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Raiffeisenlandesbank OÖ Aktiengesellschaft 4020 Linz, Schillerstraße 72, FN 247579m, Landesgericht Linz BIC: RZOOAT2L, DVR Nr.: 2110419

Datenschutzerklärung/ Entbindung vom Bankgeheimnis 2020102007534500415056408_X

Kundennummer:

Kundenname:

8104366

Christoph Aufreiter BA

1. Weitergabe von Daten an KSV und an CRIF a) Zur Ermittlung von Bonitäts- bzw. Ausfallrisiken im Rahmen der Geschäftsanbahnung bzw. der bestehenden Geschäftsverbindung und auch nach Beendigung der Geschäftsverbindung bis zur völligen Abwicklung werden Daten von Kunden und Haftenden („Betroffenen“) an die Konsumentenkreditevidenz („KKE“) und an die Warnliste der österreichischen Kreditinstitute („Warnliste“), beide geführt beim Kreditschutzverband von 1870 mit Sitz in Wien („KSV“) gemeldet. KKE und Warnliste sind zu Zwecken des Gläubigerschutzes und der Risikominimierung geführte Evidenzen. Grundlage der Einmeldungen in diese Evidenzen sowie der Erteilung von Auskünften daraus ist das berechtigte überwiegende Interesse der einmeldenden und abfragenden Unternehmungen an der aufsichtsrechtlich nach Bankwesengesetz und verbraucherschutzrechtlich nach Verbraucherkredit- sowie Hypothekar- und Immobilienkreditgesetz gebotenen Kreditwürdigkeitsprüfung. In die KKE nimmt der KSV folgende Daten von Betroffenen auf, die ihm von Kreditinstituten, kreditgewährenden Versicherungsunternehmen sowie Leasingunternehmen gemeldet werden: • anlässlich der Beantragung des Geschäftes die Identitätsdaten (Namen, Adresse, Geburtsdatum, Geschlecht) und die Kredit- / Darlehensdaten (Höhe der Verbindlichkeit, Rückführungsmodalitäten) • anlässlich der Gewährung oder Ablehnung des Kredites / Darlehens dieser Umstand, allfällige später vereinbarte Änderungen der Kredit- / Darlehensabwicklung wie etwa vorzeitiger Rückzahlung oder Laufzeitverlängerung • ein allfälliges vertragswidriges Kundenverhalten • allfällige Schritte im Zusammenhang mit der Fälligstellung bzw. Rechtsverfolgung. Diese Daten dürfen ausschließlich von Kreditinstituten, kreditgewährenden Versicherungsunternehmen und Leasinggesellschaften mit Sitz in einem Mitgliedstaat des europäischen Wirtschaftsraums (EWR) abgefragt werden, soweit das abfragende Unternehmen eine Rechtspflicht zur korrekten Beurteilung des Kreditrisikos, das ein Kreditwerber darstellt, trifft. In die Warnliste nimmt der KSV folgende Daten von Kunden auf, die ihm aufgrund eines vom Kunden gesetzten vertragswidrigen Verhaltens gemeldet werden: Name, Anschrift, Geburtsdatum, Geschlecht, Höhe der Verbindlichkeit, Rückführungsmodalitäten, Schritte des Kreditinstituts im Zusammenhang mit der Fälligstellung und der Rechtsverfolgung sowie den Missbrauch von Zahlungsinstrumenten. Diese Daten werden ausschließlich an Kreditinstitute weitergegeben, damit diese ihre gesetzliche Sorgfaltspflicht zur konkreten Beurteilung eines Kreditrisikos besser wahrnehmen können. b) Anlässlich der Gewährung von Krediten und von Krediterhöhungen sowie zur laufenden Bonitätsprüfung werden Bonitätsdaten der Betroffenen, die von der CRIF GmbH erstellt werden, abgefragt. Im Zusammenhang mit dieser Abfrage werden die folgenden Daten an CRIF GmbH mit Sitz in Wien, Firmenbuchnummer FN 200570g übermittelt. Identitätsdaten (Namen, Adresse, Geburtsdatum, Geschlecht, Firmenbuchnummer) Grundlage dieser Datenübermittlung zwecks Abfrage der Bonitätsdaten der Betroffenen ist das berechtigte überwiegende Interesse der Bank an der aufsichtsrechtlich nach Bankwesengesetz und verbraucherschutzrechtlich nach Verbraucherkredit- sowie Hypothekar- und Immobilienkreditgesetz gebotenen Kreditwürdigkeitsprüfung.

*01/04*

Die Betroffenen können sich bei diesbezüglichen Unklarheiten an den Kundenbetreuer oder – hinsichtlich der in die Warnliste oder die KonsumentenKreditEvidenz gemeldeten Daten - an den Kreditschutzverband von 1870 oder – hinsichtlich der an CRIF GmbH gemeldeten Daten – an die CRIF GmbH wenden, insbesondere auch, wenn sie ihre datenschutzrechtlichen Auskunfts-, Richtigstellungs-, Löschungs- und Widerspruchsrechte geltend machen wollen.

☒ FALLS ZUTREFFEND ANKREUZEN: Die Betroffenen erklären sich im Hinblick auf das Bankgeheimnis ausdrücklich mit der in den vorstehenden Punkten a) und b) beschriebenen Weitergabe von Daten einverstanden und nehmen zur Kenntnis, dass ein Widerruf dieses Einverständnisses mit Wirkung für schon erfolgte Meldungen/Abfragen nicht möglich ist. Ungeachtet eines Widerrufs – der auch per Brief oder E-Mail an die Bank erfolgen kann - sind zukünftige Abfragen zulässig, soweit sie der laufenden Bonitätsprüfung zu einem bereits vor dem Widerruf gewährten Kredit dienen.

Stand: 2020/07

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