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Lust auf ein Schnupperticket?

TEXT: ALEXANDER HANDSCHUH

Ab sofort bietet die Gemeinde ein weiteres Service in Sachen umweltfreundliche Mobilität an. Bürger*innen können sich das „Schnupperticket“, das sind die neuen VOR-Klimatickets, jetzt kostenlos ausborgen.

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DieGemeinde hat 2 dieser „Schnuppertickets“ angekauft und verleiht diese nun kostenlos über das Bürgerservice der Gemeinde (im Rathaus).

Über dieses VOR Klimaticket - Metropolregion ist es möglich, mit allen öffentlichen Verkehrsmitteln in den Bundesländern Wien, Niederösterreich und Burgenland zu reisen. Also gleich ob mit ÖBB, Wiener Lokalbahn oder auch lokalen Buslinien.

Schnupperticket

SO KLAPPT DAS MIT DEM AUSBORGENDIE NUTZUNGSBEDINGUNGEN: www.schnupperticket.at/Guntramsdorf

Geltungsbereich Das VOR Klimaticket Metropolregion ist gültig auf allen VOR-Linien in der gesamten Ostregion (Wien, Niederösterreich und Burgenland) sowie auf der WESTBAHN zwischen Wien und Amstetten.

Personenkreis Das Schnupperticket der Marktgemeinde Guntramsdorf kann von allen Bürgerinnen und Bürgern mit Hauptwohnsitz in Guntramsdorf tageweise kostenlos entliehen werden. Das Schnupperticket gilt immer nur für eine Person.

Entlehnungsdauer Jede Bürgerin/jeder Bürger kann das Schnupperticket maximal drei Tage pro Monat und zwölf Tage pro Jahr jeweils für einen Tag bzw. für ein Wochenende entleihen. Ein Wochenende gilt dabei als zwei Tage.

Reservierung Das Ticket kann im Online-Kalender unter www.schnupperticket.at/Guntramsdorf reserviert werden. Bei Bedarf kann das Bürgerservice im Rathaus telefonisch unter 02236/53501-0 oder persönlich unterstützen.

Abholung im Bürgerservice Montag bis Freitag von 8 bis 12 Uhr und am Donnerstag auch von 13 bis 19 Uhr. Zu diesen Zeiten kann das Ticket für den gebuchten Tag bzw. am Freitag für das Wochenende abgeholt werden.

Die Rückgabe hat am Tag der Entlehnung unmittelbar nach der Fahrt persönlich oder durch Einwurf in den Briefkasten des Rathauses in dem mit Namen versehenen Kuvert, jedenfalls aber am Folgetag (nach dem Wochenende am Montag) bis spätestens 8 Uhr zu erfolgen.

Verlust des Tickets Bei Verlust ist von dem/der Entlehnenden der aktuelle Wert des Jahrestickets zu ersetzen. Wird das Ticket nicht zeitgerecht zurückgegeben und steht es dadurch einer/einem eingetragenen Nachnutzerin/Nachnutzer nicht zu Verfügung, sind dieser/diesem die Kosten für die entfallene Fahrt zu ersetzen.

Bei Verdacht auf missbräuchliche Verwendung des Reservierungssystems ist die Marktgemeinde Guntramsdorf als Administrator berechtigt, betroffene Einträge zu ändern, zu korrigieren oder ersatzlos zu löschen. Bei sonstiger unsachgemäßer Verwendung des Systems bzw. des Tickets behält sich die Gemeinde Konsequenzen vor.

Zusätzliche Informationen zum Öffentlichen Verkehr in der Metropolregion sind unter www.vor.at erhältlich.

Allgemein Die Nutzungsbedingungen werden von der ausleihenden Person zur Kenntnis genommen und verbindlich akzeptiert.

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