CH-D
WIRTSCHAFT
2 • 2014
• Massgeschneiderte Sicherheit für Unternehmen • Wirtschaftsdelinquenz im grenzüberschreitenden Bereich • Deutsche Unternehmen fürchten Cyber-Attacken aus China und den USA
ISSN 1420-0953
Invest in Bavaria – effektive Unterstützung bei der Suche nach Ihrem Standort in Bayern
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Beaulieu Lausanne 2014
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Die MCH Group ist eine führende internationale Live Marketing Gruppe. Sie bietet umfassende Dienstleistungen im nationalen und internationalen Messe- und Eventmarkt. www.mch-group.com www.messe.ch
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Comptoir Suisse / 19.–28.09. CREAtivA Lausanne / September Gastronomia / 09.–12.11. HABitAt – JARDin / 08.–16.03. Mednat Expo & Agrobiorama Expo / 27.– 30.03. Salon Babyplanet / 10.–12.10. Salon des Métiers et de la Formation / 07.–12.10. SECURitE LAUSAnnE / 29.–31.10. SWiSS ExPO / 16.–19.01. WiSE – Work in Sport Exhibition / 07.–08.05. Messe Zürich 2014 Berufsmesse Zürich / 18.–22.11. CREAtivA Zürich / 02.–05.10. Giardina / 12.–16.03. iFAS / 21.–24.10. Powertage / 03.–05.06. SWiSS-MOtO / 20.–23.02. Züspa / 26.09.–05.10.
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«CH-D Wirtschaft» Nr. 2/Februar 2014 63. Jahrgang Erscheint monatlich Mitgliederzeitschrift der Handelskammer Deutschland–Schweiz
Bodo Meseke, Executive Director, Fraud Investigation & Dispute Services, Ernst & Young GmbH, Eschborn Deutsche Unternehmen fürchten Cyber-Attacken aus China und den USA .... 2 Matthias Kiener, Director Forensic, dipl. Wirtschaftsprüfer, KPMG AG Zürich Reaktion auf und Reaktion gegen Wirtschaftsdelinquenz im grenzüberschreitenden Bereich ............................................................................ 6 Kaspar Schiltz, Dr. rer.publ. HSG, Mandatsleiter Wirtschaftsberatung, Treuhand- und Revisionsgesellschaft Mattig-Suter und Partner, Schwyz Im Notfall hilft nur ein gut verzahntes «Business Continuity Management» ................................................................... 10 Mike Segmüller, Senior Vice President, Access + Data Systems, Markets EMEA, Kaba, Rümlang Massgeschneiderte Sicherheit für Unternehmen ............................................. 13
Seit der NSA-Affäre ist das Thema Sicherheit immer wieder in den Medien und fast wöchentlich werden neue Details bekannt. Doch nicht erst seit dem ist den meisten klar geworden, dass die Datensicherheit in einem Unternehmen an oberster Stelle steht. Je sensibler die Geschäftsinformationen, desto wichtiger ist der Schutz und die Sicherheit dieser Daten. Nicht nur grosse Firmen m achen sich darüber Gedanken, sondern auch mittelständische Betriebe wollen die Sicherheit erhöhen und investieren in diesen Bereich. Doch die finanziellen Ressourcen von KMU sind sehr begrenzt und guter Schutz oft extrem teuer. So bleibt vielen zu überlegen, welche D aten die wirklichen Betriebsgeheimnisse darstellen. Experten empfehlen deshalb für besonders schützenswerte Daten ein geschlossenes Netz ohne Verbindung zum Internet, zu dem nur wenige Personen Zugriff haben. In dieser Ausgabe behandeln wir verschiedene Aspekte zum Thema Sicherheit in Unternehmen. Ich wünsche Ihnen eine spannende Lektüre. Ihr Ralf J. Bopp, Direktor Handelskammer Deutschland Schweiz
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Dr. Wolfgang Hübschle, Leiter Invest in Bavaria, München Sicher leben und investieren in Bayern .............................................................. 17 Allianz Risk Baromater 2012 Schweizer Unternehmen fürchten Reputationsschäden .................................. 19 Rolf Hancock, Manager Airline Affairs, Flughafen Zürich AG Renaissance im Regionalflugverkehr – Verbesserung der regionalen Anbindung ab Zürich ............................................................................................ 22 Dr. iur., LL.M. Frank Scherrer Rechtsanwalt, Partner, Wenger & Vieli AG, Caroline Müller, LL.M. Rechtsanwältin, Wenger & Vieli AG Pharma-Kooperations-Kodex – Handlungsbedarf für Pharmaunternehmen ...................................................................................... 24 Heiko Kubaile, Partner, Leiter German Tax & Legal Center, Steuerberater deutschen Rechts, MBA, KPMG AG, Zürich Meilenstein für die Schweiz! EuGH Urteil: Personenfreizügigkeit findet auch in steuerlichen Fragen zur Schweiz Anwendung .......................... 26
Rubrik
CH-D Kontaktbörse .............................................................................................. 28 Veranstaltungskalender ....................................................................................... 31
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Bodo Meseke Executive Director | Assurance – Fraud Investigation & Dispute Services Expert Witness in IT-Security & IT-Forensics Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Mergenthalerallee 3-5 65760 Eschborn bodo.meseke@de.ey.com
Deutsche Unternehmen fürchten Cyber-Attacken aus China und den USA
Umfassende Prävention ist in deutschen Unternehmen selten Zu der offensichtlichen Sorglosigkeit der Unternehmen passt, dass 86 Prozent der Manager in Deutschland es für unwahrscheinlich halten, dass ihr Unternehmen zum Spionage-Opfer werden könnte. Hauptgrund für diesen Optimismus: Acht von zehn Unternehmen (82 Prozent) gehen davon aus, dass die eigenen Sicherheitsvorkehrungen ausreichen, um unerwünschten Informationsabfluss zu verhindern.
Bodo Meseke
Datenklau und Industriespionage stellen eine massive Gefährdung für den Standort Deutschland dar – und das Risiko dürfte in Zukunft sogar noch steigen. Angesichts dieser Bedrohung hat Ernst & Young (EY) 400 deutsche Unternehmen zum Thema IT-Sicherheit und Datenschutz befragt. Die Ergebnisse sind besorgniserregend: Die Mehrheit der deutschen Unternehmen sieht sich gegen Cyberattacken ausreichend geschützt. Die Unternehmen glauben, dass sie genügend Sicherheitsvorkehrungen getroffen haben, um sich vor unerwünschtem Informationsabfluss zu schützen. Tatsächlich verfügen sie aber meist nur über Standardlösungen wie Firewalls oder Passwort-Policies – für geübte Hacker kein ernsthaftes Hindernis mehr. Die potenziellen Täter vermuten die Befragten dabei vorwiegend im Ausland – in erster Linie in China und den USA.
2
Umfassende Schutzvorkehrungen Intrusion Prevention Systeme oder auch regelmässige Überprüfungen durch Penetration-Tests sind allerdings s elten. Die Unternehmen wiegen sich also in falscher Sicherheit. Generell gilt: Vollkommen sicher ist zwar keine Information, wenn aber der Aufwand für die Datendiebe erhöht wird, werden sie sich vermutlich ein anderes, leichteres Ziel suchen. Ungemach droht den Unternehmen nicht nur von aussen: Auch Mitarbeiter können eine potenzielle Gefahrenquelle sein, wenn es um die unerlaubte Weitergabe von Daten an Dritte geht. Bei den eigenen Mitarbeitern setzen die Befragten vorwiegend auf klassische Sicherheitsmassnahmen wie Geheimhaltungsklauseln in Arbeitsverträgen. Ein Teil der Unternehmen versucht ausserdem, bei den Mitarbeitern ein verstärktes Verbundenheitsgefühl zu wecken und sie für die Gefahren des Datendiebstahls zu sensibilisieren. Und tatsächlich sind Einsicht bei den Mitarbeitern und die Identifikation mit dem Arbeitgeber ein gutes Fundament für die Datensicherheit. Allerdings fehlen oftmals noch wichtige Bausteine. Das gilt vor allem für Whistle-BlowingHotlines, also anonyme Anlaufstationen
für Mitarbeiter, die illegale Vorgänge am Arbeitsplatz beobachten. Bislang gibt es nur bei 6 Prozent der Unternehmen ein entsprechendes Angebot. Gefahr von Datenklau in Deutschland nimmt zu Zumindest für die Zukunft scheinen die Unternehmen stärker für das Problem der Datensicherheit sensibilisiert zu sein: Drei Viertel der befragten Manager (76 Prozent) sind überzeugt, dass die Gefahr von Cyberangriffen für ihr Unternehmen steigen wird. Und laut 90 Prozent der Befragten wird die Gefährdung durch Industriespionage für die deutsche Wirtschaft insgesamt steigen. Mit dieser Einschätzung dürften die Unternehmen recht behalten: Die digitale Vernetzung wird immer engmaschiger und immer mehr wird technisch möglich – da gibt es natürlich auch Angreifer, die diese Möglichkeiten nutzen. Besonders aufmerksam blicken die Unternehmen dabei auf die ausländische Konkurrenz. Gut jeder Vierte bezeichnet die Gefahr, von einem ausländischen Wettbewerber geschädigt zu werden, als hoch; an zweiter Stelle folgen staat liche Stellen und Geheimdienste aus dem Ausland (17 Prozent). Erst danach werden inländische Konkurrenten und die eigenen Mitarbeiter genannt. Die grösste Gefahr geht nach Ansicht der deutschen Unternehmen von chinesischen und US-amerikanischen Angreifern aus: 28 Prozent der Befragten bezeichnen China, 26 Prozent die USA als die Regionen, von denen aus besonders intensiv Datenklau-Attacken stattfinden. Vor zwei Jahren vermuteten nur 6 Prozent potenzielle Angreifer in den USA. In der Zwischenzeit mussten die Unter-
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Firewall und Passwörter sind Standard Welche Sicherheitsvorkehrungen haben Sie im IT-Bereich getroffen, um sich gegen Spionage/Informationsabfluss zu schützen? 85
Firewall
84
Passwortschutz auf allen Geräten
65
Hohe Standards bei der IT-Sicherheit Verbot von Brenner, USB-Ports o.Ä.
21
Monitoring sämtlicher EDV-Daten Kein Internetzugang für Mitarbeiter-Mehrzahl 13
Penetration Tests1 Intrusion Detection Systeme
6
1
Intrusion Prevention Systeme
►
►
22
75
41
13 12 9 10
Zertifizierung nach BSI-Standard Security Information and Event Management1
18
32 30
96
90
2
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Mehr als 80 Prozent der befragten Unternehmen setzen zur Vorbeugung von Spionageakten auf Firewalls und Passwörter. Umfassendere Schutzvorkehrungen wie Penetration Tests oder das Intrusion Prevention System werden nur relativ selten benutzt.
Angaben in Prozent; Mehrfachnennungen möglich |
1
Keine Vorjahreswerte
Whistle-Blowing-Hotlines sind in deutschen Unternehmen kaum zu finden Welche Sicherheitsvorkehrungen haben Sie im Bereich Personal getroffen? Geheimhaltungsverpflichtungen in Arbeitsverträgen
88
Personalfördernde Maßnahmen zur Steigerung der Verbundenheit Sensibilisierung der Mitarbeiter für die Gefahren von Spionage
46
Background-Checks vor der Besetzung sensibler Positionen
29
Integritätstests für neue Bewerber
18
Moderne Personaldiagnostiken bei Neueinstellungen Whistle-Blowing-System für Hinweise auf verdächtiges Verhalten
►
►
13
51 49
94
58
35
23
17
6 5
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Um sich vor Datenklau durch Mitarbeiter zu schützen, setzen die meisten Unternehmen auf Geheimhaltungsvereinbarungen (88 Prozent) und pflegen die Verbindung zu den Mitarbeitern (58 Prozent). Whistle-Blowing-Systeme hingegen sind – wie vor zwei Jahren – nur bei den wenigsten Unternehmen zu finden (6 Prozent).
Angaben in Prozent; Mehrfachnennungen möglich
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3
Angst vor Tätern aus dem Ausland wächst Wie bewerten Sie das Risiko, von folgenden Tätergruppen geschädigt zu werden? (Nennungen „Großes Risiko“ und „Sehr großes Risiko“) Konkurrierendes ausländisches Unternehmen Staatliche ausländische Stelle/Geheimdienst
17
10
Konkurrierendes inländisches Unternehmen Online-Plattformen (wie z.B. Wikileaks)
12
Ehemalige Mitarbeiter 9
Eigene Mitarbeiter Ausländische Kunden oder Lieferanten
3
Inländische Kunden oder Lieferanten Sonstige Geschäftspartner
►
2
5
12
15 15
21
26
16
15 16
6
4
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3
Unternehmen in Deutschland fürchten zunehmend, Spionageopfer von Konkurrenten oder auch staatlichen Stellen aus dem Ausland zu werden: Ein Viertel der Befragten sieht ein Risiko vonseiten ausländischer Unternehmen, vor zwei Jahren war es lediglich jeder fünfte. Bei Geheimdiensten sind 17 Prozent der Manager dieser Meinung, 2011 war es jeder zehnte.
Angaben in Prozent; Mehrfachnennungen möglich
nehmen feststellen, dass beispielsweise auch westliche Geheimdienste umfassende Überwachungsmassnahmen durchführen. Eigene Erfahrungen mit konkreten Datenklau- und Spionagefällen haben die Unternehmen trotz allem eher selten: Lediglich 7 Prozent der Befragten waren laut eigener Aussage schon einmal Opfer von Cyber-Angriffen. Das heisst aber nicht, dass die Gefährdung gering ist – im Gegenteil. Bei Datenklau ist die Dunkelziffer extrem hoch, und das Bewusstsein für diese Art der Wirtschaftsspionage ist vor allem bei mittleren und kleineren Unternehmen bislang kaum geschärft. Und nur die allerwenigsten Unternehmen decken Spionageakte überhaupt systematisch auf. Spionagefälle kommen deshalb – wenn überhaupt – meist nur durch Zufall ans Licht. Und oft
merken Unternehmen erst viel zu spät, dass ihre Technologie plötzlich auch an anderer Stelle genutzt wird. Bei 45 Prozent der aufgedeckten Fälle war ein ausländisches Konkurrenz unternehmen in den Spionageakt verwickelt, häufig waren ausserdem eigene oder ehemalige Mitarbeiter beteiligt (24 bzw. 21 Prozent). Cyber-Angriffe treffen vor allem Forschung und Entwicklung Unter den entdeckten Spionagefällen finden sich besonders häufig Patentrechtsverletzungen und illegale Produktnachahmungen. Im Bereich Forschung und Entwicklung wurden über die Hälfte der entdeckten Spionagefälle verübt. Das ist umso dramatischer, als der Standort Deutschland auf Innovationen angewiesen ist – Plagiate sind deshalb Gift für die deutsche Industrie.
Wenn Forschung und Entwicklung ins Leere laufen, weil Datendiebe die Gewinne einheimsen, wird das für die Wirtschaft im Land zu einem echten Problem. Stark betroffen ist ausserdem der Vertrieb, dem 21 Prozent der entdeckten Cyber-Angriffe zuzuordnen sind. Auch der Vertrieb ist ein besonders sensibler Geschäftsbereich. Um die Produkte vermarkten zu können, finden sich hier gehäuft besonders viele Informationen – ein gefundenes Fressen für Datendiebe. Um auch in Zukunft global wettbewerbsfähig zu bleiben, müssen deutsche Unternehmen jetzt schnell handeln und umfassende Sicherheitsvorkehrungen treffen. Sonst könnten die Ergebnisse von mühevollen und langwierigen Innovationsprozessen über Nacht zunichte gemacht werden.
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Viele Angriffe kommen nur durch Zufall ans Licht Wie wurden die kriminellen Handlungen aufgedeckt?
Zufall
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Internes Kontrollsystem
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Strafverfolgungs-/Aufsichtsbehörden
14
Interne Routineprüfungen
14
Hinweise von Dritten
11
Hinweise von Mitarbeitern Anonym
►
►
7 4
Trotz interner Kontrollmechanismen und staatlicher Aktivitäten: Ein Drittel der Spionageangriffe wird rein zufällig bekannt. In 24 Prozent der Fälle half ein Kontrollsystem des Unternehmens bei der Aufdeckung.
Angaben in Prozent; Basis: Unternehmen, die bereits geschädigt wurden; Mehrfachnennungen möglich
Tatort Forschung und Entwicklung In welchem Bereich wurde spioniert bzw. bestand der Verdacht auf Spionage/Datenklau?
Forschung und Entwicklung
52
Vertrieb
21
Fertigung
14
Finanzen, Rechnungslegung, Kreditabteilung
11
Personal
11
►
►
Mit Abstand die meisten Attacken wurden in den vergangenen drei Jahren im Bereich Forschung und Entwicklung entdeckt: Gut die Hälfte der Betroffenen berichten von Angriffen auf diese Abteilungen. Auch der Vertrieb ist eine besonders heikle Stelle in den Unternehmen.
Angaben in Prozent; Basis: Unternehmen, die bereits geschädigt wurden; Mehrfachnennungen möglich
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Matthias Kiener Consulting, Director Forensic dipl. Wirtschaftsprüfer, CFE KPMG AG, Zürich Tel. +41 58 249 21 35 mkiener@kpmg.com
Reaktion auf und Prävention gegen Wirtschaftsdelinquenz im grenzüberschreitenden Bereich
denen Mustern und immer wieder in neuen Schattierungen in Erscheinung tritt. Was für den Fall A galt, muss nicht unbedingt für den Fall B gelten. Kittel oder Sakko: die Sprachfalle
Matthias Kiener Fehlende Nähe zu einer Tochtergesellschaft im Ausland, unzureichende Kenntnisse der lokalen rechtlichen Rahmenbedingungen, sprachliche Barrieren, die begrenzten Möglichkeiten alles und jeden rund um die Uhr zu kontrollieren sind einige der Faktoren, die es für Organe schwierig machen, angemessen auf Wirtschaftsdelinquenz zu reagieren. Im Folgenden werden einige wichtige Aspekte und Stolpersteine von grenzüberschreitenden Untersuchungen beleuchtet und neuere Denkansätze zur Prävention von Wirtschaftsdelinquenz aufgezeigt. 1. Reaktion auf Wirtschaftsdelinquenz im grenzüberschreitenden Bereich Die Praxis der Betrugsuntersuchung bestätigt immer wieder, dass die Wirtschaftsdelinquenz eine eigentliche «Amöbe» ist, die unablässig in verschie-
6
Eine von KPMG im Jahr 2013 durchgeführte Umfrage1 zeigt, dass Hinweise von internen Personen, die ihre Meldungen über Verdachtsmomente entweder über ihren Linienvorgesetzten oder über ein Hinweisgeber-System erstatteten, in über 70 % der Fälle zu einer grenzüberschreitenden Untersuchungen führten. Auch der von der Association of Certified Fraud Examiners (ACFE) in zweijährigem Turnus veröffentlichte Bericht «Report to the nations on occupational fraud and abuse» unterstreicht die herausragende Bedeutung der Hinweise im Rahmen Deliktserkennung im Bereich der Wirtschaftskriminalität: Gemäss dieser Quelle kamen im Jahre 2012 über 40 % der Fälle aufgrund von Hinweisen ans Tageslicht. Der Eingang einer Meldung – unabhängig davon wie eine Meldung letztendlich den Weg zur Konzernleitung findet – zieht sofort die Frage nach sich, ob die gemachten Anschuldigungen begründet oder ein an den Haaren herbeigezogenes Phantasiegebilde sind, um beispielsweise einen unliebsamen Arbeitskollegen aus dem Weg zu räumen. Als ob diese Frage nicht schon brisant genug und in der Regel schwierig zu beantworten ist, so kommt der Sprache respektive dem Sprachverständnis insbesondere im grenzüberschreitenden Bereich bei der unabhängigen Beurteilung eines Sachverhalts eine entscheidende Bedeutung zu. Fehlerhafte und nicht sorgfältige Übersetzungen können schnell zu Missverständnissen und in der Konsequenz möglicherweise sogar zu suboptimalen Untersuchungsergebnissen führen.
Oftmals beschränken sich die sprachlichen Stolpersteine auf ein Minimum, hingegen ist die Konzernleitung oft mit ganz praktischen und organisatorischen Fragen konfrontiert: Welches IT-System hat unsere Tochtergesellschaft überhaupt? Haben wir über den Konzern-IT-Verbund überhaupt Zugriff auf die Daten? Wer vom Konzern ist eigentlich zeichnungsberechtigt auf den Bankkonten der Tochtergesellschaft? Welche Bankkonten unterhält die Tochtergesellschaft überhaupt? Dies sind nur einige der Fragen, die sich stellen, nachdem sich ein Konzern entschliesst, eine grenzüberschreitende Untersuchung durchzuführen. Apropos Sprachfalle: Während dem mit dem Wort Kittel in der Schweizer Umgangssprache eigentlich auch ein Sakko bezeichnet wird, verstehen die Deutschen unter dem Wort Kittel eher einen Arbeitsanzug. Andere Länder, andere Sitten Während einem Urlaub in einem fremden Land wird über kulturelle Unterschiede mit Verweis auf das Sprichwort «andere Länder, andere Sitten» oft grosszügig hinweg geschaut. Grosszügiges Hinweg schauen über lokale gesetzliche Bestimmungen im Rahmen einer grenzüberschreitenden Untersuchung kann in letzter Konsequenz eine Vielzahl rechtlicher Probleme nach sich ziehen, die das ursprüngliche Problem nicht kleiner, sondern grösser machen. Das gilt nicht nur aber insbesondere für arbeitsrecht liche und Fragen zum Datenschutz. In einigen Ländern ist es beispielsweise vorgeschrieben, dass ein Mitarbeitender, der im Fokus einer Untersuchung steht, darüber informiert werden muss. In anderen Staaten müssen Gremien, die Arbeitnehmer vertreten, vorgängig darüber informiert werden,
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dass elektronische Daten eines Mitarbeitenden analysiert werden. Wiederum andere Länder kennen eindeutige Bestimmungen, welche Personen überhaupt über eine Untersuchung informiert werden dürfen (auch organisationsintern). Zu berücksichtigen sind weiter Anzeigepflichten an lokale Behörden oder lokale Vorschriften, die es bei der Akquisition und dem (physischen) Transfer von elektronischen Datenbeständen zu beachten gilt. Nach Abschluss einer Untersuchung kann es durchaus von Vorteil sein, lediglich eine mündliche Berichterstattung vorzunehmen. Das Arbeitsrecht sieht in einigen Ländern jedoch vor, dass ein schriftlicher Bericht erstellt werden muss, insbesondere dann, wenn Sanktionen gegenüber einem Mitarbeitenden ausgesprochen werden müssen. Im Zusammenhang mit der Verwendung des Berichts ist zudem zu beachten, dass ein schriftlicher Bericht Daten enthalten könnte, die nicht in ein anderes Land übermittelt werden dürfen wie beispielsweise Namen und private Angaben von Personen oder Finanzinfor-
mationen wie beispielsweise Bankkontoangaben. Es ist demnach von entscheidender Bedeutung, die in einem anderen Land lokal geltenden gesetzlichen Rahmenbedingungen bereits bei Beginn einer grenzüberschreitenden Untersuchung in der Phase der Planung zu berücksichtigen und die Konsequenzen auf die Untersuchung und die Berichterstattung abzuschätzen. So muss in einer Anfangsphase insbesondere auch auf die Form der Kündigung der fehlbaren Mitarbeitenden geachtet werden (fristlose Kündigung? ordentliche Kündigung mit sofortiger Freistellung? Beurlaubung?). Wer vom schlechtesten Fall ausgeht, wird nicht überrascht Ein weiterer Baustein einer soliden grenzüberschreitenden Untersuchung bildet eine detaillierte und auf die lokalen Verhältnisse massgeschneiderte Planung der Untersuchung. Eine Planung, die möglicherweise auftretende Entwicklungen im Sinne einer Eventualplanung antizipiert. Um den Erfolg einer Untersuchung in einem fremden Land
nicht zu gefährden, empfiehlt es sich, lokale Personen beizuziehen, die mit den sprachlichen, rechtlichen und kulturellen Aspekten vor Ort bestens vertraut sind. Es entspricht einer Realität, dass sämtliche Organisationen unabhängig ihrer Grösse, Aktivitäten und Standorte dem Risiko ausgesetzt sind, Opfer wirtschaftskrimineller Machenschaften zu werden. Die proaktive Identifikation kultureller und rechtlicher Unterschiede und die massgeschneiderte Widerspiegelung dieser Elemente in der Planung sind die Schlüsselelemente einer erfolgreichen grenzüberschreitenden Untersuchung. Wesentliche Unterschiede zwischen grenzüberschreitenden und in den Grenzen des eigenen Landes durchgeführten Untersuchungen liegen insbesondere in den Bereichen Datenschutz, Arbeitsrecht sowie Berichterstattung. Im idealen Fall wird eine Untersuchung minutiös geplant und dabei auch möglichst alle Eventualitäten berücksichtigt. Dadurch kann sichergestellt werden, dass keine bösen und unerwarteten Überraschungen auftreten.
Leistungssteigerung
Vorfälle
2. P rävention von Wirtschafts delinquenz
Effizienzsteigerung
Sind mehr Kontrollen die Lösung?
Kontrolle
Im Nachgang zu einem Betrugsfall wird jeweils reflexartig der Ruf nach mehr Kontrollen laut, um weitere Vorfälle möglichst zu verhindern oder noch besser, bereits im Keim zu ersticken. Die Einführung neuer Kontrollen – nennen wir sie mechanistische Kontrollen – wird gemeinhin als Schlüsselinstrument, sozusagen als «Allerweltsheilmittel» zur Steigerung der Integrität der Mitarbeitenden innerhalb einer Organisation betrachtet.
Abbildung 1: Begrenzte Wirksamkeit mechanistischer Kontrollen [Quelle: Katz-Navon, T., E. Naveh, Z. Stern, 2005, «Safety Climate in Health Care Organizations: A Multidimensional Approach», Academy of Management Journal 48, 1075-1089] Die Graphik illustriert die Ergebnisse der wissenschaftlichen Untersuchung, wonach die Anzahl Vorfälle durch eine Ausweitung und Implementierung von zusätzlichen mechanistischen Kontrollen zunächst durchaus eingedämmt werden kann. Zu viele mechanistischen Kontrollen hingegen führen zu Ineffizienzen sowie einem allgemeinen Leistungsabfall und bewirken letztendlich genau das Gegenteil: eine Erhöhung der Vorfälle. Organisationen sind also gefordert, den «break even»-Punkt zwischen mechanistischen und «Soft Controls» zu finden. Es gilt, ein Umfeld zu etablieren, in welchem das Aufdeckungsrisiko eines in betrügerischer Absicht handelnden Mitarbeitenden maximiert wird.
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Gerade im grenzüberschreitenden Bereich ist es nicht möglich, sämtliche Vorgänge in einer Tochtergesellschaft lückenlos zu überwachen. Zu hoch wären die damit verbundenen Kosten. Zudem zeigen wissenschaftliche Untersuchungen, dass das Heil nicht in noch mehr Kontrollen zu suchen ist. Neuere Denkansätze zur Eindämmung von Fällen von Non Compliance und Wirtschaftskriminalität orientieren sich an der Ausgestaltung der Organisationskultur. Eine «gute» Organisationskultur trägt einen wichtigen Beitrag dazu, dass das Kontrollumfeld als Ganzes betrugspräventiv wirkt.
Aber führt ein kontinuierlicher Ausbau der mechanistischen Kontrollen auch wirklich zu der gewünschten Abnahme von Vorfällen? Um es gerade vorweg
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Risiken
Interne Kontrolle „first line of defense“ Mechanistische Kontrollen
Prozesse Risikoanalysen
„second line of defense“
Schulungen
„Soft Control“Instrumente
Verhaltensrichtlinien
Elemente ethischen Verhaltens
Aufgabenteilung Physische Sicherheit
Zielvorgaben
Klarheit der Standards Transparenz bei Fehlverhalten
Interne Kontrollen
Richtlinien für Hinweisgebersysteme
Offenheit
Ethische Werte
Sensibilisierungsmassnahmen
Leistungsbeurteilung Vorbildfunktion
Massnahmen
Förderung der Identifikation
Umsetzbarkeit Befähigung, Fehlverhalten zu melden
Durchsetzung
Das Verhalten von Kadern und Mitarbeitenden auf allen Stufen ist fundamental für jede Organisation
Abbildung 2: Zusammenspiel der mechanistischen Kontrollen und den «Soft Controls» [Quelle: eigene Darstellung von KPMG Forensic]
zu nehmen: Ein Ausbau der mechanistischen Kontrollen kann nur zu einem bestimmten Grad Verbesserungen herbeiführen. Wissenschaftliche Untersuchungen haben ergeben, dass solche Kontrollen eine begrenzte Wirksamkeit aufweisen und sich ab einem gewissen Punkt sogar kontraproduktiv auswirken: Die aus der vorstehenden Abbildung abgeleitete Erkenntnis, dass mehr und mehr mechanistische Kontrollen nicht die ultimative Lösung sind, um Mitarbeitende der Integrität zu verpflichten, führt unweigerlich zur Frage, welche alternativen Massnahmen trotzdem zu einer Reduktion der Vorfälle führen können und das Interne Kontrollsystem («IKS») trotzdem verstärken. «Soft Controls» als sinnvolle Ergänzung Neuste Entwicklungen im Bereich der Prävention gegen Wirtschaftsdelinquenz setzen alternativ bei den Ursachen menschlichen Verhaltens an. Für viele Organisationen ist Integrität eine bedeutende Grösse, in der praktischen Umsetzung jedoch ein sehr herausforderndes Thema. Unternehmen bekunden oft Mühe, die gesetzten Standards und Prinzipien unter dem vorherrschenden Druck des Marktes und den vorgegebenen Geschäftszielen aufrechtzuerhalten.
8
Im Umgang mit Integrität ist es wichtig, zunächst einen klaren Einblick in die Trends hinsichtlich des Verhaltens der Mitarbeitenden zu bekommen. Mit dieser Einsicht ist es möglich, den Umgang mit Integrität greifbarer zu machen. Im Kern geht es um die Frage, wie von einer Organisation gewünschte Verhaltensweisen der Mitarbeitenden gefördert werden können. Die ethischen Werte einer Organisation bilden zusammen mit anderen «weichen Kontrollinstrumenten», wie beispielsweise den Verhaltensrichtlinien «Code of Conduct» oder Schulungen zum ethischen Verhalten, die sogenannten «Soft Controls». «Soft Controls» werden definiert als nicht greifbare Faktoren, die das Verhalten innerhalb eines Unternehmens beeinflussen. Sie spielen einerseits beim Erreichen von Unternehmenszielen und dem Erfüllen von Bedürfnissen und Erwartungen seitens der Anspruchsgruppen eine wichtige Rolle. Andererseits bilden sie die sogenannte «second line of defense» als wichtiges risikoabsorbierendes Auffangbecken, in Fällen, in denen die mechanistischen Kontrollinstrumente (sogenannte «first line of defense») versagen. Den ethischen Werten als wichtigem Teil der «Soft Control»-Instrumente wie-
derum liegen acht einzelne Elemente zugrunde, die das menschliche Verhalten in einer Organisation letztendlich massgeblich prägen. Diese Elemente können einzeln gemessen, beeinflusst und somit gesteuert werden, um die gewünschten Verhaltensweisen der Mitarbeitenden zu fördern: Damit ein IKS seinen ihm zugedachten Zweck der Prävention von Wirtschaftsdelinquenz effektiv auch erfüllen kann, bedarf es eines ausgewogenen Zusammenspiels zwischen den klassischen mechanistischen Kontrollinstrumenten und den «Soft Controls». Gesellschaften sollten im Rahmen einer Analyse zudem noch fokussierter und konsequenter Betrugs- und «Non Compliance»-Risiken erheben und diese mit massgeschneiderten Mass nahmen der «first or second line of defense» adressieren. Nur so kann das ethische Klima einer Unternehmung letzten Endes in die gewünschte Richtung gesteuert und die Wirksamkeit des gesamten IKS massgeblich und nachhaltig gesteigert werden.
1 vgl.«Cross-border investigations: Are you prepared for the challenge?», KPMG International, 2013
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Klarheit der Standards Die Standards sind präzise, konkret und vollständig, damit Mitarbeitende verstehen, was im Hinblick auf ethisches Verhalten von ihnen erwartet wird.
Vorbildfunktion Die gewünschten Verhaltensweisen werden vom Management des Unternehmens vorgelebt.
Transparenz bei Fehlverhalten Das Verhalten der Kader und Mitarbeitenden auf allen Stufen ist ausreichend sichtbar und nachvollziehbar.
Offenheit Kader und Mitarbeitende auf allen Stufen fühlen sich frei, Dilemmas offen zu diskutieren.
Umsetzbarkeit Verfügbarkeit von Zeit und Ressourcen, Informationen, Befugnissen und Kompetenzen, um die gesetzten Ziele erreichen zu können.
Befähigung, Fehlverhalten zu melden Kader und Mitarbeitende auf allen Stufen melden Missstände ohne Angst vor Repressionen und negativen Konsequenzen.
Förderung der Identifikation Mitarbeitende auf allen Stufen identifizieren sich mit den Werten des Unternehmens und wissen diese zu „verteidigen“.
Durchsetzung Das angestrebte Verhalten wird „belohnt“, während Fehlverhalten konsequent geahndet wird.
Abbildung 3: Die acht beeinflussenden Elemente ethischen Verhaltens in einer Organisation [Quelle: eigene Darstellung von KPMG Forensic]
Die Herausforderungen der Energiepolitik Tischkreis vom 7. Januar 2014 im Zunfthaus zur Schmiden Zürich Walter Steinmann, Direktor des Bundesamtes für Energie, referierte am ersten Tischkreis des Jahres 2014 zum Thema «Welches sind die Herausforderungen der Energiepolitik Deutschlands und der Schweiz zu Beginn 2014?». Walter Steinmann erklärte die Energieziele von Deutschland sowie der Schweiz und deren Herausforderungen. Er zeigte aber auch auf, wie komplex die Energiepolitik ist und durch welche Faktoren wie z.B. Versorgungssicherheit, Preis, Bevölkerungswachstum sowie Ausstieg aus der Kernenergie beeinflusst wird. Beide Länder stehen zu Beginn des neuen Jahres vor ähnlichen Problemen wie sehr hohen Investitionskosten. Sehr ausführlich zeigt Walter Steinmann aus, wie eng die Schweiz und Deutschland zusammen arbeiten und wie diese Zusammenarbeit genau aussieht. Am Ende des Referats geht er darauf ein, welches die Erfolgsfaktoren für die Energiewende für Deutschland und die Schweiz sind. Die Handelskammer Deutschland-Schweiz dankt Walter Steinmann für sein interessantes Referat und die angeregte Diskussion nach dem Referat.
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Im Notfall hilft nur ein gut verzahntes «Business Continuity Management» Kaspar Schiltz Dr. rer.publ. HSG Mandatsleiter Wirtschaftsberatung kaspar.schiltz@mattig.ch
tungen usw. Dank guter Versicherungsabdeckung waren die wirtschaftlichen Schäden zwar weit weniger verheerend als z.B. jene des Taifuns «Haiyan» vom November 2013 auf den Philippinen, wo (Klein)Unternehmen und Private kaum versichert waren. Trotzdem weisen solche Elementarereignisse eindringlich auf eine zunehmend wichtigere Frage hin: Wie können Unternehmen sicherstellen, dass erfolgsrelevante Kernprozesse auch im Katastrophenfall (Elementarereignis, Stromausfall, Sabotage, terroristischer Angriff usw.) weitergeführt bzw. möglichst schnell wieder aufgenommen werden können?
Kaspar Schiltz Mit Hilfe eines Business Continuity Managements (BCM) lassen sich wichtige unternehmerische Kernprozesse sicherstellen, so dass der Betrieb z.B. nach einer Naturkatastrophe möglichst schnell weitergeführt bzw. wieder aufgenommen werden kann. Um die Vorteile eines BCM bestmöglich zu nutzen, sollte es in bestehende Führungssysteme wie Qualitätsmanagement (QM) und Risiko management (RM) integriert bzw. mit diesen verknüpft werden. Im vergangenen Juni wurden wir mit aufsehenerregenden Bildern aus den Überschwemmungsgebieten in Deutschland konfrontiert. Die Aufnahmen gefluteter Städte, wo teilweise nur noch die oberen Stockwerke der Häuser aus dem Wasser ragten, führten uns die Not der betroffenen Menschen vor Augen. Erst auf den zweiten Blick offenbarten sich die Folgen für die betroffenen Unternehmen: Sachschäden, Produktionsausfälle, Unterbruch der Dienstleis-
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Derlei Probleme lassen sich im Rahmen eines Business Continuity Managements (BCM) lösen. Dieses zieht allerdings eine oft vergessene Anschlussfrage nach sich: Wie kann das BCM in andere Führungssysteme wie Qualitätsmanagement (QM) und Risiko management (RM) integriert bzw. mit diesen verknüpft werden? Allzu oft werden diese Führungssysteme parallel betrieben, ohne die Schnittmengen und Differenzen systematisch zu analysieren. In der Folge werden einige mögliche Integrationsansätze skizziert. Elemente des BCM Die Notwendigkeit eines BCM sowohl für Produktions- als auch für Dienstleistungsunternehmen ergibt sich aus dem Ziel, bei einem unvorhergesehenen Ereignis die kritischen Geschäftsprozesse weiter führen oder zumindest schnellstmöglich wieder aufnehmen zu können, so dass der Schaden auf ein vertretbares Mass reduziert wird. Beispiele für kritische Prozesse sind z.B. der elektronische Zahlungsverkehr einer Bank, die Sicherheitsmechanismen eines Chemiewerks oder das IT-basierte Dispositionssystem einer Speditionsfirma. Mit dem
ISO-Standard 22301:2012 existiert seit dem Jahr 2012 eine international anerkannte Richtlinie für den Aufbau und die Umsetzung eines BCM; zuvor galt der britische Standard BS 25999. Beide Normen schlagen ein ähnliches Gerüst vor: Aufbauend auf dem so genannten Plan-Do-Check-Act-Zyklus soll das Unternehmen ein BCM – …planen (plan): Aus einer Analyse der Stakeholder-Bedürfnisse, der Ziele und Erfolgspositionen des Unternehmens sowie der personellen Ressourcen werden die organisatorische Verankerung und die Verantwortlichkeiten des BCM abgeleitet; hier zeigen sich Brücken zum strategischen Management. – …umsetzen (do): In der Business Impact Analysis (BIA) werden Auswirkungen externer Ereignisse (Szenarien zu Naturkatastrophen, Stromausfällen usw.) auf Geschäftsprozesse sowie die damit verbundenen Schäden ermittelt. Für die zugrunde gelegte Risikobeurteilung (Risk Assessement, RA) verweist der BCM-Standard auf die ISONorm 31000. Hier sehen wir eine erste Schnittstelle zum Risikomanagement; in der resultierenden Business Continuity Strategy (BCS) werden das generelle Vorgehen für die Wiederaufnahme kritischer Prozesse beschrieben und die konkreten Schritte in so genannten Business Continuity Procedures (BCP) festgehalten. – …überprüfen (check): Eine regelmässige Überprüfung des BCM, z.B. durch Simulationen von Katastrophenfällen, zeigt Schwachstellen in den BCP oder auch deren ungenügende Kenntnis seitens des Personals auf. – …verbessern (act): Die erkannten Schwachstellen sollten sich in einer kontinuierlichen Verbesserung des BCM niederschlagen – somit findet sich eine Grundidee des betrieblichen Qualitätsmanagements auch im BCM wieder.
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Begriffe im Zusammenhang mit dem BCM Business Continuity Management (BCM)
Führungssystem, das zum Ziel hat, die Unterbrechung kritischer Geschäftsprozesse infolge eines unerwarteten Ereignisses zu verhindern oder den Schaden infolge einer Unterbrechung zu minimieren.
Risikomanagement (RM)
Führungssystem, das zum Ziel hat, die gesamte Risikolandschaft des Unternehmens zu erfassen und geeignete Massnahmen zur Risikobewältigung zu definieren.
Business Impact Analysis (BIA)
Analyse zur Bestimmung des Schadenspotenzials infolge einer Unterbrechung von Geschäftsprozessen durch unerwartete Ereignisse. Ergebnis ist die Identifizierung der kritischen Geschäftsprozesse.
Kritische Geschäftsprozesse
Geschäftsprozesse, deren Unterbrechung einen signifikanten oder existenzbedrohenden Schaden für das Unternehmen bewirkt (finanzielle Einbussen, Reputationsschaden, juristische Folgen).
Business Continuity Strategy (BCS)
Generelles Vorgehen zur Weiterführung oder Wiederaufnahme kritischer Geschäftsprozesse.
Business Continuity Procedures (BCP)
Konkrete Anweisungen und Massnahmen, welche die BCS in direkt umsetzbare Vorgaben für den einzelnen Mitarbeitenden übersetzen.
BCM als Management-Aufgabe Bereits aus dieser kurzen Auflistung der BCM-Kernelemente werden die Schnittmengen mit anderen Führungssystemen klar ersichtlich: Nur auf Grundlage der im strategischen Management getroffenen Basisentscheide können wir bestimmen, welche Funktionen und Bereiche des Unternehmens kritisch sind – ob z.B. die telefonische Erreichbarkeit, eine ununterbrochene Internetverbindung, die Produktion in einer Zweigstätte zu jedem Zeitpunkt unentbehrliche oder «nur» normale Geschäftsprozesse sind. Beim nächsten Strategie-Review lohnt es sich also, die Unternehmensbereiche oder Dienstleistungsportfolios bezüglich «Unverzichtbarkeit» zu prüfen. Eine kritische Überprüfung und kontinuierliche Verbesserung des BCM kann nur gelingen, wenn es nachhaltig in der Unternehmenskultur verankert ist. Im Zusammenhang mit dem Qualitätsmanagement (QMS) und der internen Unternehmenskommunikation ist zu fragen: Kennen die einzelnen Mitarbeitenden ihre Verantwortung im Katastrophenfall? Besteht eine positive Fehlerkultur, die es ermöglicht, kritische Situationen (near miss, Beinahefehler) zu rapportieren? Sind die BCP so konzipiert, dass sie im Ernstfall praktikabel sind (z.B. Notfall-Telefonnummern nicht nur im Intranet aufgeschaltet, sondern auch in Papierform am Arbeitsplatz vorhanden)? Werden die Erkenntnisse aus der BCM-Überprüfung konsequent und stufengerecht an die Geschäftsleitung weitergeleitet? Somit müssen allgemeine
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Prinzipien des QMS ins BCM einfliessen, anderseits aber auch Rückmeldungen aus dem BCM ins QMS integriert werden. BCM und RM: eine enge Beziehung Die wohl grösste Schnittmenge besteht zwischen BCM und RM. Beide Füh-
rungssysteme befassen sich mit dem Eintreten sowie den negativen Auswirkungen ungewisser Ereignisse. Werden im Rahmen der BIA die Auswirkungen verschiedener Szenarien auf Geschäftsprozesse untersucht, können wir auf Erkenntnisse des RM zurückgreifen: Beschreibung und Schadensausmass einzelner Risiken liefern uns Hinweise zum Schadenpotenzial und damit zur Identifikation der kritischen Prozesse. Allerdings ist sowohl hinsichtlich der Risikoidentifikation als auch der Risiko bewältigung zu beachten, dass wir im BCM einen engeren bzw. leicht verschobenen Fokus haben: Das RM strebt erstens nach Identifikation von Risiken aller Eintretenswahrscheinlichkeiten und Schadenshöhen (z.B. Auslieferung eines fehlerhaften Produkts, das Schadensersatzklagen und Reputationsschäden nach sich zieht) sowie zweitens nach der Reduktion von entweder Eintretenswahrscheinlichkeit oder Schadenshöhe der Risiken, wobei gewisse «Restrisiken» akzeptiert werden müssen. Im BCM fokussieren wir auf genau jene Restrisiken, die zwar eine tiefe Eintretenswahrscheinlichkeit, aber ein enormes Schadensausmass aufweisen. Die Bewältigung (in Form der BCP) zielt stets auf eine Reduktion der Schadenshöhe, kann aber nicht die Eintretenswahrscheinlichkeit mindern, also bei der Ursache des Risikos ansetzen – da es sich meist um nicht beeinflussbare Ex tremereignisse handelt (z.B. Ausfall der
Schnittmengen des BCM
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Sicherheitssysteme durch Erdbeben). Allerdings können BCS und BCP wiederum in das RM einfliessen, wenn bereits im allgemeinen RM-Konzept die Grund elemente des BCM aufgeführt sind und auf Stufe einzelner, im RM definierter Massnahmen ein konkreter Verweis auf BCS oder BCP anzeigt, ob Planungen für den Eintritt des Restrisikos getroffen wurden.
BCM wiederum sollte an die bestehenden Führungssysteme angeknüpft werden, indem Erkenntnisse aus dem RM übernommen oder die im QMS vorgesehenen Kommunikationsstrukturen für die Krisenkommunikation im Katastrophenfall adaptiert werden. Klar ist, dass wir das BCM nicht als vorübergehende
Mode abstempeln und ignorieren können: Bereits heute müssen sich zahlreiche Zulieferer grosser Unternehmen hinsichtlich ihres BCM zertifizieren lassen, und die Eidgenössische Bankenkommission etwa schreibt die Implementierung eines BPM gemäss internationalen Standards für alle Banken und Effektenhändler vor.
Autor Keine Aufblähung der Führungs strukturen Es zeigt sich also, dass ein BCM zwar seiner eigenen Logik folgt, die Schnittmengen mit anderen Führungssystemen aber beträchtlich sind. Diese Erkenntnis muss nun aber weder zur Schaffung neuer Gremien, noch zur Abfassung ellenlanger Handbücher führen. Vielmehr sind die Berührungspunkte zu ermitteln und die einzelnen Führungs systeme um ausgewählte BCM-Themen zu ergänzen: Sei es im Rahmen eines Strategiereviews die Frage nach den absolut unverzichtbaren Leistungen des Unternehmens, sei es die Integration der BCM-Überprüfung in die periodische Aktualisierung des QMS. Auf Ebene des
Kaspar Schiltz, Dr. rer. publ. HSG ist Berater bei der Treuhand- und Revisionsgesellschaft Mattig-Suter und Partner in Schwyz. Er befasst sich mit strategischen Fragen, Finanzplanungen sowie der Implementierung von RisikomanagementSystemen bei Unternehmen, NPOs und Gemeinden. Sein besonderes Augenmerk gilt der Suche nach pragmatischen Lösungen, die den Bedürfnissen des Kunden angepasst sind. Die Treuhand- und Revisionsgesellschaft Mattig-Suter und Partner zählt mit ihren europaweit über 130 Mitarbeitenden (davon mehr als 90 am Hauptsitz in Schwyz sowie an den Sitzen Pfäffikon SZ, Brig, Altdorf und Zug) zu den renommiertesten Zentralschweizer Treuhandfirmen. Seit über 50 Jahren lebt das Unternehmen mit dem Wandel im Dienste seiner Kunden und ihres Erfolgs. Mattig-Suter und Partner ist aktiv in den Geschäftsfeldern Finanz- und Rechnungswesen, Wirtschaftsprüfung, Wirtschaftsberatung, Steuerberatung sowie Rechtsberatung. kaspar.schiltz@mattig.ch www.mattig.ch
Besuchen Sie uns am
30. Schweizer Zuliefertag 2014 Dienstag, 1. April 2014, 10.00 – 15.00 Uhr Stadthalle Germering (München) Am Zuliefertag stellen sich in diesem Jahr 60 Schweizer Topfirmen vor und präsentieren ihre Produkte. Schweizer Zulieferer sind in Deutschland geschätzt und gern gesehene Geschäftspartner. Nutzen Sie die Gelegenheit, sich über Schweizer Spitzenprodukte zu informieren und sich in einem zeitlich überschaubaren Rahmen mit den Schweizer Ausstellern über den Aufbau von Geschäftsbeziehungen auszutauschen. Was Sie schon immer über die Zulieferszene Schweiz wissen wollten: Wir zeigen es Ihnen. Facheinkäufer finden, was sie suchen. Interessieren Sie sich für grenzüberschreitende Geschäftskontakte? Kommen Sie am 1. April an unseren Zuliefertag und knüpfen Sie mit den Schweizer Firmen gewinnbringende Kontakte. Informationen zu Ausstellern und Anmeldung: www.handelskammer-d-ch.ch Verena Miller | +41 (0)44 283 6170 | verena.miller@handelskammer-d-ch.ch Géraldine Schäfer | +41 (0)44 283 6166 | geraldine.schaefer@handelskammer-d-ch.ch
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Massgeschneiderte Sicherheit für Unternehmen Mike Segmüller, Senior Vice President Access + Data Systems, Markets EMEA, Kaba
eine Milliarde Schweizerfranken Umsatz und beschäftigt etwa 7500 Mitarbeitende rund um den Globus. Als eine der weltweit führenden Sicherheitsfirmen bietet Kaba innovative Lösungen in den Bereichen Zutrittsverwaltung, physische Zutrittssysteme, Zeit- und Betriebsdatenerfassung, wie auch Zutrittssysteme für Hotels. Zudem ist Kaba Weltmarktführerin bei Hochsicherheitsschlössern, Schlüsselrohlingen, Transponderschlüsseln sowie Schlüsselfertigungsmaschinen.
Mike Segmüller Sicherheit bei Unternehmen und Ins ti tutionen ist heute ein vielgehörtes Schlagwort. Kaba bietet diesen Anspruchsgruppen massgeschneiderte Sicherheitslösungen rund um den Personenfluss. Dabei ist wichtig, dass die Lösungen einen hohen Komfort für die Nutzer bieten und den Unternehmen helfen, effizient zu arbeiten. Innovative Lösungen, Produkte und Dienstleistungen sind die Basis für den nun über 150 jährigen Erfolg von Kaba. So hat Kaba in den vergangenen Jahrzehnten immer wieder Standards gesetzt und steht heute für Sicherheit und Zuverlässigkeit. Darum gibt Kaba nun mit der Logoergänzung «Beyond security» ein Markenversprechen ab. Es drückt in nur zwei Worten aus, was Kaba als ihre Aufgabe versteht. Nämlich mehr als «nur» Sicherheit zu bieten, Kaba hilft den Unternehmen bei der Vereinfachung der Organisation und verbessert deren Effizienz. Die Kaba Gruppe erzielt rund
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Die Schweiz und Deutschland sind zwei Kernmärkte von Kaba, in denen wichtige Entwicklungs- und Produktionszentren angesiedelt sind und die über landesweite Vertriebs- und Service gesellschaften verfügen. Der Vertrieb der Produkte und Lösungen erfolgt dabei über verschiedene, den Kundengruppen und Lösungen angepassten Vertriebs kanäle. Kaba beschäftigt in der Schweiz rund 650 Mitarbeitende und erzielt einen Umsatz von 135 Millionen Schweizerfranken. In Deutschland sind es knapp 800 Mitarbeitende mit einem Umsatz von rund 100 Millionen Schweizerfranken. Kaba wächst international, investiert aber auch weiterhin in seine Heimmärkte Schweiz und Deutschland. Sicherheit und Effizienz im Unternehmen Was heisst Sicherheit für ein Unternehmen? Und wie lässt sich damit auch noch die Effizienz im Unternehmen verbessern? Es gibt kein universelles Patentrezept für eine optimale Sicherheit im Unternehmen. Jedes Unternehmen ist einzigartig und so ist auch seine Sicherheitslösung, individuell. Generell kann man jedoch sagen, dass eine geeignete Zutrittskontrolle und ein Besuchermanagement die Grundsteine jedes Sicherheitskonzepts sind. Das gilt besonders für Unternehmen in der Industrie mit Produktions- und Entwicklungs-
abteilungen, denn diese sind besonders hohen Risiken ausgesetzt. Mit einem effektiven Zutrittsmanagementsystem wissen sie jedoch zu jedem Zeitpunkt wer sich wo in ihrem Unternehmen aufhält. So kann der Lagermitarbeiter nur während der Arbeitszeit die Produktion betreten, der Betriebsleiter hat jedoch bis abends um acht Zutritt zu allen Räumen. Gleiches gilt für Mitarbeiter von Fremdfirmen und Lieferanten – vom Parkplatz über den Eingang bis hin zu den Hochsicherheitsbereichen. Mitarbeiter, Lieferanten und wichtigen Besuchern will man den Zutritt zum Unternehmen nicht erschweren, sondern diesen Aufgabengerecht organisieren. Hierfür hat Kaba ein effizientes Mitarbeiter-, Besucher- und Lieferantenmanagement entwickelt, das ein Höchstmass an Sicherheit bietet und auch alle Eventualitäten mit einschliesst. Alle Komponenten der Zutrittslösung von Kaba werden in einem System konfiguriert und verwaltet. Da ist es egal, ob es sich bei den Komponenten um klassische Lesegeräte, Drehkreuze, mechanische- oder elektronische Schliesszylinder handelt. Änderungen von Zutrittsrechte können zentral eingegeben werden und sind sofort im ganzen System aktiv. Diese Systeme lassen sich auf die individuellen Zutrittsanforderungen inner halb eines Unternehmens abstimmen. Besucher zum Beispiel sollen sich nur innerhalb genau definierter Bereiche und Besuchszeiten bewegen. Mitarbeiter haben andere, ihrer Aufgabe gerecht werdende Bedürfnisse, aber auch ihre Berechtigungen sind genau festgelegt und werden kontrolliert. Mitarbeiter von Fremdfirmen wiederum erhalten solange Zugang, bis ihre Arbeit auf dem Firmengelände abgeschlossen ist. Damit erreichen die Unternehmen mehr Sicherheit durch Kontrolle dank einer zentralen Verwaltung aller Daten.
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DAS KABA PRODUKTPORTFOLIO BIETET VIELFÄLTIGE MÖGLICHKEITEN DAS KABA PRODUKTPORTFOLIO BIETET VIELFÄLTIGE MÖGLICHKEITEN
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Identifizierung und und Registrierung Identifizierung Registrierung der Mitarbeiter, Besucher und und der Mitarbeiter, Besucher
Zentrales BerechtigungsZentrales Berechtigungsmanagement management
Sicherheitsanlagen fürfür Sicherheitsanlagen Zutrittskontrolle Zutrittskontrolle
externer Dienstleister externer Dienstleister > Besucher/ Fremdfirmenverwaltung > Besucher/ Fremdfirmenverwaltung > Lieferanten/ Ladepersonalverwaltung > Lieferanten/ Ladepersonalverwaltung > Berechtigungsmanagement für Mitarbeiter > Berechtigungsmanagement für Mitarbeiter > Parkplatzverwaltung > Parkplatzverwaltung
> Verwaltung vonvon Zutrittslesern, > Verwaltung Zutrittslesern, Digitalzylindern undund mechanischer Digitalzylindern mechanischer Schließanlage in einem System Schließanlage in einem System > Mitarbeiter-, Fremdfirmen-, > Mitarbeiter-, Fremdfirmen-, Besucherverwaltung Besucherverwaltung > Ausweismedienerstellung undund -verwaltung > Ausweismedienerstellung -verwaltung
> > >
Schutz sicherheitskritischer Schutz sicherheitskritischer Bereiche Bereiche > Zutrittskontrolle mit Identifikationslesern > Zutrittskontrolle mit Identifikationslesern > Zutrittskontrolle mit Digitalzylindern > Zutrittskontrolle mit Digitalzylindern und digitalen Beschlägen und digitalen Beschlägen > Zutrittskontrolle mit Schließzylindern > Zutrittskontrolle mit Schließzylindern und Schlüsseln und Schlüsseln > Ausweise, Schlüsselanhänger, > Ausweise, Schlüsselanhänger, RFID-Schlüssel RFID-Schlüssel
Sichere Schließanlage Sichere Schließanlage > Hochwertige Schließzylinder > Hochwertige Schließzylinder Schlüssel undund Schlüssel > Verschiedenfarbige Schlüsselköpfe > Verschiedenfarbige Schlüsselköpfe für bessere Organisationsübersicht für bessere Organisationsübersicht > Schutz unerlaubtem Kopieren > Schutz vor vor unerlaubtem Kopieren (Patentschutz) (Patentschutz)
Service und Wartung Service und Wartung > Regelmäßige Wartung der > Regelmäßige Wartung der sicherheitstechnischen Anlagen sicherheitstechnischen Anlagen imim Sinne Lebensmittelverordnungen Sinne derder Lebensmittelverordnungen > Service > Service vorvor OrtOrt > Hotline > Hotline
Arealabsicherung > Arealabsicherung Zufahrtskontrolle > Zufahrtskontrolle Zutrittskontrolle zum Schutz von > Zutrittskontrolle zum Schutz von Eingangsbereich, Produktion und Eingangsbereich, Produktion und Versand Versand
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Intelligente Ausweisverwaltung Werden Ausweise zur ldentifizierung verwendet, stellen sich zahlreiche orga nisatorische Fragen. Wer stellt diese Ausweise aus, wo sind sie gültig und wer überwacht die Einhaltung der Zutrittsberechtigungen? Was geschieht mit Ausweisen ausgeschiedener Mitarbeiter? Welche Zutrittsrechte erhält das Reinigungspersonal? Bei Kaba Systemen läuft das alles über eine Zentrale. Hier werden die Ausweise ausgestellt, registriert und überwacht. Hier werden bei Verlust neue Ausweise ausgestellt und alte gesperrt. Das ist zentral, schnell, effizient und sicher. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Sicherheitskomponenten Online oder Offline, das heisst verkabelt oder nicht verkabelt sind. Wird einem Ausweis über das zentrale Management die Zutrittsberechtigung entzogen, so kommt der lnhaber dieses Ausweises auch nicht mehr durch eine unverkabelte, sprich Offline-Türe. Egal, wer sich wo
im Unternehmen bewegt, die Zentrale weiss Bescheid und ist informiert. Zur allgemeinen Sicherheit im Unternehmen kommen für einzelne Branchen oder Anwendungen zwingende Richt linien hinzu, welche die Unternehmen einhalten müssen, um nicht benachteiligt zu werden. So gelten für Unternehmen die Luftfrachtsendungen aufgeben besondere Vorschriften. Sicherheitssystem für alle Fälle Ohne entsprechende Schutzvorkehrungen besitzt ein Firmengelände inklusive der Firmengebäude immer neuralgische Angriffspunkte, an denen Unbefugte sich Zutritt oder Zugriff verschaffen können. Ein durchgängiges Sicherheitskonzept wirkt diesen Angriffsversuchen entgegen. Bei der Umsetzung des IFS Food Konzeptes wird das gesamte Firmengelände auf Punkte untersucht,
Fall 1: Luftfrachtsendungen Beim Versenden von Luftfrachtsendungen sehen sich Unternehmen speziellen Richtlinien gegenüber und die Sicherheit bekommt aufgrund externer Faktoren eine noch höhere Gewichtung. So beschäftigen sich derzeit viele Unternehmen in Deutschland mit dem Thema «bekannter Versender», kurz bV. Denn im April 2013 ist die Übergangsfrist des Luftfahrt-Bundesamtes ausgelaufen. Seither muss jedes Unternehmen eine Zertifizierung vorweisen können, ansonsten drohen massive Verzögerungen im Warenverkehr. Die Zertifizierung erfordert umfassende Sicherheitsmassnahmen. Kaba bietet dazu die passende Lösung. Bekannter Versender Beim «bekannter Versender» geht es um die Gewährleistung von sicheren Lieferketten. So müssen Luftfrachtsendungen gegen unbefugte Zugriffe geschützt werden. Denn Luftfahrzeuge dürfen nur mit Luftfracht beladen werden, die als sicher eingestuft wurde. Die Luftfracht ist deshalb entweder vor der Anlieferung an den Flughafen auf Sicherheit zu überprüfen oder der bV führt vor und während des Versands bestimmte Sicherheitskontrollen im Unternehmen durch. Die rechtliche Grundlage dafür bildet die 2010 von der EU erlassene Sicherheitsverordnung 185, die von Deutschland umgesetzt werden muss. Danach müssen sich alle Firmen, die Cargosendungen auf den Weg bringen, durch das zuständige Braunschweiger Luftfahrt-Bundesamt (LBA) als bekannter Versender zer tifizieren lassen. Für die behördliche Zulassung zum bekannten Versender muss ein Unternehmen neben vielen anderen Massnahmen ein Sicherheitsprogramm erstellen, in dem u.a. die Verfahren der Produktion, der Verpackung, der Lagerung, des Transports und der physischen Sicherheit beschrieben werden. Teil dieses Prozesses sind Kontrollen von LBA-Inspektoren vor Ort. Um den bekannten Versender beantragen zu können, müssen angemessene Sicherheitsstandards erfüllt sein, die den Schutz der Waren gewährleisten. So muss nachgewiesen werden, dass das Firmengelände und die Firmengebäude wirkungsvoll physisch gesichert sind. Dazu gehören Zufahrt zu Parkplätzen, Zugang zu Gebäuden und Räumen, Eingangsbereich von Gebäuden, Besucherorganisation und -verwaltung, Zugriff auf PC und Drucker sowie das Notfall management.
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Einfaches und selbsterklärendes Hand ling der Self-Boarding Gates dank grossem Display
wie zentrales Berechtigungsmanagement, Identifizierung und Registrierung der Mitarbeiter, Besucher und externer Dienstleister, Sicherheitsanlagen für Zu trittslösungen, besonderer Schutz sicherheitskritischer Bereiche, sowie die Sicherheit der Schliessanlage. Effiziente Abläufe und Sicherheit am Flughafen Das Thema Sicherheit ist gerade bei Flughäfen enorm wichtig. Hinzu kommt aber die Forderung nach immer effizien teren Abläufen und Prozessen. Denn der Flugverkehr nimmt laufend zu und die Flughäfen sehen sich stetig steigenden Passagierzahlen gegenüber. Um mit diesem Trend Schritt zu halten, werden Flughäfen laufend ausgebaut. Bei vielen Flughäfen ist jedoch eine weitere räumliche Ausdehnung nicht mehr möglich. Da bleibt nur noch, die Effizienz der Flughäfen zu steigern und die Abläufe weiter zu optimieren. Dabei müssen die sicherheitsrelevanten und politischen Rahmenbedingungen, wie zum Beispiel unterschiedliche Sicherheitsbereiche, Schengen- und Non-Schengen-Grenzen und Zollgrenzen, eingehalten werden. Die Flughäfen setzen daher auf Self-Boarding Gates und automatische Zutrittssysteme von Kaba. Diese beschleunigen die Abläufe beim Boarding und an den Zutrittsbereichen zum Terminal und erhöhen somit den Komfort für die Passagiere. Bei diesen sogenannten Self-Boarding Gates wird die Boardingkarte automatisch eingelesen, und die Zugangs schleuse
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Self-Boarding Gates am Flughafen Zürich sorgen für mehr Effizienz
gibt den Passagieren mit gültiger Bordkarte den Weg ins Flugzeug frei. Die in den Schleusen eingebauten Leser erkennen alle 2-D-Barcodes, ob auf Papier oder auf Mobilgeräten oder Tablet-PCs wie zum Beispiel iPads. Die so erfolgte Verifizierung ist schnell und fehlerfrei. Die Schleusen öffnen sich nur, wenn ein Boardingpass als gültig identifiziert wird. Die Passagierführung ist selbsterklärend, so kann sich das Boardingpersonal zum Beispiel um Passagiere mit eingeschränkter Bewegungsfreiheit oder Passagiere, die Unterstützung benötigen,
kümmern. Diese werden über einen manuellen Servicedurchgang zum Sicherheitsbereich eingelassen. Passagieren, die mit Kindern reisen steht es ebenfalls frei, den Weg über den manuellen Kon trollschalter zu wählen. Die Durchlaufrate pro Schleuse ist auf dem gleichen hohen Niveau wie bei einer manuellen Kontrolle; sie ermöglichen deshalb eine schnelle und komfortable Abwicklung von Einlass oder Boarding. Somit hat das Personal mehr Kapazität für die Betreuung von Ausnahmefällen, was den Komfort für die Passagiere erhöht und den Prozess be-
Fall 2: Food Defense Standard V6 Doch auch für Unternehmen, die Lebensmittel herstellen gibt es neue Richt linien, die im Zusammenhang mit der Sicherheit im Unternehmen stehen. Zum Produktschutz und zur Standortsicherheit bei der Herstellung von Lebensmittel ist seit 1. Juli 2012 der International Featured-Standard, kurz IFS, Food V6 in Kraft. Ab 1. Juli 2014 wird er nun zwingend vorgeschrieben. Der V6 ist ein von der GFSI (Global Food Safety Initiative) anerkannter Standard für die Auditierung von Lebensmittelherstellern. Der Schwerpunkt liegt hierbei auf Lebensmittel sicherheit und der Qualität der Verfahren und Produkte. Dieser Standard gilt für die Verarbeiter von Lebensmitteln ebenso wie für Unternehmen, in denen unverpackte Lebensmittel verpackt werden. Die aktuelle Version 6 des IFS Food ist ein Gemeinschaftsprojekt der Einzelhandelsverbände Deutschlands, Frankreichs und Italiens. Die Produktionsunternehmen in diesen Ländern wissen das Nutzenpotenzial einer IFS-Zertifizierung zu schätzen, denn die Lebensmittelkette ist anfällig, da eine absichtlich herbeigeführte Lebensmittelkontamination erhebliche Konsequenzen für die Gesundheit der Konsumenten bedeuten kann. Angst in der Bevölkerung, wirtschaftliche Auswirkungen und Störungen im Handel sind nur einige der Auswirkungen im Ernstfall.
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schleunigt. Die Schleusen verfügen über zwei Betriebsarten – Boarding und DeBoarding. Die Self-Boarding Gates sind schon bei vielen Flughäfen im Einsatz, und das Feedback ist überall identisch: Die Schleusen von Kaba sind sehr benutzerfreundlich, erleichtern den Ablauf am Flughafen erheblich und erhöhen den Komfort, sowohl für Passagiere als auch für das Bodenpersonal. Die aktuellsten Aufträge, die Kaba gewinnen konnte sind Self-Boarding Gates für den Changi Flughafen in Singa pur, alle Flughäfen in Norwegen, den Flughafen Heathrow in London, sowie für die Fluglinien Etihad, United Airlines, als auch Einwegschleusen für den Flughafen in Las Vegas und Boarding Pass Control für die Flughäfen Genf und Basel. Steigendes Bedürfnis nach Sicherheit Das Bedürfnis nach Sicherheit steigt. Das zeigt sich überall in unserem Alltag, unserer Freizeit und auch beim Reisen, zum Beispiel beim Flughafen. Die Sicherheitskonzepte werden laufend angepasst und nötigenfalls erweitert. Für eine optimale Nähe zu den Kunden ist Kaba weltweit in über 60 Ländern präsent. Das ermöglicht, länderspezifischen Bedürfnissen gerecht zu werden.
Weitere Informationen finden Sie unter: www.kaba.com
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Sicher leben und investieren in Bayern Dr. Wolfgang Hübschle Leiter Invest in Bavaria
Sicherheitsarchitektur und vielfältige Investitionen bei. So fliessen allein im Zeitraum 2013/2014 rund 60 Millionen Euro in den Ausbau der Informations- und Kommunikationstechnik bei der Polizei. Aber auch die Feuerwehr und das Rettungswesen sind Teil einer modernen, leistungsfähigen Infrastruktur, die das sichere Lebensgefühl in Bayern prägen. Immer wichtiger wird die IT-Sicherheit
Dr. Wolfgang Hübschle Wenn es darum geht, wo Bürger sicher leben und Unternehmen sicher investieren können, kann Bayern Vorteile verbuchen. Im Vergleich zur Schweiz verzeichnet die Nachbarregion Bayern deutlich weniger Straftaten. Dank niedriger Kriminalitätsrate, einer gleichzeitig hohen Aufklärungsquote, hohen Investitionen in die IT-Sicherheit und vielen weiteren Faktoren gilt der Freistaat als besonders sicherer Standort – gerade im Hinblick auf die steigenden Cyberrisiken.
Sicherheit bedeutet natürlich nicht nur Schutz vor Unfallgefahren und Katastrophen. Wegen des hohen Schaden-Potentials für Wirtschaft und Gesellschaft rückt die IT-Sicherheit immer stärker in den Fokus. Auch hier geht Bayern entschlossen voran. Aktuelles Beispiel: Das 2013 eröffnete Cyber-Allianz-Zentrum in München unterstützt Unternehmen und Betreiber kritischer Infrastrukturen bei der Prävention und Abwehr von Bedrohungen aus dem Netz. Die Einrichtung im Landesamt für Verfassungsschutz vermittelt zwischen Unternehmen, Ermittlungsbehörden, Justiz und Polizei. Darüber hinaus ist IT-Sicherheit beispielsweise auch ein zentrales Thema der «Digital Bavaria»–Strategie des Bayerischen Wirtschaftsministeriums. Stichwort Industrie 4.0 – in Bayern ist die nächste Stufe der industriellen Revolution längst zuhause.
Sicherheit als Teil des Lebensgefühls
Bayern ist bevorzugter Standort in Europa
Für die Menschen in Bayern ist ein geschütztes und sicheres Leben fast eine Selbstverständlichkeit. Und man tut alles, dass dies so bleibt: Die niedrigste Kriminalitätsrate aller deutschen Bundesländer und eine hohe Aufklärungsquote von knapp 63,2 Prozent zeichnen Bayern seit Jahren aus. Dazu tragen unter anderem eine engagierte Polizei, eine gut vernetzte
Der Bedarf an Sicherheitstechnologien und -dienstleistungen wächst rasant. Deutschlandweit wird das Marktvolumen im Jahr 2015 auf rund 34 Mrd. Euro geschätzt, davon entfallen allein 10,6 Mrd. Euro auf das stark wachsende Segment IT-Sicherheit. Bayern hat die besten Voraussetzungen, dieses Potential zu nutzen, und beheimatet
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seit vielen Jahren weltweit bedeutende Unternehmen, die sich mit Sicherheitsprodukten und -lösungen befassen: Darunter Infineon, Giesecke & Devrient, Oracle, ARM, EADS/Cassidian, Rohde & Schwarz, Bosch Sicherheitstechnik, IABG, TÜV-Süd, ESG, Siemens. Auch Bayerns Global Player in der Fahrzeugindustrie, wie AUDI, BMW & MAN, sind intensiv im Bereich Embedded Systems tätig – ebenso zahlreiche mittelständische Unternehmen. Kurze Wege von der Forschung zur Innovation Mit den unterschiedlichen Aspekten der IT-Sicherheit beschäftigen sich auch die bayerischen Universitäten und Hochschulen. In Garching bei München ist beispielsweise das Fraunhofer-Institut für angewandte und integrierte Sicherheit (AISEC) angesiedelt, das im Rahmen
Blick auf den Aiti-Park in Augsburg
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der «Digital-Bavaria»-Strategie zu einem Sicherheitskompetenzzentrum von nationaler und europäischer Bedeutung ausgebaut werden soll. Im Bayerischen IT-Sicherheitscluster e.V. arbeiten Bildungseinrichtungen und Unternehmen eng zusammen, um die Informationssicherheit zu erhöhen. Und auch als Messestandort gibt Bayern wichtige Impulse: Die Sicherheitsexpo, eine der wichtigsten Spezialmessen im deutschsprachigen Raum, findet alljährlich in München statt. Die it-sa in Nürnberg hat sich zu einer der weltweit bedeutendsten Fachmessen für IT-Security entwickelt. Dazu kommt eine äusserst rege Gründerszene: Über 50 Technologie- und Gründerzentren in Bayern unterstützen Start-ups mit Know-how und Infrastruktur. So ent-
standen bereits rund 1.000 Unternehmen mit über 5.000 Arbeitsplätzen. Im IT-Bereich sind vor allem der aiti-park Augsburg, der IT-Speicher Regensburg und das Werk1 in München hervorzuheben. Auch ausländische Unternehmer finden hier schnell und unkompliziert eine Heimat in Bayern.
Invest in Bavaria ist die Ansiedlungsagentur des Freistaats Bayern und unterstützt Unternehmen aus dem In- und Ausland dabei, einen Standort in Bayern aufzubauen oder zu erweitern. Der Service von Invest in Bavaria ist kostenfrei, alle Anfragen werden vertraulich behandelt.
Stabile Rahmenbedingungen für Unternehmen Geringes Risiko, hohe Sicherheit, ein stabiles Umfeld und eine starke, innovationsfreudige Wirtschaft: Das alles macht Bayern zu einem attraktiven Standort – sicher für die Bürger zu leben und sicher für Unternehmen zu investieren.
Für alle Fragen zu Investitionen in Bayern könne sich Interessenten an die Repräsentanz des Freistaats Bayern in der Schweiz unter der Telefonnummer 044 283 61 51 wenden.
Wenn Sie hier geschäften, sollten Sie einen unserer 6 Standorte in der Schweiz besuchen. Mittelstandsbank. Die Bank für KMUs.
Ganz gleich, ob Sie mit Asien, Europa oder Amerika geschäften – als exportorientiertes Unternehmen haben Sie spezielle Anforderungen an Ihre Bank. Verlassen Sie sich auf das umfassende Know-how einer starken, weltweit vertretenen Bank mit 140 Jahren Expertise und 100 000 betreuten Firmenkunden. Neu bieten wir Ihnen auch in der Schweiz über Ihre gesamte Wertschöpfungskette konkrete Optimierungsmöglichkeiten in allen Phasen der Zusammenarbeit: von den ersten Verkaufsverhandlungen bis zum Zahlungseingang. Lernen Sie uns kennen. Weitere Informationen, auch zu unseren 6 Standorten in der Schweiz: www.commerzbank.ch
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Schweizer Unternehmen fürchten Reputations schäden Allianz Risk Barometer 2014
– Top-Risiken für Schweizer Unternehmen im Jahr 2014: Betriebsunterbrüche, Naturkatastrophen und Reputationsschäden – Regulatorische und gesetzliche Veränderungen werden als Gefahr wahrgenommen – Schweizer Unternehmen bewerten die Euro-Krise nach wie vor als sehr hoches Risiko. Bei europäischen Firmen nimmt die Angst vor Euro-Zusammenbruch hingegen stark ab Betriebsunterbrüche und deren Auswirkungen auf die Lieferkette sowie Naturkatastrophen und Feuer/Explosionen gehören zu den wichtigsten Risiken, mit denen sich Unternehmen Anfang 2014 befassen müssen. Dies geht aus dem neuen Allianz Risk Barometer hervor. In diesem hat die Allianz mehr als 400 ihrer Experten im Bereich Unternehmensversicherung in 33 Ländern befragt, darunter auch aus der Schweiz. Die Umfrage stellt die wachsende Komplexität von Geschäftsrisiken in den Vordergrund. So bewerten die
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Unternehmen die Kombination neuer technologischer, wirtschaftlicher und regulatorischer Risiken als systemische Bedrohung. Die Allianz empfiehlt Unternehmen auf diese wachsenden Herausforderungen mit stärkeren internen Kontrollen und einem holistischen Risikomanagementansatz zu reagieren. Auch 2014 nimmt die Bedrohung durch neu aufkommender Risiken zu, erklärt Axel Theis, CEO der Allianz Global Corporate & Specialty SE (AGCS): «Verzahnte Risiken und deren Auswirkungen zu identifizieren hat für Risikomanager
oberste Priorität. Heutzutage müssen Business-Continuity-Pläne immer mehr Risikoszenarien berücksichtigen, aber auch Folgewirkungen, die nicht immer offensichtlich sind. Eine Naturkatastrophe kann beispielsweise zu Betriebsunterbrüchen, Systemversagen, Stromausfällen und einer ganzen Reihe anderer Bedrohungen führen.» In dem Risk Barometer für 2014 unterstreicht die Allianz, dass sich Unternehmen mehr denn je mit Cyber- und Reputationsrisiken beschäftigen. Im an-
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Der Allianz Risk Barometer 2014 steht Ihnen unter www.allianz.ch/risk-pulse zum Download zur Verf端gung.
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dauernden schwachen wirtschaftlichen Umfeld sorgen sie sich auch zunehmend wegen Marktstagnation und Wirtschaftsabschwung. In den Wachstumsmärkten hingegen sehen die Unternehmen den Fachkräftemangel als Gefahr. Die zwei Top-Risiken generieren die grössten Verluste Betriebs- und Lieferkettenunterbrüche verursachen rund 50 – 70 Prozent aller versicherter Schäden im Sachgeschäft und belaufen sich, basierend auf Daten aus dem Jahr 2013, auf 26 Milliarden US-Dollar pro Jahr. Wie auch im letzten Risk Barometer gelten Betriebs- und Lieferkettenunterbrüche in der Schweiz wie auch weltweit als grösste Bedrohung für Unternehmen. «In einer Welt des globalen Einkaufs nimmt die Komplexität der Lieferketten stetig zu. Deshalb kann jede Störung – beispielsweise aufgrund von Naturkatastrophen, IT-/Telekommunikationsausfällen, Transportproblemen, Insolvenz von Lieferanten oder politischen Unruhen – zu Dominoeffekten führen», erläutert Paul Carter, Global Head of Risk Consulting bei AGCS. BusinessContinuity-Pläne sind unerlässlich und sollten in allen Unternehmen integraler Bestandteil des Einkaufs- und Auswahlprozesses von Lieferanten sein. Noch teurer als Schäden aus Betriebsunterbrüchen waren 2013 die versicherten Schäden aus dem zweitwichtigsten Risiko, Naturkatastrophen, mit insgesamt rund 38 Milliarden US-Dollar im Jahr 2013 (Quelle: Swiss Re). Vor einem Jahr beliefen sich die Schäden aus Naturkatastrophen aufgrund der zerstörerischen Hurrikansaison im Atlantik sogar auf 75 Milliarden US Dollar. Cyber – und andere neue Risiken auf dem Vormarsch Laut Allianz Experten ist das Risikobewusstsein 2014 für Cyberkriminalität und Reputationsverlust am höchsten. Cyberkriminalität verzeichnet im diesjährigen Risk Barometer den deutlichsten Sprung nach oben, von Platz 15 auf Platz 8. Reputationsrisiken stiegen von der 10. auf die 6. Stelle. Top-Risiken für Schweizer Unternehmen Unvorhersehbare Gesetzesänderungen in Export- oder Produktionsmärkten machen vor allem den international
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tätigen Schweizer KMUs zu schaffen. Diese Herausforderung liegt denn auch im Ranking zusammen mit möglichem Reputationsverlust und Cyber-Risiken auf dem 3. Platz. Bruno Spicher, Leiter Sach und Unternehmensversicherung bei der Allianz Suisse: «Speziell für international tätige Schweizer KMUs werden die Unsicherheiten im regulatorischen Umfeld grösser. Immer komplexer werdende Regelungen und manchmal rasche Gesetzesänderungen im Ausland können sich da schnell negativ auf die Geschäftstätigkeit auswirken. Es erstaunt daher nicht, dass dieses Risiko entsprechend hoch eingeschätzt wird.» Viele der Top 10 Risiken im Risk Barometer sind eng miteinander verknüpft und wirken kumulativ. Das gilt insbesondere für regulatorische Veränderungen, Cyberrisiken und Reputationsverlust. Spicher: «Der Reputationsverlust spielt in der Gefahrenanalyse der Schweizer Unternehmen eine ganz wichtige Rolle. Man ist sich mehr denn je bewusst, dass beispielsweise ein Diebstahl von Kundendaten, eine während längerer Zeit nicht erreichbare Unternehmens-Website oder ein Verfahren wegen Gesetzteverstössen zu einem Imageschaden führen können.» Euro-Krise in der Schweiz nach wie vor grosses Thema Unternehmen aus den 18 Euro-Ländern sind laut Risk Barometer weitaus optimistischer, was die Zukunft der EuroZone angeht, als noch vor 12 Monaten. In einer Reihe von Ländern sorgt man sich jedoch weiterhin um die Auswirkungen von Sparprogrammen: Für Spanien und Portugal beispielsweise stellen diese das Hauptrisiko dar. Bemerkenswert ist dabei die unterschiedliche Einschätzung des EuroRisikos. 20 Prozent der Unternehmen in der Schweiz und Österreich sehen den Zusammenbruch des Euro-Raums als eines der grössten Risiken, während dieses Szenario in Deutschland und Frankreich kaum als Gefahr wahrgenommen wird.
Kontakt: Kommunikation Allianz Suisse Hans-Peter Nehmer Telefon: 058 358 88 01 hanspeter.nehmer@allianz-suisse.ch Harry H. Meier Telefon: 058 358 84 14 harry.meier@allianz-suisse.ch
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Renaissance im Regionalflugverkehr Rolf Hancock
Verbesserung der regionalen Anbindung ab Zürich
Manager Airline Affairs Flughafen Zürich AG
anzusteuern. Die Konsolidierungswelle der letzten Jahre und der stetige Ruf nach «immer Mehr zu tieferen Preisen» hat auch dazu geführt, dass einige kleinere Airlines vom Markt verschwanden. In der Folge verringerte sich auch die Konnektivität zu dezentral gelegenen Städten.
Rolf Hancock
Die stetig wachsende Nachfrage nach Verbindungen zwischen Zürich und deutschen Städten sowie die Rückbesinnung auf Werte wie Zeitersparnis und persönliche Effizienz, führen nun aber dazu, dass auch Verbindungen zu kleineren, dezentral gelegenen Städten wieder vermehrt möglich werden. Da die Flugzeuggrösse weiterhin ein kritisches Element für die Bedienung kleinerer Städte bleibt, öffnen sich dabei für Regionalfluggesellschaften, die mit kleineren Flugzeugen operieren, grosse Chancen, die Angebotsvielfalt zu vertiefen.
Neue Regionale Verbindungen Es sind bereits diverse Projekte initiiert, welche die Befriedigung der dezentralen Flugnachfrage, insbesondere im Geschäftsreisesegment, zum Ziel haben. Der erste Ausbau der dezentralen Anbindung an die Schweiz erfolgte nun aufgrund der stetigen Nachfrage aus Industrie und Handel im grösseren Umkreis des Flughafens Münster-Osnabrück. Seit 13. Januar 2014 verbindet AIS Airlines werktäglich die Flughäfen Münster-Osnabrück (FMO) und Zürich (ZRH) mit einer 19-sitzigen Jetstream 32. AIS Airlines entstand ursprünglich aus einer Pilotenakademie im niederländischen Lelystad. Aufgrund der bisherigen Geschäftstätigkeit als Kompetenzund Ausbildungszentrum für Jetstream 32 ist AIS bestens in der Lage, die notwendige Professionalität für die Flug-
Die starke wirtschaftliche Verknüpfung zwischen der Schweiz und Deutschland spiegelt sich auch im Luftverkehr wieder. Mit einem Passagieranteil von 17.6 % am Gesamtverkehr sind Deutsche Städte die am meisten ab Zürich nachgefragten Ziele, gefolgt von Grossbritannien mit 10.4 % und Spanien mit 7.8 %. Die wachsende Nachfrage ermöglicht Passagieren eine breite Auswahl an täglichen Flugverbindungen zu deutschen Flughäfen. Treiber sind hier nicht nur der Handel, sondern vermehrt auch Tourismus und Freizeitverkehr vieler deutscher Arbeitnehmer in der Schweiz. Diejenigen vier Airlines, welche sich das Deutschlandgeschäft teilen (Air Berlin, Germanwings, Lufthansa und Swiss) konzentrieren sich aus Effizienzgründen auf die derzeit angeflogenen Flughäfen (siehe Grafik). Ihre Jets weisen mit mindestens hundert Sitzplätzen eine zu grosse Kapazität auf, um auch kleinere, heute nicht bediente Flugplätze rentabel
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Mit BAe Jetstream 32 der niederländischen AIS Airlines nach Münster-Osnabrück
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465.063
Berlin
931.502
413.420
Düsseldorf
692.876 535.898 590.587
Frankfurt 384.440
Hamburg
470.141
300.376 351.037
München 167.781 227.262
Hannover
2004
160.384 211.632
Köln Bonn
72.943
Stuttgart
2013
198.336
Nürnberg 65.550 161.622 0
Air Alps Dornier D328 verbinden für Rostock Airways Bremen und Zürich
strecke FMO-ZRH aufzubringen, und kann gerade wegen des kleinen eingesetzten Fluggeräts auch die Kosteneffizienz für das derzeit noch begrenzte Nachfragevolumen der Strecke sicherstellen. Mit Rostock Airways steht eine weitere junge Airline am Start. Ihre Besitzer haben sich zum Ziel gesetzt, verschiedene Lücken im Regionalverkehr mit einer kleinen Flotte von Dornier 328 mit
30 Sitzplätzen zu füllen. Die vielfach nachgefragte Strecke zwischen Zürich und der Hansestadt Bremen (BRE) stellt dabei den Beginn dar. Die Route wird ab dem 3. Februar 2014 werktäglich am Tagesrand bedient, also jeweils morgens und abends, was primär die Bedürfnisse der Geschäftsreisenden abdeckt. 60 Sitze pro Tag und Richtung werden es der Rostock Airways zudem auch ermöglichen, das Tourismus und Freizeit Segment mit abzudecken.
Berlin
Halle/ Leipzig*
Düsseldorf
Dresden*
Köln/ Bonn Frankfurt
Nürnberg Mehrmals täglich mit Lufthansa, Air Berlin, Swiss, Germanwings
Stuttgart München Zürich
Neu in 2014; Regelmäßig bedient durch Regional Fluggesellschaften
*wird voraussichtlich im Sommer aufgenommen
Bestehende und im Jahr 2014 zusätzlich entstehende Routen ab Zürich
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750.000
1.000.000
Ab Sommerflugplan 2014, der am 30.03.2014 startet, sind dann gleich zwei sächsische Ziele ab Zürich in der Planung. Auf der Route zwischen Zürich und Leipzig (LEJ) bietet die in Lugano ansässige Darwin Airline unter der Marke Etihad Regional eine werktägliche Verbindung mit Saab 2000 an. Die ehemals erfolgreiche Route liegt seit dem Jahre 2002 brach – eine der Folgen des Swissair Groundings. Nach 12 Jahren neigt sich somit die Zeit, in welcher die LEJ-ZRH Passagiere diverse, teils mühsame Wege via München oder Berlin suchen mussten, allmählich dem Ende entgegen. Bei der zweiten sächsischen Stadt handelt es sich um Dresden (DRS). Wie die Strecke nach Bremen ging auch jene nach Dresden im Januar 2013 verloren, als die OLT Express Germany in der Folge ihres zu schnellen Wachstums den Betrieb einstellen musste. Für die Dresdner Strecke haben derzeit zwei regionale Airlines Slots (zeitabhängige Lande- und Startrechte) am Tagesrand reserviert. Welche der beiden Airlines die Strecke aufnehmen wird, ist noch ungewiss. Trotz hoher Nachfrage auf dieser Strecke, wird es jedoch bei einem Anbieter bleiben.
Bremen Hannover
500.000
Passagiervolumen auf Flügen zwischen Zürich und Deutschland im 2013 versus 2004
Hamburg
Münster/ Osnabrück
250.000
Der Wettbewerb im Luftverkehr hat sich über die letzten Jahre kontinuierlich verschärft und Ticketpreise teils derart tief fallen lassen, dass viele Strecken nicht mehr kostendeckend angeboten werden können. Erfolgreiche Regional airlines versuchen sich diesem Wettbewerb ein Stück weit zu entziehen, indem sie sich auf Nischenstrecken konzentrieren und grosse Konfrontationen meiden. Gelingt das und werden die Nischenangebote auch genutzt, wird sich die Angebotsvielfalt über die nächsten Jahre wohl noch erweitern. Letzten Endes können die guten wirtschaftlichen Beziehungen zwischen Deutschland und der Schweiz mit diesem zusätzlichen Angebot weiter vertieft werden.
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Pharma-Kooperations-Kodex Handlungsbedarf für Pharmaunternehmen Frank Scherrer, Dr.iur., LL.M. Rechtsanwalt, Partner, Wenger & Vieli AG f.scherrer@wengervieli.ch
Caroline Müller, LL.M. Rechtsanwältin, Wenger & Vieli AG c.mueller@wengervieli.ch
Organisationen und Patientenorganisationen aus dem bestehenden Pharma-Kodex (PK) in den neuen Pharma-KooperationsKodex (PKK) übertragen (vgl. http:// www.scienceindustries.ch/engagements/ pharmakodex-und-pharma-kooperations-kodex). Die bereits bestehenden Regeln für die Zusammenarbeit mit Patientenorganisationen und die Offenlegung entsprechender Zuwendungen gelten im Rahmen des PKK unverändert weiter. Im PKK sind die neuen Offenlegungspflichten bezüglich geldwerter Leistungen an Fachpersonen und Gesundheitsversorgungs-Organisation und die Modalitäten der Offenlegung geregelt.
Frank Scherrer, Dr.iur., LL.M.
Caroline Müller, LL.M.
Am 1. Januar 2014 trat der PharmaKooperations-Kodex in Kraft, der die Zusammenarbeit der Pharmaindustrie mit Fachkreisen und Patientenorganisationen teilweise neu regelt. Die Beziehungen sollen transparenter werden, und sämtliche Zahlungen und geldwerten Vorteile müssen in absehbarer Zeit der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. Dies hat zunächst Konsequenzen für Verträge und die administrative Erfassung von gewährten Vorteilen.
rung des EFPIA HCP/HCO Disclosure Code, welcher auf den 1. Januar 2014 in Kraft trat. Die nationalen Verbände, in der Schweiz scienceindustries, mussten gestützt hierauf ihre Codes of Practice anpassen. Anders als in den USA beruhen diese Transparenzregeln auf einem privatrechtlichen Regelwerk, welches nur Unternehmen bindet, die den Kodex unterzeichnet haben und die verschreibungspflichtige Arzneimittel herstellen oder vertreiben. Erfahrungsgemäss ist dies der Grossteil der Pharmaunternehmen. Zudem haben die Regelwerke als Formulierung der herrschenden good practice auch einen grossen Einfluss auf das Verhalten von Nicht-Unterzeichnern.
In den USA sind mit dem «Physician Payments Sunshine Act of 2009» Bestimmungen in Kraft getreten, wonach Unternehmen den Behörden Zuwendungen an Fachpersonen und Spitäler melden müssen und diese dann veröffentlicht werden. In Europa reagierte der europäische Verband der pharmazeutischen Industrie EFPIA auf den global herrschenden Transparenzdruck und die Entwicklung in den USA mit der Einfüh-
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Neue Transparenzregeln In der Schweiz wurden die Regeln über die Zusammenarbeit der Industrie mit Fachpersonen, Gesundheitsversorgungs-
Von der neuen Offenlegungspflicht sind mit wenigen Ausnahmen sämtliche Zuwendungen erfasst, also z.B. auch die finanzielle Unterstützung von Kongressteilnahmen. Unter die Ausnahmen fallen z.B. Arzneimittelmuster und Mahlzeiten bis höchstens CHF 150 pro Person (vgl. Ziffer 233 PKK). Die Offenlegung muss jeweils pro Kalenderjahr und im Grundsatz individuell unter Nennung des Empfängers erfolgen. Gemäss den detaillierten Regeln in Ziffer 27 PKK ist für bestimmte Kategorien von Vorteilen eine zusammengefasste Offenlegung pro Gesundheitsversorgungs-Organisation möglich. Eine Ausnahme von der namentlichen Offenlegung ist für die Unterstützung von Forschung und Entwicklung im Gesundheitsbereich vorgesehen, welche für alle Gesundheitsversorgungs-Organisationen und alle Fachpersonen je zusammengefasst offengelegt werden kann (Ziffer 275.3 PKK). Die Publikation muss auf einer öffentlich zugänglichen Website des Unternehmens in der Schweiz oder auf internationaler Ebene vorgenommen werden (Ziffer 26 PKK). Die Veröffentlichung hat erstmals bis 30. Juni 2016 für die im Jahr 2015 er-
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brachten Zuwendungen zu erfolgen. Die Daten müssen jeweils während drei Jahren zugänglich bleiben (Ziffer 25 PKK). Für betroffene Unternehmen besteht aber bereits in nächster Zeit Handlungsbedarf. So ist allen Beratungs- und Dienstleistungsverträgen seit 1. Januar 2014 der neue PKK zugrunde zu legen (Ziffer 216 und 821 PKK). Per 1. Juli 2014 tritt das konkretisierte Vorteilsverbot (Ziffern 142 und 143 in Verbindung mit Ziffer 823 PKK) in Kraft. Verträge mit Fachpersonen und GesundheitsversorgungsOrganisationen, auf deren Grundlage (auch) 2015 Leistungen erbracht werden (z.B. längerfristige Unterstützung von Weiter- und Fortbildung), sind bereits vor 2015 an die neuen Offenlegungspflichten anzupassen. Offenlegung und Datenschutz Bei der Offenlegung von Zuwendungen müssen grundsätzlich die geldwerten Leistungen individualisiert genannt und der Empfänger namentlich bekannt gegeben werden (Ziffer 27 PKK). Die Offenlegungspflicht hat daher auch datenschutzrechtliche Aspekte. Ziffer 232 PKK verlangt entsprechend, dass in Verträgen mit Fachpersonen und Gesundheitsversorgungs-Organisationen auf die Offenlegungspflicht hingewiesen und die Zustimmung der Vertragspartner zur Offenlegung eingeholt wird.
mafirma geschlossen haben. Die datenschutzrechtlichen Vorschriften können in diesen Situationen durch eine zusätzliche separate Einwilligungserklärung oder durch Einbezug der zusätzlich betroffenen Organisation oder Fachperson in die Grundvereinbarung eingehalten werden. Handlungsbedarf Für die Pharmafirmen, welche sich dem Pharma-Kooperations-Kodex anschliessen oder schon angeschlossen haben, ergibt sich der nachfolgende Handlungsbedarf: – Rechtzeitige Anpassung der Verträge und Vertragsvorlagen, d.h.: – In Beratungs- und Dienstleistungsverträgen sollte ein Hinweis eingefügt werden, dass den Verträgen auch der PKK zugrunde liegt. – Die Vertragsvorlagen sollten mit einem ausreichenden Hinweis auf die Offenlegungspflicht und der entsprechenden Einwilligung des Vorteilsempfängers ergänzt werden. Die Vertragsergänzung ist mit bereits bestehenden Datenschutzklauseln abzugleichen. Für Verträge, gestützt auf die im Jahr 2015 Leistungen er-
bracht werden, sollten bereits die neuen Vorlagen verwendet werden. – Bestehende, bis 2015 oder länger dauernde Vereinbarungen sollten ebenfalls entsprechend angepasst werden. – Wenn Daten unter dem Namen einer Gesundheitsversorgungs-Organisation oder einer Fachperson veröffentlicht werden sollen, die (bisher) nicht der Vertragspartner der Pharmafirma ist, muss auch von dieser Organisation oder Person die Einwilligung zur Offenlegung eingeholt werden. Das kann durch Mitunterzeichnung der Vereinbarung oder eine separate Einwilligungserklärung erfolgen. – Schulung der zuständigen Mitarbeiter in Bezug auf die Regeln des PKK und die im Zusammenhang damit anwendbaren rechtlichen Bestimmungen (Ziffer 41 PKK). – Beachtung des konkretisierten Vorteilsverbots gemäss Ziffern 142 und 143 PKK. – Erlass bzw. Anpassung von SOPs. Eine grössere Projektaufgabe wird zudem auch die IT-technische und administrative Implementierung der neuen Anforderungen bis zur ersten Veröffentlichung 2016 darstellen.
Um den Datenschutzregeln gerecht zu werden, muss der Hinweis auf die Offenlegungspflicht genügend konkret und umfassend sein, so dass der Betroffene über den Zweck und den Umfang der Veröffentlichung und der dazu notwendigen Datenbearbeitung ausreichend informiert ist und die Zustimmung in Kenntnis der Sachlage erfolgt. In gewissen Fällen wird eine Klausel einzig in den Verträgen mit dem direkten Empfänger des geldwerten Vorteils nicht ausreichend sein. Die in Ziffer 27 PKK vorgesehene zusammengefasste Offenlegung ermöglicht nämlich, dass Zuwendungen an Fachpersonen auch zusammengefasst unter dem Namen der Gesundheitsversorgungs-Organisation offengelegt werden können, die diese Fachpersonen beschäftigt (vgl. Ziffern 274.2 und 276 PKK). Umgekehrt sieht Ziffer 277 vor, dass Leistungen, welche über GesundheitsversorgungsOrganisationen indirekt einer gewissen Fachperson zukommen, wenn möglich individuell unter dem Namen der Fachperson offenzulegen sind. In solchen Fällen werden Daten unter dem Namen von Personen veröffentlicht, die unter Umständen keinen Vertrag mit der Phar-
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Meilenstein für die Schweiz! Heiko Kubaile
EuGH Urteil: Personenfreizügigkeit findet auch in steuerlichen Fragen zur Schweiz Anwendung
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Rechtsprechung des EuGHs auf die Schweiz übertragen. Grundlage waren die o.g. Regelungen im FZA. Das Schumacker Urteil mündete in Deutschland in die Regelung des § 1a Einkommensteuergesetz (EStG), die bisher nur für in der EU / EWR Ansässige, nicht aber bei Ansässigkeit in der Schweiz Anwendung fanden. Der Fall Ettwein
Heiko Kubaile Am 1. Juni 2002 ist das Freizügigkeitsabkommen (FZA) als eines der Unterabkommen der sog. Bilateralen Verträge I zwischen den EU Mitgliedstaaten und der Schweiz in Kraft getreten. Hierdurch wird natürlichen Personen unter anderem das Recht auf Einreise, Aufenthalt und Verbleib im Hoheitsgebiet der Vertragsparteien eingeräumt, d.h. eine Niederlassung wurde faktisch im selben Umfang wie in Art. 43 EG-Vertrag (heute Art. 49 AEUV) gewährt bzw. zugestanden. Faktisch wurde hierdurch die Personenfreizügigkeit auch auf den Drittstaat Schweiz ausgedehnt. Mangels Einschränkung betrifft die faktische Ausdehnung der Personenfreizügigkeit unter anderem auch den Bereich der Steuern. Die deutsche Finanzverwaltung sah dies bisher aber (natürlich) anders. Durch das EuGH-Urteil vom 28. Februar 2013 in der Rechtssache Ettwein (Az.: C-425/11), wurde erstmals die vielbeachtete Schumacker-
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Die Eheleute Ettwein, deutsche Staatsangehörige, waren seit dem 1. August 2007 in der Schweiz ansässig. Die gesamten steuerpflichtigen Einkünfte wurden aber weiterhin in Deutschland erwirtschaftet. Die Ehefrau war selbständige Unternehmensberaterin und der Ehemann selbständiger Kunstmaler. Im entschiedenen Fall beantragten die Eheleute Ettwein mit der Einkommensteuer-Erklärung 2008 die Zusammenveranlagung unter Anwendung des steuerlich günstigen Splittingtarifs. Dieser Antrag wurde letztendlich mit der Begründung abgelehnt, dass die Schweiz nicht zum EU / EWR-Raum gehöre und damit die Voraussetzungen des § 1a EStG nicht erfüllt sind. Nach erfolglosem Einspruchsverfahren wurde Klage bei Finanzgericht Baden-Württemberg erhoben. Das daraufhin angerufene Finanzgericht Baden-Württemberg legte mit Beschluss vom 7. Juli 2011 dem EuGH die Frage vor, ob die Nichtgewährung der Zusammenveranlagung bzw. des Splittingtarifs gegen das FZA verstosse. Der EuGH bejahte dies und entschied erstmalig, entgegen der Auffassung der EUKommission und der deutschen Regierung, dass die Nichtgewährung gegen das FZA verstosse und die EU-Mitgliedstaaten in der Schweiz ansässige selbständige Grenzgänger dieselben steuerlichen Vergünstigungen (hier Gewährung
des Splittingtarifes) einzuräumen haben wie Inländern. Der EuGH verwies dabei neben der früheren Rechtssache Schumacker auch auf die Urteile in den Rs. Asscher und Wielockx. Bundesfinanzministerium reagiert schnell Das Bundesfinanzministerium der Finanzen (im Folgenden: BMF) hat überraschend schnell mit Schreiben vom 16. September 2013 zum ergangenen EuGH-Urteil Stellung genommen (sog. BMF-Schreiben) und die Regelung bereits in das nationale deutsche Gesetz übernommen (vgl. § 1a Abs. 1 EStG). Diese findet Anwendung für noch alle nicht bestandskräftigen Fälle. Für die Anwendung von § 1a Absatz 1 EStG – d.h. u.a. Anwendung des Splittingtarifes – gilt im Hinblick auf die Auslegung des Abkommens zwischen der Europä ischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Schweizerischen Eidgenossenschaft andererseits über die Freizügigkeit und nach Mass gabe des o.g. Urteils somit Folgendes: § 1a Absatz 1 EStG ist bei Staatsangehörigen eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines Staates, auf den das Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum anwendbar ist, bei Vorliegen der übrigen Voraussetzungen auch anwendbar, wenn 1. d er Empfänger der Unterhalts-/ Vorsorgeleistungen, 2. die ausgleichsberechtigte Person oder 3. d er Ehegatte/Lebenspartner, welche nicht dauernd getrennt leben seinen/ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in der Schweiz haben. Dies gilt für alle noch nicht bestandskräftigen Fälle.
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Anwendung für weitere Bereiche vorprogrammiert! Auch wenn es erst ein erstes Urteil ist, so könnte auf Basis des Ettwein-Urteils die EuGH-Rechtsprechung, die auf der Personenfreizügigkeit basiert, auch im Verhältnis zur Schweiz Anwendung finden. Aus der Urteilsbegründung des EuGH wird jedenfalls ersichtlich, dass er die Grundsätze der Personen freizügigkeit uneingeschränkt anwenden möchte. Es erscheint daher so, dass das BMF mit dem sehr schnell verfassten BMF-Schreiben vom 16. September 2013 versucht, etwaige Diskussionen von Beginn an zu ver meiden.
Hiervon sollte man sicher aber nicht beeindrucken lassen und den Rechtsweg suchen, wenn es zur Einschränkung der Personenfreizügigkeit im Verhältnis zur Schweiz kommt. Mögliche Bereiche, die hier betroffen sein könnten, sind hier unter anderem: 1. unselbständige Grenzgänger; 2. Wegzugsfälle (bspw. § 6 AStG); 3. g rundsätzlich alle Regelungen, die bisher nur für in der EU / EWR An sässige galten. Auch wenn das Urteil in der Rs. Ettwein konkret Deutschland – Schweiz betraf, sind hiervon grundsätzlich alle EU / EWR Mitgliedstaaten in ihrem Verhältnis zur
Schweiz erfasst, also auch bspw. Frankreich, Österreich, Italien und Liechtenstein. Die Rs. Ettwein könnte ein Meilenstein sein wie einst das Schumacker-Urteil selbst – eines der ersten Urteile, die der EuGH zu einer Steuernorm gesprochen hat. Seither hat die EuGH-Rechtsprechung die nationalen Steuergesetze der Mitgliedstaaten massgeblich beeinflusst und viele weitreichende Änderungen hervorgerufen. Allerdings ist davon auszugehen, dass die jeweiligen EU / EWR Mitgliedstaaten dieser Entwicklung nicht ohne Widerstand folgen werden. Es wird daher ggfs. der Rechtsweg notwendig sein. Die Rechtssache Ettwein zeigt aber, dass dieser erstrebenswert sein kann.
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Individuelle Zeichnungsteile aus PLEXIGLAS® + MAKROLON® HECKER®-Kunststofftechnik produziert transparente Zeichnungsteile in PLEXIGLAS® (Acrylglas) oder MAKROLON® (Polycarbonat) für Industrie, Technik und Design. Diese finden als Schutzverkleidungen oder als technische Funktionsteile Anwendung. Wir suchen Schweizer Abnehmer aus den Bereichen Maschinen- und Gerätebau, Medizintechnik, Elektroindustrie / Elektronik, Umweltschutz oder Fluidtechnik. Auskunft: geraldine.schaefer@handelskammer-d-ch.ch
Aktenvernichter für höchste Sicherheit AKTEN-EX ist führender Hersteller von Zerkleinerungsanlagen für höchste Sicherheit. Sie verarbeiten komplette Aktenordner, EDV-Listen oder Kartonagen vollautomatisch zu einem nicht rekonstruierbaren Granulat. Der verbleibende Mulch ist gefragter Rohstoff für Papierfabriken. Anlagen von AKTEN-EX sind weltweit dort gefragt, wo höchster Sicherheitsbedarf besteht. Wir suchen für Akten-Ex Schweizer Kunden u.a . in den Bereichen Justiz, Polizei, Armee und Finanzen. Auskunft: geraldine.schaefer@handelskammer-d-ch.ch
Trogförderketten und Kettenzubehör Ketten Branscheid ist ein qualitätsbewusster Experte für verschiedenste Kettentypen. Ob gesenkgeschmiedete Gabellaschen-, Steck-, Buchsen- oder Stahlketten, Plattenbänder, Kettenräder, Ersatzteile oder anderes Zubehör – es gibt keine Transportlösung, die das südwestfälische Unternehmen nicht kennt. Wir suchen Schweizer Unternehmen, die Schüttgut jeder Art transportieren und an leistungsfähigen und zuverlässigen Trogförderketten interessiert sind.
Ungebremster Fahrspass für Ihre Kunden! Getreu dem Motto «Unterwegs auf drei Rädern» stellt rewaco individuelle Trikes und BikeConversion aller Art für zwei bis drei Personen her. Rewaco ist es gelungen, eine einzigartige Hydropneumatik in die BikeConversion zu integrieren, um Fahrbahnunebenheiten zu dämpfen. Wir suchen interessierte Händler von Autos, Motorrädern und Sonderfahrzeugen sowie Fahrzeugvermietungen und Tourismuszentren.
Auskunft: geraldine.schaefer@handelskammer-d-ch.ch Auskunft: geraldine.schaefer@handelskammer-d-ch.ch
Pflegende Kosmetik auf Naturstoffbasis Splendid Cosmetics ist Spezialist von pflegender Kosmetik, die bevorzugt aus Naturstoffen und pflanzlichen Extrakten hergestellt wird. Die Kombination aus professionellen QualitätsProdukten und erfolgsorientierten Verkaufskonzepten haben Splendid Cosmetics in den letzten Jahren zu einer angesehenen Branchen-Grösse gemacht. Wir suchen interessierte Schweizer Händler und Importeure von Kosmetikprodukten, die über entsprechende Kontakte zu Kosmetiksalons, Beauty Farmen sowie Spa‘s verfügen. Auskunft: geraldine.schaefer@handelskammer-d-ch.ch
Investitionsangebot: Handelsunternehmen für Schwimmbad- und Wasserpflege
CH-D Wirtschaft 2/2014
663/EM
Die Firma, die im Grossraum Zürich ansässig ist, bietet ein breites und modernes Sortiment an akustischen Anlagen für den privaten und den öffentlichen Sektor an. Sie ist gut im Schweizer Markt etabliert und kann auf einen zuverlässigen, festen Kundenstamm zurückgreifen. Die Übernahme dieses Unternehmens bietet vor allem Branchenspezialisten, die in den Schweizer Markt einsteigen möchten, ausgezeichnete Möglichkeiten Ihre Präsenz und Ihr Marktvolumen in der Schweiz auszubauen sowie Synergien zu nutzen. Auskunft: jeanette.dinse@handelskammer-d-ch.ch
553/EM
Das im Grossraum Basel beheimatete Unternehmen vertreibt die verschiedensten Produkte für Schwimmbäder und Schwimmbad-Wasserpflegemittel in der gesamten Schweiz. Die kleine Firma verfügt über einen sehr guten Namen und ist seit 1996 im Schweizer Markt etabliert. Die Übernahme dieses Unternehmens bietet vor allem Branchenspezialisten aber auch Privatpersonen, die sich selbstständig machen möchten, gute Möglichkeiten. Auskunft: jeanette.dinse@handelskammer-d-ch.ch
Investitionsangebot: Unternehmen für Elektroakustik
Kaufgesuch: Unternehmung im Bereich Bauelemente 1070/EM Von einem deutschen Produktions- und Handelsunternehmen wird eine Firma im Bereich Bauelemente (z. B. Fenster, Türen, Storen) gesucht. Der Betrieb sollte seinen Tätigkeitsschwerpunkt in der Herstellung und im Vertrieb dieser Bauelemente haben. Der Kundenstamm sollte möglichst breit aufgestellt sein und sich im mittleren bis hohen Preissegment befinden. Auskunft: jeanette.dinse@handelskammer-d-ch.ch
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CH-D Fachschriften
4. völlig überarbeitete Neuauflage Januar 2014
Neuauflage: «Erbschaftsratgeber Deutschland-Schweiz» n Das Handbuch ist Basisinformation und Gestaltungshilfe zugleich n Mit vielen praktischen Hinweisen für Private, Juristen und Unternehmer
n Diese Neuauflage berücksichtigt alle Änderungen des deutschen und schweizerischen Rechts in Erbfragen Themen aus dem Inhalt: – Erbrecht in der Schweiz – Erbrecht in Deutschland – Erbschaftssteuerrecht in Deutschland und der Schweiz mit Synopse – Internationales Erbrecht im Verhältnis Deutschland-Schweiz – Erbschaftssteuer und Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) – Die europäische Erbrechtsverordnung und ihre Wechselwirkung mit der Schweiz – Die Schenkung: Gestaltung in Deutschland und in der Schweiz – Der Wegzug aus Deutschland und deutsches Aussensteuerrecht – Zuzug in die Schweiz und Pauschalbesteuerung – Die Stiftung: Typische Gestaltung in Deutschland und in der Schweiz u.v.m. Der Ratgeber informiert über die Regelungen des Erbrechts in Deutschland und der Schweiz, geht besonders auf grenzüberschreitende Aspekte ein, liefert Anregungen und zeigt Gestaltungsmöglichkeiten auf. 247 Seiten, Format A4, Preis: CHF 195.– (Mitglieder der Handelskammer Deutschland-Schweiz profitieren vom reduzierten Preis: CHF 117.–) Herausgeber: Handelskammer Deutschland-Schweiz, Tödistrasse 60, CH-8002 Zürich Telefon +41 (0)44 283 61 61, Fax +41 (0)44 283 61 00 Internet: www.Handelskammer-d-ch.ch und www.handelskammerjournal.ch Bestellschein: Handelskammer Deutschland-Schweiz, Tödistrasse 60, CH-8002 Zürich, Telefon +41 (0)44 283 61 61, Fax +1 (0)44 283 61 00, auskunft@handelskammer-d-ch.ch Hiermit bestellen wir _____ Exemplar(e) der Fachschrift Erbschaftsratgeber Deutschland-Schweiz zum Preis von CHF 195.– (Mitglieder CHF 117.–) Wir sind Mitglied der Handelskammer Deutschland-Schweiz und profitieren vom reduzierten Preis. Name/Firma: ______________________________________________________________________________________ Strasse: ___________________________________________________________________________________________ PLZ, Ort _____________________________________________ Telefon: _______________________________________ E-Mail: ___________________________________________________________________________________________ Unterschrift : __________________________________________ Datum: ______________________________________
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CH-D Wirtschaft 2/2014
Handelskammer Deutschland–Schweiz
Veranstaltungskalender Datum
Titel
Art
Ort
4
07.01.2014
Welches sind die Herausforderungen der Energiepolitik Deutschlands und der Schweiz zu Beginn 2014?
Business-Lunch
Zürich
4
21.01.2014
Pressekonferenz Hannover Messe
Pressekonferenz
Zürich
4
23.01.2014
Pressekonferenz Swico, CeBIT und EITO
Pressekonferenz
Zürich
04.02.2014
Verfügbarkeit von Personal – Gefahr für Wachstum und Wertentwicklung
Business-Lunch
Zürich
05.02.2014
«Exportmarkt Deutschland»
Firmensprechtag
Zürich
06.02.2014
«Exportmarkt Deutschland»
Firmensprechtag
Zürich
11.02.2014
«Das internationale Schiedsgerichtsverfahren sowie rechtliche Besonderheiten in der Schweiz und Österreich»
Seminar
Dresden
05.03.2014
Kauf und Verkauf von Unternehmen
Beratungstag
Zürich
06.03.2014
« Erfolgreiche Geschäfte in der Schweiz: Mitarbeiterentsendung und MWSt.-Pflicht»
Seminar
Hannover
13.03.2014
Deutschlandgeschäft – richtig gemacht!
Seminar
Zürich
20.03.2014
MWST-Workshop CH – DE/EU
Workshop
Zürich
25.03.2014
«Go Europe – Exportberatungstag Italien, Österreich Schweiz und Tschechien»
Workshops, Beratungs gespräche
Ingolstadt
26.03.2014
«Go Europe – Exportberatungstag Italien, Österreich Schweiz und Tschechien»
Workshops, Beratungs gespräche
Rosenheim
27.03.2014
«Die Schweiz – Chancen und Herausforderungen für bayerische Unternehmen des Bau-Handwerks»
Seminar im Rahmen der Messe Holz-Handwerk
Nürnberg
01.04.2014
Schweizer Zuliefertag 2014
Tischmesse
Germering/München
Zu diesen geplanten Anlässen kommen immer noch aktuelle Veranstaltungen hinzu. Bitte fordern Sie die Teilnehmerunterlagen unter auskunft@handelskammer-d-ch.ch an und informieren Sie sich auf unserer Webseite www.handelskammer-d-ch.ch unter der Rubrik «Veranstaltungen»
CH-D Wirtschaft 2/2014
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Einladung zum Seminar
«Deutschlandgeschäft – richtig gemacht!» am Donnerstag, 13. März 2014 im Hotel Courtyard Marriott, Zürich Oerlikon Schwerpunkte des Seminars: – Formen der Markterschliessung Deutschland und ihre rechtlichen Fallstricke – Vertragsgestaltung bei grenzüberschreitenden Verträgen – Stolperstein Steuerrecht und Umsatzsteuerpflicht Deutschland – Themenkreise um die Mitarbeiterentsendung – Einfuhr von Waren nach Deutschland – Vergaberecht in Deutschland im Überblick
Anmeldung und weitere Informationen zur Veranstaltung: Verena Miller, Tel.: +41 44 283 61 70; E-Mail: verena.miller@handelskammer-d-ch.ch; Webseite: http://www.handelskammer-d-ch.ch
Einladung zum Workshop
«Mehrwertsteuer Schweiz – Deutschland / EU» am Donnerstag, 20. März 2014 im Hotel Belvoir, Rüschlikon Schwerpunkte des Workshops: – Neues zum EU-Warenverkehr – Änderungen bei den Rechnungsvoraussetzungen – Änderung der Abgrenzung vom Rückvergütungsverfahren – Neuste Entwicklungen im Bereich der Mehrwertsteuer in der Schweiz und in der EU – Mehrwertsteuerpflicht – verlorene Vorsteuer – Workshops Warenlieferungen / Dienstleistungenn der Schweiz und in der EU
Anmeldung und weitere Informationen zur Veranstaltung: Verena Miller, Tel.: +41 44 283 61 70; E-Mail: verena.miller@handelskammer-d-ch.ch; Webseite: http://www.handelskammer-d-ch.ch
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CH-D Wirtschaft 2/2014
In diesem Bild haben sich vier Gases for Life versteckt. Und ein Foto für Opa.
Ar
He
Ar
Ar
CO2
Ar
CO2 N2
Dr. Bernd Hildebrandt, Messer Group GmbH, Senior Manager Application Technology Welding & Cutting, und Lilian
Messer erzeugt und liefert Industriegase für alle Bereiche des täglichen Lebens. Viele Dinge, auf die wir uns im Alltag verlassen, sind geschweißt. Unsere Schweißschutzgase sorgen für Sicherheit, Qualität und Langlebigkeit. Bei Stahl und bei Aluminium. So wird für Treppengeländer, Zahnspangen und Fahrradrahmen das vielseitig einsetzbare Argon (Ar) als Basisschweißschutzgas verwendet. Es kommt in Verbindung mit Kohlendioxid (CO2) beim Verschweißen von Autoachsen zum Einsatz. Wir stellen nicht nur Schweißschutzgase her, sondern Gases for Life für viele andere Anwendungsbereiche: vom Helium (He) für Klimaanlagen, dem Kohlendioxid in der Apfelschorle bis zum Stickstoff (N2) in Kameras. Weitere Infos finden Sie ganz leicht unter www.gasesforlife.de oder www.messer.ch.
Messer Schweiz AG Seonerstrasse 75 5600 Lenzburg Tel. +41 62 886 41 41 info@messer.ch www.messer.ch
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