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Umfrage läuft!
SILC - Einkommen und Lebensbedingungen. So lautet eine aktuelle Umfrage der Statistik Austria.
Was ist SILC? SILC ist die Abkürzung für „Community Statistics on Income and Living Conditions“. Auf Deutsch bedeutet das „Gemeinschaftsstatistiken zu Einkommen und Lebensbedingungen“.
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In diesem Jahr nehmen 37 europäische Länder an dieser internationalen SILC-Studie teil. Auch Österreich ist wieder mit dabei. Erfasst wird, wie Menschen in Österreich leben und arbeiten und wie sich ihre Lebenssituation verändert. Themen sind Wohnen und Familie, Beruf und Ausbildung, aber auch Gesundheit.
Wer wird befragt?
In den Haushalten, die an SILC teilnehmen, werden alle Haushaltsmitglieder ab 16 Jahren befragt. Nur wenn möglichst viele Haushalte mitmachen, kann es gelingen, die Lebenssituation in Österreich wirklichkeitsnah zu zeigen. Nach der vollständigen Teilnahme erhält jeder Haushalt ein finanzielles Dankeschön.
Wie ist der Ablauf?
Statistik Austria wählt die SILC-Haushalte zufällig aus dem zentralen Melderegister (ZMR) aus. Jedes Jahr lädt Statistik Austria rund 9 000 Haushalte ein, bei dieser wichtigen Studie mitzumachen. Diese Haushalte bekommen per Post einen Einladungsbrief zugeschickt. Ein Teil der Haushalte wird dann persönlich befragt, ein Teil kann telefonisch und ein Teil kann online teilnehmen.
Wo gibt es weitere Informationen?
www.statistik.at/silcinfo silc@statistik.gv.at , +43 1 711 28-8338 (Montag bis Freitag, 9 bis 15 Uhr)
SERIE OBSORGE – WELCHE MÖGLICHKEITEN GIBT ES?
Das Gesetz unterscheidet zwischen alleiniger und gemeinsamer Obsorge. Seit der Etablierung der Väterrechte wurde letztere immer mehr zum Standardmodell. In der Praxis herrscht oft Unklarheit um die Unterschiede und die damit verbundenen Rechte.
Für Kinder, die in aufrechter Ehe/eingetr. Partnerschaft geboren werden, haben beide Eltern die gemeinsame Obsorge, bei Lebenspartnerschaften muss eine solche von den Eltern beim Standesamt oder Bezirksgericht vereinbart werden, andernfalls kommt der Mutter die alleinige Obsorge zu.
Dem Vater steht immer das Antragsrecht auf gemeinsame Obsorge zu. Für gemeinsame Obsorge wird eine grundsätzliche Kommunikationsbasis der Eltern in Kindesfragen vorausgesetzt, die auch durch gerichtlich angeordnete Erziehungsberatung hergestellt werden kann.
Im Falle einer Scheidung muss die Obsorgefrage nur erörtert werden, wenn ein Elternteil die alleinige Obsorge beantragt, was jedoch grobe Kindesrechtsverletzungen des anderen Elternteiles voraussetzt. Jedenfalls ist bei Beibehaltung des gemeinsamen Obsorgemodelles der Hauptaufenthaltsort des Kindes festgelegt werden, da damit bestimmte Rechte verbunden sind.
Mehr zu ihrem Recht lesen sie unter www.anwalt-guntramsdorf.at
Neudorferstraße 35, Guntramsdorf
T: (02236) 506348
PäiviBlöchl
Geschäftsführende Gemeinderätin Gabriele Pollreiß, u.a. zuständig für Schulen, Kindergärten und Frauen, bittet mit dieser Kolumne Frauen aus Guntramsdorf vor den Vorhang.
In diesem Interview PÄIVI BLÖCHL.
Sie sind vom Beruf Dip. Aromapraktikerin, was war ausschlaggebend, dass Sie diesen beruflichen Werdegang gewählt haben?
Als eine VAGA-zertifizierte Aromapraktikerin (www.aromapraktiker.eu) arbeite ich mit naturreinen (echten) ätherischen und fetten Pflanzenölen sowie Hydrolaten. Ich erstelle Rezeptur- und Anwendungsvorschläge für persönliche Wohlfühlanwendungen – z.B. für gesunde Raumbeduftungen (Air Design), Körper- und Badeöle, Wickel usw., aber auch für gewerbliche Zwecke (Duftmarketing, Verkaufsraumbeduftung etc.). Dabei beachte ich individuelle Vorlieben bzw. Befindlichkeiten (also unter Berücksichtigung entsprechender Vorsichtsgebote und Kontraindikationen), da nicht jedes Öl für jeden geeignet ist. Sehr gerne arbeite ich auch mit Therapeuten und Ärzten zusammen. Ausschlaggebend für meine Berufung war die Geburt meines Sohnes im Jahr 2002. Er hatte wiederkehrende Ohrenentzündungen und ich wollte mit natürlichen Mitteln sein Immunsystem stärken und die schulmedizinischen Therapien unterstützen.
Sie arbeiten in Guntramsdorf. Welchen Stellenwert hat das für Sie?
Ich arbeite seit September 2022 in Guntramsdorf und wohne in Traiskirchen. Ich bin gebürtige Finnin, lebe aber schon seit 30 Jahren im Ausland. Meine Praxis hatte ich seit 2007 in Traiskirchen aber voriges Jahr bin ich durch die Zusammenarbeit mit der Beautybox nach Guntramsdorf übersiedelt. Ich liebe Guntramsdorf und die Menschen hier; sie sind sehr offen, freundlich und fröhlich. Ich und auch mein ganzes Team fühlen uns hier sehr wohl.
Was möchten Sie Mädchen und jungen Frauen für deren Zukunft mitgeben
Ich möchte einiges mit- und weitergeben. Als erstes die Liebe zur Arbeit. Ich liebe meine Arbeit, es ist eine Berufung und meine Kunden bestätigen mir tagtäglich, dass ich den richtigen Weg eingeschlagen habe. Do what you love, love what you do – das Leben ist so viel schöner wenn man das tun darf, was man liebt. Zweitens möchte ich die Natur, natürliche Düfte und Produkte weiter geben. Ich selbst bin das beste Beispiel für meine Produkte; gesund und glücklich und das seit Jahren. Der Körper und die Seele vertrauen der Natur, Düfte machen glücklich. Einfach immer der Nase nach!
Frühlingsfest
Im Musikheim fand am 29. März unser Fest unter dem Motto „Wir Senioren freuen uns auf den Frühling“ statt. GR Doris Botjan konnte rund 100 Seniorinnen und Senioren begrüßen.
Für beste Unterhaltung sorgte „Didi“, für Speisen und Getränke die Eltern und Spieler des ASK Eichkogel-Jugend unter der Leitung von Gerhard Seidl.
Der Reinerlös kommt der Fußballjugend zugute.
Danke an einige Sponsoren des Festes: Marktgemeinde Guntramsdorf, ASK Eichkogel und Kirchheuriger Hofstädter.
Auch einige Ehrengäste konnten begrüßt werden: Bürgermeister Robert Weber MSc, GR. Michaela Jaros, GR. Renate Dragan, GR. Mag. Thomas Bayer, GR.Ing. Hans Georg Kriegl sowie die Obfrau der NÖs Senioren Ortsgrupe Guntramsdorf Maria Pollinger, sowie die Obfrau des KOBV Gerlinde Pfaller.
Pflegebetreuungsberatung
Die Förderung des Landes NÖ für bestehende oder neu abzuschließende 24 Stunden-Betreuungen wurde monatlich (bei 2 Betreuer*innen ) auf 640 Euro erhöht. Die Voraussetzungen für den Erhalt der Förderung sind Pflegestufe 3 oder höher (bei nachgewiesener Demenz wird bereits ab Pflegestufe 1 oder 2 gefördert) und einem monatlichen Netto-Einkommen von maximal Euro 2500.
Terminvereinbarung unter der HOTLINE 02236/53501/47. Im Mai finden die Sprechstunden am 11.05. und am 25.05., von 16 bis 18 Uhr, im Rathaus 3.Stock (Rathaus), statt. Christa Tauschek