematisiert und nicht etwa in einem Exkurs oder Sonderthema? - Werden einseitige Verknüpfungen vermieden? (z.B.: nicht-heterosexuelle Lebensentwürfe vorrangig im Kontext mit HIV, Missbrauch oder Pädo philie; nicht-weiße Menschen ausschließlich im Migrationskontext oder als Bewohner*innen anderer Kontinente; intergeschlechtliche Menschen im Kontext von Erbkrankheiten) - Werden diskriminierte Gruppen nicht nur in der Opferrolle dargestellt, sondern werden auch positive Identifikationsmöglichkeiten geschaffen? (z.B. jüdisches Leben nicht nur im Kontext der Shoa, Lesben und Schwule nicht nur als Verfolgte oder Benachteiligte) Inhalt: - Erfolgt eine wertschätzende und gleichwertige Erwähnung sozialer Viel falt? Wird also auf Normierungen verzichtet? (z.B. „richtige Familien“, „abweichende Religionen“) - Werden emanzipatorische Kämpfe und soziale Bewegungen themati siert? (Civil Rights Movement, Frauenbewegungen, LSBTI-Bewegungen) - Wird Sexualität in ihren vielseitigen Funktionen und Aspekten themati siert? (Bedürfnis nach Nähe und Bindung, Ausdruck von Zuneigung und Intimität, Selbstbestimmung, soziale Machtverhältnisse u.a.)
Februar 2019
RECHTSSTELLE
19
Du fragst – Deine Landesrechtsstelle antwortet
Antragspflicht nach Änderung der Lehrerbesoldung Frage: Warum muss ein tarifbeschäftigter Arbeitnehmer als Lehrkraft für die Änderung der Lehrer*innenbesoldung einen Antrag stellen? Antwort: Ihr Arbeitsverhältnis bestimmt sich ...
GEW-Landesrechtsschutzstelle
Du fragst - Deine Landesrechtsstelle antwortet
Wie bekomme ich die „A 12 mit Amtszulage“ als angestellte Lehrkraft? Frage: Ich bin Regelschullehrerin und freue mich über die Änderung meiner Bezüge rückwirkend zum 1.1.2018. Was muss ich beachten, um die Ansprüche A 12 mit Amtszulage vollständig für den gesamten Zeitraum zu erhalten. Ich bin seit 1.10.2018 Beamtin auf Probe. Antwort: Die Änderung der Lehrerbesoldung wird ...
GEW-Landesrechtsschutzstelle
20 RECHTSSTELLE / SOZIALPÄDAGOGIK
Februar 2019
Du fragst – Deine Landesrechtsstelle antwortet
Änderungen auch für Sonderpädag. Fachkräfte? Frage: Ich bin Sonderpädagogische Fachkraft und erhalte Vergütung nach der E 9. Mein Antrag auf Entgeltgruppenzulage nach der Änderung der Lehrerbesoldung wurde abgelehnt, wieso? Antwort: Im Thüringer Schuldienst sind Sonderpädagogische Fachkräfte ...
GEW-Landesrechtsschutzstelle
Nachwuchs gewinnen und Profis binden
Fachkräfteoffensiven des Bundes (Kindergarten) Es tut sich was im Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Kinder: der frühkindliche Bereich rückt in den Fokus der Aufmerksamkeit. Der weitere, flächendeckende Ausbau von Kindertageseinrichtungen schreitet voran. Bis 2020 investiert der Bund 1,1 Milliarden Euro in die Schaffung von weiteren 100.000 Kitaplätzen. Dieser quantitative Aspekt soll von zwei weiteren Bausteinen begleitet werden. Zum einen stellt der Bund den Bundesländern bis 2022 insgesamt 5,5 Milliarden Euro im Zuge des „Gute-Kita-Gesetzes“ zur Verfügung, um qualitätsverbessernde und teilhabeermöglichende Maßnahmen zu finanzieren. Darunter fallen etwa die Verbesserung der Fachkraft-Kind-Relation, Freistellungen für Leitungskräfte, Raumgestaltungen, sprachliche Bildung und die Stärkung der Kindertagespflege, aber auch die Ausweitung von Öffnungszeiten zur Bedarfsdeckung sowie Gebührenentlastungen. Um dem steigenden Bedarf an qualifizierten Fachkräften nachkommen zu können, wird der Bund sich bis 2022 zum anderen mit 300 Millionen Euro an einer Personalgewinnungs- und -bindungsstrategie beteiligen. Ziel ist es, - die schulgeldfreie und vergütete praxisintegrierte Ausbildung weiter zu verbreiten, - einen Zeit- und Geld-Bonus für Praxisanleiter*innen einzuführen sowie - durch einen Aufstiegsbonus Weiterqualifizierungen und die Über nahme von Verantwortung zu honorieren. Das alles hört sich nach flächendeckenden und guten Maßnahmen an. So sehr die Initiativen des Bundes im Bereich der frühkindlichen Bildung zu begrüßen sind, so sehr ist ihre Wirksamkeit jedoch abhängig von der individuellen politischen Stoßrichtung des jeweiligen Bundeslandes. Denn welche Maßnahmen die Bundesländer beim „Gute-Kita-Gesetz“ umsetzen, obliegt ihnen (siehe den Beitrag „1000 gute Gründe für echte Qualitätsverbesserungen“). In Thüringen gilt es zudem, die praxisintegrierte Ausbildung überhaupt erst einmal zu implementieren. Derzeit gibt es nur Fachschulen, die die Ausbildung berufsbegleitend anbieten.
Eingriff in die Tarifautonomie? Verbunden mit der Fachkräfteoffensive will der Bund auch in die Tarifautonomie eingreifen. Er will Regelungen zur Ausbildungsvergütung treffen und den Aufstiegsbonus über Höhergruppierungen realisieren. Es wird sich in der Tarifrunde TVöD 2020 zeigen, welches Gewicht der Bund in der Ausgestaltung der Tariftabellen (für Auszubildende) und der Eingruppierungsmerkmale hat. Rein formal wäre dies Aufgabe der kommunalen Arbeitgeber. Hinzu kommt die Herausforderung, dass in Thüringen überhaupt nur noch 1/3 aller Kindertageseinrichtungen dem öffentlichen Dienst angehören und die Gestaltungsmöglichkeiten des Landes und der Kommunen bezüglich tarifvertraglicher Leistungen freier Träger beschränkt sind … zumindest momentan (Stichwort: Tariftreue gesetzlich verankern). Die Sicht der GEW Aus der Perspektive der GEW Thüringen gilt es also erst einmal, jede Menge Fragen zu beantworten. Egal ob es sich um Maßnahmen aus dem „Gute-Kita-Gesetz“, Veränderungen der Erzieher*innen-Ausbildung oder tarifrechtliche Bestimmungen handelt: die GEW wird das Sprachrohr der Beschäftigten sein. Die 13.000 pädagogischen Fachkräfte in Thüringen – darunter viele GEW-Mitglieder – sind die Expert*innen für die Arbeitsbedingungen in den Kindergärten und die Anforderungen an eine gute, zukunftsweisende Ausbildung. Nadine Hübener Referentin für Bildung
Februar 2019
SOZIALPÄDAGOGIK
21
Vorhaben für 2019 und Einladung zur ersten Sitzung
Neue Vorsitzende der AG Kita: Bettina Löbl Liebe Mitglieder der AG Kita der GEW Thüringen, vielleicht hat es sich schon herumgesprochen, dass ich am 22.11.2018 als neue Vorsitzende der AG Kita für die nächsten vier Jahre gewählt wurde. Vielen Dank für die Vorschusslorbeeren. Ich freue mich auf die Zusammenarbeit mit Euch und hoffe, dass wir viele gute Argumente in zukünftige Diskussionen rund um die Kindertagesbetreuung einbringen können. In der letzten Sitzung haben wir als einen der ersten Beschlüsse festgelegt, dass sich nunmehr Leiter*innen, Erzieher*innen und Tagespflegepersonen zusammen tun und zukünftig gemeinsame Sitzungen haben. Das hat den Charme, dass wir uns innerhalb der frühkindlichen Förderung viel besser kennenlernen und die Perspektive der jeweils anderen Bereiche einnehmen können. 2019 gibt es für uns viel zu tun Vor allem auch deshalb, weil viele Wahlen anstehen. Am 26.05.2019 finden die Europawahl und die Wahlen der Kreistage, Stadträte sowie Gemeinderäte statt und am 27.10.2019 wird in Thüringen ein neuer Landtag gewählt. Wir sollten die Zeiten der Wahlkämpfe dazu nutzen, um mit den Kandidat*innen der Parteien ins Gespräch zu kommen und aus diesen Diskussionen Pläne für die Zukunft abzuleiten. Für eine kontinuierliche Arbeit der AG sind meines Erachtens langfristige Terminplanungen wichtig. Bisher tagte die AG vier Mal im Jahr. Ich würde vorerst bei vier Sitzungen bleiben und schlage dafür in Abstimmung mit Nadine Hübener folgende Termine vor: • 26.02.2019 (GEW, Landesgeschäftsstelle), • 16.05.2019 (GEW, Landesgeschäftsstelle), • 26.09.2019 und • 07.11.2019 jeweils 17:00 Uhr.
Natürlich hindert uns niemand daran, uns öfter oder auch zu anderen Terminen/Uhrzeiten/an anderen Orten zu treffen. Aber das sollten wir gemeinsam besprechen. Deshalb würde ich in der ersten Sitzung gern mit Euch einen Arbeitsplan beschließen. Wer aktuell schon Ideen hat, worüber wir unbedingt im nächsten Jahr diskutieren müssen/wollen, kann über Nadine Hübener von der Landesgeschäftsstelle (Telefon: 0361 590 95 54 oder per E-Mail an: nadine. huebener@gew-thueringen.de) mitteilen. Was jetzt schon klar ist: das Referat Frühkindliche Bildung/Sozialpädagogik plant für 2019 eine Fachtagung, zu der wir uns als AG einbringen können. Hierüber sollten wir bereits in der Sitzung im Februar 2019 sprechen. Fühlt Euch alle recht herzlich zu unseren AG-Sitzungen eingeladen und wenn Ihr eine(n) Leiter*in, Erzieher*in oder Tagesmutter/-vater kennt, die/der bereits in der GEW sind oder sowieso gerade eintreten wollten, bringt sie ruhig mit. Je mehr wir sind, desto stärker sind wir!
Mit gewerkschaftlichen Grüßen Bettina Löbl
Umsetzung des Gute-Kita-Gesetzes in Thüringen
1000 gute Gründe für echte Qualitätsverbesserungen Am 14. Dezember 2018 – dem Tag des Bundesratsbeschlusses für ein Bundesgesetz zur Qualitätsverbesserung in der Kindertagesbetreuung („Gute-Kita-Gesetz“) – überreichte die GEW Thüringen dem Thüringer Bildungsminister 1.000 Postkarten von Erzieherinnen und Erziehern und von Eltern Thüringer Kitas. Sie fordern anstelle eines zweiten beitragsfreien Kitajahres einen deutlich besseren Personalschlüssel. Das Bundesgesetz trat zum 1. Januar 2019 in Kraft. Die Bundesländer – und so auch Thüringen – vereinbaren mit dem Bund, in welchen Bereichen sie Qualitätsverbesserungen umsetzen wollen. Das Thüringer Bildungsministerium hat bereits deutlich gemacht, dass die Bundesmittel hauptsächlich in die Etablierung eines weiteren beitragsfreien Kitajahres fließen sollen. Die GEW Thüringen hält diesen Schritt zum jetzigen Zeitpunkt jedoch für falsch und mahnt an, Qualität nicht gegen Gebührenfreiheit auszuspielen. Die Beschäftigten brauchen stattdessen eine deutliche Verbesserung des Personalschlüssels – nur so kann die angestrebte Qualitätsverbesserung erreicht werden. Das war auch die mit Abstand am meisten formulierte Forderung auf den überreichten Postkarten.
tigten in der Kindertagesbetreuung wird er nicht herum kommen. Die Aktion sollte ihm noch einmal deutlich machen, dass kostenfreie Bildung eine Forderung im Zuge von Gerechtigkeits- und nicht von Qualitätsdebatten ist. Die Erzieher*innen fordern den Freistaat Thüringen auf, aus eigenen Mitteln Maßnahmen zu ergreifen, die zu mehr Bildungsgerechtigkeit führen, und Bundesmittel für echte Qualitätsverbesserungen einzusetzen. Nadine Hübener Referentin für Bildung
Dem Bildungsminister waren die Probleme und daraus abgeleiteten Forderungen der Beschäftigten nicht neu. Gleichwohl wurden sie ihm mit unserer Postkartenaktion durch die persönliche Betroffenheit sehr eindrücklich vermittelt. Um die Meinung von 13.000 Thüringer BeschäfFotos: Michael Kummer
22 AUS DEN KREISEN
Februar 2019
Jubilare
Januar/Februar
91 Jahre Peter Klein
82 Jahre Dr. Martin Steinbach Jutta Zickler Waltraud Baumann Dr. Klaus Hanella Gerhard Breternitz Helga Lingel Helga Mahlich Dr. Dietrich Rösing
Die GEW gratuliert folgenden Kolleg*innen zum Geburtstag.
90 Jahre Friedrich Kreyer Helmut Heinz 89 Jahre Rolf Ender 87 Jahre Winni Butz Joachim Schlenker 86 Jahre Prof. Dr. Karl-Heinz Keil Hartmut Niemann 85 Jahre Karla Komke 84 Jahre Marianne Höhne Johanna Klingler Prof. Dr. Manfred Weißbecker Ursula Töpfer 83 Jahre Horst Greiling Max Neumann
Prof. Renate Müller Gertraud Wolf Wilhelm Baum Wolfgang Heß Klaus Gutewort Ilse Saul 75 Jahre Dr. Peer Kösling Christine Schneider Monika Kriegelstein Marlen Hartmann Gisela Krösel Hans-Joachim Rittner Helmut Istel Erika Denner Gisela Thiel
81 Jahre Erika Fritsch Klaus Weber Gisela Kupfer Dr. Charlotte Herzig Sonja Richter Uta Hund Irene Daniel Helga Voigt Peter Kaps Wolfgang Eckardt Annelies Faupel
70 Jahre Hans Seidenstricker Bernd Hemmann Elsbeth Möckel Sabine Blaufuss Dorothea Lumnitz Prof. Dr. Dietmar Beyer Ingeborg Schellenberg Margrit Ströer Ilona Degner Leni Decker Christina Ziegenhardt Eva Groß Gerlinde Jäckel Dr. Georg Baumbach Eveline Langheinrich
80 Jahre Karl Schainost Hubert Badestein Annelies Kallenbach Silvia Kohlmann Antje Ellinger Inge Hamberger Christa Apel
65 Jahre Arnhild Gall Marianne Seebode Monika Blumhagen Ute Großmann Dr. Oswald Kowalski Heidi Garbe Karin Haupt Lothar Prescher Gabriele Faerber Christian Roßbach Hella Wampfler Christine Adam Elisabeth Rückert Andreas Hertha Heidrun Markowski Monika Zipfel Dr. Klaus Debes Kerstin Prüfer Hildegard Fleischer Cordula Dörges Al Kassab Gerlinde Eichhorn Rosemarie Gruber Ingeborg Krampf Edeltraud Bergmann Rainer Hoffmann Reinhard Vogt, Erfurt
Altenburger Land Bildungsfahrt Wenn der Weg schön ist, frage nicht, wohin er führt
Oh, du fröhliche …
Er führte für die Seniorinnen und Senioren der Gewerkschaft des Altenburger Landes am 28.09.2018 nach Holzhausen in das Bratwurstmuseum.
Traditionsgemäß trafen sich die Mitglieder des Altenburger Kreisverbandes am 13.12.2018 zur Weihnachtsfeier im Ratskeller Altenburg.
Bei schönem Wetter fuhren wir durch herbstliche Wiesen, Täler und Berge rund um die Burgen der „Drei Gleichen“, unterhalb der Wachsenburg liegt Holzhausen. Alte und neue spaßige Bilder und Sprüche machten uns dann mit der „Thüringer Bratwurst“ bekannt. Sehr eindrucksvoll war alles, was über die Bratwurst und die Hausschlächterei in Thüringen gesammelt wurde. Was gab es zu Mittag? Thüringer Bratwurst und Rostbrätel mit Kartoffel- und Brotsalat! Auf der Rückfahrt besichtigten wir noch das Glockenmuseum in Apolda und für einen Kaffee war auch noch Zeit. Vielen Dank den Organisator*innen unserer Gewerkschaft und wir freuen uns schon auf den nächsten Ausflug. Heide Mälzer
Beim gemütlichen Beisammensein mit Kaffee und Stollen wurden alte Erinnerungen ausgetauscht, gesungen und viel gelacht. Umrahmt wurde der Nachmittag mit einem Programm, welches die Schüler*innen der Regenbogenschule Altenburg einstudiert hatten. Gleichzeitig brachten sie interessante, aus Holz gebastelte Fachwerkhäuser mit, die zu einem kleinen Preis käuflich erworben werden konnten. Alle Beteiligten waren sich einig: am 12.12.2019 sehen wir uns an gleicher Stelle wieder! Peter Schindler
Februar 2019
AUS DEN KREISEN
23
Ilmkreis Bericht
Mitgliedsjahre
Neue Location, tolle Stimmung und viel Freude
50
Mit diesen kurzen Begriffen könnte man die Ehrung der Jubilare des Ilm- Kreises 2018 und die Wahl des neuen Kreisvorstandes beschreiben. Dies würde natürlich einer so gelungenen Veranstaltung nicht gerecht.
Der alte Kreisvorstand wurde entlastet und ein neuer gewählt. Dies sind die neuen Mitglieder des Kreisvorstandes: Berthold, Theresia (Seniorenarbeit); Furch, Angelika (Finanzen); Gaupp, Carmen (Seniorenarbeit); Hahn, Giselher (Mitglied); Heimann, Andreas (Stellvertreter); Kempter, Saskia (Mitglied); Reuter, Johannes (Vorsitzender) Die langjährigen Mitglieder Marion Vollgold und Dieter Gebhardt wurden verabschiedet, da sie aus persönlichen Gründen nicht zur Neuwahl angetreten waren. In die neue Revisionskommission wurden Marion Hertel und Dieter Gebhardt gewählt. Nun endlich ging es zur Ehrung der GEW Jubilare. Die Listen waren lang, wurden dann aber auch kürzer, je näher man den hohen Zahlen an Jahren kam. Besonders geehrt wurden für ihre lange währende Mitgliedschaft:
Eintrittsjahr
Bernd Jasch
2017
1967
Helga Jäkel
2018
1968
2018
1963
Helga Lier 55
Heidrun Heller Reingert Richter
Am Freitag, 16.11.2018 fand unsere Neuwahl und Ehrung der Jubilare in Haarhausen, im sehr schön hergerichteten Gemeindesaal, statt. Natürlich standen zu Beginn wieder die üblichen Regularien wie Präsidium festlegen, Rechenschaftsbericht und Kassenbericht. Diese wurden von unserem alten und auch neuen Vorsitzenden Johannes Reuter und von unserer alten und neuen Finanzchefin Angelika Furch super vorgetragen und fanden den Beifall aller Anwesenden. Dabei ging Johannes auch sehr ausführlich auf die letzte Mandatsperiode ein und sparte nicht mit Hinweisen und Kommentaren zur gegenwärtigen Lage und dem bisher Erreichten.
Jubiläumsjahr
Name
60
Günter Enderlein
2018
1958
65
Klaus Telke
2017
1952
70
Renate Hebest
2017
1947
Die Ehrung war für alle ein besonders einfühlsamer Moment und geriet auch sehr emotional. Über die von unserer „Geli“ liebevoll arrangierten Präsente freuten sich alle ganz besonders. Kaum hatten alle Luft geholt, wirbelte schon unsere Gaby Matysik als tolle GEW-Putzfee übers Parkett und sorgte mit ihrer komödiantischen, und auch hintersinnigen Darbietung für große Lacher, aber auch Nachdenkenswertes. Nach dem anschließenden großen Abendbuffet konnte man das Tanzbein schwingen. Für die gute Musik und Unterhaltung sorgte Jürgen Argus, dessen Frau auch als Vertreterin des Gothaer KV herzlich eingeladen war. Es bleibt einem nur, allen Organisatoren für diese gelungene Veranstaltung zu danken. Nächstes Jahr wird es dann wieder eine gemeinsame Fahrt geben. Diese soll uns am 18.5.19 nach Bamberg führen. Dieter Gebhardt
Nordhausen Musikalischer Jahresausklang Ende November trafen sich die GEW-Mitglieder des Kreisverbandes Nordhausen und solche, die es noch werden wollen, zu einem besonderen Abend in der Traditionsbrennerei. Der Vorstand hatte sich langfristig überlegt, was die Lehrer*innen und Erzieher*innen nach dem anstrengenden Arbeitstag abends vom Schreibtisch hochbringen würde. So kam der Gedanke auf, Ronald Gäßlein einzuladen. Er hatte viele Melodien im Gepäck und die Zeit verging wie im Fluge. Statt der anstehenden Weihnachtsfeiern im Dezember wurden bei seiner Musik Erinnerungen geweckt und oftmals auch mitgesungen.
Wir danken unserem Musiker und den Damen der Brennerei für einen gelungenen Abend. Der Kreisvorstand wünscht nachträglich allen GEW-Mitgliedern und ihren Angehörigen ein gesundes Jahr 2019. Karin Greiner
24 AUS DEN KREISEN
Februar 2019 Saalfeld-Rudolstadt
Besuch des Weihnachtsmarkts auf der Festung Königstein Einer langjährigen Tradition folgend organisierte die GEW SaalfeldRudolstadt für ihre Mitglieder einen Ausflug zum „Historisch-Romantischen Weihnachtsmarkt“ auf der Festung Königstein. Führten die Ausflüge der vergangene Jahre unter anderem nach Bamberg, Görlitz und Halle, war dieses Mal das Sächsische Elbsandsteingebirge das Reiseziel. Wie bereits in den vergangenen Jahren, erfreute sich das Angebot regen Zuspruchs unter den Mitgliedern. Die Fahrt begann pünktlich am Morgen des 1. Dezember 2018 bei nasskaltem Wetter mit einem bis auf den letzten Platz besetzten Reisebus. Nach dreistündiger Fahrt standen die Teilnehmer*innen vor der imposanten Kulisse des Königsteins. Die nächsten Stunden sollten sich zu einem vorweihnachtlichen und touristischem Höhepunkt gestalten. Das allgegenwärtige Glatteis verlieh dem Ganzen zuweilen auch eine recht sportliche Komponente …
über das ca. 10 ha große Gelände der Anlage mit seinen Festungswerken und Funktionsgebäuden. Die herrliche Landschaft der Sächsischen Schweiz zeigte sich leider nur schemenhaft und eisverzuckert im frostigen Dezemberdunst. Mehr als entschädigt wurde unsere Besuchergruppe jedoch durch den Weihnachtsmarkt und die musealen Einrichtungen. Der „Historisch-Romantische Weihnachtsmarkt“ im Stil der 20er Jahre des vergangen Jahrhunderts stand natürlich im Mittelpunkt des allgemeinen Interesses. Ein reichhaltiges Sortiment an Waren, Naschereien und Kunsthandwerk bestimmten das Angebot und lockten Kunden an. Auf einer großen Weihnachtsbühne sorgten Musiker, Gaukler und Artisten für die Unterhaltung der Gäste, daneben führten Handwerker Proben ihrer Kunst vor. Nach ausgiebigem Marktbummel konnte man sich dem historischmusealen Angebot widmen. Das Zeughaus, das Brunnenhaus und die Dauerausstellung „In Lapide Regis“ (Auf dem Stein des Königs) machten mit vielfältigen Exponaten und gestalterisch ansprechenden Mitteln anschaulich mit der Geschichte des Königsteins seit dem 13. Jahrhundert vertraut. Auch kulinarisch - aufgrund des reichhaltigen Markt- und Gaststättenangebots - gut versorgt, konnte am Nachmittag die Heimreise angetreten werden. Einhellig herrschte unter den Teilnehmer*innen der Reisegruppe die Meinung, auch im kommenden Jahr wieder eine gemeinsame Fahrt in der Adventszeit zu einem attraktiven Reiseziel zu unternehmen.
Mit dem Fahrstuhl - oder zu Fuß durch das Haupttor – wurden die optisch beeindruckenden 42 Meter hohen Fels- und Mauerwände überwunden. Oben angekommen, bot sich ein fantastischer Blick
Dr. Gunter Steiner Mitglied des Kreisvorstandes
Suhl Jahresarbeitsplan der Senior*innen für 2019 Datum
Uhrzeit
Veranstaltung
Freitag, 8. März
15.00 Uhr
Frauentagsfeier im Naturheilgarten
Donnerstag, 9. Mai
9.30 Uhr
„Sport frei“- ein bewegter Vormittag mit Petra Fritsche in der Hölderlinstr. mit anschließendem gesunden Frühstück
Donnerstag, 27. Juni
9.00 Uhr
Exkursion per Bahn in die Landeshauptstadt mit Stadtführung und Besuch der Alten Synagoge
Donnerstag, 22. August
Exkursion zur Johanniterburg in Kühndorf mit dem Bus/MBB.
Donnerstag, 21.November
14.30 Uhr
Kreativnachmittag/ Vorbereitung der Weihnachtsfeier mit kleiner Überraschung in der Kulturbaustelle Suhl
Dienstag, 10. Dezember
15.30 Uhr
Weihnachtsfeier im Gasthaus „Zum Bären“
Anmeldungen wie immer bei Margit unter 03681 761 588 oder bei Renate unter 03681 760 387 (2 Wochen vorher bzw. per Liste). Bis dahin eine gute Zeit bei bester Gesundheit!
Februar 2019
100 Jahre Novemberrevolution in Deutschland
Eine Revolution auf der Bühne „Friede! Freiheit! Brot!“, mit diesen Losungen begann der Aufstand der Kieler Matrosen. Von der Küste aus sprang der Funke im November 1918 auf viele Teile des Reiches über und erreichte auch Thüringen. Es bildeten sich Arbeiter- und Soldatenräte, der Kaiser dankte ab, elementare Rechte wurden erkämpft: Das Frauenwahlrecht, die Presse- und Versammlungsfreiheit, der Achtstundentag, die Anerkennung der Gewerkschaften, das Tarifvertragsrecht. Die betriebliche Mitbestimmung wurde durchgesetzt, die Leiharbeit verboten und Mieterhöhungen zeitweise eingeschränkt. Auch in der Schulpolitik gab es Forderungen nach Veränderung. So forderte die durch die Revolution ins Amt gelangte preußische Regierung in ihrem Aufruf „An das preußische Volk“ am 13. November 1918: „Ausbau aller Bildungsinstitute, insbesondere der Volksschule. Schaffung der Einheitsschule. Befreiung der Schule von jeglicher kirchlichen Bevormundung.“ Trotz der Bedeutung der erkämpften Errungenschaften ist die Erinnerung an die Revolution von 1918/19 in Deutschland weit weniger ausgeprägt als etwa in Frankreich die Erinnerung an die Französische Revolution. Ein Theaterabend mit Musik und anschließendem Gespräch möchte das Geschehen vor 100 Jahren auf der Bühne lebendig werden lassen. Im Mittelpunkt des Theaterstücks „Revolution!?“ des Hamburger Axensprungtheaters stehen fünf Protagonist*innen: Ein Kieler Matrose, eine Hamburger Fabrikarbeiterin, ein Freikorpsmann, Reichswehrminister Noske und der Hamburger Bürgermeister Werner von Melle. Einige davon sind fiktiv, andere existierten real und haben den Verlauf der Revolution mitbestimmt. Das Stück erzählt Geschichte von unten wie von oben und zeigt die tiefen Solidaritäts- und Loyalitätskonflikten der Handelnden. Es zeigt, wie sehr Hunger und Aussichtslosigkeit, aber auch die Verheißung einer neuen menschlicheren Zeit die Gefühle bestimmen und die Menschen antreibt. Darüber hinaus stellt das Stück auch die Frage, welche politischen und gesellschaftlichen Modelle damals möglich gewesen wären und der „Notwendigkeit“ und der politischen Pragmatik geopfert wurden. Im Anschluss wollen wir gemeinsam mit Sandro Witt vom DGB Hessen-Thüringen und dem Schauspieler Oliver Herrmann über die Bedeutung der Revolution heute ins Gespräch kommen. Denn viele der von den Menschen in der Novemberrevolution erkämpften Grundrechte gelten bis heute und bilden die Grundlage unserer Demokratie.
Andere Rechte, wie die betriebliche Mitbestimmung und der Achtstundentag, sind allerdings immer wieder Angriffen ausgesetzt. Und weitergehende Forderungen wie eine Sozialisierung von Schlüsselindustrien oder die Vergesellschaftung der Haus- und Sorgearbeit konnten schon in der Weimarer Republik nicht durchgesetzt werden, sind aber auch heute noch diskussionswürdig. Am 26. Februar 2019 sind alle herzlich eingeladen mitzudiskutieren. Der Eintritt ist frei. Auch Schulklassen sind herzlich eingeladen, müssen sich aber vorher unter info@dgb-bwt.de anmelden. Programm 19 Uhr: Aufführung des Theaterstücks REVOLUTION!? des Hamburger Axensprungtheaters 20:30 Uhr: 100 Jahre Novemberrevolution, Publikumsgespräch mit Sandro Witt, DGB Hessen-Thüringen und Oliver Herrmann, Axensprungtheater Eine Veranstaltung des DGB-Bildungswerk Thüringen e.V. in Kooperation mit dem DGB HessenThüringen 26. Februar 2019 | 19 Uhr Veranstaltungsort: Kalif Storch | Zum Güterbahnhof 20 | 99085 Erfurt (vom Hauptbahnhof 10 Minuten Fußweg) Anmeldung unter info@dgb-bwt.de
Wer zuletzt lacht...