20 HGV-Zeitung September 2020
BETRIEBSFÜHRUNG
Covid-19: Präventions- und Schutzmaßnahmen im Hotel- und Gastgewerbe
HGV bietet Onlinekurs für Mitarbeiter Die Maßnahmen zur Eindämmung der Verbreitung des Coronavirus beinhalten eine Reihe von Bestimmungen und Maßnahmen, welche es einzuhalten gilt. Ein E-Learning-Kurs des HGV zeigt auf, auf was es dabei ankommt. Personen, die in der Gastronomie und im Beherbergungssektor tätig sind, tragen durch ihr persönliches Handeln und durch die Weitergabe von korrekten Informationen hinsichtlich der geltenden Bestimmungen an Gäste und Mitarbeiter wesentlich dazu bei, dass die Ansteckungsgefahr mit dem Coronavirus verringert wird.
Der HGV bietet seit Kurzem einen einstündigen Onlinekurs in deutscher und italienischer Sprache an, der sich speziell an Personen richtet, die in Gastronomieund Beherbergungsbetrieben beschäftigt sind. Die Kursteilnehmer erfahren, welche Bestimmungen zur Verringerung der Ansteckungsgefahr mit dem Coronavirus eingehalten werden müssen und wie sie sich selbst und andere vor einer möglichen Ansteckung schützen können. In diesem Kurs werden die geltenden Landesbestimmungen zur Eindämmung der Verbreitung des Coronavirus behandelt und es wird auf die in Zusammenhang mit dem Coronavirus stehenden Be-
Auf der HGV-Website kann man sich für den Onlinekurs anmelden. stimmungen im Bereich Arbeitssicherheit sowie Lebensmittelsicherheit und Hygiene eingegangen. Ziel ist, dass die Kursteil-
nehmer die erlernten Inhalte selbst kompetent anwenden und an Gäste und Kollegen weitergeben können. Die E-Learning-Methode
bringt eine Zeitersparnis mit sich, da die Kursteilnehmer den Onlinekurs bequem vom PC aus bzw. am Tablet oder Smartphone in Etappen absolvieren können. Der Onlinekurs wird mit einem kurzen Test abgeschlossen und die Teilnehmer erhalten anschließend eine Teilnahmebestätigung. Die Anmeldung zum Kurs erfolgt über die HGV-Website. Die Kursgebühr beträgt 21 Euro zzgl. MwSt. für HGV-Mitgliedsbetriebe und 31 Euro zzgl. MwSt. für Nichtmitglieder des HGV. Nähere Informationen erteilt gerne die HGV-Rechtses abteilung. Tel. 0471 317 760 www.hgv.it
Food Label Check: Online-Plattform bietet den Betrieben Hilfe
Erleichterte Lebensmitteletikettierung
Die Handelskammer Bozen ermöglicht mit der Internetanwendung „Food Label Check“ innerhalb von Minuten die kostenfreie Erstellung von Etikettenentwürfen. Die EU-Verordnung zur Information der Verbraucher über Lebensmittel betrifft Hersteller genauso wie
den Einzel- und den Onlinehandel. Für vorverpackte Lebensmittel sind zum Beispiel die Nährwertdeklaration, die Zulässigkeit nährwertbezogener Werbeaussagen wie „fettarm“ und Prozentanteile primärer Zutaten zu berechnen. Weitere Pflichten betreffen das Hervorheben von Substanzen,
welche Allergien oder Unverträglichkeiten auslösen, Mindestschriftgrößen oder Sichtfelder. Der Service für Produktsicherheit und Etikettierung der Handelskammer Bozen stellt hierfür allen interessierten Unternehmen die Anwendung www.foodlabelcheck.eu kostenlos zur
Verfügung. Eine Online-Anmeldung auf dem Portal ist erforderlich. Südtiroler Unternehmen können ihre Rezepte auf der Online-Plattform eingeben und in Minuten zweisprachige Etikettenentwürfe für feste Lebensmittel erstellen. In einem zweiten Schritt sollte der Entwurf mit Expertin-
nen und Experten besprochen werden, um die Einhaltung zusätzlicher nationaler Auflagen abzuklären. Weitere Auskünfte erteilt die Handelskammer Bozen, Greta Crepaz, Tel. 0471 945 660, etikettierung@handelskammer.bz.it. www.foodlabelcheck.eu