Gerhard Zieseniß
...alles geregelt? Ein RATGEBER von A wie Altersvorsorgevollmacht bis Z wie Zustellungsvollmacht
Wichtige persönliche Dokumente von:
Leseprobe
– auszugsweise –
Persönliche Daten
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☛ Meine persönlichen Daten
Familienname:
Geburtsname:
Vorname(n):
Titel:
☛ Anschrift:
Erster Wohnsitz:
PLZ:
Straße:
Zweiter Wohnsitz: PLZ:
Ort:
Ort:
Straße:
☛ Geburtsdaten
Geburtsdatum:
Kreis:
Geburtsurkunden-Nr.:
Standesamt:
Staatsangehörigkeit:
Personalausweis-Nr.:
Ausstellende Behörde:
Reisepass-Nr.:
Ausstellende Behörde:
☛ Konfession
Getauft am:
Kirchliche Gemeinde:
Konfirmation am:
Erstkommunion am:
Firmung am:
Jugendweihe am:
Geburtsort:
Bundesland
Sofortige Maßnahmen Persönlichenach Daten meinem Tode
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☛ Familienstand
ledig
verheiratet
Ort und Datum der Eheschließung:
Kirchliche Gemeinde:
Standesamt:
Aufbewahrungsort des Stammbuches:
geschieden
am:
verwitwet
Gericht:
Aktenzeichen:
☛ Güterstand:
gesetzlicher Güterstand der Zugewinngemeinschaft
sonstiger
Ehevertrag vorhanden:
Ort der Verwahrung
ja
nein
☛ Ehe-/Lebens-Partner
Vorname:
Nachname:
Geburtsname:
Staatsangehörigkeit:
Anschrift: PLZ:
Straße:
Telefon-Nr.:
Mobilfunk-Nr.:
Fax-Nr.:
E-Mail-Adresse:
Ort:
☛ Lebensgemeinschaften
bei eingetragener Lebenspartnerschaft Es besteht mit meiner/-m Lebenspartner/-in:
der gesetzliche Vermögensstand der Ausgleichsgemeinschaft
ein gemeinsamer Lebenspartnerschaftsvertrag
Ort der Verwahrung:
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Handgeschriebene Testamente
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Jeder Mensch, der stirbt, hat einen oder mehrere Erben. Der oder die Erben sind Rechtsnachfolger des Verstorbenen. Mehrere Erben bilden eine Erbengemeinschaft. Es ist nach unserer Rechtsauffassung nicht denkbar, dass jemand keinen Erben hat. Wenn sich kein Erbe findet, wird der Staat Erbe. Wer Erbe wird, ergibt sich aus dem Gesetz (gesetzliche Erbfolge). Oder aus einer letztwilligen Verfügung des Erblassers (Testament oder Erbvertrag); die testamentarische Erbfolge Nach Artikel 14 des Grundgesetzes gilt in Deutschland die so genannte Testierfreiheit. Jeder Mensch – soweit er volljährig ist und im vollen Besitz seiner geistigen Kräfte – kann nach seinem freien Willen bestimmen, wem er sein Erbe überträgt.
Die Rechtsordnung ermöglicht neben dem notariellen Erbvertrag und dem notariellen Testament gleichrangig das handgeschriebene Testament, um den letzten Willen zu bekunden und durchsetzen zu lassen. Die gesetzliche Erbfolge gilt für alle Fälle, in denen kein Testament vorhanden ist. Die Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches bestimmen dann, an wen der Nachlass fällt. Die Wünsche des Erblassers finden hierbei keine Berücksichtigung. Wenn andere Vorstellungen über den späteren Verbleib des Vermögens bestehen als es sich nach der gesetzlichen Erbfolge ergibt, dann sollte entsprechende Vorsorge getroffen werden. Das ist dadurch möglich, dass ein Testament errichtet oder ein Erbvertrag geschlossen wird. Wer ein Testament errichtet, bestimmt darin einseitig über den späteren Verbleib des Vermögens. In den meisten Fällen ist dies das richtige Mittel der Vorsorge.
Ein Testament kann jeder selbst schreiben, der testierfähig ist. Ebenso kann es vor dem Notar errichtet werden.
Es gibt aber auch Fälle, in denen es besser ist, einen Erbvertrag zu schließen. Hierbei verfügt der Erblasser über den Übergang des Vermögens an die Erben. Der Unterschied ist der, dass er beim Erbvertrag gegenüber dem Vertragspartner eine Bindung eingeht, von der er sich im Normalfall nicht wieder lösen kann.
Wenn etwa ein Geschäftsinhaber seinen Neffen zum Alleinerben machen will und der Neffe schon jetzt im Geschäft mitarbeitet, wird ein Erbvertrag zweckmäßig sein. Der Neffe kann sich dann darauf verlassen, dass er Erbe wird. Ein Erbvertrag kann nur notariell geschlossen werden. Ein Notar muss hier konsultiert werden, wenn dieser Weg in Betracht kommt.
Festlegung überMaßnahmen die Versorgung nach und Pflege von Haustieren Sofortige meinem Tode
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Hinweis Im Testament oder im notariellen Erbvertrag können Menschen bestimmen, dass in ihrem Todesfall ihre Haustiere gut versorgt und nicht vernachlässigt werden.
Wichtig Wird ein handschriftliches Testament gefertigt, dann muss diese Festlegung auch handschriftlich in ihm eingefügt sein.
☛ Formulierungsvorschlag
Ich wünsche, dass mein Haustier:
bis zu seinem natürlichen Tode versorgt und medizinisch betreut wird. Mein Tierarzt Frau/Herr
soll die medizinische Betreuung vornehmen. Die Versorgung soll von Frau/Herrn
vorgenommen werden.
Meine Erben / die Erbengemeinschaft soll die Kosten für die ärztliche Betreuung und die Versorgung tragen.
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Die Arten der Vorausverfügungen
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Die Vorausverfügungen
Artikel 1 und 2 GG begründen die Würde, die allgemeine Entscheidungsfreiheit und das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit eines jeden Menschen.
A rt. 2 Absatz 2 GG lautet: Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden. Die Selbstbestimmung des Patienten (Patientenautonomie) ist das höchste Grundrecht.
Aber: Jeder Mensch kann vorübergehend oder auf Dauer die Fähigkeit verlieren, den eigenen Willen zu äußern, Entscheidungen zu treffen und Geschäfte abzuschließen. Ein schwerer Unfall, ein Schlaganfall, ein Herzinfarkt, eine Krebserkrankung mit aussichtsloser Prognose oder die gesicherte Diagnose „Demenz vom AlzheimerTyp“, stets steht die Frage nach dem möglichen Tod oder einem leidensvollen Krankheits- und Sterbeprozess mit im Raum.
Die meisten Menschen gehen dann davon aus, dass nahe Familienangehörige autorisiert sind, Regelungen zu treffen oder Unterschriften leisten zu können, wenn der Betroffene – vielleicht auch nur vorübergehend – nicht mehr in der Lage dazu ist. Das trifft jedoch nicht zu! Für jemanden handeln kann nur der, der ausdrücklich dazu autorisiert ist, zum Beispiel durch eine Vollmacht oder Verfügung. An gesunden Tagen oder in Phasen relativer Gesundheit bietet sich die Chance – für sich und mit anderen – gut überlegt vorzusorgen.
In einer Vorsorgevollmacht, in einer Betreuungsverfügung oder in einer Patientenverfügung können die Behandlungswünsche und Vertretungsbefugnisse verbindlich niedergeschrieben werden.
Schwierige Fragen für alle Beteiligten sollen in diesen Willensbekundungen geklärt werden: ☛ Wer entscheidet und handelt für mich, wenn etwas passiert? ☛ Was soll unbedingt sichergestellt sein?
☛ Welche Behandlungen wünsche ich mir für den Fall, dass ich z.B. verunglücke und ein Komapatient werde?
☛ Oder für den Fall, dass ich an einem schleichenden Gehirnabbauprozess erkranke? ☛ Welches Leid bin ich bereit zu tragen?
☛ Wie stehe ich zum Unterlassen oder zum Abbruch lebenserhaltender Maßnahmen in einer aussichtslosen Krankheitssituation?
Vorsorgevollmacht
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Für den Fall, dass ich, Vorname, Name Geburtsdatum
Geburtsort
Anschrift
Telefon/Telefax
dauerhaft oder vorübergehend durch eine körperliche, geistige, seelische und/ oder psychische Erkrankung nicht mehr in der Lage sein sollte, meine Angelegen heiten selbst zu regeln und meinen Willen nicht mehr äußern kann, bevollmächtige ich – auch über meinen Tod hinaus gemäß §§ 1896 Abs. 2, 164 ff. BGB –. Vorname, Name:
Geburtsdatum:
Geburtsort:
Anschrift:
Telefon/Telefax
und/oder ersatzweise: Vorname, Name: Geburtsdatum:
Geburtsort:
Anschrift:
Telefon/Telefax
soweit gesetzlich zulässig, mich
1. in allen persönlichen Angelegenheiten, die meine Vermögens-, Steuer- und sonstigen Rechtsangelegenheiten betreffen und
2. in allen Angelegenheiten der Gesundheitssorge, Aufenthaltsbestimmung und Unterbringung in jeder denkbaren Richtung
zu vertreten.
Jeder Bevollmächtigte darf für sich alleine entscheiden.
Die Bevollmächtigten können nur gemeinsam entscheiden.
Es muss auf jeden Fall ein Arzt schriftlich bestätigen, dass ich körperlich und/
oder geistig nicht mehr in der Lage bin, meine Angelegenheiten zu regeln.
Durch diese Vollmachterteilung soll eine vom Gericht angeordnete Betreuung gemäß § 1896 Abs. 2 BGB vermieden werden. Die Vollmacht erlischt daher nicht, wenn ich nach ihrer Errichtung geschäftsunfähig werden sollte. Sollte das Gericht dennoch für einzelne Aufgabenbereiche eine Betreuung anordnen, so möchte ich, dass hierfür eine der benannten vertretungsbefugten Person bestimmt wird. Diese Vollmacht berechtigt und verpflichtet meine Vertreter, in meinem Sinne zu handeln und mich in allen Angelegenheiten, die ich im Folgenden angebe, zu ver-
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Betreuungsverfügung
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Ich (Vollmachtgeber) Name, Vorname
geboren am in
wohnhaft in
Telefon/Fax/E-Mail
verfüge für den Fall, dass ich ganz oder teilweise, infolge Krankheit oder Behinde rung meine Angelegenheiten nicht mehr selbst besorgen kann und meine Angele genheiten weder durch einen Bevollmächtigten noch anderweitig besorgt werden können, ich für meine Betreuung folgende Betreuerin / folgenden Betreuer wünsche. Dieses gilt auch für den Fall, dass für mich ein Betreuer bestellt werden muss: Name, Vorname
geboren am in
wohnhaft in
Telefon/Fax/E-Mail
Wenn die vorbezeichnete Person die Betreuung nicht übernehmen will oder kann, schlage ich folgende Person vor: Name, Vorname
geboren am in
wohnhaft in
Telefon/Fax/E-Mail
Ich wünsche jedoch nicht, dass die folgende Person zum Betreuer bestellt wird: Name, Vorname
geboren am in
wohnhaft in
Befreiung von der ärztlichen Schweigepflicht
e s e L robe p Hiermit entbinde ich
Name und Vorname
Anschrift
alle mich behandelnden Ärzte von ihrer ärztlichen Schweigepflicht. Ich bitte sie, nachfolgenden Personen Auskünfte über meinen gesundheitlichen Zustand bzw. Krankheitsstand zu geben und auf Wunsch Einblick in die Krankenakten zu ermöglichen.
Name und Anschrift
Name und Anschrift
Name und Anschrift
Ort und Datum
Unterschrift
☛ Hinweis
Ein Jugendlicher kann ab vollendetem 16. Lebensjahr Ärzte von der Schweigepflicht gegenüber benannten Personen entbinden, da der Jugendliche ab diesem Zeitpunkt testierfähig ist.
Drittes Gesetz zur Änderung des Betreuungsrechts
e s e L robe p Drittes Gesetz zur Änderung des Betreuungsrechtes vom 29. Juli 2009 – Bundesgesetzblatt I Nr. 48 Seite 2286
Der Deutsche Bundestag hat am 18.06.2009 das folgende Gesetz beschlossen:
Artikel 1
Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs
Das Bürgerliche Gesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Januar 2002 (BGBl. I S. 42, 2909; 2003 I S. 738), wird wie folgt geändert: § 1901a BGB – Patientenverfügung
1. Hat ein einwilligungsfähiger Volljähriger für den Fall seiner Einwilligungsunfähigkeit schriftlich festgelegt, ob er in bestimmte, zum Zeitpunkt der Festlegung noch nicht unmittelbar bevorstehende Untersuchungen seines Gesundheitszustandes, Heilbehandlungen oder ärztliche Eingriffe einwilligt oder sie untersagt (Patientenverfügung), prüft der Betreuer, ob diese Festlegungen auf die aktuelle Lebens- und Behandlungssituation zutreffen. Ist dies der Fall, hat der Betreuer dem Willen des Betreuten Ausdruck und Geltung zu verschaffen. Eine Patientenverfügung kann jederzeit formlos widerrufen werden.
2. Liegt keine Patientenverfügung vor oder treffen die Feststellungen einer Patientenverfügung nicht auf die aktuelle Lebens- und Behandlungssituation zu, hat der Betreuer die Behandlungswünsche oder den mutmaßlichen Willen des Betreuten festzustellen und auf dieser Grundlage zu entscheiden, ob er in eine ärztliche Maßnahme nach Absatz 1 einwilligt oder sie untersagt. Der mutmaßliche Wille ist aufgrund konkreter Anhaltspunkte zu ermitteln. Zu berücksichtigen sind insbesondere frühere mündliche oder schriftliche Äußerungen, ethische oder religiöse Überzeugungen und sonstige persönliche Wertvorstellungen des Betreuten. 3. Die Absätze 1 und 2 gelten unabhängig von Art und Stadium einer Erkrankung des Betreuten.
4. Niemand kann zur Errichtung einer Patientenverfügung verpflichtet werden. Die Errichtung oder Vorlage einer Patientenverfügung darf nicht zur Bedingung eines Vertragsabschlusses gemacht werden. 5. Die Absätze 1 bis 3 gelten für Bevollmächtigte entsprechend. § 1901b BGB – Gespräch zur Feststellung des Patientenwillens
1. Der behandelnde Arzt prüft, welche ärztliche Maßnahme im Hinblick auf den Gesamtzustand und die Prognose des Patienten indiziert ist. Er und der Betreuer erörtern diese Maßnahme unter Berücksichtigung des Patienten- willens als Grundlage für die nach § 1901a zu treffende Entscheidung.
Post- und Zustellungsvollmacht
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Die Deutsche Post hat die Postvollmachten vereinfacht, damit der Postkunde weniger Aufwand und mehr Flexibilität beim sicheren Postempfang hat. Das bisherige Postvollmachten-Verfahren wurde deshalb geändert. Ohne viel Aufwand kann jetzt jeder die Post des Vollmachtgebers in Empfang nehmen, der dazu bevollmächtigt ist. Postvollmachten sind in Zukunft nichts Besonderes mehr. So entfällt das bisher übliche formelle Verfahren zur Postvollmachten-Erteilung bei der Deutschen Post. Stattdessen ist es für den Geschäfts- und Privatkunden ausreichend, eine oder mehrere Personen per „Innenvollmacht“ für den Postempfang zu benennen.
Nach Bedarf können unterschiedliche Personen des Vertrauens mit einer rechtswirksamen Vollmacht zur Entgegennahme von Sendungen ausgestattet werden. Dazu genügt eine entsprechende schriftliche Erklärung, wie sie im Geschäftsalltag üblich ist und den Erfordernissen des BGB entspricht. Für eigenhändig auszuhändigende Sendungen kann diese Vollmacht jedoch nur anerkannt werden, wenn dies ausdrücklich vermerkt ist. Mit dem unten angebotenen Vordruck ist die Handhabung der Vollmacht entsprechend den Vorgaben der Deutschen Post vereinfacht. Dieser Vordruck ist bei der Deutschen Post erhältlich. Das scheckkartengroße Vollmachtsformular ist auszu füllen und dem Mitarbeiter der Deutschen Post vorzulegen.
Postlagerndes verlangt neben der Vollmacht noch den Ausweis. Die Regel ist, dass postlagernde Beträge und Sendungen nur dem Empfänger persönlich übergeben werden. Die Ausnahme ist: Personen, die zusätzlich zur schriftlichen Vollmacht ein gültiges Ausweispapier des Vollmachtgebers vorlegen und außerdem keine Zweifel an der Empfangsberechtigung bestehen lassen, sind ebenfalls empfangsberechtigt. Bei der Postfachausgabe ist nur der Postfachschlüssel vorzulegen.
Muster
zum Empfang der für ihn/sie bestimmten Postsendungen (inkl. Post- und Zahlungsanweisungen,
ohne eigenhändig auszuhändigende Sendungen)
Vollmachtgeber
(Vorname, Name, Postanschrift)
Datum, Unterschrift des Vollmachtgebers (Vertretungsberechtigten)
auch zum Empfang von eigenhändig auszuhändigenden Sendungen
bevollmächtigt bis zum:
Datum, Unterschrift des Vollmachtgebers Vor- und Zuname (Vertretungsberechtigten)
☛ Hinweis
S oll die Vollmacht widerrufen werden, ist vorstehende Karte vom Berechtigten einzuziehen.
Vorsorgevollmacht für den Notfall
e s e L robe p Beihilferecht
Der Anspruch des Beihilfeberechtigten auf Gewährung von Beihilfe ist höchstpersönlich und erlischt mit dessen Tode. Aber was ist, wenn der Beihilfeberechtigte zu Lebzeiten nicht mehr in der Lage ist, höchstpersönlich einen Beihilfeantrag zu stellen (zu unterschreiben)? Dies kann körperliche wie auch geistige Ursachen haben. Damit die nächsten Angehörigen – in aller Regel der Ehepartner oder erwachsene Kinder – keine langwierigen Auseinandersetzungen mit der Beihilfefestsetzungsstelle führen müssen, wird allen beihilfeberechtigten Betroffenen empfohlen, von der unten stehenden Vollmacht gegenüber der Beihilfefestsetzungsstelle Gebrauch zu machen.
Diese Vollmacht sollten Sie vorsorglich auch gegenüber Ihrer Krankenversicherung abgeben.
Name, Vorname
geboren am
Vollständige Anschrift
Vollmacht
zur Regelung meiner Beihilfeangelegenheiten
Hiermit bevollmächtige ich Frau / Herrn in
(vollständige Anschrift)
mit der Regelung meiner Beihilfeangelegenheiten.
Die / Der Bevollmächtigte steht zu mir in folgendem Verwandtschaftsverhältnis Ehepartner
Kind
sonst. verwandtschaftliches Verhältnis
keine Verwandtschaft
Die / Der Bevollmächtigte ist berechtigt, anfallenden Schriftverkehr mit der Beihilfefestsetzungsstelle zu führen, Anträge zu stellen, Bescheide in Empfang zu nehmen, Widersprüche zu erheben und die sich für mich aus meinem Verhältnis als Beihilfeberechtigter ergebenden Pflichten (z.B. Anzeigepflicht) wahrzunehmen.
(Ort, Datum)
(Unterschrift)
Vorsorgevollmacht für den Notfall
e s e L robe p
Krankenversicherung
Der Anspruch des Versicherungsnehmers auf Gewährung von Krankenversicherungsleistungen ist höchstpersönlich und erlischt mit dessen Tode. Aber was ist, wenn der Versicherungsnehmer zu Lebzeiten nicht mehr in der Lage ist, höchstpersönlich seinen Versicherungsanspruch selbst zu regeln? Dies kann körperliche wie auch geistige Ursachen haben. Damit die nächsten Angehörigen – in aller Regel der Ehepartner oder erwachsene Kinder – evtl. keine langwierigen Auseinandersetzungen mit der Krankenkasse führen müssen, wird allen Ver sicherungsnehmern empfohlen, von der unten stehenden Vollmacht gegenüber der Krankenkasse Gebrauch zu machen.
Name, Vorname
geboren am
Vollständige Anschrift
Vollmacht
zur Regelung meiner Rechte gegenüber der gesetzlichen Krankenversicherung
Hiermit bevollmächtige ich Frau / Herrn in
(vollständige Anschrift)
mit der Regelung meiner Rechte gegenüber meiner gesetzlichen Krankenversicherung.
Die / Der Bevollmächtigte steht zu mir in folgendem Verwandtschaftsverhältnis Ehepartner
Kind
sonst. verwandtschaftliches Verhältnis
keine Verwandtschaft
Die / Der Bevollmächtigte ist berechtigt, anfallenden Schriftverkehr mit meiner Krankenkasse zu führen, Anträge zu stellen, Bescheide in Empfang zu nehmen, Widersprüche zu erheben und die sich für mich aus meinem Verhältnis als Versicherungsnehmer ergebenden Pflichten (z.B. Anzeigepflicht) wahrzunehmen.
(Ort, Datum)
(Unterschrift)
Sofortige Maßnahmen nach meinem Tod
e s e L robe p In nachstehender Reihenfolge sollten die Hinterbliebenen erledigen:
Erledigt Datum
Totenschein vom (Unfall-) Arzt oder Krankenhaus
Bestattungsunternehmen beauftragen
Beerdigungstermin festlegen
Kirchengemeinde
Standesamt (Sterbeurkunde mehrfach beantragen)
Traueranzeigen in Zeitungen in Auftrag geben
Trauerkleidung kaufen
Gestaltung der Trauerfeier festlegen
Trauerkarten
Unterbringung auswärtiger Trauergäste
Nachricht an Arbeitgeber / Dienstherr
Sonderurlaub bei dem eigenen Arbeitgeber beantragen
Krankenkasse
Testament an Notar oder Nachlassgericht übergeben
Lebensversicherung / Sterbegeldversicherung einfordern
entenversicherungsträger / R Besoldungs-Versorgungsstelle
Versicherungen / Zusatzversicherungen benachrichtigen
Versorgungsamt benachrichtigen
Finanzamt benachrichtigen
Banken / Sparkassen / sonstige Finanzangelegenheiten
Arbeitgeberverband / Gewerkschaft / Berufsverband
Vereine benachrichtigen
Mitgliedschaften kündigen
TV, Rundfunk und Telefon abmelden bzw. umschreiben
Abonnements kündigen bzw. umschreiben
Verfügung: Bestattung
e s e L robe p
Da ich meinen Hinterbliebenen schmerzhafte und teure Überlegungen rund um meine Beisetzung ersparen möchte, aber auch meine eigenen Vorstellungen habe, versuche ich, soweit dies zu meinen Lebzeiten möglich ist, mit nach stehendem Bestattungsunternehmen:
meine Beisetzung verbindlich zu planen.
Ich bitte dringend, meinen Wünschen zu entsprechen und werde versuchen, die Aufwendungen für meine Hinterbliebenen, so weit dies möglich ist, zu minimieren.
Persönliche Daten: Name:
Vorname: Anschrift: Telefon: E-Mail:
Ort und Datum
Unterschrift
Verfügung: Anonyme Beisetzung
e s e L robe p
Da ich meinen Hinterbliebenen nicht auf Dauer zur Last fallen möchte, aber gleichzeitig sicherstellen will, dass meine letzte Ruhestätte wirklich immer würdevoll und gepflegt aussieht, habe ich beschlossen, mich anonym beerdigen zu lassen. Ich bitte meine Hinterbliebenen oder die mit der Bestattung beauftragten Personen sich mit nachstehendem Bestattungsunternehmen:
in Verbindung zu setzen.
Hier habe ich meine Vorstellungen rund um meine Beisetzung geregelt und verbindlich festgelegt. Ich bitte dringend, meinem Wunsch zu entsprechen!
Persönliche Daten: Name:
Vorname: Anschrift: Telefon: E-Mail:
Ort und Datum
Unterschrift
Liste der im Todesfall zu benachrichtigenden Personen
e s e e L obe r p Zu benachrichtigen mit einem Trauerbrief sind:
(AngehÜrige, Freunde, Arbeits- und Vereinskollegen, Bekannte, Geschäftsfreunde, Institutionen usw.)
Name
Adresse
Telefon
1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8. 9.
10. 11. 12. 13. 14. 15. 16. 17. 18. 19. 20. 21. 22. 23. 24. 25. 26. 27. 28. 29. 30.
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Niemand macht sich gerne Gedanken über das Ende des Lebens. Noch schrecklicher ist die Vorstellung, unvermittelt aus dem Leben gerissen zu werden, ohne die letzten Dinge geregelt zu haben. Werden meine Angehörigen wissen, was mein letzter Wunsch ist? Und werden sie wissen, wo alle Unterlagen zu finden sind? Mit Checklisten und Tipps hilft Ihnen dieser Leitfaden systematisch dabei, alle wichtigen Unterlagen zu ordnen und die letzten Wünsche für Angehörige auffindbar aufzuschreiben. Auch rechtsgültige Muster für Patientenverfügungen oder Vorsorgevollmachten sind in diesem umfangreichen Leitfaden enthalten.
Über 100 Seiten mit vielen Anregungen, rechtlichen Hinweisen und Formularen
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