Geflügel’te Worte 2022 60
25. Hessische Meisterschaft der Rassegeflügelzüchter im Landesverband Hessen-Nassau anlässlich der LV Schau in Alsfeld 2022
Ausführungsbestimmungen: Die Hessische Meisterschaft im LV Hessen Nassau wird alljährlich auf der Landesverbandsschau ausgetragen. 1. Teilnahmeberechtigung 1.1 Teilnhahmeberechtigt ist jedes ordnungsgemäß gemeldete Mitglied im LV Hessen-Nassau. 1.2 Die Bewerbungen zum Hessischen Meister erfolgen auf dem Meldebogen. 1.3 Ein Aussteller kann sich mit mehreren Rassen bzw. Farbenschlägen bewerben. Für jede Rasse bzw. Farbenschlag ist eine gesonderte Bewerbung notwendig. 2. Ziergeflügel, Groß- und Wassergeflügel, Hühner, Zwerghühner, Jap. Legewachteln und Tauben 2.1 Zur Bewerbung kommen fünf Tiere, bei Groß- u. Wassergeflügel sowie bei Hühnern vier Tiere, dabei mindestens jedoch 1,1 Jungtiere mit sg-Bewertung, einer Rasse, einer Farbe, mit gleichen Merkmalen, mit vorgeschriebenem Bundesring. Bei Ziergeflügel kommen 3 Paare aus Z1-Z3 zur Bewerbung. 2.2 Der Züchter hat auf der Starterkarte zur Hessischen Meisterschaft mit seiner Unterschrift zu bestätigen, dass die gemeldeten Tiere aus eigener Zucht sind und ausschließlich mit Bundesringen aus dem LV Hessen-Nassau beringt wurden. Starterkarten die diese Unterschrift nicht tragen oder unvollständig ausgefüllt sind scheiden automatisch aus. Eine Rückvergütung der Startgebühren erfolgt nicht. Die Starterkarten sind bei der Einlieferung der Tiere in die dafür vorgesehenen Behälter zu stecken. 2.3 Mit dem Standgeld ist eine Startgebühr pro Bewerbung zu entrichten. Die Startgebühr wird ausschließlich für die Hessische Meisterschaft verwendet. 2.4 Bei Groß- u. Wassergeflügel, Hühner, Zwerghühner, Jap. Legewachteln u. Tauben wird in jedem Farbenschlag einer Rasse und gleichen Merkmalen , in dem von mindestens drei Ausstellern 15 Tiere gemeldet werden, ein Hessenmeister im LV HessenNassau ermittelt. Bei Ziergeflügel gelten die gleichen Anforderungen hierbei sind jedoch von 3 Ausstellern 9 Stämme erforderlich. 2.5 Rassen, die die Forderungen von 2.4 nicht erfüllen, werden in der Reihenfolge der Katalogisierung in einer Gruppe zusammengefasst, bis die Bedingungen nach 2.4 erfüllt sind. Rassengruppen gem. AAB von A-M, Z1-Z3 werden jedoch nicht getrennt voneinander gewertet. Eine Gruppenübergreifende Auswertung findet nicht statt. 2.6 Hessischer Meister im LV Hessen-Nassau wird der Aussteller, der in seinem Farbenschlag bzw. in seiner Gruppe die höchste Punktzahl erringt und sich um die hessische Meisterschaft beworben hat. Sind infolge Punktgleichheit mehrere Bewerber anspruchsberechtigt, erfolgt die Auswertung nach AAB § IX, Abs. 5g und h, es muß auf jeden Fall eine Punktzahl von 473 bei 5 Tieren, 379 bei 4 Tieren oder 284 bei 3 Stämmen erreicht werden. 3. Die Auswertungskommision 3.1 Sie setzt sich zusammen aus dem Landesverbandsvorstand. Sie ermittelt anhand der