Mindestlohn: Anspruchsberechtigte Arbeitnehmer in

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Mindestlohn: Anspruchsberechtigte Arbeitnehmer in Hessen

Lioba Trabert Stefan Kuse

HA-Report Nr. 889 Wiesbaden 2015


Eine Veröffentlichung der

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Folke Mühlhölzer (Vorsitzender) Dr. Rainer Waldschmidt

Tarek Al-Wazir, Hessischer Minister für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung

Nachdruck – auch auszugsweise – ist nur mit Quellenangabe gestattet. Belegexemplar erbeten.


HA Hessen Agentur GmbH – Wirtschaftsforschung und Landesentwicklung

Mindestlohn: Anspruchsberechtigte Arbeitnehmer in Hessen

Inhalt

Seite

1

Einleitung

1

2

Zielsetzung, Datengrundlagen und Methodik der Studie

4

3

Betroffenheit vom Mindestlohn in Hessen

7

3.1 Die relative Bedeutung des Mindestlohnes im Lohngefüge

7

3.2 Anteil und Anzahl der vom Mindestlohn betroffenen Beschäftigten

8

4

3.3 Die vom Mindestlohn betroffenen Beschäftigten nach Wirtschaftszweigen

15

3.4 Die vom Mindestlohn betroffenen Beschäftigten nach Berufen

17

3.5 Die vom Mindestlohn betroffenen Beschäftigten nach Altersgruppen

19

3.6 Die vom Mindestlohn betroffenen Beschäftigten nach Geschlecht

20

3.7 Die vom Mindestlohn betroffenen Beschäftigten nach Qualifikation

21

3.8 Die vom Mindestlohn betroffenen Beschäftigten nach Erwerbsstatus

21

Zusammenfassung und Fazit

23

Abbildungs- und Tabellenverzeichnis

26

Literaturverzeichnis

27

Tabellenanhang

29

I


Mindestlohn in Hessen

II


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1

Einleitung

Im Koalitionsvertrag der Unionsparteien und der SPD wurde die Einführung eines flächendeckenden Mindestlohnes von 8,50 Euro brutto je Stunde vereinbart. Seit 1. Januar 2015 ist der Mindestlohn in Deutschland rechtlich umgesetzt (zu den Regelungen siehe Infokasten, S. 3). Die Einführung des Mindestlohnes wird als eine der „größten sozialpolitischen Reformen der Nachkriegsgeschichte“1 gesehen und war von Anfang an mit „Hoffnungen und Befürchtungen“2 belegt. Die Befürworter sehen in dem Mindestlohn vor allem ein Instrument zur Vermeidung unangemessen niedriger Löhne, zur Verhinderung von Lohnarmut sowie zur Entlastung des Staatshaushaltes und der sozialen Sicherungssysteme. Die Gegner haben hingegen Bedenken, dass die für einen Teil der Beschäftigten steigenden Löhne insgesamt kaum positive Effekte auf gesamtwirtschaftliche Größen wie die Einkommensentwicklung und die Konsumausgaben haben werden. Grund ist, dass beispielsweise viele Aufstocker aufgrund höherer Löhne auf ergänzende Transferleistungen verzichten müssen. Zudem wird befürchtet, dass infolge der Mindestlohnregelung kaum neue Arbeitsplätze für die Gruppe der Personen mit geringerer Produktivität entstehen werden, dass vielmehr sowohl ein Verlust an Wettbewerbsfähigkeit als auch ein Beschäftigungsabbau drohen. Bei der praktischen Durchführung wird von Seiten der Unternehmen vor allem hinsichtlich der Dokumentationspflichten massiv Kritik geübt („Bürokratiemonster“).3 Dabei geht es insbesondere um den zusätzlichen Aufwand der Arbeitszeiterfassung für die Beschäftigten. Da es in Deutschland bisher keinen flächendeckenden Mindestlohn gab, wurden im Vorfeld der Mindestlohneinführung einige Simulationsstudien zu den Auswirkungen auf die Beschäftigung erstellt. Die meisten dieser Untersuchungen konzentrieren sich jedoch auf die Auswirkungen in Deutschland insgesamt bzw. die Unterschiede zwischen Ost- und Westdeutschland. Differenzierte Ergebnisse für Bundesländer weist die Studie von Knabe und Schöb (2014) aus. Danach werden die Beschäftigungsverluste für Hessen unter Verwendung eines neoklassischen Arbeitsmarktmodells auf 1,3 % und unter Verwendung eines monopsonistischen Arbeitsmarktmodells auf 0,4 % quantifiziert.4 Sie fallen insgesamt etwas geringer aus als im Durchschnitt aller westdeutschen Bundesländer (1,5 % bzw. 0,6 %). Darüber hinaus wurden empirische Studien erarbeitet, die die potenziell vom Mindestlohn betroffenen Beschäftigten quantifizieren.5 Auch hier liegen Ergebnisse meist nur 1 2 3 4 5

Vgl. http://www.sueddeutsche.de (Zugriff: 18.02.2015). Vgl. Möller, J. (2014), S. 387. Vgl. u. a. www.handwerksblatt.de und www.focus.de (Zugriff: 18.02.2015). Vgl. Knabe, A., Schöb, R. (2014). S. 29. Vgl. u.a. Knabe, A., Schöb, R., Thum, M. (2014), Pristl, K. (2015), Brautzsch, H.-U., Schultz, B. (2013), Brenke, K. (2014), Lesch, H., Mayer, A., Schmid, L. (2014).

1


Mindestlohn in Hessen

für Deutschland insgesamt bzw. für Ost- und Westdeutschland vor. Auf der Ebene der Bundesländer gibt es aktuell hingegen nur vereinzelt Schätzungen über den Anteil von Geringverdienern unterhalb der Mindestlohngrenze zum Zeitpunkt der Mindestlohneinführung.6 In der vorliegenden Studie werden empirische Ergebnisse zum Umfang und zur Struktur der Beschäftigten, die vom Mindestlohn betroffen sind, für Hessen insgesamt sowie die hessischen Regierungsbezirke bereitgestellt. Diese Informationen vertiefen die bestehenden Ergebnisse auf Bundesländerebene. Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung männlicher und weiblicher Sprachformen verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für beiderlei Geschlecht.

6

2

Vgl. Knabe, A., Schöb, R. (2014) sowie Bellmann, L., Bossler, M., Gerner, H.-D., Hübler, O. (2015).


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Regelungen des Mindestlohns Nach dem Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns – Mindestlohngesetz (MiLoG) – gilt in Deutschland seit dem 1. Januar 2015 ein flächendeckender allgemeiner gesetzlicher Mindestlohn in Höhe von 8,50 Euro brutto je Zeitstunde. Der Mindestlohn gilt für alle Arbeitnehmer, allerdings sind für fünf Personengruppen Ausnahmen definiert: Auszubildende, Jugendliche unter 18 Jahren (sofern sie noch keine Berufsausbildung abgeschlossen haben), Praktikanten (die ein Praktikum im Rahmen ihrer Ausbildung leisten müssen oder ein Praktikum von bis zu sechs Wochen begleitend zu einer Berufsausbildung oder einem Studium – bis zu dreimonatige Orientierungspraktika oder für von der Arbeitsagentur geförderte Maßnahmen zum Erwerb einer Einstiegsqualifikation – leisten) Langzeitarbeitslose während der ersten sechs Monate ihrer Beschäftigung sowie Ehrenamtliche. Das Mindestlohngesetz sieht Dokumentationspflichten für Arbeitgeber vor. Diese Dokumentationspflicht gilt für Beschäftigte, die regelmäßig monatlich weniger als 2.958 Euro brutto verdienen und in den folgenden Bereichen tätig sind: Baugewerbe, Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe, Personenbeförderungsgewerbe, Speditions-, Transport- und damit verbundenes Logistikgewerbe, Schaustellergewerbe, Forstwirtschaft, Gebäudereinigungsgewerbe, Unternehmen, die sich am Auf- und Abbau von Messen und Ausstellungen beteiligen, Fleischwirtschaft. Die Dokumentationspflichten gelten auch für entliehene Arbeitnehmerinnen oder Arbeitnehmer in den genannten Wirtschaftszweigen. Die Arbeitgeber sind verpflichtet, Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit dieser Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aufzuzeichnen und diese Aufzeichnungen mindestens zwei Jahre aufzubewahren. Für die Zeit der Einführung des Mindestlohns ist es übergangsweise bis Ende 2017 zulässig, in Tarifverträgen geringere Löhne als den Mindestlohn zu vereinbaren. So beträgt das für die Land- und Forstwirtschaft und den Gartenbau tarifvertraglich geregelte Mindestentgelt ab 1. Januar 2015 pro Stunde 7,40 Euro (neue Länder und Berlin: 7,20 Euro). Für die Textil- und Bekleidungsindustrie gilt im Beitrittsgebiet ebenfalls ein geringerer Mindestlohn (ab dem 1. Januar 2015 7,50 Euro). Für Zeitungszusteller gilt bereits nach § 24 Abs. 2 MiLoG übergangsweise ein geringerer als der sonst geltende gesetzliche Mindestlohn (ab 1. Januar 2015 besteht ein Anspruch auf 75 % des Mindestlohnes). Ab dem 1. Januar 2018 gilt der von der Mindestlohnkommission festgesetzte allgemeine gesetzliche Mindestlohn ohne jede Einschränkung. Quellen: Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz – MiLoG), Mindestlohndokumentationspflichten-Verordnung (MiLoDokV), Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz

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Mindestlohn in Hessen

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Zielsetzung, Datengrundlagen und Methodik der Studie

In der Studie soll für Hessen ermittelt werden, wie viele Beschäftigte potenziell von der Einführung des Mindestlohnes betroffen sind und in welchem Ausmaß in das Lohngefüge eingegriffen wird. Dazu wird quantifiziert, wie viele Personen weniger als 8,50 Euro pro Stunde verdienen, wie groß deren Anteil an der Gesamtbeschäftigung ist, welche Strukturmerkmale diese Personengruppe aufweisen und in welchen Berufen und Wirtschaftszweigen überdurchschnittlich viele Geringverdiener unterhalb der Mindestlohngrenze tätig sind. Den Ergebnissen für Hessen werden Vergleichswerte von Deutschland (Ost-, Westdeutschland) und ausgewählten Bundesländern (BadenWürttemberg, Bayern) gegenübergestellt. Innerhalb Hessens werden Ergebnisse für die drei Regierungsbezirke ausgewiesen. Abschätzungen zu den Auswirkungen auf Beschäftigung, Einkommen sowie fiskalische Effekte sind nicht Gegenstand der Studie. Für die Untersuchung der Beschäftigten mit Verdiensten unterhalb der Mindestlohnschwelle auf der Ebene von Bundesländern liegt nur eine eingeschränkte Auswahl verwendbarer Datengrundlagen zur Verfügung. Die Hessen Agentur hat bereits 2010/2011 zwei Studien zur Struktur und zur Entwicklung der Niedriglohnbeschäftigung in Hessen vorgelegt, die sich ausführlich mit methodischen Fragestellungen und dem Einfluss unterschiedlicher Datengrundlagen beschäftigten.7 Die meisten der bereits vorliegenden Untersuchungen zur Quantifizierung der vom Mindestlohn betroffenen Beschäftigten basieren auf Daten des Sozio-oekonomischen Panels des Jahres 2012.8 Allerdings liefert diese Datenbasis für die Auswertung auf der Ebene von Bundesländern nur unzureichende Fallzahlen. Dagegen weist die Verdienststrukturerhebung des Statistischen Bundesamtes (VSE) eine breite Datenbasis auf und bietet mit einer präzisen Erfassung der Verdienstarten sowie der Arbeitszeiten nach Stunden ein relativ genaues Bild des Lohngefüges (siehe Infokasten, S. 5). Für die Verdienststrukturerhebung in Hessen werden 2.700 Betriebe mit zehn und mehr Beschäftigten befragt. Zukünftig sollen auch Kleinstbetriebe in die Erhebung einbezogen werden, um ein Gesamtbild der Verdienstsituation zu erhalten. Die Erhebung wird europaweit in einem 4-jährigen Turnus durchgeführt. Es muss daher auf den letzten auswertbaren Datenstand für das Jahr 2010 zurückgegriffen werden.9

7 8 9

4

Vgl. Trabert, L. (2010), Trabert, L. (2011). Vgl. Brenke, K. (2014), Knabe, A., Schöb, R., Thum, M. (2014), Kalina, T., Weinkopf, C. (2013). Nach Auskunft des Hessischen Statistischen Landesamts stehen die Ergebnisse der Verdienststrukturerhebung 2014 für Hessen im Juli 2015 zur Verfügung.


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Verdienststrukturerhebung In der Verdienststrukturerhebung werden Daten zu Verdiensten sowie Merkmale über das Beschäftigungsverhältnis erhoben. Die Verdienststrukturerhebung wird seit dem Jahr 1951 durchgeführt, seit dem Berichtsjahr 2006 findet sie regelmäßig alle vier Jahre statt. Die Daten werden überwiegend bei öffentlichen und privatwirtschaftlichen Arbeitgebern per Fragebogen erhoben. Für die Arbeitgeber besteht laut Verdienststatistikgesetz Auskunftspflicht. Zu dem Personenkreis, über den Informationen erhoben werden, gehören sozialversicherungspflichtig beschäftigte Arbeitnehmer des Betriebes einschließlich Auszubildende (auch in Teilzeit oder Altersteilzeit), Beamte, geringfügig oder kurzfristig Beschäftigte, Saison- oder Gelegenheitsarbeiter, Aushilfskräfte, Praktikanten, die als abhängig Beschäftigte eine bezahlte Leistung für den Betrieb erbringen. In die Befragung für das letzte verfügbare Berichtsjahr 2010 wurden Betriebe des Produzierenden Gewerbes und des Dienstleistungsbereichs (Wirtschaftsabschnitte B bis S der Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2008) einbezogen. In den Wirtschaftsabschnitten "Erziehung und Unterricht" und "Öffentliche Verwaltung, Verteidigung; Sozialversicherung" wurde auf eine Befragung verzichtet und Daten der Personalstandstatistik verwendet. Zur Entlastung der Wirtschaft waren jedoch einerseits alle Arbeitnehmer des Wirtschaftsabschnitts Land- und Forstwirtschaft, Fischerei sowie des Wirtschaftsabschnitts Private Haushalte mit Hauspersonal und andererseits alle Arbeitnehmer, die in Betrieben mit weniger als zehn Arbeitnehmern tätig sind, nicht einbezogen. Bundesweit wurden die Daten von 32.000 Betrieben und 1,9 Millionen Arbeitnehmern erfasst und ausgewertet. Die Stichprobe für Hessen umfasste rund 2.700 Betriebe. Damit wurden rund 156.000 Arbeitnehmer erfasst. Die Verdienste in den im Jahr 2010 nicht einbezogenen Branchen bzw. Betrieben fallen vergleichsweise gering aus. Daher sind die Ergebnisse der Verdienststrukturerhebung 2010 über die Verbreitung von geringen Verdiensten als Untergrenze zu betrachten. Im Jahr 2014 werden erstmals auch Kleinstbetriebe mit weniger als zehn Beschäftigten befragt, was die Anzahl potenzieller Mindestlohnbezieher erhöhen dürfte. Die Stichprobengröße steigt in Hessen deutlich von 2.700 Betrieben auf 4.700 Betriebe. Quelle: www.destatis.de, Hessisches Statistisches Landesamt.

Um Erkenntnisse zu gewinnen, wie sich die Zahl der potenziellen Mindestlohnempfänger bis Ende 2014 kurz vor Einführung des Mindestlohns entwickelt hat, werden Projektionen für den Zeitraum 2010 bis 2014 vorgenommen. Diese Abschätzung berücksichtigt die Lohn- sowie die Beschäftigungsentwicklung seit 2010 und fängt damit bereits einen wichtigen Teil der zeitlichen Entwicklung bis zur Einführung des Mindestlohnes ein. Da in der Verdienststrukturerhebung Kleinstbetriebe als ein für die Mindestlohnthematik relativ wichtiger Teil der Betriebe nicht erfasst sind, werden zudem Abschät-

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Mindestlohn in Hessen

zungen zum Umfang der Beschäftigten mit niedrigen Stundenlöhnen aus diesem Betriebsgrößensegment vorgenommen, so dass Aussagen zum Gesamtumfang der vom Mindestlohn betroffenen Beschäftigten in Hessen getroffen werden können. Neben den Ausführungen zur Zahl der vom Mindestlohn betroffenen Beschäftigten (Kapitel 3.2) werden weitere Strukturdaten aus der Verdienststrukturerhebung ausgewertet, die auf Basis der Lohn- und Beschäftigtenentwicklung bis 2014 projiziert werden (Kapitel 3.3 bis 3.8). Zuerst werden jedoch die relative Bedeutung des Mindestlohnes im Lohngefüge und damit die Eingriffsintensität des Mindestlohnes in Hessen anhand des Kaitz-Index dokumentiert (Kapitel 3.1).

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Betroffenheit vom Mindestlohn in Hessen

3.1

Die relative Bedeutung des Mindestlohnes im Lohngefüge

Die Auswirkungen des Mindestlohnes sind vor allem durch seine Stellung im Lohngefüge bestimmt. Je näher ein Mindestlohn am Durchschnittsverdienst ist, desto eher ist mit negativen Auswirkungen auf die Beschäftigung zu rechnen. Mit Hilfe des so genannten Kaitz-Index lässt sich die Bedeutung des Mindestlohns im jeweiligen Lohngefüge bestimmen. Dazu wird der Mindestlohn von 8,50 Euro ins Verhältnis zum Durchschnittsverdienst (Median) gesetzt. Bei einem Wert von 100 % entspricht der Mindestlohn dem Durchschnittslohn.10 Nach der Auswertung der Verdienststrukturerhebung 2010 liegt der Medianstundenlohn der Beschäftigten in Hessen bei 17,24 Euro. Das Verhältnis von Mindestlohn zu Medianstundenlohn liegt dementsprechend bei 49,3 %. Damit liegt der Index etwas unterhalb der Werte für die Bundesländer Bayern (51,7 %) und Baden- Württemberg (52,4 %) und auch unterhalb des Wertes für Deutschland insgesamt (55,5 %). Die Differenzen zwischen Ost- und Westdeutschland sind hingegen erheblicher: In Ostdeutschland lag der Wert bei 67,6 %, in Westdeutschland bei 53 %. Aufgrund der Nähe zwischen Mindestlohn und Medianlohn sind folglich in Ostdeutschland größere Auswirkungen durch die Einführung eines gesetzlichen Mindestlohnes zu erwarten.

10 Aktuell gibt es auf europäischer Ebene Bestrebungen, sich auf einen gemeinsamen Mindestlohnstandard zu verständigen. Dabei wird z. B. vorgeschlagen, dass der Mindestlohn in allen EU-Staaten 55 oder 60 % des jeweiligen nationalen Medianlohns nicht unterschreiten darf, damit er eine Wirkung entfaltet. Vgl. Schulten, T. (2015), S. 140. Auf internationaler Ebene wird allerdings zur Berechnung des Kaitz-Index auf die OECD-Einkommensdatenbank zurückgegriffen, die nicht mit den Daten des Statistischen Bundesamtes übereinstimmt. Nach Berechnungen des WSI betrug der Kaitz-Index Deutschlands im Jahr 2013 rund 50 %. Vgl. ebenda, S. 136.

7


Mindestlohn in Hessen

Abbildung 1

Anteil des Mindestlohns am Medianlohn nach Regionen in % 2010 (Kaitz-Index)

Anteil Mindestlohn am Medianlohn in % (Kaitz-Index) 67,6 55,5

Deutschland

53,0

West-D

51,7

Ost-D

Bayern

52,4

49,3

BadenHessen Württemberg

54,5

54,4 46,0

Regierungsbezirke Darmstadt

Gießen

Kassel

* Die Informationen auf Regierungsbezirksebene sind mit den Ergebnissen für Hessen nur eingeschränkt vergleichbar. Die aus der Personalstandstatistik gewonnenen Informationen für Beamte in den Wirtschaftsabschnitten O, P, Q werden nicht regional ausgewertet. Quelle: Verdienststrukturerhebung 2010, Darstellung der Hessen Agentur

Innerhalb Hessens waren die Mindestlöhne – gemessen am Medianlohn – in Nordund Mittelhessen am höchsten. Für den Regierungsbezirk Darmstadt fällt die Bedeutung des Mindestlohns für das Lohngefüge geringer aus. Hier betrug der relative Wert des Mindestlohns 46 % des Medianlohns. Insgesamt ist in Hessen somit aufgrund vergleichsweise höherer Durchschnittslöhne mit einer geringeren Eingriffsintensität durch den Mindestlohn zu rechnen als in anderen Bundesländern. Innerhalb Hessens ist die Betroffenheit hingegen ungleich verteilt, wobei die Situation in Südhessen günstiger ausfällt.

3.2

Anteil und Anzahl der vom Mindestlohn betroffenen Beschäftigten

Im Oktober 2010 erhielt rund jeder zwölfte Beschäftigte (8,4 %) in Hessen einen Bruttostundenlohn von weniger als 8,50 Euro. Damit war die Zielgruppe des Mindestlohns in Hessen kleiner als im Deutschlandvergleich. Denn in Deutschland insgesamt bezogen 11,4 % der Beschäftigten einen Bruttostundenlohn unterhalb 8,50 Euro, in Westdeutschland 9,7 % und damit etwa jeder zehnte Beschäftigte, in Ostdeutschland sogar 22,4 %. In Baden-Württemberg war der Anteil der Beschäftigten mit Verdiensten unterhalb der Niedriglohnschwelle mit 8,7 % etwas höher als in Hessen, in Bayern mit 7,6 % etwas niedriger. Hier machen sich zum Teil auch die Branchenverteilungen in den Bundesländern und die damit verbundene Verdienststruktur bemerkbar. In

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Hessen sind mit den Finanzdienstleistungen sowie der Chemie- und Pharmaindustrie relativ stark Bereiche vertreten, die durch überdurchschnittliche Gehaltsstrukturen gekennzeichnet sind. Offensichtlich führen die insgesamt guten Verdienstmöglichkeiten in Hessen auch zu einem vergleichsweise geringen Anteil von Beschäftigten mit Löhnen unterhalb der 8,50 Euro Mindestlohngrenze. Abbildung 2

Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte mit einem Bruttostundenverdienst unter 8,50 Euro im Jahr 2010 im Regionalvergleich in % 22,4

in %

12,4

11,4 9,7

8,7 7,6

Deutschland

West-D

Ost-D

Bayern

8,4

BadenHessen Württemberg

12,0

8,4

Regierungsbezirke* Darmstadt

Gießen

Kassel

* Die Informationen auf Regierungsbezirksebene sind mit den Ergebnissen für Hessen nur eingeschränkt vergleichbar. Die aus der Personalstandstatistik gewonnenen Informationen für Beamte in den Wirtschaftsabschnitten O, P, Q werden nicht regional ausgewertet, so dass die Bezugsgröße kleiner ausfällt, die Anteile höher. Quelle: Verdienststrukturerhebung 2010, Darstellung der Hessen Agentur

Innerhalb Hessens wiesen die beiden Regierungsbezirke Gießen und Kassel mit jeweils ca. 12 % einen vergleichsweise hohen Anteil an Beschäftigten auf, der die Mindestlohnschwelle unterschreitet. Im Regierungsbezirk Darmstadt traf dies nur auf 8,4 % der Beschäftigten zu. Insgesamt erhielten nach der Verdienststrukturerhebung im Jahr 2010 in Hessen rund 155.000 Personen in Betrieben mit zehn und mehr Beschäftigten einen Bruttostundenverdienst unterhalb der Mindestlohnschwelle von 8,50 Euro (vgl. Abbildung 3).

9


Mindestlohn in Hessen

Abbildung 3

Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte in Hessen im Oktober 2010 nach Bruttostundenverdiensten

223.820

Anzahl 250.000

< 7,5

7,5-8,5 8,5-10

10-12

16-18

18-20

20-22

22-24

24-26

26-28

50.748

63.868

84.382

108.886

137.225

14-16

167.547

12-14

186.270

197.649

0

81.082

50.000

73.753

100.000

192.751

potenzielle Mindestlohnbezieher (154.836 Personen)

113.916

150.000

160.807

200.000

28-30

Bruttostundenverdienst von … bis unter … Euro

30 und mehr

Quelle: Verdienststrukturerhebung 2010, Darstellung der Hessen Agentur

Seit 2010 gab es jedoch bereits vielfältige Veränderungen in der Tariflandschaft und auf dem Arbeitsmarkt mit Auswirkungen auf das Lohngefüge und damit auch auf die Anzahl der vom Mindestlohn potenziell profitierenden Beschäftigten. Lohnentwicklung seit dem Jahr 2010 Seit der Verdienststrukturerhebung im Jahr 2010 sind die Einkommen der Beschäftigten im bundes- und hessenweiten Durchschnitt gestiegen. Es gab Tariferhöhungen und in einigen Branchen Vereinbarungen über Mindestlöhne. So wurden etwa für die Abfallwirtschaft, die Zeitarbeit, die Gebäudereinigung, die Pflegebranche und bei Sicherheitsdienstleistungen tariflich Löhne in Höhe oder oberhalb des Mindestlohns von 8,50 Euro festgelegt, die in ausgewählten Fällen bereits im Jahr 2014 in Kraft traten.11 Nach Daten der Vierteljährlichen Verdiensterhebung für Hessen beträgt die Steigerung der Bruttostundenverdienste zwischen 2010 und 2014 insgesamt rund 8 %.12 Für die Abschätzung der Personengruppe, deren Stundenlöhne unterhalb des Mindestlohnes liegen, ist anzunehmen, dass unmittelbar in der Zeit vor der Einführung des Mindestlohnes insbesondere bei Löhnen knapp unterhalb der Mindestlohngrenze Anpassungen erfolgten.13 Daher wird im Folgenden vereinfachend davon ausgegangen, dass die Beschäftigten, die im Jahr 2010 einen Stundenlohn in Höhe von 7,50 Euro bezogen, zwischenzeitlich nicht mehr zur Zielgruppe des Mindestlohns gehören, da sie 2014 tarifbedingt oder durch individuelle Vereinbarungen bereits einen

11 Vgl. hierzu die Übersicht über branchenspezifische Mindestlöhne im Anhang der Studie. 12 Vgl. vierteljährliche Verdiensterhebung für Hessen, Auswertungen des Hessischen Statistischen Landesamtes. 13 Zum geplanten Umgang der Betriebe mit dem Mindestlohn vgl. Wojciechowski, P., Wollmershäuser, T. (2015).

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Stundenlohn oberhalb dieser Schwelle verdient haben dürften. Die Personengruppe der potenziellen Mindestlohnbezieher reduziert sich unter dieser Annahme ausgehend von 155.000 Personen um rund 81.000 auf rund 74.000 Personen (vgl. Abbildung 3). Beschäftigungsentwicklung seit dem Jahr 2010 Neben dem Lohngefüge hat sich seit 2010 auch die absolute Anzahl der Beschäftigten verändert. Zur Abschätzung der Entwicklung der Beschäftigtenzahlen im Niedriglohnbereich von 2010 bis 2014 können Informationen der Beschäftigungsstatistik der Bundesagentur für Arbeit herangezogen werden. Diese liefert aktuell Informationen mit Stand 30.06.2014, so dass die Beschäftigung im Juni 2010 und im Juni 2014 gegenübergestellt werden können. Die Zahl der Beschäftigten in Hessen ist von 2010 bis 2014 um rund 6 % gestiegen. Dieser allgemeine Beschäftigungsanstieg dürfte auch im Niedriglohnbereich stattgefunden und damit die potenzielle Zielgruppe des Mindestlohns erhöht haben. Für diese Einschätzung können verschiedene Gründe angeführt werden. Zu nennen ist beispielsweise, dass die Beschäftigungszuwächse auch aufgrund von Zuwanderung (z. B. aus Polen, Bulgarien und Rumänien) sowie durch den Zugang aus Arbeitslosigkeit vergleichsweise häufig durch Personen ohne anerkannte Berufsausbildung erfolgten.14 Das Wachstum vollzog sich darüber hinaus in einigen Branchen, die klassisch durch geringe Durchschnittsverdienste gekennzeichnet sind. Denn zu den quantitativ bedeutenden und seit 2010 deutlich wachsenden Branchen zählen z. B. die Gebäudebetreuung (Abschnitt N), die Pflege bzw. Betreuung (Abschnitt Q), die Gastronomie und Bereiche der Logistik, wie die folgende Abbildung verdeutlicht. Ein Minus zeigt sich hingegen beispielsweise in der Zeitarbeit (Abschnitt N).15

14 Die Arbeitslosenquote bezogen auf alle zivilen Erwerbspersonen reduzierte sich in dem Zeitraum von 6,4 % auf 5,7 % (Jahresdurchschnittszahlen). Die Arbeitslosenzahl lag in Hessen bei rund 184.000 Personen. Ausländer verzeichneten in dem Zeitraum 2010 bis 2014 eine Steigerung der Beschäftigtenzahlen um 28 %, Deutsche um 4 %. Aufgrund einer Umstellung der statistischen Erfassung der beruflichen Qualifikationen der Beschäftigten lässt sich die Entwicklung nicht exakt quantifizieren. 15 Der ebenfalls stark wachsende Wirtschaftsabschnitt R ist quantitativ mit weniger als 13.000 Beschäftigten von nur geringer Bedeutung.

11


Mindestlohn in Hessen

Abbildung 4

Entwicklung der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung in Betrieben ab 10 Beschäftigten in Hessen von Juni 2010 bis Juni 2014 nach Wirtschaftszweigen in % P Erziehung und Unterricht

19,6

R Kunst, Unterhaltung und Erholung

17,9

M Erbringung von freiberuflichen, wissenschaftlichen und technischen…

17,6

I Gastgewerbe

15,1

Q Gesundheits- und Sozialwesen

13,5

J Information und Kommunikation

12,4

F Baugewerbe

10,1

N Erbringung von sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen

9,8

H Verkehr und Lagerei

8,6

G Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen

6,4

C Verarbeitendes Gewerbe

6,1

E Wasserversorgung; Abwasser- und Abfallentsorgung und Beseitigung von…

5,4

D Energieversorgung

5,3

L Grundstücks- und Wohnungswesen

4,6

B Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden

2,3

K Erbringung von Finanz- und Versicherungsdienstleistungen

0,9

O Öffentliche Verwaltung, Verteidigung; Sozialversicherung S Erbringung von sonstigen Dienstleistungen

in %

-3,1 -9,2

Quelle: Bundesagentur für Arbeit, Darstellung der Hessen Agentur

Für die Abschätzung der Größe der Zielgruppe Ende 2014 werden die jeweiligen Branchenentwicklungen (Abschnitte) zugrunde gelegt. Dabei wird vereinfachend angenommen, dass sich die Beschäftigtenzahlen in allen Verdienstklassen um den Durchschnittswert des Wirtschaftsabschnitts erhöht haben.16 Dies vergrößert die Zielgruppe für den Mindestlohn um rund 7.000 Personen. Zusammenfassend ergeben die Berechnungen, dass sich die Zielgruppe des Mindestlohns, ausgehend von 155.000 Beschäftigten im Jahr 2010, bis zum Jahr 2014 deutlich reduziert hat. Unter Berücksichtigung der Lohn- und Beschäftigungsentwicklung umfasste die Zielgruppe bei Einführung des Mindestlohns schätzungsweise 81.000 Beschäftigte. Dies entspricht rund 4 % der Beschäftigten in Betrieben mit 10 und mehr Beschäftigten. Zur Abschätzung der Gesamtzahl potenzieller Mindestlohnempfänger sind auch Beschäftigte in Kleinstbetrieben mit bis zu 9 Beschäftigten zu berücksichtigen. Diese sind relativ häufig in Wirtschaftszweigen mit geringen Durchschnittsverdiensten tätig, wurden jedoch in der Verdienststrukturerhebung des Jahres 2010 nicht erfasst. Die Beschäftigungsstatistik der Bundesagentur für Arbeit bietet eine Grundlage für die 16 In der Abschätzung ist die Veränderung bei der Zahl der ausschließlich geringfügig Beschäftigten der Beschäftigungsstatistik nicht berücksichtigt, da diese für Hessen nicht nach Betriebsgrößen und Wirtschaftszweigen ausgewiesen werden und sich insgesamt zudem nur vergleichsweise geringe Änderungen gezeigt haben (+ 1 %).

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Abschätzung. In Annäherung an die Definition der Verdienststrukturerhebung können sozialversicherungspflichtig Beschäftigte und ausschließlich geringfügig Beschäftigte gemäß Beschäftigungsstatistik Berücksichtigung finden: •

Mitte 2014 waren rund 16 % aller sozialversicherungspflichtig Beschäftigten in Hessen bzw. 370.000 Personen in Kleinstbetrieben tätig. Davon befanden sich etwa 25.000 Personen in Ausbildung.17 Den Anteil der potenziellen Mindestlohnbezieher an allen Beschäftigten gemäß Verdienststrukturerhebung aus dem Jahr 2010 von 4 % unterstellt, errechnen sich weitere rund 14.000 sozialversicherungspflichtig beschäftigte potenzielle Mindestlohnbezieher in Kleinstbetrieben. Diese Schätzung stellt aufgrund der Tätigkeitsfelder der Kleinstbetriebe eher eine Mindestgröße dar.

Hinzuzurechnen ist die Gruppe der ausschließlich geringfügig Beschäftigten, die seitens der Bundesagentur für Arbeit nicht nach Betriebsgrößenklassen ausgewiesen werden. Für Hessen insgesamt lag deren Anzahl Mitte 2014 bei rund 400.000 Personen.18 Unter der Annahme, dass etwa ein Drittel der ausschließlich geringfügig Beschäftigten in Kleinstbetrieben tätig waren, errechnen sich rund 120.000 Beschäftigte.19 Den ermittelten Anteil der potenziellen Mindestlohnbezieher an allen geringfügigen Beschäftigten von rund 29 % unterstellt, zählen weitere rund 38.000 Beschäftigte in Kleinstbetrieben zu den potenziellen Mindestlohnbeziehern.20

Nach dieser Rechnung liegt die Gesamtzahl der potenziellen Mindestlohnbezieher in Kleinstbetrieben in Hessen bei ca. 52.000 Personen. Die Ergebnisse der einzelnen Schätzungen zusammengefasst, waren in Hessen rund 133.000 Personen von der Mindestlohneinführung betroffen. Das sind rund 5 % aller Beschäftigten.21 Die folgende Übersicht fasst die Schätzungen zusammen:

17 Einbezogen ist eine über Bundeswerte geschätzte Anzahl von Werkstudenten und Praktikanten. Diese werden auf Hessenebene nicht für Kleinstbetriebe ausgewiesen. 18 Nach Auskunft der Bundesagentur für Arbeit ist ein (in seiner Größe nicht ausgewiesener) Teil dieser Beschäftigten auch in Betrieben tätig, die ausschließlich Minijobber beschäftigen. 19 Kleinstbetriebe beschäftigten im Jahr 2012 nach einer Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung etwa 33 % aller Minijobber. Datenbasis sind hierbei Betriebe mit mindestens einem sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten. Betriebe, die ausschließlich Minijobber beschäftigen, sind somit in der Abschätzung des Anteils nicht berücksichtigt. Vgl. Hohendanner C., Stegmaier, J. (2012), S. 5. 20 Vgl. Abschnitt 3.8. 21 Zugrunde liegt die Summe von sozialversicherungspflichtig Beschäftigten und ausschließlich geringfügig Beschäftigten gemäß Beschäftigungsstatistik der Bundesagentur für Arbeit abzüglich der Anzahl der Auszubildenden (inklusive der geschätzten Anzahl der Werkstudenten und Praktikanten).

13


Mindestlohn in Hessen

Tabelle 1

Abschätzung der Gesamtzahl der Ende 2014 / Anfang 2015 vom Mindestlohn betroffenen Beschäftigten Anzahl Beschäftigte

Betroffene Beschäftigte in Betrieben ab 10 Beschäftigten gemäß VES 2010 -

Lohnentwicklung seit 2010

155.000 - 81.000

+ Beschäftigungsentwicklung seit 2010

+

= Betroffene Beschäftigte in Betrieben ab 10 Beschäftigten Ende 2014

= 81.000

7.000

+ sozialversicherungspflichtig Beschäftigte in Kleinstbetrieben

+ 14.000

+ ausschließlich geringfügig Beschäftigte in Kleinstbetrieben

+ 38.000

= Beschäftigte insgesamt Ende 2014

= 133.000

Quelle: Berechnung der Hessen Agentur

Während in früheren Studien für Westdeutschland zumeist noch von deutlich höheren Werten (13 %) ausgegangen wurde, weisen aktuellere Ergebnisse, die zeitliche Anpassungsprozesse berücksichtigen, niedrigere Betroffenheitsquoten aus. So berechnet das IAB in seiner jüngsten Studie auf Basis des IAB-Betriebspanels für Hessen einen Beschäftigtenanteil mit Stundenverdiensten unterhalb der Mindestlohngrenze von 3,8 %.22 Knabe und Schöb (2014) verwenden die Verdienststrukturerhebung mit entsprechenden zeitlichen Anpassungen sowie Datenergänzungen und weisen für Hessen einen Anteil der Beschäftigten mit Verdiensten unterhalb der Mindestlohngrenze von 7,8 % aus. Die Unterschiede zwischen diesen beiden Studien dürften im Wesentlichen auf die Verwendung anderer Datengrundlagen und damit auch unterschiedlicher Teilbetrachtungen von Betrieben, Wirtschaftszweigen bzw. Personengruppen zurückzuführen sein.23 Nachfolgend werden die auf das Jahr 2014 hochgerechneten Informationen der Verdienststrukturerhebung, die sich auf Betriebe ab 10 Beschäftigte beziehen, nach strukturellen Merkmalen analysiert. Eine Berücksichtigung der Kleinstbetriebe ist mangels Informationen nicht möglich.

22 Hierbei handelt es sich um eine Hochrechnung auf Betriebe mit mindestens einem sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten. Private Haushalte sind nicht einbezogen. Vgl. Bellmann, L., Bossler, M., Gerner, H.-D., Hübler, O. (2015), S. 4. 23 Da im IAB-Betriebspanel nur Betriebe betrachtet werden, die mindestens einen sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten haben, sind Betriebe, die ausschließlich Minijobber beschäftigen, nicht berücksichtigt. Aber gerade hier könnte ein großer Teil der Beschäftigten vom Mindestlohn betroffen sein. Vgl. ebenda, S. 4.

14


HA Hessen Agentur GmbH – Wirtschaftsforschung und Landesentwicklung

3.3

Vom Mindestlohn betroffene Beschäftigte nach Wirtschaftszweigen

Hinsichtlich des Anteils potenzieller Mindestlohnbezieher an allen Beschäftigten sticht vor allem das Gastgewerbe hervor. Von allen hier Beschäftigten sind hier rund 21 % Zielgruppe für den Mindestlohn.24 Abbildung 5

Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte mit einem Bruttostundenverdienst unter 8,50 Euro im Jahr 2014 nach Wirtschaftszweigen – in % I Gastgewerbe

20,7

N Erbringung von sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen

9,5

R Kunst, Unterhaltung und Erholung

9,3

G Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen

7,7

L Grundstücks- und Wohnungswesen

4,8

S Erbringung von sonstigen Dienstleistungen

4,4

B Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden

3,6

Q Gesundheits- und Sozialwesen

3,5

F Baugewerbe

3,0

H Verkehr und Lagerei

3,0

C Verarbeitendes Gewerbe

2,7

M Erbringung von freiberuflichen, wissenschaftlichen und…

2,4

E Wasserversorgung; Abwasser- und Abfallentsorgung und…

2,2

P Erziehung und Unterricht

2,0

J Information und Kommunikation

1,4

D Energieversorgung

0,5

K Erbringung von Finanz- und Versicherungsdienstleistungen

0,4

O Öffentliche Verwaltung, Verteidigung; Sozialversicherung

0,3

Quelle: Verdienststrukturerhebung 2010, Fortschreibung der Hessen Agentur

Vergleichsweise hoch fallen die Anteile zudem in den Abschnitten „Erbringung von sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen“ sowie „Kunst, Unterhaltung und Erholung“ aus.25 Von den Beschäftigten in den Wirtschaftsabschnitten „Energieversorgung“, „Erbringung von Finanz- und Versicherungsdienstleistungen“ sowie öffentliche Verwaltung zählt hingegen nur ein sehr geringer Anteil zur Zielgruppe des Mindestlohns. Wie die folgende Abbildung verdeutlicht, ist die mit Abstand größte Personengruppe, die einen Stundenlohn unterhalb des Mindestlohns bezieht, den Wirtschaftszweigen „Handel, Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen“ und „Erbringung von sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen“ zugeordnet. Im letztgenannten Wirt-

24 Die Wirtschaftszweige „Land- und Forstwirtschaft, Fischerei“ sowie „“Private Haushalte mit Hauspersonal“ und „Exterritoriale Organisationen und Körperschaften“ sind in der Verdienststrukturerhebung nicht berücksichtigt. 25 Dem letztgenannten, quantitativ weniger bedeutenden Abschnitt sind z. B. kreative, künstlerische Tätigkeiten sowie Beschäftigte in Spiel-, Wett- und Lotteriewesen zugeordnet.

15


Mindestlohn in Hessen

schaftsabschnitt finden sich vor allem Arbeitskräfte aus der Zeitarbeits- und der Reinigungsbranche. Weitere große Beschäftigungsbereiche für die potenziellen Mindestlohnempfänger sind bei absoluter Betrachtung das Verarbeitende Gewerbe,26 das Gastgewerbe, das Gesundheits- und Sozialwesen sowie die Logistik. Abbildung 6

Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte mit einem Bruttostundenverdienst unter 8,50 Euro im Jahr 2014 nach Wirtschaftszweigen – betroffene Beschäftigte

G Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen

17.276

N Erbringung von sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen

17.098

C Verarbeitendes Gewerbe

11.412

I Gastgewerbe

10.101

Q Gesundheits- und Sozialwesen

7.419

H Verkehr und Lagerei

4.128

P Erziehung und Unterricht

2.666

M Erbringung von freiberuflichen, wissenschaftlichen und…

2.593

S Erbringung von sonstigen Dienstleistungen

1.972

F Baugewerbe

1.942

R Kunst, Unterhaltung und Erholung

1.087

J Information und Kommunikation

1.039

L Grundstücks- und Wohnungswesen

643

K Erbringung von Finanz- und Versicherungsdienstleistungen

486

O Öffentliche Verwaltung, Verteidigung; Sozialversicherung

471

E Wasserversorgung; Abwasser- und Abfallentsorgung und…

325

D Energieversorgung

97

B Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden

44

Quelle: Verdienststrukturerhebung 2010, Fortschreibung der Hessen Agentur

Zusammenfassend werden die Wirkungen des Mindestlohns in Hessen hauptsächlich im Gastgewerbe, im Handel sowie in den Dienstleistungsbereichen Zeitarbeit und Reinigung spürbar sein. Dabei sind einige dieser Bereiche (vor allem das Gastgewerbe) grundsätzlich eher kleinbetrieblich strukturiert. Da in der Verdienststrukturerhebung 2010 Kleinstbetriebe nicht berücksichtigt waren, wird die Anzahl potenzieller Mindestlohnempfänger in diesen Bereichen noch unterschätzt.

26 Dem Verarbeitenden Gewerbe waren im Juni 2014 rund 434.000 Beschäftigte bzw. 18 % aller Beschäftigten zugeordnet.

16


HA Hessen Agentur GmbH – Wirtschaftsforschung und Landesentwicklung

3.4

Vom Mindestlohn betroffene Beschäftigte nach Berufen

Der Anteil potenzieller Mindestlohnbezieher an allen Beschäftigten schwankt berufsspezifisch deutlich. Abbildung 7

Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte mit einem Bruttostundenverdienst unter 8,50 Euro im Jahr 2014 nach Berufen – in % (KldB 1988)

III s Hilfsarbeiter ohne nähere Tätigkeitsangabe

39,8

V i Allgemeine Dienstleistungsberufe

36,3

III r Warenprüfer, Versandfertigmacher

34,7

VI a Sonstige Arbeitskräfte

30,0

III m Ernährungsberufe

18,5

V e Ordnungs-, Sicherheitsberufe

16,4

V a Warenkaufleute

14,6

V c Verkehrsberufe

12,8

I a Pflanzenbauer, Tierzüchter, Fischereiberufe

11,8

III d Papierhersteller, -verarbeiter, Drucker

6,4

V g Gesundheitsdienstberufe

5,4

V f Schriftwerkschaffende, schriftwerkverkordnende sowie…

3,7

V d Organisations-, Verwaltungs-, Büroberufe

3,7

III n Bauberufe

3,4

III i Montierer und Metallberufe, a.n.g.

3,0

V h Sozial- und Erziehungsberufe, anderweitig nicht genannte…

2,9

III c Chemiearbeiter, Kunststoffverarbeiter

2,5

III g Schlosser, Mechaniker und zugeordnete Berufe

2,4

III f Metallerzeuger, -bearbeiter

1,4

IV b Techniker, Technische Sonderfachkräfte

1,2

V b Dienstleistungskaufleute und zugehörige Berufe

1,1

Quelle: Verdienststrukturerhebung 2010, Fortschreibung der Hessen Agentur

Während in der Gruppe der Hilfsarbeiter nahezu 40 % der Beschäftigten einen Stundenlohn von weniger als 8,50 Euro erhalten, sind es in der Gruppe der Dienstleistungskaufleute, der Techniker sowie der Metallerzeuger und -bearbeiter nur rund 1 %. In den stark besetzten Dienstleistungsberufen beziehen rund 36 % der Beschäftigten einen Stundenlohn unterhalb der Mindestlohnschwelle. Darunter fallen Berufe beispielsweise im Gastronomiebereich (Gaststättenkaufleute, Kellner) sowie Reinigungsberufe (Raum- und Straßenreiniger, Abfallbeseitiger). Ähnlich hoch ist der Anteil auch bei den Warenprüfern und Versandfertigmachern (rund 35 %).27 Die absolut betrachtet mit Abstand größte Berufsgruppe, die einen Stundenlohn unterhalb des Mindestlohns bezieht, sind Dienstleistungsberufe (vgl. Abbildung 8). Die

27 Die Ergebnisse der Verdienststrukturerhebung werden nicht auf Ebene von Einzelberufen ausgewiesen. Daher können Personengruppen, für die das Mindestlohngesetz Ausnahmeregelungen vorsieht, wie z. B. Zeitungszusteller, nicht identifiziert werden.

17


Mindestlohn in Hessen

Ergebnisse des Kaitz-Index bestätigen diese Strukturen. Die Berufsgruppe „Allgemeine Dienstleistungsberufe“ wies 2010 auch den höchsten Kaitz-Index von 85 % auf.28 Abbildung 8

Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte mit einem Bruttostundenverdienst unter 8,50 Euro im Jahr 2014 nach Berufen – betroffene Beschäftigte V i Allgemeine Dienstleistungsberufe

25.960

V c Verkehrsberufe

8.297

V a Warenkaufleute

8.057

V d Organisations-, Verwaltungs-, Büroberufe

7.354

III r Warenprüfer, Versandfertigmacher

6.326

III s Hilfsarbeiter ohne nähere Tätigkeitsangabe

5.555

III m Ernährungsberufe

3.470

V g Gesundheitsdienstberufe

3.005

V e Ordnungs-, Sicherheitsberufe

2.782

V h Sozial- und Erziehungsberufe, anderweitig nicht genannte…

2.505

VI a Sonstige Arbeitskräfte III g Schlosser, Mechaniker und zugeordnete Berufe

1.543 969

V b Dienstleistungskaufleute und zugehörige Berufe

700

IV b Techniker, Technische Sonderfachkräfte

486

III c Chemiearbeiter, Kunststoffverarbeiter

444

III i Montierer und Metallberufe, a.n.g.

393

I a Pflanzenbauer, Tierzüchter, Fischereiberufe

383

III d Papierhersteller, -verarbeiter, Drucker

365

III n Bauberufe V f Schriftwerkschaffende, schriftwerkverkordnende sowie… III f Metallerzeuger, -bearbeiter

328 231 204

Quelle: Verdienststrukturerhebung 2010, Fortschreibung der Hessen Agentur

28 Hinsichtlich der Höhe des Kaitz-Index folgen Ernährungsberufe wie Koch oder Metzger mit 72 % sowie Berufe in der Logistik mit Werten zwischen 60 % und 70 %. Für Beschäftigte in Verkaufs-, Büro- und Gesundheitsdienstberufen besitzt der Mindestlohn hingegen gemäß Kaitz-Index eine vergleichsweise geringe Bedeutung. Eine Darstellung des Kaitz-Index nach strukturellen Merkmalen findet sich im Anhang.

18


HA Hessen Agentur GmbH – Wirtschaftsforschung und Landesentwicklung

3.5

Vom Mindestlohn betroffene Beschäftigte nach Altersgruppen

Vor allem junge und ältere Arbeitnehmer beziehen überproportional häufig Stundenlöhne unter der Mindestlohngrenze von 8,50 Euro brutto. Es handelt sich in der Mehrzahl um Schüler und Studenten sowie Personen, die zusätzlich zur Rente ein Einkommen beziehen. Abbildung 9

in % 60

Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte in Hessen mit einem Bruttostundenverdienst unter 8,50 Euro nach Altersklassen im Jahr 2014 Anzahl

59,7

30.000

40

20.000 31,0 19,5

20 5,5

2,8

2,4

2,8

35-45

45-55

55-65

0

10.000

0 Unter 18

18-21

21-35

65 und mehr

Im Alter von ... bis unter … in % der Beschäftigten der Altersklasse

Anzahl betroffener Beschäftigter

Quelle: Verdienststrukturerhebung 2010, Fortschreibung der Hessen Agentur

Bei unter 18-Jährigen fiel der Mindestlohn sogar höher aus als der im Jahr 2010 gemessene Medianlohn in Höhe von 6,60 Euro. Der Kaitz-Index lag bei 123 %. In der Altersklasse 18 bis 20 Jahre bzw. 65 und älter wurden mit 97 % und 85 % ebenfalls sehr hohe Werte erreicht, so dass die Beschäftigten Lohnzugewinne erheblichen Ausmaßes realisieren könnten. Im Hinblick auf die Anwendung des Mindestlohns ab dem Jahr 2015 sind jedoch Ausnahmeregelungen (Personen unter 18 Jahren) und Übergangsfristen (Zeitungszusteller) vorgesehen, die gerade die jüngere Zielgruppe betreffen.

19


Mindestlohn in Hessen

3.6

Vom Mindestlohn betroffene Beschäftigte nach Geschlecht

In den unteren Stundenlohnsegmenten sind vor allem Frauen stark präsent. Von den weiblichen Beschäftigten beziehen rund 6 % einen Stundenverdienst von unter 8,50 Euro. Damit liegt der Anteil der potenziellen Mindestlohnbezieher bei ihnen etwa doppelt so hoch wie bei Männern. Rund 49.000 weibliche Beschäftigte in Hessen verdienten weniger als 8,50 Euro die Stunde, bei den Männern sind es 32.000 Personen. Abbildung 10 Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte mit einem Bruttostundenverdienst unter 8,50 Euro nach Geschlecht im Jahr 2014 in % der Beschäftigten 6,0 in %

Betroffene Beschäftigte insgesamt

5,5

5,0

4,0

4,0

2,8

3,0

2,0

männlich 31.845 39%

weiblich 48.954 61%

1,0

0,0 insgesamt

darunter:

weiblich

männlich

Quelle: Verdienststrukturerhebung 2010, Fortschreibung der Hessen Agentur

Der mittlere Stundenlohn (Medianlohn) von Frauen lag 2010 bei 13,80 Euro, von Männern bei 16,80 Euro. Das Verhältnis von Mindestlohn zu mittlerem Stundenlohn erreichte bei Frauen rund 56 %. Der Kaitz-Index fiel damit ca. 11 Prozentpunkte höher aus als bei Männern (45 %). Verhältnismäßig viele Frauen sind aber durch die Lohnentwicklung der vergangenen Jahre aus der Zielgruppe für den Mindestlohn ausgeschieden, da sie bereits im Jahr 2010 zwischen 7,50 Euro und 8,50 Euro verdienten.

20


HA Hessen Agentur GmbH – Wirtschaftsforschung und Landesentwicklung

3.7

Vom Mindestlohn betroffene Beschäftigte nach Qualifikation

Im Hinblick auf das berufliche bzw. akademische Bildungsniveau beziehen vor allem An- und Ungelernte (Personen ohne anerkannten formalen Abschluss) überproportional häufig Stundenlöhne unter dem Mindestlohn von 8,50 Euro. Bei ihnen erreicht der Anteil 15 % aller Beschäftigten. Auch in absoluter Betrachtung sind vor allem Personen ohne beruflichen Bildungsabschluss vom Mindestlohn betroffen.

Abbildung 11 Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte mit einem Bruttostundenverdienst unter 8,50 Euro nach beruflicher/akademischer Qualifikation im Jahr 2014 in % der Beschäftigten 16,0

Betroffene Beschäftigte insgesamt

15,1 in %

Hochschul-/Fachhochschulabschluss, Promotion, 937, 1%

14,0 12,0 10,0

Mit Berufsausbildung 28.315 35%

8,0 6,0 4,0

4,0 2,2

2,0

Ohne Berufsausbildung 51.547 64%

0,2 0,0

insgesamt

darunter:

Ohne Mit Berufsausbildung Berufsausbildung

(Fach-) Hochschulabschluss, Promotion

Quelle: Verdienststrukturerhebung 2010, Fortschreibung der Hessen Agentur

Der Kaitz-Index erreichte bei An- und Ungelernten im Jahr 2010 einen Wert von 79 %. Auch für Personen mit anerkanntem beruflichem Abschluss war er noch durchschnittlich (rund 50 %). Der Medianstundenlohn von Personen mit anerkanntem beruflichem Abschluss betrug 2010 17 Euro, der von Personen mit akademischem Abschluss rund 28 Euro. An- und Ungelernte hingegen verdienten lediglich rund 11 Euro je Stunde (Median).

3.8

Vom Mindestlohn betroffene Beschäftigte nach Erwerbsstatus

Profiteure des Mindestlohns sind vor allem geringfügig Beschäftigte, also Personen in geringfügig entlohnter oder kurzfristiger Beschäftigung. Für geringfügig Beschäftigte wurde 2010 ein Kaitz-Index von 101 % berechnet, so dass der Mindestlohn den damaligen Durchschnittslohn überstieg. Im Jahr 2014 beziehen von den geringfügig Beschäftigten schätzungsweise rund 53.000 Personen bzw. 29 % einen Stundenlohn

21


Mindestlohn in Hessen

unterhalb der Mindestlohnschwelle. Bei Teilzeitbeschäftigten liegt der Anteil der Betroffenen mit 3 % bereits unterhalb des hessischen Durchschnitts von 4 %. Von den Vollzeitbeschäftigten ist ein nur geringer Anteil Zielgruppe des Mindestlohns (1 %). Es handelt sich jedoch ebenfalls um eine bemerkenswerte Anzahl von 12.400 Personen. Abbildung 12 Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte mit einem Bruttostundenverdienst unter 8,50 Euro nach Erwerbsstatus im Jahr 2014 in % der Beschäftigten

Betroffene Beschäftigte insgesamt

35,0 in %

28,8

30,0 25,0

Vollzeit 12.364 15%

20,0 15,0

Geringfügig Beschäftigte 53.096 66%

10,0 5,0

4,0

3,3 0,9

0,0 insgesamt

darunter:

Vollzeit

Teilzeit

Geringfügig Beschäftigte

Quelle: Verdienststrukturerhebung 2010, Fortschreibung der Hessen Agentur

22

Teilzeit 15.339 19%


HA Hessen Agentur GmbH – Wirtschaftsforschung und Landesentwicklung

4

Zusammenfassung und Fazit

Die Einführung des Mindestlohnes ist sowohl von Hoffnungen als auch von Befürchtungen begleitet. Für Beschäftigte, deren Stundenlohn Ende 2014 weniger als 8,50 Euro brutto betrug, kann mit der Einführung des Mindestlohnes einerseits eine Verdienststeigerung einhergehen, andererseits sind sie auch von Entlassungen bedroht. Nach den Daten der Verdienststrukturerhebung bezogen in Hessen im Jahr 2010 etwa 8,4 % der Beschäftigten in Betrieben mit zehn und mehr Beschäftigten einen Bruttostundenverdienst von weniger als 8,50 Euro. Es handelte sich um rund 155.000 Personen, die, unter Berücksichtigung der geplanten Ausnahmeregelungen, die engere Zielgruppe des Mindestlohns bildeten. Seither sind die Einkommen der Beschäftigten im bundes- und hessenweiten Durchschnitt gestiegen. Im Vorfeld der Einführung des Mindestlohnes dürften gerade bei Löhnen unterhalb der Mindestlohngrenze Anpassungen erfolgt sein, was die Zielgruppe für den Mindestlohn bei dessen Einführung deutlich verringert hat. Auf der anderen Seite fand in den vergangenen Jahren ein deutlicher Beschäftigungsanstieg statt, der sich auch im Niedriglohnsegment niedergeschlagen haben dürfte. So verzeichneten einige Branchen, die klassisch durch geringe Durchschnittsverdienste gekennzeichnet sind, deutliche Beschäftigungsanstiege. In der Gesamtschau dürften die Entwicklungen von Lohnniveau und Beschäftigung dazu geführt haben, dass sich die Gesamtzahl der potenziellen Mindestlohnbezieher (in Betrieben ab 10 Beschäftigten) Ende 2014 deutlich unterhalb des 2010 festgestellten Niveaus von 155.000 Personen bewegt hat. Die vereinfachte Abschätzung im Rahmen dieser Studie, bei der die Lohn- und Beschäftigungsentwicklungen berücksichtigt wurden, ergibt eine Zielgruppe von ca. 81.000 Personen. Zur Abschätzung der Gesamtzahl potenzieller Mindestlohnempfänger sind auch Beschäftigte in Kleinstbetrieben (bis zu 9 Beschäftigte) zu berücksichtigen, die in der Verdienststrukturerhebung des Jahres 2010 noch nicht erfasst wurden. Bei Heranziehen der Beschäftigungsstatistik der Bundesagentur für Arbeit für diese Abschätzung kann die Zielgruppe des Mindestlohns in Hessen auf insgesamt 133.000 Personen geschätzt werden. Dies entspricht ca. 5 % der Gesamtbeschäftigung.

23


Mindestlohn in Hessen

Die Betroffenheit der Beschäftigten unterscheidet sich nach individuellen Merkmalen, Berufen und Wirtschaftszweigen:

24

Im hessischen Gastgewerbe ist der Anteil der Beschäftigten mit Stundenlöhnen unterhalb der Mindestlohngrenze mit über 20 % am höchsten. Die Bereiche „sonstige wirtschaftliche Dienstleistungen (worunter mehrheitlich die „Gebäudereinigung und -betreuung“ sowie Zeitarbeitsfirmen gefasst sind), „Kunst, Unterhaltung, Erholung“ sowie „Handel (inklusive Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen)“ weisen ebenfalls überdurchschnittliche Anteile von potenziellen Mindestlohnbeziehern auf.

Die absoluten Zahlen potenzieller Mindestlohnbezieher sind im Handel (einschließlich Reparatur von Kraftfahrzeugen), in den beschäftigungsstarken Bereichen „sonstige wirtschaftliche Dienstleistungen“, im Verarbeitenden Gewerbe sowie im Gastgewerbe am höchsten.

Es gibt eine starke berufsspezifische Konzentration der Betroffenheit: Während nahezu 40 % der Hilfsarbeiter einen Stundenlohn von weniger als 8,50 Euro erhalten, sind es in der Gruppe der Dienstleistungskaufleute, der Techniker sowie der Metallerzeuger und -bearbeiter nur rund 1 %.

Die in Absolutzahlen mit Abstand größte Berufsgruppe, die einen Stundenlohn unterhalb des Mindestlohns bezieht, sind Dienstleistungsberufe. Darunter fallen Berufe beispielsweise im Gastronomiebereich (Gaststättenkaufleute, Kellner) sowie Reinigungsberufe (Raum- und Straßenreiniger, Abfallbeseitiger). Darüber hinaus zählen Logistikberufe zum Zielbereich des Mindestlohns.

Auch die Qualifikation der Arbeitnehmer spielt eine wichtige Rolle. Menschen ohne Berufsabschluss sind erheblich stärker vom Mindestlohn betroffen als höher qualifizierte Gruppen. An- und Ungelernte beziehen überproportional häufig Stundenlöhne unter dem Mindestlohnniveau. Bei ihnen erreicht der Anteil rund 15 % aller Beschäftigten.

Geringfügig Beschäftigte sind weit überdurchschnittlich von geringen Stundenlöhnen betroffen. Rund 29 % beziehen in Hessen einen Stundenlohn unterhalb der Mindestlohnschwelle. Damit sind sie um ein Zehnfaches stärker betroffen als Teilzeitkräfte (3 %). Von den Vollzeitbeschäftigten ist hingegen ein nur geringer Anteil Zielgruppe des Mindestlohns (1 %).


HA Hessen Agentur GmbH – Wirtschaftsforschung und Landesentwicklung

In den unteren Stundenlohnsegmenten sind vor allem Frauen stark präsent. Von den weiblichen Beschäftigten beziehen rund 6 % einen Stundenverdienst von unter 8,50 Euro. Damit liegt der Anteil der potenziellen Mindestlohnbezieher bei ihnen etwa doppelt so hoch wie bei Männern.

Nach Altersgruppen differenziert zeigt sich, dass vor allem jüngere und ältere Personen Stundenlöhne unterhalb von 8,50 Euro erhalten. Bei den unter 18Jährigen sind dies knapp 60 %, bei den 18- bis 21-Jährigen noch 31 % und bei den über 65-Jährigen rund 20 %. Aufgrund der vorgesehenen Ausnahmeregelungen für Personen unter 18 Jahren, Praktikanten etc. kann insbesondere die jüngere Zielgruppe allerdings nicht vollumfänglich von der Einführung des Mindestlohns profitieren.

Angesichts des in Hessen bereits erreichten Lohnniveaus und auch der vorgesehenen Ausnahmeregelungen sind durch die Einführung eines flächendeckenden Mindestlohnes von 8,50 Euro keine fundamentalen Auswirkungen auf die Beschäftigung zu erwarten. Allerdings sind einzelne Beschäftigtengruppen überdurchschnittlich vom Mindestlohn betroffen und damit auch von einem höheren Risiko des Arbeitsplatzverlustes. Wie stark die tatsächlichen Auswirkungen des Mindestlohnes auf die Beschäftigung ausfallen, wird anhand detaillierter empirischer Untersuchungen zu analysieren sein.

25


Mindestlohn in Hessen

Abbildungs- und Tabellenverzeichnis Abbildung

Seite

1

Anteil des Mindestlohns am Medianlohn nach Regionen 2010 (Kaitz-Index)................... 8

2

Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte mit einem Bruttostundenverdienst unter 8,50 Euro im Jahr 2010 im Regionalvergleich ........................................................ 9

3

Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte in Hessen im Oktober 2010 nach Bruttostundenverdiensten ...................................................................................... 10

4

Entwicklung der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung in Betrieben ab 10 Beschäftigten in Hessen von Juni 2010 bis Juni 2014 nach Wirtschaftszweigen .... 12

5

Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte mit einem Bruttostundenverdienst unter 8,50 Euro im Jahr 2014 nach Wirtschaftszweigen ................................................ 15

6

Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte mit einem Bruttostundenverdienst unter 8,50 Euro im Jahr 2014 nach Wirtschaftszweigen – betroffene Beschäftigte ....... 16

7

Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte mit einem Bruttostundenverdienst unter 8,50 Euro im Jahr 2014 nach Berufen (KldB 1988) ............................................... 17

8

Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte mit einem Bruttostundenverdienst unter 8,50 Euro im Jahr 2014 nach Berufen (KldB 1988) – betroffene Beschäftigte ...... 18

9

Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte in Hessen mit einem Bruttostundenverdienst unter 8,50 Euro nach Altersklassen im Jahr 2014 .................... 19

10 Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte mit einem Bruttostundenverdienst unter 8,50 Euro nach Geschlecht im Jahr 2014 .............................................................. 20 11 Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte mit einem Bruttostundenverdienst unter 8,50 Euro nach beruflicher/akademischer Qualifikation im Jahr 2014 .................. 21 12 Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte mit einem Bruttostundenverdienst unter 8,50 Euro nach Erwerbsstatus im Jahr 2014 ......................................................... 22 A1 Anteil des Mindestlohns am Medianlohn in Hessen (Kaitz-Index) .................................. 30

Tabelle 1

Seite

Abschätzung der Gesamtzahl der Ende 2014 / Anfang 2015 vom Mindestlohn betroffenen Beschäftigten ............................................................................................... 14

A2 Anteil der Beschäftigten mit Stundenlöhnen von unter 8,50 Euro an allen Beschäftigten (ohne Auszubildende) nach strukturellen Merkmalen im Jahr 2010 – Teil I............................................................................................................. 31 A3 Anteil der Beschäftigten mit Stundenlöhnen von unter 8,50 Euro an allen Beschäftigten (ohne Auszubildende) nach strukturellen Merkmalen im Jahr 2010 – Teil II............................................................................................................ 32 A4 Branchenspezifische Mindestlöhne in Deutschland (Januar 2015) ................................ 33

26


HA Hessen Agentur GmbH – Wirtschaftsforschung und Landesentwicklung

Literaturverzeichnis Bellmann, L., Bossler, M., Gerner, H.-D., Hübler, O. (2015): Reichweite des Mindestlohns in deutschen Betrieben, IAB-Kurzbericht 6/2015, Nürnberg Brautzsch, H.-U., Schultz, B. (2013): Im Fokus: Mindestlohn von 8,50 Euro: Wie viele verdienen weniger, und in welchen Branchen arbeiten sie? IWH, Wirtschaft im Wandel, Jg. 19 (3), S. 53-56 Brenke, K. (2014): Mindestlohn: Zahl der anspruchsberechtigten Arbeitnehmer wird weit unter fünf Millionen liegen, DIW-Wochenbericht 5/2014, S. 71-77 Hohendanner, C., Stegmaier, J. (2012): Geringfügige Beschäftigung in deutschen Betrieben; Umstrittene Minijobs; IAB Kurzbericht - Aktuelle Analysen aus dem Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung, 24/2012 Knabe, A., Schöb, R. (2014): Regionale und qualifikationsspezifische Auswirkungen des Mindestlohns – Folgenabschätzungen und Korrekturbedarf, Gutachten im Auftrag der Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft, Berlin Knabe, A., Schöb, R., Thum, M. (2014): Der flächendeckende Mindestlohn, Fachbereich Wirtschaftswissenschaften – Diskussionsbeiträge, Berlin Lesch, H., Mayer, A., Schmid, L. (2014): Das Mindestlohngesetz: Belastungsprobe für den Arbeitsmarkt, in: Wirtschaftsdienst 6/2014, S. 399-402 Möller, J. (2014): Das Mindestlohngesetz – Hoffnungen und Befürchtungen, in: Wirtschaftsdienst 6/2014, S. 387-392 Pristl, K. (2015): Erweiterung der Verdienststrukturerhebung zur Mindestlohnstatistik, Statistisches Monatsheft Baden-Württemberg 1/2015 Schulten, T. (2015): WSI-Mindestlohnbericht 2015 – Ende der Lohnzurückhaltung? In: WSI-Mitteilungen 2/2015 Trabert, L. (2010): Niedriglohnbeschäftigung in Hessen, Wiesbaden Trabert, L. (2011): Entwicklung der Niedriglohnbeschäftigung in Hessen – Auswertung der Beschäftigungsstatistik, ergänzende Expertise zur Studie „Niedriglohnbeschäftigung in Hessen“, Wiesbaden Wojciechowski, P., Wollmershäuser, T. (2015): Der Mindestlohn: Ein erster Rückblick auf die Sonderfrage, ifo-Schnelldienst 5/2015, S. 38-41

27


Mindestlohn in Hessen

http://www.forschungsdatenzentrum.de: Verdienststrukturerhebung 2006 und 2010, EVAS 62111, Metadaten für die Onsite-Nutzung, Forschungsdatenzentrum der Statistischen Ämter der Länder, Regionaler Standort Hessen unter http://www.forschungsdatenzentrum.de/bestand/gls/fdz_vse_20062010_metadaten.pdf www.handwerksblatt.de und www.focus.de: http://www.handwerksblatt.de/handwerk/mindestlohn-handwerk-gegen-buerokratie-23479.html,

http://www.focus.de/finanzen/news/csu-chef-fordert-nachbesse-

rungen-seehofer-schlaegt-alarm-mindestlohn-ist-buerokratie-monster_id_4396067.html http://www.sueddeutsche.de/politik/mindestlohn-von-wegen-jobkiller-1.2349704

28


Tabellenanhang

29


Mindestlohn in Hessen

Abbildung A1 Anteil des Mindestlohns am Medianlohn in Hessen in % (Kaitz-Index)

I N S G E S AI NMS GTE S A M T

49,3

49.747

weiblich männlich Unter 18 Jahre 18-20 Jahre 65 und mehr 21-34 Jahre 35-44 Jahre 45-54 Jahre 55-64 Jahre Geringfügig Beschäftigte Teilzeit Vollzeit Ohne Berufsausbildung Mit Berufsausbildung Hochschul-/Fachhochschulabschluss, Promotion I Gastgewerbe N Erbringung von sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen R Kunst, Unterhaltung und Erholung P Erziehung und Unterricht G Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen S Erbringung von sonstigen Dienstleistungen B Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden Q Gesundheits- und Sozialwesen E Wasserversorgung; Abwasser- und Abfallentsorgung und Beseitigung… H Verkehr und Lagerei F Baugewerbe L Grundstücks- und Wohnungswesen O Öffentliche Verwaltung, Verteidigung; Sozialversicherung C Verarbeitendes Gewerbe M Erbringung von freiberuflichen, wissenschaftlichen und technischen… J Information und Kommunikation D Energieversorgung K Erbringung von Finanz- und Versicherungsdienstleistungen

Kaitz-Index in %

III s Hilfsarbeiter ohne nähere Tätigkeitsangabe V i Allgemeine Dienstleistungsberufe III l Lederhersteller, Leder- und Fellverarbeiter VI a Sonstige Arbeitskräfte III m Ernährungsberufe V e Ordnungs-, Sicherheitsberufe III k Textil- und Bekleidungsberufe V c Verkehrsberufe I a Pflanzenbauer, Tierzüchter, Fischereiberufe III e Holzaufbereiter, Holzwarenfertiger und verwandte Berufe III r Warenprüfer, Versandfertigmacher III o Bau-, Raumausstatter, Polsterer III a Steinbearbeiter, Baustoffhersteller V a Warenkaufleute III q Maler, Lackierer und verwandte Berufe III n Bauberufe III d Papierhersteller, -verarbeiter, Drucker III p Tischler, Modellbauer III b Keramiker, Glasmacher III i Montierer und Metallberufe, a.n.g. V g Gesundheitsdienstberufe III c Chemiearbeiter, Kunststoffverarbeiter III t Maschinisten und zugehörige Berufe III g Schlosser, Mechaniker und zugeordnete Berufe II a Bergleute, Mineralgewinner III f Metallerzeuger, -bearbeiter III h Elektriker V f Schriftwerkschaffende, schriftwerkverkordnende sowie künstlerische… V d Organisations-, Verwaltungs-, Büroberufe V h Sozial- und Erziehungsberufe, anderweitig nicht genannte geistes-… V b Dienstleistungskaufleute und zugehörige Berufe IV b Techniker, Technische Sonderfachkräfte IV a Ingenieure, Chemiker, Physiker, Mathematiker 0

20

Quelle: Verdienststrukturerhebung 2010, Darstellung der Hessen Agentur

30

40

60

80

100

120


8,3

46,9 14,3 8,7 8,9 9,9 40,2

18-21

21-35

35-45

45-55

55-65

65 und mehr

59,0

Teilzeit

Geringfügig Beschäftigte

7,1 0,7 5,9 8,5 22,4 17,4

O Öffentliche Verwaltung, Verteidigung; Sozialversicherung

P Erziehung und Unterricht

Q Gesundheits- und Sozialwesen

R Kunst, Unterhaltung und Erholung

S Erbringung von sonstigen Dienstleistungen

11,0

L Grundstücks- und Wohnungswesen

43,6

1,2

K Erbringung von Finanz- und Versicherungsdienstleistungen

N Erbringung von sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen

8,1

J Information und Kommunikation

M Erbringung von freiberuflichen, wissenschaftlichen und technischen Dienstleistungen

46,5

I Gastgewerbe

6,4

E Wasservers., Abwasser-, Abfallentsorgung, Beseitigung von Umweltverschmutzungen

16,2

1,2

D Energieversorgung

H Verkehr und Lagerei

6,6

C Verarbeitendes Gewerbe

5,1

1,8

Wirtschaftsabschnitte (WZ 2008) B Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden

14,6

0,8

Hochschul-/Fachhochschulabschluss, Promotion

G Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen

8,5

Mit Berufsausbildung

F Baugewerbe

34,6

Ohne Berufsausbildung

Qualifikation

5,5 10,5

Vollzeit

Erwerbsstatus

79,2

Unter 18

Alter (Altersgruppen)

15,3

männlich

11,4

Deutschland

weiblich

Geschlecht

Insgesamt

Merkmale

13,9

21,1

7,2

5,7

0,6

39,2

6,2

10,2

1,2

7,1

42,0

13,4

12,9

3,7

4,3

0,9

4,7

1,5

0,7

5,9

32,6

56,8

8,3

3,7

37,6

7,8

7,2

7,4

12,1

45,6

78,7

6,7

13,5

9,7

Westdeutschland

40,1

29,0

16,1

7,1

1,2

66,7

15,2

14,4

1,4

19,2

70,7

31,4

29,1

10,3

13,4

3,2

20,9

3,1

1,3

23,1

59,6

80,9

24,1

16,9

61,7

20,7

19,0

18,1

29,1

59,8

88,8

19,1

25,8

22,4

Ostdeutschland

12,1

15,3

6,1

3,4

0,9

30,9

4,9

8,3

1,4

4,1

33,2

11,6

11,3

5,1

4,1

0,5

4,2

7,1

0,6

5,1

24,4

45,9

7,5

3,1

32,2

6,8

6,0

5,8

8,5

26,7

68,6

4,6

11,4

7,6

Bayern

10,8

17,9

8,1

5,3

0,9

40,1

5,4

19,6

1,7

8,2

37,8

13,3

10,2

2,3

3,9

1,2

5,2

1,6

0,8

5,1

28,2

52,0

6,5

3,0

34,6

6,9

6,5

6,7

10,4

41,7

70,0

5,5

12,8

8,7

BadenWürttemberg

8,3

14,2

7,3

3,2

0,4

34,6

3,7

7,8

0,6

3,3

33,0

6,8

11,5

4,1

3,6

0,9

4,4

5,8

0,4

4,9

31,1

54,0

7,7

2,5

37,7

6,5

6,2

6,6

10,6

47,1

73,3

5,7

11,8

8,4

Hessen

6,7

12,6

6,6

*

*

30,6

3,1

*

0,5

2,5

29,6

6,1

6,9

*

*

*

2,7

*

*

*

*

*

*

*

*

*

*

*

*

*

*

*

*

4,9

*

*

* *

*

5,6

37,0

61,8

11,7

3,3

58,7

10,1

8,6

9,1

15,0

54,4

76,8

8,2

18,3

12,4

Gießen

Regierungsbezirke

0,5

4,6

28,9

49,2

8,9

2,5

31,9

7,1

6,5

6,5

10,3

45,5

64,0

5,8

12,0

8,4

Darmstadt

Anteil der Beschäftigten mit einem Bruttostundenlohn unterhalb 8,50 Euro (ohne Auszubildende)

*

*

11,0

*

*

*

*

*

*

*

*

*

*

*

*

*

7,6

*

*

*

7,4

42,1

66,8

12,8

3,8

50,5

11,0

8,8

10,2

12,7

55,6

91,7

6,1

19,8

12,0

Kassel

HA Hessen Agentur GmbH – Wirtschaftsforschung und Landesentwicklung

Tabelle A2 Anteil der Beschäftigten mit Stundenlöhnen von unter 8,50 Euro an allen Beschäftigten (ohne Auszubildende) nach strukturellen Merkmalen im Jahr 2010 – Teil I

Quelle: Verdienststrukturerhebung 2010, Darstellung der Hessen Agentur

31


32 Gießen

Regierungsbezirke

7,3 5,3 23,1 44,9 3,2 0,9 1,8 17,7 3,9 20,2 6,5 32,1 6,0 4,8 3,9 44,6 32,8

III q Maler, Lackierer und verwandte Berufe

III r Warenprüfer, Versandfertigmacher

III s Hilfsarbeiter ohne nähere Tätigkeitsangabe

III t Maschinisten und zugehörige Berufe

IV a Ingenieure, Chemiker, Physiker, Mathematiker

IV b Techniker, Technische Sonderfachkräfte

V a Warenkaufleute

V b Dienstleistungskaufleute und zugehörige Berufe

V c Verkehrsberufe

V d Organisations-, Verwaltungs-, Büroberufe

V e Ordnungs-, Sicherheitsberufe

V f Schriftwerkschaffende, schriftwerkverkordnende sowie künstlerische Berufe

V g Gesundheitsdienstberufe

V h Sozial-, Erziehungsberufe, a.n.g. geistes- und naturwissenschaftliche Berufe

V i Allgemeine Dienstleistungsberufe

VI a Sonstige Arbeitskräfte

3,2

III n Bauberufe 10,5

28,3

III m Ernährungsberufe

III p Tischler, Modellbauer

16,7

III l Lederhersteller, Leder- und Fellverarbeiter

III o Bau-, Raumausstatter, Polsterer

19,9

III k Textil- und Bekleidungsberufe

III f Metallerzeuger, -bearbeiter

8,2

4,5

III e Holzaufbereiter, Holzwarenfertiger und verwandte Berufe

III i Montierer und Metallberufe, a.n.g.

13,4

III d Papierhersteller, -verarbeiter, Drucker

4,0

9,7

III c Chemiearbeiter, Kunststoffverarbeiter

3,1

6,8

III b Keramiker, Glasmacher

III h Elektriker

6,9

III a Steinbearbeiter, Baustoffhersteller

III g Schlosser, Mechaniker und zugeordnete Berufe

0,7 13,9

II a Bergleute, Mineralgewinner

Quelle: Verdienststrukturerhebung 2010, Darstellung der Hessen Agentur 30,5

41,2

3,2

4,1

5,2

25,9

5,5

16,8

2,9

15,1

1,2

0,7

2,4

40,0

20,5

3,8

5,4

5,7

2,3

24,1

11,3

12,4

6,2

1,4

2,3

2,5

6,7

7,5

6,0

3,0

12,1

0,6

17,4

46,5

69,4

7,8

8,7

11,8

61,4

15,7

38,8

15,8

36,3

6,4

2,5

6,4

64,4

42,3

12,5

36,8

18,6

6,1

54,7

45,6

59,6

29,9

12,5

13,9

16,3

33,5

28,9

13,9

17,7

20,9

2,8

52,2

21,7

33,2

2,3

4,2

4,2

21,2

4,3

11,5

1,1

13,8

0,9

0,5

0,9

37,5

10,8

3,9

6,5

12,0

3,9

19,1

9,0

10,7

3,0

1,0

2,5

2,3

5,7

8,9

4,2

1,3

10,3

2,7

17,9

35,5

35,7

2,2

3,7

4,8

19,2

5,2

15,7

2,0

14,4

1,5

0,5

1,1

33,6

14,3

1,6

3,2

2,4

1,5

26,4

8,2

8,4

10,6

1,1

2,0

3,5

6,1

9,2

11,3

0,5

21,1

*

15,7

30,0

36,3

2,9

5,4

3,7

16,4

3,7

12,8

1,1

14,6

1,2

0,4

1,1

39,8

34,7

3,7

5,3

2,1

3,4

18,5

15,3

10,6

3,0

1,3

2,4

1,4

8,2

6,4

2,5

12,2

6,9

0,8

11,8

28,7

35,6

4,6

5,6

*

15,4

2,3

11,7

0,9

11,4

*

*

*

34,4

*

*

*

*

*

19,1

*

*

*

*

*

*

*

*

*

*

*

*

*

42,1

*

*

*

*

7,2

18,8

*

*

*

*

*

*

*

*

*

*

*

*

*

*

*

*

*

*

*

*

*

*

*

*

*

*

Darmstadt

24,1

8,4

Hessen

I a Pflanzenbauer, Tierzüchter, Fischereiberufe

8,7

BadenWürttemberg *

7,6

Bayern

*

22,4

Ostdeutschland

Berufsabschnitt (KldB 1988)

9,7

Westdeutschland 12,4

11,4

Deutschland 8,4

Insgesamt

Merkmale

Anteil der Beschäftigten mit einem Bruttostundenlohn unterhalb 8,50 Euro (ohne Auszubildende)

*

49,3

*

*

*

*

3,6

12,4

*

*

*

*

*

*

*

*

*

*

*

*

*

*

*

*

*

*

*

*

*

*

*

*

*

*

12,0

Kassel

Mindestlohn in Hessen

Tabelle A3 Anteil der Beschäftigten mit Stundenlöhnen von unter 8,50 Euro an allen Beschäftigten (ohne Auszubildende) nach strukturellen Merkmalen im Jahr 2010 – Teil II


HA Hessen Agentur GmbH – Wirtschaftsforschung und Landesentwicklung

Tabelle A4 Branchenspezifische Mindestlöhne in Deutschland (Januar 2015)

Branche Abfallwirtschaft Bauhauptgewerbe Werker, Maschinenwerker

Fachwerker, Maschinisten, Kraftfahrer Bergbauspezialarbeiten Werker, Hauer Hauer, Facharbeiter mit Spezialkenntnissen Berufliche Aus- und Weiterbildung Dachdecker Elektrohandwerk Fleischwirtschaft Friseurhandwerk Gebäudereinigung Innen- und Unterhaltungsreinigungsarbeiten unter anderem Glas- und Fassadenreinigungsarbeiten Gerüstbau

Land- und Forstwirtschaft sowie Gartenbau

Datum des Inkrafttretens / gültig bis ...

Früheres Bundesgebiet und Land Berlin

Neue Länder ohne Berlin

01.10.14 bis 30.06.15

Euro pro Stunde 8,86

Euro pro Stunde 8,86

01.01.15 bis 31.12.15 01.01.16 bis 31.12.16 01.01.17 bis 31.12.17 01.01.15 bis 31.12.15 01.01.16 bis 31.12.16 01.01.17 bis 31.12.17

11,15 11,25 11,3 14,20 (Berlin: 14,05) 14,45 (Berlin: 14,30) 14,70 (Berlin: 14,55)

10,75 11,05 11,3 10,75 11,05 11,3

01.12.13 bis 31.03.15 01.12.13 bis 31.03.15 01.01.15 bis 31.12.15 01.01.15 bis 31.12.15 01.01.15 bis 31.12.15 01.12.14 bis 30.09.15 01.10.15 bis 30.11.16 01.12.16 bis 31.12.17 01.01.15 bis 31.07.15

11,92 13,24 13,35 11,85 10,10 (Berlin: 9,35) 8 8,6 8,75 8,00 (Berlin: 7,50)

11,92 13,24 12,5 11,85 9,35 8 8,6 8,75 7,5

01.01.15 bis 31.12.15 01.01.15 bis 31.12.15 01.09.14 bis 30.04.15 01.05.15 bis 31.03.16 01.01.15 bis 31.12.15 01.01.16 bis 31.12.16 01.01.17 bis 31.10.17 01.11.17 bis 31.12.17

9,55 12,65 10,25 10,5 7,4 8 8,6 9,1

8,5 10,63 10,25 10,5 7,2 7,9 8,6 9,1

01.08.14 bis 30.04.15 01.05.15 bis 30.04.16 01.05.16 bis 30.04.17 01.08.14 bis 30.04.15 01.05.15 bis 30.04.16 01.05.16 bis 30.04.17 01.01.15 bis 31.12.15 01.01.16 bis 31.12.16 01.01.17 bis 31.12.17 30.04.14 bis 31.12.15 01.05.14 bis 30.04.15 01.01.15 bis 31.12.15 01.01.16 bis 31.10.16 01.11.16 bis 31.12.16 01.10.14 bis 30.06.16 01.07.16 bis 30.09.17 01.04.14 bis 31.03.15 01.04.15 bis 31.05.16 01.06.16 bis 31.12.16

9,9 10 10,1 12,50 (Berlin: 12,30) 12,80 (Berlin: 12,60) 13,10 (Berlin: 12,90) 9,4 9,75 10,2 12,78 11,25 8,50 (mit Berlin-West) 8,50 (mit Berlin-West) 8,50 (mit Berlin-West) 8,50 (Berlin: 8,00) 8,75 8,50 (Berlin: 7,86) 8,80 (Berlin: 8,20) 9,00 (Berlin: 8,50)

9,9 10 10,1 10,5 10,9 11,3 8,65 9 9,5 12,78 10,66 7,50 (mit Berlin-Ost) 8,25 (mit Berlin-Ost) 8,75 (mit Berlin-Ost) 8 8,75 7,86 8,2 8,5

Maler und Lackierer ungelernte Arbeitnehmer

gelernte Arbeiter, Gesellen

Pflegebranche Schornsteinfegerhandwerk Steinmetz- und Steinbildhauerhandwerk Textil- und Bekleidungsindustrie Wäschereidienstleistungen im Objektkundengeschäft Zeitarbeit

Quelle: Destatis (2015)

33



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