Die Lehrabschlussprüfung

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Die Lehrabschlussprüfung

www.jugend.gpa-djp.at


Inhalt

Impressum Herausgeberin: Gewerkschaft der Privatangestellten, Druck, Journalismus, Papier Bundesjugendabteilung, Alfred-Dallinger-Platz 1, 1034 Wien Redaktion: Helmut Gotthartsleitner, Lukas NeiĂ&#x;l Cover: istockphoto/vecstar Fotos: istockphoto Layout: modularplus.com Kontakt: Tel.: 050301 21 510 jugend@gpa-djp.at www.jugend.gpa-djp.at Stand: April 2010

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Die Lehrabschlussprüfung

VORNEWEG

Hallo GPA-djp MITGLIED!

Du stehst also kurz vor deiner Lehrabsc hlussprüfung und somit vor dem Ende deiner beruflichen Ausbildung. Aber was passiert bei dieser Lehrabschlussprüfung eigentlich? Diese und viele andere Fragen, beantwortet dir diese Broschüre der GPA-djp Jugend. Eines ist klar, bei der Lehrabschlussprüfung soll festgestellt werden, ob du deine Ausbildungsziele erreicht hast oder genauer gesagt ob dir das notwendige Wissen und der Inhalt deines Berufsbildes vermittelt wurden. Wenn du wissen willst, was in deinem Berufsbild steht, dann kannst du dieses gerne bei uns bestellen. Übrigens, die Lehrabschlussprüfung kannst du nicht nur im erlernten Lehrberuf ablegen, sondern auch in einem verwandten

Lehrberuf. Wenn du mehr zu diesem Thema wissen möchtest, dann melde dich einfach bei uns. Diese Broschüre soll dir einen Überblick über die wesentlichen Regelungen geben. Natürlich kannst du dich auch an die GPA-djp Jugend in deinem Bundesland wenden. Die Kontaktadressen findest du im hinteren Teil dieser Broschüre. Wir wünschen dir viel Erfolg für deine Lehrabschlussprüfung. Deine GPA-djp Jugend

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Die Lehrabschlussprüfung Die Lehrabschlussprüfung kann im erlernten Lehrberuf und zusätzlich auch in einem verwandten Lehrberuf abgelegt werden.

Die Zul assung zur Lehr abschlussprüfung

Um die Zulassung (Anmeldung) zur L e hrab s c hlu s s p r ü fun g musst du dich selbst kümmern. Die Zulassung ist schriftlich bei der örtlich für deine Ausbildungsstätte zuständigen Lehrlingsstelle zu beantragen. Dies kannst du telefonisch, per Fax, schriftlich, per E-Mail oder persönlich bei der Lehrlingsstelle machen. Auf Wunsch kannst du die Lehrabschlussprüfung auch bei der für deinen Wohnort oder deinen Arbeitsort zuständigen Lehrlingsstelle ablegen. Die Adressen der jeweiligen Lehrlingsstellen findest du unter: www.wko.at

Dem Antrag ist anzuschließen: • der Lehrzeitnachweis (Lehrvertrag); • das Schulzeugnis (Abschluss oder Abgangszeugnis der Berufsschule bzw. das Zeugnis einer Schule, deren erfolgreicher Besuch die Lehrzeit ganz oder teilweise ersetzt); • der Nachweis über die entrichtete Prüfungstaxe. • Im Falle der ausnahmsweisen Zulassung zur Lehrabschlussprüfung, der entsprechende Bescheid.

Dort findest du auch die notwendigen Unterlagen zur Anmeldung. Zur Lehrabschlussprüfung anmelden kannst du dich frühestens 6 Monate vor Ende deiner Lehrzeit. 4


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Die Prüfung selbst kannst du frühestens 10 Wochen vor Ende deiner Lehrzeit ablegen, jedoch • bei lehrgangsmäßigen Berufsschulen nicht vor Ende des Lehrgangs.

Die Lehrlingsstelle hat über deinen Antrag zu entscheiden und dir deinen Prüfungstermin spätestens 3 Wochen im Voraus schriftlich bekannt zu geben.

• bei ganzjährigen Berufsschulen frühestens 6 Wochen vor Ende des Unterrichtsjahrs. • bei Lehrberufen mit zweieinhalb- bzw. dreieinhalbjähriger Lehrzeit frühestens 6 Wochen vor Beendigung der Berufsschulpflicht.

Die Zul assung zur Lehr abschlussprüfung Zur Lehrabschlussprüfung werden auch • Personen zugelassen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und entsprechende Berufskenntnisse besitzen; • Lehrlinge zugelassen, die zumindest die Hälfte der für ihren Lehrberuf vorgesehenen Lehrzeit absolviert haben und nachweisen können, dass sie nach Auflösung ihres Lehrverhältnisses keine neue Lehrstelle mehr finden.

In diesen Fällen musst du die ausnahmsweise Zulassung zur Lehrabschlussprüfung bei der für dich zuständigen Lehrlingsstelle beantragen. Wenn du noch Fragen hast, dann melde dich einfach bei uns.

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Vorzeitiger Antritt zur Lehr abschlussprüfung Lehrlinge, die die Berufsschule erfolgreich abgeschlossen haben, können bereits ab Beginn ihres letzten Lehrjahres die Zulassung zur Lehrabschlussprüfung beantragen und zur Lehrabschlussprüfung antreten, wenn • der Lehrberechtigte dem Antrag auf vorzeitige Zulassung zur Lehrabschlussprüfung zugestimmt hat

• das Lehrverhältnis einvernehmlich vorzeitig aufgelöst wurde; • das Lehrverhältnis ohne Verschulden des Lehrlings vorzeitig aufgelöst wurde; • das Lehrverhältnis vor Ablauf der vereinbarten Lehrzeit geendet hat.

Was teilt die Lehrlingsstelle vor der Prüfung mit? Die Lehrlingsstelle gibt den genauen Prüfungstermin wie oben beschrieben spätestens 3 Wochen vor deinem Prüfungstermin schriftlich bekannt. Außerdem wirst du informiert, welche Prüfungsgegenstände und welche Materialien (Werkstoffe, Arbeitsmittel, Arbeitsbehelfe) für die Prüfung vorgesehen sind.

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Wie sieht die Lehr abschlussprüfung aus? Die L e hrab s c hlu s s prü fun g gliedert sich in einen theoretischen und einen praktischen Teil. Die theoretische Prüfung entfällt, wenn du die letzte Klasse der Berufsschule noch vor Prüfungsantritt positiv abgeschlossen hast. Den Nachweis über den positiven Abschluss der Berufsschule musst du der Lehrlingsstelle vorlegen. Die Gegenstände der praktischen Prüfung umfassen in der Regel eine Prüfarbeit und ein Fachgespräch, bei den kaufmännischen Lehrberufen treten an die Stelle der Prüfarbeit ein schriftlicher und mündlicher Geschäftsfall – sowie

jeweils berufsspezifische weitere Gegenstände, die schriftlich und/ oder mündlich geprüft werden. Die genaue Prüfungsordnung hängt allerdings von deinem Lehrberuf ab. Du brauchst die Prüfungsordnung für deinen Lehrberuf? Dann sende uns einfach ein Email: jugend@gpa-djp.at Du legst die Lehrabschlussprüfung vor einer Prüfungskommission ab. Die Prüfungskommission benotet deine Leistung nach dem Schulnotensystem. Die Lehrabschlussprüfung bestanden hast du, wenn kein Prüfungsgegenstand mit „Nicht Genügend“ beurteilt wurde.

Die Prüfungsta xe und weitere Kosten Die Prüfungstaxe zur Lehrabschlussprüfung beträgt € 90 (Stand Jänner 2010). Trittst du während deiner Lehrzeit bzw. deiner Behaltezeit erstmals zur Lehrabschlussprüfung an, muss dir dein Lehrberechtigter die Prüfungstaxe ersetzen. In allen anderen Fällen musst du die Prüfungstaxe selbst bezahlen. Trittst du während deiner Lehrzeit bzw.

deiner Behaltezeit erstmals zur Lehrabschlussprüfung an, müssen dir die Prüfungsmaterialien kostenlos zur Verfügung gestellt werden. Auch das benötigte Werkzeug ist, auf dein begründetes Verlangen hin, kostenlos zur Verfügung zu stellen. Willst du dein Prüfstück behalten, so kann es sein, dass du die entstandenen Kosten für das Prüfstück übernehmen musst.

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Das Prüfungszeugnis Die Lehrlingsstelle muss dir unmittelbar nach Ablegung der Lehrabschlussprüfung ein Prüfungszeugnis ausstellen. Hast du deine Lehrzeit bereits beendet, kannst du auch die Ausstellung deines Lehrbriefes sofort nach Ablegung der Lehrabschlussprüfung beantragen. Der Lehrbrief beurkundet die Beendigung des Lehrverhältnisses und die erfolgreiche Ablegung der Lehrabschlussprüfung.

Was passiert, wenn du durchfällst? Wenn du in einem oder mehreren Prüfungsgegenständen mit „Nicht Genügend“ beurteilt wurdest, hast du die Lehrabschlussprüfung nicht bestanden. Ob du nun alle Prüfungsgegenstände wiederholen musst oder nur diejenigen, die mit „Nicht Genügend“ beurteilt wurden, regelt die Prüfungsordnung für deinen

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Lehrberuf. Grundsätzlich sind nur die Gegenstände zu wiederholen, die mit „Nicht Genügend“ beurteilt wurden. Wiederholen kannst du die Lehrabschlussprüfung beliebig oft, allerdings musst du für jede Wiederholungsprüfung alle Kosten (Prüfungstaxen und Materialkosten) selbst tragen.


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Prüfungsvorbereitung Am Beginn einer optimalen Prüfungsvorbereitung solltest du dir drei zentrale Fragen stellen: • Über welche Kenntnisse und Fähigkeiten muss ich bei der Prüfung verfügen? • Mit Hilfe welcher Lernmaterialien und Lerntechniken kann ich mich vorbereiten? • Wie kann ich ideale Lernvoraussetzungen schaffen?

Als Mitglied der GPA-djp kannst du bei uns die Unterlagen für die Vorbereitung auf die Lehrabschlussprüfung jederzeit kostenlos bestellen. Mit diesen Unterlagen wollen wir dir eine Hilfestellung für die Vorbereitung auf deine Lehrabschlussprüfung geben. Eine aktuelle Liste der verfügbaren Unterlagen findest du auf www.jugend.gpa-djp.at

Wenn du diese Ant wor ten ernst nimmst und dich daran hältst, kann praktisch nichts mehr passieren.

Zusatzprüfung für andere Teilberufe Nachdem du deine Lehrabschlussprüfung er folgreich abgelegt hast, kannst du in Lehrberufen, die mit deinem Lehrberuf teiloder vollverwandt sind, Zusatzprüfungen ablegen. Für eine Zusatzprüfung ist eine Gebühr von € 45 (Stand Jänner 2010) zu entrichten.

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ausländische Prüfungszeugnisse Prüfungszeugnisse über eine Berufsausbildung im Ausland können in Österreich anerkannt und mit einschlägigen Lehrberufen nach österreichischen Bestimmungen gleichgestellt werden. Mit Deutschland, Südtirol und Ungarn gibt es spezielle Berufsbildungsabkommen, die Lehrabschlüsse ohne weitere Prüfung gleichstellen. Nähere Informa-

tionen können über das Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend – BMWFJ (Abteilung I/4) bezogen werden. In allen anderen Fällen musst du einen Antrag auf Gleichhaltung (das heißt Gleichstellung) deiner im Ausland absolvierten Berufsausbildung beim Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend – BMWFJ stellen.

Vor aussetzungen für die Anerkennung von ausländischen Prüfungszeugnissen Voraussetzung für die Gleichhaltung deiner im Ausland absolvierten Berufssausbildung ist die Gleichwertigkeit dieser Ausbildung mit den jeweiligen gesetzlichen Bestimmungen für den Lehrberuf in Österreich. Wenn die Gleichwertigkeit deiner im Ausland absolvierten Berufsausbildung nicht anerkannt wird, du aber glaubhaft machen kannst,

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dass deine im Ausland erworbenen Berufskenntnisse in weiten Bereichen einem bestimmten Lehrberuf in Österreich entsprechen, kann das Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend deinen Antrag auf Gleichhaltung bewilligen – unter der Auflage, dass du den praktischen Teil der Lehrabschlussprüfung (Prüfungsarbeit und/oder Fachgespräch) noch ablegen musst.


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Antr agstellung

Deinen Antrag auf Gleichhaltung musst du beim zuständigen Bundesministerium stellen: Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend Abteilung I/4 Stubenring 1 1011 Wien Das entsprechende Antragsformular kannst du über die Homepage des BMWFJ www.bmwfj.gv.at beziehen. Für den Antrag auf Gleichhaltung entstehen Kosten in der Höhe von € 23,30 (Stand Jänner 2010).

Unterlagen

Du musst deinem Antrag auf Gleichhaltung die im Folgenden aufgelisteten Unterlagen beilegen. Diese müssen entweder im Original oder in gerichtlich oder notariell beglaubigter Abschrift beigelegt werden. Dokumente, die nicht in der Amtssprache Deutsch verfasst wurden, müssen von einem/einer gerichtlich beeideten Dolmetscher/in übersetzt werden. • Diplom- bzw. Abschlussprüfungszeugnis über die erfolgreich abgeschlossene Ausbildung, • Jahreszeugnisse der Berufsschule oder eine Bestätigung über die Ausbildungsdauer und die Ausbildungsinhalte, • alle Arbeitsbestätigungen über die fachlich einschlägige Tätigkeit mit Angabe des Beschäftigungszeitraumes und einer Tätigkeitsbeschreibung, Lebenslauf, • Staatsbürgerschaftsnachweis (in Kopie), • eventuell Kursbestätigungen über facheinschlägige Kursveranstaltungen, • eventuell Nachweis über Namensänderung.

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Ab zur Lehrabschlussprüfung Wenn du vom Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend einen Bescheid für die Zulassung zur Lehrabschlussprüfung erhältst, kannst du dich unter Vorlage des Bescheides bei der zuständigen Lehrlingsstelle zur Lehrabschlussprüfung anmelden. Wenn du die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Anerkennung deiner im Ausland erworbenen Be-

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rufsausbildung nicht erfüllst, besteht aber noch die Möglichkeit die Lehrabschlussprüfung im Rahmen einer ausnahmsweisen Zulassung abzulegen. Dann musst du allerdings die gesamte Lehrabschlussprüfung (den theoretischen Tel und den praktischen Teil) absolvieren. Voraussetzung für die ausnahmsweise Zulassung zur Lehrabschlussprüfung ist ein ordentlicher (das heißt behördlich gemeldeter) Wohnsitz in Österreich.


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Was bitte ist GPA-djp? GPA-djp steht für Gewerkschaft der Privatangestellten, Druck, Journalismus, Papier. Als deine Gewerkschaft vertreten wir dich bei allen Problemen während deiner Lehrzeit, in der Berufschule und danach im Job. Wir verhandeln beispielsweise auch deinen Kollektivvertrag. Was ist ein Kollektivvertrag? Der Kollektivvertrag ist eine einheitliche Regelung für alle Beschäftigten deiner Branche.

Kollektivvertr ag, was bringt mir das? Mindestgehalt: Die Höhe deiner Lehrlingsentschädigung und später deines Gehalts wird im Kollektivvertrag geregelt. 13. und 14. Gehalt: Das Urlaubsund Weihnachtsgeld sind keine selbstverständlichen Leistungen. Sie werden im Kollektivvertrag festgelegt.

o JA, ICh werde neues GPA-djp-Mitglied Familienname:. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Vorname: . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Geburtsdatum: . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . SV Nummer:. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . om

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Adresse:. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .

kleingedrucktes:

Plz., Ort: . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Betrieb:. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Lehrjahr:. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Email: . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tel.:. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ........................................................................................

Datum und Unterschrift

(gilt gleichzeitig als Ermächtigung für den Einziehungsauftrag, sofern dieser gewünscht wird)

Den Mitgliedsbeitrag von 1 Prozent meiner Bruttolehrlingsentschädigung pro Jahr zahle ich per: o Einziehungsauftrag o Betriebsabzug o Telebanking (Du erhältst deine Zahlungsinfo monatlich per Mail – Mailadresse und Bankverbindung ist unbedingt notwendig)

Bank

Bankleitzahl

Kontonummer

Hiermit ermächtige ich widerruflich, die von mir zu entrichtenden Zahlungen bei Fälligkeit zu Lasten meines Kontos mittels Lastschrift einzuziehen. Damit ist auch meine kontoführende Bank er­mächtigt, die Lastschriften einzulösen, wobei für diese keine Verpflichtung be­steht, insbesondere dann, wenn mein Konto die erforderliche Deckung nicht aufweist. Ich habe das Recht, innerhalb von 42 Kalendertagen ab Ab­buchungs­tag ohne Angabe von Grün­den die Rückbuchung bei meiner Bank zu veranlassen. Ich ermächtige die Ge­werkschaft der Privatangestellen, den Mitglieds­beitrag von Euro 8,40 pro Jahr von meinem unten angeführten Konto einzuziehen.


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Arbeitszeit: Laut Gesetz gilt in Österreich die 40 Stunden Woche. Nur wer im Kollektivvertrag eine bessere Regelung hat, arbeitet 38,5 Stunden oder weniger. Gehaltserhöhung: Es gibt keinen Anspruch auf eine jährliche Gehaltserhöhung. Damit du mit deinem Chef keine persönliche Auseinander set zung eingehen musst, führen wir regelmäßig Kollektivvertragsverhandlungen über deine Gehaltserhöhung.

Unsere Erfahrung zeigt: Die Stärke macht den Unterschied! Es ist einfach etwas anderes ob du alleine deinem Chef gegenübersitzt und mehr Geld willst oder ob wir, mit der Stärke von vielen tausenden Mitgliedern im Rücken, für dich eine Erhöhung der Lehrlingsentschädigung erkämpfen. Die GPA-djp beschäftigt über hundert ExpertInnen, die nur dafür da sind, dir zu helfen. Wir sind immer für dich da.

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meinen Kollektivvertrag den Internationalen Jugendherbergsausweis Die Unterlagen für die Lehrabschlussprüfung im Lehrberuf. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .

Porto zahlen wir!

Broschüren: o Alles rund um den/die JugendvertrauensrätIn o Lehrlinge – Rechte & Pflichten o Die Berufsreifeprüfung

Kontakt:

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o Ich habe eine Frage – bitte kontaktiert mich!

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